Kurzinfos 4/01

Interreg Rhein - Bodensee

Die EU-Kommission hat einem Förderprogramm für die Grenzregion Schweiz - Deutschland - Österreich - Liechtenstein grünes Licht erteilt. Für das Programm stellt die EU im Rahmen von Interreg III 17.5 Millionen Euro bereit. Das bis 2006 laufende Förderprogramm umfasst die Region Alpenrhein - Bodensee - Hochrhein. Schwerpunkt sind eine bessere grenzüberschreitende Kooperation in der Raumplanung, Umweltfragen und die Koordination von Massnahmen für die regionale Wirtschaft. Die Schweizer Seite steuert gemäss Angaben des Staatssekretariats für Wirtschaft 7.4 Millionen Euro (11.1 Millionen Franken) bei. Beteiligt sind die neun Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden, Graubünden, Glarus, St. Gallen, Schaffhausen, Thurgau und Zürich. NZZ. 20./21. 10. 2001, S. 14. Für die Grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Italien und der Schweiz im Zeitraum 2000 bis 2006 insgesamt 74.4 Millionen Euro genehmigt. Davon kommen 25.6 Millionen Euro aus Gemeinschaftsmitteln. Die verbleibenden 48.8 Millionen Euro werden vom italienischen Staat und von den betroffenen regionalen Haushalten von Aosta, der Lombardei, dem Piemont und von Bozen aufgebracht. Nach Auskunft der Bundesverwaltung in Bern beteiligen sich auf schweizerischer Seite die Kantone Graubünden, Tessin und Wallis als Partner. Für die Kofinanzierung der Projekte würden rund 10 Millionen Euro (etwa 16 Millionen Schweizerfranken) bereitgestellt, von denen rund 30 Prozent auf den Bund und 60 Prozent auf die drei Kantone entfielen. Das Gesamtprogramm und die konkreten Einzelprojekte wurden von den interessierten italienischen Regionen und den drei Schweizer Kantonen gemeinsam ausgesucht und entwickelt und anschliessend in den nationalen Hauptstädten und - sofern es sich um EU-Regionen handelt - in Brüssel zur Kofinanzierung angemeldet. Insgesamt investiert die EU im Rahmen des Interreg III-Programms von 2000- 2006 4.875 Milliarden Euro. NZZ. 25.9.01, S. 13


EU-Arbeitslosigkeit

Die saisonbereinigte Arbeitslosenquote der Euro-Zone verharrt laut Angaben des Statistischen Amtes der EU im Juli 01 auf dem Vormonatsniveau von 8.3%. Ein Jahr zuvor, im Juli 2000, hatte sie 8,8% betragen. In der gesamten EU stagniert die Arbeitslosigkeit schon seit April bei 7.6%, während sie im Juli 2000 noch 8.1% betragen hatte. In der Berichtsperiode verzeichneten die Niederlande mit 2.3%, Luxemburg mit 2.5% , Irland und Österreich (je 3.8%) die tiefsten Werte. Am anderen Ende des Spektrums waren Frankreich (8.5%), Finnland (9%) und Spanien mit 13%. Weiterhin hoch ist die Jugendarbeitslosigkeit (unter 25 Jahren) mit 16.4% in der Euro-Zone, mit 15.+% in der EU und mit 28% in Italien. NZZ. 6.9.01, S. 23


NEBS und "Renaissance Schweiz-Europa"-Fusion

Hundert Tage nach der massiven Ablehnung der Initiative "Ja zu Europa!" bleibt die Neue Europäische Bewegung Schweiz (NEBS) überzeugt, dass eine starke proEU-Kraft in der Schweiz notwendig ist. Die Delegierten stimmten der Fusion mit Renaissance Schweiz-Europa zu. Die Fusion soll vor allem in der Westschweiz, wo die NEBS schwächer geworden ist, Synergieeffekte bewirken. Zurzeit kämpft die NEBS immer noch mit Altlasten aus der Initiative "Ja zu Europa!". Bei Ausgaben in Höhe von 1.28 Millionen Franken, lastet ein Defizit von rund 100'000 Franken auf der Bewegung. NZZ. 18.6.01, S. 10


Sokrates/Erasmus

In den Jahren 1999 und 2000 haben 1300 Schweizer an den Programmen Sokrates/Erasmus der EU teilgenommen. Im Gegenzug frequentierten 1400 EU-Studierende Schweizer Hochschulen. NZZ, 26.6.01, S. 14


Entsende-Gesetz - EU-Kommission droht mit Klage

Die EU-Kommission hat Deutschland Anfangs August 01 unter Strafandrohung aufgefordert, die gegen die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU gerichteten Vorschriften des Arbeitnehmer-Entsende-Gesetzes zu korrigieren. Dieses Gesetz war in Deutschland als Schutz des einheimischen Gewerbes und der Arbeitnehmer vor Sozialdumping im Baugewerbe durch Anbieter aus Billiglohnländern innerhalb der EU erlassen worden. Im Kern geht es bei der Rechtsvorschrift darum, dass sich die ausländischen Konkurrenten an die in Deutschland branchenüblichen Mindestlöhne und Ferienvergütungen halten müssen. Die Kommission wirft den deutschen Behörden vor, die Anwendung des Gesetzes benachteilige die ausländische Konkurrenz und verstosse deshalb gegen den freien Dienstleistungsverkehr. NZZ. 2.8.01, S. 19


Norwegens Mühe mit dem EWR

Seit der von Norwegen ohne Volksabstimmung vorgenommenen Ratifizierung des EWR-Vertrages ist Norwegen zu einer wirtschaftlich liberalen Politik gegenüber der EU verpflichtet, bekundet damit aber Mühe - sobald es um Firmenübernahmen durch EU-Multis geht. Dies aus Angst davor, dass das Land zum Sitz unbedeutender Filialen der internationalen Grosskonzerne deklassiert werden könnte. Norwegische Politiker greifen deshalb immer wieder ein, wenn ein norwegisches Unternehmen seine Unabhängigkeit zu verlieren droht. So versuchte die Regierung z.B. die Übernahme der norwegischen Firma Storebrand durch den finnischen Finanzkonzern Sampo zu verhindern. Seither hat sich die ESA (Überwachungsbehörde des EWR) eingeschaltet. Sie protestierte am 17. Juli 01 gegen die norwegischen Bestrebungen zur Verhinderung der Fusion und drohte mit einem Gerichtsverfahren. Im Juni 01 hat die EU-Kommission den beiden norwegischen Erdölgesellschaften Statoil und Norsk Hydro, die beide vom norwegischen Staat kontrolliert werden, in einem formellen "Statement of Objections" vorgeworfen, beim Verkauf von Erdgas gegen EU-Wettbewerbsregeln zu verstossen. Die Kommission ist der Ansicht, dass bei der Umsetzung der EU-Gasrichtlinie auch die langfristigen Lieferverträge (20 - 50 Jahre) neu verhandelt werden müssten. Die Regierung nahm die Unternehmen sofort in Schutz und weist die Vorwürfe aus Brüssel zurück. Norwegen stellt sich auf den Standpunkt, die Regulierung der Erdgasverkäufe sei Bestandteil der Verwaltung nationaler Ressourcen und unterstehe daher nicht dem EWR-Vertrag. Der Angriff der EU auf die Erdgas-Einnahmen ist nicht dazu geeignet, die Brüsseler Institutionen bei den Norwegern beliebter zu machen. Nicht nur ein EU-Beitritt wird laut Umfragen mit stattlicher Mehrheit abgelehnt. Die Unzufriedenheit mit dem EWR wächst ebenfalls. Für die Norweger wird immer deutlicher, dass die Mitgliedschaft im EWR keine optimale Lösung ist. Sie bringt nur den Zwang zur Einführung von EU-Richtlinien und Verordnungen mit sich, ohne dass das Land einen nennenswerten Einfluss auf deren Wortlaut hätte. Und in Zukunft, so ist man im Aussenministerium überzeugt, dürften die EWR-Mitglieder weiter marginalisiert werden. Wenn die EU dereinst mehr als 20 Mitgliedstaaten hat, dürfte auf die Interessen von Norwegen, Island und Liechtenstein immer weniger Rücksicht genommen werden. NZZ. 27. 7. 01, S. 21


Berlin gibt nach

Die EU-Kommission hat im Streit bezüglich der Staatsgarantie der Landesbanken in Deutschland gewonnen. Die deutsche Regierung gab nach langem hin und her nach. Die Staatsgarantie entfällt und der Ausgleich von Unterbilanzen (Anstaltslast) untersteht dem EU-Beihilferecht. Übergangsfristen bis 2005 sollen die Anpassung erleichtern. Die Beschwerde gegen das bisherige deutsche Bankenrecht ging vom Europäischen Bankenverband aus. Die Privatbankiers beklagten sich, die finanziellen Garantien der öffentlichen Hand verschafften den begünstigen öffentlich-rechtlichen Landesbanken unbeachtet ihrer tatsächlichen Leistung erhebliche Vorteile bei der Kapitalaufnahmen. Dadurch werde der Wettbewerb zu lasten der privaten Institute verzerrt. NZZ, 18. 7. 01, S. 21


Gebührenordnung für Euro-Überweisung

Die EU-Kommission stellte Ende Juli einen Vorschlag zur Verbilligung von grenzüberschreitenden Überweisungen bis zu 50'000 Euro innerhalb des Binnenmarktes vor. Erfasst wird der bargeldlose Zahlungsverkehr in Euro. Die Kosten von Transaktionen sollen den inländischen Kosten entsprechen. Die EU-Kommission will damit den Verbrauchern konkrete Vorteile des Euro vor Augen führen - was sie im nächsten Jahr dringend nötig haben wird. Der neoliberale Kommissar Bolkestein rechtfertige den Eingriff in die Preisgestaltung euphemistisch "mit den grossen Erwartungen der Öffentlichkeit an die praktischen Vorteile der Einheitswährung". Schon ab 1.1. 2002 soll das neue Regime beim Gebrauch von Kreditkarten und beim Geldbezug an Automaten gelten. Ein Jahr später müssten auch Banküberweisungen und Check-Zahlungen der neuen Gebührenordnung entsprechen. Die EU-Kommission könnte die Banken jedoch nicht daran hindern, sich durch ein Anheben der von ihnen selber festgelegten Gebühren im Inlandverkehr für die ihnen auferlegten Verbilligung der transnationalen Überweisungen schadlos zu halten. NZZ, 25.7.01, S. 17


EU-Kommission für befristete Werfthilfen

Im Sommer beschloss die EU-Kommission die Wiedereinführung von befristeten Schutzmassnahmen zugunsten der EU-Werften. Die Kommission will damit die EU-Schiffsbauer vor den als unfair eingestuften Geschäftspraktiken ihrer Konkurrenten in Korea schützen. Diese würden entgegen den Regeln der WTO weiterhin stark vom Staat subventioniert. Parallel zu den "befristeten Defensivmassnahmen" will die Kommission ein WTO-Verfahren gegen Korea einleiten. Die Beihilfen sollen auf den Bau von Containerschiffen sowie Chemikalientankern beschränkt werden. NZZ. 26. 7. 01, S. 21


EU und Kohlesubventionen

Die EU-Kommission hat den Rechtsrahmen für die weitere staatliche Förderung im Steinkohlebergbau bestimmt. Die geltenden Regelungen der Mitgliedstaaten für Subventionen in der Branche laufen in einem Jahr mit dem Ende des Vertrags über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stall aus. Die Kommission geht von der Vorstellung eines Energiesockels in der EU aus. Dieser bedinge die Förderung und die Erhaltung einheimischer Energieträger in der Gemeinschaft. Die für Energiepolitik zuständige Kommissarin de Palacio kommentierte den Entscheid der Kommission als Vorsorgemassnahme, um die EU gegen die Risiken einer zu starken Auslandabhängigkeit in der Energieversorgung abzusichern. NZZ. 26. 7. 01, S. 17


100 Millionen für Presseförderung

In der Schweiz werden jährlich 50 Millionen für die Förderung der Presse eingesetzt. Das Geld geht vor allem an die Förderung der monopolähnlichen Grossverlage, die von vergünstigten Posttarifen profitieren können. Die kleinen Zeitschriften gehen derweil leer aus: das Europa-Magazin muss das Doppelte an Postgebühren bezahlen (1000 statt 450 pro Nummer).


Prämienverbilligungen für EU-Bürger

In der Schweiz werden die Prämienverbilligungen künftig auch an Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen gewährt, die in einem EU-Land wohnen. Dies betrifft Schweizer Rentner und Rentnerinnen im EU-Ausland oder EU-Ausländer, die vorwiegend in der Schweiz arbeiten oder gearbeitet haben. Grundsätzlich gilt das Versicherungsobligatorium in der Schweiz für Grenzgänger, die im Ausland wohnen, für Bezüger einer schweizerischen AHV- oder IV-Rente im EU-Raum sowie für Arbeitslose, die von der Schweiz Leistungen beziehen und in der EU auf Arbeitssuche sind. Die Versicherungspflicht schliesst auch die nichterwerbstätigen Familienangehörigen ein. Entsprechen fallen dann Ansprüche an Prämienverbilligungen an. Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben versicherte Personen sowie ihre versicherten Familienangehörigen, wenn die Durchschnittsprämie für das Wohnland 6% des kaufkraftbereinigten Einkommens (Rente, Unterhaltsbeiträge, Vermögenserträge) übersteigt und kein Vermögen über 100'000 Franken vorhanden ist. Der entsprechende Aufwand wird beim Bund auf maximal 60 bis 90 Millionen Franken beziffert. Die Prämienverbilligung wird nur auf Antrag gewährt. NZZ, 8.8.01, S. 13


Uno für Gentech-Nahrung

Ausgerechnet das United Nations Development Programm (UNDP) bricht in seinem "Human Development Report 2001" eine Lanze für genmanipulierte Lebensmittel (GMO). Genetisch modifizierte Lebensmittel, Samen und andere Organismen könnten die Antwort sein auf das Problem der Unterernährung in weiten Teilen der Dritten Welt, heisst es im Bericht. Die Abwehr in Europa und die Kritik in Amerika an "Frankenstein-Food" sei unfair gegenüber denjenigen Ländern, die keine nachhaltige Landwirtschaft betreiben könnten. Man dürfe GMO nicht grundsätzlich ablehnen. Organisationen wie Oxfam und Greenpeace übten scharfe Kritik an diesen Aussagen. Es sei unverantwortlich vom UNDP, den Entwicklungsländern unbegründete Versprechen bezüglich der Vorteile der Biotechnologie zu machen. Der Kampf gegen den Hunger könne nur durch die Errichtung nachhaltiger Agrarstrukturen geführt werden und nicht in biotechnischen Labors mit anschliessend patentgeschützten Sorten. NZZ. 11.7.01, S. 19


Methodische Fehler

Der Wissenschaftliche Ausschuss für Toxikologie, Ökotoxikologie und Umwelt der EU hat der EU-Kommission in einer Stellungnahme Mitte Juni 01 vorgeworfen, die Risiken von Azo-Farbstoffen zu unterschätzen. Vor allem methodische Fehler hätten dazu geführt, dass die Kommission, ohne die entsprechende wissenschaftliche Grundlage zum Schluss kam, bei Azo-Farbstoffen in Spielzeugen, Tinte und Papierprodukten bestünde keine Gefahr für die Gesundheit. DNR-EU-Rundschreiben, 7+8/01, S. 33


UNICE: Gegen Steuerentlastung zugunsten der Umwelt

Der UNICI (Union der Industrie- und Arbeitgeberverbände der EU) wendet sich gegen eine steuerliche Bevorzugung von umweltfreundlichen Produkten. Auch der EU-Ausschuss der amerikanischen Wirtschaftskammer (AmCham) kritisiert Steuererleichterungen für Produkte mit Umweltzeichen. Eine solche Regelung hemme Innovationen, sei rückwärtsgewandt und greife zu stark in Marktmechanismen ein. DNR-EU-Rundschreiben 7+8/01, S. 57


Kritik an EU-Position in GATS-Verhandlungen

Das Netzwerk "Seattle to Brussels", darunter Friends of the Earth Europe, World Development Movement und Corporate Europe Observatory kritisieren anlässlich ihrer Veröffentlichung des Berichts über "TATS und Demokratie" die Position, welche die EU innerhalb der momentanen Verhandlungen zur Ausweitung des General Agreement on Trade in Services (TATS) vertritt. Nach Meinung des Netzwerkes sind die momentan verhandelten neuen Regelungen ganz im Sinne der Wirtschaft und stehen im Widerspruch zu einer nachhaltigen und gerechten Entwicklung. Der Bericht umschreibt, welche negativen Auswirkungen der jetzige Verhandlungsvorschlag, der von der EU gestützt wird, mit sich bringen würde: den Multis würden mächtige Instrumente in die Hand gegeben, um sich gegen Eingriffe von Regierungen zum Schutze der Umwelt in vielen Bereichen, von Wasser bis Tourismus, von Energie bis Verkehr zu schützen. Das Netzwerk fordert daher, die Verhandlungen auszusetzen und zuerst eine breite Debatte in der Öffentlichkeit zu führen. DNR-EU-Rundschreiben 7+8/01, S. 68


EU-Betriebsräte

Die EU-Betriebsräte, von Gewerkschaftern gerne als grosse Errungenschaft der EU hingestellt und von der EU in einer 1994 erlassenen Richtlinie eingeführt, haben sich keineswegs überall durchgesetzt. Von den 1844 von der EU-Richtlinie erfassten Konzernen (mehr als 1000 Angestellte, gemeinschaftsweit operierend) haben erst ein Drittel den Europäischen Betriebsrat eingeführt, der nota bene nur Informations- und Anhörungsrechte und keine Mitentscheidungsrechte beinhaltet. Auch schweizerische Unternehmen, die in der EU Niederlassungen haben, sind angehalten, Betriebsräte einzuführen. 33 von 97 Unternehmen (33%) haben dies getan. Die Schweiz liegt damit vor Deutschland (25%) und noch deutlicher vor Spanien und Irland. NZZ. 27.7.01, S. 77


EU-Kommission siegte

Die Generaldirektion 'Wettbewerb' der EU-Kommission hat sich mit ihrer binnenmarktpolitisch motivierten Kritik an der Werbung für regionale Produkte durchgesetzt. Das deutsche Umweltbundesamt wird in Zukunft auf seiner Website und in Broschüren nicht mehr für regionale Getränke werben, deren Kauf die Umwelt schonen würde. Das Umweltamt hatte einen entsprechenden Aufruf im Zusammenhang mit einer Studie über Ökobilanzen bei Getränkeverpackungen auf seiner Internetseite veröffentlicht. In Zukunft wird es den Hinweis auf regionale Produkte nicht mehr geben. DNR-EU-Rundschreiben, 7+8/01, S. 14


EU fördert Strassen in Ostdeutschland

Die EU-Kommission hat für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in Ostdeutschland Fördermittel in Höhe von 3.1 Milliarden Mark genehmigt. Davon sollen 232 Kilometer neue Strassen und 18 Kilometer neue Bahnlinien gebaut werden. Ein wesentliches Ziel ist die Schliessung von Lücken innerhalb der Transeuropäischen Netze (TEN). Der für Regionalpolitik zuständige Kommissar Michel Barnier erklärte, die Berücksichtigung der verschiedenen Verkehrsträger mache deutlich, dass Nachhaltigkeit bei der Entwicklung des Verkehrs für die EU Priorität habe. DNR-EU-Rundschreiben, 7+8/01, S. 19


Agrar-Werbung

Staatlich unterstützte Werbung für landwirtschaftliche Erzeugnisse, etwa nationale oder regionale Qualitätssiegel, darf nicht allein die regionale Herkunft preisen. Nach neuen Leitlinien der EU-Kommission kann Werbung für Qualitätsproduke unterstützt werden, wenn diese Normen erfüllen, die deutliche höher liegen als die Normen der EG-Rechtsvorschriften. Zielt die Werbung auf Verbraucher in jedem Mitgliedstaat oder in jener Region ab, in der das Erzeugnis hergestellt wird, so können zusätzlich Informationen über den Ursprung gegeben werden. In diesen Fällen sollte der Hinweis auf die heimische Herkunft jedoch im Vergleich zu den Angaben über die Qualität des Produktes zweitrangig sein. Anderenfalls könnten Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten diskriminiert werden, was gegen die Regeln über den freien Warenverkehr verstösst. Die Unterscheidung, ob es sich bei der Herkunftsangabe um eine unzulässige zentrale Werbeaussage oder um eine zulässige Zweitinformation handelt, muss nach Aussage der Kommission bei Beschwerden im Einzelfall geprüft werden. EUmagazin 7-8/01, S. 45.


EU-Minister gegen Neuverhandlung von Nizza

Trotz dem Nein der Iren schlossen die EU-Aussenminister ein Rückkommen auf den Vertrag von Nizza aus. Die irischen Behörden sicherten zu, "ruhig und zuversichtlich" weiter auf die Ratifikation hinzuarbeiten. Der irischen Regierung wurde deutlich gemacht, dass der Vertrag nicht neu verhandelt werde. Die EU halte an ihrem Fahrplan fest, bis Ende 2002 den Vertrag ratifiziert zu haben. Die Affäre zeigt, wie die Kleinstaaten in der EU geachtet werden. Entscheidet das Volk nicht wie erwünscht, wiederholt man die Abstimmungen bis sie passen und kümmert sich sonst einen Deut um deren Anliegen. NZZ. 12.6.01


Nizza-Vertrag und EU-Erweiterung

Vor seinem Besuch in Irland hat der EU-Kommissionspräsident Prodi in einem Interview mit der "Irish Times" die Auswirkungen einer Nichtratifikation des Vertrags von Nizza auf die Ostererweiterung der EU relativiert. Rechtlich gesehen brauche es Nizza für die Erweiterung nicht. Auf der Grundlage eines Protokolls zu dem seit Mitte Juni 1999 rechtskräftigen Vertrags von Amsterdam könne die Union ohnehin noch problemlos fünf zusätzliche Mitgliedstaaten aufnehmen. Und wenn die Zahl der Mitglieder der EU 20 überschreite, müssten den Beitrittsverträgen bloss einige technisch-institutionelle Zusätze beigefügt werden, um die Vertretung in den Institutionen und die Stimmkraft der Neumitglieder festzulegen. Am EU-Gipfel in Göteborg hatten demgegenüber die 15 Staats - und Regierungschefs der EU die politische Bedeutung und die Voraussetzung des Nizza-Vertrags für die Osterweiterung herausgestrichen und in einer gemeinsamen Erklärung ihrer Entschlossenheit betont, an der Ratifikation des unveränderten Nizza-Texts festzuhalten. In einem späteren Interview am irischen Fernsehen sagte Prodi dann, Irland habe noch bis Ende des kommenden Jahres Zeit, sein Nein zu dem Vertrag von Nizza zu überdenken. Der Vertrag müsse von allen 15 EU-Mitgliedern ratifiziert werden. NZZ, 22.6.01, S. 3


Liechtenstein, EWR und Osterweiterung

Im Falle der Osterweiterung kann in Liechtenstein über die Aufnahme der Osteuropäischen Länder in die EU abgestimmt werden, da die Aufnahme in die EU auch eine Aufnahme in den EWR bedeutet und eine entsprechende Vertragsänderung in Liechtenstein ratifiziert werden muss. Ein entsprechender Parlamentsbeschluss untersteht dem Referendum. EUmagazin, 7-8/01, S. 9


Lettland und die EU-Freizügigkeit

Lettland hat akzeptiert, dass lettische Arbeitnehmer nach dem EU-Beitritt erst nach einer siebenjährigen Übergangsfrist in der EU arbeiten können. Lettland würde sich umgekehrt ebenfalls bei einem EU-Beitritt eine siebenjährige Übergangsfrist vorbehalten. NZZ. 20.6.01, S. 2


<b Erpressungstaktik

Ein Vorschlag aus der "linksliberalen" Radikalen Partei Dänemarks zielt auf einen eigentlichen Erpressungsversuch der Dänischen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger: man möchte die bisherigen Ausnahmeregelungen Dänemarks bezüglich der EU alle auf einmal zur Abstimmung bringen und an die Frage des Verbleibs in der EU knüpfen. Eine solche Abstimmung könne man eventuell im Jahr 2004 durchführen. Der Vorschlag, auf diese Weise den Stimmbürgern das Messer an die Brust zu setzen, erhielt vom "sozialdemokratischen" Oppositionsführer Rasmussen viel Beifall. Die Sozialdemokraten wollen sich allerdings noch nicht festlegen, ob sie die EU-Skeptiker unter ihren eigenen Wählern derart vor den Kopf stossen wollen. NZZ. 14.6.01, S. 5


Wachsende EU-Skepsis in Estland

In Estland sind die EU-Beitrittsverhandlungen relativ weit fortgeschritten. Die Classe Politique unterstützt einhellig den EU-Beitritt. Bei der Bevölkerung macht sich jedoch vermehrt Skepsis breit. Zwei Umfragen vom April veranschlagen die Zahl der Gegner einer EU-Mitgliedschaft auf 46% bzw. 53% der Wähler, während die Befürworter lediglich 23% bzw. 36% ausmachen. So lässt sich eine Abstimmung über den EU-Beitritt kaum gewinnen. Die EU-Beitrittsgegner befürchten, dass die Lebensmittelpreise auf das Dreifache steigen. Durch die EU-Tabaksteuern würde das Rauchen für die Esten zu einem äusserst kostspieligen Laster. Die EU verärgert die Esten durch den Widerstand gegen die baldige Freizügigkeit für Arbeitskräfte; stellt doch das kleine Land kaum eine Gefahr für die westeuropäischen Arbeitsmärkte dar. Erbost zeigt man sich auch darüber, dass die EU-Kommission die Möglichkeit haben soll, die Einwanderung zu erlauben, wenn sie einen Arbeitskräftemangel feststelle. Estnische Informatikfachleute könnten demnach jederzeit eine Stelle in der EU antreten, wodurch das Problem des "Brain-Drain" für Estland verschärft würde. Ein Minister hat bereits vorgeschlagen, ausländische Konzerne sollten für jeden eingestellten Informatikexperten eine Gebühr von 50'000 Fr. an das estnische Schulsystem entrichten. Tief verankert ist auch die Skepsis gegenüber Grossgebilden: Estland war lange genug Mitglied einer Union. Das Argument kennt auch die euronationale Regierung. Deshalb will sie eine Volksabstimmung durchführen. Regierungschef Maart Laar dazu: "Estland hat lange genug einer Union angehört, ohne dass die Bevölkerung um ihre Meinung gefragt worden wäre". Dass die Esten aber den "Fehler" begehen sollten, den EU-Beitritt abzulehnen, diese "Gefahr" hält er für gering. "Es geht doch darum, ob man an den Entscheidung in Europa teilnehmen wolle oder nicht". NZZ. 3.7.01, S. 19.


Europäischer Patriotismus

Der tschechische Staatspräsident Vaclav Havel sprach sich anlässlich seines Staatsbesuchs in der Schweiz (Ende Juni 01) für einen "europäischen Patriotismus" aus. Bundespräsident Leuenberger wies darauf hin, nicht die EU-Mitgliedschaft an sich sei ein Ziel, sondern die Menschenrechte, die Sicherheit und der soziale Ausgleich. NZZ, 29.6.01, S. 13


Bayern will EU-Mittel

Im Streit um Belastungen durch die Osterweiterung fordert Bayern wie Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen ein Sonderprogramm für die betroffenen Gebiete. Die Erwartungen orientieren sich dabei an dem, was die EU Mitte der achtziger Jahre bei der Süderweiterung investiert hatte. Damals waren über sieben Jahre verteilt umgerechnet fast sieben Milliarden Franken nach Frankreich, Italien und Griechenland geflossen. Nun sind die deutschen Länder enttäuscht über das Brüsseler Aktionsprogramm. Die EU will die Grenzregionen zwischen 2003 und 2006 mit insgesamt rund 300 Millionen Franken unterstützen. Dieses Geld muss zwischen 23 Regionen in Deutschland Österreich, Italien, Griechenland und Finnland aufgeteilt werden. NZZ, 10.8.01, S. 2


Strassburg für Abschaffung der Todesstrafe

Nachdem der Europarat den ersten Weltkongress gegen die Todesstrafe organisiert hatte, wurden die USA und Japan unter Androhung von Sanktionen (Suspendierung des Beobachterstatus) zu einem Moratorium bei Hinrichtungen und zur Abschaffung der Todesstrafe aufgefordert. Die Parlamentarische Versammlung des Europarats beschloss, künftig nur noch solchen Parlamenten einen Beobachter-Status zu gewähren, die die Todesstrafe nicht mehr praktizieren. Die 43 Aussenminister des Ministerkomitees des Europarates wurden in der Entschliessung aufgefordert, mit Japan und den USA Gespräche über diese Fragen aufzunehmen und zugleich auf eine sofortige Verbesserung der Bedingungen in den Gefängnistrakten für die zum Tode Verurteilten zu dringen. Diese Bedingungen waren samt den psychischen Auswirkungen eines langen Aufenthalts in Todeszellen, die sich in Einzelfällen über Jahrzehnte hinzog, vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg 1989 als Menschenrechtsverletzung verurteilt worden. NZZ, 16.6.01, S. 5


Harte Vorwürfe gegen Russland

Der Europarat hat ungewöhnlich scharfe Kritik am russischen Vorgehen in Tschetschenien geübt. Das Anti-Folter-Komitee warf Russland vor, die Aufklärung von Kriegsverbrechen zu verhindern. Moskau lehne eine "gründliche und unabhängige" Untersuchung mutmasslicher Kriegsverbrechen durch russische Streitkräfte während des Tschetschenien-Kriegs ab. Das Gremium hatte im Februar und April 2000 sowie im März 2001 eine Delegation nach Tschetschenien entsandt, die Ermittlungen über Menschenrechtsverstösse aufnehmen sollte. Bisher konnte nur der erste Bericht veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung der andern Berichte lehnte Moskau bisher ab. Laut der Anti-Folter-Konvention muss der Europarat diese Dokumente somit unter Verschluss halten. NZZ. 11.7.01, S. 2


Strassburg: Kritik an Flüchtlingspolitik

"Europa sorgt sich stärker um den Schutz vor Flüchtlingen als um den Schutz der Flüchtlinge selbst". Die 1951 als Antwort auf das Flüchtlingselend im Zweiten Weltkrieg aufgesetzte Flüchtlings-Konvention enthält eine international gültige Definition des Flüchtlingsbegriffs und verankert vor allem das Recht auf Schutz vor Abschiebung oder zwangsweiser Rückführung. 1967 wurde sie um ein Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge ergänzt. Mit der Zunahme der Zahl der Flüchtlinge als Folge von Repression durch Regimes oder von bewaffneten Konflikten sind gegenwärtig weltweit 35 Millionen Personen auf der Flucht - in Europa sind es allein 7 Millionen. Entgegen diesem Anstieg ist die Aufnahmebereitschaft der Europäer gesunken. Vor allem aber ist es die hermetische Abriegelung der Grenzen gegenüber der Wanderungsbewegung von Menschen, die sich angesichts der immer grösser werdenden Kluft zwischen reichen und armen Ländern in Europa durch Migration ein neues menschenwürdiges Leben aufzubauen erhoffen, die zu einer immer strikteren Abwehr von Flüchtlingen führt. Der Beitrag der Europäer an der Finanzierung des UNHCR ist von rund 20% seit der Gründung auf heute 5 % zurückgegangen. NZZ. 28.6.01, S. 7


Islamisten-Verbot in Türkei rechtmässig

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am Dienstag ein vom türkischen Verfassungsgericht erlassenes Verbot der islamistischen Wohlfahrtspartei aus dem Jahr 1998 für rechtmässig erklärt. Das Parteiverbot habe der übergeordneten Notwendigkeit gedient, "die demokratische Gesellschaft zu schützen", hiess es in der in Strassburg veröffentlichten Entscheidung. NZZ. 2.8.01 Die Begründung mutet etwas seltsam an, da die Türkei mit ihrer konstanten und massiven Unterdrückung der Kurden kaum als demokratischer Staat bezeichnet werden kann. Das Strassburger Gericht liess sich herab, ein autokratisches Regime gegen das nächste zu schützen!


Heterogene EU-Beitrittskandidaten

Trotz einem kräftigen Wachstum des Bruttoinlandproduktes von durchschnittlich 5% vermochten die Beitrittskandidaten das Wohlstandsgefälle zur EU in den letzten fünf Jahren nicht zu reduzieren. Die Durchschnittswerte verdecken jedoch, dass das Gros der Kandidatenländer sehr heterogen zusammengesetzt ist. Während Bulgarien kaufkraftbereinigt einen Viertel des Wohlstandsniveaus der EU aufweist, hat sich Zypern dem EU-Durchschnitt angenähert. Die Unterschiede reflektieren den Verhandlungsstand mit der EU. Die Länder, die sich am meisten dem Wohlstandsniveau der EU angepasst haben, sind bei den Verhandlungen am weitesten. Tschechien, Slowenien, Ungarn und Zypern haben bereist zwischen 19 und 22 Kapitel der gesamthaft 31 zu verhandelnden Dossiers für einen EU-Beitritt abgeschlossen. Lettland, Litauen, Polen und die Slowakei bilden eine mittlere Gruppe. Bulgarien und Rumänien bilden die Schlussgruppe. Der Abstand dieser Länder zum EU-Durchschnitt ist zwischen 1996 und 2000 noch grösser geworden. Etwas aus der Reihe dieses Zusammenhangs tanzen Malta und Estland. Malta, das punkto Wohlstand zur Spitzengruppe der Beitrittsländer gehört, weist einen Verhandlungsrückstand auf. Estland, dessen BIP pro Kopf lediglich an achter Stelle der 13 Beitrittskandidaten figuriert, ist bei den Verhandlungen weit fortgeschritten.


Verurteilung der Türkei

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (hat mit dem EU-Gerichtshof nichts zu tun) hat die Türkei wegen schwerer juristischer Fehler im Verfahren gegen vier frühere kurdische Abgeordnete, unter ihnen die inhaftierte Leyla Zana, zu Geldbussen verurteilt. Wie der Gerichtshof am Dienstag in Strassburg mitteilte, muss der türkische Staat dafür an jeden der vier Kläger eine Wiedergutmachung von 25'000 Dollar und zusätzlich 10'000 Dollar für Anwaltskosten zahlen. Zana verbüsst seit 1994 wegen "Separatismus" eine 15-jährige Gefängnisstrafe.


Versklavung von Hausangestellten

Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat die Untätigkeit der 43 Mitgliedstaaten der Strassburger Demokratie- und Menschenrechtsorganisation gegenüber der zunehmenden Versklavung von Hausangestellten kritisiert und durchgreifende Gegenmassnahmen gefordert. Die EU hatte sich im letzten Jahrzehnt auf den Welthandelskonferenzen, weniger wegen humanitärer Bedenken als aus Wettbewerbsgründen, immer wieder gegen sklavenhafte Arbeitsbedingungen bei Kindern und Frauen gewandt. Die starke Ausbreitung des Phänomens in Europa blieb jedoch fast unbemerkt. Es gilt als gesichert, dass weltweit Jahr für Jahr mehr als vier Millionen Mädchen und Frauen verkauft und überwiegend in den reichen Industrieländern als Sklaven gehalten werden; dies obwohl eine solche Entwicklung in Europa seit 1969 mit dem Übereinkommen über die Au-pair-Beschäftigung hätte verhindert werden sollen. Selbst wenn Fälle bekannt werden, ist die Strafverfolgung schwierig, weil bisher nicht ein einziger europäischer Staat die Versklavung von Hausangestellten in seinem Strafgesetzbuch als Straftat verankert hat. Die Europaratsversammlung fordert deshalb die Mitgliedstaaten auf, Sklaverei, Menschenhandel und auch die Zwangsehe zu Straftatbeständen zumachen. Ausserdem soll umgehend das Wiener Übereinkommen über den diplomatischen Status dahingehend geändert werden, dass die diplomatische Immunität für alle Straftaten, die im Privatleben begangen werden, aufgehoben wird, denn eine beträchtliche Zahl von Opfern arbeitet bei Botschaftsangehörigen oder in Botschaften, sowie in Haushalten Staatsbediensteter in internationalen Organisationen. Diese fallen nach dem Wiener Übereinkommen von 1961 unter den Grundsatz der Unantastbarkeit der Person und des Besitzes. NZZ. 27. 6. 01, S. 60


Papierflut tötet parlamentarische Demokratie

Die EU-Papierberge machen eine Kontrolle der EU durch die Parlamente der Mitgliedstaaten unmöglich. Dabei gibt es kaum noch einen Bereich, in dem die EU nicht die Politik der Mitgliedstaaten beeinflusst oder bestimmt. Ob es um Mindestanforderung an die Qualität getrockneter Weintrauben geht, um Milliardenhilfen für strukturschwache Regionen, um Werftenhilfe oder die Fusionskontrolle! Wer sich die Tagesordnungen der Ausschüsse des deutschen Parlamentes ansieht, wird feststellen, dass der Anteil der Unterrichtungen über neue Richtlinien und Verordnungen aus Brüssel ständig zunimmt. Gleiches gilt für die Länderkammer "Bundesrat". Hinzu kommen die Papierberge, welche die EU-Kommission, der EU-Rat und das EU-Parlament produzieren. Nur Optimisten glauben, die Parlamentarier der Mitgliedsländer könnten sich noch durch diese Flut hindurch arbeiten. Hinzu kommt, dass die EU-Kommission sich immer mehr Kompetenzen anmasst und der EU-Entscheidungsprozess völlig intransparent ist. EU-DNR-Rundschreiben, 7+8/01, S. 3


Belgien und "Cassis de Dijon"

In Belgien gibt es eine Lebensmittelvorschrift, nach der Brot in der Trockenmasse nicht mehr als 2% Kochsalz enthalten darf; in vom Grossbritannien eingeführtem Brot waren es aber 2.88%, was dort legal ist. Die belgischen Behörden eröffneten deswegen ein Strafverfahren gegen den Importeur wegen Verstosses gegen das belgische Lebensmittelrecht. Das Brüsseler Gericht erster Instanz fragte den EU-Gerichtshof, ob das belgische Recht mit der Warenverkehrsfreiheit des EU-Vertrags vereinbar sei. Dessen Urteil vom 5. April 2001 (C-123/00) lässt eine deutliche Entrüstung erkennen: die belgischen Richter hätten die Frage auch allein entscheiden können, weil der EuGH schon 1994 (C-17/93) auf die Frage eines ebenfalls belgischen Gerichts in Gent entschieden hatte, dass der Vertrieb rechtmässig in Grossbritannien hergestellter Lebensmittel auf Grund der Warenverkehrsfreiheit der EU in Belgien nicht verboten werden dürfe. NZZ, 18.6.01, S. 15


Alpengüterverkehr CH

2000 haben 1.4 Millionen Lastwagen die Schweizer Alpen durchquert. Das sind 7% mehr als im Jahr 1999. Gleichzeitig konnte der Bahngüterverkehr um 12% zulegen und seinen Marktanteil auf 70% leicht steigern. Insgesamt nahm der alpenquerende Güterverkehr innert Jahresfrist um 10% zu, wie das Bundesamt für Raumentwicklung erklärte: es wurde eine Rekordmenge von 30 Millionen Tonnen durch die Schweizer Alpen transportiert. 9 Millionen Tonnen waren es auf der Strasse, 21 Millionen Tonnen auf der Schiene. NZZ. 6.7.01, S. 16


EU-Kommission gegen deutsches TBT-Verbot

Die EU-Kommission hat sich Mitte Juli gegen einen deutschen Alleingang für ein Verbot von zinnorganischen Verbindungen wie Tributylzinn ausgesprochen. Die Generaldirektion 'Unternehmen' begründet ihre Ablehnung eines nationalen Verbots mit "fehlenden neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen" - eine diesbezügliche Formel ist in §100a des Amsterdamer Vertrags als Voraussetzung für nationale Alleingänge im Umweltschutz genannt. Bundesumweltminister Jürgen Trittin wollte nach dem gescheiterten EU-weiten Verbot von zinnorganischen Verbindungen diese in Deutschland verbieten. DNR-EU-Rundschreiben, 7+8/01, S. 32


Transitverkehr Österreich: nächste Runde

Die EU-Kommission hat die Forderung Österreichs nach einer drastischen Reduzierung der Öko-Punkte für diese Jahr mit der Begründung abgelehnt, die von Österreich vorgelegten Statistiken seien fehlerhaft. Österreich beruft sich auf die Regelung des Transitabkommens, nach der die Anzahl der Öko-Punkte eines Jahres reduziert werden muss, wenn im Jahr zuvor die Anzahl der erlaubten Transitfahrten um mehr als acht Prozent überschritten wurde (108% Klausel). Danach müssten ungefähr 160'000 Transitfahrten "eingespart " werden. Der österreichische Verkehrsminister Schiever hat in Reaktion auf die Kommissionsentscheidung angekündigt, gegebenenfalls vor dem EU-Gerichtshof zu klagen und sich die Richtigkeit der vorgelegten Zahlen bestätigen zu lassen. Auf Druck der Mitgliedstaaten Deutschland, Belgien und Italien und der internationalen Verkehrslobby versucht die EU-Kommission, den Anspruch Österreichs durch immer neue Rechenmodelle abzuschwächen. Der juristische Dienst der EU hatte der Kommission empfohlen, der Reduzierung der erlaubten Transitfahrten zuzustimmen. Der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments hatte Mitte Juli 01 mit knapper Mehrheit gegen die Vorschläge der Kommission gestimmt und einen stärkeren Schutz der Alpen gefordert. Zuvor hatte der Umweltausschuss die Kommissionsvorschläge einstimmig mit Hinweis auf das Urteil des EU-Gerichts von Februar 01 abgelehnt, nach dem der Transitvertrag nicht nur eine Reduzierung der NOX-Emissionen, sondern auch der Transitfahrten vorsieht. DNR-EU-Rundsschreiben, 7+8/01, S. 21


EU-Fischereikolonialismus

Die EU und Guinea-Bissau haben ein neues Protokoll zu ihrem Fischereiabkommen unterzeichnet. Es hat eine Laufzeit von 5 Jahren. Die EU zahlt Guinea-Bissau Kompensationszahlungen von insgesamt 51 Mio Euro. Ein Zehntel des Geldes ist zweckgebunden und soll zur Unterstützung des lokalen Handwerkssektors, sowie für wissenschaftliche und technische Forschung und Ausbildung verwendet werden. Die bisherigen Fangquoten werden beibehalten. Die EU-Fischereiflotten dürfen nach dem Protokoll gegenüber den einheimischen nicht "diskriminiert" werden. Die EU-Kommission hat mit Kapverden ein Protokoll zum Fischereiabkommen ausgehandelt, das ab 1. Juli 2001 für drei Jahre gilt. Danach ist eine grössere Anzahl von Schiffen aus der EU zum Fischfang in kapverdischen Gewässern zugelassen als bisher. Gleichzeitig steigen die Zahlungen der EU sowie der einzelnen Reedereien an denn westafrikanischen Inselstaat. DNR-EU-Rundschreiben 7+8/01, S. 52. Die EU-Kommission und Mauretanien haben ihr Fischereiabkommen um weitere fünf Jahre bis Ende Juli 2006 verlängert. Die EU kann ihre Fangmöglichkeiten für bestimmte Sorten steigern. Erhöht wird auch die Zahl der autorisierten Thunfischfänger. NZZ. 3.8.01, S. 21


Olivenöl - umweltfeindliche EU-Subventionen

Die verheerenden Folgen der geltenden EU-Olivenmarktordnung und EU-Subventionspolitik für Olivenöl dokumentiert eine neue Studie von WWF und BirdLife International (EU Policies for Olive Farming - Unsustainable on all Counts: www.panda.org/epo). Für die Ausweitung der Olivenplantagen werden alte Wälder gerodet und andere naturnahe Flächen umgewandelt. Bodenerosion und Wasserknappheit sind die Folge. Statt eine schonende, nachhaltige Bewirtschaftung zu fördern, belohnen die EU-Subventionen die Landwirte mit den höchsten Erträgen. Zwar sollte die Olivenmarktordnung schon 1998 reformiert werden. Statt dessen beschlossen aber jetzt die Agrarminister auf ihrem Rat im Juni 01, die bestehende Regelung bis 2003 fortzuschreiben. DNR-EU-Rundschreiben 7+8/01, S. 64


Volksabstimmung in Savoyen

Als in den drei Gemeinden des Tals von Chamonix die stimmberechtigte Bevölkerung die Wiederaufnahme des Schwerlastverkehrs hoch verwarf, reagierten die meisten Regierungs-Parteileitungen in Paris ungehalten. Nur die Grünen hatten von Anfang an eine Befragung der Bevölkerung des Tales von Chamonix befürwortet. Die Kommunistische Partei sprach hingegen von einem "schädlichen Manöver kleinkarierter Politik". Auch die Sozialisten gaben ihrer Ablehnung der Volksbefragung deutlich Ausdruck - im Widerspruch zu sonst abgegebenen Bekenntnissen zu mehr "Basisdemokratie" NZZ. 21.8.01, S. 2


Aarhus-Konvention ratifiziert

Die Aarhus-Konvention, die im Rahmen des UN-Umweltprozesses in Europa erstellt wurde, muss von 16 Staaten ratifiziert werden, um in Kraft zu treten. Die 16 Ratifikationsschreiben sind zusammengekommen. Damit tritt auch ein Übereinkommen "über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten" in Kraft. DNR-EU-Rundschreiben, 7+8/01, S. 13


EU und Verkaufsförderung

Die EU-Kommission will einen neuen Verordnungsvorschlag verabschieden, der nationale Restriktionen für eine Reihe von Verkaufsförderungspraktiken abschaffen und im Gegenzug einheitliche EU-weite Regeln zum Schutz von Konsumenten, Minderjährigen und der öffentlichen Gesundheit einführen. Damit sollen vor allem Hindernisse für grenzüberschreitende Verkaufsförderung beseitigt werden. Zu den von der Kommission als überholt bezeichneten nationalen Verboten und Einschränkungen, die laut dem Vorschlag beseitigt werden müssten, gehören etwa das Verbot von Zugaben, wertmässige Grenzen für Rabatte oder das Verbot, die Teilnahme an Spielen und Wettbewerben vom Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung abhängig zumachen. Im Gegenzug zur Liberalisierung dieser Instrumente sieht der Verordnungsvorschlag Massnahmen zum Schutz öffentlicher Interessen vor, besonders in Form von Informationsanforderungen. So müsste bei Werbegeschenken der Wert angegeben werden. Ebenso müssen bei Wettbewerben die tatsächlichen oder geschätzten Gewinnchancen angegeben werden. NZZ. 2.10.01, S. 25


Bilaterale

Im innerfranzösischen Streit um die Bilateralen Verträge mit der Schweiz spielt das Malaise in Grenzregionen über negative Ausstrahlungen der dynamischen Wirtschaftsstandorte Genf und Basel eine Rolle. So herrscht Verärgerung über steigende Bodenpreise, über die Abwanderung von jungen, in der Region ausgebildeten Berufsleuten, namentlich im pflegerischen Bereich, nach der Schweiz und über einen wachsenden Anteil von Schweizern mit regelmässig benutztem Zweitwohnsitz jenseits der Grenze. Andererseits fliessen aus den schweizerischen Grenzregionen jährlich rund 200 Millionen Schweizerfranken an Steuergeldern an die französischen Wohnsitzgemeinden der Grenzgänger zurück. NZZ. 8.11.01, S. 17. Bei der Schlussabstimmung über die Bilateralen wurden aber auch EU-imperialistische Stimmen laut. Die Ablehnung der Ratifizierung wurden von manchen Abgeordneten als Zeichen ihres Wunsches verstanden, dass die Schweiz der EU beitreten solle. Die Schweiz könne nicht mit einem Fuss in Europa sein und mit dem andern draussen bleiben. NZZ. 22.11.01. Wir raten solchen Abgeordneten, die Landkarte von Europa zu studieren.


EU-Öko-Landbau

Ende 2000 wurden in der EU 3.7 Millionen Hektar von knapp 130000 Betrieben biologisch bewirtschafte. Das sind etwas 2.9% der landwirtschaftlichen Nutzfläche und 1.9% der landwirtschaftlichen Betriebe. Mehr als ein Drittel der Biobetriebe und mehr als ein Viertel der Biofläche liegen in Italien. Die höchsten Anteil hat Österreich: hier werden 8 % der Flächen und sieben Prozent der Höfe ökologisch bewirtschaftet. DNR-EU-Rundschreiben, 9+10,01, S. 41


EU-Studie über wirtschaftliche Auswirkungen der EU-Erweiterung

Laut einer Studie der EU-Kommision kann vor allem Deutschland seinen Anteil am Handel mit den Beitrittskandidaten nach der Erweiterung erhöhen und somit am stärksten von der Erweiterung profitieren. Nach Aussagen des EU-Kommissars für Wirtschaft und Finanzen, Pedro Solbes Mira, schreitet die Handelsintegration rasch voran. Bereits heute wickeln die MOE-10 (mittel- und osteurpäischen Beitritsskandidaten) 70% ihrer Exporte und 60% ihrer Importe mit der Gemeinschaft ab. Die Szenarien der Studie reichen bis zum Jahre 2010. Die MOE-8 (ohne Bulgarien und Rumänien) können mit einem durchschnittlichen Wachstum von 3% bis 2010 rechnen und damit 49% des BIP pro Kopf der EU-15 erwirtschaften. Momentan kommen die Beitrittskandidaten auf 40% des BIP pro Kopf. Der Prozess der Wohlstandsangleichung wird laut Studie nur sehr allmählich vorankommen. Vermutlich werden die neuen EU-Mitglieder mittelfristig unter der 75%-Grenze des EU-Durchschnitts bleiben. Sie werden somit nach den derzeitigen Bestimmungen in der höchsten Förderstufe für Strukturhilfe eingestuft. Insgesamt erreichen die zehn beitrittswilligen Staaten heute weniger als 5% der Wirtschaftskraft der EU. Der Beitritt wird sich darum nur begrenzt auf die Wirtschaftskraft der EU-15 auswirken. Die Wachstumseffekte für die EU werden auf 0.5 bis 0.7% des Gemeinschaftsdurchschnitts geschätzt. Dabei gibt es Unterschiede. Die deutschen Exporte in die MOE-10 machen 1.3% des deutschen BIP aus, die aus Frankreich jedoch 0.4%. DNR-EU-Rundschreiben, 9+10, 01, S. 45


Europäischer Gerichtshof für Menschrechte schützt Recht auf Schlaf

Eine Gruppe von Anwohnern des britischen Grossflughafens London-Heathrow hatte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit einer Klage gegen das britische Verkehrsministerium Recht erhalten. Bei der Klage ging es um schlafstörende Nachtflüge. Der Gerichtshof entschied, dass Flüge zwischen 23.00 und 6.00 Uhr gegen das Menschenrecht auf Nachtruhe verstossen. Die Kläger erhalten 4000 Pfund Schmerzensgeld pro Person von der britischen Regierung. DNR-EU-Rundschreiben 9+10, 01, S. 53.


EU-Kommission gegen TBT-Verbot in Deutschland

Die Internationale Schiffahrtsorganisation (IMO) der Uno hat Anfang Oktober 01 eine Konvention für ein weltweites Verbot von TBT und anderen Organozinnverbindungen in Schiffsfarben verabschiedet. Darin ist ein Verbot für organozinnhaltige Antifoulingmittel ab 2003 für alle weltweite verkehrenden Schiffe vorgesehen. Ab 2008 soll das Verbot für alle Schiffe gelten. Ende Ausgust 01 hatte sich die Kommission noch gegen einen deutschen Gesetzesentwurf für ein Verbot von TBT in Konsumgütern und Schiffsanstrichen ab 2003 ausgesprochen, weil nach dem Amsterdamer Vertrag als Voraussetzung für ein nationales Verbot aus Gründen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes formal "neue wissenschaftliche Erkenntnisse" vorliegen müssen. DNR-EU-Rundschreiben, 9+10, 01, S. 55


Umsetzungseifer gesunken

Der Prozentsatz der von den Mitgliedstaaten umgesetzten Gesetzgebungsakte der EU ist gegenüber dem Vorjahr von 95.7 auf 94.35 Prozent gesunken. Deutlich wird die offensichtlich gestiegene Tendenz der 15 EU-Staaten, sich den gemeinsamen Verpflichtungen zumindest teilweise zu entziehen, auch an der Zahl der Klagen, die von der EU-Kommisison als letztes Druckmittel gegen einzelne Staaten vor dem EU-Gerichtshof eingereicht wurden. Sie stieg von 123 fast dramatisch auf 178. Während früher offizielle Ranglisten des Umsetzungseifers der einzelnen Mitgliedstaaten veröffentlicht wurden, wobei gerade die euroskeptischen Länder Dänemark und Grossbritannien sich vertragtreusten verhielten, wurde jetzt auf eine solche Liste verzichtete (die übrigen deutlich zeigte, dass der Umsetzungseifer statistisch signifikant umgekehrt proportional zur Staatsgrösse ist).


Benachteiligung Kleiner

Die skandinavischen EU-Mitglieder Finnland, Schweden und Dänemark üben Kritik an der Wettbewerbspolitik von Mario Monti, die ihrer Ansicht nach kleine EU-Mitglieder benachteiligt. Die Kritik ist nicht neu. Bereits im März 2000, als die EU-Kommission die Fusion der beiden schwedischen Lastwagenhersteller Volvo und Scania untersagt hatte, wetterten schwedische Politiker gegen die Benachteiligung der schwedischen Industrie. Sie argumentierten, dass in einem kleinen Land wie Schweden kaum je ein international konkurrenzfähiger Grosskonzern entstehen könne, wenn die EU bei der Beurteilung von Fusionen die Mitgliedstaaten als relevante Märkte betrachte. Durch dieses Vorgehen würden Zusammenschlüsse in kleinen Ländern viel eher das Missfallen der EU-Kommission erregen als Fusionen in Deutschland oder Frankreich. Die Debatte wurde vom finnischen Premier, Paavo Lipponen, neulich wieder entfacht. Lipponen erklärte, er könne es nicht akzeptieren, dass die nordischen Staaten mit ihren kleinen Unternehmen eingeschränkt würden, während die Riesen mit freien Händen einkaufen könnten. In Anspielung auf Frankreichs Electricité de France beanstandete er auch die Expansion von Unternehmen, die auf ihrem Heimmarkt keinem freien Wettbewerb ausgesetzt seien, während Finnland den Strommarkt längst liberalisiert habe. NZZ. 18.10.01, S. 21


Ökopunktesystem unter Druck

Im EU-Parlament hat der Vorschlag der EU-Kommission eine Mehrheit gefunden, die Obergrenze für Transitfahrten durch Österreich bei gleichzeitiger Beibehaltung des Ökopunktessystems aufzuheben. Dieser Entscheid erfolgte gegen den Widerstand der österreichischen Abgeordneten. NZZ. 7. 9. 01, S. 5


EU-AG

Die EU-Aktiengesellschaft ES (Societas Europaea) ist nach dreissigjährigem Ringen unter Dach. Die Arbeits- und Sozialminister billigten formell Anfangs Oktober 01 das Statut der SE und eine Richtlinie über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE. Die neuen Regeln werden 2004 in Kraft treten. Das Statut gibt Unternehmen, welche in mehreren Mitgliedstaaten tätig sind, die Möglichkeit (nicht die Pflicht), sich als SE registrieren zu lassen. Auf diese Weise kann ein Konzern EU-weit unter denselben Regeln und mit einem einzigen Management- und Berichtssystem arbeiten. Gegründet wird eine SE durch eine Fusion, die Gründung einer Holding, einer gemeinsamen Tochter oder durch die Umwandlung einer bestehenden Gesellschaft. In jedem Fall müssen mindestens zwei Mitgliedstaaten involviert sein, und die SE muss dort registriert sein, wo die SE ihren administrativen Hauptsitz hat. Ihr Mindestkapital muss 120'000 Euro betragen. Die künftige Mitarbeiterbeteiligung wird bei der Gründung einer SE primär durch Verhandlungen zwischen Arbeitnehmern und Unternehmensführung geregelt. Einigen sich diese nicht, kommen bestimmte Auffangregeln zur Anwendung. NZZ. 9.10.01, S. 21


Bückling vor Wirtschaftsinteressen

Dem taiwanischen Staatspräsidenten Chen Shui-bian wird den ihm von der Liberalen Internationalen verliehenen "Preis der Freiheit" nicht persönlich in Empfang nehmen können, nachdem die französische Regierung nicht bereit ist, ihm ein Visum zu geben. Chen Shui-bian kann damit nicht nach Strassburg reisen. Die Preisverleihung hätte ursprünglich in Kopenhagen stattfinden sollen. Die dänische Regierung hatte ebenfalls kein Visum erteilt. Die Regierung in Kopenhagen begründete auf Anfragen die strikte Erfüllung der Pekinger Forderungen mit eindeutige EU-Absprachen. Damit rückt die EU endgültig von ihrer früheren Vorgabe ab, dass in den Beziehungen zu Drittstaaten jenen Ländern ein Bonus eingeräumt werden sollte, die sich dem Prinzip der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit verschrieben haben. Chen Shui-bian hat viel dazu beigetragen, dass sein Land diesem Anspruch näher kommt. Zudem bemüht er sich um eine friedliche Annäherung an Peking. Trotzdem wird er von der EU aus wirtschaftlichen Gründen (chinesischer Markt!) als Aussätziger behandelt. Keine Fraktion des EU-Parlaments mochte angesichts der sogenannten Anti-Terror-Koalition, in die Peking mit eingebunden wurde, den Fall an die grosse Glocke hängen. Selbst der Affront der französischen Regierung, den exterritorialen Charakter des EU-Parlaments in Strassburg zu missachten, wird schulterzuckend zur Kenntnis genommen. NZZ. 3./4. 11.01, S. 4


Vehementes Ja der Wirtschaft zum UNO-Beitritt

Für die Schweizer Wirtschaft geht es beim UNO-Beitritt um den guten Ruf der Schweiz und um die Uno als weltweites Netzwerk für Wirtschaftsbeziehungen. 1986 noch hatte der Vorort keine, der Gewerbeverband eine ablehnende Abstimmungsempfehlung herausgegeben. Jetzt stellen sich sämtliche Mitgliederorganisationen der Dachverbände hinter die Ja-Kampagne. Die Wirtschaft engagiert sich dabei aus Eigeninteresse, wie der Präsident von Economie-Suisse klarmachte. Der Uno-Beitritt bedeute eine langfristige Investition in den Standort Schweiz. Die Schweizer Wirtschaft sei an stabilen Rahmenbedingungen auf der ganzen Welt interessiert, wofür sich die Uno wie keine andere Organisation einsetze. Als Vertreter der Pharmaindustrie sei er z.B. unmittelbar an den Aktivitäten der Uno-Unterorganisation für geistiges Eigentum (Wipo) interessiert. Im Unterschied zu einem EU-Beitritt bedeute der Uno-Beitritt auch keinen Verlust an nationaler Souveränität, erklärte Früh, Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbandes. NZZ. 2.11.01, S. 14


Neutralitäts-Passus im Uno-Beitrittsgesuch

Der Bundesrat veröffentlichte Ende Oktober den Text des Beitrittsgesuches, das der Bundesrat nach einem Ja von Volk und Ständen zur Uno-Beitrittsinitiative an Uno-Generalsekrät Kofi Annan absenden will. Der entsprechende Passus lautet in deutscher Übersetzung: "Gemäss der Bundesverfassung hat die Schweizerische Eidgenossenschaft die Freiheit und Rechte des Volkes zu schützen, die Unabhängigkeit und Sicherheit des Landes zu wahren und sich für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung einzusetzen. Die Bundesversammlung und der Bundesrat haben die zur Wahrung der Neutralität des Landes erforderlichen Massnahmen zu treffen. Die Schweiz ist ein neutraler Staat, dessen Status im Völkerrecht verankert ist. Für die Uno ist die Neutralität eines Mitgliedstaates mit den Verpflichtungen der Uno-Charata vereinbar und stelle einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Uno dar. Die Schweiz bleibt auch als Mitglied der Organisation der Vereinten Nationen neutral". NZZ. 25.10.01, S. 14


Forderung nach Engagement für die Dritte Welt

Hilfswerke, Gewerkschaften, Umweltorganisationen und der Bauernverband fordern den Bundesrat auf, sich an der kommenden WTO-Ministerkonferenz in Katar auf die Seite der Entwicklungsländer zu stellen. Die Schweiz solle den Interessen der Dritten Welt Vorrang vor jenen der Pharmaindustrie geben. Die Schweiz solle sich für eine "Entwicklungsrunde" statt für eine neue Liberalisierungsrunde stark machen. Was die WTO dringend brauche, sei eine Runde einseitiger Konzessionen der Industriestaaten an die Entwicklungsländer ohne sogenannte Gegenleistungen.

Mit einer solchen Position könnte der Bundesrat wesentlich zur Kohärenz zwischen schweizerischer Entwicklungs- und Wirtschaftspolitik beitragen, erklärten die WTO-Kritiker. Marianne Hochuli von der "Erklärung von Bern" betonte, dem Schutz der öffentlichen Gesundheit sei Vorrang vor einem strikten Patentschutz einzuräumen. Dass die Schweiz gemeinsam mit den USA bei diesem Thema eine diametral entgegengesetzte Position zu den Schwellen- und Entwicklungsländern vertritt, verstösst nach Auffassung der WTO-Kritiker gegen die erklärten Ziele der schweizerischen Entwicklungspolitik, die offensichtlich den Interessen der Pharmaindustrie untergeordnet würden. NZZ, 30.10.01, S. 17


Schengen - das "Öffnungsprojekt" der NEBS

Fast acht Monate nach der Abstimmungs-Schlappe mit der Initiative "Ja zu Europa" meldet sich die "Neue Europäische Bewegung" (NEBS) zurück, um unmissverständlich kundzutun, was sie unter "Öffnung" versteht. Ende Oktober sprach sich die Bewegung für die Beteiligung der Schweiz am Abkommen von Schengen aus. Weil ein EU-Beitritt an Aktualität verloren habe, will die NEBS nun "kritisch und konstruktiv" die bilaterale Annäherung begleiten. Die SP-Politikerin Regine Aeppli bemühte für Schengen sogar die Anschläge in New York. Für die NEBS sei Schengen aber vor allem ein Öffnungsprojekt. NZZ. 24.10.01, S. 14


EU-Fluggesellschaften in der Krise

PolitikerInnen, wie Frau Spörri, die mit Schuldzuweisungen eigenes Versagen verdecken wollten, versuchten das Swiss-Air Debakel mit der Ablehnung des EWR zu erklären. Dabei hat der EWR-Entscheid mit der Swissair wenig zu tun. Die meisten EU-Fluggesellschaften sind in der Krise (NZZ, 29.10.01, S. 17). Durch die Liberalisierung wurde ein massiver Preiskampf herbeigeführt, der angesichts massiver Überkapazitäten und hohen Kostendrucks für viele Gesellschaften ruinös ist. Die Probleme der Swiss-Air präsentieren sich zwar schärfer als die mancher anderer Gesellschaften, da sich die Swiss-Air darauf spezialisiert hatte, beinahe bankrotte EU-Fluggesellschaften aufzukaufen. Dies ist allerdings eine Folge der Geschäftspolitik der Swiss-Air und nicht der Ablehnung des EWR.


EU-Arbeitslosigkeit

Im September 01 betrug die Arbeitslosenquote in den 12 Euro-Ländern 8.3% (Eurostat). Im September 00 betrug die Quote 8.7%. Die saisonbereinigte Zahl der Arbeitslosen schätzt Eurostat auf 11.4 Millionen. NZZ. 9.11.01, S. 25


Schonfrist für Laster

Die EU verlangt von den Beitrittskandidaten Übergangsfristen für den vollen Binnenmarkt im Strassentransportsektor. Die Übergangsfristen sollen für Estland, Litauen, die Slowakei und Tschechien vier Jahr und Ungarn, Lettland und Polen fünf Jahre betragen. Nach Ende der Frist sollen zudem beide Seiten im Falle ernsthafter Marktstörungen während eines weiteren Jahres durch Anrufung einer Schutzklausel Beschränkungen aufrechterhalten können. NZZ, 9.11.01, S. 25


Robinson besorgt

Die Uno-Hochkommissarin für Menschenrechte, Mary Robinson rief die Justizminister der EU eindringlich auf, bei ihren neuen Massnahmen, die im Gefolge der Anschläge vom 11. September geplant sind, die Bürgerrechte zu gewährleisten. Sie mache sich Sorgen, namentlich über die Behandlung von Flüchtlingen und Asylsuchenden. NZZ. 22./23. 9. 01, S. 3


EU möchte mehr 40-Tönner-Fahrten

Nach der Brandkatastrophe im Gotthardtunnel hat die EU-Kommissarin Loyola de Palacio die Schweiz zu flexibler Handhabung der 40-Tönner-Quoten aufgerufen. Die EU-Kommission ersuche die Behörden Österreichs und der Schweiz, "die mögliche Flexibilität zu prüfen, um in gewissem Mass den Schwerverkehrstransit über die bestehenden Quoten hinaus zu bewilligen". NZZ. 27./28. 10. 2001, S. 14


Die EU legt fest, was genau Terrorismus ist

Länder definieren einheitlichen Straftatbestand / Europäischer Haftbefehl soll der Justiz die Arbeit erleichtern

Von Martin Winter

Im Zuge des Kampfes gegen Terroristen hat sich die EU auf einen einheitlichen, ab Ende 2002 in der ganzen Gemeinschaft gültigen Straftatbestand Terrorismus geeinigt. Unter dem Eindruck der Anschläge vom 11. September stehen die 15 Mitgliedsländer außerdem vor dem Beschluss eines "europäischen Haftbefehls", der die schwerfälligen Auslieferungsverfahren innerhalb der Union ablösen soll. Terrorismus wird als Tat definiert, die das Ziel hat, die "Bevölkerung schwerwiegend einzuschüchtern", staatliche und internationale Organisationen zu erpressen oder die "politische, verfassungsmäßige, ökonomische oder soziale" Ordnung eines Staates oder einer internationalen Organisation zu destabilisieren oder zu zerstören. Aber nicht nur kriminelle Taten mit terroristischen Zielen sollen bestraft werden, sondern auch das Bilden "terroristischer Vereinigungen". Damit setzte sich Deutschland bei den Beratungen durch, das als eines der wenigen EU-Länder diesen Straftatbestand kennt.

Der Weg zur Einigung über den Rahmenbeschluss war für einige Länder, wie Schweden, schwierig zu gehen, weil sie entweder den Straftatbestand Terrorismus bislang gar nicht in ihren Gesetzbüchern haben, oder weil sie eine Grauzone befürchteten, in der politische Meinungsäußerung und Aktion zum Terrorismus uminterpretiert werden könnten. Um diese Sorge auszuräumen, die vor allem Streiks und Demonstrationen betraf, heißt es in der Beschlussvorlage ausdrücklich, dass damit Grundrechte und Freiheiten wie die Vereinigungs- und Meinungsfreiheit oder das Demonstrationsrecht "weder verringert noch ausgehöhlt" werden dürfen. Die Länder haben sich auf eine ausführliche Liste von Taten - wie Mord, Geiselnahme, Flugzeugentführung und Bewaffnung - geeinigt, die besonders schwer bestraft werden sollen, wenn sie einen terroristischen Hintergrund haben. Das Gleiche gilt für die Androhung solcher Taten. Von Strafe sind auch Unterstützer und Mitglieder terroristischer Vereinigungen bedroht.

Beim Strafrahmen einigten sich die Länder auf die Festlegung von Höchststrafen. So soll in der ganzen Union gelten, dass etwa die gesetzliche Höchststrafe für einen Unterstützer mindestens acht Jahre beträgt. Mit Strafnachlass können Täter rechnen, die sich vom Terrorismus losgesagt oder den Behörden mit wichtigen Hinweisen geholfen haben.

Terrorismus ist auch einer der insgesamt 32 Tatbestände, für die spätestens Ende 2002 der "Europäische Haftbefehl" gelten soll. Dieser Haftbefehl kann aber zum Beispiel auch wegen Menschenhandels, Betrugs, Korruption, Geldwäsche, Mord, Rassismus, schweren Diebstahls oder Sabotage ausgestellt werden. Mit dem Haftbefehl wird in der EU das Prinzip der "gegenseitigen Anerkennung" von juristischen Entscheidungen eingeführt. Wenn etwa ein Richter aus Köln einen Haftbefehl für einen Täter ausstellt, der in Lyon lebt, das Verbrechen aber in Köln begangen hat, dann kann er den künftig direkt an seinen französischen Kollegen schicken. Der prüft dann nur, ob der Haftbefehl den rechtlichen Anforderungen genügt. Damit entfällt der bisherige Umweg über Justiz- und Außenministerien und zurück. Frankfurter rundschau, 1. 12. 01.


Gen-Mais Erbgut in in Mexikos Bergen

Das Erbgut gentechnisch veränderter Maissorten verbreitet sich offenbar weiter, als bisher angenommen. Das jedenfalls behaupten die Genetiker David Quist und Ignacio Chapela (Universität Berkeley Kalifornien) jetzt in der britischen Fachzeitschrift «Nature» (Bd. 414, Nr. 6863, S. 541). Völlig überraschend hätten sie im mexikanischen Bergland, weit entfernt von Gen-Mais-Anbaugebieten, verändertes Erbgut in traditionellen Maissorten gefunden. Die Freisetzung von Gen-Mais ist in Mexiko seit 1998 verboten. Die Proben stammten aus der Gegend zwischen den Provinzstädten Oaxaca und Tuxtepec.

Nach Angaben der Autoren bestätigten Untersuchungen mexikanischer Behörden inzwischen ihre Ergebnisse. Demnach seien Genveränderungen in lokalen Maissorten in zwei weiteren Bundesländern festgestellt worden. Drei bis zehn Prozent der befruchteten Maiskörner hätten dort Gen-Veränderungen aufgewiesen.

Die Resultate zeigten, so Quist und Chapela, dass sich das Erbgut gentechnisch veränderter Pflanzen offenbar erheblich weiter verbreitetet, als bisher für möglich gehalten. Es müsse davon ausgegangen werden, dass weniger abgelegene Gebiete noch stärker betroffen seien. www.0700cream.com; willkommen@0700cream.com


Brandenburg und direkte Demokratie

Am 22.11. lehnte der Landtag in Potsdam mit den Stimmen von SPD und CDU die beiden Volksinitiativen "Mehr Demokratie in Brandenburg" ab. Jeweils 29.000 Bürger und zahlreiche Verbände haben die Anträge unterstützt.

Die erste Volksinitiative fordert eine Reform landesweiter Volksabstimmungen und kommunaler Bürgerentscheide. Mit dem zweiten Vorstoß wird die Landesregierung aufgefordert, sich im Bundesrat für die Einführung bundesweiter Volksentscheide einzusetzen.

Tim Weber, Vorstandssprecher der Bürgeraktion Mehr Demokratie, kritisiert die Entscheidung: "Ein tiefer Graben zwischen Politikern und Bürgern wird sichtbar. Das Volk will mehr direkte Demokratie, die Volksvertreter verweigern sie. Brandenburg hat sich vom Modell- zum Problemfall entwickelt. Anfang der 90er Jahre galt das Land als Vorreiter der direkten Demokratie. Dieses Modell ist gescheitert. Bis heute kam keine Volksabstimmung zustande, alle fünf Volksbegehren blieben erfolglos und die Mehrzahl der fast 20 Volksinitiativen wurde vom Landtag abgelehnt. Statt aus dieser ernüchternden Bilanz Konsequenzen zu ziehen, verweigert der Landtag die erforderlichen Reformen.

Uns wundert die Haltung der SPD. Ihr Landesvorsitzender Matthias Platzeck ist unser Bündnispartner. Und im Bund hat sich Rot-Grün die Einführung des Volksentscheids auf die Fahnen geschrieben. Da wäre ein Ja zu beiden Volksinitiativen nur konsequent gewesen. Jetzt, wo es ernst wird, kneifen die Sozialdemokraten."

Der Landesverband von Mehr Demokratie wird in den kommenden Tagen die Konsequenzen aus der Entscheidung beraten. Die Volksinitiativen werden u.a. vom Mieterbund, dem Bund der Steuerzahler, dem Beamtenbund, der GEW, dem Naturschutzbund, der Volkssolidarität, der PDS und den Grünen unterstützt. presse@mehr-demokratie.de; Mehr Demokratie e.V. Bundesverband, Clüverstr. 29, 28832 Achim (bei Bremen) www.volksabstimmung.org


Bundesrat will Abstimmungsmeinungspolizei

Die Rolle des Bundesrates in Abstimmungskämpfen hat sich im letzen Jahrzehnt stark gewandelt. Einer gewissen Zurückhaltung ist eine recht forsche Propaganda gefolgt. Den Wendepunkt markierte die EWR-Abstimmung von 1992, in der BR Delamuraz dem "Volk" mit einer Arbeitslosenrate von 20% in 10 Jahren drohte. Sechs Millionen Franken Bundesgelder wurden eingesetzt, um die Bevölkerung propagandistisch sturmreif zu schiessen. Nach dem EWR wurde nun eine eigentliche Propaganda-Strategie entwickelt, die in einem Bericht "Das Engagment von Bundesrat und Bundesverwaltung im Vorfeld von eidgenössichen Abstimmungen" von den vereinigten Info-Chefs des Bundeshaus in eigener Sache verfasst und im November 01 veröffentlicht wurde. Phase Eins der behördlichen Kampagne ist das Ausrollen eins "Informationsteppichs", wenn möglich weit vor dem eigentlichen Urnengang. Als Muster dient den Kommunikationsprofis in Bern die Vorlage zur Totalrevision der Bundesverfassung, in die ein 2-Millionen-Budget investiert wurde. Per "Info-Teppich" wurde die Öffentlichkeit auch "Deutlich vor den eigentlichen Abstimmungskampagnen für den Zusammenhang LSVA-Finöv-bilaterale Verträge sensibilisiert". Aktuell werden die Uno-Kampagne oder das Projekt "neuer Finanzausgleich" nach diesem Schema durchgespielt. Aktiv eingebunden werden die Lokalblätter und -redaktionen, die "im Hinblick auf Abstimmungen wenig Fantasie entwickeln", wie es im Papier heisst. Sie werden darum vor Ort oder auch in Bern gezielt zu so genannten Hintergrundgesprächen mit Bundesräten und Fachexperten eingeladen. . Mit Meinungsumfragen werden regelmässig die "Wissenslücken" der Stimmberechtigten erfasst. Die sofort bereitzustellenden "Zusatzinformationen, auch wenn sie sachlicher Natur sind, haben letztendlich zum Ziel, die Stimmenden von der Richtigkeit der bundesrätlichen Haltung zu überzeugen". Garantieren solche Feinsteuerungen den Erfolg an der Urne noch nicht, so fangen die Bundesräte an, gegen Ende der Kampagne scharf zu schiessen. Da werden Gegner als "Nein-Sager" tituliert. Es wird von der Argumentation auf die Ebene des "moralischen Appells" geschaltete (Vorwurf der Vergiftung der politischen Kultur, Militärvorlage vom Juni 01).

Der Bundesrat hat den Bericht seiner Medienleute abgesegnet - und damit seine Rolle als aktive Kampfmaschine in Abstimmungen bekräftigt. Um seine Macht in Abstimmungskämpfen noch besser abzusichern, sollen neu Kontrolleure des Bundesrates die Argumente im Abstimmungskampf überwachen können. Das neue Überwachungsgremium soll künftig "irreführende oder tatsachenwidrige Aussagen" im Rahmen von Abstimmungskämpfen kritisieren und richtig stellen, wobei dessen Urteil nicht mehr angefochten werden kann. Auch eine "subtile irreführende Beeinflussung der Stimmberechtigten" soll geahndet werden. Gewählt werden sollen die Kontrolleure vom Bundesrat. Sonntagszeitung, 25.11.01, S. 5. Es ist klar, das diese antidemokratischen Allüren des Bundesrates möglichst schnell zu stoppen sind. Die Bundesrat ist ein Exekutiv- (= Ausführungs-), und nicht ein Führungsorgan. (Der Bericht kann online abgerufen werden unter: http://www.admin.ch/­ch/­d/­pore/­pdf/­Eng_BR_d.pdf)


Fehlende Leidenschaft

Das Bündnis "Menschen für Volksabstimmung" zeigte am 27.10. SPD und Grünen in 45 Städten die gelbe Karte, weil diese ihr Versprechen, bundesweite Volksentscheide einzuführen, noch nicht eingelöst haben.

Zur gestrigen Reaktion der Grünen, die Koalition werde noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen, erklärt Tim Weber, Sprecher des Bündnisses: "Wir begrüßen die Erklärung des demokratiepolitischen Sprechers der Grünen, Gerald Häfner. Wir wissen, daß er sich aktiv für die Direkte Demokratie einsetzt.

Aber wir bleiben skeptisch. Anders als bei der Einwanderung oder der inneren Sicherheit halten sich die Parteispitzen auffallend bedeckt. SPD und Grüne haben schon mehrmals einen Vorstoß versprochen. Passiert ist noch nichts. Wir vermissen die Leidenschaft. Beim Volksentscheid spielt die Koalition Schlafwagenfußball.

Dabei ist eine Offensive erforderlich. So könnte man auch die CDU ­ deren Stimmen für ein Grundgesetzänderung erforderlich sind ­ in die Abwehr zwingen. Solange kein Gesetz vorliegt, kann die Union bequem abwarten. Die CDU hat sich noch nicht endgültig festgelegt. Und es gibt intern gewichtige Stimmen, die ein Umdenken fordern. Keine Partei kann auf Dauer gegen die Bürger mauern.

Mit dem Aktionstag 'Gelbe Karte für Rot-Grün' bringen wir den Volksentscheid wieder ins Spiel. Das Tor für die direkte Demokratie steht offen. Auch FDP und PDS würden mitziehen. Diese Chance muß die Koalition entschlossen nutzen."

Die von der Bürgeraktion Mehr Demokratie eingeleitete Initiative "Menschen für Volksabstimmung" wird von 76 Verbänden unterstützt. presse@mehr-demokratie.de; Mehr Demokratie e.V. Bundesverband, Clüverstr. 29, 28832 Achim (bei Bremen) www.volksabstimmung.org


Alle Jahre wieder

Und wieder schreiben wir wie alle Jahre: alle Jahre wieder. Der EU-Rechnungshof veröffentlichte der Tradition entsprechend im November 01 seinen Bericht über das EU-Haushaltjahr 2000. Zum siebten Mal in Folge lehnt es der Hof ab, der EU-Kommission eine rundum ordnungsgemässe Haushaltführung zu bescheinigen. Die Prüfung der operativen Ausgaben ergab eine "unanehmbar hohe Fehlerinzidenz hinsichtlich der Zahlungsbeträge". Deshalb könne der Hof für die Realität oder die Zulässigkeit dieser Zahlungen keine Gewähr geben. Eine hohe Fehlerquote moniert der Hof im Besonderen bei den Ausgaben für die Agrar- und die Strukturpolitik, die 68 Mrd. Euro oder rund vier Fünftel es EU-Budgets von 2000 bindet. Immer wieder stiessen die Finanzkontrolleure auf Fehler wegen überhöhter Flächenangaben bei pflanzlichen Erzeugnisse, wegen zu hoher Angaben über Viehbestände, wegen vorschriftwidrigen Umgangs mit subventionierten Erzeugnisse oder wegen zu hoher Zuschüsse in der Strukturpolitik. Zu den im Bericht genannten Sündern gehören nicht nur die Mitgliedstaaten im Süden, sondern auch Deutschland, Grossbritannien, Dänemark oder Schweden. In diesen Gemeinschaftspolitiken stellten die Rechnungsprüfer schwerwiegende Funktionsmängel bei den wichtigsten Kontrollverfahren fest. Diese sind zu starren Strukturen und zu vielen Akteuren zuzuschreiben. NZZ. 14. 11.01, S. 23


Treibhausgas-Profil der EU

Die Europäische Umweltagentur (EUA) hat Ende Oktober 01 eine umfassende Übersicht und Analyse der Entwicklung der EU-Treibhausgasemissionen veröffentlicht. Weiterhin ist der Verkehrssektor mit inzwischen 20% Emmissionszuwächsen, Hauptproblem. Aber auch die Entwicklung der Fluorkohlenwasserstoffe (+65%) ist besorgniserregend. DNR-EU-Rundschreiben, 9+10, 01, S. 10


EU-Gerichtshof stützt EU-Patent-Richtlinie

Der EU-Gerichtshof hat Anfang Oktober 01 eine umstrittene Entscheidung zur Patent-Richtlinie gefällt (Rechtssache C-377/98). Der EU-Gerichtshof wies die Klage der niederländischen Regierung auf Nichtigkeitserklärung der EU-Patent-Richtlinie (98/44/EG) ab. Die Niederlande hatten argumentiert, dass die Richtlinie gegen Menschenrechte und den EU-Vertrag verstosse. Sie sei keine Voraussetzung für das Funktionieren des EU-Binnenmarktes und widerspräche dem Subsidiaritätsprinzip. Italien und Norwegen hatten die Klage der Niederlande unterstützt. Umstritten ist unter anderem, dass Patentierungen nach der Patent-Richtlinie alle möglichen Anwendungen oder Nutzungen einer Gensequenz umfasst, anstatt nur eine spezielle Anwendung. Grundsätzlich umstritten ist vor allem auch die mögliche Patentierung menschlicher Gene. Derweilen hat das Europäische Patentamt in München ein weiteres Patent auf Leben zugelassen. Im Juli 01 wurde ein Patent auf das Wachstumsgen in gentechnisch veränderten Lachsen auf die Firma Seabright zugelassen (Patent-Nr. EP 578 653). DNR-EU-Rundschreiben, 9+10, 01, S. 19


Transitschwindel in Österreich

Schon bei Abschluss des Transitvertrages von 1991 wurde geschwindelt - die Transitfahrten von 1991 um fast 50% zu hoch angesetzt. Obwohl man 1994 im Gegensatz zu 1991 genau um diese überhöhten Basiszahlen 1991 Bescheid gewusst hat, wurden sie in den Beitrittsvertrag, Protokoll Nr. 9 hineingeschrieben. Sicherheitshalber unverrückbar im Primärrecht. Das hat gereicht - bis ins Jahr 1999. In diesem Jahr wurden erstmals auch die weit überhöhten Fahrtenzahlen um knapp 15% überschritten (insgesamt 1.706 Millionen Lkw-Transitfahrten durch Österreich). Obwohl die Kommission wegen dieser Überschreitung im Jahr 2000 Ökopunkte und damit Fahrten hätte reduzieren müssen, führte sie das nicht durch und wurde von Österreich beim EU-Gerichtshof erfolgreich verklagt. Auch im Jahr 2000 wurden die Fahrtenzahlen wieder um knapp 14% überschritten (1.6798 Millionen). Trotzdem hat die EU-Kommission am 25. Juli 2001 beschlossen, keine Reduktion der Ökopunkte und damit der Transitfahrten durch Österreich durchzuführen und hat damit erneut den Beitrittsvertrag gebrochen. Deshalb wurde wieder Klage gegen die EU-Kommission eingereicht. Von der österreichischen Regierung wurde jedoch kein Antrag auf Einstweiligen Rechtsschutz eingereicht, so dass das Verfahren durchaus mehrere Jahre dauern kann. Die Klage, damit die Tiroler Transit-Oppositon "beruhigt" ist, aber keinen sofortigen Rechtsschutz, damit niemand in Brüssel verärgert wird. Transitfakten, Transitformum Austria-Tirol, A-6020 Innsburck, Salurnerstrasse 4/999. (transitforum@netway.at).


Kein Staatsterrorismus am 11. September

Die amerikanische Bundespolizei FBI hat keine Hinweise darauf, dass Staaten zu den Anschlägen vom 11. September beigetragen haben. Sie hätten bisher keine Verbindungen zum Staatsterrorismus festgestellt, sagte der FBI-Abteilungsleiter für internationale Terrorismusbekämpfung, Michael Rolince, am Mittwoch an der Herbsttagung des Bundeskriminalamtes (BKA) in Wiesbaden. Derzeit fahnde das FBI nach einem Mann, der ursprünglich vermutlich als fünfter Attentäter in dem über Pennsylvania abgestürzten Flugzeug hätte mitfliegen sollen. Einzelheiten nannte Rolince nicht. Für eine Beteiligung Usama bin Ladins an den Milzbrand-Anschlägen in den USA gebe es auch keine Anhaltspunkte, sagte Rolince weiter. NZZ. 15. 11, 01, S. 2


EU-Staatsanwaltschaft

Eine neue Justizbehörde für grenzüberschreitende Ermittlungen in den EU-Staaten soll bis Anfang kommenden Jahres ihre Arbeit aufnehmen. Darauf verständigten sich die EU-Justiz- und -Innenminister Ende September 01 in Brüssel. Die Behörde soll "Eurojust" heissen und staatsanwaltliche Ermittlungen der EU-Staaten koordinieren und selbst Ermittlungen anregen können. NZZ. 28.9.01, S. 5


Krieg gegen Afghanistan - EU billigt

Die EU-Aussenminister haben den völkerrechtswidrigen Militärschlag der USA gegen Afghanistan gerechtfertigt. Der Angriffskrieg wurde als "legitim und notwendig" erklärt. Die Taliban haben es laut Urteil der Minister versäumt, ihre zwingende politische und rechtliche Verantwortung wahrzunehmen - obwohl sie ja bekanntlich nur Beweise für die Täterschaft Bin Ladens verlangten. NZZ. 9.10.01, S. 3.

© 1992-2026 Forum für direkte Demokratie |forum@europa-magazin.ch
Website by Zumbrunn Systemdesign