Kurzinfos Oktober 2024

Höchstes EU-Gericht erklärt EU-Abkommen mit Marokko für rechtswidrig und dringt auf Anerkennung der von Marokko besetzten Westsahara. Berlin und Brüssel weigern sich – vor allem wegen Marokkos Beitrag zur Flüchtlingsabwehr. Die EU bricht mit mehreren Abkommen mit Marokko internationales Recht und stützt mit ihnen Rabats Fremdherrschaft über die letzte Kolonie auf dem afrikanischen Kontinent – die Westsahara. Dies bestätigt der Europäische Gerichtshof (EuGH), das oberste Gericht der EU, in einem Urteil, das Anfang Oktober 2004 die Handels- und Fischereiabkommen der Union mit dem nordafrikanischen Land für rechtswidrig erklärt hat. Ursache ist, dass die Abkommen mit Marokko geschlossen wurden, sich aber auch auf die Westsahara beziehen, die Marokko, wie der EuGH bekräftigt, rechtswidrig besetzt hat; dem Gericht zufolge muss die EU Abkommen, die das Gebiet betreffen, mit der legitimen Repräsentanz der sahrauischen Bevölkerung schließen – mit der Frente Polisario. Damit entspricht das EuGH-Urteil der Position der Vereinten Nationen, die der Westsahara aktuell einen Kolonialstatus zuschreiben. Brüssel und Berlin nehmen das Urteil "zur Kenntnis", leiten aber keinerlei Schritte ein, ihm Rechnung zu tragen. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigt an, sie wolle die "tiefe Freundschaft" mit Marokko "auf die nächste Ebene heben". Es geht um Flüchtlingsabwehr und um erneuerbare Energien.

Fischerei und Handel

Die Fischerei wie auch der Handel mit Agrargütern, um die es in den strittigen Abkommen mit Marokko geht, haben für die Westsahara hohe Bedeutung. Die Gewässer vor ihrer Küste sind überaus fischreich, ein Umstand, der schon in den 1960er Jahren die Kolonialmacht Spanien veranlasste, sich systematisch an den dortigen Fischbeständen zu bedienen. 1975 ließ sich Spanien von seinem Kolonialnachfolger Marokko zusagen, vor der Küste der Westsahara weiter fischen zu dürfen, bis nach seinem EU-Beitritt (1986) die EU 1988 ihr erstes Fischereiabkommen mit Rabat schloss und damit die weitere Plünderung der Fischbestände der Westsahara durch Fangflotten aus Europa sicherstellte. Im Jahr 2021 importierte die EU Fisch und Fischprodukte im Wert von rund 604 Millionen Euro von dort; im Jahr 2022 beliefen sich die Einfuhren auf einen Wert von ungefähr 504 Millionen Euro. Von den etwa 87.000 Tonnen Agrargütern, die 2022 in der Westsahara geerntet wurden – überwiegend waren es Tomaten und Melonen –, gingen 74.000 Tonnen mit einem Wert von 85,6 Millionen Euro in die EU; das waren ungefähr 85 Prozent sämtlicher Agrargüter der besetzten Westsahara.[1]

Das Urteil des EuGH

In Konflikt mit dem internationalen Recht gerät die EU dabei, weil sie die Fischerei vor der Küste der Westsahara und die Einfuhr der Agrarprodukte nicht mit der legalen Vertretung der einheimischen Bevölkerung geregelt hat, sondern mit Marokko, das in der Westsahara als koloniale Besatzungsmacht auftritt. Rabat wendet die Handels- und Fischereiabkommen, die es mit Brüssel geschlossen hat, umstandslos auf die Westsahara an; die EU wiederum billigt das genauso umstandslos. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) sowie der Europäische Gerichtshof (EuGH) haben dies seit 2015 in insgesamt sieben Urteilen für rechtswidrig erklärt.[2] Die EU wiederum hat regelmäßig versucht, die Urteile trickreich zu umgehen – so durch kosmetische Änderungen im Wortlaut der Abkommen; zudem hat sie Revision gegen die Urteile eingelegt. In seinem Entscheid vom 4. Oktober hat der EuGH abschließend entschieden, dass die Abkommen weiterhin rechtswidrig sind; für ihre Korrektur hat er der EU eine Frist von einem Jahr gesetzt.[3] Insbesondere hat er festgestellt, dass Marokko keine Souveränität über die Westsahara besitzt und dass die rechtmäßige Repräsentanz von deren Bevölkerung die Frente Polisario ist. Mit ihr, nicht mit Rabat, muss die EU Fischerei und Handel mit der Westsahara regeln.

"Zur Kenntnis genommen"

Die bisherigen Reaktionen der EU-Kommission, die sich beide bei jedem nur denkbaren Anlass rühmt, internationales Recht nicht nur zu befolgen, sondern ihm auch weltweit Geltung verschaffen zu wollen, sprechen für sich. Sie kündigt nicht etwa an, dem Urteil des obersten EU-Gerichts umgehend Folge zu leisten. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und EU-Ratspräsident Charles Michel äußern, sie nähmen das Urteil "zur Kenntnis", betonten aber "den hohen Wert", den die EU ihrer "strategischen Partnerschaft mit Marokko" beimesse.[4] Man wolle die "tiefe Freundschaft" mit Rabat "in den nächsten Wochen und Monaten auf die nächste Ebene heben". In Berlin teilt das Auswärtige Amt mit, man nehme das EuGH-Urteil "zur Kenntnis", messe jedoch der "strategischen, multidimensionalen und privilegierten Partnerschaft" zwischen der EU und Marokko "großen Wert" bei.[5] Auch "bilateral" habe man zudem "die Beziehungen zu Marokko erst im Juni durch den regelmäßig stattfindenden strategischen Dialog auf Außenministerebene intensiviert". Maßnahmen, die geeignet wären, der Westsahara, Afrikas letzter Kolonie, gegenüber Marokko zu ihrem Recht zu verhelfen, stellen weder von der Leyen in Brüssel noch Außenministerin Annalena Baerbock in Berlin in Aussicht.

Gegen die Vereinten Nationen

Damit stellt sich Brüssel offen nicht nur gegen den obersten Gerichtshof der EU, sondern auch gegen die Vereinten Nationen, die die Westsahara weiter auf ihrer Liste der Hoheitsgebiete ohne Selbstregierung führen. Die Liste wurde im Jahr 1946 geschaffen und umfasste ursprünglich eine hohe Zahl damaliger Kolonien, von denen die meisten inzwischen unabhängige Staaten geworden sind. Auf der Liste verblieben sind 17 Kolonialgebiete [6], von denen die Westsahara mit ihren über 600.000 Einwohnern dasjenige mit der größten Bevölkerung ist. Die NGO Western Sahara Resource Watch (WSRW) weist außerdem darauf hin, dass "das Recht des sahrauischen Volkes auf Selbstbestimmung" inzwischen "durch mehr als 100 UN-Resolutionen" anerkannt wird und bereits im Jahr 1975 in einem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) in Den Haag bestätigt wurde.[7] WSRW verlangt, dem Urteil des EuGH Rechnung tragend, von Brüssel eine "sofortige Aufnahme von Sondierungsgesprächen mit der Polisario-Front zur Entwicklung rechtskonformer bilateraler Beziehungen mit dem Gebiet". Außerdem solle die EU in ihre Verträge mit Marokko eine "Territorialklausel" integrieren, "die die Westsahara ausdrücklich ausschließt". Nicht zuletzt fordert WSRW "alle privaten Unternehmen, die sich an Marokkos Plünderung der Ressourcen des Territoriums beteiligen, auf, die Rechtsstaatlichkeit zu respektieren" und ihre Geschäfte "sofort zu beenden".[8]

Gegen den EuGH

Gegenwärtig deutet allerdings nichts darauf hin, dass Berlin und die EU bereit sein könnten, dem Urteil des EuGH zu entsprechen. Marokko gilt seit Jahrzehnten als einer der wichtigsten Handlanger der EU bei der Flüchtlingsabwehr (german-foreign-policy.com berichtete [9]). Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hat am Dienstag bei einem Besuch in Marokko vor dem dortigen Parlament erklärt, Paris strebe einen Ausbau der Beziehungen zu Rabat an – und zwar insbesondere mit Blick auf die Bestrebungen der EU, unerwünschte Einwanderung zu stoppen.[10] Macron äußerte zudem, man könne die Kooperation auch auf dem Feld der Ökonomie intensivieren, so etwa bei der Nutzung erneuerbarer Energien in Marokko, die mit der Produktion und dem Export grünen Wasserstoffs für die EU verfügbar gemacht werden könnten. Im Gegenzug bekräftigte Macron seine bereits Ende Juli verkündete Auffassung, "die Gegenwart sowie die Zukunft" der Westsahara sollten "im Rahmen der marokkanischen Souveränität" gesehen werden.[11] Ähnlich hatte bereits 2022 Spaniens Ministerpräsident Pedro Sánchez Position bezogen.[12] Beobachter spekulieren bereits, die EU könnte sich in naher Zukunft anschließen. Dies bedeutete dann allerdings den endgültigen Bruch mit der Rechtsprechung ihres eigenen obersten Gerichts. 31. Oktober 2024, https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­9739

[1] 2023 Report on the impact and benefits for the population of Western Sahara of the extension of tariff preferences to products originating in Western Sahara. SWD(2024) 57 final. Brussels, 15.03.2024.

[2], [3] Urteil des EU-Gerichtshofs: Besetzte Westsahara nicht Teil der EU-Marokko-Abkommen. wsrw.org 04.10.2024.

[4] Joint Statement by President von der Leyen and High Representative/Vice-President Borrell on the European Court of Justice judgements relating to Morocco. ec.europa.eu 04.10.2024.

[5] Auswärtiges Amt zum Urteil des EuGH bezüglich der Handelsabkommen der EU mit Marokko. auswaertiges-amt.de 07.10.2024.

[6] S. dazu Kolonien im 21. Jahrhundert (I) (https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­9561), Kolonien im 21. Jahrhundert (III) (https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­9597) und Kolonien im 21. Jahrhundert (IV) (https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­9615).

[7] Die Besatzung der Westsahara. wsrw.org. S. auch Kolonien im 21. Jahrhundert (II). https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­9578

[8] Urteil des EU-Gerichtshofs: Besetzte Westsahara nicht Teil der EU-Marokko-Abkommen. wsrw.org 04.10.2024.

[9] S. dazu Flüchtlingsabwehr und grüner Wasserstoff (https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­9005) und Berlin und die Menschenrechte (II). (https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­9667)

[10] Au Maroc, Emmanuel Macron appelle à plus de « résultats » contre l‘immigration illégale et réaffirme son soutien à la « souveraineté marocaine » au Sahara occidental. lemonde.fr 29.10.2024.

[11] Frédéric Bobin: A Rabat, Emmanuel Macron propose un « nouveau cadre stratégique » avec le Maroc. lemonde.fr 29.10.2024.

[12] Francisco Peregil, Miguel González: España toma Partido por Marruecos en el conflicto del Sáhara. elpais.com 18.03.2022. J.A.R.: Sánchez ratifica su apoyo a la propuesta marroquí sobre el Sáhara y Podemos le acusa de seguir la estela de Trump. elpais.com 08.06.2022.


Nach Ungewissheit und Verzögerungen hat die Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, die Liste der Kandidaten für die neue Kommission den Mitgliedern des EU-Parlaments bekannt gegeben. Corporate European Observary (CEO), eine Lobbykritische NGO, hat die Lebensläufe der designierten Kommissare geprüft und sind auf Fälle von Interessenkonflikten und rechtsextremen Verbindungen gestoßen, die Anlass zur Sorge geben.

Die EU-Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, wer die neuen Kommissare sind, die in ihrem Namen wichtige Entscheidungen treffen werden. Sie verdienen eine Kommission, die im Interesse der Menschen und der Umwelt in der EU handelt und nicht im Interesse europäischer Konzerne.

Maria Luís Albuquerque (Portugal) – Finanzdienstleistungen, Sparen und Investitionen. Unmittelbar nach ihrem Amt als Finanzministerin sprang sie auf den Zug des im Vereinigten Königreich ansässigen Schuldeneintreibers Arrow Global auf, der 300 Millionen Euro an uneinbringlichen Forderungen der [portugiesischen Finanzdienstleistungsgruppe] Banif abwickelte.

Jozef Síkela (Tschechische Republik) - Internationale Partnerschaften: Bei der Erste Group, einem der größten Finanzdienstleister in Mittel- und Osteuropa, war er für Corporate und Investment Banking, Fusionen und Übernahmen, Immobilienfinanzierung, Handelsfinanzierung, Finanzmärkte und makroökonomische Analysen zuständig.

Wopke Hoekstra (Niederlande) - Klima, Netto-Null und sauberes Wachstum: Er sah sich 2023 mit einer parlamentarischen Untersuchung konfrontiert, weil er angeblich die Öl- und Gasexploration in den Niederlanden zu seinem persönlichen finanziellen Vorteil gefördert hatte. Seine Karriere war von Interessenkonflikten geprägt, darunter seine Rolle als niederländischer Senator, während er mit McKinsey zusammenarbeitete, und er wurde in den Pandora Papers wegen Offshore-Geschäften genannt. Sein Widerstand gegen die finanzielle Unterstützung während der COVID-19 hat auch die Beziehungen zu südeuropäischen Politikern belastet und Bedenken hinsichtlich seiner mangelnden Solidarität geweckt.

Ekaterina Zaharieva (Bulgarien) - Startups, Forschung und Innovation: Im Jahr 2018 wurde sie von einem ehemaligen Mitarbeiter, der zum Whistleblower wurde, beschuldigt, einen "Bargeld-für-Pässe"-Betrug betrieben zu haben, bei dem sie Pässe an Ausländer verkaufte und ihnen visafreies Reisen in der Europäischen Union gewährte.

Marta Kos (Slowenien) – EU-Erweiterung: Sie arbeitet als Senior Adviser bei Kreab, einer der größten Lobbying-Beratungsfirmen für Großunternehmen. Zu den Firmenkunden von Kreab gehören Amazon, Google und BP, aber auch Banken und Chemieunternehmen. Sie ist auch mit Henri Getaz, dem Generalsekretär der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), verheiratet.

Rechtsextreme Zugehörigkeit:

Apostolos Tzitzikostas (Griechenland) - Nachhaltiger Verkehr und Tourismus: Nach seiner Wahl im Jahr 2013 lud er Vertreter der neonazistischen Partei Goldene Morgenröte zu einer jährlichen Parade ein und verglich die faschistische Partei mit der sozialistischen PASOK. Im Jahr 2016 verpasste er absichtlich die Unterzeichnung eines Abkommens zwischen Thessaloniki und dem UNHCR zur Verbesserung der Bedingungen für Asylsuchende.

Raffaele Fitto (Italien) - Kohäsion und Reformen: Im Laufe der Jahre hat Fitto die Partei gewechselt (und ist weiter nach rechts gerückt), bis er schließlich bei Melonis rechtsextremen Fratelli d'Italia (FdI) landete. Er war in mehrere Prozesse wegen Bestechung und Korruption verwickelt. Er wurde zu fünf Jahren Amtsenthebung und einem Jahr Haft verurteilt, später jedoch von allen Vorwürfen freigesprochen. Während seiner Amtszeit als Präsident der Region Apulien wurde Fitto außerdem beschuldigt, einen Leerverkauf der Handelsgesellschaft Cedis eingefädelt zu haben, wurde aber später freigesprochen.

Olivér Várhelyi (Ungarn) - Gesundheit und Tierschutz: Er ist in Brüssel umstritten, insbesondere wegen seiner Positionen zu Israel/Palästina, Serbien und Georgien. Der Mann von Orbán ist der derzeitige Kommissar für Nachbarschaft und Erweiterung. 17. September 2024, https://corporateeurope.org/­en/­2024/­09/­revolving-doors-and-far-right-ties


Der ehemalige EZB-Chef Mario Draghi wurde im Jahr 2023 von EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen gebeten, eine Studie darüber zu erstellen, wie die EU-Industrie ihre Vorteile auf der Weltbühne wiedererlangen kann. Der Bericht mit dem Titel "Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit" fordert einen Freibrief für Militärausgaben. Er fordert, dass die Verteidigungsindustrie der EU keine Beschränkungen beim Zugang zu EU-Mitteln - 800 Milliarden Euro pro Jahr - haben sollte und dass Fusionen erlaubt werden sollten, um "nationale Champions" zu schaffen. In einer 328-seitigen Analyse mit Empfehlungen unterstützt Draghi das langfristige Programm für die europäische Verteidigungsindustrie (EDIP), das die EU-Kommission im Frühjahr 24 vorgeschlagen hat, um die Industrie der EU für den Krieg fit zu machen. In dem Bericht heißt es: "Die verteidigungsindustrielle Basis der EU steht vor strukturellen Herausforderungen in Bezug auf Kapazität, Know-how und technologischen Vorsprung. Infolgedessen kann die EU nicht mit ihren globalen Konkurrenten Schritt halten", vor allem im Bereich des Waffenhandels und der Kriegsführung. Der Bericht fordert Brüssel auf, Mittel freizugeben, indem es die Darlehenspolitik der EIB und die Regeln des EU-Rahmens für nachhaltige Finanzierungen so ändert, dass militärische Investitionen möglich sind.

Die wichtigste Empfehlung des Berichts lautet, dass die EU-Mitgliedstaaten einer gemeinsame Kreditaufnahme und einer gemeinsamen Verschuldung für gemeinsame militärische Infrastrukturen zustimmen müssen. Indem man die Mitgliedstaaten daran hindert, ein Veto gegen entsprechende Programme einzulegen, wird sichergestellt, dass der diese ordnungsgemäß finanziert werden und " dass einzelne Mitglieder die Maßnahmen nicht verzögern oder verwässern" können. Siehe Abbildung 4 Seite 168 für Empfehlungen zur "Verteidigung". "Eurobonds", gemeinsame Anleiheprogramme, wurden bisher von Ländern wie Irland unterstützt, stießen aber bei Ländern wie Deutschland auf Widerstand. Es ist jedoch unklar, wie sich die Blockierung von Vetos für solche Programme auswirken würde oder ob die EU-Verträge dafür geändert werden müssten. Dies würde ein Referendum in Irland erforderlich machen. Der Draghi-Bericht enthält zwar nur Empfehlungen, aber aus der Erfahrung mit früheren "Berichten" wird die Kommission wahrscheinlich viel davon übernehmen, da sie perfekt zu den bereits bestehenden Plänen und Programmen passen, wie z.B. der Europäischen Strategie für die Verteidigungsindustrie (EDIS) und dem Europäischen Verteidigungsinvestitionsprogramm (EDIP). Es soll ein militärisch-industrieller Komplex der EU entstehen!

Kurz- und Langform des Berichtes unter: https://commission.europa.eu/­topics/­strengthening-european-competitiveness/­eu-competitiveness-looking-ahead_en Peoples Movement, EU-critical News and Views, No.267: 11. September 2024.


Im Sommer 24 erhielt die Fusion zwischen den beiden Agrarkonzernen Bunge, Kanadas größtem Getreideunternehmen, und Viterra trotz der Proteste der Landwirte und der steigenden Lebensmittelpreise grünes Licht von der EU-Kommission. Das Schicksal der Landwirte in der EU hat den Verlauf der EU-Politik stark beeinflusst: Die EU-Wahlen, die Positionierung der Europäischen Volkspartei (EVP) von Ursula von der Leyen gegen alles Nachhaltige und Grüne und gegen große Teile des EU-Green-Deals.

Bunge, COFCO, Cargill und Louis Dreyfuss: Sie kontrollieren 70 bis 90 Prozent des weltweiten Getreidehandels. Wie in der EU-Verordnung 139/2004 verankert, sollen sie den Wettbewerb im Binnenmarkt nicht einschränken. Es hat sich gezeigt, dass Megafusionen ebenso wie internationale Freihandelsabkommen tiefgreifende und langfristige Auswirkungen auf Verbraucher und Landwirte und deren Lebensgrundlage haben.

Kürzlich hat die Kommission einen Bericht veröffentlicht, in dem sie einräumt, dass die Marktkonzentration in den letzten 25 Jahren stark zugenommen hat. Dieser Deal ist in seinem Ausmaß im globalen Agrarsektor beispiellos und wird zu einer weiteren Beschleunigung der Konzentration auf Märkten führen, auf denen die wirtschaftliche Macht bereits sehr konzentriert ist.

Die Europäische Koordination Via Campesina, eine Dachorganisation, die kleine und mittlere europäische Landwirte vertritt, stellt fest, dass "die zunehmende Marktdominanz es ermöglichen wird, kleinere Wettbewerber, die derzeit auf dem EU-Markt tätig sind, auszuschalten, wodurch die Auswahlmöglichkeiten auf allen Ebenen der Wertschöpfungskette eingeschränkt werden".

Lebensmittelhändler wie Bunge haben die Macht, die Preise von Lebensmitteln weltweit zu beeinflussen. Forscher erklärten dies in einer kürzlich veröffentlichten Studie als "Verkäuferinflation". Da das Kartell über mehr interne Informationen über die globalen Agrarmärkte verfügt als die Staaten, wird es eine entscheidende Rolle bei der Finanzialisierung der Lebensmittelmärkte spielen.

Im Jahr 2022 ging etwa jeder zehnte Mensch hungrig zu Bett, und die absolute Zahl der Hungernden stieg um 40 Millionen Menschen. Nach Angaben der Vereinten Nationen waren die Hauptursachen für diesen Anstieg Konflikte, die damit verbundene Unterbrechung der globalen Lebensmittelversorgungsketten und Lebensmittelpreisschocks. Der gleiche Zeitraum war für die Agrarrohstoffhändler das profitabelste Jahr in ihrer Geschichte: 2021 stiegen die Nettogewinne aller fünf großen Agrarrohstoffhändler zwischen 75 und 260 Prozent.

Die zunehmende Marktkonzentration im Lebensmittelsektor wird die demokratische Einflussnahme weiter erschweren. Das Europäische Parlament hat bereits im Januar 2024 seine Besorgnis über die Konzentration in der Lebensmittelversorgungskette zum Ausdruck gebracht. Nach dem Abnicken der Fusion durch die EU-Kommission ist es an der Zeit zu handeln. Die Kampagne gegen TTIP war ein Erfolg. Man darf Big Agri und seinen Unterstützern in der EU nicht erlauben, dass wir an Kartelle gebunden werden, die unweigerlich nur mehr Elend und Verarmung schaffen, aber die Profite für einige wenige steigern. https://thepeoplesnews.home.blog/­2024/­09/­11/­the-eu-sides-with-agri-giants/­ The People's News, 11. September 2024.


Das GSF führte eine Meinungsumfrage zur Einstellung der Schweizer Stimmberechtigten nach 25 Jahren Bilateralen zur EU und den Bilateralen Verträgen durch.

Es ergibt sich eine vielschichtige Wahrnehmung und ambivalente Beurteilung der Schweizer Beziehungen zu Europa und der EU im Spezifischen. Die Ergebnisse verweisen auf ein grosses Interesse an den Themen Europa und EU, jedoch auf gemischte Gefühle: 49 Prozent der Stimmberechtigten hegen negative Gefühle gegenüber der EU. Für eine Minderheit von 28 Prozent dominieren positive Gefühle.

Negative Meinungen sind inhaltlich im Verlust nationaler Souveränität, in der Bürokratie der EU und einem als undemokratisch empfundenen Entscheidungsprozess begründet. Positive Ansichten betonen die EU als Friedens- und Wohlstandsprojekt, die wirtschaftlichen Vorteile und die Einbindung in eine grössere Gemeinschaft.

Eine Mehrheit der Schweizer:innen sieht die Bilateralen Verträge insgesamt positiv, insbesondere in links-grünen Kreisen, während SVP-nahe Stimmberechtigte und Parteiunabhängige kritischer sind. Die Bilateralen Verträge gelten als wirtschaftlich wichtig, insbesondere für den Zugang zum europäischen Markt und zur Abfederung des Fachkräftemangels. Jedoch beurteilen viele die Relevanz dieser Vertragswerke für sich persönlich geringer.

Zu den negativen Auswirkungen der Bilateralen Verträge zählen für Mehrheiten eine verstärkte Zuwanderung, eine zusätzliche Belastung der Sozialwerke, der Lohndruck sowie steigende Miet- und Immobilienpreise.

Die breit geteilten Ansichten, die EU sei ein bürokratischer Moloch und könne auf die grossen Herausforderungen dieser Welt nicht ausreichend regieren, zeigen keine Wirkung auf die Beurteilung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. Werden jedoch die Beziehungen zur Europäischen Union für die einzelnen Mitgliedstaaten gänzlich in Frage gestellt oder herrschen Zweifel am Fortbestand der Europäischen Union respektive deren demokratischen Integrität vor, werden die Beziehungen der Schweiz zur Europäischen Union als zu weitreichend taxiert. Umgekehrt verringert eine Nutzensicht - wirtschaftlich oder gesellschaftlich – diese Haltung.

Bezüglich der Zukunft der Schweiz-EU-Beziehungen befürworten 71 Prozent der Stimmberechtigten grundsätzlich die laufenden Verhandlungen zur Weiterentwicklung der bilateralen Abkommen, wobei die Dringlichkeit unterschiedlich eingeschätzt wird. Insgesamt ist die Haltung des Schweizer Stimmvolkes gegenüber der EU und den Bilateralen Verträgen von Ambivalenzen und starken politischen Differenzen geprägt. Bevölkerungsbefragung "Europa im Alltag", ©gfs.bern, Oktober 2024, https://kompasseuropa.us7.list-manage.com/­track/­click?u=09199576fb2c3964b548c043f&id=47144f3c68&e=c6d50e9bbf


Mit der Verordnung über Künstliche Intelligenz, die im August in Kraft getreten ist, gibt die Europäische Union einen rechtlichen Rahmen für die Entwicklung, den Einsatz und die Nutzung von KI vor. Die Regelung soll einen ausgewogenen Ausgleich zwischen Nutzen und Risiken von KI schaffen. Der Schwerpunkt liegt auf gesellschaftlichen Risiken, ökologische Nachhaltigkeit hingegen wird vernachlässigt.

Der Trend zur Künstlichen Intelligenz (KI) hat in den letzten Monaten nicht nur die Aktienkurse des KI-Chip Herstellers NVIDIA in die Höhe getrieben, sondern auch den Energieverbrauch von digitalen Infrastrukturen. Die Internationale Energieagentur (IEA) prognostiziert, dass sich der weltweite Energieverbrauch von Rechenzentren wegen des KI-Trends von 460 Terawattstunden im Jahr 2022 bis zum Jahr 2026 auf 1000 Terawattstunden mehr als verdoppeln wird. Dies entspricht einer jährlichen Steigerungsrate von 21 Prozent.

Dass diese Prognose nicht überzogen ist, zeigen beispielsweise die Zahlen aus Googles diesjährigem Nachhaltigkeitsbericht. Der Suchmaschinenkonzern hat seinen Stromverbrauch von 21 Terawattstunden im Jahr 2022 auf 25 Terawattstunden im Jahr 2023 um 18 Prozent gesteigert. Auch die anderen großen Tech-Konzerne fahren im Zusammenhang mit KI einen klaren Wachstumskurs. Microsoft möchte 3,2 Milliarden Euro für den Bau zweier KI-Rechenzentren westlich von Köln investieren, die geschätzt 3,5 Terawattstunden Strom pro Jahr benötigen werden. Dies entspricht dem jährlichen Stromverbrauch einer Million deutscher Haushalte.

Microsoft plant zwei KI-Rechenzentren westlich von Köln, die geschätzt 3,5 Terawattstunden Strom pro Jahr benötigen werden. Dies entspricht dem jährlichen Stromverbrauch einer Million deutscher Haushalte.

Doch die Umweltauswirkungen von KI reichen weit über den Energieverbrauch von Rechenzentren hinaus. Wissenschaftler*innen warnen zunehmend vor weniger offensichtlichen, aber potenziell verheerenden Risiken, die auftreten, wenn KI-Systeme nicht auf ökologische Ziele ausgerichtet werden. Stellen Sie sich eine KI vor, die die Logistik von globalen Einzelhandelsunternehmen optimiert: Ohne klare Umweltvorgaben könnte sie Lieferketten so gestalten, dass die Kosten sinken, während der CO2-Fußabdruck gleichzeitig massiv ansteigt. In der Landwirtschaft könnten fehlgeleitete KI-Systeme zu einer übermäßigen Düngemittelanwendung führen, mit gravierenden Folgen für Böden und Gewässer. Jenseits solcher Nebenwirkungen für die Umwelt werden viele KI-Geschäftsmodelle ganz bewusst in einer Weise ausgerichtet, die ökologische Probleme verstärken und beschleunigen könnten: Personalisierte Chatbots, die Konsument*innen überzeugen, immer mehr zu kaufen, selbstfahrende Autos, die auch ohne Passagiere unterwegs sind, oder Anwendungen, die Unternehmen dabei helfen, Umweltauflagen zu umgehen. Für solche Wirkungen der KI, die als indirekte oder systemische Umwelteffekte bezeichnet werden, gibt es bislang wenig Bewusstsein.

Was bedeutet die KI-Verordnung für die nachhaltige Transformation?

Die europäische KI-Verordnung (EU/2024/1698) legt ihren Schwerpunkt auf die gesellschaftlichen Risiken von KI und leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz wichtiger Menschenrechte und Sicherheitsinteressen. Umweltwirkungen behandelt die Verordnung dagegen stiefmütterlich. So sollen die Mitgliedstaaten und das mit der Umsetzung der Verordnung befasste "KI-Büro" die Entwicklung von freiwilligen "Verhaltenskodizes" erleichtern, die auch Anforderungen für die Beurteilung und die Minderung der Umwelteffekte von KI Systemen betreffen (Art. 95 Abs. 2). Neu zu entwickelnde Standards sollen auch Methoden zur Messung des Energie- und sonstigen Ressourcenverbrauchs beschreiben (Art. 40 Abs. 2). Anbieter von "KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck" – womit vor allem die sogenannten "Large Language Models" gemeint sind – sollen in einer technischen Dokumentation den "bekannten oder geschätzten Energieverbrauch des Modells" angeben (Art. 53 Abs. 2 i.V.m. Annex XI). Verbindliche Vorgaben gibt es kaum, wichtige Fragen zur Methodik werden delegierten Rechtsakten überlassen. Immerhin versteht sich die KI-Verordnung als veränderliches Regelwerk, das aus der Praxis lernt und auch mit Blick auf ökologische Aspekte angepasst werden kann (z.B. Art. 112 Abs. 2; Art 57 Abs. 9).

Es ist zu hoffen, dass die regulatorischen Leerstellen bei der ökologischen Nachhaltigkeit von KI durch "regulatorisches Lernen" bald geschlossen werden. Das ist auch deshalb zentral, weil KI große Potenziale hat, zu einer nachhaltigen Transformation beizutragen.

Es ist zu hoffen, dass die regulatorischen Leerstellen bei der ökologischen Nachhaltigkeit von KI gerade durch ein solches "regulatorisches Lernen" bald geschlossen werden. Das ist vor allem auch deshalb zentral, weil KI natürlich nicht nur Risiken schafft, sondern auch große Potenziale hat, zu einer nachhaltigen Transformation beizutragen. Auch um diese Potenziale zu heben, bedarf es einer intelligenten Regulierung. Erste Schritte einer solchen sollten helfen, Evidenz und Transparenz zu den Umweltwirkungen von KI-Modellen, Systemen und Anwendungen zu schaffen. Was sich im Bereich der Haushaltsgeräte durch verbindliche Energieeffizienzkennzeichnungen als wirksames Instrument herausgestellt hat, kann auch bei den direkten Effekten von KI genutzt werden. Jede ChatGPT-Anfrage könnte beispielsweise im Datenpaket der maschinellen Antwort eine Information über die soeben verbrauchte Energiemenge mitliefern. Zivilgesellschaft und Umweltwissenschaft können gemeinsam eine ökologische KI entwickeln

Auch bei den systemischen Umweltwirkungen von KI geht es zunächst darum, Wissenslücken zu schließen. Trägt eine KI-Anwendung zu einem Mehrverbrauch an Energie- oder Ressourcen in einem nachgelagerten technischen System bei oder verändert es Verhaltensmuster, die sich ökologisch nachteilig auswirken, so muss der Zusammenhang sichtbar werden. Sobald wir Auswirkungen und ihre Ursachen kennen, kann auch auf systemische Umwelteffekte gesetzlich reagiert werden, zum Beispiel durch die Festlegung von Mindestanforderungen, vergleichbar mit Ökodesign-Vorgaben, oder durch ökonomische Instrumente wie den CO2-Emissionshandel. Wenngleich die KI-Verordnung selbst in umweltpolitischer Hinsicht enttäuscht, zeigt sie Wege auf, wie solche dynamisch lernenden Ansätze einer ökologischen Regulierung – auch auf der Ebene nationaler Gesetze – aussehen könnten. Bei dieser Aufgabe können Zivilgesellschaft und Umweltwissenschaft eine wichtige Rolle spielen. So können wir gemeinsam dazu beitragen, dass die KI nicht zum ökologischen Tsunami wird. Jens Gröger und Dr. Peter Gailhofer, Öko-Institut in Berlin. DNR-News, 10. November 2024

Weitere Informationen

The European Parliament's amendments to the AI Act, https://www.oeko.de/­en/­publications/­policy-brief-the-european-parliaments-amendments-to-the-ai-act/­

The role of Artificial Intelligence in the European Green Deal, https://www.oeko.de/­en/­publications/­the-role-of-artificial-intelligence-in-the-european-green-deal/­


«Sojasticks» dürfen in der ganzen EU wieder Würstchen heissen und auch das Sojaschnitzel muss sich nicht mehr verbiegen.

Die Frage, wie pflanzliche Fleischalternativen gekennzeichnet werden dürfen, sorgte in den vergangenen Jahren für so manche hitzige Diskussion und einige Unsicherheit. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) legte Anfang Oktober nun eindeutig fest: Die immer beliebteren Veggie-Lebensmittel dürfen als «Wurst», «Schnitzel» oder «Burger» bezeichnet werden.

Ein Mitgliedsstaat könne nicht einfach bestimmen, dass eine vegane Wurst als etwas anderes etikettiert werden müsse – solange klar werde, dass das Produkt keine tierischen Bestandteile enthält.

Entscheidung sorgt für Aufatmen

Im Detail: Wenn es keine rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung für ein Lebensmittel gibt, dürfe ein EU-Staat nicht verbieten, dass es mit einer «verkehrsüblichen Bezeichnung» oder einer «beschreibenden Bezeichnung» benannt werde.

Die meisten Konsumentinnen und Konsumenten wüssten sofort, was sie kaufen, auch wenn die Produkte pflanzlichen Ursprungs seien, so das Gericht. Beim Verdacht auf Irreführung steht der Klageweg offen. Die Entscheidung des EuGH stellt für die Produzenten pflanzlicher Produkte eine Erleichterung dar. Vor allem in Frankreich gab es seit 2021 strenge Vorgaben. Dagegen geklagt hatte das Unternehmen Beyond Meat und mehrere Verbände wie die Europäische Vegetarier-Union und die Association Végétarienne de France (AVF). Der französische Staatsrat hatte die Klage an den Europäischen Gerichtshof weitergereicht.

Weiterhin strenge Vorschriften für Milch, Käse, Joghurt und Co.

Trotz der sprachlichen Erleichterung bei Fleischalternativen bleibt es bei den strengen Regelungen für Milchprodukte. So dürfen Bezeichnungen wie «Sojamilch» oder «veganer Käse» weiterhin nicht verwendet werden, weil sie tierischen Produkten vorbehalten sind – trotz etablierten Begriffen wie «Scheuermilch». Viele Konsumentinnen und Konsumenten verwenden im Alltag zwar Worte wie «Hafermilch», doch auf den Verpackungen bleiben diese Bezeichnungen streng reguliert. Dies ist das Ergebnis eines EuGH-Urteils von 2017. Hersteller pflanzlicher Milchprodukte müssen also weiterhin kreative Lösungen finden wie «Schmelzscheiben», «No Milk» oder «Soja Cuisine» für pflanzenbasierte Käse-, Milch-, und Rahmalternativen.

Traditionelle Fleischindustrie im Abwehrkampf

Das aktuelle Urteil wird von Vertretern der traditionellen Fleischindustrie kritisch betrachtet. Sie befürchten Umsatzeinbussen und auf längere Sicht, dass ihre Produkte verdrängt werden könnten.

Im Benennungsstreit stehen sich beide Seiten recht unversöhnlich gegenüber. Die Fleischindustrie argumentiert, dass Konsumentinnen und Konsumenten klar erkennen müssen, ob ein Produkt Fleisch enthält oder nicht. Hersteller von pflanzlichen Alternativen sehen darin einen Versuch, die Konkurrenz kleinzuhalten. Sie betonen, dass ihre Produkte bereits fest verankert sind.

Die Konsument:innen sind da häufig schon weiter. Für die meisten sind Sojaschnitzel und Veggie-Burger längst ein Begriff, den sie von Schweinesteak und Rindsroulade unterscheiden können. Die Frage nach der Bezeichnung ist für sie meist zweitrangig – wichtiger ist die Transparenz über die Inhaltsstoffe und die Herkunft der Ware.

Vielen ist auch wichtig, welche Auswirkungen der hohe Fleisch- und Milchkonsum auf Umwelt und Klima haben, wer die milliardenschweren Subventionen und Folgeschäden ihrer Produktion bezahlt oder wie hoch die Mehrwertsteuer auf fleischlose Produkte ist.

Ein sich verändernder Markt

Für Hersteller von Kalbsroulade und Schinkenwurst ist das Urteil aber auch ein Vorteil, weil es klare Verhältnisse schafft. Jedes EU-Land hat weiterhin die Möglichkeit, eine rechtliche Vorgabe für die Benennung bestimmter Lebensmittel zu machen – was aber kaum geschehen dürfte. Diskussionen darüber, wie viele Prozent Soja oder Lupinen eine Wurst nun genau enthalten darf, um noch «fleischig» zu sein, ist der EuGH damit auch aus dem Weg gegangen. Letztlich zeigt das Urteil, dass sich der Markt weiterentwickelt. Einige Hersteller von Fleischereiprodukten positionieren sich erfolgreich mit pflanzenbasierten Wurst- und Fleischalternativen auf dem Markt. Das Unternehmen Rügenwalder Mühle beispielsweise, das seit 2014 auch fleischlose Produkte anbietet, macht damit mittlerweile mehr Umsatz als mit Teewurst und Schweineschinken. Daniela Gschweng, 25. Oktober, 2024, https://www.infosperber.ch/­gesundheit/­ernaehrung/­eu-gericht-veggie-wurst-darf-wurst-heissen/­


Die Übung "ALPINE DEFENSE 2024" findet vom 16. bis 27. September 2024 mit internationaler Beteiligung aus Belgien, Tschechien, Deutschland, Italien und den Niederlanden auf dem Truppenübungsplatz Hochfilzen und im angrenzenden freien Gelände in den österreichischen Gemeinden Saalfelden, Fieberbrunn und St. Ulrich am Pillersee statt. Ziel der Übung ist die Durchführung von Feuerunterstützungseinsätzen im Rahmen multinationaler streitkräfteübergreifender Operationen. Die Übung liegt wird im Rahmen der Initiative "Pooling and Sharing Mountain Training Initiative (P&S MTI)" durchgeführt. Das Ziel ist "die Fähigkeiten der EU zu stärken, in gebirgigem Gelände zu operieren." Bei diesem "Training des Gebirgskriegs" ist Österreich die "Lead Nation". Einsatzgebiete deutete der Landesverteidigungsbericht 2022 an: Kaukasus, Zentral- und Nordafrika (https://www.bmlv.gv.at/­wissen-forschung/­publikationen/­beitrag.php?id=3677).

Für das NATO-Militärmanöver "Saber Junction" durchqueren 300 US-Militärkonvoys Österreich. Das ist eindeutig neutralitätswidrig. Ermöglicht wird das durch das Truppenaufenthaltgesetz, das 2001 von ÖVP und FPÖ beschlossen worden ist. Es gibt dem Verteidigungsministerium einen Blankovollmacht, Truppen von NATO und EU durch österreichisches Territorium durchzuwinken. November 2024, https://www.solidarwerkstatt.at/­frieden-neutralitaet/­tagebuch-eu-militarisierung-2023


Die irische Regierung bemüht sich um die Abschaffung des "Triple Lock". Mit dem Begriff "Triple Lock" werden die drei Schritte beschrieben, die Irland durchlaufen muss, bevor mehr als 12 Angehörige der irischen Verteidigungskräfte zu Auslandseinsätzen, wie z. B. friedenserhaltenden Maßnahmen, entsandt werden können.

Der erste Schritt ist die Zustimmung der Regierung, die in der Regel in einer Kabinettssitzung erfolgt. Anschließend muss das Dáil den Einsatz unserer Streitkräfte im Ausland genehmigen. In diesem Schritt debattieren die Abgeordneten und stimmen schließlich darüber ab, ob die Truppen in die betreffende Mission entsandt werden sollen. Der dritte Schritt ist das Mandat oder die Genehmigung, die vom UN-Sicherheitsrat eingeholt werden muss.

Der Triple Lock wurde als feierliches Protokoll in die Erklärung von Sevilla aufgenommen, auf die sich die irische Regierung und die Europäische Union geeinigt hatten, um die irischen Wähler, die den Vertrag von Nizza in einem Referendum am 7. Juni 2001 abgelehnt hatten, zum Umdenken zu bewegen. Die Verteidigung des Triple Lock will verhindern, dass irische Truppen ohne ein Mandat der Vereinten Nationen ins Ausland geschickt werden, und es ist die einzige sichere Garantie gegen die Beteiligung irischer Streitkräfte an fremden Kriegen und ist die wichtigste außen- und sicherheitspolitische Frage, die sich den Menschen Irlands in der kommenden Zeit stellt.

Die Abschaffung des Triple Lock wäre ein bedeutender symbolischer Schlag gegen die Autorität der Vereinten Nationen, die Irland immer unterstützt hat, und das in einer Zeit, in der diese Autorität wegen des Gemetzels in Gaza und im Libanon wie nie zuvor in Frage gestellt wird. Vor allem aber wäre es ein Verstoß gegen die feierlichen "Nationalen Erklärungen", die von der Regierung Bertie Ahern im Jahr 2002 und der Regierung Brian Cowan im Jahr 2009 abgegeben wurden, um die Referenden zu den Verträgen von Nizza und Lissabon ein zweites Mal anzusetzen, nachdem die irischen Wähler diese Verträge zuvor abgelehnt hatten, vor allem aus Sorge über ihre möglichen Auswirkungen auf die irische Neutralität. Diese "Nationalen Erklärungen" wurden vom Europäischen Rat der EU-Premierminister und -Präsidenten 2002 bzw. 2009 formell anerkannt und mit den Rechtsinstrumenten zur Ratifizierung der Verträge von Nizza und Lissabon verbunden, als diese in Rom hinterlegt wurden. Das Regierungsprogramm enthält auch die klare Zusage, dass alle irischen Militäroperationen in Übersee dem Triple Lock unterliegen sollen!

Eine Ablehnung dieser Verpflichtung könnte einen Verstoß gegen das Völkerrecht gemäß dem Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge darstellen. Die Zusagen der Regierungen Ahern und Cowan zur Beibehaltung der Triple Lock-Regelung bei den Referenden in Nizza und Lissabon wurden von allen Parteien im Dáil und Seanad unterstützt. Sie jetzt aufzugeben, würde mit Sicherheit zu einem tiefen Zynismus gegenüber irischen Politikern und ihren Versprechen führen. People's News, 22. Oktober 2024, Frank Keoghan, https://thepeoplesnews.home.blog/­2024/­10/­22/­defend-the-triple-lock-guarantee-against-involvement-in-foreign-wars/­


Der geheime Umgang der EU-Kommission mit ihrem 700 Milliarden Euro schweren Konjunkturprogramm für die Post-Covid-Zeit gibt Verschwörungstheorien über möglichen Missbrauch auftrieb. Rechnungsprüfungsorgane und zivilgesellschaftliche Gruppen haben sich darüber beschwert, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten Informationen darüber zurückhalten, wie die Hauptstädte ihre Gelder nach der Pandemie verwenden. Dieser Mangel an Transparenz hat zu Spekulationen geführt, dass das Geld in große Unternehmen und kriminellen Organisationen geflossen sei. Man weiss es allerdings nicht, weil die entsprechenden Informationen zurückgehalten werden. Wenn man nicht transparent ist, gibt es kein Vertrauen, und die Leute fangen an, Geschichten zu erfinden. Die scheidende EU-Bürgerbeauftragte Emily O'Reilly sagte, die Kommission betrachte "Transparenz als ein Ärgernis und als etwas, das die Kommission daran hindert, ihre Arbeit fortzusetzen". People's News, 22. Oktober 2024, https://www.people.ie/­news/­PN-268.pdf


Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, schweigt seit mehr als zwei Jahren zu ihren Textnachrichten mit Albert Bourla, CEO von Pfizer, die vor dem umfangreichen COVID-Impfstoffvertrag der EU mit dem Unternehmen ausgetauscht wurden. Diese Geheimniskrämerei wirft erhebliche Bedenken hinsichtlich des Verhandlungsprozesses auf, zumal die Anzahl der Dosen erhöht wurde und der Preis pro Impfstoff Berichten zufolge um 25 % gestiegen ist.

In einem letzten Versuch, ihre Position bezüglich der Verschleierung der Verträge zu verteidigen, ficht die Kommission eine im Juli 2024 ergangene Entscheidung des EU-Gerichts an. Die Anfechtung wird vor dem höchsten europäischen Gericht, dem Europäischen Gerichtshof, verhandelt, ein Termin wurde jedoch noch nicht festgelegt.

In der Kontroverse geht es auch um die Frage, ob Textnachrichten von Kommissaren als offizielle Kommunikation eingestuft werden sollten, die dieselben Aufbewahrungs- und Zugangsprotokolle wie offizielle Dokumente rechtfertigen. Anfang 2024 entschied das zweithöchste Gericht der EU zugunsten einer Klage der New York Times, die Zugang zu diesen Nachrichten begehrte. Das Gericht kritisierte die EU-Kommission für die mangelnde Transparenz ihrer COVID-Impfstoff-Beschaffungsverträge und betonte das Recht der Öffentlichkeit, die Bedingungen eines solch monumentalen Vertrags zu verstehen.

Ein Sprecher der New York Times erklärte, dass sich Beamte nicht der Kontrolle entziehen sollten, indem sie informelle Kommunikationsmethoden nutzen, um die Aufbewahrung von Informationen zu umgehen. Obwohl die Entscheidung des Gerichts die Kritik an von der Leyen verstärkt hat, hat sie ihre Wiederwahl nicht behindert.

Die sich abzeichnende Situation wirft drängende Fragen über die mögliche Veröffentlichung der Texte, die Auswirkungen auf den künftigen Umgang von Kommissaren mit privater Kommunikation und die politischen Folgen für von der Leyen selbst auf. Die Forderung nach Transparenz bei der Beschaffung von Impfstoffen in der EU ist nach wie vor ein wichtiges Thema. People's News, 22. Oktober 2024, https://thepeoplesnews.home.blog/­2024/­10/­22/­pfizergate-rumbles-on-von-der-leyen-is-tight-lipped/­


Diejenigen, die den Sieg von Donald Tusk bei den polnischen Wahlen im letzten Jahr als Sieg der EU-Befürworter bejubelt haben, müssen schwer geschockt gewesen sein, als der ehemalige Präsident des Europäischen Rates (2014-19) ankündigte, dass das Land das Recht auf Asyl vorübergehend aussetzen werde. Dies führt zu einem offensichtlichen Konflikt mit der EU, da Art. 18 der EU-Grundrechtecharta das Recht auf Asyl in der EU garantiert. Tusk hat angekündigt, dass er von der EU die Anerkennung dieser Entscheidung fordern wird. Er deutete auch an, dass Polen sich möglicherweise nicht an den neuen Migrationspakt hält, der letztes Jahr vereinbart wurde, und sagte ausdrücklich: "Wir werden keine europäischen oder EU-Ideen respektieren oder umsetzen, wenn wir sicher sind, dass sie unserer Sicherheit schaden."

Die zunehmende Feindseligkeit gegenüber der Migration ist eine ernsthafte Bedrohung für die EU-Integration: Deutschland hat seine Grenzen vorübergehend geschlossen, während die Niederlande um eine Ausnahmeregelung von den EU-Migrationsregeln gebeten haben. Dies ist nur ein weiteres Indiz für die inneren Widersprüche der EU und das Wiedererstarken der staatlichen Souveränität - auch wenn einige der Gründe dafür nicht gefallen können.

Das EU-Recht ist oft nur so effektiv, wie die Mitgliedstaaten es wollen. In diesem Fall haben viele von ihnen beschlossen, dass einige der Grundprinzipien der Union nicht mehr für sie gelten sollen. Aber eine funktionierende EU ohne den Schengen-Raum oder eine Charta der Grundrechte, die für alle gilt, ist kaum vorstellbar. People's News, 22. Oktober 2024, https://www.people.ie/­news/­PN-268.pdf


Die EU-Rechnungshof, die Ausgabenaufsichtsbehörde der EU, schätzt in ihrem Jahresbericht, dass 5,6 Prozent des EU-Haushalts im Jahr 2023 auf eine Weise ausgegeben wurden, die gegen die Regeln verstößt - euphemistisch als "irreguläre" Ausgaben bezeichnet. Dies bedeutet einen Anstieg von 4,2 Prozent zum Vorjahr. Der Präsident des EU-Rechnungshofs, Tony Murphy, warnte vor einer in die Höhe schießenden EU-Verschuldung und erklärte gegenüber Reportern, er sei kein Fan der vorläufigen Pläne der Kommission, den nächsten siebenjährigen EU-Haushalt nach dem Vorbild des Konjunkturtopfes nach der Pandemie zu gestalten. Dieses Modell mache es "extrem schwierig", zu überprüfen, ob das Geld sinnvoll ausgegeben werde! . People's News, 22. Oktober 2024, https://www.people.ie/­news/­PN-268.pdf


Der UN Zukunftspakt (englisch Pact for the Future) ist ein Abkommen, dass von der Vollversammlung der Vereinten Nationen anlässlich des Zukunftsgipfels am 22./23. September 2024 verabschiedet worden ist. Der Pakt beinhaltet 56 Ziele, mit denen Prioritäten und Maßnahmen zur Bewältigung der aktuellen globalen Herausforderungen vereinbart werden. Das Dokument wurde unter der Führung von Deutschland und Namibia ausgehandelt. Mit einer Mehrheit von 143 Stimmen wurde es von den 193 Mitgliedstaaten angenommen. Die Inhalte umfassen Nachhaltige Entwicklung und Entwicklungsfinanzierung, Frieden und Sicherheit auf internationaler Ebene, Wissenschaft, Technologie und Innovation sowie digitale Zusammenarbeit, Jugend und künftige Generationen; Umgestaltung der globalen, zwischenstaatlichen Institutionen; Annex I: Globale Digitalisierungs-Übereinkunft; Annex II: Erklärung zu zukünftigen Generationen.

Einerseits ist das Dokument ein Meilenstein. Es enthält die erste Verpflichtung zur nuklearen Abrüstung seit einem Jahrzehnt und das erste internationale Abkommen über die Steuerung künstlicher Intelligenz überhaupt. Es unterstreicht die existenzielle Krise, die Klimawandel und Krieg darstellen. Es ist ein starkes Bekenntnis zu künftigen Generationen und jungen Menschen.

Es fehlt aber die notwendige Reform der Global Governance. Bericht um Bericht, Überarbeitung um Überarbeitung schmolzen die Formulierungen zur Bürgerbeteiligung und zur Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft dahin. Selbst die sehr vorsichtige Verpflichtung, "neue Wege der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft" zu finden, wurde in letzter Minute gestrichen. Die Regierungen der Mitgliedstaaten - von denen nur 51 % Demokratien sind - wollen ihre Macht nicht teilen. Das Wort "Demokratie" kommt in dem Pakt nicht vor. Und eine Struktur, die in den 1940er Jahren erdacht wurde und die technologischen und erzieherischen Fortschritte, die wir seitdem gemacht haben, ignoriert, bleibt bestehen. Democracy International e.V, 22. Oktober 2024


Vor fast fünf Jahren kündigte Ursula von der Leyen den EU Green Deal an. Die Politik der EU sollte von nun an darauf konzentrieren, den Klimawandel und den Zusammenbruch der Ökosysteme ernsthaft anzugehen. Doch dann kam die Gegenwehr der Multis: Petro-, Chemie-, Agrarindustrie-, Pestizid-, Düngemittelkonzerne, Fleischproduzenten ... und so weiter.

Corporate European Observatry (CEO), eine lobbykritische NGO, arbeitete daran, die Kampagnen der Konzerne zu untersuchen, zu kartieren und aufzudecken. So haben wir beispielsweise die durchgesickerte Lobbystrategie gegen die Farm to Fork-Pläne (ein Green-Deal-Projekt, mit dem die Lebensmittelproduktion nachhaltiger gestaltet werden soll) der mächtigen Agrobiz-Lobby Copa-Cogeca und Croplife Europe, der Lobbygruppe der Pestizidindustrie, aufgedeckt.

Diese Lobbystrategie schuf eine Echokammer von Anti-Farm2Fork-Kampagnen, die sich auf Teilergebnisse einer Reihe von akademischen "Auswirkungsstudien" stützten, in denen behauptet wurde, dass die neuen Maßnahmen zu Produktivitätsverlusten führen würden, während die zahlreichen Vorteile für Mensch und Umwelt ignoriert wurden. Wie wir aus durchgesickerten Dokumenten erfahren haben, wurden viele dieser als "objektiv" ausgegebenen Studien von der Industrie selbst finanziert.

Ein Chor nützlicher Untersützter schloss sich den Kampagnen an, nicht zuletzt viele rechtsgerichtete Politiker, die immer wieder die Argumente der Pestizidindustrie wiederholten, welche die Ergebnisse der verzerrten Studien verwendeten. Um der ernsten Bedrohung durch die Krise der biologischen Vielfalt zu begegnen, legte die EU einen Vorschlag für ein Gesetz zur 50-prozentigen Reduzierung von Pestiziden vor. Dies versetzte die Pestizidindustrie in den Hyperaktivitätsmodus. Erneut beleuchtete CEO interne Lobbydokumente von CropLife Europe, aus denen hervorgeht, dass die Unternehmen zwar große Reden über die Unterstützung des Green Deal schwingen, in Wirklichkeit aber eine Vielzahl von Lobbytaktiken anwendet, um ehrgeizige, verbindliche Ziele zu untergraben. Die von Forschungsinstituten wie Wageningen Economic Research durchgeführten "Auswirkungsstudien" spielten dabei eine Schlüsselrolle, wie aus den durchgesickerten Lobbydokumenten hervorgeht.

Die koordinierten Vorstöße der Unternehmen und die organisierten Proteste der Landwirte zeigten Wirkung: Im Frühjahr 2024 kündigte Ursula von der Leyen an, das Pestizidreduktionsgesetz zurückzuziehen. Die alte Ablenkungs-, Verzögerungs- und Entgleisungstaktik, wie sie die Tabakindustrie entwickelte, hatte wieder funktioniert. Corporate Europe Observatory, 10. Oktober 2024, https://corporateeurope.org


Das schwedische Friedensforschungsinstitut SIPRI hat die militärischen Ausgaben für das Vorjahr publiziert. Mit fast 2,4 Billionen US-Dollar hat die Welt 2023 einen neuen Höhepunkt bei den Militärausgaben erreicht, ein realer Zuwachs um 6,8%. Militärausgaben 2023 (SIPRI)

USA: 36.7%
China: 12.9%
EU-Staaten: 11.4%
Russland: 5.3%
Übrige Nato-Staaten: 4.6%
Weitere westlich orientierte Staaten: 14.2%
Rest: 14.8%

Seit dem Überfall der NATO auf die BR Jugoslawien (1999) geht es mit den Militärausgaben nahezu ununterbrochen bergauf. Ein Krieg folgte auf den nächsten: Afghanistan, Irak, Libyen, Syrien, Ukraine, Gaza usw. Der Krieg in der Ukraine hinterlässt auch in den Aufrüstungsbudgets gewaltige Spuren: Das russische Militärbudget ist in den letzten beiden Jahren um 60% angewachsen (auf 126 Mrd. US-$), das ukrainische gar um 800% (auf 62 Mrd. US-$).

Spitzenreiter sind nach wie vor die USA mit einem Anteil von 36,7% der globalen Militärausgaben. Die Europäische Union befindet sich seit 2014 im Rüstungsrausch. Seit damals sind die Militärausgaben – inflationsbereinigt – um 42% gestiegen. Der "Strategische Kompass" der EU, der 2022 verabschiedet wurde, soll dafür sorgen, dass es in dieser Tonart weitergeht. Real sind die Militäretats um 6,4% gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Deutschland hat sich endgültig vor Frankreich als Nummer 1 bei den Militärausgaben etabliert. Und Polen hat sich mit einem Plus von 75% (!) seit dem Jahr 2022 auf Platz 4 vorkatapultiert.

Die NATO-Staaten geben gemeinsam mehr als die Hälfte der weltweiten Militärausgaben aus, obwohl sie nur ein Zehntel der Weltbevölkerung stellen. Gemeinsam mit den eindeutig westlich orientierten Staaten kommen sie auf 67%. Auch die chinesischen Militärausgaben wachsen an und halten bei knapp 13% der weltweiten Militärausgaben (bei 17,5% der Weltbevölkerung).

Großer Krieg…

Joseph S. Nye, Professor für internationale Studien an der Universität Havard, schrieb 1990: "Eine der ältesten Verallgemeinerungen über die internationale Politik schreibt den Ausbruch von Kriegen Veränderungen im Kräfteverhältnis zwischen den führenden Nationen zu. Einige Politikwissenschaftler, die solche Theorien auf moderne Zeiten anwenden, glauben, dass eine Periode zunehmender Kriegshandlungen um 2000 bis 2023 erwartet werden könnte." Diese Prognose scheint sich schlafwandlerisch zu erfüllen. Und doch ist sie Unfug. Konkurrenzbeziehungen sind gesellschaftliche Verhältnisse und kein Naturgesetz. Manche sind freilich so durchdrungen von diesen Konkurrenzverhältnissen, dass ihnen ein großer Krieg unvermeidbar erscheint, weil für sie kooperative Beziehungen unvorstellbar sind.

… oder große Friedensbewegung

Ja, die Gefahr eines großen Krieges wächst, sie ist real, so wie das Leiden in der Ukraine, in Palästina und vielen anderen Kriegsschauplätzen real ist. Ebenso real aber ist auch, dass politische Ziele mit militärischen Mitteln nicht mehr durchgesetzt werden können. Die Amerikaner sind in Afghanistan und Irak genauso gescheitert, wie die Russen in der Ukraine und die Israelis in Gaza. Geopolitische und geoökonomische Rivalitäten werden immer mehr zum Hemmschuh jeglicher Entwicklung. Klimaschutz braucht Kooperation, die Erhaltung der Artenvielfalt braucht Kooperation, die Bekämpfung des Hungers braucht Kooperation. Konkurrenz (im großen Stil) ist zum Auslaufmodell geworden. Sie zu Ende gehen, wenn die menschliche Gesellschaft weiterleben soll. Diese Erkenntnis wächst, sie ist nicht mehr aufzuhalten. Sie muss in einer großen Friedensbewegung real werden. Werkstatt-Rundbrief 15/2024, rundbrief@solidarwerkstatt.at vom 8. September 2024


Die Zahl der Todesopfer unter den humanitären Helfern steigt dramatisch an, vor allem durch die seit Oktober 2023 im Gazastreifen getöteten Helfer, insgesamt mindestens 274 humanitäre Helfer in den letzten 10 Monaten. Die Zahl der humanitären Helfer, die allein in den letzten zehn Monaten in Gaza ihr Leben verloren haben, ist höher als die Gesamtzahl der in den Jahren 2021 und 2022 weltweit getöteten humanitären Helfer.

Israelische Streitkräfte haben Berichten zufolge seit Oktober 2023 mindestens acht Angriffe auf Konvois und Einrichtungen von humanitären Helfern im Gazastreifen verübt. Diese Angriffe erfolgten, obwohl die humanitären Organisationen den israelischen Behörden ihre Koordinaten mitgeteilt hatten, um ihren Schutz zu gewährleisten. Ist es nach einem so schockierenden Verlust von Menschenleben nicht an der Zeit, dass sich die EU und ihre Mitgliedstaaten mit der Doppelmoral auseinandersetzen, die Mitarbeiter humanitärer Organisationen und unschuldige Zivilisten in so großer Zahl einem erhöhten Risiko aussetzt? Trotz der steigenden Zahl von Opfern unter der Zivilbevölkerung und humanitären Helfern dauerte es vier Monate, bis sich die Abgeordneten des Europäischen Parlaments im Januar 2024 endlich darauf einigten, einen bedingten Waffenstillstand und die Unterstützung eines Verfahrens vor dem Internationalen Gerichtshof zu fordern.

Es mangelt auch an Rechenschaftspflicht und Kohärenz mit den von der EU proklamierten Menschenrechtsverpflichtungen. Trotz einer Menschenrechtsklausel im Assoziierungsabkommen mit Israel ist die EU weiterhin der größte Handelspartner Israels mit einem Anteil von 28,8 Prozent am Warenverkehr im Jahr 2022.

Der beispiellose Verlust an humanitären Helfern wird durch ein humanitäres System verschärft, das zunehmend von politischen Prioritäten beeinflusst wird. Die EU und die USA unterstützen Israel weiterhin militärisch, u. a. durch Bomben, die den Tod von Zivilisten und humanitären Helfern in erschütternder Zahl zur Folge haben, sowie durch andere Formen der materiellen Unterstützung, z. B. durch Projekte, die israelische Waffenunternehmen finanzieren.

Um ihren Werten als prinzipientreue humanitäre Akteure gerecht zu werden und eine Mitschuld am Krieg gegen die Zivilbevölkerung im Gazastreifen zu vermeiden, müssen sich die EU und ihre Mitgliedstaaten vollständig von der militärischen Unterstützung derjenigen trennen, die das humanitäre Völkerrecht verletzen (IHL). Ohne diese Desinvestition wird die humanitäre Diplomatie weiterhin von Staaten untergraben, die einerseits solche Verstöße verurteilen und andererseits die Parteien, die diese Verstöße begehen, militärisch und wirtschaftlich unterstützen. In Verbindung mit einer sofortigen Aussetzung des Kooperationsabkommens zwischen der EU und Israel würde eine deutliche Botschaft an Israel gesendet werden, wo es weh tut. https://thepeoplesnews.home.blog/­2024/­08/­14/­the-eu-supports-genocide-in-gaza/­ The People's News, 14. August 2024.


Die EU setzt Bern mit neuen Forderungen unter Druck: Brüssel verlangt, dass die Schweiz für die Mitgliedstaaten Steuern eintreibt. Falls die Eidgenossenschaft nicht einlenkt, droht Europa eine für die Schweiz wichtige Steuerpraxis zu stoppen. Das dürfte die Schweizer Wirtschaft über 100 Millionen Franken pro Jahr kosten. High Noon zwischen Bern und Brüssel: Die Verhandlungen für ein neues EU-Abkommen sind auf den letzten Metern. Die Union macht Druck und möchte so rasch wie möglich eine Einigung – endlich eine Unterschrift nach jahrelangen Querelen. Doch jetzt zeigen Recherchen dieser Zeitung: Parallel zu diesen Gesprächen eskaliert hinter den Kulissen gerade ein millionenschwerer Streit. Bis jetzt ist davon nichts an die Öffentlichkeit durchgesickert. Doch der Konflikt hat erhebliche politische Sprengkraft.

Das belegt ein vertraulicher Konsultationsbericht ans Parlament, der der «NZZ am Sonntag» vorliegt. Darin schildern das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) und das Aussendepartement (EDA), wie die EU die Schweiz bei Finanzfragen unter Druck setzt. Konkret geht es um eine Revision des automatischen Informationsaustausches (AIA) in Steuersachen. Dieses Abkommen gilt seit 2017. Jetzt soll es ein Update erhalten – und die EU versucht, den Geltungsbereich auszuweiten.

Eine erste Verhandlungsrunde fand am 10. Juli 2024 statt. Wie die Berner Beamten im Bericht diplomatisch schreiben, seien dabei neue Differenzen aufgetaucht. Es sind gewichtige, ja entscheidende Punkte: «Die EU hat der Schweiz zudem offiziell mitgeteilt, dass der Rat der EU das EU-Mandat im Vergleich zum vorvereinbarten Verhandlungsgegenstand dahingehend erweitert hat, dass mit der Schweiz auch die Amtshilfe für die Vollstreckung ausländischer Steuerforderungen (Vollstreckungshilfe) vereinbart werden soll.»

Dieser Satz ist gleich doppelt brisant. Zum einen hat die EU offensichtlich ihre Position verändert und verlässt den vorher abgemachten Rahmen der Gespräche. Und zum zweiten kommt sie mit einer Forderung, gegen die sich die Schweiz immer gewehrt hat.

Die von der EU eingeforderte «Vollstreckungshilfe» ist ein weitgehendes Instrument: Sie bedeutet, dass Schweizer Behörden bei EU-Bürgern Steuerforderungen ihres Heimatstaates einziehen müssten. Ein Schweizer Steueramt, das polnische, deutsche oder französische Steuern eintreibt – für viele Bürgerliche ist das schlicht unvorstellbar.

«Wir müssten fremdes Recht umsetzen. Das ist für mich völlig inakzeptabel», sagt der SVP-Nationalrat Franz Grüter. Der FDP-Nationalrat Beat Walti sagt: «Ich finde es wichtig, dass wir jetzt Widerstandsgeist beweisen.» Die EU nutze die Revision des Abkommens, um sachfremde Forderungen durchzusetzen. «Das Vorgehen der EU ist sehr fragwürdig», sagt der St. Galler Mitte-Ständerat Benedikt Würth. «Das ist ein Einbruch ins Schweizer System. Das ist eine Zäsur», kritisiert Würth. Doch um was für Fälle könnte es dabei überhaupt gehen? Die neue Regelung greift immer dann, wenn ein EU-Bürger in die Schweiz zieht. Denkbar wäre zum Beispiel, dass dieser EU-Bürger in seinem Herkunftsland noch Liegenschaften besitzt. Auf diesen muss er in seiner alten Heimat Steuern entrichten. Wenn er diese nicht bezahlt, müsste in Zukunft ein Schweizer Amt die Forderung bei ihm eintreiben und das Geld ins Ausland schicken. Innerhalb der EU gilt dieses Prinzip seit 2012 flächendeckend und umfassend. Für die Schweiz wäre es ein absolutes Novum. So steht es auch im Konsultationsbericht: «Öffentlichrechtliche Ansprüche von ausländischen Staaten sind nach geltendem Recht in der Schweiz grundsätzlich nicht vollstreckbar.» Die Schweiz sei der exterritorialen Erhebung von Steuerforderungen bisher ablehnend gegenüber gestanden. Doch jetzt möchte der Bundesrat diese Haltung aufgeben. Gemäss dem Bericht möchte er mit Brüssel über diese heikle Frage verhandeln. Die Strategie: Der Bundesrat will versuchen, die neue Regelung «eng einzugrenzen», so dass sie nur selten zur Anwendung käme.

«Die richtige Haltung ist, nicht zu verhandeln und Brüssel eine klare Absage zu erteilen», sagt der SVP-Nationalrat Franz Grüter. Doch das könnte teuer werden. Lenkt Bern nicht ein, will die Union eine für die Schweiz wichtige Regelung kappen. Gemäss dem Konsultationspapier würden der Schweizer Wirtschaft «negative Steuereffekte in dreistelliger Millionenhöhe» drohen.

Dabei geht es um einen hochtechnischen Passus im heutigen AIA-Abkommen. Schüttet ein Tochterbetrieb eines Schweizer Unternehmens im Ausland Dividenden aus, dann sind solche konzerninternen Zahlungen steuerbefreit. Macht die EU ihre Drohung war, müssten die Schweizer Firmen künftig auf diesen Ausschüttungen im Ausland Quellensteuern bezahlen. In der Praxis dürfte es insbesondere mit Italien und Frankreich Probleme geben und teuer werden.

«Das ist Erpressung», sagt der Nationalrat Franz Grüter. Auch der Mitte-Ständerat Benedikt Würth ist empört: «Es ist unsäglich, wie die EU sachfremde Themen miteinander vermischt.» Würth findet es befremdlich, wie die EU gegenüber der Schweiz handfeste machtpolitische Interessen durchsetzen will. «Willkommen in der Welt der Realpolitik, in der mit harten Bandagen gekämpft wird.»

Sehr viel entspannter sieht die ganze Sache die euronationale GLP. «Vom Grundsatz her finde ich das ein legitimes Anliegen», sagt die Zürcher Ständerätin Tiana Angelina Moser. «Es handelt sich um Steuerforderungen von europäischen Rechtsstaaten.» Moser betont, dass solche Abkommen immer gegenseitige Gültigkeit hätten. Davon könne die Schweiz profitieren: So müssten im Gegenzug die EU-Staaten Schweizer Geldforderungen durchsetzen. Gerade bei der Mehrwertsteuer könne dies auch im Interesse des Landes sein, steht auch im Konsultationsbericht.

Total offen ist die Linke für die neue Forderung aus Brüssel. «Das ist kein Problem», sagt der SP-Co-Präsident Cédric Wermuth. «Es ist absolut richtig, dass wir anderen Ländern bei der Bekämpfung der Steuerflucht helfen.» Diese sei eines der grössten Probleme Europas. Die Schweiz habe das allergrösste Interesse, ihr Image als Steueroase endlich abzulegen, so Wermuth. Weltweit wachse die Steuertransparenz und die internationale Zusammenarbeit. Dieser Trend lasse sich nicht mehr stoppen. «Die Schweiz tut gut daran, diese Entwicklung zu antizipieren.»

Was Wermuth aber ärgert: Dass die Verhandlungen über das AIA-Abkommen ausserhalb der Gespräche über den neuen EU-Vertrag geführt werden. «Wir hätten mehr herausholen können, wenn es Teil des Gesamtpakets wäre.» Die Schweiz verhandle einmal mehr nicht besonders geschickt. Tatsächlich betreut Bern die beiden Dossiers strikt getrennt.

Für die Verhandlungen über ein neues EU-Abkommen kommt der neue Steuerstreit zu einem heiklen Zeitpunkt. Denn der Konflikt reisst innenpolitisch zusätzliche Fronten auf. Das forsche Vorgehen Brüssels stösst Politiker bis in die Mitte hinein vor den Kopf. Für die SVP ist das unfreundliche Vorgehen Brüssels ein gefundenes Fressen und ein weiteres Beispiel dafür, wie die EU den Kleinstaat Schweiz überall piesackt und gängelt. NZZ am Sonntag, 10. November 2024, S. 11.


Die Volksherrschaften sind am besten darin, wohlstandsfördernde Institutionen zu schaffen – doch ohne Vertrauen werden sie instabil

«Warum verdient die ärmere Hälfte der Menschen nur 10 Prozent aller weltweiten Einkommen und besitzt nur 2 Prozent der Vermögen?», fragen sich Daron Acemoglu, Simon Johnson und James A. Robinson, die dieses Jahr mit dem Wirtschaftsnobelpreis ausgezeichnet worden sind. Die oberflächliche Antwort lautet: Weil es grosse Wohlstandsunterschiede zwischen den Ländern dieser Welt gibt. Doch woher rühren diese? Und wieso kopieren die ärmeren Länder nicht einfach die reicheren, damit sie auch erfolgreich werden?

Auf die erste Frage geben die neuen Nobelpreisträger eine Antwort, zu der schon der 1993 vom Stockholmer Nobelpreiskomitee ausgezeichnete Douglass North bahnbrechende Arbeiten geschrieben hat. Nebst der natürlichen Ausstattung mit Arbeitskräften, Kapital und Ressourcen sind es vor allem wohlstandsfördernde Institutionen, die den grossen Unterschied machen.

Eigentumssicherheit, Rechtssicherheit, ein verlässliches Justizsystem, aber auch die Möglichkeit, sozial aufzusteigen und politisch zu partizipieren, sind wichtige Voraussetzungen für ein starkes Wirtschaftswachstum und für hohen Wohlstand. Während North vorwiegend theoretisch argumentierte, zeigen Acemoglu und seine Mitautoren mit wirtschaftshistorischen Daten und Analysen von der Zeit des Kolonialismus bis heute, dass die institutionellen Unterschiede sich hartnäckig halten und erklären können, weshalb es über derart lange Zeit anhaltende Wohlstandsunterschiede gibt.

Als entscheidend für den Zustand der Institutionen erweist sich, ob die politisch bestimmende Schicht am Wohlergehen der Gesamtbevölkerung und an wirtschaftlichem Fortschritt interessiert ist oder sich primär darauf konzentriert, Einkommen von der Bevölkerung abzuschöpfen und durch Machterhalt und Repression für sich zu sichern.

Die ökonomische Antwort auf die zweite Frage, wieso ärmere Länder nicht einfach die effizienteren, wachstumsfördernden Institutionen kopieren, hängt eng damit zusammen. Institutionen sind nicht einfach quasi von aussen gegeben, sondern das Resultat eines vorherrschenden, sich entwickelnden Systems. Dieses bildet sich aus dem Zusammenspiel der politisch bestimmenden Schicht mit der Bevölkerung heraus. Dabei spielen bei den Herrschenden die Möglichkeiten, zu Wohlstand zu kommen, ebenso eine Rolle wie die Angst, diesen durch einen Aufstand der Bevölkerung oder durch Machtverlust zu verlieren – und bei der Bevölkerung die Aussicht auf den Lebensstandard verbessernde Reformen sowie die Kosten und Gefahren des Protests. Daraus ergeben sich grob zusammengefasst drei wichtige Erkenntnisse:

1. Die Effizienz des politischen Systems bestimmt die Wohlstandsaussichten. Flexible Systeme, in denen die Bürger ihre Bedürfnisse und Prioritäten äussern können sowie die Politik durch verschiedene «checks and balances» unter Kontrolle gehalten wird und die geordnete Machtwechsel ermöglichen, sind empfänglicher für wohlstandsfördernde Reformen und resistenter gegen Missbrauch und Degeneration, wie sie beispielsweise in Russland passieren. Sie schaffen effizientere Institutionen. Demokratien sind deswegen wirtschaftlich autoritären Systemen überlegen.

2. Es gibt gute und schlechte Gleichgewichte und Zeitfenster für Veränderungen. Demokratien und Autokratien können in sich stabil sein. Starke wirtschaftliche Veränderungen («Schocks») und soziale Unzufriedenheit oder Unrast schaffen jedoch Voraussetzungen, dass sich ein Regierungssystem sowohl zum Positiven (hin zu einer wirtschaftsfreundlicheren Demokratie) wie zum Negativen (zurück zu einer die Bevölkerung ausnehmenden, repressiven Autokratie) verändert.

3. Vertrauen ist sowohl für die Stabilität wie für die Entwicklung zentral. Vertrauen die Bürger ihrem System, drängen sie eher auf wachstumsfördernde Reformen und sind zuversichtlich, dass die Politik diese auch durchführt und sich gegenwärtiger Verzicht für die Zukunft lohnt. Geht Vertrauen verloren, werden Demokratien instabil und können sich autokratische Tendenzen eher durchsetzen. Vertrauen ist aber auch wichtig für den Übergang von einer bloss auf Ressourcen- und Reichtumsabschöpfung ausgerichteten Autokratie in eine fortschrittliche Demokratie. Eine autokratisch herrschende, politisch bestimmende Schicht wird Zugeständnisse nur dann freiwillig machen und auf Repression verzichten, wenn sie darauf vertraut, dass die institutionellen Veränderungen längerfristig auch ihnen zugutekommen werden und sie nicht im Nachhinein aller ihrer Möglichkeiten beraubt wird.

So positiv die grundsätzliche Botschaft im Hinblick auf den verschärften Systemwettbewerb zwischen Autokratien und Demokratien ist, so sehr muss beunruhigen, dass die Demokratien in den vergangenen Jahren in die Defensive geraten sind und sich Autokraten zunehmender Beliebtheit erfreuen. Die Ursache dafür ist wohl in der dritten Erkenntnis zu finden. Fehlt es an Vertrauen, werden auch Demokratien instabil und können sich autokratisch gesinnte Politiker versucht sehen, Macht zurückzuholen und das System zu ändern. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat zum Vertrauen in die nationalen Regierungen und ihre Institutionen im vergangenen Jahr höchst aufschlussreiche Daten erhoben. Sie bestätigen erstens die erwähnten Thesen. Wo ein grösserer Anteil der Bevölkerung ihrer Regierung vertraut, ist der Wohlstand höher. Auch wenn damit nicht bewiesen ist, was Ursache und was Folge ist, ist der Zusammenhang aufgrund der angestellten Überlegungen doch ziemlich eindeutig. Vertrauen in die Politik und ihre Institutionen ist keine hinreichende, aber eine notwendige Voraussetzung für wirtschaftliche Prosperität und inklusive Gesellschaften.

Beunruhigend hoch ist das Misstrauen gegenüber den Regierungen in vielen demokratischen westlichen Ländern geworden ist. Am extremsten ausgeprägt ist dieses unter den OECD-Ländern, die an der Erhebung mitgemacht haben, bei den osteuropäischen Staaten Tschechien, Slowenien und Lettland. In Tschechien haben 71, in Slowenien 58 und in Lettland 54 Prozent kein oder bloss geringes Vertrauen in ihre Regierung. Auch in Grossbritannien (57 Prozent), Frankreich (51), Deutschland (49) und Italien (47) hat das Misstrauen gegenüber den Regierenden beunruhigende Ausmasse angenommen.

Dies ist kein isoliertes Phänomen. Im Durchschnitt der teilnehmenden OECD-Länder ist der Anteil der Bürger, die kein oder nur geringes Vertrauen in ihre Regierung haben (44 Prozent), signifikant höher als der Anteil derer, die ihr moderat bis stark vertrauen (39). Die Schweiz stellt mit 24 Prozent Misstrauenden zu 62 Prozent Vertrauenden eine Ausnahme dar.

Fehlt das Vertrauen in die Politik, so hat dies ungemütliche Konsequenzen für die Stabilität der Demokratien. Die Wahrscheinlichkeit steigt, dass es autokratisch gesinnten Politikern gelingt, Macht an sich zu reissen und eine Gesellschaft von einer inklusiven (wie es die neuen Wirtschaftsnobelpreisträger nennen) in eine extraktive zu verwandeln, in der die Machthaber primär bestrebt sind, sich am Volk zu bereichern. Fehlendes Vertrauen führt dazu, dass die Bevölkerung weniger an die mittelfristige Um- und Durchsetzung von Reformen glaubt und weniger bereit ist, dafür kurzfristig Verzicht zu leisten. Schliesslich signalisiert es der politisch bestimmenden Schicht, dass sie weniger auf geordnete Machtwechsel und Eigentumsschutz setzen kann und eher vor disruptiven politischen Entwicklungen Angst haben muss.

Dies ist nicht blosse Theorie. So lässt sich mit diesem Ansatz erklären, wieso es Wladimir Putin Anfang dieses Jahrhunderts derart leicht fiel, das demokratische Russland wieder in eine Autokratie zu verwandeln: Die Bevölkerung traute den Regierenden nicht und engagierte sich nicht für ihre noch junge Demokratie, während sich die Herrschenden mit zunehmendem Wohlstand immer stärker vor einem Aufbegehren der Bevölkerung und Machtverlust fürchteten und sich in Autokratie und Repression flüchteten. Unter dem Resultat leiden nun nicht nur die Ukrainer (und viele Russen).

Was aber könnte getan werden, um die Widerstandsfähigkeit der Demokratien in Europa und im Westen zu stärken und vor Ähnlichem zu bewahren? Erstens zeigt die OECD-Umfrage, dass ein enger Zusammenhang besteht zwischen dem Gefühl, mitbestimmen zu können, und dem Vertrauen in die Regierung. Der Anteil derjenigen mit einem hohen Vertrauen in die Regierung ist unter denjenigen, die glauben, mitbestimmen zu können, viel höher als bei denjenigen, die daran zweifeln.

Ähnliches gilt für die Frage, wie transparent und evidenzbasiert politische Entscheidungen getroffen werden. Je mehr dies der Fall ist, umso stärker ist das Vertrauen der Regierung in die Bevölkerung.

Umgekehrt zeigt sich, dass die Angst, in nächster Zeit in wirtschaftliche oder finanzielle Engpässe zu geraten, die Bereitschaft, der herrschenden Regierung zu vertrauen, stark reduziert. Ansatzpunkte, um das Vertrauen in die Regierungen wieder zu stärken, wären also:

■ Direktdemokratische Elemente stärken: Wer nicht nur alle paar Jahre eine Regierungspartei wählen kann, sondern auch über Referenden und Initiativrechte zu Sachgeschäften Stellung nehmen darf, hat eher das Gefühl, mitbestimmen zu können, was die Regierung macht. Das stärkt die Resilienz einer Demokratie. Das hohe Vertrauen in die Regierung in der Schweiz und der damit verbundene stabil hohe Wohlstand kommen nicht von ungefähr, sondern haben auch mit den hierzulande besonders ausgeprägten Mitbestimmungsmöglichkeiten und der Konsenskultur zu tun.

■ Transparenz der Entscheidungen erhöhen: Einfach nachvollziehbare, kontrollierbare Prozesse und Entscheide, die mit Evidenz in Zusammenhang gebracht werden, stärken das Vertrauen in die Politik und wirken Verschwörungstheorien entgegen. Eine breite Transparenz ist auch wichtig als Mittel gegen durch soziale Netzwerke verstärkte Polarisierung.

■ Soziale Auswirkungen von wirtschaftlichen Schocks und Inflation ernst nehmen: Existenzängste reduzieren das Vertrauen in die Politik und erhöhen die Empfänglichkeit für autokratisch-populistische Verführer. Starke Teuerungsschübe, wie sie der Westen im Nachgang zur Pandemie erlebt hat, treffen die einkommensschwachen Schichten besonders hart. Das Gefühl, plötzlich in Engpässe zu geraten, weil das Leben zu teuer geworden ist, schürt politischen Unmut, der auch noch eine Weile anhält, wenn die Inflationsraten wieder gesunken sind. Wenn also funktionierende demokratische Systeme entscheidend sind, um Wohlstand zu sichern, aber mangelndes Vertrauen deren Stabilität gefährdet, so sollten Politik und Wirtschaft in den westlichen Industrieländern derzeit beunruhigt in die Zukunft blicken. Es gilt, mehr zu tun, um das Vertrauen in die Regierungen wieder zu stärken.

Die Angst, in nächster Zeit in wirtschaftliche oder finanzielle Engpässe zu geraten, reduziert die Bereitschaft stark, der herrschenden Regierung zu vertrauen. NZZ, 7. November 2024, S. 27


Die EU macht Druck, die Schweiz schweigt. Daran hat sich auch an diesem Mittwoch, 6. November 2024, nichts geändert. Der Bundesrat hat an seiner regulären Sitzung eine weitere – wenn alles nach Plan läuft: die letzte – Standortbestimmung zu den laufenden Verhandlungen mit Brüssel vorgenommen. Danach sind weder Bundespräsidentin Viola Amherd noch Aussenminister Ignazio Cassis vor die Medien getreten, um laut und deutlich den Standpunkt der Schweiz zu erklären. Man beliess es bei einer nüchternen schriftlichen Stellungnahme. Die Kommunikation im EU-Dossier soll an der Sitzung ebenfalls ein Thema gewesen sein. Für den Bundesrat ist sie eine ständige Gratwanderung: Man will weder die eigene Verhandlungsposition gefährden noch Verträge verteidigen, die noch nicht fertig verhandelt sind. Gleichzeitig überlässt der Bundesrat damit das Feld den Gegnern. Dabei wird es vorerst auch bleiben. In die Offensive gehen wollen der Aussenminister und seine Kollegen erst nach Abschluss der Verhandlungen, frühestens Ende Jahr, realistischerweise eher im Frühjahr 2025.

Am Mittwoch, den 6. November 2024 hat der Bundesrat die Weichen für die Schlussphase der Verhandlungen gestellt. Vor allem ging es darum, den Spielraum der Unterhändler für die verbleibenden Streitpunkte zu definieren. Davon gibt es etliche, was aber nicht erstaunlich ist. In den Verhandlungen geht es schlechterdings um alles: um die Zukunft des bilateralen Wegs, den die Schweiz und die EU vor 25 Jahren als Alternative zum EWR eingeschlagen haben.

Ein Mammutprojekt

Das Spektrum der Gespräche ist enorm, die Verhandlungen erfassen grundverschiedene Themen wie Zuwanderung, Handel, Lohnschutz, Forschung, Stromversorgung, Lebensmittelsicherheit, Pandemievorsorge oder internationalen Bahnverkehr. Hinzu kommen die fundamentalen Streitfragen um die Übernahme von EU-Recht durch die Schweiz sowie die geplante juristische Streitschlichtung. Schon nur organisatorisch sind die Verhandlungen ein Mammutprojekt. Die Schweizer Delegation umfasst 14 thematische Verhandlungsteams mit Fachleuten aus praktisch allen Ecken der Bundesverwaltung. Bisher haben mehr als 140 Verhandlungssitzungen mit EU-Vertretern stattgefunden. Das einzige der sieben Departemente, das nicht involviert ist, ist jenes von Verteidigungsministerin Amherd. Koordiniert werden die Verhandlungen durch den Chefunterhändler Patric Franzen.

Am Mittwoch im Bundesrat ist es vor allem um die Streitfragen gegangen, die noch nicht geklärt sind. Dabei handelt es sich laut gut informierten Quellen insbesondere um diese:

• Zuwanderung. Die Schweiz pocht auf eine Schutzklausel, die es in Ausnahmefällen erlauben würde, die Personenfreizügigkeit vorübergehend einzuschränken. Entgegen der scharfen Rhetorik mancher EU-Exponenten laufen die Verhandlungen darüber weiter. Allerdings ist auch in Bern zu hören, dass es naiv wäre, eine «harte» Klausel mit fixen Obergrenzen zu erwarten. Ziel des Bundesrats ist eine «Konkretisierung» der heutigen Schutzklausel, die relativ schwammig ist und Massnahmen nur erlaubt, wenn auch die EU zustimmt. Dass die EU der Schweiz erlaubt, die Zuwanderung einseitig einzuschränken, gilt als unrealistisch. Denkbar wäre eine Klausel mit einer Art Schiedsgerichtsverfahren. Sicher ist nur, dass das Thema innenpolitisch angesichts der starken Zuwanderung der jüngsten Jahre eine zentrale Rolle spielen wird.

• Daueraufenthalt. Die EU verlangt nicht mehr die integrale Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie, was zu einer markanten Ausweitung der Freizügigkeit geführt hätte. So kann die Schweiz zum Beispiel an ihren Regeln zur Ausschaffung straffälliger Ausländer festhalten. Schwierig bleibt es trotzdem. Vor allem sollen neu grundsätzlich alle EU-Bürger nach fünf Jahren Erwerbsarbeit in der Schweiz ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erhalten. Das wäre vor allem für Personen aus Staaten im Osten der EU ein Vorteil. Offenbar noch nicht klar ist, was genau gilt, wenn jemand vor Ablauf dieser fünf Jahre arbeitslos wird. In den Sondierungen wurde vereinbart, dass die Schweiz Phasen mit Sozialhilfebezug an die fünf Jahre anrechnen muss, aber nur, wenn sie nicht länger als sechs Monate dauern.

• Hochschulen. Am Anfang der Gespräche verlangte die EU, dass die Schweiz ihre Hochschulen komplett öffnet und die Studierenden in die Personenfreizügigkeit einbezieht. Von dieser Maximalposition soll sie mittlerweile abgerückt sein. Doch auch so bleibt das Thema brisant. Zulassungsbeschränkungen sollen zwar weiterhin möglich sein, nicht aber unterschiedlich hohe Gebühren. Ein unmittelbares Problem wäre dies für die Universitäten in St. Gallen und im Tessin, die heute von Studenten aus dem Ausland deutlich höhere Gebühren verlangen. Die ETH haben unlängst unter politischem und finanziellem Druck beschlossen, ebenfalls ein solches Regime einzuführen. Wenn dies wegen der EU nicht mehr möglich wäre, müssten entweder Schweizer Studenten ebenfalls mehr bezahlen. Oder die Hochschulen hätten ein Finanzloch. In diesem Fall müssten wohl die Kantone oder der Bund in die Bresche springen und höhere Beiträge sprechen. Das wäre zwar möglich, würde aber die politische Attraktivität des Pakets sicher nicht verbessern. Denkbar ist indes, dass die Schweiz bei den Studierenden Konzessionen macht und ihr die EU im Gegenzug eine bessere Schutzklausel zugesteht.

• Spesen. Politisch ähnlich aufgeladen wie die Zuwanderung – einfach mit anderen parteipolitischen Vorzeichen – ist das Thema Lohnschutz. Hier sind die wichtigsten Eckwerte klar. Insbesondere konnte Bern eine «Non Regression»-Klausel aushandeln: Die Schweiz ist davon entbunden, EU-Recht zu übernehmen, das den hiesigen Lohnschutz schwächen würde. Allerdings gibt es einen Streitpunkt, bei dem die EU bis jetzt offenbar alle Kompromisse abblockt: die Spesen. In der EU schulden Arbeitgeber ihren Angestellten bei Einsätzen in anderen Ländern dieselben Spesen wie im Heimatland. Diese Regel ist objektiv fragwürdig – für ein Land mit derart hohen Löhnen und Preisen wie die Schweiz erst recht. Zwar wäre kaum mit vielen heiklen Fällen zu rechnen, weil hierzulande primär Betriebe aus Nachbarstaaten tätig sind. Dennoch eignet sich das Thema für die Gewerkschaften, um Druck zu machen. Sie monieren, es dürfe nicht sein, dass in der Schweiz polnische Spesen bezahlt würden.

• Kohäsionsbeitrag. Zurzeit bezahlt die Schweiz verteilt über zehn Jahre rund 1,3 Milliarden Franken an wirtschaftlich schwächere EU-Staaten. Das Geld geht nicht an die EU-Zentrale in Brüssel, sondern fliesst direkt in Projekte und Programme in Ländern wie Polen, Ungarn oder Rumänien. Bis anhin ist der Beitrag formell freiwillig und erfolgt nur sporadisch. Die EU verlangt eine Erhöhung und eine Verstetigung. Laut Involvierten hat der Bundesrat am Mittwoch keine abschliessende Obergrenze festgelegt. Der genaue Betrag dürfte erst ganz am Ende der Verhandlungen auf politischer Ebene vereinbart werden. Er hängt auch davon ab, welche Partei bei den anderen Streitpunkten wie stark nachgibt. Manche sehen den finanziellen Beitrag als Ventil, um am Ende ein Gleichgewicht herzustellen.

• Reservekraftwerke. Teil des neuen Verhandlungspakets ist auch ein neues Stromabkommen, bei dem die Schweiz als Bittstellerin auftritt. Hier ist laut Involvierten ein Grossteil der Fragen geklärt. Umstritten ist jedoch, ob die Schweiz weiterhin in Eigenregie und nach eigenem Gutdünken über den Aufbau von Reservekraftwerken entscheiden könnte. Dass solche weiterhin möglich sind, steht ausser Frage. Unklar ist jedoch, ob die Schweiz selbst festlegen könnte, in welchem Ausmass sie eingesetzt werden sollen. Je nachdem drohen Konflikte mit dem europäischen Beihilferecht. Geklärt ist hingegen ein potenziell gravierender Streitpunkt: Privathaushalte sollen nicht gezwungen werden, in den freien Markt zu wechseln. Stattdessen soll ein Wahlmodell gelten, das den Verbleib in der Grundversorgung erlaubt.

• Innenpolitische Kompensationen. Nebst den Streitpunkten, die der Bundesrat und seine Unterhändler mit der EU klären müssen, gibt es auch innenpolitisch viel zu tun. Die enormen Dimensionen des Pakets bringen es mit sich, dass viele Gesetze und Verordnungen geändert und vereinzelt neu geschaffen werden müssen. Auch diese Arbeiten laufen im Hintergrund bereits auf Hochtouren. Aus heutiger Sicht müsste die Schweiz laut dem Bundesrat rund 150 EU-Rechtsakte übernehmen – und nicht Tausende, wie Gegner der neuen Verträge gerne kolportieren. Jedoch geht es bei der inländischen Umsetzung nicht nur um technische Aspekte, sondern auch um hochpolitische Fragen. Im Zentrum steht der Arbeitsmarkt: Gewerkschaften, SP und Grüne verlangen Verschärfungen, weil aus ihrer Sicht die neuen Vereinbarungen mit der EU den Lohnschutz schwächen würden. Der grösste Streitpunkt betrifft die Gesamtarbeitsverträge. Die Linke verlangt, dass diese einfacher als bisher für allgemeinverbindlich erklärt werden können. Die Wirtschaft lehnt dies vehement ab, sie sieht darin eine weitere Schwächung des flexiblen Arbeitsmarkts. Die Gewerkschaften drohen, das Paket zu bekämpfen – wenn es keine inländischen Massnahmen gibt, erst recht. Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, die Gespräche mit Kantonen, Gewerkschaften und Wirtschaftsverbänden nahtlos weiterzuführen.

So weit, so schwierig. Angesichts der zahlreichen Streitfragen drängt sich eine banale Frage auf: wozu das alles? Ob die Befürworter darauf eine überzeugende Antwort geben können, dürfte entscheidend sein. Bis jetzt fällt es ihnen schwer, zumal der Handlungsdruck fehlt. Ausserhalb der Hochschulen und einiger Exportbranchen, die unter den politischen Druckversuchen der EU leiden, sind heute kaum akute Probleme spürbar.

Das macht es für die Befürworter knifflig. Sie sprechen davon, dass die Schweiz geklärte Verhältnisse mit der EU brauche, dass sie ohne dieses Paket in eine Beziehungskrise schlittere, dass vom Handel über die Forschung bis zum Stromnetz konkrete Nachteile drohen würden. Ob die Schweiz bereit ist, heute den geforderten Preis zu bezahlen, um mögliche Risiken in der Zukunft abzuwenden? Das Volk hat es in der Hand. Falls Bundesrat und Parlament das Paket gutheissen, wird es eine Abstimmung geben. Sie könnte frühestens 2026 stattfinden. NZZ, 7. November 2024, S. 11


Die EU wirft der Schweiz gern vor, Rosinen zu picken – man kann es auch anders sehen. Beobachter aus dem Ausland mögen den Kopf schütteln: Die Schweiz beteiligt sich freiwillig am Ausbau der deutschen Eisenbahn. Vergangene Woche hat das Verkehrsdepartement von SVP-Bundesrat Albert Rösti bekanntgegeben, der Bund investiere 50 Millionen Franken in die Hochrhein-Strecke jenseits der Landesgrenzen. Und dies trotz klammen Finanzen und hitzigen Spardebatten. Die Grosszügigkeit kontrastiert mit dem negativen Bild, das wieder einmal herumgeboten wird: die Schweiz als Rosinenpickerin in Europa, unsolidarisch, egoistisch, auf ihren Vorteil bedacht. Es sind vor allem Exponenten der EU, die so argumentieren. Das Manöver ist durchsichtig. Die Verhandlungen über die bilateralen Abkommen stehen vor der entscheidenden Phase. Es ist nicht erstaunlich, dass die EU gerade jetzt mit der bewährten Rosinen-Rhetorik den Druck erhöht.

Doch man kann es auch anders sehen: die Schweiz als unabhängige, aber stabile und zuverlässige Partnerin, die durchaus ihren Beitrag leistet. Eine (unvollständige) Übersicht:

Eisenbahn. Die Unterstützung der Deutschen Bahn mit Schweizer Steuergeld ist kein Einzelfall. Bei der Hochrheinbahn geht es um Ausbauten zwischen Basel Badischer Bahnhof und Erzingen im Klettgau, von denen auch Schweizer Städte und Grenzregionen profitieren. Bern stellte im Gegenzug Bedingungen: Auf der modernisierten Strecke sind das GA und das Halbtax gültig. Zudem können die SBB einen Teil des Angebots fahren. Trotzdem ist es ungewöhnlich, dass die Schweiz in einem anderen Land die Bahninfrastruktur mitfinanziert. In Bern sieht man darin aber kein Problem. In der Herbstsession hat der Ständerat verlangt, dass der Bundesrat auch Frankreich Finanzhilfen in Aussicht stellen soll. Hier geht es um den Ausbau der Strecke Basel–Metz–Strassburg für den Güterverkehr. Mehr noch: Die Schweiz soll darauf hinwirken, dass auch die veraltete Strecke Strassburg–Lauterbourg–Wörth elektrifiziert oder zumindest für den Güterverkehr ertüchtigt wird. Der Ständerat argumentierte mit der Verlagerungspolitik, bei der die Schweiz europaweit Vorreiterin ist. Sie hat die Basistunnels der Neat gebaut, von denen die europäischen Nachbarn ebenfalls profitieren. Die Verlagerung funktioniert aber nur richtig, wenn auch die Zubringerstrecken im Ausland ausgebaut sind. Namentlich Deutschland ist im Verzug, weshalb die Linien über Frankreich als Ausweich routendienen sollen. In Italien investiert die Schweiz ebenfalls in den Ausbau von Zubringerstrecken für die Neat. Unter anderem hat sie 140 Millionen Franken für die Nebenstrecke über Luino bezahlt. Auch beim Personenverkehr ist die grenzüberschreitende Unterstützung keine Premiere. Im Rahmen des Anschlusses an den europäischen Hochgeschwindigkeitsverkehr hat die Schweiz mehrere Aus- und Neubauten in Deutschland und Frankreich mitfinanziert, die für Bern höhere Priorität hatten als für Paris oder Berlin.

Kohäsionsbeiträge. Die Schweiz leistet – offiziell freiwillig – Beiträge an Entwicklungsprojekte in wirtschaftlich schwächeren EU-Staaten wie Polen, Rumänien oder Kroatien. Das Engagement ist hierzulande unter dem Titel «Kohäsionsmilliarde» bekannt. Die ersten Zahlungen hat das Volk im Jahr 2006 gutgeheissen. Auslöser war die Osterweiterung der EU. Die «alten» EU-Staaten fanden – salopp formuliert –, wenn sie selbst höhere Kohäsionsbeiträge an die neuen Mitglieder leisten müssten, dann solle auch die Schweiz zahlen, die via Bilaterale sektoriell ebenfalls Zugang zum EU-Binnenmarkt hat. Die Schweiz war einverstanden, beharrte aber auf Eigenständigkeit. Sie überweist das Geld nicht an die EUKommission, sondern direkt an die einzelnen Länder, mit denen sie dann auch die Projekte und Programme gemeinsam plant. Dies gilt noch heute. 2021 hat das Parlament einen zweiten Beitrag freigegeben: 1,3 Milliarden Franken für zehn Jahre. Der Bundesrat sieht darin «eine Investition in Sicherheit, Stabilität und Wohlstand».

Weniger vornehm ausgedrückt, handelt es sich um das Eintrittsticket der Schweiz für den EU-Binnenmarkt. Kritiker im Inland stellen die Berechtigung grundsätzlich infrage. Aus Sicht der EU hingegen kommt die Schweiz gemessen am Wert des Marktzugangs zu günstig weg. Brüssel verlangt, dass der Beitrag nicht mehr freiwillig und sporadisch erfolgt, sondern verbindlich und regelmässig – und selbstredend soll er auch höher ausfallen. Oft zu hören ist der Vergleich mit Norwegen, das etwa dreimal so hohe Kohäsionsbeiträge leistet wie die Schweiz (rund 400 Millionen Euro im Jahr). Allerdings hat Norwegen als EWR-Staat im Gegensatz zur Schweiz vollen Zugang zum Binnenmarkt. Ein hartes Feilschen ist zu erwarten, die EU dürfte auf einer markanten Erhöhung beharren. Als Anhaltspunkt: Für Entwicklungshilfe gibt die Schweiz gesamthaft 3 Milliarden Franken im Jahr aus.

Grenzgänger. Knapp 400 000 Grenzgänger arbeiten zurzeit in der Schweiz. Sie tragen hier zur Wertschöpfung und zur Versorgung bei, dafür erhalten sie relativ hohe Löhne. Auch ihre Herkunftsländer haben einen Nutzen, da Grenzgänger den Grossteil ihrer Einkommen daheim versteuern. Hinzu kommen Sozialleistungen, zu denen sich die Schweiz verpflichtet hat. Verlieren Grenzgänger die Stelle, erhalten sie die Leistungen der Arbeitslosenversicherung vom Wohnsitzstaat, nicht von der Schweiz. Ungeschoren kommt diese aber nicht davon: Sie muss jeweils die Entschädigungen der ersten drei bis fünf Monate zurückerstatten. Vergangenes Jahr kostete sie dies gut 200 Millionen Franken. Eine Reform, die beim Arbeitsort anknüpft und die Schweiz massiv belasten würde, ist in der EU seit Jahren blockiert.

Handel. Schon immer standen wirtschaftliche Interessen im Zentrum der Schweizer Europapolitik. Man will der EU nicht beitreten, aber einen möglichst guten Zugang zu ihrem grossen Binnenmarkt für die hiesigen Unternehmen sicherstellen. In den letzten Jahren hat der Schweizer Handel mit anderen Weltregionen anteilsmässig zugelegt, trotzdem haben auch die Warenexporte in die EU-Staaten auf hohem Niveau weiter zugenommen. Vergangenes Jahr erreichten sie einen Wert von 138 Milliarden Franken. Damit ging ziemlich genau die Hälfte aller Schweizer Exporte in die EU.

Allerdings kann die Schweiz argumentieren, dass sie für die EU wirtschaftlich noch wichtiger sei als umgekehrt: Seit Jahren schon importiert der Kleinstaat mehr Waren aus der EU als umgekehrt. Auch im vergangenen Jahr sind die Einfuhren aus der EU mit 158 Milliarden Franken grösser ausgefallen.

Personenfreizügigkeit. Die Zuwanderung ist nicht nur in den Verhandlungen das schwierigste Thema, bei ihr klafft auch die Wahrnehmung am stärksten auseinander. Die Verhältnisse sind äusserst einseitig. Obwohl die Schweiz viel kleiner ist, nimmt sie deutlich mehr EU-Bürger auf als umgekehrt. Mit der Personenfreizügigkeit kann im Prinzip jeder Staatsangehörige aus der EU in die Schweiz kommen, der hier einen Arbeitsvertrag hat. Zurzeit leben hierzulande 1,5 Millionen EU-Bürger, umgekehrt sind es nur 460 000 Schweizer in der EU. Weil mit der Freizügigkeit auch die Sozialversicherungen koordiniert wurden, haben Zuzüger aus der EU mit der Zeit Zugang zu Schweizer Sozialleistungen. Umlagefinanzierte Sozialwerke wie die AHV profitieren von der Zuwanderung. Hingegen beziehen EU-Bürger gesamthaft mehr Geld aus der Arbeitslosenversicherung, als sie einzahlen. Sie erhalten auch häufiger Sozialhilfe als Schweizer.

Ist die Schweiz nun Rosinenpickerin oder nicht? Wenn sie sich in einem bestimmten Bereich (nicht) beteiligt, macht sie das, weil es in ihrem Interesse ist. Wie die EU auch. Eine umfassende Analyse müsste zudem weitere Themen einbeziehen, vor allem Forschung und Bildung sowie Strom. Es fällt auf, dass in beiden Bereichen die Schweiz Bittstellerin ist: Sie verlangt vollen Zugang zum EU-Forschungsprogramm Horizon und will ein Stromabkommen abschliessen. Es ist völlig unbestritten, dass der Einbezug der Schweiz mit ihren Hochschulen und ihrem Stromnetz auch für die EU von Nutzen wäre. Trotzdem will sie selbst bei diesen Themen erst dann einlenken, wenn die anderen Streitfragen geklärt sind.

Rosinenpicken sei nichts Negatives, sagte unlängst der EU-Botschafter in der Schweiz gegenüber SRF: «Wir sind alle Rosinenpicker, wenn wir es uns leisten können.» Nun will die EU offenbar mit aller Kraft dafür sorgen, dass es sich die Schweiz nicht mehr leisten kann oder will. NZZ, 5. November 2024, S. 7.


Das Justizdepartement besetzte den Posten des obersten Asylchefs entgegen den Weisungen des Bundesrats. Die Findungskommission beriet nur mündlich. Das hat System: Bundesräte und Verwaltung umgehen zunehmend die öffentliche Kontrolle, indem sie schriftliche Aufzeichnungen vermeiden.

Es war wochenlang die heisseste Personalie in Bundesbern. Wer wird der neue Staatssekretär für Migration? Zum Zug kam jemand aus dem eigenen Haus: Vincenzo Mascioli, der seit 14 Jahren im Justizdepartement arbeitet. Zuletzt als Vizedirektor des Staatssekretariats, das er jetzt als Chef führen wird.

Der ehemalige Lehrer ist eine umstrittene Personalie. Auch deshalb verwies Justizminister Beat Jans an der Medienkonferenz nach der Wahl Masciolis durch den Bundesrat immer wieder auf die Findungskommission, die die Kandidaten auf Herz und Nieren geprüft habe.

Das Problem: Zu diesem «mehrstufigen, kompetitiven Selektionsverfahren», wie es Jans nannte, gibt es keine Dokumente der Findungskommission – obwohl Weisungen des Gesamtbundesrats explizit vorschreiben, dass das Prozedere schriftlich dokumentiert werden muss. Die Selektion durch die Findungskommission wurde – mit persönlicher Involvierung von Bundesrat Jans – trotzdem mündlich geführt. Damit setzte sich das Justizdepartement über die bundesrätlichen Weisungen hinweg. Denn diese schreiben diverse Dokumentationspflichten vor. Zunächst muss eine klassifizierte Kandidatenliste erstellt werden. Für das Ende des Verfahrens bestimmt die Weisung: «Die Findungskommission wertet die Ergebnisse aus und würdigt diese schriftlich.» Laut Auskunft des Justizdepartements ist das nicht erfolgt. Die Findungskommission habe keinerlei Dokumente erstellt. Auf Anfrage bestätigt die Medienstelle, die Findungskommission habe darauf «verzichtet», die Resultate Jans «auch noch schriftlich mitzuteilen». Dies begründet ein Sprecher damit, dass Jans schon ab der zweiten Gesprächsrunde mit vier Kandidaten, bei den Diskussionen der Findungskommission und beim Entscheid, welche drei Kandidaten ein Assessment machen sollen, mit dabei gewesen sei.

«Das wirft heikle Fragen auf»

Mascioli sei sowohl für die Findungskommission als auch für die Assessorin die erste Wahl gewesen. Auf die Frage, ob man die Weisungen bewusst missachtet habe, antwortet das Departement nicht. Es macht dennoch geltend, der Prozess des Bewerbungsverfahrens sei «dokumentiert und überprüfbar». So sei die Rückmeldung der Assessorin an die Findungskommission schriftlich festgehalten, und es gebe einen Bundesratsantrag, in dem das Departement die Wahl Masciolis begründet.

Der renommierte Verwaltungsrechtler Benjamin Schindler, Professor an der Universität St. Gallen, sagt: «Wenn der Bundesrat eine solche Weisung erlässt und man sich danach nicht daran hält, wirft das heikle Fragen auf.» Das sei problematisch. «Der Sinn der bundesrätlichen Weisungen ist, dass der Entscheid im Nachhinein nachvollziehbar ist. Wird dies so gehandhabt wie offenbar in diesem Fall, werden wichtige Personalentscheide zu einer ‹Blackbox›, bei der am Ende nie wirklich klar sein kann, warum man sich für diese Person entschieden hat», so Schindler. «Besonders bedenklich ist, dass es ausgerechnet eine Kaderposition im Justizdepartement betrifft», sagt der Staatsrechtler.

Doch der Missstand betrifft nicht nur das Departement Jans. Dieser einzelne Fall steht für einen problematischen Trend, der in der ganzen Bundesverwaltung immer sichtbarer wird. Es scheint, dass die Bundesangestellten, besonders auf den höchsten Kaderstufen, sich der Kontrolle zu entziehen versuchen, indem sie besonders heikle Geschäfte nicht mehr richtig protokollieren.

Sie tun dies mutmasslich auch, weil in der Schweiz das Öffentlichkeitsprinzip gilt. Jede Person kann von der Verwaltung grundsätzlich Einsicht in jedes amtliche Dokument verlangen. Journalisten benutzen das Gesetz immer öfter, um Vorgänge in der Verwaltung an die Öffentlichkeit zu bringen. Dabei gibt es für legitime Geheimhaltungsinteressen genügend Ausnahmen. Doch reicht das der Verwaltung nicht, kann sie das Gesetz einfach mit einem Trick unterlaufen: Schreiben die Beamten nichts auf, kann die Öffentlichkeit auch nichts einsehen.

Das überraschende Eingeständnis des Bundesjuristen

Das scheint zuletzt auch einigen Bundesräten klar geworden sein. Laut «Sonntags-Zeitung» führte etwa der damalige Finanzminister Ueli Maurer mehrere Geheimtreffen mit Credit-Suisse-Präsident Axel Lehmann und Nationalbank-Chef Thomas Jordan durch – ohne Protokoll und ohne Aktennotiz. Das kam erst im Rahmen der Parlamentarischen Untersuchungskommission zum Untergang der Credit Suisse heraus.

Im September besprach Bundesrat Albert Rösti mit dem Walliser Staatsrat Frédéric Favre sowie der Direktorin des Bundesamtes für Umwelt in Bern Wolfsabschüsse. Auch davon gibt es kein Protokoll.

Ein hochrangiger Jurist der Bundesverwaltung gab die Taktik kürzlich sogar freimütig zu. In einer Schlichtungsverhandlung mit der «NZZ am Sonntag» vor dem eidgenössischen Öffentlichkeitsbeauftragten sagte er, die Verwaltung verzichte aufgrund des Öffentlichkeitsprinzips bei gewissen Vorgängen absichtlich auf Schriftlichkeit. Es ging auch da um ein heikles Personalgeschäft auf höchster Ebene.

Der Anteil der Einsichtsgesuche, zu denen laut Verwaltung keine amtlichen Dokumente existieren, hat sich gemäss Statistik in den letzten vier Jahren auf fast zehn Prozent verdoppelt. Die Tendenz beobachtet auch Martin Stoll, Geschäftsführer des Vereins Öffentlichkeitsgesetz.ch, der sich für eine transparente Verwaltung einsetzt. «Wenn überhaupt noch protokolliert wird, dann immer knapper, immer weniger genau. Damit wird das Öffentlichkeitsgesetz unterlaufen», sagt Stoll. «Es gibt diese taktischen Überlegungen in der Verwaltung. Doch wenn man das Gefühl hat, man kann sich irgendwie durchmogeln, und wenn dieses Gefühl sogar noch von ganz oben gestützt wird, dann umgeht man am Ende gezielt die Öffentlichkeit.»

Der Verwaltungsrechtler Schindler hält den Trend für problematisch: «Es ist aus staatspolitischer Sicht absolut zentral, dass die staatliche Tätigkeit dokumentiert wird. Nur so kann garantiert werden, dass die Verwaltung im öffentlichen Interesse und nicht willkürlich arbeitet.» Möglicherweise sei das Gesetz zu vage formuliert und erlaube der Verwaltung zu viel Spielraum: «Wer mit dem Öffentlichkeitsprinzip A sagt, muss auch B sagen und der Verwaltung klar vorschreiben, dass sie ihre Tätigkeit richtig dokumentieren muss», sagt Schindler.

Historiker: «massive Verschlechterung»

Zum Problem wird das auch für die Geschichtsschreibung. Sacha Zala, Direktor der Forschungsstelle Diplomatische Dokumente der Schweiz (Dodis) und Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Geschichte, sagt: «Es steht zu befürchten, dass eine massive Verschlechterung der Aktenführung stattgefunden hat. Dies, weil die Verwaltung seit Einführung des Öffentlichkeitsprinzips in internen Dokumenten nicht mehr aufschreibt, was wirklich passiert, sondern Dokumente taktisch erstellt, als seien sie eine Medienmitteilung.» Zala findet: «Deshalb wäre es dringend nötig, dass eine unabhängige Instanz die Aktenführung der Verwaltung der letzten Jahre stichprobenweise überprüft.» Das Thema sei ein grosses Problem für die zeitgeschichtliche Forschung, sagt der Historiker.

Bald wird das Vorgehen der Verwaltung die Politik beschäftigen. FDP-Nationalrat Olivier Feller will einen Vorstoss einreichen. «Hier besteht Handlungsbedarf, denn mit solchem Vorgehen wird auch die Oberaufsicht des Parlaments geschwächt. Wir müssen der Verwaltung wohl per Gesetz klarere Regeln vorgeben», sagt Feller. NZZ am Sonntag, 27. Oktober 2024, 2024, S. 9.


Das Asylwesen war beim EU-Gipfel der Staats- und Regierungschefs das dominierende Thema. Was noch vor wenigen Jahren als Tabubruch galt, ist mittlerweile salonfähig.

Fünf Monate können eine Ewigkeit sein. Nirgends zeigt sich dies derzeit so augenfällig wie bei der europäischen Migrationspolitik. Erst im Frühling verabschiedeten die EU-Staaten mit viel Brimborium den Migrations- und Asylpakt. Er ist noch nicht einmal umgesetzt – aber bereits jetzt erscheinen wesentliche Elemente überholt.

Am EU-Gipfel in Brüssel hat sich jedenfalls gezeigt, dass eine Mehrheit der 27 Mitgliedsstaaten deutlich weiter gehen will, als es der Pakt vorsieht. Die Migration war das Thema, das die Staats- und Regierungschefs am Donnerstag am längsten und am heftigsten diskutiert haben.

Abschreckende Wirkung erwünscht

Der allgemeine Tenor der Diskussionen war klar: Das europäische Asylrecht soll strenger, verbindlicher und effizienter werden. Angesichts der länderübergreifenden Wahlerfolge von rechten Parteien wird plötzlich salonfähig, was noch vor wenigen Jahren als Tabubruch galt. Ziel ist einerseits, dem heimischen Publikum Handlungswillen zu demonstrieren. Andererseits soll das Signal in die Welt gesendet werden, dass sich potenzielle Wirtschaftsflüchtlinge gar nicht erst auf den Weg machen sollten. Ein Beobachter sprach – in Anlehnung an die seit je kompromisslose Migrationspolitik des ungarischen Ministerpräsidenten – von einer «Orbanisierung» Europas.

Das Zauberwort des Moments heisst «innovative Lösungen». Es sollen neue Wege gefunden werden, damit weniger Asylbewerber europäischen Boden betreten – und diejenigen ihn schnellstmöglich wieder verlassen, denen kein Aufenthaltsrecht erteilt wurde. Nur wie?

Der umstrittenste Punkt in der Diskussion sind sogenannte «Return Hubs», also Rückkehrzentren in sicheren Drittstaaten. Dorthin sollen Asylbewerber geschickt werden, deren Gesuch abgelehnt wurde, deren Heimatstaat sie aber aus verschiedenen Gründen nicht zurücknimmt. Die Niederlande, deren neue Regierung in den letzten Wochen verschiedentlich eine harte Haltung an den Tag gelegt hat, ist nun auch in dieser Frage vorgeprescht: Eine Ministerin reiste am Mittwoch nach Uganda, um dort die Möglichkeiten zur Errichtung eines solchen Zentrums auszuloten. Den Niederlanden schwebt vor, Personen «aus der Umgebung» des ostafrikanischen Staats dorthin abzuschieben.

«Es ist ein ernsthafter Plan, aber er muss noch ausgearbeitet werden», sagte der Ministerpräsident Dick Schoof am Donnerstag in Brüssel. Die Niederlande sehen sich in Migrationsfragen als Vorreiter: Im Vorfeld des EU-Gipfels organisierte die Vertretung, zusammen mit Italien und Dänemark, ein informelles Treffen von ähnlich gesinnten Staaten. Elf Regierungschefs nahmen teil. Man wolle das Format gerade im Hinblick auf das Gipfeltreffen im Dezember, bei dem konkrete Entscheide fallen könnten, beibehalten, sagte ein beteiligter Diplomat.

Eine «innovative Lösung» könnten auch Rückschaffungen nach Syrien sein, aus dem im Zuge des Bürgerkriegs mehrere Millionen Bürger ins Ausland geflohen sind. Weit über zehn Jahre lehnten die EU-Staaten Verhandlungen mit dem Asad-Regime ab – doch werden die Einwände jetzt neu bewertet. Eine Handvoll Staaten hat schon im Frühling angeregt, die Sicherheitslage in Syrien neu zu beurteilen und Rückschaffungen zu ermöglichen. Der österreichische Kanzler Karl Nehammer sagte im Vorfeld des EU-Gipfels, dass der Nahoststaat in vielen Bereichen jetzt wieder «dokumentiert sicher» sei. Auch Deutschland prüft derzeit, ob straffällig gewordene Syrer wieder in ihr Heimatland zurückgewiesen werden können – ähnlich wie es zuletzt mit Afghanen gelungen ist.

Scholz ist skeptisch gegenüber dem Albanien-Modell

Beim morgendlichen Stelldichein der migrationskritischsten Länder sass auch die EU-Kommissions-Präsidentin Ursula von der Leyen am Tisch. Sie hatte schon zu Beginn der Woche den argumentativen Teppich für eine Verschärfung des Asylsystems ausgelegt. In einem Schreiben zuhanden der Mitgliedsstaaten bezeichnet sie die Rückkehrzentren in Drittstaaten als «möglichen Vorwärtsschritt».

Auch gegenüber dem Albanien-Modell zeigt sie sich offen. Nach dem Ende des Gipfeltreffens wiederholte von der Leyen, dass man das Bedürfnis nach Schutz vollkommen anerkenne. «Aber das heisst nicht, dass dieser Schutz innerhalb der EU gewährt werden muss», sagte sie. Italien hat ausgerechnet diese Woche ein Asylzentrum in dem Balkanstaat in Betrieb genommen. Dorthin werden Migranten geschafft, die in internationalen Gewässern aufgegriffen wurden. Skeptischer zeigt sich der deutsche Bundeskanzler Olaf Scholz. Konzepte, wie sie Italien nun in Albanien anwende, seien für Deutschland «nicht wirklich die Lösung», weil so nur eine verhältnismässig kleine Anzahl von Asylverfahren ausgelagert werden könne. Letztes Jahr seien mehr als 300 000 Migranten irregulär nach Deutschland gekommen, da seien «mal da 1000, mal da 2000» zu wenig, um diese Zahl deutlich zu reduzieren, so Scholz. Wichtiger sei, dass der beschlossene Migrationspakt – der einen verstärkten Schutz der Aussengrenzen beinhaltet – nun schnellstmöglich umgesetzt werde.

Zum Uganda-Vorschlag der Niederländer äusserte sich Scholz nicht explizit. Bei diesem stellt sich die Frage der logistischen und rechtlichen Umsetzbarkeit noch verstärkt. Der ugandische Aussenminister sagte gegenüber Reuters am Donnerstag, er gehe nicht davon aus, dass seine Regierung ein grosses Zentrum akzeptieren werde. Bereits jetzt lebten 1,6 Millionen Flüchtlinge aus umliegenden Staaten in seinem Land.

Schlusserklärung doch noch verabschiedet

Während des ganzen Gipfeltages war unklar, ob sich die Staats- und Regierungschef auf eine substanzielle Schlusserklärung einigen können. Im Verlauf des Abends gelang es dann doch noch. Gegenüber dem Entwurf, der bereits im Verlauf der Woche zirkulierte, fällt vor allem ein Punkt auf: Die aktuellen Asyl-Probleme Polens werden explizit erwähnt – ein Etappensieg fürs fünftgrösste EU-Land, das auf diesen Punkt gedrängt hatte. Über Weissrussland gelangen aktuell wieder mehr Migranten nach Polen, weshalb Regierungschef Donald Tusk kürzlich angekündigt hat, das Asylrecht teilweise aussetzen zu wollen.

Die EU-Leader drücken Polen nun ihre Solidarität aus und betonen ihre Entschlossenheit, die Aussengrenzen effizient zu schützen. «Besondere Umständen erfordern besondere Massnahme», heisst es in der Erklärung. Bedeutet dies, dass neuerdings auch die sogenannten Push-backs, bei denen Migranten gleich nach dem Grenzübertritt ohne Prüfung «zurückgeschoben» werden, von der EU gebilligt werden?

Nein, sagte Bundeskanzler Scholz anlässlich einer Pressekonferenz am späten Abend. Man wolle an den Aussengrenzen alle Möglichkeiten ausschöpfen, dies müsse aber «im Rahmen des europäischen und internationalen Rechts» erfolgen. NZZ, 18. Oktober 2024, S. 1


Österreichs Wirtschaftslage ist noch schlechter als angenommen. Das Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo) sowie das Institut für Höhere Studien (IHS) korrigierten am Freitag ihre Schätzungen vom Sommer nach unten und rechnen nun für das laufende Jahr mit einem Rückgang der Wirtschaftsleistung um 0,6 Prozent. Weil die Wirtschaft bereits im vergangenen Jahr um 1 Prozent geschrumpft war, handelt es sich um die längste Rezession der Nachkriegszeit, wie der Wifo-Chef Gabriel Felbermayr erklärte.

Auch für das kommende Jahr erwarten die Institute eine schwache Konjunktur mit einem Plus von nur noch 1 Prozent (Wifo) oder sogar leicht darunter (IHS). Auch diese Prognosen fallen schlechter aus als noch im Sommer. Felbermayr begründete dies unter anderem mit der anhaltenden Krise der Industrie und fallenden Warenexporten, die 3,5 Prozent unter dem Niveau des Vorjahres liegen. Sowohl Wifo wie IHS erwarten deshalb auch eine höhere Arbeitslosigkeit von 7 Prozent. Preisbereinigt steigen die Haushaltseinkommen wegen der Lohnsteigerungen bei nachlassender Inflation zwar deutlich. Aber das wirkt sich erstaunlich wenig auf den Konsum aus, der laut Felbermayr viel zu wenig wächst, um die schwachen Investitionen auszugleichen. Stattdessen sparen die Menschen das Geld, was der Ökonom zum einen mit dem Inflationsschock erklärt, der der Bevölkerung immer noch in den Knochen stecke. Zum anderen bewerte die Bevölkerung die ökonomische Lage als nicht nachhaltig. Es komme zu «Vorsichtssparen» wegen fehlender Zuversicht.

In Europa falle Österreich damit zurück, sagte der IHS-Chef Holger Bonin mit Verweis auf die letzten sechs Quartale mit bekannten Daten. Das Land halte die rote «Konjunkturlaterne». Wenn das so weitergehe, drohe Österreich ein schleichender Abstieg im Vergleich zu den anderen europäischen Volkswirtschaften. Als weitere Ursachen nannte Bonin die Probleme des wichtigsten Handelspartners Deutschland, die Verteuerung der Energie und die im Vergleich zum Euro-Raum stark gestiegenen Löhne, die zulasten der preislichen Wettbewerbsfähigkeit der Exportindustrie gehen.

Die düsteren Prognosen kommen zu einem heiklen Zeitpunkt: Österreich hat am vergangenen Wochenende gewählt und der rechtspopulistischen FPÖ einen grossen Sieg beschert. Derzeit finden erste Gespräche im Hinblick auf eine voraussichtlich äusserst schwierige Koalitionsbildung statt. Der Handlungsspielraum für die künftige Regierung wird dabei vom hohen Budgetdefizit eingeschränkt: Am Donnerstag und damit just vier Tage nach der Wahl erhöhte das Finanzministerium die Defizitprognose für das Budget des laufenden Jahres auf 3,3 Prozent des BIP, es liegt damit deutlich über der Maastricht-Grenze. Wifo und IHS schätzen es sogar noch etwas höher.

Das ist insofern brisant, als der dafür zuständige Fiskalrat schon vor Monaten erklärte, Österreichs Defizit werde die europäischen Konvergenzkriterien verfehlen. Die Regierung wies das allerdings zurück. Bundeskanzler Karl Nehammer von der konservativen ÖVP erklärte im Wahlkampf entgegen allen Expertenmeinungen, das Land brauche kein Sparpaket. Allein um die EU-Regeln einzuhalten, wird Wien aber im kommenden Jahr rund 3 Milliarden Euro einsparen müssen.

Entsprechend empört waren die Reaktionen der Oppositionsparteien auf die jüngsten Hiobsbotschaften. Die Regierung hinterlasse einen Scherbenhaufen, klagte etwa die FPÖ. Die liberale Partei Neos warf ihr sogar vor, die Bevölkerung aus wahltaktischen Gründen belogen zu haben.

In wirtschaftspolitischen Fragen hätten die Wahlsiegerin FPÖ und die ÖVP weitgehende Überschneidungen, die Konservativen schliessen aber eine Zusammenarbeit mit dem FPÖ-Chef Herbert Kickl aus. Wahrscheinlicher ist deshalb eine Koalition der ÖVP mit den Sozialdemokraten – möglicherweise erweitert um Neos. Während die ÖVP hofft, über eine Ankurbelung des Wachstums das Defizit zu verringern, will die SPÖ Reiche höher besteuern. Wie sich die Parteien auf eine echte Reformagenda einigen wollen, ist derzeit fraglich.

Ein Sparpaket könnte die Konjunktur abwürgen

Eine solche ist aber für die beiden Wirtschaftsforschungsinstitute zwingend. Es bestehe kein Spielraum für teure Kompromisslösungen, erklärte der IHS-Chef Bonin. Bei einem hastigen Konjunkturpaket drohten die Mittel zu verpuffen. Wie Felbermayr warnte er davor, mit einem harten Sparpaket den Konjunkturmotor abzuwürgen. Mittelfristig seien aber ausgabenseitige Massnahmen nötig, wobei beide Ökonomen unter anderem das Pensionssystem nannten und vorschlugen, den zum Ausgleich der CO2-Steuer geschaffenen Klimabonus wieder abzuschaffen. Kurzfristig seien aber wohl auch Steuererhöhungen nötig, erklärte der Wifo-Chef und nannte als sinnvolle Beispiele etwa die Anhebung der seit Jahren nicht an die Inflation angepassten Mineralölsteuer oder der Grundstücksteuer. Das wäre eine Form der Vermögensbesteuerung, die nicht durch Wegzug umgangen werden kann – und allenfalls eine Möglichkeit in den Koalitionsverhandlungen, um der SPÖ einen Erfolg zum Preis von anderweitigen Konzessionen zu gönnen. NZZ, 5. Oktober 2024, S. 23.

Kommentar: Wäre Östereich aus der EU ausgetreten, würden die Medien-Main-Stream-Kommentatoren die wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch den EU-Austritt erklären - ohne nähere Begründung. Umgekehrt fiele es ihnen nie ein, Österreichs Probleme ohne Begründung durch die EU-Mitgliedschaft zu erklären. Gewiss ist: Ein Austritt aus der EU garantiert nicht eine gute Politik, sie ist aber wohl die Voraussetzung dafür.


Die Organisation Kompass Europa macht ihre Ankündigung wahr: Am Montag lanciert sie eine Volksinitiative, die ein institutionelles Abkommen mit der EU verhindern soll.

Die Organisation Kompass Europa bestand lange im Wesentlichen aus den Gründern der Partners Group: Alfred Gantner, Marcel Erni und Urs Wietlisbach. Die drei ehemaligen Goldman-Sachs-Banker haben es mit ihrem auf Private Equity spezialisierten Unternehmen zu einem Milliardenvermögen gebracht. Doch die drei Partner verbindet mehr als Finanzdienstleistungen. Sie sind der Überzeugung, dass sich die Schweiz nicht institutionell an die EU anbinden sollte. Man trete für eine weltoffene Aussenwirtschaftspolitik mit allen Handelspartnern ein – nicht nur mit den europäischen, heisst es im Manifest, das die Gruppe als Reaktion auf den mittlerweile Geschichte gewordenen Rahmenvertrag publiziert hat.

Eine Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz sei zwar erstrebenswert, heisst es weiter, aber die Zusammenarbeit müsse auf Augenhöhe stattfinden. Die demokratischen Strukturen der Schweiz, die völkerrechtliche Souveränität, die demokratischen Institutionen und die föderalistischen Strukturen dürften keinesfalls infrage gestellt werden. Das gelte insbesondere auch für die damit verbundenen Volksrechte.

Dynamische Rechtsübernahme mittels Verfassungsänderung verunmöglichen Ihre Skepsis gegenüber dem Rahmenvertrag hat die Organisation auch auf das neue Paket übertragen. Am Montag wird Kompass Europa in Bern eine Initiative mit dem Namen «Für eine direktdemokratische und wettbewerbsfähige Schweiz» lancieren. Ziel des geplanten Volksbegehrens: ein institutionelles Abkommen mit der EU unter den bekannten Bedingungen und eine «EU-Passivmitgliedschaft» zu verhindern. Zu diesem Zweck solle eine sachbereichsübergreifende dynamische Rechtsübernahme mittels Verfassungsänderung verunmöglicht werden.

Wie die Initiative konkret formuliert ist, geht aus der letzte Woche versandten Medieneinladung nicht hervor. Aber das Ziel ist klar: Zu einem institutionellen Abkommen mit der EU soll es unter den bekannten Rahmenbedingungen nicht kommen.

Offenbar hat die Organisation die vergangenen Monate gut genützt, denn sie ist grösser und breiter geworden. Neben den drei Partners-Group-Gründern und anderen Wirtschaftsvertretern engagieren sich neu auch Prominente aus Kultur, Sport und Wissenschaft bei Kompass Europa. Unter ihnen: Kurt Aeschbacher, Bernhard Russi und Dieter Meier.

Der Auftakt zum Initiativstart ist klug gewählt. Bis Ende Jahr wollen der Bundesrat und die EU eine Art Bilaterale III unter Dach und Fach bringen, und in der vergangenen Woche haben die Schweiz und die EU engagierte Verhandlungen geführt. Nach dem Abbruch im Mai 2021 hatte es eine Weile gedauert, bis es zu einer Wiederannäherung kam. Drei Jahre später verabschiedete der Bundesrat ein neues Verhandlungsmandat, und die Gespräche wurden wieder aufgenommen. Das neue Abkommen orientiert sich zwar am alten, enthält aber einige wesentliche Änderungen: Statt an einem Rahmenvertrag orientieren sich die Schweiz und die EU-Kommission an einem Paketansatz für die betroffenen Abkommen. Die im Rahmenvertrag verankerte «Super-Guillotineklausel», die dazu geführt hätte, dass bei der Kündigung eines Abkommens auch alle anderen unterstellten Verträge gekündigt worden wären, entfällt.

Neue Verhandlungen laufen besser als die alten

Das Paket umfasst auch neue Abkommen zu den Themen Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit. Zudem will der Bundesrat neu über die Zuwanderung reden. Konkret soll eine Ventilklausel ausgehandelt werden, die es der Schweiz erlaubt, die Zuwanderung zu drosseln, wenn die negativen Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Wirtschaft zu gross würden. Was der genaue der Stand der Verhandlungen ist, ist unbekannt. Offenbar wurden aber verschiedene Verbesserungen erreicht. So etwa im Bereich der Streitschlichtung. Sind sich die Schweiz und die EU uneins über die Umsetzung eines Vertrags oder weigert sich die Schweiz, etwas umzusetzen, das nach EU-Recht nötig wäre, haben beide Parteien die Möglichkeit, ein Schiedsgericht anzurufen. In letzter Instanz entscheidet dann der Europäische Gerichtshof (EuGH), ob EU-Recht verletzt wurde oder nicht. Ist dies der Fall, kann die EU die Schweiz nicht einfach abstrafen. Die Schweiz kann EU-Gesetze weiterhin ablehnen. Aber sie muss Gegenmassnahmen gewärtigen, und die müssen verhältnismässig sein. Ob sie das sind, entscheidet dann das Schiedsgericht, in dem beide Partner vertreten sind. Und das ohne Mitsprache des EuGH. Dies als Absicherung des kleineren Partners vor den «Nadelstichen» der EU. NZZ, 30. September 2024, S. 7


Bauprojekte in Deutschland und Österreich stellen die Güterverkehrsverlagerung in der Schweiz vor Herausforderungen. Der Bundesrat braucht hier eine klare Strategie, um eine zusätzliche Lastwagenflut durch die Schweiz zu verhindern. sg. Im Sommer 2024 begann die längst überfällige Generalsanierung des deut¬schen Schienennetzes, die bis 2031 dauern soll. Ab 2025 wird ausserdem die Lueg¬brücke der österreichischen Brenner- Autobahn neu gebaut. Auf den Nordzu¬läufen zur NEAT also monatelange Voll¬sperrungen, am Brenner eine Reduktion der Transportkapazität: Kann das gut kommen? Damit die Lastwagenflut vom Brenner nicht auf die Schweizer Alpen überschwappt, muss der Bundesrat eine klare Strategie entwickeln und die Verla¬gerung stärken.

Gleichzeitige Grossbaustellen

Das Sanierungsprogramm der Deutschen Bahn hat Mitte Juli begonnen. Es sollen 41 Strecken modernisiert werden, darunter kritische Abschnitte auf den Nord-Süd-Güterverkehrskorridoren. Damit einher¬gehend: monatelange Totalsperrungen. Die Bereitstellung von teils weitläufigen Umfahrungsrouten wird dabei nicht aus¬reichen, um den Güterverkehr auf der Schiene zu behalten. Als wäre dies nicht schon Herausforderung genug, braucht es auch einen Neubau der Luegbrücke – die längste Brücke der österreichischen Brenner-Autobahn ist komplett verschlis¬sen von den jährlich rund 2,4 Millionen Brummis und 12 Millionen Autos. Die Statik der bestehenden 1,5 Kilometer langen Brücke ist schon so stark beein¬trächtigt, dass der Verkehr bis Bauende auf nur einer statt zwei Spuren pro Fahrt¬richtung geführt werden kann. Selbst ohne Totalsperre droht sich die Verkehrssitua¬tion auch am Brenner zuzuspitzen.

Verlagerung unter Druck

Das Erstbeste, was der Transportbranche und Politikern und Politikerinnen in Italien, Deutschland und Österreich in den Sinn kommt, ist das geltende Nachtfahrverbot in Frage zu stellen. Diese Massnahme wäre jedoch fatal: Sie würde zu noch mehr Lastwagen auf dem Brenner führen, die Verlagerung schwächen und die Belastun¬gen für die lokale Bevölkerung sowie die alpine Umwelt weiter verschärfen. Statt¬dessen muss vielmehr auf die Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene gesetzt werden – sowohl am Brenner als auch in der Schweiz.

Den Einsatz der Alpen-Initiative braucht es aktuell umso mehr! In einer Interpellation fordern unsere Vorstands- und Parlaments¬mitglieder Jon Pult, Christophe Clivaz und Emmanuel Amoos den Bundesrat auf, Stellung zu beziehen, wie er die Auswir¬kungen dieser Infrastrukturprojekte auf die Schweiz einschätzt und wie er ihnen entgegenzuwirken plant. Gleichzeitig tau¬schen wir uns mit den lokalen Akteuren in Österreich, Italien und Deutschland aus, um eine Verlagerungsstrategie für den ge¬samten Alpenbogen voranzutreiben. Echo 182, September 2024, www.alpeninitiative.ch


Spitäler und Heime rekrutieren vermehrt Ärztinnen und Pflegefachpersonen in osteuropäischen Ländern – mit fatalen Folgen für die dortige Gesundheitsversorgung. Jetzt wird die WHO aktiv. In Kürze:

• Hoch qualifiziertes Gesundheitspersonal in der Schweiz kommt zunehmend aus Osteuropa.

• Die Republik Moldau ist besonders stark von Abwanderung betroffen.

• Eigentlich gibt es seit 2010 einen Kodex zur Rekrutierung von Gesundheitspersonal.

• Die WHO ist aktuell daran, die Wirksamkeit des Kodex zu bewerten, und könnte Anpassungen vornehmen.

Ohne Personal aus dem Ausland geht im Schweizer Gesundheitswesen gar nichts. Mittlerweile haben 33 Prozent der Pflegefachpersonen und 40 Prozent der Ärztinnen und Ärzte ein ausländisches Diplom. Bei den Medizinern hat sich die Zahl innert 20 Jahren vervierfacht, während jene mit eidgenössischem Abschluss mehr oder weniger gleich geblieben ist.

Zwar rekrutieren Spitäler und Heime nach wie vor mehrheitlich in den Nachbarländern, doch wie neueste Statistiken zeigen, stagnieren die zugewanderten Fachkräfte aus Deutschland, Italien und Frankreich – sie sind sogar leicht rückläufig. Deshalb hat man begonnen, auch in jenen Ländern Arbeitskräfte abzuwerben, deren Gesundheitswesen besonders stark unter Personalmangel ächzen: Rumänien, Bulgarien, Ungarn, Polen, Kroatien oder Lettland. Das Nachsehen haben die Staaten, die ganz am Schluss der Abwerbungskette stehen, wie das Beispiel der Republik Moldau zeigt. Das kleine Land führt die internationale Rangliste bei der Abwanderung an. Da etwa die Hälfte der Bevölkerung auch den rumänischen Pass besitzt und die Schweiz die Personenfreizügigkeit für Rumänien schrittweise ausgedehnt hat, nutzen jährlich Hunderte die Möglichkeit, in Westeuropa zu arbeiten. Mit fatalen Folgen für die Versorgung der eigenen Bevölkerung.

Die älteren Menschen leiden am meisten

Die Lebenserwartung ist in Moldau mit 70 Jahren gering und die medizinischen Behandlungen sind vor allem in ländlichen Gebieten nicht gewährleistet. Natalia Postolachi leitet Casmed, die grösste Organisation für häusliche Pflege. Sie sagt: Manche Regionen gälten als eigentliche «Medizinwüsten». Es gebe Orte, da komme ein Hausarzt höchstens einmal pro Woche vorbei und dann hätten Schwangere und Kinder Vorrang. «Ältere Menschen müssen warten oder kommen überhaupt nicht an die Reihe.»

Wie akut die Situation ist, hat Postolachi vor ein paar Wochen kürzlich selber erlebt. Sie wohnt aber nicht etwa auf dem Land, sondern in Bălți, einer Stadt mit 120'000 Einwohnern. Ihr Mann war am Morgen mit starken Kopfschmerzen und hohem Blutdruck erwacht. Der Hausarzt riet sofort, einen Kardiologen aufzusuchen. Doch in der Stadt gibt es nur noch einen im öffentlichen Spital und es dauert Wochen, um einen Termin zu bekommen.

Weil sich ihr Mann in kritischem Zustand befand, organisierte Postolachi einen Untersuch bei einem Kardiologen in einer Privatklinik und zahlte die dreimal höheren Kosten aus der eigenen Tasche. «All jene, die sich das nicht leisten können, sind verloren», sagt Postolachi.

Niedrige Löhne, veraltete Ausrüstung und begrenzte Karriereaussichten sind die Hauptgründe, warum Moldauerinnen und Moldauer auswandern. Aber auch der Krieg im Nachbarland Ukraine lässt viele das Land verlassen. «Sie suchen für sich und ihre Familie eine sichere Zukunft», sagt Postolachi. Und kehren auch nicht zurück, anders als in früheren Jahren, als es lediglich möglich war, für einige Monate im Ausland zu arbeiten.

Längst haben sich Personalvermittlungen darauf spezialisiert, die Arbeitskräfte abzuwerben, sobald sie ausgebildet sind. «Noch während des Studiums schliessen viele Verträge mit Arbeitsagenturen ab, die ihrerseits Sprachkurse und Fahrstunden offerieren», sagt Postolachi.

Für 35 Millionen Franken leistet die Schweiz in der Republik Moldau jährlich Entwicklungshilfe. Ein Teil des Geldes fliesst auch in den Gesundheitsbereich. Sechs Projekte sind es derzeit. Beispielsweise wird eine Reform der psychiatrischen Versorgung unterstützt oder für 2,5 Millionen die Notfallhilfe für Schlaganfallpatienten. Doch reicht das aus?

Die Schweiz bildet zu wenig aus und eckt an

Dass die Schweiz vermehrt auf Personal aus osteuropäischen Ländern zurückgreift, stösst auf Kritik. Martin Leschhorn von Medicus Mundi Schweiz, einem Netz von Entwicklungshilfeorganisationen im Gesundheitsbereich, sagt: «Seit deutsche oder französische Fachkräfte weniger leicht zu bekommen sind, bedient sich die Schweiz nun bei den Schwächsten.» Es sei nicht fair, wenn die ärmeren Länder die Ausbildungskosten übernehmen und die Schweiz dann die fertigen Ärztinnen und Pflegefachpersonen anstelle.

Das sieht auch die Weltgesundheitsorganisation WHO so. Eigentlich gibt es seit 2010 einen Kodex zur Rekrutierung von Gesundheitspersonal. Und dieser hält klar fest: Jedes Land sollte bestrebt sein, dem Bedarf entsprechend medizinisches Personal auszubilden, um die Abwerbung tief zu halten. Die Krux des Kodex ist jedoch, dass er freiwillig ist und die Länder lediglich «nachdrücklich aufgefordert» sind, ihn einzuhalten.

Die Folge: Seit der Pandemie halten sich immer weniger Länder daran. «Die internationale Anwerbung von Gesundheitspersonal ist auf Rekordniveau», sagt Jim Campbell, Direktor des Departements Gesundheitspersonal bei der WHO. «So wie sich die Länder mit hohen Einkommen bei der Beschaffung von Impfstoffen bei Covid-19 verhalten haben, so tun es viele jetzt auch beim Abwerben von Fachkräften», sagt Campbell.

Für Campbell ist Arbeitsmigration nicht per se schlecht und gehört zur Freizügigkeit in den EU/EWR-Ländern. Auch kann sie für jene, die sich beruflich entwickeln wollen, positiv sein. Aber: «Wenn Institutionen aus wirtschaftlich starken Ländern Schaden anrichten und Gesundheitspersonal auf Kosten anderer sichern, verstösst das gegen den Kodex.»

Für die WHO ist klar: Viele Länder mit hohem Einkommen bilden schlicht zu wenig Pflegefachpersonen und Ärztinnen aus – auch die Schweiz. Zwar hat diese Woche der Ständerat mit deutlicher Mehrheit beschlossen, den Numerus clausus abzuschaffen. Der Aufnahmetest zum Medizinstudium sortierte bisher zwei von drei Bewerbern aus. Und auch die angenommene Pflegeinitiative sieht eine Ausbildungsoffensive vor. Doch das alles dauert, bis die Fachkräfte am Bett der Patienten stehen.

Die WHO ist aktuell daran, die Wirksamkeit des Kodex zu bewerten, und wird die Ergebnisse nächstes Jahr vorlegen. Denkbar ist, dass es in der Schweiz künftig eine Lösung wie in Deutschland oder Grossbritannien gibt. So hat Deutschland sich bereits freiwillig zur Umsetzung des Kodex verpflichtet und investiert in bilaterale Arbeitsvereinbarungen. Und in Grossbritannien müssen Personalvermittlungsagenturen mit Sanktionen rechnen, wenn sie Personal in Ländern anwerben, die auf der WHO-Liste der besonders prekären Gesundheitssysteme stehen.

Für Martin Leschhorn von Medicus Mundi wären Entschädigungszahlungen die stärkste Massnahme. «Das Zielland müsste ein Herkunftsland für die Ausbildungskosten entschädigen», sagt er. «Das könnte eine Win-win-Situation sein.» Sonntagszeitung, 29. September 2024, S. 4


Bei einer Referendumsabstimmung über das geplante Sparpaket für die Bundeskasse könnte das Volk nur Ja oder Nein zum Gesamtpaket sagen. Der Fall liegt indes anders als der umstrittene Kuhhandel zum Paket Firmensteuern/AHV. Man stelle sich folgendes Traktandum an einer Generalversammlung von Firmenaktionären vor: «Wahl von Fritzli Meier in den Verwaltungsrat und Erhöhung der Dividende von 10 auf 20 Franken.» Die Aktionäre wären über diese Verknüpfung kaum erfreut: Sie hätten zwar gerne die höhere Dividende, doch sie bekämen diese nur, wenn sie den eher unbeliebten Fritzli Meier in den Verwaltungsrat wählen.

Laut Gesetz wäre eine solche Verknüpfung verboten, weil sie die freie Willensäusserung der Aktionäre untergräbt. Das Parlament hat dieses Verbot per Anfang 2023 sogar ausdrücklich ins Obligationenrecht geschrieben. «Der Verwaltungsrat stellt sicher, dass die Verhandlungsgegenstände die Einheit der Materie wahren», heisst es im massgebenden Artikel (OR 700). In eigener Sache sieht es das Parlament zuweilen lockerer. Ein Lehrbuchbeispiel lieferte die Abstimmungsvorlage von 2019 mit der Verknüpfung einer Reform der Firmensteuern mit Zusatzmilliarden für die AHV. Das Volk nahm das Gesamtpaket an, konnte sich aber nicht zu den beiden Themen einzeln äussern. Es braucht viel Phantasie, um einen sachlichen Zusammenhang zwischen den beiden Themen zu sehen.

Dickes Bündel

Die Architekten des Deals hatten zu Beginn klargemacht, dass die Verknüpfung rein politisch begründet war; erst später folgten abenteuerliche Rechtfertigungsversuche. Ein Rechtsgutachten des Bundesamts für Justiz äusserte sich damals kritisch zur Verknüpfung, doch am Ende scheinen politische Erwägungen die juristischen Einwände übersteuert zu haben. In den Schlussfolgerungen sprach das Papier von einem «Grenzfall» und bezeichnete die Vorlage als «vertretbar». Das Bundesgericht hatte 2011 eine ähnliche Verknüpfung im Kanton Neuenburg (Reform der Firmensteuern mit Ausbau der Kindertagesstätten) «mangels eines sachlichen inhaltlichen Zusammenhangs» als unzulässig erachtet.

Die Kontroverse zur Sanierung der Bundeskasse wirft nun wieder die Frage auf, ob die Volksrechte gefährdet sind. Das vom Bundesrat vorgeschlagene Paket würde für rund 40 Massnahmen Gesetzesänderungen bedingen. AHV, Krankenkassenprämien, Landwirtschaft, Hochschulen, Asylbewerber und viele andere Themen kommen vor. Bei einer Referendumsabstimmung über den geplanten Sammelerlass könnte das Volk nur Ja oder Nein zum Ganzen sagen.

Die Bundesverfassung verlangt ausdrücklich die Einheit der Materie bei Teilrevisionen der Verfassung. Zu Gesetzen äussert sich die Verfassung nicht direkt. Doch sie garantiert in einem weiteren Artikel die unverfälschte Stimmabgabe der Bürger. Das Bundesgericht und ein grosser Teil der Lehre leiten daraus das Gebot der Einheit der Materie auch für Gesetze ab. Die Spielräume könnten für Gesetze indes grösser sein als für Verfassungsänderungen. Das Bundesgericht kann mangels Verfassungsgerichtsbarkeit keine Bundesgesetze aufheben. Trotzdem ist das Parlament an die Verfassung gebunden.

Wie fast alles im Leben ist auch die Einheit der Materie eine Frage des Masses. Kaum jemand käme auf die Idee, jedes Gesetz mit mehr als einem Artikel schon als unzulässig zu betrachten, nur weil die Stimmbürger zu unterschiedlichen Artikeln unterschiedliche Meinungen haben könnten. Entscheidend ist im Prinzip laut dem Bundesgericht und der Lehre, ob die einzelnen Teile einer Gesetzesrevision einen genügenden inneren Zusammenhang haben.

Eine Materie pro Gesetz

«Ein Erlass soll nur eine Materie regeln», sagt der Gesetzgebungsleitfaden des Bundes. Und: «Die Stimmberechtigten dürfen (im Fall eines fakultativen Referendums) nicht gezwungen werden, mit einer einzigen Frage zu verschiedenen Regelungen Stellung zu nehmen, die sachlich nicht voneinander abhängig sind.» «Der sachliche Zusammenhang darf nicht bloss künstlich, subjektiv oder rein politisch sein», betonte 2013 der emeritierte Staatsrechtsprofessor Georg Müller in einem Aufsatz. Wo die Grenze liegt, lässt sich nicht genau sagen. Es gibt Beurteilungsspielräume. Die vom Volk am Sonntag abgelehnte Pensionskassenreform enthielt viele einzelne Bestimmungen, doch das gemeinsame Oberthema «Berufliche Vorsorge» genügte wohl als gemeinsames Dach für die Wahrung der Einheit der Materie. Das gilt auch für viele andere Gesetzesprojekte des Parlaments.

Gilt das auch bei Sammelerlassen für Sparpakete des Bundes? Zumindest ist es gängige Praxis. Ein früherer Bundesjurist betont, dass es schon in den 1990er und 2000er Jahren Sammelerlasse zu Sparpaketen gegeben habe und man damals wegen des gemeinsamen Oberziels «Sanierung der Bundesfinanzen» die Einheit der Materie jeweils als gewahrt betrachtet habe.

Ein jüngeres Beispiel ist der vom Parlament 2015 beschlossene Sammelerlass zur Sanierung des Bundeshaushalts, der die Änderung von sechs Bundesgesetzen umfasste. Der Bundesrat hatte in seiner Botschaft zum Paket die Frage der Einheit der Materie salopp in einem Satz abgehandelt: «Dieses Vorgehen ist aufgrund des einheitlichen Zwecks der verschiedenen Massnahmen (Aufgabenüberprüfung und Entlastung des Haushalts) gerechtfertigt.»

Nicht alle waren damals so sicher. Es falle schwer, zu beurteilen, ob der Sammelerlass zum Sparpaket den Grundsatz der Einheit der Materie erfülle, schrieb der Staatsrechtler Georg Müller. Der Bundesrat hätte sich laut Müllers damaliger Analyse mit weit mehr als nur einem Satz über dieses Thema auslassen sollen. Doch später hat die Regierung auch beim Stabilisierungsprogramm 2017–2019 einen Sammelerlass in ähnlicher Kürze gerechtfertigt.

«Sparprogramme sind der klassische Fall, in dem wegen des gemeinsamen Oberziels die Einheit der Materie gemeinhin akzeptiert wird», sagt auf Anfrage der Staatsrechtsprofessor Felix Uhlmann von der Universität Zürich. Die Grenzen sind indes fliessend. «Das Bundesgericht hält Sammelvorlagen für zulässig, wenn die mit den einzelnen Vorlagen verfolgten Zwecke im Verhältnis zum Zweck der Sammelvorlage von untergeordneter Bedeutung sind», erklärte Rechtsprofessor Paul Richli 2023 in einem Gutachten.

Bedeutung der Einzelstücke

Das von der Regierung nun angestrebte Paket wäre gemessen an der Zahl der Gesetzesänderungen besonders umfangreich. Würde der Sammelerlass im Namen der Haushaltssanierung zum Beispiel einen fundamentalen Umbau der Landwirtschaftspolitik oder der Klimapolitik enthalten, wäre dafür eine separate Vorlage geboten, sagt ein befragter Jurist. Die Grundfrage hier: Gibt es Elemente des Pakets, die für sich selber so bedeutend sind, dass ein separates Meinungsäusserungsrecht der Bürger angebracht wäre? Die Frage ist leichter gestellt als beantwortet.

Fragen zur Einheit der Materie wirft auch die im Ständerat steckende Motion für eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV und der Armee auf. Hier kann man kaum von der Steuererhöhung als gemeinsamem Oberzweck sprechen. Ein genügender sachlicher Zusammenhang zwischen AHV und Armee ist nicht ersichtlich. Eine Verknüpfung wäre deshalb laut dem Staatsrechtler Felix Uhlmann problematisch.

Immerhin: Der Vorstoss verlangt ausdrücklich, dass man die gewünschten Steuererhöhungen für die beiden Zwecke nicht miteinander verknüpft. Doch vergangene Woche kam im Ständerat auch die Idee auf, die beiden sachfremden Zwecke miteinander zu verbinden, um die Chancen zu erhöhen – nach dem Muster der Vorlage Firmensteuern/AHV. Der Ständerat schickte die Motion zur genaueren Prüfung in seine Finanzkommission. Fortsetzung folgt. NZZ, 24. September 2024, S. 8


Die Bundesrätin Viola Amherd hat in den letzten Monaten Schritte unternommen, die eine schleichende Annäherung der Schweiz an die NATO bedeuten. Ohne breite öffentliche Diskussion oder parlamentarische Zustimmung hat der Bundesrat Massnahmen ergriffen, die die Zusammenarbeit mit der NATO intensivieren. Diese Vorgehensweise wirft ernsthafte neutralitätspolitische Fragen auf. Denn die Frage, wie viel NATO die Neutralität verträgt ist hochpolitisch und muss gesellschaftlich ausgehandelt werden.

BUNDESRAT FÜHRT NATO-ANNÄHERUNG DURCH DIE HINTERTÜR WEITER

Im April dieses Jahres hat der Bundesrat den Beitritt der Schweiz zur European Sky Shield Initiative (ESSI) beschlossen, was eine starke Annäherung an die NATO bedeutet. Dieser Entscheid wurde ohne eine breite politische Diskussion über die Sicherheit und Neutralität der Schweiz getroffen. Das erinnert stark an die · Vorgehensweise bei der Beschaffung des F-35 Kampfjets, bei der die Abstimmung über unsere gültig zustande gekommene Volksinitiative verhindert wurde. Anstatt mit der schleichenden Annäherung an die NATO leere Sicherheitsversprechen zu machen und die Glaubwürdigkeit als neutraler Staat zu verlieren, sollte die Schweiz endlich eine konsequente und aktive Friedenspolitik verfolgen. Der Bundesrat hat stattdessen im März entschieden, vor der NATO zu katzbuckeln und dem wichtigsten internationalen nuklearen Abrüstungsvertrag (TPNW) nicht beizutreten, was gerade in Zeiten erhöhter nuklearer Bedrohung beschämend ist. Zudem richtet sich dieser Entscheid gegen einen Parlamentsbeschluss von 2018, der den Bundesrat beauftragte, den Beitritt zum Atomwaffenverbots-Vertrag «So schnell wie möglich» einzuleiten. 1 Auch hier zeigt sich: Es braucht dringend eine ernsthafte Diskussion über die aussen- und sicherheitspolitische Rolle der Schweiz!

KEINE BÜNDNISFALLÜBUNGEN MIT DER NATO

Ein Lichtblick in dieser Entwicklung war die Entscheidung des Nationalrates, keine Bündnisfallübungen mit der NATO durchzuführen. Die Bündnisfallübungen hätten die Schweiz weiter in die militärischen Strukturen der NATO eingebunden und die militärische Neutralität des Landes infrage gestellt. Leider wurde der erwähnte Entscheid vom Ständerat nicht bestätigt. Somit bestehen weiterhin keine roten Linien darüber, wie viel Kooperation mit der NATO die militärische Neutralität der Schweiz verträgt.

DEMOKRATIEDEFIZIT IM VBS

Ein weiteres bemerkenswertes Beispiel für das zweifelhafte Vorgehen der Bundesrätin Viola Amherd ist die Einrichtung der Studienkommission durch das Verteidigungsdepartement (VBS). Diese Kommission sollte ursprünglich eine umfassende Analyse der sicherheitspolitischen Lage der Schweiz liefern. Doch setzt sich die Kommission mehrheitlich aus Personen aus bürgerlichen und VBS-nahen Kreisen zusammen und die Arbeitsweise der Kommission lässt vermuten, dass sie lediglich dazu dient, bereits getroffene Entscheidungen und den NATO-Kurs von Amherd zu legitimieren. Damit verpasst sie absichtlich die Chance, eine echte, unabhängige Analyse über die zukünftige Ausrichtung der schweizerischen Sicherheitspolitik zu liefern.

DIE LUFTSCHLÖSSER DER NATO-ANNÄHERUNG

Die Argumente für eine Annäherung an die NATO basieren oft auf unrealistischen Annahmen und Wunschvorstellungen. Befürworter*innen behaupten, dass eine engere Zusammenarbeit mit der NATO die Sicherheit der Schweiz erhöhen würde. Doch diese Annahmen ignorieren die Tatsache, dass die Schweiz als neutraler Staat historisch gut gefahren ist. Die NATO-Annäherung könnte die Schweiz in internationale Konflikte verstricken und ihre Unabhängigkeit gefährden. Die GSoA warnt vor diesen «Luftschlössern» und fordert eine strikte militärische Neutralität, gepaart mit einem aktiven Einsatz von diplomatischen und wirtschaftlichen Mitteln für Menschenrechte, Völkerrecht und Demokratie.

Die aktuelle sicherheitspolitische Debatte spitzt sich auf zwei Zukunftsszenarien zu: den Beitritt zur NATO oder eine Schweiz ohne Armee, die sich für eine aktive Friedenspolitik einsetzt . Dabei sprechen die Geschichte und aktuelle Umfragen klar für Zweiteres. Denn: Das Aufgeben der Neutralität ist realpolitisch undenkbar, da diese tief verankert ist. Deshalb scheint die Option einer Schweiz ohne Armee, die sich für ein starkes Völkerrecht und eine sicherere und stabilere Welt einsetzt, realistischer.

Eine Schweiz ohne Armee, die ihre Ressourcen vollumfänglich in den Frieden investiert, könnte einen wichtigen Beitrag zur zivilen Konfliktprävention und zu internationaler Friedensarbeit leisten. Dies würde nicht nur die Sicherheit im eigenen Land erhöhen, sondern auch einen wertvollen Beitrag zur globalen Friedenssicherung leisten.

Fazit: Die undemokratische Vorgehensweise von Bundesrätin Viola Amherd in Bezug auf die NATO-Annäherung ist besorgniserregend. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Bevölkerung und das Parlament in solch grundlegende sicherheitspolitische Entscheidungen einbezogen werden. Wir fordern eine offene und transparente Debatte über die sicherheitspolitische Lage und endlich eine nüchterne Bedrohungsanalyse! GSOA-Zitig, Nr. 200, November 2024.


In einem Bericht lassen Regierung und Verwaltung durchblicken, dass man während Corona den Absprung zurück in die Normalität verpasst hat. Der Mensch verdrängt schnell. Die Credit Suisse ist Geschichte, der Notkredit für die Axpo längst vergessen. Und an die Pandemie will niemand mehr erinnert werden. Ob der Bundesrat bei all diesen Krisen richtig gehandelt hat, indem er Notrecht erlassen hat?

Diese Frage wird sich wohl nie abschliessend beantworten lassen. Zumal die entsprechenden Artikel in der Bundesverfassung so formuliert sind, dass man immer Gründe für oder gegen die Massnahmen der Regierung findet. War der Untergang der CS tatsächlich unvorhersehbar?

Jede Krise ist anders

Ein Bericht des Bundesrats über die Anwendung von Notrecht lässt diese Frage offen. Auch ist er keine Manöverkritik in eigener Sache bei der Bewältigung der sich teilweise überlappenden Krisen der letzten Jahre. Man wolle, so die Schlussfolgerung, offener und auch detaillierter kommunizieren, wenn man das nächste Mal Notrecht erlasse. Wenn schon mehr Macht, dann immerhin auch mehr Transparenz – der Bericht, den der Bundesrat vor den Sommerferien verabschiedet hatte, ist auch ein Abstract von Allgemeinplätzen. Vor allem aber ist der Bericht eine Antwort auf verschiedene Postulate. Eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe hat ihn verfasst – unter Federführung des Bundesamts für Justiz (BJ) und unter Beobachtung einer Expertengruppe mit Rechtsgelehrten.

Diese kommt zum Schluss, dass die notrechtlichen Verfassungsbestimmungen (Artikel 184 Absatz 3 und 185 Absatz 3) nicht mehr zeitgemäss sind. Sie würden nicht zwischen nationalen und internationalen Krisen unterscheiden, ebenso wenig zwischen Notverordnungen und Notverfügungen.

Vor allem aber werde in der Verfassung nicht klar unterschieden zwischen den klassischen Polizeigütern – das heisst der staatlichen Schutzpflicht etwa für Leib, Leben und Freiheit seiner Bürger – und anderen gesellschaftspolitischen Interessen wie etwa den Wirtschaftsinteressen (im Fall der CS).

Konsequenterweise müsste man, so die Arbeitsgruppe, die notrechtlichen Verfassungsbestimmungen entsprechend präzisieren, um die Notrechtskompetenz des Bundesrats einzuschränken. Lancieren die Staatsrechtler nun selbst eine Initiative? Mitnichten.

Wenn man die Voraussetzungen ausführlicher in die Verfassung schreiben würde, könnte man zwar einen «dämpfenden und schonenden Einfluss» auf die bundesrätliche Anwendung von Notrecht erzielen, legten die Juristen im Austausch mit den Verwaltungseinheiten dar.

Das Problem: Eine zeitgemässe und zeitlose Alternativformulierung für alle Krisen, die da kommen könnten, sei praktisch unmöglich zu finden. Eine Regelung, die jede Krisenkonstellation abdecke, sei kaum denkbar. «Sie würde die Notrechtskompetenz des Bundesrates entleeren», heisst es in einem Diskussionspapier, das dem Bericht angehängt ist. Nach all den Krisen und Aufarbeitungsversuchen: Das Spannungsfeld zwischen der plötzlichen Machtkonzentration beim Bundesrat und der notwendigen Handlungsfähigkeit bleibt bestehen.

Auch die Verwaltung sieht «keinen Mehrwert» in einer allfälligen Verfassungsänderung. So habe gerade die Covid-Pandemie gezeigt, dass der Anfang und vor allem der Ausgang einer Krise für die Regierung nicht einfach zu bestimmen seien. «Je länger eine Krise andauere, desto weniger könne sich der Bundesrat auf Notrecht stützen, um die ergriffenen Massnahmen zu rechtfertigen», schreibt die Arbeitsgruppe der Verwaltung im Bericht.

«Krisenfeste» Gesetze machen

Man ist geneigt, zwischen den Zeilen einen Hauch Selbstkritik zu lesen. Hat man während Corona den Absprung vom Notrecht zurück in die Normalität verpasst? Die Verwaltung hält im Bericht allgemein fest: «Forderungen nach einer Rückkehr zu den ordentlichen Verfahren, Zuständigkeiten und dem ordentlichen Recht erhalten mit der Zeit immer mehr Gewicht, während der Verzicht auf die ordentlichen demokratischen und rechtsstaatlichen Verfahren zunehmend weniger gerechtfertigt erscheint.»

So kommt der Bericht zum Schluss, dass der Bundesrat und die Verwaltung auf eine «krisenfeste Gesetzgebung» hinarbeiten sollen. Die Gesetze sollen so ausgestaltet sein, dass die Notrechtsartikel in der Bundesverfassung erst gar nicht aktiviert werden müssen. Wie zum Beispiel bei der staatlich abgesicherten Übernahme der CS durch die UBS?

Dass die «Too big to fail»-Regulierung im Krisenfall nicht angewendet worden ist – darauf geht der Bericht erst gar nicht ein. Hier wartet man gespannt auf die Erkenntnisse einer parlamentarischen Untersuchungskommission. Auch in der Hoffnung, bis zur nächsten Krise nicht alles vergessen zu haben. NZZ, 6. August 2024, S. 9


Donald Tusk strahlte vor Freude. «Wir haben es!», jubelte der polnische Ministerpräsident Ende Februar. Das war, als die Europäische Kommission angekündigt hatte, 137 Milliarden Euro an EU-Mitteln zu entsperren, die dem Land lange verweigert worden waren. Eine erste Tranche in Höhe von 6,3 Milliarden Euro floss im April nach Warschau. Und jetzt, Ende Mai, hat die EU auch noch das Artikel-7-Verfahren gegen Polen eingestellt – ein Sanktionsmittel, das eingesetzt werden kann, wenn ein Mitgliedsstaat im Verdacht steht, gemeinsame Werte zu verletzen. «Wir sind der Auffassung, dass keine eindeutige Gefahr eines schwerwiegenden Verstosses gegen die Rechtsstaatlichkeit mehr besteht», sagte Vera Jourova, die zuständige Kommissarin.

Polen ist also auf ganzer Linie rehabilitiert. Es ist nicht mehr das schwarze Schaf, das es in den Augen der Kommission über Jahre war. In Brüssel findet man, dass die im Herbst gewählte Bürgerkoalition von Tusk für den Moment alles getan hat, um die Justizreformen der nationalkonservativen Vorgängerregierung rückgängig zu machen. Dabei ist das Land, sieben Monate nach dem Machtwechsel, in Wahrheit nicht viel rechtsstaatlicher geworden, als es das unter der PiS-Regierung war. Der umstrittene Verfassungsgerichtshof arbeitet immer noch. Ein Gesetz, mit dem Tusk die Unabhängigkeit der staatlichen Medien wiederherstellen will, erklärten die Richter erst kürzlich für rechtswidrig. Ohne eine Verfassungsänderung, für die eine Zweidrittelmehrheit im Parlament nötig wäre, lässt sich der Gerichtshof nicht umbauen. Doch die ist wegen des Widerstandes der Nationalkonservativen nicht in Sicht. Überhaupt blockiert Andrzej Duda, der PiS-hörige Präsident, derzeit mit seiner Vetomacht jedes wichtige Gesetzesvorhaben.

Polen mag liberaler geworden sein. Doch die Gründe, die 2017 dazu führten, dass die EU-Kommission erstmals ein Artikel-7-Verfahren in die Wege leitete, sind nicht aus der Welt. Warum verlässt sich die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen dennoch blind auf das «Reparaturpaket» und die grossen Versprechen aus Warschau? Das ist schnell beantwortet: Die Deutsche will eine EU-freundliche Regierung belohnen und eine Botschaft an andere Mitgliedstaaten senden, in denen der Rechtsstaat unter die Räder zu geraten droht. Von der Leyen weiss auch, dass Polen kein Kleinstaat ist und geopolitisches Gewicht hat. Darüber hinaus ist Tusk ein wichtiger Verbündeter für sie, wenn sie im Sommer als Kommissionschefin wiedergewählt werden will und dafür möglichst viele Regierungschefs hinter sich bringen muss.

Es sind also in erster Linie strategische und machtpolitische Motive, die von der Leyen dazu verleiten, Vorschusslorbeeren zu verteilen und so zu tun, als sei Polen wieder ein Rechtsstaat. Ihrem eigenen Anspruch, objektiv EU-Recht zu schützen und nicht parteipolitisch zu agieren, wird die Kommission damit aber nicht gerecht. Mehr noch: Die Brüsseler Behörde gibt ihren schärfsten Kritikern recht, die schon immer mutmassten, dass bei der Rechtsstaatlichkeit letztlich mit zweierlei Mass gemessen wird. Warum gelten bei einer politisch genehmeren Regierung andere Kriterien, wenn sich im Vergleich zu den Vorgängern formal nichts geändert hat? Bezeichnenderweise war es Ungarn, das als einziges Mitgliedsland gegen den Vorstoss, das Artikel-7-Verfahren gegen Polen fallenzulassen, votierte. Auch Ungarn ist wegen der Verletzung von Grundrechten mit diesem Strafverfahren belegt und will darin ein «Werkzeug politischer Erpressung» erkennen. Dabei gab die Kommission auch schon im Falle Ungarns Ende 2023 zurückgehaltene Gelder frei; nicht etwa, weil Budapest die rechtlichen Kriterien erfüllte, sondern weil es von der Leyen politisch opportun erschien. NZZ, 31. Mai 2024, S. 20


Seit einiger Zeit wird der Abstimmungsmodus bezüglich des offenbar bald ausgehandelten Rahmenvertrages 2 diskutiert. Soll dieser dem obligatorischen Referendum mit Doppelmehr (Volk und Stände) oder nur dem fakultativen Referendum unterliegen (Einfaches Volksmehr)? Ein Gutachten von Staatsrechtlern aus dem Bundesamt für Justiz (BJ) kam zum Schluss, eine freiwillige Unterstellung von Staatsverträgen unter das obligatorische Referendum sei verfassungswidrig, weil es keine Verfassungsgrundlage dazu gebe (https://www.bj.admin.ch/­dam/­bj/­de/­data/­publiservice/­publikationen/­berichte-gutachten/­gutachten/­2024-05-27-analyse-staatsvertragsreferendum.pdf.download.pdf/­2024-05-27-analyse-staatsvertragsreferendum-d.pdf). Es gibt aber durchaus auch Staatsrechtler, welche die Unterstellung unter das obligatorische Referendum für gerechtfertigt halten (s. NZZ, 26. 6. 2024, Der grosse Streit um das Ständemehr beim EU-Vertrag).

EU-Befürworter, sonst nicht für ihrer Zimperlichkeit bezüglich Demokratie bekannt, werfen sich plötzlich mit dem Prinzip des gleichen Stimmgewichtes für alle mächtig ins Zeug. Paul Rechsteiner, ehemaliger SGB-Präsident, und St. Galler SP-Ständerat, wirbt gegen das obligatorische Referendum mit dem Slogan, die Schweiz sei kein Ständestaat (WoZ, 08.08.2024). Das ist eine ziemlich Keule, stellt das Konzept des Ständestaates ein faschistisches, antidemokratische Konzept aus dem 20. Jahrhundert dar. Im Rückgriff auf die vormoderne Ständeordnung strebten diverse antiliberale Theoretiker und antidemokratische Regimes die "ständische", d. h. auf Gruppenzugehörigkeit basierende korporatistische, Neuordnung der zeitgenössischen Staaten und Gesellschaften und die Abschaffung des Parteienpluralismus an. Durch die Anwendung des obligatorischen Referendums würde die Schweiz aber kaum zum Ständestaat.

Die Diskussion wurde durch das Auftreten von Kompass/Europa neu befeuert, die bekanntlich eine Volksinitiative angestossen hat, um das obligatorische Referendum zu erzwingen. Cédric Wermuth, Co-Präsident der SP Schweiz, grub sofort die Nationalismuskeule aus. Was am vorgeschlagenen Text von Kompass/Europa nationalistisch sein soll, ist allerdings schleierhaft.

Nüchtern betrachtet ist das Doppelmehr ein qualifiziertes Mehr für Verfassungsänderungen. Die meisten Staaten führen in ihren Verfassungen, allerdings für ihre Parlamente und nicht für Volksentscheidungen, entsprechende Bestimmungen auf (z.B. 2/3-Mehrheit für Verfassungsänderungen). Qualifizierte Mehre zeichnen sich dadurch aus, dass sie für die Erhaltung des Status Quo einer Minderheit ein stärkeres Gewicht zuschreiben. Dies ist zum Schutz der Verfassung gegen knappe Mehrheiten und politische Modewellen durchaus angemessen. Das Doppelmehr in der Schweiz stellt dabei ein variables qualifiziertes Mehr dar. Je nach Vorlage sind unterschiedliche Volksmehre nötig, um das Ständemehr zu erreichen. Man kann sicher diskutieren, ob das vorliegende qualifizierte Mehr angemessen ist. Man könnte z.B. auch vorschlagen, dass 53% der Männer und 53% der Frauen einer Verfassungsänderung zustimmen müssten. Allerdings sind solche Diskussionen vermutlich nicht besonders zielführend, da die Mehrheit der Kantone einer Abschaffung des Ständemehrs kaum zustimmen werden.

Die Frage, die sich bezüglich des obligatorischen Referendums und des Rahmenvertrages 2 stellt, ist demnach, wie wichtig dieser ist und ob er von seinem Gewicht her mit Verfassungsartikeln zu vergleichen ist. Betrachtet man den inhaltlichen Umfang des Rahmenvertrages 2, ist das entsprechende Gewicht wohl gegeben. Die heftigen Reaktionen auf die Bestrebungen, ein obligatorische Referendum abzuhalten, unterstreichen dies! November 2024 (pr).

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