Kurzinfos März 04


Teure Höflinge - EU-Rechnungshof

Die Mitglieder des Europäischen Rechnungshofs sind stark im Abzocken und schwach bei der Kontrolle. Mit der Osterweiterung bläht sich die Skandalbehörde auf. Unter der Sonne ihrer Heimat lässt es sich die Griechin Kalliopi Nikolaou gut gehen, frei von finanziellen Sorgen. Monat für Monat erhält sie aus der Kasse der Europäischen Union Tausende Euro. Die 66-jährige promovierte Oekonomin hat Anspruch auf hohe Üebergangsgelder und eine stattliche Pension, seit sie Ende 2001 den Europäischen Rechnungshof in Luxemburg verlassen hat. Sechs Jahre gehörte sie dem 15-köpfigen Leitungskollegium der EU-Prüfungsinstanz an. Dass die Europäische Anti-Betrugsbehörde (Olaf) gegen sie ermittelt und ihren Fall an die Luxemburger Justiz abgegeben hat, muss Nikolaou in ihrer Ruhe nicht stören. Allerdings ist die Liste der Vorwürfe lang. Als Mitglied des Hofes habe sie

  • ihre häufig wechselnden Büromitarbeiter zu finanziellen Gegenleistungen in Höhe von mehreren 10000 Euro angehalten,
  • einen Neffen auf einen der begehrten Beamtenposten bei der EU-Kommission mittels Tricksereien bei der Aufnahmeprüfung platziert,
  • ihre Sekretärinnen tagtäglich für die Pflege der kranken Mutter eingesetzt,
  • ungerechtfertigte Gehaltszulagen für den Ankauf eines Apartments in London verwendet.

Doch den Luxemburger Untersuchungsrichter interessiert nur, ob Nikolaou vorsätzlich widerrechtlich gehandelt hat, als sie ihrem Bürochef für angeblich nicht genommenen Urlaub 15000 Euro aus der EU- Kasse erstatten ließ. Alles andere seien Angelegenheiten des EU-Apparats. Die Pensionärin bestreitet die Vorwürfe.

Von den früheren Kollegen droht kein Ungemach. Die Mitglieder des Rechnungshofes haben darauf verzichtet, die in den europäischen Verträgen ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit zu nutzen und im Falle Nikolaou den Europäischen Gerichtshof wegen des Verdachts eines schwer wiegenden Verstoßes gegen die Amtspflichten anzurufen. Die EU-Institution Rechnungshof, neben Ministerrat, Kommission, EU-Parlament und EU-Gerichtshof eine der Säulen der Gemeinschaft, scheut die öffentliche Aufmerksamkeit. Zwar preist sich die Luxemburger Behörde als "finanzielles Gewissen" der EU, als "vollkommen unabhängiges Prüforgan" zur Kontrolle von Einnahmen und Ausgaben der Union. Doch das ist nicht der Fall.

Schon bei der Bestellung der Oberkontrolleure bleibt deren Unabhängigkeit auf der Strecke. Die Kandidaten, je einer pro EU-Staat, erhalten nur formal parlamentarische Weihen. Fällt ein Bewerber wegen Qualifikationsmängeln beim Hearing im Europaparlament durch, kann er von seiner Regierung dennoch ins Amt gedrückt werden - so geschehen bei einem Italiener, einem Schweden und einem Griechen. Im Gegensatz zu den Direktoren der EU-Zentralbank, die im Interesse ihrer Unabhängigkeit einmalig auf acht Jahre bei Verbot der Wiederbestellung eingesetzt werden, können die Mitglieder des Europäischen Rechnungshofes nach sechsjähriger Amtszeit wieder ernannt werden. Das fördert die Bereitschaft zur Gefälligkeit gegenüber den Heimat-Regierungen. Die alljährlichen Wälzer, in denen die Luxemburger ihre Kontrolltätigkeit ausbreiten, sind Dokumente gepflegter Langeweile. In endlosen Sitzungen bügeln sie Spitzen und Kanten in den Zulieferungen platt, die 550 Hof-Beamte aus Brüsseler Behörden und nationalen Betrieben heranschaffen. Selbst in eklatanten Fällen von Subventionsmissbrauch ist zumeist nur anonym von einem "Unternehmen in einem Mitgliedsland" die Rede. Gefördert wird solches Wohlverhalten durch die selbst für EU-Maßstäbe grotesk üppigen Pfründen. Das Grundgehalt eines jeden der 15 Höflinge liegt bei gut 17000 Euro monatlich, in etwa auf dem Niveau eines EU-Kommissars. Dazu kassieren sie eine 15-prozentige Residenzzulage, Familienzuschläge, Kindergeld, Erziehungsbeihilfen - zusammen noch mal gut 3000 Euro.

Überdies genießen die Hof-Mitglieder Diplomatenstatus. Bei Einkäufen gleich welcher Luxusgüter im Gastland Luxemburg können sie sich die Mehrwertsteuer erstatten lassen. Ihre Oberklasse-Dienstwagen dürfen sie für Privatfahrten kostenlos nutzen - bis zu einer Strecke, die sie rund um den Globus führen würde. Unter Überarbeitung haben die Hof-Mitglieder nicht gerade zu leiden. Jedem von ihnen steht ein so genanntes Kabinett zur Seite, mit einem Bürochef, einem Attache, zwei Sekretärinnen, einem Fahrer - Kosten für den europäischen Steuerzahler: pro Monat rund 25000 Euro. Mit der Erweiterung um zehn neue EU-Staaten am 1. Mai werden zehn zusätzliche Mitglieder des Europäischen Rechnungshofes bestellt. Denn auch die Neuen im Club wollen mit eigenen Leuten dazwischenfunken können, wenn kontrolliert wird, wo die begehrten Subventionen landen. Der Spiegel, 14/2004, S. 120 (29. März)


Nach Recherchen der Münchner Tierschutzorganisation Anti-Corrida fließen jährlich bis zu 22,5 Millionen Euro als EU-Subventionen an die rund 1200 iberischen Kampfstier-Züchter. Laut EU-Finanzrninisterrat sollen die umstrittenen Subventionen auch nach der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik 2005 als Prämien für eine umweltorientierte "extensive Landwirtschaft" weiterhin gezahlt werden. Das Berliner Landwirtschaftsministerium der Grünen Renate Künast hält die Kampfstier-Subventionen für eine "normale Prämie", die EU-weit ja auf "alle männliche Tiere gewährt" werde. Der Spiegel, 13/2004, S. 18 (22. März).


Im Einigungsverfahren zwischen dem EU- Ministerrat und dem Europäischen Parlament (EP) haben sich die Delegationen in der Nacht vom 17. März 04 einstimmig auf einen Kompromiss in der EU-weiten Liberalisierung des Bahngüterverkehrs geeinigt. Umstritten in diesem zweiten Bahnpaket waren besonders der Zeitpunkt der Öffnung und der vom EP geforderte Einbezug des Personenverkehrs. Der Kompromiss garantiert, dass für jeden lizenzierten Anbieter von Schienenfrachtdiensten der Netzzugang auch für den innerstaatlichen Verkehr ab dem 1. Januar 2007 geöffnet wird. Für grenzüberschreitende Transporte erfolgt der gleiche Liberalisierungsschritt bereits ein Jahr früher. Der Schweiz entsteht aus dem bilateralen Abkommen mit der EU über den grenzüberschreitenden Bahnverkehr wegen dieser Liberalisierung des Netzzugangs in der EU kein Handlungsbedarf, zumal sie in der Praxis den Güterverkehr ohnehin schon total geöffnet hat. Gegenüber den ursprünglichen Vorstellungen des EP wurde in der Einigungskonferenz das Tempo der Liberalisierung im Personenverkehr verlangsamt. Die Parlamentsmehrheit hatte für eine umfassende "Öffnung" bis 2008 plädiert. Der Rat wiederum wollte den Personenverkehr bis auf weiteres ausklammern. In der Zwischenzeit präsentierte die Kommission im dritten Bahnpaket aber eigene Vorschläge, wonach in einem ersten Schritt allen befähigten Anbietern bis 2010 der grenzüberschreitende Personentransport ermöglicht werden soll (vgl. NZZ vom 4. 3. 04). Die Öffnung des innerstaatlichen Verkehrs ist für später vorgesehen. Die Vertreter des EP akzeptierten diesen weniger ambitiösen Fahrplan, nachdem die Delegierten des Rates sich mit dem von der Kommission genannten Zieldatum von 2010 und dessen schriftlicher Fixierung einverstanden erklärt hatten. Die zuständige Kommissarin de Palacio lobte den Kompromiss, dessen Zustimmung im Rat und im EP nur noch eine Formalität ist, als entscheidenden Schritt hin zu einem wettbewerbsfreundlichen Bahn-Binnenmarkt. Nur so könne die Schiene wieder besser mit anderen Verkehrsträgern konkurrieren und Marktanteile zurückgewinnen. NZZ, 18. März, 04, S. 25


Der EU-Rat der Justiz- und Innenminister hat sich am 30. März 04 nach Verhandlungen, die sich zwei Jahre hingezogen hatten, auf die "Qualifikationsrichtlinie" geeinigt. Diese legt gemeinschaftsweit gültige Mindestkriterien für die Anerkennung und den Rechtsstatus von Flüchtlingen fest. Der für Justiz und Inneres zuständige Kommissar Vitorino sprach vom «Kronjuwel» in der europäischen Asylpolitik. Neben der Harmonisierung von Aufnahmekriterien und Leistungsansprüchen geht es um die weitgehende rechtliche Gleichstellung von «klassischen» Flüchtlingen nach der Definition der Genfer Konvention mit den Opfern nichtstaatlicher oder geschlechtsspezifischer Verfolgung. Die Kommission sieht im «subsidiären» Schutz jener Personen, die nicht bereits von den einschlägigen Flüchtlingsabkommen erfasst werden, keine Ausdehnung des Asylrechtes, sondern die sinngemässe Interpretation der Genfer Flüchtlingskonvention.

Der Rat bestätigte die grundsätzliche Gleichbehandlung der verschiedenen Flüchtlingskategorien, aber er gestand den Mitgliedstaaten die Möglichkeit von gewissen Ausnahmen zu. Auf Grund- oder Kernleistungen hätten indes alle Flüchtlinge Anspruch. Die Mitgliedstaaten verpflichteten sich zudem, nachziehenden Familienangehörigen von subsidiär geschützten Personen, auch wenn diese selber nicht als Flüchtlinge anerkannt werden, einen «angemessenen» Lebensstandard mit im Vergleich zu anerkannten Flüchtlingen «fairen» Leistungen zu gewährleisten. Wird einer Person subsidiärer Schutz gewährt, soll ihr auch die Aufnahme von Arbeit gestattet werden. Die Mitgliedstaaten dürfen aber während einer zeitlich nicht fixierten Übergangsfrist mit Rücksicht auf die nationalen Verhältnisse den Zugang zum Arbeitsmarkt einschränken und einheimischen Arbeitssuchenden Vorrang geben. Diese Qualifikationsrichtlinie und die Einigung über die im Rat politisch noch umstrittene Richtlinie für gemeinschaftsweite Mindestnormen für das Asylverfahren sind die Voraussetzung dafür, dass künftig, wie im Amsterdam- Vertrag vorgesehen, bei der Weiterentwicklung des EU-Asylrechtes nicht mehr einstimmig, sondern mit qualifizierter Mehrheit entschieden wird. NZZ, 31. März 04, S. 2


Die EU-Kommission drängt auf die Zulassung von Lebensmitteln aus gentechnisch verändertem Bt11-Zuckermais. Eine entsprechende Empfehlung hat sie Ende Januar an den Agrar-Ministerrat weitergeleitet. Nur mit einer qualifizierten Mehrheit (mindestens 67 von 82 möglichen Stimmen) kann sich dieser gegen die EU-Kommission stellen. Das Ende des seit fünf Jahren bestehenden Zulassungsstopps für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der EU rückt damit näher. EU-Verfahrensregeln geben Kommission weitestgehend freie Hand. Schon am 8. Dezember 2003 hatte die EU-Kommission einen Beschluss über die Zulassung von Lebensmitteln aus Bt11- Mais herbeiführen wollen. Damals gab es im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette keine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedsländer: Dagegen stimmten Österreich, Luxemburg, Griechenland, Dänemark, Frankreich und Portugal, dafür waren Spanien, Irland, Großbritannien, die Niederlande, Schweden und Finnland. Deutschland, Italien und Belgien enthielten sich. Da sich an den Stimmenverhältnissen im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit nichts geändert hat, verzichtete die EU-Kommission auf einen zweiten Abstimmungsversuch und leitete ihre Zulassungsempfehlung direkt an den zuständigen Agrarministerrat weiter. Dieser hat nun 90 Tage Zeit, einen Beschluss zu treffen. Um den Vorschlag der Kommission zurückzuweisen, ist eine qualifizierte Mehrheit im Ministerrat nötig. Kommt diese nicht zustande, kann die Kommission eine Entscheidung treffen. Dass die EU-Kommission ihren Kurs durchsetzen will, haben Verbraucherkommissar David Byrne und auch Präsident Romano Prodi bereits deutlich gemacht. Sie verweisen auf die neuen Rechtsvorschriften für die Zulassung und Kennzeichnung von GVO.

EU-Lebensmittelbehörde hält Bt11-Mais für sicher

Die EU-Kommission stützt sich auf die wissenschaftliche Bewertung der Sicherheit der Bt11-Maisprodukte. Das Expertengremium der neuen EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kam zu dem Ergebnis, dass sie genau so sicher seien wie herkömmliche Vergleichsprodukte. Damit ist die wesentliche Zulassungsvoraussetzung erfüllt. Ein gegenteiliger Beschluss des EU-Ministerrats ist nur mit einer fundierten wissenschaftlichen Begründung möglich. Neben Lebensmitteln aus Bt11-Mais befinden sich noch weitere Genpflanzen und GVO-Lebensmittel im Zulassungsverfahren. 22 Zulassungsanträge für gentechnisch veränderte Pflanzen Derzeit liegen 22 Anträge vor, davon elf nur für Einfuhr und Verarbeitung der Gen- Pflanzen, die übrigen auch zum Anbau. Dabei geht es um Mais, Raps, Zuckerrüben, Sojabohnen, Reis und Baumwolle. Am weitesten fortgeschritten ist das Verfahren für den herbizidresistenten NK603-Mais. Die wissenschaftliche Bewertung durch die EFSA ist abgeschlossen und hat keine Sicherheitsbedenken ergeben. Bei zwei weiteren Anträgen (insektenresistenter Mais MON863x810; herbizidresistenter Raps GT73) sind die wissenschaftlichen Berichte in Kürze zu erwarten. Bei diesen Anträgen sind die jeweiligen Genpflanzen nicht zum Anbau in der EU bestimmt. Sie werden eingeführt und zu Lebens- und Futtermitteln verarbeitet. Die übrigen Anträge befinden sich noch in einem früheren Stadium des Verfahrens.

Zulassungsanträge für Genfood

Zur Zeit sind neun Zulassungsanträge für Gentechlebensmittel gestellt. Bei drei Anträgen ist die wissenschaftliche Bewertung abgeschlossen: Neben Lebensmitteln aus Bt11-Zuckermais betrifft das noch solche aus den herbizid resistenten Maispflanzen NK603 und GA21. Bereits vor Beginn des Zulassungsstopps waren einige Zulassungen erteilt worden. Seit 1996/97 sind herbizid resistente Sojabohnen (RoundupReady) sowie insektenresistenter Bt176-Mais zugelassen. Zudem erhielten insgesamt elf verarbeitete Lebensmittel aus Gentechnik-Pflanzen eine Genehmigung: Öle aus Gen-Raps (7) und -Baumwolle (2) sowie Lebensmittel aus gentechnisch verändertem Mais (2). DNR-EU-Rundschreiben, März 04, S. 24


Der Zeitpunkt der Veröffentlichung des Strategieberichts der von der Konferenz der Kantonsregierungen eingesetzten Arbeitsgruppe «Europa- Reformen der Kantone» (EuRefKa) war bewusst gewählt: In den Wochen vor der Erklärung kam es zu einer ganzen Reihe von Unstimmigkeiten in den Beziehungen zur EU und zu einzelnen Nachbarstaaten. Gerade die unüberwindbar scheinenden Schwierigkeiten beim Abschluss der bilateralen Verhandlungen II, die Verschärfung der deutschen Grenzkontrollen, die drohende Einführung von EU-Zöllen auf Reexporten oder der Streit um die Anflüge auf den Flughafen Zürich Kloten hätten gezeigt, dass das helvetische Image in Europa nicht mehr das allerbeste sei, sagte Hans Martin Tschudi, Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt (Demokratisch-Soziale Partei) und Vorsitzender der EuRerKa, am Donnerstag in Bern. Seit die Kantone, deren 15 grenznachbarliche Beziehungen mit dem Ausland pflegen, sich 1998 letztmals zur europapolitischen Strategie geäussert hatten, hat sich einiges bewegt: So traten die sektoriellen Abkommen mit der Union im Juni 2002 in Kraft, die EU mutierte zur Wirtschafts- und Währungsunion, sie berät derzeit über eine eigentliche Verfassung und schickte sich schliesslich an, am 1. Mai 04 zehn neue Mitgliedstaaten aufzunehmen. Für die Kantone waren diese Entwicklungen Grund genug, um unter dem Titel «Europa als Herausforderung für den Föderalismus» eine Skizze für eine europapolitische Strategie zu entwerfen. «Wirkliche» Europadebatte gefordert Grundsätzlich tragen die Kantone den vom Bundesrat eingeschlagenen Europakurs mit. Allerdings fordern sie, dass die Landesregierung in der laufenden Legislaturperiode ihre im Aussenpolitischen Bericht 2000 letztmals dargelegte Europapolitik sowohl inhaltlich als auch zeitlich präzisiere. Dabei erwarteten die Kantonsregierungen keine weitere theoretische Auslegeordnung, sondern eine nüchterne Analyse der Vor- und Nachteile des Bilateralismus und eines EU-Beitritts, welche sodann Gegenstand einer «wirklichen» Europadebatte im Volk bilden solle, sagte Regierungsrat Tschudi vor den Medien. Im Weiteren gehe es darum, klar aufzuzeigen, wie die Fundamente des helvetischen Staatsverständnisses - als solche bezeichnete er vor allem den Föderalismus und die direkte Demokratie - auf dem weiteren europapolitischen Weg bestmöglich gewahrt bleiben.

Dass dieser Weg in der Beurteilung der Kantone zukünftig kaum ein bilateraler sein wird (und auf Grund der vielfältigen Verflechtungen mit der EU noch viel weniger ein Alleingang), zeigt die Vernehmlassung zum genannten Strategiepapier, welche zwischen November 2003 und Januar 2004 bei allen 26 Kantonsregierungen durchgeführt wurde - also noch vor den jüngsten aussenpolitischen Irritationen. 17 der 24 auf diese Frage antwortenden Kantone erklärten unumwunden, dass der bilaterale Weg «mittel- und langfristig keine Zukunft» habe. Nach Ansicht der Mehrheit der Kantonsregierungen wird das bilaterale Verhandeln über Einzelprobleme mit der EU zunehmend schwieriger. Den oft geäusserten Vorschlag einer Zollunion mit der EU als Alternative zum Vollbeitritt bezeichneten lediglich zwei Stände als prüfenswert. Eine Neuauflage des EWR wurde ebenso wenig als lohnens- oder wünschenswert erachtet.

Dass der EU-Beitritt grundsätzlich die richtige Option darstelle, erläuterte Regierungsrat Georg Hess (cvp., Schwyz) die Ergebnisse, ohne indes die Namen der einzelnen Stände publik machen zu wollen. Allerdings ist zu beachten, dass der EU-Beitritt hierbei für die meisten nach wie vor ein «strategisches Fernziel» darstellt. Acht Kantone äusserten sich in der Vernehmlassung negativ zu einer allfälligen Integration; fünf zeigten sich unentschieden. Laut Hess widerspiegelt dies den Volkswillen. Es gehe nun darum, den «Weg der vernünftigen und zeitgerechten Annäherung an die EU einzuschlagen». Deshalb sollen die inneren Reformen zügig an die Hand genommen werden. In ihrem Bericht kritisiert die Arbeitsgruppe den Bundesrat, der zwar weiterhin am Ziel eines EU-Beitritts fest- halte, entgegen seiner Ankündigung jedoch die hierfür notwendigen innenpolitischen Reformen - in erster Linie in Bezug auf die Kompetenzaufteilung sowie die Finanzordnung - zurückstelle. Um schliesslich die aussenpolitischen Prozesse mitzugestalten, soll die Konferenz der Kantonsregierungen als hauptsächliches Mitwirkungsorgan gestärkt werden. Zudem wird vorgeschlagen, die kantonalen Parlamente künftig vermehrt in den europapolitischen Entscheidungsfindungsprozess einzubinden. NZZ, 26. März 2004, S. 15


In letzter Zeit wird das Konzept einer Zollunion zwischen der Schweiz und der EU als mögliche europapolitische Option wieder recht intensiv diskutiert. Bei näherem Hinsehen wird aber rasch klar, dass ohne Vollintegration eine Zollunion abzulehnen wäre.

Immer wieder taucht in der Europa-Debatte der Schweiz die Idee einer Zollunion mit der EU auf. Die Gründe für die periodisch wiederkehrende Diskussion sind vielschichtig. Nicht wenige Befürworter einer Vollintegration meinen, mit der Teilnahme an der EU-Zollunion würden entscheidende Hindernisse für einen Beitritt zur EU abgebaut. Weiter gibt es Ökonomen, welche die Frage der Zollunion unter wachstumspolitischen Gesichtspunkten unter die Lupe nehmen. Das zeigte sich etwa im Wachstumsbericht von 2002 einer Arbeitsgruppe der Bundesverwaltung, in dem die Zollunion als Massnahme mit substanzieller Wachstumswirkung identifiziert wurde. In diesem Monat schliesslich wurde die angebliche europapolitische Option Zollunion durch die drohenden EU-Zölle auf Reexporten wieder angeheizt. Davon zeugte die ziemlich konfuse Europa-Debatte in der März-Session des Nationalrats. Nur eine - allerdings nicht ganz unwichtige - Seite, der Dachverband der Wirtschaft (Economiesuisse), hat noch nie im Namen seiner Mitgliederinteresse an einer Zollunion mit der EU bekundet. Mehr als nur ein gemeinsamer Zolltarif Die Schweiz ist seit 1972 zusammen mit ihren EFTA-Partnern mit der EU über ein Freihandelsabkommen verbunden. Im grenzüberschreitenden Warenverkehr zwischen den Vertragspartnern werden keine Zölle erhoben. Dies gilt freilich nur für Waren mit Ursprungszeugnissen, also für Produkte, deren Wertschöpfung grösstenteils in der Schweiz bzw. der EU erfolgt. Die Überprüfung der Präferenzberechtigung bedingt freilich Zollkontrollen zwischen den Freihandelspartnern. Dies ist ebenso mit Kosten verbunden wie die Erbringung des Ursprungsnachweises durch die Unternehmen. Aber das Freihandelskonzept hat den grossen Vorteil, dass die Schweiz ihre eigenständige Zoll- und Handelspolitik nicht aufgeben muss. Die EU stellt eine Zollunion dar. Das ist ein völlig anderes Konzept als das schweizerische des Freihandels. Innerhalb des Gebiets der Zollunion zirkulieren die Waren nicht nur zollfrei. Vielmehr existieren an den nationalen Binnengrenzen auch keine Kontrollen im Warenverkehr, zumal der Ursprungsnachweis entfällt. Zwischen den EU- Ländern können Waren ebenso frei verschoben werden wie in der Schweiz zwischen den Kantonen. Eine Zollunion impliziert, was nahe liegt, sowohl einen gemeinsamen Aussenzolltarif als auch eine gemeinsame Aussenhandelspolitik. Würde nun die Schweiz der Zollunion beitreten, müsste sie zum einen die EU-Zollgesetzgebung und zum anderen die EU-Handelspolitik gegenüber Drittländern integral übernehmen. Und weil die EU mittlerweile ihre wirtschaftliche Integration von der Zollunion zu einem stark ausgebauten Binnenmarkt weiterentwickelt hat, hätte die Schweiz wohl mehr zu übernehmen, als es die «reine» Zollunion erforderte: etwa über weite Strecken die Brüsseler Agrarpolitik, die EU-Normen bezüglich Patent- und Markenschutz, «horizontale» EU-Politiken in Bereichen wie Konsumentenschutz oder Produktehaftung sowie last, but not least die EU-Harmonisierung bei den indirekten Steuern, z. B. den Mehrwertsteuer-Mindestsatz von 15%, weil sonst nach Brüsseler Logik der Binnenmarkt für Waren verzerrt würde. Der Anpassungs- und Reformbedarf wäre, wie diese wenigen Hinweise verdeutlichen, mit grosser Wahrscheinlichkeit weit grösser, als auf den ersten Blick zu vermuten wäre. Gleichzeitig müssen die Stützungen für die Landwirtschaft auf das Niveau der EU abgesenkt werden.

Wie wäre ein solch tiefgreifender Integrationsschritt aus helvetischer Sicht (gemeint ist NZZ-Sicht) zu werten? Zunächst zu den wirtschaftlichen Vorteilen einer Zollunion: Durch den Wegfall der Ursprungsnachweise und der Grenzkontrollen würden die Transaktionskosten im Warenverkehr mit den EU-Ländern sinken, entsprechend der Aussenhandel stimuliert, die Allokationseffizienz gesteigert und die internationale Arbeitsteilung intensiviert. Mit anderen Worten dürfte eine Teilnahme an der Zollunion ganz direkt einen erhöhten Wettbewerbsdruck auf dem Schweizer Binnenmarkt auslösen. Hinzu kämen etwelche weitere ökonomische Aspekte. Zunächst sei darauf verwiesen, dass im Vergleich mit den Verhältnissen in der Schweiz das EU-Zollrecht wesentlich bürokratischer, der Aussenzolltarif der EU mit im Mittel 4,1 % für Industriegüter (Schweiz: 1,3%) klar höher und die EU-Aussenhandelspolitik, wie etwa der extensive Gebrauch von Antidumpingmassnahmen zeigt, protektionistischer ist. Hinzu kommt, dass bei einer Preisgabe der eigenständigen Aussenwirtschaftspolitik wesentlich weniger auf die Bedürfnisse einzelner Schweizer Unternehmen Rücksicht genommen werden könnte. Und bei Handelszwisten zwischen der EU und Drittländern, die vor der Welthandelsorganisation ausgetragen werden, wäre die Schweiz eingebunden. Sie hätte beispielsweise im gegenwärtigen transatlantischen Streit in Sachen «Foreign Sales Corporations» die von der EU verhängten Retorsionsmassnahmen in Form steigender Zolltarife für ausgewählte US-Erzeugnisse mitzutragen - zum Nachteil der hiesigen Unternehmen und Konsumenten. Satellisierung der Schweiz Zu dieser - längst nicht abschliessenden - Liste , von wirtschaftlichen Folgen würden sich gravierende institutionelle Mängel gesellen. Die Schweiz müsste den gesamten EU-Rechtsbestand, die Rechtsanwendung und die Rechtsprechung im Bereich Aussenwirtschaftspolitik und in weiteren Politikfeldern übernehmen, ohne dass sie Mitentscheidungsmöglichkeiten hätte. Eine eigenständige liberale Aussenwirtschaftspolitik wäre nicht mehr möglich. Als Mitglied der Zollunion würde auch die Treaty-Making Power der Schweiz in der Welthandelsorganisation (WTO) massiv eingeschränkt. Sie hätte zudem keine Möglichkeit mehr, mit Drittländern selbständig Freihandelsabkommen zu schliessen; ihre EFTA- Mitgliedschaft würde obsolet. Kurz: Die Zollunion würde zu einer Satellitisierung der Schweiz führen, was nicht zuletzt in staatspolitischer Hinsicht eine inakzeptable Entwicklung wäre. Man kann es drehen, wie man will: Die Diskussion über eine Zollunion ergibt nur Sinn mit Blick auf eine Vollintegration, auf einen Beitritt der Schweiz zur EU. NZZ, 27./ 28. März, 04, S. 25


Europäische Reisepässe sollten nach Vorstellung der EU-Kommission mit biometrischen Angaben ausgestattet werden. Die Kommission schlug am 18. Februar 04 vor, verbindlich biometrische Daten zum Passbild aufzunehmen, also verschlüsselte Angaben zu Gesichtsmerkmalen. Ob auch Fingerabdrücke vorgeschrieben werden, sollen die einzelnen EU-Staaten selbst entscheiden. Die Vorschläge für biometrische Angaben in Pässen ergänzen Pläne der EU, Visa und Aufenthaltsgenehmigungen von Ausländern mit solchen Merkmalen auszustatten. NZZ, 19. Februar 2004, S. 5


Ausgerechnet die Kontrolleure der EU-Finanzen, die 15 Mitglieder des Europäischen Rechnungshofs, welche man mit Fug bisher als letzte, einsame und ehrliche Bastion gegen die korrupten EU-Bürokraten betrachten durfte, bedienen sich auf dreiste Weise selbst aus den Kassen der Union. Mit Hilfe eines Tricks haben sich die Rechnungsprüfer erhebliche Aufschläge auf ihre ohnehin stattlichen Grundgehälter von monatlich rund 16000 Euro genehmigt: Sie nehmen für sich einen so genannten Berichtigungskoeffizienten in Anspruch, der eigentlich für EU-Beamte geschaffen wurde. Danach können bis zu 30 Prozent des Einkommens in einen EU-Staat überwiesen werden, in dem ein Mitglied des Rechnungshofs einen Wohnsitz hat oder Familienangehörige versorgt. Liegen die Lebenshaltungskosten dort über dem Brüsseler Niveau, wird auf den Gehaltsanteil ein Kaufkraftausgleich gewährt. Im Falle Großbritanniens gibt es einen Aufschlag von 64 Prozent, in Dänemark liegt er bei rund 33 Prozent, in Frankreich bei etwa 17 Prozent, in Deutschland sind es gut 5 Prozent plus. Auch die Richter des EU-Gerichtshofs haben sich in den Genuss dieses großzügigen Geldtransfers gesetzt. Besonders lohnend ist das System für Pensionäre. Sie können in einem EU-Land ihrer Wahl - etwa in Großbritannien - ihren Hauptwohnsitz nehmen und dann den Kaufkraftausgleich für ihre gesamten Ruhestandsbezüge kassieren. Pikant: Der Rechnungshof selbst hatte Mitte 2002 die Rechtmäßigkeit derartiger Überweisungen angezweifelt. Der Gerichtshof ließ seinen Verwaltungsausschuss die Angelegenheit prüfen, kam aber zu dem Schluss, alles sei in Ordnung.

Ein weiterer Missstand ist zu erwähnen: die exzessive Nutzung von Dienstwagen mit oder ohne Chauffeur: Rechnungsprüfer dürfen die Fahrzeuge bis zu einer Obergrenze von 40000 Kilometern im Jahr für private Zwecke kostenlos nutzen. Der Spiegel, 12/2004 S. 19 (15. März)


Der irische Ratspräsident Ahern hat die EU-Regierungschefs auf ihr Ja zur Verfassung verpflichtet, obwohl sie nicht genau wissen, was darin stehen wird. Lob und Dank für die halbjährlich wechselnden EU-Ratspräsidenten aus dem Kreis der europäischen Staatenlenker würden ja, so Gerhard Schröder, zu den Ritualen der Gipfeltreffen gehören. Beim vorigen Ratspräsidenten habe er sich da etwas zurückgehalten, "aber der jetzige macht es wirklich gut".

Dem cleveren irischen Premierminister Bertie Ahem gelang, woran sein Vorgänger Silvio Berlusconi gescheitert war: Die Staats- und Regierungschefs der bald auf 25 Länder erweiterten Union verständigten sich quasi blanko auf eine europäische Verfassung. Es war die bisher größte Nummer des "Teflon-Bertie", wie der glatte Verhandlungskünstler bei seinen Landsleuten heißt.

Die Kollegen Regierungschefs, die im Dezember noch im Krach auseinander gegangen waren, ließen sich von Ahern beim jüngsten Gipfel in Brüssel auf generelle Kompromissbereitschaft verpflichten, ohne dass sie genau wussten, worauf sie sich im Einzelnen einließen. Sie verabredeten verbindlich per Kommunique, spätestens beim nächsten Gipfel am 17. Juni die Verständigung zu erreichen. Wer jetzt noch querschießt, bricht sein Wort.

Die Staatenlenker vertrauen auf die Belastbarkeit eines Geflechts von Leistungen und Gegenleistungen, das der Ire bei seinen Einzelgesprächen in den Hauptstädten der EU geknüpft hat. Damit die gute Stimmung nur ja nicht wieder in Streit umschlägt, hält Ratspräsident Ahern auch weiterhin alles in der Schwebe. Schriftlich fixieren will er seinen Verfassungsvorschlag erst ganz zum Schluss. Und auch nur dann, wenn er "die tragende Gewissheit hat, dass es wirklich läuft".

Der Ire möchte sein Papier nicht der Gefahr aussetzen, von Fachministern oder gar von Beamten in einer neuen Regierungskonferenz wieder zerpflückt zu werden. Allenfalls zwei Sitzungen des Rates der Außenminister zur Verfassung soll es kurz vor dem Finale der Chefs noch geben. Ahern will sich lieber selbst an den Feinschliff machen, wie bisher in bilateralen Kontakten. Begünstigt von dem Regierungswechsel in Spanien, bei dem Verfassungsgegner Jose Maria Aznar auf der Strecke blieb, hat der Ire das schwierigste Problem wohl im Griff: das künftige Abstimmungsverfahren mit der so genannten doppelten Mehrheit im Ministerrat. Im zentralen Gesetzgebungs- und Steuerungsorgan der EU-Länder müssen gemäß dem Vorschlag des Verfassungskonvents 50 Prozent der Mitgliedstaaten, die vom kleinen Malta bis zum großen Deutschland über jeweils nur eine Stimme verfügen, und 60 Prozent der von ihnen vertretenen EU-Bevölkerung hinter einem Beschluss stehen.

Schröder ist nicht bereit, den Bevölketungsanteil wesentlich höher steigen zu lassen. Sonst könnte es einer Gruppe kleinerer Staaten allzu leicht fallen, Beschlüsse zu blockieren oder über ihre Veto-Drohungen der Mehrheit der anderen ihren Willen aufzuzwingen (Deutscher Redensarten!!!! Anmerkung Europa-Magzin). Ahern hat dem Deutschen zugesagt, den Bevölkerungsanteil "in der Nähe der 60 Prozent" zu halten. Der neue spanische Regierungschef Jose Luis Rodriguez Zapatero wäre mit rund 62 Prozent zufrieden, ließ er Schröder signalisieren. Nach der komplizierten Ratsarithmetik würde damit Spaniens Gewicht bei Beschlüssen steigen.

Weit gediehen ist auch die Verständigung über die künftige Größe der EU- Kommission. Den kleineren EU-Staaten soll der Wunsch erfüllt werden, in der mächtigen Brüsseler Behörde mit je einem Kommissar vertreten zu sein - allerdings nur in der nächsten und der übernächsten Kommission. Von 2014 an soll es dann im Interesse größerer Effizienz ein verkleinertes Kollegium geben, in dem sich die Mitgliedstaaten über ein Rotationsverfahren mit zwei Drittel der Posten begnügen müssen.

Heikel ist die Frage, auf welchen Politikfeldern der EU-Ministerrat künftig bei seinen Beschlüssen von der Einstimmigkeit zur qualifizierten Mehrheit übergehen kann. Aus Angst vor dem Brüsseler Superstaat mögen insbesondere die Briten die Waffe des Vetorechts nicht aus der Hand geben. Nachgeben muss Tony Blair, das hat ihm Ahern klar gemacht, wenn schon nicht bei der Steuer- oder Sozialpolitik, so doch in den Bereichen Inneres und Justiz. Brüssel müsse handlungsfähiger werden im Kampf gegen Terror und Organisiertes Verbrechen. Der Spiegel,15/2004 S. 127 (5. April)


Im neuen, erweiterten Europa wird Norwegen zu einem der grössten Nettozahler an die zehn Beitrittsländer. Obwohl kein EU-Mitglied, hat sich der reiche Erdölstaat verpflichtet, während fünf Jahren je 226,9 Millionen Euro oder umgerechnet rund 351 Millionen Franken zu zahlen. Diese Gelder fliessen fast ausschliesslich nach Mittelosteuropa und ins Baltikum. Die finanzielle Zusage Norwegens erfolgte im vergangenen Sommer im Rahmen der Ausdehnung des EWR- Vertrages auf die zehn neuen Mitgliedsstaaten. Die EU machte Norwegen, Island und Liechtenstein gleich zu Beginn der äusserst schleppenden Verhandlungen klar, dass der Marktzutritt zu den neuen EU-Ländern etwas kosten werde. Die geforderten Zahlungen von jährlich 600 Millionen Euro waren für Norwegen jedoch inakzeptabel - das Land unterbreitete demgegenüber zu Beginn ein Angebot von 50 Millionen Euro. Mit dem nun gefundenen Kompromiss von 227 Millionen Euro ist man zufrieden, wie ein Sprecher der norwegischen Botschaft bei der EU in Brüssel erklärt. Die Handelsbeziehungen mit den neuen EU-Mitgliedländern machen gegenwärtig zwar nur 2 Prozent aus. In einer dynamischen Betrachtungsweise aber besteht gemäss dem Sprecher ein grosses Wachstumspotenzial, so dass die neuen EU-Länder zu wichtigen Handelspartnern heranwachsen könnten. Im Jahr 2001 setzte Norwegen in Osteuropa Fischereiprodukte für umgerechnet 530 Millionen Franken ab, knapp ein Drittel davon in Polen, dem wichtigsten Exportmarkt in der erweiterten Union. Norwegens Zahlungen erfolgen über zwei Schienen. Einerseits zahlen die EWR-Länder jährlich 120 Millionen Euro in den Kohäsionsfonds der EU. Mit 95 Prozent oder 113,5 Millionen Euro trägt Norwegen die Hauptlast. Zum Zweiten hat sich das Land zu separaten bilateralen Zahlungen verpflichtet: Die sogenannte «norwegische Fmanzierungsordnung» sieht weitere Leistungen von 113,4 Millionen Euro pro Jahr vor. Beide Instrumente sind für eine Zeitdauer von fünf Jahren vereinbart worden. Norwegen wird bis zum 30. April 2009 somit einen Gesamtbetrag von 1,13 Milliarden Euro entrichten. Die Gelder werden nicht pauschal an Brüssel überwiesen, sondern fliessen hauptsächlich an die zehn neuen Mitgliedsstaaten (nur ein Fünftel des Beitrags an den EU-Kohäsionsfonds wird Spanien, Portugal und Griechenland zugute kommen). Die Mittel werden gemäss einem im Voraus festgelegten Schlüssel verteilt: Polen als weitaus grösster Beitrittsstaat soll fast die Hälfte der norwegischen Gelder erhalten, gefolgt von Ungarn (13 Prozent), der Tschechischen Republik (11), Litauen (7), der Slowakei (7), Lettland (6) und Estland (4). NZZ, 30. April, 1./2. Mai, 2004, S. 15


Auf Basis der neuen Haushaltdaten in ihrer Frühjahrsprognose hat die Kommission am 7. April 04 in drei Fällen formelle Schritte wegen Defizitproblemen angekündigt. Politisch heikel - und aus Rom bereits scharf kritisiert - ist vor allem die Aktivierung des Frühwarnmechanismus («gelbe Karte») im Falle Italiens, weil dessen Haushaltsdefizit ohne wirtschaftspolitische Korrekturen 2004 auf 3,2 (2,4)% und 2005 gar auf 4,0% des Bruttoinlandproduktes (BIP) zu steigen droht und damit den «Maastricht-Grenzwert» von 3% klar überschreiten würde. EU- Wirtschaftskommissar Solbes wies vor den Medien warnend darauf hin, dass dem Land die einmaligen Massnahmen zum Stopfen der Haushaltslöcher allmählich ausgingen. Erschwerend käme die mit 106% des BIP höchste Staatsverschuldung der Euro-Zone hinzu. Ob schliesslich tatsächlich eine Frühwarnung ausgesprochen wird, muss auf Empfehlung der Kommission der EU-Finanzministerrat (Ecofin) entscheiden. Auch Griechenland wäre eigentlich reif für ein Eingreifen, da das Defizit laut korrigierten Daten der neuen Regierung 2003 fast 3% des BIP erreicht hat und im laufenden Jahr den Grenzwert laut EU-Prognose überschreiten dürfte. Ende April wird aber eine Mission des EU-Statistikamtes Eurostat die Situation vor Ort abklären, bevor die Kommission auf Basis ihres Berichtes über weitere Schritte befinden will. Bei zwei Staaten, den Niederlanden und Grossbritannien, hat die Kommission die Erstellung eines Berichts nach Art. 104/3 EG-Vertrag angekündigt, weil sie den Grenzwert bereits überschritten haben. Während ihr Defizit im Kalenderjahr 2003 je 3,2% des BIP erreichte, dürfte London auch im Ende März abgelaufenen Haushaltjahr den Referenzwert überschritten haben. Ein solcher Bericht ist der Auftakt zu einem Defizitverfahren («rote Karte»). In Grossbritannien dürfte der Fehlbetrag aber im Haushalt- und Kalenderjahr 2004 bzw. 2004/05 wieder unter 3% sinken, weshalb der Kommissionsbericht auch zur Einschätzung kommen könnte, dass nur eine vorübergehende Abweichung, nicht ein «übermässiges Defizit» im Sinne des EG- Vertrages bestehe und das Verfahren gleich wieder eingestellt werden könne. Obwohl Grossbritannien nicht Mitglied der Euro-Zone ist, untersteht es der 3%-Grenze und den ersten Schritten des Verfahrens, nicht aber den späteren wie etwa Sanktionen. Die Niederlande hingegen drohen laut der EU-Prognose auch 2004 und 2005 über 3% zu bleiben, doch hat Finanzminister Zalm bereits Korrekturen angekündigt. Über die nachfolgenden Schritte soll deshalb auf grund dieser Massnahmen entschieden werden.

Zum dritten Mal in Folge über 3% dürften 2004 Deutschland und Frankreich bleiben, gegen die bereits ein - im letzten November von Ecofm ausgesetztes - Defizitverfahren läuft. Deutschland dürfte aber laut Kommissionsprognose 2005 mit einem Fehlbetrag von 2,8% des BIP unter die Schwelle kommen und damit die Zusagen vom letzten November einhalten. Frankreich hingegen sagen die Auguren ohne weitere Korrekturen auch für 2005 einen Fehlbetrag von 3,6% des BIP voraus. Gleichwohl sah die Kommission noch keinen Anlass zur eine Initiative, zumal der neue Finanzminister Sarkozy am jüngsten Ecofin-Treffen die Zusage zur Einhaltung der Schallgrenze 2005 bestätigt habe. Dunkelrote Zahlen vieler Neumitglieder Weil das portugiesische Defizit 2002 und 2003 unter 3% geblieben ist, hat Lissabon die 2002 im EU-Defizitverfahren gemachten Empfehlungen umgesetzt. Deshalb hat die Kommission am Mittwoch die Vorbereitungen für eine Entlassung aus dem Verfahren eingeleitet. Allerdings äusserte Solbes mit Blick auf den prognostizierten erneuten Defizitanstieg 2004 und 2005 warnend, die Situation bleibe fragil. Auch hier verwies er auf die Zusagen zur Vermeidung neuer Überschreitungen. In einer speziellen Situation befinden sich schliesslich jene zehn Staaten, die am 1. Mai der EU beitreten. Sechs von ihnen (Malta, Polen, Slowakei, Tschechien, Ungarn, Zypern) dürften 2004 einen Fehlbetrag von mehr als 3% des BIP ausweisen. Doch Solbes deutete an, dass besondere Umstände vorliegen und ihnen deshalb eine mehrjährige Periode zur Reduktion zugestanden. NZZ, 8. April, 04, S. 21


Replik auf eine Studie von Avenir Suisse

Von Georg Lutz*

Unlängst wurde in diesen Spalten eine Studie von Avenir Suisse vorgestellt (vgl. NZZ vom 6. 3. 04). Diese analysierte die Ursachen für die Wachstumsschwäche der Schweizer Wirtschaft. Die Autoren bezeichneten einige Eigenheiten des hiesigen politischen Systems als Bremsfaktoren und mithin reformbedürftig. Der Verfasser des folgenden Beitrags zweifelt an der Notwendigkeit politischer Reformen. (Red.)

Die Studie von Avenir Suisse schlägt den Umbau verschiedener politischer Institutionen vor, um die Zahl einflussreicher politischer Akteure zu verringern und den Weg für mehr Wirtschaftswachstum freizumachen. Die Vorschläge zur Steigerung des Wirtschaftswachstums sind erstaunlich; zahlreiche empirische Befunde der sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Forschung weisen genau auf umgekehrte Zusammenhänge hin.

Die Macht des Vetos

Laut der Studie ist die Schwächung der Vetokräfte in der Politik die «vielleicht grösste Herausforderung» für die Schweiz. Damit liesse sich der Reformstau überwinden, was zu mehr Wirtschaftswachstum führe, heisst es. Der Übergang zu einem Konkurrenzsystem in der Regierung wird gefordert, eine Reduktion der direkten Demokratie und eine Reform des Föderalismus.

Die Autoren verweisen auf George Tsebelis und seine Befunde in der politisch-institutionellen Forschung. Tsebelis analysiert Institutionen anhand der Zahl der Akteure, die politische Entscheide blockieren können, d. h. die Einspruch erheben können. Vetoberechtigt sind etwa Regierung und Parlament, aber - in einer direkten Demokratie oder in einem föderalistischen System - auch das Volk. Laut Tsebelis reduziert eine hohe Zahl von «veto players» insgesamt die Reformfreudigkeit eines politischen Systems. Wer hingegen Tsebelis ausführlicher liest, erfährt, dass viele «Vetospiele» keineswegs ungünstig für die Wirtschaftsleistung eines Landes sind. Die geringe Zahl von Reformen ist, positiv ausgedrückt, ein Indikator für eine ausgeprägte politische Stabilität. Da Wirtschaftstätigkeit auf eine hohe Erwartungssicherheit bezüglich der politisch-ökonomischen Rahmenbedingungen angewiesen ist, begünstigt politische Stabilität zunächst einmal die wirtschaftliche Entwicklung. Eine Vielzahl von «Vetospielern» begrenzt zudem die Expansion der Staatstätigkeit, weil jede Ausdehnung ausführlich begründet und breit abgestützt werden muss.

Effiziente direkte Demokratie

Auch bei den drei einzelnen Reformvorschlägen zeigen empirische Befunde andere Zusammenhänge, als dies die Studie von Avenir Suisse suggeriert. Ein Konkurrenzsystem mit alterierenden Regierungen mag zwar für jene attraktiv klingen, die bereits auf das Wort «Wettbewerb» positiv reagieren. Die Überlegenheit von Konkurrenzsystemen in Bezug auf makroökonomische Leistungen ist hingegen nicht erwiesen. Empirische Studien (z. B. des Politologen Arend Lijphart) finden keinen signifikanten Zusammenhang zwischen Konkurrenzdemokratie und Wirtschaftswachstum. Konsensdemokratien wie die Schweiz weisen aber geringere Arbeitslosenraten und eine kleinere Anzahl gewalttätiger Auseinandersetzungen auf als Konkurrenzdemokratien. Die direkte Demokratie wirkt sich ebenfalls vorteilhaft auf verschiedene makroökonomische Indikatoren aus, wie dies unter anderem die Ökonomen Gebhard Kirchgässner, Lars P. Feld und Marcel R Savioz belegen. Wo es viel direkte Demokratie gibt, sind die Sozialausgaben niedriger, die Wirtschattsleistung ist höher und die Steuerbelastung geringer. In der direkten Demokratie müssen politische Eliten neue Abgaben jedes Mal einzeln begründen, was zu einer starken Zurückhaltung bei neuen Belastungen führt. Schliesslich bleibt auch die mögliche Ausgestaltung der Föderalismusreform im Dunkeln. Hier gilt ebenfalls, dass föderalistische Staaten insgesamt eine bessere Wirtschaftsleistung aufweisen als zentralistische Staaten, und nicht umgekehrt.

Reformen gut überlegen

Die Studie erweckt den Eindruck, dass der Wunsch nach einer Veränderung bestimmter Politiken mit der Reform politischer Institutionen verwechselt wurde. Dies kann aber kontraproduktiv sein. Politische Reformen bringen in jedem Fall zuerst einmal Instabilität und eine Reduktion der Erwartungssicherheit. Ziele und Konsequenzen müssen deshalb klar sein, Reformen müssen notwendig und gut begründet sein; auch müssen sie gegenüber möglichen Nachteilen sorgfältig abgewogen werden. Die konkreten Reformvorschläge der «Avenir Suisse» sind hingegen diffus und hätten in der allgemeinen Tendenz kaum einen positiven Effekt auf das Wirtschaftswachstum. So wirkt nach der Lektüre ein anderer Befund geradezu beruhigend: Reformen des politischen Systems sind in der Schweiz fast unmöglich. NZZ, 8. April, 2004, S. 29

Georg Lutz ist Oberassistent am Institut für Politikwissenschaft der Universität Bem.


Die Bundesregierung hat ein Referendum über die neue EU-Verfassung abgelehnt. Der Regierungssprecher Anda sagte am 23. April in Berlin, das Grundgesetz sehe Volksbefragungen auf Bundesebene nicht vor. Die Verfassung könne auch nicht schnell genug geändert werden, um noch ein Referendum über die EU-Verfassung abzuhalten. In Regierungskreisen hiess es, auch ein EU-weites Referendum sei rechtlich problematisch. Ein Sprecher des Finanzministeriums relativierte Aussagen von Minister Eichel, der ein EU-weites Referendum am Donnerstagabend befürwortet hatte. Der Sprecher sagte, dies sei ein philosophischer Exkurs allgemeiner Art gewesen, der nicht direkt mit der Abstimmung über die EU- Verfassung in Verbindung gebracht werden könne. NZZ, 24./25. April 04, S. 5


Die Europäische Union (EU) verzichtet nach intensiven Verhandlungen mit der Schweiz auf die von ihr ins Auge gefasste Erhebung von Zöllen auf Re-Exporten. Mit Letzterem ist EU-Ursprungs-Ware gemeint, die vorübergehend in die Schweiz gelangt und ohne weitere Verarbeitung wieder in den EU-Raum ausgeführt wird. Wie seit der Schliessung des Freihandelsabkommens im Jahr 1972 üblich, bleiben somit Re-Exporte aus der Schweiz bzw. Re-Importe in die EU auch in Zukunft zollfrei. Um jegliche Rechtsunsicherheit in dieser Sache zu beseitigen, wird eine entsprechende Interpretation ins bestehende Freihandelsabkommen aufgenommen. Der formelle Beschluss wird noch vom gemischten Ausschuss der beiden Parteien zu fassen sein. Wie aus glaubwürdiger Quelle zu vernehmen ist, stellt dies jedoch eine reine Formsache dar.

Die Schweizer Handelsdiplomatie hat ihr von Anfang an verfolgtes Ziel erreicht, die geltende Praxis zu wahren. In heiklen und schwierigen Verhandlungen auf verschiedenen Ebenen gelang es ihr zunächst, die von Brüssel auf den 1. März 04 vorgesehene Umsetzung der Zollbelastung auf Re-Importen in die EU auf den 1. Juni 04 zu vertagen und jetzt, wie eingangs erwähnt, die EU zum definitiven Verzicht auf dieses Handelshemmnis zu bewegen. Die Schweiz hatte von Anfang an erklärt, Zölle auf Re-Importen in die EU verstiessen gegen die Bestimmungen des Freihandelsabkommens. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) liess auch keine Zweifel daran, dass vor der Welthandelsorganisation (WTO) geklagt würde, falls Brüssel stur bliebe. Doch dies alles hätte vielleicht nicht gereicht, die EU zum Einlenken zu bewegen, wenn nicht auch Wirtschaftsverbände und Handelskammern in der EU auf die EU-Kommission Druck ausgeübt hätten. Für die Unternehmen im EU-Raum hätten die geplanten Zollbarrieren ebenfalls etwelche negative Konsequenzen gehabt. In der Schweiz wären von der Praxisänderung nicht nur einzelne Firmen, sondern eine ganze Branche hart getroffen worden. In- und ausländische Logistikunternehmen haben im Lauf der Zeit aus geographischen, fiskalischen und anderen Gründen Verteilerzentren in der Schweiz angesiedelt. Hätte die EU ihre Drohung wahr gemacht, wäre der Standort Schweiz für Verteilerzentren, die den EU-Markt bedienen, unattraktiv geworden.

Der für den EU-Zollkodex zuständige Ausschuss in Brüssel hatte offenkundig die Tragweite, die gravierenden Folgen seines ursprünglichen, erst am 1. Februar 04 durchgesickerten Beschlusses, Re-Importe in die EU mit Zöllen zu belasten, nicht erkannt. Nur so ist denn auch zu erklären, dass man es in Brüssel damals nicht für nötig befunden hatte, den Freihandelspartner Schweiz zu konsultieren. Dieses Versäumnis hatte die zuständigen Stellen im Bundeshaus verärgert und irritiert und die Schweizer Wirtschaft empört. NZZ, 12. Mai 2004, S. 21


Die EU-Kommission hat Mitte Mai 04 die bereits angekündigten Berichte über die Haushaltslage in jenen sechs neuen Mitgliedstaaten verabschiedet, in denen das Haushaltsdefizit 2003 den «Maastricht-Grenzwert» von 3% des Bruttoinlandproduktes (BIP) überschritten hat. Dies war in Malta, Polen, der Slowakei, Tschechien, Ungarn und Zypern der Fall, wobei die Fehlbeträge zwischen 3,6% des BIP in der Slowakei und 12,9% in Tschechien lagen. Alle sechs Staaten dürften laut den jüngsten nationalen und EU- Prognosen auchl 2004 über 3% bleiben. In keinem der Fälle ist die Überschreitung auf einen schweren Wirtschaftsabschwung oder ein aussergewöhnliches Ereignis, die beiden im Stabilitätspakt vorgesehenen «Entschuldigungsgründe», zurückzuführen. Die Einhaltung der 3%.Grenze zählt auch zu den Konvergenzkriterien, die für den Beitritt zur Euro-Zone erfül1t werden müssen.

Die sechs Berichte nach Art. 104/3 EG-Vertrag bilden eine Art Auftakt zu Defizitverfahren. Mit ihrem Beitritt am 1. Mai sind die neuen Mitglieder in die wirtschafts- und haushaltspolitische Zusammenarbeit und Überwachung einbezogen worden (Vgl. NZZ vom 29. 4. 04). Weil sie aber noch nicht zur Euro-Zone gehören, können Defizitverfahren nicht bis in die letzten beiden Stufen, die verstärkte Überwachung und Sanktionen, führen. Weil bei der Beurteilung der neuen Mitglieder zum Beispiel ein hohes Defizitniveau beim EU-Beitritt oder Wechselwirkungen zwischen Haushaltspolitik und Strukturwandel in Rechnung gezogen würden, könnten im Einzelfall die im Stabilitätspakt vorgesehenen «besonderen Umstände» zugestanden werden, vertritt die EU-Kommission. Dies erlaubt eine mehrjährige Anpassungszeit zur Korrektur des «übermässigen Defizits», während dieses im Normalfall im Folgejahr, konkret also bereits 2005, beseitigt werden muss.

"Brüssel" erwartet nun laut Wirtschaftskommissar Almunia, dass die Sechs in den mittelfristigen Haushaltsplänen (Konvergenzprogramme), die alle zehn neuen Staaten bis am Wochenende einreichen müssen, einen realistischen Zeitplan zur Defizitkorrektur vorlegen und dass dieser mit ihren Ambitionen für den mittelfristigen Euro-Beitritt übereinstimme. Unter Berücksichtigung dieser Programme will die Kommission im Juni Empfehlungen für die Haushaltskonsolidierung der Sechs aussprechen, so dass sich die Finanzminister am 5. Juli 04 damit befassen können. NZZ, 13. Mai 2004, S. 21


Die EU-Kommission hat in einem am Mittwoch verabschiedeten Strategiepapier ihre Vorstellungen für die vor gut einem Jahr angeregte europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) konkretisiert. Deren Grundidee ist eine enge Zusammenarbeit mit jenen Nachbarstaaten im Osten und Süden der Europäischen Union, die auch längerfristig keine Aussicht auf einen EU-Beitritt haben. Die ENP richtet sich in Europa an Russland, die Ukraine, Weissrussland und die Moldau und im Mittelmeerraum an die Teilnehmer am «Barcelona-Prozess» (ausser der Türkei), der die Mittelmeeranrainer von Syrien bis nach Marokko erfasst. Zudem schlägt die Kommission eine Ausweitung des Geltungsbereichs auf Armenien, Aserbeidschan und Georgien vor. Dank der ENP sollen diese Nachbarstaaten laut dem Erweiterungs-Kommissar Verheugen an den "Vorteilen" der erweiterten EU teilhaben. Es solle verhindert werden, dass die Erweiterung per 1. Mai neue Trennlinien schaffe. "Ein Ring verantwortungsvoll regierter Staaten" um die EU herum biete neue Perspektiven für Demokratie und Wirtschaftswachstum und sei daher im Interesse ganz Europas. Unter dem Dach der ENP sollen mit den einzelnen Nachbarstaaten massgeschneiderte Aktionspläne ausgearbeitet werden. Diese sollen auf einem Bekenntnis zu gemeinsamen Werten wie Menschenrechten, verantwortungsvoller Staatsführung und Marktwirtschaft beruhen und unter anderem einen politischen Dialog, die Aussicht auf Teilhabe am EU-Binnenmarkt und an EU-Programmen, eine Vernetzung von Energie und Verkehr, eine stärkere Marktöffnung und eine enge Zusammenarbeit in Bereichen wie Grenzschutz, Migration und Terrorismusbekämpfung umfassen. Die Kommission will sich zudem dafür einsetzen, dass ab 2007 die für die ENP zur Verfügung stehenden Finanzmittel stark aufgestockt werden. Für 2004 bis 2006 stehen hierfür 255 Millionen Euro bereit; hinzu kommen weitere 700 Millionen für die entsprechenden Grenzgebiete innerhalb der EU.

Die Aktionspläne sollen das Vorgehen in den nächsten drei bis fünf Jahren festlegen; der nächste Schritt könnte die Aushandlung europäischer Nachbarschaftsabkommen sein. Wie rasch die Beziehungen ausgebaut werden, wird im Einzelfall davon abhängen, inwiefern die Nachbarn die gemeinsamen Werte tatsächlich teilen. Bei manchen dieser Staaten kann die EU auf bestehenden Assoziations- beziehungsweise Partnerschafts- und Kooperationsabkommen aufbauen, bei anderen sind die Aussichten düsterer. So ist es laut dem Papier noch nicht möglich, Weissrussland alle Vorteile der ENP anzubieten, weil dort ein autoritäres System regiere.

Verheugen machte vor den Medien deutlich, dass alle ENP-Partner auf absehbare Zeit keine Aussicht auf einen EU-Beitritt haben. Die Westgrenze der ehemaligen Sowjetunion werde für relativ lange Zeit die Ostgrenze der EU bleiben. Eine Ausnahme bildeten die bereits zur EU gehörenden baltischen Staaten. Zudem verhandelt die EU mit Bulgarien und Rumänien längst über einen Beitritt, während die Türkei Kandidatenstatus noch ohne Verhandlungen hat und die Staaten des Westbalkans eine «Beitrittsperspektive» haben. Das Papier wird nun an den Ministerrat und das EU-Parlament weitergeleitet. NZZ, 13. Mai 2004, S. 3


Am 3. Mai 2004 wurde im EU-Parlament in Strassburg ein Misstrauensantrag gegen die Kommission klar abgelehnt. Nur 88 Abgeordnete stimmten für den Antrag, 515 dagegen. Erforderlich wäre eine Zweidrittelmehrheit gewesen. Einige Abgeordnete hatten der Kommission vorgeworfen, im Zusammenhang mit millionenschweren Schwarzgeldkonten bei der Statistikbehörde Eurostat keine Verantwortung übernommen und auf die Fragen des Parlaments nur unzureichend geantwortet zu haben. Bei einem Erfolg des Antrags hätte die Kommission geschlossen zurücktreten müssen. Bereits Mitte April hatte das Parlament die Kommission für ihr Verhalten bei der Eurostat-Affäre kritisiert. Gleichzeitig lehnten die grossen Fraktionen mehrheitlich den Misstrauensantrag zum jetzigen Zeitpunkt ab. Zum einen seien wichtige Kommissare wie der für Eurostat zuständige Pedro Solbes nach seiner Rückkehr in die spanische Politik nicht mehr im Amt. Zum anderen befürchteten sie ein Vakuum, weil die Amtszeit der Kommission bereits im Herbst ausläuft. Es sei nahezu unmöglich, für diese kurze Zeit eine Übergangskommission einzusetzen. NZZ, 5. Mai 2004, S. 5


Damit die Schweizer Wirtschaft im Wachstums-Wettlauf mithalten kann, müssen wir unzufrieden werden und die Demokratie abbauen. Das ist die Logik von Avenir Suisse und Co.

von Hanspeter Guggenbühl

Werden über die Wirtschaft Witze gerissen, so betreffen sie meist das Bruttoinlandprodukt, abgekürzt BIP: Heiratet ein Mann seine Haushälterin und macht sie zur Hausfrau - was bewirkt er damit? Er schmälert das BIP. Stossen zwei Jumbo-Jets über New York zusammen - was resultiert daraus? Das BIP wächst. Die Witze sind wahr. Die Realsatire besteht darin, dass beinahe alle Ökonomen, Unternehmer und Politiker dieses Witz-Produkt und seine Entwicklung zum Massstab nehmen, um das Wohl der Menschheit zu bewerten. Steigt das BIP, dann jubeln sie, sinkt es, so jammern sie und beklagen - weil Wachstum auch sprachlich ihr Mass aller Dinge ist - das «Negativ-Wachstum».

Der Jammer des Wohlgefühls

In der Schweiz herrscht seit Jahren Katzenjammer. Nicht etwa, weil die irrwitzige Brutto-Produktion nicht wächst (im Jahr 2003 war das reale BIP immerhin um 13 Prozent höher als 1990), sondern weil das BIP hierzulande langsamer wächst als in andern Ländern. Zu jenen, die den Wachstums-Wettlauf des BIP und die hintere Platzierung der Schweiz besonders intensiv verfolgen, gehört die Wirtschaftsstiftung «Avenir Suisse». Diese hat kürzlich zwei Bücher herausgegeben: «Ökonomik der Reform», mitverfasst vom altlinken Thomas Held, und «Wohlstand ohne Wachstum - eine Schweizer Illusion», mitverfasst vom neuliberalen Silvio Borner. Beide Bücher beklagen im Wesentlichen das Gleiche, das die Zusammenfassung zum Borner-Buch wie folgt formuliert: «In der Schweiz leben die Menschen nach wie vor auf einem sehr hohen Wohlstandsniveau. Gleichzeitig verzeichnete das Land in den vergangenen dreissig Jahren unter den OECD-Staaten das geringste Wirtschaftswachstum. Dank dem erreichten Wohlstand blieb die schweizerische Bevölkerung bisher von schmerzhaften Einschränkungen weit gehend verschont. Deshalb sind sich viele der Wohlstandsgefährdung durch ausbleibendes Wachstum noch nicht bewusst.»

Das Unglück der Schweiz besteht also darin, dass sich die Menschen in diesem Land zu wohl fühlen. «Der gefühlte Wohlstand ist auch in Zeiten mit objektiv niederen Wachstumsraten noch immer ausgesprochen hoch»" klagen Held und Mitautoren in «Ökonomik der Reform». Diese «Wohlstandsillusion» sei schuld an unserer «Wachstumsschwäche» und unserem «Reformstau».

Wachstum als Selbstzweck

Damit erfahren wir endlich, was im Leben wirklich zählt: Wohlfühlen ist schlecht, das Wachstum der Wirtschaft respektive des BIP ist gut. Damit wir das Gute wollen, müssen wir zuerst einmal unseren «gefühlten Wohlstand» überwinden, also uns ein Unwohl-Gefühl verschaffen. Dieses Unwohl-Gefühl ist laut Borner, Held & Co. die Voraussetzung, um die notwendigen Reformen einzuleiten, die unsere «Wachstumsschwäche» überwinden.

Was aber soll wachsen, welcher Teil des BIP? Die Autokäufe, damit die Staus noch länger werden? Die Krankheitskosten? Der vom Steuerhinterziehungsgeheimnis geschützte Finanzplatz? Die Südanflüge? Solche Fragen werden in beiden Büchern kaum thematisiert, geschweige denn beantwortet. Reformen und BIP-Wachstum sind hier nicht Mittel, um die Welt zu verbessern, sondern Selbstzweck. Und diesem Zweck hat sich das Wohlgefühl der Menschen unter zu ordnen.

Unsinnige Hochrechnungen

Um den «gefühlten Wohlstand» zu erschüttern, präsentieren uns Borner und sein Mitautor eine Tabelle. Diese zeigt, wie sich das teuerungs- und kaufkraftbereinigte BIP pro Kopf bis 2030 entwickelt, wenn die prozentualen Wachstumsraten zwischen 1970 und 2000 auf die nächsten dreissig Jahre fortgeschrieben werden. Resultat: Die Schweiz würde ihr BIP pro Kopf von heute 30 370 auf 41 350 US-Dollar im Jahr 2030 erhöhen - und trotzdem auf den 21. Rang in der OECD- Rangliste abrutschen. Irland hingegen würde, im gleichen Zeitraum sein BIP pro Kopf auf 100428 Dollar steigern und damit in dreissig Jahren auf das 3,5fache erhöhen. Der «Tages-Anzeiger» fand die Fortschreibung der vergangenen Wachstumsraten derart beeindruckend, dass er die Tabelle am 24. April 2004 abdruckte. Das macht den Unsinn solcher Extrapolationen allerdings nicht kleiner. Denn mit zunehmendem Wohlstand, so belegt ein Blick zurück, nehmen in Wirklichkeit die prozentualen Wachstumsraten in allen reichen Industriestaaten ab.

Ein Rückgang der Wachstumsraten ist nicht nur logisch, sondern überlebenswichtig. Denn ein gleichbleibender prozentualer Zuwachs führt in absoluten Zahlen zu einem exponentiellen und damit völlig unrealistischen Wachstum. Das lernt jeder Primarschüler. Hätten Borner und Bodmer ihre Tabelle noch zwanzig Jahre weiter hochgerechnet, dann wären sie zum Resultat gekommen, dass Irland im Jahr 2050 pro Kopf bereits achtmal mehr Güter- und Dienste konsumieren müsste als heute - und damit hätte vielleicht auch der «Tages-Anzeiger» den Irrwitz dieser Tabelle erkannt.

Staats- und Sozialabbau

Um die Position der Schweiz im globalen Wachstums-Wettlauf zu verbessern, schlagen alle Autoren die alten neoliberalen «Reformen für den Aufbruch» vor, nämlich: Mehr Wettbewerb mittels Deregulierung, weniger Staatsausgaben und weniger Sozialleistungen. Weil aber die Volks-Mehrheit in ihrem Wohlgefühl voraussichtlich zu dumm ist, diesen Medikamenten-Cocktail zu schlucken, braucht es laut Borner auch folgende «politisch-institutionellen Reformen»: Bereiche mit grossem staatlichem oder politischem Einfluss sind zu entpolitisieren. Individualrechte sind gegenüber Volksrechten zu stärken. «Status-quo-freundliche Vetomöglichkeiten im System müssen eingeschränkt werden», etwa durch Erschwerung von Referenden und Initiativen. Fazit: Um das BIP-Wachstum in der - durchschnittlich - satten Schweiz auf Teufel komm raus anzukurbeln, muss das Volk seine demokratischen Rechte abbauen. Und wenn es das nicht tut, bleibt Borner und Co. immer noch die Hoffnung auf sportliche Frustration: «Überholt aber ein Land nach dem anderen die Schweiz im kaufkraftbereinigten Pro-Kopf- Einkommen, wird sich das (angebliche) Glücksgefühl der Schweizer kaum mehr lange aufrecht erhalten lassen.» Deutlicher hat bisher noch niemand den Widerspruch zwischen Wachstumszwang und Wohlbefinden entlarvt.

"Wohlstand ohne Wachstum» Silvio Borner, Frank Bodmer: OF-Verlag, 2004, 44 Franken.

"Ökonomik der Reformen», Thomas Held, Hans Rentsch, Thomas Straubhaar u.a., OF-Verlag 2004, 39.80 Franken. (PS, 17/04 6. Mai, AZ 8026 Zürich).


Die EU hat sich in den Verhandlungen über das Schengen-Abkommen dazu bereit erklärt, bei ihren Vertragspartnern auch für Rückübernahmeabkommen mit der Schweiz zu werben (Anfangs Mai 04). Solche Abkommen fördern die Rückschaffung von abgelehnten Asylbewerbern. Die Schweiz hat bisher mit 34 Staaten derartige Verträge abgeschlossen. Weitere Verhandlungen laufen, wobei das Schwergewicht auf Russland, Georgien und afrikanischen Ländern liegt. Wie Andrea Rauber vom Integrationsbüro sagte, hat sich die EU in der gemeinsamen Erklärung zur Schlussakte des Schengener Vertrages dazu bereit erklärt, in ihren Verhandlungen mit den Herkunftsländern darauf zu drängen, dass der jeweilige Verhandlungspartner auch mit der Schweiz ein ähnliches Abkommen abschliesst. Die Schweiz könne dadurch von der Verhandlungsmacht der EU profitieren, sagte Rauber. Die EU verhandle derzeit mit acht oder neun Staaten, die auch auf der Wunschliste der die Schweiz regierenden Kräfte stünden. Mit "Erfolg" wenden bereits Norwegen und Island dieses "Kooperationsmodell" an. NZZ. 5. Mai 2004. S. 17


"Im übrigen ist "Schengen" [] in keiner Weise mit dem EWR-Vertragswerk vergleichbar, das die weitgehende Übernahme der Regelungen des EG-Binnenmarktrechts (insbesondere auch Freiheiten des Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs) durch die EFTA-Staaten vorsieht und insgesamt die Kompetenzen von Bundesversammlung und Stimmbürgern massiv beschnitten hätte", Prof. Daniel Thürer, bekannter Euro-Turbo, NZZ, 27. Mai, 04, S. 27)


Ab 1. Juni 04 haben Schweizer und Schweizerinnen freien Zugang zum Arbeitsmarkt der alten EU. Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit den bisherigen 15 EU-Staaten wird seit dem 1. Juni 2002 angewendet. Seit diesem Zeitpunkt sind EU-Ausländer den Schweizern rechtlich weitgehend gleichgestellt. Die Übergangsregelung sah für die Zulassung zum Arbeitsmarkt bisher drei Einschränkungen vor. So haben inländische Arbeitskräfte noch immer Vorrang vor Bewerbern aus EU und EFTA, und für die Zuwanderung gelten zahlenmässige Beschränkungen. Zudem muss jeweils individuell kontrolliert werden, ob die Löhne und die Arbeitsbedingungen ortsüblich sind und dem Normalfall in den entsprechenden Branchen entsprechen. Nach zwei Jahren wird nun die zweite Phase des Übergangsregimes eingeläutet: Der Vorrang inländischer Arbeitskräfte und die individuelle Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz für Angehörige der 15 alten EU-Länder fallen nun weg. Was bleibt, ist die Kontingentierung. NZZ, 18. Mai 04, S. 16


Das staatliche rumänische Atomenergieunternehmen SNN kann sich freuen: Ende März 04 genehmigte die EU-Kommission ein Euratom1-Darlehen für die Fertigstellung des Blocks 2 des Atomkraftwerks Cernavodä. Bei der Fertigstellung dieses Blocks sollen nach Angaben der Kommission international anerkannte Sicherheitsstandards eingehalten werden. Das Atomkraftwerk Cernavodä befindet sich am Nordufer des Donau-Schwarzmeer-Kanals nahe der bulgarischen Grenze. Euratom finanziert das Projekt mit zusammen mit den Darlehensgebern der Ausfuhrkreditanstalten Italiens, Frankreichs, Kanadas und der USA mit einem langfristigen Darlehen, wobei die EU 223,5 Mio. Euro übernimmt. Die Gesamtprojektkosten sind auf 777 Mio. Euro veranschlagt worden. Ein Teil wird auch vom rumänischen Staat und dem betroffenen Unternehmen selbst aufgebracht. Die Grünen-Abgeordnete und Mitglied des EU-Parlaments Hiltrud Breyer nennt die Vergabe des Kredites "skandalös". 1994 habe der Rat entschieden, dass Euratom-Kredite außerhalb der Mitgliedstaaten zur Finanzierung von Projekten zur Erhöhung der Sicherheit und Effizienz von Atomkraftwerken verwendet werden sollen, also nicht zur "Fertigstellung". Wenn die Kommission diesen Nachweis nicht erbringen könne, offenbare sie erneut ihre "Drahtzieher- und Handlangerfunktion für die Atomindustrie". .. DNR-EU-Rundschreiben, Mai 04, S. 33


Das EU-Parlament hat Ende März 04 die vom Umweltausschuss vorgeschlagene Verschärfung der Kontrollen von klimaschädlichen fluorierten Gasen (F-Gase) abgelehnt. Der vom Parlament beschlossene Richtlinienentwurf basiert auf der Eindämmung statt auf dem Ersatz von F-Gasen wie z.B. Hydrogen-Fluor-Kohlenwasserstoffen (HFC). Damit kommt die Entscheidung den Forderungen der Tiefühlindustrie und der Hersteller von fluoriertem Kohlenwasserstoff nach. Bei Umweltgruppen stieß sie auf große Verärgerung. Die Anti-HFC-Gruppe "Mipiggs" bezeichnete die Abstimmung als einen "desatrösen Rückschritt für den Klimaschutz".

Zwar übernahm das Parlament den Vorschlag des Umweltausschusses, HFCs in Klimaanlagen von Fahrzeugen stufenweise zu verbieten, allerdings verschob es - zur Freude der Autoindustrie und zur Enttäuschung des Climate Action Network (CAN) - den Starttermin für das Verbot zwei Jahre nach hinten auf 2011. Darüber hinaus stimmte das EU-Parlament gegen eine Höchstgrenze für HFC-Emissionen aus mobilen Klimaanlagen, die ab 2005 gelten sollte.

Statt dessen forderte das Parlament, dass zuerst standardisierte Messmethoden entwickelt werden sollen. Auch der Vorschlag des Ausschusses, die Bestimmungen über F-Gase in die Binnenmarkt-Vorschriften des EU-Vertrages zu integrieren, wurde abgelehnt. Damit hätten die Mitgliedstaaten eigene schärfere Kontrollen einführen können. Schließlich überstimmte das Parlament Beschlüsse des Umweltausschusses, HFCs vom Isolierschaumstoff alter Kühlschränke zurück zu gewinnen sowie die Nutzung von HFCs in stationären häuslichen und industriellen Klimaanlagen und Kühlgeräten komplett zu verbieten. DNR-EU-Rundschreiben, Mai 04, S. 27


Der Bundesrat will sich mit einer Milliarde Franken am Ausbau der EU beteiligen (12. Mai 04). Die Erweiterung der Union sei ein wesentlicher Beitrag zu Frieden, Stabilität und Prosperität in Europa, von dem auch die Schweiz profitiere, heisst es in einer Mitteilung des Integrationsbüros. Die Schweiz sei deshalb grundsätzlich bereit, sich über die Zeitdauer von fünf Jahren mit dem Betrag von jährlich 200 Millionen Franken an der Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Kohäsion in Europa zu beteiligen. Der Bundesrat bekräftigte zudem, dass der Betrag in Form von Projekten geleistet werde, die von der Schweiz autonom verwaltet würden. Die Finanzierung muss laut Bundesrat kostenneutral erfolgen. Das Geld wird im Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und im Volkswirtschaftsdepartement (EVD) gespart. Wo genau, ist noch unklar. Die detaillierten Fragen über Finanzierung und Umsetzung der Massnahmen will der Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt klären. NZZ, 13. Mai 2004, S. 13


Der deutsche Bundeskanzler Schröder hat am 12. Mai 04 erstmals offen für Veränderungen am europäischen Stabilitätspakt plädiert. Sinnvolle Ergänzungen, über die die EU- Kommission und andere diskutierten, würden von der deutschen Regierung und auch von den Regierungsparteien SPD und Grüne «positiv begleitet», sagte Schröder am Mittwoch in Potsdam. Unter den europäischen Partnern müsse in den nächsten Monaten darüber diskutiert werden, ob die Defizitobergrenze von drei Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP) das einzige ökonomisch vernünftige Kriterium sei, das man beachten müsse. NZZ, 13. Mai 2004, S. 1

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