Übersicht    Dossiers Europäische Union    Schengen  

Nach Stichwort suchen:

Flüchtlinge schützen, nicht bekämpfen

Vor wenigen Tagen bin ich von zwei Reisen aus Griechenland zurückgekommen. Mit der deutsch-griechischen Parlamentariergruppe des Deutschen Bundestags besuchte ich für fünf Tage Griechenland und danach war ich mit einer Delegation des Europarates ein zweites mal im Lande. Bei diesen Reisen habe ich insgesamt fünf Flüchtlingslager besucht. Einige davon waren in den letzten Monaten modernisiert worden. Die Lager in Elaionas und Skaramangas in Athen, die als Container-Siedlungen mit EU-Mitteln gebaut wurden, entsprechen dem Standard, wie wir sie auch von den Container-Siedlungen aus Deutschland kennen. Elaionas gesteht aus drei Standorten für 2200 Personen und Skaramangas beherbergt fast 2900 Geflüchtete. Trotz der angespannten ökonomischen, sozialen und finanziellen Situation in Griechenland stellen die von uns besichtigten Flüchtlingslager eine deutliche Weiterentwicklung gegenüber den katastrophalen Zuständen vor zwei Jahren dar.

von Annette Groth 1)

Bei allen Gesprächen in Griechenland war sehr deutlich zu spüren, dass die Öffnung der Grenzen über die sogenannten „Balkanroute“ im letzten Jahr in Griechenland eine deutliche Entspannung der Situation für die Geflüchteten mit sich gebracht hatte. Mit der Schießung der Route wird die Situation für Geflüchtet in Griechenland jedoch wieder deutlich schwieriger. In allen Gesprächen machten die griechischen Gesprächspartner*innen klar, dass sie von den Regierungen der anderen Staaten tief enttäuscht sind. Die EU-Staaten hatten im Rahmen des sog. „Umverteilungsmechanismus“ zugesagt, aus Griechenland 66000 Geflüchtete aufzunehmen. Bis heute wurde dieser Mechanismus jedoch nicht umgesetzt.

In den Gesprächen mit den Geflüchteten wurde immer wieder deutlich, dass noch immer viele hoffen, in ein anderes europäisches Land weiterzureisen. Viele der Gesprächspartner*innen waren verbittert, dass ihre Angehörigen auf der Flucht in der Türkei festsitzen und durch die restriktive Politik der EU Familien über viele Jahre getrennt sein könnten.

Die Lage der Geflüchteten in Griechenland ist noch immer sehr problematisch. Bei der Räumung von Idomeni wurde von Seiten der griechischen Regierung angekündigt, dass die Geflüchteten nun in staatlich organisierte Lager gebracht werden sollen. Solche Lager sind jedoch häufig nichts anderes als „leer stehende Fabrikhallen in den Industriegebieten um Thessaloniki“ 2) . In diesen Hallen werden Zelte aufgebaut, für 750 Personen gibt es zwei WCs 3).

EU-Flüchtlingspolitik führt zur Zunahme der Überfahrten über das Mittelmeer

Mit dem besseren Wetter haben die Anzahl der Boote, die versuchen über das Mittelmeer nach Italien zu kommen, deutlich zugenommen. Alleine in diesem Jahr sind mehr als 2 000 Menschen bei dem Versuch, als Geflüchtete in einen Staat der Europäischen Union zu kommen, gestorben. Charles Heller, Gründer der Organisation „Watch the Med“ wies schon im vergangenen Jahr eindringlich darauf hin, dass die Route von Libyen nach Italien „die gefährlichste von allen“ 4) ist.

Die verantwortlichen Regierungschefs der EU-Staaten haben mit der Schließung der „Balkanroute“ billigend in Kauf genommen, dass wieder mehr Menschen versuchen, über das Mittelmeer in die Staaten der EU zu kommen. Damit haben sie eine direkte Mitverantwortung für das Sterben im Mittelmeer. Der Umgang mit den Geflüchteten zeigt aber auch die rassistisch motivierte Migrationspolitik der EU. Die EU wird seit vielen Jahren systematisch zu einer Festung ausgebaut, aus der zwar alle Waren hinausgeliefert werden können, damit möglichst hohe Wertschöpfungspotentiale aus allen Regionen der Welt in die EU zurückfließen. Es sind die Freihandelsabkommen und die neoliberale Außenhandelspolitik die viele Millionen Menschen in Armut hält oder sie neu in Armut stürzt. Für die Gewinne der großen transnationalen Konzerne werden Regierungen unter Druck gesetzt, damit sie ihre Grenzen für Waren und Dienstleistungen aus der EU öffnen. Die brutalen Auswirkungen auf die betroffenen Ökonomien werden dabei billigend in Kauf genommen. Von diesem ungehemmten Welthandel Betroffene werden jedoch mit brutalen Mitteln aus der Festung Europa herausgehalten. Gleichzeitig waren die Staaten der EU und der NATO maßgeblich an den zunehmenden Flüchtlingsbewegungen in vielen afrikanischen Staaten und den Staaten des Mittleren und Nahen Osten durch ihre Aussenpolitik mitverantwortlich. Durch die NATO-Kriege gegen Libyen, Irak und die Intervention durch ausländische Truppen in Syrien mussten Millionen fliehen. Die Außenpolitik der EU, die gemeinsam mit der Türkei, den USA und den anderen NATO-Staaten vor allem ihre wirtschaftlichen und geopolitischen Interessen durchsetzt, hat eine systematische Destabilisierung des gesamten arabischen Raums billigend in Kauf genommen.

Dem daraus resultierenden Flüchtlingsstömen wird mit systematischem Ausbau der EU-Außengrenzen, neuen Grenzzäune, High-Tech-Geräten zur Überwachung der Grenzen, Militäreinsätzen und ein immer brutalerem Vorgehen gegen Geflüchteten, wie an der griechisch-mazedonischen Grenze, vorgegangen. Um zu erreichen, dass Geflüchtete die Grenzen der EU gar nicht mehr überschreiten können, haben die Staaten der EU und die Türkei eine gemeinsame Vereinbarung getroffen. Für die Türkei waren dabei drei Bereiche wichtig: Zum einen die Beschleunigung der Beitrittsverhandlungen der Türkei zur EU. Es wurde festgelegt, dass zum ersten Mal seit zwei Jahren wieder einen neuer Bereich im Rahmen der Verhandlungen über den Beitritt eröffnet werden soll, dass Kapitel 17 über die Wirtschafts- und Währungspolitik. Essentiell für die Türkei war die Forderung, dass als Teil des Abkommens über die Rücknahme von Geflüchteten aus der EU eine Visa-Liberalisierung für die Bürger*innen der Türkei durchgesetzt werden soll. In der gemeinsamen Erklärung wurde dazu festgelegt, dass bei Erfüllung aller Voraussetzungen durch die Türkei „spätestens im Oktober 2016“ die Visumpflicht für türkische Bürger*innen im Schengen-Gebiet aufgehoben werden soll. Als dritter Teil des Übereinkommens wurde vereinbart, dass für die Versorgung der rund 2,2 Millionen Geflüchteten in der Türkei von Seiten der EU als „ein erster Betrag“ etwa drei Milliarden Euro bereitgestellt werden sollen.

Im Gegenzug erklärte sich die Türkei bereit, die Außengrenzen der Türkei strenger zu kontrollieren und zu verhindern, dass sich Geflüchtete mit Schiffen über die Ägäis nach Griechenland begeben können. Gleichzeitig würden Geflüchtete aus der Türkei, die Griechenland erreichen, zurückgenommen. Hierfür war es für die EU notwendig, die Türkei als „sicheren Herkunftsstaat“ einzustufen. Die Begründung durch die Kommission für diese Entscheidung lautet: „die Rückkehr/Rückführung aller neuen irregulären Migranten und Asylbewerber aus Griechenland in die Türkei ist ein wesentliches Element der Bemühungen, die bisherige Logik, nach der Flüchtlinge und Migranten Schleuser bezahlen und ihr Leben riskieren, zu durchbrechen.“ 5)

Amnesty International wies darauf hin, dass die „Türkei für Flüchtlinge und Migranten kein sicheres Land“ sei 6). Weiter bezeichnete Amnesty International jeden Rückführungsprozess, der auf dieses Abkommen zurückzuführen sei, als „fehlerhaft, illegal und unmoralisch“ 7). Auch der Präsident von Ärzte ohne Grenzen, Loris De Filippi, bezeichnete diese Vereinbarung als zynisch und warf den Verantwortlichen vor, sie hätten „komplett den Kontakt zur Realität verloren“ 8 ).

Flüchtlingshochkommissar Filippo Grandi zeigte sich „tief besorgt über jede Vereinbarung, die das pauschale Zurückschicken von einem Land in ein anderes beinhaltet, ohne Anwendung des Asylrechts und internationalen Rechts“ 9). Der Menschenrechtskommissar des Europarates, Nils Muiznieks, bezeichnete die Pläne sogar als „schlicht illegal“ 10), da sie der Europäischen Menschenrechtskonvention widersprächen.

Resolution des Europarates stellt klare Forderungen

Der Europarat hat sich mit einem Bericht und einer Entschließung mit dem Thema intensiv beschäftigt. Zum einen wurde in dem Bericht „Die Lager der Flüchtlinge und Migranten nach dem EU-Türkei-Abkommen vom 18. März 2016“ festgehalten, dass „die Rückführung von Asylsuchenden (Syrern und anderen) in die Türkei als ‚sicheren Drittstaat‘ möglicherweise gegen europäisches Recht bzw. das Völkerrecht verstößt, da die Türkei ihnen keinen Schutz entsprechend den Bestimmungen des Abkommens über die Rechtstellung der Flüchtlinge von 1951 gewährt“ 11). Konkret wird in den Bericht gefordert, dass „Kinder und besonders gefährdete Personen unverzüglich aus den Lagern herausgebracht und in geeigneten alternativen Unterkünften untergebracht werden“ 12). Wichtig war den Mitgliedern des Europarates die Forderung, „auf die unfreiwillige Rückführung von Asylsuchenden in die Türkei nach Artikel 38 der Asylverfahrensrichtlinie zu verzichten“ 13).

Der Bericht im Europarat zeigt sehr deutlich, dass die Politik in den Staaten der EU die Lage der Geflüchteten sehr kritisch einschätzt. Trotzdem hat der Bericht im Europarat, der mit großer Mehrheit verabschiedet wurde, bisher nicht dazu geführt, daß die Mehrheit der abstimmenden Abgeordneten auch in den nationalen Parlamenten für eine konkrete Veränderung der Politik für die Geflüchteten kämpfen.

Die Forderung, „die Familienzusammenführung von Flüchtlingen unverzüglich und ohne komplizierte Verfahren zu ermöglichen, um zu verhindern, dass Familienangehörige gezwungen sind, für die Familienzusammenführung eine irreguläre Route zu wählen“ 14), zeigt ebenfalls überdeutlich, daß sich die Parlamentarier*innen sehr wohl ihrer Verantwortung bewußt sind, auch wenn solche Abstimmungen in Gremien, wie z.B. dem Europarat, keine harten Konsequenzen für die jeweilige Regierungspolitik bedeuten. Bisher haben die Regierungen der EU-Staaten auf die Forderungen des Europarates nicht reagiert, sondern halten an der restriktiven Politik gegen die Geflüchteten fest. Dadurch werden wieder viele tausende Geflüchtete, vor allem auch Frauen und Kinder, gezwungen, auf den gefährlichen irregulären Flüchtlingsrouten, z.B. über das Mittelmeer zu versuchen, zu ihren Familien zu gelangen.

In der Entschließung des Europarats „Eine verstärkte europäische Reaktion auf die syrische Flüchtlingskrise“ 15) werden auch sehr klare Forderungen erhoben. So empfiehlt die Parlamentarische Versammlung, „davon abzusehen, Flüchtlinge in die Türkei zurückzusenden, da die Türkei nicht als ein sicheres Drittland für Flüchtlinge erachtet werden kann“ 16) und fordert die Mitgliedstaaten der EU auf, „unverzüglich den Beschlüssen über die Umsiedlung von Flüchtlingen aus Griechenland und Italien nachzukommen, die im September 2015“ 17) verabschiedet wurden. Dieser Position hat die EU-Kommission in ihrer Mitteilung widersprochen, da sie behauptet, dass die Rückführungen nur im „Einklang mit den im Europa- und Völkerrecht verankerten Bestimmungen über den Schutz von Flüchtlingen getroffen werden können“ 18 ). Weiter behauptet die Kommission, dass „jeder Fall grundsätzlich als Einzelfall behandelt werden“ 19) müsse. Die Realität zeigt jedoch, dass über die in Griechenland ankommenden Flüchtlinge in einem Schnellverfahren entschieden wird, das mit einem rechtsstaatlichen Verfahren nichts zu tun hat. Es ist deshalb ausdrücklich zu begrüßen, dass aufgrund einer Klage von Pro Asyl vor der zuständigen Berufungsinstanz 20) Abschiebungen in die Türkei gestoppt wurden.

Mit der Forderung, keine unfreiwilligen Schnellabschiebungen von Griechenland aus nach der Türkei vorzunehmen und den Zugang zum Asylsystem und zu wirksamen Rechtsbehelfen mit der aufschiebenden Wirkung von Abschiebeverfügungen zu gewährleisten, wie es die Europäische Menschenrechtskonvention verlangt“ 21), hat der Europarat klare Positionen bezogen. Jetzt muss es darum gehen, die dort abstimmenden Parlamentarier*innen auch dazu zu bewegen, dass sie in den jeweiligen nationalen Parlamenten ihre Stimme für die Geflüchteten erheben, damit die betroffenen Menschen endlich wieder Hoffnung auf eine an Menschenrechten orientierte Flüchtlingspolitik in der EU bekommen.

1) Annette Groth ist menschenrechtspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag und stellvertretendes Mitglied im Europarat.
2) Wassilis Aswestopoulos, Idomeni – das stille Ende des Lagers, 26.05.2016, siehe: http://www.heise.de/tp/artikel/48/48352/1.html
3) Ebd.
4) Paul Blickle, Philip Faigle, Julian Stahnke und Sascha Venohr, Das stille Sterben im Mittelmeer, in Zeit online, 14.12.2016, siehe: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-12/mittelmeer-tote-frontex-fluechtlinge
5) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat, Nächste operative Schritte in der Zusammenarbeit zwischen der EU und der Türkei im Bereich der Migration, COM(2016) 166 final, 16.03.2016, S. 2.
6) EU-Türkei-Pakt: Von Hoffnung bis scharfer Kritik, 19.03.2016, in: Focus online, siehe: 8 ) http://www.wiwo.de/politik/europa/eu-tuerkei-pakt-von-hoffnung-bis-scharfer-kritik/13343674.html
7) Ebd.
8 ) Ebd.
9) Thomas Fritz, EU-Gipfel: Der schmutzige Deal mit der Türkei, 19.03.2016, in: http://web.de/magazine/politik/eu-gipfel-schmutzige-deal-tuerkei-31436670
10) Ebd.
11) Europarat, Berichterstatter Tineke Strik, Die Lage der Flüchtlinge und Migranten nach dem EU-Türkei-Abkommen vom 18. März 2016, Dok.. 14028, Punkt 2.5, S. 2.
12) Ebd., Punkt 4.2., S. 3.
13) Ebd., Punkt 4.5., S. 3.
14) Ebd., Punkt 5.2., S. 4.
15) Europarat, Entschließung 2107 (2016), eine verstärkte europäische Reaktion auf die syrische Flüchtlingskrise.
16) Ebd., Punkt 11.1.2., S. 2.
17) Ebd., Punkt 11.2., S. 3.
18 ) Mitteilung der Kommission, COM(2016) 166 final, a.a.O., S. 3.
19) Ebd., S. 3.
20) Pro Asyl, EU-Türkei-Deal: Berufungsinstanz stoppt Abschiebungen in die Türkei, 01.06.2016, siehe: https://www.proasyl.de/news/eu-tuerkei-deal-berufungsinstanz-stoppt-abschiebungen-in-die-tuerkei/
21) Europarat, Berichterstatter Tineke Strik, a.a.O., Punkt 6.2., S. 4.


Weitere Texte zum Themenbereich:

Die Volksabstimmung in den Zeiten der Flüchtlingsfrage
16.04.2016
Flüchtlinge schützen, nicht bekämpfen
31.08.2016
Schengen
08.06.2002
Schengen – Abschottung auf EU-Ebene mit Schweizer Beteiligung
17.03.2008
Schengen – Participation active de la Suisse à la répression dans l’UE
23.11.2008
Von der „Flüchtlingskrise“ zum „Normal-zustand“
16.04.2016
„EU setzt zwei Drittel des FPÖ-Programms um“
16.04.2016
„Festung Europa“ wird weiter aufgerüstet
07.05.2012

europa-magazin.ch
Copyright 1996-2024 Forum für direkte Demokratie.
powered by zumbrunn.com, Chris Zumbrunn, Mont-Soleil, Switzerland.