Kurzinfos Mai 07


Europäische Umweltverbände mit neuem Internetauftritt

Seit kurzem online, bietet die neue Website der "Green 10" einen umfassenden Überblick über die Aktivitäten dieser Plattform zehn großer Europäischer Umweltverbände. Stellungnahmen zu den Themenbereichen Klima, Energie, EU-Budget, Nachhaltige Entwicklung und zur EU- Transparenzinitiative werden auf dieser Seite veröffentlicht. Gemeinsames Ziel der Green 10 ist eine verbesserten Umweltsituation in der EU und ihren Nachbarländern. Dabei arbeiten die Green 10 mit den gesetzgebenden Institutionen der EU zusammen. DNR EU-Rundschreiben, Mai 2007, S. 29


veränderten Raps

Die EU-Kommission hat Ende März 07 die Einfuhr und Verwendung von drei genmanipulierten Rapssorten als Tierfutter genehmigt. Die Ölrapssorten Ms8, Rf3 und Ms8xRf3 vom Bayer-Konzern dürfen allerdings nicht in der EU angebaut oder als Lebensmittel verwendet werden. Zum sechsten Mal seit 2001 genehmigte die Kommission damit den Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen. Der EU-Agrarministerrat hatte vergangenen Herbst keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen die Genehmigung erreicht. Deswegen ging das Verfahren zurück an die Kommission. Grundlage für die Entscheidung der Kommission war, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die drei Ölrapssorten als sicher einstufte. DNR EU-Rundschreiben, Mai 2007, S. 15. .


Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) hat die EU-Kommission Ende März 07 aufgefordert, die Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck zu überarbeiten. In der EU gelten dafür strenge Regeln: Wer Behälter mit mehr als 100 Milliliter Flüssigkeit mitführt, muss diese abgeben. An Spitzentagen fallen so laut ADV bis zu drei Tonnen Flüssigkeiten an, die aus Haftungsgründen als Sondermüll entsorgt werden müssen. Die ADV schätzt den Wert der eingesammelten und an- schließend als Müll entsorgten Waren auf wöchentlich etwa 2 Mio. Euro. Vor allem Transferfluggäste aus Nicht-EU-Staaten mit einem Anschlussflug seien betroffen, wenn sie zwischendurch eingekauft haben. Quelle: www.adv.aero/de/gfx (10/2007); DNR-EU-Rundschreiben, Mai 2007, S. 13


Staatsmonopole in Norwegen

Der EFfA-Gerichtshof hat im Fall einer britischen Wettgesellschaft, die in Norwegen Glücksspiele veranstalten wollte, entschieden, dass das norwegische Verbot gegen die Dienstleistungsfreiheit verstosse. Der Gerichtshof befasste sich in einem am Mittwoch, den 30. Mai 07, ergangenen Urteil (Rechtssache E-3/06 Ladbrokes gegen Norwegen) mit der Vereinbarkeit der Regulierung von Glücksspiel und Wetten in Norwegen mit dem Recht des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Wie es scheint, droht nun den norwegischen Staatsmonopolen für Lotto, Sport- und Pferdewetten praktisch das Aus.

Vor dem Bezirksgericht in Oslo, das den Fall an den EFTA-Gerichtshof in Luxemburg zur Prüfung verwies, hatte Ladbrokes, die weltweit grösste Buchmachergesellschaft mit Sitz in Grossbritannien, auf Erteilung einer Genehmigung zur Veranstaltung verschiedener Arten von Glücksspielen und Wetten geklagt. Doch Ladbrokes war dies unter Hinweis auf die geltende Rechtslage in Norwegen verweigert worden. Die Veranstaltung von Wetten und Glücksspielen ist dort in drei verschiedenen Gesetzen geregelt: erstens im Glücksspielgesetz, das der staatlichen Gesellschaft Norsk Tipping ein Monopol für Lotto und Sportwetten einräumt; zweitens im Totalisatorgesetz, unter dessen Geltung ein Monopol der ebenfalls staatlich kontrollierten Stiftung Norsk Rikstoto für Pferdewetten errichtet wurde; drittens im Lotteriegesetz, das besagt, dass die Veranstaltung von Glücksspielen kleineren Formats wie Bingo und Rubbelkarten ausschliesslich nichtgewerblichen Wohlfahrtsorganisationen und -verbänden vorbehalten ist.

Die EFTA-Richter in Luxemburg halten in ihrem Urteil zunächst fest, dass die Veranstaltung jeglichen Glücksspiels gegen Geld eine wirtschaftliche Tätigkeit darstelle, auf die deshalb die Grundfreiheiten des EWR-Abkommens anwendbar seien. Oder anders ausgedrückt: Monopole, wie sie das norwegische Glücksspiel- und das Totalisatorgesetz vorsehen, verwehren privaten Veranstaltern den Zugang zum Markt und verletzen damit die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit. Solche Verletzungen können nach Auffassung des EFTA-Gerichtshofes nur durch gewichtige Gründe des Allgemeininteresses wie Bekämpfung der Spielsucht oder Kriminalität gerechtfertigt werden. Damit aber gewährleistet werden könne, dass vor allem das Ziel der Suchtbekämpfung tatsächlich verfolgt werde, müsse in der Gesetzgebung das Bemühen um eine Verminderung von Gelegenheiten klar zum Ausdruck kommen.

Offenkundig zweifeln die EFTA-Richter stark daran, dass dies in Norwegen der Fall ist. Sie gestehen zwar den EWR -Mitgliedstaaten das Recht zu, das Schutzniveau selber festzusetzen. Aber für Einschränkung der Geschäftsmöglichkeiten von Multis zeigt der EFTA-Gerichtshof kein Verständnis. Dem Gerichtshof passt es nicht, wenn - wie es auch in der Schweiz der Fall ist - , die Wett- und Spieltätigkeit in erster Linie als offizielle staatliche Einnahmequelle begriffen wird. Vielmehr stellt der Gerichtshof ausdrücklich fest, dass StaatsmonopoIe zur Regulierung des Spiel- und Wettmarktes dann ungeeignet seien, wenn sie selbst keinen wirksamen Schranken und Kontrollen unterlägen und damit das Ziel der Spielsuchtbekämpfung verfehlt werde. So hat, um nur ein Beispiel zu erwähnen, Norsk Tipping eines der grössten Werbebudgets in Norwegen. Wie die Regierung in dieser Situation den Nachweis erbringen will, dass das Monopol zur Bekämpfung der Spielsucht geeignet und erforderlich sei, ist schwer vorstellbar.

Wie immer nun das Stadtgericht Oslo und am Ende wahrscheinlich der Oberste Gerichtshof Norwegens aufgrund der Vorabentscheidung des EFTA-Gerichtshofes letztlich urteilen werden: Dessen Ladbrokes-Urteil wird auch Auswirkungen auf die Rechtslage in der EU haben, wo die EU-Kommission zahlreiche Verfahren gegen Mitgliedstaaten betreibt. Nicht von ungefähr haben sich nicht weniger als neun EU-Länder am Verfahren vor dem EFTA-Gerichtshof beteiligt. NZZ, 31. Mai, 2007, S. 23


Inspekteure der EU- Kommission haben auf dem Münchner Flughafen Sicherheitsmängel bei Personalkontrollen aufgedeckt. Wie das Nachrichtenmagazin «Focus» unter Berufung auf ein Papier aus dem deutschen Bundesverkehrsministerium berichtete, konnten die zehn Inspekteure bei drei Fluggesellschaften unter anderem Schusswaffen und Sprengsätze problemlos durch die Mitarbeiter- Sicherheitskontrollen schmuggeln. Betroffen seien unter anderem die von Lufthansa und DBA beauftragten Sicherheitsfirmen.

Eine Sprecherin der EU-Kommission bestätigte, dass bei der Kontrolle erhebliche Sicherheitsmängel festgestellt worden seien. Auf nähere Details wollte sie nicht eingehen. Auch ein Sprecher der DBA-Muttergesellschaft Air Berlin bestätigte den Bericht: «Wir haben von den Testergebnissen am Donnerstag erfahren und sofort der Sicherheitsfirma gekündigt», erklärte er. Der Sprecher verwies jedoch darauf, dass die Dienstleistungsfirmen vom Luftfahrtbundesamt zugelassen und auch regelmässig geprüft würden. Die Lufthansa erklärte auf Anfrage, dass auch sie der betroffenen Sicherheitsfirma gekündigt habe. Wie das Nachrichtenmagazin aus dem Ministeriumspapier zitierte, stellten die Ermittler «eklatante Mängel im Bereich Personaldurchsuchung bei den Fluggesellschaften»fest. Demnach überprüften zehn Inspekteure der EU-Kommission die Umsetzung der Sicherheitsvorschriften in München vom 7. bis 11. Mai 07. Dabei hätten sie ohne Probleme selbstgebaute Sprengsätze, hinter "Gürtelschnallen 'versteckte Schusswaffen und Messer mit einer Klingenlänge von mehr als sechs Zentimetern in den Sicherheitsbereich des Flughafens schmuggeln können. «In keinem einzigen Fall wurden die Gegenstände durch das Kontrollpersonal entdeckt», zitierte das Nachrichtenmagazin aus dem Ministeriumspapier. Als Ursache für die Mängel gelte, dass die betroffenen Fluggesellschaften für die Kontrolle ihres Personals - Techniker, Flugbegleiter, Piloten, Service- und Reinigungskräfte - Billiganbieter unter den Sicherheitsfirmen beschäftigten.

Zudem rügte die EU-Kommission, dass das für die -Kontrolle der Sicherheitsfirmen zuständige Luftfahrtbundesamt personell unterbesetzt sei. Es gebe nur 15 Inspektoren für 36 Flughäfen mit über 300 Fluggesellschaften. Die normalen Passagierkontrollen am Münchner Flughafen hätten die Inspekteure hingegen ausdrücklich gelobt. Gemäss dem Bericht droht die EU-Kommission mit scharfen Konsequenzen, falls die Mängel nicht spätestens bis zum 8. Juni behoben würden. Im andern Fall Würde der Flughafen als «unsauber» deklariert. Passagiere aus München müssten dann auf anderen Flughäfen innerhalb der EU zeitaufwendige Sonderkontrollen über sich er- gehen lassen. NZZ, 26./27. Mai 2007, S. 13.

Die Episode ist aufschlussreich: (1) Sie zeigt, dass die EU-Kommission vermehrt exekutive Aufgaben wahrnimmt, welche die Staaten durchaus selber durchführen könnten. (2) Der Preisdruck auf den Flughäfen mit dem entsprechenden Druck auf die Dienstleistungen ist u.a. Produkt der EU-Liberalisierung. Die EU-Kommission nutzt nun die darausentstehenden Folgen, um sich als nützlich hinzustellen und besonders bei jenen Schichten Punkte zu sammeln, die vor allem in Flugzeugen unterwegs sind.


Deutsche EU-Präsidentschaften haben sich schon bisher als Meilensteine der Militarisierung erwiesen. Die letzte deutsche Präsidentschaft im ersten Halbjahr 1999 diente dazu, die EU in den Krieg gegen die BR Jugoslawien zu führen und im Rahmen des Kölner EU-Gipfels (Juni 1999) die 60.000 Mann/Frau starke "EU-Eingreiftruppe" auf die Schienen zu bringen. Die derzeitige deutsche Präsidentschaft wollen Merkel & Co nutzen, um die Durchsetzung der EU-Verfassung und einer stehende Europa-Armee auf die EU-Tagesordnung zu setzen.

Mit dem Vorstoß von Merkel in Richtung Europa-Armee anlässlich des 50. Jahrestag der Gründung der EG tritt der wirkliche Charakter der EU deutlich hervor: die Errichtung einer militärischen Supermacht. Die deutschen Machteliten übernehmen dabei immer unverhohlener die Führungsrolle. Bereits in den 90er Jahren bekräftigte der damalige BRD-Außenminister Klaus Kinkel, dass es für das wiedervereinigte Deutschland darum ginge "zwei Aufgaben parallel zu meistern: Im Innern müssen wir wieder zu einem Volk werden, nach außen gilt es etwas zu vollbringen, woran wir zweimal gescheitert sind." (FAZ, 19.3.1993) Die Tonlage der Berliner Außenpolitik wird rauer. Die deutsche Kanzlerin Merkel drohte vor kurzem gegenüber jenen, die sich der EU-Verfassung entgegenstellen, dass "die Idee der europäischen Einigung auch heute noch eine Frage von Krieg und Frieden ist." (Bild 23.03.2007) "Europäische Integration" wie das in Berlin definiert wird, hat mit einer friedlichen und gleichberechtigten Zusammenarbeit nichts zu tun. Angestrebt wird jenes militarisierte, hierarchisierte Europa, wie es in der EU-Verfassung vorgesehen ist:
• Umstellung der Stimmgewichte so, dass sich der Einfluss der BRD verdoppelt und der von kleineren und mittleren Ländern sich deutlich verkleinert.
• Festschreiben der Verpflichtung zur Aufrüstung (Art.I-41) samt verfassungsrechtlicher Fixierung einer Rüstungsagentur, die diese Aufrüstungsverpflichtung entsprechend observiert.
• Schaffung der rechtlichen Grundlagen für ein eigenes EU-Rüstungsbudget
• Mandat für den EU-Ministerrat zu globalen Militärmissionen – auch ohne UNO-Mandat ("Bekämpfung des Terrorismus im Hoheitsgebiet von Drittstaaten").
• Errichtung eines militärischen Kerneuropas als Führungsgruppe in der EU, das von jenen Staaten gebildet wird, die "anspruchsvolle Kriterien in Bezug auf die militärischen Fähigkeiten erfüllen".

"Militärische Eskalationsdominanz"

Im "European Defence Paper", einem im Auftrag des EU-Rates im Jahr 2004 entstandenen Strategiepapier, ist klargelegt, worunter die EU-Mächtigen leiden: "Die Fähigkeit Kriege in einem anspruchsvollen Szenario zu wagen und zu gewinnen ist noch sehr beschränkt ... Noch fehlt es der EU an militärischer Eskalationsdominanz....". Und auch, welche Aufgaben sie in den nächsten Jahren meistern wollen: "Die Transformation Europäischer Streitkräfte von der Landesverteidigung in Richtung Intervention und Expeditionskriegszüge ist eine unabdingbare Voraussetzung." Die EU muss sich auf "militärische Herausforderungen im Mittleren Osten von der gleichen oder sogar einer größeren Dimension als der Golfkrieg von 1990-1991" einstellen. Zur Erinnerung: Bei diesem Krieg wurden rund 300.000 IrakerInnen getötet. Schließlich – so das European Defence Paper abschließend: "Die anspruchsvollste Aufgabe ist die Machtprojektion, die aus der Kombination von Luftschlägen, Landangriffen und amphibischen Operationen besteht." (European Defence Paper, ISS 2004) Verhöhnung der Bevölkerung

Mit den Eurofightern will die österreichische Regierung nicht nur ihren Beitrag zur Erringung "militärischer Eskalationsdominanz" leisten, immer offener wird die vollständige Unterordnung unter die Berliner Außenpolitik zelebriert. Gusenbauer preist Merkel als "Glückfall für die EU" (Kronenzeitung, 19.03.2007), als sie die Forderung nach der EU-Streitmacht erhebt. Die SP/VP-Regierung hat es sogar geschafft, den Merkel-Vorstoß für eine Europa-Armee bereits vorsorglich in das rot-schwarze Regierungsprogramm aufzunehmen. Gusenbauer lobt die Inhalte der EU-Verfassung, die von der französischen und niederländischen Bevölkerung in Volksabstimmungen deutlich verworfen worden sind: "Es gibt kein besseres Dokument" (Kurier, 24.02.2007).

Selbstverständlich denkt am Ballhausplatz niemand daran, die österreichische Bevölkerung über die EU-Verfassung, die im Widerspruch zu Verfassung und Neutralitätsgesetz steht, abstimmen zu lassen. Der deutsche EU-Parlaments-Abgeordnete Jo Leinen, Vorsitzender im Ausschuss für konstitutionelle Fragen, darf in einem Standard-Interview unwidersprochen die Bevölkerung verhöhnen: "Für Österreich gibt es keinen Grund, eine Volksabstimmung zu machen, weil das Land schon ratifiziert hat. Die Bevölkerung künstlich zu Themen zu fragen, die längst entschieden sind, erniedrigt das wichtige demokratische Instrument der Volksabstimmung" (Standard, 9.1.2007). Im Klartext: Nachdem ein SP-VP-FP-Grün-Allianz der österreichischen Bevölkerung im Jahr 2005 – verfassungswidrig – eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung verweigert hat, soll diese auch weiterhin das Maul halten. Demokratie wie sie die Eurokraten meinen, ist eine Elitensache, die durch das gemeine Volk nicht beschmutzt werden darf. Nibelungentreue oder Ausbruch aus dem EU-Militarismus

Wir laden all jene, die diese Verhöhnungen durch die Mächtigen satt haben, ein, sich mit der Werkstatt Frieden & Solidarität für eine neutrales, solidarisches und weltoffenes Österreich zu engagieren. Wir müssen mehr werden und uns besser organisieren, wenn wir den Machteliten, die entschlossen den Weg der militärischen Enthemmung beschreiten, etwas entgegensetzen wollen. Ob Österreich weiterhin nibelungentreu den Berliner Großmachtsplänen assistiert, oder ob der Ausbruch eines kleinen, neutralen Landes aus dem EU-Militarismus gelingt, ist auch international keinesweg unbedeutend. Es hängt viel von uns ab und jede/r kann dazu einen Beitrag leisten.

Werkstatt Frieden & Solidarität, Waltherstr. 15, 4020 Linz, Mail: office@werkstatt.or.at

Web: www.werkstatt.or.at

Tagbuch EU-Militarisierung

Die Werkstatt Frieden & Solidarität publiziert auf dem Internet ein Tagebuch der EU-Militarisierung. Zu finden sind Äusserungen von EU-Politikern, Zusammenkünfte von EU-Ministern zwecks Aufrüstung, Aufrüstungsbeschlüsse, Waffenproduktion, Übungen von militärischen Verbänden, etc. So meinte etwa der Ex-Aussenminister der BRD, Joschka Fischer, anlässlich des grünen Parteitags vom 22. 3. 07, die "EU müsse als Militärmacht mehr Eigenständigkeit entwickeln". Deutschland "müsse die Lokomotive des europäischen Geleitzugs bilden". www.werkstatt.or.at


Militarisierungsschub "... begrüßen den Bau neuer Flugzeugträger"

Auf Antrag des deutschen Rüstungslobbyisten Karl von Wogau (CDU) hat im Oktober 2006 das EU-Parlament (EP) den EU-Rat und die Regierungen der Mitgliedstaaten aufgerufen, bei der Militarisierung einen Zahn zuzulegen. Varl von Wogau ist Vorsitzender der sog. "Kangaroo-Gruppe", einer informellen und äußerst machtvollen EU-Lobbyvereinigung, der nicht weniger als zehn Rüstungsuntemehmen angehören (darunter: EADS, Dassault, Thales, MBDA, Rheinmetall, Saab, Diehl). Den "Bericht über die Umsetzung der europäischen Sicherheitsstrategie", den das EP auf Antrag von Karl von Wogau im Oktober 2006 beschlossen hat, dürfte direkt aus den Hinterzimmern der Kangaroo- Gruppe stammen. Denn es wird darin vor allem eines verlangt: Rüstung, Rüstung, Rüstung. Im einzelnen heißt das:

  • Militarisierung des Weltraums: die Europäische Verteidigungsagentur wird aufgefordert "insbesondere im Bereich der satellitengestützten und luftgestützten Aufklärungssysteme und integrierten Telekommunikationssysteme [...] gemeinsam integrierte Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen einzuleiten" (S. 6). Insbesondere die EU- Schlachtgruppen ("Battle-Groups") sollen "gleichen Zugang zur luft- und weltraumgestützten Aufklärung" haben (S. 9).

  • Ausbau der Militärtransportkapazitäten zur See und in der Luft, da "die wirksame Nutzung

der militärischen Kapazitäten nicht möglich sein wird ohne eine erhebliche Stärkung der Einsatzkapazitäten Europas, einschließlich des Luft- und Seetransports ". Das EP "begrüßt [daher] die Pläne der EU-Staaten für den Bau weiterer Flugzeugträger" (S. 9). Darüber hinaus wird gefordert, dass auch die "zivilen multimodalen Beförderungswege" den EU-Streitkräften zur Verfügung stehen(S. 10).

  • Militarisierung von Wissenschaft und Forschung: "Die Nutzung von Technologien mit doppeltem Verwendungszweck und der multifunktionelle Charakter der Kapazitäten sowie die Überwindung der Trennung zwischen ziviler und militärischer Forschung sollen Aufgabenbereich der EU sein " (S. 12).

  • Einrichtung von Mehrjahres-Rüstungshaushaltsplänen, mit denen sich die nationalen Regierungen politisch binden, die "Finanzierung der Ausrüstung und des Personals für die ESVP-Operationen zuzusagen " (ESVP = Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik). Ziel ist die Einrichtung eines EU-Militärhaushaltes, aus dem die "militärischen Krisenmanagementeinsätze" finanziert werden. Denn "die Haushaltsmittel für Kriseneinsätze [sollen) weiter erhöht werden " und "die Mitgliedstaaten [sollen] zu diesem Zweck zusätzliche EU-Mittel zur Verfügung stellen" (S. 11).

    Wer die Frage stellt, warum zusätzliche Milliardenbeträge in Aufrüstung investiert werden sollen, erhält vom EP eine klare Antwort: "Die EU muss die unbehinderte Versorgung der Industrie und der individuellen Verbraucher mit Gütern, insbesondere mit Kraftstoffen sicherstellen, was auch die Sicherheit des Schiff- und Flugverkehrs und der Pipelines einschließt" (S. 24). Etwas knapp, aber kaum verkürzt heißt das "Blut für Öl".

Dieser Antrag hat die Zustimmung von mehr als drei Viertel der EU-Parlamentarier gefunden: Eine ganz große Koalition, die von Sozialdemokraten, Christlich-Konservativen und Liberalen bis hin zu Rechtsradikalen vom Schlag der "Duce"-Enkelin Allessandra Mussolini reicht, votierte für die "Kangaroo"- Vorlage. (guernica 5, Dezember 06, Januar 07, Werkstatt Frieden & Solidarität, Waltherstrasse 15, A-4020 Linz)

Bericht über die Umsetzung der europäischen Sicherheitsstrategie im Kontext der ESVP (2006/2033(INI)), 18.10.2006, Dokument A6-0366/2006

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