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Die SVP-Asylinitiative - ein Täuschungsmanöver



Die SVP-Initiative "gegen die illegale Einwanderung", ist im Gegensatz zum Arbeitsgesetz bisher im Abstimmungskampf fast untergegangen. Gerade die Kopplung der beiden Themen birgt aber eine Gefahr in sich: Die Gefahr nämlich, dass éngste und Sorgen um Arbeitsbedingungen abgewälzt werden auf die Abwehr von Randgruppen wie die Asylsuchenden.

von Silvia Sommer, Asylkoordination Schweiz, Bern

Die Initianten wissen genau, worum es geht

In ihren Argumenten versuchen sie uns weiszumachen, dass es einen "Asylmissbrauch" gebe. Unter Missbrauch verstehen sie wahrscheinlich, dass der Grossteil der Asylsuchenden ohne gültige Reisepapiere in die Schweiz einreisen. Sie unterstellen ihnen, dass sie gar keine richtigen Asylgründe hätten, sondern bloss in die Schweiz kämen, um Arbeit zu finden, sprich: von der Schweiz zu profitieren. Diese Unterstellungen sind umso trauriger, wenn man weiss, dass ca. 85% der anerkannten Flüchtlinge ohne Papiere in die Schweiz einreisten, Menschen also, die auf Herz und Nieren geprüft und von den Schweizer Behörden als asylwürdig befunden wurden. Die vorgeschlagenen Massnahmen der Initianten: Kein Asylsuchender ohne gültige Papiere hat Anrecht auf ein Asylverfahren. Der Initiative musste nachträglich allerdings eine Korrektur beigefügt werden, nämlich der Vorbehalt des "Non-Refoulements". Laut Genfer Flüchtlingskonvention, welche die Schweiz unterschrieben und ratifiziert hat, darf kein Mensch in ein Land ausgewiesen werden, in welchem ihm Gefahr an Leib und Leben droht. Allerdings wäre, laut Bundesrat Koller, auch so noch eine besondere Auslegung des Gesetzes notwendig, um die Konvention zu erfüllen.

Die Initianten betonen, dass Verfolgte nach wie vor Asyl bekommen können. Nun ist es aber doch so, dass gerade die Verfolgten wohl kaum Gelegenheit haben, sich Pässe oder Visa zu beschaffen. Welcher Verfolgerstaat stellt seinen Verfolgten schon gültige Papiere aus? Eine Flucht geschieht immer aus einer Notsituation heraus. Wer sich in einer solchen Notsituation keine Papiere beschaffen kann, darf nicht als "illegal" abgestempelt werden. Es muss in jedem Fall geprüft werden, ob die Fluchtgründe für ein Asyl ausreichen. Gerade dieser Grundsatz ist bei einer Annahme der Initiative nicht mehr gegeben, das Asyl würde faktisch abgeschafft.

Das Asylverfahren wird zu einem Wegweisungsverfahren.

Verfolgte, auf deren Begehren nicht eingetreten wird, oder welche ohne Verfahren weggewiesen werden, können in eine lebensbedrohende Situation kommen. Das "Dubliner"- bzw. das "Schengener"-Abkommen der EU-Staaten und die verschiedenen Rücknahmeabkommen mit verschiedenen an die EU angrenzenden Ländern führen dazu, dass Asylsuchenden auch in den übrigen europäischen Staaten kein Asylrecht garantiert wird. (Siehe dazu den Artikel von Heiner Busch in dieser Ausgabe.) Dazu kommt, dass Asylsuchende bloss noch ein formales Beschwerderecht haben sollen. Somit sollen auch ihre Rechte beschnitten werden.

Die Zwangsverwaltung des Einkommens kommt einer Entmündigung gleich

Falls den Asylsuchenden trotz allem ein Asylverfahren zugestanden wird, kommen weitere Einschränkungen auf sie zu. Sie haben kein Recht, einer Erwerbsarbeit nachzugehen. Sollten sie trotzdem eine Arbeit finden, wird ihr Lohn vom Bund verwaltet. Den Betroffenen wird bloss noch ein Existenzminimum gewährt, der Rest des Einkommens wird zurückbehalten für eventuelle Kosten und für die Rückreise bei einer Wegweisung. Mit dieser Massnahme soll ein Sonder(un)recht für eine kleine Minderheit eingeführt werden. Sie ist diskriminierend, führt zu einer vollständigen Entmündigung der Betroffenen und zu einer Abhängigkeit vom Staat, die krank macht und Lebensängste schürt. Gerade Flüchtlinge bedürfen aber ermutigender und tatkräftiger Unterstützung, damit sie, in ihrem Selbstbewusstsein gestärkt, eines Tages in ihr Heimatland zurückkehren oder hier als gleichberechtigte Menschen ihren Weg finden können.

Die SVP-Asylinitiative muss unbedingt abgelehnt werden

An der Grossdemonstration der Gewerkschaften vom 26. Oktober verteilte der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ein Flugblatt mit dem Titel "Wir wollen uns nicht wieder schämen müssen", mit dem Hinweis also auf die fatale Flüchtlingspolitik der Schweiz während des zweiten Weltkriegs. Es geht nicht an, dass die Schwächsten unserer Gesellschaft, nämlich die Asylsuchenden für eine verfehlte Sozial- und Wirtschaftspolitik verantwortlich gemacht werden. Solche Tendenzen von Rechtsaussen-Politikern müssen erkannt und bekämpft werden. Wer weiss, welche Randgruppe als nächste eine Sündenbockrolle übernehmen soll, vielleicht die Behinderten oder die Arbeitslosen?

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