EU-Fischereipolitik
In einer Erklärung vor den in Brüssel versammelten EU-Agrar-, und EU-Fischereiministern hat der für die Fischerei zuständige EU-Kommissar Joe Borg am 25. Mai 09 schärfere Massnahmen zur schrittweisen Ausmerzung von Rückwürfen angekündigt bzw. gefordert. Von Rückwürfen spricht man in der Fischerei, wenn (unbeabsichtigt gefangene) Fische und andere Meerestiere wieder über 'Bord geworfen werden. Die zurückgeworfenen Fische überleben dies meist nicht. Die Gründe für die Rückwürfe sind unterschiedlich. Teils ergeben sie sich aus der Umsetzung von EU-Vorschriften (etwa wenn Fangquoten ausgeschöpft sind), teils aus nationalen Vorgaben, oft sind sie auch ökonomisch motiviert: An Bord behalten werden nur die wertvollsten Fische, zurückgeworfen andere, die vermarktbar wären, aber weniger einbringen.
Rückwürfe sind ein stossender, aber längst nicht der einzige Hinweis auf massive Fehlleistungen der EU-Fischereipolitik. Um diese festzustellen, muss man gemäss NZZ kein eingefleischter EU-Kritiker sein. Es genügt, ein im April 09 veröffentlichtes Grünbuch der EU-Kommission über die Zukunft der Gemeinsamen Fischereipolitik zu lesen. 88% der europäischen Fischbestände seien überfischt, heisst es darin, gegenüber einem weltweiten Durchschnitt von «nur» 25%. Überfischt bedeutet, dass die jährlichen Fänge jene Menge überschreiten, die im Durchschnitt Jahr für Jahr entnommen werden kann, ohne dass die Produktivität eines Bestandes sinkt. 30% befinden sich gar «ausserhalb sicherer biologischer Grenzen»: Sie erreichen keine normale Reproduktionsrate mehr, weil die Population von geschlechtsreifen Fischen zu stark dezimiert ist.
Hauptgrund für die meisten Probleme sind laut Borg die Überkapazitäten der Fangflotten. Zu diesen beigetragen haben auch nationale und EU-Subventionen. Zwar sind mit der letzten, 2002 beschlossenen Reform der Fischereipolitik einige der falschen Anreize beseitigt worden, doch noch immer konterkariert die finanzielle Unterstützung des Sektors allzu oft das Ziel eines Abbaus von Überkapazitäten. Anstrengungen zum Kapazitätsabbau wurden zudem weitgehend neutralisiert durch den technologischen Fortschritt. Zwar werden weniger Schiffe eingesetzt, doch sind deren Fangkapazitäten umso grösser. Damit bleibt der Sektor in einem Teufelskreis gefangen: Weil die Fangflotten gemessen an den überfischten Fischbeständen zu gross sind, sinken die Margen. Um den Einkommensverlust zu kompensieren, versuchen die Fischer mehr zu fischen. Damit werden die Bestände weiter ausgedünnt, was in späteren Jahren zu umso schlechteren Erträgen führen wird.
Hauptinstrument zur Verwaltung der meisten EU-Fischereizonen ausserhalb des Mittelmeers sind Fangquoten (Mengenbegrenzungen) für die einzelnen Arten, die nach starren Anteilen auf die EU-Staaten aufgeteilt werden. Das Gros der Quoten wird jeden Dezember in einer Marathonsitzung der Fischereiminister festgelegt. Dabei spielt sich ein stets ähnliches Ritual ab: Wissenschafter, Umweltschützer und andere «Freunde der Fische» drängen auf drastische Beschränkungen, während Mitgliedstaaten mit einer bedeutenden Fischereiindustrie als «Freunde der Fischer» darum ringen, dass «ihre» Quoten nicht zu stark beschnitten werden. Langfristige Ziele geraten hierbei ins Hintertreffen; das Resultat sind Kompromisse, die der Überfischung nicht Herr werden. Zudem mangelt es an der Durchsetzung der Quoten.
Vor diesem Hintergrund strebt Borg nicht nur einige rasch umsetzbare Schritte gegen Rückwürfe an: sondern darüber hinaus eine umfassende Reform der gesamten EU-Fischereipolitik. Diese soll den beschriebenen Teufelskreis «ein für alle Mal stoppen». Als Diskussionsbasis dient das Grünbuch, das nebst einer Diagnose erste Reform-Anregungen enthält. Eine der zentralen Ideen besteht in der Vergabe von handelbaren «Fischerei-Rechten». Mit einem solchen marktwirtschaftlichen Instrument könnten die Überkapazitäten auf effizientere Weise reduziert werden. Am Montag, den 25. Mai 09 wurde das Grünbuch auf Ministerebene diskutiert. Zwar sah sich die Kommission in ihrem Reformwunsch grundsätzlich bestätigt, doch hat zum Beispiel Frankreich bereits Einwände gegen einzelne Ideen wie die handelbaren Rechte erhoben. Die eigentliche Debatte wird aber erst folgen, wenn das Vorhaben konkreter wird. Bis Ende Jahr läuft nun zunächst eine öffentliche Konsultation, deren Ergebnisse die Kommission im ersten Semester 2010 auswerten wird. Nach weiteren Vorarbeiten will sie Anfang 2011 einen konkreten Gesetzgebungsvorschlag vorlegen, der etwa 2012 beschlossen werden könnte: Gemessen an der dramatischen Diagnose geht die EU die Therapie recht gemächlich an. NZZ, 26. Mai 2009, S. 19
