Kurzinfos Juli 2011


Nicht-Mitgliedschaft zahlt sich aus

Die von Island im Juni 2011 emittierte Anleihe zeigt, dass dem Land die Rückkehr an den Kapitalmarkt gelungen ist. Dieser Erfolg ist interessant, weil Island vieles gemacht hat, wovon den heutigen Krisenstaaten dringend abgeraten wird. Im Sekundärmarkt verzeichnete das Papier dem eher negativen Marktumfeld zum Trotz sogar leichte Kursgewinne. Das beeindruckt insofern, als die Anleihe angesichts des Zusammenbruchs der heimischen Banken im Jahr 2008 erstaunlich billig an den Markt kam.

Damit kam das Land speziell im Vergleich mit Irland schneller als erwartet aus der Krise heraus. Während sich Irland mit den Garantien für die Bankschulden einen enormen finanziellen Mühlstein umgehängt hat, begrenzte die isländische Regierung – weil die sozialdemokratische Regierung durch Volksabstimmungen dazu gezwungen wurde - die potenzielle Explosion der Staatsschuld dadurch, dass sie sowohl die Aktionäre wie auch die andernorts geschonten Obligationäre umstandlos in die Pflicht nahm. Einige Kreditanalytiker sagen heute, dass Island im Prinzip keine Alternative zum Banken-Default hatte, weil die Übernahme der Bankschulden die finanzielle Belastbarkeit des Staates überschritten hätte. Allerdings konnte sich Irland, wie sich mittlerweile gezeigt hat, die umfangreichen Garantien für die Banken ebenso wenig leisten — hat sie aber dennoch gegeben.

Island hingegen hat einen guten Teil der Verluste dort delegiert, wo sie hingehören. Da Island auch die ausländischen institutionelle Anleger, die offensichtlich die Risiken falsch einschätzten, bluten liess, war der Schaden im Inland geringer. Allerdings hatten die isländischen Banken keine besonders grossen Anleihevolumen ausstehen. Statt über die Ausgabe von Anleihen finanzierten sie ihre internationale Expansion zu einem guten Teil über Spareinlagen, die auch im Ausland vor dem Ausbruch der Finanzkrise mit attraktiven Zinsen erfolgreich eingeworben worden waren. In der Krise garantierte die isländische Regierung dann nur noch die inländischen Einlagen und «foutierte» sich um die Ausländer.

Belastet wurden dadurch vor allem institutionelle Anleger der Online-Bank Icesäve in Grossbritannien und den Niederlanden. Zu beiden Ländern sind die politischen Beziehungen noch heute belastet. Der Icesave-Streit soll nach dem zweiten negativen Referendumsentscheid nun auf rechtlichem Weg entschieden werden. Die «Kaltschnäuzigkeit» der Isländer entwickelt sich im Nachhinein zu einem nicht zu unterschätzenden Vorteil. Möglich bzw. unumgänglich war der isländische Sonderweg wohl auch, weil man auf das Nicht-EU-Mitglied weniger gut Druck zur Zurückzahlung von Anleihen und Einlagen ausüben konnte als auf die EU-Krisenstaaten.

Inzwischen hat das Land nach Einschätzung des Internationalen Währungsfonds (IMF) grosse Fortschritte gemacht, wobei im letzten Island-Bericht besonders Verbesserungen im öffentlichen Haushalt, die Stabilisierung der isländischen Krone und die Rückkehr zu tiefen Inflationsraten gelobt wurden. Beobachter gehen heute davon aus, dass Island trotz immer noch grossen Schwierigkeiten wie der hohen Verschuldung des Privatsektors nicht zuletzt dank der gut ausgebildeten Bevölkerung mittelfristig wieder auf einen soliden, Wachstumspfad kommt. Der Wille von Regierung und Bevölkerung zu einer soliden Haushaltspblitik unterscheidet das Land grundsätzlich von Griechenland, wo die Probleme auch beim ineffizienten und korrupten Staat und vor allem bei einer kaum wettbewerbsfähigen Wirtschaft liegen.

Den Iren, bei denen das Hauptproblem wie bei Island bei den Banken lag, hätte — wie das Beispiel Island nahelegt — mehr Chuzpe helfen können. Stattdessen leiden die Iren heute darunter, dass sich die damalige Regierung als besonders mustergültiger Schuldner erweisen wollte. Der Kapitalmarkt jedenfalls hat die isländische Dollaranleihe zu Konditionen akzeptiert, von denen Irland derzeit nur träumen kann. NZZ, 7. Juli 2011, S. 29


Nicht nur in den politischen Parteien von rechts bis links hat die EU-Skepsis in den letzten Jahren zugenommen. Auch die Kantonsregierungen äusserten sich schon wohlwollender zu einem allfälligen EU-Beitritt als heute. 2010 sprachen sie sich für einen Rahmenvertrag aus, nannten aber bereits damals innerstaatliche Reformen und eine verstärkte Mitsprache als Voraussetzung für jede weitere Vertiefung der Beziehungen zur EU. Im Juli 2011 haben sie die Forderung konkretisiert.

In einem Positionspapier listet die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) eine ganze Reihe von Begehren auf. Der Waadtländer Regierungspräsident und KdK-Präsident Pascal Broulis begründete sie an einer Medienkonferenz damit, dass die Kantone in letzter Zeit vom Bund, trotz in der Verfassung verankerten Mitwirkungsrechten, nur ungenügend einbezogen worden seien. Auf Nachfrage hin nannte er allerdings nur das Agrardossier als Beispiel. Die Kantone hatten das vom Bundesrat angestrebte, mittlerweile aber auch von einer Mehrheit des Nationalrats in Frage gestellte Freihandelsabkommen von Anfang an skeptisch beurteilt und zuerst innenpolitische Klärungen verlangt. Konkret möchten die Kantone in allen Bereichen Vertreter in die Bundesverwaltung entsenden können, um früher über neue Entwicklungen informiert zu werden. Heute gibt es kantonale Beobachter im Integrationsbüro, im Justiz- und Polizeidepartement sowie bei der Schweizer Mission in Brüssel. Der Informationsfluss soll in einer generellen Vereinbarung zwischen Bund und KdK geregelt werden, wie es sie schon für Schengen-Dublin gibt.

Die Kantone wollen zudem bei der Vorbereitung von Verhandlungsmandaten, bei Sondierungesprächen und im Vorfeld von strategischen Enttscheiden des Bundesrats einbezogen werden, wie der Landammann von Appenzell Innerrhoden, Daniel Fässler, ausführte. Bei europapolitischen Vorhaben, welche Zuständigkeiten der Kantone berühren, dürfe der Bund nur noch im Ausnahmefall von einer Stellungnahme — eine solche erfordert in der KdK die Zustimmung von mindestens 18 Kantonen — abweichen, wenn überwiegende aussenpolitische Interessen dies erforderten. Das soll im Bundesgesetz über die Mitwirkung der Kantone in der Aussenpolitik verankert werden. Um den Mitspracherechten Nachachtung zu verschaffen, möchte die KdK den Rechtsschutz verstärken. Das Bundesgericht soll überprüfen können, ob in Bundesgesetzen die verfassungsmässige föderalistische Kompetenzordnung eingehalten wird. Die KdK unterstützt insofern auch den Vorschlag einer Nationalratskommission für die Ausdehnung der Verfassungsgerichtsbarkeit. Ebenfalls gefordert wird ein Vorprüfungs- und Streitbeilegungsverfahren vor Bundesgericht —ein Instrument, dessen Ausgestaltung aber erst vage angedacht ist, wie Fässler einräumte.

Machen neue Koordinationsgremien und Verfahren die Politik nicht noch schwerfälliger statt effizienter? Markus Notter, der ehemalige Zürcher Justizdirektor, der von der KdK als Experte beigezogen wurde, sieht es gerade umgekehrt: Würden die Kantone, die zumeist für die Umsetzung sorgen müssten, frühzeitig einbezogen, beugte dies Reibungsverlusten und Rückschlägen vor.

Pascal Broulis gab schliesslich bekannt, dass die KdK den Gegenvorschlag des Bundesrats zur Auns-Initiative für einen Ausbau des Staatsvertragsreferendums unterstützt. NZZ, 6. Juli 2011, S. 13.


Ein halbes Jahr nach dem Entscheid des Bundesrats, die Blockade in den Verhandlungen mit der EU mit einem «gesamtheitlich-koordinierten Ansatz» zu überwinden, liest Bundesprasidentin Micheline Calmy-Rey im Juli 2011 der EU via «Sonntags-Zeitung» die Leviten. Dafür, dass die Verhandlungen über die Übernahme von EU-Recht nicht vom Fleck kommen, sei allein Brüssel verantwortlich. «Wir sind konstruktiv, machen unsere Hausaufgaben und haben Vorschläge vorgelegt», sagt sie. Die EU hingegen lege der Schweiz Steine in den Weg und mache ihr das Leben «unnötig und ungerechtfertigterweise» schwer. «Das Verhalten der EU ist inakzeptabel», lässt sie sich zitieren. Und: «Die Passivität der EU ärgert mich.» NZZ, 12. Juli 2011.


Die EU-Mitgliedstaaten können künftig von Speditionen die Kosten zurückverlangen, die durch Luftverschmutzung und Lärm von schweren Lastwagen entstehen. Das EU-Parlament stimmte im Juni 2011 der Wegekostenrichtlinie zu. Mit der sogenannten Eurovignette werde erstmals das Verursacherprinzip für den Güterschwerverkehr durchgesetzt, sagte der Berichterstatter des Parlaments Said El Khadraoui (sozialdemokratische Fraktion). Die Richtlinie sieht die zweckgebundene Verwendung der Mauteinnahmen vor. Diese sollen ausschließlich in Verkehrsprojekte fließen, 15 Prozent davon in das transeuropäische Verkehrsnetz TEN-V.

Die Umsetzung ist für die Mitgliedstaaten jedoch freiwillig und gilt nur für Laster ab zwölf Tonnen Gesamtgewicht. In Verkehrsstoßzeiten kann die Gebühr um bis zu 175 Prozent teurer werden, um Staus zu vermeiden. Allerdings ist sie auf vier Cent pro Kilometer begrenzt. Elf EU-Länder erheben derzeit eine Maut, darunter Deutschland, Österreich, Frankreich, Spanien und Italien. In Deutschland beträgt die Maut pro Kilometer je nach Schadstoffklasse und Achsenanzahl zwischen 14 und 28,7 Cent.

Die Grünen im EU-Parlament lobten zwar, dass mit der Richtlinie zum ersten Mal externe Kosten in die Mautberechnung einbezogen werden. Gleichzeitig kritisierten sie die Regelung als zu schwach. Der Schwerverkehr komme nicht annähernd für die Kosten auf, die er in der Bevölkerung, der Umwelt und der europäischen Wirtschaft durch Unfälle, Lärm und Luftverschmutzung verursache. Zudem werde der Schienenverkehr benachteiligt. Denn die Eisenbahn muss für jeden Kilometer, den sie fährt, auch zahlen - ohne finanzielle Deckelung. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) bemängelte die Freiwilligkeit der Neuregelung. Dies sei angesichts der prognostizierten Zuwachsraten im Straßengüterverkehr unverständlich, sagte der VCD-Verkehrsexperte

Michael Müller-Görnert. www.kurzlink.de/memo-eurovignette Gesamtpaket zu umweltfreundlicherem Verkehr: www.kurzlink.de/eu-green-transport 1‘ www.michael-cramer.de www.vcd.org umwelt aktuell Juli 2011, S. 25


Das Eisenbahnnetz der Europäischen Union ist in den vergangenen zehn Jahren um 2,2 Prozent geschrumpft. Das geht aus bisher unveröffentlichten Zahlen der EU-Kommission hervor, die die Allianz pro Schiene veröffentlichte. Im gleichen Zeitraum wuchs das europäische Autobahnnetz um 22 Prozent. Im europäischen Vergleich steht Deutschland beim Netzabbau an dritter Stelle: Fast acht Prozent kürzer wurden die Bundesschienenwege seit dem Jahr 2000. Nur Polen (minus zwölf Prozent) und Lettland (minus 19 Prozent) verringerten ihre Schieneninfrastruktur noch stärker als Deutschland. Spanien (plus 8,5 Prozent), Italien (plus fünf Prozent) und Belgien (plus drei Prozent) erweiterten ihre Eisenbahntrassen. Allianz pro Schiene, www.allianz-pro-schiene.de, umwelt aktuell Juli 2011, S. 25


Die Führung des Wirtschaftsdachverbandes Economiesuisse hat mit Blick auf zu erwartende Debatten über die institutionellen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU eine Art Möglichkeitsraum aus Sicht der Wirtschaft abgesteckt. Betont wird zunächst jedoch, dass sich bilaterale Abkommen bisher sehr gut bewährt hätten. Das dichte Netz der Verträge decke die wichtigsten wirtschaftlichen und politischen Bedürfnisse beider Seiten ab. Nun kämen aber vermehrt prozedurale oder institutionelle Fragen auf, bei denen Interessengegensätze bestünden.

Angesichts des Drucks aus EU-Verwaltung und -Politik sowie des Bestrebens etlicher schweizerischer Stellen und Gruppierungen, die Beziehungen irgendwie zu «dynamisieren» und in einen umfassenderen Rahmen zu stellen, möchte Economiesuisse nun darlegen, wo solche Bemühungen aus Sicht der Wirtschaft Grenzen haben müssen. Dies umso mehr, als Themen wie die raschere Übernahme des Acquis communautaire, also der EU-Regeln, die Überwachung und Durchsetzung des EU-Rechts oder Mitbestimmung und Streitschlichtung nicht nur in bilateralen Arbeitsgruppen diskutiert werden, sondern auch in Bund und Kantonen. Die nun von Economiesuisse formulierten «Kernforderungen der Wirtschaft» lassen sich wie folgt umreissen:

• Die Rechtssicherheit müsse gewahrt werden, indem institutionelle Anpassungen nur künftige Abkommen beträfen und die bilateralen Abkommen die Interpretationsbasis sein müssten.

• Es müsse eine Reziprozität der Mitwirkung geben, bei der die Schweiz umso intensiver über künftiges Recht mitbestimmen könne, je mehr sie in Teilbereichen vom Acquis übernehme.

• Die Verfahren der direkten Demokratie, besonders auch die Fristen, seien zu wahren.

• Streitschlichtungen sollen durch paritätisch zusammengesetzte Instanzen, nicht durch fremde Richter erfolgen.

• Mit der Wendung «Pacta sunt servanda» werden in der rechtlichen Welt gleiche Möglichkeiten gefordert.

• Bei Sanktionen, Kompensationen oder Auflagen soll ausgewogen und angemessen entschieden werden.

Economiesuisse warnt an mehreren Stellen vor einer «Dynamisierung» durch automatisches Übernehmen von EU-Regeln. Auch bei institutionellen Veränderungen des Bilateralismus seien also Automatismen zu vermeiden. NZZ, 2. Juli 2011, S. 27


Das EU- Parlament hat im Juli 2011 einem Gesetzesvorschlag zugestimmt, der es den Mitgliedstaaten erlaubt, den Anbau von gentechnisch manipulierten Pflanzen auf ihrem Gebiet zu verbieten. Im April hatte bereits der Umweltausschuss des Parlaments den Vorschlag akzeptiert, der auch Verbote aus Naturschutzgründen gestattet. Zwar sollen EU-Länder weiterhin keine Verbote aufgrund gesundheitlicher Bedenken erlassen können, heißt es in dem nach der Berichterstatterin Corinne Lepage benannten Bericht. Negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, die Gefahr von Pestizidresistenzen oder die mögliche Ausbreitung fremder Pflanzen würden aber künftig ein Verbot rechtfertigen. Damit hätten die Mitgliedstaaten mehr Rechtssicherheit, sagte der Sprecher der Grünen im Agrarausschuss Martin Häusling. Die Abgeordneten setzten auch durch, dass ökologische oder sozioökonomische Gründe als Argumente gelten, um den Anbau zu verbieten. Auf Vorschlag der Grünen sollen künftig auch Regionen den Anbau von Genpflanzen untersagen dürfen. Das Parlament sprach sich zudem dafür aus, die Mitgliedstaaten zur Vermeidung von Kontaminationen zu verpflichten.

Das Parlament forderte zudem, dass die Mitgliedstaaten strenge Haftungsregeln einführen. Es dürfe nicht passieren, dass Landwirte bei Schäden zur Kasse gebeten würden, obwohl sie den Anbau von Genpflanzen ablehnten, sagte Häusling. Nun müsse endlich die europäische Lebensmittelbehörde EFSA auf den Prüfstand. Skandale wie die Lobbyverquickungen von EFSA-Mitarbeitern mit der Industrie dürfe es nun auf keinen Fall mehr geben.

www.kurzlink.de/genzulassunq-Iepage; www.martin-hauesling.de; BUND: www.kurzlink.de/bund-genverbot.pdf; Greenpeace: www.kurzlink.de/gp-genverbot, umwelt aktuell, August/September 2011, S. 15


Die EU-Kommission hat Ende Juni 2011 neue Regeln für gentechnisch veränderte Futtermittel verabschiedet. Danach sind nun Spuren gentechnischer Verunreinigung in importiertem Futter bis zu einem Grenzwert von 0,1 Prozent erlaubt.

Im Februar hatten die EU-Mitgliedstaaten dem Kommissionsvorschlag, die Vorschriften zu lockern, zugestimmt. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die genmanipulierte Substanz schon in mindestens einem Drittstaat genehmigt ist und in der EU seit mindestens drei Monaten ein Zulassungsverfahren bei der zuständigen Lebensmittelbehörde EFSA läuft.

Das bedeutet, dass künftig Futter auf den europäischen Markt kommt, das gentechnisch veränderte Bestandteile enthält, die in der EU nicht erlaubt sind. Selbst noch so geringe Spuren gentechnisch veränderter Organismen (GVO) könnten EU-Bürgerlnnen gefährden, befürchtet deshalb die Umweltorganisation Greenpeace. Die EU-Kommission habe sich mit dem neuen Grenzwert dem Druck der internationalen Futtermittelexporteure gebeugt.

Zudem widerspricht das Aus für die Nulltoleranz laut einem Gutachten im Auftrag des BUND dem EU-Recht. Denn bisher sind Gentechnikpflanzen, die keine Zulassung und keine Sicherheitsbewertung haben, in der EU strikt verboten. Auch eine gentechnische Kontamination unter 0,1 Prozent würde dagegen verstoßen.

www.kurzlink.de/gvo-grenzwert-futter; Greenpeace: www.greenpeace.org; BUND: www.bund.net/gentechnik; umwelt aktuell, August/September 2011, S. 16


Die Kommission und das EU-Parlament haben seit Juni 2011 ein gemeinsames Lobbyregister. Damit soll der Einfluss von Interessenvertretern auf die europäische Politik für die Öffentlichkeit transparenter werden. Das neue Transparenzregister tritt an die Stelle des von der Kommission im Jahr 2008 eingerichteten Registers. Das neue Register erfasst Organisationen und freiberuflich tätige Einzelperson, die versuchen, Einfluss auf die EU-Politik und deren Durchführung zu nehmen. Es sind mehr Angaben als bisher erforderlich, etwa über die Anzahl der Personen, die beratend tätig sind, die wichtigsten Gesetzesvorhaben, an denen sie mitgewirkt haben, und die empfangenen EU-Mittel. Wer sich in das Lobbyregister eintragen lässt, muss sich zur Einhaltung eines gemeinsamen Verhaltenskodex verpflichten. Verstöße werden geahndet. Künftig sollen die Berichterstatter des Europäischen Parlaments in einem Anhang auflisten, mit welchen Lobbyisten sie bei der Arbeit an einem Gesetz Kontakt hatten. Damit soll gewährleistet werden, dass jedes EU-Gesetz eine Art "legislativen Fußabdruck" hat. Für Organisationen, die schon im Register der Kommission stehen, erfolgt eine automatische Umstellung auf das neue Register. Die Daten müssen jährlich aktualisiert werden, sonst erlischt die Registrierung.

Einer aktuellen Studie der Allianz für Lobbytransparenz Alter-EU zufolge haben die bisher registrierten Unternehmen und Industriegruppen im Lobbyregister der Kommission nicht alle Gelder angegeben, die für Lobbying aufgewendet werden. Für die Studie wertete Alter-EU die Angaben der 40 größten Industrieverbände aus und entdeckte bei Stichproben zu niedrige Summen bei den Lobbyausgaben. AlterEU schätzt, dass bei der Selbstangabe der Industrieverbände mehrere Millionen Euro fehlten. www.europa.eu/transparency-register,

www.alter-eu.org/documents, umwelt aktuell, August/September 2011, S. 22


Die Grenzen sollen für Patienten durchlässiger werden. Mit diesem Ziel hat das EU-Parlament im März 2011 eine neue Richtlinie zur Patientenmobilität verabschiedet. Ihr Inhalt: EU-Bürger sollen sich nicht mehr nur in der Heimat behandeln lassen dürfen, sondern in der ganzen Union. Der Heimatstaat wird dabei verpflichtet, an eine Behandlung im Ausland mindestens so viel zu bezahlen, wie er dies für die gleiche Leistung im eigenen Land tun würde.

Wie nun bekannt wird, will die EU, dass sich auch die Schweiz dieser Regelung anschliesst. Sie erwartet, «dass die neue Richtlinie zur grenzüberschreitenden Patientenmobilität in die laufenden Verhandlungen aufgenommen wird», dies schreibt Bundesrat Didier Burkhalter in der Gesundheits-Strategie, die er im September 2011 vorgestellt hat. Und Burkhalter ist gewillt, den Wunsch der EU wohlwollend zu prüfen. «Dies kann zur Stärkung des Wettbewerbes und aufgrund der guten Qualität des Schweizer Systems durchaus auch im Interesse der Schweiz sein», schreibt er.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) prüft darum nun, ob die Übernahme der Richtlinie wünschbar wäre und wie sie sich umsetzen liesse. Auch die Kantone wurden Ende August 11 ein erstes Mal darüber informiert, wie Michael Jordi von der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK) bestätigt.

Allerdings ist man sich beim Bund noch nicht restlos über die Vor- und Nachteile einig. In der Verwaltung fürchten einige Beteiligte, grenzüberschreitende Behandlungen würden bloss aufwendige Bürokratie bei der Abrechnung mit sich bringen. Diese Skeptiker verweisen auch auf den Versuch, den Burkhalters Vorgänger Pascal Couchepin einst mit Behandlungen ennet der Grenze gestartet hat. Couchepin ermöglichte 2007 ein deutsch-schweizerisches Piotprojekt in Basel, dessen Resultate indes bisher bescheiden blieben. Was zum Beispiel die Überweisung von Schweizer Patienten an deutsche Akutkliniken angeht, fand das Angebot gemäss der Evaluation schlicht noch «keine Nachfrage».

Optimistischere Beobachter hoffen demgegenüber auf neue Chancen für die Schweizer Spitäler. Sie könnten von ihrem guten Ruf profitieren und die vorhandenen Kapazitäten noch gezielter mit europäischen Patienten auslasten, heisst es. Bereits heute lassen sich jährlich rund 10000 Europäer in der Schweiz behandeln. Auch die GDK sieht darin Chancen und ist darum bereit, den Ansatz weiter zu verfolgen. «Es müssen aber noch verschiedene Umsetzungsfragen zufriedenstellend geklärt werden», sagt Zentralsekretär Jordi. Schliesslich könnte die Grenzöffnung auch unter dem Aspekt von Managed Care interessant werden.

Die Krankenkassen könnten Netzwerke aufbauen, die zum Beispiel eine Behandlung in der Schweiz mit späterer Rehabilitation im günstigeren Deutschland vorsehfen. So liessen sich Kosten und Prämien sparen. Wie es im BAG heisst, sind die Überlegungen dazu indes noch ganz am Anfang. Sicher ist erst eines: Die Schweiz wird die EU-Richtlinie nicht einfach einseitig übernehmen, sondern höchstens im Rahmen des bilateralen Gesundheitsabkommens, über das die Schweiz und die EU seit längerem verhandeln. Und diese Verhandlungen sind derzeit wie sämtliche bilateralen Dossiers blockiert. NZZ am Sonntag, 23. Oktober 2011, S. 13


Am 23. August 2011 ist die EU-Richtlinie über Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abf‘älle (2011/70/ Euratom) in Kraft getreten. Sie regelt erstmals EU-weit den Bau von Endlagern und die Entsorgung von radioaktivem Müll. Die Richtlinie schreibt vor, dass die Mitgliedstaaten der EU-Kommission bis 2015 nationale Programme vorlegen müssen. Diese müssen Zeitpläne für den Bau von Endlagern, Entsorgungskonzepte und Finanzpläne enthalten. Die Öffentlichkeit muss informiert und in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Die Kommission prüft die nationalen Programme und kann gegebenenfalls Änderungen verlangen.

Mit der Richtlinie erlangen die Sicherheitsstandards der Internationalen Atomenergiebehörde IAEA in der EU Rechtsverbindlichkeit. Ein Endlager für hoch radio-aktive Abfälle muss danach in tiefen geologischen Formationen liegen. Alle zehn Jahre müssen internationale Expertlnnen die Einhaltung der Standards prüfen.

Obwohl die EU-Kommission im Entwurf ein vollständiges Ausfuhrverbot von Atommüll vorgeschlagen hatte und auch das EU-Parlament dies im Juni 2011 forderte, entschieden die EU-Mitgliedstaaten, dass Ausfuhren aus der EU unter Auflagen gestattet sind. Zum Zeitpunkt des Transports muss das Drittland über ein in Betrieb befindliches Endlager verfügen. Umwelt aktuell, Oktober 2011, S. 17


Das Europäische Patentamt hat dem Chemiekonzern Bayer ein umfassendes Patent auf die Züchtung von Nutzpflanzen erteilt, die eine erhöhte Stressresistenz aufweisen. Das Patent sichert Bayers Monopolstellung bei Gentech-Pflanzen, aber auch bei konventionellen Züchtungsverfahren und den Pflanzen daraus.

Aus Sicht der internationalen Initiative "Keine Patente auf Saatgut" ist die Patentvergabe jedoch illegal, denn Patente auf Züchtungsverfahren, die auf Kreuzung und Selektion beruhen, dürfen laut Artikel 53b des Europäischen Patentübereinkomniens nicht erteilt werden. Das bestätigte das Europäische Patentamt im vergangenen Dezember 2010 am Beispiel von Brokkoli und Tomaten: Seine Große Beschwerdekammer bewertete das Verfahren zur herkömmlichen Züchtung des Gemüses nicht als technische Erfindung. Bei dem Bayer-Patent gehe es genau um eine solche Pflanzenzucht, deren Patentierung verboten sei, sagte der Sprecher des Bündnisses "Keine Patente auf Saatgut" Christoph Then. Die europäischen Patentgesetze müssten solche Patente endlich ausschließen.

Seit Langem sind Patente auf Pflanzen und Tiere umstritten. Experten kritisieren die Vergabe von Patenten, die keine wirklichen Erfindungen schützen, als Missbrauch des Patentrechts. "Keine Patente auf Saatgut" und weitere Organisationen riefen daher für den 26. Oktober 2011 zu einer Demonstration vor dem Europäischen Patentamt auf. Anlass ist eine öffentliche Anhörung und die endgültige Entscheidung über ein Brokkolipatent. Die Demonstranten wollen, dass das Patentamt besser kontrolliert wird und Patente auf Pflanzen und Tiere eindeutig verboten werden. www.no-patents-on-seeds.org/de, umwelt aktuell, Oktober 2011, S. 19


Nach europäischem Gentechnikrecht darf Honig, der gentechnisch veränderte Bestandteile enthält, in der Europäischen Union nicht verkauft werden. Das geht aus einem Grundsatzurteil hervor, das der Europäische Gerichtshof (EuGH) im September 2011 veröffentlichte. Pollen von gentechnisch verändertem Mais gelten demnach als gentechnisch veränderte Lebensmittel. Damit dürfen Honig oder Nahrungsergänzungsmittel, in denen Spuren solcher genmodifizierter Pollen nachgewiesen werden, nur dann auf den Markt kommen, wenn sie EU-weit zugelassen sind. Die Entscheidung der Luxemburger Richter wirkt sich möglicherweise auf den gesamten europäischen Honigmarkt und den Gentechnikanbau aus. Der EuGH entschied in dem sogenannten Imkerprozess über die Klage eines bayerischen Imkers. In dessen Honig wurden 2005 geringe Mengen genveränderten Maiserbguts nachgewiesen, nachdem in der Nähe seiner Bienenstöcke Versuchsfelder mit MON81O- Genmais bepflanzt worden waren. Der Bienenzüchter aus Augsburg klagte sich durch mehrere Instanzen bis zum Bayerischen Verwaltungerichtshof (VGH). Der wiederum verwies den Fall an den EuGH. Das deutsche Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agrogentechnik bezeichnete das Urteil aus Luxemburg als "Sieg von David über Goliath" Nun hätten Imker Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Honig gentechnisch verunreinigt wurde. www.kurzlink.de/eugh-genhonig, www.bienen-gentechnik.de, umwelt aktuell, Oktober 2011, S. 19


Im kommenden Winter darf in Schweden keine Wolfsjagd stattfinden. Damit soll eine Klage der Europäischen Kommission in Brüssel verhindert werden, hieß es aus Regierungskreisen in Stockholm Mitte August 2011. Der zeitweise Stopp solle verhindern, das Schweden "das Recht verliert, selbst über seinen Bestand an Wölfen zu entscheiden" sagte Umweltminister Andreas Carlgren. Die EU-Kommission wollte das Jagdverbot bei den Skandinaviern notfalls gerichtlich durchsetzen. Dieses Jahr werden laut Stockholmer Umweltministerium keine Jagdlizenzen für Wölfe vergeben. Wölfe, die Vieh bedrohten, dürften aber abgeschossen werden, so Carlgren. Außerdem sollen Beobachter zur Sichtung des Wolfsbestands eingesetzt werden. 2010 und 2011 hatte Schweden zwei Wolfsjagden genehmigt. Ende 2010 wurden 19 Tiere getötet. Mehrere Tausend Jäger hatten sich für die Jagd angemeldet. Insgesamt leben in dem Land etwa 200 Wölfe in freier Wildbahn. Die Behörden hatten den Abschuss erlaubt, um - so die Begründung — die Akzeptanz eines stabilen Wolfsbestands durch die Bevölkerung zu sichern. Die EU-Kommission hält die zweite Genehmigung einer Wolfsjagd seit 2009 durch Stockholm für rechtswidrig, weil die Art vom Aussterben bedroht sei. Umweltkommissar Janez Potonik leitete deshalb im Januar 2011 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Schweden ein. www.sweden.gov.se/sb/d/2066, www.kurzlink.de/eu-kornm-potocnik, umwelt aktuell, Oktober 2011, S. 22


Ein Zusammenbruch des Euro und sogar der EU wäre nicht das Ende Europas. Die Länder würden sich schnell auf neue Vereinbarungen einigen, je nach Interessenlage. Ein Zusammenschluss Europas unter Verwendung solch flexibler, sich überlappender Verträge auf funktionaler Ebene wäre wünschenswert.

Von Bruno S. Frey

Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel wird nicht müde zu verkünden: «Fällt der Euro, fällt die Europäische Union, und dann fällt Europa.» Diese Ansicht wird auch von vielen andern Politikern vehement vertreten. Offenbar wird keine Alternative zu den bestehenden Institutionen gesehen: Ohne Euro und ohne EU breche das nackte Chaos aus. Europa kehre zum Zustand vor dem Zweiten Weltkrieg zurück. Die einzelnen Nationen würden sich isolieren und gar bekämpfen. Ein Krieg innerhalb Kerneuropas wird als reale Möglichkeit heraufbeschworen. Eine solche Auffassung könnte zunächst einmal als blosse Strategie angesehen werden, um den Rettungsschirm für die hochverschuldeten Länder der EU durchzusetzen. Gespräche mit vielen Zeitgenossen, gerade in Deutschland, haben mir jedoch gezeigt, dass viele befürchten, Europa zerfalle und Kriege drohten, wenn die EU scheitere. Aus meiner Sicht ist diese Vorstellung abwegig.

Verfehlte Gleichsetzung von Institutionen

Der Euro, die EU und Europa sind keineswegs identisch. Einige gewichtige Länder sind zwar Mitglied der EU, haben aber ihre eigene Währung behalten (Vereinigtes Königreich, Schweden und Dänemark). Umgekehrt sind einige Länder, wie etwa die Schweiz, Mitglied von EU-Vereinbarungen – vor allem Schengen und in der Wissenschaft –, ohne Mitglied der EU zu sein. Länder wie Norwegen oder die Schweiz sind in kultureller, wissenschaftlicher und sportlicher Hinsicht ohne jeden Zweifel ein Teil Europas. Die Gleichsetzung von Euro, EU und Europa ist deshalb verfehlt.

Wesentlicher ist jedoch die Vorstellung, dass ein Zusammenbruch des Euro alle anderen EU- und Nicht-EU-Länder in Europa in den Abgrund mitreissen würde. Das entstehende Chaos, so wird befürchtet, würde zu einem wirtschaftlichen und politischen Kollaps führen. Aber auch diese Vorstellung ist viel zu pessimistisch. Ein Zusammenbruch des Euro und sogar der EU ist nicht das Ende Europas. Vielmehr werden sich die Länder schnell auf neue Vereinbarungen einigen. Manche Länder werden in einem verkleinerten Euro-Raum bleiben und entsprechende Verträge beschliessen. Ähnlich wird es beim Schengen-Raum sein. Nicht dabei sein werden nur diejenigen Länder, die diese Vereinbarungen als nachteilig betrachten oder von den anderen Mitgliedern nicht zugelassen werden. Darüber hinaus wird ein ganzes Geflecht von sich überlappenden Verträgen entstehen, denen sich die verschiedenen Länder freiwillig anschliessen können und werden, weil es in ihrem Interesse ist.

Die entstehenden Einheiten können als FOCJ (Functional, Overlapping and Competing Jurisdictions, ein mit Reiner Eichenberger erarbeitetes Konzept) bezeichnet werden. Sie sind durch vier Eigenschaften gekennzeichnet. Erstens sind FOCJ funktional. Gebietskörperschaften erbringen ihre Leistungen umso kostengünstiger, je genauer ihre Leistungsempfänger und Kostenträger übereinstimmen. Die verschiedenen staatlichen Leistungen wie Schulen, Kläranlagen oder Landesverteidigung weisen ganz unterschiedliche Wirkungskreise auf. Folglich ist es sinnvoll, wenn diese Leistungen von spezialisierten, auf die jeweiligen Probleme «massgeschneiderten», funktionalen Jurisdiktionen erbracht werden. Zweitens sind FOCJ überlappend. Die einzelnen Länder gehören unterschiedlichen Bündeln von Jurisdiktionen an. Oft können mehrere FOCJ, die gleiche oder ähnliche Funktionen erfüllen, ihre Leistungen im gleichen geografischen Gebiet anbieten. Dadurch werden die Wahlmöglichkeiten der Länder und der Wettbewerb zwischen den Anbietern staatlicher Leistungen gestärkt. Drittens sind FOCJ wettbewerblich. Die Regierung eines FOCJ wird gezwungen, auf die Nachfrage der Mitglieder einzugehen, weil diese demokratisch organisiert sind und im Extremfall austreten können. Schliesslich sind FOCJ Jurisdiktionen mit Steuerhoheit. Die Mitglieder einigen sich auf die für die Leistungen notwendigen Steuern, wozu Zwangsgewalt notwendig ist.

Ein neuer Zusammenschluss Europas dürfte sich entlang dieser Form vollziehen, nicht zuletzt, weil es dafür ja schon Vorbilder gibt. Insbesondere werden sich wohl alle bisherigen Mitglieder an einer für die wirtschaftliche Tätigkeit enorm wichtigen Freihandelsunion beteiligen. Vermutlich werden die nur unzureichend demokratischen Einrichtungen der EU, insbesondere die Kommission, stark an Bedeutung einbüssen oder gar ersetzt werden. Auch die schon heute auf Widerstand stossende bürokratische Ausuferung dürfte durch flexiblere Gremien und demokratischere Entscheidungsmechanismen ersetzt werden. Ein solches flexibles Geflecht von Verträgen könnte als zu kompliziert und deshalb als Rückschritt angesehen werden. Dies ist jedoch nur scheinbar der Fall.

Stärkung, nicht Schwächung Europas

Europa steht nicht für eine etatistisch und bürokratisch ausgerichtete Vereinigung, sondern für Vielfalt und Diversität. Ein Geflecht von Verträgen, von denen jeder einzelne funktionale Ziele erfüllt, ist vor allem auch gegenüber europäischen Randländern und aussereuropäischen Ländern offen. So könnte sich zum Beispiel die Türkei an vielen wirtschaftlichen Verträgen beteiligen und würde von den Kerneuropäern gerne aufgenommen. Gleichzeitig könnte das Land von politischen Verträgen ausgeschlossen werden, wenn deren Parteien der Ansicht sind, die Türkei sei dazu (noch) nicht reif. Auf diese Weise werden fliessende Übergänge ermöglicht. Ein Zusammenschluss Europas unter Verwendung flexibler, sich überlappender Verträge auf funktionaler Ebene kann als wünschbar angesehen werden, weil auf diese Weise nicht nur die anstehenden Probleme effizient gelöst werden, sondern auch die Essenz Europas gestärkt wird. Ein heute als möglich angesehener Zusammenbruch des Euro und der EU kann auch als Chance für ein besseres zukünftiges Europa angesehen werden. NZZ, 14. Oktober 2011, S. 25

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