Kurzinfos September 2012


Der «liberale Arbeitsmarkt» – ein überholter Mythos

Von Daniel Lampart, Sekretariatsleiter und Chefökonom beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB)

Im Vergleich zu anderen Ländern hat die Schweiz einen schwachen Arbeitnehmerschutz. Über die Kündigungsfristen hinaus gibt es kaum einen Kündigungsschutz. Mindestlöhne hat das Land fast nur in Gesamtarbeitsverträgen (GAV). Atypische Beschäftigungsformen wie die Temporärarbeit sind schwach reguliert. Die Arbeitslosenversicherung bietet zwar einen relativ hohen Lohnersatz, aber die Taggelder werden unterdurchschnittlich lang ausbezahlt. Positiv ist, dass es dank den flankierenden Massnahmen erstmals umfassende Lohnkontrollen gibt. Arbeitgeberkreise bezeichnen den schwachen Arbeitnehmerschutz als «liberalen» Arbeitsmarkt. Mit «liberal» hat der schwache Schutz jedoch nichts zu tun: Liberal bedeutet Selbstbestimmung. Das setzt voraus, dass die Beschäftigten am Arbeitsplatz garantierte Rechte besitzen. Sonst können sie sich nicht gegen Arbeitgeberwillkür wehren.

Arbeitgeberkreise behaupten auch, dass die Schweiz wegen des schwachen Arbeitnehmerschutzes eine tiefere Arbeitslosigkeit habe. Dies ist ein Mythos, das zeigen Ländervergleiche. Norwegen hat eine tiefere Arbeitslosenquote als die Schweiz, obwohl die Unternehmen dort Entlassungen sachlich begründen müssen. Zudem sind rund 70 Prozent der Löhne in Norwegen durch Mindestlöhne geschützt – gegenüber rund 40 Prozent in der Schweiz. Ein weiteres Gegenbeispiel sind die Niederlande. Die Arbeitslosenquote ist dort nur leicht höher als in der Schweiz – obwohl die Arbeitgeber Entlassungen bewilligen lassen müssen und obwohl die Löhne durch einen staatlichen Mindestlohn geschützt sind. Eine tiefe Arbeitslosigkeit ist somit auch mit einem wesentlich stärkeren Arbeitnehmerschutz möglich.

Das zeigt auch die neuere Arbeitsmarktforschung. Selbst die OECD, die sich immer wieder für einen Abbau des Arbeitnehmerschutzes ausgesprochen hat, kommt heute in Forschungsarbeiten zum Schluss, dass es kaum konsolidiertes Wissen gibt, inwiefern die Arbeitsmarktregulierungen die Arbeitslosigkeit beeinflussen. Mindestlöhne beispielsweise führen gemäss Studien zu einer ausgeglicheneren Lohnverteilung, ohne dass sie zu mehr Arbeitslosigkeit führen. Gründe für diese Neutralität in Bezug auf die Arbeitslosigkeit sind, dass Arbeitnehmer bei einem höheren Lohn einen Zweitjob aufgeben können oder dass die Arbeitgeber die Löhne nicht mehr unter das Marktniveau drücken können (Dumping).

Ein weniger ausgebauter Kündigungsschutz für unbefristete Stellen geht oft mit mehr Stellenwechseln einher. Die gesamtwirtschaftliche Wirkung auf die Beschäftigung ist aber nicht eindeutig, da sowohl die Zahl der Einstellungen als auch jene der Austritte reduziert wird. Durch häufigere Stellenwechsel kann zwar theoretisch der wirtschaftliche Wandel hin zu produktiveren Branchen begünstigt werden. Doch bei zu vielen Wechseln geht bei einer stark arbeitsteiligen, wissensintensiven Produktion wichtiges Know-how verloren.

Der schwache Arbeitnehmerschutz in der Schweiz taugt daher nicht als Erklärung für die relativ tiefe Arbeitslosigkeit. Der Zusammenhang dürfte genau umgekehrt sein. Weil die Gefahr der Arbeitslosigkeit vor allem bis Anfang der 1990er Jahre viel geringer war, haben die Schweizer Arbeitnehmenden einen schlechteren Schutz akzeptiert. Zusätzlich fangen die Sozialpartner in gewissen Branchen wie etwa in der Baubranche einen Teil der Schutz-Defizite über GAV auf.

Der relativ schwache Arbeitnehmerschutz stösst in der Schweiz heute an seine Grenzen. Seit den 1990er Jahren ist die Arbeitslosigkeit stark gestiegen. Schlechter geschützte Arbeitsverhältnisse wie die Temporärarbeit nehmen zu. Auch die Sozialpartnerschaft lahmt. Beispielsweise sind die Arbeitgeber in den neuen, stark gewachsenen Dienstleistungsbranchen (Callcenter, Kuriere, Kosmetikinstitute usw.) kaum organisiert. In diesen Branchen kann es deshalb auf absehbare Zeit keine GAV geben. In verschiedenen Branchen weigern sich die Arbeitgeber sogar, überhaupt GAV-Verhandlungen aufzunehmen. Der Verbandspräsident der Schuhgeschäfte – eine Branche mit schlechten Arbeitsbedingungen – sagt sogar öffentlich, dass er sich aktiv gegen einen GAV einsetzen wird. Ein Umdenken in der Schweizer Arbeitsmarktpolitik ist deshalb nötig. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat die Mindestlohninitiative eingereicht, damit der Bund einen nationalen Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde (4000 Franken pro Monat) einführt und GAV fördert (z. B. tiefere Schwellen für die Allgemeinverbindlich-Erklärung von GAV, Verhandlungspflicht).

Bund und Kantone müssen die flankierenden Massnahmen konsequent anwenden. Heute tolerieren sie Lohnunterbietungen, indem sie mit zu tiefen Richtlöhnen kontrollieren (zum Beispiel im Gartenbau). Zur Bekämpfung des Subunternehmer-Dumpings braucht es eine wirksame Haftung für Erstunternehmer. Unerwünschte Temporärarbeit muss verhindert werden. Beispielsweise über eine Beschränkung auf Arbeitskräfte mit einer Daueraufenthaltsbewilligung in der Schweiz oder branchenmässige Einschränkungen. Temporärarbeitende müssen den gleichen Lohn erhalten wie die übrigen Beschäftigten in einer Firma (equal pay). Für eine echte Sozialpartnerschaft braucht es gleichberechtigte Partner. Solange den Personalvertretungen in den Betrieben einfach gekündigt werden kann, ist das nicht der Fall. Deshalb müssen diese durch den Bund wirksam vor Kündigungen geschützt werden. NZZ, Montag, 24. September 2012, S. 21


Am Montag, 4. September 2012, hat Stavros Lambrinidis sein Amt als erster EU-Sonderbeauftragter für Menschenrechte angetreten. Berufen wurde Lambrinidis, der 2011 kurzzeitig als griechischer Aussenminister geamtet hatte, von der EU-Aussenbeauftragten Catherine Ashton. Lambrinidis, der sich im EU-Parlament unter anderem für den Datenschutz engagierte, gilt als gute Besetzung für den Posten. Barbara Lochbihler, die Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses des EU-Parlaments, lobte die Erfahrung des 50-Jährigen.

Beim Europarat in Strassburg ist der Schritt der EU dennoch mit Missmut aufgenommen worden. Dabei steht jedoch nicht die Qualifikation des Kandidaten, sondern das Amt als solches in der Kritik. Die Luxemburger Abgeordnete in der parlamentarischen Versammlung des Europarats, Anne Brasseur, warnte vor «unnützer Doppelarbeit». Die Schaffung des Postens eines EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte stehe in offenem Gegensatz zu einer Vereinbarung zwischen Brüssel und Strassburg, wonach die Zuständigkeit für Menschenrechtspolitik beim Europarat liege.

Lambrinidis soll sich vor allem um die Verankerung der Grundrechtepolitik in den EU-Aussenbeziehungen kümmern, wozu auch das weltweite Engagement gegen die Todesstrafe gehört. Dieses zählt der Europarat indes zu seinen Kernaufgaben. Die Ernennung eines EU-Menschenrechtsbeauftragten facht aufs Neue den in Strassburg schwelenden Unmut über die Brüsseler Tendenz an, die Kompetenzen der Union in den Zuständigkeitsbereich des Europarats auszuweiten.

Mehrfach hat die parlamentarische Versammlung des Europarats bereits die EU-Grundrechteagentur in Wien kritisiert. Die Behörde bringt nach Ansicht der Strassburger Parlamentarier keinen Mehrwert, da sie sich wie der Europarat für die Individualrechte der Bürger engagiert, zum Beispiel beim Minderheitenschutz. Die Wiener Behörde kostet jährlich 20 Millionen Euro, die letztlich auch von den 27 EU-Nationen bezahlt werden, die ebenfalls dem Strassburger Staatenbund mit seinen 47 Mitgliedsländern angehören und dessen 220-Millionen-Jahresbudget mitfinanzieren. So klagt der Deutsche Christoph Strässer vom Rechtsausschuss der parlamentarischen Versammlung des Europarats über eine unsinnige Konkurrenz zwischen den beiden Institutionen

In Strassburg wird ebenfalls bemängelt, dass Brüssel trotz anderslautenden Absichtserklärungen immer noch nicht der europäischen Menschenrechtscharta beigetreten ist. Zwar haben alle Mitgliedsländer der Union die Charta unterzeichnet, doch hat die EU als Institution diesen Schritt, durch welchen sie sich den Urteilen des Menschenrechtsgerichtshofs unterwerfen würde, noch nicht vollzogen. Somit können die Gesetzgebung und Rechtspraxis der EU bis anhin nur vor dem EU-Gerichtshof in Luxemburg angefochten werden, nicht aber vor den Strassburger Richtern des Menschenrechtsgerichtshofs.

Strässer vermutet hinter den Brüsseler Bremsmanövern die Absicht der EU, ihre Kompetenzen nicht durch einen Machtzuwachs der Strassburger Richter beschneiden zu lassen. Eindringlich verlangt eine Kommission von Abgeordneten des EU-Parlaments und der parlamentarischen Versammlung des Europarats, endlich auf politischer Ebene eine Einigung über den Beitritt der EU zur Charta zu erzielen. NZZ, 4. September 2012, S. 6

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