Kurzinfos Dezember 2023

Die Wissenschaft und die Medizinaltechnikbranche haben den Machtgebaren der EU-Kommission gegenüber die Schweiz bereits zu spüren bekommen. Bei der Forschung stufte Brüssel die Schweiz zum Drittstaat herab. Seit Ende 2018 weigert sich die Europäische Union auch, die bestehenden Binnenmarktabkommen zu aktualisieren. Betroffen war bis anhin das Abkommen über die technischen Handelshemmnisse, das etwa einen Viertel der Schweizer Exporte in die EU abdeckt. Ausnahmen macht diese nur, wenn es im Einzelfall in ihrem überwiegenden Interesse liegt.

Nun sind weitere Schikanen hinzugekommen. Das legt der Bundesrat im Bericht zu den Sondierungsgesprächen mit der EU offen, den er im Dezember 2023 veröffentlicht hat. Neben dem Landwirtschaftsabkommen ist auch das Abkommen über die Personenfreizügigkeit (FZA) betroffen – der innenpolitisch umstrittenste, aber wirtschaftlich bedeutendste Vertrag der Bilateralen. Konkret geht es um den Anhang zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen. Die EU weigert sich, eine Aufdatierung vorzunehmen, die die Schweiz im Gemischten Ausschuss mit Brüssel mehrfach gefordert hat.

Die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen stellt sicher, dass die Öffnung der Arbeitsmärkte möglichst reibungslos funktioniert. Für reglementierte Berufe wie Ärzte, Pflegepersonal oder Architekten gilt grundsätzlich, dass die Schweiz und die EU die Ausbildungen automatisch anerkennen, da die Anforderungen harmonisiert sind.

Berufsverbote im Gesundheitswesen

Die Aufdatierung soll die Anerkennung von Berufsqualifikationen modernisieren. Vorgesehen ist, dass die Schweiz ein Informationssystem nutzen kann, das die EU aufgebaut hat. Es enthält auch einen Vorwarnmechanismus, damit Behörden über Berufsverbote oder Beschränkungen in der EU im Gesundheitswesen oder der Erziehung informiert sind. Zudem sollen die Anerkennungsverfahren für fünf Berufe, darunter Pfleger, Apotheker und Immobilienmakler, digitalisiert werden. Von besonderer Bedeutung sei, dass die Schweiz beim Vorwarnmechanismus ausgeschlossen, sagt Daniel Bach, der Sprecher des Staatssekretariats für Migration (SEM). Im Gegensatz zu den EU-Staaten erhielten die Schweizer Behörden Informationen nur vereinzelt und nicht automatisch über das EU-Informationssystem. Das mehrsprachige Online-Instrument erleichtere den grenzüberschreitenden Informationsaustausch zwischen den Behörden, sagt Bach. Am Ende profitierten die Unternehmen und Bürger von der verbesserten Zusammenarbeit.

Das gilt ebenso für Bürger aus EU-Staaten. Das Beispiel zeigt, dass die Europäische Union bereit ist, auch Nachteile in Kauf zu nehmen. Mit den Schikanen setzt sie die Schweiz unter Druck, damit sie die institutionellen Fragen löst. Dazu zählen die juristische Streitbeilegung und die dynamische Übernahme von EU-Recht in jenen Bereichen, in denen die Schweiz am Binnenmarkt partizipiert.

Kleinere Konzessionen

Die Weigerung der EU, den Anhang des FZA zu aktualisieren, führt zwar zu mehr Bürokratie. Auf die Zuwanderung in die Schweiz hat sich dies jedoch nicht ausgewirkt: Sie dürfte im letzten Jahr einen Rekordwert erreicht haben. Die Schikanen erfolgten, bevor Bern und Brüssel die Sondierungsgespräche abgeschlossen haben. Der Abschluss sei aber kurz bevorgestanden, als der Gemischte Ausschuss mit der EU zur Personenfreizügigkeit das letzte Mal getagt habe, sagt Bach.

Im Dezember 23 hat der Bundesrat den Entwurf des Mandats für neue Verhandlungen verabschiedet. Zumindest bei zwei für die Schweiz wichtigen Themen zeigt sich die EU nun zu kleineren Konzessionen bereit: bei der Forschungskooperation und der technischen Zusammenarbeit in der Stromversorgung. Eine Zusage, bestehende Binnenmarktabkommen wieder zu aktualisieren, hat die EU jedoch nicht gemacht. NZZ, 30. Dezember 2023


Gemäss Verfassung muss sich der Bund für einen sparsamen Umgang mit Energie einsetzen. Viele Gesetzesbestimmungen kurbeln den Energieverbrauch jedoch an, statt ihn zu senken. Eine neue Studie im Auftrag der Schweizerischen Energie-Stiftung SES hat 112 solcher «Fehlanreize» identifiziert und sieben davon vertieft untersucht.

Die Studie «Fehlanreize beim Energieverbrauch – Analyse der Bundesgesetzgebung» des Beratungsbüros EBP im Auftrag der SES zeigt eindrücklich auf, dass bei den energetischen Fehlanreizen in der Bundesgesetzgebung ein grosser Handlungsbedarf und auch viele Handlungsmöglichkeiten mit grossem Einsparpotenzial und positiver Gesamtwirkung bestehen.

Bereits das Einsparpotenzial bei sieben vertieft untersuchten Fehlanreizen ist beträchtlich: es beträgt 9 bis 10 TWh pro Jahr oder knapp 5 % des Schweizer Gesamtenergieverbrauchs. Über alle 112 Fehlanreize liegt das Einsparpotenzial noch weit höher: 40% davon haben eine hohe bis sehr hohe Auswirkung auf den Energieverbrauch.

Thomas Wälchli, zuständiger Fachbereichsleiter bei der SES sieht viele Vorteile für den Bund, wenn dieser solche Fehlanreize korrigiert: «Wenn der Bund diese Fehlanreize, die zur Energieverschwendung führen, konsequent abbaut, kann die Schweiz einfach viel Energie einsparen. Dazu kommt: Der Bund spart Geld damit, erhält höhere Steuereinnahmen oder wir alle profitieren von Zusatznutzen wie beispielsweise einer besseren Luftqualität.»

Die SES empfiehlt, dass Bundesrat, Parlament und Bundesverwaltung jetzt die Bundesgesetzgebung systematisch auf die Versorgungssicherheit, die Klimaschutzziele und das Energiesparen ausrichten und die gewichtigen Fehlanreize umgehend korrigieren. Mit der vorliegenden Studie hat die SES die Grundlagen umfassend zusammengetragen und die nötige Vorarbeit geleistet. Die Erarbeitung der Studie wurde von der Stiftung Mercator Schweiz und der Hamasil Stiftung finanziell unterstützt.
5. März 2024, SES-Studie «Fehlanreize beim Energieverbrauch» https://energiestiftung.ch/­files/­energiestiftung/­pdf/­aktuell/­20240220_SES_Studie_Fehlanreize.pdf


Gemäss Verfassung muss sich der Bund für einen sparsamen Umgang mit Energie einsetzen. Viele Gesetzesbestimmungen kurbeln den Energieverbrauch jedoch an, statt ihn zu senken. Eine neue Studie im Auftrag der Schweizerischen Energie-Stiftung SES hat 112 solcher «Fehlanreize» identifiziert und sieben davon vertieft untersucht.

Die Studie «Fehlanreize beim Energieverbrauch – Analyse der Bundesgesetzgebung» des Beratungsbüros EBP im Auftrag der SES zeigt eindrücklich auf, dass bei den energetischen Fehlanreizen in der Bundesgesetzgebung ein grosser Handlungsbedarf und auch viele Handlungsmöglichkeiten mit grossem Einsparpotenzial und positiver Gesamtwirkung bestehen.

Bereits das Einsparpotenzial bei sieben vertieft untersuchten Fehlanreizen ist beträchtlich: es beträgt 9 bis 10 TWh pro Jahr oder knapp 5 % des Schweizer Gesamtenergieverbrauchs. Über alle 112 Fehlanreize liegt das Einsparpotenzial noch weit höher: 40% davon haben eine hohe bis sehr hohe Auswirkung auf den Energieverbrauch.

Thomas Wälchli, zuständiger Fachbereichsleiter bei der SES sieht viele Vorteile für den Bund, wenn dieser solche Fehlanreize korrigiert: «Wenn der Bund diese Fehlanreize, die zur Energieverschwendung führen, konsequent abbaut, kann die Schweiz einfach viel Energie einsparen. Dazu kommt: Der Bund spart Geld damit, erhält höhere Steuereinnahmen oder wir alle profitieren von Zusatznutzen wie beispielsweise einer besseren Luftqualität.»

Die SES empfiehlt, dass Bundesrat, Parlament und Bundesverwaltung jetzt die Bundesgesetzgebung systematisch auf die Versorgungssicherheit, die Klimaschutzziele und das Energiesparen ausrichten und die gewichtigen Fehlanreize umgehend korrigieren. Mit der vorliegenden Studie hat die SES die Grundlagen umfassend zusammengetragen und die nötige Vorarbeit geleistet. Die Erarbeitung der Studie wurde von der Stiftung Mercator Schweiz und der Hamasil Stiftung finanziell unterstützt. 5. März 2024, SES-Studie «Fehlanreize beim Energieverbrauch» https://energiestiftung.ch/­files/­energiestiftung/­pdf/­aktuell/­20240220_SES_Studie_Fehlanreize.pdf


«Das proeuropäische Lager geht in die Offensive»: Unter diesem Motto hat am 02. März 2024 Dienstag eine Allianz um die Grünen und die Operation Libero die Europa-Initiative lanciert. Sie verlangt:

1 Der Bund beteiligt sich aktiv an der europäischen Integration.

2 Er schliesst zu diesem Zweck völkerrechtliche Verträge mit der Europäischen Union ab, welche eine gesicherte und entwicklungsfähige Teilhabe an den Freiheiten des Europäischen Binnenmarktes und an weiteren Bereichen der europäischen Zusammenarbeit ermöglichen, insbesondere an Kultur, Bildung, Forschung, und am Schutz des Klimas.

3 Bund und Kantone stellen im Rahmen der geltenden Verträge den Schutz der demokratischen und föderalen Grundwerte, der natürlichen Lebensgrundlagen sowie des sozialen Ausgleichs im Gemeinwesen und auf dem Arbeitsmarkt sicher.

Damit verlangt die Initiative, dass die jeweiligen Verträge Vorrang vor Demokratie, «föderalen Grundwerten», den natürlichen Lebensgrundlagen und dem sozialen Ausgleich haben. Im übrigen ist sie ziemlich schwammig formuliert: was heisste aktive Beteiligung? Genügen diesbezüglich bilaterale Verträge oder ist ein EU-Beitritt gemeint – ein EWR-Beitritt führt ja nicht wirklich zu einer aktiveren Beteiligung als die bilateralen Verträge.

Klar ist hingegen, dass das «proeuropäische Lager», das hinter der Initiative steht, auffällig klein und einseitig zusammengesetzt ist. Ausser aus der Operation Libero und den Grünen besteht die Allianz unter anderem aus den Verbänden der Studierenden, der Kulturschaffenden und der Berufsorchester, den Jungen Grünen und der Europäischen Bewegung Schweiz. Will heissen: Es fehlen sämtliche relevanten Kräfte, die den bilateralen Weg bis anhin geprägt und gegen die Angriffe der SVP verteidigt haben – die SP, die FDP, die Mitte, die Wirtschaftsverbände und die Gewerkschaften.

Man habe alle diese Parteien und Verbände angeschrieben, von ihnen aber nur vage Rückmeldungen erhalten, erklärte Sanija Ameti, die Co-Präsidentin der Operation Libero, vor den Medien. Das klang bedauernd. Ihr Mitstreiter Thomas Cottier hingegen, emeritierter Rechtsprofessor der Universität Bern, wollte in der schmalen Basis keinen Nachteil sehen: Es gehe hier um eine Volksinitiative aus dem Volk heraus. NZZ, 03. April 2024. https://europa-initiative.ch/­


Echte Demokratien sind erfolgreicher als populistische Führungen In den letzten Jahren ist in weiten Kreisen der Bevölkerung die Vorstellung entstanden, demokratische Länder seien unfähig, die wirtschaftlichen Probleme zu meistern, und hemmten die wirtschaftliche Entwicklung. Diese Wahrnehmung könnte ein wichtiger Grund dafür sein, dass der Anteil populistisch geführter Länder stetig zugenommen hat. Ein Beispiel dafür ist Trump in den Vereinigten Staaten, aber auch Ungarn, Polen, die Türkei, Indien und Brasilien wurden oder werden populistisch geführt.

In der Wirtschaftswissenschaft kommen hingegen verschiedene sorgfältige empirische Untersuchungen zu einem gegenteiligen Ergebnis. Zwar heizen Populisten die Konjunktur mittels Staatsausgaben kurzfristig an, aber mittel- und langfristig ergeben sich wirtschaftliche und politische Krisen.

Egal, ob links oder rechts

«Populistische» Länder werden allgemein definiert als solche, deren Grundidee auf dem Gegensatz zwischen dem «guten und vernünftigen Volk» und der «abgehobenen, egoistischen Elite» gründet – wobei regelmässig die populistischen Führer sich als Vertreter des Volkes darstellen, was meistens (wie etwa beim Milliardär Trump) lächerlich ist. Populistische Länder können als eine deutliche Abweichung von einer echten Demokratie angesehen werden. Dazu gehören heute etwa ein Viertel aller Länder der Welt.

Vor kurzem ist eine neue, umfassende Untersuchung des Kiel-Instituts für Weltwirtschaft in der «American Economic Review» erschienen. Sie gründet sich auf einer Analyse von 60 Ländern über die Periode 1900–2018, wodurch 95 Prozent des Weltsozialproduktes erfasst werden. Untersucht werden 1500 führende Politiker, 50 von ihnen «Populisten». Etwa die Hälfte von ihnen sind rechts- oder linkslastig, wobei jedoch ein ähnlicher Verlauf des Eintritts, der Wirkungszeit und des Austritts beobachtet wird.

Die Analyse des Kieler Instituts führt zu drei wichtigen Ergebnissen. Erstens führt die Abweichung von der Demokratie zu erheblichen wirtschaftlichen Kosten. Fünfzehn Jahre nachdem ein Populist an die Macht gekommen ist, liegen das BIP pro Kopf der Bevölkerung und der Konsum im Durchschnitt um nicht weniger als 15 Prozent tiefer als in einem vergleichbaren Land. Das entspricht genau dem Gegenteil dessen, was Populisten der Bevölkerung versprechen. Zweitens stellt sich auch die versprochene Verbesserung der Einkommensverteilung in Richtung unterer Schichten der Bevölkerung nicht ein.

Schliesslich findet sich drittens und ebenfalls überraschend hinsichtlich wirtschaftlicher Entwicklung und Verteilung des Einkommens kein beobachtbarer Unterschied zwischen politisch rechten und linken populistisch geführten Ländern, obwohl deren Führer teilweise gegensätzliche Programme verkünden. Offensichtlich sind alle betreffenden wirtschaftlichen Einschränkungen von wesentlicher Bedeutung.

Bei der Analyse wurde grosses Gewicht auf die möglicherweise gegensätzlichen Einflüsse gelegt. Eine populistische Politik kann nicht nur die Wirtschaft negativ beeinflussen, sondern es könnte umgekehrt auch die Wirtschaftslage das Emporkommen populistischer Politiker begünstigen. Die Autoren kommen zum Schluss, dass die schlechte längerfristige Wirtschaftspolitik der Populisten wesentlich die wirtschaftliche Entwicklung hindert, und nicht umgekehrt. Der schädliche Einfluss der Populisten auf die Höhe und die Verteilung der wirtschaftlichen Aktivität lässt sich hauptsächlich auf drei Gründe zurückführen: Nationalismus und Protektionismus und damit die Abschottung gegenüber anderen Ländern sind schädlich, weil die Güter und Dienstleistungen nicht mehr am günstigsten Ort hergestellt werden. Ausserdem wird die Mobilität der Arbeitnehmer stark gehindert, was wiederum zu einer verzerrten Verwendung der wirtschaftlichen Möglichkeiten führt.

Ein zweiter Grund für die schädliche Wirtschaftspolitik der Populisten sind die hohen staatlichen Defizite, die längerfristig zu hoher Inflation führen, was die Wohlfahrt der Bevölkerung stark beeinträchtigt. Der dritte Grund für das Versagen der Populisten liegt in den dauernden inkompetenten Eingriffen in die wirtschaftlichen Entscheidungen der Bevölkerung und der Unternehmen sowie der Unterhöhlung der Unabhängigkeit der Justiz, die für eine fruchtbare wirtschaftliche Tätigkeit wichtig ist. Damit werden zwei wesentliche Vorteile der Institution Demokratie untergraben.

Ergebnisse der Glücksforschung

Nun könnte argumentiert werden, das ungünstige wirtschaftliche Handeln der Populisten sei nur ein Aspekt, ebenso wichtig seien grundsätzliche gesellschaftliche Auswirkungen. Interessanterweise kommt jedoch die Glücksforschung, bei der mit sorgfältigen repräsentativen Umfragen das persönliche Wohlbefinden der Bevölkerung erfasst wird, zu einem ganz ähnlichen Ergebnis. Regelmässig finden sich die eindeutig demokratischen skandinavischen Länder Dänemark, Schweden, Finnland und Norwegen – sowie die Schweiz – an der Spitze.

Es lässt sich folgern: Auch wenn demokratische Prozesse oft umständlich und langsam erscheinen, sind sie doch wirtschaftlich deutlich erfolgreicher als Länder, in denen eine populistische Führung die Politik bestimmt. Demokratie ist somit nicht nur aus staatspolitischen und moralischen Gründen eine wünschenswerte Institution, sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen. Bruno S. Frey NZZ, 02. Mai 2024

Bruno S. Frey ist ständiger Gastprofessor an der Universität Basel und Forschungsdirektor beim Center for Research in Economics, Management and the Arts (Crema) in Zürich. NZZ, Donnerstag, 2. Mai 2024, S. 20


Vor 20 Jahren kamen zehn neue Länder in die EU. In den bisherigen Mitgliedsstaaten war die Skepsis vor allem gegenüber den mittel- und osteuropäischen Ländern gross – zu Unrecht, wie der Ökonom Richard Grieveson erklärt.

NZZ: Herr Grieveson, vor 20 Jahren ging in vielen Ländern Westeuropas die Befürchtung um, von billigen Arbeitskräften aus den neuen Ländern überrannt zu werden. War diese Angst berechtigt?

Grieveson: Man kann diese Frage natürlich politisch beantworten, aber ich bin Ökonom. Und da muss ich sagen, die Migrationsbewegungen waren vor allem ein Vorteil für Westeuropa. Die Lücken auf dem Arbeitsmarkt wären enorm, ich glaube gewisse Länder könnten ohne die Arbeitskräfte aus den neuen EU-Ländern gar nicht wachsen. Soweit ich das überblicken kann, gibt es auch kaum Integrationsprobleme mit Menschen aus den mittel- und osteuropäischen Ländern. Man kann allerdings argumentieren, dass die Auswanderung ein Problem für die osteuropäischen Länder war und ist. Sie bilden die Leute aus, und die gehen dann fort.

NZZ: Welche Bilanz ziehen Sie aus der ersten EU-Erweiterung?

Die kurze Antwort lautet: Es ist eine Erfolgsgeschichte. Die wirtschaftlichen Fortschritte sind deutlich. Das gilt vor allem für die Länder, die damals nicht so weit entwickelt waren. Polen zum Beispiel war 2004 ungefähr bei 35 Prozent des deutschen Wohlstandsniveaus, nun ist es bei fast 70 Prozent. Es hat eine Integration in das Kerneuropa stattgefunden. Die ausländischen Direktinvestitionen waren sicher der Haupttreiber. Vor allem die Visegrad-Länder, also Polen, Tschechien, Ungarn und die Slowakei, sowie Slowenien sind heute Teil der westeuropäischen und vor allem der deutschen Lieferketten.

NZZ: Wer hat denn am meisten in die neuen Länder investiert?

Vor allem Deutschland, aber auch Österreich, Frankreich, die Niederlande, die Schweiz und Grossbritannien. Und auch die USA spielen immer noch eine Rolle. In den letzten Jahren kam mehr Kapital aus China. Aber man kann eine sehr umfassende Integration in den Kern der mitteleuropäischen Industrie feststellen – und der befindet sich vor allem in der deutschsprachigen Welt.

NZZ: Was hat sich für die Bürger verändert?

Auch die sozialen Entwicklungen sind relativ positiv. Natürlich gibt es soziale Herausforderungen, wie überall in Europa. Aber in den Visegrad-Ländern und Slowenien sind die Werte für Ungleichheit und Armut ähnlich wie in Westeuropa, wenn nicht sogar niedriger. Die Abwanderung, vor allem von jungen und gut qualifizierten Leuten, ist allerdings ein Problem. Und es gibt immer noch einen deutlichen Unterschied in den Lohnniveaus zwischen den alten und den neuen EU-Ländern.

NZZ: Hat sich die Struktur dieser Volkswirtschaften in den letzten 20 Jahren verändert?

Nicht wirklich. Sie waren auch im Kommunismus stark industrialisiert, bevor dann nach der Wende der Zusammenbruch kam. Durch die Direktinvestitionen aus Westeuropa wurden sie reindustrialisiert. Heute macht die Industrie wieder 20 bis 30 Prozent des BIP aus. Exporte – in Ungarn und der Slowakei machen sie etwa 90 Prozent des BIP aus – bestehen ebenfalls hauptsächlich aus Industriegütern. In Ungarn und der Slowakei sind es etwa 91 Prozent. Das ist ungewöhnlich. Selbst in Deutschland sind es nur 50 Prozent, in Frankreich oder Italien eher 30 Prozent. Selbst im globalen Vergleich sind die Visegrad-Länder hoch industrialisiert. Das war in den vergangenen Jahrzehnten eine Stärke, aber mittelfristig wird es zur Gefahr.

NZZ: Inwiefern?

Die Visegrad-Länder sind immer noch sehr auf die Produktion fokussiert, die grossen Gewinne werden aber anderswo gemacht. Man sieht in Osteuropa wenig Dynamik hin zu mehr Innovation, Forschung, Entwicklung oder auch Dienstleistungen.

NZZ: Woran liegt das? Gerade in den neueren Mitgliedstaaten nimmt doch der Anteil an gut ausgebildeten Menschen zu?

Es geht nicht um die Arbeitskräfte, sondern um das Kapital und damit um den Ort, wo die Entscheidungen getroffen werden: Das ist dann eher Frankfurt oder München statt Budapest und Warschau. Es gibt schon Ausnahmen, es gab mehrere Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen in Bratislava, zum Beispiel. Aber es ist nicht genug im Vergleich zum Gewicht der Produktion. Die ist meist arbeitsintensiv, und darum lohnt es sich für deutsche Firmen, sie nach Osteuropa auszulagern, weil dort die Lohnkosten immer noch niedrig sind.

NZZ: Also sind die Investoren schuld?

Nein, es liegt auch an den Ländern selbst. Es gab in den letzten Jahrzehnten zu wenig Überlegungen in Politik und Gesellschaft, wie die nächste Stufe der Entwicklung geschafft werden könnte. Auch gibt es fast keine Diskussion über eine moderne Industriepolitik. In Berlin, Paris, Brüssel ist das ja seit ein paar Jahren ein Dauerthema, aber nicht in Ostmitteleuropa. Und soweit ich weiss, gibt es kein Land, das das deutsche Entwicklungsniveau erreicht hat, ohne über irgendeine Innovations- oder Industriepolitik zu verfügen.

NZZ: Warum denkt man denn so wenig an die Zukunft?

Ich glaube, das Mantra ist immer noch, dass man vor allem ausländische Investoren ins Land holen muss, egal aus welchem Sektor.

NZZ: Wir haben jetzt viel über Investitionen gesprochen. Aber die wären ja vermutlich nicht gekommen, wenn die EU keine Transferleistungen für die Infrastruktur getätigt hätte.

Es gibt drei Gründe, warum diese EU-Erweiterung wirtschaftlich so erfolgreich war. Erstens die institutionellen Reformen, und zwar vor allem vor dem Beitritt, da waren die Fortschritte in allen Ländern gross. Zweitens das EU-Geld – man kriegt 2, 3, 4 Prozent des Budgets pro Jahr, das ist über 20 Jahre wahnsinnig viel. Und das bringt, drittens, die besseren ausländischen Direktinvestitionen. Die Investoren bauen auf die EU in Bezug auf Rechtssicherheit und verlassen sich auf eine gewisse Qualität der Infrastruktur.

NZZ: Gerade die Rechtssicherheit hat in Polen und Ungarn jüngst gelitten. Sehen Sie Auswirkungen auf die Direktinvestitionen?

In Polen nicht, das bleibt attraktiv, vermutlich auch wegen der Marktgrösse. Man muss hier festhalten, dass Polen das einzige Land in Europa war, das 2009 nicht in eine Rezession gerutscht ist. Aber die PiS-Regierung ist auch nicht so weit gegangen wie Orban in Ungarn. Ich weiss, nicht alle freut es, wenn ich das sage: In Polen ist es relativ unwichtig, wer an der Macht ist – rein wirtschaftlich gesehen. In Ungarn ist es etwas anders. Orban geht zwar sehr vorsichtig mit den grossen deutschen Firmen um, die dort seit Jahren aktiv sind. Er weiss, was er an ihnen hat. Es gibt noch Investitionen, aber vor allem von Unternehmen, die schon da sind. Neue Projekte gibt es dagegen wenig. Dafür kommt immer mehr chinesisches Geld ins Land.

NZZ: Also auch Ungarn nimmt keinen wirtschaftlichen Schaden dadurch, dass es sich nicht an das EU-Regelwerk hält.

Eher nein. Wobei man festhalten muss: Ungarn leidet merklich darunter, dass die EU Gelder zurückhält. Bis zur Pandemie war das Land einer der Top-Performer in der Region, doch seit sie weniger EU-Mittel bekommen, ist der Abschwung sehr stark.

NZZ: Diese EU-Gelder sind auch ein hochpolitisches Thema. Unbestritten sind sie für die Empfänger ein Segen – aber was haben die Nettozahler davon?

Die Bilanz ist auch für sie positiv. Die Menschen aus den neueren EU-Ländern retten den westeuropäischen Arbeitsmarkt seit Jahren. Die westeuropäischen Firmen, vor allem aus Deutschland und Österreich, aber auch aus der Schweiz, machen enorme Gewinne in der Region. Aus französischer oder spanischer Perspektive sieht die Bilanz vielleicht gemischter aus.

NZZ: Hatte die erste EU-Erweiterung auch negative Auswirkungen?

Ja, aber vor allem für die neuen Mitgliedsländer, die einen Teil der Bevölkerung nach Westeuropa verloren haben. Und zwar eher junge, gut ausgebildete Leute. Das hat in gewissen Ländern den Stadt-Land-Graben verstärkt, und das zeigt sich zum Teil auch in den politischen Entwicklungen, etwa in Polen. Und in manchen Ländern kam die wirtschaftliche Entwicklung nicht ganz so schnell voran. Die Stars sind Polen, Rumänien und das Baltikum. In Ungarn, Tschechien oder Slowenien ging es weniger schnell, wobei die letzten beiden von Anfang an reicher waren.

NZZ: Aber nimmt der Braindrain nach Westen nicht ab? Seit ein paar Jahren ist zum Beispiel in Polen der Wanderungssaldo positiv.

Nicht wirklich. Es gibt inzwischen einige gut ausgebildete Leute, die nach Osteuropa zurückgehen, aber das ist kein Trend. Die Wanderungsbilanz ist positiv geworden, weil diese Länder auch das Ziel von Migranten sind, allen voran für Flüchtlinge aus der Ukraine. Aber auch weil sie Arbeitskräfte ausserhalb Europas anwerben, vor allem in Asien. Auch sie leiden unter Fachkräftemangel, Tschechien ist besonders betroffen.

NZZ: Bei grösseren Erweiterungsschritten gab es im Vorfeld immer viel Skepsis. Sehen Sie Parallelen zu den Diskussionen, die heute im Hinblick auf die Ukraine und den Westbalkan geführt werden?

Wenn man in Wien sitzt, hat man den Eindruck, dass eine neue Erweiterung auch heute möglich ist, mindestens in den Westbalkan. Es gibt viel Unterstützung, auch weil die Wirtschaft sich grosse Vorteile in Südosteuropa ausrechnet. Gegenüber der Ukraine ist man hier skeptischer. Aber ich weiss, dass dies in anderen Teilen Europas anders gesehen wird. Dort gibt es mehr Unterstützung für die Ukraine und mehr Skepsis gegenüber dem Balkan. Ganz generell würde ich aber sagen: Der Ukraine-Krieg hat grundsätzlich die Offenheit gegenüber einer Erweiterung erhöht. Man ist sich bewusst: Es muss eine Reaktion auf Russlands Angriffskrieg geben. Dennoch bin ich skeptisch, dass es bald so weit kommt.

NZZ: Weshalb?

Neben den unterschiedlichen Präferenzen hinsichtlich der Beitrittskandidaten gibt es weitverbreitete Ängste: um das EU-Budget und um die Landwirtschaft, vor allem wenn die Ukraine dazukommt. Und das grösste Problem ist das Vetorecht eines jeden Mitgliedstaates. Das krasseste Beispiel ist Nordmazedonien. Fast 20 Jahre haben sie mit Griechenland über die Namensänderung gestritten. Jetzt, da dies vorbei ist, wird die Annäherung an die EU von den Bulgaren blockiert, weil sie eine Verfassungsänderung zugunsten der bulgarischen Minderheit fordern. Wenn alle 27 Länder ihre individuellen Bedenken anmelden können, und damit den Prozess stoppen, wird das sehr schwierig.

NZZ: Das war auch eine der Befürchtungen der Erweiterungsskeptiker – dass die EU weniger handlungsfähig wird.

Absolut. Bei dieser Bilateralisierung geht es ja auch gar nicht mehr darum, dass diese Länder die Bedingungen für den Beitritt erfüllen. Allein das ist schwierig, und das ist auch gut so. Es ist per se viel politische Arbeit – und dann kommen die Bulgaren und blockieren, ich finde das höchst problematisch.

NZZ: Aber das geopolitische Interesse einer Erweiterung war wohl kaum je grösser als heute.

Ja, aus rein geopolitischen Gründen müsste man sofort erweitern. Aber die Diskussionen in Brüssel drehten sich schon immer darum, ob eine Erweiterung geopolitisch begründet sein soll oder eben streng an die Erfüllung von Bedingungen geknüpft. Ich glaube, es war und ist immer eine Mischung. Schon 2004 und vor allem 2007 waren die geopolitischen Argumente stark. Niemand war wohl überzeugt, dass Rumänien und Bulgarien institutionell wirklich bereit waren. Aber dieser Krieg in der Ukraine zeigt jetzt, was für eine wichtige Entscheidung das war. Beide Länder sind als EU- und Nato-Mitglieder sehr wichtig bei der Unterstützung der Ukraine.

NZZ: Für welches Land stehen die Chancen am besten?

Ich denke für Montenegro. Es ist klein und institutionell wie auch wirtschaftlich weit fortgeschritten. Die derzeitige Regierung beschäftigt sich stark mit den notwendigen Reformen. Aus Sicht der EU sind Risiken und Kosten relativ klein, Montenegro hat 600 000 Einwohner. Und es wäre ein wichtiges Signal: Es ist jetzt 11 Jahre her, seit die EU zuletzt ein Land aufgenommen hat, Kroatien. Grade in Südosteuropa glauben viele Leute nicht mehr an die EU-Mitgliedschaft. Richard Grieveson ist stellvertretender Direktor des Wiener Instituts für Internationale Wirtschaftsvergleiche (WIIW). Er koordiniert die Analysen und Prognosen für Mittel-, Ost- und Südosteuropa, forscht aber auch zum EU-Erweiterungsprozess und der damit verbundenen Integration. NZZ, 30. April 2024, S. 5


Aus der Sicht der EU ist der freie Personenverkehr eine grosse Errungenschaft. Trotzdem gibt es auch in der EU negative Folgen. Die sehen aber ganz anders aus als jene, die in der Schweiz so heftig diskutiert werden. Kopfzerbrechen bereitet der EU die folgende Kehrseite der Personenfreizügigkeit: der Bevölkerungsrückgang in vielen Regionen der EU.

Der ehemalige italienische Ministerpräsident Enrico Letta hat in einem Bericht zum Binnenmarkt zuhanden des EU-Rates Mitte April 2024 darauf hingewiesen: 135 Millionen EU-Bürger, also fast ein Drittel der Bevölkerung, lebten in Regionen, die in den vergangenen 20 Jahren zurückgefallen seien. Binnenmarkt dürfe nicht bloss heissen, dass man dorthin ziehen könne, wo man wolle, sagt Letta. Vielmehr müsse es auch «die Freiheit zu bleiben» geben.

Das Herzstück der EU

Die Sicht der EU-Bürger und der Schweizer auf die Personenfreizügigkeit ist verschieden. Das ist auch auf die Zahl der Zuwanderer zurückzuführen. Denn merkwürdigerweise arbeiten nur in den grossen Mitgliedsländern Deutschland, Spanien und Italien mehr zugewanderte EU-Bürger als in der Schweiz. Prozentual zur Arbeitsbevölkerung betrachtet ist nur Luxemburg ein noch stärkerer Magnet als die Schweiz, das Grossherzogtum stellt als Kleinstaat aber einen Sonderfall dar. Migrationsdebatten gibt es zwar auch in den EU-Ländern, es geht dabei aber nicht um die Personenfreizügigkeit. In deutschen Dörfern klagen die Bewohner zum Beispiel darüber, dass sie im Verhältnis zur Bevölkerung zu viele Asylbewerber aufzunehmen hätten.

In der österreichischen Hauptstadt Wien schlagen die Lehrer gerade Alarm, weil das Schulsystem bei der Einschulung von Flüchtlingskindern an Grenzen stösst. Und in den Niederlanden weisen Ökonomen warnend darauf hin, dass das Land zu viele schlecht qualifizierte Migranten anziehe. Den Grund dafür sehen sie in den liberalen Arbeitsgesetzen. Von diesen profitierten besonders Branchen mit einer geringen Wertschöpfung, etwa die Landwirtschaft.

Keine dieser Klagen steht jedoch mit der Personenfreizügigkeit in Verbindung. «Sie ist das Herzstück der EU», sagt Jake Benford, Europa-Experte bei der Bertelsmann-Stiftung. Sie anzuzweifeln, stehe nicht zur Debatte. «Die Europäer scheinen sie komplett angenommen zu haben, viele kennen schliesslich auch nichts anderes.» Für die EU-Kommission stellt der Binnenmarkt ohnehin das Rückgrat der Wirtschaft dar. «Er ist eine der grössten Errungenschaften der EU», sagte Maros Sefcovic, der für die Schweiz zuständige Kommissar, jüngst gegenüber der NZZ.

Zuwanderung ist ein Erfolgsbeweis

Lettas Aussage, dass dieser Erfolg mit der Abwanderung eine Kehrseite habe, ist nicht neu. Seit Jahrzehnten verfolgt die EU das Ziel, dass sich der wirtschaftliche Entwicklungsstand der Regionen im Binnenmarkt möglichst angleichen sollte. Dafür gibt sie sehr viel Geld aus. Im laufenden Budget 2021 bis 2027 sind für die regionale Förderung fast 400 Milliarden Euro vorgesehen – das ist ein Drittel der Gesamtausgaben und etwa gleich viel, wie für die Landwirtschaft budgetiert ist. Was die Massnahmen gebracht haben, lässt sich wissenschaftlich allerdings kaum nachweisen. Schliesslich weiss niemand genau, was passiert wäre, wenn die EU weniger oder gar kein Geld in wirtschaftlich schwache Regionen gepumpt hätte. Die Abwanderung aus vielen ländlichen Gegenden konnten die Finanzhilfen auf jeden Fall nicht unterbinden. Vielleicht wäre sie aber ohne Unterstützung noch stärker ausgefallen.

In der EU fand in den vergangenen 30 Jahren eine Wanderung von Südost- nach Nordwesteuropa und in die grossen Agglomerationen statt. Den stärksten Sog hätten dabei diejenigen Städte entwickelt, die über einen hochentwickelten Tertiärsektor verfügten, schreibt der Brüsseler Think-Tank Espon. «Gut ausgebildete Migranten ballen sich in Orten, wo auch die einheimische Bevölkerung gut ausgebildet ist.» Ferner entfalten laut Espon erstklassige öffentliche Dienste, ein angenehmes soziales Klima und eine verlässliche Verwaltung Anziehungskraft auf Migranten.

Alle diese Kriterien treffen auf die Schweiz zu, das scheint auch in Brüssel die vorherrschende Meinung zu sein. Wirtschaftlich prosperierende Gegenden ziehen Migranten an, wodurch sie noch wohlhabender werden.

Gegenüber der NZZ hat der Kommissar Sefcovic betont, wie stark viele Regionen in der Schweiz vom Binnenmarkt profitiert hätten. Seine Sicht mag zwar politisch gefärbt sein, weil die Schweiz und die EU derzeit über ein neues Vertragswerk diskutieren. Aber auch der Think-Tank Espon hält die Schweiz für einen erstklassigen Wirtschaftsstandort mit hoher Anziehungskraft – sie stuft ihn gar als «strongly attractive» für Arbeitskräfte ein. In diese Kategorie fallen ausser der Schweiz die Grossregionen Oslo, Stockholm, Dublin, London oder Edinburg. NZZ, 29. April 2024, S. 21


Am 17. April 2024 wurde ein neuer offizieller Entwurf zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) veröffentlicht. Dieser entschärft zwar einige der bisherigen stark kritisierten Bestimmungen, gibt aber gleichwohl dem WHO-Generaldirektor eine weitreichende und alleinige Kompetenz zur Feststellung einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite einschliesslich einer pandemischen Notlage – ohne unabhängige Überprüfungsmöglichkeit und Verantwortlichkeit. Der Generaldirektor braucht den Rat des von ihm selber eingesetzten Notfallausschusses auch nicht zu befolgen, sondern kann sich darüber hinwegsetzen.

Ein wesentliches Instrument zur Kompetenzerweiterung sind insbesondere Bestimmungen, die als Einfallstor für Zensurmassnahmen und die praktische Ausgestaltung der Begriffe «Fehlinformation und Desinformation» und deren «Bekämpfung» bzw. «Verhinderung» gewertet werden müssen: Was im Bereich der öffentlichen Gesundheit «falsche oder unzuverlässige Information», «glaubwürdig und faktengestützt» oder «Fehlinformation und Desinformation» sein soll, bestimmt sich damit nicht mehr im freiheitlichen offenen Diskurs, sondern unterliegt der Deutungshoheit der WHO und ist von den Vertragsstaaten auf dem Wege der Zensur und Informationsunterdrückung – völkerrechtlich verbindlich – durchzusetzen.

Das sind nicht Anpassungen der IGV von «eher geringfügiger und technischer Natur», als welche diese schon heruntergespielt wurden. Vielmehr stellen sie eine Bedrohung freiheitlich-demokratischer Grundrechte wie Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit dar, deren Auswirkungen bereits etwa bei der in der EU geltenden Digital Services Act (DSA) sichtbar werden und zu einer zunehmenden Verengung des Meinungskorridors führen.

Besonders stossend ist, dass die WHO sich um ihre eigenen gesetzlichen Regeln foutiert. Eigentlich muss gemäss Art. 55 Abs. 2 IGV der Wortlaut jedes Änderungsvorschlags allen Vertragsstaaten durch den Generaldirektor mindestens vier Monate vor der Gesundheitsversammlung, auf der er zur Beratung vorgeschlagen wird, übermittelt werden, was jedoch nicht geschehen ist. Die WHO verletzt damit zudem Art. 26 des Wiener Übereinkommens über das Recht der (völkerrechtlichen) Verträge, wonach ein in Kraft stehender Vertrag die Vertragsparteien bindet und von ihnen nach Treu und Glauben zu erfüllen ist. Es wäre unverantwortlich, noch mehr Macht einer – finanziell erheblich von nichtstaatlichen Akteuren abhängigen – Organisation einzuräumen, welche gegen Treu und Glauben ihre eigenen Verfahrensregeln bricht. Das hat weder mit Ängsten vor einer globalen Organisation noch mit «Fehlinformation» zu tun, sondern das sind einfache rechtlich erhebliche Fakten. Diesen ins Auge zu sehen, liegt in der Verantwortung der zuständigen nationalen Organe.

Einen Anfang dazu gemacht hat das niederländische Parlament mit der Gutheissung einer Motion, die von der Regierung die Ablehnung der IGV verlangt. Und in der Schweiz hat der Nationalrat unlängst eine Motion gutgeheissen, welche vom Bundesrat die Vorlage der Pandemieverträge im Parlament verlangt. Das intransparente Durchwinken der IGV an der Weltgesundheitsversammlung dagegen bedeutete einen elementaren Rechtsbruch mit unabsehbaren Folgen für unsere Demokratie. Jürg Vollenweider war Leitender Staatsanwalt im Kanton Zürich. Er engagiert sich im Widerstand gegen die beiden geplanten WHO-Regelwerke und ist Mitglied des Netzwerks Dialog Globale Gesundheit. NZZ, 29. April 2024, S. 18


und führt neue Regeln zur Reduktion von Staatsschulden ein

Viele Gräben bestehen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten, ein besonders tiefer existiert aber in der Fiskalpolitik. Einige Länder sind für strikte Budgetdisziplin und leben diesem Prinzip auch nach. Bei anderen ist die Staatsverschuldung längst aus dem Ruder gelaufen. Im Fall von Italien etwa liegt sie bei 137 Prozent der Wirtschaftsleistung (BIP). Schweden dagegen weist lediglich einen Wert von 31 Prozent auf. Einige kleine Länder sind noch weniger verschuldet.

Eigentlich wären die Staaten verpflichtet, bei den Schulden und dem Budget strenge Schwellenwerte einzuhalten. Die Verschuldung sollte höchstens 60 Prozent des BIP betragen, das Budgetdefizit maximal 3 Prozent. Wer es nicht schafft, diese Limiten einzuhalten, muss mit finanziellen Sanktionen der EU-Kommission rechnen.

Die Länder foutieren sich um die Regeln

Allerdings blieb das reine Theorie. Bisher ist kein EU-Mitglied wegen zu hoher Schulden bestraft worden, obwohl 13 von ihnen derzeit die Verschuldungsgrenze nicht einhalten. Die Regeln haben so ihre Glaubwürdigkeit längst verloren. Die EU will daher den sogenannten Stabilitäts- und Wachstumspakt reformieren. Das Parlament hat diesem Vorhaben im April 2024 zugestimmt. An den Schwellenwerten von 60 Prozent und 3 Prozent wird man festhalten. Neu wird dagegen sein, dass die Kommission mit jedem Defizitsünder eine Vereinbarung trifft, wie dieser mit der Zeit auf eine Maximalverschuldung von 60 Prozent des BIP kommt. Stark verschuldete Mitglieder etwa sollen ihre Verbindlichkeiten um einen Prozentpunkt pro Jahr vermindern. Im Vergleich mit heute erhalten die Länder damit mehr Zeit, um den Staatshaushalt in Ordnung zu bringen.

Gerade die individuellen Vereinbarungen stossen allerdings auch auf Kritik. Das sei zu viel Flexibilität, sagt ein Parlamentarier. Weiterhin bestehe das Risiko, dass ein stark verschuldeter Staat wie Frankreich nicht mit Sanktionen belegt werde – einfach weil es sich um das mächtige Frankreich handle.

Ein schwaches Land ist eine Gefahr für die ganze EU

Der finanzielle Spielraum gewisser Mitglieder ist mittlerweile sehr eng geworden. Italien beispielsweise ist kaum mehr in der Lage, Schocks standzuhalten. Als im März 2020 die Covid-19-Pandemie ausbrach, initiierten die Kommission und die Europäische Zentralbank riesige Hilfspakete. Der grösste Nutzniesser davon war Italien. Damals bestand das Risiko, dass sich das südeuropäische Land und weitere EU-Staaten am Kapitalmarkt nicht mehr finanzieren könnten. Wenn dieser Fall eingetreten wäre, hätte das eine Gefahr für die EU als Ganzes bedeutet.

Politiker drängen daher darauf, dass die EU-Kommission künftig die Strafverfahren durchsetzt, wenn sich Länder um die Fiskalregeln foutieren. «Wenn die Kommission die gleiche ‹Laisser-faire›-Strategie wie bei den alten Regeln anwendet, sind wir dem Untergang geweiht», sagt Markus Ferber von der Europäischen Volkspartei. Der Parlamentarier meint damit: Ein Zwischenfall in einem Land kann schwere Folgen haben für alle EU-Mitgliedsländer.

Die EU hat Angst, abgehängt zu werden

Die EU und die Mitgliedsstaaten verfolgen gerade ehrgeizige Projekte. Sie wollen den Schienenverkehr ausbauen, die Landwirtschaft soll grüner werden und die Wirtschaft generell digitaler. Im Staatenbund geht die Angst um, von den USA und von China wirtschaftlich abgehängt zu werden. Eine aktive Industriepolitik ist in der EU deshalb kein Tabu mehr. Niemand weiss allerdings, woher das Geld für die vielen Projekte kommen soll.

Der ehemalige italienische Ministerpräsident Enrico Letta hat in einem Bericht für die Kommission vor einer Woche vorgeschlagen, eine Kapitalmarktunion zu schaffen. Ein einheitlicher Binnenmarkt auch im Finanzbereich würde es laut ihm erleichtern, privates Kapital für die von der EU geplanten Vorhaben zu gewinnen. Investoren geben den EU-Mitgliedsländern allerdings nur Geld für Grossprojekte, wenn sie ihnen auch vertrauen. «Am Schluss entscheidet der Kapitalmarkt, ob man Geld erhält», sagt ein Parlamentarier. Solide Staatsfinanzen sind dafür eine Voraussetzung. Das setzt aber Sparmassnahmen voraus. Gewisse Parteien, etwa die Grünen, sind dazu aber nicht bereit. Sie haben die Reform des Stabilitätspakts abgelehnt. Das zeigt, in welchem Dilemma sich die EU und die Mitglieder befinden.

Die EU wird zum Geldesel

Kurzfristig kann sich die EU diesem Widerspruch entziehen, indem sie als fast schuldenfreie Organisation Kapital aufnimmt und dieses an die Mitgliedsländer weiterreicht. So geht sie beim Covid-Aufbaufonds vor, für den sich die EU mit bis 750 Milliarden Euro verschulden darf.

Dieses Vorgehen birgt aber Gefahren. Ein Teil des Geldes, das die Länder von der EU erhalten, sind Beihilfen («grants»), als nicht rückzahlbare Geschenke. Die EU wird ihre Gläubiger aber bedienen müssen. Noch fehlen ihr die Einnahmen dazu. Die Länder haben zwar versprochen, der EU neue Finanzquellen zu verschaffen. Noch haben sie diese Zusage aber nicht eingehalten. Wen erstaunt's? Schliesslich können zu viele von ihnen die Verschuldungs- und Budgetregeln nicht einhalten. Geld nach Brüssel umzuleiten, liegt aus ihrer Sicht nur schwer drin. NZZ, 24. April 2024, S. 24.


Um die Folgen der Pandemie zu bekämpfen, hat die EU einen riesigen Hilfsfonds geschaffen. Soeben hat der die Hälfte seiner Laufzeit erreicht. Die Zwischenbilanz fällt gemischt aus. Italien hat gerade ein Problem, das niemand mit dem Land in Verbindung brächte: zu viel Geld zum Ausgeben. Es allein erhält rund 200 Milliarden Euro aus dem EU-Aufbaufonds, in dem über 730 Milliarden liegen. «Die Zeit ist zu kurz bemessen, um dieses Geld sinnvoll zu verwenden», sagt der Ökonom Tito Boeri von der Mailänder Bocconi-Universität. Der Verwaltung fehlten die Fachleute, um Projekte zu initiieren und professionell zu begleiten. Die EU hat den Aufbaufonds 2021 als Massnahme gegen die Verwerfungen der Covid-19-Pandemie gegründet. Bis 2026 wird er Auszahlungen vornehmen. Es ist also Halbzeit, und für Brüssel ist der Moment gekommen, um Bilanz zu ziehen zum vielleicht teuersten Vorhaben in der Geschichte des Staatenbundes.

Die EU stand in den vergangenen 16 Jahren mehrmals vor Krisen. Im Jahr 2008 wurde sie schwer von der Finanzkrise getroffen, und ab 2010 führten die Liquiditätsprobleme Griechenlands immer wieder zu heftigen Konflikten in der EU und zu Spannungen am Finanzmarkt.

Diese Krisen haben Europa geprägt. Als im Frühjahr 2020 die Pandemie ausbrach, wollte die EU verhindern, von den Ereignissen erneut überrollt zu werden. In Brüssel ging die Furcht um, dass sich vor allem die südeuropäischen Länder am Finanzmarkt nicht mehr zu günstigen Konditionen finanzieren könnten. Es bestand die Gefahr einer neuerlichen Zerreissprobe zwischen den wohlhabenden und den ärmeren Mitgliedsstaaten.

Dieses Risiko wollte die EU-Kommission mit dem Aufbaufonds abwenden. Gleichzeitig soll er dazu beitragen, die grüne und digitale Transformation des Kontinents voranzutreiben – ein Vorhaben, das ohnehin verfolgt wird. Staatsanwaltschaft geht gegen Betrüger vor

Der deutsche EU-Parlamentarier Niclas Herbst von der Europäischen Volkspartei (EVP/CDU) hält den Fonds für eine gute Idee und erachtet ihn als nötiges Projekt. «Die technische Umsetzung durch die Kommission funktioniert», sagt der Politiker und stellvertretende Leiter des Haushaltsausschusses.

Die Kommission begutachtet die Projekte genau. Sie will unbedingt den Eindruck vermeiden, dass sie mit dem vielen Geld nachlässig umgehe. Doch das milliardenschwere Programm zieht Betrüger an. Die Europäische Staatsanwaltschaft EPPO hat 2023 über 230 Ermittlungen eingeleitet. Anfang April nahm die Polizei zum Beispiel in Italien, Österreich, Rumänien und in der Slowakei mehr als 20 Verdächtige fest. Über Scheinfirmen sollen sie über 600 Millionen Euro aus dem Fonds erschlichen haben.

Wirtschaftlich hat Europa nach der Pandemie rasch aus der Krise gefunden, eine Finanzkrise konnte vermieden werden. Ob das mehr dem Fonds geschuldet war oder eher der wiedererwachten Konsumfreude der Europäer nach der lähmenden Zeit der Lockdowns, wird man jedoch nie nachweisen können.

Derselbe Einwand gilt, wenn die EU leicht triumphierend darauf hinweist, dass dank dem Fonds 5,5 Millionen Haushalte schnelle Internetverbindungen erhalten hätten. Möglicherweise wären diese Investitionen auch sonst getätigt worden, bloss hätte sie in diesem Fall der Mitgliedsstaat finanziert und nicht die EU. Es könnte sich also um reine Mitnahmeeffekte handeln.

Grundsätzliche Vorbehalte gegen den Fonds gibt es allerdings auch, und diese werden in Brüssel auch künftig zu heftigen Diskussionen führen. Manche Politiker sehen in dem Vehikel nämlich eine Art Mustervorlage für weitere Finanzierungsfonds der EU, etwa im Bereich der Verteidigung. Doch diese Absichten sind sehr umstritten.

Für den Aufbaufonds nimmt die EU zum ersten Mal in grossem Umfang Geld am Kapitalmarkt auf. Die Obergrenze beträgt 750 Milliarden Euro. Dieses Geld verteilt sie teilweise als nicht rückzahlbare Beihilfen («Grants») an die Mitgliedsländer. Niclas Herbst von der EVP kritisiert diesen Mechanismus. Eigentlich ist angedacht, dass die EU neue Einnahmequellen bekommt, etwa aus dem Emissionshandelssystem ETS. Schliesslich muss sie das aufgenommene Kapital bis 2058 zurückzahlen.

Aber die Mitgliedsstaaten haben es nicht eilig, die EU mit zusätzlichen Geldmitteln auszustatten, zumal viele von ihnen selbst Finanzprobleme haben. Gleichsam Gratisgeld in der Form von Beihilfen aus Brüssel zu erhalten, das bei ihnen nicht als Schuld auftaucht, damit können einige Mitgliedsländer offenbar gut leben. Herbst dagegen will sich damit nicht abfinden. Er befürchtet, dass die EU zu wenig Mittel erhält, um die Schulden des Aufbaufonds zurückzubezahlen, und deshalb bei nichtgebundenen Ausgaben sparen muss, etwa bei der Forschung. «Die Mitgliedsländer sollen politische Prioritäten setzen, statt mehr Schulden zu machen», fordert er.

Das Parlament fühlt sich ausgeschlossen

Der Fonds ist für die EU ein völlig neues Instrument. Daher fehlen die Erfahrungen mit dessen Stärken und Schwächen. Ein Demokratiedefizit hatte die Schaffung des Fonds aber auf jeden Fall. Die Kommission und die Mitgliedsländer (der Rat) stützten sich dabei auf den Notstandsartikel 122 des EU-Vertrages. Das Parlament wurde zwar informiert und angehört, hatte aber nichts zu sagen. «Es gab kein legislatives Verfahren», sagt Herbst. Das dürfe sich nicht wiederholen.

Der Ökonom Laurent Maurin von der Europäischen Investitionsbank EIB vermisst am Aufbaufonds zudem die europäische Dimension. «Er hat die Integration der EU zu einem einheitlichen Wirtschaftsraum nicht vorangetrieben», sagte er an einem Anlass des Brüsseler Think-Tanks Bruegel. Stattdessen sei er vollständig auf die Mitgliedsstaaten ausgerichtet.

Das ist auch auf die Entstehungsgeschichte des Aufbaufonds zurückzuführen. Nicht alle Mitgliedsländer wurden von der Pandemie im gleichen Mass getroffen: Einige waren widerstandsfähiger, weil sie über ein effizientes Gesundheitswesen und solide Staatsfinanzen verfügten, andere verletzlicher, weil es ihnen gerade daran mangelte.

In grösster Not befand sich Italien im März 2020. Als die Pandemie über Europa hereinbrach, stiegen die Zinsen für italienische Staatsanleihen stark. Die Europäische Zentralbank (EZB) musste intervenieren, um eine Finanzkrise zu verhindern. Gleichzeitig war die pandemische Lage zeitweise nirgends in Europa so dramatisch wie in Norditalien. Das ist der Hauptgrund, warum das Land den höchsten Betrag aller EU-Staaten erhält.

Die Angst vor hohen Folgekosten

Mit dem Ökonomen Boeri stammt aber auch ein besonders scharfzüngiger Kritiker des Fonds aus Italien. Er bemängelt nicht nur, dass sein Heimatland einen kaum zu bewältigenden «Superbonus» aus Brüssel bekommen habe, sondern hinterfragt auch die Art und Weise, wie die Projekte umgesetzt werden.

Gemeinden beispielsweise könnten zwar Geld erhalten, um Kindergärten und Krippen zu schaffen. Viele würden aber vor einer solchen Investition zurückschrecken, weil sie die Folgekosten der Projekte fürchteten. Für diese kommt nicht mehr Brüssel auf, vielmehr müssen sie dann von den oft finanzschwachen Gemeinden gedeckt werden.

Boeri räumt ein, dass sich wohl nie schlüssig beantworten lasse, ob ein Fonds in diesem Umfang angezeigt gewesen sei. Zumal ja auch die EZB zugunsten der Länder am Kapitalmarkt interveniert habe. Letztlich wüssten weder die Länder noch die EU genau, was mit dem vielen Geld tatsächlich bewirkt werde. NZZ, 22. April 2024, S. 4


Richter und Richterinnen sollten nur über das entscheiden, was ein Urteil auch anordnen und gestalten kann. Der Klima-Entscheid des Europäischen Gerichtshofs gegen die Schweiz ist politisch motiviert und nützt dem Klimaschutz nichts. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (EGMR) hat die Beschwerde des Vereins Schweizer Klimaseniorinnen gutgeheissen und festgestellt, dass unser Land zu wenig für den Klimaschutz unternehme. Damit sei Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt, welcher den Anspruch auf Achtung des Privat- und Familienlebens garantiert.

Dieses Urteil steht juristisch auf tönernen Füssen. Es nützt dem Klimaschutz nichts und gefährdet das System des Menschenrechtsschutzes in Europa.

Fehlende Justiziabilität

Die Grenzziehung zwischen Politik und Justiz – was ist Sache dieser, was ist Sache jener – ist das fundamentale Thema, seit es den demokratischen Rechtsstaat westlicher Prägung gibt. Dazu hat sich im Laufe der Jahrhunderte ein gesicherter Fundus an rechtlichen Einsichten und Erkenntnissen herausgebildet. Diesen wirft der EGMR mit seinem neuesten Urteil vollends über Bord. Der Rubikon ist überschritten – definitiv.

«Schuster, bleib bei deinem Leisten», sagt der Volksmund, was auf Stufe Gerichte heisst: Richter, Richterin, entscheide nur über das, was dein Urteil anordnen, gestalten kann. Mit der aktuellen Sentenz aus Strassburg wird nicht ein Jota am Klimaschutz verbessert. Es ist ein reines sogenanntes «Appellurteil», das heisst, die Schweiz, ihre Behörden, Volk und Stände werden aufgerufen, im Sinne des im Urteil Gesagten zu handeln. Der Inhalt dieses Appells ist total unbestimmt. Auch in der Klimapolitik führen viele Wege nach Rom. Das nun ergangene EGMR-Urteil ist nicht vollstreckbar.

Richterliche Zurückhaltung aufgegeben

Die Geschichte seit der Aufklärung lehrt, dass all jene rechtsstaatlichen Ordnungen zusammengebrochen sind, in denen sich die Justiz zu viel zugemutet hat. Daher ist richterliche Zurückhaltung in politischen Auseinandersetzungen ein Gebot jeder Stunde: Wo sich ein Ziel – auf staatlicher und auf internationaler Ebene – auf verschiedene Weise, mit unterschiedlichen Ansätzen und Konzepten anstreben lässt, hat nicht das Gericht ein «Recht» zu sprechen, das es so gar nicht gibt. Vielmehr ist das eine Angelegenheit für die politische – bei uns: für die demokratische – Ausmarchung.

Verzicht auf den rechtlichen Anfechtungsgegenstand

Es gehört nun wirklich zum ABC des Prozessrechts: Das müsste auch der EGMR wissen: Es bedarf eines «Anfechtungsobjektes», wie es im juristischen Jargon genannt wird, damit ein oberes Gericht (oder hier im Falle des EGMR ein internationales Gericht) urteilen darf. Darauf hat der EGMR in seiner Rechtsprechung schon seit geraumer Zeit mehr oder weniger verzichtet. Und einen solchen innerstaatlichen Justizakt gibt es hier überhaupt nicht mehr. Worüber der EGMR in Sachen Klage der Klimaseniorinnen direkt geurteilt hat, ist schlicht und einfach die schweizerische Klimapolitik als solche. Darin liegt eine Einmischung in die Politik, die nicht nur – weil selber völkerrechtswidrig – klar unzulässig, sondern darüber hinaus auf längere Sicht dazu geeignet ist, den europäischen Menschenrechtsschutz in seinen Grundfesten zu erschüttern. Denn in politischen Dingen gibt es nun einmal keine rechtlich gesicherte Akzeptanz. NZZ, 12. April 2024

Ulrich Meyer war von 1987 bis 2020 Bundesrichter und von 2017 bis 2020 Bundesgerichtspräsident und ist SP-Mitglied.


wie Griechenland. Nur viel grösser

Ein Milliardenloch im Staatshaushalt führt dazu, dass für Paris die Einhaltung der Maastricht-Kriterien reines Wunschdenken geworden ist. «Die Situation ist ernst», sagt Frankreichs Premierminister Gabriel Attal – und meint damit die roten Zahlen. «Ein überschuldetes Land ist kein freies Land.» Die Statistiken sind in der Tat alarmierend. Wie kürzlich bekanntwurde, betrug das Staatsdefizit im letzten Jahr 5,5 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP).

Frankreich hat nun Gesamtschulden von über 3100 Milliarden Euro angehäuft, das entspricht 110 Prozent des BIP und damit dem dritthöchsten Wert in der EU. Es ist die logische Folge davon, dass Frankreich seit 1974 keinen ausgeglichenen Staatshaushalt mehr ausgewiesen hat. Damals endeten mit dem Erdölschock die «Trente Glorieuses», die knapp 30 Boomjahre nach dem Zweiten Weltkrieg.

50 Milliarden für Schuldzinsen

Noch droht nicht unmittelbar ein Staatsbankrott, noch findet Frankreich Leute und Institutionen, die seine Schulden finanzieren. Schliesslich ist es ein «sicheres und sehr offenes Land», wie Pierre Moscovici betont, der Präsident des Rechnungshofes und frühere Finanzminister. Bei der Rating-Agentur Moody's hat Frankreich derzeit noch die zweitbeste Bonitätsnote, «Aa», als «guter Schuldner». Eine neue Einschätzung ist für den 26. April angekündigt, es droht eine Rückstufung. Doch der Schuldendienst belastet den Staatshaushalt schwer. Die Schuldzinsen belaufen sich derzeit auf über 50 Milliarden Euro, in zwei Jahren könnten es angesichts der anhaltend hohen Zinsen sogar 60 Milliarden sein. Das sind ähnliche Dimensionen wie die Ausgaben des französischen Staates für Bildung (89 Milliarden Euro) oder das Militär (68 Milliarden Euro). Es bleibt deshalb kaum Geld übrig für nötige Investitionen, wie Gabriel Attal betont. Und auch die Zurückhaltung Frankreichs bei der finanziellen und militärischen Unterstützung der Ukraine lässt sich teilweise mit den maroden Finanzen erklären.

Zudem ist Frankreich weit davon entfernt, die Verpflichtungen des Vertrags von Maastricht einzuhalten. Um in der europäischen Währungsunion ein solides Finanzgebaren der Mitglieder zu sichern, erlaubt der Vertrag ein Defizit von höchstens 3 Prozent des BIP. Geschafft hat das Frankreich unter Präsident Emmanuel Macron immerhin zweimal – in seinen beiden ersten vollen Amtsjahren 2018 und 2019. Dann kam die Pandemie und mit ihr ein Rekorddefizit.

Defizit reduzieren – aber wie?

Die im letzten Herbst vorgestellte Finanzplanung der Regierung sieht vor, das Defizit bis 2027 wieder auf unter 3 Prozent des BIP zu drücken. Der Wirtschaftsminister Bruno Le Maire betonte seine «totale Entschlossenheit», das Ziel zu erreichen und aus dem Teufelskreis von Defizit und Schuldzins auszubrechen. Dabei helfen soll auch die Rentenreform, die Macron im letzten Jahr gegen massiven Widerstand in der Bevölkerung durchgeboxt hat. Bis 2030 wird das Rentenalter stufenweise von 62 auf 64 Jahre erhöht.

Nach der Bekanntgabe des jüngsten Defizits ist in Frankreichs Politik eine fieberhafte Debatte über weitere Massnahmen gegen das Finanzmalaise ausgebrochen. Präsident Macron hat stets erklärt, höhere Steuern kämen nicht infrage – zumal Frankreich bereits eine der höchsten Steuerquoten in der OECD hat. Premierminister Attal weichte bei einer Fragestunde am Fernsehen diese Position kürzlich allerdings etwas auf. Die beiden «roten Linien», die keinesfalls überschritten werden dürften, sind für ihn Steuererhöhungen für den Mittelstand und für jene, die Arbeit schaffen, also die Unternehmen.

Yaël Braun-Pivet, Präsidentin der Nationalversammlung und Mitglied von Macrons Partei Renaissance, hat dennoch eine Sondersteuer ins Spiel gebracht: für Firmen, die «Superprofite» machen und hohe Dividenden auszahlen. Die 40 führenden französischen Aktiengesellschaften haben 2023 zusammen einen Gewinn von 155 Milliarden Euro erwirtschaftet – das weckt Begehrlichkeiten in der Politik.

Keine Anpassung an die Inflation

Die Regierung möchte allerdings lieber bei den Ausgaben als bei den Einnahmen ansetzen. Und da ist Kreativität gefragt angesichts des programmierten Widerstands von Interessengruppen, die von Sparmassnahmen betroffen wären. Der Renaissance-Fraktions-Chef Sylvain Maillard plädiert für eine «année blanche»: Sozialleistungen, Renten und Mindestlöhne sollen ein Jahr lang nicht an die Inflation angepasst werden. Hätte Frankreich dies auf das Jahr 2024 hin getan, hätte dies die Staatsausgaben um rund 25 Milliarden Euro reduziert.

Premierminister Attal hingegen verkauft eine Reform der Arbeitslosenversicherung als Allheilmittel. Sie soll zu tieferen Ausgaben führen und gleichzeitig mehr Leute in den Arbeitsmarkt bringen, die dann wiederum höhere Steuern bezahlen. Die Arbeitslosenquote in Frankreich liegt derzeit bei 7,5 Prozent. Das ist einer der tiefsten Werte der letzten 20 Jahre, aber er ist etwas höher als beispielsweise in Deutschland (6 Prozent). Auch bei der Quote der Erwerbstätigen (73,6 Prozent der Personen zwischen 15 und 64 Jahren) schneidet Frankreich ein bisschen schlechter ab als der östliche Nachbar (76,9 Prozent).

Um dieses brachliegende Potenzial zu nutzen, will Attal die Leistungen der Arbeitslosenversicherung zurückfahren. Die maximale Bezugsdauer, die derzeit bei 18 Monaten liegt, soll auf 12 bis 14 Monate sinken. Zudem plant Attal schärfere Regeln für die Bezugsberechtigung: 6 Monate Erwerbstätigkeit in den vergangenen 24 Monaten sollen nicht mehr reichen.

Opposition ist alarmiert

Einfach schärfere Regeln bei der Arbeitslosenversicherung dekretieren kann die Regierung nicht. Denn es gilt die Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften. Nur wenn sich diese nicht einigen, darf der Staat nach den heutigen Regeln eingreifen. Es würde also eine Gesetzesänderung brauchen – und es ist alles andere als gewiss, dass die Regierung eine solche durch beide Parlamentskammern bringen kann. Denn selbst in seiner eigenen Partei gibt es Leute vom linken Flügel, die nichts von einem weiteren Umbau der Arbeitslosenversicherung «auf dem Buckel der Ärmsten» wissen wollen – es wäre bereits die vierte Reform des Sozialwerks in der Ära Macron seit 2017.

Attal hat bisher darauf verzichtet, das Sparpotenzial der Übung zu beziffern. Da die Arbeitslosenversicherung «nur» 40 Milliarden Euro im Jahr kostet, würden wohl einzig massive Einschnitte spürbare Auswirkungen auf das Gesamtbudget haben. So dürfte der französische Staatshaushalt vorerst hochdefizitär bleiben. Auch die Agentur Moody's glaubt nicht daran, dass das Land in drei Jahren die Maastricht-Kriterien erfüllen kann: Das sei «unwahrscheinlich», schrieb sie letzte Woche. Frankreich droht damit endgültig zu einem weiteren finanzpolitischen Sorgenkind Europas zu werden, fast wie Griechenland. Nur viel grösser. NZZ, 9. April 2024, S. 22


2021 vereinbarten die Kommissionschefin und der Pfizer-CEO Albert Bourla einen Impfstoff-Deal in Milliardenhöhe. Womöglich wurden dabei relevante Nachrichten gelöscht. Europäische Staatsanwälte gehen dem Fall nach – dies zu einem kritischen Zeitpunkt für von der Leyen.

Ursula von der Leyen hätte es wohl selber in der Hand, allen Gerüchten und Anschuldigungen in der sogenannten Pfizer-Affäre den Nährboden zu entziehen. Doch die Lippen der Kommissionspräsidentin bleiben seit Jahren versiegelt. «Uns liegen keine spezifischen Informationen vor, was die EPPO untersuchen könnte», sagte am Dienstag eine Sprecherin der Kommission. Punkt, aus. Mehr gab es in der bemerkenswerten Angelegenheit, dass die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) erstmals direkt gegen von der Leyen wegen möglicherweise strafbaren Fehlverhaltens ermittelt, von offizieller Seite nicht zu sagen.

Das Nachrichtenportal «Politico» hatte zuvor berichtet, dass die Behörde mit Sitz in Luxemburg den Fall von der Staatsanwaltschaft in Lüttich übernommen habe. Die Belgier hatten bereits Anfang 2023 eine Ermittlung gegen von der Leyen wegen «Einmischung in öffentliche Ämter, Vernichtung von SMS, Korruption und Interessenkonflikten» eingeleitet, nachdem eine Zivilklage eingereicht worden war. Klagen von allen Seiten

Der Kläger, ein belgischer Lobbyist, fand, dass die Kommissionschefin vor aller Augen die Transparenzregeln der EU verletzt habe. Und mit dieser Überzeugung war er nicht allein: Seiner Klage schlossen sich wenig später die polnische und die ungarische Regierung an. Parallel dazu klagten ausserdem eine Gruppe von EU-Abgeordneten und die «New York Times» vor dem Europäischen Gerichtshof gegen von der Leyen – in beiden Fällen wegen mutmasslichen Verstosses gegen die Grundrechtecharta der EU.

Bei den Vorwürfen geht es um die turbulente Zeit der Impfstoff-Beschaffung während der Corona-Pandemie. Ende 2020 hatten die Mitgliedstaaten beschlossen, dass die EU gemeinsam Vakzine beschaffen sollte. Die Kommission bestellte direkt bei den Herstellern, und sie konzentrierte sich dabei auf den amerikanischen Pharmariesen Pfizer.

Zwei Mal führten Teams der Kommission (in denen Vertreter der Mitgliedstaaten und Sachverständige sassen) die Verhandlungen mit Pfizer. Die Verhandlungen für den dritten Liefervertrag aber übernahm von der Leyen im Frühjahr 2021 persönlich, ohne dafür ein entsprechendes Mandat zu haben. Dabei ging es um die Lieferung von 1,8 Milliarden Impfstoffdosen mit einem geschätzten Auftragsvolumen von 35 Milliarden Euro aus EU-Steuergeldern.

Von der Leyen rühmte sich damals ihres guten Drahtes zu Albert Bourla, dem Pfizer-Vorstandsvorsitzenden. Das vertraute sie der «New York Times» an, die im April 2021 erstmals über die vertraulichen Gespräche zwischen der Kommissionschefin und Bourla berichtete. Über mehrere Monate hatten beide per SMS über das Geschäft verhandelt. Als die «New York Times» eine Einsicht in den Schriftverkehr verlangte, weigerte sich die Kommission, den Inhalt offenzulegen.

Auch die EU-Ombudsfrau Emily O'Reilly und der Europäische Rechnungshof wollten wissen, was in den Textnachrichten stand. Doch von der Leyens Behörde speiste sie mit der Information ab, dass keine Dokumente gefunden worden seien, die in ihren Geltungsbereich fielen. Resigniert stellte O'Reilly fest: «Die Antwort der Kommission auf meine Untersuchungsergebnisse hat weder die grundlegende Frage beantwortet, ob die fraglichen Textnachrichten existieren, noch Klarheit darüber geschaffen, wie die Kommission auf eine Anfrage nach jeglichen anderen Textnachrichten reagieren würde.»

Hat von der Leyen etwas zu verbergen? Eigentlich galt der Deal mit Pfizer auf dem Höhepunkt der Pandemie als grosser Triumph für die lange glücklos agierende Kommissionschefin. Die schiere Menge der bestellten Impfstoffdosen sorgte jedoch im Nachhinein für Aufsehen. Pfizer lieferte so viel Vakzine, dass allein im letzten Jahr Dosen im Wert von mindestens 4 Milliarden Euro vernichtet werden mussten. Zugleich war der Preis trotz der hohen Abnahmemenge im dritten Liefervertrag um wundersame 25 Prozent pro Dosis angestiegen.

Lästige Geschichte

Die Kommission hatte Pfizer das Quasi-Monopol für den Impfstoffmarkt übergeben, was nach EU-Wettbewerbsregeln mindestens fragwürdig war. Schon 2022 kündigte die EPPO an, die Praxis der Vakzinbeschaffung generell zu prüfen. Der «Politico»-Bericht ist jedoch ein Hinweis, dass sich die Staatsanwaltschaft nun auch explizit mit von der Leyens Textnachrichten beschäftigt.

Die EPPO ist eine unabhängige Einrichtung mit weitreichenden Befugnissen, die für den Schutz der finanziellen Interessen der EU ins Leben gerufen wurde. Ihre Leiterin, die Rumänin Laura Kövesi, ist eine resolute Korruptionsjägerin, die nicht in dem Ruf steht, unter politischem Druck einzuknicken.

Für von der Leyen kommt der Bericht zu einem unangenehmen Zeitpunkt. Die Deutsche bewirbt sich gerade um eine zweite Amtszeit als Kommissionspräsidentin und ist auf Unterstützung aus den Hauptstädten angewiesen. Immerhin kündigte Polens Premier Donald Tusk jüngst an, sich aus der gemeinsamen Klage mit Ungarn zurückzuziehen. Polens Vorgängerregierung und die Regierung von Viktor Orban hatten eine Chance gesehen, es von der Leyen, die beide Länder für Rechtsverstösse anprangert, mit gleicher Münze heimzuzahlen. NZZ, 3. April 2024, S. 3


Bauchschmerzen bereitet den kleinen Netzbetreibern insbesondere die von der EU verlangte vollständige Öffnung des Schweizer Strommarktes.

Zuerst wird im edlen Speisesaal eines Berner Hotels ein üppiges Mittagsmahl samt Rotwein serviert. Dann reden mehrere Topmanager aus der Strombranche den versammelten Parlamentarierinnen und Parlamentariern ins Gewissen. Die Chefs von Axpo, BKW, EWZ und zwei weiteren Stromunternehmen erklären, wie wichtig es für ihre Unternehmen und das ganze Land sei, endlich ein Stromabkommen mit der EU abzuschliessen.

Organisatorin des Anfang März durchgeführten Anlasses ist Swissgrid, die Betreiberin des Stromübertragungsnetzes, das die Schweiz mit dem Ausland verbindet. Kaum sind die Teller abgeräumt, verschicken die Unternehmen ein gemeinsames Communiqué: «Strombranche ist sich einig: Ein Stromabkommen mit der Europäischen Union bleibt oberste Priorität», lautet der Titel.

Kritik an Swissgrid

Bei einer Reihe von Firmen in der Elektrizitätsindustrie kommt das ganz schlecht an, wie mehrere Quellen gegenüber der «NZZ am Sonntag» bestätigen. Der Grund: Die Swissgrid könne nicht für die Branche sprechen. Denn diese bestehe längst nicht nur aus der Handvoll Unternehmen, die am Anlass dabei waren. Der Swissgrid-Sprecher Kaspar Haffner weiss von der Kritik. Der Titel der Medienmitteilung sei tatsächlich nicht angemessen und sei in der Online-Version korrigiert worden, sagt er.

Die Episode belegt: Ein Abkommen mit der EU steht längst nicht bei jedem Stromunternehmen zuoberst auf der Prioritätenliste. In der Schweiz liefern 630 Netzbetreiber Strom – von Gemeindewerken bis hin zu kantonalen Versorgern. 70 Prozent davon besitzen keine eigenen Kraftwerke. Viele befürchten von einem EU-Abkommen Nachteile für ihr Geschäftsmodell.

Kleine Stromfirmen sind skeptisch

Das zeigt sich am Dachverband Schweizer Verteilnetzbetreiber (DSV). Dieser hat über 400 Mitglieder, insbesondere lokale und regionale Versorger in der Deutschschweiz und in Liechtenstein. «Ein geregeltes Verhältnis zur EU ist auch in unserem Interesse», sagt der Verbandspräsident Beat Gassmann zwar. Doch er betont: «Das bedeutet nicht, dass wir das Stromabkommen in der angedachten Form unterstützen.»

Ein Punkt, der den kleinen Netzbetreibern Bauchschmerzen bereitet, ist die von der EU verlangte vollständige Marktöffnung. Heute dürfen in der Schweiz erst einige zehntausend Grosskunden ihren Lieferanten frei wählen. Der Rest der über fünf Millionen Endverbraucher hingegen muss den Strom bei seinem regionalen Lieferanten beziehen.

Der DSV spricht sich grundsätzlich für eine vollständige Liberalisierung aus. Der Verband lehnt es aber ab, dass Kunden, die in den freien Markt wechseln und einen neuen Lieferanten wählen, später wieder zu ihrem ursprünglichen Versorger in die geschützte Grundversorgung zurückkehren können.

Beruhigungspille für EU-Gegner

Eine solche Option wird in der Politik, der Verwaltung und der Strombranche diskutiert. Mit ihr soll den Gegnern des EU-Vertrags und der Marktöffnung der Wind aus den Segeln genommen werden, wenn es wie erwartet zu einer Abstimmung kommt. Denn so wäre sichergestellt: Kleinkunden, die auf dem freien Strommarkt schlechte Erfahrungen machen, können diesem wieder den Rücken kehren.

Doch laut dem DSV-Präsidenten Gassmann wird mit der Rückkehrmöglichkeit eine Ungerechtigkeit geschaffen. «Damit die Netzbetreiber jederzeit Kunden beliefern können, die in die Grundversorgung zurückwechseln, müssen sie Energie für diese einkaufen», sagt er. Das Risiko der Beschaffung dieses zusätzlichen Stroms – etwa, zu welchem Preis dieser eingekauft werden kann – müssen aber die Kunden im freien Markt tragen, wie Gassmann erklärt.

Der DSV zeigt sich noch bei weiteren Punkten skeptisch. Gemäss EU-Recht könnte neu in einem Netzgebiet ein Unternehmen als Grundversorger definiert werden. «Damit würde aber der Markt beeinflusst, denn dieser Lieferant hätte gegenüber allen anderen einen Vorteil», kritisiert Gassmann. Darum gelte beim DSV: «Wenn das Resultat aus den Verhandlungen mit der EU vorliegt, werden wir dieses beurteilen und eine abschliessende Meinung fassen.»

Verhandlungsresultat abwarten

Auch Ronny Kaufmann, Chef des Stadtwerke-Netzwerks Swisspower, will sich nicht vor Abschluss der Verhandlungen festlegen. Er rät den Energieversorgern zwar, sich bereits auf eine mögliche vollständige Marktöffnung vorzubereiten. Die Frage, ob die Schweiz diesen Schritt aber wirklich gehen solle, «stellt sich für mich erst dann, wenn ein gutes Stromabkommen mit der EU vorliegt», sagt Kaufmann.

Wenn jemand für die Branche als Ganzes sprechen kann, dann ist es der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE). Dem Dachverband sind auch DSV und Swisspower angeschlossen. «Wir sind überzeugt: Für die Marktöffnung lässt sich ein Modell finden, das für alle tragbar und umsetzbar ist», sagt die Sprecherin Claudia Egli. Ob es eine Rückkehrmöglichkeit in die Grundversorgung geben soll, sei eine politische Frage. Wenn sie eingeführt werde, sei eines klar: Es müsse für alle Stromversorger Planungssicherheit geschaffen werden. NZZ am Sonntag, 24. März 2024, S.27


Bundesrat Albert Rösti will sich bei der Bereitstellung der Stromreserve von Brüssel nicht dreinreden lassen. Das Stromabkommen mit der EU hält aber noch andere Hürden bereit. Seit Februar 2023 verfügt die Schweiz über eine Art Lebensversicherung beim Strom. Droht eine Mangellage, kann sie die Turbinen von drei Notkraftwerken in Gang setzen, die mit Öl und Gas zusätzlichen Strom produzieren. Der Bund lässt sich die Vorsorge für den Krisenfall einiges kosten: Allein die Bereitstellung des Kraftwerks in Birr schlägt mit fast einer halben Milliarde Franken zu Buche.

Und das, obwohl die Anlage bisher noch gar nie Strom produzieren musste. Doch weil die Gefahr eines Stromengpasses auch in den nächsten Jahren virulent bleibt, hält der Bundesrat an der Notreserve fest. Bereits 2026 sollen neue Gaskraftwerke ans Netz gehen, welche die bestehenden Anlagen ersetzen. Kostenpunkt: bis zu eine Milliarde Franken.

Mit den Verhandlungen mit der EU über ein Stromabkommen gelangen die im letzten Winter aus dem Boden gestampften Reservekraftwerke jetzt aber plötzlich auf den Prüfstand. Der Grund: Die Kraftwerke, für welche die Betreiber auch Geld erhalten, wenn sie nicht laufen, könnten gegen das Beihilferecht der EU verstossen. Brüssel will damit verhindern, dass der Markt verzerrt wird, indem Strom von den staatlich finanzierten Notkraftwerken auf den Markt gelangt.

Stromreserve als rote Linie

Redet die EU der Schweiz bei der Bereitstellung der Stromreserve drein, überschreitet sie gemäss Bundesrat Albert Rösti eine rote Linie: «Es kann nicht angehen, dass wir Reservekraftwerke bauen, die dann im Notfall nicht betrieben werden können», erklärte er am Montag gegenüber der NZZ. Von seinen Leuten im Bundesamt für Energie (BfE) erwarte er in diesem Punkt eine «harte Haltung» in den Verhandlungen. Unumstritten für die EU ist laut Rösti dagegen die Wasserkraftreserve, welche die Stromfirmen jeweils im Winter für Notlagen zurückbehalten müssen.

Beim Bundesamt für Energie selbst zeigt man sich optimistisch, in der Frage über die Reservekraftwerke eine Einigung zu erzielen. «Da diese Kraftwerke nicht laufend Strom produzieren und dieser nicht am Markt abgesetzt wird, gehen wir davon aus, dass sie EU-konform sind», sagt der Botschafter Guillaume Cassaigneau, Leiter Internationales beim BfE. Er weist darauf hin, dass auch diverse EU-Länder während der Energiekrise im vergangenen Jahr Reservekraftwerke bereitgestellt hätten, ohne dass Brüssel deswegen eingeschritten sei. «Wir gehen deshalb nicht davon aus, dass die Stromreserve zum Stolperstein in den Verhandlungen wird.»

In den Gesprächen mit den EU-Unterhändlern wird es jedoch auch um die Dimension der Reservekapazitäten gehen. Ziel der EU ist es, dass die Infrastruktur innerhalb des Binnenmarktes so ausgestaltet ist, dass die Elektrifizierung und Dekarbonisierung zu möglichst geringen Kosten erfolgt. Überdimensionierte Reservekraftwerke laufen diesem Ziel aus Sicht der der EU zuwider. Es ist allerdings alles eine Frage der Perspektive: Wird die Schweiz isoliert betrachtet, sind die Gaskraftwerke nötig, um in Notlagen Versorgungssicherheit herzustellen. In einem europäischen Kontext jedoch könnten sie obsolet sein, da bei Engpässen grenzüberschreitend Reservekapazitäten aktiviert werden können.

Ob es die Reservekraftwerke überhaupt noch braucht, wenn die Schweiz über ein Stromabkommen verfügt, wird auch von der Strombranche infrage gestellt. So fordern sowohl die nationale Netzgesellschaft Swissgrid als auch der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE), dass der Bund überprüfe, ob die bundesrätliche Stromreserve dann noch zweckmässig sei. Schliesslich könne die Beschaffung zukünftig grenzüberschreitend und technologieoffen erfolgen.

«Die Stromreserve hat uns in der Energiekrise im vergangenen Jahr eine Milliarde Franken gekostet», sagt der VSE-Direktor Michael Frank. «Es muss deshalb unser Ziel sein, von den Reservekraftwerken wegzukommen und mehr Stromunabhängigkeit zu erlangen.» Gelingen könne dies allerdings nur, wenn der inländische Ausbau der erneuerbaren Energien, namentlich der Wasserkraft, endlich umgesetzt werde.

Gemäss einer Studie der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (Elcom) braucht die Schweiz zur Absicherung Gaskraftwerke vor allem für den Fall, dass die EU ihre Drohung wahr macht und ab 2026 der Schweiz 70 Prozent der grenzüberschreitenden Netzkapazitäten kappt. Kommt es so weit, könnte dies bei einer Verkettung verschiedener Ereignisse – etwa einem Ausfall der Kernreaktoren in Beznau im späten Winter – zu einer Mangellage führen. Schliesst die Schweiz ein Abkommen mit der EU ab, ist sie Teil des EU-Marktes – und wird damit auch in die Zuteilung der grenzüberschreitenden Netzkapazitäten einbezogen. Damit jedoch stellt sich die Frage, ob der Bau von Gaskraftwerken dann noch nötig ist.

Bergkantone fürchten um Gewässerhoheit

Die Reservekraftwerke sind in den Verhandlungen mit der EU nur ein Streitpunkt unter vielen. So sorgen sich etwa die Bergkantone, dass die EU in die Gewässerhoheit eingreifen könnte – und die Nutzung des Wassers im Strombereich betroffen wäre. Das Schweizer Recht gestattet die Konzessionsvergabe zur Stromproduktion explizit ohne Ausschreibung. Das EU-Recht jedoch sieht ab einem gewissen Schwellenwert eine Ausschreibepflicht vor. Vertreter von Bergkantonen fordern denn auch ultimativ, dass in diesem Bereich das Schweizer Recht zur Anwendung komme. Der Bundesrat hat diese Maxime in das Verhandlungsmandat aufgenommen. Im Bundeshaus weiss man: Bleibt die EU hart, werden die Bergkantone gegen das Abkommen Sturm laufen.

Für Kopfzerbrechen sorgen in der Strombranche zudem die strengen Entflechtungsvorgaben der EU. In der Schweiz sind die Energieversorger bereits heute verpflichtet, für den Netzbetrieb Buchhaltung und IT separat zu führen. Die EU-Bestimmungen gehen jedoch deutlich weiter und fordern, dass bei Unternehmen mit über 100 000 Kunden der Netzbetrieb auch rechtlich von den übrigen Tätigkeitsbereichen abgesondert wird. Davon betroffen wären in der Schweiz vierzehn Unternehmen, darunter auch das EWZ, das in die Zürcher Stadtverwaltung integriert ist. Diese Versorger müssten – sofern dies nicht schon der Fall ist – in eine externe Gesellschaft ausgegliedert werden, was mit einem beträchtlichen administrativen Aufwand verbunden wäre.

Zweifellos die grösste Hürde auf dem Weg zu einem Abkommen ist die vollständige Öffnung des Strommarktes. Die EU schreibt vor, dass jeder Stromverbraucher die Wahlfreiheit haben soll, ob er in der Grundversorgung bleibt oder Strom im freien Markt einkauft. Doch wie grosszügig das Wahlrecht ausgestaltet sein soll, ist umstritten. Können die Kunden jeden Monat ihren Anbieter wechseln, gefährdet dies die Planungssicherheit der einzelnen Versorger. Ebenfalls offen ist, wie stark die Preise reguliert werden sollen. Gemäss EU-Recht ist ein Schutz vor hohen Marktpreisen in der Grundversorgung nur teilweise möglich.

Es ist dies einer der Gründe, weshalb die Gewerkschaften die Liberalisierung des Strommarkts kategorisch ablehnen. Skeptiker finden sich jedoch auch unter den Energieversorgern, vor allem in der Westschweiz, und bis weit ins bürgerliche Lager hinein. Die grösste Herausforderung bei der Umsetzung der Marktöffnung dürfte deshalb nicht sein, die Schweizer Regelung in Einklang mit jener der EU zu bringen, sondern sie so auszugestalten, dass sie politisch mehrheitsfähig ist. Gelingt Letzteres nicht, ist das Abkommen ohnehin zum Scheitern verurteilt. NZZ, 23. März 2014, S. 11


Der AHV-Erfolg hat die Gewerkschaften gestärkt. Das wird sich auch auf das EU-Dossier auswirken: SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard will den Lohnschutz im Zweifel in einer Volksabstimmung verteidigen.

Neuer Anlauf, neues Glück: Am Montag, den 18. März 2024, schüttelten sich Bundespräsidentin Viola Amherd und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Brüssel die Hände. Drei Jahre nach dem Scheitern des Rahmenabkommens nehmen die Schweiz und die Europäische Union erneut Verhandlungen über ihre bilaterale Zusammenarbeit auf. Mit Elan und Engagement werde man ans Werk gehen, versprach Amherd: «Unsere Teams müssen Lösungen finden, die für beide Seiten stimmen.»

Neuer Anlauf, bekannte Probleme: Ob es zu weiteren Abkommen kommt, wird sich letztlich nicht in Brüssel entscheiden, sondern in einer Volksabstimmung in der Schweiz. Ein Referendum der SVP ist angesichts ihrer europapolitischen Fundamentalopposition so sicher wie das Amen in der Kirche. Mehrheiten für eine Öffnung und damit auch für den Erhalt der Personenfreizügigkeit gab es in der Vergangenheit jeweils nur, wenn sich die Gewerkschaften und die Wirtschaftsverbände auf eine soziale Absicherung der Verträge verständigten.

Bis anhin gab es für eine Annäherung zwischen Gewerkschaften und Verbänden keine Anzeichen. Doch nur wenige Tage bevor der Bundesrat das Verhandlungsmandat mit der EU veröffentlichte, ereignete sich Anfang März 2024 bekanntlich Historisches: Die 13. AHV-Rente wurde angenommen. Ein fulminanter Erfolg für die Gewerkschaften, eine krachende Niederlage der Wirtschaftsverbände. Wie hat sich dadurch ihr Kräfteverhältnis verändert? Und hat das allenfalls Auswirkungen auf die EU-Verhandlungen?

Veränderte Wahrnehmung

Pierre-Yves Maillard gilt seit dem Erfolg in einigen Medien als neuer Volkstribun. Selbst verweist der Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) lieber auf eine «hervorragende Truppe» im Zentralsekretariat und auf eine griffige Kampagne «draussen im Terrain». Auf die Frage nach der Machtverschiebung durch die AHV-Abstimmung meint Maillard trocken: «Wir wollen uns nicht überschätzen. Sagen wir nur, dass wir nicht schwächer geworden sind.»

Das deutliche Resultat habe zuerst einmal Folgen für die Diskussionen um die Altersvorsorge. Ein Abbau der Leistungen oder eine Erhöhung des Rentenalters seien damit auf Jahre hinaus vom Tisch, ist Maillard überzeugt. «Beides sind zentrale Elemente der liberalen Agenda.» Doch das Resultat dürfte auch auf andere Themenfelder ausstrahlen, insbesondere auf die EU-Verhandlungen. «Hätten wir bei der AHV verloren, dann wären die Kommentare in den Medien erwartbar gewesen: Vorwärts ohne die Gewerkschaften!»

Stattdessen verfügen diese über neues Selbstvertrauen – und bringen es auch zum Ausdruck: In einem Brief an den Bundesrat kritisierten die Gewerkschaften das Verhandlungsmandat mit der EU scharf. «Besonders stören wir uns daran, dass der Bundesrat die EU-Spesenregelung nicht explizit von den Gesprächen ausgenommen hat», sagt Maillard. Diese würde es Firmen aus dem EU-Raum erlauben, Schweizer Firmen deutlich zu unterbieten. Weitere Kritikpunkte sind die geplanten Liberalisierungsschritte auf dem Strommarkt und neuerdings im Bahnverkehr.

«Der Bundesrat und seine Botschafter:innen nehmen den Lohnschutz noch immer zu wenig ernst», sagt Maillard. Der bisher einzige zählbare Erfolg in den Vorgesprächen zwischen der Schweiz und der EU sei eine «non-regression clause» – also eine Absicherung, dass der Status quo beim Lohnschutz erhalten bleiben soll. «Erreicht hat diese Klausel allerdings nicht der Bundesrat, das waren die Sozialpartner:innen im direkten Austausch mit EU-Vize Maroš Šefčovič.»

Um endlich Gehör bei der Regierung zu finden, verlangen die Gewerkschaften in ihrem Brief deshalb eine Aussprache. Andernfalls, so droht Maillard, würden sie die innenpolitischen Gespräche über flankierende Massnahmen zu neuen Abkommen sistieren. Mit ihrer Kritik stossen die Gewerkschaften neuerdings sogar in der NZZ auf Verständnis – auch das zeugt von einer veränderten Wahrnehmung der Kräfteverhältnisse. Wie aber sieht man all das beim Arbeitgeberverband, der bei den Wirtschaftsverbänden im EU-Dossier die Federführung hat?

Kompromisse? Fehlanzeige

Nach einem Wechsel an der Spitze im letzten Sommer gibt es dort zumindest einen neuen Ansprechpartner: Auf den oft erratisch wirkenden Valentin Vogt folgte Severin Moser. Der Versicherungsmanager war in einem früheren Leben olympischer Zehnkämpfer. Auf die AHV-Abstimmung angesprochen, gibt er nur eine Runde verloren, aber noch nicht den ganzen Wettkampf: «Ausschlaggebend für die Zustimmung auch bei einem Teil der Bürgerlichen war der Anstieg der Inflation innert kurzer Frist», lautet seine erste Analyse. Um von einer sozialpolitischen Zeitenwende zu sprechen, müsste sich das Ergebnis aber erst einmal bestätigen, bei den noch in diesem Jahr folgenden Abstimmungen über die Krankenkasseninitiativen oder über die Revision der zweiten Säule. Auf Themen fern der Sozialversicherungen wie etwa die EU-Verhandlungen dürfte das AHV-Resultat kaum Auswirkungen haben, meint Moser. «Die Gewerkschaften werden bei dieser Frage weiterhin lautstark ihre Punkte bringen. Aber das hätten sie auch bei einer Niederlage getan.»

Sechzehn Vorschläge hat der Gewerkschaftsbund den Arbeitgeber:innen zur Verbesserung des Lohnschutzes präsentiert. «Doch sie sind bisher leider höchstens auf technische Details eingetreten», sagt Gewerkschaftschef Maillard. Um das Lohndumping durch Entsendefirmen aus dem EU-Raum zu unterbinden, wäre es für die Gewerkschaften am wirkungsvollsten, wenn die Gesamtarbeitsverträge für alle Unternehmen in einer Branche einfacher verbindlich erklärt würden: Diese legen jeweils die Mindestlöhne fest, die nicht unterboten werden dürfen. Arbeitgeberpräsident Moser will auf diese Forderung weiterhin nicht eintreten: «Im Bau und im Baunebengewerbe, die von der Entsendearbeit besonders betroffen sind, gibt es ja bereits Gesamtarbeitsverträge.»

Moser betont, dass man auch seitens der Arbeitgeber für den Erhalt des bisherigen Lohnschutzniveaus eintrete. «Wir bieten aber nicht Hand zu einem Ausbau, der zulasten eines flexiblen Arbeitsmarktes geht.» Was die Verhandlungen mit der EU betrifft, zeigt sich der Arbeitgeberpräsident zuversichtlich: «Über alles betrachtet, werden wir zu ähnlichen Lösungen kommen, wie sie heute gelten.» Die Einschätzung der Lage geht zwischen den Gewerkschaften und den Wirtschaftsverbänden also weit auseinander. Mit Wirtschaftsminister Guy Parmelin müsste nun ausgerechnet jener Mann vermitteln, der sich in der Diskussion um den Lohnschutz seit Jahren auffällig rarmacht. Wohl wissend, dass jede Einigung zwischen den Sozialpartner:innen die Position seiner eigenen SVP schwächt. Maillard will deshalb über die kommenden Abstimmungen den Druck erhöhen: «Es ist klar geworden, dass Abstimmungen nötiger geworden sind, um sich für faire Löhne und gegen Kaufkraftverluste einzusetzen.» Falls die ausgehandelten EU-Abkommen den Lohnschutz nicht erfüllen, ist für Maillard die letzte Konsequenz klar: «Dann werden wir auch sie in einer Abstimmung bekämpfen.» Von Kaspar Surber, WoZ, 21. März 2024, S. 4


Fast 70 % der Polen wollen nicht, dass ihr Land der Eurozone beitritt. Die im Auftrag von Wirtualna Polska durchgeführte Umfrage zeigt, dass 66,8 % der Polen es vorziehen würden, den 500 Jahre alten Zloty beizubehalten, anstatt den Euro einzuführen, und fast die Hälfte ist "definitiv gegen" einen Beitritt zur Eurozone. Nur 27,3 % befürworten die Einführung der europäischen Währung. People's News, No.263, 11. April 2024, www.people.ie


Die Staaten in Europa haben ihre Einfuhren von Großwaffen zwischen 2014-18 und 2019-23 fast verdoppelt (+94 Prozent). Weitaus größere Mengen an Waffen flossen 2019-23 nach Asien und Ozeanien sowie in den Nahen Osten, wo sich neun der zehn größten Waffenimporteure befinden. Die Vereinigten Staaten steigerten ihre Waffenexporte zwischen2014-18 und 2019-23 um 17 Prozent, während sich die Waffenexporte Russlands halbierten. Russland ist zum ersten Mal der drittgrößte Waffenexporteur und liegt nun nur noch knapp hinter Frankreich. Dies geht aus neuen Daten zu internationalen Waffentransfers hervor, die vom Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI) veröffentlicht wurden und unter www.sipri.org abrufbar sind. People's News, No.263, 11. April 2024, www.people.ie


Das erklärte Ziel der EU-Forschungspolitik ist es, einen "europäischen Forschungsraum" zu schaffen und die entsprechende Industrie zu ermutigen, "wettbewerbsfähiger zu werden". Dies geschieht derzeit durch das Programm Horizon Europe, das zwischen 2021 und 2027 mit einem Gesamtbudget von 95,5 Milliarden Euro ausgestattet ist. Neben Organisationen und Unternehmen aus den Mitgliedstaaten haben auch die Türkei und Israel einen privilegierten Zugang zu den entsprechenden Mitteln erhalten, letzteres im Bereich der Drohnentechnologie. Die Unterstützung der israelischen Rüstungsindustrie durch die EU ist aus moralischer und rechtlicher Sicht zweifellos fragwürdig - insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Anklage wegen angeblichen Völkermordes in Gaza. Begründet wird dies unter anderem mit völkermörderischen Äußerungen hochrangiger israelischer Beamter und Politiker, darunter auch des israelischen Verteidigungsministers, dessen Ministerium für die Teilnahme an EU-Forschungsprojekten EU-Finanzen erhält. People's News, No.263, 11. April 2024, www.people.ie


Die EU-Kommission plant umfassende Maßnahmen zur Entwicklung des militärisch-industriellen Komplexes der EU und zur Erhöhung der Kriegsbereitschaft, mit Subventionen zur Steigerung der Produktionskapazitäten, zum Aufbau von Reserven und zur Förderung von Investitionen.

Die neue Strategie sieht laut Bloomberg Subventionen vor, die zur Zusammenarbeit motivieren, die Industrialisierung und den industriellen Aufschwung des Blocks unterstützen sollen, sowie eine Regelung zur Versorgungssicherheit. Binnenmarktkommissar Thierry Breton sprach von der Möglichkeit, in den nächsten 12 Monaten "hundert Milliarden Euro" an Investitionen zu mobilisieren. Die Europäer "müssen das Paradigma ändern und in den Modus der Kriegswirtschaft wechseln". Die EU-Exekutive schlägt Subventionen für die gemeinsame Beschaffung vor, aber auch eine Mehrwertsteuerbefreiung für gemeinsames Eigentum an Fähigkeiten. In Anlehnung an die Art und Weise, wie die Kommission während der Pandemie die Produktion von Impfstoffen gegen COVID-19 und von Gasvorräten durch Vorabkaufvereinbarungen sichergestellt hat, könnte die Kommission Verteidigungsverträge im Namen der Mitgliedstaaten abschließen, bevor diese es selbst tun, wie von der Leyen bereits dargelegt hat. People's News, No.262, 29. Februar 2024, www.people.ie


Copernicus ist das Erdbeobachtungsprogramm der EU, das hochwertige Bilder für die Umweltüberwachung liefert. Die EU hat nun getrennte Verträge an zwei Konsortien unter der Leitung von Telespazio und OHB System vergeben, um die Machbarkeit der Nutzung der Copernicus-Erdbeobachtungskonstellation für militärische Zwecke zu untersuchen. Die beiden Verträge wurden im Rahmen des Earth Observation Governmental Service (EOGS) vergeben. Die ausgewählten Konsortien werden nun im Rahmen von zwei gleichzeitigen 12-monatigen Studien untersuchen, wie der Dienst am besten bereitgestellt und umgesetzt werden kann. Ziel ist es, den Dienst für die EU und ihre Mitgliedstaaten im Jahr 2028-34 zur Verfügung zu stellen. People's News, No.262, 29. Februar 2024, www.people.ie


2023 stellte die EU-Kommission in ihrem Strategic Foresight Report fest, dass die EU rund 620 Milliarden Euro an zusätzlichen jährlichen Investitionen benötigt, um ihre Klimaziele zu erreichen. Dann einigten sich die EU-Finanzminister im Dezember 2023 auf eine Reform der Haushaltsregeln, die die meisten Regierungen zu Ausgabenkürzungen verpflichtet. Geld auf EU-Ebene steht ebenfalls nicht mehr zur Verfügung, da das Konzept des "Europäischen Souveränitätsfonds" von der EU-Kommission anscheinend auf Eis gelegt wurde. Wenn dann noch die Militärausgaben steigen und die Förderung von Technologien mit doppeltem Verwendungszweck und Militärtechnologien zunimmt, wird die Aufgabe unmöglich.

Entweder werden die Sparmaßnahmen nicht eingehalten oder die politischen Ziele werden nicht erreicht. Die Klimamaßnahmen der EU werden durch die Gestaltung ihrer Geldpolitik behindert, die im Sinne des Ordoliberalismus das vorrangige Ziel der Preisstabilität verfolgt. In den letzten beiden Jahren haben wir erlebt, wie die EZB auf einen angebotsbedingten Preisschock mit einer Anhebung der Zinssätze reagierte, was viele Branchen und Hypothekennehmer in Schwierigkeiten brachte.

Wenn sich die nächsten Angebotsschocks aufgrund geopolitischer Ereignisse abzeichnen und die Energie- und Schifffahrtskosten infolge der Angriffe auf das Rote Meer oder aufgrund von Umweltkatastrophen steigen, wird sich eine auf Preisstabilität ausgerichtete EZB gezwungen sehen, die Zinssätze erneut anzuheben und die öffentlichen und privaten Investitionen und damit das Wirtschaftswachstum zu bremsen.

Es muss gesagt werden, dass die neuen fiskalischen Regeln ein wenig mehr Flexibilität als früher zulassen. Dennoch bleiben die wichtigsten Grundsätze der ordoliberalen EU unverändert, vor allem weil sie in den EU-Verträgen verankert sind und diese nur einstimmig geändert werden können. Diese Tatsache vergrößert das Demokratiedefizit der EU, nicht zuletzt, weil die ordoliberalen wirtschaftspolitischen Grundsätze verteilungspolitische Konsequenzen haben.

Selbst große europäische Volksmehrheiten werden sie nicht ändern können, solange ein einzelnes Land daran festhalten möchte. Und ein einzelnes Land kann nicht beschließen, andere wirtschaftspolitische Grundsätze zu verfolgen, während es in der EU bleibt.

Die "Entpolitisierung" der Wirtschaftspolitik ist an sich schon undemokratisch, aber man kann sagen, dass sie die Demokratie im Allgemeinen untergräbt. In einem Chatham House-Forschungspapier aus dem vergangenen Jahr wird argumentiert, dass die Unmöglichkeit, grundlegende politische Debatten über die Wirtschaftspolitik zu führen, den Schwerpunkt der Debatte auf andere, oft ätzendere kulturelle Fragen verlagert und den Aufstieg der Rechtsextremisten begünstigt.

Deren Aufstieg in den letzten Jahren, zu dem auch die Sparpolitik beigetragen hat, hat die EU-Politiker dazu veranlasst, eine härtere Haltung gegenüber der Einwanderung einzunehmen, zu einem Zeitpunkt, an dem ein alterndes Europa viele Arbeitskräfte benötigen würde, was wiederum das Wirtschaftswachstum bremst. Sie bremsen das Wachstum, verlangsamen die Innovation und damit den grünen Wandel, erhöhen die Armut, stellen die Interessen der Unternehmen gegen die Arbeitnehmer und den grünen Wandel und bringen die Arbeitnehmer in eine benachteiligte Verhandlungsposition, alles in der Hoffnung, dass die Marktkräfte am Ende das Richtige bewirken werden. Es ist offensichtlich, dass dies nicht der Fall ist, und in der Zwischenzeit geht der langsame Niedergang der EU-Industrie weiter. 4. März 2024, Frank Keoghan, People's News, www.people.ie. https://thepeoplesnews.home.blog/­2024/­03/­04/­time-to-ditch-the-eus-austerity-fiscal-rules/­


Am 1.3.2024 ratifizierte das EU-Parlament das erweiterte Handels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und Chile. Es zeigt einmal mehr: Während in Sonntagsreden der Klimaschutz betont wird, wird unter der Woche fleißig an der Zerstörung unserer Lebensgrundlagen gearbeitet.

Im Norden Chiles, in der Atacamawüste, lagert ein wertvoller Rohstoff: Lithium. Lithium ist unter anderem als Bestandteil von Akkus unentbehrlich für E-Auto, seine Nachfrage ist explodiert. Doch die Förderung von Lithium verbraucht enorm viel Wasser: Um eine Tonne Lithium zu produzieren, benötigt man etwas 900.000 Liter Wasser – und das in einer der trockensten Regionen der Erde. Um möglichst billig an Lithium und andere Rohstoffe wie Kupfer zu kommen, schloss die EU-Kommission im Jahr 2005 ein Handelsabkommen mit Chile und verhandelt seither über ein aktualisiertes Abkommen, das jetzt im EU-Parlament verabschiedet wurde.

Im Kapitel "Energie und Rohstoffe" erhält die EU als privilegierter Handelspartner erweiterte Möglichkeiten zur Rohstoffausbeutung. So dürfen Rohstoffe weder an inländische noch an ausländische Abnehmer günstiger abgegeben werden als an die EU. Im Agrarsektor schafft das Abkommen alle Zölle außer diejenigen auf Zucker ab. Die Agrarproduktion soll also für den Export ausgerichtet werden. Dabei ist die Anbaufläche für landwirtschaftliche Produkte in Chile in den letzten Jahrzehnten deutlich gesunken, kleine Produzenten wurden verdrängt, die lokale Lebensmittelversorgung ist gefährdet.

EU-Kommission hat in dem Handelsabkommen verankert, dass ausländische Investoren Staaten vor Sondergerichten verklagen dürfen. So könnten Investoren voraussichtlich entgangene Gewinne einklagen. Das birgt für finanziell schwächere Staaten wie Chile ein erhebliches Risiko und kann dazu führen, dass schon Klageandrohungen notwendige Regulierungen zum Schutz von Mensch und Umwelt verhindern. Während die Handelskapitel mit Sanktionen bewehrt sind, werden die Abschnitte zu Menschenrechten und Naturschutz als bloße Absichtserklärungen deklariert.

Das EU-Chile-Freihandelsabkommen setzt eine Reihe von neokolonialen Abkommen fort, deren Ziel es nicht zuletzt ist, die Automobilindustrie einen zweiten Frühling zu verschaffen, statt eine klimafreundliche Verkehrswende durchzusetzen. https://www.solidarwerkstatt.at/­arbeit-wirtschaft/­eu-beschliesst-neokoloniales-freihandels-abkommen-mit-chile Werkstatt-Rundbrief 4/2024, Solidarwerkstatt Linz, (März 2024)


Lohnschutz und den Service Public bei Strom und Bahn gewährleisten

Der SGB setzt sich für eine soziale, offene Schweiz ein und anerkennt die grosse Bedeutung der Europäischen Union für die friedliche Entwicklung und Zusammenarbeit in Europa. Er unterstützt die Öffnung gegenüber der EU grundsätzlich. Das Ende des unwürdigen Saisonnierstatuts und die Einführung der Personenfreizügigkeit mit wirksamen Flankierenden Massnahmen waren grosse Schritte für bessere Löhne und Arbeitsbedingungen, für die die Gewerkschaften gekämpft haben. Der SGB unterstützt Verhandlungen mit der EU zu den Bilateralen III, wenn die Löhne und der Service Public gesichert sind.

Wir vertreten den Standpunkt, dass beim Lohnschutz die Spesen, die Dienstleistungssperre und die Kaution - über die bereits ausgehandelten Ausnahmen im «Common understanding» hinaus - gesichert werden müssen. Diese Flankierenden Massnahmen müssen nicht nur von der Dynamisierung, sondern auch von der Kompetenz des Europäischen Gerichtshofs ausgenommen werden. Zudem braucht es Verbesserungen im Inland: bei der Allgemeinverbindlich-Erklärung von GAV und bei der Regulierung der Temporärarbeit. Beim Strom und beim internationalen Personenverkehr verlangt der SGB Kooperations- statt Marktzugangsabkommen. Eine Liberalisierung der Stromversorgung und des internationalen Personenverkehrs auf der Schiene lehnen wir ab. 1. Februar 2024, https://www.sgb.ch/­themen/­service-public/­detail/­lohnschutz-und-den-service-public-bei-strom-und-bahn-gewaehrleisten


Die großen Gewerkschaften in der EU haben ihre tiefe Besorgnis über das Ausmaß des industriellen Niedergangs in der EU zum Ausdruck gebracht, da die hohen Energiepreise einen zentralen Pfeiler der Wirtschaft des Blocks zerstören.

Diese Befürchtungen wurden durch eine Eurostat-Studie bestätigt, der zufolge die Industrieproduktion in der EU im November letzten Jahres im Vergleich zum Vormonat um 0,2 % gesunken ist - der dritte monatliche Rückgang in Folge. Auch im Jahresvergleich ging die Industrieproduktion im November um 5,8 % zurück, nachdem sie im Oktober um 5,4 % gesunken war.

"Wir befinden uns in einer sehr besorgniserregenden Situation", so der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB). "Diese Zahlen sind ein Kanarienvogel in der Kohlenmine: Die größten Auswirkungen haben die langfristigen Investitionen in Gebäude und Ausrüstungen." Diese Besorgnis über fehlende Investitionen in wichtige Infrastrukturen wird auch durch die Eurostat-Daten bestätigt.

Die Produktion von Investitionsgütern wie Gebäuden, Maschinen und Ausrüstungen ging im November im Vergleich zum Vormonat in der gesamten EU um 0,8 % zurück, nachdem sie im Oktober um 0,7 % gesunken war. Auch die Produktion von Investitionsgütern war im November um 8,7% niedriger als im gleichen Monat des Jahres 2022.

"Der Mangel an Investitionen, den wir heute erleben, hat bereits dramatische Auswirkungen auf die Arbeitswelt. Fabriken werden geschlossen und Arbeitsplätze in genau den Sektoren abgebaut, die die EU zu dem gemacht haben, was sie heute ist. Dazu gehören laut einem Euractiv-Bericht energieintensive Sektoren wie die Aluminium-, Düngemittel- und Chemieindustrie.

IndustriALL schlägt schon seit einiger Zeit Alarm wegen des industriellen Niedergangs und der drohenden Deindustrialisierung in Europa. Die Gewerkschaft betonte, dass die derzeitige EU-Politik, einschließlich der umstrittenen strengen Steuervorschriften, auf die sich die EU-Finanzminister vor kurzem geeinigt haben, die industrielle Malaise des Blocks nur noch verschlimmern wird. Die Gewerkschaft warnt davor, dass die EU-Mitgliedsstaaten gezwungen sein könnten, ihre Haushalte im nächsten Jahr um mehr als 100 Milliarden Euro zu kürzen, wenn der Rat die Sparmaßnahmen wieder einführt.

Beide Organisationen forderten die politischen Entscheidungsträger der EU auf, "flexiblere" Steuerregelungen einzuführen, um Investitionen zu fördern. Sie schlugen außerdem vor, dass künftige staatliche Industriesubventionen von der Stärkung der Tarifverhandlungsrechte und der Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze abhängig gemacht werden sollten.

An anderer Stelle sagte EGB-Generalsekretärin Esther Lynchs:: "In einer Zeit, in der Europa in eine grüne Zukunft investieren sollte, würden Pläne zur Wiedereinführung von Sparmaßnahmen Europa in seine dunkelste Zeit zurückversetzen. Es ist unglaublich, dass die nationalen Minister einem Plan zugestimmt haben, der sie zu Ausgabenkürzungen von mehr als 100 Milliarden Euro allein in einem Jahr zwingen würde.

Die Regierungen sollten ehrlich darüber sein, was dies für ihre Bürger bedeuten wird: eine große Zahl von Stellenstreichungen, niedrigere Löhne und schlechtere Arbeitsbedingungen sowie eine weitere Unterfinanzierung der öffentlichen Dienste." Geschrieben von Frank Keoghan, People's News, No.260, 4. Februar 2024www.people.ie


Jacques Delors, Präsident der Europäischen Kommission von 1985 bis 1995, der vor kurzem verstorben ist, hatte einen großen Einfluss auf die Entwicklung der EU, indem er einen Sozialvertrag in Aussicht stellte, am bekanntesten auf der TUC-Konferenz 1992, und damit die Gewerkschaftsbewegung in Großbritannien und Irland für das EU-Projekt gewann. Viele der großen Gewerkschaften hatten sich 1973 gegen den Beitritt Großbritanniens zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ausgesprochen - sie waren auch 15 Jahre später noch skeptisch. Die Rede von Delors auf dem TUC-Kongress 1988, in der er um die Unterstützung der britischen Linken für den Binnenmarkt warb, war ein Wendepunkt.

Er versprach ein "soziales Europa" und nicht den "Club der Kapitalisten", den viele Linke immer noch befürchteten. Delors wurde mit stehenden Ovationen gefeiert - die Gewerkschaften waren mit an Bord. Aber die Zerschlagung von Tarifverträgen, von Rentensystemen mit Endvergütung und die unerbittlichen Angriffe auf die Arbeitnehmerrechte in der gesamten EU, die rücksichtslos den Bedürfnissen des Arbeitgebermarktes Vorrang einräumten, verlangten stets, dass wir die Realität und nicht die Rhetorik betrachten sollten.

Doch Delors' Rede hatte unbeabsichtigte Folgen. Margaret Thatcher war wütend und reagierte zwei Wochen später mit einer Rede in Brügge, in der sie die Gefahr eines europäischen "Superstaates" beklagte. Dies war die Geburtsstunde des konservativen Euroskeptizismus.

Wie Thomas Fazi hervorhebt, gibt es eine Geschichte, die sich die EU-Progressiven gerne selbst erzählen: dass ihre Regierungen nach den Schrecken des Zweiten Weltkriegs einen quasi utopischen Kompromiss zwischen Kapitalismus und Sozialismus gefunden haben - nur um dann durch den Import des Halsabschneider-Kapitalismus korrumpiert zu werden, der Reagans neoliberale Konterrevolution in den frühen Achtzigern prägte.

Es ist eine tröstliche Fabel, mit der sie ihr eigenes Versagen entschuldigen wollen. Sie ist jedoch völlig unwahr. Der Neoliberalismus wurde nicht von der anderen Seite des Atlantiks (oder von der anderen Seite des Ärmelkanals, um genau zu sein) nach Europa exportiert. Er war eine weitgehend hausgemachte Angelegenheit - eine Angelegenheit, die in der Tat von europäischen Sozialisten und insbesondere von einem europäischen Sozialisten angeführt wurde: Jacques Delors.

Wir müssen uns jetzt von der Delors-Illusion befreien, die vielen Überlegungen über die Gestaltung von Gesellschaft und Wirtschaft zugrunde liegt, unabhängig von der EU. Wir müssen in dieser Zeit der Krise einige harte Wahrheiten bekräftigen - die Wettbewerbsfähigkeit des Marktes in allen Bereichen kann nicht durch geringfügige legalistische Anpassungen gebändigt werden; Arbeitnehmerrechte sind nicht gegeben, sie werden erkämpft; öffentliche Dienstleistungen müssen von der Regierung kontrolliert werden; der Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeit muss auf nationaler Ebene kontrolliert werden; Frieden wird in der Welt einkehren, wenn die Selbstbestimmung der Nationen gegenseitig respektiert wird.

Und wenn wir das Vermächtnis von Delors überwinden, indem wir uns der Tatsache stellen, dass das "soziale Europa" ein Mythos ist, dann wäre dies vielleicht eine passende Grabinschrift für diesen Mann. Geschrieben von Frank Keoghan, People's News, No.260, 4. Februar 2024. www.people.ie


Änderungen des EU-Gesetzes über künstliche Intelligenz werden es der Polizei erlauben, Gesichtserkennungstechnologie auf aufgezeichnetem Videomaterial ohne die Zustimmung eines Richters zu verwenden - und gehen damit weiter als das, was von den drei EU-Institutionen laut einem durchgesickerten Dokument vereinbart wurde. Hahn, ein deutscher Europaabgeordneter, sagte, dass der endgültige Text der neuen Regeln des Blocks über künstliche Intelligenz "ein Angriff auf die Bürgerrechte" sei und einen "unverantwortlichen und unverhältnismäßigen Gebrauch von biometrischer Identifikationstechnologie" ermöglichen könnte.

Anfang Dezember einigte sich die EU auf ein Regelwerk für künstliche Intelligenz, das weitreichende verbindliche Regeln für den Einsatz dieser Technologie vorsieht. Dabei geht es um die so genannte nachträgliche Gesichtserkennung, bei der die Technologie auf bereits vorhandenes Bildmaterial angewendet wird. Dies unterscheidet sie von der Echtzeitabtastung öffentlicher Plätze mit KI-gestützten Kameras, deren Einsatz nach dem KI-Gesetz weitgehend verboten wäre.

Die spanische EU-Ratspräsidentschaft, die die Regierungen der Mitgliedsstaaten vertritt, und die Berater des Parlaments einigten sich am 22. Dezember auf die Regeln zur Gesichtserkennung, zwei Wochen nachdem sich die beiden Institutionen und die Europäische Kommission auf einen gemeinsamen Standpunkt zum KI-Regelwerk als Ganzes geeinigt hatten.

Hahn argumentierte, dass der Text gegen diese Vereinbarung vom 8. Dezember verstoße. "Die mündliche Vereinbarung sah den Einsatz der Gesichtserkennung nur für sehr schwere Straftaten und unter sehr strengen Bedingungen vor, wie etwa einem vorherigen richterlichen Vorbehalt. Davon ist wenig übrig geblieben", sagte Hahn.

Die deutsche Parlamentarierin sagte, der endgültige Text des Regelwerks würde es den Polizeikräften erlauben, die nachträgliche Gesichtserkennung nach der Zustimmung einer Verwaltungsbehörde und nicht nach der Entscheidung eines Richters einzusetzen. Sie wies darauf hin, dass die Technologie zur Identifizierung von Verdächtigen bei allen Arten von Straftaten erlaubt sei, unabhängig davon, wie schwer diese Straftaten sind. "Die trivialsten Vergehen könnten mithilfe der Gesichtserkennung verfolgt werden", sagte sie.

"Wir hatten sowohl von der Kommission als auch vom Parlament gehört, dass die Gesichtserkennung strengen Sicherheitsvorkehrungen unterworfen und nur in einigen engen Ausnahmefällen erlaubt sein würde", sagte Daniel Leufer von der NGO Access Now. "Der jüngste Text, den wir gesehen haben, macht diese Ankündigungen zum Gespött", während Ella Jakubowska, eine leitende politische Beraterin bei European Digital Rights, sagte, dass der Text "riesige Schlupflöcher öffnet, die den breiten Einsatz der postbiometrischen Identifizierung ermöglichen".

Andere, darunter die führenden Verhandlungsführer des Parlaments, verteidigten jedoch den endgültigen Text. Dragoș Tudorache, der das Gesetz zur künstlichen Intelligenz durchbrachte, sagte, dass die Formulierung zur Gesichtserkennung "von einer Mehrheit" der führenden Parlamentsmitglieder unterstützt wurde und dass sie "die im Dezember erzielte politische Einigung" widerspiegelt.

In der vergangenen Woche einigte sich der Rat jedoch auf einen Text des Gesetzes, der von der irischen Regierung begrüßt wurde. Der endgültige Entwurf findet sich hier

Das Parlament wird das Gesetz in einer Plenarabstimmung verabschieden müssen. Parlamentarische Ausschüsse, Fraktionen oder Bündnisse von mehr als 40 Abgeordneten können Änderungen vorschlagen, die, wenn sie angenommen werden, weitere legislative Arbeit im Rat und im Parlament erfordern. Bis dahin ist es noch ein weiter Weg, wir werden also noch mehr über dieses Gesetz hören. Geschrieben von Frank Keoghan, People's News, No.260, 4. Februar 2024. www.people.ie


Der Klimawandel ist da und erhöht die Waldbrandgefahr überall in Europa, wo es sogar ein Waldbrandinformationssystem (EFFIS) gibt. Deshalb hat die EU für diesen Sommer durch das rescEU-Programm eine Flotte von Löschflugzeugen aufgebaut, die aus 28 Flugzeugen und vier Hubschraubern besteht, die in zehn Mitgliedstaaten stationiert sind. 556 Feuerwehrleute aus zwölf Ländern werden zudem an strategisch wichtigen Standorten in Europa wie Frankreich, Griechenland, Portugal und Spanien stationiert. Sie sollen lokale Feuerwehren unterstützen. Die EU will proaktiv und solidarisch vorbereitet sein, um Waldbrände zu bekämpfen und "deren verheerende Auswirkungen auf Leben, Häuser und Umwelt ab[zu]mildern". Darüber hinaus hat die EU-Kommission Mittel in Höhe von insgesamt 600 Millionen Euro bereitgestellt, um die Finanzierung von zwölf neuen Löschflugzeugen zu unterstützen, die auf sechs EU-Mitgliedstaaten verteilt werden. Darüber hinaus würden mehrere Hubschrauber künftig von der EU finanziert, um die EU-Flotte zur Brandbekämpfung aus der Luft zu stärken. Lapidar ließe sich anmerken, dass die Einhaltung und Verbesserung der EU-Klima- und Naturschutzziele auch eine Möglichkeit wären, den Auswirkungen des Klimawandels proaktiv und solidarisch vorzubeugen.

"Die EU erreicht ihre Klimaziele nicht. Grund: Abholzung!"

Die Organisation Forest Defenders kritisiert, dass die EU-Mitgliedstaaten die negativen Auswirkungen von Biomassenutzung und die schwindende Senkenleistung der Wälder in ihren nationalen Energie- und Klimaplänen (NECP) auf das Klima leugnen. Eine Analyse des Think Tanks PFPI zeige, dass die Entwürfe der NECPs grundlegende Informationen über Bioenergie und ihre Auswirkungen auf die Kohlenstoffsenke in Wäldern und an Land nicht liefern. Die NECPs müssen bis Juni finalisiert werden. Inzwischen habe sogar die EU-Kommission anerkannt, dass der übermäßige Holzeinschlag die Kohlenstoffsenke der Wälder in der EU verschlechtert, und dass die Mitgliedstaaten ihre Ziele für Kohlenstoffsenken im Jahr 2030 wahrscheinlich nicht erreichen werden. "Da mehr als die Hälfte des in den Wäldern der EU geschlagenen Holzes zur Energiegewinnung verbrannt wird, liegt es auf der Hand, dass der schnellste Weg zur Verringerung des Holzeinschlags und zur Erholung der Senke darin bestünde, die Holzverbrennung nicht länger als ‚erneuerbare Energie‘ zu fördern und keine Milliarden für Subventionen für Bioenergie auszugeben", schlussfolgert die Waldschutzorganisation. Dafür müssten die Mitgliedstaaten aber "zugeben, dass sie ein Problem haben". Bisher gebe es allerdings kaum Anzeichen dafür.

Deutsche Wälder: Vier von fünf Bäumen kränkeln

Früher hieß der Bericht mal Waldschadensbericht – aber wegen der negativen Assoziationen sollte es dann um den "Zustand" gehen. Das ändert allerdings nichts an den Tatsachen: Der Zustand der Wälder in Deutschland ist schlecht. Das jedenfalls ist der Waldzustandserhebung 2023 des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) zu entnehmen, die jährlich eine Bestandsaufnahme vornimmt. Nur "20 Prozent der untersuchten Bäume in unseren Wäldern sind ohne Kronenschaden", so das BMEL. Für die Erhebung 2023 wurden 9.688 Probebäume auf 402 Probepunkten untersucht, insgesamt 38 Baumarten. Hiervon entfallen rund 80 Prozent auf die vier Hauptbaumarten Fichte, Kiefer, Buche und Eiche. Im Vergleich zum Vorjahr habe sich die Lage eher verschlechtert als verbessert, vor allem Bäume über 60 Jahre seien betroffen, aber auch bei jüngeren zeige sich ein negativer Trend. Umweltorganisationen unter dem Dach des Deutschen Naturschutzrings rufen zum "wirksamen Schutz der Wälder" auf und fordern ein entsprechend gut gestaltetes Waldgesetz in Deutschland. [jg] EU-News, 17.05.2024

EU-Kommission: https://ec.europa.eu/­commission/­presscorner/­detail/­de/­ip_24_2487

Forest Defenders: https://www.dnr.de/­forestdefenders.eu/­member-states-are-in-denial-about-biomass-impacts-on-climate

BMEL: https://www.bmel.de/­DE/­themen/­wald/­wald-in-deutschland/­waldzustandserhebung.html


Am 13. Mai hat der Rat abschließend die Abschwächungen von Umweltstandards in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) abgesegnet. Damit kann die im Eilverfahren und ohne Folgenabschätzung durchgewunkene Mini-Reform der GAP bereits bis Ende Mai in Kraft treten. Die Anpassungen der Mindestanforderungen (EU-News vom 26.04.2024) können dann sogar teilweise rückwirkend zum 1. Januar 2024 gelten. Bereits am 8. Mai hatte der Vorschlag bei einer Abstimmung der Mitgliedstaaten im Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) eine qualifizierte Mehrheit gefunden. Deutschland hat sich sowohl dort als auch bei der finalen Abstimmung im Rat nach einer "regierungsinternen Diskussion" enthalten – alle anderen Mitgliedstaaten stimmten bei der Abstimmung im Rat zu. Auf einer Sonder-Agrarministerkonferenz am 22. Mai soll darüber beraten werden, wie in Deutschland mit den möglichen Änderungen umgegangen wird.

Vom EU-Parlament wurden die "Vereinfachungen" der GAP noch in der letzten Sitzungswoche vor der Europawahl abgesegnet. Die nun auch vom Rat bestätigten Abschwächungen werden voraussichtlich bis zum Ende der laufenden Förderperiode im Jahr 2027 in Kraft sein. Allerdings haben die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von bestimmten Regelungen Handlungsspielräume.

Umweltorganisationen kritisieren den Rückbau der Grundanforderungen scharf und sehen die kleinen Fortschritte mehrjähriger Verhandlungen zur GAP um Jahre zurückgeworfen. Für Marilda Dhaskali, Agrarreferentin der Naturschutzorganisation Bird Life Europa schließt die Abstimmung im Rat ein "überstürztes und schlecht durchdachtes Kapitel" der Agrarreformen ab. Selbst minimale Umweltmaßnahmen der GAP seien damit in weniger als zwei Monaten zunichte gemacht worden. Auch aus der Wissenschaft häuft sich die Kritik an der Entscheidung. Laut Norbert Röder vom Thünen-Institut finde der angekündigte Bürokratieabbau nicht statt. Im Gegenteil steige der Verwaltungsaufwand sogar: sowohl für Behörden als auch für die Agrarbetriebe, wenn das Verwaltungssystem fehleranfälliger werde. Und gleichzeitig nehme "der Umweltschutz deutlich ab", so Röder bereits zur Abstimmung im EU-Parlament. Und auch in einem neuen Policy Brief des Verbundvorhabens CAP4GI-GAP für vielfältige Landschaften betonen die Autor*innen, dass die Abschwächung der Umweltstandards die falsche Antwort auf die aktuellen Herausforderungen sei. [bp] EU-News | 16. Mai 2024

EU-Rat PM: https://www.consilium.europa.eu/­de/­press/­press-releases/­2024/­05/­13/­council-gives-final-green-light-to-a-targeted-review-of-the-common-agricultural-policy/­

BMEL Meldung: https://www.bmel.de/­SharedDocs/­Meldungen/­DE/­Presse/­2024/­240508-gap.html

NABU-Blog: Gemeinsame Agrarpolitik: Umweltschutz bye-bye: https://blogs.nabu.de/­naturschaetze-retten/­gemeinsame-agrarpolitik-umweltschutz-bye-bye/­

Lakners Blog: EU-Kommission schreddert Umweltstandards in der Landwirtschaft. https://slakner.wordpress.com/­2024/­04/­02/­bauernproteste-eu-kommission-schreddert-umweltstandards-in-der-landwirtschaft/­

Thünen PM: Bürokratieabbau dank geringerer Umweltauflagen? https://www.thuenen.de/­de/­newsroom/­detail/­buerokratieabbau-dank-geringerer-umweltauflagen


Großbritannien hatte bereits 2023 angekündigt, Lebendtierexporte zu verbieten. Nun kam die Entscheidung zum "Animal Welfare (Livestock Exports) Bill". Die EU müsse nachziehen und die Tierschutzreformen endlich angehen, fordern Tierschutzorganisationen. Grünen-Abgeordnete Deparnay-Grunenberg fürchtet Rückschritte.

Am 14. Mai hat das britische Parlament entschieden, Lebendtiertransporte für die Landwirtschaft (also auch Schlachtung) außerhalb des Landes zu verbieten. Die Tierschutzorganisation Vier Pfoten sieht die Entscheidung Großbritanniens, ein lange gefordertes Verbot aller Lebendexporte zu Schlacht- oder Mastzwecken im Gesetz zu verankern, als "Signalschuss für die EU, endlich umfassende Tierschutzreformen bei Lebendtiertransporten anzugehen".

In einem aktuellen Meinungsartikel in der Tageszeitung Neues Deutschland (nd) argumentiert auch die Europaabgeordnete Anna Deparnay-Grunenberg (Grüne) für mehr Tierschutz in der EU. Ihrer Ansicht nach hätte die EU die Macht, die Agrarindustrie auf mehr Tierwohl festzulegen. Sie "ist eben nicht nur Opfer, sondern auch Täter in vielerlei Hinsicht. Das muss sich ändern!" sagt Deparnay-Grunenberg und verweist als Mittel auf die Agrarsubventionen, die zur Reduzierung von Tierleid genutzt werden könnten. Sie bemängelt, dass Konservative nun versuchen, die Verhandlungspause vor der EU-Wahl zu nutzen, um Fortschritte zu stoppen – im Dezember hatte die EU-Kommission den lang erwarteten Vorschlag für Tiertransporte vorgelegt. Die weiteren Bereiche liegen indes lahm; die EBI "End the Cage Age" hat sogar Klage beim Europäischen Gerichtshof wegen Untätigkeit eingereicht (EU-News).

PRO VIEH fordert die Deutsche Bundesregierung auf, dem Beispiel Großbritanniens zu folgen. Dass Deutschland hier selbst aktiv wird, ist nötig, da auf EU-Ebene, wie erwähnt, die Reform der Tierschutzgesetzgebung auf sich warten lässt (EU-News 11.01.2024). Hierbei geht es um die vier Bereiche Tierhaltung, Transporte, Schlachtung und Kennzeichnungspflicht. Deutschland müsse jetzt handeln und die qualvollen Lebendtiertransporte im eigenen Land untersagen, so PRO VIEH. "Statt lebender Tiere können Fleisch, Milch und Befruchtungsmaterial exportiert werden. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Bundesregierung nicht handeln will. Ein Verbot wäre rechtlich möglich", sagt Hauptstadtreferent Andreas Schenk. [ah] EU-News | 16. Mai 2024

Vier Pfoten: Pressemitteilung https://www.vier-pfoten.de/­unseregeschichten/­presse/­mai-2024/­vier-pfoten-australien-und-grossbritannien-zeigen-einen-weg-ohne-lebendtierexporte-das-muss-ein-signalschuss-fuer-die-eu-sein

PRO VIEH: Pressemitteilung https://www.provieh.de/­2024/­05/­grossbritannien-verbietet-lebendtierexporte-deutschland-muss-jetzt-nachziehen/­

nd: Artikel Europäische Union: Tierschutz auf der langen Bank https://www.nd-aktuell.de/­artikel/­1182012.agrarindustrie-europaeische-union-tierschutz-auf-der-langen-bank.html

EU-Kommission: Pressemitteilung zu Transporten https://germany.representation.ec.europa.eu/­news/­mehr-tierschutz-eu-kommission-will-reform-der-transportregeln-und-einheitliche-tierwohl-standards-2023-12-07_de


Das EU-Parlament hat am 23. April den im Februar erreichten Kompromiss zwischen den EU-Institutionen formal angenommen. Die überarbeiteten EU-Schuldenregeln seien nun "klarer, investitionsfreundlicher, flexibler und besser auf die individuellen Gegebenheiten der Länder abgestimmt", so das Parlament. Die aktualisierten Regelungen legen Mindestanforderungen für den Abbau des durchschnittlichen Defizits und der Schulden fest. Die Frist zur Erreichung der Ziele in den nationalen Plänen kann verlängert werden, und Abweichungen vom Plan sind unter außergewöhnlichen Umständen gestattet. Die ersten nationalen Pläne, die Ausgaben, Reformen und Investitionen enthalten, müssen bis September 2024 vorgelegt werden.

Da auch der Rat im April zugestimmt hatte, meldete die EU-Kommission, dass am 30. April der neue EU-Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung in Kraft getreten ist. "Er stärkt die Schuldentragfähigkeit der EU-Mitgliedstaaten und fördert ein nachhaltiges und integratives Wachstum. Es handelt sich um die ehrgeizigste und umfassendste Reform der wirtschaftspolitischen Steuerung in der EU seit der Wirtschafts- und Finanzkrise."

Die Kommission hatte ihre Legislativvorschläge für die Reform des Rechtsrahmens vor rund einem Jahr, am 26. April 2023, vorgelegt. Der nächste wichtige Schritt innerhalb des neuen Rahmens wird die Vorlage des Frühjahrspakets des Europäischen Semesters am 19. Juni sein, in dem die Kommission den Mitgliedstaaten Leitlinien für den Inhalt ihrer nationalen mittelfristigen Haushalts- und Strukturpläne vorgeben wird. In diesen Plänen, die der Kommission bis zum 20. September vorzulegen sind, werden die finanzpolitischen Ziele der Mitgliedstaaten sowie die vorrangigen Reformen und Investitionen festgelegt.

Kritik kam von der Klimaschutzorganisation CAN Europe: "Das ist nicht das, was wir brauchen, um eine wohlhabende und widerstandsfähige Wirtschaft in Europa aufzubauen." Die neuen Fiskal-Regeln dränge die Wirtschaft zurück in die Austerität und führten zu Kürzungen bei den öffentlichen Ausgaben. Dabei seien "massive Investitionen notwendig [...], um Arbeitnehmer, Landwirte, Haushalte und Unternehmen bei der Umstellung der EU-Wirtschaft auf Kreislaufwirtschaft und Klimaneutralität zu unterstützen", so CAN. Die Organisation forderte die Mitgliedstaaten auf, "einen anderen Weg als die Kürzungen bei den Sozial- und Klimaausgaben" zu wählen, zum Beispiel die Besteuerung der Reichsten und der größten Umweltverschmutzer. Angesichts der bevorstehenden Europawahlen sollte die Verabschiedung eines neuen Fonds für Klima und gerechten Übergang ganz oben auf der nächsten strategischen Agenda der EU stehen, so CAN. [jg] EU-News | 03. Mai 2024

EP: Neue EU-Schuldenregeln angenommen https://www.europarl.europa.eu/­news/­de/­press-room/­20240419IPR20583/­neue-eu-schuldenregeln-angenommen Reaktion CAN Europe https://caneurope.org/­reaction-european-parliament-approved-fiscal-rules/­

EU-Kommission: Neue Regeln für wirtschaftspolitische Steuerung in der EU treten in Kraft https://germany.representation.ec.europa.eu/­news/­neue-regeln-fur-wirtschaftspolitische-steuerung-der-eu-treten-kraft-2024-05-02_de

DNR-Steckbrief zur Reform des EU-Fiskalrahmens https://www.dnr.de/­sites/­default/­files/­2023-11/­2023-11-Stabilitaetsregeln-vs-Transformation-Steckbrief.pdf


Der Rat und das Europäische Parlament haben eine Einigung über den Vorschlag zur Festlegung strengerer EU-Luftqualitätsnormen erzielt. Bis 2030 sollen Luftschadstoffe um bis zur Hälfte gesenkt werden. Ziel dieser Normen ist es, das Null-Schadstoff-Ziel zu unterstützen und letztendlich eine schadstofffreie Umwelt in der EU bis 2050 zu erreichen. Umwelt- und Gesundheitsverbände kritisieren unzureichende Grenzwerte und weitreichende Ausnahmeregelungen.

Jedes Jahr führt Luftverschmutzung in Europa zu 300.000 vorzeitigen Todesfällen sowie zu Krankheitskosten und Umweltschäden in Billionenhöhe. Die Aktualisierung der verstaubten Luftqualitätsnormen war daher dringend nötig. Konkret betrifft die Überarbeitung eine Vielzahl von Luftschadstoffen, darunter Feinstaub und Partikel (PM 2,5 und PM 10) und Stickstoffdioxid (NO2), aber auch Schwefeldioxid (SO2), Benzo(a)pyren, Arsen, Blei und Nickel sind betroffen. Stickstoffdioxid und Feinstaub gelten als die schädlichsten Luftschadstoffe und entstehen als Nebenprodukte bei der Verbrennung von Treibstoffen in Verbrennungsmotoren, Feinstaubemissionen durch Abrieb von Reifen und Bremsen.

Grenzwerte oberhalb von WHO-Empfehlungen

Für jeden dieser Schadstoffe wurden neue Normen festgelegt, die enger an die globalen Luftqualitätsleitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) angeglichen sind. Bis 2030 sollen für Feinstaub und Stickstoffdioxid der Jahresgrenzwert um mehr als die Hälfte gesenkt werden: für PM 2,5 von 25 Mikrogramm auf 10 Mikrogramm und für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm auf 20 Mikrogramm. Europäische Gesundheits- und Umweltverbände hatten darauf gedrängt, Luftverschmutzung mit wissenschaftlich fundierten Grenzwerten zu beenden (EU-News 15.02.2024). Dem ist man in Brüssel nicht nachgekommen: Die angepassten Grenzwerte liegen immer noch doppelt so hoch wie von der WHO empfohlen. Bereits 2021 hatte die WHO neue Leitlinien veröffentlicht und ihre Empfehlung auf 5 Mikrogramm für PM 2,5 und 10 Mikrogramm für Stickoxid abgesenkt.

Anne Stauffer, stellvertretende Direktorin der Health and Environment Alliance (HEAL), begrüßte dennoch das Ergebnis der Trilog-Verhandlungen als Schritt in die richtige Richtung. "Auch wenn der Kompromiss leider die wissenschaftlichen Empfehlungen nicht eins zu eins umsetzt, hat das Paket ein enormes Potenzial, das Leiden der Menschen zu lindern."

Gute Luftqualität bis 2030 - oder 2035 oder 2040

Damit die europäischen Bürger*innen bald bessere Luft atmen können, sollen die Mitgliedstaaten Luftqualitätspläne entwickeln. Auch kurzfristige Maßnahmen sollen umgesetzt werden, um Grenzwertüberschreitungen zu adressieren und die unmittelbare Gefahr für die menschliche Gesundheit zu mindern. Bis sich die Luftqualität in der EU aber wirklich verbessert, könnte es noch dauern: Die Mitgliedstaaten haben bis 2029 die Möglichkeit, unter Auflagen eine Verlängerung der Frist bis 2035 bzw. 2040 für das Erreichen der Luftqualitätsgrenzwerte zu beantragen, wenn besondere klimatische oder topografische Bedingungen dies erschweren oder wenn erforderliche Reduzierungen nur mit erheblichen Auswirkungen auf bestehende Haushaltsheizanlagen erreicht werden können. Zu den Auflagen gehören explizit keine Fahrverbote, das hatte Deutschland durchgesetzt.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, äußerte scharfe Kritik an der laxen Einigung: "Die Gesundheit der EU-Bürgerinnen und -Bürger ist bei den Verhandlungen dem Diktat der Industrieinteressen zum Opfer gefallen". Den Mitgliedstaaten gehe es "mehr um die Vermeidung von konkreten Maßnahmen als um die Vermeidung unnötiger Todesfälle durch Luftverschmutzung." Die ernüchternde Feststellung: "Die EU vergibt die Chance auf wirklich saubere Luft für die nächsten Jahrzehnte."

Nach Einschätzung der EU-Umweltagentur EEA ist Luftverschmutzung das größte von Umweltbedingungen ausgehende Gesundheitsrisiko. Jüngsten Daten zufolge waren im Jahr 2021 97 % der städtischen Bevölkerung der EU Konzentrationen von Feinstaub ausgesetzt, die über den neuesten Leitlinien der WHO liegen. Vulnerable Gruppen wie Kranke, Kinder, ältere Menschen und sozioökonomisch benachteiligte Personen sind besonders betroffen. Die Vereinbarung sieht daher auch vor, dass die Luftqualität in europäischen Städten durch eine Erhöhung der Anzahl von Messstationen überwacht wird. "Und wenn die lokalen Behörden nicht liefern, können die Opfer der Luftverschmutzung rechtliche Schritte einleiten und Schadensersatz fordern", erklärte Tiemo Wölken, Umweltexperte der SPD im EU-Parlament. Denn auch das ist neu: Bürger*innen sollen einklagbaren Anspruch auf Entschädigung bekommen, wenn sie wegen nicht eingehaltener Grenzwerte krank werden.

Die vorläufige Einigung muss von den Mitgliedstaaten im Rat und dem Umweltausschuss des Parlaments gebilligt werden, bevor sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht und wirksam wird. Alle fünf Jahre soll die Europäische Kommission die Luftqualitätsnormen überprüfen, um sie an die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse und WHO-Leitlinien anzupassen. Möglicherweise wird dann den Empfehlungen der Wissenschaft gefolgt. [ks] EU-News | 29. Februar 2024

Rat der EU: Pressemitteilung vom 20.02.2024 https://www.consilium.europa.eu/­de/­press/­press-releases/­2024/­02/­20/­air-quality-council-and-parliament-strike-deal-to-strengthen-standards-in-the-eu/­

HEAL: Pressemitteilung vom 21.02.2024 https://www.env-health.org/­eu-geht-wichtigen-schritt-um-menschen-europaweit-vor-luftverschmutzung-zu-schutzen/­

DUH: Pressemitteilung vom 21.02.2024 https://www.duh.de/­presse/­pressemitteilungen/­pressemitteilung/­deutsche-umwelthilfe-zur-einigung-ueber-neue-eu-luftqualitaetsrichtlinie-verantwortungsloses-ergebni/­

S&D: Pressemitteilung vom 20.02.2024 https://www.socialistsanddemocrats.eu/­de/­newsroom/­die-eu-gibt-gruenes-licht-fuer-strengere-vorschriften-zur-luftverschmutzung-um-die

EAA: Luftverschmutzung nach wie vor zu hoch https://www.eea.europa.eu/­de/­highlights/­luftverschmutzung-in-europa-nach-wie

Deutsches Umweltbundesamt: Stellungnahme: WHO-Luftqualitätsleitlinien 2021 https://www.umweltbundesamt.de/­themen/­stellungnahme-who-luftqualitaetsleitlinien-2021#:~:text=Die%20neuen%20Leitlinien%20empfehlen%20eine,%2Fm%C2%B3%20(WHO%202021).


Entrüstung hat ein exklusives Treffen von Industrie und EU-Politik losgetreten. Während Unternehmensvertreter*innen eine "industriefreundliche EU-Politik" forderten, mahnten Umweltverbände an, auch an die potenziellen und tatsächlichen Opfer zu denken. Besonders an Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) und an deren Verbotsvorschlag scheiden sich die Geister. Außerdem: EU-Chemikalienmeldungen kurz & knapp.

Auf Einladung der belgischen Präsidentschaft hat am 20. Februar ein Treffen von Vorstandsvorsitzenden großer Unternehmen und verschiedenen Spitzenpolitiker*innen wie EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen stattgefunden. In der veröffentlichten "Antwerpener Erklärung" geht es um den europäischen Green Deal, die Erreichung von Klimaneutralität, vor allem aber um die Konkurrenz zu den USA und China. Unternehmen und Industrieverbände fordern unter anderem einfacher zu erhaltende Staatshilfen, niedrigere Energiekosten und mehr europäische Bergbauprojekte für wichtige Rohstoffe.

Das Europäische Umweltbüro (EEB) reagierte alarmiert und warnte davor, Profite von Umweltverschmutzern über die öffentliche Gesundheit und Umweltfragen zu stellen. Gerade der Chemieindustriesektor trage "maßgeblich zur globalen Umweltverschmutzung" bei. Im vergangenen Oktober 2023 hätten Betroffene aus Belgien, Italien und Frankreich um eine Audienz bei Ursula von der Leyen gebeten, um die verheerenden gesundheitlichen Folgen von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) anzusprechen. Trotz ihres leidenschaftlichen Plädoyers seien ihre Stimmen ignoriert worden.

EEB fordert mehr Gehör für Zivilgesellschaft und Betroffene sowie eine Reform der EU-Chemikalienpolitik Das EEB kritisierte: "Während die Staats- und Regierungschefs der EU im Vorfeld der Wahlen ihre Agenda festlegen, steht dieses private Einzelgespräch zwischen Industrie und Politikern in krassem Gegensatz zu den Hürden, mit denen Bürger und Nichtregierungsorganisationen konfrontiert sind, um sich Gehör zu verschaffen." Dabei komme es in ganz Europa immer wieder zu Chemieskandalen. Unternehmensriesen wie BASF, 3M, Dupont, Chemours oder Bayer-Monsanto verheimlichten nicht nur die schädlichen Auswirkungen von Chemikalien, sondern dürften diese auch weiterhin verwenden. Am Beispiel eines Briefes von Stéphanie Escoffier an die EU-Kommissionpräsidentin zitiert das EEB: "Inwieweit darf ein privates Unternehmen die Umwelt und das Trinkwasser von Hunderttausenden von Menschen verschmutzen? Und die Gesundheit der Anwohner beeinträchtigen? Wer ist für die Bewertung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses für die Gesellschaft bei der Produktion dieser giftigen Chemikalien verantwortlich?". Stéphanie war während ihrer Arbeit als Chemikerin bei ARKEMA in Lyon ein Opfer chemischer Verschmutzung geworden.

Das Europäische Umweltbüro verweist auf die Ergebnisse des Human Biomonitoring-Projektes HBM4EU : Diese zeigten ein alarmierendes Ausmaß der Belastung mit Chemikalien, die mit schweren Gesundheitsproblemen wie Krebs, Unfruchtbarkeit und Geburtsschäden in Verbindung gebracht werden. Trotz dieser Erkenntnisse beugten sich die politischen Entscheidungsträger weiterhin dem Druck der Industrie und verzögerten die dringend erforderliche Reform des veralteten EU-Chemikalienkontrollgesetzes REACH (Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe), kritisiert das EEB. Zudem breche die EU ihr Versprechen in der Nachhaltigkeitsstrategie für Chemikalien für ein giftfreies Europa. Eine entsprechende Petition von We Move Europe nähert sich derweil der 100.000er-Unterschriften-Marke.

Beispiel PFAS: Existierender Verbotsvorschlag wird angegriffen – auch mit Fakenews Die Umweltorganisation ChemSec kritisiert, dass sich eines der Hauptargumente der Industrie gegen das Verbot der wegen ihrer Langlebigkeit auch "Ewigkeitschemikalien" benannten PFAS-Gruppe auf die OECD beziehe. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) habe aber nie behauptet, dass bestimmte PFAS "wenig besorgniserregend" seien, wie in von der Industrie unterstützten wissenschaftlichen Berichten, Briefings, Lobbytreffen und Webinaren angeführt werde. Tatsächlich gab es von Anfang an keine OECD-Kriterien für Polymere, die als unbedenklich gelten, so ChemSec. Die Umweltorganisation verweist dazu auf eine aktuelle Erklärung der OECD.

Der Verbotsvorschlag für PFAS-Chemikalien (EU-News 20.07.2021, EU-News 09.02.2023), hat unter anderem deshalb für Aufregung (EU-News 31.08.2023) gesorgt, weil eine sehr große Gruppe problematischer Chemikalien verboten werden soll, statt wie bisher üblich die Chemikalien einzeln zu regulieren. In Europa sind mindestens 17.000 Standorte mit PFAS verunreinigt, und viele Europäer*innen sind auf Trinkwasser angewiesen, das PFAS über den empfohlenen Sicherheitswerten enthält (EU-News 17.11.2023). Inzwischen sind PFAS auch im Blut von EU-Politiker*innen und -Beamten nachzuweisen, zeigt eine Testaktion von EEB und ChemSec.

Nicht nur Trinkwasser, auch Lebensmittel sind mit PFAS belastet

Eine am 27. Februar veröffentlichte Studie vom Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN) zeigt, dass europäische Bürger*innen zudem zunehmend über Lebensmittel Cocktails von PFAS-Pestiziden ausgesetzt seien. "Der Anteil dieser für Gesundheit und Umwelt hoch problematischen Stoffe hat sich in den untersuchten Lebensmitteln in nur einem Jahrzehnt nahezu verdreifacht", so PAN Germany. Dies habe die Auswertung der Befunde aus dem amtlichen EU-Monitoring von Pestizidrückständen in Lebensmitteln der Jahre 2011 bis 2021 ergeben. Die Ergebnisse gäben "Anlass zu ernster Sorge für die Umwelt und die menschliche Gesundheit". Als Reaktion darauf fordern die herausgebenden Organisationen ein zügiges EU-weites Verbot aller PFAS-Pestizide.

Im Untersuchungszeitraum seien in Obst- und Gemüseproben Rückstände von 31 verschiedenen PFAS-Pestiziden nachgewiesen worden. Die Zahl der Obst- und Gemüsesorten, die Rückstände von mindestens einem PFAS-Pestizid enthalten, habe sich in der EU innerhalb von 10 Jahren verdreifacht. 2021 waren von den in der EU angebauten Früchten Erdbeeren (37 Prozent), Pfirsiche (35 Prozent) und Aprikosen (31 Prozent) besonders häufig kontaminiert und enthielten oft Cocktails aus drei bis vier verschiedenen PFAS in einer einzigen Probe. Innerhalb der EU stammten die am stärksten mit PFAS-kontaminierten Lebensmitteln aus den Niederlanden, Belgien, Österreich, Spanien, Portugal und Griechenland, bei den in die EU importierten Lebensmitteln aus Costa Rica, Indien und Südafrika. In den deutschen Obst- und Gemüseproben seien insgesamt 26 verschiedene PFAS-Pestizide entdeckt worden, dabei seien auch deutsche Produkte wie Erdbeeren oder Blattsalat betroffen gewesen.

Auch gesundheitsgefährlich: PFAS als Ersatzstoffe für fluorierte Gase in Kältemitteln

Ein PFAS-Verbot kann auch wichtig werden, um zu verhindern, dass diese als Ersatzstoffe im Rahmen der kürzlich verabschiedeten Regulierung zur Verwendung von fluorierten Gasen (F-Gas-Verordnung) auf den Markt strömen. Davor warnt die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Die F-Gas-Verordnung sei ein wichtiger Schritt für klimafreundliche Kältetechnik und Wärmepumpen und enthalte "deutliche Verschärfungen" zur schrittweisen Reduzierung von F-Gasen mit besonders hohem Treibhausgaspotential sowie das schrittweise Verbot des weltweit stärksten Treibhausgases Schwefelhexafluorid (SF6) in Schaltanlagen. Beim Umstieg sei aber entscheidend, ohne Umwege auf natürliche Alternativen zu setzen, so die DUH. Da fluorierte Kältemittel mit geringerem Treibhausgaspotential weiterhin erlaubt seien, bestehe sonst die Gefahr, dass Ersatzstoffe auf den Markt strömen, die zur Chemikaliengruppe der PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) gehören. [jg] EU-News | 29. Februar 2024

dpa-Europaticker: Zahlreiche Firmenchefs fordern industriefreundlichere EU-Politik https://www.eu-info.de/­dpa-europaticker/­324470.html

EEB: Chemical pollution victims' voices ignored for a European Industrial Deal https://eeb.org/­european-industrial-deal-ignores-victims-of-chemical-pollution

ChemSec: The chemical industry's key argument against the PFAS ban relies on a non-existent OECD statement https://chemsec.org/­the-chemical-industrys-key-argument-against-the-pfas-ban-relies-on-a-non-existent-oecd-statement/­

DUH zur neuen F-Gas-Verordnung: Deutsche Umwelthilfe [...] sieht aber akuten Handlungsbedarf gegen PFAS-Scheinlösungen https://www.duh.de/­presse/­pressemitteilungen/­pressemitteilung/­neue-f-gas-verordnung-beschlossen-deutsche-umwelthilfe-feiert-gewinn-fuer-klimaschutz-sieht-aber-ak/­

EU-Chemikalienmeldungen kurz & knapp

• Reinigungsmittel/Detergenzien im ENVI: Der Umweltausschuss des EU-Parlaments (ENVI) hat Mitte Februar über den von der EU-Kommission im April 2023 vorgelegten Änderungsvorschlag zur EU-Detergenzienverordnung abgestimmt. Die für bessere Standards arbeitende Organisation ECOS kritisierte allerdings, dass weitere Anstrengungen erforderlich seien, um die Verwendung von anderen gesundheitsschädlichen Chemikalien zu begrenzen. Statt auf dem Gebiet der Chemikalien zu handeln, habe der ENVI mehr Forschung statt konkreter Maßnahmen gefordert, so ECOS.

• Schadstoffe in Spielzeug: Der Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments (IMCO) seine Position zum Schutz von Kindern vor schädlichen Chemikalien wie endokrinen Disruptoren beschlossen. Ein digitaler Produktpass soll Grenzkontrollen erleichtern und Verbraucher informieren, digitales Spielzeug soll Sicherheits- und Datenschutzstandards durch Design einhalten. Spielzeug war im Jahr 2022 die am häufigsten gemeldete Ware im EU-Warnsystem für gefährliche Produkte.

• Schadstoffe am Arbeitsplatz: Das EU-Parlament hat am 7. Februar für besseren Schutz vor Kontakt mit gefährlichen Stoffen gestimmt (formale Trilog-Bestätigung) und damit den Weg frei gemacht für neue Grenzwerte für Blei und erstmals Grenzwerte für Diisocyanate; nach formaler Billigung des Rates kann das Gesetz in Kraft treten.

• Herbizid-Wirkstoff S-Metolachlor/Klage: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Gericht der Europäischen Union Klage gegen die Genehmigungsverlängerung des umweltschädlichen Herbizid-Wirkstoffs S-Metolachlor eingereicht.

• Cypermethrin-Zulassung/PAN Europe verliert vor Gericht: Trotz festgestellter Risiken darf die EU-Kommission unter bestimmten Bedingungen die Zulassung von Pestiziden verlängern, entschied die vierte Kammer des Europäischen Gerichts (Urteil). Das Pestizid Actions-Netzwerk (PAN Europe) hatte gegen die Verlängerung der Zulassung von Cypermethrin geklagt, unter anderem weil die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA kritische Bereiche ermittelt hatte. Laut ENDS bestätigte das Gericht jedoch immerhin die Verpflichtung der Kommission, die Wirksamkeit aller von ihr auferlegten Risikominderungsmaßnahmen zu kontrollieren.

• Bienen und Biozide: Die Europäische Chemikalienbehörde (ECHA) hat Mitte Februar neue Leitlinien veröffentlicht, die Unternehmen und Behörden helfen sollen, die Risiken für Bienen durch biozide Wirkstoffe und Produkte zu bewerten. Er ist Teil umfassenderer EU-Initiativen, die darauf abzielen, den Rückgang der Bestäuber bis 2030 umzukehren und die Artenvielfalt zu erhalten.

• Kein Gift in Schutzgebieten: Das Umweltinstitut München hat eine Petition an Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und Bundesumweltministerin Steffi Lemke gestartet, damit Pestizide in sensiblen Gebieten verboten werden.

• EU-News | 15. Februar 2024


Das Europäische Parlament hat dem Verordnungsvorschlag zur Deregulierung Neuer Gentechnik zugestimmt. Verbände reagierten entsetzt. Kleine Verbesserungen gab es bei Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit. Weiterhin keine Einigung bei den EU-Mitgliedstaaten.

Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am 7. Februar in Straßburg seine Position zu neuen genomischen Techniken (NGT) festgelegt. Trotz vielfacher Kritik aus der Zivilgesellschaft stimmte die Mehrheit der Abgeordneten für eine tiefgreifende Deregulierung der Neuen Gentechnik. Bei der finalen Abstimmung votierten 307 Abgeordnete für die Vorlage, die von der konservativen Berichterstatterin Jessica Polfjärd (Schweden) vorbereitet und im federführenden Umweltausschuss am 24. Januar verabschiedet wurde. 263 der Abgeordneten stimmten dagegen und 41 enthielten sich.

Fraktionsübergreifende (Un)einigkeit

Das Abstimmungsverhalten bietet ein gemischtes Bild: Die Mehrheit der Befürworter*innen setzte sich aus Konservativen, Liberalen, Rechtspopulisten und Teilen der Sozialdemokraten zusammen. Weitestgehend geschlossen dagegen stimmten die Linken und Grünen. Aber auch manche Abgeordnete der Sozialdemokraten, Konservativen und Rechtspopulisten lehnten die Vorlage ab. Brisant ist auch: 91 Abgeordnete nahmen an der Abstimmung gar nicht teil.

Vor der Sitzung appellierten Umwelt-, Verbraucher,- und Landwirtschaftsverbände eindringlich an die Abgeordneten des EU-Parlaments, das europäische Vorsorgeprinzip sicherzustellen und die Deregulierung abzulehnen. NGT-Pflanzen "ungeprüft, ungekennzeichnet und unkontrollierbar in die Natur zu bringen, wäre unverantwortlich", kommentierte DNR-Geschäftsführer Florian Schöne im Vorfeld der Abstimmung. Über Regelungen zur Patentierung würden Landwirtschaftsbetriebe zudem in die "Abhängigkeit von Agrarkonzernen" getrieben, so Schöne weiter. Wahlfreiheit, Vorsorgeprinzip und Risikoprüfung müssten gewahrt und das Recht auf gentechnikfreie Lebensmittel abgesichert bleiben, forderten Umweltverbände von den EU-Abgeordneten.

Warnungen der Zivilgesellschaft verhallen – kleine Lichtblicke bei Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit

Doch mit der Annahme des Verordnungsvorschlags wurde diesen Warnungen eine weitreichende Absage erteilt. Die verabschiedete Position sieht vor, zwei Kategorien von NGT-Pflanzen einzuführen. NGT-1-Pflanzen sollen als gleichwertig wie konventionelle Pflanzen angesehen werden. Sie sind somit von den Anforderungen der Gentechnik-Gesetzgebung ausgenommen und eine Risikoprüfung wäre nicht mehr vorgesehen. NGT-2-Pflanzen sollen weiterhin die vorgesehenen Auflagen für gentechnisch veränderte Organismen erfüllen müssen. Im ökologischen Landbau sollen NGT-Pflanzen allerdings ausgeschlossen bleiben. Wie eine Koexistenz mit einer gentechnikfreien Produktion gewährleistet werden soll, bleibt jedoch offen.

Während der Sitzung des EU-Parlaments kam es zu zahlreichen Änderungsanträgen. Besonders relevant: Ein Antrag von Sozialdemokraten und Grünen für eine Kennzeichnungspflicht sämtlicher NGT-Pflanzen entlang der Wertschöpfungskette wurde mit knapper Mehrheit von 317 zu 302 Stimmen angenommen. Damit wurde eine zentrale Forderung von Umwelt- und Verbraucher*innen-Organisationen nach Wahlfreiheit aufgegriffen. Bislang sah der Verordnungsvorschlag lediglich die Kennzeichnung des Saatguts vor. Das Erkennen von Endprodukten und Lebensmitteln aus NGT-Pflanzen wäre somit unmöglich gewesen. Auch eine verpflichtende Rückverfolgbarkeit hat das Parlament mehrheitlich beschlossen. Zur Frage der Patentierung gab es einige Änderungsanträge. Kein Patentanspruch soll in Fällen bestehen, in denen sich patentierbare NGT-Pflanzen nicht von natürlichen Pflanzen unterscheiden lassen, wie der Informationsdienst-Gentechnik berichtet.

EU-Vorsorgeprinzip und weitreichende Folgen ignoriert

Trotz der kleinen Lichtblicke sprechen Landwirtschafts- und Umweltorganisationen sowie Bioverbände von einer katastrophalen Entscheidung. Die Vorstandsvorsitzende des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) Tina Andres beklagte, dass die Beschlüsse sowohl das Vorsorgeprinzip als auch das Verursacherprinzip, zentrale Eckpfeiler des europäischen Umwelt- und Verbraucherschutzrechts, "mit Füßen trete". Während die Gentechnik-Industrie hohe Gewinne zu erwarten hätte, würden die "Kosten für Maßnahmen zum Schutz der gentechnikfreien Produktion den Bio-Bauernhöfen und -Unternehmen aufgebürdet", so Andres weiter. Für die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) ist klar: "Widerstand lohnt sich". Annemarie Volling, Gentechnik-Expertin der AbL, betonte, dass vielen Abgeordneten "die Reichweite und die Folgen des Deregulierungsvorschlags der EU-Kommission für die landwirtschaftliche Praxis offensichtlich nicht klar" sei.

Der Ball liegt nun bei den Mitgliedstaaten. Nachdem das EU-Parlament seine Position zur Neuen Gentechnik verabschiedet hat, sind die Agrarministerinnen- und Minister am Zug, bevor es in Trilog-Verhandlungen gehen kann. Bei einem Treffen der ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten am 7. Februar fand sich jedoch erneut keine qualifizierte Mehrheit für eine gemeinsame Position. Kommt es zwischen den Mitgliedstaaten bis Ende Februar zu keiner Einigung, ist nicht zu erwarten, dass die Trilog-Verhandlungen noch rechtzeitig vor der Europawahl abgeschlossen werden. In der Auseinandersetzung um die folgenschwere Deregulierung der Neuen Gentechnik sind die kommenden Wochen also entscheidend. [bp] EU-News | 15. Februar 2024

• Pressemitteilung EU-Parlament https://www.europarl.europa.eu/­news/­en/­press-room/­20240202IPR17320/­new-genomic-techniques-meps-back-rules-to-support-green-transition-of-farmers

• Pressemitteilung DNR https://www.dnr.de/­presse/­pressemitteilungen/­wahlfreiheit-vorsorgeprinzip-und-risikopruefung-bei-neuer-gentechnik

• Pressemitteilung BÖLW https://www.boelw.de/­presse/­meldungen/­artikel/­europaparlament-erteilt-vorsorge-und-verursacherprinzip-eine-absage/­ • Pressemitteilung AbL https://www.abl-ev.de/­apendix/­news/­details/­zum-gentechnik-gesetzesentwurf-keine-einigung-der-eu-regierungen-nur-knappe-abstimmung-im-eu-parlament


Die EU-Abgeordneten haben am 18. Januar ihre Antwort auf das im Februar von der EU-Kommission vorgelegte Meerespaket abgestimmt. Meeresschutzorganisationen kritisierten Verwässerungen und Fristverlängerungen. Ein "Meeres-Champion" würde anders handeln, so Oceana.

"Anstatt sich für eine nachhaltige Fischerei und die Erholung der EU-Meere als Prioritäten für das nächste EU-Mandat einzusetzen, versucht das Europäische Parlament, den Übergang zu einer schonenden und fairen Fischerei sowie die Umsetzung des europäischen Green Deals zu verwässern und zu verlangsamen", kritisierte das WWF Europabüro.

Das Parlamentsplenum hatte über seine Position zum Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit des Fischerei- und Aquakultursektors der EU-Kommission (EU-News 23.02.2023) abgestimmt. Umweltverbände fanden bereits deren Vorschläge recht dünn. Die angenommenen Texte des Parlaments umfassen den Aktionsplan zum Schutz und zur Wiederherstellung von Meeresökosystemen für eine nachhaltige und widerstandsfähige Fischerei (kurz: Meeresaktionsplan) sowie die Mitteilung über die Gemeinsame Fischereipolitik heute und morgen (kurz: Bewertung der GFP) sowie die gemeinsame Marktorganisation und illegale Fischerei.

Ein bisschen Lob und viel Kritik von Umweltorganisationen

Der WWF kritisierte nun, das Plenum habe die meisten vorgeschlagenen Lösungen abgelehnt und würde damit "jeden nennenswerten Fortschritt in Richtung einer nachhaltigen Fischerei und einer Erholung der Natur abwürgen". Der angenommene Bericht über den Aktionsplan für die Meeresumwelt spiegele zwar die Besorgnis der EU-Kommission über den schlechten Umweltzustand der EU-Meere wider, nehme aber "eine besorgniserregende Haltung zum Einsatz zerstörerischer Fanggeräte ein". Behörden der Mitgliedstaaten könnten so den Einsatz von Fanggeräten, die am Meeresboden entlang geschleift werden, in Schutzgebieten weiter erlauben. Auch der Schutz empfindlicher Arten bleibe hinter dem zurück, was notwendig ist, um den Verlust der Meeresfauna umzukehren, und die ungewollten Beifänge kämen in der Parlamentsposition immer noch zu kurz, so der WWF. Während der ursprüngliche Aktionsplan für die Meeresumwelt noch ein ganzes Kapitel dem Beifang widmet, enthält der Bericht des Parlaments – auch nur "dank der kurzfristigen Interventionen progressiver Abgeordneter" – ein paar Sätze zum Thema.

Seas At Risk kritisierte, dass die Parlamentsberichte "irreführende Argumente" aufgriffen, die zuvor schon gegen den EU Green Deal und das EU-Naturschutzgesetz vorgebracht wurden, obwohl diese wiederholt entkräftet worden seien. Dies sei eine "inakzeptable Strategie" und "ein kalkulierter Versuch, aggressiv regressive Narrative zu verbreiten" und im Vorfeld der EU-Wahlen "die öffentliche Meinung zu manipulieren". Dies untergrabe die Glaubwürdigkeit in die EU-Institutionen.

In seinem Bericht über die GFP verkenne das EU-Parlament, dass das Überfischungsproblem "nicht zwangsläufig mit der Wirksamkeit der Rechtsvorschriften zusammenhänge, sondern vielmehr auf den mangelnden politischen Willen der Minister zurückzuführen" sei, nachhaltige Fangquoten festzulegen. Der Schwerpunkt müsse auf Umsetzung gelegt werden. Der Bericht zum Aktionsplan für die Meeresumwelt enthalte mehrere nachteilige Überlegungen. Es sei entgegen der wissenschaftlichen Erkenntnisse, Grundschleppnetzfischerei als "nachhaltige" Fischereimethode zu bezeichnen. Das Konzept eines gerechten Übergangs zu einer Fischerei mit geringen Auswirkungen werde außer Acht gelassen, dabei sei es notwendig, dass die Mitgliedstaaten den Übergang des Fischereisektors planen und die zerstörerischsten Fischereipraktiken auslaufen lassen. Seas At Risk sieht allerdings die Forderung des EU-Parlaments zu Beifängen etwas positiver als der WWF: Dass die nationalen Regierungen nun handeln müssten, um weitere Beifänge zu verhindern, sei ein "Durchbruch in einer seit langem bestehenden Sackgasse".

Oceana lobte, dass die Abgeordnete für mehr Transparenz stimmten, um die Einfuhr illegaler Fischereierzeugnisse auf den EU-Markt zu verhindern. Kritik erntete aber ebenfalls die weiter mögliche zerstörerische Fischerei in Schutzgebieten. Damit gefährde das Parlament den Kampf gegen Überfischung in europäischen Gewässern und ignoriere Wissenschaft zugunsten wirtschaftlicher Gewinne für die industrielle Fischerei. Da es sich hierbei um eine der letzten Entscheidungen zu Meeresfragen vor den EU-Wahlen handelt, sei das Ergebnis "ein schlechtes Vermächtnis dieses Parlaments", um den Verlust der biologischen Vielfalt in den Meeren in Europa aufzuhalten und eine wohlhabende Zukunft für die Küstengemeinden zu sichern. Die Europäische Kommission müsse zum Meeresaktionsplan stehen und die Durchsetzung der EU-Gesetze verstärken, um die Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 zu erreichen. [jg] EU-News | 19.01.2024

EU-Parlament/angenommene Texte:

• Entschließung zu dem EU-Aktionsplan https://www.europarl.europa.eu/­doceo/­document/­TA-9-2024-0046_DE.html

• Entschließung zur Gemeinsamen Fischereipolitik https://www.europarl.europa.eu/­doceo/­document/­TA-9-2024-0045_DE.html

• Entschließung zu illegaler Fischerei und Ernährungssicherheit – Rolle der EU https://www.europarl.europa.eu/­doceo/­document/­TA-9-2024-0043_DE.html

• Entschließung zur gemeinsamen Marktorganisation (GMO) in der Fischerei und Aquakultur – Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 https://www.europarl.europa.eu/­doceo/­document/­TA-9-2024-0047_DE.html

Kommentare:

WWF: [EP] reverses course on ambitions for marine conservation https://www.wwf.eu/­?12676316/­European-Parliament-reverses-course-on-ambitions-for-marine-conservation

Seas At Risk: The Ups and Downs of Parliament's Fisheries Verdict https://seas-at-risk.org/­press-releases/­the-ups-and-downs-of-parliaments-fisheries-verdict/­

Oceana: [EP] at risk of backpedaling on marine protection ambition (11.01.2024) https://europe.oceana.org/­press-releases/­european-parliament-at-risk-of-backpedaling-on-marine-protection-ambition/­ und [EP] votes to increase transparency [...], but also to weaken marine conservation ambition (18.01.2024) https://europe.oceana.org/­press-releases/­european-parliament-at-risk-of-backpedaling-on-marine-protection-ambition/­


Die EU-Kommission beschließt weitere zehn Jahre des Totalherbizids in Europa. Nach der fehlenden Mehrheit bei den EU-Mitgliedstaaten entscheidet die Kommission im Alleingang. Umweltorganisationen äußern scharfe Kritik und bereiten Klage vor.

Nun steht die Entscheidung auch offiziell fest: Am 28. November hat die EU-Kommission die Durchführungsverordnung zur Verlängerung der Zulassung von Glyphosat angenommen. Damit ist die Anwendung des umstrittenen Totalherbizids in der Europäischen Union für weitere zehn Jahre zulässig. Die EU-weite Zulassung des am häufigsten genutzten Pestizids gilt nun bis Ende 2033.

Nachdem es am 16. November im Berufungsausschuss der EU-Mitgliedstaaten zu keiner qualifizierten Mehrheit für oder gegen die Wiederzulassung gekommen war, hatte die EU-Kommission diesen Schritt bereits angekündigt. Mit der Verabschiedung der Durchführungsverordnung wird die Entscheidung nun umgesetzt. Laut Q&A der Kommission war sie dazu verpflichtet, die Entscheidung vor dem Auslaufen der derzeitigen Genehmigung zu treffen, die bis zum 15. Dezember 2023 gilt. Bei der Begründung zur Wiederzulassung stützt sich die Brüsseler Behörde weitgehend auf die Einschätzung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Diese hatte jedoch keine eindeutigen Schlussfolgerungen zu den Risiken von Glyphosat für die biologische Vielfalt getroffen.

Sowohl das Ergebnis des Berufungsausschusses als auch die Ankündigung der Kommission hatte bei Umweltorganisationen bereits für scharfe Kritik gesorgt. Entsprechend kommentierte Sophia Guttenberger, Referentin für Landwirtschaft beim Umweltinstitut München, die Annahme der Verordnung nun als "absolut unverantwortlich". Das Artensterben zeige, dass wir "keine Zeit für ein ‚Weiter so‘" hätten, so Guttenberger auf dem Kurnachrichtendienst X (vormals Twitter). Nach der Ablehnung der Pestizid-Verordnung (SUR) sei die Wiederzulassung von Glyphosat "ein weiterer Rückschritt bei der Verwirklichung der Ziele des Green Deals", ergänzte Marta Messa, die Generalsekretärin von Slow Food.

Deutsche Umweltorganisationen drängen nun darauf, die Einschränkungen des Totalherbizids auf nationaler Ebene voranzutreiben. Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, Glyphosat bis Ende 2023 vom Markt zu nehmen. Auf europäischer Ebene wollen Umweltorganisationen die Entscheidung juristisch anfechten. Sie haben den "Great Glyphosate Court Case" gestartet und bereiten eine Klage gegen die Wiederzulassung der Herbizids vor [bp]. EU-News | 04. Dezember 2023


Tunesien schiebt auch nach Abschluss eines Deals mit der EU Flüchtlinge in die Wüste ab. Ägypten deportiert sudanesische Flüchtlinge zu Tausenden ins sudanesische Kriegsgebiet – ebenfalls nach Abschluss eines Deals mit der EU. Auch nach dem Abschluss eines Deals mit der EU zur Flüchtlingsabwehr lässt Tunesiens Regierung Hunderte Flüchtlinge in die Wüste deportieren. Wie tunesische Menschenrechtler berichten, sind am vergangenen Freitag mindestens 300 Flüchtlinge aus Tunis in die Wüste an der tunesisch-algerischen Grenze abgeschoben worden – ohne Wasser und Nahrung. Als EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 16. Juli 2023 den Flüchtlingsabwehrdeal mit dem tunesischen Präsidenten unterzeichnete, waren gerade 1.200 Flüchtlinge in die Wüste an der tunesisch-libyschen Grenze deportiert worden; mindestens 27 von ihnen verdursteten. Die EU belohnt Tunesien für die Flüchtlingsabwehr mit dreistelligen Millionensummen. Scharfe Kritik wird nun auch an dem neuen Flüchtlingsabwehrdeal laut, den die EU in der vergangenen Woche mit dem Libanon geschlossen hat. Er sieht wie die Flüchtlingsabwehrdeals mit Tunesien und mit Ägypten die Zahlung hoher Summen an die libanesische Regierung vor. Im Gegenzug soll Beirut die Reise syrischer Flüchtlinge nach Zypern unterbinden. Ägypten schiebt Flüchtlinge nach Abschluss eines Deals mit der EU sogar ins sudanesische Kriegsgebiet ab.

In die Wüste verschleppt

Schon der erste neue Deal zur Flüchtlingsabwehr, den die EU mit Tunesien geschlossen hat, ist auf heftigen Protest gestoßen. Kurz vor der Verabschiedung des Deals am 16. Juli 2023 in Tunis hatten die tunesischen Repressionskräfte begonnen, in der Stadt Sfax und in einigen umliegenden Ortschaften willkürlich Menschen aus afrikanischen Staaten südlich der Sahara aufzugreifen, sie auf Polizeiwachen zu verschleppen und sie von dort an die Landesgrenzen zu deportieren. Vermutlich rund 500 wurden in der Wüste an der tunesisch-algerischen Grenze ausgesetzt, weitere 1.200 in der Wüste an der tunesisch-libyschen Grenze. Letzteren nahmen die Repressionskräfte die Mobiltelefone ab und ließen sie ohne Wasser und Nahrung bei Hitze bis von zu 50 Grad Celsius im Niemandsland zwischen Tunesien und Libyen zurück. Mindestens 27 Flüchtlinge kamen ums Leben, Dutzende blieben verschollen. Am 16. Juli, als EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni sowie der Ministerpräsident der Niederlande, Mark Rutte, in Tunis eintrafen, um den Flüchtlingsabwehrdeal zu unterzeichnen, wurden eine 30-Jährige aus Côte d'Ivoire sowie ihre 6-jährige Tochter an Tunesiens Grenze zu Libyen ausgesetzt. Wenig später wurden ihre Leichen gefunden; sie waren verdurstet.[1]

Geld gegen Flüchtlinge

Auch nach der Unterzeichnung des Flüchtlingsabwehrdeals mit der EU setzen Tunesiens Repressionskräfte Flüchtlinge in der Wüste aus. Am vergangenen Freitag etwa überfielen sie mehrere provisorische Camps, in denen sich Flüchtlinge aufhielten, darunter eines nahe dem Büro der International Organization for Migration (IOM).[2] Mindestens 300 Flüchtlinge, darunter Frauen mit ihren Kindern, seien aufgegriffen und verschleppt worden, berichtet das Forum Tunisien pour les Droits Économiques et Sociaux (Tunesisches Forum für die wirtschaftlichen und sozialen Rechte, FTDES). Anschließend seien sie mit Bussen an die tunesisch-algerische Grenze deportiert und in der dortigen Wüste ausgesetzt worden – völlig ohne Wasser und Nahrung.[3] Kaum zwei Wochen zuvor, am 17. April, hatte sich die italienische Ministerpräsidentin Meloni wieder einmal in Tunis aufgehalten, um ein weiteres Element des Flüchtlingsabwehrdeals auf den Weg zu bringen – ein 50 Millionen Euro umfassendes Paket, aus dem unter anderem Energieprojekte finanziert werden sollen.[4] Mit Gegenleistungen wie diesen erkauft die EU die Bemühungen der Regierung in Tunis, die Flüchtlinge von der Reise nach Europa abzuhalten und sie stattdessen zu deportieren.

An der Durchreise gehindert

Auch der Flüchtlingsabwehrdeal, den die EU am 17. März 2024 mit Ägypten geschlossen hat, hat unter Menschenrechtsorganisationen breiten Protest ausgelöst. Der Deal richtet sich nicht so sehr gegen Flüchtlinge, die von der ägyptischen Küste aus das Mittelmeer zu überqueren suchen; dies hat Kairo auf Druck und in Zusammenarbeit mit der EU bereits im September 2016 effizient zu unterbinden begonnen.[5] Die neue Übereinkunft hat vor allem Flüchtlinge im Blick, die durch Ägypten reisen, um in Ostlibyen Boote mit Kurs auf die EU zu besteigen. Dort verfügt die EU – anders als im Westen des Landes, wo Brüssel mit der sogenannten Küstenwache kooperiert – nicht über Helfershelfer, die in ihrem Auftrag Flüchtlinge jagen würden. Jetzt soll Ägypten dafür sorgen, Flüchtlinge etwa aus Eritrea und dem Sudan nicht nach Ostlibyen gelangen zu lassen. Human Rights Watch (HRW) hat nicht nur Fälle dokumentiert, in denen Flüchtlinge durch die ägyptischen Repressionsbehörden willkürlich inhaftiert sowie misshandelt wurden, sondern auch rechtswidrige Deportationen nach Eritrea.[6]

In den Krieg deportiert

Eine aktuelle umfassende Recherche der Nachrichtenplattform The New Humanitarian und der Refugees Platform in Egypt [7] zeigt nun, dass die ägyptischen Repressionsbehörden – Kooperationspartner der EU in der Flüchtlingsabwehr – sudanesische Flüchtlinge in großer Zahl in den Sudan abschieben. Dort tobt seit etwas mehr als einem Jahr ein Bürgerkrieg, der bislang nach offiziellen Angaben 15.000 Todesopfer gefordert hat; Beobachter gehen davon aus, dass die wirkliche Zahl beim Zehn- oder Fünfzehnfachen liegt. Viele Millionen sind auf der Flucht. Die ägyptischen Behörden verweigern nicht nur sudanesischen Flüchtlingen die Einreise – dies gegen geltende Vereinbarungen mit Sudan –, sie führen zudem systematisch und im großen Stil Deportationen in das sudanesische Kriegsgebiet durch. Der Recherche von The New Humanitarian und der Refugees Platform in Egypt zufolge internieren die ägyptischen Streitkräfte Flüchtlinge aus Sudan zu Tausenden in einem Netzwerk geheimer Militärbasen, von denen aus sie sie in ihr Herkunftsland abschieben, ohne ihnen die Chance zu geben, Asyl zu beantragen. The New Humanitarian spricht von einer landesweiten Kampagne, die zahlreiche staatliche Stellen einbinde, und verweist auf die Kollaboration der EU mit dem ägyptischen Staat.

Zum zweiten Mal auf der Flucht

Auf Protest ist schließlich auch der nächste Flüchtlingsabwehrdeal gestoßen, den die EU am vergangenen Donnerstag (2. Mai) mit dem Libanon geschlossen hat. Der Libanon beherbergt aktuell über 1,5 Millionen Flüchtlinge aus Syrien und steckt zugleich in einer katastrophalen Wirtschaftskrise. Die Stimmung in der libanesischen Bevölkerung hat sich krass gegen die syrischen Flüchtlinge gewandt, die zum Teil Gewalt ausgesetzt sind. Unter anderem deshalb, aber auch, weil im Süden des Landes ein Krieg zwischen Israel und der Hizbollah tobt, der jederzeit umfassend eskalieren kann, fliehen immer mehr Syrer aus dem Libanon weiter nach Zypern. Die zyprische Regierung, der es nicht gelingt, eine Umverteilung der Flüchtlinge in der EU durchzusetzen, dringt auf eine Lösung durch Brüssel. EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen hat nun mit dem geschäftsführenden libanesischen Ministerpräsidenten Najib Mikati – die Wahl eines regulären Präsidenten scheitert seit mittlerweile eineinhalb Jahren an Zwist in den libanesischen Eliten – die Zahlung von einer Milliarde Euro vereinbart, wovon 736 Millionen für die Versorgung der Flüchtlinge ausgegeben werden sollen, 264 Millionen Euro für den Grenzschutz und die Streitkräfte.[8]

"Sichere Zonen"

Im Gegenzug soll der Libanon in Kooperation mit der Flüchtlingsabwehrbehörde Frontex dafür sorgen, dass keine Flüchtlinge mehr nach Zypern übersetzen. Experten protestieren; es bestehe ein erhebliches Risiko, warnt etwa die Migrationsforscherin Judith Kohlenberger, dass mit dem Deal lediglich "korrupte Eliten gestärkt" würden.[9] Diese seien berüchtigt dafür, mit Gewalt gegen syrische Flüchtlinge vorzugehen. Letztlich könne der Deal, anstatt "Fluchtursachen zu bekämpfen, neue erzeugen". In der EU mehren sich zudem Stimmen, die fordern, Teile Syriens zu "sicheren Zonen" zu erklären, in die Flüchtlinge umstandslos abschoben werden dürften. Dänemark hat dies bereits im vergangenen Jahr getan; Österreich und die Niederlande könnten folgen. Schlösse die EU sich an, stünde sie in direktem Widerspruch zu den Vereinten Nationen, deren Flüchtlingshilfswerk sich explizit gegen die Abschiebung syrischer Flüchtlinge nach Syrien ausgesprochen hat.[10] german-foreign-policy, 08. Mai 2024, https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­9552

[1] S. dazu Ab in die Wüste (II). https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­9326

[2] Tunisia expels hundreds of sub-Saharan migrants from capital: NGO. newarab.com 03.05.2024.

[3] Tunis police raid sees refugees abandoned near the border with Algeria. aljazeera.com 06.05.2024.

[4] Italy PM Meloni visits Tunisia for migration talks. newarab.com 17.04.2024.

[5] S. dazu Sisi in Berlin (III). https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­7769

[6] S. dazu Geld gegen Flüchtlinge. https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­9516

[7] Sara Creta, Nour Khalil: Exclusive: Inside Egypt's secret scheme to detain and deport thousands of Sudanese refugees. thenewhumanitarian.org 25.04.2024.

[8] Christoph Ehrhardt, Thomas Gutschker: Eine Milliarde für Libanon. Frankfurter Allgemeine Zeitung 03.05.2024.

[9] Paula Völkner: EU-Libanon-Deal in der Kritik – Könnte "mehr Fluchtursachen erzeugen als bekämpfen". fr.de 05.05.2024.

[10] Christoph Ehrhardt, Thomas Gutschker: Eine Milliarde für Libanon. Frankfurter Allgemeine Zeitung 03.05.2024.


EU steht vor Verlust von Privilegien in Senegal, unter anderem beim Fischfang. Die neue Regierung in Dakar strebt nach echter Unabhängigkeit von den Ex-Kolonialmächten – wie die Regierungen in Mali, Burkina Faso und Niger. Die EU und ihre Mitgliedstaaten stehen vor einem Verlust bisheriger Privilegien in Senegal. Ursache ist, dass die dort zu Monatsbeginn neu ins Amt gekommene Regierung darauf besteht, die Souveränität ihres Landes zu stärken sowie den Ausverkauf seiner Ressourcen – von den Erdgasvorräten bis zu den Fischbeständen – zu stoppen. Unter anderem wollen Präsident Bassirou Diomaye Faye und Ministerpräsident Ousmane Sonko den an den Euro gebundenen Franc CFA durch eine neue eigene Währung ersetzen und bestehende Verträge über die Erdgasföderung sowie über den Fischfang vor der senegalesischen Küste zugunsten ihres Landes neu verhandeln, darunter insbesondere auch Vereinbarungen mit der EU. EU-Ratspräsident Charles Michel war am Montag zu ersten Gesprächen in Dakar. Präsident Diomaye Faye hatte die Wahl in Senegal vor einem Monat nicht zuletzt deshalb gewonnen, weil er für größere Unabhängigkeit von Frankreich und den anderen westlichen Mächten eintritt. Senegal folgt einem Trend, der in Mali, Burkina Faso und Niger zum Durchbruch gekommen und mit einem rasanten Einflussverlust der europäischen Mächte, auch Deutschlands, in Westafrika verbunden ist.

Gegen die alten Eliten

Senegals neue Regierung ist Anfang April nach langen und heftigen Auseinandersetzungen ins Amt gekommen. Sie entstammt der Partei PASTEF (Patriotes africains du Sénégal pour le travail, l'éthique et la fraternité), die Anfang 2014 von Ousmane Sonko gegründet worden war; Sonko machte sich vor allem als Kämpfer gegen die Korruption der eng mit Paris kooperierenden senegalesischen Eliten einen Namen. 2021 wurde er auf der Grundlage von Vorwürfen, die er selbst und seine Anhänger als fingiert einstufen, angeklagt und 2023 schließlich zu einer Haftstrafe verurteilt. Dies löste schwere Proteste in der Bevölkerung aus, die wiederum Senegals damalige Regierung unter Präsident Macky Sall zum Anlass nahm, am 31. Juli 2023 die offizielle Auflösung von PASTEF wegen angeblicher Unruhestiftung zu verfügen.[1] Die weiter aktiven PASTEF-Strukturen, jetzt oft als "Ex-PASTEF" bezeichnet, ernannten am 19. November 2023 als Ersatz für ihren inhaftierten Vorsitzenden Sonko Bassirou Diomaye Faye zu ihrem Kandidaten für die Präsidentenwahl.[2] Diomaye Faye war zwar zuvor gleichfalls unter dubiosen Vorwänden inhaftiert und vor Gericht gestellt worden [3], saß aber nur in Untersuchungshaft und durfte im Unterschied zu dem rechtskräftig verurteilten Sonko noch kandidieren.

Sieg im ersten Wahlgang

Die Auseinandersetzungen spitzten sich zu, als Senegals Präsident Sall am 3. Februar 2024 die für den 25. Februar vorgesehene Präsidentenwahl unbestimmt verschob.[4] Ursache waren Befürchtungen in der Regierungspartei, man könne einen Verlust der Macht an die Ex-PASTEF und deren Kandidaten Diomaye Faye womöglich nicht verhindern. Nach massiven Protesten aus der senegalesischen Bevölkerung gegen die Wahlverschiebung und auf starken Druck auch aus dem Ausland hin – hätte man Sall einen kalten Putsch durchgehen lassen, dann wäre jede westliche Kritik an den Putschregierungen in Mali, Burkina Faso und Niger unglaubwürdig geworden – erklärte der senegalesische Verfassungsrat die Wahlverschiebung für ungültig und legte einen neuen Wahltermin auf den 24. März fest.[5] Knappe zehn Tage vor der Wahl, am 14. März, wurden Sonko und Diomaye Faye aus der Haft freigelassen.[6] Diomaye Faye konnte die Wahl schließlich mit 54,3 Prozent der Stimmen im ersten Wahlgang klar für sich entscheiden; der Hauptkandidat der alten senegalesischen Eliten hingegen erreichte bloß 35,8 Prozent. Diomaye Faye trat das Präsidentenamt am 2. April an und ernannte umgehend Sonko zum neuen senegalesischen Ministerpräsidenten.

Wut auf die Ex-Kolonialmacht

Der Wahlerfolg von Diomaye Faye und Sonko beruht in hohem Maß auf der seit Jahren anschwellenden Wut auf die ehemalige Kolonialmacht Frankreich sowie ihren fortdauernden neokolonialen Einfluss in den frankophonen Staaten Westafrikas. In den drei Sahelstaaten Mali, Burkina Faso und Niger hat diese Wut jeweils Militärregierungen an die Macht gespült, die ihre Vorgängerregierungen per Putsch stürzten, aber mit ihrem Versuch, tatsächliche Unabhängigkeit zu erlangen, in ihren Ländern weithin Popularität erlangt haben.[7] Auch in Senegal wächst der Unmut über Frankreich schon seit Jahren; Kolonialdenkmäler wurden gestürzt [8], und bei den Massenprotesten gegen die Inhaftierung von PASTEF-Gründer Sonko wurden insbesondere Filialen französischer Konzerne angegriffen und geplündert [9]. Eine Umfrage im Jahr 2020 ergab, dass 68 Prozent aller jungen Menschen in Senegal den Einfluss Frankreichs negativ bewerteten.[10] Zugleich zeigte sich, dass panafrikanische Einstellungen vor allem in Westafrika an Verbreitung gewannen. Eine klar gegen Frankreich gerichtete Grundstimmung reicht weit über die Sahelstaaten und Senegal hinaus; sie wird längst auch im Pariser Establishment mit erheblicher Sorge thematisiert.[11]

Schluss mit dem Ausverkauf

Senegals neuer Präsident Diomaye Faye und Ministerpräsident Sonko zielen mit ihren Regierungsvorhaben und mit ihren ersten konkreten Maßnahmen darauf ab, zum einen den Einfluss Frankreichs zurückzudrängen, zum anderen Senegals Souveränität so umfassend wie möglich zu stärken. So hat Diomaye Faye angekündigt, nicht nur den "Kampf gegen die Korruption" voranzutreiben und eine "Senkung der Lebenshaltungskosten" anzustreben; er will zudem die Abhängigkeit des Landes von Lebensmittelimporten so umfassend wie möglich reduzieren und dazu in die senegalesische Landwirtschaft investieren.[12] Zudem plant er den Ausstieg aus dem Franc CFA, der auf die Kolonialära zurückgehenden Währung, die einst fest an den Franc gebunden war und heute an den Euro gebunden ist und damit jegliche eigenständige Währungspolitik vollständig unmöglich macht. Den Ausstieg aus dem Franc CFA hatten erst kürzlich die Regierungen Malis, Burkina Fasos und Nigers als Ziel genannt. Diomaye Faye hat nicht zuletzt bestätigt, die Verträge mit ausländischen Konzernen zur Förderung von Erdgas vor der senegalesisch-mauretanischen Küste neu verhandeln zu wollen – mit dem Ziel, seinem Land einen größeren Anteil an seinen Reichtümern zu verschaffen.[13]

"Die Partnerschaft überdenken"

In diesem Sinn fordert Senegals neue Regierung auch eine Neuverhandlung der bestehenden Fischereiabkommen mit der EU. Für den westafrikanischen Küstenstaat hat die Fischerei traditionell große Bedeutung. Allerdings werden die Fangaktivitäten senegalesischer Fischer stark durch industriell arbeitende Fangflotten eingeschränkt, die aus dem Ausland kommen – darunter Mitgliedstaaten der EU. Die deutlich verschlechterten Aussichten einheimischer Fischer tragen dazu bei, immer mehr Senegalesen in die Emigration nach Europa zu treiben, um dort den Lebensunterhalt für sich und ihre Familien zu verdienen. Diomaye Faye will die bestehenden Fischereiabkommen mit der EU nun zugunsten von Senegals Fischern ändern. Während eines Besuchs von EU-Ratspräsident Charles Michel am Montag in Dakar erklärte Senegals Präsident, die Kooperation seines Landes mit der EU sei "dicht und vielgestaltig"; nun aber werde man gemeinsam "die Partnerschaft überdenken".[14] Details sind bislang noch nicht bekannt. Klar ist jedoch, dass die Union und ihre Mitgliedstaaten, sollte Senegals neue Regierung sich durchsetzen, auf bisherige Privilegien werden verzichten müssen. german-foreign-policy, 25. April 2024 , https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­9540

[1] Sénégal: le gouvernement dissout le parti de l'opposant Ousmane Sonko, 2 morts dans des manifestations. rfi.fr 31.07.2023.

[2] Sénégal: avec le plan Bassirou Diomaye Faye, la stratégie électorale du Pastef. rfi.fr 20.11.2023.

[3] Sénégal: le bras droit de l'opposant Ousmane Sonko arrêté et placé en garde à vue. rfi.fr 15.04.2023.

[4] Marième Soumaré: Présidentielle au Sénégal : Macky Sall acte le report de l'élection. jeuneafrique.com 03.02.2024.

[5] Présidentielle reportée au Sénégal : le Conseil constitutional s'aligne sur la date du 24 mars. lemonde.fr 07.03.2024.

[6] Au Sénégal, les opposants Ousmane Sonko et Bassirou Diomaye Faye sont sortis de prison. jeuneafrique.com 15.03.2024.

[7] S. dazu Auf dem Weg zur Eigenständigkeit, Auf dem Weg zur Eigenständigkeit (II) und Der nächste Hinauswurf aus dem Sahel. https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­9284

[8] Paul Munzinger: Hauptsache, keine Franzosen. Süddeutsche Zeitung 18.09.2023.

[9] Cyril Bensimon: Au Sénégal, une colère antifrançaise très ciblée. lemonde.fr 25.03.2021.

[10] African Youth Survey 2020: The Rise of Afro-Optimism. Published by the Ichikowitz Family Foundation. 2020.

[11] Jean-Marc Simon: Le sentiment anti-français en Afrique. De quoi parle-t-on? revueconflits.com 14.06.2023.

[12] Sénégal : les chantiers prioritaires du prochain président Bassirou Diomaye Faye. lemonde.fr 01.04.2024.

[13] Renégociation des contrats d'hydrocarbures au Sénégal : l'option « risqué » du president Faye. lemonde.fr 22.04.2024.

[14] Sénégal : Bassirou Diomaye Faye plaide pour un partenariat « repensé » avec l'Europe. lemonde.fr 23.04.2024.


Die westlichen Staaten und ihre Verbündeten – ein Siebtel der Weltbevölkerung – tätigen rund zwei Drittel der globalen Militärausgaben. Rüstungsindustrie gewinnt in Deutschland an Gewicht; Ökonomen sagen "Kanonen ohne Butter" voraus. BERLIN/WASHINGTON (Eigener Bericht) – Der Anteil der westlichen Staaten und ihrer Verbündeten an den globalen Militärausgaben liegt mit rund zwei Dritteln doppelt so hoch wie der Anteil der nichtwestlichen Welt und wächst weiter. Dies geht aus einer neuen Studie hervor, die das Stockholmer Forschungsinstitut SIPRI am gestrigen Montag öffentlich präsentiert hat. Demnach sind die globalen Militärausgaben im vergangenen Jahr auf einen Rekordwert von rund 2,443 Billionen US-Dollar angestiegen. 37 Prozent davon wurden von den USA getätigt, 24 Prozent von den Ländern Europas; hinzu kamen die Ausgaben enger Verbündeter, darunter Japans. Deutschland liegt auf der SIPRI-Rangliste der Staaten mit den größten Militärausgaben weltweit auf Platz sieben; es könnte in diesem Jahr wegen seiner massiven Aufrüstung auf Platz fünf aufsteigen. Die forcierte Militarisierung im Westen geschieht in einer Zeit, in der der ökonomische und mittlerweile auch der politische Einfluss der transatlantischen Mächte schrumpft – eine Entwicklung, die womöglich nur mit Gewalt aufgehalten werden kann. Zugleich wachsen in Deutschland die politische Bedeutung der Rüstungsindustrie und der Wehretat – auf Kosten ziviler Haushaltsposten.

Kosten der Militarisierung

Die große Mehrheit der immer mehr anschwellenden weltweiten Militärausgaben wird von den westlichen Staaten getätigt. Dies geht aus einer am gestrigen Montag publizierten Studie des Stockholmer Forschungsinstituts SIPRI hervor. Demnach gingen im Jahr 2023 rund 37 Prozent der globalen Militärausgaben von 2,443 Billionen US-Dollar – 916 Milliarden US-Dollar – allein auf die USA zurück. Die NATO-Mitglieder kamen zusammengenommen laut SIPRI-Berechnungen auf 1,341 Billionen US-Dollar – gut 55 Prozent aller Militärausgaben weltweit.[1] Europa wiederum wendete 24 Prozent aller Mittel auf, die im vergangenen Jahr auf dem gesamten Globus in die jeweiligen nationalen Streitkräfte investiert wurden. Allein West- und Mitteleuropa steckten 407 Milliarden US-Dollar ins Militär – ein gutes Drittel mehr als etwa die Volksrepublik China, deren Militärausgaben SIPRI unter Einschluss von Mitteln abseits des offiziellen Streitkräfteetats für 2023 auf gut 296 Milliarden US-Dollar beziffert. Hinzu kommen eng mit dem Westen verbündete Länder: Japan und Südkorea, die mit Militärausgaben in Höhe von 50,2 respektive 47,9 Milliarden US-Dollar die Plätze 10 und 11 auf der Weltrangliste einnehmen, oder Australien, das mit 32,3 Milliarden US-Dollar auf Platz 13 rangiert.

Im Aufstieg

Deutschland steht in der aktuellen SIPRI-Rangliste auf Platz sieben – hinter den USA, China, Russland (109 Milliarden US-Dollar), Indien (83,6 Milliarden US-Dollar), Saudi-Arabien (75,8 Milliarden US-Dollar) und Großbritannien (74,9 Milliarden US-Dollar). Die deutschen Militärausgaben beziffert SIPRI auf rund 66,8 Milliarden US-Dollar – mehr als diejenigen Frankreichs (61,3 Milliarden US-Dollar). Dabei steigen sie künftig weiter. Laut Angaben des Bundesverteidigungsministeriums kommen in diesem Jahr zum offiziellen Militärhaushalt von 51,9 Milliarden Euro noch 19,8 Milliarden Euro aus dem sogenannten Sondervermögen hinzu, das nach Auffassung des Bundesrechnungshofs "Sonderschulden" genannt werden muss.[2] Damit erreichen die deutschen Militärausgaben dieses Jahr offiziell 71,7 Milliarden Euro, wobei dies noch nicht den tatsächlichen Militärausgaben entspricht: Der Betrag, den Berlin jedes Jahr an die NATO meldet, bezieht Ausgaben jenseits des Militärbudgets ein und liegt deshalb regelmäßig über dem offiziellen Militärhaushalt. Allein dieser beläuft sich in diesem Jahr laut derzeitigem Wechselkurs auf 76,4 Milliarden US-Dollar; damit käme Deutschland auf der aktuellen Weltrangliste vor Saudi-Arabien auf Platz fünf.

Rüstungstreiber Europa

Die treibende Rolle des Westens und insbesondere Europas bei der globalen Aufrüstung ist seit geraumer Zeit deutlich erkennbar. So nahmen die Militärausgaben der USA von 2014 bis 2023 um 9,9 Prozent zu, diejenigen Deutschlands im selben Zeitraum um rund 48 Prozent, diejenigen Europas SIPRI zufolge sogar um 62 Prozent. Auch im globalen Waffenhandel nehmen die europäischen Staaten eine bedeutende Stellung ein. Frankreich war in den fünf Jahren von 2019 bis 2023 zweitgrößter Waffenexporteur weltweit; Deutschland, Italien, Großbritannien sowie Spanien folgten auf den Plätzen fünf bis acht. Europa war zudem im Fünfjahreszeitraum von 2019 bis 2023 die einzige Großregion, deren Waffenimporte stiegen, und dies massiv – um bemerkenswerte 94 Prozent gegenüber dem Fünfjahreszeitraum von 2014 bis 2018.[3] Darüber hinaus stockten in den Jahren von 2019 bis 2023 vor allem wichtige Verbündete des Westens die Einfuhr von Kriegsgerät deutlich auf – Südkorea (plus 6,5 Prozent), die Philippinen (plus 105 Prozent) und Japan (plus 155 Prozent). SIPRI-Angaben zufolge liegen US-amerikanische und europäische Waffenschmieden zudem beim Auftragsbestand, der faktisch die Aufrüstung der nächsten Jahre beziffert, klar vorn.[4]

Der Abstieg des Westens

Die westlichen Staaten forcieren ihre Aufrüstung in einer Zeit, in der ihr wirtschaftlicher Einfluss längst schrumpft und in politischen Einflussverlust zu münden beginnt. Hielten sie im Jahr 2000 noch einen Anteil von 56,36 Prozent an der globalen Wirtschaftsleistung – berechnet nach Kaufkraftparität –, so ist dieser auf aktuell nur noch 40,62 Prozent gesunken und wird nach Prognose des Internationalen Währungsfonds (IWF) kontinuierlich weiter zurückgehen, während der Anteil des Globalen Südens mittlerweile schon bei 59,38 Prozent liegt und weiter steigt. Die G7, die sich als "Lenkungsausschuss der Weltpolitik" begreifen, erarbeiteten 2021 erstmals eine schwächereWirtschaftsleistung – ebenfalls berechnet nach Kaufkraftparität – als die BRICS (30,7 Prozent vs. 31,5 Prozent) und fallen seitdem mit großer Kontinuität immer weiter zurück, zumal die BRICS sich am 1. Januar 2024 erweitert haben. Die Banque de France sieht die BRICS+ im Jahr 2027 bei rund 37,6 Prozent der globalen Wirtschaftsleistung, die G7 bei nur noch 28,2 Prozent.[5] Der Verlust des Westens an politischem Einfluss wiederum zeigt sich etwa darin, dass es ihm bis heute nicht gelingt, die Länder des Globalen Südens zur Beteiligung an den Russland-Sanktionen zu nötigen. Den Einflussverlust stoppen könnte womöglich nur der Rückgriff auf das Militär.

Das Gewicht der Waffenindustrie

Die massive Aufrüstung, die dazu erforderlich ist und ausweislich der SIPRI-Zahlen auch entschlossen vorangetrieben wird, hat freilich Auswirkungen auch im Innern der westlichen Staaten. In der Bundesrepublik etwa gehörte die Rüstungsindustrie jahrzehntelang nicht zu den Sektoren mit einer herausragenden Stellung in der nationalen Wirtschaft. Das beginnt sich mittlerweile zu ändern. Im März vergangenen Jahres zog mit Rheinmetall ein erster Rüstungskonzern in den Leitindex DAX ein – ein Symbol für den wachsenden Einfluss der deutschen Waffenhersteller.[6] Rheinmetall konnte seinen Umsatz im Jahr 2023 auf 7,2 Milliarden Euro steigern und geht davon aus, bis 2026 einen Umsatz von bereits 13 bis 14 Milliarden Euro erreichen zu können. Das ist immer noch Lichtjahre von Spitzenkonzernen wie Volkswagen mit einem Jahresumsatz von zuletzt 322 Milliarden Euro entfernt, nähert sich aber perspektivisch der ersten Liga der deutschen Industrie an. Schrittweise wächst mit dem ökonomischen auch das politische Gewicht der deutschen Rüstungsindustrie.

Kanonen ohne Butter

Parallel drängen die Militärausgaben andere Posten im deutschen Staatshaushalt zurück. So ist der Wehretat mit einem Anteil von 10,9 Prozent am gesamten Bundeshaushalt zur Zeit der zweitgrößte Etatposten nach dem Budget für Arbeit und Soziales.[7] Dabei sind jedoch die Ausgaben nicht eingerechnet, die aus dem "Sondervermögen" getätigt werden sollen. Bezieht man sie ein, liegt der Militäranteil bereits bei rund 15 Prozent. Dies wird auf Dauer auf Kosten ziviler Etatposten gehen. Kürzlich konstatierte der Präsident des Ifo-Instituts, Clement Fuest: "Kanonen und Butter – das wäre schön, wenn das ginge. Aber das ist Schlaraffenland. Das geht nicht." Fuest sagte "Kanonen ohne Butter" voraus.[8] 23. April, 2024, german-foreign-policy, https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­9537

[1] Angaben hier und im Folgenden: Nan Tian, Diego Lopes da Silva, Xiao Liang, Lorenzo Scarazzato: Trends in World Military Expenditure, 2023. SIPRI Fact Sheet. Solna, April 2024.

[2] Pistorius im Bundestag: "Sicherheit gibt es nicht zum Nulltarif". bmvg.de 01.02.2024. S. auch "Deutschland kriegstauglich machen". https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­9391

[3], [4] S. dazu Rüstungstreiber Europa. https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­9512

[5] Expansion of BRICS: what are the potential consequences for the global economy? banque-france.fr 13.02.2024.

[6] Rheinmetall steigt in den DAX auf. tagesschau.de 04.03.2023. S. auch Kampfpanzer statt Dialyse. https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­9183

[7] Bundeshaushalt digital. bundeshaushalt.de.

[8] Raphaël Schmeller: Ampel zerlegt Sozialstaat. junge Welt 24.02.2024. S. auch Der Wille zum Weltkrieg. https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­9495


Die verdachtslose Überwachung privater Chats könnte in der EU schon bald zur Pflicht werden. Dies zeigt ein neues Leak.

Um der Verbreitung von Kinderpornografie einen Riegel zu schieben, plant die Europäische Union die Einführung der sogenannten Chatkontrolle – einer automatisierten und verdachtslosen Massenüberwachung sämtlicher privater Chat- und Mailkommunikation. Im Sommer verhandeln Kommission, Parlament und Rat einen entsprechenden Gesetzesentwurf der EU-Kommission. Während sich das Parlament mehrheitlich gegen den Entwurf positioniert, dürfte sich der Rat auf die Seite der Kommission stellen, wie ein neues Leak zeigt. Doch wie funktioniert die Chatkontrolle überhaupt?

Wer Familienfotos aus dem Strandurlaub verschickt, läuft Gefahr, dass die Fotos wegen Verdachts auf Kinderpornografie auf dem Schreibtisch eines Bundespolizisten landen. Gängige amerikanische Kommunikationsdienste wie Gmail, WhatsApp oder Facebook Messenger sind heute schon per Gesetz verpflichtet, illegale Inhalte wie Pornos mit Kindern oder extreme Gewaltdarstellungen zu melden. Die Betreiber gehen dabei nicht nur spezifischen Verdachtsfällen nach. Vielmehr durchsuchen sie automatisch sämtliche hochgeladenen Inhalte, wie das vorhin erwähnte Familienfoto vom Strand. Und zwar mithilfe von Algorithmen, die nackte Haut von Kindern erkennen können. Sämtliche Inhalte, die ins Fadenkreuz dieser Algorithmen gelangen, werden automatisch an die private Non-Profit-Organisation National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) in den USA weitergeleitet. Befindet sich der Absender oder der Adressat in der Schweiz, sendet NCMEC die Inhalte unbearbeitet an das Fedpol weiter. Dort befasst sich dann zum ersten Mal ein Mensch mit den gemeldeten Inhalten. Jährlich treffen dort rund 10'000 solcher Meldungen ein, beim Grossteil davon handelt es sich jedoch um Fehlalarme. So sind gemäss Fedpol nur knapp 15 Prozent der Meldungen strafrechtlich relevant. Die Algorithmen operieren also mit einer ziemlich hohen Fehlerquote, ohne dass Betroffene jemals davon erfahren.

Der Zweck heiligt nicht alle Mittel

Gemäss Fedpol sind diese Meldungen im Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornografie hilfreich. Dennoch stellen Datenschützer wie die digitale Gesellschaft Schweiz vor dem Hintergrund der tiefen Trefferquote in Frage, ob das Vorgehen der Betreiber verhältnismässig ist. Schliesslich komme diese Praxis einer privaten Massenüberwachung gleich, die sämtliche Nutzer ohne Anlass unter einen Generalverdacht stellt und das Recht auf Privatsphäre verletzt. Wenn die notwendigen Hintertüren erst einmal installiert seien, könne die Überwachung zudem jederzeit problemlos und unbemerkt ausgedehnt werden. Etwa auf Regierungskritiker und politische Aktivisten oder zu Spionagezwecken.

Was in den USA Standard ist, soll nun auch in Europa zur Pflicht werden. Bereits im Mai 2022 stellte die EU-Kommission einen Gesetzesentwurf vor, der auch in Europa tätige Dienste, wie etwa den Ende-zu-Ende verschlüsselten Schweizer Messenger-Dienst Threema dazu verpflichten würde, eine Hintertür für die automatische Chatkontrolle einzuführen. Dies obwohl eine im März 2021 durchgeführte Umfrage zeigte, dass 72 Prozent der Befragten eine solche Überwachung entschieden ablehnen.

Parlament gegen den Entwurf

Das EU-Parlament hat im November 2023 in einem Verhandlungsmandat fast einstimmig beschlossen, sich in den im Sommer anstehenden Trilog-Verhandlungen gegen den Entwurf der EU-Kommission zu stellen. Und die Einführung der Massenüberwachung zu verhindern. Die Abgeordneten möchten die Überwachung auf spezifische Verdachtsfälle beschränken und die Ende-zu-Ende Verschlüsselung bewahren.

Dies könnte jedoch schwierig werden, denn auch der EU-Rat, der dritte Teilnehmer dieser Verhandlungen, macht sich für die Chatkontrolle stark. Dies zeigt der neueste Vorschlag der belgischen Ratspräsidentschaft, der letzte Woche vom französischen Nachrichtenportal contexte geleakt wurde.

Der Rat schlägt vor, dass die Anbieter selber das Risiko bewerten sollen, ob Kriminelle ihre Produkte verwenden. Überwacht würden demnach nur Anbieter mit hohem Risko. Ausserdem sollen nur noch Erwachsene gemeldet werden, bei denen einmalig bereits bekannte illegale Inhalte oder zwei Grooming-Versuche entdeckt wurden. Jugendliche, die Nacktbilder versenden, würden zunächst verwarnt werden. Belgien spricht dabei von einem Kompromissvorschlag, obwohl Messenger wie Signal oder Cloud-Dienste wie iCloud verpflichtet würden, sämtliche Inhalte ihrer Nutzer anlasslos zu überwachen.

Ende des digitalen Briefgeheimnisses

Der Vorschlag zeigt, dass der Ausgangsentwurf der EU-Kommission zur Chatkontrolle im Kern unverändert beibehalten werden soll, warnt Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordnete der Piratenpartei und einer der profiliertesten Gegner der Chatkontrolle:

«Wie der juristische Dienst des Rates bestätigt hat, ändert der neueste Vorstoss nichts an der Natur der Chatkontrolle. Millionen privater Chats und Privatfotos unbescholtener Bürger sollen mit unzuverlässiger Technik durchsucht und ausgeleitet werden, ohne dass die Betroffenen auch nur entfernt mit Kindesmissbrauch zu tun haben – das zerstört unser digitales Briefgeheimnis.» Die sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung solle allgemein ausgehebelt werden, um Smartphones zu Spionen umzufunktionieren, so Breyer.

Alternative Methoden gegen sexuelle Ausbeutung im Netz

Stattdessen plädiert Breyer für alternative Methoden, um junge Menschen vor sexueller Ausbeutung im Netz zu schützen:

• Security by design: Internetdienste und Apps sollten sicherer ausgestaltet werden. Es muss möglich sein, andere Nutzer zu blockieren und zu melden. Vor dem Verschicken von Kontaktdaten oder Nacktbildern wird rückgefragt.

• Das Netz säubern: Um das Netz von Kinderpornografie und Missbrauchsdarstellungen zu säubern, soll das neue EU-Kinderschutzzentrum proaktiv öffentlich abrufbare Internetinhalte automatisiert nach bekannten Missbrauchsdarstellungen durchsuchen.

• Löschpflicht: Anbieter, die auf eindeutig illegales Material aufmerksam werden, sollen zur Löschung verpflichtet werden. Strafverfolger, die auf illegales Material aufmerksam werden, sollen dies dem Anbieter zur Löschung melden müssen.

Philippe Stalder / 11.04.2024, https://www.infosperber.ch/­freiheit-recht/­datenschutz/­so-will-die-eu-das-digitale-briefgeheimnis-abschaffen/­


Die KI-Verordnung der EU wird automatische Gesichtserkennung europaweit etablieren. Das ist schlecht für die Demokratie.

Automatische Gesichtserkennung ist im Prinzip so, als würden wir alle ein gut erkennbares Nummernschild im Gesicht tragen. Ob wir einkaufen, in einen Zug steigen oder auf eine Demonstration gehen – ist die biometrische Technik einmal ausgerollt, sind wir überall über unsere Körperdaten erkennbar und mit Klarnamen unterwegs. Dieser düsteren Dystopie einer Zukunft ohne jegliche Anonymität im öffentlichen Raum sind wir mit der Einigung bei der europäischen KI-Verordnung einen gewaltigen Schritt näher gekommen.

Auch wenn noch schlimmere Forderungen abgewehrt wurden, gibt es nichts zu feiern: Das neue Regulierungswerk erlaubt es Staaten prinzipiell, zur Abwehr eines Terroranschlages oder in bestimmten Fällen zur Suche von vermissten Menschen und Tatverdächtigen Überwachungsvideos in Echtzeit mit Gesichtsdatenbanken abzugleichen. In Echtzeit können mit dieser Technik alle Menschen gesucht, gescannt und identifiziert werden, von denen der Staat die Aufnahme von einer Überwachungskamera und ein hinterlegtes biometrisches Foto hat.

Die Gesichtsdatenbanken sind bereits da

Die biometrischen Gesichtsdatenbanken haben die meisten europäischen Staaten im Rahmen von Reisepass- oder Einreisegesetzen bereits seit Jahren angelegt und aufgefüllt. Die Bilder sind vorhanden und ihre automatisierte Nutzung haben in Deutschland vergangene Bundesregierungen immer weiter vorangetrieben. Von hier aus ist die Nutzung für die Gesichtserkennung auch ausserhalb von Flughäfen und Passkontrollen nur noch ein kleiner Schritt.

Manche Kritiker der KI-Verordnung sagen, dass die Echtzeit-Überwachung ja strenge Kriterien habe. Doch das ist Augenwischerei: Das Gesetzeswerk erlaubt auch eine Hinterher-Gesichtserkennung mit deutlich weniger Einschränkungen – nämlich für die Suche nach Tatverdächtigen von "schweren Straftaten" nach Richterbeschluss. Die Liste dieser Straftaten ist lang und wie wenig ein Richtervorbehalt wert ist, weiss jeder Bürgerrechtler. Und was "Hinterher" im Vergleich zu "Echtzeit" eigentlich bedeutet, ist auch nicht klar. Die Grenzen werden verschwimmen. Erfahrungen mit anderen Überwachungstechniken wie der Vorratsdatenspeicherung zeigen, dass am Anfang immer von Terror und schweren Straftaten die Rede war, am Ende die Überwachung aber auch für den kleinen Gras-Dealer und sogar dessen Kund:innen eingesetzt wird.

Die KI-Verordnung ist das Einfallstor

Klar ist auf jeden Fall, dass die KI-Verordnung das grosse Einfallstor ist, um die automatisierte Gesichtserkennung flächendeckend zu etablieren. Es gibt nun eine europaweite Rechtsgrundlage, um diese Technologie überall einzusetzen. Denn das Gesetz erlaubt das ja jetzt für bestimmte Fälle. Polizeien und Geheimdienste werden die gesetzlichen Möglichkeiten wie immer bis an den Rand der Unkenntlichkeit dehnen und per Salamitaktik versuchen, den Einsatz weiter zu normalisieren, während sie bei jeder Gelegenheit nach noch mehr "intelligenter Technik" schreien.

Es droht eine Zukunft, in der niemand mehr im Park sitzen oder sich durch die Stadt bewegen kann – ohne Gefahr zu laufen, dass Gesichtsbiometrie oder andere biometrische Daten permanent gerastert und abgeglichen werden. Das Gefühl, dass wir permanent beobachtet werden, wirkt sich auch auf andere sensible Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit aus. Die Technik wird Menschen Angst machen, gegen Regierungen zu protestieren, wenn klar ist, dass es theoretisch technisch möglich ist, per Knopfdruck Teilnehmer:innen-Listen solcher Proteste zu erstellen.

Das Ende der Anonymität im öffentlichen Raum ist ein herber Schlag für Europas angeknackste Demokratien, die zudem von autoritären und rechtsradikalen Parteien massiv unter Druck stehen. Letztere werden sich freuen, diese neuen Befugnisse gegen alles einzusetzen, was nicht bei drei den rechten Arm oder ähnliches hebt. Markus Reuter / 27.12.2023 https://www.infosperber.ch/­politik/­europa/­das-nummernschild-im-gesicht-kommt/­ (psi. Dieser Kommentar bei Infosperber wurde von netzpolitik.org produziert. Infosperber publiziert ihn im Rahmen der Creative Commons-Lizenz BY-NC-SA 4.0 von netzpolitik.org.)


Italiens Regierungen pumpen seit Jahrzehnten viel Geld in den Mezzogiorno. Der wirtschaftliche Abstand zwischen Norden und Süden wächst trotzdem. Können milliardenschwere EU-Programme die Wende bringen?

Als Pier Paolo Pasolini 1964 seinen von der Kritik gefeierten Film «Das 1. Evangelium – Matthäus» vorstellte, waren viele Italiener schockiert. Denn der im süditalienischen Matera vor allem mit Laiendarstellern gedrehte Streifen zeigte auch die schreiende Armut der Menschen, die mit ihrem Vieh in feuchten Grotten lebten. Matera war ein Symbol für die Rückständigkeit Süditaliens.

Heute ist die Höhlenstadt ein Touristenmagnet, und sie war 2019 sogar europäische Kulturhauptstadt. In den verschachtelten Häusern und in den in den Tuffstein geschlagenen Grotten sind vielfach luxuriöse Hotels und Gäste-Appartements eingerichtet worden. Der Wohlstand ist sichtbar.

Im Süden arbeitet nicht einmal jeder Zweite

Die extreme Armut von damals gibt es zwar nicht mehr. Doch der wirtschaftliche Abstand zwischen Süd- und Norditalien wächst dennoch. Dies lässt sich anhand weniger Zahlen illustrieren: Der Mezzogiorno, also die Regionen Abruzzen, Apulien, Basilikata, Kampanien, Kalabrien, Molise, Sardinien und Sizilien, trug 2020 nur 22 Prozent zum Bruttoinlandprodukt (BIP) Italiens bei. 1995 waren es noch 24 Prozent gewesen. Das im Süden erwirtschaftete BIP pro Kopf ist nur halb so hoch wie im Norden.

Die Beschäftigungsquote bei den 15- bis 64-Jährigen lag 2021 im Norden bei 58,2 Prozent, im Süden bei nur 44,8 Prozent. Dort arbeitet nur ein Drittel der Frauen. Im Norden ist es fast die Hälfte. Und zwischen 2002 und 2021 wanderten 2,5 Millionen Süditaliener ab, vor allem jüngere und gut ausgebildete Arbeitskräfte. Mit rund 20 Millionen Menschen wohnt etwa ein Drittel der Bevölkerung im Mezzogiorno.

Auch die jüngste Pisa-Studie spiegelt die Kluft wider: Während die Schüler in Norditalien fast so gut abschnitten wie die «Europameister» in Estland, lagen diejenigen aus Süditalien deutlich unter dem Durchschnitt. Dabei pumpen Rom und Brüssel seit Jahrzehnten viele Milliarden in den Süden. Davon zeugen Strassen und Brücken, die im Nichts enden, oder das einst grösste Industrieareal Süditaliens mit einem Stahl-, Chemie- und Zementwerk im Stadtteil Bagnoli in Neapel. Die Reste der 1992 geschlossenen Anlagen rosten vor sich hin. Auch die 2011 geschlossene Fiat-Fabrik im sizilianischen Termini Imerese sucht eine Nachfolgenutzung. Das gigantische Stahlwerk von Taranto in Apulien wurde gerade unter staatliche Zwangsverwaltung gestellt.

Milliardensegen aus Brüssel

«Die Kluft zwischen Nord- und Süditalien ist seit der Einigung des Landes 1860 gewachsen – mit Ausnahme der Zeit zwischen 1950 und 1970», sagt die renommierte Ökonomin Lucrezia Reichlin, Professorin an der London Business School: «Viele Historiker sind der Auffassung, dass das Wirtschaftsmodell Italiens den Norden begünstigt hat, nicht den Süden, auch weil entsprechende Reformen gefehlt haben.»

Neuere Studien zeigten, dass die umfangreichen Transfers in den Süden in den ersten 25 Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg dagegen ein Erfolg gewesen seien. In dieser Zeit sei die Konvergenz gewachsen: «Die Interventionen hatten auch nachhaltige Auswirkungen auf Produktivität und Beschäftigung», so Reichlin. Auch wegen des zunehmenden Gewichts der lokalen Politik und der Korruption sowie durch die Zersplitterung von Entscheidungsprozessen sei die positive Entwicklung etwa 1970 beendet worden. In jüngster Zeit habe zusätzlich das Fehlen von Reformen dazu beigetragen, dass europäische Strukturhilfen nur magere Erfolge brachten.

Geld allein kann jedenfalls keine Lösung sein. Dennoch kann der Süden einen neuen Geldsegen erwarten. Mithilfe des europäischen Wiederaufbauprogramms Next Generation EU wird ein neuer Anlauf unternommen. 40 Prozent der 191,5 Milliarden Euro, die Italien als grösster Nutzniesser des Programms erhält, gehen in den Süden. Zusammen mit weiteren EU-Programmen sind es für Italien sogar 237 Milliarden Euro. «Eine Jahrhundertchance», sagt Fabio De Felice, Professor an der Università degli Studi in Neapel sowie Chef und Gründer des IT-Dienstleisters Protom. Er beklagt das «Fehlen einer klaren Vision, eines Projekts».

Der Süden hat etwas zu bieten

Dabei sind im Süden durchaus Kompetenzen vorhanden, an die man andocken kann. Im Salento, ganz unten am Stiefelabsatz, ist eine hochwertige Luxus-Schuh- und -Taschen-Industrie entstanden, die für Christian Louboutin, Gucci, Valentino, Louis Vuitton oder Dior produziert. Der LVMH-Chef Bernard Arnault hat dort investiert.

Um Neapel gibt es ein IT-Cluster. Apple bildet am Vesuv zusammen mit der neapolitanischen Universität Federico II jährlich Hunderte von Software-Entwicklern aus. Deloitte hat eine Digital Academy gegründet. Auch die Luft- und Raumfahrtindustrie der Hafenstadt ist sehr leistungsfähig.

Und nirgendwo anders in Italien werden Sonnen- und Windenergie so intensiv genutzt wie im Süden. Der italienische Energieversorger Enel hat im April 2023 im sizilianischen Catania die grösste Anlage Europas zum Bau von Solarzellen und Solarpaneelen eröffnet.

Dennoch ist Reichlin nicht sehr optimistisch. Im europäischen Wiederaufbauprogramm würden nur «existierende Projekte zusammengeführt, aber es gab keine allgemeinen Überlegungen über Prioritäten und wie vorzugehen ist. Es fehlte die Zeit, und es gab seit dem Start des Programms drei Regierungen.» Sie wolle nicht zu pessimistisch sein. Die Investitionen würden sicher das Wachstum ankurbeln. Aber eine dauerhaft positive Entwicklung in Gang zu setzen, bleibe schwierig.

Auch Reichlins Kollege Tito Boeri von der Bocconi-Universität in Mailand hält wenig von dem milliardenschweren Geldsegen. Es sei plötzlich viel zu viel Geld da. «Die Verwaltungen im Süden sind nicht in der Lage, es vernünftig auszugeben», fürchtet er. Boeri ist Autor des Buches «Europäisches Wiederaufbauprogramm – das grosse Saufgelage». Der Titel spricht Bände.

Korruption wegen fehlender Ausschreibungen

Dass auf Betreiben des Vize-Regierungschefs Matteo Salvini bei Projekten, die weniger als 5,3 Millionen Euro kosten, auf Ausschreibungen ganz verzichtet wird, hält Boeri für falsch. Freihändige Vergaben überforderter Verwaltungen und fehlende Kontrollen öffneten kriminellen Organisationen wie Camorra oder Mafia Tür und Tor.

Ivo Allegro, Chef des international tätigen Finanzberaters Iniziativa, ist der Auffassung, es müssten zuerst einmal die mit dem Erhalt des Geldes verbundenen Reformversprechen umgesetzt werden: von einer Justiz- über eine Verwaltungsreform bis hin zur Öffnung von Märkten. Italien liefert nicht und setzt versprochene Reformen teilweise seit Jahrzehnten nicht um.

Salvini trommelt derweil lieber medienwirksam für den Bau einer Brücke zwischen Sizilien und dem Festland. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf 13,5 Milliarden Euro. Es handelt sich um ein Prestigeprojekt. Denn im Süden selbst ist die Infrastruktur oft miserabel. Für die 60 Kilometer von Bari nach Matera fährt man mit dem Zug mindestens zwei Stunden. Die schnellste Zugverbindung für die 350 Kilometer lange innersizilianische Strecke zwischen Syrakus und Trapani dauert elf Stunden und neun Minuten – vier Mal muss man umsteigen.

Für die Ökonomin Reichlin ist es entscheidend, in die Qualität der öffentlichen Verwaltung zu investieren, in Pilotprojekte mit starken externen Effekten und eine zentralisierten Verwaltung. Langfristig sollte man sich um die Schulen und die Ausbildung im Allgemeinen kümmern. Kurzfristig sollte der Fokus auf die Bekämpfung der hohen Zahl von Schul- und Universitätsabbrechern gelegt werden. Ein Mittel dazu: ein oder zwei Pole der Spitzenforschung, zum Beispiel in Neapel. Dies sei besser, als alle Universitäten mit Geld zu überhäufen. Alte Industrieanlagen zu sanieren und neu auszurichten, gehört auch dazu. Hierbei gilt es auch die Wirkungen auf die Umwelt zu beachten.

Italiens Schulden nehmen weiter zu

Seit Anfang Jahr ist ganz Süditalien eine steuerbegünstigte Sonderwirtschaftszone. Vereinfachte Verfahren, einheitliche Ansprechpartner und niedrigere Steuern sollen Investitionen fördern. Ist das der richtige Weg? Reichlin zweifelt daran. Sie plädiert für ausgewählte Sonderwirtschaftszonen. Es gebe zu viele davon, was zu einem wahllosen Geldverteilungsmechanismus geführt habe.

Tito Boeris Fazit macht auch nicht viel Hoffnung. Das viele Geld aus Europa wecke Begehrlichkeiten: «Am Ende wird Italien noch mehr Schulden haben, seine strukturellen Probleme aber nicht gelöst haben», so seine Warnung. NZZ, 5. März 2024, S. 25


Die provisorische Einigung in der EU auf verschärfte Sorgfaltspflichten für grosse Firmen hat sich in Luft aufgelöst. Diese Woche haben viele Mitgliedstaaten mit ihrer Opposition eine Verabschiedung der neuen Regeln verhindert.

Das Prozedere in der EU für neue Gesetze geht oft etwa wie folgt: Die EU-Kommission schlägt etwas vor, das EU-Parlament will noch weitergehen, der Ministerrat (der die Mitgliedländer vertritt) drückt auf die Bremse, und schliesslich einigen sich die Verhandlungsdelegationen von Parlament und Ministerrat auf einen Kompromiss – dessen formelle Bestätigung durch Parlament und Ministerrat in der Regel nur noch Formsache ist.

So lief es auch grossenteils bei der Kontroverse um das geplante EU-Lieferkettengesetz. Die Verhandlungsdelegationen von Parlament und Ministerrat hatten sich im vergangenen Dezember auf verschärfte Sorgfaltspflichten für Unternehmen mit mindestens 500 Angestellten und einem weltweiten Umsatz ab 150 Millionen Euro geeinigt. Für Risikobranchen wie etwa Textilien, Landwirtschaft und Rohstoffabbau sind tiefere Schwellenwerte vorgesehen.

Die Sorgfaltspflichten der Firmenzentralen sollen auch deren Tochtergesellschaften in aller Welt und die ganze Lieferkette sowie sogar gewisse Kunden betreffen. Neben erheblichen Bussen bei Verfehlungen war auch eine ausdrückliche zivilrechtliche Haftung der Firmenzentralen für absichtlich oder fahrlässig verursachte Schäden vorgesehen. In einigen Punkten liegen die geplanten EU-Regeln nahe bei der gescheiterten Schweizer Konzernverantwortungsinitiative, in anderen Punkten gehen sie weniger weit.

Bürokratiemonster befürchtet

Doch seither hat sich die Einigung in Luft aufgelöst. Lautstarker Widerstand kam zunächst vor allem aus deutschen Industriekreisen, die ein bürokratisches Monster und grosse Rechtsunsicherheit befürchteten. In der deutschen Regierung stiessen solche kritischen Stimmen vor allem bei der FDP auf Resonanz. Die belgische Präsidentschaft des EU-Ministerrats hat es bisher nicht geschafft, in einer Abstimmung die nötige qualifizierte Mehrheit zu erreichen (mindestens 15 Mitgliedstaaten, die zusammen mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung umfassen).

Diesen Mittwoch ist auch der jüngste Versuch zu einer erfolgreichen Abstimmung gescheitert. Neben Deutschland hatten auch andere Staaten wie Italien und Frankreich eine Enthaltung angekündigt – eine Enthaltung ist in der Wirkung mit einer Ablehnung gleichzusetzen. Gemäss diversen Medienberichten auf Basis der Äusserungen von Diplomaten hatte sich nur eine Handvoll Staaten klar für das neue Gesetz ausgesprochen, während über ein Dutzend Länder Enthaltung übte.

Bern schaut nach Brüssel

Für die Schweiz ist die Entwicklung in der EU sehr wichtig. Zum einen dürften neue EU-Regeln für viele grossen Schweizer Firmen mit bedeutenden Aktivitäten in der EU direkt gelten. Und zum anderen hatte sich der Bundesrat beim Abstimmungskampf um die Konzernverantwortungsinitiative für ein «international abgestimmtes Vorgehen» ausgesprochen – was faktisch eine Ausrichtung der Schweiz auf die EU-Regeln bedeutete. Bei einer Verschärfung der EU-Regeln käme dieses Thema somit höchstwahrscheinlich auch wieder auf die Agenda der Schweizer Politik.

Wie es nach dem jüngsten Scheitern in Brüssel weitergeht, ist noch offen. Denkbar wäre ein erneuter Versuch einer Abstimmung im EU-Ministerrat in nächster Zeit. Doch ob sich der breite Widerstand in kurzer Zeit ohne Änderung des Gesetzesprojekts auflösen wird, ist höchst fraglich. «Wir sollten das EU-Lieferkettengesetz in der jetzigen Form begraben», erklärte der deutsche FDP-Justizminister Marco Buschmann dem Informationsportal «Politico». Die deutsche CSU-Europaparlamentarierin Angelika Niebler sagte Ähnliches: «Die belgische Ratspräsidentschaft sollte nun endgültig die Bremse ziehen und das Scheitern des Gesetzes eingestehen.»

Das würde nicht heissen, dass es überhaupt kein EU-Lieferkettengesetz gäbe. Aber es ist gut möglich, dass die EU über einige Lockerungen im geplanten Gesetz nachdenken muss. Eine Neuauflage des Gesetzesprojekts wäre vermutlich erst nach den EU-Parlaments-Wahlen von diesem Juni zu erwarten. NZZ, 1. März 2024, S. 24


Die kürzlich beschlossene Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) schafft das individuelle Recht auf Asyl de facto ab. Höchste Zeit, aktiv zu werden!

Im Dezember 2023 einigten sich die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament auf eine Reform, die den Zugang zum Recht auf Asyl massiv einschränken wird. Mit der GEAS-Reform führt die EU verkürzte Asylverfahren in Haft-Lagern an den EU-Aussengrenzen ein, selektiert vermehrt nach Nationalität und Reiseweg anstatt nach individuellen Fluchtgründen und vereinfacht Ausschaffungen in unsichere Drittstaaten. Anstatt endlich eine solidarische Verteilung der Asylsuchenden in Europa zu erreichen, zementiert die Reform zudem die menschenverachtenden Dublin-Regeln und verschärft sie noch.

Die GEAS-Reform ist eine späte Antwort auf den Zusammenbruch des europäischen Grenzregimes im «langen Sommer der Migration» 2015. Sie wurde 2016 von der EU-Kommission angestossen und 2020 als «Neuer Pakt für Asyl und Migration» in den Gesetzgebungsprozess eingebracht (siehe die Sosf-Bulletins Nr. 3 und 4/2020). In der nun verabschiedeten Form ist das GEAS vom Irrglauben geprägt, dass sich Flucht und Migration durch noch mehr Entrechtung und Gewalt tatsächlich aufhalten lassen. Gleichzeitig stirbt mit der Reform die Hoffnung auf eine gemeinsame und solidarische europäische Asylpolitik.

Verkürzte Grenzverfahren als neue Norm

Asylsuchende aus Ländern mit einer Anerkennungsquote von unter 20% durchlaufen in Zukunft nur noch stark verkürzte Grenzverfahren – inhaftiert in Lagern wie dem in Moria auf der griechischen Insel Lesbos. Ruft ein EU-Mitgliedstaat eine «Migrationskrise» aus, kann er sogar alle Geflüchteten in den neuen Grenzverfahren abfertigen. Ob dabei überhaupt auf ihre Asylgesuche eingetreten wird, hängt von ihren Fluchtrouten ab. Haben Geflüchtete Länder wie die Türkei, Serbien oder Tunesien durchquert, die die EU zu sicheren Drittstaaten erklären wird, werden ihre Gesuche gar nicht erst zugelassen.

Sollten sie es trotzdem in weiter nördlich gelegene Länder schaffen, sind sie dort mit verschärften Dublin-Regeln konfrontiert. Die sechsmonatige Überstellungsfrist, nach deren Verstreichen bisher (zum Beispiel auch in der Schweiz) ein Selbsteintritt fällig wurde und die mancherorts in Kirchenasylen überbrückt wurde, kann auf ein Jahr verlängert werden. Bei Untertauchen oder «mangelnder Kooperation» (wohlgemerkt bei der eigenen Zwangsausschaffung) sogar auf drei Jahre.

Untätige Schweiz

Und was macht die Schweiz? Bisher schaut sie untätig zu und reibt sich die Hände. Nicht ohne Grund schrieb die NZZ bereits im Juni 2023: «Die Schweiz wird von der Reform des EU-Asyl- und Migrationssystems profitieren. Für sie ist es ein Vorteil, wenn sich die EU an den Aussengrenzen stärker abschottet. Dennoch sind damit für sie kaum Verpflichtungen verbunden». Denn da die neuen Grenzverfahren nicht zum Schengen-/Dublin-Besitzstand gehören, wird sich die Schweiz daran nicht die Hände schmutzig machen. Gleichzeitig kann sie Geflüchtete aufgrund der verschärften Dublin-Regeln weiterhin quer durch Europa verschieben.

Solidarité sans frontières verlangt, dass sich die Schweiz auf EU-Ebene klar gegen die Grenzverfahren und gegen eine Ausweitung der Drittstaatenregelung ausspricht und Geflüchtete im Gegenzug freiwillig aufnimmt. Sollte dies nicht geschehen, muss die Möglichkeit eines Referendums gegen die Übernahme der für die Schweiz relevanten Teile der GEAS-Reform ernsthaft in Erwägung gezogen werden. 27. März 2024, Dieser Text erschien zuerst im Sosf-Bulletin Nr. 1/2024. (Solidarité sans frontières, https://www.sosf.ch/­de/­article/­eu-asylpolitik-europa-schafft-sich-ab)


So schlecht war der Start in eine Verhandlung mit der Europäischen Union wohl noch selten: Ob SVP, FDP, die Mitte, die Gewerkschaften oder wer auch immer – ausser der Economiesuisse steht niemand wirklich hinter dem, was Bundesrat Ignazio Cassis am Freitag als Verhandlungsmandat präsentierte. Wenn nicht noch ein Wunder geschieht, dann wird das, was Cassis' Vermächtnis werden sollte, zu einem Rohrkrepierer.

Ein Anfängerfehler ist zuerst mal, dass das Mandat, mit dem in Brüssel verhandelt werden soll, bereits im Internet steht. Dementsprechend kann es auch der Verhandlungspartner lesen. Und die Schweizer Delegation kann kaum mehr hinter das zurück, was sie dort zugesteht. Und das ist einiges. Viel mehr jedenfalls, als im Inland akzeptiert ist.

Da sind einerseits natürlich die Einwände der SVP. Sie sind immer dieselben, nämlich dass eine Einigung bei dem, was man früher Rahmenvertrag und heute Bilaterale 3 nennt, fremde Richter darüber entscheiden, was in der Schweiz gelten soll. Gemeint ist die Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs, die zumindest indirekt eben doch gegeben ist, wenn das eingesetzte Schiedsgericht sich nicht einig wird.

Andererseits haben auch die Gewerkschaften gewichtige Vorbehalte. Sie fürchten noch immer um die flankierenden Massnahmen, die die Schweizer Löhne schützen. Ob es ihnen wirklich nur darum geht oder auch um all die Macht, die sie sich in dem Dossier gesichert haben, sei dahingestellt. Aber dass Cassis mit der EU verhandeln will, wenn er weder die Gewerkschaften, noch die SVP, noch die Mitte hinter sich hat, ist europapolitischer Selbstmord.

Arbeitgeber müssen den Gewerkschaften Zugeständnisse machen Cassis fehlt ganz offensichtlich die Kunst, Allianzen zu schmieden. In diesem Fall würde das bedeuten, einen Kompromiss zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgebern zu erzielen. Zugegeben: Das ist nicht einfach, denn beiden geht es um Macht und Einfluss. Aber für beide steht viel auf dem Spiel. Für die Arbeitgeber als Vertreter der Wirtschaft, den Zugang zum wichtigsten Absatzmarkt. Für die Gewerkschaften besteht das Problem, dass ihr politischer Allianzpartner, die Sozialdemokratische Partei, im Grunde sehr europafreundlich ist. Die SP und ihre Basis wollen seit Jahren der EU beitreten.

Was es braucht, damit sich der Knoten löst, weiss man seit Jahren. Die Arbeitgeber müssen den Gewerkschaften Zugeständnisse machen bei der Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen. Das würde in der Sache helfen, Lohndumping zu verhindern. Allerdings würde dies auch die Vertragsfreiheit und das liberale Arbeitsrecht einschränken. Das mag man bedauern – aber wenn die Wirtschaft zu dieser Konzession nicht bereit ist, dann kann man die Übung abbrechen. Vielleicht wäre es besser, man tut dies bald, anstatt die EU mit sinnlosen Verhandlungen zu beschäftigen.

Denn so, wie es jetzt aussieht, ist das Scheitern bei einer Volksabstimmung gewiss. Man kann sich nur wundern, warum sich Cassis dies antut. Rätselhaft ist auch, dass der Bundesrat grünes Licht gegeben hat zu einem solchen Himmelfahrtskommando. Sonntagszeitung, 10. März 2024, S. 2.


Der Staatenbund hat strenge Budgetvorgaben, an die sich die Mitgliedsländer halten müssen. Viele von ihnen foutieren sich aber um die Vorschriften. Nun werden diese reformiert. Die finanziellen Aussichten der EU bleiben trotzdem düster.

Viele Gräben bestehen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten, ein besonders tiefer existiert aber in der Fiskalpolitik. Einige Länder sind für strikte Budgetdisziplin und leben diesem Prinzip auch nach. Bei anderen ist die Staatsverschuldung längst aus dem Ruder gelaufen. Im Fall von Italien etwa liegt sie bei 137 Prozent der Wirtschaftsleistung (BIP). Schweden dagegen weist lediglich einen Wert von 31 Prozent auf. Einige kleine Länder sind noch weniger verschuldet.

Eigentlich wären die Staaten verpflichtet, bei den Schulden und dem Budget strenge Schwellenwerte einzuhalten. Die Verschuldung sollte höchstens 60 Prozent des BIP betragen, das Budgetdefizit maximal 3 Prozent. Wer es nicht schafft, diese Limiten einzuhalten, muss mit finanziellen Sanktionen der EU-Kommission rechnen.

Die Länder foutieren sich um die Regeln

Allerdings blieb das reine Theorie. Bisher ist kein EU-Mitglied wegen zu hoher Schulden bestraft worden, obwohl 13 von ihnen derzeit die Verschuldungsgrenze nicht einhalten. Die Regeln haben so ihre Glaubwürdigkeit längst verloren. An den Schwellenwerten von 60 Prozent und 3 Prozent wird man festhalten. Neu wird dagegen sein, dass die Kommission mit jedem Defizitsünder eine Vereinbarung trifft, wie dieser mit der Zeit auf eine Maximalverschuldung von 60 Prozent des BIP kommt. Stark verschuldete Mitglieder etwa sollen ihre Verbindlichkeiten um einen Prozentpunkt pro Jahr vermindern. Im Vergleich mit heute erhalten die Länder damit mehr Zeit, um den Staatshaushalt in Ordnung zu bringen.

Gerade die individuellen Vereinbarungen stossen allerdings auch auf Kritik. Das sei zu viel Flexibilität, sagt ein Parlamentarier. Weiterhin bestehe das Risiko, dass ein stark verschuldeter Staat wie Frankreich nicht mit Sanktionen belegt werde – einfach weil es sich um das mächtige Frankreich handle.

Ein schwaches Land ist eine Gefahr für die ganze EU

Der finanzielle Spielraum gewisser Mitglieder ist mittlerweile sehr eng geworden. Italien beispielsweise ist kaum mehr in der Lage, Schocks standzuhalten. Als im März 2020 die Covid-19-Pandemie ausbrach, initiierten die Kommission und die Europäische Zentralbank riesige Hilfspakete. Der grösste Nutzniesser davon war Italien. Damals bestand das Risiko, dass sich das südeuropäische Land und weitere EU-Staaten am Kapitalmarkt nicht mehr finanzieren könnten. Wenn dieser Fall eingetreten wäre, hätte das eine Gefahr für die EU als Ganzes bedeutet. Politiker drängen daher darauf, dass die EU-Kommission künftig die Strafverfahren durchsetzt, wenn sich Länder um die Fiskalregeln foutieren. «Wenn die Kommission die gleiche ‹Laisser-faire›-Strategie wie bei den alten Regeln anwendet, sind wir dem Untergang geweiht», sagt Markus Ferber von der Europäischen Volkspartei. Der Parlamentarier meint damit: Ein Zwischenfall in einem Land kann schwere Folgen haben für alle EU-Mitgliedsländer.

Die EU hat Angst, abgehängt zu werden

Die EU und die Mitgliedsstaaten verfolgen gerade ehrgeizige Projekte. Sie wollen den Schienenverkehr ausbauen, die Landwirtschaft soll grüner werden und die Wirtschaft generell digitaler. Im Staatenbund geht die Angst um, von den USA und von China wirtschaftlich abgehängt zu werden. Eine aktive Industriepolitik ist in der EU deshalb kein Tabu mehr. Niemand weiss allerdings, woher das Geld für die vielen Projekte kommen soll.

Der ehemalige italienische Ministerpräsident Enrico Letta hat in einem Bericht für die Kommission vor einer Woche vorgeschlagen, eine Kapitalmarktunion zu schaffen. Ein einheitlicher Binnenmarkt auch im Finanzbereich würde es laut ihm erleichtern, privates Kapital für die von der EU geplanten Vorhaben zu gewinnen. Investoren geben den EU-Mitgliedsländern allerdings nur Geld für Grossprojekte, wenn sie ihnen auch vertrauen. «Am Schluss entscheidet der Kapitalmarkt, ob man Geld erhält», sagt ein Parlamentarier. Solide Staatsfinanzen sind dafür eine Voraussetzung. Das setzt aber Sparmassnahmen voraus. Gewisse Parteien, etwa die Grünen, sind dazu aber nicht bereit. Sie haben die Reform des Stabilitätspakts abgelehnt. Das zeigt, in welchem Dilemma sich die EU und die Mitglieder befinden.

Die EU wird zum Geldesel

Kurzfristig kann sich die EU diesem Widerspruch entziehen, indem sie als fast schuldenfreie Organisation Kapital aufnimmt und dieses an die Mitgliedsländer weiterreicht. So geht sie beim Covid-Aufbaufonds vor, für den sich die EU mit bis 750 Milliarden Euro verschulden darf.

Dieses Vorgehen birgt aber Gefahren. Ein Teil des Geldes, das die Länder von der EU erhalten, sind Beihilfen («grants»), als nicht rückzahlbare Geschenke. Die EU wird ihre Gläubiger aber bedienen müssen. Noch fehlen ihr die Einnahmen dazu. Die Länder haben zwar versprochen, der EU neue Finanzquellen zu verschaffen. Noch haben sie diese Zusage aber nicht eingehalten. Wen erstaunt's? Schliesslich können zu viele von ihnen die Verschuldungs- und Budgetregeln nicht einhalten. Geld nach Brüssel umzuleiten, liegt aus ihrer Sicht nur schwer drin. NZZ, 23. April 2024.


Wie jüngst der Bundesrat hat nun auch die EU-Kommission einen Entwurf zum Verhandlungsmandat zu einem bilateralen Vertrag in die Konsultation geschickt. Der Vergleich der beiden Mandatsentwürfe zeigt viele Übereinstimmungen. Doch es kann noch einige Stolpersteine geben.

«Man hat sich über nichts geeinigt, bis man sich über alles geeinigt hat.» Diese Standardformel von Diplomaten zu Verhandlungen gilt auch für die kommenden Diskussionen zwischen der Schweiz und der EU. Die Formel erlaubt es den Parteien, schrittweise Punkte der vorläufigen Übereinstimmung zu finden und sich gleichzeitig vorzubehalten, am Ende bei der Beurteilung des Gesamtpakets nochmals darauf zurückzukommen.

Die Verhandlungsdelegationen des Bundesrats und der EU-Kommission haben sich nach zähen Gesprächen über 18 Monate Ende Oktober immerhin auf ein 13-seitiges Papier geeinigt. Dieses dokumentiert ein gemeinsames Verständnis der Eckwerte oder «Landezonen» künftiger formeller Verhandlungen. Vergangenen Freitag schickte der Bundesrat einen Entwurf für das Mandat über kommende offizielle Verhandlungen in die innerschweizerische Konsultation. Der Mandatsentwurf liegt inhaltlich sehr nahe beim Papier mit den Eckwerten.

Am Mittwoch hat die EU-Kommission nachgezogen und ihrerseits einen Mandatsentwurf beschlossen und in die Konsultation geschickt. Die EU-Kommission muss sich ihr Verhandlungsmandat von den Mitgliedländern holen; diese bilden den Ministerrat.

Es geht in den kommenden Verhandlungen um einen neuen Rechtsrahmen für fünf bestehende Abkommen (Personenfreizügigkeit, Luftverkehr, Landverkehr, Landwirtschaft und gegenseitige Anerkennung von Produktezertifizierungen) und für drei geplante Abkommen (Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit). Angereichert ist die Sache mit den Themen Schweizer Teilnahme an EU-Programmen und Schweizer Zahlungen für ärmere EU-Regionen.

Langjährige Ärgernisse

Die EU-Kommission erinnert in ihrem Mandatsentwurf daran, warum die bilaterale Beziehung aus Brüsseler Sicht eine Renovation braucht. Die EU-Kommission spricht von «mehreren langjährigen strukturellen Problemen in den bestehenden Abkommen in Verbindung mit dem EU-Binnenmarkt». Konkret ortet sie fünf solcher bilateraler Probleme: die Absenz einer einheitlichen Interpretation und Anwendung von EU-Recht in den Bereichen des Binnenmarkts mit Schweizer Teilnahme; die Absenz einer Schweizer Verpflichtung zur Übernahme künftiger EU-Rechtsänderungen in den betroffenen Binnenmarktbereichen; die Absenz eines effektiven Streitschlichtungsmechanismus mit dem Europäischen Gerichtshof als massgebende Instanz zur Auslegung von EU-Recht; die Absenz von gleich langen Spiessen für EU-Firmen und Schweizer Firmen vor allem in Bezug auf Staatsbeihilfen; und die Absenz eines «regelmässigen und fairen» Beitrags der Schweiz für den wirtschaftlichen Aufholprozess der ärmeren EU-Staaten (Kohäsionszahlungen).

Die kommenden Verhandlungen sollen Lösungen zu all diesen Fragen bringen – nebst manch anderem. Darauf haben sich Brüssel und Bern in den Sondierungsgesprächen geeinigt. Auch der Mandatsentwurf der EU-Kommission beruht stark auf den Ergebnissen der Sondierungsgespräche. Darin sind die zentralen Anliegen der EU zur Lösung der fünf genannten Punkte gespiegelt. Der Mandatsentwurf nimmt auch das EU-Anliegen einer «Verbindung» zwischen den einzelnen Abkommen auf, die mit dem angestrebten Vertragswerk abgedeckt sein sollen. Konkret heisst dies zum Beispiel: Übernimmt die Schweiz gewisse neue EU-Regeln zur Personenfreizügigkeit entgegen der vertraglichen Verpflichtung nicht, kann die EU verhältnismässige Gegenmassnahmen ergreifen, die auch ein anderes relevantes Marktzugangsabkommen betreffen können (zum Beispiel das Stromabkommen).

Eingeschränkte Nadelstiche

Nicht mehr zulässig wäre aber eine EU-Sanktion gegen die Schweiz durch die Verweigerung des vollen Zugangs zum EU-Forschungsprogramm «Horizon», da dies nicht ein Marktzugangsabkommen betrifft. Der EU-Mandatsentwurf hält auch fest, dass an der Guillotineklausel zum Vertragspaket der Bilateralen I von 2002 festzuhalten sei (wird eines der Abkommen gekündet, fällt das ganze Paket weg). Gespiegelt sind im Mandatsentwurf der EU-Kommission auch die Zückerchen für die Schweiz: zum Beispiel die Möglichkeit gewisser Ausnahmen für die Schweiz von den EU-Regeln zur Personenfreizügigkeit, der Zugang der Schweiz zu diversen EU-Programmen; und die Ausnahme für die Schweiz von der Pflicht zur Übernahme allfälliger künftiger EU-Rechtsänderungen, welche den Schutz von entsandten Arbeitern in Sachen Lohn und Spesenentschädigungen schwächen.

Ein Beispiel für einen «entsandten» Arbeiter: Eine Firma aus Polen schickt einen Angestellten für drei Monate auf eine Baustelle in Deutschland oder der Schweiz. Laut den massgebenden EU-Entsenderegeln gilt das Prinzip «Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort». Dieses wendet auch die Schweiz an. Bei den Spesenentschädigungen gelten gemäss EU-Regeln allerdings die Standards des Herkunftslandes und nicht die des Gastlandes. Das war das Ergebnis eines Kompromisses zwischen den EU-Mitgliedländern zur massgebenden EU-Richtlinie. Die Schweiz hat in diesem Punkt in den Sondierungsgesprächen keine Ausnahme bekommen. Im Gesamtkontext ist dies ein Randthema, doch Schweizer Gewerkschaften zelebrieren ihre Kritik über die Absenz einer solchen Ausnahme. Der Mandatsentwurf der EU-Kommission sagt zum Thema entsandte Arbeiter, dass die Schweiz über die schon gewährten Ausnahmen hinaus keine zusätzlichen Ausnahmen erhalten solle. Der Bundesrat hält in seinem Mandatsentwurf fest, dass eine Lösung in der Spesenfrage anzustreben sei.

Doch insgesamt lassen sich aus der Gegenüberstellung der beiden Mandatsentwürfe direkt kaum grobe Widersprüche ableiten – was logisch ist, wenn beide Mandatsentwürfe stark auf den gemeinsam erarbeiteten Eckpunkten beruhen. Beide Seiten bezeichnen das Ergebnis der Sondierungsgespräche als «ausgewogen». Kommt nun eine Seite mit zusätzlichen Wünschen, dürfte dies die andere Seite als Einladung verstehen, ebenfalls zusätzliche Wünsche zu deponieren. Zum Beispiel: Will die Schweiz ein Entgegenkommen in der Spesenfrage, meldet die EU vielleicht den Anspruch an, dass das bestehende Freihandelsabkommen von 1972 zu «modernisieren» sei – was in der Schweiz Widerstände auslösen würde, wie die Diskussion um den gescheiterten Rahmenvertrag gezeigt hat.

Der Joker

Trotz der substanziellen Annäherung in den Sondierungsgesprächen wollen beide Seiten nicht sagen, ob mit der Einigung in den Sondierungsgesprächen eher 30, 60 oder 90 Prozent des gesamten Weges zurückgelegt sind. Die Übersetzung von Grundsätzen in einen konkreten Gesetzes- oder Vertragstext kann in den «Details» noch manche Stolpersteine enthalten. Zum Beispiel: Innert welcher Frist muss die Schweiz künftige Änderungen des relevanten EU-Rechts nachvollziehen? Oder: Wie stellt die Schweiz die Überwachung der Einhaltung der massgebenden EU-Beihilferegeln im Inland sicher? Oder: Wie hoch sollen die jährlichen Kohäsionszahlungen der Schweiz für ärmere EU-Regionen sein?

Zu den künftigen Schweizer Zahlungen enthalten weder die Eckwerte aus den Sondierungsgesprächen noch die Mandatsentwürfe konkrete Zahlen. Das Feld ist offen. Die Festlegung des Betrags dürfte eine Art Joker sein. Dieser kann unter Umständen am Ende helfen, ein für beide Seiten akzeptables Gesamtpaket zu schnüren. NZZ, 21. Dezember 2023, S. 21


Christa Tobler, Professorin für EU-Recht, macht den Gewerkschaften einen erstaunlichen Vorschlag. Nachdem der Bundesrat am Freitag das neue EU-Mandat verabschiedet hat, erhält er Lob von Christa Tobler, Professorin für EU-Recht. Es sei erstaunlich, welche Ausnahmen die Schweiz der EU habe abringen können, sagt Tobler. Insbesondere bei der umstrittenen Unionsbürgerrichtlinie (UBRL), welche die Schweiz übernehmen soll, sei die «EU bereit, wichtige Zugeständnisse zu machen».

Die UBRL erweitert das Aufenthaltsrecht von EU-Bürgern in anderen EU-Ländern. Wenn die Schweiz diese Regeln übernimmt, hätten EU-Bürger auch hierzulande mehr Aufenthaltsrechte.

Kritiker, allen voran die SVP, befürchten, dass bei der Übernahme der Richtlinie Menschen zum Beispiel aus Deutschland oder Polen die hiesigen Sozialwerke, insbesondere die Sozialhilfe, unterwandern würden. Zudem könnte die Schweiz kriminelle EU-Bürger nicht mehr ausschaffen, befürchten Gegner.

Nach der Einschätzung von Tobler kommt die EU der Schweiz nun aber genau in diesen Punkten entgegen. Erstaunlich sei dabei, dass die Schweiz gemäss dem als Verhandlungsbasis vereinbarten «Common Understanding» ihre bisherige Ausschaffungspraxis beibehalten könnte und kriminelle EU-Bürger grundsätzlich in gleichem Masse wie heute aus der Schweiz wegweisen dürfte.

Nichterwerbstätige: Kein Anrecht auf Daueraufenthalt

Eine entscheidende Ausnahme gesteht die EU laut Tobler der Schweiz zudem bei nicht erwerbstätigen EU-Bürgern zu, die in die Schweiz wollen. Gemeint sind damit vor allem Rentnerinnen und Rentner. Sie dürfen auch künftig nur dann in der Schweiz leben, wenn sie nachweisen, dass sie selber für ihren Unterhalt aufkommen können.

Und vor allem: Nichterwerbstätige sollen auch nach einer Übernahme der UBRL in der Schweiz kein Anrecht auf Daueraufenthalt haben - auch nach fünf Jahren nicht. Dieses Zugeständnis sei erstaunlich, weil es «ausdrücklich von den EU-Regelungen in der UBRL zur Freizügigkeit abweicht», sagt Tobler.Dank diesem Entgegenkommen der EU dürfte die Unterwanderung der Sozialwerke durch Menschen aus der EU zumindest gebremst werden.

Allerdings räumen sowohl die Bundesbeamten wie auch Tobler ein, dass unter Umständen trotzdem mehr eingewanderte EU-Bürger Sozialhilfe beziehen könnten. Denn Erwerbstätige, die fünf Jahre hier gelebt und gearbeitet haben, bekommen - anders als etwa die Rentner - künftig ein Daueraufenthaltsrecht und damit ein den Schweizern gleichgestelltes Recht auf Sozialhilfe.

In einem zentralen Punkt bleibt die EU stur

Zu wie vielen zusätzlichen Sozialfällen dies führt, ist umstritten. Weder die Bundesbehörden noch Tobler wollten eine Schätzung abgeben. Beim Bund glaubt man aber, dass die wirtschaftlichen Vorteile neuer Abkommen viel grösser seien als die durch Sozialhilfefälle von EU-Bürgern verursachten Kosten. In einem zentralen und hoch umstrittenen Punkt blieb die EU hingegen stur: Sie verlangt von der Schweiz, dass sie die sogenannte Spesenregelung übernimmt. Sie ist ein Bestandteil des Entsenderechts der EU und damit Teil des EU-Binnenmarktrechts.

Der Lohnschutz soll sicherstellen, dass wenn zum Beispiel ein Sanitärinstallateur aus Polen in Deutschland ein Badezimmer baut, er gleich viel Lohn bekommt wie deutsche Sanitärmonteure. Damit soll verhindert werden, dass polnische Firmen deutsche Unternehmen in Deutschland diskriminieren, sprich: Dumping betreiben. Doch ausgerechnet bei den Spesen erhält die EU ihr Diskriminierungsverbot nicht aufrecht: Gemäss EU-Recht muss die polnische Firma ihrem Mitarbeiter in Deutschland zwar deutsche Löhne, aber bloss polnische, sprich tiefere Spesen zahlen. Genau das erlaubt Firmen in ärmeren EU-Ländern wie Polen, in reicheren Ländern günstigere Aufträge anzubieten respektive Dumping zu betreiben.

«Ein Systemfehler im Entsenderecht»

Dieses EU-Spesengesetz könnte zum Stolperstein werden bei den nun beginnenden Verhandlungen mit der EU. Denn die Schweizer Gewerkschaften wollen die Spesenregel um keinen Preis übernehmen. Einen erstaunlichen Ansatz hat EU-Expertin Tobler. Sie sagt, die Spesenregelung der EU sei tatsächlich «absurd, ein Systemfehler im Entsenderecht». Die EU habe sie als politisches Zugeständnis an die ärmeren Oststaaten gemacht, um dafür neues EU-Recht mit einem sonst höheren Schutzniveau durchzubekommen.

Tobler gibt der Schweiz und den Gewerkschaften einen Rat: Der Bund solle zuerst versuchen, auch bei den Spesen eine Ausnahme auszuhandeln. «Gelingt das nicht, so könnte die Schweiz die Klausel übernehmen und dann einfach nicht anwenden, gleich wie das gewisse EU-Staaten auch machen», sagt sie. Komme es im schlimmsten Fall zu einer Klage, könnte man vor den Richtern argumentieren, dass die «Spesenklausel dem Rechtsgleichheitsgebot widerspricht und deshalb nicht gültig» sei. Das wäre laut Tobler «ein überzeugendes rechtliches Argument».

In Bezug auf die ebenfalls umstrittene Gerichtsbarkeit hat die Schweiz laut Tobler gewisse Klärungen gegenüber den gescheiterten Verhandlungen zum Rahmenvertrag erreicht. Das Prinzip sei zwar dasselbe. Neu sei aber, dass «das Schiedsgericht den Europäischen Gerichtshof für Erklärungen zu EU-rechtlichen Begriffen nur anrufen muss», wenn dies für den Streitfall «relevant und notwendig» sei. Der Bund, 17. Dezember 2023

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