Kurzinfos Juni 03

Verhandlungen mit EU über Ausdehnung der Freizügigkeit

Der Bundesrat hat sich gegenüber der EU bereit erklärt, über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen Mitgliedländer zu verhandeln. Zum EU-Gesuch betreffend Finanzbeiträge stellte er eine Antwort für später in Aussicht. Im Hinblick auf ihre Erweiterung hat die Europäische Union die Schweiz am 14. Mai um neue Verhandlungen ersucht. Der Bundesrat antwortete darauf in einem vom 5. Juni 03 datierten Schreiben. In einem Brief an EU-Kommissar Chris Patten bekräftigt Bundesrätin Micheline Calmy- Rey, dass der Bundesrat grundsätzlich zu Verhandlungen über die Anpassung des Freizügigkeitsabkommens bereit sei. Das entsprechende Mandat sei in Konsultation bei den aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments und den Kantonen. Der Bundesrat hoffe, dass danach die Verhandlungen rasch beginnen könnten. Im Zentrum stehen die Kontingente von Arbeitsbewilligungen und die Übergangsfristen bis zur Öffnung des Arbeitsmarkts. Zum EU-Wunsch nach finanziellen Beiträgen könne Bern erst nach Prüfung des EU-Verhandlungsgesuchs Stellung nehmen. Der Bundesrat hatte indes schon früher erklärt, dass im Rahmen der bilateralen Abkommen sowie der laufenden Verhandlungen keine Rechtsbasis für solche Beiträge bestehe. Eine Verbindung zu den Bilateralen bestehe auch sachlich nicht und komme aus Schweizer Sicht nicht in Betracht. Zudem verwies die Landesregierung auf die bisherige Hilfe der Schweiz an Mittel- und Osteuropa. NZZ. 12. 6. 03, S. 12


Mehr Tempo bei der EU - Bahnliberalisiung

EU- Verkehrsminister sind Ende März 30 Anträgen der Kommission gefolgt und haben sich gegen den Widerstand von Frankreich, Belgien und Luxemburg für eine beschleunigte Marktöffnung im Schienenfrachtdienst ausgesprochen. Nach den Mitte März dieses Jahres in Kraft getretenen Rechtsvorschriften der EU kann jedes lizenzierte Bahnunternehmen ab sofort Güter auf dem grenzüberschreitenden transeuropäischen Netz transportieren. Dieses umfasst rund 50 000 Kilometer und schliesst die Hauptrouten und wichtigsten Zubringerstrecken ein. Der Ministerrat entschied, die bereits vorgesehene Öffnung des gesamten Schienennetzes um zwei Jahre auf den 1. Januar 2006 vorzuziehen. Ab 2008 müssen die Mitgliedstaaten den Zugang zu ihrer Bahninfrastruktur für den Güterverkehr völlig öffnen. Auswärtige Anbieter haben dann nicht nur freie Fahrt beim grenzüberschreitenden Frachtverkehr, sondern sie können auch inner- halb von EU-Mitgliedstaaten operieren, in denen sie selber nicht ansässig sind (Kabotage). Flankiert wird diese beschleunigte und ausgeweitete Liberalisierung von Massnahmen zur Harmonisierung der Bahntechnik, der Sicherheitsvorschriften sowie der Ausbildung von Lokomotivführern. Das Europäische Parlament, das in diesem Geschäft mitentscheidet, will auch den Personenverkehr liberalisieren. Über dieses Thema sprachen die Minister nicht. Die Kommission überlege sich aber, noch im Verlauf dieses Jahres einen separaten Richtlinienvorschlag vorzulegen, erklärte der Sprecher der Verkehrskommissarin de Palacio am Rande der Ratstagung. NZZ.,29./30. 3. 03, S. 64


Vertrauliche GATS-Dokumente mit riskanten EU-Forderungen

Die EU fordert von den Entwicklungsländern eine weit reichende und hoch riskante Liberalisierung und Privatisierung von Dienstleistungen, die auch sensible Bereiche wie die Trinkwasser- und Energieversorgung und die Finanzdienstleistungen einschließt. Das geht aus den bisher streng geheimen Forderungen der EU an 109 Staaten im Rahmen der Verhandlungen zum internationalen Dienstleistungsabkommen GATS hervor, die das kanadische Polaris-lnstitut jetzt veröffentlicht hat. Die Forderungen seien "ein Frontalangriff auf die staatliche Daseinsvorsorge", kommentierte Thomas Fritz, GATS-Experte beim globalisierungskritischen Netzwerk Attac. Damit seien "die entwicklungspolitischen Versprechen von EU-Kommission Makulatur". Besonders kritisch sieht Attac, dass die EU von 72 der 109 Staaten fordert, die Trinkwasserversorgung zu liberalisieren. Dieser Bereich war bisher noch gar nicht als eigenständige Kategorie im GATS erfasst. Die Liberalisierung der Wasserversorgung in aller Welt sei "ein Dammbruch, der bisher noch nicht einmal im Europäischen Binnenmarkt erfolgt ist", so Fritz. Leisteten die betroffenen Entwicklungsländer den EU-Forderungen Folge, müssten sie auf wichtige staatliche Regulierungen und Auflagen verzichten. Nicht weniger problematisch sei der Energiesektor, bei dem die EU ebenfalls eine fast völlige Liberalisierung fordere. "Dramatische Folgen" seien auch bei den Finanzdienstleistungen zu befürchten, wo die Forderungen auf eine Abschaffung der Kapitalverkehrskontrollen hinausliefen. DNR, EU-Rundschreiben, 2/ 03, S. 45


Erneut Patent auf Brustkrebs- Gen erteilt

Nach Recherchen von Greenpeace hat das Europäische Patentamt in München erneut ein Patent auf ein Gen erteilt, das bei der Entstehung und Diagnose von Brust- krebs eine zentrale Rolle spielt. Die US-amerikanische Firma Myriad erhielt mit dem Patent EP0785216 am 8. Januar ein exklusives Nutzungsrecht für das "Brustkrebsgen 2" (BRCA2). Damit hält die US- Firma in Europa bereits drei Patente auf die genetische Veranlagung für Brust- krebs. Das Patentamt betreibe damit "den systematischen Ausverkauf menschlichen Lebens", kritisierte Christoph Then, Patentexperte von Greenpeace. Gegen den erklärten Willen von Patientinnen, Krankenkassen, Ärzten, des Europarates und des Europäischen Parlamentes eigneten sich Gentech-Konzerne das menschliche Erbgut an. Das Europäische Patentamt habe mit der Patentvergabeerneut bewiesen, dass ihm "alle ethischen und wissenschaftlichen Bedenken egal" seien. Myriad besteht darauf, alle Proben im eigenen Labor in den USA zu untersuchen. Tests auf Brustkrebs werden dadurch um ein Vielfaches teurer. Die UNESCO befürchtet außerdem, dass sich Myriad durch den Zugriff auf die Blutproben eine weitgehende MonopolsteIlung in der gesamten Brustkrebsforschung verschaffen kann. Das Europäische Patentamt beruft sich bei seinen Patenterteilungen auf die EU- Richtlinie 98/44, die jedoch bisher nur wenige Mitgliedstaaten umgesetzt haben. Das EU-Parlament, das diese Richtlinie ursprünglich verabschiedet hatte, lehnte im November 2002 die Patentierung menschlicher Gene erstmals grundsätzlich ab. Das Europäische Patentamt hat bereits über 1000 Patente auf menschliche Gene erteilt. EU-DNR-Rundschreiben, 2/03, S. 20.


EU-Agrarsubventionen: Kritik von allen Seiten

Kleinbauern in der EU benachteiligt, lokale Märkte im Süden verschwinden "Unterbieten Verbieten" heißt eine neue Kampagne der Nord-Süd-politischen Organisation Germanwatch, die im Januar 03 auf der Grünen Woche in Berlin vorgestellt wurde. Sie richtet sich gegen den Verkauf europäischer Lebensmittel unterhalb der tatsächlichen Produktionskosten. Das passiert laut Germanwatch sowohl im Inland als auch im Ausland, vor allem in Entwicklungsländern. Damit werden die Preise der lokalen Anbieter auf den Märk- ten der Entwicklungsländer unterboten. Möglich werde dies durch die sehr hohe Subventionierung von Agrarprodukten durch die EU. Die Kleinbauern im Süden können dann nicht mehr mit den "Dumping"-Produkten aus dem Norden konkurrieren, die lokalen Märkte werden zerstört, den Kleinbauern wird zunehmend die Lebensgrundlage entzogen. Großbetriebe in den reichen OECD-Ländern werden subventioniert, während die Kleinbauern in Entwicklungsländern leer ausgehen. DNR EU-Rundschreiben 2/03, S. 30


EU-Energie-Markt-Deregulierung

Das EU-Parlament (EP) hat am Mittwoch in Strassburg in zweiter Lesung mit grossen Mehrheiten ein Gesetzgebungspaket gutgeheissen, das die Mitgliedstaaten zur vollständigen Öffnung der Elektrizitäts- und Erdgasmärkte verpflichtet. Es umfasst neben je einer Richtlinie über Strom und Gas eine Verordnung über den Netzzugang für den grenzüberschreitenden Stromhandel. Gewerbebetriebe können spätestens ab 1. Juli 2004 und private Haushalte spätestens ab 1. Juli 2007 ihren Strom- und Gaslieferanten frei wählen. Bereits seit 1999 (Strom) und 2000 (Gas) ist die freie Wahl für industrielle Grosskunden verwirklicht, wobei verschiedene Mitgliedstaaten weiter gegangen sind. Die Vollliberalisierung räumt nun die derzeitige «Asymmetrie» zwischen Mitgliedstaaten mit unterschiedlichen Öffnungsgraden aus, die zu Spannungen geführt hat. Der Wettbewerbsdruck soll eine effizientere und preisgünstigere Versorgung ermöglichen. Das EP ist in den Grundzügen jenem Kompromiss gefolgt, den die Mitgliedstaaten im Ministerrat im November 02 geschlossen haben (NZZ 26. 11.02). Dieser enthält Zugeständnisse vor allem an Frankreich; so ist beispielsweise die vollständige Liberalisierung, die die EU-Kommission für 2005 vorgeschlagen hat, auf 2007 verschoben worden. Das Parlament hat unter anderem die Vorschriften zur sogenannten Entbündelung deutlicher formuliert. Darunter versteht man die Trennung zwischen dem Netzbetrieb (Fernleitungs- und Verteilnetze), der oft eine Art natürliches Monopol behält, auf der einen Seite und den Bereichen Produktion/Ver- trieb auf der anderen Seite. Dies soll integrierte Energiekonzerne daran hindern, Konkurrenten beim Zugang zu ihren Netzen zu diskriminieren oder ihren eigenen Verkauf querzusubventionieren. Das Paket sieht aber keine volle Entbündelung vor: Die beiden Bereiche müssen hinsichtlich Rechtsform, Organisation und Entscheidungsgewalt, nicht aber eigentumsmässig getrennt werden. Bei den Verteilnetzen muss die gesellschaftsrechtliche Trennung erst per Juli 2007 vollzogen werden, bei kleineren Unternehmen (weniger als 100000 Kunden) ist sie nicht erforderlich. Ausnahmen für Mitgliedstaaten, die den dis kriminierungsfreien Zugang durch andere Methoden erreichen, wären nur durch einen neuen Beschluss von Rat und Parlament möglich. Das Paket verlangt von den Mitgliedstaaten die Bestimmung einer Regulierungsbehörde, die den fairen Zugang zu den Übertragungsnetzen, die Preisgestaltung für die Netznutzung und Ähnliches kontrolliert. Zusammen mit der Entbündelung sowie der Stromhandelsverordnung, die den bisher geringen grenzüberschreitenden Wettbewerb fördert, soll dies gewährleisten, dass die Liberalisierung auch tatsächlich Wettbewerb provoziert. Der EP-Berichterstatter für die Strom- Richtlinie, der Luxemburger Grüne Turmes, und sein «Gas-Kollege», der deutsche Sozialdemokrat Rapkay, betonten aber gemeinsam, es seien weitere Massnahmen nötig, um zu verhindern, dass kleine unabhängige Anbieter von marktbeherrschenden Unternehmen an den Rand gedrängt Würden. Sie begrüssten zudem die erstmals festgeschriebene Informations- und Kennzeichnungspflicht, laut der jeder Stromlieferant den Kunden Auskunft über seinen Energieträgennix (Atom, Kohle, Gas, erneuerbare Energien) und über die Umwelt- und Klimaauswirkungen geben muss. NZZ. 5. 6. 03, S. 19


EU-Parlament - Anhörungsrechte der Osterweiterungs-Staaten

Zu den 626 gewählten Abgeordneten stossen als «Parlamentarier im Wartestand» Anfangs Mai 03 162 Vertreter aus den zehn Beitrittsländern. Die Lern- und Schnupperphase der Neuen dauert bis zu den Parlamentswahlen im Juni 2004. Bis es so weit ist, dürfen die in der Regel von den nationalen Parlamenten bestimmten Beobachter in den Fraktionen und Ausschüssen zwar mitreden, aber nicht abstimmen. In den Plenarsitzungen haben sie sich mit Zuhören zu begnügen. Die Übersetzungsdienstleistungen richten sich während dieser Übergangsfrist nach der Verfügbarkeit von geeignetem Personal. Von Anfang an verfügen die Beobachter über Arbeitsräume in den gleichen Gebäuden wie die amtierenden Parlamentarier. Um ihnen Platz zu machen, müssen die EP-Beamten in Provisorien ausweichen, bis die geplanten Zusatzgebäude stehen. Durch die Erweiterung entsteht ein Mehrbedarf an wissenschaftlichen, politischen, administrativen und anderen Parlamentsmitarbeitern. Das Europäische Parlament hat 850 zusätzliche Beamte aus den Beitrittsländern eingeplant, für deren Stellen bereits 25 000 Bewerbungen eingegangen sind. Der EP-Haushalt steigt als Konsequenz der Erweiterung von 973 Millionen Euro im laufenden auf 1.2 Milliarden Euro im kommenden Jahr. Praktisch jeder dritte Euro wird im Parlament für den Sprachendienst aufgewendet. Zu den bestehenden elf Sprachen kommen neun neue dazu. Um die Kosten im Griff zu behalten, werden allerdings schon heute viele Dokumente nur noch in Englisch, Französisch und Deutsch übersetzt. Beim simultanen Dolmetschen wird sich nach der Erweiterung der Trend hin zu Relais- Übersetzungen verstärken. Das heisst, dass sehr viele Voten zuerst in eine Brückensprache wie Französisch oder Englisch übertragen und aus diesen Sprachversionen in andere Idiome übersetzt werden. Was nach solchen Übersetzungswegen von der ursprünglichen Bedeutung übrigbleibt! Die Abgeordneten werden grundsätzlich aus den nationalen Haushalten ihrer Herkunftsländer bezahlt. Ihre Diäten richten sich nach den Gehältern der nationalen Abgeordneten. Da bestehen schon jetzt grosse Unterschiede, und diese Disparitäten werden noch zunehmen: Ein polnischer Abgeordneter erhält 560 Euro im Monat, während seinem Kollegen in Rom 9700 Euro zustehen. Schon lange wird im EP über eine einheitliche Bezahlung der EU-Abgeordneten aus dem EU-Haushalt diskutiert. Dieser Systemwechsel scheiterte bis jetzt an den sehr unterschiedlichen Besitzständen, und das künftig noch verschärfte Gefalle zwischen «frugal» und «üppig» wird eine Einigung nicht erleichtern. Für die einen bedeutet der Übergang zu EU-Bezügen eine Einbusse. Andere wiederum, wie die erwähnten Polen, stünden nach der wundersamen Vermehrung ihres Abgeordnetengehalts zwar in einem Goldregen, aber auch in einem politisch heiklen Erklärungsnotstand gegenüber ihren wesentlich bescheidener entlöhnten Landsleuten. NZZ, 3./4. Mai, 03, S. 7


Ausländer und Ausländer im Ausländerrecht

Das Freizügigkeitsabkommen mit der EU erleichtert nicht nur (gegenseitig} die Einwanderung, sondern verbessert auch die Rechtsstellung der Betroffenen. Dadurch entstehen Ungleichheiten gegenüber den anderen Ausländern. Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) hat dies hart kritisiert. Das seit einem Jahr in Kraft stehende Abkommen mit der Europäischen Union über die Personenfreizügigkeit ersetzt für Angehörige von 15 Staaten oder rund 60 Prozent der Ausländer in der Schweiz die sonstigen ausländerrechtlichen Bestimmungen von Gesetz und Verordnung, so dass im Recht zwei grosse Personenkategorien bestehen. Für EU-Gehörige fallen die Beschränkungen sukzessive dahin, während für Personen aus anderen Staaten nicht nur Höchstzahlen (Kontingente), sondern auch Kriterien wie eine gute Qualifikation gelten. Nach Ansicht der EKR liegen Diskriminierungen vor, die weder mit dem Gleichbehandlungsgebot der Bundesverfassung noch mit einschlägigen Bestimmungen des Völkerrechts zu vereinbaren sind - angeführt werden die Uno-Menschenrechtspakte, die Europäische Menschenrechtskonvention und mehrere spezifische Konventionen. Das Bundesamt für Zuwanderung, Integra- tion und Auswanderung (Imes) bestreitet dies. Die unterschiedliche Behandlung beruhe auf sachlichen Grundlagen, sei daher zulässig und entspreche auch der Praxis in der Europäischen Union. In einer Stellungnahme beruft sich das Imes auf mehrere Staatsrechtslehrer, namentlich Daniel Thürer und Michel Hottelier, die sich in der Nationalratskommission zum Entwurf des neuen Ausländergesetzes äusserten. Unabhängig von der Grundrechtsfrage ist zu bedenken, ob und wie sich das Nebeneinander zweier Ausländerregelungen auf die Integration in einem weiten Sinn auswirkt. Für die Antirassismuskommission steht fest, dass sich nicht nur die Betroffenen benachteiligt fühlen, sondern dass sich die ausländische Bevölkerung auch in der Wahmehmung der Eingesessenen "zweiteile" und das Klima daher leide.

Durch die Bilateralen Verträge I entstehen aber auch Benachteiligungen von Schweizern gegenüber EU-Ausländern. Schweizerinnen und Schweizer, die mit einer Nicht-EU-Ausländerin oder einem Nicht-EU-Ausländer verheiratet sind beim Familiennachzug schlechter gestellt als EU-Angehörige in der gleichen Situatione. Das neue Ausländergesetz soll diese Diskriminierung abschwächen - ohne ihn aufzuheben: um "Missbräuchen" zu begegnen wird die Bedingung gestellt, dass die Familienangehörigen zusammen wohnen. NZZ. 28. 5. 03, S. 15


Schwere Anschuldigungen des Europarats gegen die USA

Der Rechtsausschuss der Parlamentarischen Versammlung des Europarats hat in Berlin zwei Resolutionen beschlossen, in denen die USA zur Beachtung ihrer internationalen vertraglichen Verpflichtungen aufgefordert werden. Zu den sieben genannten schweren Verletzungen von Vertragswerken gehört die Uno-Konvention gegen Folter, die von Washington unterschrieben und ratifiziert worden war, aber nachträglich gemäss den amerikanischen Verfassungsbestimmungen und dem Strafrecht einseitig eingeschränkt wurde. Der Europarat befürchtet, dass es bei den Ermittlungen zu den Ereignissen des 11. September 2001 zu weiteren Grundrechtseinschränkungen kommen könnte. In einer gesonderten Entschliessung, die eben- falls noch vom Plenum der Versammlung verabschiedet werden soll, werden die USA wegen der Behandlung der seit dem Afghanistan-Krieg festgehaltenen Gefangenen in Guantanamo auf Kuba scharf kritisiert und wird die unverzügliche Freilassung jener Inhaftierten, die als «Nichtkombattante» gelten, gefordert. Die Parlamentarier äusserten sich sehr besorgt über die Lebensbedingungen der 600 Gefangenen. Ihre Inhaftierung wird besonders wegen ihres ungeklärten Gefangenenstatus als illegal bezeichnet. Als nicht haltbar wird ferner die Position der USA zurückgewiesen, wonach es sich nicht um Kriegsgefangene, sondern um illegale Kämpfer handle, weil es in der Genfer Konvention über die Teilnehmer an bewaffneten Konflikten solche Begriffe nicht gebe. Ein weiteres Indiz für eine willkürliche Handlung der USA sieht der Europarat darin, dass nach der Genfer Konvention nur ein besonderes Tribunal über den Status jedes Gefangenen urteilen dürfe. Ein solches Verfahren wurde von Washington verweigert. Als schwere Verletzung des Grundrechts auf einen fairen Prozess betrachtet das Europarats-Dokument zudem die Absicht der USA, die Inhaftierten je nach Verdacht, zur Aburteilung an eine Militärkommission zu überstellen. In der Entschliessung wird daher von den amerikanischen Behörden verlangt, Abgesandten aus den Ländern, aus denen Gefangene in Guantanamo festgehalten werden, in Begleitung von unabhängigen Beobachtern Zugang zu den Inhaftierten zu erlauben. NZZ, 2. 5. 03, S. 5


Nitrite und Nitrate als Lebensmittelzusatzstoffe

Ein Mitgliedstaat kann auch nach der Festlegung von Gemeinschaftsvorschriften strengere nationale Bestimmungen für die Verwendung von Nitriten und Nitraten in Lebensmitteln beibehalten oder einführen, wenn er die Gefahr für die öffentliche Ge- sundheit begründeter Weise für größer hält, als der Gemeinschaftsgesetzgeber bei Erlass der Harmonisierungsmaßnahme angenommen hat. Die Europäische Kommission versagte mit der Entscheidung 1999/830/EG vom 26. Oktober 1999 ihre Zustimmung zu der von der dänischen Regierung - in Abweichungvon den Bestimmungen der Richtlinie 95/2/EG über andere Lebensmittelzusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel beabsichtigten Beibehaltung der strengeren nationalen Bestimmungen für die Verwendung von Nitriten und Nitraten in Lebensmitteln. Sie begründete ihre Entscheidung damit, dass die dänischen Bestimmungen außer Verhältnis zum Ziel des Gesundheitsschutzes stünden. Diese Entscheidung der Kommission wurde vom EuGH für nichtig erklärt.

Der Gerichtshof vertritt die Ansicht, dass sich der Mitgliedstaat, der die Beibehaltung abweichender nationaler Bestimmungen beantrage, darauf berufen könne, dass er die Gefahr für die öffentliche Gesundheit anders bewerte, als es der Gemeinschaftsgesetzgeber getan habe. Der Mitgliedstaat müsse aber nachweisen, dass die abweichenden nationalen Bestimmungen ein höheres Niveau des Schutzes der öffentlichen Gesundheit als die Maßnahme der Gemeinschaft gewährleisteten und dass sie nicht über das zur Erreichung dieses Zieles erforderliche Maß hinausgingen. Zudem muss der Staat sich auf objektive Gutachten berufen können, welche ein höheres Schutzniveau fordern. In Bezug auf Nitrite und Nitrate stellt der Gerichtshof fest, dass in der streitigen Entscheidung der Kommission die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses von 1995, mit der die in der Gemeinschaftsrichtlinie festgelegten Höchstmengen an Nitriten in Frage gestellt worden seien, nicht hinreichend berücksichtigt worden sei. Urteil vom 20. März 2003, Rs C- 3/00 Dänemark gegen Europäische Kommission EUmagazin, 5/2003, S. S. 46


Schlechte Karten für Randregionen

Mit ihrem Regionalförderprogrammen unterstützt die EU die gleichgewichtige regionale Entwicklung in ihren Mitgliedstaaten. Diese Hilfen haben eine lange Tradition. Bereits der Vertrag von Rom bezeichnet die "harmonische und ausgewogene Entwicklung des Wirtschaftslebens innerhalb der Gemeinschaft" als ein Ziel der EU. Im Zuge der Ausweitung auf immer mehr Mitglieder wurden die EU-Mittel zur Regionalförderung sukzessive erhöht. Für den Zeitraum 2000 bis 2006 beispielsweise sind Finanzmittel in Höhe von knapp 230 Milliarden Euro für die Regional- und Kohäsionsfonds eingeplant. Das ist rund ein Drittel des EU-Haushalts. Mit diesen Mitteln soll die wirtschaftliche und soziale Ungleichheit zwischen den Regionen verringert werden, zum Teil sind diese aber auch zur Förderung der mittel- und osteuropäischen Beitrittskandidaten eingeplant. Zurzeit gelten mehr als 50 Prozent der Regionen in den EU-Mitgliedstaaten als förderungswürdig und erhalten Finanzspritzen aus den unterschiedlichen Regional- beziehungsweise Strukturprogrammen.

Die zunehmende europäische Integration hat durch den Abbau von Binnengrenzen und die zunehmende Kapitalmarktintegration in den vergangenen Jahren - insbesondere durch die Einführung des Euro - ein Umfeld geschaffen, das es ermöglicht, Arbeitskräfte und Kapital völlig neu zu verteilen. Die optimale Allokation von Kapital erfolgt nicht mehr innerhalb der nationalen Grenzen, sondern hat die gesamte EU als Aktionsfeld. Dies weckt Ängste, dass einseitige sektorale Strukturen in den Regionen entstehen oder bereits bestehende verstärkt werden könnten. Dass solche Befürchtungen nicht grundlos sind, zeigt das Beispiel der USA, wo sich in einem hoch integrierten Wirtschaftsraum deutlich erkennbare industrielle Cluster wie etwa das Silicon Valley entwickelt haben.

Welche Konsequenzen hat die starke Ausrichtung einer Region auf einen oder nur einige wenige Wirtschaftssektoren und wie stark sind solche Spezialisierungen in den europäischen Regionen bisher ausgeprägt? Mit dieser Frage befasst sich eine Untersuchung, die das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) , Mannheim, im Auftrag der Volkswagen-Stiftung durchgeführt hat. Betrachtet wurde, wie (un)gleichmäßig Investitionen in einzelnen Regionen auf die Wirtschaftssektoren verteilt sind und welche regionalen Faktoren Einfluss auf eine solch (un)gleichmäßige Verteilung haben. Betrachtet wurden in der Studie die Bruttoanlageinvestitionen in den Regionen Frankreichs, Italiens, Großbritanniens und Belgiens sowie in den drei kleineren Ländern Luxemburg, Irland und Dänemark. Für den Zeitraum von 1985 bis 1994 wurden verschiedene Indikatoren zur Messung des Niveaus der regionalen Spezialisierung berechnet. Analysiert wurde jeweils der Grad der relativen Spezialisierung einer Region, also wie ähnlich die Verteilung der Investitionen auf die einzelnen Sektoren im Vergleich zu ihrer Verteilung in der Referenzökonomie ist. Zum einen stellte das jeweilige land (nationale Perspektive der Spezialisierung) und zum anderen die EU insgesamt (EU-Perspektive) die Referenzöko- nomie dar.

Beim Vergleich des Spezialisierungsniveaus der einzelnen Regionen relativ zur nationalen Ebene sowie zur EU-Ebene zeigt sich, dass die regionale Investitionsstruktur der jeweiligen nationalen Struktur generell ähnlicher ist als der durchschnittlichen europäischen Struktur. Für die französischen und italienischen Regionen ist der Unterschied zwischen beiden Perspektiven besonders stark. In Belgien ist er dagegen nur gering. Die im Vergleich zur nationalen Wirtschaftsstruktur am stärksten spezialisierten Regionen sind - von wenigen Ausnahmen abgesehen - aber auch die relativ zur EU-Investitionsstruktur am stärksten spezialisierten. In Frankreich weisen die Regionen im Landesinneren (außer der Champagne und der Île de France) die geringste Investitionsspezialisierung auf. In Italien sind die Regionen im Süden am stärksten spezialisiert. In Belgien sind es die süd- und südwestlichen Gebiete, in Großbritannien ist Nordirland die höchstspezialisierte Region. Die Investitionsstruktur in den Randgebieten weicht im Allgemeinen also stark von der durchschnittlichen Verteilung ab.

Ansonsten zeigt sich, dass größere regionale Gebietseinheiten (NUTS 1) im Durchschnitt ein geringeres relatives Spezialisierungsniveau aufweisen als kleinere regionale Gebietseinheiten (NUTS 2). Die relative Verteilung von Kapital auf die Wirtschaftssektoren in einer Region ist somit gleichmäßiger, wenn es sich um ein geografisch größeres Gebiet handelt. Die Analyse von möglichst tief untergliederten geographischen Einheiten ist daher besonders wichtig, wenn die aus einer starken Spezialisierung resultierenden Probleme herausgearbeitet werden sollen.

Bei einem Vergleich der europäischen Regionen mit einer besonders starken beziehungsweise nur geringen Ungleichverteilung der Bruttoanlageinvestitionen zeigen sich interessante Ergebnisse. Regionen mit einer hohen relativen Investitionsspezialisierung, die sich, geografisch gesehen, in einer nationalen Randlage befinden, sind in der Regel geprägt durch eine höhere Arbeitslosenrate, einen geringeren Anteil an der nationalen Beschäftigung, einer geringeren Anzahl von Patenten sowie einem niedrigeren Niveau von Bruttoanlageinvestitionen. Offenbar zeichnen sich Regionen mit einer gleichmäßigen Verteilung von Kapital durch eine bessere ökonomische Performance als Regionen mit höherer Investitionsspezialisierung aus. Eine Ausnahme von dieser Regel bilden hoch spezialisierte Regionen, die im Zentrum eines Landes liegen wie etwa die Region Brüssel oder die Île de France. Solche administrativen Zentren der betrachteten Länder sind geprägt durch eine besonders gute ökonomische Leistungsfähigkeit und weisen eine geringere Arbeitslosenrate oder eine höhere Anzahl von Patenten auf.

Von diesen hoch spezialisierten Zentralregionen abgesehen haben ökonometrische Untersuchungen allerdings gezeigt, dass mit zunehmender Entfernung einer Region vom Zentrum des jeweiligen Landes die Abweichung der regionalen Investitionsstruktur von der durchschnittlichen Struktur immer größer wird und in den Randgebieten meist am stärksten ist. Über den von der Studie beobachteten Zeitraum hinweg lässt sich zwar keine Zunahme des Spezialisierungsgrads in den untersuchten Regionen feststellen, wohl aber ist ein signifikanter Einfluss der verstärkten Liberalisierung des Kapitalverkehrs und der gewachsenen ökonomischen Offenheit erkennbar. Mit der zunehmenden Integration der Märkte der EU-Länder könnte daher die Diversifikation der wirtschaftlichen Aktivität der Regionen weiter abnehmen. Die Regionen in der EU würden dann stärker von Spezialisierungseffekten wie etwa steigenden Skalenerträgen oder einem einfacheren Wissenstransfer profitieren. Eine einseitigere Produktionsstruktur würde sie aber auch anfälliger für sogenannte asymmetrische Schocks machen, also für Krisen, die nur einen oder einige wenige Wirtschaftssektoren betreffen. Die Unterschiede zwischen stark spezialisierten und weniger stark spezialisierten Regionen könnten sich so vergrößern. Dies gilt auch in Bezug auf die besonders stark spezialisierten Regionen in Zentral- und Randlage. Die erheblich schlechtere ökonomische Performance der stärker spezialisierten Randregionen weist daraufhin, dass die Investitionen gerade in den Wachstumsbranchen dort geringer ausgeprägt sind als im Zentrum. Dieses "Regionalgefälle" könnte sich mit steigender EU-Integration ebenfalls noch verstärken. Eine solche Entwicklung stünde konträr zu dem erklärten Ziel der EU- Politik, die Konvergenz von wirtschaftlichem Wachstum und Durchschnitts-Pro- Kopf-Einkommen in allen Regionen zu fördern. Dementsprechend würde sich also entweder ein erhöhter Handlungsbedarf für die EU-Regionalpolitik oder die Notwendigkeit einer stärkeren Flexibilisierung von Faktor- oder Gütermärkten ergeben. EUmagazin, 1-2/2003, S. 35


Autobahn Prag-Dresden

Die EU will ein Autobahnprojekt fördern, das erhebliche negative ökologische Folgen hat. Die geplante Streckenführung der Autobahn A 17 /D8 zwischen Dresden und Prag durch das östliche Erzgebirge würde in Tschechien ein potentielles Natura-2000-Gebiet und mehrere Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete zerschneiden. Die Umweltorganisation Friends of the Earth Tschechien und das Netzwerk CEE Bankwatch hatten die EU-Kommission schon mehrfach aufgerufen, das Projekt nicht zu fördern. Die Nichtregierungsorganisationen kritisieren, das bisherige Vorgehen beim Bau der Autobahn sei sehr fragwürdig gewesen: Die tschechische Regierung habe zuerst die nicht strittigen Teile bauen lassen. Dadurch sei der Druck auf den Bau der anderen, auch der ökologisch kritischen Abschnitte erhöht und die Fertigstellung quasi unabwendbar gemacht worden. Die Umweltverträglichkeitsprüfung habe keinerlei Alternativen - wie Tunnel, Umgehungen oder Schadenminimierungsmaßnahmen - in Betracht gezogen. Eine durchgeführte strategische Umweltverträglichkeits-Untersuchung (SEA) mit dem Ergebnis, dass Alternativen möglich und notwendig seien, habe die tschechische Regierung schlicht ignoriert. Auch die Europäische Investitionsbank, die über einen 400-Millionen-Förderkredit für das A17/D8-Projekt verhandelt, weigert sich weiterhin, einzelne Projekte zur Diskussion zu stellen. Friends of the Earth und CEE Bankwatch fordern nun, dass die EU dieses Projekt nicht weiter über ihren ISPA-Fonds mit rund 70 Millionen Euro fördert. Dies würde der tschechischen Regierung auch verdeutlichen, dass in derart unzureichenden Verfahren abgewickelte Projekte nicht auf eine Unterstützung durch EU-Mittel rechnen könnten. DNR EU-Rundschreiben 2.03, S. 46


Kritik an UNO-gestützter US-Willkür

Trotz internationaler Kritik hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen den USA nachgegeben und die Immunität für Uno-Friedenssoldaten vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag (ICC) um ein weiteres Jahr verlängert (NZZ 13.6.03). Die Schweiz reagiert mit Bedauern auf diesen Entscheid, hat sie doch im Vorfeld zusammen mit Jordanien, Kanada, Liechtenstein und Neuseeland - allesamt Staaten, die sich bereits im Hinblick auf die Gründung des ICC in hohem Masse engagiert hatten - klar gegen eine Verlängerung Stellung bezogen. Laut Jenö Staehelin, Schweizer Botschafter bei der Uno in New York, behindere die Resolution «einen historischen Schritt in Richtung eines international gültigen Gesetzes». Die Schweiz missbillige deshalb die Resolution 1422 in ihrem Prinzip wie in ihren Modalitäten, sagte Staehelin vor dem Sicherheitsrat. Mit deutlichen Worten nannte er in seiner kurzen Rede die schweizerischen Vorbehalte, wonach es besorgniserregend sei, dass der Sicherheitsrat einen internationalen Vertrag abändere, der im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen stehe. Truppen, die unter Uno-Flagge stünden, von der Strafverfolgung zu befreien, sei ein fehlgeleiteter Ansatz. NZZ, 14./15. Juni 03, S. 13

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