Kurzinfos November 06


Westbalkanpolitik der Schweiz

Verhinderung von Migration durch wirtschaftliche Entwicklung heisst die Devise der schweizerischen Balkanpolitik. Es waren die jugoslawischen Zerfallskriege der 1990er Jahre und die dadurch ausgelösten Flüchtlingswellen, die in Westeuropa zur Einsicht führten, dass man sich um diese Gegend kümmern müsse: «Wenn wir auf dem Balkan nicht präsent sind, kommt der Balkan zu uns.» Dies ist die mehrheitsfähige Philosophie, mit der die Ausgaben für Sicherheit und Entwicklung auf dem Westbalkan vor den Schweizer Steuerzahlern legitimiert werden. In den letzten zehn Jahren waren es über 1,5 Milliarden Franken. Die Schweiz teilt das Konzept «Migrationsprävention durch Entwicklung» mit der EU.

Ihren Beitrag zum Aufbau von EU-Mitgliedsstaaten sieht die Schweiz vor allem in zwei Bereichen: in der «Governance» (gute Regierungsführung) und in der Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung. Die Stärkung der politischen Gemeinden geschieht im Kontext von Dezentralisierungsprozessen, die in den Ländern der Region entweder im Gang sind (Mazedonien) oder geplant werden (Kosovo). Damit verbunden ist die Absicht, die Bürgergesellschaften zu stärken, sie zu aktiven und kritischen Initiatoren des Wandels zu machen. Traditionsgemäss soll ein besonderes Augenmerk den Minderheiten gelten. Im wirtschaftlichen Bereich sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessert werden, soll der Zugang zu Krediten erleichtert und die Berufsausbildung optimiert werden. Neben Regierungsführung und Wirtschaft wird Erziehung, Gesundheit und Wasser sowie Fragen der Geschlechterbeziehungen und der Jugend generell Aufmerksamkeit geschenkt.

Eine Schweizer Spezialität stellt die Förderung lokaler Kulturarbeit dar, die von Pro Helvetia im Auftragsverhältnis für die Deza durchgeführt wird. Anders als der British Council oder das deutsche Goethe-Institut präsentiert Pro Helvetia nicht die Kultur des Geberlandes, und es steht auch nicht der Austausch von Kulturschaffenden im Vordergrund. Stattdessen sollen die neu heranwachsenden lokalen und regionalen «Kulturlandschaften» gefördert werden. Sie werden als wichtiger Teil einer sich ausdifferenzierenden Bürgergesellschaft, als Kern einer neuen kulturellen Identität gewertet, die über die Nationalkultur hinausweist. NZZ, 3. November 06, S. 17.


GATS hebelt Demokratie aus

Das GATS-Abkommen (General Agreement on Trade in Services) ist ein internationaler Rechtsvertrag, den alle 149 WTO-Mitglieder einhalten müssen und der tief in die nationale Politik eingreift. So fordert der Artikel VI des GATS, dass innerstaatliche Regelungen - also beispielsweise Umweltschutzgesetze in der Schweiz – "angemessen, objektiv und unparteiisch angewendet werden und keine unnötigen Hemmnisse für den Dienstleistungshandel darstellen" sollen. Gesetze, Verordnungen und Massnahmen werden aus der Sicht der WTO hauptsächlich als Handelsschranken angesehen, die den weltweiten Austausch von Dienstleistungen behindern. Im Konfliktfall soll die WTO-Streitschlichtung urteilen, ob eine Massnahme als angemessen, objektiv und unparteiisch gilt. Dadurch wird für Regierungen die Möglichkeit, ihre Tourismus- und Investitionspolitik angemessen zu regulieren, auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene empfindlich eingeschränkt. Speziell im Tourismus, der von attraktiven, unverbauten Landschaften und der grosszügigen Gastfreundschaft der lokalen Bevölkerung lebt, ist es wichtig, dass nachhaltige und faire Initiativen gezielt gefördert werden können. So sollen lokale Regierungen Gesetze zu Eigentums- und Grundstückrechten zugunsten der lokalen Bevölkerung erlassen können oder zum Beispiel Konzessionen an Hotels vergeben, die besonders viele Arbeitskräfte aus der lokalen Bevölkerung beschäftigen, Baustoffe, Lebensmittel und Handwerk aus der Gegend bevorzugen und eine sorgfaltige Energie- und Wasserpolitik betreiben.

Indem die GATS-Regelungen auch auf lokaler Ebene gelten, erleiden wichtige Dezentralisierungsprozesse, wie sie in einzelnen Ländern angestrebt werden, einen empfindlichen Rückschlag, So gesteht zum Beispiel die indische Zentralregierung den Gemeinden in den einzelnen Bundesstaaten erst seit 1992 einen grösseren politischen Handlungsspielraum zu. Dieser neu geschaffene Raum ist nun aber durch das GATS wieder in Frage gestellt. Dazu meint K. T.Suresh, früherer Koordinator der indi schen Nichtregierungsorganisation «Equations»: «Jetzt, wo wir seit kurzem erlernen, Demokratie auf Gemeindeebene zu verankern, geraten diese Prozesse durch das mul- tilaterale GATS-Abkommen, das sich bis auf die lokale Ebene auswirkt, in Gefahr.»

Insbesondere die Industrieländer fordern von den Entwicklungsländern, Regulierungsmassnahmen zu beseitigen, die jedoch aus entwicklungspolitischer Sicht sehr sinnvoll sind. Vorschriften, die ausländische Firmen zur Zusammenarbeit mit lokalen Firmen verpflichten, müssen z.B. abgeschafft werden. Auch die steuerliche Bevorzugung lokaler Anbieter zur gezielten Förderung einer lokalen Entwicklung soll nicht länger erlaubt sein. Oder von einer ausländischen Firma darf nicht länger gefordert werden, sie müsse lokales Personal beschäftigen. Auch der vielerorts angewandte Wirtschaftlichkeitstest, der geplante Investitionen daraufhin prüft, ob sie wirtschaftlich überhaupt sinnvoll sind oder nicht, ist in Zukunft verboten. Und es darf keine Auflage mehr geben, dass ein Teil des Gewinns einer ausländischen Firma im Gastland verbleiben muss. (WTO-Pauschalarrangement: GATS und nachhaltiger Tourismus: Ein Widerspruch, Erklärung von Bern, 2006).

Die Schweiz ist an vorderster Front dabei, wenn es darum geht, die GATS-Instrumente noch zu verschärfen. Gravierend ist das Demokratiedefizit: Obwohl solche neuen Instrumente tief in den Handlungsspielraum von Regierungen auf kommunaler, kantonaler und nationaler Ebene eingreifen werden, haben zur Schweizer Position keine Konsultationen stattgefunden, gab es keine breite Vernehmlassung. Laut Auskunft des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO wurden nicht einmal die anderen Bundesämter kontaktiert. Eine Diskussion darüber, inwiefern die GATS-Bestimmungen das Recht beeinträchtigen, innerstaatliche Regulierungen zu erlassen und aufrechtzuerhalten, ist dringend notwendig. WoZ, 2. November 2006, S. 7.

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