Kurzinfos März 08


EU-Großangriff auf Kollektivverträge und Streikrecht

Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs stellen einen Dammbruch zur Aushebelung von Kollektivverträgen und Streikrechts dar!

Die lettische Baufirma Laval hatte Aufträge in Schweden bekommen, sich aber geweigert, dem schwedischen Tarifmodell beizutreten und nur Löhne unter dem nationalen Kollektivvertrag bezahlt. Die schwedischen Gewerkschaften reagierten mit Streik- und Blockadeaktionen auf diese Dumpinglohnpolitik. Daraufhin klagte Laval beim EuGH, weil es EU-Recht berührt sah. Ende 2007 entschied nur der EuGH zugunsten von Laval und gegen die Gewerkschaften, dass die gewerkschaftlichen Kampfmaßnahmen gegen die "EU-Dienstleistungsfreiheit" verstoßen haben, die Nichtbeachtung der Kollektivverträge durch das Unternehmen sei dagegen EU-rechtlich legitim gewesen. Wörtlich heißt es in der Presseaussendung des EuGH, dass "das Recht der gewerkschaftlichen Organisationen eines Mitgliedstaats zur Durchführung kollektiver Maßnahmen ... geeignet ist, für diese Unternehmen die Durchführung von Arbeiten im schwedischen Hoheitsgebiet weniger attraktiv zu machen, ja sogar zu erschweren, und daher eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs darstellt." (EuGH, PM Nr. 98/07)

Ein ähnliche Entscheidung traf der EuGH bereits Mitte 2007, als sich finnische GewerkschafterInnen gegen das Unterlaufen der Kollektivverträge durch die finnische Passagierführunternehmen Viking Line, zur Wehr setzen. Auch in diesem Fall entschied der EuGH, dass gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen gegen das Unterlaufen von Kollektivverträgen mit der EU-Dienstleistungsfreiheit unvereinbar seien. Das stellt einen Dammbruch dar, denn damit haben die EU-Höchstrichter klargestellt: in Hinkunft kann jedes Unternehmen einen Briefkastenstandort in einem EU-Billiglohnland eröffnen und damit EU-weit die Kollektivverträge unterlaufen. Gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen dagegen werden für unzulässig erklärt.

EU-Reformvertrag zementiert Neoliberalismus ein und treibt ihn weiter voran

Der EuGH trifft seine Entscheidungen auf der Grundlage der EU-Verträge und der darauf beruhenden Richtlinien. Mit dem jetzt vorliegenden EU-Reformvertrag soll die neoliberale Stoßrichtung dieser EU-Verträge einzementiert und weiter vorangetrieben werden. Einzementiert wird der Neoliberalismus, indem alle Mitgliedstaaten auf eine Wirtschaftspolitik der "offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb" verpflichtet werden (Art. 118, 120, 126, 127 VAE). Vorangetrieben wird der Neoliberalismus, indem die nationalen Parlamente hinsichtlich internationalen Handelsverträge entmachtet werden (Art. 207, VAE). Bisher waren solche Handelsverträge in den sensiblen Bereichen Gesundheit, Soziales und Bildung an die Zustimmung der Parlamente der Mitgliedstaaten gebunden. Das soll mit dem EU-"Reformvertrag" entfallen, sodass sich die Liberalisierungswut der EU-Kommission in Hinkunft ungehemmter durchsetzen kann. Mit dem EU-Reformvertrag wird globaler Freihandel ("Abbau von Handelshemmnissen") in Verfassungsrang erhoben (Art. 206, VAE). Auch die Durchsetzung flächendeckender Liberalisierungen der öffentlichen Dienste wird in Hinkunft durch den EU-Reformvertrag erleichtert (Art. 14, VAE).

Kaum hatten sich die EU-Staatschefs auf den Vertragstext geeinigt, kündigte die EU-Kommission an, dass in Hinkunft auch Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen unter den Hammer des EU-Wettbewerbsrechts kommen sollen. Damit droht einer neuer Privatisierungsschub.

Dass nun sogar Streikrecht und Kollektivverträge offen in Frage gestellt werden, muss endgültig die Alarmglocken bei jedem/r Gewerkschafter/in läuten lassen. Die Werkstatt Frieden & Solidarität fordert die ÖGB-Führung auf, endlich aus der Untertanenhaltung gegenüber Gusenbauer & Co auszubrechen und Opposition zum EU-"Reformvertrag" zu entwickeln, der den Neoliberalismus unumkehrbar machen will. Alle GewerkschafterInnen in National- und Bundesrat sind aufgefordert, sich für einen Volksabstimmung über den EU-Reformvertrag einzusetzen!

An der Gewerkschaftsbasis rührt sich Widerstand dagegen, den EU-Reformvertrag ohne Volksabstimmung durchzupeitschen. BetriebsrätInnen aus unterschiedlichen politischen Richtungen haben nun einen Aufruf gestartet, in dem die GewerkschafterInnen in National- und Bundesrat aufgefordert werden, sich für einen Volksabstimmung einzusetzen bzw. - wenn das nicht gelingt - gegen den EU-Reformvertrag zu stimmen. Rundbrief Nr. 07-2008 Werkstatt Frieden & Solidarität, 01. März 2008, Waltherstr. 15, 4020 Linz, www.werkstatt.or.at


Willy Spieler, Neue Wege

Im Maiheft 2004 der Neuen Wege habe ich unter dem Titel «Nicht diese EU-Verfassung!» geschrieben: «Gewiss, die EU war noch nie ein linkes Projekt, aber es kann für uns auch kein linkes Projekt sein, ihr fernbleiben zu wollen. Im Gegenteil: Wenn die Schweiz in der EU wäre, dann könnt-en wir diesen Verfassungsentwurf bekämpfen und für ein demokratisches, soziales und friedliebendes Europa einstehen.» Inzwischen ist die Verfassung am Widerstand Frankreichs und der Niederlande gescheitert. Doch die EU hat nichts dazugelernt. Der am 13. Dezember 2007 in Lissabon verabschiedete Reformvertrag gleicht dem abgelehnten Verfassungsentwurf wie ein Ei dem andern. Demokratie wird kleingeschrieben. Neoliberale Marktideologie verdrängt soziale Gerechtigkeit. Die EU wird von einem Friedenszu einem Militärprojekt. Dass die einzelnen Parlamente den Vertrag von Lissabon grossmehrheitlich durchwinken werden, ist beim heutigen Zustand der europäischen Sozialdemokratie so gut wie sicher. Frankreichs Nationalversammlung hat den Vertrag bereits ratifiziert. Österreich dürfte im April, Deutschland im Mai folgen. Nur Irland muss ihn laut eigener Verfassung einem Referendum unterstellen. Wie würde die Schweiz entscheiden, wäre sie bereits EU-Mitglied?

Undemokratisch ist schon die alleinige Genehmigung des Vertrags durch die nationalen Parlamente. Warum soll nur gerade in Irland das Volk über diesen Vertrag abstimmen? Warum nicht auch in Frankreich und den Niederlanden, wo die EU-Verfassung verworfen wurde? Warum nicht in Grossbritannien, wo Tony Blair 2004 ein Referendum über die EU-Verfassung versprochen hatte? Weil, so heisst es, lediglich eine Revision der bisherigen EU-Verträge vorliege. «The constitutional project, as the document states, was abandoned», erklärte Blairs Nachfolger Brown an einer Medienkonferenz vom 9. Juli 2007. Ganz anders sieht es die deutsche Bundesregierung in ihrer Presseerklärung vom 7. November 2007: «Der Begriff war nach der Ablehnung bei den Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden nicht mehr haltbar. Das erklärte Ziel der deutschen Ratspräsidentschaft war es aber, die Substanz der Verfassung zu erhalten. Dies konnte erreicht werden.»

Wachsendes Demokratie-Defizit

Ja, der Reformvertrag entspricht so sehr dem gescheiterten Verfassungsentwurf, dass von einer Mogelpackung die Rede sein müsste. Übergangen werden vor allem jene Bürgerinnen und Bürger, die das Verfassungsprojekt verworfen haben und denen jetzt ein in der «Substanz» deckungsgleicher Reformvertrag aufoktroyiert wird. Eine EU, die mit formalistischen Tricks dem Verdikt ihrer Bürgerinnen und Bürgern entgehen will, kommt ihnen aber gewiss nicht näher. Sie vergrössert nur das Demokratie-Defizit, das ihr ohnehin anhaftet.

Der Hauptunterschied zum Vertragsentwurf liegt darin, dass der neue Text noch schwerer lesbar ist. Völlig unübersichtlich wurden etwa dreihundert Änderungsartikel dem bisherigen Vertrag über die Europäische Union (EUV) und dem Gründungsvertrag der Europäischen Gemeinschaft eingefügt, der jetzt Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) heisst. Hinzu kommt als weiterer Vertragsbestandteil eine Grundrechte-Charta (GRCh), deren Nichtbeachtung Grossbritannien und Polen sich in einem Zusatzprotokoll ausbedungen haben... Ob diese Verwirrung Strategie ist, um die Mitgliedstaaten vor weiteren Volksabstimmungen abzuschrecken?

Nach wie vor undemokratisch ist die vorgesehene Arbeitsweise der Union. Dass diese auf der «repräsentativen Demokratie» beruhe (Art. 10 Abs. I EUV), ist, mit Verlaub, ein Etikettenschwindel. Das EU-Parlament ist keine echte Legislative; es darf Gesetze in der Regel nur auf Vorschlag der EU-Kommission und nur zusammen mit dem Ministerrat erlassen. Dürftig entwickelt ist auch die Gewaltenteilung. Das Parlament kann zwar der EU-Kommission das Vertrauen entziehen. Doch gibt es neben und über der Kommission den «Europäischen Rat» (der Staatsund Regierungschefs) und den «Rat» (der MinisterInnen). Die beiden Räte leiten die EU wie einen Konzern und unterliegen keiner parlamentarischen Kontrolle weder in der EU noch in den Mitgliedstaaten.

Warum diese Angst vor dem Parlament und erst recht vor den Bürgerinnen und Bürgern, die schlicht nicht ernst genommen werden? Die Entscheidungen, die «bürgernah» (Art. lAbs. 2 EUV) sein sollen, werden bestenfalls für die Bürger/innen, jedenfalls nicht mit ihnen und schon gar nicht durch sie getroffen. «Brüssel» würde intervenieren, wenn ein Mitgliedstaat auf die Idee käme, seine Exekutive mit derartigen Vollmachten zu Lasten des Parlaments auszustatten.

Neoliberalismus pur

Das «Soziale» ist zwar ein Wort, das in verschiedensten Varianten 150mal vorkommt. Doch es verblasst bei eingehender Lektüre zu einem Katalog frommer Wünsche, ohne rechtliche Verbindlichkeit und gebunden an den «Rahmen des Binnenmarktes». Wie «sozial» auch immer die Union in Worten daherkommt, sie betet in der Sache nur das neoliberale Credo nach, dass nichts so sozial sei wie der Markt. Je totaler er sich ausbreitet, umso sozialer sind angeblich seine Wirkungen. So soll sich die europäische Sozialpolitik aus dem eine «Abstimmung der Sozialordnungen begünstigenden Wirken des Binnenmarktes» (Art. 151 Abs. 3 AEUV) ergeben. Was hier «begünstigt» wird, ist der Standortwettbewerb, der nach allen Erfahrungen einen Wettlauf im Sozialabbau bewirkt. Das verrät auch die Steuerpolitik, die sich nach diesem Reformvertrag auf die Harmonisierung der indirekten Steuern beschränkt, während die direkten Steuern, besonders die Unternehmenssteuern, der Schmutzkonkurrenz der sich unterbietenden Staaten überlassen werden. Die vollmundig angekündigte «in hohem Masse wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft» (Art. 3 Abs. 3 EUV) ist ein Widerspruch in sich selbst. Der «Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb» (Art. 119 Abs. 1 AEUV) steht über allem.

Den Gipfel des Zynismus erreicht der Vertrag, wenn er sich gegenüber den «Entwicklungsländern» zum «vorrangigen Ziel, die Armut zu beseitigen» bekennt und dazu nichts anderes vorzukehren weiss als «die Integration aller Länder in die Weltwirtschaft (...) durch den schrittweisen Abbau internationaler Handelshemmnisse» (Art. 21 Abs. 2 EUV). Als ob solche Massnahmen die Armut der Ärmsten bislang nicht gerade vergrössert hätten. Der neoliberale Glaube an die Segnungen des Marktes ist erfahrungsresistent. Die profitierenden Grosskonzerne nehmen's dankend zur Kenntnis.

Der EU-Reformvertrag bedeutet auch das Ende der Sozialisierungen, wie sie sich zum Beispiel im heutigen Bankenwesen oder -unwesen wieder als notwendig erweisen könnten. Was von öffentlichen Unternehmen bleibt, wenn sie sich den Kriterien des Binnenmarktes fügen müssen, ist eine offene Frage. Ob ein Mitgliedstaat Beihilfen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und zur Erhaltung der Arbeitsplätze ergreifen darf, beurteilt nicht dieser Staat, sondern die EU-Kommission. Sie allein ist zuständig für die «Festlegung der für das Funktionieren des Binnenmarktes erforderlichen Wettbewerbsregeln» (Art. 3 Abs. I AEUV). Was sollen zum Beispiel noch Investitionen zur Ankurbelung der Wirtschaft, wenn der Staat seine Aufträge EU-weit ausschreiben muss?

Einen Satz wie «Eigentum verpflichtet» suchen wir in der Charta der Grundrechte umsonst. Dem Recht auf Privateigentum in Art. 17 steht auch kein Recht auf Arbeit gegenüber. Dieses verdunstet zu einem «Recht auf Zugang zu einem unentgeltlichen Arbeitsvermittlungsdienst» (Art. 29 GRCh). Der Europäischen Sozialcharta erweist der Reformvertrag zwar dreimal die Reverenz, aber so verklausuliert, wie es zur Nichtbeachtung erforderlich ist.

Vom Friedens- zum Militärprojekt

Die EU war lange ein Friedensprojekt für Europa. Doch der neoliberale Kapitalismus, der die Kluft und den Unfrieden zwischen Arm und Reich verstärkt, geht auch in der EU einher mit der Aufrüstung der Militärapparate. Der Abschnitt über die Gemeinsame Sicherheitsund Verteidigungspolitik (Art. 41-46 EUV) bringt es an den Tag. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, «ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern». Dieses Aufrüstungsgebot hat schon dem Verfassungsentwurf zur traurigen Berühmtheit verholfen, nicht dem Frieden zu dienen, sondern der Militarisierung Vorschub zu leisten. Damit nicht genug sieht der Reformvertrag auch noch die Einführung eines eigenständigen EU-Militärhaushaltes vor, der «Anschubfonds» genannt. Eine Europäische Verteidigungsagentur ermittelt «den operativen Bedarf». Sie wird nie genug bekommen.

Es geht um Interventionen und Präventivkriege, die in Art. 42 «Missionen ausserhalb der Union» heissen. Den Auftrag für die Durchführung kann der Rat einer «Gruppe von Mitgliedstaaten» erteilen. Für «Missionen mit höchsten Anforderungen» kommen aber nur Mitgliedstaaten in Frage, die «anspruchsvollere Kriterien» erfüllen. Ein militärisches Kerneuropa soll sich in der «Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit» (Art. 46 Abs. I EUV) verwirklichen.

Die grosse Frage ist, ob diese «Missionen» auch unter Umgehung der UNO möglich sein sollen. Nein, sagt Artikel 42, der die «Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen» betont. Ja, sagt derselbe Artikel, der auf die «im Rahmen der Nordatlantikvertrags-Organisation eingegangenen Verpflichtungen» verweist. Die Nato geht in ihrer Doktrin ja schon längst von einer Selbstmandatierung bei Truppeneinsätzen aus und hat sich mit den Interventionen gegen Serbien und Afghanistan auch in der Praxis über das fehlende UNO-Mandat hinweggesetzt.

Über diese «Missionen», die im seltenen Klartext auch mal «Kampfeinsätze» (Art. 43 Abs. I EUV) heissen, beschliesst der Rat einstimmig. Das Einstimmigkeitsprinzip wird gleich wieder durchlöchert, da es innerhalb der «Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit» nur für die «Vertreter der an der Zusammenarbeit teilnehmenden Mitgliedstaaten» gilt. Das EU-Parlament wird über solche Truppeneinsätze bestenfalls «unterrichtet» (Art. 36 Abs. I EUV). Vollends entrechtet werden die Parlamente der an Truppeneinsätzen beteiligten Staaten.

Warum nimmt die Linke in der Schweiz diese Entwicklungen kaum zur Kenntnis? Sie müsste sehr viel kritischer und auch selbstkritischer über eine EU nachdenken, die hinter einer Phraseologie Orwell'schen Ausmasses versteckt, dass sie von Demokratie wenig, von sozialer Sicherheit noch weniger, von Markt und Militär dagegen alles zu halten scheint. Neue Wege, 3/ 2008, Zürich, März 2008.


Am 20. Februar 08 billigte das EU-Parlament den Lissabonner Vertrag. Wie zu erwarten wurde von jenem EU-Gremium, das von gerrne als Inkarnation der "europäischen Demokratie" gesehen wird, nicht thematisiert, dass der Vertrag fast identisch ist mit der EU-Verfassung, die vom Französischen und holländischen Volk verworfen wurde. Als Basis der Parlamentsabsegnungsverfahrens - von Debatte konnte ja keine Rede sein – diente der "Corbett-de Vigo Bericht über den Lissabonner Vertrag". Einer der zu behandelnden Punkte war dabei der Vorschlag "den Ausgang des irischen Referendums zu respektieren"(Amendment No. 32). Diese Vorschlag wurde von 499 EU-Parlamentariern verworfen. Nur 129 stimmte dafür und 33 enthielten sich der Stimme. Sogar ein irischer Parlamentarier, Proinsias de Rossa – stimmte dafür, dass man das Referendum seiner Landsleite missachtet. Nach der Schlussabstimmung sagte der Präsident des EU-Parlamentes, Hans-Gert Poettering: "Eine grosse Mehrheit des Parlaments hat für den Lissabonner Vertrag gestimmt. Dies ist ein Ausdruck des freien Willens der Völker, die Sie repräsentieren. [..] Dieser Vertrag bringt Europa mehr Demokratie. Wir verteidigen die gemeinsamen Werte Europas und " -indem er sich auf einige protestierende Parlamentarier bezog - "wir werden es nie zulassen, dass lauter Lärm vernünftige Argumente übertönt" EU-Observer, 05. März 2008


Peter Gauweiler, Deutscher CSU-Parlamentarier und Mitglied der regierenden Parlamentskoalition möchte, dass das Deutsche Verfassungsgericht in Karlsruhe über die Verfassungsmässigkeit des Lissabonner Vertrages befindet. "Was Brüssel jetzt an Kompetenzen bekommen soll, ist mit unseren demokratischen Prinzipien nicht vereinbar". Er werde wie schon 2005 bei der EU-Verfassung das Bundesverfassungsgericht um eine Überprüfung bitten, falls es nicht noch bei den Beratungen im Bundesrat Änderungen und Klarstellungen in seinem Sinne gebe, sagte Gauweiler. In der Unions-Fraktion habe er deswegen bisher keine Kritik gehört. "Ich habe durchaus das Gefühl, dass viele entweder meine Bedenken heimlich teilen, oder aber froh sind, dass einer das vor Gericht klärt". Gauweiler begründete seine Haltung vor allen Dingen mit dem Kompetenzverlust des Bundesverfassungsgerichts gegenüber dem Europäischen Gerichtshof. Bisher wache Karlsruhe über die unveräußerlichen Rechte der Bürger nach dem Grundgesetz. "Mit dem Lissabon-Vertrag wird die Hoheit über diese Rechte ausländischen Gerichten übergeben, deren Mitglieder allesamt nicht auf das Grundgesetz vereidigt sind. Das gibt das Grundgesetz nicht her." EU-Observer , 10. März.2008, 24. April 2008, Fokus.


Die Lockerung der Feinstaub-Richtlinien der Europäischen Union ist besiegelt: Vertreter der 27 Mitgliedstaaten verabschiedeten 14. April 2008 in Luxemburg eine Neufassung, die zahlreichen Grossstädten eine Gnadenfrist bis 2011 einräumt, um die eigentlich schon seit 2005 geltenden Feinstaub-Grenzwerte einzuhalten. Allerdings wird zusätzlich ein neuer Grenzwert für Kleinstpartikel eingeführt. Auf diesen Kompromiss hatten sich Europaparlament und EU-Regierungen im Dezember 07 geeinigt.

Die Feinstaub-Richtlinien schreiben einen Tageshöchstwert von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter vor, der an höchstens 35 Tagen im Jahr überschritten werden darf. Im Jahresmittel soll die Belastung höchstens 40 Mikrogramm pro Kubikmeter betragen.. In den vergangenen Jahren scheiterten zahlreiche Grossstädte an diesen Vorgaben. Darum sollen Städte in Kessellagen oder mit ungünstigen Wetterverhältnissen bis Mitte 2011 Zeit haben, die Feinstaub Grenzwerte zu erreichen. Irland ist der einzige Staat der Europäischen Union, der nachweislich keine Probleme mit den Richtlinien hat.

Mit den überarbeiteten Richtlinien wird auch ein neuer Grenzwert eingeführt. Während bisher nur Staubpartikel mit einem Durchmesser von 10 Mikrometern (PM10) erfasst wurden, soll ab 2015 eine Obergrenze auch für Kleinstpartikel mit einem Durchmesser von 2.5 Mikrometern (PM2,5) gelten. Sie gelten als besonders gefährlich, weil sie tief in die Lunge eindringen und Atemwegserkrankungen sowie Herz-Kreislauf-Probleme verursachen können. Nach Angaben der EU-Kommission kostet die Feinstaubbelastung jährlich 350 000 Europäern das Leben. NZZ, 15. April 2008-06-19


Ein peruanischer Unternehmer entdeckte vor knapp zehn Jahren, dass die Inka-Nuss, auch Sacha Inchi genannt, den von Kardiologen, Ernährungswissenschaftern und Kosmetologinnen gesuchten Wirkstoff Omega 3 in grösster Konzentration enthält. Wissenschafter hatten bereits zuvor die Nüsse auf ihre Zusammensetzung hin untersucht, ohne aber deren Marktpotenzial zu erahnen. Das aus den braunen Nüssen gepresste goldgelbe, nach Salatblättern riechende Öl fand seinen Weg zunächst auf den Markt in der peruanischen Hauptstadt Lima, dann aber auch nach Japan, in die USA und nach Europa.

Bei der Firma Roda in Lima, die einen Drittel des peruanischen Inka-Nuss-Öls verarbeitet, wollte man es genau wissen: Laut Laborbefund enthält das Öl 48% Omega 3, 35% Omega 6 sowie 9% Omega 9. Diese mehrfach ungesättigten Fette machen das Besondere des Öls aus, das internationale Preise gewonnen hat und inzwischen zu den besten Speiseölen der Welt zählt. Innerhalb des letzten Jahres hat sich der Kilopreis für ungeschälte Nüsse verdoppelt. «Die halbe Welt will dank Sacha Inchi schöner und gesünder werden», meint ein junger Agraringenieur. Bei Roda schätzt man, dass im Jahr 2007 in Peru insgesamt 60 000 Liter Öl aus Sacha Inchi gepresst wurden. Innerhalb von zwei Jahren hat sich damit die Jahresproduktion verzehnfacht. 2008 soll ein neues Rekordjahr werden. Trotz Engpässen bei der Samenbeschaffung rechnet man dieses Jahr mit 120 000 Litern feinsten natürlichen Öls.

Die Förderung von Sacha Inchi in Peru ist Teil einer weltweiten Bewegung zum Schutz der Artenvielfalt durch nachhaltige Nutzung und Kommerzialisierung im Rahmen der 1992 verabschiedeten Biodiversitätskonvention. Gefördert wird die Initiative von der Uno-Kommission für, Handel und Entwicklung (Unctad) unter dem Namen Bio-Commerce. Sorge um die Umwelt, Sozialverträglichkeit und wirtschaftliche Nachhaltigkeit sind die drei Grundpfeiler des Nischenhandels mit den nichtalltäglichen Naturprodukten.

Nur zu gerne würden die peruanischen Exporteure mehr Sacha-Inchi-ÖI nach Europa liefern. Restriktive Vorschriften für den Import des Produkts in die EU-Länder verunmöglichen aber eine massive Verbreitung. Schuld daran ist die Novel-Food-Verordnung der EU. Mit deren Einführung im Jahr 1997 wurde die EU-Gesetzgebung im Bereich Lebensmittelsicherheit verschärft, und neue Produkte haben es schwer, die Zulassung zu bekommen. Aus Sicht der Entwicklungsländer stellt die Verordnung eine indirekte HandeIsbeschränkung dar. Bei der Unctad hat man das Problem längst erkannt und versucht, Druck auf die EU auszuüben. Gegenwärtig wird in Brüssel die Novel-Food-Verordnung revidiert ein langwieriger Prozess allerdings. NZZ, 17. April 2008, S. 31


José Manuel Barroso, Präsident der EU-Kommission, hielt Ende April 08 an der Universität von Cork eine Rede, in der er ein paar Details des Lisabonner Vertrages diskutierte und auf Fragen aus dem Publikum antwortete. Barroso behauptete den irischen Studenten gegenüber, der Lisabonner Vertrag enthalte bezüglich Steuern nichts neues. Dies ist nicht zutreffend.

Artikel 113 (ex-Artikel 93 EGV) besagt nämlich: "Der Rat erlässt gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Europäischen Parlaments und des Wirtschafts- und Sozialausschusses einstimmig die Bestimmungen zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften über die Umsatzsteuern, die Verbrauchsabgaben und sonstige indirekte Steuern, soweit diese Harmonisierung für die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts und die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen notwendig ist". Artikel 113 fügt zu 93 EGV den Passus " und die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen notwendig ist" hinzu. Damit hätte der EU-Gerichtshof bei Annahme des Vertrags eine zusätzlich Handhabe, um in Steuerbelangen Recht zu setzen. 18. April 2008, http://www.eudemocrats.org


Die Diskriminierung der deutschen Sprache bei der Ausschreibung eines EU-Projekts hat der Kommission in Brüssel Kritik vom europäischen Bürgerbeauftragten eingebracht. Sie hätte für das Projekt Bewerbungen in allen offiziellen EU-Sprachen akzeptieren müssen, erklärte der Bürgerbeauftragte am 27. Mai 2008. Er reagierte damit auf eine Beschwerde einer deutschen Nichtregierungsorganisation. Die EU-Kommission hatte im Jahr 2004 ein Rehabilitationsprojekt für Folteropfer ausgeschrieben, das in der EU oder einem Drittland ausgeführt werden sollte. Sie bat um Bewerbungen in englischer, französischer oder spanischer Sprache. Die deutsche Nichtregierungsorganisation wollte ihre Bewerbung auf Deutsch einreichen. Die Kommission bestand jedoch auf einer Übersetzung. Sie erklärte, bei Projekten mit Drittländern sei der Gebrauch aller damals 20 EU-Amtssprachen aus Kosten- und Zeitgründen nicht möglich.

Der Bürgerbeauftragte verwies indes darauf, dass die Kommission zur Annahme von Dokumenten in allen EU-Amtssprachen rechtlich verpflichtet sei. Selbst wenn die Brüsseler Behörde dies für zu teuer und wenig praktikabel halte, könne sie sich dieser Verpflichtung nicht einfach entledigen. Die mittlerweile 23 EU-Amtssprachen sind die in den 27 EU-Staaten verwendeten Nationalsprachen. Einzig Luxemburg hat auf die Erklärung seiner Landessprache, des Letzebuergeschen, zur EU-Amtssprache verzichtet. NZZ, 28. Mai 2008, S. 2


Auf Grund der durch Frey und Stutzer (2002) analysierten Einflusses der direkten Demokratie auf das Glück mittels multivariater Verfahren, kann der Anteil der direkten Demokratie am Glücksbefinden der Schweizerinnen und Schweizer geschätzt werden - neben dem anderer Faktoren wie Einkommen, berufliche Stellung, etc. Auf Grund der entsprechenden Berechnungen gelangen die Spirig und Weder zum Schluss, dass ein Beitritt zur EU und die dadurch einhergehende Minderung der direktdemokratischen Einflussmöglichkeiten durch 1500 Franken pro Kopf und Monat wettgemacht werden müssten, sollte das Glücksbefinden auf gleichem Stand bleiben. Dies würde pro Jahr 86 Milliarden Franken ausmachen.

Beat Spirig und Rolf Weder, To wait or not to wait: Swiss EU-Memberschip as an investment under uncertainty, Revue suisse d'économie et de statistique, März 2008-06-19


Eine Herausforderung für den Euro in den nächsten Jahre bilden hartnäckige Differenzen zwischen den Euro-Staaten bezüglich Inflation und Lohnstückkosten, wie sie in einem Bericht der EU-Kommission zum WWU-Jubiläum dokumentiert sind (http://ce.europa.eu/­economy_finance) . Zum Problem wird dies in Staaten wie Italien und Portugal, die über die letzten zehn Jahre ein unterdurchschnittliches Wirtschaftswachstum und bescheidene Produktivitätsfortschritte mit einer überdurchschnittlichen Inflation und einer Steigerung der relativen Lohnstückkosten kombiniert haben. Die Folge war eine Erosion der Wettbewerbsfähigkeit. Den Spaniern wiederum bescherte die Kombination von hoher Inflation und einheitlicher Geldpolitik tiefe Realzinsen. Dies trug zur konjunkturellen Überhitzung, zum Immobilienboom und zum Leistungsbilanzdefizit bei. In einer Währungsunion kann aber weder ein Verlust an Wettbewerbsfähig mit einer Abwertung kaschiert noch eine Überhitzung mit einer nationalen Zinserhöhung gekühlt werden. Auch der Spielraum der Fiskalpolitik ist begrenzt - Anpassungen müssen über Löhne, Preise und über die Mobilität von Arbeit und Kapital erfolgen. NZZ, 30, Mai 2008 (s. auch Finanz und Wirtschaft vom 27. 10. 2007, Interview mit dem Euro-Kritiker Wilhelm Hankel oder dessen Buch, Die EURO-Lüge ... und andere volkswirtschaftliche Märchen: Eine volkswirtschaftliche Märchensammlung, Wien, Signum, 2007)


Praktisch oppositionslos haben die Abgeordneten der französischen Nationalversammlung bei der Debatte über die Reform der Institutionen einem Antrag zugestimmt, der die Anerkennung der Regionalsprachen in der Verfassung verankert. Zwar steht dort. in Artikel 2 weiterhin, dass Französisch die einzige Amtssprache ist. Dennoch kam der zentralistische Staat, der die Einheit der Republik stets über die regionale Vielfalt stellte, den Minderheiten noch nie so weit entgegen. Noch vor zwei Wochen war ein Abgeordneter, der seine Rede für die Regionalsprachen (Baskisch, Bretonisch,Elsässerdeutsch, Katalanisch) provokativ in seinem katalanischen Dialekt begonnen hatte, von der Ratsvorsitzenden resolut zur Ordnung gerufen worden. Die Anerkennung der Regionalsprachen als Teil des kulturellen Erbes bedeutet nicht, dass Frankreich nun die Charta des Europarates zu den Minderheiten- und Regionalsprachen ratifiziert. NZZ, 247./25. Mai 2008, S. 3 Stärkung der Demokratie in Frankreich

Das französische Parlament hat beschlossen, dass ein Präsident nach zwei Mandatsperioden nicht wiedergewählt werden kann und dass die Volksvertreter ein Vetorecht bei Nominierungen durch den Staatschef erhalten. Die von der Linken geforderte Reform der Senatswahl wurde aber von der Regierungsmehrheit ebenso abgelehnt wie ein lokales Stimmrecht für niedergelassene Ausländer. Erstaunlich deutlich verabschiedete die Nationalversammlung mit Stimmen von rechts und links die Einführung eines für Frankreich völlig neuen Initiativrechts: Ein Fünftel der Parlamentsmitglieder könnten demzufolge gestützt auf die Unterschriften eines Zehntels aller Stimmberechtigten (4,5 Millionen) verlangen, dass eine Gesetzesvorlage der Volksabstimmung unterbreitet wird. Unzulässig wären dabei Vorlagen, die Gesetze rückgängig machen wollen, die vor weniger als zwölf Monaten in Kraft traten.

Ein solches Initiativrecht beurteilen einige gaullistische Abgeordnete der Regierungspartei UMP (Union pour un Mouvement Populaire) als gefährlich. Andere, wie der Vertreter des Nouveau Centre, Christophe Lagarde, sehen darin eine Chance, den Bürgern in der französischen Demokratie eine aktivere Rolle zu geben: «Es kommt nicht häufig vor, dass wir dem Volk einen Teil der Macht zurückerstatten können, die es uns verliehen hat», sagte Lagarde.

Die Idee eines Initiativrechts gehörte zu den Vorschlägen, welche eine Kommission unter dem Vorsitz des ehemaligen Premierministers Edouard Balladur gemacht hatte. Präsident Sarkozy aber hatte sie in der Liste seiner Prioritäten für die Verfassungsrevision nicht berücksichtigt. Nach der Debatte in der Nationalversammlung und im Senat muss die definitive Fassung der Verfassungsrevision der Institutionen am 7. Juli in Versailles von den zum Kongress vereinten Kammern mit einer Dreifünftelmehrheit angenommen werden. NZZ, 24./25. Mai 2008, S. 3


Die Europäische Kommission hat im März 08 Änderungen an ihrem Vorschlag zur Zulassung von Pestiziden abgelehnt, die das EU-Parlament in erster Lesung verlangt hatte. Das Parlament selbst hatte die Vorschäge seines Umweltausschusses noch abgeschwächt. Dieser hatte zum Beispiel ein EU-weites Reduktionsziel für die Anwendung von Pestiziden gefordert: minus 25 Prozent bis 2012 und eine Reduzierung um die Hälfte bis 2050. Dem war das Plenum nicht gefolgt. Das EU-Parlament hatte im Oktober 2007 in der ersten Lesung dennoch Verbesserungsvorschläge eingebracht, darunter strengere Verbotsvorschriften. Nach Meinung der Abgeordneten sollten künftig auch Wirkstoffe mit immunotoxischen und neurotoxischen Eigenschaften verboten werden. Dies lehnte die EU-Kommission nun ab und schlug vor, dass die Industrie diese Stoffe freiwillig ersetzen solle. Rund die Hälfte der Änderungsvorschläge, die die zuständige Berichterstatterin Hiltrud Breyer (Grüne) zusammengetragen hatte, fand die Kommission "inakzeptabel".

Auch die Europäische Pflanzenschutzvereinigung ECP A lehnte von 484 Änderungsvorschlägen des Parlaments 267 ab. Besonders gegen das Verbot von Wirkstoffen mit immunotoxischen und neurotoxischen Eigenschaften läuft die Industrie Sturm. Dies habe ernste Konsequenzen für den europäischen Agrarsektor und würde bis zu 85 Prozent der Pestizidprodukte auf den Index setzen.

Im Mai 08 soll der EU-Ministerrat seine erste Lesung über das Pestizidpaket abhalten. Dieses besteht aus einer Rahmenrichtlinie zum Einsatz von Pestiziden, einer Verordnung zum Inverkehrbringen und der thematischen Strategie zur Nutzung von Pestiziden. Beim dabei Vorgang geltenden Mitentscheidungsverfahren kann die EU-Kommission Kommentare zu den Änderungsvorschlägen des Parlaments machen. Die von der Kommission abgelehnten Änderungen kommen dann nur durch, wenn der Rat sie einstimmig annimmt. Die zweite Lesung des EU-Parlaments findet voraussichtlich im Herbst statt. DNR-Informationen für Deutschland und Europa, Mai 2008, S. 10.


Um die Zusammensetzung der beratenden Fachexpertengruppen der EU ist ein Streit zwischen der EU-Kommission und KritikerInnen aus dem Netzwerk AlterEU entbrannt. Alter-EU, ein Bündnis aus rund 160 Nichtregierungsorganisationen, das sich für mehr Transparenz einsetzt, hatte der Kommission in einem Bericht vorgeworfen, Industrielobbyisten einen unverhältnismäßig großen Einfluss auf die Gesetzgebung zuzugestehen. Vertreter der Wirtschaft dominierten besonders die Expertengruppen, in denen kontroverse Themen wie Biotechnologie oder Emissionsminderungen für Pkw diskutiert würden. Damit sei nicht gewährleistet, dass diese Gruppen tatsächlich im öffentlichen Interesse handelten, sagte der Autor der Studie Yiorgos Vassalos. Vielmehr bestehe die Gefahr, dass einzelne Firmen ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen durchzusetzen versuchten.

Die EU-Kommission wies die Vorwürfe zurück, versprach aber, die Mitgliederlisten der Expertengruppen offenzulegen. Bis zum Sommer solle ein umfassendes Verzeichnis der über 1000 Gruppen erstellt werden. Expertengruppen gehören seit vielen Jahrzehnten zum Verwaltungsapparat der EU. Die meisten Gruppen unterstützen die Kommission bei der Detailarbeit zur Umsetzung beschlossener Gesetzesvorhaben (Komitologieverfahren). Andere beraten die Kommission aber auch bei der Entwicklung neuer Gesetzgebung. Als Mitglieder ernennt die Kommission vorwiegend ExpertInnen der nationalen Regierungen sowie Vertreter von Interessenverbänden und Nichtregierungsorganisationen.

Der deutsche Bundesrechnungshof denkt offenbar ähnlich wie die Organisation LobbyControl, die Mitglied im Leitungskreis von Alter-EU ist. Denn in einem vertraulichen Bericht, den das ARDMagazin Monitor veröffentlichte, beklagen die Rechnungsprüfer, dass "externe Mitarbeiter" aus der Wirtschaft zunehmend im öffentlichen Dienst eingesetzt würden. In den Jahren 2004 bis 2006 hätten etwa 300 Personen aus der Privatwirtschaft in unterschiedlichen Bundesministerien gearbeitet. Sie seien vor allem wegen ihrer speziellen Kenntnisse bei der Erarbeitung von Gesetzesvorlagen eingesetzt worden, heißt es in dem Bericht. LobbyControl hält Interessenkonflikte in solchen Fällen für sehr wahrscheinlich und fordert ein sofortiges Ende dieser Praxis. DNR Informationen für Deutschland und Europa, Mai 2008, S. 23.


Das Parlament der Europäischen Union hat am 21. Mai 08 in Strassburg dem Kompromissvorschlag über eine neue Richtlinie zur strafrechtlichen Ahndung schwerer Umweltvergehen zugestimmt, den Vertreter des Parlaments, des Rats der Mitgliedstaaten und der Brüsseler Kommission vor kurzem ausgehandelt hatten.

Der Rat will das Geschäft in nächster Zukunft bereinigen, worauf die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit haben, die Vorgaben in ihrem nationalen Strafrecht umzusetzen. Schwere Umweltvergehen müssen damit in Zukunft EU-weit und zwingend geahndet werden. Damit soll der «Tourismus» von Umweltsündern unterbunden werden, die für umweltgefährdende Aktivitäten mit Vorliebe Staaten auswählen, deren entsprechende Gesetzgebung noch unterentwickelt ist. Der Kompromissvorschlag listet in einem Annex 69 EU-Richtlinien und -Verordnungen auf, die für strafrechtliche Konsequenzen relevant sind. Grundsätzlich geht es nur um schwere Verstösse gegen diese Gesetze und nur, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen werden. Zudem ist eine Bestimmung eingebaut, wonach nur rechtswidrige Handlungen mit Sanktionen belegt werden können.

Im Wesentlichen geht es um schwere Luft-, Boden oder Gewässerverschmutzung sowie um die Herstellung oder Verwendung von Stoffen, die radioaktiv sind oder die Ozonschicht beeinträchtigen. Ebenfalls unter die neue Richtlinie fallen die gesetzeswidrige Abfallbewirtschaftung, das Töten und der Handel mit geschützten Arten in Fauna und Flora oder die Zerstörung des natürlichen Lebensraums in geschützten Gebieten. Neben natürlichen Personen können auch Firmen zur Rechenschaft gezogen werden. Voraussetzung ist aber, dass der oder die Täter im Interesse dieser Firma handelten und innerhalb des Betriebs «etwas zu sagen haben». Die Richtlinie ist in der Rechtsgeschichte der EU Neuland. Zum ersten Mal dehnt sich nämlich das Gemeinschaftsrecht ins Strafrecht aus, das bisher in der alleinigen Kompetenz der Mitgliedstaaten lag. Das hiess jeweils, Kommission und Parlament mussten draussen vor der Türe bleiben, während die Regierungsvertreter Rahmenbeschlüsse zum Strafrecht aushandelten. Und die Mitgliedstaaten wachten auch eifersüchtig darüber, dass dies so bleibt. Doch im Fall von Umweltvergehen machte die Kommission den Mitgliedstaaten einen Strich durch die Rechnung. Sie klagte vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH),und dieser stellte im letzten Oktober in einem aufsehenerregenden Urteil fest, der Grundsatz der Kompetenz der Mitgliedstaaten im Strafrecht sei zwar weiterhin gegeben. Ausnahmen seien aber da zu machen, wo die EU auf Möglichkeiten der strafrechtlichen Sanktion angewiesen sei, um Gemeinschaftsrecht durchsetzen zu können.

Was der EU dagegen weiterhin verwehrt bleibt, ist das Festsetzen von Strafen, sei es die Art oder die Höhe. Das, so bestimmte der EuGH, bleibe in der ausschliesslichen Kompetenz der Mitgliedstaaten. Das Urteil des EuGH ist natürlich geeignet, das Tor für weitere, ähnliche Ausflüge der EU ins Strafrecht zu öffnen, beispielsweise auf den Gebieten des Konsumentenschutzes, des Binnenmarkts oder des Wettbewerbsrechts. Eben gerade darum hatte der Spruch des EuGH so viel Staub aufgewirbelt, und er ist nach wie vor entsprechend umstritten. Doch Tatsache ist, dass mit dem Vertrag von Lissabon so er wie geplant auf Anfang 2009 in Kraft treten sollte eine erheblich tragfähigere Basis für das gleiche Anliegen geschaffen würde. Im Artikel 69 dieses Vertrags heisst es sinngemäss ebenfalls, dass Richtlinien für die Angleichung der strafrechtlichen Vorschriften in den Mitgliedstaaten geschaffen werden können, falls solche notwendig sind, um die Beachtung der Vorschriften auf einem bestimmten Gebiet der Gemeinschaftspolitik durchsetzen zu können. NZZ, 22. Mai 2008, S. 7


Die EU-Energieminister haben Anfangs Juni 08 in Luxemburg eine Grundsatzeinigung über zentrale Punkte eines Gesetzgebungspakets zur Verschärfung des Wettbewerbs im Energiesektor erzielt. Dabei haben sie die von Deutschland; Frankreich und mindestens sechs weiteren Staaten geforderte Alternative zur Aufspaltung der vertikal integrierten Strom- und Gaskonzerne wie zum Beispiel der EdF akzeptiert. Bei dieser zentralen Streitfrage ging es um die grossen Übertragungsnetze (Höchstspannungsleitungen, Fern-Pipelines). Die EU-Kommission hatte bei Vorlage der Gesetzesvorschläge im September 2007 argumentiert, integrierte Konzerne hätten zu wenig An- reize, durch den Ausbau der Netze Kapazitäten für Konkurrenten zu schaffen und diesen fairen Zugang zu gewähren. Damit werde der Marktein- tritt neuer Anbieter erschwert, da Übertragungsnetze ein natürliches Monopol bildeten. Die Kommission und eine Mehrheit der Mitgliedstaaten, allen voran Grossbritannien und die Nieder- lande, sahen in einer vollständigen, auch eigentumsrechtlichen Trennung dieser Netze von den restlichen Geschäftsbereichen (Produktion/Vertrieb) die beste Option zur Ausräumung dieses Problems «ownership unbundling».

Das von Deutschland und Frankreich angeführte Lager hatte eine solche Aufspaltung der Konzerne stets abgelehnt. Es hätte eine ausreichende Sperrminorität auf die Waage gebracht, um das ganze Vorhaben zu blockieren. Um ihm entgegenzukommen, sieht der Kompromiss nun sowohl im Strom- als auch im Gassektor als Alternative auch das Modell eines unabhängigen Netzbetreibers (Independent Transmission Operator, ITO) vor. Danach behalten die Konzerne das Eigentum an den Netzen, doch soll eine Reihe strenger Auflagen deren Unabhängigkeit stärken. Die JTO-Lösung ist eine Weiterentwicklung des vom deutsch-französischen Lager geforderten «dritten Wegs», wobei die Auflagen auf Druck des britischen Lagers verschärft wurden.

So werden Entscheide über Investitionen in das Netz laut dem Kompromiss von der nationalen Regulierungsbehörde überprüft; diese kann Änderungen verlangen. Die Mehrheit des Managements des lTO darf drei Jahre vor und vier Jahre nach einer Tätigkeit in der Netz-Tochter nicht über Verantwortlichkeiten, Interessen oder Geschäftsbeziehungen mit dem integrierten Konzern verbunden sein. Im Aufsichtsrat des ITO allerdings darf die Konzernmutter eine knappe Mehrheit (die Hälfte der Mitglieder plus einen Vertreter) behalten; die übrigen Personen müssen unabhängig sein. Zwei Jahre nach Umsetzung der neuen Regeln soll die Kommission prüfen, ob diese Vorgaben ausreichen; gegebenenfalls soll sie Korrekturen vorschlagen.

Neben der eigentumsrechtlichen Entflechtung und dem ITO-Modell enthält der Kompromiss noch immer eine weitere Option; die von der Kommission ursprünglich als Kompromiss-Angebot an die Deutschen und ihre Alliierten gedacht war, diesen aber nicht ausreichte: Laut dieser behalten die Konzerne das Eigentum an den Netzen ebenfalls, aber sie müssten ihren Betrieb einem vollständig unabhängigen Systembetreiber (ISO) überlassen.

Die Wahl unter den drei Optionen soll den einzelnen Mitgliedstaaten obliegen. Im Falle des ITO-Ansatzes enthält bereits die geltende Gesetzgebung einige Vorgaben zur Ausgliederung der Netze in separate Töchter. Zum anderen aber ist die im ITO-Modell vorgesehene strengere Trennung nur zum Preis detaillierter regulierender Eingriffe und damit von viel Bürokratie zu haben.

Das Gesetzgebungsverfahren ist mit der Verständigung vom Juni nicht abgeschlossen. Zum einen sind andere Teile des Pakets unter den Mitgliedstaaten noch umstritten; so haben die deutsche und die österreichische Delegation Vorbehalte zur Rolle und zu den Kompetenzen der künftigen europäischen Regulierungsbehörde für grenzüberschreitende Fragen erhoben. In der Netz-Frage allerdings haben die EU-Staaten derart zäh gerungen, dass ein grundsätzliches Aufbrechen des jetzigen Kompromisses nur noch schwer denkbar ist. NZZ, 7./8. Juni 08, S. 23


Von den 785 000 Ehen, die laut dem zuständigen EU-Kommissar Barrot jedes Jahr in der EU geschieden werden, betreffen rund 160 000 oder ein Fünftel Paare mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit. Bei einer Scheidung stellt sich darum immer häufiger die Frage, welches Gericht zuständig sein und auf welche Rechtsordnung es sich abstützen soll. Maria und Sepp in Luxemburg als Beispiel: Maria aus Spanien heiratet Sepp aus Osterreich, und sie ziehen nach Luxemburg. Nach ein paar Jahren entschliessen sie sich zur Scheidung. Doch nach welchem Recht, dem österreichischen, dem spanischen oder dem luxemburgischen? Das ist nicht geregelt.

Seit einigen Jahren versuchen die EU-Justizminister, die Rechtslage so weit zu klären, dass beide Ehegatten von vornherein wissen, nach welcher Rechtsordnung sie geschieden werden können oder müssen. Im Vordergrund stand ein etwas begrenztes Wahlrecht der Ehegatten für den Fall, dass sie sich einigen können. Danach sollte eine «Kaskade» sogenannter Anknüpfungspunkte die Kriterien für die weiteren Entscheidungen bilden. Als Erstes wäre die Rechtsordnung jenes Staats berücksichtigt worden, in dem die Ehegatten einen gemeinsamen Wohnsitz hatten. Wäre das nicht (mehr) der Fall, könnte der letzte gemeinsame Wohnsitz als Kriterium herangezogen werden oder die gemeinsame Staatsangehörigkeit. Gelangt keines dieser Kriterien zur Anwendung, so hätte am Schluss der Grundsatz gegolten, dass das Recht jenes Staats die Grundlage bildet, in dem das Gericht angerufen wurde und sich für zu ständig erklärte. Die Minister mussten sich jedoch eingestehen, dass ein Kompromiss im Konsensverfahren nicht möglich war. Das Vorhaben scheiterte zuletzt an Schweden, dessen äusserst liberale Rechtsordnung eine Scheidung innerhalb eines halben Jahres garantiert. Die schwedische Regierung wollte es nicht zulassen, dass ihre Staatsbürger allenfalls auf der Basis von weniger liberalen Rechtsordnungen geschieden werden könnten. Für grosse, wenn auch nur vorübergehende Aufregung hatte bereits früher die Entdeckung der Tatsache gesorgt, dass Malta gar kein Scheidungsrecht kennt. Diesem Problem - wenn etwa Sepp und Maria sich auf Malta hätten scheiden lassen wollen - wäre man mit der zuletzt diskutierten «Kaskade von Anknüpfungspunkten» gerecht geworden! Auch der Sorge der maltesischen Regierung, die Insulaner könnten sich künftig in Scharen in Italien scheiden lassen, war Rechnung getragen, da ein Kurzaufenthalt nicht als zulässiger Anknüpfungspunkt gegolten hätte. Darum blieb nur Schweden, aber: Schweden blieb hart.

Die Minister einigten sich lediglich darauf, nun auf der Ebene von diplomatischen Arbeitsgruppen nach einem Ausweg aus der Sackgasse zu suchen. Anbieten würde sich das Instrument der «verstärkten Zusammenarbeit».. Dieses sieht vor, dass mindestens acht Mitgliedstaaten auf einem Gebiet weiterschreiten können, auch wenn andere nicht mitmachen. Deutschland steht dieser Idee laut Justizministerin Zypries aber darum skeptisch gegenüber, weil es längerfristig das Risiko birgt, dass ein unübersichtlicher Flickenteppich an Teil-Übereinkommen geschaffen.

Mehr Erfolg erzielten die Minister in Luxemburg bei der Frage der grenzüberschreitenden Vollstreckung von Unterhaltspflichten. Die bisherigen, zeitraubenden Formalitäten (Exequatur) werden durch neue, weit weniger bürokratische Prozeduren ersetzt, die. eine schnellere Zwangsvollstreckung erlauben werden. Ebenfalls geeinigt haben sich die Minister auf die Anerkennung von Abwesenheitsurteilen, die von Gerichten in anderen EU-Mitgliedstaaten gefällt wurden. Dabei wird Verurteilten aber weitgehender Rechtsschutz gewährt; insbesondere haben sie das Recht auf eine Neuverhandlung, wenn sie sich der Justiz stellen. NZZ, 7./8. Juni 08, S. 3


Kurz vor Übernahme des Vorsitzes im Europäischen Rat durch Frankreich auf den 1. Juli 08 hin hat Premierminister Fillon am Mittwoch eine Regierungserklärung zu den Zielen der französischen Europapolitik abgegeben. Aus der Verwerfung in einer Volksabstimmung leitete der Regierungschef die Pflicht ab, «Europas gefährlich schwach brennende Flamme» neu zu entzünden. Es gelte, Europa anders zu gestalten, da die EU schlecht verstanden werde und es nicht vermocht habe, mit ihren Worten und ihren Taten zu überzeugen. In seiner Regierungserklärung versicherte Fillon, dass Frankreich das irische Nein respektieren wolle. Vorderhand müsse die Ratifizierung des EU-Vertrages weitergehen, wie sie bereits durch achtzehn Mitgliedstaaten vollzogen worden sei. Zu gegebener Zeit habe dann eine Antwort auf die Frage gefunden zu werden, wie man die unerlässliche Ratifikation durch alle EU-Staaten erlangen könne, erklärte der Premierminister. Eine Neuverhandlung des Vertrages von Lissabon fasst Paris nicht ins Auge, da dadurch der ganze Ratifikationsprozess wieder von vorne zu beginnen hätte. Vielmehr lässt man sich von der Hoffnung auf eine nochmalige Volksabstimmung in Irland leiten, wie sie schon zweimal auf der Grünen Insel zu der dann erfolgreichen Korrektur eines vorangegangenen negativen EU-Votums abgehalten worden war. NZZ, 19. Juni 2008.


Der Müllskandal in Italien geht in die nächste Runde. Nachdem die EU-Kommission im letzten Jahr ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet hatte, auf das Italien nur unzureichend reagierte, klagt sie nun vor dem Europäischen Gerichtshof. Die ergriffenen Maßnahmen zur Lösung des Problems seien »mangelhaft" und stellten eine Gefahr für die Gesundheit der Bürgerinnen von Neapel und der Region Kampanien dar. Die Müllprobleme führt die EU-Kommission auf die seit über einem Jahrzehnt andauernde unzureichende Umsetzung der EU-Abfallgesetze zurück. Den Behörden sei es nicht gelungen, "einen klaren Zeitplan für Fertigstellung und Inbetriebnahme der Sortieranlagen, Abfalldeponien, Müllverbrennungsanlagen und anderer Einrichtungen zur Behebung der Müllprobleme in der Region vorzulegen", so die Kommission.

Die Abfallentsorgung ist ein lukratives Geschäft, das vor Ort größtenteils von der lokalen Mafia kontrolliert wird. Nachdem Neapel im letzten Sommer schlechte Presse bekam, zog der Müllskandal internationale Kreise. Die Abfallberge in den Straßen wurden teilweise bis nach Sachsen verfrachtet. Dies führte wiederum in Sachsen zu einem Skandal, weil der Abfall aus Italien in der dortigen Müllverbrennungsanlage nicht ordnungsgemäß gelagert und entsorgt wurde. Die Deutsche Umwelthilfe hatte diese Missstände an die Öffentlichkeit gebracht (umwelt aktuell 03.08, S. 4).

Die EU-Kommission verklagt gleichzeitig Österreich, weil das Land Lkw-Transporte von Müll und Bauschutt auf der stark verkehrsbelasteten Inntalautobahn A1Z verbieten will. Dies gefährde den freien Handel. Umweltverbände protestieren seit Jahren gegen den zunehmenden "Mülltourismus" quer durch Europa. EU-Kommission, www.europa.eu/rapid/ (Reference IP/O8/70S und IP/O8/697; DNR-Informationen für Europa und Deutschland, Juni 2008, S. 8.


Die "guernica" (Zeitung der Werkstatt Frieden & Solidarität) hat die Entwicklung der Löhne und Gehälter in Österreich seit den 80er Jahren unter die Lupe genommen. Das Ergebnis ist eindeutig: während in den 12 Jahren vor dem EU-Beitritt der Löhne und Gehälter noch einigermaßen mit dem Wachstum der Wirtschaft Schritt halten konnten, ist es damit seit dem EU-Beitritt schlagartig vorbei. Die ArbeitnehmerInnen werden vom Wirtschaftswachstum abgekoppelt. Die Reallöhne gehen zurück bzw. stagnieren, während die Gewinne davon galoppieren.

Vergleicht man die 12 Jahre vor dem EU-Beitritt (1982 – 1994) mit den 12 Jahren danach (1994 – 2006), so zeigt sich zunächst, dass sich das reale BIP-Wachstum nach dem Beitritt abgeschwächt hat (um immerhin 4,5%). Viel entscheidender jedoch ist die dramatisch veränderte Verteilung des gesellschaftlichen Reichtums, die seit Mitte der 90er Jahre stattgefunden hat. Als besonders aufschlussreich erweist sich die Gegenüberstellung der Nettorealeinkommen pro Arbeitnehmer – also das, was effektiv im Geldbörsel bleibt - mit dem realen Bruttoinlandsprodukt/Einwohner (sh. Grafik einzufügen). Von 1982 bis 1994 wurden die Arbeitnehmer noch einigermaßen – wenn auch nicht mehr vollständig - am Wachstum der Güter und Dienstleistungen beteiligt. In diesen 12 Jahren stieg das BIP/Kopf um rd. 26%, die Nettorealeinkommen/ArbeitnehmerIn um 20,4%. Mit dem EU-Beitritt ändert sich das Bild geradezu schlagartig. Während das BIP/Kopf nach wie vor stetig ansteigt, erleben die ArbeitnehmerInnen in 10 von 12 Jahren Reallohnverluste gegenüber 1994. 2007 liegt das Nettorealeinkommen gerade einmal um 0,7% über dem Jahr 1994, während das BIP bereits um über 20,4% gegenüber dem Vergleichsjahr von 1994 angestiegen ist.

Untere Lohngruppen stürzen ab. Dabei verhüllen die durchschnittlichen Einkommen der ArbeitnehmerInnen, dass auch innerhalb der unselbständig Erwerbstätigen die Schere immer weiter auseinandergeht. Vor allem für die unteren Einkommensgruppen hat sich die Lage geradezu dramatisch verschlechtert. So ist das 1. Quartil der Arbeitnehmer-Einkommen (d.h. ein Viertel verdient weniger, drei Viertel verdienen mehr) netto real seit 1997 um 11,5% zurückgegangen, bei den ArbeiterInnen gar um 22,5%. Das heißt freilich nicht, dass die Stundenlöhne um diesen Betrag gekürzt wurden, in diesen Daten kommt vor allem zum Ausdruck, dass die Zahl der geringfügig und prekär Beschäftigten massiv angestiegen ist. Doch auch durch diese inflationsbereinigten Zahlen wird die Entwicklung der wirklichen Kaufkraftentwicklung noch beschönigt. Denn die Realeinkommen ermitteln sich aus einer durchschnittlichen Inflationsrate, wo Lebensnotwendiges und Luxuskonsum zusammenfließen. Eine detaillierte Untersuchung der Preissteigerungen ergibt, dass die Ausgabengruppe "Wohnen – Energie – Wasser" fast doppelt so schnell gestiegen ist wie die durchschnittliche Inflation. Und gerade diese Ausgaben schlagen im Warenkorb von Niedrigverdienern überproportional zu Buche, während sie vom Preisverfall bei Fernreisen und Elektrogeräten wenig bis gar nicht profitieren.

Großkonzerne profitieren. Wenn das BIP pro Einwohner deutlich steigt, aber die Arbeitnehmereinkommen stagnieren oder sogar sinken, muss wer anderer kräftig profitieren. Die seit dem EU-Beitritt um rd. 6% steigende "Gewinnquote" (d.h. Anteil der Betriebsüberschüsse und Selbständigen-Einkommen am Volkseinkommen) bringt diese Entwicklung nur unzureichend zum Ausdruck, denn innerhalb der selbständig Erwerbstätigen geht die Schere zwischen oben und unten kräftig auseinander. Bei den Selbständigen verdient das oberste Einkommensviertel fünf Mal so viel wie das unterste (bei den Unselbständigen beträgt dieser Unterschied "nur" das Zweieinhalb-fache). Exorbitant angewachsen sind die Gewinne der großen Konzerne. Zwischen 2002 und 2006 sind die Gewinne (nach Steuer) der 30 größten börsenotierten österreichischen Konzerne um 380%, deren Dividendenausschüttungen um 220%, die Managergehälter um 120% gestiegen. Der Personalaufwand je Mitarbeiter ist dagegen um 1% gesunken. Werkstatt-Rundbrief Nr. 17/2008, 4. Juni 2008, Werkstatt Frieden & Solidarität, Waltherstr. 15, 4020 Linz, Tel. 0732/771094, Fax 0732/797391, www.werkstatt.or.at


Ende Dezember 2007 hat der EuGH zwei spektakuläre Urteile gefällt, welche die Sozialsysteme der EU erschüttern könnten. Anhand zweier Arbeitskonflikte in Schweden und Finnland kamen die obersten EU-Richter zu folgenden Urteilen: Erstens: Unternehmen, die einen Firmensitz in einem Billiglohnland der EU haben, dürfen in allen anderen EU-Staaten Beschäftigte unter Kollektivvertrag zahlen (in Schweden zahlte eine estnische Firma 50% unter KV!). Zweitens: Gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen gegen diese Art des Lohndumpings sind unzulässig. Begründung: Sicherung des "freien EU-Binnenmarktes", wie er durch die EU-Verträge vorgegeben ist. Ein prominenter Arbeitsrechtler hat bereits darauf hingewiesen, dass auf Grundlage dieses Urteils in Hinkunft auch Streiks, die den "freien Warenverkehr" beeinträchtigen (z.B. Eisenbahnerstreiks) per EU-Recht niedergeschlagen werden könnten. Diese EuGH-Urteile stellen daher einen Dammbruch dar, grundlegende Errungenschaften der ArbeitnehmerInnen wie Kollektivverträge und das Streikrecht drohen unter dem Hammer des EU-Binnenmarktes zu zerbrechen. Werkstatt-Rundbrief Nr. 17/2008, 4. Juni 2008


Die von den EU-Arbeits- und Sozialministern vorgelegte EU-Arbeitszeitrichtlinie weist sozialpolitisch ins 19. Jahrhundert zurück:

  • die Wochenarbeitszeit soll 60 Stunden betragen können (im Fall von Tarifregelungen sogar darüber), im Fall von Bereitschaftsdiensten darf die Wochenarbeitszeit 65 Stunden dauern.
  • Der Durchrechnungszeitraum wird auf 12 Monate ausgedehnt, sodass der Flexibilisierung und überlangen Tages- und Wochenarbeitszeiten Tür und Tor geöffnet werden.
  • Das sog. "opt-out" für die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 48 Stunden soll beibehalten werden. D.h. die Arbeitgeber können Druck auf den/die einzelnen Arbeitnehmer/in ausüben, einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit über 48 Stunden einzelvertraglich zuzustimmen.
  • Der inaktive Teil der Arbeitsbereitschaft soll nicht mehr als Arbeitszeit gelten. Damit wird "auf EU-Ebene eine Tür geöffnet, dass Arbeitnehmer am Arbeitsplatz anwesend sein müssen, ohne dass es als Arbeitszeit zählt", kritisiert dazu der stv. Direktor der Österreichischen Ärztekammer, Lukas Stärker.

Arbeitszeit immer länger.

Für die Werkstatt Frieden & Solidarität zeigt die EU-Arbeitszeitrichtlinie einmal mehr, dass die EU-Ebene den Regierungschefs und Konzernen als Instrument dient, um soziale Errungenschaften auf nationalstaatlicher Ebene auszuhebeln. Die ArbeitnehmerInnen und sozial schwache Gruppen sind die großen VerliererInnen des EU-Beitritts. Seit dem EU-Beitritt ist in Österreich nicht nur die Lohnquote (Anteil der Löhne und Gehälter am Volkseinkommen) um über 6% gesunken, auch die reale Arbeitszeit hat sich seither deutlich erhöht. Die reale durchschnittliche Wochenarbeitszeit der Vollzeiterwerbstätigen stieg von 41,3 Stunden (1995) auf 44,1 Stunden (2006). Alleine im Zeitraum 2004 bis 2007 stieg die Zahl der regelmäßig Überstunden leistenden ÖsterreicherInnen um 26,8% auf 822.000 Menschen. Das gesamte Überstundenvolumen entspricht einem Arbeitskräftepotential von 190.000 Vollzeit-Arbeitskräften.

Burn-Out und steigendes Unfallrisiko.

Die überlangen Arbeitszeiten (sowie langen Durchrechnungszeiträume) führen zu Lohnverlusten, da sich die UnternehmerInnen die Überstundenzuschläge ersparen. Sie führen aber auch zu Burn-Out und steigender Unfallgefahr: "Das Unfallrisiko steigt exponenziell mit längeren Arbeitsschichten", urteilt Univ.-Prof. Dr. Hugo W. Rüdiger (Klinische Abteilung Arbeitsmedizin). Außerdem sind "alle Grenzwerte auf den Acht-Stunden-Tag und die 40-Stunden-Woche ausgerichtet." (Medical Tribune 21/07).

Dass ÖGB-Präsident Hundsdorfer diese EU-Arbeitszeitrichtlinie kritisiert, ist ebenso erfreulich wie unernst. Gerade im Vorjahr hat die ÖGB-Führung gemeinsam mit der Wirtschaftskammer für die Regierung ein Arbeitszeitpaket geschnürt, das in dieselbe Richtung wie die EU-Arbeitszeitrichtlinie geht: unter anderem wird dadurch die 60-Stundenwoche und ein 12-Stunden-Arbeitstag während der Hälfte des Jahres ermöglicht. Die derzeit in allen EU-Ländern laufende Verlängerung und Flexibilisierung der Arbeitszeit sowie die Aushöhlung von Kollektivverträgen und sozialrechtlichen Standards gehen auf die sog. Lissabon-Strategie zurück, auf die sich die EU-Staatschefs im Jahr 2000 geeinigt haben. Durch Liberalisierung und Deregulierung der Arbeitsverhältnisse soll damit die EU zum "wettbewerbsstärksten Raum der Welt" werden. Werkstatt-Rundbrief Nr. 18/2008, Juni 2008


Zum dritten Mal haben die Gewerkschaften vor einem Entscheid über die Personenfreizügigkeit mit der EU die Forderung nach Absicherung der Löhne und Arbeitsbedingungen eingebracht. Nach der Einführung der flankierenden Massnahmen beim Abschluss der bilateralen Abkommen und nach der Verschärfung anlässlich der Ausdehnung auf die zehn neuen EU-Mitglieder von 2004 ging es mit Blick auf den Einbezug von Rumänien und Bulgarien speziell um die praktische Durchsetzung. Erreicht wurde namentlich die Aufstockung des Personals für die Kontrollen, die grundsätzlich in allen Betrieben, besonders aber im Fall grenzüberschreitender Arbeitseinsätze erfolgen.

Der Dachverband an der Delegiertenversammlung Mitte Juni 08 in Bern beschränkte sich auf den einstimmig gefällten Beschluss, kein Referendum zu ergreifen oder zu unterstützen. Die eigentliche Parole soll erst kurz vor der zu erwartenden Volksabstimmung festgelegt werden. Bis dahin haben der Vorstand und das Sekretariat «alles zu tun, um die noch pendenten Probleme zu lösen».

Wie Damel Lampart, Chefökonom; ausführte, sind schon etliche Fragen im Sinn des SGB gelöst. In den letzten anderthalb Jahren wurden 30 000 Lohnkontrollen durchgeführt, 5000 Verstösse festgestellt und die Verantwortlichen gebüsst oder mit einer Sperre belegt. Das Bussenmaximum wurde von 5000 auf 10 000 Franken erhöht, ertappte Scheinselbständige müssen den Arbeitseinsatz sofort abbrechen. Die Einigung auf einen neuen Landesmantelvertrag in der Bauwirtschaft hat ein grosses Loch in der Flanke geschlossen.

Noch offen ist die Erfüllung weiterer gewerkschaftlicher Forderungen. Für die Festlegung von Mindestlöhnen für Haushalthilfen einschliesslich Reinigung laufen Abklärungen; ein Entscheid soll in der zweiten Jahreshälfte fallen. Ein Gesamtarbeitsvertrag für Temporärarbeit (bisher gab es nur eine Regelung für den Bau) ist ausgehandelt, aber noch nicht ratifiziert und allgemeinverbindlich erklärt. Wichtig sind für den SGB ausserdem ein Gesamtarbeitsvertrag für den Bereich der Post und generell die vertragliche Erhöhung der Mindestlöhne.

Es zeigte sich, dass die Stimmung besonders in Grenzkantonen wie dem Tessin und Genf heikel ist. Zudem wurde der Bundesrat aufgefordert, trotz Reklamationen aus Österreich und Deutschland an der achttägigen Frist für die Anmeldung grenzüberschreitender Dienstleistungen festzuhalten. Eine neue Gefahr sieht der Gewerkschaftsbund in der Revision des Gesetzes über das Beschaffungswesen. Nach dem Vernehmlassungsentwurf muss ein Anbieter zwar weiterhin bestimmte Arbeitsbedingungen einhalten. Massgebend sollen allerdings nur noch staatliche Regelungen sein, also allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge. Andere Vereinbarungen oder die üblichen Arbeitsbedingungen «können» ein Kriterium sein. Zudem gelten für ausländische Anbieter wie bisher die Bedingungen am Ort, wo die Leistung erbracht wird, für inländische hingegen jene am Ort ihres Sitzes. Darin sieht der SGB eine Ritzung eines Prinzips für den Schutz einheimischer Arbeitnehmer und einen Ansatzpunkt für die EU, Gleichbehandlung zu verlangen. In einer Resolution wurde die Gesetzesänderung als inakzeptabel bezeichnet; sie würde eine Nivellierung nach unten bringen. NZZ, 17. Juni 08, S. 13


Der französische Aussenminister Bernard Kouchner warnte Irland bezüglich der Konsequenzen eines Neins zum Lissaboner Vertrag (Radio-Sendung von RTL France), Irland würde das erste Opfer einer Ablehnung sein. Kouchner meinte, ein Nein würde im übrigen "Europa" einem "gigantischen Unverständnis" begegnen. Kouchner warf den Iren für diesen Fall vor, sie würden sich undankbar verhalten, angesichts des Nutzens, den sie aus der EU-Mitgliedschaft gezogen hätten. Kouchner betonte, dass Frankreich, das in den nächsten 6 Monaten die EU-Präsidentschaft innehat, so oder so fortfahren werde, den Vertrag umzusetzen. EU-Observer, 10. Juni, 2008


In einer Sendung des Echos der Zeit des Schweizer Radios vom 13. Juni 08 sagte Klaus Hänsch, sozialdemokratischer deutscher Ex-EU-Parlamentspräsident, die Abstimmung der Iren hätten nichts mit Demokratie zu tun. Demokratie würde darin bestehen, dass die Iren über den Verbleib in der EU entscheiden können, nicht jedoch über die Weiterentwicklung der Verträge. Er warf den Vertragsgegnern vor, mit Lügen gearbeitet zu haben.


Rolle der Regierung: Alle Mitglieder für Ja. Außenministerium wirbt mit Steuergeldern auf Website für Vertrag. Große Regierungskampagne erst nach Brian Cowens Regierungsantritt am 7. Mai. Regierungschef schloss mit der Führung des Bauernverbandes ein Geheimabkommen um sich die Zustimmung des Verbands zu sichern; die Abmachung scheint unhaltbare Versprechen zu beinhalten. Rolle der EU und ihrer Repräsentanten: Die EU-Kommission unterstützt die Pro-Vertragskampagne mit "Information", es ist nicht transparent wieviel EU-Gelder zur Unterstützung der Ja-Kampagne verwendet wurden. Die EU vertagte alle Entscheidungen, die bei den Iren unpopulär sein könnten (z.B. Verteidigung, Steuern, Agrarsektor). Besuche durch hochrangige EU-Vertreter (Barroso, Pöttering, Wallström). EU-Vertreter drohten den Iren mit Konsequenzen im Falle eines Neins. Juni 08, www.mehr-demokratie.de (Auszug aus dem Referendum-Report Irland, Juni 08, für mehr Details s. angegebene Home-Page).


Von den EU-Befürwortern wird den Gegner von weiteren "Integrationsschritten" gerne vorgeworfen, sie seien nicht informiert und würden nur gefühlsmässig "argumentieren". Dies ist natürlich völlig unzutreffend. Wenn jemand informiert ist, sind es jeweils die Gegner, während sich die EU-Befürworter gewöhnlich mit schönen Gefühlen begnügen. Dies hat sich im Falle Irlands wieder bestätigt: Sowohl Regierungschef Brian Cowen als auch EU-Kommissar Charlie McCreevy gaben zu, den Vertrag nicht gelesen zu haben. McCreevy meinte sogar, das "kein vernünftiger Mensch" sich die Mühe machen würde, den komplizierten Text von Anfang bis Ende zu lesen. Selbst die Referendumskommission kam ins Stolpern. Deren Leiter Richter Larfhlaith O'Neill tat sich sehr schwer, als er im Fernsehen live Vertragsinhalte erläutern sollte; er konnte Detailfragen nicht vollständig beantworten. Die Referendumskommission ist ein neutrales Gremium, eingesetzt um die Wähler zum Abstimmen zu motivieren und den Vertrag zu erklären. 15. Juni 08, http://www.mehr-demokratie.de/­irland-nach-dem-nein.html


Die Befürworter des Lissabonner-Vertrages verbreiten die Meinung, eine tiefe Stimmbeteilung würde den EU-Skeptikern in die Hände arbeiten. Dies wird jeweils ohne statistisches Material aus Irland behauptet – es würde denn auch allen bisherigen Kenntnissen zum Stimmverhalten widersprechen. In der Tat sind die Mittelschichten tendentiell EU-freundlichen eingestellt und es sind diese Schichten, die überproportional an Abstimmungen und Wahlen teilnehmen. Eine hohe Stimmbeteilung erhöht deshalb die Chancen eines Neins, da diese durch die erhöhte Teilnahme der "unteren Schichten" zustande kommt. Von den 3,05 Millionen registrierten Wählern nutzten am 13. Juni 08 45 Prozent die Gelegenheit, über den Vertrag abzustimmen, wie der staatliche Rundfunkt RTE berichtete. Damit war die Stimmbeteilugung höher als bei vorangegangenen EU-Abstimmungen in Irland.


EU-Parlamentarier waren in geheimes Lobbying durch führende multinationale Unternehmungen involviert. Ihre Fraktionen waren angeblich nicht informiert. Die Parlamentarier waren handverlesen, um die Geschäftsinteressen des mittels des "The European Parliament and Business Scheme" (EBPS) organisierten "Zusammenarbeit" zu fördern. Angeführt wurde die Gruppe durch den Spanier Vidal-Quadras. Beteiligte Unternehmungen sind Gas de France, Telefonica, Thalys, British American Tobacco, Unilever, Ericsson, Microsoft, sowie weiteren Firmen. Die EBPS wurde durch den früheren Präsidenten des EU-Parlamentes, Pat Cox, gegründet, der heute als Berater und Präsident der Internationalen Europäischen Bewegung aktiv ist. http://www.eudemocrats.org/­22/­article/­103/­ Juni 12, 2008.


Das niederländische Parlament hat am 5. Juni 08 mitgrosser Mehrheit den Vertrag von Lissabon zur Reform der Europäischen Union gebilligt. Die Parteien der christlich-sozialen grossen Koalition in Den Haag stimmten für den Vertrag und bekamen Unterstützung von den oppositionellen Liberalen. Die Sozialisten und einige kleinere Oppositionsparteien lehnten ihn jedoch ab. Ministerpräsident Jan Peter Balkenende hatte in den Debatten an den beiden Vortagen betont, der Lissabon-Vertrag unterscheide sich wesentlich vom früheren Entwurf einer EU-Verfassung. Dieser war vor drei Jahren unter anderem bei einer Volksabstimmung in den Niederlanden gescheitert. Der neue Text von Lissabon ist nach Darstellung der Regierung in Den Haag ein normaler EU-Vertrag, über den es kein weiteres Referendum geben muss. NZZ, 6.Juni 2008

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