Die Nummer 35 der Basler Schriften zur europäischen Integration widmet Martin Holland dem Grünbuch der EU-Kommission zur Zukunft des Lomé-Abkommens, das am 29 Februar 2000 ausläuft. Dieses gewährt den AKP-Staaten (ehemalige Kolonien westeuropäischer Grossmächte in Afrika, in der Karibik und im pazifischen Raum) Zollfreiheit für manche Produkte des primären Sektors. Das Lomé-Abkommen geriet in den letzten Jahren zunehmend unter Druck.
(1) Durch die Entwicklung der Gatt-Abkommen verloren sich die Vorteile der Zollfreiheit durch die weltweite Senkung der Zölle. Das neueste Abkommen verbietet zudem im Prinzip Zollpräferenzen durch die Meistbegünstigungsklausel.
(2) Zudem geriet das einseitige Abhängigkeitsverhältnis des Lomé-Abkommens zunehmend ins Zwielicht: während in den 80er Jahren die EU 50% der Importe und 45% der Exporte der AKP-Länder übernahm, machten die entsprechenden Exporte und Importe 1995 3,1% beziehungsweise 3,7% der gesamten Exporte und Importe der EU aus. Es war denn auch immer klar, wer bei der bisherigen Weiterentwicklungen des Lomé-Abkommens das Sagen hatte.
(3) Durch den Fall der Mauer zerfiel einerseits der Kalte Krieg als Beweggrund, Teile der Entwicklungsländer enger an sich zu binden, anderseits wurde Osteuropa als Tätigkeitsgebiet der EU erschlossen, was eine entsprechende Mittelumlenkung vom Süden nach dem Osten bewirkte. Während in den 80er Jahren die AKP-Länder 52% der gesamten EU-Auslandshilfe erhielten, belief sich diese 1995 auf einen Drittel.
(4) Das Lomé-Abkommen stellt ein Hindernis bei der regionalen Wirtschaftszusammenarbeit dar. Zudem stellt es eine geographisch willkürliche Gruppierung von Staaten her, die nur durch die Kolonialgeschichte, nicht jedoch durch aktuelle Problemlagen wirtschaftlicher oder anderer Art zu erklären wäre. Entsprechend klein ist denn auch der gemeinsame Nenner der AKP-Staaten.
Martin Holland untersucht die Grünbuch-Analyse der EU-Kommission, sowie die möglichen Perspektiven der Weiterentwicklung des Lomé-Abkommens - im Spannungsfeld der obigen Probleme und Artikel 130u des EU-Vertrages, der für die EU-Entwicklungspolitik als Ziele folgendes fordert: "die nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Entwicklungsländer, insbesondere der am meisten benachteiligten Entwicklungsländer; die harmonische, schrittweise Eingliederung der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft; die Bekämpfung der Armut in den Entwicklungsländern.".
Martin Holland, Do Acronyms Matter? The future of ACP-EU relations and the developing world, Basler Schriften zur europäischen Integration, 35, 1998 (zu bestellen bei: Europainstitut an der Universität Basel, Gellertstrasse 27, 4020 Basel)
