Willy Spieler, Neue Wege
Im Maiheft 2004 der Neuen Wege habe ich unter dem Titel «Nicht diese EU-Verfassung!» geschrieben: «Gewiss, die EU war noch nie ein linkes Projekt, aber es kann für uns auch kein linkes Projekt sein, ihr fernbleiben zu wollen. Im Gegenteil: Wenn die Schweiz in der EU wäre, dann könnt-en wir diesen Verfassungsentwurf bekämpfen und für ein demokratisches, soziales und friedliebendes Europa einstehen.» Inzwischen ist die Verfassung am Widerstand Frankreichs und der Niederlande gescheitert. Doch die EU hat nichts dazugelernt. Der am 13. Dezember 2007 in Lissabon verabschiedete Reformvertrag gleicht dem abgelehnten Verfassungsentwurf wie ein Ei dem andern. Demokratie wird kleingeschrieben. Neoliberale Marktideologie verdrängt soziale Gerechtigkeit. Die EU wird von einem Friedenszu einem Militärprojekt. Dass die einzelnen Parlamente den Vertrag von Lissabon grossmehrheitlich durchwinken werden, ist beim heutigen Zustand der europäischen Sozialdemokratie so gut wie sicher. Frankreichs Nationalversammlung hat den Vertrag bereits ratifiziert. Österreich dürfte im April, Deutschland im Mai folgen. Nur Irland muss ihn laut eigener Verfassung einem Referendum unterstellen. Wie würde die Schweiz entscheiden, wäre sie bereits EU-Mitglied?
Undemokratisch ist schon die alleinige Genehmigung des Vertrags durch die nationalen Parlamente. Warum soll nur gerade in Irland das Volk über diesen Vertrag abstimmen? Warum nicht auch in Frankreich und den Niederlanden, wo die EU-Verfassung verworfen wurde? Warum nicht in Grossbritannien, wo Tony Blair 2004 ein Referendum über die EU-Verfassung versprochen hatte? Weil, so heisst es, lediglich eine Revision der bisherigen EU-Verträge vorliege. «The constitutional project, as the document states, was abandoned», erklärte Blairs Nachfolger Brown an einer Medienkonferenz vom 9. Juli 2007. Ganz anders sieht es die deutsche Bundesregierung in ihrer Presseerklärung vom 7. November 2007: «Der Begriff war nach der Ablehnung bei den Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden nicht mehr haltbar. Das erklärte Ziel der deutschen Ratspräsidentschaft war es aber, die Substanz der Verfassung zu erhalten. Dies konnte erreicht werden.»
Wachsendes Demokratie-Defizit
Ja, der Reformvertrag entspricht so sehr dem gescheiterten Verfassungsentwurf, dass von einer Mogelpackung die Rede sein müsste. Übergangen werden vor allem jene Bürgerinnen und Bürger, die das Verfassungsprojekt verworfen haben und denen jetzt ein in der «Substanz» deckungsgleicher Reformvertrag aufoktroyiert wird. Eine EU, die mit formalistischen Tricks dem Verdikt ihrer Bürgerinnen und Bürgern entgehen will, kommt ihnen aber gewiss nicht näher. Sie vergrössert nur das Demokratie-Defizit, das ihr ohnehin anhaftet.
Der Hauptunterschied zum Vertragsentwurf liegt darin, dass der neue Text noch schwerer lesbar ist. Völlig unübersichtlich wurden etwa dreihundert Änderungsartikel dem bisherigen Vertrag über die Europäische Union (EUV) und dem Gründungsvertrag der Europäischen Gemeinschaft eingefügt, der jetzt Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) heisst. Hinzu kommt als weiterer Vertragsbestandteil eine Grundrechte-Charta (GRCh), deren Nichtbeachtung Grossbritannien und Polen sich in einem Zusatzprotokoll ausbedungen haben... Ob diese Verwirrung Strategie ist, um die Mitgliedstaaten vor weiteren Volksabstimmungen abzuschrecken?
Nach wie vor undemokratisch ist die vorgesehene Arbeitsweise der Union. Dass diese auf der «repräsentativen Demokratie» beruhe (Art. 10 Abs. I EUV), ist, mit Verlaub, ein Etikettenschwindel. Das EU-Parlament ist keine echte Legislative; es darf Gesetze in der Regel nur auf Vorschlag der EU-Kommission und nur zusammen mit dem Ministerrat erlassen. Dürftig entwickelt ist auch die Gewaltenteilung. Das Parlament kann zwar der EU-Kommission das Vertrauen entziehen. Doch gibt es neben und über der Kommission den «Europäischen Rat» (der Staatsund Regierungschefs) und den «Rat» (der MinisterInnen). Die beiden Räte leiten die EU wie einen Konzern und unterliegen keiner parlamentarischen Kontrolle weder in der EU noch in den Mitgliedstaaten.
Warum diese Angst vor dem Parlament und erst recht vor den Bürgerinnen und Bürgern, die schlicht nicht ernst genommen werden? Die Entscheidungen, die «bürgernah» (Art. lAbs. 2 EUV) sein sollen, werden bestenfalls für die Bürger/innen, jedenfalls nicht mit ihnen und schon gar nicht durch sie getroffen. «Brüssel» würde intervenieren, wenn ein Mitgliedstaat auf die Idee käme, seine Exekutive mit derartigen Vollmachten zu Lasten des Parlaments auszustatten.
Neoliberalismus pur
Das «Soziale» ist zwar ein Wort, das in verschiedensten Varianten 150mal vorkommt. Doch es verblasst bei eingehender Lektüre zu einem Katalog frommer Wünsche, ohne rechtliche Verbindlichkeit und gebunden an den «Rahmen des Binnenmarktes». Wie «sozial» auch immer die Union in Worten daherkommt, sie betet in der Sache nur das neoliberale Credo nach, dass nichts so sozial sei wie der Markt. Je totaler er sich ausbreitet, umso sozialer sind angeblich seine Wirkungen. So soll sich die europäische Sozialpolitik aus dem eine «Abstimmung der Sozialordnungen begünstigenden Wirken des Binnenmarktes» (Art. 151 Abs. 3 AEUV) ergeben. Was hier «begünstigt» wird, ist der Standortwettbewerb, der nach allen Erfahrungen einen Wettlauf im Sozialabbau bewirkt. Das verrät auch die Steuerpolitik, die sich nach diesem Reformvertrag auf die Harmonisierung der indirekten Steuern beschränkt, während die direkten Steuern, besonders die Unternehmenssteuern, der Schmutzkonkurrenz der sich unterbietenden Staaten überlassen werden. Die vollmundig angekündigte «in hohem Masse wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft» (Art. 3 Abs. 3 EUV) ist ein Widerspruch in sich selbst. Der «Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb» (Art. 119 Abs. 1 AEUV) steht über allem.
Den Gipfel des Zynismus erreicht der Vertrag, wenn er sich gegenüber den «Entwicklungsländern» zum «vorrangigen Ziel, die Armut zu beseitigen» bekennt und dazu nichts anderes vorzukehren weiss als «die Integration aller Länder in die Weltwirtschaft (...) durch den schrittweisen Abbau internationaler Handelshemmnisse» (Art. 21 Abs. 2 EUV). Als ob solche Massnahmen die Armut der Ärmsten bislang nicht gerade vergrössert hätten. Der neoliberale Glaube an die Segnungen des Marktes ist erfahrungsresistent. Die profitierenden Grosskonzerne nehmen's dankend zur Kenntnis.
Der EU-Reformvertrag bedeutet auch das Ende der Sozialisierungen, wie sie sich zum Beispiel im heutigen Bankenwesen oder -unwesen wieder als notwendig erweisen könnten. Was von öffentlichen Unternehmen bleibt, wenn sie sich den Kriterien des Binnenmarktes fügen müssen, ist eine offene Frage. Ob ein Mitgliedstaat Beihilfen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und zur Erhaltung der Arbeitsplätze ergreifen darf, beurteilt nicht dieser Staat, sondern die EU-Kommission. Sie allein ist zuständig für die «Festlegung der für das Funktionieren des Binnenmarktes erforderlichen Wettbewerbsregeln» (Art. 3 Abs. I AEUV). Was sollen zum Beispiel noch Investitionen zur Ankurbelung der Wirtschaft, wenn der Staat seine Aufträge EU-weit ausschreiben muss?
Einen Satz wie «Eigentum verpflichtet» suchen wir in der Charta der Grundrechte umsonst. Dem Recht auf Privateigentum in Art. 17 steht auch kein Recht auf Arbeit gegenüber. Dieses verdunstet zu einem «Recht auf Zugang zu einem unentgeltlichen Arbeitsvermittlungsdienst» (Art. 29 GRCh). Der Europäischen Sozialcharta erweist der Reformvertrag zwar dreimal die Reverenz, aber so verklausuliert, wie es zur Nichtbeachtung erforderlich ist.
Vom Friedens- zum Militärprojekt
Die EU war lange ein Friedensprojekt für Europa. Doch der neoliberale Kapitalismus, der die Kluft und den Unfrieden zwischen Arm und Reich verstärkt, geht auch in der EU einher mit der Aufrüstung der Militärapparate. Der Abschnitt über die Gemeinsame Sicherheitsund Verteidigungspolitik (Art. 41-46 EUV) bringt es an den Tag. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, «ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern». Dieses Aufrüstungsgebot hat schon dem Verfassungsentwurf zur traurigen Berühmtheit verholfen, nicht dem Frieden zu dienen, sondern der Militarisierung Vorschub zu leisten. Damit nicht genug sieht der Reformvertrag auch noch die Einführung eines eigenständigen EU-Militärhaushaltes vor, der «Anschubfonds» genannt. Eine Europäische Verteidigungsagentur ermittelt «den operativen Bedarf». Sie wird nie genug bekommen.
Es geht um Interventionen und Präventivkriege, die in Art. 42 «Missionen ausserhalb der Union» heissen. Den Auftrag für die Durchführung kann der Rat einer «Gruppe von Mitgliedstaaten» erteilen. Für «Missionen mit höchsten Anforderungen» kommen aber nur Mitgliedstaaten in Frage, die «anspruchsvollere Kriterien» erfüllen. Ein militärisches Kerneuropa soll sich in der «Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit» (Art. 46 Abs. I EUV) verwirklichen.
Die grosse Frage ist, ob diese «Missionen» auch unter Umgehung der UNO möglich sein sollen. Nein, sagt Artikel 42, der die «Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen» betont. Ja, sagt derselbe Artikel, der auf die «im Rahmen der Nordatlantikvertrags-Organisation eingegangenen Verpflichtungen» verweist. Die Nato geht in ihrer Doktrin ja schon längst von einer Selbstmandatierung bei Truppeneinsätzen aus und hat sich mit den Interventionen gegen Serbien und Afghanistan auch in der Praxis über das fehlende UNO-Mandat hinweggesetzt.
Über diese «Missionen», die im seltenen Klartext auch mal «Kampfeinsätze» (Art. 43 Abs. I EUV) heissen, beschliesst der Rat einstimmig. Das Einstimmigkeitsprinzip wird gleich wieder durchlöchert, da es innerhalb der «Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit» nur für die «Vertreter der an der Zusammenarbeit teilnehmenden Mitgliedstaaten» gilt. Das EU-Parlament wird über solche Truppeneinsätze bestenfalls «unterrichtet» (Art. 36 Abs. I EUV). Vollends entrechtet werden die Parlamente der an Truppeneinsätzen beteiligten Staaten.
Warum nimmt die Linke in der Schweiz diese Entwicklungen kaum zur Kenntnis? Sie müsste sehr viel kritischer und auch selbstkritischer über eine EU nachdenken, die hinter einer Phraseologie Orwell'schen Ausmasses versteckt, dass sie von Demokratie wenig, von sozialer Sicherheit noch weniger, von Markt und Militär dagegen alles zu halten scheint. Neue Wege, 3/ 2008, Zürich, März 2008.