Kurzinfos August 2010


Mehr Gestaltungsmöglichkeiten im bilateralen Weg

Auszüge aus einem Interview der NZZ mit Staatssekretär Michael Ambühl.

NZZ: Zum Grundsätzlichen in der Europapolitik: Der bilaterale Weg scheint mühsamer zu werden.

Ambühl: Der bilaterale Weg ist eine gute und effiziente Lösung im Interesse der EU und der Schweiz. Es wird oft gesagt, dass der bilaterale Weg schwieriger geworden sei. Sicher ist, dass der bilaterale Weg noch nie einfach war und es die Mitgliedschaft wohl auch nicht wäre. Oft wird darauf hingewiesen, die EU habe immer mehr Mitgliedstaaten und sei dadurch weniger flexibel geworden. Letzteres mag zwar stimmen, aber das Argument würde auch gelten, wenn die Schweiz in der EU wäre, auch dann hätte sie durch die Vergrösserung der EU an Gewicht verloren. Es ist allerdings vorstellbar, dass der bilaterale Weg gewisse Anpassungen braucht in Bezug auf die Frage der Übernahme künftiger Weiterentwicklungen in Dossiers, bei denen sektorale Abkommen bestehen. Da findet man mit etwas Kreativität und gutem Willen eine Lösung.

NZZ: Wie könnte diese aussehen?

Eine solche Lösung hatten wir zum Beispiel 2008 ausgehandelt im Rahmen der sogenannten 24-Stunden-Regelung, eines Zollsicherheitsabkommens. Jene Lösung sieht einerseits ein Mitwirkungsrecht, aber kein Mitentscheidungsrecht vor. Anderseits kennt sie auch ausgewogene Regelungen für den Fall, dass die Schweiz einmal etwas nicht übernehmen kann.

NZZ: Man hört oft, die EU sei immer weniger an bilateralen Verhandlungen mit der Schweiz interessiert.

Das ist nicht richtig. Auch die EU richtet bilaterale Begehren an uns. Ausserdem, als unsere Bundespräsidentin jüngst in Brüssel war, sagten EU-Kommissions-Präsident Barroso und EU-Rats-Präsident Van Rompuy beide ganz klar, sie seien an der Weiterentwicklung der Beziehung mit dem Partner Schweiz interessiert, um das bestehende Netz von bilateralen Verträgen auszubauen.

NZZ: Hat aber nicht das Verständnis in der EU gegenüber besonderen Schweizer Regelungen doch nachgelassen?

Nachgelassen hat das Verständnis für die Schwierigkeiten, welche die Schweiz bei der Übernahme künftiger Weiterentwicklungen der EU-Regelungen haben könnte. Es besteht ein gewisser kultureller Unterschied bezüglich Entscheidfindung. Bei uns dauert diese relativ lange, mit ausgiebigen Vorkonsultationen, Vernehmlassungen, Parlamentsdebatten und am Schluss oft noch Volksabstimmungen. Im Ausland läuft der Prozess viel schneller. Dort gibt es häufig Mehrheitsregierungen, die Reformen innerhalb weniger Wochen durchpeitschen können. Trotzdem bin ich überzeugt, dass der bilaterale Weg eine gute Zukunft hat, wenn wir einerseits die Frage der Übernahme von Weiterentwicklungen in den bilateralen Abkommen lösen und anderseits inhaltlich ausbalancierte Abkommen finden können.

NZZ: Auf welchen Zeitraum hinaus sehen Sie den bilateralen Weg als realistisch an?

Man kann nicht irgendeinen Termin nennen und sagen, bis dann funktioniert es und danach nicht mehr. Generell müssen wir aufpassen, dass wir für die Frage eines allfälligen EU-Beitritts nicht einzig die vermeintliche Schwäche des bilateralen Wegs ins Feld führen. Zudem wären die Schweizer Probleme in der Anpassung an Weiterentwicklungen in der EU wohl noch grösser, wenn wir EU-Mitglied wären. Wir hätten dann zwar ein Mitentscheidungsrecht, aber man darf das nicht überbewerten. Dieses ist nicht ein Vetorecht, und selbst wenn es eines wäre, könnte man es nur selten ausüben. Ein strenger Vergleich müsste die Minorisierung im Fall eines Beitritts der Satellitisierung des Aussenstehenden gegenüberstellen. Die Frage ist letztlich, wo die Schweiz mehr Gestaltungsmöglichkeiten hat. Zurzeit ist das eher im bilateralen Weg.

NZZ: Aber solange wir abseits stehen, bleibt der Vorwurf des Trittbrettfahrens?

Dieser Vorwurf ist nicht haltbar. Unabhängig von der Frage der Mitgliedschaft ist entscheidend, ob wir fähig und willens sind, uns als solidarisches und verantwortungsvolles Land zu positionieren, das einen Beitrag zum Aufbau des europäischen Hauses leistet. Dies tun wir bereits heute, etwa in der Aussenpolitik, zum Beispiel im Nahen Osten, in Iran, oder in der Frage Armenien/Türkei. Oft können wir effizienter agieren, weil wir nicht EU-Mitglied sind. Wir leisten unseren Beitrag ferner in der Verkehrs- und Umweltpolitik etwa mit der Neat, welche wir nicht nur für das Oberwallis oder die Leventina bauen, sondern primär für Europa. Auch die Kohäsionszahlungen und die Währungspolitik sind Beispiele. Entscheidend ist, dass wir uns in allen Verhandlungen fair verhalten, dass wir nicht nur etwas bekommen wollen, sondern auch bereit sind, etwas zu geben. Dann werden wir als solidarischer Partner wahrgenommen, und dann werden die so gefundenen Lösungen auch nachhaltig sein. NZZ. 21. August 2010, S. 30; Michael Ambühl (58) ist seit Anfang März dieses Jahres Chef des neuen Staatssekretariats für internationale Finanzfragen, das gut 40 Beschäftigte umfasst. Zuvor war er 28 Jahre lang im Departement für auswärtige Angelegenheiten tätig, zuletzt als Staatssekretär (2005–2010) und als Chef des Integrationsbüros (1999–2005). Ambühl war unter anderem Mitglied der Verhandlungsdelegation für die bilateralen Abkommen I zwischen der Schweiz und der EU, Schweizer Chefunterhändler für die bilateralen Abkommen II, Unterhändler für den Staatsvertrag Schweiz - USA in Sachen UBS sowie Mediator für die Armenien-Türkei-Protokolle.


In der EU gilt künftig eine neue Richtlinie über Industrieemissionen. Ende Juni einigten sich die EU - Institutionen im Vermittlungsverfahren auf eine Neufassung der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IPPC). Die neue Richtlinie fasst die alte und sechs weitere Richtlinien über Emissionen zusammen. Künftig soll sich die Genehmigung von Neuanlagen an der besten verfügbaren Technik orientieren, sofern das technisch und wirtschaftlich leistbar ist. Die Richtlinie setzt Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickoxide, Feinstaub und flüchtige organische Verbindungen fest. Bis 2013 müssen die Mitgliedstaaten "Nationale Übergangspläne" an die EU- Kommission melden. Umweltverbände wie das Europäische Umweltbüro (EEB) reagierten "sehr enttäuscht" darauf, dass interessierte Industriekreise und Länder mit veralteten Kraftwerken wie Großbritannien, Italien und Polen Fristverschiebungen und lokale Ausnahmemöglichkeiten durchsetzen konnten. So müssen Großfeuerungsanlagen erst ab Mitte 2020 die neuen Regeln einhalten und in die Technik investieren. Zudem lassen sich mit verschiedenen Tricks strengere Vorschriften umgehen. Auch der Berichterstatter im EU - Parlament, der deutsche FDP-Politiker Holger Krahmer, nannte die Diskussion um die Großfeuerungsanlagen "eine europäische Tragödie". Die nationalen Übergangspläne für die nächste Dekade seien "nichts anderes als eine Lizenz für Umweltverschmutzung durch uralte Kohlekraftwerke" und für die progressiveren Staaten eine "Strafe" für das schnellere Erreichen hoher Umweltstandards. Dennoch bringe die Einigung mehr Klarheit und baue Wettbewerbsverzerrungen ab, betonte Krahmer.

Das EEB kritisierte, dass die EU-Kommission kaum rechtliche Möglichkeiten habe, wenn Mitgliedstaaten die Vorschriften verletzten. Dabei seien die alten Kraftwerke für 90 Prozent aller. industriellen Stickstoffoxide und Schwefeldioxidemissionen verantwortlich. "Einige Kraftwerksbetreiber nutzen schon über 30 Jahre mit großen Gewinnen die ältesten und schmutzigsten Großfeuerungsanlagen und die EU erlaubt ihnen nun, sich weiter um hohe Umweltstandards herumzudrücken. Und die europäischen Bürger und Bürgerinnen zahlen derweil für Gesundheitskosten und Umweltschäden", sagte EEB- Industrieexperte Christian Schaible. Umwelt aktuell, August/September 2010, S. 10, www.kurzlink.de/dnr-eu-337; www.eeb.org; www.hoiger-krahmer.de

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