EU-Post-Liberalisierung
Die verbliebenen Briefmonopole in der EU werden in den meisten Mitgliedstaaten spätestens Ende 2010 fallen, während sich elf Staaten bis längstens Ende 2012 Zeit lassen können. Darauf haben sich die Post- und Telekommunikationsminister am Montag in Luxemburg geeinigt. Spätestens am 1. Januar 2011 bzw. am 1. Januar 2013 muss somit auch das Marktsegment der Standardbriefe bis zu einem Gewicht von 50 dem Wettbewerb geöffnet werden. Bisher können die Mitgliedstaaten dieses Segment als reservierten Bereich den herkömmlichen Betreibern als Monopol überlassen. Die übrigen Postdienste hat die EU bereits früher liberalisiert. Die EU-Kommission hatte die volle Öffnung per Januar 2009 vorgeschlagen, doch fand sich hierfür nicht genug Unterstützung.
Die elf Staaten, die im Dienste der Kompromissfindung eine Gnadenfrist bis Ende 2012 erhalten haben, sind Griechenland, Luxemburg und neun der zwölf Neumitglieder (alle ausser Bulgarien, Estland und Slowenien). In der Übergangszeit von Anfang 2011 bis Ende 2012 können Mitgliedstaaten, die ihren Postmarkt bereits voll liberalisiert haben, Postunternehmen, die in einem anderen EU-Staat noch im reservierten Bereich eine MonopolsteIlung geniessen, den Zugang zum frisch liberalisierten Marktsegment (Briefe unter 50 g) verweigern (Reziprozitätsklausel).
Grossbritannien, Schweden und Finnland haben die Vollliberalisierung bereits vorweggenommen; Deutschland und die Niederlande wollen Anfang 2008 folgen. Eine wichtige Rolle hat in der Debatte die Gewährleistung des Universaldienstes (Service public) gespielt. Wie bisher müssen die Mitgliedstaaten auch künftig einen flächendeckenden Universaldienst zu tragbaren Preisen sicherstellen. Darunter gehört zum Beispiel im Regelfall eine Hauszustellung während mindestens fünf Tagen pro Woche. Die Staaten können einen oder mehrere Unternehmen mit dem Universaldienst betrauen. Ist dieser mit Nettokosten verbunden und stellt er eine unverhältnismässige finanzielle Belastung für den oder die Anbieter dar, sind zwei Finanzierungsmodelle möglich: Entweder eine Entschädigung aus öffentlichen Mitteln oder ein Ausgleichsmechanismus, der die Nettokosten auf die Postanbieter und/oder –nutzer aufteilt. Beim zweiten Modell können also auch neue Anbieter, die sich auf attraktive Marktsegmente wie die Beförderung von Geschäftspost im urbanen Raum konzentrieren, zur Finanzierung des Service public herangezogen werden.
Der von den Ministern verabschiedete Kompromiss kommt sehr nahe an das heran, was das EU- Parlament (EP) im Juli in erster Lesung vorgeschlagen hat. Weil noch kleinere Differenzen verblieben sind, geht das Geschäft nun zur zweiten Lesung zurück ins Parlament. Allerdings dürfte die endgültige Einigung zwischen den beiden Gesetzgebungsorganen kaum mehr Schwierigkeiten bereiten. NZZ, 2. Oktober 07, S. 25.
