Kurzinfos Mai 2005


EU-Spesenskandal

Jedes Jahr kassieren die 732 Abgeordneten des EU-Parlaments 60 Millionen Euro mehr an Steuergeldern für Pauschalen und Vergünstigungen als es ihren tatsächlichen Kosten und Aufwendungen entspricht. Zusätzlich zu ihrem Parlamentariergehalt aus dem jeweiligen EU-Mitgliedsstaat verschaffen sie sich damit mehrere geheime Zusatzeinkommen. So kann jeder EU-Parlamentarier mehr verdienen als der Regierungschef in seinem Heimatland. Dies widerspricht der real erbrachten Arbeitsleistung und führt dazu, dass sich EU-Abgeordnete an ihr Mandat klammern und oft auch bereit sind, vieles zu tun, das nicht im Wählerinteresse sein kann. Eine Reform des Spesensystems wird immer wieder versprochen, doch ohne öffentlichen Druck kommt es nicht dazu. (Mai 05, http://www.eti.info/­)


Der Bundesrat hat am Mittwoch im Rahmen einer Aussprache über verschiedene parlamentarische Vorstösse entschieden, das in der EG zwischen den Mitgliedstaaten geltende «Cassis de Dijon»-Prinzip künftig auch auf den Warenverkehr zwischen der Schweiz und der EG anzuwenden, wie Aymo Brunetti, Leiter der Direktion für Wirtschaftspolitik im Volkswirtschaftsdepartement, am Mittwoch erklärte. Der Entscheid sei im Zusammenhang mit der Strategie zu sehen, die (angebliche) Wachstumsschwäche der Schweiz durch eine Intensivierung des Wettbewerbs zu beheben. Von der Zulassung der Importkonkurrenz profitierten nämlich nicht nur die Konsumenten, sondern die gesamte Wirtschaft, auch der Exportsektor. Als Beispiel nannte Brunetti die Tourismusbranche, die so günstiger einkaufen könne und damit konkurrenzfähiger werde. Unerwähnt liess Brunetti, dass die einseitige Anerkennung des Cassis de Dijon-Prinzips jenen Teil der Exportindustrie benachteiligen würde, welche materielle Waren in die EU liefert.

Was die Einführung des "Cassis de Dijon"-Prinzips für die Schweiz bezüglich Senkung des Preisniveaus in Zahlen bedeutet, konnte Brunetti nicht veranschlagen. Es gehe aber um Milliarden. Das "Cassis de Dijom"-Prinzip geht auf einen Entscheid des EU-Gerichtshofes (EuGH) aus dem Jahre 1979 über die Vermarktung des gleichnamigen französischen Likörs in Deutschland zurück. Es besagt, dass aus einem anderen Mitgliedstaat importierte Produkte, die nach den nationalen Vorschriften des Exportlandes hergestellt wurden, grundsätzlich überall in der EU in Verkehr gesetzt werden dürfen. Beschränkungen sind nur zulässig, soweit sie aus übergeordneten öffentlichen Interessen - etwa dem Schutz der Gesundheit - erforderlich sind. Die bisherige Strategie der Schweiz zielte darauf ab, Handelshemmnisse durch eine Harmonisierung der Vorschriften mit jenen der EG abzubauen.

Auch in Zukunft sollen weiterhin Lösungen gesucht werden, die auf Gegenseitigkeit beruhen. Dies sei besonders in jenen Bereichen von zentraler Bedeutung, für welche die EG eine Konformitätsbewertung der Produkte durch eine unabhängige Drittstelle oder eine behördliche Zulassung vorschreibt, erklärt das Volkswirtschaftsdepartement. Ein Verfahren auf gegenseitiger Anerkennung sei aber nicht überall möglich, da in der EU nicht überall harmonisierte Produktevorschriften vorliegen. Die Zulassung von in einem EG-Staat angebotenen Produkten auch in der Schweiz werde die ohnehin in Bewegung geratene Detailhandelsbranche weiter "beleben". Laut dem Volkswirtschaftsdepartement sind aber auch Bauprodukte von den geplanten Änderungen betroffen. Es geht aber auch um Artikel, für die auch die EU selbst noch keine harmonisierten Vorschriften kennt, etwa Fahrräder, Alarmanlagen oder Textilien. Auch weiterhin sollen aber Massnahmen zum Schutz der Gesundheit, der Umwelt oder der Konsumenten vorbehalten bleiben, sofern diese im schweizerischen Recht vorgesehen sind.

Der Bundesrat wird nun eine Vernehmlassungsvorlage zur Änderung des Gesetzes über die technischen Handelshemmnisse ausarbeiten. Das Volkswirtschaftsdepartement machte keine Angaben darüber, wann damit zu rechnen ist. Zu rechnen ist aber mit Widerstand gegen die einseitige Einführung des «Cassis de Dijon»-Prinzips durch die Schweiz. Das Cassis-de-Dijon-Prinzip war ein wesentlicher Grund für die Skepsis etlicher Umweltverbände dem EWR gegenüber. NZZ, 6.Mail 2005

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