Kurzinfos März 2011


Die EU-Kommission hat die Erfolge der zwischen 2000 und 2006 über den Europäischen Fonds für regionale EntwickIlung (EFRE) geförderten Projekte ausgewertet. Für »umweltrelevante Interventionen" wurden demnach 25,5 Milliarden Euro ausgegeben, ein Fünftel des Budgets. Damit sind unter anderem Wasserver- und -entsorgungssysteme sowie die Abfallbehandlung gemeint. Laut Schätzung der EU-Kommission profitierten mehr als 20 Millionen EuropäerInnen zusätzlich von Abwasserprojekten. Planung und Sanierung fallen ebenfalls unter "Umwelt" und wurden mit 11,5 Milliarden Euro finanziert. Die Kommission räumt ein, dass es bei den Projekten auch Probleme gab, etwa »zu große Investitionen, die zu Überkapazität und zu Schwierigkeiten bei der Sicherstellung der zukünftigen finanziellen Durchführbarkeit führten". Unter anderem wurden auch zahlreiche Müllverbrennungsanlagen finanziert, was Umweltverbände für alles andere als eine Umweltschutzmaßnahme halten.

Im Verkehrsbereich wurde ebenfalls ausgiebig investiert: 2.000 Kilometer Autobahn - ein Viertel der zwischen 2000 und 2006 in der EU überhaupt gebauten Autobahnstrecken - und 100.000 Kilometer Straßen wurden mit EU-Mitteln kofinanziert. Außerdem wurden 31 Flughäfen und 45 Seehäfen modernisiert und der Bau von 4.000 Kilometern Bahnstrecke gefördert. Umwelt aktuell, Juni 2010, S. 23, EFRE-Bericht: www.kurzlink.de/kohaesionOO-06 EFRE-Bewertung für Umwelt und Klimawandel: www.kurzlink.de/kohaesion-umwelt-06


Claire Rodier und Alain Morice von Migreurop zeigen auf zwei Zeitungsseiten im Le Monde Diplomatique, wie die EU bei ihren Versuchen der Abschottung gegen Flüchtlinge und Immigrantlnnen nicht nur ein System von Lagern im Innern eingerichtet hat, sondern auch die Nachbarn als Pufferstaaten in ihre Politik einbindet. Plastisch wird dies durch eine Serie von Landkarten, auf der die Grenzen des Schengenraums, die gemeinsamen Aktionen von Frontex und die verschiedenen Typen von Lagern eingezeichnet sind. Alain Morice; Claire Rodier: Europas Mauern - Mobile Hindernisse in Wüsten und Meeren, in: Le Monde Diplomatique Juni 2010, 5.1 und 12-13


"Was die europäischen Organe zur Abwendung der Euro-Krise jüngst unternommen haben, im Griechenland-Hilfspaket ebenso wie im Euro-Stabilisierungs-Mechanismus, erscheint, bezieht man es auf die geltende Grundlage des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, geradezu abenteuerlich. Gezielt wird das Bail-out-Verbot ausser Kraft gesetzt, über das Verbot des Erwerbs von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank hinweggegangen und die Veränderung der Währungsunion in Richtung einer Transferunion angebahnt. Dafür gibt es im Vertragsrecht der EU weder eine Ermächtigung noch eine andere Rechtfertigung.

Was man zugunsten der getroffenen Massnahmen anführen kann – ihre fragwürdige Zwecktauglichkeit einmal unterstellt –, ist die Maxime «Not kennt kein Gebot»; juristisch formuliert: der Rekurs auf den Ausnahmezustand, der das Recht der Normallage suspendiert. Solche Ausnahmebefugnisse sind aber im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union nicht geregelt; sie lassen sich auch nicht einfach als «ungeschrieben» geregelt substituieren, sollen die europäischen Verträge nicht zu Soft Law in der Hand der politischen Akteure werden." Prof. Dr. Ernst-Wolfgang Böckenförde, von 1983 bis 1996 Richter am deutschen Bundesverfassungsgericht; NZZ, 21. Juni 2010, S.


Die EU-Kommission hat die Erfolge der zwischen 2000 und 2006 über den Europäischen Fonds für regionale EntwickIlung (EFRE) geförderten Projekte ausgewertet. Für »umweltrelevante Interventionen" wurden demnach 25,5 Milliarden Euro ausgegeben, ein Fünftel des Budgets. Damit sind unter anderem Wasserver- und -entsorgungssysteme sowie die Abfallbehandlung gemeint. Laut Schätzung der EU-Kommission profitierten mehr als 20 Millionen EuropäerInnen zusätzlich von Abwasserprojekten. Planung und Sanierung fallen ebenfalls unter "Umwelt" und wurden mit 11,5 Milliarden Euro finanziert. Die Kommission räumt ein, dass es bei den Projekten auch Probleme gab, etwa »zu große Investitionen, die zu Überkapazität und zu Schwierigkeiten bei der Sicherstellung der zukünftigen finanziellen Durchführbarkeit führten". Unter anderem wurden auch zahlreiche Müllverbrennungsanlagen finanziert, was Umweltverbände für alles andere als eine Umweltschutzmaßnahme halten.

Im Verkehrsbereich wurde ebenfalls ausgiebig investiert: 2.000 Kilometer Autobahn - ein Viertel der zwischen 2000 und 2006 in der EU überhaupt gebauten Autobahnstrecken - und 100.000 Kilometer Straßen wurden mit EU-Mitteln kofinanziert. Außerdem wurden 31 Flughäfen und 45 Seehäfen modernisiert und der Bau von 4.000 Kilometern Bahnstrecke gefördert. Umwelt aktuell, Juni 2010, S. 23, EFRE-Bericht: www.kurzlink.de/kohaesionOO-06 EFRE-Bewertung für Umwelt und Klimawandel: www.kurzlink.de/kohaesion-umwelt-06


Brüsseler Kommission startet Vertragsverletzungsverfahren gegen Rom

In den Streit zwischen Bern und Rom über die drohende Diskriminierung von Schweizer Unternehmen im öffentlichen Beschaffungswesen in Italien hat sich die EU-Kommission eingeschaltet. Sie hat am Montag rechtliche Schritte («Vertragsverletzungsverfahren») gegen Italien eingeleitet. Die erste Verfahrensstufe bestand wie üblich darin, dass Italien um Auskunft ersucht wurde. Die italienische Regierung hat nun zwei Monate Zeit zur Übermittlung der geforderten Erklärungen. Italien scheine Schweizer Firmen zu diskriminieren, da diese für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen im Gegensatz zu Konkurrenten aus anderen Staaten eine Bewilligung benötigten, hiess es zur Begründung in Kommissionskreisen. Dies könne im Widerspruch stehen zu Verpflichtungen aus dem bilateralen Abkommen Schweiz - EU über das öffentliche Beschaffungswesen und dem Agreement on Government Procurement (GPA) der Welthandelsorganisation.

Laut Auskünften des Schweizer Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) und der Schweizer Mission in Brüssel verlangt Italien auf Basis eines Gesetzes von Ende Juli 2010, dass Schweizer Anbieter künftig eine Bewilligung zur Bewerbung bei öffentlichen Ausschreibungen beim italienischen Finanzministerium einholen. Sie müssten hierzu zahlreiche firmenspezifische Angaben vor allem auch über ihre Organe liefern. Die Massnahme trete am 27. März 2011 in Kraft und treffe Unternehmen aus Ländern, die auf italienischen schwarzen Listen stünden. Italien führt die Schweiz als Steuerparadies auf einer solchen Liste.

Aus Schweizer Sicht verstosse die Massnahme gegen Nichtdiskriminierungs-Verpflichtungen im GPA und im bilateralen Abkommen Schweiz - EU über das öffentliche Beschaffungswesen, hielt das Seco weiter fest. Die Schweiz sei seit Anfang Juni 2010 über die Erarbeitung der Gesetzesnovelle im Bild und habe in der Angelegenheit zahlreiche Kontakte mit Italien und der EU-Kommission gehabt, auch auf Ministerebene.

Die Kommission hat ihren Vorstoss den Medien nicht angekündigt, was in diesem frühen Stadium des Verfahrens nicht ungewöhnlich ist. Ans Licht kam er durch einschlägige Berichte des Tessiner Radios und Fernsehens.

Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, bei denen es in der Regel um die Verletzung oder die unbefriedigende Umsetzung von EU-Recht geht, sind sehr häufig; am Montag hat Brüssel allein gegen Italien sieben neue Prozeduren eingeleitet. Sie laufen über drei Stufen. Wenn ein Mitgliedstaat in deren Verlauf weder die Brüsseler Einwände ausräumen kann noch mit Korrekturen auf sie eingeht, kann ihn die Kommission im dritten Schritt beim Gerichtshof der EU verklagen. Vom ersten Auskunftsersuchen bis zu einer Verurteilung kann es Jahre dauern. Selten ist, dass es dabei um bilaterale Abkommen mit der Schweiz geht: Letzten September hat die Kommission Griechenland in der zweiten Stufe eines solchen Verfahrens zur Änderung seiner Steuervorschriften aufgefordert, weil Athen in Verletzung des Zinsbesteuerungsabkommens Schweiz - EU eine Quellensteuer von 10% auf Dividenden erhebt, die griechische Tochtergesellschaften an eine Schweizer Mutter zahlen. NZZ, 18. März 2011


Im vergangenen Sommer 2010 führte die Schweiz eine heftige und irrational anmutende Debatte über ihren Platz in Europa. CVP-Präsident Christophe Darbellay sprach sich für einen EWR «light» aus. SVP-Vizepräsident Christoph Blocher entwarf eine Europapolitik, die ohne Verträge zwischen der Schweiz und der EU auskommt. Avenir Suisse, die Denkfabrik der Wirtschaft, thematisierte den EU-Beitritt (davon ist sie unter neuer Führung wieder abgekommen). Das Strohfeuer erlosch nach wenigen Wochen, als die Parteien mit der Vorbereitung des Wahlkampfs begannen. Sie überliessen das Thema den Technokraten, die in Arbeitsgruppen um Antworten auf die immer resoluter vorgetragenen Forderungen aus Brüssel rangen. Demnach soll das EU-Recht durchgehend die Grundlage künftiger Verträge sein (das ist heute schon teilweise der Fall). Weiter verlangt die EU eine beschleunigte Übernahme neuen EU-Rechts durch die Schweiz, die Übernahme neuer Rechtsprechung, eine Überwachungs- sowie eine Gerichtsinstanz.

Der Bundesrat beschloss im Januar 2011, der EU einen «gesamtheitlichen und koordinierten Ansatz» vorzuschlagen, der sektorielle Dossiers, Steuerpolitik und Institutionen umfasst. Kommissionspräsident José Manuel Barroso akzeptierte am 8. Februar, Ende März wollten beide Seiten das konkrete Vorgehen festlegen. Inzwischen mehrten sich die Anzeichen, dass die EU-Kommission nicht mehr gewillt ist, sich an diese Abmachung zu halten. Entgegen der Vereinbarung soll nun zuerst über die institutionellen Mechanismen und dann über konkrete Dossiers verhandelt werden. Unklar ist, ob man in Brüssel wirklich glaubt, die Stimmberechtigten in der Schweiz würden ein Rahmenabkommen ohne Inhalt genehmigen. Die EU stellt jedenfalls das Treffen Ende März 11 in Frage. Dahinter stehen taktische Motive, es ist aber auch Ausdruck einer generellen Verhärtung.

Auf den Verhandlungstisch gehören nach Ansicht des Bundesrats erstens sektorielle Dossiers (Strom, Agrarfreihandel, Chemikaliensicherheit usw.), zweitens die institutionellen Forderungen der EU. Ob der «gesamtheitliche und koordinierte Ansatz» drittens auch auf die Steuerpolitik ausgedehnt werden soll, ist umstritten. Die Wirtschaftsverbände lehnen formelle Verhandlungen über die Unternehmensbesteuerung kategorisch ab. Sie befürchten, dass damit der Anfang vom Ende der Steuerautonomie eingeläutet würde, und favorisieren die Form eines «Dialogs», um mit der EU über Steuerfragen zu sprechen. Parallel dazu will die Wirtschaft das Steuersystem so umbauen, dass es wettbewerbsfähiger und gleichzeitig europakompatibler wird.

Die Forderungen der EU gehen weit. Würden sie alle akzeptiert, käme dies faktisch einem EWR-Beitritt gleich, ohne den Dienstleistungsbereich und ohne Mitgliedschaft in den EWR-Gremien. NZZ, 11. März 2011, S. 23 (s. auch NZZ, 12. März 2011, Die Crux mit der Tagesordnung, S. 15§)


Beim zehnten Weltsozialforum im Februar 2011 in Dakar haben westafrikanische Kleinfischer zusammen mit dem Evangelischen Entwicklungsdienst (EED) die EU-Fischereipraktiken in afrikanischen Kiistengewassern kritisiert. Well die EU-Meere immer stärker überfischt sind, gehen Fischereiunternehmen "Partnerschaften" mit westafrikanischen Fischern ein, über die sie Lizenzen für die eigentlich den Anrainern vorbehaltenen Küstengewasser erwerben. Oftmals sind dem EED zufolge die westafrikanischen Partner dabei nur Strohmänner. Hauptkritikpunkt ist daher die fehlende Transparenz der Partnerverträge. Diese Praxis wird analog zum Land-Diebstahl durch Multis auch als Sea-Grabbing bezeichnet. Die Folgen sind laut einer vom EED im Rahmen des Weltsozialforums veroffentlichten Studie für die lokalen Kleinfischer "verheerend". www.eed.de, umwelt aktuell, März 2011, S. 29


End März einigten sich die EU-Minister auf eine "Reform" der Währungsunion. Ein Kernstück der "Reform" bildet der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM). Er wird Mitte 2013 den derzeitigen temporären Euro-Rettungsschirm, der in der Krise eiligst aufgespannt worden ist, als dauerhaftes Instrument ablösen. Eine Änderung des Lissabon-Vertrags («Grundgesetz» der EU) wird hierzu eine Rechtsgrundlage schaffen. Wie der bestehende Schirm kann der ESM Euro-Staaten in Not unter strikter Konditionalität mit Krediten (ausnahmsweise auch mit dem Kauf ihrer Staatsanleihen auf dem Primärmarkt) unter die Arme greifen, sofern die Stabilität der Euro-Zone als Ganzes gefährdet ist. Das Geld hierfür besorgt er sich auf dem Markt. Er wird eine Kreditvergabe-Kapazität von 500 Mrd. € haben. Hinzu kommen Kredite des Internationalen Währungsfonds, der sich an jeder Hilfsaktion beteiligen soll, und allfällige freiwillige Beiträge anderer EU-Staaten.

Der ESM wird von den Euro-Staaten mit einem Eigenkapital von 700 Mrd. € ausgestattet. Hiervon zahlen sie 80 Mrd. € ein, die restlichen 620 Mrd. € sind abrufbares Kapital und Bürgschaften. Die Beiträge der einzelnen Staaten richten sich nach ihrem Anteil am Kapital der Europäischen Zentralbank, mit einem Entlastungsfaktor für ärmere Staaten. Nachverhandelt wurden die Einzahlungsmodalitäten. Der wichtigste Unterschied zum derzeitigen Rettungsschirm wird der Einbezug des privaten Sektors sein: Wird ein Staat als insolvent beurteilt, muss er mit seinen Gläubigern über eine Umschuldung (Verlängerung der Laufzeit, Stundung von Zinsen, teilweiser Forderungsverzicht u. Ä.) verhandeln, um ESM-Hilfe beantragen zu können. Zur Erleichterung solcher Verhandlungen werden ab Juli 2013 alle neuen, von Euro-Staaten begebenen Anleihen mit mehr als einjähriger Laufzeit eine «collective action clause» enthalten. Die Gläubigerbeteiligung soll die vom ESM ausgehenden falschen Anreize mildern: Wissen Anleger, dass man sie zur Kasse bitten kann, werden sie vorsichtiger und werden von Staaten mit unsolider Finanzpolitik höhere Zinsen fordern.

Als Gegengewicht zum Solidaritätsversprechen des ESM werden Instrumente gestärkt bzw. eingeführt, die die EU-Staaten und vor allem die Euro-Staaten zu einer disziplinierteren Finanz- und Wirtschaftspolitik anhalten sollen. So haben sich die Staaten im Grundsatz auf ein Gesetzgebungspaket zur Stärkung des Stabilitätspakts verständigt, der Leitplanken für die nationale Haushaltpolitik vorgibt. Noch muss allerdings das EU-Parlament zustimmen. Neben den Staatsdefiziten wird künftig auch die Staatsverschuldung stärker berücksichtigt: Staaten, deren Schuldenstand den Referenzwert von 60% des Bruttoinlandprodukts überschreitet, sollen die Differenz zwischen dem tatsächlichen Stand und dem Referenzwert um einen Zwanzigstel pro Jahr reduzieren. Bei einer Verletzung des Stabilitätspakts durch Euro-Staaten werden zudem Sanktionen früher und schneller möglich als bisher, und sie sollen automatischer erfolgen: Neue Beschlussverfahren erschweren den Staaten die Zurückweisung von Sanktionsempfehlungen der EU-Kommission.

Das Gesetzespaket führt zudem neu die Überwachung makroökonomischer Ungleichgewichte anhand von Kriterien wie der Leistungsbilanz ein. Die Staats- und Regierungschefs bekennen sich in der Gipfelerklärung zur Sanierung ihrer Haushalte, zum Abbau der Arbeitslosigkeit durch Arbeitsmarktreformen und zu wachstumsfördernden Reformen. In einem nächsten Schritt sollen die Mitgliedstaaten konkrete Massnahmen hierzu definieren und in ihre nationalen Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramme (mittelfristige Haushaltsplanung) und nationalen Reformprogramme übernehmen. Diese Programme, die der EU vorzulegen sind, bilden auch die Basis für die Erstellung der nationalen Budgets 2012. Die Übung soll künftig jedes Jahr im ersten («europäischen») Semester stattfinden und sicherstellen, dass die EU bei Fehlentwicklungen frühzeitig die Alarmglocke läuten kann. Zum Gesamtpaket gehört weiter ein «Euro-Plus-Pakt» (bisher in der Diskussion als Pakt für den Euro). In dessen Rahmen verpflichten sich die Staaten zu Reformen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, zum Beispiel zur Anpassung der Rentensysteme an die demografische Entwicklung. Dabei geht es um Bereiche, die vornehmlich in nationaler Kompetenz liegen. Die Ziele werden gemeinsam definiert, die konkrete Umsetzung beschliesst jeder Staat für sich. Einmal pro Jahr treffen sich die Staats- und Regierungschefs zur Überprüfung und zur Vereinbarung neuer Schritte; Sanktionen bei Nichterfüllung sind nicht vorgesehen. Während die Teilnahme für die Euro-Staaten obligatorisch ist, können andere EU-Staaten freiwillig mitmachen. Bulgarien, Dänemark, Lettland, Litauen, Polen und Rumänien haben ihr Mittun zugesagt.

Manche der beschriebenen Beschlüsse bedürfen noch der Ratifizierung auf nationaler Ebene. Zudem sind ein paar Fragen offengeblieben. So ist die Aufstockung der tatsächlichen Kreditvergabe-Kapazität der Europäischen Finanzstabilitätsfazilität (EFSF) von derzeit rund 250 Mrd. € auf 440 Mrd. € noch nicht ganz gelöst. Die EFSF ist der wichtigste Teil des derzeitigen Rettungsschirms. Zwar wurde ihre Stärkung im Grundsatz längst vereinbart. Doch den Beschluss über die konkreten Modalitäten hiefür haben die Euro-Staaten aus Rücksicht auf die bevorstehenden Wahlen in Finnland aufgeschoben. Laut dem EU-Rats-Präsidenten Van Rompuy wird die Aufstockung im Juni bereitstehen. Ebenfalls noch ungelöst ist ein Streit mit Irland über dessen Wunsch nach günstigeren Konditionen für die von der EFSF bezogenen Kredite bzw. über die Gegenleistung hierfür. Weiteren Diskussionsbedarf könnten die in Kürze erwarteten Resultate eines nationalen irischen Banken-Stresstests ergeben.

Unklar bleibt vorerst, ob Portugal als dritter Euro-Staat nach Griechenland und Irland Hilfe benötigen wird. Die derzeitige politische Krise Portugals hat den Gipfel intensiv beschäftigt, doch sagte der Chef der Euro-Gruppe, der Luxemburger Premier Juncker, am Freitag, es deute nichts darauf hin, dass Lissabon in Kürze einen Antrag auf Hilfe stellen werde. Merkel rief alle Kräfte in Portugal zur Einhaltung der Haushaltsziele auf. Auch die Opposition müsse zeigen, wie sie diese erreichen wolle. NZZ, 26. März 2011, S. 29


Wie ungezogene Kinder werden die Iren dieser Tage von ihren EU-Partnern behandelt. Sie müssen auch weiterhin Strafzinsen von 6% auf ihren Euro-Darlehen bezahlen, während die Griechen eine Ermässigung und eine Fristerstreckung erhalten. Die Iren hätten eben noch nicht alle «Bedingungen» für eine mildere Behandlung erfüllt, erläutert Frau Merkel selbstgewiss, während Monsieur Sarkozy ein irisches Entgegenkommen bei der Körperschaftssteuer verlangt. Im Nachhinein erhalten die irischen Gegner des Lissabonner Reformvertrags recht: Sie argwöhnten, die irische Körperschaftssteuer liege im Fadenkreuz der EU. Daher beteuerte die EU vor dem zweiten irischen Referendum feierlich, der Vertrag ändere nichts an Irlands Souveränität über seine (direkten) Steuern. Das ist inzwischen zur Makulatur geworden. Auch das «Memorandum of Understanding» vom letzten Dezember zwischen der irischen Regierung und ihren neuen internationalen Kreditgebern erwähnt die Körperschaftssteuer nicht. Pacta sunt servanda? Jetzt herrscht Faustrecht. Vergeblich wies der neue irische Premierminister, Enda Kenny, seinen Kritiker Sarkozy darauf hin, dass die effektive Unternehmensbesteuerung in Frankreich bloss 8,2% betrage, wie eine Untersuchung von PricewaterhouseCoopers und der Weltbank nachwies. Er hätte hinzufügen können, dass die effektive Besteuerung in Luxemburg 4,1%, in Belgien 4,8% und in der Schweiz 8,9% beträgt. In Irland dagegen, wo der nominale Satz bei 12,5% liegt, werden effektiv 11,9% abgeschöpft. NZZ, 15. März 2011, S. 26


Bei ihrem Treffen Ende Februar 2011 in Brüssel haben sich die EU - Energieminister über die EU-Energiestrategie bis 2020 verständigt. Sie folgten dabei weitestgehend den Vorschlagen der EU-Kommission vom November.

Der Energieeffizienz komme in der Energiestrategie EU eine Schliisselrolle zu, betonte der Ministerrat, ging jedoch nicht über das Ziel einer Energieeinsparung von 20 Prozent hinaus. "Die Setzung zusätzlicher Ziele ist momentan nicht gerechtfertigt", heisst es dazu im Abschlussdokument. Die Mitgliedstaaten wollen nach eigenen Angaben mit der Festlegung auf verbindliche Ziele warten, bis eine einheitliche Methode zur Messung von Einspareffekten erarbeitet ist. Die Umsetzung der Energiestrategie soll 2013 überprüft werden. Dann sollen gegebenenfalls weitere Massnahmen beschlossen werden.

Die Minister einigten sich ausserdem darauf, die Integration des europäischen Energiemarktes voranzubringen. Zudem beschlossen sie einen weiteren Ausbau der Infrastruktur für Strom, Gas sowie Öl. Auf die in den letzten Monaten diskutierte Harmonisierung der nationalen Erneuerbare-Energien-Gesetze verzichteten die Regierungsvertreter zugunsten eines verbesserten Austauschs über Best-practice- Massnahmen. www.kurzlink.de/resminrat, umwelt aktuell, April 2011, S. 14


Der Standige Ausschuss fur Futtermittel der 27 EU-Mitgliedstaatenhat im Februar 2011 dafür gestimmt, die sogenannte Nulltoleranz für gentechnisch veränderte Organismen aufzuheben. Künftig gilt dann nicht mehr ein hundertprozentiges Reinheitsgebot etwa bei Sojalieferungen. Stattdessen durften importierte "gentech- nikfreie" Futtermittel unter bestimmten Bedingungen his zu o,1 Prozent genmodifizierte Bestandteile enthalten, hiess es bei der EU-Kommission. Umweltverbande und Gentechnikkritiker kritisierten, die EU habe sich dem Druck der Futtermittelindustrie gebeugt, die immer wieder behaupte, dass wegen der bisher geltenden Nulltoleranz die Futtermittel knapp würden. Dem Informationsdienst Gentechnik zufolge hat es in den vergangenen Jahren aber kaum Lieferungen mit nicht zugelassenen gentechnisch veranderten Organismen in die EU gegeben. Es wurden lediglich Einfuhren aus den USA verweigert, die selbst eine Nulltoleranz für nicht zugelassene Gentech-Sorten haben.

Laut einem Rechtsgutachten des BUND verstosst die Aufhebung der Nulltoleranz gegen EU-Recht. Martin Hausling, Mitglied des Agrarausschusses und Koordinator der Grünen im Europaischen Parlament, nannte den Grenzwert von 0,1 Prozent einen "Freifahrschein für diejenigen, die Gentechnik gegen den Wunsch der Bürger einführen wollten".Grüne/EFA:www.greens-efa.org, BUND: www.bund.net/gentechnik, umwelt aktuell, April 2011, S. 19


"Kein Land hat im letzten Jahrzent derartiges Lohndumping betrieben wie Deutschland. Vor dem Hintergrund der Währungsunion konnte die deutsche Exportindustrie dadurch vor allem die EU-Mittelmeerstaat an die Wand drücken. Nun soll über den "Pakt für Wettbewerbsfähigkeit" das Lohndumping allen EU-Staaten aufoktroyiert werden" (Werkstatt-Blatt 4/2010)


Das Weißbuch zur EU-Verkehrspolitik will ehrgeizige Ziele ohne durchgreifende Maßnahmen erreichen Das neue Weißbuch von EU-Verkehrskommissar Siim Kallas verfolgt ehrgeizige Ziele für die kommenden Jahrzehnte: Europas Verkehrssektor soll Emissionen reduzieren, Güter auf die Schiene bringen, urbane Mobilität und "grünere" Verkehrsträger fördern. Doch vom Verkehrswachstum soll Europa nicht abweichen und die tatsächlich wirksamen Maßnahmen werden 20 Jahre aufgeschoben.

Von HEIKE AGHTE, BÜNDNIS LSVA FÜR EUROPA

Verglichen mit dem Titel des neuen EU-Weißbuchs zum Verkehr waren die früheren geradezu poetisch: "Time to decide" hieß 2001 das erste, "Keep Europe moving" war die Zwischenbilanz von 2006 überschrieben und "A sustainable future for transport" war der erste Arbeitstitel für das vorliegende verkehrspolitische Weißbuch, an dem seit 2009 gearbeitet wurde. Letztlich heißt es nun staubtrocken "Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem". (1) Am 28. März stellte Verkehrskommissar Siim Kallas der Öffentlichkeit sein Werk vor, das die politischen Linien für die nächsten zehn Jahre und perspektivisch sogar bis 2050 vorgeben soll. Was steckt drin in dem neuen Weißbuch, vor allem aus umweltpolitischer Sicht?

Zwei Drittel weniger Emissionen bis 2050

Immerhin werden Kennzahlen und Ziele genannt, die Lerneffekte dokumentieren. Das Weißbuch zeichnet folgende Ausgangssituation: Der Verkehr ist für 25 Prozent der CO2-Emissionen und 73 Prozent des Ölverbrauchs in Europa verantwortlich. Das Verkehrssystem in der EU hängt immer noch für 96 Prozent seines Energiebedarfs von Ölerzeugnissen ab. Das hat mit Ressourcenschonung wenig zu tun. Die Ziele sind ehrgeizig. Bis 2050 sollen die verkehrsbedingten CO2-Emissionen um 60 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden, was einem Minus von 70 Prozent gegenüber 2008 entspricht. Der Anteil der konventionellen Antriebe soll bis dahin in den Städten auf Null reduziert werden. Schon 2030 soll ihre Zahl halbiert sein – die Stadtlogistik soll dann im Wesentlichen CO2-frei betrieben werden. Flugzeuge und Schiffe sollen bis 2050 zu 40 Prozent CO2- arm betrieben werden. Und der Straßengüterverkehr über 300 Kilometer Entfernung soll bis dahin zur Hälfte auf Bahn und Schiff verlagert sein. Damit ist auch schon ein erfreuliches Schlüsselwort gefallen: die Verlagerung. Wer die absurden Verrenkungen der letzten fünf Jahre beobachtet hat, mit denen die Kommission in ihrer Zwischenbilanz 2006 eine "Ko-Modalität" als Prinzip einführte und unter Beteuerungen des Gegenteils das Prinzip der Verlagerung auf die umweltfreundlichsten Verkehrsträger in die Rumpelkammer steckte, kann sich jetzt freuen. Offenbar ist die Erkenntnis gereift, dass ein bloßes Nebeneinander von Verkehrsträgern, die alle ein bisschen grüner werden, nicht ausreicht. Ein fünf Jahre währender Umweg ist damit hoffentlich beendet – vorausgesetzt, das EU-Parlament und der Ministerrat heißen das Weißbuch in dieser Form gut.

Weiterwachsen, nur viel effizienter

Die Minderung der Emissionen um 60 Prozent ist aber nur der eine Teil des verkehrspolitischen Ziels. Komplett lautet die Formulierung nämlich: "Verkehrswachstum gewährleisten und Mobilität unterstützen bei Erreichung des Emissionsminderungsziels von 60 %", und da kommt man doch ins Grübeln. Nach wie vor lautet das Credo ohne Einschränkung: Verkehrswachstum. Zur Begründung heißt es, der Verkehr ermögliche wirtschaftliches Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen und sei das Rückgrat eines Systems, das "den wirtschaftlichen Fortschritt in Europa untermauert" und "die Wettbewerbsfähigkeit erhöht". Das Ganze soll dadurch klappen, dass man die Ressourcen einfach viel, viel effizienter nutzt, so ist die Idee. Ist das nicht vollkommen blauäugig? Außerdem fragt sich wohl auch jede Expertin für regionales Wirtschaften und jeder Globalisierungskritiker: Ist das eine zukunftsweisende Vision für die Europäische Union im 21. Jahrhundert?

Kein Abschied vom Infrastrukturausbau

Obwohl harte Zahlen die Basis bilden, bleiben die Vorschläge, welche Maßnahmen die Emissionen denn nun reduzieren sollen, unklar und widersprüchlich. Die tatsächliche Problemlösung wird um zwei Jahrzehnte aufgeschoben. "So begnügt sich die Kommission bis 2030 mit Trippelschritten von jährlich einem Prozent, um bis dahin lediglich 20 Prozent Treibhausgase gegenüber 2008 einzusparen", stellten die enttäuschten Grünen im Europaparlament in einer ersten Stellungnahme fest. Und Greenpeace hat darauf aufmerksam gemacht, dass als Vergleichsjahr willkürlich das Jahr 2008 gewählt wurde, während sich die Kommission sonst fast immer auf 1990 bezieht. Nimmt man aber 1990 als Basisjahr, bringen die Weißbuch-Maßnahmen eine um acht Prozentpunkte geringere Minderung. Im Zentrum des Aktivitätenkatalogs stehen einerseits emissionsärmere Fahrzeuge plus Maßnahmen für Logistik- und Managementsysteme, um multimodale Transporte wie den Kombiverkehr sowie eine Verlagerung auf umweltfreundlichere Verkehrsarten zu erleichtern. Dazu kommt aber wie eh und je der Ausbau der Infrastruktur – ausdrücklich mit einer Erweiterung der Flughafenkapazitäten, und das schon mit einem legislativen Vorschlag im kommenden Jahr. Man glaubt, mit einer umfassenden Anbindung der Bahn an die Flughäfen könne man die Emissionsminderung dann schon hinbekommen. Entsprechende Planungen in Deutschland, etwa in Stuttgart oder München, zeigen dagegen: Das wird nichts. Wenigstens soll es bei den Transeuropäischen Netzen (TEN) im Landverkehr nun auch Projekte zur Einführung innovativer Technologien wie Lade- und Betankungsstationen für neue Fahrzeuge und neue Verkehrsmanagementsysteme geben. Diese Maßnahmen sollen den Gesamtenergieverbrauch und die Emissionen senken. Aber das ist wenig Neues. Erstaunlich ist vor allem, dass das Weißbuch nichts Konkretes zum notwendigen Umbau der Verkehrsnetze enthält, um diese an die Folgen der Klimaerwärmung anzupassen: Wie halten Straßenbeläge möglichen Hitzewellen stand, wie sind die Bahnen auf unberechenbare Wintereinbrüche vorzubereiten, wie hat sich das Katastrophenmanagement auf häufigere Überflutungen, Sandstürme und andere Naturereignisse einzustellen? Kämen solche Fragen erst einmal auf den Tisch, dann würde schnell deutlich werden, dass das Geld für Neubauprojekte knapper ist als viele immer noch glauben. Ein Hauptthema im Weißbuch ist die weitergehende Internalisierung der externen Kosten. 2012 soll es dazu Leitlinien für die "Auferlegung von Infrastrukturkosten auf Personenwagen" geben. Auch für alle anderen Verkehrsträger sollen die Umweltkosten sukzessive einkalkuliert werden – die Einführung soll den Mitgliedstaaten aber noch bis 2020 freigestellt bleiben und ein Teil der Einnahmen soll weiter für Investitionen in die Infrastrukturen reserviert sein.

Städtischer Verkehr als Bewusstseinserweiterung

Neu im Weißbuch ist der Stadtverkehr als ein wichtiges Handlungsfeld. Hier steht die Förderung alternativer Antriebe und die Ausstattung mit den dafür notwendigen Infrastrukturen auf dem Programm. Außerdem soll die Bevölkerung deutlich mehr öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Erreicht werden soll das mit Plänen und Finanzierungsinstrumenten zur urbanen Mobilität und durch eine "Schärfung des Bewusstseins für Alternativen zum herkömmlichen Individualverkehr", wie es auf eurokratisch heißt. Innovativ ist das bestimmt nicht, aber man darf nicht ungerecht sein. Denn bis vor Kurzem hat die EU sich mit dem Verweis auf die rein nationalen Zuständigkeiten fast gar nicht um den Stadtverkehr gekümmert. Insgesamt bleibt Unbehagen zurück. Das Instrumentarium des neuen Weißbuchs weist erfreuliche Details auf, aber nicht mehr. Die alten Wachstums- und Beton-Rezepte konterkarieren die guten Ansätze. Das ist zu wenig für eine Verkehrspolitik, die den Übergang ins postfossile Zeitalter gestalten muss. Vor allem bei den emissionsmindernden Maßnahmen, die genau genommen eine ganze Generation zu spät greifen werden, muss die EU einen Zacken zulegen.

Anmerkung XX(1) Weißbuch: www.kurzlink.de/com-2011-144.pdf Die Umweltberaterin Heike Aghte ist Geschäftsführerin beim Bündnis Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) für Europa. Sie lebt in Berlin; umwelt aktuell, Mai 2011, S. 2.


Das globalisierungskritische Netzwerk Attac hat Bestrebungen der EU kritisiert, transnationalen Konzernen Klagen gegen Umwelt- und Sozialgesetze souveräner Staaten zu ermöglichen. Zurzeit wird in Brüssel fieber die EU-Investitionspolitik verhandelt. Das EU-Parlament hat dazu Anfang April über einen Gesetzentwurf abgestimmt. Das Gesetz macht es nach Ansicht von Attac mogIich, dass Investoren auf der Grundlage sogenannter Bilateraler Investitionsabkommen (BIT) vor internationalen Schiedsgerichten demokratisch legitimierte Gesetze mit Milliardenklagen aushebeln können, wenn sie ihre Gewinne bedroht sehen. BITs sind Abkommen zwischen zwei Staaten, die Regeln und Bedingungen für private Investitionen festlegen. Attac kritisiert, dass in den BITs Pflichten für Inyestoren weitgehend ausgeschlossen sind. Die Abkommen enthielten in der Regel auch keine Standards zum Schutz von Umwelt und natürlichen Ressourcen oder der Arbeitsrechte. Im Falle von Konzernklagen würden die Verfahren meist unter Ausschluss der Offentlichkeit stattfinden. Attac sowie der BUND, die Naturfreunde und weitere Organisationen fordern, das intransparente Klagerecht von Investoren gegen Staaten gänzlich abzuschaffen und Sozial- und Umweltstandards gegenüber Konzerninteressen zu verteidigen. www.attac.de (Presse - 6.04.11) Aufruf (PDF): www.kurzlink.de/aufruf Hintergrund: www.kurzlink.de/hintergrund-bit . umwelt aktuell, Mai 2011, S. 24


Das grosse Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit über das Schengen-Abkommen hat das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am Freitag, 20. Mai 2011, nur halb befriedigt. Departementsvorsteherin Simonetta Sommaruga informierte zusammen mit Exponenten des Bundesamtes für Justiz, des Integrationsbüros, des Bundesamts für Migration und des Bundesamts für Polizei die Medien über den heutigen Stand und insbesondere die Kosten von Schengen/Dublin. Am Mittwoch, 18. Mai 2011, waren bereits die Parlamentarier informiert worden.

Die Informationsveranstaltung sei schon länger geplant gewesen, sagte Sommaruga vor den Medien. Durch die Veröffentlichung der unterschätzten Kosten für Schengen/Dublin erhalte sie nun natürlich mehr Brisanz. Denn die nun am Freitag offiziell veröffentlichten Zahlen eines Berichts des EJPD an die Finanzdelegation enthüllen weitaus höhere Kosten für das Schengen-Abkommen, als dies dem Stimmbürger in den Abstimmungsunterlagen und auch in der Botschaft vermittelt worden ist (NZZ 7. 5. 2011).

Der Bericht war durch die Medien vor zwei Wochen bereits bekanntgemacht worden. Seit 2006 verursachte die Umsetzung des Schengen-Abkommens Kosten in der Höhe von 123 Millionen, statt die erhofften Einsparungen zu bewirken. Das sind 43 Millionen Franken anstelle der prognostizierten 7,4 Millionen Franken pro Jahr. Das EJPD erwartet zudem bis 2014 einen Mehraufwand von 141 Millionen Franken. Die Bundesrätin nahm jedoch ihren Vorgänger und Alt-Bundesrat Christoph Blocher in Schutz, indem sie sagte, dass sich Kosten entwickelt hätten, die 2005 nicht voraussehbar gewesen seinen. So habe man damals beispielsweise nicht wissen können, dass sich Kosten für die Grenzschutzagentur Frontex und den Solidaritätsfonds der Aussengrenzen ergeben würden, da es diese beiden Institutionen damals noch nicht gegeben habe. Auch die Problematik bei der Einführung des Schengen-Informationssystems II sei nicht voraussehbar gewesen. Es habe eine sehr dynamische Entwicklung von Schengen seit 2005 gegeben. Auf die Frage, weshalb damals die Betriebskosten für Schengen nicht mit eingerechnet wurden, wollte die Justizministerin nicht direkt eingehen. Die Kosten seien «konservativ» berechnet worden, und man habe sie wohl auch «unterschätzt». Eine vorsätzliche Fehlberechnung könne jedoch nicht festgestellt werden.

Sommaruga gab auch zu bedenken, dass die Opportunitätskosten und der Nutzen für die Schweiz sich gegenüber den effektiven Kosten nicht beziffern liessen. Schengen habe aber viel zum freien Reiseverkehr und zur Verbesserung der Polizeiarbeit beigetragen. Es sei auch nicht klar, wie viel die Einführung eines eigenen nationalen Sicherheitssystems anstelle desjenigen von Schengen für die Schweiz gekostet hätte. Das EJPD werde jedenfalls in Zukunft die Kosten transparent aufführen. NZZ, 21. Mai 2011, S. 13


ZehnJahrenachihrer Abschaffung will Dänemark wieder permanente Grenzkontrollen einführen. Schon in ein paar Wochen soll die Wachsamkeit an den Grenzenzu Deutschland und Schweden sowie in den Häfen erhöht werden. Dies verkündete der dänische Finanzminister Hjort Frederiksen am Mittwoch, den 11. Mai 2011, nachdem die Iiberal-konservative Koalition mit der rechtspopuIistischen dänischen VoIkspartei und einem Christlichdemokraten ein entsprechendes Abkommen eingegangen war. Die Initiantin der Massnahme ist die Volkspartei, die der steigenden Kriminalität. und dem Menschenschmuggel einen Riegel schieben will. Parteichefin Kjaersgaard nannte die Wiedereinführung der Grenzkontrollen einen Sieg für ihre Partei, obwohl auch die Sozial- demokraten und die Sozialisten dafür sind. Die Rechtspopulistenmachten verschärfte Grenzkontrollen zur Voraussetzung für ihre Zustimmung zur derzeit hart debattierten Reform der Vorruhestandsregelung, die in das geplante "Reformpaket" zur Sanierung der Staatsfinanzen eingeht. Dass Danemarks Regierungschef vielleicht noch vor den Sommerferien, aber spatestens im November Neuwahlen ausruft, spielt dabei eine wichtige .Rolle. Laut einer Sprecherin der EU-Kommission verstösst Dänemarks Vorhaben gegen die Schengen- Zusammenarbeit. Hjort Fredriksen verneint dies mit dem Hinweis darauf, dass nicht Polizisten, sondem Zöllner an den Grenzen stehen sollen. NZZ, 12. Mai 2011, S. 1


Der Bundesrat bekräftigt in seinem Communiqué im Anschluss an seine Klausur vom Mittwoch, den 4. Mai 2011, an der EU-Fragen diskutiert wurden, seinen Willen, mit einem «gesamtheitlichen und koordinierten Ansatz» die bilateralen Beziehungen zur EU auf eine neue Grundlage zu stellen. Zu einem solchen Vorgehen – parallele Verhandlungen über eine breite Palette von Binnenmarkt-Dossiers, Steuerpolitik und institutionelle Fragen – hatte sich die Regierung bereits im Januar bekannt.

Beschlossen wurde, zwei externe Gutachten zu den umstrittenen Mechanismen bei der Übernahme von EU-Recht in Auftrag zu geben. Es handelt sich namentlich um die Frage der Gerichtsbarkeit (Auslegung des im Rahmen der bilateralen Verträge anwendbaren EU-Rechts) sowie der Überwachung der Anwendung von EU-Recht durch die Schweiz.

Bei diesen Themen handelt es sich um Knacknüsse, welche die Schweiz kaum wird umschiffen können, wenn sie für die Rechtsübernahme eine nachhaltige Lösung finden will. Die EU beharrt seit längerem darauf, dass das Recht des EU-Binnenmarkts auch für Drittstaaten gelten soll, die an diesem 500-Millionen-Markt partizipieren.

Die Gutachten – Überraschungen vorbehalten – dürften kaum Neues ergeben. Die Schweiz und die EU haben letztes Jahr je einzeln und dann zusammen über institutionelle Modelle oder gar einen Rahmenvertrag geforscht. Mit den neuen Gutachten signalisiert der Bundesrat aber Diskussionsbereitschaft. Zur den Forderungen der EU zur Überwachung und Gerichtsbarkeit hat sich die offizielle Schweiz bisher nie konkret geäussert. Kein Thema waren an der Klausursitzung offenbar die zurzeit viel diskutierten negativen Folgen der Personenfreizügigkeit. NZZ, 6. Mai 2011, S. 9


Branchen wie Bau, Gastgewerbe, Putzgewerbe, Sicherheitsgewerbe und zudem die Personalverleiher werden staatlicher seits bezüglich der Einhaltung von arbeitsrechtlichen Vorgaben kontrolliert. Im vergangenen Jahr wurden total gut 36 000 Betriebe und rund 140 000 Arbeitsverhältnisse überprüft, wie dem am Dienstag, den 3. Mai 2011, vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) publizierten Bericht zu entnehmen ist. Dies entspricht gemessen an den Arbeitsverhältnissen im Vergleich zum Vorjahr einer Zunahme von etwa 40 Prozent. Überprüft wurden Arbeitnehmer bei Schweizer Betrieben, selbständige Dienstleister sowie von ausländischen Betrieben in die Schweiz entsandte Arbeitnehmer.

Die Kontrollen haben viele Verstösse zutage gefördert. In GAV-Branchen stellten die Kontrolleure in rund 40 Prozent der Fälle Lohnverstösse fest (Vorjahr 25 Prozent), in Branchen ohne allgemeinverbindlichen GAV lag die Verstossquote bei 8 Prozent (Vorjahr 6 Prozent). Die grosse Differenz erklären die Seco-Experten mit der Tatsache, dass in GAV-Branchen mit verbindlichen Mindestlöhnen Verstösse viel einfacher festzustellen seien. Die hohe Verstossquote in den GAV-Branchen ist laut Serge Gaillard, Direktor Arbeit im Seco, insofern zu relativieren, als nur in etwa einem Drittel der Fälle Sanktionen ausgesprochen worden seien, was darauf schliessen lasse, dass es sich nur in diesen Fällen um «ernsthafte» Verstösse gehandelt habe.

Bussen sind aber vor allem bei ausländischen Entsendebetrieben nur schwer durchsetzbar, weshalb laut dem Bericht in gewissen Fällen auf Sanktionen verzichtet wurde. Die Quoten der Zahlungsverweigerung der Entsendebetriebe bei Bussen oder Konventionalstrafen lagen je nach Untergruppe bei unter 50 Prozent bis 90 Prozent.

Die Behörden registrierten letztes Jahr insgesamt 147 000 meldepflichtige Kurzaufenthalter. Davon entfielen 50 Prozent auf Arbeitnehmer in Schweizer Betrieben, 40 Prozent auf entsandte Arbeitnehmer ausländischer Betriebe und 10 Prozent auf Selbständige. Die Zahl der meldepflichtigen Selbständigen hat sich in den letzten fünf Jahren verdoppelt. Die Kontrolleure überprüften letztes Jahr gut 3500 Selbständige, in 23 Prozent der Fälle vermuteten sie «Scheinselbständige» – faktisch angestellte Personen, die nur zwecks Unterlaufen hiesiger Bestimmungen als Selbständige auftraten. FDP, SP und Gewerkschaften forderten am Dienstag, den 3. Mai 2011, nicht zum ersten Mal wirksame Sanktionen unter anderem gegen Scheinselbständige, namentlich die rasche Wegweisung vom Arbeitsplatz. Seco-Vertreter Serge Gaillard stellte Lösungsvorschläge zum Problem der Scheinselbständigen bis kommenden Sommer in Aussicht. NZZ, 4. Mai 2011, S. 13


Die Verhandlungen für eine Neufassung der europäischen Verordnung für neuartige Lebensmittel (Novel Food) sind Ende März 2011 gescheitert. Deshalb gibt es his auf Weiteres keine EU-einheitlichen Regeln für die Verwendung yon Nanopartikeln in Lebensmitteln und keine Kennzeichnungspflicht. EU - Parlament, Ministerrat und Kommission konnten sich nach rund drei Jahren Diskussion nichtauf eine Lösung einigen, deshalb gilt die aus dem Jahr 1997 stammende Verordnung weiter. "Das heisst, dass die Anwendung von riskanten Technologien in Lebensmitteln noch auf Jahre unzureichend reguliert bleiben wird", kritisierte der BUND. Verbraucherlnnen konnen sich demnach nicht daraufverlassen, dass sie durch eine entsprechende Aufschrift informiert werden, ob ihr Produkt Nanopartikel enthält oder nicht. Zudem konnen neue Produkte auf den Markt gebracht werden, ohne ein Zulassungsverfahren zu durchlaufen.

Nanomaterialien werden in Lebensmitteln bereits als Rieselhilfen etwa in Salz oder Brühe oder zur Verkapselung yon Konservierungsmitteln, Farb- und Nahrstoffen verwendet. Mogliche Risiken bei Aufnahme über den Magen-Darm-Trakt sind bisher kaum erforscht.

BUND, Nanoexperte Jurek Vengels, Berlin, Tel. +49 (0)30/27586-422, E-Mail: jurek.vengels@bund.net, www.bund.net/nano , umwelt aktuell, Mai 2011, S. 11


In EU-Supermärkten dürfen Fleisch und Milch von Nachfahren geklonterTiere auch künftig ohne Kennzeichnung verkauft werden. Die EU-Verhandlungen über eine Kennzeichnungsregelung sind vorerst gescheitert. Das EU-Parlament konnte sich Ende März 2011 nicht mit seiner Forderung nach einem Verbot und strikten Vorgaben für die Vermarktungvon Klonfleisch durchsetzen. Die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission waren dagegen. Zwar werden in der EU geklonte Tiere derzeit nicht zu Lebensmitteln verarbeitet, aber Produkte von Klontiernachfahren könnten sich im Handel befinden.

VerbraucherInnen können nicht erkennen, ob die Wurst oder der Käse, die sie kaufen wollen, von einem Klontier stammt. Das Parlament und der Ministerrat machten sich gegenseitig für das Scheitern der Gesprache verantwortlich. Zahlreiche Europaabgeordnete kritisierten, dass keine Einigung zustande kam. "Offenbar wollen die Mitgliedstaaten, dass die Verbraucher Klonfleisch essen, ohne dies zu erfahren": sagte der gesundheitspolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Peter Liese (CDU). Das Bundeswirtschaftsministeriumn habe einen Kompromiss blockiert.

Die SPD-Gesundheitsexpertin Dagmar Roth- Behrendt nannte Klonen "überflüssig und ethisch nicht vertretbar". Martin Hausling, der agrarpolitische Sprecher der Fraktion Grüne/EFA, warf den Mitgliedstaaten vor, nicht die Interessen der eigenen Bürgerinnen und Bürger zu vertreten, die sich gegen das Klonen von Tieren aussprachen und Lebensmittel von Klontieren und deren Nachkommen ablehnten. Die Klonfleischkennzeichnung war Teil einer umfassenden Richtlinie für neuartige Lebensmittel, zu denen auch Nahrungsmittel zählen; die seit Mitte der 90er- Jahre neu auf den Markt gekommen sind. Nun gilt die alte Novel-Food-Verordnungvon 1997 weiter. Wann die Kommission einen neuen Gesetzentwurf vorlegt, ist unklar. EU-Kommission zu neuartigen Lebensmitteln: www.kurzlink.de/novelfood-eu-com, umwelt aktuell Mai 2011, S. 18


In den letzten 15 Jahren haben nach Angaben des indischen Agrarwissenschaftlers Devinder Sharma rund 215.000 Bauern und Bäuerinnen in Indien Selbstmord begangen, vor allem in Regionen, in denen die "Grüne Revolution", also der Umstieg auf kommerzielles Saatgut, durchgesetzt wurde. Die BäuerInnen waren außerstande, den Verlust durch Ernteausfälle beim Anbau sogenannter Hochertragssorten zu tragen. Eine vor allem auf Weltmarktöffnung und schnelles Wirtschaftswachstum orientierte Landwirtschaftspolitik hat dazu geführt, dass viele große und mittelständische Landwirtschaftsbetriebe Indiens in extreme Abhängigkeit von Hybridsaatgut und Weltmarktpreisen für Agrarprodukte getrieben wurden. Dabei erweisen sich die Hochertragssorten nicht nur als anfällig für Krankheiten, sie reagieren auch sensibler auf Klimaschwankungen. Außerdem verdrängen sie lokal angepasste Sorten und verringern so die landwirtschaftliche Vielfalt. KritikerInnen befürchten nun, dass sich die Lebenssituation der ohnehin sehr armen ländlichen Bevölkerung in vielen indischen Bundesstaaten durch das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien weiter verschlechtert. Dieses bisher weitreichendste Freihandelsabkommen (Free Trade Agreement, FTA) der EU stellt einen Präzedenzfall für weitere FTAs dar.

Die Verhandlungen werden geheim geführt. In den bekannt gewordenen Entwürfen des FTA zu geistigen Eigentumsrechten fordert die EU eine Angleichung der indischen Gesetze an das patentähnliche Sortenschutzrecht der International Convention for the Protection of New Varieties of Plants (UPOV) von 1991. Die UPOV verbietet den Tausch von käuflich erworbenem Saatgut unter BäuerInnen und erlaubt die kostenlose Wiederaussaat nur in wenigen Ausnahmefällen. Stimmt die indische Regierung den Forderungen der EU zu, werden wahrscheinlich die Preise für kommerzielles Saatgut, Pestizide und Düngemittel steigen, weil es weniger Alternativen dazu gibt. Hinter den Verhandlungspositionen der EU stehen die Interessen der europäischen Life-Science-Industrie. Die EU-Konzerne wollen sich den Zugriff auf indisches Saatgut sichern und gleichzeitig seine Nutzung durch indische BäuerInnen beschränken.

Ein Beitritt zur UPOV würde das indische Gesetz zum Schutz der Pflanzenvielfalt und der Rechte der Bauern von 2001 aushebeln. Danach haben Züchter zwar eine weitgehende Kontrolle über die kommerzielle Vermarktung des von ihnen hergestellten Saatguts. BäuerInnen dürfen aus der Ernte geschützter Sorten jedoch weiterhin Saatgut gewinnen und dieses verkaufen und tauschen, solange sie dabei nicht den amtlich registrierten Markennamen verwenden. Außerdem brauchen kommerzielle Züchter, die neue Sorten auf der Basis traditioneller Nutzpflanzen züchten wollen, die Erlaubnis der Bauern und müssen diese an den Einnahmen beteiligen.

Das Saatgut der traditionellen Nutzpflanzen oder Landsorten bildet Indiens Ernährungsgrundlage: Nach Angaben der Nichtregierungsorganisation Gene Campaign haben die indischen BäuerInnen zuletzt 85 Prozent des Saatgut-Jahresbedarfs selbst aufgebracht. Würde ihnen das Recht am Saatgut genommen, hätte das große Einkommensausfälle zur Folge. Besonders wenn der Lebensunterhalt von kleinen Höfen gefährdet ist, trifft das als erstes die Frauen, auf deren Schultern zumeist die Verantwortung für die Ernährung liegt. Kleinbauernverbände und

Nichtregierungsorganisationen in Indien und Europa fordern deshalb die Offenlegung der bisher nur unter der Hand weitergereichten FTA-Entwürfe. Sie wollen einen Richtungswechsel in der Agrarpolitik und eine klare Absage an eine zweite "Grüne Revolution". Ihr Alternativmodell ist das Konzept der Ernährungssouveränität. Das Halla Bol Collective betreibt einen Informationsdienst für Indien-AktivistInnen. Kontakt: E-Mail: hallabolnewsletter@rediffmail.com, www.hallabol.blogsport.de, umwelt aktuell, Mai 2011, S. 12


Der globale Landhunger grosser Agrarkonzerne, Staaten und Fondshändler hat für Mensch und Natur ausschliesslich negative Auswirkungen. Zu diesem Ergebnis kamen die Teilnehmerlnnen der Konferenz "Global Land Grabbing" im April 2011 in der britischen Grafschaft Sussex. Anhand ihrer aktuellen Forschungen legten die WissenschaftlerInnen dar, dass die Landnahmen in aller Regel mit Menschenrechtsverletzungen einhergehen. Die Investitionen in grosse Landflächen zum Anbau von Grundnahrungsmitteln, Energiepflanzen oder als Geldanlage würden "dort getätigt, wo viel gehungert wird", sagte Roman Herre, Agrarreferent der Menschenrechtsorganisation FIAN. Mit Armutsbekämpfung oder Ernahrungssicherung habe dies nichts zu tun.

Seit 2009 wurden laut neuer Zahlen der WissenschaftlerInnen 80 Millionen Hektar Ackerland transferiert, fast die Hälfte davon für die Agrartreibstoffproduktion. Westeuropäische Firmen wickelten mindestens 150 "Landdeals" ab. Immer neue Fälle des kommerziellen Landraubs würden bekannt, so Uwe Hoering, Experte fur internationale Agrarpolitik, in einer Kurzanalyse zum derzeitigen Stand des Land Grabbing. Die meisten Geschäfte mit der Ressource Land werden demnach in Afrika gemacht. Die Verhandlungen über Landpacht und Konzessionen fanden abseits der Öffentlichkeit statt. Verträge, die Bedingungen festlegen, würden geheimgehalten. www.kurzlink.de/iand-grab-konferenz Analyse: www.kurzlink.de/update-hoering, umwelt aktuell, Mai 2011, S. 11


Michael Reiterer, EU-Botschafter, stellt in einem Interview mit der NZZ am Sonntag klar, dass die Schweiz nicht nur bei neuen, sondern auch bei den bestehenden Abkommen EU-Recht laufend übernehmen muss, in EU-Deutsch: "Die Schweiz hat sämtliche Gestaltungsmöglichkeiten. Wir haben nie eine automatische Übernahme von EU-Recht gefordert, sondern eine dynamische. Das ist nicht nur ein semantischer Unterschied: Die Schweiz wird als Nichtmitglied der EU immer die Möglichkeit haben, Nein zu einer Anpassung zu sagen – mit noch zu definierenden Konsequenzen." "Es ist in beiderseitigem Interesse, die Anwendung der bestehenden Verträge zu verbessern, Rechtssicherheit zu schaffen". Auf die Frage der NZZ: "Sie sprechen von den bestehenden Verträgen. Geht es bei einem Abkommen über die institutionellen Fragen nicht vor allem um die künftigen Abkommen?" Reiterer: "Die Verträge, die wir noch nicht abgeschlossen haben, verschaffen uns ja kein Problem in der Anwendung." NZZ: "Die EU will also in erster Linie die bestehenden Verträge nachbessern?" Reiterer"Natürlich soll eine Vereinbarung zu den institutionellen Fragen auch für künftige Abkommen gelten. Aber wenn wir einen Modus finden, mit dem wir die Rechtsentwicklung und Kontrolle besser umsetzen können, macht es Sinn, diesen auch auf die bestehenden Verträge anzuwenden." NZZ am Sonntag, 8. Mai 2011, S. 15. Im "Le Matin Dimanche" vom 19. 12. 2010 versteigt sich Reiterer zum folgenden Vergleich: Auf die Frage "La Suisse devrait donc reprendre automatiquement le droit européen et même sa jurisprudence dans les secteurs concernés par les bilatérales"? Antwortete er "Pouvez-vous imaginer qu'un canton décide de n'appliquer une nouvelle loi fédérale que cinque ou six ans après son entrée en vigeur?" Offenbar betrachtet Reiterer die Schweiz nicht als souveränenen Staat sondern als Teil eines euopäischen Bundesstaates.

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