Christian Jansen und Hinning Borggräfe möchten mit ihrem Buch einen Einstieg in die Nationalismus-Forschung und die Geschichte des Nationalismus in Europa darlegen. Sie stellen insbesondere auch ein paar Nationalismus-Theorien vor. In Fallstudien stellen sie der deutschen, auf Sprache und Abstammung aufbauen-den Definition der Nation das französische Modell der Nation als politischer Wertegemeinschaft, das Schweizer Modell «einer Nation als Interessengemeinschaft» sowie die konfliktreiche Nationenbildung auf dem Balkan gegen-über.
Für eine erste definitorische Annäherung an das Phänomen des Nationalismus benennen sie drei Komponenten: «erstens die axiomatische Behauptung der Existenz der Nation' oder des Volkes' als handelndes Subjekt der Ge-schichte; zweitens die Festlegung exklusiver Zugehörigkeit eines jeden Menschen zu einer Nation; sowie drittens die Stilisierung der Nation zu einem hohen sittlich-moralischen Wert, vielfach (insbesondere in Kriegen) sogar zur wichtigsten Richtschnur menschlichen Handelns.»
Gemäss den Autoren gibt es historisch gesehen erstens eine subjektiv-politische Definition der Nation. So hat etwa der Abbé Sieyès zur Zeit der Französischen Revolution die Nation definiert als «eine Gesamtheit von vereinigten Individuen, die unter einem gemeinsamen Gesetz stehen und durch dieselbe gesetzgebende Versammlung vertreten sind». Der französische Religionswissenschaftler Ernest Renan (1882) betonte, dass der nationale Zusammenhang nicht auf objektiven Bedingungen beruhe. Zu den Bedingungen der Nation gehörten die Idee der Volkssouveränität sowie des Rechtsstaates, der liberale Grund- und Bürger-rechte wie Meinungs- Vereinigungs- oder Pressefreiheit garantiere. Auf der anderen Seite gibt es substanzialistische Definitionen der Nation. Gemäss dieser Auffassung gibt es Kriterien, die Nationen bestimmen, die ausserhalb des Einflusses der Individuen liegen (Sprache, Kultur, Tradition, Geschichte, etc.).
Die Autoren bezeichnen beide Auffassungen als «nationalistisch» und sie behaupten, dass trotz aller ideologischer Unterschiede gilt: Kennt man einen Nationalismus, so kennt man alle. Diese Auffassung ist merkwürdig. In der subjektiv-politischen Auffassung ist das Wort «Nation» eigentlich überflüssig. Die Menge der Individuen, die unter einem gemeinsamen Gesetz stehen und durch dieselbe gesetzgebende Versammlung vertreten sind, muss man nicht «Nation» nennen. Streicht man das überflüssige Wort «Nation», so bleibt die Idee der Selbstbestimmung der stimmberechtigten Bevölkerung eines Territoriums im Rahmen eines demokratischen Rechtsstaates übrig.
Betrachtet man nun die eingangs erwähnte, durchaus akzeptable Bestimmung des Nationalismus, so sieht man, dass man die Bestrebungen nach Selbstbestimmung der stimmberechtigten Bevölkerung auf einem Territorium kaum als nationalistisch hinstellen kann: man braucht als Vertreter des demokratischen Rechtsstaates auf einem Territorium keineswegs die Existenz einer «Nation» oder eines «Volkes» als handelndes Subjekt der Geschichte zu postulieren. Die zwei übrigen Punkte fallen wegen des Fehlens der Behauptung der Existenz von Nationen von selbst weg: die exklusive Zugehörigkeit eines jeden Menschen zu einer Nation kann man nicht postulieren, wenn man die Existenz von Nationen nicht behauptet. Noch weniger kann man die Nation zu einem hohen sittlich-moralischen Wert stilisieren, wenn man deren Existenz nicht postuliert.
Die obige Erwähnung der Stimmberechtigung beinhaltet eine gewisse Ausschliesslichkeit: diese ist allerdings unabdingbar, ausser man postuliert das Recht eines jeden Menschen überall und jederzeit auf der ganzen Welt in allen politischen Entscheidungsprozessen gleichberechtigt teil-nehmen zu können. Eine solche Folgerung ist eher unsinnig: die Menschen eines Gebietes, welche von der Bereitstellung von öffentlichen Dienstleistungen profitieren und für diese zahlen, sollen auch diesbezüglich mitbestimmen können. Ob durch den Gotthard ein Eisenbahntunnel zu erstellen ist, geht einen Bewohner von La Paz nun mal kaum etwas an.
Den demokratischen Rechts- und Territorialstaat nennen die Autoren «Nationalstaat». Das ist eine gängige Bezeichnung, die aber dann irreführend ist, wenn man  wie die Autoren  den «Nationalstaat» in die Nähe des Nationalismus rückt. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass sie den Begriff «Territorialstaat» verwenden, aber nur für Staaten, die von Fürsten und Königen regiert werden. Diese Territorialstaaten werden gemäss Autoren durch Nationalismus in Nationalstaaten verwandelt. Die Frage nach der Alternative zum demokratischen Rechts- und Territorialstaat stellen sich die Autoren allerdings nicht. Sie scheinen einen gewissen Hang zu «multinationalen» Gebilden zu haben, die irgendwie  aber auf alle Fälle nicht durch Demokratie  zusammengehalten werden (z.B. Österreich-Ungarn, Das Osmanische Reich, etc.). Sobald sie demokratisch werden, werden sie gemäss Autoren zum «Nationalstaat».
Ihre Haltung führt denn auch dazu, dass sie Befreiungskriege in den Kolonien der ehemaligen europäischen Grossmächte oder Unabhängigkeitsbewegungen innerhalb von Staaten als «nationalistisch» bezeichnen: wer sich selbst bestimmen will, muss ein Territorium festmachen, auf dem die anwesende Bevölkerung sich selbst bestimmen kann. Es werden Grenzen gezogen. Dass das oft mit Konflikten einhergeht, ist offensichtlich. Zu verlangen ist, dass solche Konflikte gewaltfrei vor ausgetragen werden und dass man sich vorher auf demokratische Verfahren einigt, welche diese Konflikte lösen können – vorbildlich diesbezüglich war z.B. das Verfahren Grossbritanniens bezüglich der Unabhängigkeitsbestrebungen mancher Schotten. Bei Gewaltfreiheit ist ein Bestreben nach Unabhängigkeit nicht per se im obigen Sinn der Definition nationalistisch. Faktisch machen sich die Autoren mit ihrer Darstellung zu Gehilfen des Nationalismus in Staaten, die untergeordneten Einheiten keine demokratische Selbstbestimmung gewähren wollen.
In einer Fallstudie behandeln sie die Schweiz. «In keinem bestehenden europäischen Land ist die Frage nach dem nationalen Zusammenhalt so komplex wie in der Schweiz: Das Land hat bei einer Bevölkerung von gut sieben Millionen vier (formell) gleichberechtigte Landessprachen. Es ist religiös und konfessionell gespalten. Die Schweiz ist politisch stark föderalistisch strukturiert: Die Bundesregierung ist mit relativ schwachen Machtbefugnissen ausgestattet. Jedes Jahr wechselt etwa das Amt des Regierungschefs von einem der [..] Minister zu einem Kollegen, um die Machtballung, die mit dem Amt verbunden ist, zeitlich zu begrenzen: nicht zuletzt handelt es sich um einen militärisch schwachen Staat [..]. Angesichts dieser Auflistung ist man versucht zu bezweifeln, ob es sich überhaupt um einen Nationalstaat handelt.» Hier stellt sich ein begriffliches Problem: Im Allgemeinen hat der Leser den Eindruck, für die Autoren «Nationalstaat» oft gleichbedeutend mit «demokratischer Rechts- und Territorialstaat» ist. Hier weichen sie davon ab. Das Kriterium ist nun scheinbar, wie schwierig die Frage nach dem «nationalen» oder staatlichen Zusammenhalt ist. Anstatt selbst nach klaren Kriterien zu entscheiden, ob die Schweiz nun ein Nationalstaat ist oder nicht, flüchten sie sich in der Folge in den Konsens der Forschung (z.B. Altermatt).
Es gibt in der Schweiz sicher Leute, welche gemäss der eingangs erwähnten Bestimmung Nationalisten sind. Sind die Autoren der Meinung, dass ein Territorialstaat zum Nationalstaat wird, wenn eine Mehrheit oder gar eine Minderheit der Bevölkerung des Staates im obigen Sinne Nationalisten sind? Trotz vieler Unklarheiten und der Verwischung nötiger Differenzierungen ist das Buch lesenswert: man findet im Buch viele historische, sehr aufschlussreiche Zitate von Nationalisten. Die Ausführungen zu den Nationalismus-Theorien liefern zudem einen ersten Überblick des Forschungsgebiets.
Christian Jansen, Hinning Borggräfe (2020), Nation, Nationalität, Nationalismus, 2. Aktualisierte Auflage, Frankfurt: Campus (Historische Einführungen)
