Kurzinfos April 2012


Parlament stoppt Agrar-Verhandlungen mit der EU

Nach vierjährigen Verhandlungen zieht das Parlament die Notbremse. Es verpflichtet den Bundesrat, die Gespräche für ein Agrar-Freihandelsabkommen mit der EU per sofort zu stoppen. Der Rat nahm eine Motion des CVP-Präsidenten Darbellay an. Mit 28 gegen 11 Stimmen beauftragte er den Bundesrat, die Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich «unverzüglich zu stoppen» Weitere Verhandlungen mit der EU sind so lange untersagt wie die Freihandelsgespräche in der Welthandels- Organisation (WTO) blockiert sind. Die sogenannte Dauha-Welthandelsrunde ist derzeit an einem toten Punkt — eine Wiederaufnahme ist nicht absehbar.

Der Entscheid des Ständerates kommt überraschend, weil die vorberatende Kommission die Motion klar abgelehnt hatte. Im Rat stimmten die FDP sowie einzelne SP-Vertreter für den Freihandel - SVP, CVP, BDP, Grüne und Teile der SP waren dagegen. Der Nationalrat hatte dem Verhandlungs-Stopp bereits 2011 zugestimmt.

Gleichzeitig mit der Motion Darbellay überwies der Ständerat eine weitere Motion seiner Wirtschaftskommission. Diese verlangt, dass der Bundesrat bis im September "mögliche Alternativen zum bisherigen Verhandlungsansatz" aufzeigt — "mit dem Ziel einer schrittweisen und kontrollierten Einführung des Agrar- und Lebensmittelfreihandels mit der EU". NZZ, 8. März 2012, S. 11.


Die Umweltorganisationen Friends of the Earth Europe (FoEE) und CEE Bankwatch haben sozial und umweltschädliche Investitionen der EU kritisiert. In einer Karte zeigen sie 33 schädliche Projekte in Mittel- und Osteuropa mit einem Volumen von 16 Milliarden Euro aus dein Kohäsionsfonds. Die Organisationen forderten EU-Parlament und Ministerrat auf, in den Verhandlungen über die künftige Kohäsionspolitik solche kontroverse Projektfinanzierung zu vermeiden. Wenn sie weiter nachteilige und "unsinnige" Projekte fördere, werde die EU in Osteuropa substanziellen Schaden anrichten. www.bankwatch.org/billions, umwelt aktuell, März 2012, S. 22.


Die Schweiz und die EU kommen auf dem bilateralen Weg nicht mehr weiter. Die Denkfabrik «foraus» (Forum Aussenpolitik) hat einen Vorschlag zu den umstrittenen institutionellen Fragen ausgearbeitet. Er wurde am Mittwoch, den 16. Mai 2012, der Öffentlichkeit vorgestellt und im Rahmen einer Veranstaltung an der Universität Zürich diskutiert. Die Denkfabrik präsentiert ihre Ideen in Form eines ausformulierten Entwurfs für ein Rahmenabkommen. Es enthält übergeordnete Grundsätze und Prinzipien, die auf verschiedene bilaterale Verträge angewendet werden können, jedoch nicht zwingend auf alle. Der Bundesrat hingegen möchte zuerst eine institutionelle Lösung für das geplante Stromabkommen finden und diese bei Erfolg auf weitere Verträge ausdehnen.

Die Autoren präferieren ein Regime, das sich am Status quo orientiert. Der EWR dient zwar bei manchen Mechanismen als Referenz, aber eine (Teil-)Integration in den EWR wird nicht in Betracht gezogen. Supranationale Institutionen sind nicht vorgesehen. Die Konfliktlösung findet in einem «Bilateralen Ausschuss» auf Ministerebene statt. Nachfolgend die wichtigsten Elemente des Musterabkommens: Rechtsübernahme:

Die Schweiz übernimmt neues EU-Recht nicht automatisch (das ist auch im EWR nicht der Fall), sondern sie informiert die EU, ob sie die Rechtsakte umsetzt. Bei referendumsfähigen Beschlüssen gelten Fristen von bis zu drei Jahren. Ist die Schweiz nicht bereit, den entsprechenden Rechtsakt zu übernehmen, wird das entsprechende bilaterale Abkommen vorläufig ausser Kraft gesetzt. Eine ähnliche Regelung existiert im Schengen-Assoziierungsabkommen.

Mitwirkungsrechte: Die Schweiz wird von der Kommission bei der Fortentwicklung des relevanten Binnenmarkt-Rechts gleichermassen informiert und zu Rate gezogen wie die EU-Mitgliedstaaten. Sie erhält grundsätzlich die gleichen Rechte wie die EWR-Staaten.

Rechtsprechung: In diesem Bereich ändert das Rahmenabkommen wenig. Das Bundesgericht soll der EU-Rechtsprechung «Rechnung tragen», und es kann mit dem Europäischen Gerichtshof einen informellen Dialog führen. Überwachung: Eine «Bilaterale Überwachungsbehörde», die durch den Bundesrat bestellt wird, beobachtet die Umsetzung der Verträge durch die Schweiz und kann Verletzungen vor dem Bundesgericht einklagen. Beschwerden von Privatpersonen wie bei der supranationalen Efta-Überwachungsbehörde sind nicht vorgesehen. Eine nationale Überwachungsbehörde schwebt auch dem Bundesrat vor, wobei die Bundesversammlung als Wahlgremium vorgesehen ist.

Der Entwurf kommt den Forderungen der EU nach Homogenität im gemeinsamen Markt teilweise entgegen. Brüssel hält sich zurzeit bedeckt, weil die vom Bundesrat am 25. April beschlossenen Grundsätze für Verhandlungen noch in der Vernehmlassung sind. EU-Botschafter Richard Jones deutete in einem Interview mit der «Sonntags-Zeitung» aber an, dass die Kommission in einem Kernpunkt nicht so leicht nachgeben wird: «Es gehört zu den Prinzipien des Binnenmarkts, dass im Streitfall keiner der Beteiligten über sich selbst richtet.» Für Jones ist der EWR ein effektives System, weil die Rechtsprechung wie in der EU nicht an die Mitgliedstaaten delegiert ist. NZZ, 16. Mai 2012, S. 13.


Das Interesse der Grossverteiler an «Cassis de Dijon»-Produkten ist nach wie vor bescheiden. Seit der Einführung in der Schweiz am 1. Juli 2010 gingen beim Bund nur 94 Gesuche ein. Davon wurden knapp 30 bewilligt. Fünf sind gegenwärtig noch hängig.

Gemäss dem «Cassis de Dijon»-Prinzip können Lebensmittel aus der EU in der Schweiz verkauft werden, sofern sie in der EU zugelassen sind, auch wenn sie die hiesigen Vorschriften nicht erfüllen. Voraussetzung dafür ist eine Bewilligung durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Bei den meisten Gesuchen geht es lediglich um Kennzeichnungsfragen, also darum, dass das Produkt in der Schweiz anders genannt und etikettiert werden muss als im Ursprungsland. Nur in wenigen Fällen musste das BAG tatsächlich Lebensmittel beurteilen, die von ihrer Zusammensetzung her in der Schweiz nicht zugelassen wären.

Das Kantonale Labor Zürich widmet dem «Cassis de Dijon»-Prinzip in seinem Jahresbericht 2011 gleich zwei Seiten – obwohl es sich dabei um Bundessache handelt. Der Umfang hat seinen Grund: Das Labor möchte die Regelung «so rasch wie möglich wieder abschaffen», wie es im am Dienstag veröffentlichten Bericht schreibt.

Für Lebensmittel sei das «Cassis de Dijon»-Prinzip wenig nützlich. Einen Grossteil der Gesuche bezeichnet die Zürcher Behörde sogar als «Unsinn». So müsse sich das BAG beispielsweise mit alkoholischen Getränken herumschlagen, die «Pussy-Drink» und «Playboy Energy Drink» heissen würden.

Das Interesse an den EU-Produkten stehe in keinem Verhältnis zum bürokratischen Aufwand, schreiben die Zürcher Lebensmittelinspekteure weiter. Für die Bearbeitung der Gesuche wurden beim BAG acht Stellen bewilligt. NZZ, 23. Mai 2012, S. 15.


Der Schweizerische Gewerkschaftstbund (SGB) lehnt Zugeständnisse an die EU im institutionellen Bereich ab. «Die Schweiz muss autonom bleiben, um Löhne und Arbeitsplätze der Arbeitnehmer zu schützen», sagt Daniel Lampart, der Chefökonom des SGB. Es gehe nicht an, mittels institutioneller Lösungen mit der EU den Arbeitnehmerschutz auszuhebeln. Dies habe man dem Bundesrat im Konsultationsverfahren deutlich zu verstehen gegeben.

Die harte Haltung des Gewerkschaftsbunds versetzt den Bundesrat noch vor Beginn der Verhandlungen mit der EU in eine delikate Lage. Bis jetzt hat der SGB und mit ihm das linke Lager den bilateralenWeg stets mitgetragen. Scheren die Gewerkschaften aus, kommt es erstmals zu ernsthaftem Widerstand von links. Auch der SP dürfte der Kurs der Gewerkschaften noch einige Diskussionen bescheren. Die SP habe sich bislang zu wenig kritisch mit der EU auseinandergesetzt, sagt SGB-Sekretär und Nationalrat Jean Christophe Schwaab. Bedenken des Gewerkschaftsflügels würde nur punktuell Rechnung geragen.

Der Gewerkschaftsbund fürchtet insbesondere um den Fortbestand der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Mit diesen versucht die Schweiz zu verhindern, dass die hiesigen Lohn- und Arbeitsbedingungen durch den freien Personenverkehr ausgehölt werden. Ihre Vereinbarkeit mit dem Abkommen über die Personenfreizügigkeit wird von der EU seit Jahren immer wieder in Frage gestellt.

Bis anhin hat in Streitfällen die Schweiz das letzte Wort gehabt. Nun verlangt die EU vom Bundesrat jedoch die Übernahme der EU-Regulierungen auf dem Gebiete der bilateralen Verträge. Davon wollen Gewerkschaften nichts wissen. «Eine gemeinsame Rechtsentwicklung auf Kosten des Arbeitnehmerschutzes kommt für uns nicht infrage», sagt Lampart. Grund für die Skepsis des SGB ist unter anderem die Praxis des EU-Gerichtshofs. Dieser hat in der Vergangenheit wiederholt nationalstaatliche Massnahmen zum Schutz der einheimischen Arbeitskräfte für unzulässig erklärt. Dies ist auch dem Bundesrat nicht entgangen: Der Gerichtshof habe «in mehreren Urteilen für die Öffnung des Binnenmarkts und gegen die Geltung nationaler arbeitsrechtlicher Vorgaben» entschieden, schrieb die Regierung 2010 in einem Bericht. Das Integrationsbüro des Bundes räumt zudem ein, dass "seitens der EU und einiger Nachbarländer teilweise ein Unverständnis gegenüber den flankierenden Massnahmen besteht". Auch wenn diese aus Sicht des Integrationsbüros im Einklang mit dem Abkommen über den freien Pesonenverkehr stehen. Im Besondern geht es um die 8-Tage Regel. Diese verpflichtet EU-Unternehmen, acht Tage vor einem Arbeitseinsatz in der Schweiz zu einer Voranmeldung. Für die Gewerkschaften handelt es sich um ein Bollwerk gegen Lohndumping, während die EU ein "faktisches Arbeitsverbot" beklagt.

Innerhalb der Linken ist das Echo auf die Stellungnahme des SGB gespalten. Der grüne Nationalrat Daniel Vischer teilt diese Position. Die Linke müsse sich endlich ein realistisches Bild vo der EU machen. Diese sei "nicht die ökologische und soziale Vorzeigeorganisation, als die sie verklärt wird, sondern eine Deregulierungsmaschinerie". Beim Arbeitnehmer-Dachverband Travailsuisse meint Präsident Martin Flügel hingegen, das neoliberale Credo verliere in der EU an Rückhalt. Berner Bund, Montag, 21. Mai 2012.


"Man wird diesen Ländern schon abverlangen dürfen, dass sie sich reformieren, dass sie bestimmte Strukturreformen und Anpassungen vornhemen, gegebenfalls auch Zumutungen verteilen auf ihre Bevölkerung." Europamagazin, extra, ARD, 16 Uhr bis 17 Uhr, 12. Mai 2012.


Eine neue Studie des Pestizid-AktionsNetzwerks Europa (PAN Europe) zeigt, wie EU-Mitgliedstaaten und die Generaldirektion Gesundheit der EU-Kommission (DG SANCO) Regeln drehen und wenden, sodass auch verbotene Pflanzenschutzmittel letztlich wieder zugelassen werden können.

Alles beruhe auf einem System der Wiedervorlage (resubmission) bei großen Datenlücken: Solange nicht ausreichend viele Informationen für eine Risikobewertung beziehungsweise die Gefährlichkeit von bestimmten Pestiziden vorliegen, können diese nicht endgültig verboten werden. Laut der Pestizidrichtlinie 9 1/414 müssen aber alle Toxizitätsstudien durchgeführt werden, Datenlücken sind nicht gestattet. Das Wiedervorlageverfahren betreffe über 80 Wirkstoffe und lähme das Bewertungssystem der DG SANCO und der Lebensmittelbehörde EFSA seit inzwischen drei Jahren, kritisiert PAN.

Die Studie ergab auch, dass kein Mitgliedstaat ein Pestizid allein wegen der Umweltrisiken verbietet. Obwohl in sieben von zehn Fällen hohe Umweitrisiken bestanden, wurden diese Pestizide dennoch genehmigt. PAN Europe erhob massive Vorwürfe: Die dringend notwendige Erneuerung des Pestizidzulassungssystems werde verschleppt, die Zulassungsbehörden vernachlässigten sträflich ihre Aufgabe, Mensch und Umwelt vor Gefahren zu schützen, und statt weniger seien inzwischen mehr Pestizide auf dem Markt. www.pan-europe.info/News/PR/12O403.html, PAN Europe, Hans Muilerman, Tel. +316 / 55807255, E-Mail: hans@pan-europe.info, umwelt aktuell, Mai 2012, S. 11.

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