Vor- und Nachteile der Landsgemeinde-Demokratie
Der Vergleich von Landsgemeinde-Demokratien mit der anderer Kantone ergibt erstens, dass Landsgemeindekantone ihren Bürgern im Durchschnitt mehr und deutlich leichter zugängliche direktdemokratische Rechte bieten als Urnenkantone. Die Hürden zur Ergreifung von Referenden und Initiativen liegen niedriger: In Versammlungskantonen werden weniger Unterschriften benötigt - oft reicht sogar eine einzige -, für deren Sammlung werden längere Fristen gewährt, und Ausgabenbeschlüsse unterstehen bereits ab geringen Beträgen dem Referendum.
Zweitens finden in Landsgemeindekantonen deutlich mehr Sachabstimmungen statt: Während an jeder Landsgemeinde durchschnittlich mehr als zwölf Abstimmungen durchgeführt werden, liegt der Durchschnittswert für Urnenkantone bei rund fünf Sachvorlagen pro Jahr. Die Landsgemeinde begünstigt demnach nebst der Zugänglichkeit auch die effektive Nutzungshäufigkeit direktdemokratischer Instrumente.
Drittens aber zeigen die Daten zur Stimmbeteiligung - selbst wenn die Teilnehmerzahlen für die Landsgemeinden grosszügig geschätzt werden -, dass auch in Landsgemeindekantonen die Bäume nicht in den direktdemokratischen Himmel wachsen: In den Urnenkantonen macht regelmässig ein um zehn bis zwanzig Prozent höherer Anteil der Stimmbürger vom direktdemokratischen Stimmrecht Gebrauch. Alle drei genannten Ergebnisse gelten nicht nur für einen Vergleich der heutigen Landsgemeinde- und Urnenkantone. Auch ein Vorher-Nachher-Vergleich zur Entwicklung jener drei Kantone, welche die Landsgemeinde abgeschafft haben, stützt die gemachten Befunde.
So hat in Nidwalden, Obwalden und Appenzell Ausserrhoden seit dem Systemwechsel ein gewisser Abbau bei den verfügbaren direktdemokratischen Instrumenten stattgefunden, und die institutionellen Hürden zu deren Ergreifung sind erhöht worden; die Anzahl Sachabstimmungen pro Jahr ist überall deutlich zurückgegangen; und alle drei Kantone weisen eine höhere Stimmbeteiligung auf als noch zu ihren Landsgemeinde-Zeiten.
Dabei hat die Abschaffung von Landsgemeinden nicht zu einem langsamen Prozess der Anpassung an die Urnenkantone geführt, sondern zu einem sofortigen Wechsel auf deren Niveau oder sogar darüber hinaus. Diese Ergebnisse belegen erstmals und in bemerkenswerter Eindeutigkeit Zusammenhänge, welche bisher nur vermutet werden konnten. Sie zeigen zudem, dass sowohl Landsgemeinde- als auch Urnensystem gewisse Stärken, aber auch gewisse Schwächen haben. Eine umfassende Bewertung der beiden Systeme wird deshalb erst dann möglich sein, wenn neben der direkten Demokratie noch weitere Aspekte von Demokratiequalität untersucht sind (NZZ, 5. Juni 2010, S. 15, Hans-Peter Schaub, Politikwissenschafter an der Universität Bern, vom Ergebnisse eines vom Schweizerischen Nationalfonds finanziertes Forschungsprojekt «Demokratiequalität in den Schweizer Kantonen»).
