Kurzinfos März 2016


Wahrsagerei: Bilaterale Verträge sollen viel wert sein

Der Wert der Bilateralen ist umstritten, doch eines ist sicher: Die Schweiz hatte die ausgeprägte Wachstumsschwäche der neunziger Jahre ungefähr dann überwunden, als sie das bilaterale Vertragspaket mit der EU eingeführt hatte – andere würden sagen, als die Nationalbank ihre Geldpolitik änderte. Von der Finanzkrise erholte sie sich deutlich schneller und besser als die umliegenden Länder. Gleichzeitig nahm jedoch die Nettozuwanderung relativ stark zu. War das Ganze also womöglich nur ein Wachstum in die Breite, von dem die bisher Ansässigen vor allem die Kosten und Nachteile hatten, wie Kritiker der Bilateralen gerne wieder behaupten ?

Unter den Titel « Ein unverzerrter Blick auf das Wachstum in der Schweiz » hat Economiesuisse, der Dachverband der Schweizer Wirtschaft, eine ökonomische Studie gestellt, die die Diskussion in neuem Licht erscheinen lässt. Darin zeigen die Autoren unter Leitung von Chefökonom Rudolf Minsch, dass ein oberflächlicher Blick auf die Entwicklung der Wirtschaftsleistung (BIP) pro Kopf tatsächlich den Schluss nahelegen kann, der einzelne Schweizer habe von den bilateralen Verträgen mit der EU in letzter Zeit kaum mehr profitiert. Denn seit 2008 hat sich das BIP pro Kopf (im Gegensatz zur gesamten Wirtschaftsleistung) nurmehr sehr leicht erhöht.

Die von verschiedenen Schweizer Professoren begleitete neue Studie versucht nun zu zeigen, dass die schwächere Wirtschaftsentwicklung der letzten Jahre auf die Wirtschaftskrise in den Hauptabsatzländern und die Erstarkung des Frankens zurückzuführen ist. Ohne die bilateralen Verträge wäre es der Schweiz deutlich schlechter ergangen. Dies versucht man mit einem spekulativen ökonometrischen Modell und Quartalsdaten seit 1992 nachzuweisen. Die Schätzung erklärt Veränderungen des BIP pro Kopf mit der Konjunkturentwicklung in den Ländern der wichtigsten Handelspartner, der Entwicklung des realen Wechselkurses und den Investitionskosten (gemessen am Zinsniveau). Als weniger wichtig erweist sich der Erdölpreis. Die «hausgemachte» Krise der neunziger Jahre führte dazu, dass die positive Konjunktur bei den Handelspartnern damals weniger auf das Wachstum in der Schweiz durchschlug. Die Einführung der Bilateralen hingegen erweise sich durchwegs als etwas, das den Pro-Kopf-Wohlstand in der Schweiz signifikant erhöht habe.

Simuliere man mit dem Modell, wie sich das BIP pro Kopf ohne den durch die Bilateralen ausgelösten Wachstumsschub entwickelt hätte, so resultiert ein im Mittel um 4400 Franken oder um spekulative 5,7 Prozent geringeres Pro-Kopf-Einkommen für 2015. Es ist fragwürdig, ob sich die Ökonomen mit solchen Studien wissenschaftliche Ehre antun. NZZ, 16. März 2016, S. 1


Seit dem Volks-Ja vom Februar 2014 zur Einwanderungsinitiative ist das Abkommen Schweiz - EU zur Personenfreizügigkeit infrage gestellt. Das hindert Bundesrat und Parlament aber nicht daran, eine Quellensteuer-Revision durchzuziehen, die dem Abkommen zur Personenfreizügigkeit entsprungen ist. Laut einem Urteil des Bundesgerichts von 2010 verstossen die geltenden Regeln bei nichtansässigen Quellensteuerpflichtigen in gewissen Fällen wegen unzulässiger Diskriminierung gegen das Freizügigkeitsabkommen.

Im Grundsatz ist die vom Bundesrat ausgearbeitete Reformvorlage nicht einmal mehr von der SVP bestritten. Die SVP zog ihren Antrag zur Sistierung der Vorlage vor Beginn der Debatte zurück. Die beiden deklarierten Gründe für den früheren Sistierungsantrag (Unsicherheit über das Grenzgängerabkommen Schweiz - Italien und über das Abkommen mit der EU zur Personenfreizügigkeit) haben sich laut dem Zuger SVP-Nationalrat Thomas Aeschi entschärft. In der Grenzgängerfrage habe es eine Einigung zwischen Bern und Rom gegeben, und seit dem 5. März 2016 Freitag liege die Botschaft des Bundesrats zur Umsetzung der Einwanderungsinitiative vor. Die Zukunft des Freizügigkeitsabkommens bleibt aber völlig offen. Diese Ungewissheit könne noch lange dauern, sagt Aeschi. Im Interesse der Rechtssicherheit sei die Quellenbesteuerung nun durchzuberaten.

Derzeit werden rund 760 000 unselbständig Erwerbstätige ohne Schweizer Niederlassungsbewilligung an der Quelle besteuert. Davon haben etwa 490 000 den steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz (Ansässige), 270 000 sind Nichtansässige (namentlich Grenzgänger und Wochenaufenthalter). Die Revisionsvorlage hat drei Kernpunkte. Erstens soll künftig allen ansässigen Quellensteuerpflichtigen die ordentliche Besteuerung offenstehen – und nicht nur wie bisher jenen 9 Prozent der Pflichtigen mit Bruttoerwerbseinkommen über 120 000 Franken. Zweitens soll bei ansässigen Quellensteuerpflichtigen ab einem gewissen Einkommen (voraussichtlich 120 000 Franken) die nachträgliche ordentliche Besteuerung nicht mehr nur eine Option sein, sondern Pflicht. Und drittens sollen alle nichtansässigen Quellensteuerpflichtigen, die den Grossteil ihrer Einkünfte in der Schweiz erwirtschaften (im Gespräch ist ein Schwellenwert von 90 Prozent), künftig ebenfalls die Möglichkeit einer ordentlichen Besteuerung haben. Im Gegenzug entfällt die Möglichkeit nichtansässiger Quellenbesteuerter zu nachträglichen Berechnungskorrekturen. Diese Änderungen sollen die Benachteiligung gewisser Quellenbesteuerter (etwa weil Pauschalabzüge die Realität nicht richtig abbilden) beenden.

Im Nationalrat waren am Dienstag die Kernpunkte wenig umstritten. Kontroversen gab es allerdings in einigen «Nebenpunkten». Besonders pikant war ein Antrag der vorberatenden Kommission, den Kantonen die Spielräume für die Festlegung der Gemeindesteuerfüsse für Quellenbesteuerte wegzunehmen. Dieser Antrag war eine «Lex Tessin», hatte das Tessin doch beschlossen, italienische Quellenbesteuerte mit höherem Steuerfuss zu belasten als ordentlich Besteuerte – was Kritik aus Rom bezüglich Diskriminierung auslöste.

Finanzminister Ueli Maurer räumte ein, dass der Tessiner Weg dem ausgehandelten Grenzgängerabkommen Schweiz - Italien widerspreche. Der Bundesrat sei trotzdem gegen den Antrag der Kommission, weil man den Föderalismus respektieren und mit dem Tessin eine einvernehmliche Lösung finden solle. Dennoch fand der Antrag mit 114 zu 70 Stimmen eine deutliche Mehrheit, obwohl 7 der 8 Tessiner Nationalräte dagegen stimmten.

Bleibt es bei diesem Entscheid, wird das Tessin bei der Grenzgängerbesteuerung zurückkrebsen müssen. Die Vorlage geht nun allerdings in den Ständerat, wo die Verteidigung des Föderalismus eine grössere Rolle spielen dürfte. NZZ, 9. März 2016, S. 14

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