Kurzinfos April 2019

Die ILO (Internationale Arbeitsorganisation der UNO) untersuchte die Auswirkungen der Altersvorsorgeprivatisierung vor allem in Lateinamerika und Osteuropa. Das Urteil fällt – aus Sicht der arbeitenden Menschen - vernichtend aus. Davon unbeeindruckt will die EU-Kommission die Privatisierung der Altersversorgung im Interesse privater Versicherungskonzerne vorantreiben.

Die ILO-Studie über die Auswirkungen der Pensionsprivatisierung kommt zu einem vernichtenden Ergebnis - in vielerlei Hinsicht:

  • Verfall der Rentenhöhen: In vielen Ländern, in denen das Pensionssystem privatisiert wurde, stürzte die Pensionshöhe in Prozent des Aktiveinkommens regelrecht ab: in Kasachstan von 60% auf unter 30%, in Polen von 67% auf 40%, in Ungarn zwischen 9,8% und 18%. Die reduzierten Leistungsniveaus verfehlen in aller Regel die ILO-Mindeststandards und führten zu steigender Altersarmut.
  • Rückgang der Abdeckungsrate (d.h. Anzahl der Pensionsversicherten an allen Beschäftigten): In den lateinamerikanischen Staaten, die Pensionsprivatisierungen vornahmen, sank diese Abdeckungsrate von 38% auf 27%. Auch in einigen osteuropäischen Staaten sank sie (Ungarn, Kasachstan), bestenfalls stagnierte sie.
  • Explodierende Verwaltungs- und Overheadkosten: Im Unterschied zu öffentlichen Sozialversicherungssystemen haben private hohe Ausgaben für Marketing, Kundengewinnung, Risikoauslese, Gewinnausschüttung an Aktionäre. Spitzenreiter ist Argentinien, wo die Verwaltungskosen nach der Privatisierung von 6,6% der Beiträge auf über 50% in die Höhe schnellten.
  • Steigende Ungleichheit zwischen den Geschlechtern. In privaten Pensionssystemen schlagen die kürzeren Erwerbszeiten von Frauen (aufgrund Kinderbetreuung und Pflege) noch stärker durch. Zugleich haben Frauen aufgrund niedrigerer Erwerbseinkommen auch geringere Möglichkeiten privat vorzusorgen. So sank z.B. in Bolivien der Anteil von Frauen mit Anspruch auf eine Alterspension von 23,7% auf 12,8%.
  • Hohe Übergangskosten für den Staat: In der Zeit der Umstellung vom öffentlichen auf das private Pensionssystem fallen enorme Kosten für den Staat an, die zuvor völlig unterschätzt worden waren. "Während vermeintliche Entlastungseffekte in den öffentlichen Haushalten als ein zentrales Argument für Rentenprivatisierungen angeführt wurden, sahen sich viele Staaten mit kaum tragbaren Zusatzkosten konfrontiert. Die zur Finanzierung begebenen Staatsanleihen fanden sich dann zu einem Gutteil in den Portfolios der Pensionsfonds wieder, womit sich ein kostspieliger Kreis schloss, von dem letztlich nur die Finanzbranche profitiert." (https://awblog.at/­pensionsprivatisierung-ilo-studie/­)
  • Enorme Markt- und Machtkonzentration bei großen Versicherungskonzernen innerhalb kürzester Zeit. In El Salvador und Bolivien blieben nur mehr zwei Konzerne im Versicherungsmarkt über. In Ungarn teilen sich sechs Konzerne 90% des Marktes, in Chile entfallen 86% der Versicherten auf die drei größten Pensionsfonds 86%. Die staatliche Regulation gegenüber den privaten Konzern erweist sich zumeist als schwach, da "die Regulierung und Überwachung des Pensionssystems oft von denselben wirtschaftlichen Gruppen gekapert wurde, die für die Verwaltung der Pensionsfonds verantwortlich waren." (Seite 26). Selbst die Weltbank hat mittlerweile das Problem der "Drehtüre" zwischen dem Management der Versicherungskonzerne und den staatlichen Überwachungsagenturen erkannt.
  • Entdemokratisierung: Bei öffentlichen Sozialversicherungssystemn sind Arbeitnehmer-VertreterInnen bzw. Gewerkschaften in die Verwaltung eingebunden; diese Beteiligung wurde durch die Privatisierung eliminiert.
  • Große Unsicherheit durch Finanzkrisen: Die Finanzkrisen haben die Alterversorgung einer ganzen Generation ins Bodenlose stürzen lassen, weil private Pensionsfonds das Risiko individualisieren. In Argentinien vernichtete die Finanzkrise 2001/02 44% des Werts der privaten Pensionsfonds. In der Finanzkrise 2008 verloren die privaten chilenischen Pensionsfonds 60% der Erträge, die im Zeitraum 1982-2008 zugeflossen waren.

Viele Staaten haben ihre Schlüsse aus den katastrophalen Erfahrungen mit privatisierten Pensionssystemen gezogen. 60 Prozent der 30 Länder, die ihre Pensionssysteme weitgehend oder vollständig privatisierten, haben inzwischen den Ausstieg aus der Privatisierung in die Wege geleitet. Der lakonische ILO-Kommentar: "Das Pivatisierungsexperiment ist gescheitert." Bei der EU-Kommission ist diese Einsicht noch nicht angekommen. Im Gegenteil: Sie steigt aufs Gaspedal in Richtung Privatisierung der Pensionssysteme. EU-Kommission gibt Gas für Pensionsprivatisierung

Zwei Hebel stehen der EU-Kommission zur Verfügung, um die Privatisierung der Alterversorgung zu forcieren:

(1) die Verschlechterung der öffentlichen, solidarischen Pensionsversicherungssysteme durch permanente Sparauflagen für die Mitgliedstaaten (EU-Fiskalpakt, Six-Pack).

(2) die Forcierung der "Vollendung der EU-Kapitalmarktunion" durch ein EU-weit standardisierten Produkt der privaten Altersvorsorge

Pensionsraub schreitet voran

Der EU-Fiskalpakt sowie verschiedene EU-Verordnungen (Sixpack, Twopack) geben der EU-Kommission scharfe Instrumente in die Hand, um die öffentlichen Haushalte unter permanenten Kürzungsdruck zu bringen. Mit dem Damoklesschwert von finanziellen Sanktionen kann die EU-Kommission im "Europäischen Semester" als "Empfehlungen" getarnte Vorgaben für die Budgetpolitik der Mitgliedsstaaten formulieren. Und Länder, die sich unter den "EU-Rettungsschirm" gedrängt werden, werden schlichtweg erpresst. So musste Griechenland seine staatlichen Pensionen im Schnitt um 30% senken und das gesetzliche Antrittsalter auf 67 Jahre erhöhen. Auch in Österreich erfolgen die Verschlechterungen bei der Pensionsversicherung im Gleichklang mit der EU-Entwicklung. Der Pensionsabbau der schwarz-blauen Regierung unter Schüssel in den Jahren 2003 ff geht unmittelbar auf die sog. "EU-Lissabon-Strategie 2010" zurück, auf die sich die Regierungen der EU-Staaten Anfang 2000 verständigt hatten.

Die langfristigen Folgen dieser "Pensionsreformen" v.a. durch die Ausweitung der Durchrechnungszeiträume sind gravierend: Ein Mann erhält in 20 Jahren – unter sonst gleichen Eckdaten – um 25% weniger Pension als heute; Frauen müssen sogar Einbußen von 36% in Kauf nehmen. Die EU-Kommission lobte sodann diesen Raubzug an den Pensionen als "beträchtlichen Fortschritt" bei der Umsetzung der EU-Lissabon-Ziele (Salzburg 24, 11.12.2007), mahnte aber zugleich aber kräftigere Abschläge bei Frühpensionen an. Diese erfolgten dann unter rot-schwarz, als der EU-Kommission ab 2010/2012 mit dem EU-Fiskalpakt und diversen EU-Verordnungen ein probates Druckmittel zur Verfügung stand. Besonders bemerkenswert: Während diese EU-Verordnungen einen strikten Austeritätskurs einfordern, sind höhere staatliche Defizite, die zur Finanzierung "des Aufbaus einer vollständig kapitalgedeckten Säule" im Rentensystem dienen, ausdrücklich erlaubt.

Das hat PEPP!

Das Schlechtmachen und Schlechtreden öffentlicher solidarischer Versicherungssysteme dient dazu, die Menschen in die private Altersvorsorge zu drängen. Unter dem Titel "Vollendung der EU-Kapitalmarktunion" hat die EU-Kommission 2017 Pläne für neues europaweites privates Altersvorsorgeprodukt vorgestellt. Der klingende Titel des Projekts: PEPP ("Pan-European Personal Pension"). Damit soll ein einheitliches EU-Sparprodukt geschaffen werden, das die privaten Pensionskassen in der EU von derzeit 700 Milliarden auf 2,1 Billionen (!) Euro im Jahr 2030 in die Höhe katapultieren soll. Denn derzeit – so lamentiert die EU-Kommission – "haben nur 27 % der Europäerinnen und Europäer zwischen 25 und 59 Jahren eine private Altersvorsorge abgeschlossen."

Völlig unbeeindruckt von der Tatsache, dass gerade die Expansion die privaten Pensionsfonds Treibriemen der tiefen Finanz- und Wirtschaftskrise gewesen sind, der in vielen Ländern eine ganze Generation in die Altersarmut gestürzt hat, verkauft die EU-Kommission diese geplante Verdreifachung des Markes für private Pensionsvorsorge als "Schutz vor Altersarmut" und als "enormes Potenzial", um "Investitionen in unsere Wirtschaft fördern." Die Arbeiterkammer über PEPP: "Mit PEPP forciert die EU-Kommission die Verlagerung der Kosten und Risiken auf die Individuen." (A&W-Blog, 13.12.2018)

Da die EU gleichzeitig über den EU-Fiskalpakt auch alles unternimmt, um öffentliche Investitionen in lebensnotwendige Infrastrukturen auszuhungern, wird damit der nächste Turbomotor zur Privatisierung weiter Bereiche der Daseinsvorsorge gezündet – von Gesundheit und Bildung bis zu Energie und Wasser. Das hat tatsächlich PEPP – für private Vermögensverwalter, die im Vorfeld dieser EU-Initiative kräftig bei der EU-Kommission lobbyiert hatten. Gerald Oberansmayr, April 2019. https://www.solidarwerkstatt.at/­soziales-bildung/­das-privatisierungsexperiment-ist-gescheitert


Der Versuch der EU-Kommission, mit einer Verschärfung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (auch Bolkestein-Richtlinie genannt) die politischen Gestaltungsmöglichkeiten bei öffentlichen Dienstleistungen weiter einzuschränken, ist vorerst gescheitert. Im Europäischen Rat konnte keine Einigung über den Richtlinienentwurf der Kommission vom Januar 2017 hergestellt werden.

"Der zivilgesellschaftliche Protest war ein Erfolg", sagt Jana Mattert, Mitglied im Attac-Koordinierungskreis. "Der Richtlinienentwurf hätte eine weitere Schwächung der Daseinsvorsorge und erheblichen Demokratieabbau zur Folge gehabt."

"Der Entwurf zielte darauf ab, öffentliche Dienstleistungen und kommunale Satzungen marktkonform zu machen", ergänzt Thomas Eberhardt-Köster, ebenfalls Mitglied im Koordinierungskreis von Attac. "Stattdessen sollten Kommunen weiterhin öffentliche Dienstleistungen selbst anbieten und Dienstleistungsmärkte regulieren können."

Der Entwurf hatte vorgesehen, Mitgliedsstaaten zu zwingen, Dienstleistungsvorschriften künftig bereits in ihrem Entwurfsstadium nach Brüssel zu melden. Die Kommission hätte dann das Recht erhalten, die neuen Vorschriften auf ihre Bolkestein-Konformität zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen.

Auf Initiative der lobbykritischen Organisation Corporate Europe Observatory (CEO) hatte ein EU-weites Bündnis von Bürgermeister*innen, Gewerkschaften und sozialen Bewegungen, darunter Attac, gegen den Kommissionsentwurf protestiert. Der öffentliche Druck verstärkte die Konflikte im Europäischen Rat, der weder untereinander noch mit Kommission und Parlament zu einer Einigung kam. Bis auf Weiteres liegt das Vorhaben nun auf Eis.

Leider ist das noch keine endgültige Entwarnung, denn nach der Europawahl könne die Kommission ihre Pläne wieder aufnehmen. "Auch der EuGH fällte schon mehrere Urteile zur Bolkestein-Richtlinie, die den Spielraum für die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen immer weiter einengen", warnt Thomas Fritz, Mitglied der österreichischen Attac-AG Privatisierung. Daher müsse die Zivilgesellschaft den Druck weiter erhöhen, um schädliche Eingriffe der EU in die Daseinsvorsorge wieder zurückzudrängen. 25. April 2019, https://www.attac.de/­startseite/­detailansicht/­news/­bolkestein-richtlinie-erfolg-fuer-europaeische-zivilgesellschaft/­ und den Bericht von CEO im Dezember 2018: https://corporateeurope.org/­de/­power-lobbies/­2018/­12/­bolkestein-kehrt-zur-ck-die-eu-kommission-greift-nach-der-macht-ber


Im Nachgang zur sogenannten Selbstbestimmungsintiative der SVP stellt Patrick Walder in der WoZ vom 29. November 2018 grundsätzliche Fragen bezüglich Schutz de Menschenrecht – Fragen, die man eigentlich vor der Abstimmung hätte stellen sollen. Allerdings ging es vielen Linken und Menschenrechtern vorrangig draum, einen Sieg gegen die SVP zu gewinnen. Grundsätzliche Diskussionen über den Zusammenhang von Demokratie, Justiz und Menschenrechten waren da nicht gefragt. Es ist allerdings nicht sicher, wer hier gewonnen hat – die antidemokratische Politik von Economie Suisse und ihren Verbündeten, denen es darum ging Handelsverträge gegenüber demokratischer Einflussnahme zu schützen (Investitionsschutzabkommen) oder die Menschenrechtsaktivisten, für die Menschenrechte offenbar vom Himmel fallen und von Gerichten mit unmittelbarer göttlicher Einsicht zu unserem Wohl umgesetzt werden.

Bloss drei Prozent der Abstimmenden fürchteten sich vor einem Abbau der Menschenrechte durch die Initiative so, dass sie diese Befürchtung als Hauptmotiv angaben. https://www.voto.swiss/­wp-content/­uploads/­2019/­01/­VOTO_Bericht_25.11.2018_DE.pdf. Die Diskussion von Walder ist zu finden unter WOZ, Nr 48, S. 7, 29. November 2018, https://www.woz.ch/­-9314. Lesenswert bezüglich Gewaltentrennung und Überhöhung von Gerichten ist der Artikel von Michael Wolffsohn, Zwischen Demokratie und Aristokratie, in der NZZ vom 24. April 2019, S. 41, https://zeitungsarchiv.nzz.ch/­neue-zuercher-zeitung-vom-24-04-2019-seite-41.html?hint=5745574


Gemäss Klaus Geiger, Ressortleiter Aussenpolitik der deutschen Tageszeigung "Die Welt", ist der Nationalismus ist eine Erfolgsgeschichte. "Ja, von ihm führt eine Linie zu Selbstüberhöhung, Imperialismus und zum Abscheulichsten, was Menschen jemals anderen Menschen angetan haben. Aber von ihm führt auch eine Linie zu den vitalsten und mächtigsten Demokratien der Erde.

Wir müssen diese Erfolgsgeschichte wiederholen – auf europäischer Ebene. Wer heute auf den Kontinent blickt, sieht einen Flickenteppich, der dem Deutschland von vor 200 Jahren ähnelt. Die meisten Menschen fühlen sich ihrer Nation immer noch näher als dieser EU. So wie einst ihr deutscher Teilstaat den Menschen mehr bedeutete als die deutsche Nation.

Auch deshalb erstarkt nun der falsche Nationalismus in Europa. Jener Nationalismus, der nicht für Freiheit, Vernunft und Fortschritt steht, sondern für Manipulation, Aggression und Intoleranz – die Europa und die Welt in die zwei grössten Kriege der Menschheitsgeschichte stürzten. Dieser Nationalismus schwächt Europa.

Das beste Instrument, um die EU zu stärken, aber ist paradoxerweise – ebenfalls der Nationalismus. Europa muss die richtigen Lektionen des Nationalismus lernen. Es muss sich eine kontinentale Identität entwickeln – so wie im 19. Jahrhundert eine nationale Identität entstand.

Ein solcher europäischer Nationalismus darf nicht auf Rasse, Ethnie oder Religion beruhen. Sein Fundament müssen die Werte sein, auf denen die erfolgreichsten Nationalstaaten beruhen: Freiheit, Gleichheit, Gewaltenteilung. Die EU basiert bereits auf diesen Prinzipien, man muss sie endlich konsequent und selbstbewusst um­setzen. Nur dann entsteht Wirgefühl.

Eine zentrale Voraussetzung für dieses Wirgefühl sind feste und sichere Grenzen. Man muss definieren, was Europa ist. Das bedeutet keine Abschottung. Nötig ist aber gesteuerte Zuwanderung, die auf Rechten und Sanktionen beruht.

Ein couragiertes, selbstbestimmtes Europa muss auch klar definieren, wer seine Freunde und wer seine Gegner sind. Die Formel ist einfach: Unsere Freunde sind jene Nationen, die unsere Werte teilen.

Ein nationengleiches Europa muss seine Werte zudem nach innen verteidigen. Es ist nötig, Ländern mit Härte zu begegnen, die demokratische Regeln in der EU schleifen wollen. Das wird langfristig nicht zu Spaltung, sondern zu grösserer Einheit führen.

Solange aber die Europäer die EU als inkonsequent und schwach erleben, fühlen sich die Bürger besser in ihren Nationalstaaten geschützt. Erst wenn es europäische Identität, europäischen «Nationalstolz» und Patriotismus gibt, werden sich die Menschen auch als Europäer fühlen – was, wie der deutsche Föderalismus zeigt, parallele regionale und nationale Entitäten und Identitäten nicht ausschliesst. Tages-Anzeiger, 14. April 2019. Da kann man nur sagen, nein danke! Aber danke für die Offenheit.


Die Schweiz wird dem Atomwaffenverbotsvertrag (TPNW) bis auf weiteres nicht beitreten. Das hat der Bundesrat am 3. April 2019 beschlossen. Er stellt sich damit gegen National- und Ständerat, die vergangenes Jahr einer Motion zugestimmt hatten, die eine möglichst rasche Unterzeichnung forderte. Der Bundesrat will jedoch bis spätestens Ende 2020 eine Neubeurteilung vornehmen und dafür auch externe Sachverständige beiziehen. Insbesondere die Kündigung des Vertrags über nukleare Mittelstreckensysteme (INF) durch die USA und Russland müsste dabei berücksichtigt werden, heisst es in einer Mitteilung. Ursprünglich wollte der Bundesrat erst 2025 eine erneute Neubeurteilung vornehmen.

Aussenminister Ignazio Cassis (fdp.) hat dem Bundesrat drei Optionen zur Diskussion gestellt: den Vertrag sofort zu unterzeichnen, eine Konsultation durchzuführen oder ihn nicht zu unterzeichnen. Cassis selbst soll die Option einer Konsultation bevorzugt haben. Doch insbesondere aus dem Verteidigungsdepartement und aus dem Finanzdepartement kamen Einwände. Bundesrat Ueli Maurer (svp.) soll den Beizug externer Experten vorgeschlagen haben, wie es nun in den Beschluss eingeflossen ist.

Nationalrat Carlo Sommaruga (sp., Genf), der die Motion zur sofortigen Unterzeichnung eingereicht hatte, ist über den Entscheid nicht erfreut. Er spricht von einer Geringschätzung des Parlaments durch den Bundesrat. So habe der Ständerat bei seinem Entscheid im Dezember 2018 auch die Option einer Neubeurteilung auf dem Tisch gehabt – und abgelehnt. Bereits damals war der Bundesrat mit einer rascheren Standortbestimmung einverstanden. Sommaruga zweifelt jedoch den Nutzen einer erneuten Beurteilung grundsätzlich an. So sei auch die die Kündigung des INF-Vertrags durch die USA bereits Ende 2018 absehbar gewesen.

Differenzierter urteilt die CVP-Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter (Basel-Landschaft), die auch die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats präsidiert. Sie hat zwar wie fast die gesamte CVP-Fraktion im vergangenen Jahr Sommarugas Motion unterstützt. Doch eine fundierte Beurteilung findet sie heute richtig. «Wichtig ist, dass die Schweiz das Ziel eines Atomwaffenverbots langfristig nicht aus den Augen verliert.»

Dass die Schweiz auch weiterhin in der nuklearen Abrüstung engagiert bleiben soll, streicht auch der Bundesrat in seiner Mitteilung hervor. Gerade für ihre Rolle als Brückenbauerin in diesem Prozess könnte es jedoch kontraproduktiv sein, wenn das Land dem Verbotsvertrag beitreten würde. Dieses Argument führte bereits im vergangenen Juni eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Aussen-, des Wirtschafts- sowie des Verteidigungsdepartements gegen die Unterzeichnung an – auch wenn humanitäre, völkerrechtliche und friedenspolitische Überlegungen für einen Beitritt sprächen. Der Kernwaffenverbotsvertrag könne zudem die sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz beeinträchtigen, hiess es im damaligen Bericht weiter. Denn in einem Kriegsfall würde die Schweiz möglicherweise mit einem Kernwaffenstaat beziehungsweise dessen Alliierten – sprich Nato-Staaten wie Frankreich oder Deutschland – zusammenarbeiten. Der Vertrag würde der Schweiz die Option verschliessen, sich im Rahmen eines Bündnisses «explizit unter einen Nuklearschirm zu stellen».

Es ist nicht das erste Mal, dass es zwischen dem Parlament und dem Bundesrat zu Differenzen in der Aussenpolitik kommt. Grundsätzlich liegen die operativen Kompetenzen bei der Landesregierung. Das Parlament hat jedoch ein Mitwirkungsrecht bei Grundsatzfragen und übt die Oberaufsicht aus. NZZ, 4. April 2019, S. 1


Wenn Marokko ratifiziert, ist das auf EU-Ebene Anfang März 2019 vereinbarte ‚Partnerschafts‘-abkommen über Fischerei zwischen der EU und Marokko beschlossene Sache. Das Abkommen war umstritten, sogar ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gab es im Februar 2018 dazu. Problematisch war die Einbeziehung der Gewässer im Gebiet der Westsahara, auf das Marokko Anspruch erhebt, was aber international nicht anerkannt wird.·Laut Protokoll zur Umsetzung des Abkommens können Fischereibetriebe der EU-Staaten vier Jahre lang in Meeresgebieten vor Marokko ihre Netze auswerfen, dafür erhält das Königreich Marokko insgesamt 208 Millionen Euro. Nichtregierungsorganisationen kritisieren die Handels- und Fischereiabkommen der EU schon lange. Aus ihrer Sicht ist das EU-Marokko- Abkommen nicht nur wegen der Westsaharafrage problematisch, sondern weil derlei "Partnerschaftsvereinbarungen" erfahrungsgemäß massiv zur Überfischung beitragen und gleichzeitig die lokalen kleinfischereilichen Strukturen zerstören. Umwelt aktuell April 2019, S. 14, Ministerrat: www.kurzlink.de/rat-eu-marokko/ Qantara: www.kurzlink.de/qantara-Q2-2019 Hintergrund: www.forumue.de/handel-mit-demmaghreb- frei-oder-fair/


Die Europäische Bewegung Deutschland (EBD) . und ihre Spitzenverbände, darunter der Deutsche Naturschutzring (DNR), haben im Februar 2019 ihren Forderungskatalog "Mehr Europawahlkampf . auf allen gesellschaftlichen Ebenen" herausgebracht. Sie wünschen sich "einen besseren Zugang zu Informationen, weniger Propaganda und weniger Raum für europaskeptische Argumente und mehr proeuropäische Gesichter und Arenen". Übersetzt: noch mehr euronationale Propaganda und Zensur für EU-Kritiker in öffentlichen Medien. Umwelt aktuell, April 2019, S. 26


Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Vertreter der Hauptprofiteure der europäischen Integration, riefen zur Teilnahme an der Europawahl und zum Einsatz für "ein starkes und geeintes Europa" auf. Die EU sei ein "einzigartiger Raum von Frieden, Freiheit und Wohlstand", heißt es in einem Appell, den der BDI gemeinsam mit den führenden Industrieverbänden aus Frankreich und Italien veröffentlicht hat. Die deutsche Industrie, die der BDI vertritt, ist nach einer aktuellen Studie der Bertelsmann-Stiftung Hauptprofiteur des EU-Binnenmarkts, dem die Bundesrepublik demnach jährlich 86 Milliarden Euro verdankt. Bereits im Februar hat das Centrum für Europäische Politik (cep) gezeigt, dass Deutschland Hauptgewinner der Euro-Einführung ist: Die Einheitswährung hat der EU-Zentralmacht seit ihrer Einführung fast 1,9 Billionen Euro eingebracht, während sie etwa Italien 4,3 Billionen Euro gekostet hat. Während der BDI die EU in höchsten Tönen preist, sind nach wie vor fast ein Viertel der EU-Einwohner von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht.

"Voller Einsatz für die Integration"

Bereits im Vorfeld der EU-Wahlen hatten die vier Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft in einem ersten "Gemeinsamen Appell" für breite Beteiligung an der aktuellen Europawahl geworben. "Europa ist unseren Unternehmen ein Kernanliegen", hieß es in dem Aufruf, der vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) unterzeichnet worden war.[1] "Als größter demokratischer Freiheits-, Rechts-, Wirtschafts- und Wohlstandsraum der Welt mit hoher sozialer Verantwortung ist Europa Teil unserer Identität", hieß es weiter: "Unsere Unternehmen und ihre Beschäftigten erwarten von der Politik vollen Einsatz für die europäische Integration." Die Verbände teilten mit: "Wir wollen ein Europa, für dessen Zukunft sich alle engagieren!" Aus diesem Grund rufe man "die Bürgerinnen und Bürger dazu auf", sich "an der Wahl zum Europäischen Parlament zu beteiligen".

Zentrum und Peripherie

Die Begeisterung der deutschen Wirtschaft für die europäische Integration hat Ursachen, die sich präzise beziffern lassen. Dies gilt etwa für den 1993 eingeführten EU-Binnenmarkt. Dessen Auswirkungen auf die ökonomische Entwicklung der Union hat kürzlich die Stiftung des Bertelsmann-Konzerns untersucht. Demnach verdankt die Bundesrepublik dem Binnenmarkt, der den Handel innerhalb der EU beträchtlich anschwellen lassen hat, jährliche Einkommenszuwächse in Höhe von 86 Milliarden Euro, mehr als jedes andere Land des Staatenbunds. Darüber hinaus zeigt die Bertelsmann-Studie, dass die Länder in der südlichen und östlichen Peripherie der Union viel weniger profitieren als die Länder in deren Zentrum; der jährliche Einkommenszuwachs ist selbst pro Kopf der Bevölkerung etwa in Spanien (589 Euro), Griechenland (401 Euro), Polen (382 Euro) oder Bulgarien (193 Euro) viel geringer als derjenige in der Bundesrepublik (1.024 Euro).[2] Hinzu kommt, wie die Bertelsmann-Stiftung konstatiert, dass der Binnenmarkt dazu führt, "dass volkswirtschaftliche Ressourcen (Arbeit und Kapital) von den weniger produktiven zu den produktivsten Firmen verschoben werden". Diese liegen ebenfalls in vielen Fällen im deutschen Zentrum der Union.

Nord und Süd

Deutschland ist nicht nur Hauptprofiteur des Binnenmarkts, sondern auch Hauptprofiteur der Einführung des Euro. Dies bestätigt eine Studie, die das Freiburger Centrum für Europäische Politik (cep) im Februar veröffentlicht hat. Demnach läge das Bruttoinlandsprodukt, das 2017 in der Bundesrepublik erwirtschaftet wurde, um 280 Milliarden Euro niedriger, gäbe es die EU-Einheitswährung nicht. Aufsummiert hat Deutschland seit der Euro-Einführung bis 2017 fast 1,9 Billionen Euro dazugewonnen - umgerechnet 23.116 Euro pro Einwohner.[3] Allerdings stellt das cep zugleich fest, dass von den acht untersuchten Euroländern lediglich die Niederlande ebenfalls ein positives Resultat verzeichnen können - ein Plus von 346 Milliarden Euro bis einschließlich 2017, 21.003 Euro pro Kopf der Bevölkerung. Dramatisch verloren haben hingegen Frankreich und Italien. Das französische Bruttoinlandsprodukt läge ohne den Euro gegenwärtig um 374 Milliarden Euro höher, das italienische sogar um 530 Milliarden Euro, wäre die Einheitswährung nicht eingeführt worden, konstatiert das cep. Von 1999 bis 2017 sind Frankreich damit insgesamt knapp 3,6 Billionen Euro verlorengegangen (55.996 Euro pro Einwohner). Italien büßte in diesem Zeitraum sogar mehr als 4,3 Billionen Euro (73.605 Euro pro Einwohner) ein.

Ost und West

Nicht nur die Integration, auch die Expansion der Union hat der Bundesrepublik immense Profite verschafft. Zahlreiche Länder Ost- und Südosteuropas sind zu kostengünstigen Produktionsstandorten für deutsche Konzerne geworden, was die gewaltigen Exporterfolge der deutschen Industrie wenn nicht ermöglicht, so doch stark befeuert hat. Der deutsche Handel mit der gesamten Region boomt; allein der Warentausch zwischen Deutschland und der Visegrad-Gruppe (Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn) belief sich im Jahr 2017 auf rund 256 Milliarden Euro - deutlich mehr als der Handel mit China (gut 170 Milliarden Euro). Dabei besteht ein erheblicher Teil des deutschen Visegrad-Handels aus Lieferungen, die zwischen Fabriken deutscher Konzerne einerseits in der Bundesrepublik, andererseits in den Visegrad-Ländern ausgetauscht werden. Aufgrund seiner geographischen Lage in der Mitte des Kontinents und aufgrund seiner historisch gewachsenen Beziehungen hat Deutschland mehr als alle anderen EU-Staaten von der Osterweiterung profitiert. Ein Gegenbeispiel ist das am westlichen Rand gelegene Großbritannien: Es hat, wie Experten vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW, Köln) im Oktober schrieben, aus der Expansion der EU in Richtung Osten "geringeren Nutzen gezogen"; es spielt in den Produktionsketten der Union deshalb heute "eine signifikant geringere Rolle" als die Bundesrepublik.[4]

Hauptabsatzmarkt

Zusätzlich zu den deutschen Sonderprofiten aus Binnenmarkt, Euro und Osterweiterung ist die EU ungebrochen wichtigster Absatzmarkt für die deutsche Wirtschaft. Diese exportierte im Jahr 2017 Waren im Wert von rund 750 Milliarden Euro in andere Mitgliedstaaten der Union - 58,6 Prozent ihrer Gesamtausfuhren. Damit erzielte sie einen Exportüberschuss von fast 160 Milliarden Euro.[5] Die immensen Vorteile erklären - unbeschadet des inzwischen zunehmenden Widerspruchs aus wachsenden Teilen der mittelständischen Wirtschaft - die Zufriedenheit der überwiegenden Mehrheit der deutschen Unternehmerschaft mit der Union.

"Wohlstandsraum" EU

Erweist sich die EU für die deutsche Wirtschaft nach wie vor als Erfolgsmodell, so gilt dies nicht für die ärmeren Schichten der Bevölkerung. Im Jahr 2017 waren laut Angaben der EU-Statistikbehörde Eurostat 22,5 Prozent der Einwohner der Union von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht [7] - nur 1,2 Prozentpunkte weniger als ein knappes Jahrzehnt zuvor (2008: 23,7 Prozent). Der Anteil der Personen, die auch nach Zahlung von Sozialleistungen noch als armutsgefährdet eingestuft wurden, lag 2017 EU-weit bei 16,9 Prozent und damit höher als 2008 (16,6 Prozent); lediglich in sieben EU-Staaten war es gelungen, ihren Anteil gegenüber 2008 zu senken, während er in 19 EU-Staaten gestiegen war. 6,9 Prozent der EU-Einwohner litten im Jahr 2017 laut Eurostat sogar unter "erheblicher materieller Deprivation". Die Angaben beziehen sich auf die nationalen Armutsgefährdungsschwellen, deren geringe Höhe das Wohlstandsgefälle in der Union einmal mehr deutlich werden lässt: Galt etwa in der Bundesrepublik im Jahr 2017 als armutsgefährdet, wer jährlich weniger als 13.152 Euro zur Verfügung hatte, so traf das in Griechenland - bei in vielfacher Hinsicht vergleichbaren Lebenshaltungskosten - nur auf diejenigen zu, die weniger als 4.560 Euro im Jahr ausgeben konnten; in Litauen lag die Schwelle 2017 bei 3.681 Euro, in Bulgarien bei 2.150 Euro. Laut den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft handelt es sich bei der EU, wie erwähnt, um einen "Wohlstandsraum ... mit hoher sozialer Verantwortung".[8] 23. Mai 2019, https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­7947/­

[1] Gemeinsamer Appell der deutschen Wirtschaft: Wirtschaft für Europa. bdi.eu 09.05.2019.

[2] Giordano Mion, Dominic Ponattu: Ökonomische Effekte des EU-Binnenmarktes in Europas Ländern und Regionen. Herausgegeben von der Bertelsmann Stiftung. Gütersloh 2019.

[3] Alessandro Gasparotti, Matthias Kullas: 20 Jahre Euro: Verlierer und Gewinner. Eine empirische Untersuchung. cepStudie. Freiburg, Februar 2019.

[4] Michael Hüther, Matthias Diermeier, Markos Jung, Andrew Bassilakis: If Nothing is Achieved: Who Pays for the Brexit? Intereconomics 5/2018, 274-280.

[5] EU weiterhin mit Abstand wichtigster Handelspartner Deutschlands. handelsblatt.com 07.05.2018.

[6] S. dazu Europas Achsen.

[7] Abwärtstrend beim Anteil der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen in der EU. Eurostat Pressemitteilung 159/2018. Brüssel, 16.10.2018.

[8] Gemeinsamer Appell der deutschen Wirtschaft: Wirtschaft für Europa. bdi.eu 09.05.2019.


Die europäische Währung ist seit Jahren unterbewertet. Einer der Gründe ist die Geldpolitik der EZB. Diese hat aber auch zu Überbewertungen im Euro-Raum beigetragen. Auf Basis der von der OECD ermittelten Lohnstückkosten hat der reale Wechselkurs des Euro nach 2009 zeitweise mehr als 5% unter seinem langjährigen Durchschnitt gelegen. Auf ein ähnliches Ergebnis kommt die Investmentbank JP Morgan, die für Ermittlung und Vergleich der Kurse auf die relativen Produzentenpreise abstellt. Auch der hohe Leistungsbilanzüberschuss der Euro-Zone, der nicht nur durch sehr hohe Exporte, sondern auch durch schwache Importe entstanden ist, deutet auf eine substanzielle reale Unterbewertung des Euro im internationalen Vergleich.

Zurückführen lassen sich die Unterbewertung des Euro und die Leistungsbilanzüberschüsse auf die extrem lockere Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Sie habe zudem innerhalb der Euro-Zone zu anhaltenden Verzerrungen geführt, argumentiert Charles Dumas, Chefökonom des Londoner Analysehauses TS Lombard, in einer Studie. Bei einem ebenfalls auf den Lohnstückkosten basierenden Vergleich zeigt sich vor allem eine markant ausfallende Unterbewertung Deutschlands in Form eines jahrelang unter dem langjährigen Durchschnitt liegenden realen effektiven Wechselkurses. In der gleichen Rechnung verzeichnet Italien einen anhaltend überbewerteten realen effektiven Wechselkurs. Die Differenz beziffert Dumas für 2018 auf 20% – unter der Annahme, dass beide Vorgängerwährungen zu ungefähr korrekten Wechselkursen in den Euro eingebracht worden waren.

Mit der den Euro unterbewertet haltenden Politik der negativen Zinsen schirme die EZB seit Jahren Italien davor ab, eine Phase der heftigen Deflation durchlaufen zu müssen. Eine interne Abwertung dränge sich in Italien auf, da seit Einführung des Euro die Lohnstückkosten um über 10 Prozentpunkte rascher als der Durchschnitt im Euro-Raum und sogar um fast 30 Prozentpunkte schneller als in Deutschland gestiegen seien.

Hinzu komme, dass Italien als einziges der grossen Euro-Länder heute eine niedrigere Produktivität aufweise als vor dem Start des Euro. Dagegen liegen die Produktivitätsgewinne der Euro-Zone insgesamt sowie Deutschlands, Frankreichs und Spaniens in der Grössenordnung von 15%. Allerdings heben sich Grossbritannien und vor allem die USA mit Zuwächsen von 20% und fast 35% im internationalen Vergleich deutlich ab.

Spiegelbildlich zementiere die ultraleichte Politik der EZB auch die Unterbewertung Deutschlands, die ursprünglich durch die Reformpolitik nach der Jahrtausendwende entstanden sei, argumentiert Dumas. Begleitet werde die Unterbewertung von einem schwachen Wachstum der realen Nachsteuereinkommen, die nicht mit dem Bruttosozialprodukt hätten Schritt halten können. Die in diesem Zeitraum erzielten Überschüsse der deutschen Leistungsbilanz addierten sich auf 2,7 Bio. €, denen allerdings nur ein Wachstum des Auslandvermögens von 2,0 Bio. € gegenübersteht.

Italien stecke in einem Dilemma, stellt Dumas fest. Die zur Wiedererlangung von Wettbewerbsfähigkeit notwendige innere Abwertung würde zugleich das Wirtschaftswachstum bremsen und das Budgetdefizit und die ohnehin schon hohe Staatsverschuldung ausweiten.

Die Weigerung Italiens, ähnlich wie Spanien zur Verbesserung der Produktivität und der Wirtschaftskraft eine Deflation von Löhnen und Nachfrage durchzuziehen, zwinge die EZB, ihre ultralockere Geldpolitik fortzusetzen – die aber den Euro-Kurs am Devisenmarkt schwach und die Exportüberschüsse hoch halte. Eine Fiskalunion würde wenig nützen, da Italiens Probleme nicht durch Hilfe von aussen lösbar seien. Dumas' streng ökonomische Schlussfolgerung ist denn auch, dass Italien seine eigene Lage am besten mit einem Austritt aus dem Euro verbessern würde. Gleichzeitig würden der monetäre Spielraum der EZB erweitert und die Chancen einer Fiskalunion erhöht. NZZ, 20. Mai 2019, S. 28.


Die Schweiz wäre laut einer neuen Studie jenes Land, das weltweit am stärksten profitieren würde. Eine Analyse des Kieler Weltwirtschaftsinstituts rechnet vor, welche Kosten bei einer Abwicklung des europäischen Binnenmarktes entstehen würden. Die Studie plädiert zudem für eine Politikänderung in Brüssel, die der Schweiz sehr entgegenkäme. Es ist eine provokative Frage, die das Institut für Weltwirtschaft (IfW) um­treibt. Die in Kiel ansässige Organisation spielt am Vorabend der Europawahl nämlich das Szenario eines Zusammenbruchs der EU durch. Was geschähe, so die Frage, wenn der europäische Binnenmarkt abgewickelt werden müsste? Was wären die Folgen, wenn in der EU nichttarifäre Handelshemmnisse eingeführt würden, wenn etwa die gegenseitige Anerkennung von Normen oder der einheitliche Rahmen für die Wettbewerbspolitik wegfielen? Exakt kalkulieren lässt sich dies nicht. Die Verletzlichkeiten können aber geschätzt werden. Demnach gerieten vor allem kleine Länder unter die Räder. In Luxemburg, Malta und den meisten ostmitteleuropäischen Mitgliedstaaten sänke das reale Pro-Kopf-Einkommen um 8 bis 20%. Ein geringerer Einbruch zwischen 3 und 4% resultierte in grossen Ländern wie Deutschland, Frankreich und Italien, die innerhalb ihrer Grenzen über einen ansehnlichen Markt verfügen. Das kleinste Minus unter den EU-Staaten, zirka 2%, würde Grossbritannien verzeichnen. Dies deshalb, weil die komparativen Stärken des Königreiches primär im Dienstleistungssektor liegen, der EU-Binnenmarkt aber vor allem im Industriebereich gut funktioniert.

Wer angesichts der leidenden EU-Kleinstaaten auch die Schweiz unter den Opfern vermutet, liegt falsch. Von allen untersuchten Drittstaaten würde die Schweiz laut dem IfW am stärksten von einem Ende des EU-Binnenmarktes profitieren. So stiege das Einkommen pro Kopf um 0,5%. NZZ, 25. Mai 2019.


Die Balkanstaaten Nordmazedonien und Albanien müssen trotz einer positiven Empfehlung der EU-Kommission weiter auf den Beginn der Verhandlungen über ihren EU-Beitritt warten. Die für "Europafragen" zuständigen Minister aus den EU-Staaten konnten am 18. Juni 2019 nicht wie ursprünglich vorgesehen grünes Licht für den Beginn der Gespräche geben. Grund war unter anderem die bisher fehlende Zustimmung des Deutschen Bundestages. Ohne sie darf die Bundesregierung dem Start der Gespräche auf EU-Ebene nicht zustimmen.

Zudem hatten im Vorfeld des Treffens Frankreich, die Niederlande und Dänemark grundsätzliche Bedenken geäussert. Kritiker bemängeln unter anderem noch unzureichende Fortschritte beim Kampf gegen Korruption und organisierte Kriminalität in den beiden EU-Kandidatenländern, wobei die Situation in Albanien als deutlich schlechter gilt als die in Nordmazedonien. Eine endgültige Entscheidung soll nun erst im Oktober getroffen werden.

Aus Sicht Nordmazedoniens ist die Verschiebung besonders bitter, weil das rund 2,1 Millionen Einwohner zählende Land für die Perspektive auf Beitrittsverhandlungen jüngst seinen Namen von Mazedonien in Nordmazedonien geändert hatte. Die griechische Regierung hatte dies gefordert, weil auch eine nordgriechische Provinz Mazedonien heisst und angeblich Gebietsansprüche befürchtet wurden. Durchsetzen konnte Griechenland seine Forderung, weil alle Entscheidungen zu Beitrittsverhandlungen in der EU einstimmig getroffen werden müssen. Das Land hatte seine Zustimmung für den Bündnisbeitritt an die Umbenennung Mazedoniens geknüpft.

Der nordmazedonische Präsident Stevo Pendarovski forderte in einem Interview der DPA, die Entscheidung über die Beitrittsverhandlungen mit seinem Land notfalls losgelöst vor der über den Start der Gespräche mit Albanien zu treffen. Er spielte damit darauf an, dass Unionspolitiker aus dem Bundestag die Aufnahme von Verhandlungen mit Albanien sehr kritisch sehen und ihr womöglich nicht zustimmen werden. «Es darf nicht sein, dass ein Land für die Probleme eines anderen Landes bestraft wird», sagte Pendarovski. Nordmazedonien sei derzeit das einzige Land in der Region, das als gutes Beispiel tauge.

Der zuständige deutsche Europastaatsminister Michael Roth (SPD) erklärte in Luxemburg, der Bundestag habe nach eigenen Angaben bisher zu wenig Zeit gehabt, um sich mit Empfehlung der EU-Kommission zum Start der Beitrittsverhandlungen angemessen zu befassen. Er hoffe, dass es spätestens im Oktober zu einer positiven Entscheidung komme. «Wir haben vor einem Jahr hier in Luxemburg beiden Staaten Hausaufgaben erteilt. Aus meiner Sicht sind diese Hausaufgaben erfüllt worden», sagte Roth. Es gehe auch um die Glaubwürdigkeit der EU und darum, dass man Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit in Nordmazedonien und Albanien weiter stabilisiere.

Ähnlich hatte sich vor dem Treffen der zuständige EU-Kommissar Johannes Hahn geäussert. «Nur mit einer glaubwürdigen Politik wird es gelingen, den Reformprozess am Westbalkan voranzutreiben und unseren Einfluss in der Region zu bewahren», sagte er der DPA. Eine Verschiebung und die Nichtanerkennung objektiv erbrachter Fortschritte seitens der Beitrittskandidaten könne dramatische Folgen für die betroffenen Länder und die gesamte Region haben, warnte Hahn. So drohe zum Beispiel auch die Motivation wegzufallen, den Konflikt zwischen Serbien und dem Kosovo beizulegen. NZZ, 18. Juni 2019.


Die EU will mit einer strengeren Visumsvergabe eine höhere Rückführungsquote von Migranten ohne Bleiberecht erreichen. Das hat am Donnerstag der Rat der Mitgliedstaaten beschlossen und damit einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission von März 2018 gutgeheissen. Die überarbeitete Verordnung wird voraussichtlich Anfang 2020 in Kraft treten und betrifft auch die Schweiz, da sie Teil des sogenannten Schengen-Acquis ist.

Konkret wird die Kommission künftig mindestens einmal jährlich die 105 Länder und Gebiete ausserhalb der EU, die für die Einreise ein Visum benötigen, hinsichtlich ihrer Kooperation bei der Rückübernahme bewerten. Berücksichtigt werden dabei das «Grenzmanagement», die Verhinderung und Bekämpfung der Schleusung von Migranten und die Verhinderung der Durchreise von irregulären Migranten durch das Hoheitsgebiet, wie dem Text der Verordnung zu entnehmen ist. Wer unzureichend kooperiert und den Rückführungsprozess nicht wirksam unterstützt, sieht sich mit höheren Hürden für ein Schengen-Visum konfrontiert. Die möglichen Massnahmen reichen von längeren Fristen bei der Bearbeitung der Visaanträge bis zu höheren Gebühren.

Will die Kommission solche Verschärfungen einführen, muss sie dem Rat der Mitgliedstaaten einen entsprechenden Beschlussantrag vorlegen und – so betont der Text weiter – sich gleichzeitig weiter um eine bessere Kooperation mit dem betreffenden Drittstaat bemühen. Die Mitgliedstaaten können allerdings auch selbst, mit wenigstens 15 der 28 Stimmen, die Kommission über die mangelnde Kooperation eines Landes informieren und so den Prozess anstossen. Umgekehrt besteht die Möglichkeit, dass die Kommission Visaerleichterungen vom Rat beschliessen lässt, wenn ein Land in ausreichendem Masse kooperiert. Dazu gehören geringere Gebühren, eine speditivere Bearbeitung der Anträge oder längere Gültigkeiten für Mehrfachvisa.

Damit will die EU dafür sorgen, dass mehr Migranten ohne Aufenthaltsbewilligung in ihre Heimatländer zurückgebracht werden können. Laut Zahlen der EU werden jährlich 400 000 bis 500 000 illegal anwesende Angehörige von Drittstaaten angehalten, die EU zu verlassen. Nur gerade 40% können aber in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden oder in das Land, aus dem sie in die EU eingereist sind.

Der für Migration zuständige EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos sagte dazu im Februar, man könne dank der neuen Visumspolitik das Verhalten von Nicht-EU-Ländern beeinflussen, wenn es um die Rückkehr, Rückführung und Rückübernahme irregulärer Migranten gehe. In Brüssel erhofft man sich offenbar vor allem eine verbesserte Kooperation, da die vorgesehenen Massnahmen insbesondere die Eliten afrikanischer Staaten treffen würden.

Neben dieser Verknüpfung von Migrationsfragen mit der Visapolitik enthält die überarbeitete Verordnung auch Verbesserungen für legal Reisende. Anträge sollen künftig zwischen sechs Monaten und 15 Tagen vor Beginn der Reise eingereicht werden können, die Formulare lassen sich elektronisch ausfüllen und unterzeichnen, und der Ansatz zur Erteilung von Mehrfachvisa wird harmonisiert. Gleichzeitig ist man in Brüssel der Meinung, dass die Mehrkosten von den Gesuchstellern übernommen werden sollen. Ein Schengen-Visum kostet künftig statt 60 Euro neu 80 Euro. Der Preis wird alle drei Jahre auf seine Angemessenheit überprüft. Die vereinfachte Einreise soll dem Tourismus zugute kommen sowie die Handels- und Geschäftstätigkeiten fördern. NZZ, 7. Juni 2019, S. 6.


Die Europäische Zentralbank bleibt bei ihrer äusserst expansiven Geldpolitik. Trotz einer ordentlich laufenden Wirtschaft im Euro-Raum verlängert der EZB-Rat die Nullzinspolitik aufgrund anhaltender Unsicherheiten für die Konjunktur bis weit ins nächste Jahr. Banken bekommen hingegen weiter subventionierte Kredite.

Zinserhöhungen im Euro-Raum stehen für die Europäische Zentralbank (EZB) auf absehbare Zeit nicht zur Debatte, wie EZB-Präsident Mario Draghi am 6. Juni 2019 klar durchblicken liess. Im Gegenteil: An seiner turnusmässigen Sitzung, die diesmal ausnahmsweise nicht in Frankfurt, sondern in der litauischen Hauptstadt Vilnius stattfand, verlängerte der EZB-Rat die Nullzinspolitik bis mindestens Mitte 2020. Zuvor hätten die Zinsen lediglich bis mindestens Ende 2019 auf diesem Niveau bleiben sollen. Das Gleiche gilt für die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungs- (0,25%) und für die Einlagefazilität (–0,4%), die auch als Strafzins für Banken bezeichnet wird. Manche Marktteilnehmer hatten allerdings auf ein noch weicheres Statement der EZB im Hinblick auf die künftige Geldpolitik gehofft, weshalb der Euro im Anschluss an die Sitzung gegenüber dem Dollar um rund 0,5% zulegte. Draghi erklärte an der Medienkonferenz, der positive Beitrag der Negativzinsen zur generösen Geldpolitik und zu einer nachhaltigen Annäherung der Inflation an den Zielwert der EZB von unter, aber nahe 2% werde bis jetzt nicht durch mögliche Nebeneffekte untergraben. Dies könnte beispielsweise geschehen, wenn Banken aufgrund der Kosten für die Negativzinsen weniger Kredite an Unternehmen und Privatpersonen vergeben würden. Die EZB trägt mit ihrer Entscheidung der Tatsache Rechnung, dass sich einige Unsicherheiten für die Wirtschaft immer noch nicht verflüchtigt haben. So gibt es bis dato keine Lösung im Handelskrieg zwischen den USA und China, die Art und Weise des Austritts Grossbritanniens aus der EU ist weiter unklar, und die Konjunktur in manchen Schwellenländern ist anhaltend verwundbar.

Dies alles beeinflusse die Stimmung der Marktteilnehmer. Sollten künftig neue negative Umstände auftreten, sei die EZB aber bereit, alle ihre geldpolitischen Mittel einzusetzen, betonte der Italiener einmal mehr. Draghi wies darauf hin, dass einige Ratsmitglieder eine Senkung des Einlagesatzes und die Wiederaufnahme der Wertpapierkäufe angesprochen hätten – «Holzauge, sei wachsam», kann man da nur sagen.

Im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung in der Euro-Zone bleibt die EZB dennoch zumindest auf dem Papier zuversichtlich. Zunehmende Beschäftigungszahlen und steigende Löhne würden die Widerstandskraft der Euro-Zone und eine graduell steigende Inflation unterstützen. Die Ökonomen der EZB korrigierten ihre Prognose für das Wirtschaftswachstum im Jahr 2019 nach oben, um 0,1 Prozentpunkte auf 1,2%, sie passten aber die Projektionen für 2020 und 2021 etwa ebenso geringfügig nach unten an, auf jeweils 1,4%. Sorgen bereitet derzeit vor allem der Industriesektor, der unter einer schwachen Exportnachfrage leidet. Dagegen gibt es im Dienstleistungssektor und im Baugewerbe weiter eine robuste Entwicklung. In der Euro-Zone sowie besonders in Deutschland klaffen die Einkaufsmanagerindizes im Industriesektor und im Dienstleistungsgewerbe derzeit so stark auseinander wie selten zuvor. Für die Inflation erwartet die Notenbank für 2019 bis 2021 nun Werte von 1,3%, 1,4% und 1,6%, weshalb die bisherigen Prognosen für dieses Jahr minimal nach oben und jene für nächstes Jahr minimal nach unten angepasst wurden.

Darüber hinaus konkretisierte die EZB die Modalitäten für ihre neue Serie gezielter langfristiger Refinanzierungsgeschäfte für schwächelnde Banken (TLTRO III), welche die EZB im Quartalsrhythmus zwischen September 2019 und März 2021 anbieten will. Die Währungsbehörde vergibt die Kredite diesmal zwar nicht völlig umsonst, doch die Konditionen bleiben sehr generös. Die Banken müssen 10 Basispunkte (0,1 Prozentpunkt) Aufschlag über dem durchschnittlichen Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte im Euro-Raum bezahlen. Allerdings werden Banken belohnt, die ihre Kreditvergabe ankurbeln. Im besten Fall bezahlt ihnen die EZB bis zu 0,3 Prozentpunkte der geborgten Summe. In den Konditionen ist also ein Belohnungssystem enthalten, das die Banken nutzen können.

Die Zentralbank hatte bereits zweimal zuvor ähnliche Refinanzierungsgeschäfte offeriert, letztmals von Mitte 2016 bis Anfang 2017 (TLTRO II). Da im Juni 2020 eine Tranche über knapp 400 Mrd. € aus dieser Operation fällig wird und Banken aus regulatorischen Gründen eine Anschlussfinanzierung schon ein Jahr früher sicherstellen müssen, sah sich die EZB zum Handeln gezwungen, um einen Klippeneffekt und eine mögliche Kreditklemme zu vermeiden. Die Laufzeit der neuen Tender beträgt aber nicht mehr vier Jahre, sondern wurde auf zwei Jahre verkürzt. Vor allem Banken in Italien und in Spanien hatten die subventionierten Kredite der EZB in grossem Mass in Anspruch genommen. So sollen italienische Banken Anfang 2018 noch TLTRO-Mittel über 251 Mrd., spanische über 170 Mrd., französische über 114 Mrd. und deutsche Institute über 94 Mrd. € in den Büchern gehabt haben. NZZ, 7. Juni 2019, S. 26.


Im Ringen um das Rahmenabkommen erhöht EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker das Tempo und den Druck. Im Juni 19 hat er aus Bern einen Brief erhalten, in dem der Bundesrat in drei Punkten Nachbesserungen am Vertragsentwurf verlangt.

Juncker schrieb sofort zurück – freundlich im Ton, dezidiert im Inhalt: Zwar erklärt er sich bereit zu «ergänzenden Diskussionen» zum Abkommenstext. Abgeschlossen werden müssten diese aber bis in sechs Tagen. Denn am 18. Juni – so Junckers verklausulierte Drohung – findet jene Sitzung statt, an der die EU-Kommission über die Verlängerung der Äquivalenz­anerkennung für die Schweizer Börse befindet.

In der Schweiz stiess Junckers Frist auf Ablehnung bis Unverständnis. «In so kurzer Frist können in der Schweiz nicht einmal die Statuten eines Hobbyfussballclubs geändert werden», sagt Pierre-Yves Maillard, Präsident des Gewerkschaftsbundes.

Auch CVP-Präsident Gerhard Pfister vermochte nicht zu erkennen, wie in dieser kurzen Zeit die offenen sozialpolitischen Fragen rund um das Rahmenabkommen gelöst werden können. Die Frist der EU sei «lächerlich kurz», fand SVP-Präsident Albert ­Rösti. «Das kann man nur so interpretieren, dass die EU die Schweiz nicht ernst nimmt oder erpressen will.» FDP-Fraktionschef Beat Walti wertete Junckers Gesprächsbereitschaft zwar positiv. Die Frist hielt aber auch er für derart unrealistisch, dass er annahm, dass die EU kaum eine abschliessende inhaltliche Klärung bis zu diesem Zeitpunkt erwarten könne.

Auch im Umfeld des Bundesrats stiess die extrem kurze Frist auf Erstaunen. Dort kursierte die Vermutung, Juncker könne gar nicht meinen, dass bis in sechs Tagen alle Details geklärt ­seien. Eventuell wolle Juncker bis dann nur den guten Willen des Bundesrats für eine Einigung spüren.

SP-Präsident Christian Levrat setzte allerdings auch Fragezeichen hinter die Gesprächsbereitschaft der EU. Denn Juncker betonte in seinem Brief mehrfach, dass das Rahmenabkommen mit all seinen Zusatzprotokollen und -Erklärungen eine «unauflösliche Einheit» bildeten. Nachverhandlungen seien ausgeschlossen.

Die Antwort Junckers an Bundespräsident Ueli Maurer war freundlich formuliert. «Lieber Ueli», hat Juncker von Hand eingefügt. Das Schreiben läuft aber auf ein Ultimatum hinaus. Die EU-Kommission wolle am 18. Juni «im Lichte der letzten Diskussionen» den Stand der Beziehungen zur Schweiz evaluieren, schrieb Juncker. Die Frist hatte mit der Börsenäquivalenz zu tun.

Juncker formulierte die Bedingungen für eine Verlängerung mehr oder weniger deutlich: Er sei offen für «ergänzende Gespräche» zum Abkommen und bereit, «alle Zweifel zu zerstreuen», so der EU-Chef mit Blick auf Schweizer Fragen zu Lohnschutz, Unionsbürgerschaftsrichtlinie und Staatsbeihilfen. Der «Perimeter» dieser Gespräche müsse aber klar sein. Die Klarstellungen müssten «Wort und Geist» des Gesamtpakets aus Rahmenabkommen, Protokollen und Annexen respektieren. Nachverhandlungen werde es nicht geben.

Einige Schweizer Akteure sind schon durch diese Passagen im Brief negativ überrascht. «Möglicherweise waren wir in der Schweiz zu optimistisch, was eine rasche Nachbesserung des Abkommens angeht», sagte SP-Präsident Christian Levrat. «Wir sollten uns auch auf lange Diskussionen vorbereiten.»

Doch Juncker drängte zur Eile: Das Verhandlungsteam der EU stehe bereit. In EU-Kreisen hiess es, ein Schweizer Unterhändler werde bereits heute in Brüssel erwartet. «Es ist essenziell, dass diese Übung in den nächsten Tagen zu einer Einigung über die endgültigen Texte dieser Präzisierungen führt», so Juncker weiter. Diese Präzisierungen könnten in Form von gemeinsamen Erklärungen erfolgen.

Fast zeitgleich zur Veröffentlichung des Briefs hatte die EU-Kommission die Mitgliedstaaten informiert. Auf Expertenebene tagte die sogenannte Efta-Arbeitsgruppe, während die EU-Botschafter von einem Mitglied aus dem Juncker-Kabinett ins Bild gesetzt wurden. Die Botschafter hätten die Präsentation kommentarlos zur Kenntnis genommen, hiess es.

EU-Diplomaten werteten dies als Zeichen, dass die Mitgliedsstaaten den Kurs Brüssels vorbehaltlos unterstützten. Die Schweiz könne nicht erwarten, Unionsbürgerschaftsrichtlinie oder Lohnschutz vom Rahmenabkommen auszuklammern, hiess es aus der Efta-Arbeitsgruppe. Und die Frage der Staatsbeihilfen müsse die Schweiz intern zwischen Bund und Kantonen klären.

Pierre-Yves Maillard erwartet, dass der Bundesrat Brüssel mitteilt, dass das Abkommen in seiner jetzigen Form weder im Parlament noch in einer Volksabstimmung eine Mehrheit habe. Die Regierung habe diese Botschaft womöglich nicht deutlich genug vorgetragen. «Wenn der Bundesrat dies nicht tut und es keine Verbesserungen in Bezug auf den Lohnschutz gibt, dann werden die Gewerkschaften beginnen, ihre Kampagne gegen dieses Abkommen vorzubereiten.» (Redaktion Tamedia) 12. Juni 2019


Verweigert die EU der Schweizer Börse die Anerkennung, dürfte sich der wirtschaftliche Schaden in Grenzen halten. Börsenäquivalenz? Schon der Begriff weckt den Brechreiz. Gemessen an der innenpolitischen Aufregung um diesen Begriff seit Ende 2017 scheint es um Sein oder Nichtsein der Nation zu gehen. In erster Linie geht es allerdings um politische Symbolik: Die EU verknüpft eine an sich technische Frage mit politischen Forderungen, dies kommt in der Schweiz als Erpressung an und löst im Bundesberner Polittheater zelebrierte Empörung aus.

Technisch geht es um folgende Grundfrage: Sind die Regeln der Schweizer Börse SIX aus Sicht der EU «gleichwertig » mit jenen von Handelsplätzen in der EU? Wenn ja, dürfen Wertschriftenhändler aus der EU auch an der Schweizer Börse ohne Einschränkung Aktien handeln. Ohne EU-Anerkennung der Gleichwertigkeit der Schweizer Börse dürfen Wertpapierhändler aus der EU nicht mehr an der Schweizer Börse handeln, sofern die betroffenen Aktien auch in der EU gehandelt werden – was für die Aktien von vielen Schweizer Firmen zutrifft. Rund 30 Prozent des Handelsvolumens mit Schweizer Aktien geht im Ausland über die Bühne.

Für die Schweizer Börse könnte die Verweigerung der EU-Anerkennung einen massiven Umsatzeinbruch bedeuten, da mehr als die Hälfte des Handelsumsatzes der SIX auf Marktteilnehmer aus der EU entfällt. Die EU hatte Ende 2017 die Schweizer Börse nur auf ein Jahr befristet als gleichwertig anerkannt, was in der Schweiz den Beginn der innenpolitischen Aufregung über das Börsendossier markierte. Ende 2018 verlängerte die EU die Frist um sechs Monate bis Ende Juni 2019.

Die Verweigerung der unbefristeten Anerkennung hatte von Anfang an nichts mit Mängeln der Schweizer Börsenregeln zu tun. Die Sache war nur ein politisches Druckmittel, um die Schweiz zum Abschluss eines Rahmenabkommens zu motivieren.

Die vom Bundesrat 2018 beschlossene Schutzmassnahme soll massive Umsatzeinbussen für die Schweizer Börse verhindern. Der Kern der Massnahme: Der ausländische Handel mit Schweizer Aktien soll nur noch an jenen Orten zulässig sein, welche die Schweiz nicht diskriminieren. Verweigert die EU der Schweizer Börse die Anerkennung, wäre gemäss Verordnung des Bundesrats der Handel mit Schweizer Aktien in der EU nicht mehr zulässig. Dies wiederum hiesse, dass EU-Wertpapierhändler gemäss den EU-Regeln weiterhin Schweizer Aktien an der Schweizer Börse handeln dürften. Denn die EU-Einschränkung für Geschäfte von EU-Händlern in der Schweiz ohne Börsenäquivalenz betreffen nur Aktien, die auch in der EU gehandelt werden. Damit sollte theoretisch das Schlimmste für die Schweizer Börse abgewendet sein. Die Börse kann laut einem Sprecher kurzfristig sogar Mehrumsätze erwarten, weil Handelsvolumen aus dem EU-Raum in die Schweiz zurückkommen mag.

Laut einem Schweizer Branchenkenner könnte die EU mit bösem Willen die Schweizer Schutzmassnahme durch eine Änderung der eigenen Regeln unterlaufen. Beobachter erachten dies aber als unwahrscheinliches Szenario. Zum einen, so heisst es, wäre eine solche Regeländerung für die EU mühsam und könnte Kollateralschäden im Verhältnis zu Drittländern auslösen. Und zum anderen ist der wirtschaftliche Effekt der Schweizer Schutzmassnahme in der EU unbedeutend. Zudem kommt die politische Botschaft der EU mit der Verweigerung der Börsenäquivalenz auch ohne weitere Eskalation in der Schweiz an. EU-Kommissar Johannes Hahn nennt es einen «Schuss vor den Bug», den die Schweiz vielleicht brauche.

Gemäss Schweizer Angaben macht der Umsatz mit Schweizer Aktien nur etwa 3 Prozent des gesamten Aktienhandelsumsatzes in der EU aus. Und in Handelsplätzen wie Frankfurt und Paris sind es weniger als 0,5 Prozent. Die mit Abstand grösste Bedeutung innerhalb der EU im Handel mit Schweizer Aktien hat Grossbritannien; dies auch gemessen an der Herkunft der Wertpapierhändler, die Aktien an der Schweizer Börse handeln. Wenn die Briten ihren geplanten Austritt aus der EU vollzogen haben, sollte die wirtschaftliche Bedeutung des Börsenstreits Schweiz - EU nochmals stark schrumpfen. Erkennen die Briten nach ihrem EU-Austritt die Gleichwertigkeit der Schweizer Börse an, gelten beim Aktienhandel im Verhältnis Bern - London wieder die gleichen Bedingungen, wie sie bis anhin galten.

Wirtschaftlich wäre es also nicht dramatisch, wenn die nächsten Tage keine Annäherung brächten und die Anerkennung der Schweizer Börse durch die EU Ende Juni ausliefe.Auch EU-Kommissar Hahn kam zum Schluss, dass keine grossen wirtschaftlichen Verwerfungen zu erwarten seien.Was aber bleibt, ist die politische Symbolik des EU-Druckversuchs. Die EU will die Schweiz auf den Pfad der Einsicht bringen. Ob diese Rechnung aufgeht, ist eine andere Frage. NZZ, 19. Juni 2019, S. 15.


Es ist Zeit zu handeln, finden Umweltaktive. Der wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Fischereiausschuss (Scientific, Technical and Economic Committee for Fisheries - STECF) hat einen ernüchternden Jahresbericht über die Fortschritte der EU in der Fischereipolitik vorgelegt.

Meeresschutzorganisationen reagieren mit großer Sorge auf den STECF-Bericht. Er zeige "einen alarmierenden Mangel an Fortschritten der EU bei der Umsetzung der reformierten Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) und der Einhaltung der sich rasch nähernden Frist, die Überfischung bis 2020 zu beenden".

Laut Bericht wurden 41 Prozent der bewerteten Bestände im Nordostatlantik noch im Jahr 2017 (dem letzten Jahr, für das diese Informationen verfügbar sind) überfischt. 37 Prozent der Bestände, für die ausreichende Daten zur Verfügung standen, waren außerhalb sicherer biologischer Grenzen. Zudem seien im Mittelmeer auf Basis von Informationen von 2016 "nur rund 13 Prozent (6 Bestände) nicht überfischt, die Mehrheit überfischt", zitieren Seas At Risk, Client Earth, Sciaena und andere die ExpertInnen vom STECF.

"Wir fordern die EU-Kommission nachdrücklich auf, Fanggrenzen vorzuschlagen, die mit wissenschaftlichen Gutachten über ein nachhaltiges Fischereiniveau in Einklang stehen. Als Hüterin der EU-Verträge sollte die Kommission für schnelle und entschlossene Fortschritte bei der Einhaltung der Frist für 2020 zur Beendigung der Überfischung eine Führungsrolle übernehmen", sagte Jenni Grossmann von ClientEarth.

Die Mitgliedstaaten müssten auf den Bericht reagieren und zeigen, dass sie es ernst meinen mit dem Schutz der europäischen Fischbestände und Meeresökosysteme, indem sie nachhaltige Fanggrenzen für 2020 festlegen. "Wenn die Regierungen in den kommenden Jahren eine weitere Überfischung zulassen, werden sie nicht nur die Zukunft der europäischen Fischbestände gefährden, sondern auch die Gesundheit des Ozeans, von dem wir alle abhängig sind ", sagte Andrea Ripol, zuständig für Fischereipolitik bei Seas At Risk. STECF-Bericht vom 10.04.2019. Umwelt aktuell, Juni 2019, S. 23.


Sowohl das Brexit-Austrittsabkommen als auch die EU-Verträge ziehlen darauf ab, neoliberale Politiken zu verfestigen und soziale Alternativen zu verhindern. Eine Rückkehr zur Demokratie kann nur über einen No Deal-Berxit gelingen.

Von Danny Nicol

Die europäische Integration hat ein Regelwerk geschaffen, das traditionelle Labour-Politiken zunehmend diskriminiert und konservative Politik bevorzugt. Das Austrittsabkommen zwischen Großbritannien und der EU ist in dieser Hinsicht nichts anderes: Es bindet die britische Politik an marktliberale, konservative Politikmuster und verbaut auf diese Weise eine Rückkehr zu einer demokratischen Politik, die von der überwiegenden Mehrheit der britischen Bürger herbeigesehnt wird -ganz unabhängig davon, wie sie im Referendum abgestimmt haben. Der Aushöhlungsprozess der Demokratie spielte bei der ,,Leave"-Stirmme im EU-Referendum von 2016 eine gewichtige Rolle, wie Costas Lapavitsas überzeugend feststellt: ,.Die arbeitende Bevölkerungen Europas haben die Aushöhlung der Demokratie zu Recht als Verlust der Souveränität wahrgenommen, denn die Demokratie ist ein integraler Bestandteil der Volkssouveränität und geht weit über die bloße Möglichkeit, regelmäßig zu wählen, hinaus. Es bedeutet natürlich die Fähigkeit der Mittellosen, der Arbeiter, der Selbständigen und anderer, Einfluss auf ihre Lebensbedingungen zu nehmen( ... ). Als die Mechanismen und Institutionen der [Demokratie] in Europa in den letzten Jahrzehnten ausgehöhlt wurden, setzte sich bei den "unteren Schichte" ein beispielloses Gefühl der Machtlosigkeit durch. ( ... ) Der Niedergang der Demokratie und der Verlust der Volkssouveränität in Europa spiegeln einen historischen Wandel zugunsten des Kapitals und gegen die Arbeit wider." (Costas Lapavistas, 2018: The Left Case Against the EU, Cambridge: Polity, S. 5).

Homogene Parteien

Die Einsichten von Lapavitsas sind sowohl für Großbritannien als auch für Kontinentaleuropa gültig. Territorialstaatliche Souveränität und Demokratie sind untrennbar miteinander verbunden. Umso mehr nutzt die herrschende Elite seit Jahrzehnten den Supranationalismus, um eine Welt zu gestalten, in der die Macht der Privatwirtschaft über der demokratischen Auseinandersetzung steht. Die freie Wahl der Wirtschaftspolitik - etwa bei der staatlichen Unterstützung der Industrie oder der Wahl zwischen Marktlösungen und öffentlichen Monopolen - wurde zunehmend rechtlich unzulässig gemacht. Innerhalb dieser postdemokratischen Welt dienen Wahlen als Schaufensterdekoration. Die Wähler können eine Partei jeder politischen Couleur wählen - vorausgesetzt, dass diese nach ihrer Amtszeit nur eine Politik verfolgt, die mit dem EU-Recht vereinbar ist. Manifeste und Mandate zählen nicht. Die Stärke des supranationalen Apparats ist so groß, dass sich die Parteien der Linken schnell dem Konformitätsdruck beugen - erst recht, wenn sie falschlieherweise glauben, dass die Mitgliedschaft in der EU oder der Eurozone mit ihren politischen Zielen vereinbar sei, wie das Beispiel der Syriza in Griechenland zeigt.

Gefangen im Backstop

Das Austrittsabkommen hat nicht die Beseitigung dieses antidemokratischen Trends zur Folge, sondern seine Fortsetzung mit anderen Mitteln. Das Abkommen ist wegen seines ,Backstops‘ berüchtigt geworden: Es kann nur dann durch ein anderes Abkommen abgelöst werden, wenn die EU diesem zustimmt. Die antidemokratische Bedeutung des Austrittsabkommens wird deutlich, wenn man es sorgfaltig analysiert. Eine solche Analyse zeigt, dass die Vereinbarung die Souveränität Großbritanniens derart beschneidet, dass es auch weiterhin keinen demokratischen Wettbewerb zwischen der politisch Linken und Rechten geben kann:

• So beinhaltet das Austrittsabkommen die Zusage von Theresa May, "eine Vorabverpflichtung zur Beibehaltung eines gemeinsamen Regelwerks für staatliche Beihilfen" mit der EU einzugehen. Wie Lapavitsas zeigt, würde jede radikale industrielle Strategie von Labour gegen diese Beschränkungen verstoßen. Denn das Regelwerk zielt darauf ab, Regierungen daran zu hindern, den Wettbewerb im Binnenmarkt zu verzerren. Die Verteidiger der EU-Beihilferegelung argumentieren zwar, dass diese Infrastrukturausgaben nicht ausschließt. Ausgeschlossen wird jedoch eine radikalere Urnstrukturierung der britischen Wirtschaft zugunsten des verarbeitenden Gewerbes und anderer Sektoren mit hohem Exportpotenzial, da sie zugunsren neuer ‚britischer Champions‘ und im Interesse britischer Produkte und Arbeitnehmer in den Markt eingreifen müsste. Genau das zu tun ist aber ein legitimes politisches Ziel, das in einer Demokratie nicht ausgeschlossen werden sollte. Einige Labour-Politiker werden sich nun dieser Bedrohung nachträglich bewusst: Oppositionsführer Jeremy Corbyn kündigte im Dezember 2018 eine Überprüfung der Regeln für staatliche Beihilfen an: "( ... ) ganz klar, wenn man eine Winschaft regenerieren will, wie wir es in der Regierung tun wollen, dann will ich nicht von jemand anderem gesagt bekommen, dass wir keine staatlichen Beihilfen verwenden können, um die Industrie in diesem Land entwickeln zu können" (The Guardian, 21.12.2018)

• Das Austrittsabkommen sieht ferner vor, dass staatliche Eingriffe weder die· Märkte verzerren, noch den Handelsliberalismus untergraben dürfen; dass das Vereinigte Königreich keine Maßnahmen erlässt, die gegen die EU-Wettbewerbsregeln in Bezug auf öffentliche Unternehmen verstoßen, und dass die Auslegung dieser Verpflichtung durch alle einschlägigen Rechtsakte der EU-Organe gepeitscht wird. Zu diesen Rechtsakten gehören auch die Liberalisierungsrichtlinien für die "öffentlichen Versorgungsuntemehmen" wie Post, Gas, Elektrizität, Telekommunikation und Eisenbahn, die Großbritannien zu Marktlösungen in diesen Sektoren zwingen. Das Abkommen verbietet daher eine Verstaatlichung öffentlicher Versorgungseinrichtungen, wie sie von der Labour-Regierung 1945 durchgeführt wurde. Gleichzeitig würden die Wettbewerbsbestimmungen auch die Schaffung neuer öffentlicher Monopole in Sektoren verbieten, die traditionell von privaten Unternehmen dominiert werden, wie Banken und Bauunternehmen. Allerdings sollte in Demokratien das Verhältnis des öffentlichen zu dem des privaten Eigentums nicht durch supranationale Vereinbarungen auf Dauer festgezurrt werden, sondern eine Frage sein, über das eine demokratischen Entscheidung möglich bleibt.

• Was den freien Warenverkehr bebetrifft, wird Großbritannien durch das Austrittsabkommen dem gesamten Spektrum der EU-Vorschriften unterworfen, die nicht der demokratischen Kontrolle des Parlaments unterliegen. Der freie Warenverkehr ist nicht unpolitisch. Sein Anwendungsbereich ist riesig: Er umfasst nicht nur Grenzmaßnahmen, sondern auch interne Maßnahmen, da Importe aus den EU-Mitgliedstaaten nicht diskriminiert werden dürfen. Tatsächlich deckt er alle staatlichen Regeln ab, die in der Lage sind, den Handel mit der EU indirekt oder potentiell zu behindern. Das Abkommen soll alles verbieten und sanktionieren, von staatlichen ,,Buy British"-Kampagnen bis hin zum Verbot, Arbeitnehmer an der Blockade von Importen zu hindern. All diese Regeln werden einem eingehenden Test der Verhältnismäßigkeit unterzogen: ob nämlich das gleiche politische Ziel mit Mitteln hätte erreicht werden können, die den freien Warenverkehr weniger beeinträchtigen. Die Freizügigkeit ist damit gegenüber sozialen Belangen privilegiert. Bestenfalls würden interventionistische Maßnahmen auf Drängen der Unternehmen bis zur Entscheidung der EU ausgesetzt, wie dies bei den schottischen Mindestpreisvorschriften für Alkohol der Fall war, die zum Nachteil des schottischen Volkes um zweieinhalb Jahre verschoben wurden. Wie bei staatlichen Beihilfen und öffentlichem Eigentum wird das Regime nach marktliberalen Lösungen bewertet, unabhängig davon, wie das Land bei demokratischen Wahlen abstimmt.

Der Aufstieg der Ungewählten

Ein Teil des Krieges der neoliberalen Globalisierung gegen die Demokratie war die Ermächtigung nicht gewählter, nicht rechenschaftspflichtiger Organe, vor denen aber gewählte Politiker Rechenschaft ablegen müssen. Ein demokratischer Brexit sollte die Entscheidungsfindung durch nicht rechenschaftspflichtige Organe unterbinden. Stattdessen aber führt das Austrittsabkommen zu deren Verbreitung. Theresa May hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Großbritannien im Rahmen des Austrittsabkommens den Zuständigkeitshereich des Europäischen Gerichtshofs verlassen wird. Sicherlich usurpiert der EuGH routinemäßig die Rolle demokratisch gewählter Parlamente, wie seine zukunftsträchtigen, arbeitnehmerfeindlichen Entscheidungen im Fall von Vxking und Laval zeigen. Das Austrittsabkommen sieht jedoch vor, dass überall dort, wo Großbritannien EU-Recht oder -Konzepte anwendet (was allgegenwärtig der Fall ist), diese in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des EuGH auszulegen sind. Ein kurzer Satz über den freien Warenverkehr in Artikel 41 Absatz 2 importiert beispielsweise eine Vielzahl von Grundsätzen des Gerichtshofs, die in Tausenden von entschiedenen Fällen festgelegt wurden. Der EuGH verliert daher kaum an Kompetenzen und zementiert deren Macht. Darüber hinaus schafft das Abkommen eine alptraumhafte neu berufene Organisation - den sogenannten "Gemischten Ausschuss" -, der Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU bezüglich der Bedingungen des Austrittsabkommens lösen soll. Es ist vorgesehen, dass der Gemischte Ausschuss befug wird, Entscheidungen zu treffen, die für das Vereinigte Königreich verbindlich sind (Artikel166). So viel zur Souveränität des Parlaments. Erstaunlicherweise haben die Beschlüsse des Gemischten Ausschusses den gleichen Status wie die Austrittsvereinbarung selbst (Artikel 166 Absatz 2). Darüber hinaus werden seine Sitzungen vertraulich sein, so dass er im Wesentlichen im Geheimen Gesetze erlassen wird können (Artikel 10 Absatz 1 des Anhangs 9). Der Gemischte Ausschuss würde Schiedsgerichte einrichten, die jeweils aus fünf "unabhängigen" Personen ·bestehen. Diese Gerichte haben das Recht, den EuGH um eine Entscheidung zu bitten (Artikel 171-17 4). Der Vorrang nicht gewählter, nicht rechenschaftspflichtiger Organe vor dem gewählten, rechenschaftspflichtigen Parlament bleibt daher unvermindert bestehen.

"No.Deal"-Demokratie

Die Angriffe des Austrittsabkommens auf die britische Souveränität sind zutiefst undemokratischer Natur. Indem der Neoliberalismus über die Demokratie gestellt wird, bindet das Abkommen, wie auch die EU-Verträge, Regierung und Parlament nicht etwa in peripheren Angelegenheiten, sondern in grundlegenden Fragen der links-rechts Spaltung britischer Politik. Es bevorzugt rechte Politikmodelle, verunmöglicht die der Linken und legt damit eine Schlinge um den Hals der britischen Demokratie. Daher muss die britische Linke ihre Ablehnung eines ,,No-Deal"-Brexit grundlegend überdenken. Die ursprünglichen Einwände gegen einen ,,No-Deal" werden immer dünner, zu weit hergeholt ist die Angst vor dem wirtschaftlichen Armageddon und dem Krieg in Nordirland. Nur ein ,,No-Deal" kann die Wiedergeburt der britischen Demokratie als eine echte, ständig wiederkehrende Wahl zwischen Links und Rechts befördern - eine demokratische Wiederbelebung, die die Briten dringend brauchen.

aus: Makroskop - Kritische Analysen zu Politik und Wirtschaft, https:// makroskop.eu/ *) Danny Nicol ist Professor für Öffentliches Recht an der University of Wesiminster mit den Schwerpunkten britische Verfassung. EU-Recht, britische Parlamentssouveränität und Menschenrechte. Er ist Autor von The Constitutional Proteerion ofCapitalism (2010) und EC Membership and the Judicialisation of British Politics (2001). Aus Werktstattblatt 1/2019, Waltherstrasse 15, A-4020 Linz. Dieses aus: Makroskop – Kritische Analxen zu Politik und Wirtschaft, http://makroskip.eu/­

Danny Nicol ist Professor für Öffentliches Recht an der University of Westminster mit den Schwerpunkten britische Verfassung, EU-Recht, britische Parlamentssouveränität und Menschenrechte. Er ist Autor von The Constituional Protection of Capitalism (2010) und EC Membership and the Judicialation of British Politics (2001).


Der Vertrag, den das britische Parlament drei Mal ablehnte, ist im Grunde kein EU-Austrittsvertrag, sondern ein Text mit möglichst wenig Brexit und möglichst viel EU. Dem EU-Austrittsvertrag liegt das Ziel zugrunde, Großbritannien in den kommenden Jahren so nahe an der EU wie möglich zu halten. Das wurde im Detail von Geoffrey Cox, dem Generalanwalt der britischen Regierung, herausgearbeitet. Er ist Tory; und er analysierte den Vertragsentwurf wohlgemerkt im Auftrag von Premierministerin Theresa May. Die Sprengkraft dieser Analyse war dann allerdings derart, dass die britische Regierung nichts unversucht ließ, um ihre Veröffentlichung zu verhindern. Es brauchte eine Revolte des britischen Unterhauses, um die Veröffentlichung zu erzwingen. Erstmals in der britischen Nachkriegsgeschichte hat ein Parlamentsbeschluss die amtierende Regierung der "Verachtung gegenüber dem Parlament" beschuldigt.

Cox widmete sich insbesondere den Auswirkungen des Austrittsvertrages auf Nordirland. In der Bilanz soll sich Großbritannien EU-Regeln und Gesetzen unterwerfen, gleichzeitig aber als Drittstaat behandelt werden.

Hier nun einige der von Geoffrey Cox herausgearbeiteten Punkte: Großbritannien als Ganzes (einschließlich Nordirland) soll für eine Übergangsperiode eine Zollunion mit der EU bilden. Diese Zollunion wird aber für Nordirland und den Rest Großbritanniens jeweils unterschiedlich gehandhabt. Demnach bleibt Nordirland für die Dauer der Übergangszeit in der derzeit bestehenden Zollunion mit der EU. Die EU-Kommission und der Europäische Gerichtshof haben somit Gerichtsbarkeit über Nordirland. So sollen Güter zwischen Nordirland und der Republik Irland transportiert werden können, ohne dass eine EU-Außengrenze nötig wird. Gleichzeitig kann Nordirland während der Übergangsperiode Güter via Republik Irland in die EU exportieren, ohne sich Kontrollen oder Zöllen zu unterwerfen, wie sie normalerweise für Drittstaaten gelten würden. Für den Rest Großbritanniens gilt dies in dieser Form nicht. Zwar soll zwischen der britischen Hauptinsel und Nordirland Zollfreiheit herrschen. In allen anderen Belangen werden jedoch die außerhalb Nordirlands liegenden Teile Großbritanniens als Bestandteile eines Drittstaats behandelt. Somit stehen England, Wales und Schottland ab dem Wirksamwerden eines Brexits zwar nicht mehr unter der direkten Aufsicht der EU-Kommission und des Europäischen Gerichtshofes. Wollen diese Landesteile aber nach Nordirland exportieren, müssen sie sich dennoch an EU-Regularien und Einfuhrbedingungen halten. Das bedeutet, dass es für Güter, die von der britischen Hauptinsel nach Nordirland exportiert werden, Inspektionen und Kontrollen durch Zollbeamte geben wird.

Würde der Austrittsvertrag so implementiert, wie Cox dies beschreibt, würde dies einer Annäherung Nordirlands an die Republik Irland und im Umkehrschluss einer schleichenden Entfremdung Nordirlands vom Rest Großbritanniens gleichkommen. Gleichzeitig erhält Nordirland damit Privilegien, wie sie Schottland nicht zugestanden werden. Während der Austrittsvertrag also Gift für nordirische Unionisten ist, ist er gleichzeitig für die auf den europäischen Exportmarkt schielenden schottischen Industriellen problematisch. Deshalb sind sowohl nordirische unionistische Parteien als auch die schottische Unabhängigkeitspartei SNP gegen den Vertragstext.

Cox spricht in seiner Analyse davon, dass das Austrittsabkommen eine "potentiell unendliche Gültigkeitsdauer" hat. Zwar geht der Vertragstext von der Notwendigkeit der Aushandlung von Folgeabkommen aus. Allerdings warnt Cox davor, dass im Austrittsabkommen bereits Vorbedingungen für ein erfolgreiches Folgeabkommen festgelegt sind. Dazu gehören offene Grenzen zwischen Nordirland und der Republik Irland. Offene Grenzen zwischen der EU und Drittstaaten sind aber eigentlich nicht vorgesehen, wie man am Umgang mit Flüchtlingen im Mittelmeer gut erkennen kann. Die Irlandfrage bleibt also ungelöst.

Cox argumentiert darüber hinaus, dass die beschriebenen Grenzregelungen für Nordirland laut Austrittsvertrag so lange bestehen bleiben, bis ein neuer Vertrag beschlossen wird. Kommt es aufgrund der komplexen Lage zu keinem neuen Vertrag, behält der Austrittsvertrag seine Gültigkeit. Cox verweist darauf, dass ein Ausstieg aus dem Vertrag nach seiner Ratifizierung nur "durch gemeinsamen Konsens" möglich ist. Man braucht sich nur den bisherigen Verhandlungsverlauf anzuschauen, um zu sehen, wie unwahrscheinlich ein solcher Konsens ist. Cox stellt außerdem fest: "Der derzeitige Vertragsentwurf bietet Großbritannien keine legale Möglichkeit, um einseitig aus der Zollunion mit der EU auszutreten." Winfried Wolf, in https://www.solidarwerkstatt.at/­medien/­disskusion-briefe/­der-brexit-die-eu-und-ein-plaedoyer-fuer-demokratie


EU-Kommissionpräsident Juncker begrüßte die Begründung der "Aufrüstungsunion" (EU-SSZ/Pesco) mit den Worten: "Endlich ist die schlafende Schönheit des Lissabon-Vertrags geweckt". Für die große Mehrheit der Menschen bedeutet dieses Milliardenfeuerwerk für Aufrüstung und Kriegsvorbereitung wohl eher die Geburt eines Monsters, das wir so schnell wie möglich wieder loswerden sollten. "Superstaat – Supernation – Supermacht"

Seit Anfang der 10er Jahre prägt die Denkfabrik "Group on a Grand Strategy" (GoGS) immer stärker die EU-Sicherheits- und Militärpolitik. Oder besser gesagt: Diese spricht offen aus, was seit Anfang an die politische DNA der Europäischen Union ist, in dieser Brutalität aber vom EU-Establishment aus taktischen Gründen selten offen artikuliert wird. James Rogers, der Leiter der GoGS: "Die Europäische Union muss ein Superstaat und eine Supernation werden, was sie dann wiederum in die Lage versetzt, eine Supermacht zu werden"(1). Der Schlüssel für diese EU-Supermacht ist – so die GoGS - die politische, wirtschaftliche und militärische Kontrolle der EU über eine "Grand Area". Das heißt – so Rogers – "uneingeschränkter Zugang zu einer weiten, angrenzenden Zone, die die östliche Nachbarschaft und das westliche Russland, den Kaukasus und große Teile Zentralafrikas, die arktische Region, die nördliche Hälfte von Afrika, den gesamten Nahen und Mittleren Osten, genauso den Indischen Ozean und Südost-Asien umfasst. Diese ‚Grand Area' beinhaltet die meisten Rohstoffe, die von der europäischen Wirtschaft benötigt werden; alle zentralen Schifffahrtsrouten von Asien, Australien, Afrika und den Nahen und Mittleren Osten; alle Energiepipelines – gegenwärtige und zukünftige – von Russland, Zentralasien und Nordafrika…". (2) Ziel dieser aggressiven Militärpräsenz sei es, "ausländischen Regierungen das Fürchten zu lehren und sie gegenüber europäischen Präferenzen aufgeschlossener zu machen." (2)

Krieg in Zentralafrika, im Nahen Osten und im Indischen Ozean

Diese Ausführungen haben dem EU-Establishment so imponiert, dass James Rogers beauftragt wurde, den EU-Gipfel im Dezember 2013 mit dem Strategiepapier "Enabling the future" vorzubereiten. Dieses Strategiepapier wiederholt im Wesentlichen die obigen Thesen des GoGS in etwas diplomatischerem Stil und kommt zum Schluss, dass es darum gehe, die militärischen Fähigkeiten der EU-Staaten schrittweise zu einem "Euro-Militär" zu zentralisieren. Denn "die Bereitschaft der EU-Staaten, ihre militärischen Fähigkeiten zu integrieren, geht Hand in Hand mit ihren erklärten Ambitionen auf der Weltebene. […]Indem man die Streitkräfte der EU-Staaten unter einer EU-weiten Streitkräftestruktur zusammenbringt, würde man eine beträchtliche Gesamtkapazität zusammenbringen, die es den Europäern ermöglicht, die anspruchsvollsten Operationen zu unternehmen"(3). Wie solche "anspruchsvollsten Operationen" zukünftig ausschauen könnten, wird dann anhand von Luftlandeeinsätzen in Zentralafrika, Marineoperationen im Indischen Ozean und Großkriegen im Nahen Osten durchgespielt. Der solcherart vorbereitete EU-Gipfel im Dezember 2013 ist in die Geschichte als "EU-Rüstungsgipfel" eingegangen, da die EU-Staats- und Regierungschefs beschlossen, von nun an bedingungslos aufs militärische Gaspedal zu steigen.

Aufrüstung als generelle Verfassungspflicht im EU-Vertrag…

Die Rüstungsbudgets stiegen zwar im ersten Jahrzehnt des neuen Jahrhunderts kräftig an, die tiefe Wirtschafts- und Finanzkrise ab 2008 ging jedoch auch an den Militärhaushalten nicht spurlos vorbei. Zwischen 2010 und 2013 sanken EU-weit die Militärausgaben, nachdem auf EU-Ebene eine drakonische Austeritätspolitik verordnet wurde. Damit ist seit dem EU-Rüstungsgipfel 2013 Schluss. Die von oben verordnete Austerität soll zwar "den Sozialstaat zu einem Auslaufmodell machen" (O-Ton EZB-Chef Mario Draghi), aber in keiner Weise den Militarisierungskurs gefährden. Und tatsächlich: Seit 2013 rauschen die Militärhaushalte EU-weit wieder in die Höhe. Handhabe dafür, die Militärausgaben vom generellen Sparzwang auszunehmen, liefert der berüchtigte Artikel 42, Abs. 3 des EU-Vertrags, der 2009 mit dem EU-Vertrag von Lissabon in Kraft trat. Dieser Artikel verpflichtet alle EU-Staaten dazu, "ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern." Abrüstung ist also in der EU per Verfassung untersagt.

… und als konkretes Gebot für die Militärhaushalte in der EU-SSZ

Ein weiterer Artikel des EU-Lissabon-Vertrags half dem EU-Establishment schließlich, diese Aufrüstungsabsichten in ein stabiles Korsett zu gießen: der Artikel 42, Absatz 6 (EUV), in dem die Gründung einer "Ständig Strukturierten Zusammenarbeit" (EU-SSZ/Pesco) ermöglicht wird, in der all jene EU-Staaten zusammenfinden, die "anspruchsvollere Kriterien in Bezug auf die militärischen Fähigkeiten erfüllen." Diese EU-SSZ wurde schließlich Ende 2017 aus der Taufe gehoben, 25 EU-Staaten – darunter Österreich – unterschrieben die Aufnahmebedingungen. Dazu zählt die Verpflichtung

  • zur ständigen Erhöhung der Militärausgaben: Das informelle Ziel der SSZ ist identisch mit dem offiziellen der NATO: zumindest zwei Prozent der BIPs für das Militär. Damit droht ein gewaltiger EU-Aufrüstungsschub im nächsten Jahrzehnt (sh. Grafik), wenn die EU-Staaten – wie vom EU-Parlament gefordert – bis 2030 die 2%-Marke erreichen sollen.
  • sich einem ständigen EU-Evaluierungsprozess (CARD) zu unterwerfen, der die SSZ-Staaten jährlich auf Herz und Nieren prüft, ob sie brav ihre Aufrüstungshausaufgaben machen.
  • zur Teilnahme an EU-Militärinterventionen (EU-Battlegroups) und zu schrankenlosen EU-Kriegsmaterial- und Truppentransporten (Projekt "Militärische Mobilität").
  • zur Teilnahme an zumindest einem der immer zahlreicher werdenden SSZ-Rüstungsprojekten, deren Ziel es ist, die Armeen der EU-Staaten schrittweise zu einer "Euro-Armee" (von der Leyen) zusammenzuführen.

Parallel zur Aufrüstung auf nationaler Ebene werden auf EU-Ebene neue Füllhörner für Aufrüstung und Rüstungsforschung eingerichtet, z.B. der Europäische Rüstungsfonds, der zur Kofinanzierung großer nationaler Rüstungsprojekte dient (Euro-Drohne, neue Generation von Kampfflugzeugen, usw.).

"So bedeutend für das Militär wie der Euro für die Wirtschaft"

Sven Biscop von der "Group on a Grand Strategy" analysiert die SSZ/Pesco begeistert: "Pesco könnte für das Militär der EU einmal so bedeutend werden wie der Euro für die Wirtschaft" (4). EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker gerät angesichts der Aussicht auf ein Milliardenfeuerwerk für Aufrüstung und Kriegsvorbereitung regelrecht in Verzückung: "Endlich ist die schlafende Schönheit des Lissabon-Vertrags geweckt" (5). Das mag für Eurokraten und Rüstungsprofiteure zutreffen. Für die große Mehrheit der Menschen bedeutet es wohl eher die Geburt eines gefährlichen Monsters, das wir so schnell wie möglich wieder loswerden sollten. https://www.solidarwerkstatt.at/­frieden-neutralitaet/­die-ssz-aufruestungsunion-die-geburt-eines-monsters

Anmerkungen:

(1) James Rogers/Simón Luis, The new ‘long telegram', Group on a Grand Strategy, Nr. 1, 2011

(2) James Rogers, A new Geography of European Power?, Egmont Paper Nr. 42, 2011

(3) EU-ISS, Enabling the future – European military capabilities 2013-2025: challenges and avenues , Brüssel 2013

(4) Morgenpost, 8.11.2017

(5) Twitter, 11.12.2018

Forderungen der Gelbwesten: http://www.wikistrike.com/­2018/­11/­le-programme-politique-des-gilets-jaunes.html


Kurz vor der EU-Wahl hat die NGO LobbyControl einen EU-Lobbyreport veröffentlicht und geht darin dem Lobbyismus in Brüssel auf den Grund. Das Fazit: Die EU unternimmt zu wenig gegen den einseitigen Lobbyeinfluss von Konzernen. Es fehlen wirksame Regeln, um Konzerneinflüsse über einseitig besetzte Expertengruppen, unausgewogene Lobbytreffen oder informelle Kanäle zu begrenzen. In Sachen Lobbytransparenz ist Brüssel jedoch Berlin und anderen Hauptstädten Europas gemäss Lobby-Control voraus und könnte Inspirationsquelle für die Einführung mitgliedstaatlicher Lobbyregister werden.

Massive Lobbymacht in Brüssel

25.000 Lobbyisten sind derzeit in Brüssel aktiv, zwei Drittel von ihnen arbeiten im Auftrag von Unternehmen. Der EU-Lobbyreport dokumentiert und bewertet, was die EU-Entscheidungsträger/innen in den letzten Jahren unternommen haben, um den Einfluss von Lobbyist/innen transparent zu machen und einseitiger Einflussnahme einen Riegel vorzuschieben. Klare Regeln und Schranken für Lobbyismus sind eine wichtige Voraussetzung, um übermäßigen Einfluss von Partikularinteressen zu verhindern. Gerade in Brüssel, wo die politischen Prozesse kompliziert sind und die Öffentlichkeit nicht so genau hinschaut.

Unternehmen dominieren bei der Einflussnahme

Nicht angepackt haben die Institutionen das große Problem der Unausgewogenheit des Lobbyeinflusses in Brüssel. Das führt immer wieder dazu, dass Unternehmen zu viel Einfluss auf europäische Gesetze nehmen können. So ist der Stoff Bisphenol A trotz Verdachts, dass er die Hormone schädigt, weiterhin in Lebensmittelverpackungen enthalten oder werden Handelsabkommen im Wesentlichen nach den Wünschen großer Unternehmen gestaltet. Das Verhältnis der Lobbytreffen mit der Kommission ist Ausdruck dieses Problems. Im Schnitt finden 70 Prozent der veröffentlichten Treffen der EU-Kommission mit Unternehmensvertretern statt.

Auch wenn die EU-Kommission Expertise einholt, sind Unternehmen ganz wichtige Ansprechpartner für sie. Zu häufig haben dann diejenigen entscheidendes Mitspracherecht, die eigentlich reguliert werden sollen. Zum Beispiel: Die Expertengruppe, die die EU-Kommission dabei unterstützen sollte, realistischere Abgastests für Fahrzeuge zu entwickeln, bestand zu 70 Prozent aus Vertreter/innen der Automobilindustrie.

Die EU hat es versäumt, Maßnahmen gegen diese unausgewogene Einflussnahme einzuführen. Das muss sich in der neuen Wahlperiode dringend ändern!

Regierungen der Mitgliedstaaten als Lobbyvehikel

Eine zentrale Rolle für einseitige Lobbyeinflüsse spielen die EU-Mitgliedstaaten. Über den intransparenten Rat der EU boxen Regierungen immer wieder die Interessen ihrer heimischen Industrien durch. Die Bundesregierung verwässerte oder verzögerte zum Beispiel wirksame Abgastests oder bessere Regeln beim Kampf gegen Steuervermeidung und -hinterziehung. Es ist also falsch, das Lobbyproblem allein auf EU-Ebene auszumachen. Die Mitgliedstaaten sind nicht besser.

Acht zentrale Faktoren für die Macht der Konzerne

Der Lobbyreport benennt acht zentrale Faktoren für die Macht der Konzerne in Brüssel. Dazu gehören das Anwerben von Politiker/innen als Lobbyisten, die Abhängigkeit der EU-Bürokratie von Unternehmensexpertise oder privilegierte Zugänge durch Exklusiv-Veranstaltungen wie Oettingers "Mini-Davos"; aber auch die Komplexität des Gesetzgebungsprozesses oder das Drohpotenzial, das Konzerne aufgrund ihrer wirtschaftlichen Macht nun mal haben. Diese Probleme werden nicht alle allein mit dem Zurückdrängen ihres Lobbyeinflusses beseitigen.

LobbyControl schlägt einen 5-Punkte-Plan für die nächsten 5 Jahre vor:

1. Konzerneinfluss begrenzen: Kommissare, Beamte und Abgeordnete müssen verpflichtet werden, ihre Lobbytreffen ausgewogener zu gestalten. Expertengruppen dürfen nicht mehr von Konzernvertretern dominiert sein.

2. Abhängigkeit von Unternehmensexpertise reduzieren: In der EU-Kommission arbeiten rund 32.000 Menschen. Sie sind für 510 Millionen Bürger*innen zuständig. Zum Vergleich: Allein in der deutschen Finanzverwaltung sind 45.000 Menschen beschäftigt. Deswegen: Die EU-Kommission braucht mehr interne Expertise.

3. Privilegierte Zugänge für Konzerninteressen minimieren: Strengere Regeln beim Wechsel von Politikern in die Wirtschaft und ein Ende der vielen Exklusiv-Veranstaltungen von Konzernen und Politik wie Oettingers Mini-Davos.

4. Reform des Rates der EU: Der Rat der EU ist das intransparenteste Gremium Europas. Das muss sich ändern. Denn zurzeit boxen die nationalen Regierungen hier viel zu oft die Interessen ihrer heimischen Industrien durch. Wir brauchen ein Lobbyregister beim Rat und Einblick in die Verhandlungspositionen der Mitgliedsstaaten.

5. Mehr Lobbytransparenz: Umfassendes, verbindliches Lobbyregister mit verlässlichen Daten für alle EU-Institutionen und eine legislative Fußspur, die den Einfluss von Lobbygruppen auf die europäische Gesetzgebung sichtbar macht. https://www.lobbycontrol.de/­wp-content/­uploads/­EU-Lobbyreport2019.pdf


Die wirtschaftspolitische Kommission des Nationalrates gab zwei Gutachten zum Rahmenvertrag in Auftrag. Die beiden Gutachten wurden zuerst geheimgehalten. Eine Kurzfassung des Gutachtens von Baudenbacher ist inzwischen auf dem Netz zu finden. Im Zwischenfaziz schreibt Baudenbacher: "Die vorstehenden Überlegungen führen zum Schluss, dass dem Schiedsgericht, wenn es im Sinne von Artikel III.9 Ziff. 3 des Protokolls 3 des Rahmenvertrags von der EU angefragt wird, den EuGH anzurufen, in praktisch allen Fällen kein Ermessen zukommt.

Dieser Befund wird auf folgende Argumente gestützt: 1. Die Wendung, das Schiedsgericht rufe den EuGH an in Artikel 10 Absatz 3 InstA (im französischen Originaltext: "saisit") ist dahin zu verstehen, dass eine entsprechende Rechtspflicht besteht. Artikel 10 Absatz 3 ist eine Muss-Vorschrift, keine Kann-Vorschrift. Diese Auslegung des Artikels 10 Abs. 3 InstA steht im Einklang mit dem, was in den Abkommen der drei post-sowjetischen Staaten Georgien, Moldawien und Ukraine steht. Dort lautet der Wortlaut nicht "ruft an", sondern "legt vor". Gemeint ist aber dasselbe. Dass es um eine Rechtspflicht geht, wird schliesslich durch das EU-UK Withdrawal Agreement bestätigt. Dort wird die Formulierung "shall request" ("muss ersuchen") verwendet. In diesem Zusammenhang darf der Hinweis nicht fehlen, dass die englischen Versionen der Abkommen mit den drei post-sowjetischen Staaten ebenfalls die Wendung "shall request" enthalten. Die französischen Fassungen sprechen von "demande", die italienischen von "chiede", die spanischen von "solicitará". Die Formulierung "ruft an"("saisit") ist also linguistisch originell. In der Sache ändert das aber nichts. Angesichts der strengen Praxis des EuGH zur Vereinbarkeit neuer Streitentscheidungsmechanismen mit der Autonomie des Gemeinschaftsrechts kann man nicht annehmen, dass hier ein irgendwie geartetes Ermessen besteht. Dafür, dass das InstA in diesem Punkt drittstaatsfreundlicher auszulegen wäre als die Abkommen mit Georgien, Moldawien und der Ukraine, gibt es keinen Anhaltspunkt.

2. Der Begriff "impliziert" (im französischen Orginaltext "implique") in Artikel 4 Absatz 3 InstA umfasst sowohl eigentliches Unionsrecht als auch aus dem Unionsrecht abgeleitetes und daher auf ihm beruhendes und inhaltsgleiches Recht umfasst. Auch hier wurde sprachlich eine andere Lösung getroffen als in den Verträgen mit den drei post-sowjetischen Staaten und im Austrittsvertrag des Vereinigten Königreichs. In den Abkommen mit Georgien, Moldawien und der Ukraine ist von EU-Recht und Bezugnahme auf EU-Recht die Rede, im Austrittsabkommen des Vereinigten Königreichs von "a concept of Union law" und "a provision of Union law referred to in this Agreement". Gemeint ist aber in allen Fällen dasselbe.

3. Die Frage, ob dem Schiedsgericht deshalb ein Ermessen zukommt, weil es darüber entscheiden muss, ob es im konkreten Fall um Unionsrecht oder aus dem Unionsrecht abgeleitetes Abkommensrecht geht oder nicht, ist zu verneinen. Dass das strukturell schwache Ad-hoc-Schiedsgericht einen entsprechenden Antrag der EU-Kommission, die mit dem Rechtsdienst und dem Auswärtigen und Diplomatischen Dienst über zwei regelrechte Prätorianergarden verfügt, ablehnt, ist praktisch auszuschliessen. Im Übrigen wird die Entscheidung darüber, ob Unionsrecht oder aus dem Unionsrecht abgeleitetes Abkommensrecht betroffen ist, in aller Regel keine besonderen Schwierigkeiten zu bereiten.

4. Die Frage, ob das Schiedsgericht deshalb ein Ermessen hat, weil Artikel 10 Absatz 3 InstA die Einschaltung des EuGH nur dann vorschreibt, wenn die Auslegung der fraglichen Bestimmung "für die Streitbeilegung relevant und für seine Entscheidfällung notwendig" ist, ist aus den gleichen Gründen zu verneinen.

5. Eine Analogie zum innereuropäischen Vorabentscheidungsverfahren besteht nicht. Ein Ad-hoc-Schiedsgericht, dem auch Nicht-EU-Mitglieder angehören, ist nicht mit einem nationalen Höchstgericht wie dem deutschen Bundesverfassungsgericht oder dem Bundesgerichtshof oder der französischen Cour de Cassation zu vergleichen. Diese nationalen Gerichte sind funktional gesehen neben ihrer nationalen Rolle auch europäische Gerichte. Sie sind denn auch nach Artikel 4 Absatz 3 zur Unionstreue verpflichtet. Dem Schiedsgericht Spielräume zuzuschreiben, welche sich gewisse nationale Gerichte von EU-Staaten im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens durch rechtlich fragwürdige Praktiken verschafft haben, ist nicht angängig.

6. Es ist nochmals zu betonen, dass all die Bestrebungen, dem Schiedsgericht ein nennenswertes Ermessen zuzuschreiben, egal ob unter Berufung auf den angeblichen Wortlaut und Zweck, den angeblichen Kompromisscharakter des Schiedsgerichtsmodells oder die angebliche Parallelität des Schiedsgerichtsverfahrens zum Vorabentscheidungsverfahren innerhalb der EU, kontraproduktiv sein können. Sollte der EuGH den Eindruck erhalten, dass die Autonomie des Unionsrechts gefährdet sein könnte, so wäre seine Zustimmung zum InstA fraglich. https://www.parlament.ch/­centers/­documents/­de/­rechtsgutachten-professor-carl-baudenbacher.pdf


Die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) über ein institutionelles Rahmenabkommen wie auch diejenigen über ein Stromabkommen haben gezeigt, dass der Frage der staatlichen Beihilfen grosse Bedeutung zukommt. Aus diesem Grund haben die Kantone zwei unabhängige Gutachten in Auftrag gegeben, die unter anderem die potenziellen Auswirkungen einer Übernahme von EU-Regulierungen im Bereich der staatlichen Beihilfen auf die Schweiz analysieren. Auf Basis dieser Gutachten und anlässlich der Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) vom 23. März 2018 haben sich die Kantone erneut vertieft mit dem Thema der staatlichen Beihilfen auseinandergesetzt und einen entsprechenden Positionsbezug verabschiedet.

Staatliche Beihilfen sind gemäss den Massstäben des EU-Rechts grundsätzlich verboten, wenn diese zu Wettbewerbsverfälschungen und Handelsbeeinträchtigungen führen. Allerdings existiert eine Reihe von Ausnahmen, beispielsweise zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklungen gewisser Regionen oder zur Förderung der Kultur. Dies zeigt sich insbesondere daran, als dass 2016 in den EU-Mitgliedsstaaten 105, 9 Milliarden Euro an Subventionen ausgeschüttet wurden. Weiteres Merkmal des EU-Beihilfenrechts ist die Überwachungskompetenz der Europäischen Kommission. So müssen die EU Mitgliedsstaaten grundsätzlich jede Vergabe von staatlichen Beihilfen der Kommission melden, worauf diese die Zulässigkeit prüft. Zudem kann die Kommission durch eigene Untersuchungen die Einhaltung des EU-Beihilfenrechts überwachen.

Staatliche Beihilfen Teilaspekt der laufenden Verhandlungen Schweiz-EU

Im Rahmen der laufenden Verhandlungen zum institutionellen Rahmenabkommen sowie hinsichtlich der Ver-handlungen über ein Stromabkommen möchte die EU Regelungen zu den staatlichen Beihilfen verankern. Vor diesem Hintergrund haben die Kantone zwei externe Gutachten beauftragt, um die Auswirkungen einer allfälli-gen Übernahme von EU-Regelungen auf die Schweiz zu analysieren. Die Ergebnisse beider Gutachten werden in der Folge kurz beschrieben.

Übernahme von EU-Beihilfenrecht hat weitreichende Auswirkungen

Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass ein Verbot von staatlichen Beihilfen nach EU-Kriterien das gesamte staatliche Handeln in der Schweiz und somit sowohl Bund, Kantone wie auch Gemeinden betreffen würde. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der EU wäre auch die kantonale Steuerhoheit betroffen, da beispielsweise kantonale Steuervergünstigungen unter das EU-Beihilfenrecht fallen würden. Zudem ist die in der EU verankerte Genehmigungspflicht von Beihilfen verfassungsmässig problematisch und würde zu einem nicht abschätzbaren administrativen Mehraufwand für die Kantone führen.

Keine materiellen Regeln und Grundsätze in einem allfälligen institutionellen Rahmenabkommen

Die Kantone begrüssen, dass der Bundesrat am bewährten bilateralen Weg festhalten möchte. Gleichzeitig erachten die Kantone, dass ein institutionelles Rahmenabkommen weiterhin zielführend ist, um den bilateralen Weg zu festigen und weiterzuführen. In diesem Zusammenhang unterstreichen sie jedoch, dass materielle Regeln und Grundsätze zu den staatlichen Beihilfen nur in den bilateralen sektoriellen Abkommen geregelt werden können. Sollten künftig autonome Regeln verankert werden, so muss deren Anwendungsbereich präzise definiert werden und der föderalen Struktur der Schweiz sowie den Eigenarten der einzelnen Wirtschaftssektoren Rechnung tragen. Überwachung nur durch Schweizer Behörde Die Kantone sprechen sich dezidiert für einen sogenannten Zwei-Pfeiler Ansatz aus, bei dem jede Partei sich selbst überwacht. Sowohl die Kompetenzen als auch Befugnisse einer allfälligen Schweizer Überwachungsbehörde sind autonom und im Rahmen der geltenden Bundesverfassung zu regeln. Die Kantone sind bereit, gemeinsam mit den zuständigen Bundesbehörden die Fragen im Zusammenhang mit der Überwachung zu vertiefen. Standpunkt der Kantone 1/2018, https://kdk.ch/­fileadmin/­files/­Newsletter/­Fokusbeitrag__staatliche_Beihilfen_Kanton


Prof. Dr. Andreas Glaser vom Lehrstuhl für Europarecht an der Universität Zürich und Leiter des Zentrums für Demokratie in Aarau hat ein Gutachten zur Unterstellung der Genehmigung des Institutionellen Abkommens zwischen der EU und der Schweiz unter das obligatorische Referendum veröffentlicht. Er schreibt uner anderem "Sowohl nach dem Vertragsverletzungsverfahren als auch nach dem InstA kann die Kommission eine ihrer Ansicht nach unionsrechtswidrige Verhaltensweise eines EU-Mitgliedstaats beziehungsweise der Schweiz eigenständig einer Entscheidung durch den EuGH zuführen. Somit "ist die Kommission, das supranationale Überwachungs-organ der Gegenpartei, in der Lage, die Sache jederzeit vor ihren eigenen Gerichts-hof zu bringen. Sie ist damit die faktische Überwachungsbehörde der Schweiz."33Die Schweiz könnte zwar faktisch das betreffende Urteil missachten, wie dies auch bei EU-Mitgliedstaaten mitunter der Fall ist. Ähnlich wie bei den EU-Mitgliedstaaten in Form der Verhängung eines Zwangsgeldes (vgl. Art. 260 Abs. 2 Satz 2 AEUV), könnte die EU die Schweiz jedoch mit nicht genau bestimmten "Ausgleichsmassnahmen bis hin zur teilweisen oder vollständigen Suspendierung des betroffenen Abkommens bzw. der betroffenen Abkommen"34 belegen. Aufgrund der Konstruktion des Streitbeilegungsverfahrens mit einseitiger Anrufungsmöglichkeit durch die Kommission sowie obligatorischer und verbind-licher Entscheidung durch den EuGH wird ein funktionales Äquivalent zum Vertrags-verletzungsverfahren geschaffen. Die Kommission würde somit auch in Bezug auf die Schweiz als unabhängige Überwachungsbehörde ("Hüterin der Verträge") fungieren." Mai 2019, http://gregor-rutz.ch/­sites/­default/­files/­Glaser_Gutachten_InstA_Referendum.pdf


Zwanzig Jahre Euro: https://monde-diplomatique.de/­artikel/­!5571190


In Griechenland erlebte die europäistische Linke ihr Waterloo. Syriza Vorsitzender Tsipras, der bei den EU-Wahlen 2014 noch als Spitzenkandidat der "Europäischen Linkspartei" herumgereicht wurde, mutierte zum willigen Vollstrecker der brutalen EU-Sozialabbaupolitik - Verfassungsbruch inklusive: Die Syriza-Regierung räumte 2015 ein bindendes Referendum, in dem sich eine große Mehrheit der Griechinnen für ein Ende der Austeritätspolitik aussprachen, kaltblütig aus dem Weg, um die Spar- und Privatisierungsdiktate zu exekutieren. Das Dogma der Euro-Linken, die Mitgliedschaft in Euro und EU nicht in Frage zu stellen, machte aus dem eurolinken Hoffnungsträger einen neoliberalen Bettvorleger für Schäuble & Co.

Ein Vergleich zwischen Island und Griechenland zeigt auf, wie es entscheidend ist, NICHT dem EU- und Euro-Regime unterworfen zu sein,- wenn man einen sozialen und demokratischen Weg aus der Krise finden will. Ende 2008 stand lsland ebenso wie Griechenland auf Grund der Finanzkrise mit dem Rücken das 10-Fache des Bruttoinlandsprodukt. Von da an aber unterscheiden sich die Wege diametral. Während Griechenland unter dem Druck der EU in ein fatales Programm von Sozialabbau, Lohndumping und Privatisierung gepresst wurde und die Arbeitslosigkeit auf Rekordhöhenstieg, wurde im Nicht-EU-Land Island unter dem Druck der Bevölkerung ein völlig anderer Weg gewählt: Durch zwei von unten organisierte Volksabstimmungen wurde die Regierung gezwungen, die bereits zugesagten Zahlungen an ausländische Banken bzw. Großbritannien und Niederlande zu verweigern. 85% des Bankensystems gingen bankrott, der Rest wurde verstaatlicht und konzentriert sich seither auf das inländisches Kerngeschäft. Durch Abwertung der Währung konnte der Export stimuliert werden. Anstatt den Staatshaushalt durch sogenannte Spannaßnahmen sanieren zu wollen, setzte die Regierung in Reykjavik auf gezielte Programme, um die isländische Binnenkon junktur zu stärken. Die Steuern für Gutverdienende wurden erhöht, der Sozialstaat blieb erhalten. In Island ist weiterhin jeder Bürger krankenversichert, in Griechenland sind es Millionen nicht mehr. Die Unterschiede in der wirtschaftlichen Entwicklung zwischen Island und Griechenland könnten nicht krasser sein. Auch demokratiepolitisch liegen Lichtjahre zwischen dem Nicht-EU-Staat Island und dem EU-Staat Griechen. Island beschritt als Reaktion auf die Krise zunehmen die Stärkung der direkten und partizipativen Demokratie, Volksabstimmungen wurden konsequent umgesetzt. In Griechenland wurde das Ergebnis einer Volksabstimmung mit Füßen getreten und selbst die repräsentative Demokratie ist für Jahrzehnte weitgehend suspendiert. Die EU-Institutionen geben den Weg vor, das Parlament hat abzunicken. It' s the EU, stupid! Werkstattblatt 3/2019, S. 9.


In der Europäischen Union werden Tiere teilweise unter qualvollen Bedingungen transportiert und geschlachtet. Das geht aus einem Bericht des Europäischen Rechnungshofs hervor, der am Mittwoch veröffentlicht wurde.

Während Maßnahmen der EU zur Verbesserung des Tierschutzes zwar in einigen Bereichen erfolgreich gewesen sind, würden beim Transport und bei der Schlachtung die geltenden EU-Regeln zum Umgang mit Nutztieren mitunter missachtet, heißt es in dem Bericht. Die Rechnungsprüfer*innen untersuchten dafür Nutztierbetriebe in fünf EU-Ländern, darunter Deutschland.

"Der Tierschutz liegt den Bürgerinnen und Bürgern der EU am Herzen", sagte Janusz Wojciechowski vom Rechnungshof. Aber die Lücke zwischen ehrgeizigen Zielen und praktischer Umsetzung müsse noch geschlossen werden.

Tiere würden teilweise ohne ausreichende Betäubung geschlachtet oder müssten lange Fahrten unter schlechten Bedingungen aushalten, kritisierten die Kontrolleure. Die Prüfung, ob die EU-Mindeststandards eingehalten werden, habe Defizite. Unter anderem in Deutschland fehle den Kontrolleuren ein schlüssiges Konzept, nach welchen Kriterien die Risiken für Verstöße eingeschätzt und Überprüfungen geplant werden.

Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU-Staaten sieht vor, Betrieben durch Subventionen Anreize zu schaffen, ihre Tierhaltung zu verbessern. Dieses Angebot müssten die EU-Staaten besser nutzen, forderten die Prüfer*innen. Der Nutztiersektor macht nach Angaben des Rechnungshofs rund 45 Prozent der Landwirtschaft in der EU aus - mit einem jährlichen Umsatz von 168 Milliarden Euro und vier Millionen Beschäftigten. [mbu]

Sonderbericht Nr. 31/2018: Tierschutz in der EU: Schließung der Lücke zwischen ehrgeizigen Zielen und praktischer Umsetzung, 14. November 2018


La poursuite de la voie bilatérale et la signature d'un accord-cadre sont, de l'avis des cantons, essentiels pour la Suisse. Le projet d'accord mis en consultation soulève cependant plusieurs questions que le Conseil fédéral devra éclaircir, concernant notamment les aides d'État, les mesures d'accompagnement et la directive relative aux droits des citoyens de l'Union.

Le projet d'accord institutionnel entre la Suisse et l'Union européenne (AInst) était à l'ordre du jour de l'Assemblée plénière de la Conférence des gouvernements cantonaux (CdC) du 29 mars 2019. Les cantons estiment que la justesse des accords bilatéraux Suisse-UE n'est plus à démontrer et qu'il est dans l'intérêt de la Suisse de renforcer la coopération dans des domaines précis. S'ils soutiennent certains éléments de l'AInst, tels que les dispositions relatives au règlement des différends et la reprise dynamique du droit européen, ils considèrent néanmoins que les aides d'État, les mesures d'accompagnement et la directive relative aux droits des citoyens de l'Union méritent quelques éclaircissements.

Aides d'État : ni effet horizontal, ni inégalité de traitement entre la Confédération et les cantons

Les cantons rejettent tout effet horizontal ou direct des aides d'État et estiment qu'un éventuel accord institutionnel ne devra en aucun cas entraîner l'application des règles définies pour les aides d'État à des secteurs pour lesquels la Suisse n'a aucune garantie d'accès au marché européen. Ils considèrent que l'interprétation de l'accord de libre-échange de 1972, proposée dans l'AInst, et que certaines dispositions figurant dans l'annexe consacrée à l'accord sur le transport aérien pourraient provoquer un effet horizontal, synonyme d'incertitude juridique et d'absence de transparence. Compte tenu des institutions de la Suisse, il convient aussi de veiller à ce que la surveillance des aides d'État prévue dans l'AInst n'implique pas une inégalité de traitement entre la Confédération et les cantons. Selon la définition européenne, les aides d'État sont toutes sortes d'activités publiques susceptibles de fausser la concurrence. Les cantons n'excluent pas la possibilité de négocier et de fixer des règles en la matière dans de nouveaux accords bilatéraux et ils se déclarent prêts à rechercher avec la Confédération une solution pour régler la question de la surveillance.

Pas de reprise de la directive relative aux droits des citoyens de l'Union, recherche d'un consensus pour les mesures d'accompagnement

Les cantons estiment que l'AInst futur ne devra pas imposer à la Suisse une reprise dynamique de la directive relative aux droits des citoyens de l'Union ni d'autres développements. Une solution doit être trouvée pour les mesures d'accompagnement (FlaM), laquelle devra prendre en compte les revendications des partenaires sociaux concernant la protection des conditions de travail et de salaire en vigueur en Suisse.

Autant de points dont le Conseil fédéral devra débattre avec Bruxelles

Les cantons attendent du Conseil fédéral qu'il règle ces questions à la faveur de discussions avec l'UE et qu'il s'assure que la mise en oeuvre en Suisse puisse avoir lieu dans le sens de ce qui précède. Les gouvernements cantonaux procèderont à une nouvelle appréciation et arrêteront leur position définitive une fois ces discussions closes. 29 mars 2019, https://kdk.ch/­fr/­actualite/­communiques-de-presse/­communique-de-presse/­?tx_ttnews%5Btt_news%5D=2903&cHash=737c186ffc1d584ec350a7b2687437da

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