Kurzinfos Dezember 2012


Der EU-Rat vom 20. Dezember 2012 zur Ventilklausel und flankierenden Massnahmen der Schweiz

"Der Rat begrüßt die Mobilität der Bürger zwischen der EU und der Schweiz, die auf dem Abkommen über die Freizügigkeit basiert und durch weitere Abkommen, wie beispielsweise die Abkommen über die die Teilnahme der Schweiz an dem Programm für lebenslanges Lernen und dem Programm "Jugend in Aktion" und das Abkommen über die Beteiligung der Schweiz am Forschungsrahmenprogramm der EU, verbessert wurde. Der Rat stellt jedoch mit Bedauern fest, dass die Schweiz eine Reihe von Maßnahmen ergriffen hat, die nicht mit den Bestimmungen und dem Geist des Abkommens über die Freizügigkeit vereinbar sind und die Durchführung dieses Abkommens beeinträchtigen. So bedauert der Rat zutiefst, dass die Schweiz erneut einseitig Quoten für verschiedene Kategorien von Aufenthaltstiteln für die Staatsbürger von acht EU-Mitgliedstaaten eingeführt hat. Der Rat ist der Auffassung, dass diese Maßnahme diskriminierend ist und einen eindeutigen Verstoß gegen das Abkommen darstellt, und fordert die Schweiz eindringlich auf, ihren Beschluss rückgängig zu machen und die vereinbarten Bestimmungen einzuhalten. Der Rat bedauert außerdem, dass die Schweiz bestimmte einseitig eingeführte flankierende Maßnahmen zu dem Abkommen (wie beispielsweise die vorgeschriebene Wartefrist von acht Tagen bei vorheriger Mitteilung), die die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen des Abkommen einschränken und insbesondere für KMU, die Dienstleistungen in der Schweiz erbringen wollen, einen hohen Aufwand darstellen, noch nicht zurückgenommen hat. Der Rat ersucht die Schweiz erneut, diese Maßnahmen so rasch wie möglich aufzuheben und davon Abstand zu nehmen, weitere Maßnahmen zu erlassen, die mit dem Abkommen nicht vereinbar sind" (Schlussfolgerungen des Rates zu den Beziehungen zwischen der EU und den EFTA-Ländern vom 20. Dezember 2012, Brüssel, den 8. Januar 2013 (09.01) 5101/13, AELE 1, EEE 1, CH 1, 1, ISL 1, FL 1) http://www.consilium.europa.eu/­uedocs/­cms_data/­docs/­pressdata/­DE/­foraff/­118466.pdf


Das EWR-Abkommen wurde vor zwanzig Jahren von einer Mehrheit des Volkes abgelehnt. Verständlich also, wenn seine Merkmale inzwischen vergessen sind. Umso verständlicher, als sich die Schweiz im europäischen Vergleich ausgezeichnet schlägt und ihre wichtigsten Anliegen bilateral mit der EU ausgehandelt hat. Die Schweiz zählt übrigens bedeutend mehr Einwohner als die verbliebenen drei Efta-EWR- Länder Island, Liechtenstein und Norwegen zusammen. Sie ist auch als Wirtschafts- und Sozialpartner für die EU wichtiger als die drei, von der Sonderstellung des Nato-Mitgliedes Norwegen im Energiebereich abgesehen. Feststellungen dieser Art lösen bei Liebhabern schiefer Vergleiche keine Begeisterung aus, sind aber nützlich zur Orientierung. Wer die Schweiz mit Liechtenstein vergleicht, kann sie tatsächlich geradeso gut mit den USA vergleichen, legt man den Vergleichen die Verhältnisse von Bevölkerung und Wirtschaftsleistung zugrunde.

Der EWR wurde von der EU vorgeschlagen und geprägt, von den Strukturen bis zu den Verfahren. Die EU schrieb den Efta-EWR-Ländern, in denen heute noch knapp fünf Millionen Menschen (ein Pro- zent der Bevölkerung der EU-Mitgliedsstaaten) leben, sogar die Schaffung eines eigenen Gerichtshofs und einer eigenen Überwachungsbehörde vor. Die Efta-Länder können bei der Entstehung des aufden EWR ausgedehnten EU-Rechts nicht mitentscheiden, sie haben nicht einmal das Recht, im gemeinsamen EWR-Ausschuss mit eigener Stimme zu sprechen. Der EWR ist für Liebhaber grosser Worte ein typisches Satellisierungsabkommen. Wortpirouetten wie "decision shaping" und "Evokationsrecht" reichen zur Tarnung des fehlenden Mitentscheidungs-, Vorschlags- und individuellen Mitrederechts nicht aus.

Kein Wunder, dass Schweden, Österreich und Finnland den EWR bei erster Gelegenheit verliessen. Kein Wunder, dass sich seit 1992 kein einziger europäischer Nicht-EU-Mitgliedsstaat um eine Efta- und EWR-Mitgliedschaft beworben hat. Ein Jahrestag und Schwierigkeiten in institutionellen Verhandlungen, die kaum begonnen haben, können für ein selbstbewusstes Land kein Anlass sein, sich in einen Vertrag wie den EWR einweisen zu lassen. Der EWR wäre die schlechtestmögliche Lösung für eine künftige Gestaltung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU. Jakob Kettenberger, langjähriger Präsident des Internationaten Komitees vom Roten Kreuz und ehematiler Spitzendiplomat der Schweiz; SonntagsZeitung, 2. Dezember 2012, S. 13.


Der Bilateralismus ist für das Schweizer Stimmvolk der Königsweg in der EU-Politik. Dies besagt eine GfS-Umfrage im Auftrag der SRG, die am Freitag, den 30. November 2012, veröffentlicht worden ist. Gut 60 Prozent der Befragten befinden denn die Annahme der bilateralen Verträge im Jahr 2000 auch aus heutiger Sicht immer noch für richtig, und mehr als die Hälfte (54 Prozent) sind gemäss der Umfrage auch nach wie vor der Meinung, dass das EWR-Nein von 1992 der richtige Entscheid gewesen sei.

Auch die Personenfreizügigkeit hat sich für eine knappe Mehrheit der Befragten letztlich bewährt – wobei hier auch drei von vier Befragten angaben, dass der Bundesratsentscheid für die Ventilklausel angebracht gewesen sei, um die Zuwanderung aus den Ländern Osteuropas zu begrenzen.

Für die Zukunft wünschen sich knapp zwei Drittel eine Fortsetzung des bilateralen Wegs, nur für jeden zehnten Befragten hat der EWR-Beitritt noch Priorität, und gar nur 6 Prozent bevorzugen unter allen Optionen den EU-Beitritt. Der Bilateralismus stehe damit innenpolitisch auf sicheren Beinen, schreiben die Forscher, wobei wirtschaftsliberale Argumente für die Freizügigkeit zusehends auch von einer wertgeladenen Skepsis begleitet seien, was die Folgen der Zuwanderung etwa im Bereich der Infrastruktur anbelangt. Neben dem Bilateralismus wäre derzeit somit keine Alternative auch nur ansatzweise mehrheitsfähig.

Als grösste Belastung für die Bilateralen empfinden die Stimmbürger Fragen der institutionellen Anbindung. Es ergebe sich keine Mehrheit mehr für den bilateralen Weg, «wenn sich die Frage nach der EU-Rechts-Übernahme hart stellt», schreibt die GfS Bern. Der Bundesrat sei also gut beraten, eine Lösung «unterhalb des EWR-Niveaus anzustreben», wenn er die Abstützung beim Stimmvolk nicht verlieren wolle. NZZ, 1. Dezember 2012, S. 11


"Der Rat würdigt die Zusammenarbeit mit der Schweiz auf dem Gebiet der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), insbesondere den kürzlich erfolgten Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der Europäischen Verteidigungsagentur sowie die Beteiligung der Schweiz an GASP-Operationen und -Missionen der EU und die Tatsache, dass sich die Schweiz den EU-Sanktionsregelungen anschließt. Der Rat bedauert jedoch, dass die Schweiz sich der EU-Sanktionsregelung betreffend Iran nicht vollständig angeschlossen hat, und ersucht die Schweiz, die Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um ein Umgehen der EU-Sanktionen zu verhindern. Der Rat erinnert an seinen Beschluss über die Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der EU und der Schweiz über die Schaffung eines Rahmens für die Beteiligung der Schweiz an Krisenbewältigungsoperationen der EU und ersucht die Schweiz, ihre Zusammenarbeit mit der EU im Bereich der GASP, einschließlich der GSVP, noch weiter zu intensivieren." (Schlussfolgerungen des Rates zu den Beziehungen zwischen der EU und den EFTA-Ländern vom 20. Dezember 2012, Brüssel, den 8. Januar 2013 (09.01) 5101/13, AELE 1, EEE 1, CH 1, 1, ISL 1, FL 1) http://www.consilium.europa.eu/­uedocs/­cms_data/­docs/­pressdata/­DE/­foraff/­118466.pdf


Laut Europäischer Umweltagentur (EEA) exportieren die EU-Staaten mehr Müll als je zuvor. Viele EU-Mitgliedstaaten hätten nicht die Möglichkeiten, bestimmte Abfallarten zu verwerten oder zu entsorgen und führten sie deshalb aus. Sowohl der internationale Handel mit verwertbaren Materialien als auch der mit gefährlichen Abfällen werde voraussichtlich weiter ansteigen. Gründe dafür seien ein größer werdender Wettbewerb und ein stärkeres Verständnis für den nachhaltigen Wert von Abfällen. Den Handel mit nicht gefährlichem Abfall wertet die EEA größtenteils als positiv: Die Staaten exportieren den Abfall meistens dorthin, wo dieser besser verwendet werden könne. Außerdem sei der Transport zur Verwertung der Abfälle positiver für die Umwelt als die Verarbeitung von neuen Materialien. Zu gefährlichem Abfall zählen unter anderem Bleibatterien und Flugasche aus Verbrennungsanlagen. Der größte Teil dieses Abfalls werde innerhalb der EU in Nachbarländer exportiert und dann als Brennstoff genutzt oder verwertet, teilweise aber auch auf Deponien gelagert. Problematisch sei aber, dass auch der illegale Handel zunimmt. Altelektronikgeräte würden als "Gebrauchtgeräte" klassifiziert, obwohl diese nicht mehr funktionsfähig seien. Wegen der großen Mengen von über 250.000 Tonnen im Jahr fordert die EEA verstärkte Kontrollen von der Europäischen Union. Diese sollte außerdem mehr Maßnahmen zur Abfallvermeidung ergreifen. Zudem würden die Ressourcen immer knapper, weswegen die EU ihre Abfallmenge dringend minimieren sollte. Meldung der EEA: www.eea.europa.eu/highlights/ eu-exporting-more-waste-including, umwelt aktuell, Dezember 2013/Januar 2013, S. 8


Lesenswerter Artikel von Rolfgang Streeck in der WoZ vom 24. Januar 2013. Zu finden unter http://www.woz.ch/­1304/­eurokrise/­der-euro-als-frivoles-experiment


Vaclav Klaus:

Leider sehe ich heute keine Chancen dafür in Europa. Dies macht mir Angst. Die Politiker wollen nicht sehen, wie die Verhältnisse wirklich sind, denn sie sind froh über die EU. Diese bietet ihnen Schutz vor Wählern und Bürgern, die ihnen zu Hause in ihren Ländern das Leben erschweren. Lange haben die Politiker von einer solch angenehmen Position geträumt, wie sie sie nun erreicht haben. Oft wird gesagt, in der EU gebe es ein Demokratiedefizit. Meiner Meinung nach ist dies eine krasse Untertreibung.

NZZ:

Hat die Tschechische Republik nicht auch stark profitiert vom Beitritt zur EU, vor allem in politischer Hinsicht? Dass die Transformation im Osten Europas gelungen ist, hat sicher auch etwas mit dem Rahmen zu tun, den die EU bot.

Klaus:

Meine Antwort lautet ganz klar und resolut nein. Wir haben damals relativ früh unsere politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Transformation durchgezogen – und zwar trotz, nicht dank der EU. Was die EU geboten hat, war keine Hilfe.

NZZ:

Was wäre Ihrer Ansicht nach heute besser: wenn die europäische Integration steckenbliebe oder wenn man sich auf weitere Schritte einigen könnte?

Klaus:

Für mich ist es ganz klar: Wir sind in Europa zu weit gegangen. Wir sind in einer Sackgasse, weiterzugehen, ist da nicht möglich. In einer Sackgasse gibt es nur einen Weg: nämlich zurück. [..] Wir hatten seinerzeit beim Zusammenbruch des Kommunismus verstanden, dass es nicht um Reformen ging. Genosse Breschnew hatte die ganze Zeit verschiedene Reformen unterwegs, Reformen hatten wir jedes Jahr. Wie damals gibt es auch heute die Meinung, dringlich seien nicht Reformen, sondern die fundamentale Transformation. Mit andern Worten: eine Systemveränderung. Ich bevorzuge den Begriff Systemveränderung. Ich bin überzeugt, dass wir heute in Europa vor einer ähnlichen Entscheidung stehen wie damals. Und eine Systemveränderung ist nicht eine Frage neuer Gipfelkonferenzen in Brüssel. Wir müssen das Volk in die politische Debatte bringen, nicht die EU-Politiker irgendwo in den Korridoren der Brüsseler Paläste. Das Volk muss entscheiden. Das verlangt eine tiefgehende, ernste Diskussion in allen Mitgliedstaaten. Von da aus kann man eventuell etwas ändern. NZZ, 24. Januar 2013, S. 33.

Vaclav Klaus in der NZZ, 24. Januar 2013, S. 33.


Lesenswerter Artikel über die Staatsverdrossenheit der Italiener und wie diese geschichtlich zu erklären ist, sowie Parallelen zum Versuch, die Euro-Krise durch Zentralismus und die Schaffung eines Europäischen Bundesstaates zu überwinden. http://www.nzz.ch/­aktuell/­international/­italien-1.18041166


Spanien und Italien sind mit zwei Klagen gegen das Vorpreschen der übrigen 25 EU-Mitglieder zur Schaffung eines einheitlichen Patents vor dem Gerichtshofs der EU (EuGH) gescheitert. Sie hatten einen Mehrheitsbeschluss des Ministerrats (Gremium der Mitgliedstaaten) von 2011 angefochten, der dieses Vorgehen im kleineren Kreis erlaubt hat.

Laut dem am Dienstag, den 16. April 2013, veröffentlichten EuGH-Urteil war dieser Beschluss indessen rechtens, da die im EU-Recht formulierten Bedingungen für eine solche «verstärkte Zusammenarbeit» erfüllt seien. So habe der Gesetzgebungsprozess für das Patent bereits 2000 begonnen und sei erfolglos geblieben, so dass die verstärkte Zusammenarbeit in der Tat als «letztes Mittel» erfolge. Dies sei auch in Bereichen möglich, in denen – wie für Teile des «Patent-Pakets» – Einstimmigkeit nötig sei. Spanien und Italien machen bei dem Vorhaben nicht mit, weil sie mit dem «Sprachenregime» (vorrangige Stellung von Englisch, Französisch und Deutsch) nicht einverstanden sind. NZZ, 17. April 2013, S. 26.


In Theorie sieht das alles schön aus. Sollten unanständig tiefe Monats- oder Stundenlöhne in einer Region gehäuft vorkommen, könnte die sogenannte Tripartite Kommission aus Vertretern von Behörden, Arbeitgebern und Gewerkschaften eines jeden Kantons eingreifen. Sie sollte Lohndumping erstens durch Kontrollen erkennen, zweitens einen «wiederholten Missbrauch» in einer Branche allenfalls feststellen und drittens in solchen Fällen dem Kanton empfehlen, einen sogenannten Normalarbeitsvertrag (NAV) zu erlassen. Dieser sollte Mindestlöhne definieren. So sehen es die flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr vor, die seit 2004 in Kraft sind. Die Regeln stehen im Obligationenrecht, das für alle Arbeitgeber gilt.

In der Praxis haben diese Regeln aber kaum Wirkung. Dies zeigt zum einen die kurze Liste der erlassenen Normalarbeitsverträge. Nur 3 von 26 Kantonen haben Minimalregeln für Arbeitsverträge aufgestellt. Sie betreffen auch nur einen kleinen Teil des Arbeitsmarktes: in Genf den Verkauf, die Kosmetik und die Hauswirtschaft; im Tessin die Schönheitssalons, Callcenter und die Autowartung und im Wallis das Bauhauptgewerbe sowie den Unterhalt und die Reinigung.

Zum anderen dokumentieren Tages-Anzeiger-Recherchen in zwei Kantonen, wie schwierig eine griffige Umsetzung ist. Das erste Beispiel stammt aus dem Aargau. Dort hat die kantonale Tripartite Kommission etwa im Gartenbau äusserst tiefe Löhne festgestellt. Dies sagt Kurt Emmenegger, Mitglied der Tripartiten Kommission und Geschäftsleiter der Gewerkschaft Unia der Region Aargau. Diese Branche kenne keinen allgemein verbindlichen Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Die Kommission habe Lohnunterbietungen «zwischen 16 und 23 Prozent der Löhne je nach Berufskategorie festgestellt» im Vergleich zu Mindestlöhnen eines Vergleichs-GAV der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, aus seiner Sicht «wiederholt und missbräuchlich». Da liege ein «klar dokumentierter Lohnmissbrauch vor», so Emmenegger. Dennoch habe die Kommission dem Kanton nicht empfohlen, einen Normalarbeitsvertrag in dieser Branche festzusetzen. «Weder die Kantonsvertreter noch die Arbeitgebervertreter sind willens, hier einen Normalarbeitsvertrag zu anständigen Löhnen zu beantragen.»

Die Tripartite Kommission bezog sich auf die Mindeststundenlöhne der Gebäudereiniger und Bauarbeiter. Sie liegen im Schnitt bei 22.40 Franken (also etwa 4000 Franken pro Monat brutto). Im Aargau aber erhalten Gartenbauer im Mittelwert des untersten Lohnviertels rund 19.20 Franken (etwa 3500 Franken pro Monat brutto). Das sei «klar unter dem Mindestlohn von 19.80 Franken des Vergleichs-GAV», sagte Emmenegger. Das zuständige kantonale Amt nahm wegen «zu knapper Frist» keine Stellung.

Noch schlechter steht es auch um die Angestellten im Detailhandel im Kanton Bern. Laut Kennern der Branche sind Monatslöhne von unter 3000 Franken für Ungelernte «nicht unüblich». Am schlimmsten treffe es die Kleider- und die Schuhverkäufer sowie kleine Food-Läden. Selbst Verkäufer mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis erhielten manchmal weniger als 3500 Franken pro Monat brutto (bei 13 Monatslöhnen). «In dieser Branche sind wiederholt Lohnmissbräuche festgestellt worden», sagt Daniel Hügli, Mitglied der kantonalen Tripartiten Kommission.

Wie sein Aargauer Kollege stellt Hügli fest, dass zwei der drei Parteien in der Tripartiten Kommission öfter bremsen: «Arbeitgebervertreter sind gegenüber Normalarbeitsverträgen eher abgeneigt. Für die Kantonsverwaltung braucht es einen gewissen Leidensdruck und eine gute Datenlage, bis sie handelt.» Für den Chefökonomen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, Daniel Lampart, sind das keine Einzelfälle: «In der Deutschschweiz haben es die Kantone zusammen mit den Arbeitgebervertretern in den jeweiligen Tripartiten Kommissionen verpasst, lokal zu Normalarbeitsverträgen und damit zu Mindestlöhnen Hand zu bieten.» Die Mindestlohninitiative des Gewerkschaftsbundes sei eine Reaktion darauf.

Der Direktor des schweizerischen Arbeitgeberverbandes, Thomas Daum, kritisiert diese Verknüpfung. Die Einführung von Normalarbeitsverträgen mit zwingenden Mindestlöhnen sei eine Massnahme zum Schutz vor Lohndumping der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. «Die Anwendung dieser Gesetzesbestimmungen ist nicht für tiefe Löhne vorgesehen, die unabhängig vom Zuzug ausländischer Arbeitskräfte in einer Branche bestehen.» (Tages-Anzeiger) Berner Bund, 10. April 2013, S. 2.


Die CH Regierung aktiviert die Ventilklausel für die Staaten der EU-17 und führt sie weiter für die osteuropäischen Länder (EU-8). Sie gilt für fünfjährige Aufenthaltsbewilligungen. Die Umgehung über Kurzaufenthalte bleibt möglich.

Der Bundesrat hat aus Rücksicht auf die Befindlichkeiten in der EU nicht alle Möglichkeiten der Ventilklausel ausgeschöpft. Indem er das im Personenfreizügigkeitsabkommen vorgesehene Instrument auf die «alten» EU-Länder ausdehnt, will er der Bevölkerung signalisieren, dass er die durch die starke Zuwanderung der vergangenen Jahre ausgelösten Sorgen ernst nimmt. Die Nettoeinwanderung aus den EU/Efta-Staaten lag in den letzten Jahren bei jährlich rund 50 000 Menschen.

Konkret wird laut dem Bundesratsentscheid die seit einem Jahr bestehende Kontingentierung für fünfjährige B-Aufenthaltsbewilligungen für Erwerbstätige aus den acht osteuropäischen Ländern (EU-8) weitergeführt. Zusätzlich werden für Arbeitskräfte aus der «alten EU» plus Malta und Zypern (EU-17) die B-Bewilligungen kontingentiert – unter dem Vorbehalt, dass die in dieser Kategorie zur Aktivierung der Ventilklausel notwendige Schwelle bis Ende Mai erreicht wird. Laut den neuesten Zahlen (Stand 23. April) dürfte diese Bedingung erfüllt werden.

Hingegen verzichtet der Bundesrat darauf, die L-Bewilligungen (Kurzaufenthalte von weniger als einem Jahr) für Bürger der EU-8 zu beschränken. Dazu wären die Voraussetzungen erfüllt (nicht jedoch bei der EU-17). Die Erfahrungen im vergangenen Kontingentsjahr deuten darauf hin, dass die Beschränkung bei den B-Bewilligungen (minus 67 Prozent) über die L-Bewilligungen (plus 63 Prozent) umgangen worden ist. Justizministerin Simonetta Sommaruga sprach am Mittwoch, den 24. April 2013, vor den Medien in Bern von einem «ausgewogenen Entscheid», der migrations- und aussenpolitische Überlegungen berücksichtigt habe. Damit deutete sie an, dass es sich um einen Kompromiss handelt, der auf die maximal mögliche Wirkung der Ventilklausel verzichtet, um die EU nicht zu provozieren, aber dennoch ein Signal an die EU-Länder sendet, wonach der Schweizer Arbeitsmarkt nicht unbeschränkt offen ist.

Die Aktivierung der Ventilklausel vor einem Jahr hatte zu heftigen Reaktionen in Brüssel geführt. Die Kommission sprach von einem ungerechtfertigten und diskriminierenden Entscheid. Am Mittwoch reagierte die EU weniger harsch. An die Adresse Brüssels gerichtet betonte Sommaruga, der Bundesrat stehe hinter der Personenfreizügigkeit und sehe die Ventilklausel nicht als Akt der Unfreundlichkeit gegenüber der EU. Er wende lediglich eine ausgehandelte Bestimmung an.

Die Ventilklausel wirkt nur kurzfristig. Ab Mai 2014 sind keine Kontingente mehr zulässig. Sommaruga räumte ein, dass das Instrument lediglich zur Feinsteuerung der Zuwanderung diene. Angenommen, die Einwanderung aus der EU-17 läge in den kommenden Monaten auf dem Niveau der Vorjahre, dann verringert sich die Zahl von B-Bewilligungen um einige tausend. Es ist jedoch davon auszugehen, dass es zu einem ähnlichen Umgehungseffekt über Kurzaufenthaltsbewilligungen kommt wie bei der EU-8. Allenfalls wird das Wachstum der Zuwanderung leicht gebremst. Bei der EU-8 bleibt die Kontingentierung bei 2180 Bewilligungen.

Angesichts der beschränkten Wirkung dürfte die Ventilklausel nur geringe direkte Folgen für die Schweizer Wirtschaft haben. Aufgrund der Kontingente steigen die Einstellungskosten für Arbeitskräfte aus der EU. Landwirtschaft und Gastgewerbe können ihren Bedarf an Arbeitskräften weiterhin über L-Bewilligungen decken.

Innenpolitisch hingegen birgt der Entscheid für den Bundesrat gewisse Risiken. Er hat zwar nun seine im Vorfeld der Abstimmungen zur Personenfreizügigkeit gemachten Versprechen gehalten. Indes dürfte eine stringente Argumentation bei der Bekämpfung der Masseneinwanderungsinitiative der SVP schwieriger werden. Der Bundesrat lehnt das Begehren ab, weil er die Steuerung der Zuwanderung über Kontingente für schädlich hält. Jetzt geht er jedoch mit der Aktivierung der Ventilklausel in die andere Richtung. Auf der anderen Seite wird dem Bundesrat nun vorgeworfen, er schöpfe nicht alle Mittel aus. Mit dem mehrmaligen Verweis, dass die Ventilklausel nur ein Element der politischen Steuerung der Zuwanderung sei, versuchte Sommaruga, solche Widersprüche zu relativieren. NZZ, 25. April 2013, S. 11.


Die einseitige Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips in der Schweiz hat keine messbar niedrigeren Preise gebracht. Dieses ernüchternde Fazit zieht eine neue Studie des Bundes. Die Zahl klang politisch gut. Über 2 Mrd. Fr. pro Jahr sollte die Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips in der Schweiz den Konsumenten bringen. Das versprach der Bundesrat 2008 in seiner Botschaft zur Revision des Gesetzes über die technischen Handelshemmnisse. Die Anwendung dieses Prinzips seit Juli 2010 bedeutet, dass Produkte, die nach nationalen Vorschriften eines EU-/EWR-Landes hergestellt wurden, auch automatisch in der Schweiz zugelassen sind. Es gibt allerdings eine lange Liste mit Ausnahmen - von Chemikalien über Medikamente bis zu Waschmitteln. Doch das Cassis-de-Dijon-Prinzip sollte für etwa einen Drittel der Güterimporte aus der EU eine Handelsbarriere aus dem Weg räumen und damit Lebensmittel, Kleider,Textilien und andere Produkte spürbar verbilligen. Das war die Idee.

Mittlerweile ist Ernüchterung eingekehrt. Das Interesse von Anbietern ander Nutzung des Prinzips durch den Verkauf ausländischer Güter in der Schweiz scheint sehr begrenzt zu sein. Seit dem 25. April 2013 ist die Ernüchterung offiziell. Eine Studie des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) mit Preisvergleichen bei rund 200 Gütern in der Schweiz und den vier Nachbarländern(EU-4) schaffte es nicht, eine Preisdämpfung durch die Einführung des Cassis-de-Diion-Prinzips zu beweisen. Insgesamt ist die Preisdifferenz zum Durchschnitt der Nachbarländer bei den untersuchten Gütern von 2010 bis 2012 sogar noch deutlich gestiegen (im Mittel von 10% auf 19%). Doch dies lag vor allem am Frankenhoch. Immerhin war laut den Daten der mittlere "Preisaufschlag Schweiz" 2012 gegenüber dem Durchschnitt der EU bei Produkten mit technischen Handelsbarrieren (wozu etwa spezielle nationale Produktions- und Informationspflichten ebenso wie gesonderte Zulassungsverfahren gehören) mit 23% bis 25% deutlich höher als bei Produkten ohne solche Hindernisse (14%). Das deute darauf, dass Handelsbarrieren ein Faktor der Preisinsel Schweiz seien.

Das Seco mutmasst, dass die Gesetzesrevision von 2010 mit den Vereinfachungen etwa bezüglich Zulassungsverfahren und Informationspflichten insgesamt eine preissenkende Wirkung hatte. Die Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips brachte aber laut der Studie für sich alleine bisher keine messbare Preiswirkung. Das liegt zum Teil an statistischen Schwierigkeiten (Überlagerung der Reform durch die Wechselkursdynamik), vor allem aber auch am Fehlen eines Interesses von Anbietern. Verlässliche Zahlen zur Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips gibt es nur für die Lebensmittel, weil diese noch durch ein Sonderverfahren beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) gehen müssen. Bis Ende 2012 sind 131 Gesuche dazu eingegangen, wovon das BAG 42 bewilligte. Die Preise der betroffenen Produkte sind laut Studie aber typischer-weise auf "Schweizer" Niveau.

Anwendungsbeispiele für das Cassis-de-Dijon-Prinzip ausserhalb des Lebensmittelsektors konnte das Seco in einer Firmenumfrage nicht finden. Prisca Birrer-Heimo, Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz und SP-Nationalrätin, wertete die Ergebnisse der Studie als Enttäuschung. Das Cassis-de-Dijon-Prinzip befürwortet die neolibrale SP-Parlamentarierin aber weiterhin. Man müsse der "Reform" Zeit geben, zudem sei sie nur als eine unter diversen Massnahmen zu betrachten, wozu namentlich auch die Verschärfung des Kartellgesetzes gehöre. Die erhofften Preissenkungen seien bisher zwar nicht realisiert worden, doch anderseits hätten sich auch Befürchtungen über Qualitätseinbussen nicht bewahrheitet. Eher skeptischer äusserte sich Michel Rudin vom Konsumentenforum. Das Cassis-de-Diion-Prinzip habe nichts gebracht. Man müsse sich fragen, ob dessen Einführung nicht ein Fehler gewesen sei. NZZ, 26. April 2013, S. 27


Die EU will die Anwendung von drei Insektiziden vorläufig einschränken, weil die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine Reihe von Risiken für die Gesundheit von Bienen festgestellt hat. Dies erklärte die EU-Kommission nach einer Sitzung des zuständigen Expertenausschusses am Montag. Kurz danach gab das Schweizer Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) bekannt, es wolle analog zur EU die Bewilligung für die drei Insektizide zur Behandlung von Raps- und Mais-Saatgut suspendieren. Betroffen von den Restriktionen, die in der EU am 1. Dezember und in der Schweiz «voraussichtlich im Herbst» in Kraft treten sollen, sind vor allem Produkte des Schweizer Agrokonzerns Syngenta und der deutschen Bayer.

Konkret geht es um die drei Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam aus der chemischen Gruppe der Neonicotinoide. Laut dem EU-Vorschlag soll ihre Anwendung zur Saatgut-Behandlung, zur Bodenanwendung (in Form von Granulat) und zur Blattbehandlung bei Pflanzen- und Getreidearten suspendiert werden, die – wie etwa Raps und Mais – für Bienen attraktiv sind. Ausnahmen sind nur für Kulturen in Treibhäusern und im Freien nach der Blüte möglich. Brüssel will die Restriktionen überprüfen, sobald neue Informationen vorliegen, spätestens aber innert zweier Jahre.

Syngenta kritisierte den Schritt umgehend. Der Vorschlag beruhe auf einer «übereilten und hochgradig theoretischen Untersuchung» der EFSA. Die Mengen an Pflanzenschutzmitteln, denen Bienen im Feld ausgesetzt seien, sei drastisch überschätzt, und Studien, die keine Hinweise auf eine gesundheitsschädigende Wirkung auf Bienen gefunden hätten, seien ignoriert worden. Mit ähnlichen Argumenten wandte sich der Schweizer Branchenverband «scienceindustries» gegen das Mitziehen Berns. Greenpeace begrüsste die Schritte der Schweiz und der EU.

Der EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg verwies auf die EFSA-Studie und die vitale Bedeutung der Bienen für das Ökosystem und die Landwirtschaft. Letztere erklärt sich aus ihrer Rolle bei der Bestäubung vieler Pflanzen. Das BLW, das nach der EFSA-Beurteilung um eine Situationsanalyse gebeten worden war, hielt fest, dass die fraglichen Substanzen «bei vorschriftsmässiger Verwendung unter normalen Bedingungen zwar kein unannehmbares Risiko für Bienen darstellen, die Sicherheitsmarge unter gewissen Umständen jedoch gering ist».

Über die Wirkung der Neonicotinoide auf Bienen wird in der EU seit Monaten gestritten. Am Montag fand die zweite Abstimmung von Experten der Mitgliedstaaten statt. Dabei sprachen sich 15 Staaten für und 8 gegen den Kommissionsvorschlag aus; 4 enthielten sich. Zu den Befürwortern zählten Deutschland und Frankreich, zu den Gegnern Grossbritannien und Österreich. Mit diesem Abstimmungsresultat erreichten die EU-Staaten keine qualifizierte Mehrheit, weder für noch gegen die Massnahme. Dies bedeutet laut den Verfahrensregeln in diesem Bereich, dass die Kommission entscheiden kann. Und da Borg umgehend erklärte, die Behörde werde den Vorschlag vorantreiben, ist die Sache politisch, wenn auch noch nicht formal entschieden. NZZ, 30. April, 2013, S. 23. Einen ausführlichen Bericht über das Lobbying der Industrie gegen das Verbot der Neonicotinoide findet man unter http://corporateeurope.org/­publications/­pesticides-against-pollinators


Die historische Wahlschlappe der "rotgrünen" Regierung ist nicht nur eine Quittung für ihre schmerzhafte Sparpolitik während der Krisenjahre, die viele Haushalte getroffen hat. Vielmehr wird sie für lähmende interne Querelen und unerfüllte Wahlversprechen bestraft, darunter eine Verfassungsreform. Zudem schreckte der Wunsch dieser Parteien nach einem schnellen EU-Beitritt Islands ab. Letzterer hat mit dem bürgerlichen Comeback kaum mehr Chancen. Während die Konservativen die seit Anfang Jahr auf Eis gelegten Beitrittsverhandlungen nicht mehr aufnehmen wollen, möchten die Liberalen das Volk darüber abstimmen lassen. NZZ, 29. April 2013, S. 3.


Die Situation der kleinen und mittelgrossen Unternehmen (KMU) der Währungsunion ist nach wie vor schwierig, auch wenn sie sich in den vergangenen Monaten leicht verbessert hat. In der regelmässig von der Europäischen Zentralbank (EZB) durchgeführten Umfrage bei 7510 KMU der Euro-Zone zeigt sich, dass zwischen Oktober 2012 und März 2013 der Bedarf der kleineren Firmen an externer Finanzierung gestiegen ist.

Netto 5% mehr Unternehmen rapportierten eine steigende Nachfrage nach Bankkrediten. Zudem gaben mehr von ihnen an, es sei schwieriger, an Kredite zu kommen. Gegenüber der Umfrage von vor sechs Monaten hat sich die Lage allerdings leicht entspannt: Noch netto 10% berichten über Schwierigkeiten gegenüber den 22% in der vorherigen Befragung. Ebenfalls leicht besser präsentiert sich die Zurückweisungsquote: Netto 11% der KMU gaben an, beantragte Kredite nicht erhalten zu haben (i. V. 15%). Trotz dieser leichten Entspannung bleibt für viele KMU die Situation prekär: Die erwähnten Umfragedaten spiegeln den Schnitt in der Euro-Zone, die nationalen Unterschiede sind aber beachtlich. Ebenfalls gross ist die Kluft zu den Grossunternehmen.

Trotz diesen Finanzierungsschwierigkeiten zeigt die Umfrage aber, dass KMU auch «ganz normale» Probleme haben. Nach ihren grössten Sorgen befragt, erwähnten sie die Bankkredite lediglich als ihr zweitgrösstes Problem.

An erster Stelle kam die Antwort «Kunden finden», die notabene vor allem in Deutschland, den Niederlanden und Österreich stark zunahm. Über Finanzierungsengpässe klagten vor allem die Unternehmen in Griechenland, Spanien, Irland und Portugal. Der Zugang zu qualifiziertem Personal präsentiert sich in den einzelnen Ländern ebenfalls sehr unterschiedlich. Knappheit besteht laut der Umfrage vor allem in Deutschland und Österreich, während dies in den Krisenländern kein Thema ist. NZZ, Samstag, 27. April 2013, S. 29


Bundesrat Johann Schneider-Ammann und EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia haben am Freitag, den 17. Mai 2013, in Brüssel ein Abkommen über die Zusammenarbeit der Wettbewerbsbehörden der Schweiz und der EU unterzeichnet. Als Vertreter der Mitgliedstaaten, die die Unterzeichnung im April gebilligt hatten, unterschrieb auch der irische EU-Botschafter Thomas Hanney. Der Vertrag muss noch vom EU-Parlament und vom Schweizer Parlament genehmigt werden, bevor er inKraft treten kann. Schneider-Ammann sprach vor den Medien von einem wichtigen Schritt zum Schutz des Wettbewerbs in Europa.

Das Abkommen schafft Regeln für die Zusammenarbeit, ohne dass das Wettbewerbsrecht harmonisiert wird. Vielmehr wendet jede Vertragspartei weiterhin ihr eigenes Recht an. Auch ein Marktzugang ist mit der Kooperation nicht verbunden, was erklärt, warum die 2011 aufgenommenen Verhandlungen unabhängig vom gegenwärtigen bilateralen Tauziehen über "institutionelle Fragen" abgeschlossen werden konnten. Auf Basis des Abkommens können sich die Wettbewerbsbehörden künftig ihre Massnahmen zum Vollzug des Wettbewerbsrechts gegenseitig Mitteilen und diese im Falle von miteinander verbundenen Sachverhalten koordinieren. Sind auf beiden Seiten parallele Untersuchungen im Gange, können die Wettbewerbskommission (Weko) und die Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission künftig vertrauliche Informationen und Beweismittel austauschen. Der Informationsaustausch unterliegt strengen Anforderungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und -personenbezogenen Daten. Die. Informationen dürfen ausschliesslich zur fallbezogenen Durchsetzung des Wettbewerbsrechts verwendet werden. Beweismittel dürfen nicht eingesetzt werden, um Sanktionen gegen natürliche Personen zu verhängen. Die Behörden sind nicht verpflichtet, auf ein Ersuchen der Schwesterbehörde einzutreten. Eine solche Zusammenarbeit ist unter anderem nützlich, wenn beide Seiten ein grenzüberschreitend tätiges Kartell untersuchen. Beispiele aus der Vergangenheit wären das Luftfracht-und das Speditionskartell, die Libor-Manipulation ist einer der neueren Fälle. Bisher waren Kartellteilnehmer stets im Vorteil: Während sich ihre Anwälte über alle Details der Verfahren austauschen konnten, waren den Wettbewerbshütern die Hände gebunden.Wie Patrik Ducrey von der Weko auf Anfrage ausführte, wird ein solcherAustausch in parallel laufenden Verfahren auch in Zukunft nicht allzu häufigvorkommen. Von grossem Nutzen sei daneben aber, dass die beiden Behörden künftig auch über ihre übrigen Aktivitäten reden dürften. Gäbe es das Abkommen schon, könnte die Weko zum Beispiel Fragen zur gegenwärtigen EU-Untersuchung über mutmassliche Manipulationen der Referenzpreise für Erdöl stellen, um zu klären, ob es Bezüge zur Schweiz gibt. Derzeit kann ihr die EU-Kommission wegen des Amtsgeheimnisses nur wenig helfen.

Mit dem Abkommen betritt nicht nur die Schweiz, sondern auch die EU Neuland. Zwar hat Letztere bereits vier Kooperationsabkommen im Wettbewerbsbereich (mit den USA, Kanada,Japan und Südkorea), doch sind dies Abkommen der "ersten Generation". Dies bedeutet, dass lnformationen und Unterlagen, die die Behörden im Rahmen ihrer Untersuchungen erlangen, nur mit Zustimmung der Informationsquelle ausgetauscht werden dürfen. Das Abkommen mit der Schweiz ist nun das erste der "zweiten Generation", weil es diese Zustimmung unnötig macht. NZZ, Samstag, 18. Mai 2013, S. 27


Die EU umfasst 7% der Weltbevölkerung und 25% Weltwirtschaftsleistung (Zahlen: suisseurope, Blatt des Integrationsbüros, Edition III/2013; Mai, S. 7). Ziel der EU ist es, mittels Gründung einer Grossmacht dieses Missverhältnis andauern zu lassen.


Einem verbreiteten Ansatz folgend, der nicht nur die Politik beherrscht, sondern auch die unhistorisch arbeitenden Teile der Wirtschaftswissenschaft, muss jede Generation ihre Fehler selber machen. Anders ist die Debatte um den Nord-Euro nicht zu erklären, wenn man sich vor Augen führt, dass es solch eine Währung unter anderer Bezeichnung tatsächlich schon gegeben hat: Im Jahre 1872 gründeten Schweden und Dänemark die Skandinavische Währungsunion (Theurl 1991), die später auf Norwegen erweitert wurde.

Diese frühe Gemeinschaftswährung erstreckte sich auf Staaten, die nicht nur wirtschaftlich ähnlich und geografisch benachbart waren, sondern die auch zu Recht als fiskalisch besonders diszipliniert gelten und damit denkbar günstige Voraussetzungen mitbrachten. Gleichwohl ist die Skandinavische Währungsunion gescheitert.

Die Lateinische Münzunion, der neben Frankreich, Italien, Belgien und Griechenland auch die Schweiz angehörte, ist ebenso gescheitert. Dasselbe gilt für den Wiener Münzvertrag zwischen Österreich und mehreren deutschen Staaten und für sämtliche zwischenstaatlichen Währungsunionen, die man auf anderen Kontinenten versucht hat. Einzuschränken ist diese Aussage lediglich für Währungsverbünde unterschiedlich grosser Staaten, bei denen einer im Chefsessel sitzt und führt, während sich der Rest unterordnet. Das Beispiel der Schweiz und Liechtensteins zeigt, dass solch ein Arrangement funktionieren kann. Ähnliches gilt für die von den Vereinigten Staaten bzw. Frankreich angeführten Währungsverbünde einiger karibischer bzw. afrikanischer Kleinstaaten.

Der Vorschlag eines Nord-Euro mag politisch korrekt sein. Er erteilt der Euro-Zone, die die in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllt hat, eine Absage, vermeidet aber eine Renationalisierung. Inhaltlich ist diese Idee aber eindeutig abzulehnen; ein Nord-Euro würde aus denselben Gründen zerbrechen wie die Euro-Zone selbst. Schweden und Dänemark, diese beiden kleinen und hochintelligenten Länder, wissen ganz genau, warum sie ihre nationalen Währungen behalten wollen, während andere Länder die schmerzliche Erfahrung einer gescheiterten Währungsunion erst noch machen müssen.

Wie lange der Euro Bestand haben wird, weiss niemand zu sagen, weil nicht klar ist, welchen Druck die Regierungen der Euro-Zone noch aufbauen werden, um den Fehlschlag ihres Prestigeprojekts hinauszuzögern. Wer aber meint, die europäische Gemeinschaftswährung sei ein einzigartiges Experiment mit unklarem Ausgang, verkennt die zahlreichen historischen Vorbilder, die sämtlich gescheitert sind. Noch drei weitere Lehren hält die Geschichte bereit. Erstens wird das Ende der Euro-Zone wohl kaum in geordneten Bahnen erfolgen; wahrscheinlich ist vielmehr ein spontaner und streitbefangener Zerfall. Zweitens werden aller Voraussicht nach nicht wirtschaftlich schwache Staaten die Währungsunion beenden, sondern vielmehr die starken. Auch in der Lateinischen Münzunion gingen die zentrifugalen Kräfte eher von der Schweiz und Belgien aus als von Griechenland, Italien und Frankreich. Drittens aber, und dieser Gesichtspunkt ist der wichtigste, wird die Auflösung der Euro-Zone keine tiefen wirtschaftlichen Verwerfungen mit sich bringen. Aktuelle Beispiele gibt es genügend, etwa die Rubel-Zone der früheren UdSSR, die Kronen-Zone der früheren Tschechoslowakei oder die Dinar-Zone des früheren Jugoslawien. Sie alle zerfielen mehr oder weniger lautlos, und das Ausland nahm kaum Notiz, obwohl zumindest die Rubelzone durchaus gewichtig war. Insofern sind Katastrophenszenarien, die im Zusammenhang mit dem Zerfall der Euro-Zone gemalt werden, nicht ernst zu nehmen; sie beruhen auf mangelnder Sachkenntnis oder auf verdeckten Interessen. Aus meiner Sicht wäre eine rasche Rückkehr der Mitgliedstaaten zu nationalen Währungen sowohl für die Wirtschaft als auch für den Frieden in Europa besser als der bisherige Kurs verschärfter Repression. Der Druck im Kessel, den die Völker der Geberländer wie der Nehmerländer derzeit aufbauen, ist bei Fortbestand der Demokratie nicht auszuhalten, und eine Ablösung der Demokratie erscheint hoffentlich auch den meisten Euro-Befürwortern als zu hoher Preis. NZZ, Mittwoch, 22. Mai 2013, S. 33, Überlegungen von Stefan Homburg, ganzer Artile unter: http://www.nzz.ch/­aktuell/­wirtschaft/­wirtschaftsnachrichten/­ein-nord-euro-waere-aehnlich-labil-wie-der-euro-1.18084941


Beat Kappeler: Gewisse Berner Bundesstellen wollen ein institutionelles Abkommen mit Brüssel, das bei Streitfällen «logischerweise» vom obersten Gericht der EU angewendet werden soll. Soll man den Europäische Gerichtshof als Hüter eines Vertrags Schweiz-EU als «fremden Richter» akzeptieren?

Das muss man ohne jede Emotion ablehnen, ganz einfach, weil der Europäische Gerichtshof (EuGH) vor aller Augen bewiesen hat, dass er Recht verdreht und dass er voreingenommen ist. Einem solchen Gericht soll sich niemand freiwillig ausliefern.

Denn als der Euro wegen der griechischen, irischen, portugiesischen Krise auseinanderzubrechen drohte, griff die Euro-Gruppe zu Hilfspaketen und ab 2013 zum Hilfsfonds ESM von 500 Mrd. €. Doch in der Verfassung der EU, im Lissabonner Vertrag, steht klar das Wort «verboten» für jede Hilfe an Mitgliedsländer (Art. 125). Die einzige Ausnahme wird sogar ausdrücklich erwähnt, nämlich Katastrophen, die nicht vom Zutun der Länder herrühren. Griechenland und die anderen Hilfsbezüger ritten sich jedoch aus freien Stücken und aus eigenem Versagen heraus in ihre Krise.

Was aber entschied der EuGH im letzten November, als ein irischer Parlamentarier gegen diese Hilfe im ESM-Fonds klagte? Es ist alles rechtens.

Die obersten Richter bogen ihre Interpretation der EU-Verträge in skandalöser Weise dem politischen Willen der Finanzminister entlang zurecht. Denn die Finanzhilfe gehöre «offenkundig nicht zur Währungspolitik», sondern zur Wirtschaftspolitik. Wer aber den Zweckartikel des ESM liest, findet dort «die Wahrung der Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt».

Das ist klar und spezifisch, und bedeutet keine in irgendeiner Weise verschwommene Wirtschaftspolitik. Dann schien sich der Gerichtshof doch an den Verbotsartikel zu erinnern, fand aber, dass die «strengen Auflagen die Vereinbarkeit des ESM mit der Nichtbeistandsklausel gewährleisten». Aber nirgends mildert der Vertrag das klare Beistandsverbot durch irgendwelche «strengen Auflagen». Das ist frei erfunden.

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte sich schon 2011 ebenfalls zum Beistandsverbot zu äussern. Auf eine Klage von Wirtschaftsprofessoren hin fand es leichthin, weder Grundrechte noch Parlamentsrechte seien verletzt, wenn trotz Verbot eine Beihilfe geleistet werde, und die 170 Mrd. € des deutschen Anteils seien auch bei Verlust irgendwie noch finanzierbar. Wenn man also knapp an einer Budgethavarie vorbeischrammen kann, ist auch ein Verbot umgehbar. So steht es aber nirgends im Verbotsartikel.

Der EuGH seinerseits fand in seiner Klitterung dann auch noch, dass ein unterstütztes Mitgliedsland weiterhin selbst für seine Schulden hafte, nicht der ESM. Doch dank dem ESM tritt eben der Haftungsfall gar nie ein. Dieser strikt materielle Sachverhalt wird mit formaler Wortklauberei weggedeutet. Solch ein oberstes Gericht ist kein gutes Gericht, sondern eine Gefälligkeitsagentur. Die Schweiz als Nichtmitglied der EU hätte in einem Streitfall kaum Gutes zu erwarten, ihr wird das Gericht nicht zu Gefallen sein.

Der zweite Fehler des EU-Gerichts liegt in seiner stromlinienförmigen Anwendung der Präambel der EU-Verträge seit 1958. Diese fordern den «immer engeren Zusammenschluss», weshalb das Gericht in praktisch allen Streitfällen die zentralistischste Variante billigte, anstatt das Subsidiaritätsprinzip hochzuhalten.

Manchmal trieb das Gericht sogar die Vergemeinschaftung freihändig voran. Auch unter dem Diktat des immer engeren Zusammenschlusses hätte ein Nichtmitglied wie die Schweiz immer nur den Wegweiser des Gerichts nach Brüssel zu erwarten.

Die Zuständigkeit des EuGH ist also aus sachlichen, nicht emotionalen Gründen abzulehnen. Die Schweiz soll nicht das Schicksal Deutschlands in der Euro-Gruppe erleben. Das grosse Deutschland liess sich viele papierene Garantien zum Euro geben, alle wurden gebrochen, beim Beihilfeverbot, durch die Zentralbank. Heute glaubt Deutschland an die «strengen Auflagen» im Fiskalpakt gegen die Schulden. Doch vorletzte Woche ertrotzten sich alle Südländer und das träge Frankreich zwei Jahre Aufschub zur Budgetsanierung.

Es gibt Alternativen für eine Gerichtsbarkeit Schweiz-EU. Die drei Länder des EWR haben ein eigenes Gericht für Interpretationsfragen geschaffen, präsidiert vom St. Galler Professor Carl Baudenbacher. Dieses richtet sich nur an die drei Mitglieder, es kann nicht über die EU-Seite richten.

Es fragt sich also, ob die Schweiz bei einem Gesamtvertrag mit der EU eher eine Schiedsstelle will, die entweder blosse Interpretationen bei Streitfällen liefert oder als Mediationsstelle wirkt oder eine Verhandlungspflicht ausspricht.

Überhaupt aber tönt ein Gesamtvertrag mit «institutionellen», also gemeinsamen Organen gut, ist aber gefährlich. Es war ein Fangerfolg der EU, alle bisherigen bilateralen Abkommen aneinanderzuhängen. Wenn eines gekündigt wird, sollen alle fallen. Man darf dies bei den neuen Abkommen nicht eingehen, bei den Diensten, bei Bank- und Steuerfragen, bei Erweiterungen im Balkan, bei Strom oder Landwirtschaft.

Gerade darum darf es kein Gesamtabkommen geben, das definitiv als Paket gälte. Eine im wehleidigen Medientreiben zum «Alleingang» übersehene Tatsache steuert dem entgegen: Die EU ist in diesen neuen Abkommen meist der Bittsteller oder Profiteur, nicht die Schweiz. Hoffentlich merken dies wenigstens unsere Unterhändler. NZZ am Sonntag, 26. Mai 2013, S. 41.


Während in Regionen wie Salzburg und Oberbayern im vergangenen Jahr die Erwerbslosenquote weniger als 3% betragen hatte, lag sie in vielen Gebieten Südspaniens deutlich über 30%. Von den insgesamt 270 Regionen in der EU-27 hatten 53 eine Erwerbslosenquote von unter 5,2%; ein Wert, der genau der Hälfte des EU-27-Durchschnitts in Höhe von 10,4% entsprach. 25 Regionen hatten dagegen eine Erwerbslosenquote von mehr als 20,8%. Diese Zahlen gehen aus der Erhebung «Erwerbslosigkeit in den Regionen der EU-27 im Jahr 2012» des EU-Statistikamts Eurostat hervor und verdeutlichen, wie tief die Gräben zwischen den einzelnen Regionen in der EU sind.

Die Mehrzahl der Regionen, die sich mit einer Erwerbslosenquote von weniger als 5,2% überdurchschnittlich gut schlugen, lagen vorrangig in Deutschland (22 von 38 Regionen), Österreich (8 von 9 Regionen) und den Niederlanden (7 von 12 Regionen).

Die Erwerbslosenquote ist definiert als der prozentuale Anteil der Erwerbslosen im Alter zwischen 15 und 74 Jahren an der gesamten Zahl an Erwerbspersonen. Zwischen den vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) monatlich veröffentlichten Arbeitslosenstatistiken und den Eurostat-Zahlen bestehen also Differenzen.

Dennoch geht aus dem Zahlenwerk des EU-Statistikamts hervor, dass nur der deutschsprachige Teil der Schweiz mit den wirtschaftlich florierenden Regionen in Deutschland und Österreich im vergangenen Jahr hat mithalten können. Dagegen nahmen die Erwerbslosenquoten in der Genferseeregion (6,6%) sowie im Tessin (6,9%) im europäischen Vergleich zwar vordere Plätze ein. Doch gegenüber Regionen wie Oberbayern (2,7%) oder Tirol (2,5%) lagen sie deutlich im Hintertreffen.

Verzerrend wirken im nördlichen Nachbarland der Schweiz vor allem die relativ hohen Erwerbslosenquoten in den östlichen Bundesländern. In ganz Deutschland lag die Quote 2012 bei 5,5%, nach 5,9% im Jahr zuvor. Negativ zu Buche schlugen Erwerbslosenquoten von 10,8% in Mecklenburg-Vorpommern, 10,6% in Berlin sowie 9,5% in Sachsen-Anhalt. Diese Werte bewegen sich auf dem Niveau Frankreichs, wo im vergangenen Jahr die Erwerbslosenquote 10,3% betragen hatte. Von solch «niedrigen» Werten können die Krisenländer Spanien und Griechenland dennoch nur träumen. Alle 13 griechischen und 19 spanischen Regionen wiesen 2011 und 2012 zweistellige Erwerbslosenquoten aus.

Hand in Hand mit dieser desaströsen Entwicklung nimmt auch die Zahl an Langzeiterwerbslosen schwindelerregende Höhen an. In fast einem Fünftel der Regionen war mehr als die Hälfte der Erwerbslosen seit mindestens einem Jahr ohne Stelle. Dieser Befund ist für die Betroffenen ein besonderes Makel, denn mit andauernder Erwerbslosigkeit schwinden ihre Kenntnisse, und sie werden damit für die Unternehmen als potenzielle Arbeitskräfte immer unattraktiver.

Auffallend an den Eurostat-Zahlen ist auch, dass in Deutschland mit 45,5% annähernd jeder zweite Erwerbslose seit mehr als einem Jahr ohne Job ist. In der Regel sind die Langzeiterwerbslosen in Deutschland nur gering qualifiziert, wodurch ihr dauerhafter Verbleib in den sozialen Netzen programmiert ist. NZZ, Donnerstag, 23. Mai 2013, S. 29.


Auf ihrem Bundesparteitag am vergangenen Wochenende (13.05.2013) stimmten die Piraten in Deutschland dafür, die Forderung nach bundesweiten Volksentscheiden ins Wahlprogramm zu übernehmen. Grundlage ist der Gesetzentwurf von Mehr Demokratie. Außerdem beschlossen die Piraten weitere demokratiepolitische Ziele wie die Schaffung eines EU-Verfassungskonvents und EU-weite Bürgerentscheide. Zudem wurde die Möglichkeit geschaffen, verbindliche Online- und Offline-Abstimmungen zwischen den Parteitagen abzuhalten. Von Charlie Rutz Die Piraten konkretisierten auf ihrem Bundesparteitag in Neumarkt ihre demokratiepolitischen Ziele und füllten diese mit substanziellen Forderungen. Im Vergleich mit anderen politischen Parteien haben die Piraten mit ihrem Beschluss zum bundesweiten Volksentscheid nun das weitestgehende Konzept von allen politischen Parteien. Mit minimalen Abweichungen basiert dieses auf den Vorstellungen von Mehr Demokratie. Der Sender Phoenix strahlte einen Auszug der Vorstellung des Antrags aus: http://youtu.be/­3u6oyJQN0eI?t=40m32s Wichtige Eckpunkte des Beschlusses Es soll ein Initiativrecht für Bürgerinnen und Bürger im Rahmen eines dreistufigen Gesetzgebungsverfahrens geben (Volksinitiative, Volksbegehren, Volksabstimmung). 1 Million (bei Grundgesetzänderungen 2 Millionen) Stimmberechtigte können innerhalb von 6 Monaten einen Volksentscheid beantragen. Beim Volksentscheid entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Benötigt eine Abstimmungsvorlage die Zustimmung der Bundesländer, so werden die Stimmen auch nach Ländern ausgezählt. Darüber hinaus ist vorgesehen: Fakultatives Referendum Hat ein Volksbegehren ein parlamentarisch zustande gekommenes, aber noch nicht gegengezeichnetes und vom Bundespräsidenten ausgefertigtes Gesetz zum Gegenstand, so ist das Volksbegehren zustande gekommen, wenn es 500.000 Stimmberechtigte innerhalb von drei Monaten unterschreiben. Ein solches Gesetz kann nur vorbehaltlich einer Annahme in dem so beantragten Volksentscheid in Kraft treten. Obligatorisches Referendum Die Übertragung von Hoheitsrechten (auf die EU oder andere zwischenstaatliche Einrichtungen) sowie Grundgesetzänderungen bedürfen der Zustimmung durch einen Volksentscheid.

Spendentransparenz Analog zum Parteiengesetz sollen Spenden oberhalb einer Bagatellgrenze, die zu Gunsten einer Initiative erfolgen, zeitnah offengelegt werden.

Information

Eine ausgewogene Information der Öffentlichkeit über die Inhalte von Volksbegehren und Volksentscheiden ist zu gewährleisten. Vor dem Volksentscheid erhält jeder Stimmberechtigte eine Informationsbroschüre, in der die Initiative, der Bundestag und der Bundesrat ihre Auffassungen erläutern. Zur Förderung der öffentlichen Diskussion und zur Information der Öffentlichkeit im Vorfeld eines Volksentscheids erhält die Initiative eine staatliche Kostenerstattung. http://www.volksentscheid.de/­piraten_fordern_volksentscheid.html, 13. Mai 2013.

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