Die Entstehung der direkten Demokratie

Benjamin Adler analysiert im Buch die Geschichte der direkten Demokratie im Kanton Schwyz bezüglich des Übergangs von der vorrevolutionären Landsgemeindedemokratie (- 1789) zur liberalen Verfassung von 1848. Die Arbeit situiert sich in einem Forschungsprojekt, das vier Kantone bezüglich dieser Geschichte vertiefend analysiert. Ausgangspunkt des Forschungsprojekts sind zwei gegensätzliche Thesen bezüglich der Entstehung der direkten Demokratie in der Schweiz und deren Zusammenhang mit der Landsgemeindetradition.

Die Diskontinuitätsthese wird vom Verfassungshistoriker Alfred Kölz vertreten. Er geht davon aus, dass die moderne Schweiz ihre direktdemokratische Prägung der Französischen Revolution verdanke. Dort sei, während der jakobinischen Herrschaft, die Erweiterung des liberalen Konzepts um direktdemokratische Elemente diskutiert und projektiert worden. Während in Frankreich die Umsetzung in die Praxis ausblieb, wurden diese Elemente in der Schweiz umgesetzt. Kölz sieht in den vorrevolutionären Traditionen in der Schweiz einen günstigen Boden für die Übernahme der französischen Ideen. Einen direkten materiellen Einfluss lehnt er aber ab.

Die gegenteilige These, die Kontinuitätsthese wird von Peter Blickle vertreten. Diese These geht vom Kommunalismuskonzept aus: laut diesem gab es in vielen Teilen Europas im Spätmittelalter zur Landsgemeinde analog organisierte Land- und Stadtgemeinden, in denen die Angehörigen des dritten Standes ihren Alltag autonom regelten. Damit wird Macht horizontal organisiert und auf eine Personengruppe übertragen, die bisher von deren Ausübung ausgeschlossen war. Durch die kommunalistische Bewegung wurde - laut dieser These - der Feudalismus herausgefordert. Blickle stellt dann einen direkten Bezug zwischen dem Kommunalismus und der Herausbildung der modernen direkten Demokratie her. Der Kommunalismus habe über die Innerschweizer Landsgemeindeorte und die Stadtrepublik Genf erheblich auf Rousseaus Theoriebildung gewirkt. Dessen Schriften beeinflussten die Französische Revolution und diese Resteuropa. Zudem hätte Europa in den Gemeinden Fähigkeiten trainiert, auf denen die modernen Demokratien fussen.

Adler nimmt eine mittlere Position ein. Nehme man die Sichtweise der Betroffenen ernst, so korrigiere sich das Bild von der Genese der direkten Demokratie in der Schweiz markant. Es gibt sowohl Kontinuität als auch Brüche. Die Entstehung der direkten Demokratie gehe auf eine Verschmelzung zweier unterschiedlicher politischer Kulturen, der im Spätmittelalter verwurzelten, versammlungsdemokratisch geprägten Kultur der Landsgemeinden mit der liberal-repräsentativen Kultur, die sich in der Schweiz im Gefolge der Französischen Revolution auszubreiten begann.

Adler skizziert zuerst die vorrevolutionäre Tradition der Landsgemeinde. Er weist dabei auf ein paar Charakteristiken, die selten hervorhoben werden: Die vorrevolutionäre Landsgemeinde kontrastiert nicht mit dem feudalen Weltbild. Die Teilnehmer der Landsgemeinde sahen sich vielmehr in dieser Welt fest verankert. Die Teilnahme an der Politik in der Landsgemeinde sahen sie nicht auf dem Hintergrund von unveräusserlichen Menschenrechten, die allen zukommen, sondern aus Ausfluss von Privilegien, die eigenen, von Gott gewollten Verdiensten zugeschrieben wurden (heldenhafter und von Sieg gekröntem Kampf). Die Ausübung von Macht wurde also, wie im Feudalismus üblich, direkt von heldenhaften Kämpfen abgeleitet, wobei die Siege dem Willen Gottes zugeschrieben wurden. Entsprechend wurde es dann auch nicht als Widerspruch empfunden, Untertanengebiete durch Kriege zu erwerben, ohne den Untertanen die eigenen Freiheitsrechte zu gewähren. Die Landsgemeinde verhielt sich wie ein mittelalterlicher Fürst - sie hat diesen einfach ersetzt. Entsprechend fehlten denn auch wichtige Pfeiler der menschenrechtlich fundierten Demokratie wie die Gewaltentrennung, die unabhängige Justiz und die Religionsfreiheit.

Auf dem Hintergrund dieser Analyse kritisiert Adler dann die Degenerationsthese, welche behauptet, die Landsgemeindedemokratie wäre durch die frühe Neuzeit hindurch auf zwei Arten degeneriert: durch die Eroberung von Untertanengebieten und durch die Herausbildung von aristokratischen Eliten. Diese These entsteht laut Adler durch eine Idealisierung der spätmittelalterlichen, "kommunalen" Selbstbestimmung, die als eine Vorwegname menschenrechtlich fundierter Demokratie missdeutet wird, und durch eine negative Deutung von allgemeinen politischen Phänomenen der späteren vorrevolutionären Landsgemeinde. In der Tat gab es in dieser bestimmte Familien, die auf Grund des Reichtums und des Wissen Vorteile hatten. Dies ist aber in jedem demokratischen System zu beobachten und war auch schon im Spätmittelalter der Fall.

Auf dem Hintergrund dieser Analyse untersucht Stadler dann das Hereinbrechen der menschenrechtlich fundierten Demokratiekonzepte im Kanton Schwyz. Der Einfluss erfolgt schrittweise. Schwyz sah die "Franzosengefahr" relativ früh kommen und versuchte dem drohenden Einfall der französischen Truppen durch die Gewährung der demokratischen Mitbestimmungsrechte an die äusseren Bezirke und die gemeinsamen Untertanengebiete zu entgehen. Man wurde auch in diesem Sinne bei den anderen Orten vorstellig - ohne überall Erfolg zu haben. Diese Strategie wurde allerdings nicht aus freier Einsicht gewählt oder gar auf Grund der Übernahme menschenrechtlich fundierter Demokratiekonzepte: man hielt an den herkömmlichen Auffassungen der politischen Partizipation als Privileg fest. Das Privileg wurde auf die äusseren Bezirke und die früheren Untertanen übertragen. Dadurch sollte verhindert werden, dass die alte Herrschaft über die Untertanen plötzlich als Unrechtsregime dastehen könnte. Durch die Ausweitung des Kreises der Privilegierten wollte man die äusseren Bezirke in den Verteidigungskampf gegen die Franzosen einbinden - sie konnten sich dadurch die Privilegien der politischen Partizipation verdienen. Zuerst wurde diese Lesart von den ehemaligen Untertanen der äusseren Bezirke übernommen - da deren Opposition noch zu schwach und das alte Denken noch zu dominant war. Erst als die demokratische Opposition der äusseren Bezirke sich davon politische Vorteile versprechen konnte, wurde auf eine menschenrechtliche Konzeption zurückgegriffen. Während die Fundierung der Ansprüche sich bei der demokratischen Opposition änderte, blieben die Ziele dieser davon nicht tangiert. Auch die demokratische Bewegung in den äusseren Bezirken wünschte sich eine oder mehrere Landsgemeinden - ergänzt durch unabhängige Gerichte und Gewaltentrennung. Von den ehemals Privilegierten wurde die neue, menschenrechtliche Fundierung der Landsgemeinde erst übernommen, als es nicht mehr anders ging - wie das genau geschichtlich vor sich ging, ist recht kompliziert und kann bei Stadler nachgelesen werden.

Stadler vertritt also bezüglich der Landsgemeindetradition und der menschenrechtlich fundierten Demokratiekonzeption eine Verschmelzungsthese. Die Landsgemeindetradition blieb in den Landsgemeindekantonen Leitidee, wurde konzeptuell aber neu fundiert. Bis die neue Fundierung gesellschaftlich allgemein akzeptiert war, dauerte es etliche Jahrzehnte - bei erbitterten politischen Kämpfen, die manchmal auch in Handgreiflichkeiten ausarteten.

Die Landsgemeindedemokratie - mit anderer theoretischer Fundierung - war jedoch auch in der unmittelbaren Umgebung von Schwyz Vorbild. Die demokratische Bewegung in St. Gallen zielte - im Gegensatz zum Bürgertum, das ein repräsentatives System mit Wahlrecht nur für die Reichen anstrebte - zuerst auf eine dezentrale Landsgemeindedemokratie. In St. Gallen wurde dann im fakultativen Gesetzesreferendum ein Ausweg aus dem Gegensatz "repräsentative" Demokratie, die von den Landsgemeindedemokraten immer als aristokratisches System betrachtet wurde, und einer politischen und damit auch wirtschaftlichen Zerstückelung des Kantons in verschiedene Bezirke mit jeweils eigenen Landsgemeinden erreicht. Von St. Gallen trat die Idee des Gesetzesreferendums dann seinen Siegeszug zuerst in den Kantonen und dann auf Bundesebene an.

Stadler schliesst: "Rousseaus Theorie und die Französische Revolution leisteten mit anderen das, was die Gemeinden oder, wenn man so sagen will, die kommunalistischen Gebilde eben gerade nicht geleistet hatten: die Überwindung des Feudalismus, den Ausbruch aus der feudal-ständischen Ordnung." und "Wenn sich Rousseau, wovon Blickle ausgeht, von den Zentralschweizer Landsgemeindeorten inspirieren liess, so konnte er etwas nicht von Innerschweizern gelernt haben: dass Freiheit ein universales, ein allen zustehendes Gut und deshalb unlösbar mit Gleichheit verbunden war." Ironie der Geschichte: ohne Landsgemeinde hätte es Rousseaus Ideen vielleicht nicht gegeben. Durch seine Fehlinterpretation der Landsgemeinde führte er Konzepte ein, die schliesslich die menschenrechtliche Neufundierung der Landsgemeinden erlaubte und die Integration direktdemokratischer Instrumente in die Schweizer Verfassungen.

Benjamin Adler, Die Entstehung der direkten Demokratie: Das Beispiel der Landsgemeinde Schwyz 1789-1866, Zürich: Verlag Neue Zürcher Zeitung, 2006.

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