Kurzinfos November 2016


Einwanderung – Studie des Kantons Zürich

Bloss 20% der Erwerbstätigen, die seit 2007 in die Schweiz zugewandert sind, arbeiteten 2014 in einem Beruf, für den sich ein Fachkräftemangel nachweisen lässt. Bei den Grenzgängern waren gerade einmal 16,6% in «Mangelberufen» tätig. Die in der «NZZ am Sonntag» zitierte Analyse des Amtes für Wirtschaft und Arbeit (AWA) des Kantons Zürich ist brisant. Sie lässt nämlich den Schluss zu, dass ein Grossteil der seit 2007 zugewanderten Arbeitskräfte in Berufen tätig ist, in denen inländische Stellenbewerber durchaus vorhanden gewesen wären. Ob die entsprechenden Kandidaten aber auch tatsächlich auf eine ausgeschriebene Stelle gepasst hätten, darüber sagt die Erhebung nichts aus.

Aufgrund der neuen Erkenntnisse des Zürcher AWA stellt sich die Frage, ob der Verdrängungseffekt der bisherigen Einwanderung unterschätzt worden ist. Spielen möglicherweise auch die niedrigen Lohnkosten ausländischer Kandidaten eine Rolle – vor allem auch bei Tätigkeiten für Geringqualifizierte, für die sich nur wenige Inländer interessieren? In gewissen Branchen und Tätigkeiten wie dem Gastgewerbe, dem Bau oder dem Detailhandel geht eine hohe Einwanderung einher mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit. Auch in den Regionen Genfersee und Tessin, die einen hohen prozentualen Anteil an Grenzgängern aufweisen, liegt die Erwerbslosenquote über dem gesamtschweizerischen Durchschnitt. Unbestritten ist auch, dass die Arbeitslosenquote bei den Ausländern deutlich höher liegt als bei den Schweizern. Hierbei zeigt sich, dass die Verdrängung nicht zuletzt frühere Einwanderer beispielsweise aus dem ehemaligen Jugoslawien trifft, die durch neue Zuwanderer aus Polen, Deutschland oder Portugal teilweise aus dem Arbeitsmarkt verdrängt worden sind. NZZ, 25. November 2016, S. 9


Für die fünf Wirtschaftsweisen, die die deutsche Regierung beraten, ist eines klar: Ein voller Zugang zum Binnenmarkt ohne volle Personenfreizügigkeit sollte Grossbritannien nicht erlaubt werden. Ein Entgegenkommen wäre eine Einladung an andere Länder für eine Extrawurst, was die Wirtschafts- und Währungsunion bedrohen würde, schreiben sie.

Doch was sagt die Volkswirtschaftslehre dazu? Die Personenfreizügigkeit ist besonders wichtig für Länder, die in einer Währungsunion sind. In ihr haben die Staaten nicht mehr die Möglichkeit, durch eine Tieferbewertung der eigenen Währung einen Schock abzufedern, da sie die Geldpolitik abgegeben haben. Die Wanderung der Arbeitnehmer ist nun eine Möglichkeit, einen Abschwung zu bewältigen, indem diese von Krisenländern in gesunde Staaten der Währungsunion ziehen.

Grossbritannien – wie auch die Schweiz – gehört jedoch nicht zur Euro-Zone. Freizügigkeit sei nicht unbedingt nötig, damit ein Land von den anderen drei Freiheiten – Austausch von Waren, Dienstleistungen und Kapital – profitieren könne, schrieben jüngst die Ökonomen Wilhelm Kohler und Gernot Müller (Uni Tübingen) in der «Süddeutschen Zeitung». Ja, man kann argumentieren, in einem vollständigen Binnenmarkt entfalle zuweilen der ökonomische Beweggrund zu wandern. Salopp gesagt: Entweder importiert man die Güter, oder es kommen die Menschen, die diese Waren herstellen. Vorteile haben Briten und die EU auch dann, wenn die ersten drei Freiheiten voll gelten, die Personenfreizügigkeit dagegen nur eingeschränkt. Die unnachgiebige Haltung europäischer Politiker mag zwar noch nachvollziehbar sein. Dass die Wirtschaftsweisen diese unkritisch übernehmen, hingegen nicht. Einer zwingenden ökonomischen Logik folgt die Verknüpfung jedenfalls nicht. NZZ, 3. November 2016, S. 36

© 1992-2026 Forum für direkte Demokratie |forum@europa-magazin.ch
Website by Zumbrunn Systemdesign