Leviathan Europa?

Sabine Bohnet-Joschko analysiert die Entwicklung der EU-Aufgabenwahrnehmung und deren Finanzierung, da diese die Staatswerdung des europäischen Zusammenschlusses spiegle: "Die Finanzverfassung wird als "Nucleus der Gesamtverfassung, als ein Ausdruck der fundamentalen Konzeption der Europäischen Union" gesehen (p17). Im ersten Drittel werden auf (bezüglich des Ziels wohl zu) hohem Abstraktionsniveau Verfassungsgebung und Verfassungsentwicklung aus verfassungsökonomischer Perspektive diskutiert, wobei die Ansätze von F.A. von Hayek und James M. Buchanan kurz erläutert werden. Auf diesem Hintergrund werden dann einige EU-kritische Thesen formuliert: "Die föderale Struktur der Europäischen Union ist durch Vernetzung und Intransparenz geprägt. Dies ist historisch aus dem Prozess der schrittweisen Verlagerung von Teilkompetenzen auf die europäische Ebene zu erklären. Als eine Verhinderung von Gewaltenteilung und damit - kontrolle innerhalb des öffentlichen Sektors ist diese Ausprägung eines kooperativen Föderalismus polit-ökonomisch bedenklich." (S. 23). Komplexe Verhandlungssysteme ersetzen demokratische oder demokratisch kontrollierte hierarchische Strukturen (mit klaren Kompetenzordungen).

Die politischen und administrativen Prozesse der EU sind durch die folgenden Prinzipien beschreibbar: Gewaltenfusion statt Gewaltentrennung; Politikverflechtung statt klare Entscheidungskompetenzordnungen; Verwaltungsverflechtung zwischen mitgliedstaatlicher und EU-staatlicher Ebene statt klarer exekutiver Kompetenzordnung; Finanzierungsverflechtung statt klarer Finanzkompetenzen; fiskalische Intransparenz für die Bürgerinnen und Bürger. Diese konsequente Politik der Verflechtung (statt der Transparenz) dürfte die EU künftig blockieren. Die Autorin schlägt als mögliche Reform (1) eine Dezentralisierung der EU, (2) eine klare Kompetenzordnung und (3) im Rahmen der verbleibenden Kompetenzen eine Stärkung des EU-Parlamentes zulasten des Ministerrates vor.

Die Expansion der EG-Entscheidungskompetenzen wurde während den 70er und 80er Jahren durch die extensive Deutung des Artikels 235 EWGV ermöglicht. Dieser Artikel erlaubte das Tätigwerden der Gemeinschaft auf Gebieten, die vertraglich nicht erfasst waren, sofern dadurch der Gemeinsamen Markt gefördert werden konnte. Das Tätigwerden der EG auf dem Gebiete des Umweltschutzes war etwa wettbewerbspolitisch motiviert: der aufkommende Umweltschutz "drohte" Handelsschranken aufzubauen. Durch den Maastrichter-Vertrag wurde die Tendenz der schleichenden Erweiterung von Gemeinschaftskompetenzen nicht behoben: die Ziele wurde weiter gesteckt und durch das programmatische Element der "immer engeren Zusammenschlusss der europäischen Völker" verstärkt. Artikel 235 EWGV bleibt bestehen. Das Subsidiaritätsprinzip ist unklar formuliert, ist von EU-Institutionen auszudeuten und lässt den "acquis communautaire" unberührt. So werden denn auch jährlich rund 4000 Rechtsakten in Form von unmittelbar verbindlichen Verordnungen erlassen, sowie einige hundert weiterer Rechtsakte. pr.

Sabine Bohnet-Joschko, Leviathan Europa? Föderalistische und institutionelle Aspekte der Staatswerdung Europas, Maarburg, Metropolis, 1996.

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