Interessendifferenzen und Interessenkongruenzen in den Beziehungen zur EU

In den Baslerschriften zur europäischen Integration (Nr. 95) legt Michale Ambühl – Staatsserkretär im Eidgenössischen Finanzdepartement und vormals Unterhändler der Bilateralen II, ein Paar Ideen zu den schweizerischen Beziehungen mit der EU dar. Ambühl vertritt die Meinung, die Diskussion, ob die Schweiz innerhalb oder ausserhalb der EU besser fahre, könne nicht eine Frage der Souveränität sein, da dieses Konzept vielfältig und unklar sein. Die zentrale Frage laute: Hat die Schweiz innerhalb oder ausserhalb der EU mehr Gestaltungsmöglichkeiten, um ihre Interessen optimal zu wahren?

Fragwürdig an diesem Standpunkt ist, dass als oberstes Ziel die Vertretung der "Interessen der Schweiz" postuliert werden: Menschen haben Interessen und manche Interessen sind besser organisiert als andere und können sich entsprechend besser in Szene setzen. Die "Interessen der Schweiz" sind nie die Interessen aller. Oberstes Ziel der Politik und des Staates müssten vielmehr die politischen Gestaltungsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgen sein, damit diese ihre Interessen selber in demokratischer Ausmarchung schützen und vertreten können. Demokratiepolitische Erwärgungen spielen allerdings in den darauffolgenden Ausführungen Ambühls durchaus eine Rolle. In der Begründung, wieso in der jetzigen Situation die Gestaltungsfreiheit der Schweiz mit dem bilateralen Weg grösser ist als mit einem EU-Beitritt führt er an:

1. Erstens wegen der Volksrechte, beziehungsweise wegen der verfassungsmässigen Verfahren. Die Entscheidungsmechanismen der EU sind auf eine Art ausgestaltet, die in bestimmen Bereichen mit den verfassungsmässigen Verfahren der Schweiz nicht kompatibel sind, vor allem nicht mit den beiden Formen des Referendums. Zwar wurden auch in einigen EU-Mitgliedstaaten Volksabstimmungen zu zentralen Fragen durchgeführt, doch sind diese Instrumente bekanntlich in keinem EU-Staat derart ausgeprägt wie in der Schweiz. Insbesondere das Instrument des fakultativen Referendums könnte es der Schweiz als EU-Mitglied schwer machen, alle EU-Mehrheitsentscheide mitzutragen.

2. Zweiter Grund: Als Nicht-EU-Mitglied braucht die Schweiz nicht jede EU-Norm nachzuvollziehen. Zwar gleicht die Schweiz tatsächlich ihre Gesetzgebung in vielen Bereichen durch den sogenannten autonomen Nachvollzug an die EU-Regelung an, doch gibt es durchaus wichtige Bereiche, in denen sie dies nicht tut, weil sie darin eine andere Haltung oder Politik vertritt als die EU. Zum Beispiel in der Landwirtschafts- oder in der Verkehrspolitik, aber auch in der Fiskal- und vor allem in der Währungspolitik.

3. Dritter Grund: Die Schweiz könnte als EU-Mitglied zwar mitentscheiden. Rein numerisch betrachtet, sinkt ihr Einfluss aber mit zunehmender Zahl der EU-Mitglieder. In diesem Zusammenhang haben Wissenschaftler der Uni Basel, Professor Rolf Weder und Dr. Beat Spirig, in einer Publikation darauf hingewiesen, dass der Einfluss der Schweiz auf die Entscheidungen der EU nicht überbewertet werden sollte und dass die Schweiz in vielen bedeutenden Politikbereichen Ansichten vertrete, die innerhalb der EU eher Randpositionen darstellten.

Im zweiten Teil des Heftes legt Michale Reiterer in gewohnt anmassender Weise die Positionen der EU bezüglich der bilateralen Verträge dar. Beide Texte ergaben sich aus Vorträgen an einer Vortragsreihe, die im Frühjahr 2011 am Europainstitut der Universität Basel gehalten wurden.

Michael Ambühl, Interessendifferenzen und Interessenkongruenzen in den Beziehungen zur EU – mit Fokus auf Finanzfragen; Michael Reiterer, Die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz "dynamisieren" oder die "Grenzen des Bilateralismus", Baslerschriften zur europäischen Integration, NR. 95, 2011.

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