Kurzinfos Oktober 06


Russisches Öl um jeden Preis

Die Debatte um die Energiesicherheit wird in Deutschland und der EU intensiv geführt. Russland, von dem Deutschland im Jahr 2005 ein Drittel seiner Erdölimporte bezog, spielt darin eine bedeutende Rolle. Gleichzeitig ist Russland ein Paradebeispiel für den hohen ökologischen, sozialen und politischen Preis der Erdölproduktion, der aus der Energiesicherheitsdebatte meist ausgeblendet wird.

Wegen seiner Unterstützung demokratischer Bewegungen in ehemaligen Sowietrepubliken (z.B. Ukraine) verbot Russland die Einfuhr von polnischem Fleisch. Polen wird nun seinerseits von der übrigen EU unter Druck gesetzt, damit ein EU-Energieabkommen mit Russland zustande kommt.

In Russland tragen die Erdöleinnahmen erheblich zu den Staatseinnahmen bei, werden aber alles andere als gerecht verteilt: Während einige Wenige unermessliche Reichtümer anhäufen, leben große Teile der Bevölkerung weiter in Armut. Korruption ist allgegenwärtig. Der russischen Demokratie ist das schwarze Gold ebenfalls nicht förderlich, denn um seine innen- und außenpolitischen (Energie-) Interessen durchzusetzen, bedient sich der Staat einer gelenkten Justiz und bürgerliche Rechte werden mehr und mehr eingeschränkt. Gleichzeitig stellt das Ölgeschäft eine der Hauptbedrohungen für Russlands Umwelt dar: Öl aus maroden Pipelines und Lecks verseucht riesige Landstriche, vergiftet Menschen, Tiere und Pflanzen. Immer wieder werden ökologisch besonders wertvolle Gebiete selbst aus dem UNESCO-Weltnaturerbe gefährdet.

Dieses Problem ist keineswegs ein "innerrussisches". Die internationalen Abnehmer des Öls, d.h. vor allem die EU, tragen eine Mitverantwortung dafür, dass die riesigen Umweltprobleme der Ölindustrie angegangen werden. DNR-EU-Rundschreiben, S. 5, Oktober 2006.

Weitere Informationen, urgewald e.V., Büro Berlin, Regine Richter, Prenzlauer Allee 230,10405 Berlin Tel. 030/443391-69, Fax -33 eMail: regine@urgewald.de www.urgewald.de Grundlage dieses Artikels ist die Urgewald-Studie: "Öl für Deutschland, koste es was es wolle - Deutsche Banken in der russischen Ölförderung"; Bezug: www.urgewald.de?page=4-70-392


EU duldet Übernahme-Hürden nicht

Die EU-Kommission hat am 28. Oktober 06 gleich drei Entscheide gegen Mitgliedstaaten gefällt, die mit Eingriffen in Übernahmekämpfe bzw. mit Subventionen für Unternehmen mutmasslich EU-Recht verletzt haben. So hat sie im Streit mit Madrid um die Auflagen für die vom deutschen Energiekonzern E.On angestrebte Übernahme des spanischen Stromversorgers Endesa mit der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens den Druck erhöht. Die Kommission hat die von der spanischen Energie-Regulierungsbehörde CNE erlassenen Auflagen bereits Ende September für mit EU-Recht unvereinbar erklärt. Doch die spanischen Behörden haben der Kommission entgegen ersten Andeutungen bis heute keine Schritte oder Massnahmen zur Aufhebung der Auflagen mitgeteilt. Deshalb hat Brüssel nun das Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, das bis vor den EU-Gerichtshof (EuGH) führen kann.

Ein ähnlicher Streit ist inzwischen mit Italien um die geplante Fusion der spanischen Autobahnbetriebsgesellschaft Abertis mit der im selben Sektor tätigen italienischen Autostrade ausgebrochen. Auch diese Transaktion hat die Kommission wettbewerbsrechtlich bereits genehmigt. In solchen Fällen sind nationale Auflagen oder Verbote nur noch in engen Grenzen zum Schutz nichtwettbewerbsrechtlicher öffentlicher Interessen möglich. Im konkreten Fall ist die Kommission zum vorläufigen Schluss gelangt, dass Italien durch die Aufstellung ungerechtfertigter Hindernisse für die Fusion Abertis-Autostrade gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstossen habe. Die wettbewerbsrechtliche Beurteilung der Transaktion falle wegen der EU-weiten Dimension ausschliesslich in die Kompetenz der Kommission und es gebe «ernste Bedenken», ob die italienischen Schritte (bindende Meinung der Minister für Infrastruktur und für Wirtschaft vom 4. August und Entscheid der Behörde für Autobahnkonzessionen ANAS vom 5. August, mit denen der Fusionsantrag von Autostrade zurückgewiesen wurde) mit dem EU-Wettbewerbsrecht zu verein- baren seien. Italien hat 10 Arbeitstage Zeit zur Stellungnahme. Bleibt die Kommission danach bei ihrer Einschätzung, kann sie auch hier die Rücknahme der Hürden verlangen. Ein Kommissionssprecher begrüsste zwar die jüngsten versöhnlichen Worte von Premier Prodi; er fügte aber an, dem müssten rechtliche Taten folgen.

Im dritten Fall vom Mittwoch geht es um staatliche Beihilfen von mindestens 160 Mio., die Griechenland zwischen 1988 und 2002 der griechischen Fluggesellschaft Olympic Airways gewährt hat. Im Verlaufe eines jahrelangen Streits hat die Kommission im Dezember 2002 festgestellt, dass diese Beihilfen EU-Recht verletzten und zurückgefordert werden müssten. Athen missachtete diese Vorgabe, was im Mai 2005 vom EuGH bestätigt worden ist. Athen soll im Olympic-Streit Busse zahlen. Auch das EuGH-Urteil blieb indessen ohne Wirkung. Deshalb wird die Kommission nun beim EuGH die Verhängung von Bussen gegen Griechenland beantragen. Vorgeschlagen wird eine Geldbusse von 10 512 Euro für jeden Tag seit dem EuGH-Urteil von 2005 bis zur wirksamen Umsetzung der Entscheidung von 2002. Sollte Athen bis zu dem nun angepeilten Bussen-Urteil noch immer nicht reagiert haben, kann der EuGH ab jenem Datum gar ein Zwangsgeld von 53611 Euro pro Tag verhängen. NZZ, 19. Oktober 2006, S. 21.

© 1992-2026 Forum für direkte Demokratie |forum@europa-magazin.ch
Website by Zumbrunn Systemdesign