Kurzinfos 2/97


Europa-Magazin Kurzinfos


Zollabkommen mit der EU

Die Schweiz und die EG haben am Montag in Luxemburg ein Abkommen über die gegenseitige Amtshilfe der Verwaltungsbehörden im Zollbereich unterzeichnet. Es wird am 1. Juli provisorisch in Kraft treten. Der Vertrag ergänzt das Freihandelsabkommen Schweiz EWG von 1972, dem ein entsprechendes Zusatzprotokoll beigefügt wird. Das Zollabkommen, das 1994 von der EU-Kommission angeregt worden war, ist nicht Gegenstand der laufenden bilateralen Verhandlungen. Mit dem Abkommen sollen Lücken im Kampf gegen Rechtsverletzungen, die im grenzüberschreitenden Warenverkehr begangen werden, geschlossen werden. Die Vertragsparteien verpflichten sich zu einer umfassenden gegenseitigen Amtshilfe. Das Abkommen entspricht weitgehend dem Protokoll 11 des EWR-Abkommens. Staatssekretär Franz Blankart wies darauf hin, das die Vertragsverhandlungen bereits liefen, als das EU-Parlament die Schweiz als nicht besonders kooperative Drehscheibe im Zigarettenschmuggel darstellte. NZZ. 10.6.97

© 1992-2026 Forum für direkte Demokratie |forum@europa-magazin.ch
Website by Zumbrunn Systemdesign