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Kurzinfos Dezember 2014

UBI heisst SVP-Beschwerde gut

Die «Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen» (UBI) hat die Beschwerde der SVP gegen die Nachrichtensendung «HeuteMorgen» von SRF 1 gutgeheissen. Die Sendung hat ihren Zuhörern einen falschen Eindruck vermittelt.

«Ein grosses Unternehmen kehrt der Schweiz den Rücken» beginnt die Sendung «HeuteMorgen» auf SRF1. Die Erklärung folgt im nächsten Satz: «Die Rede ist von Weatherford, einem Konzert in der Rohstoffbranche, der die Schweiz verlässt, unter anderem wegen der Zuwanderungsinitiative.» Weitere zwei Mal wird die Masseneinwanderungsinitiative der SVP in Zusammenhang mit dem Wegzug von «Weatherford» gebracht.

Gegen diese Formulierung hat die SVP Beschwerde eingereicht. "Die Sendung vermittle den Eindruck, dass sich Radio SRF 1 dabei auf offizielle Verlautbarungen von Weatherford stützte" ist aus der Medienmitteilung der «Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen» (UBI) zu entnehmen. «Darin findet sich jedoch kein Beleg dafür, dass die Masseneinwanderungsinitiative tatsächlich eine wesentliche Rolle für den Wegzug des Unternehmens gespielt hat» führt das UBI aus und heisst somit die Beschwerde der SVP gut.

«Die Zuhörerschaft wurde», so heisst es im Bericht weiter, «durch die dreimalige Erwähnung der Masseneinwanderungsinitiative der SVP als Grund für den Wegzug von Weatherford irregeführt. Der Beitrag hat daher das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt.» Die Beschwerde wurde mit acht zu einer Stimme gutgeheissen. Die Sendung «HeuteMorgen» hat nun 30 Tage Zeit, die Beschwerdeinstanz über getroffene Massnahmen zur Behebung des Mangels respektive zur Vermeidung ähnlicher Verletzungen in der Zukunft zu orientieren. Basellandschaftliche Zeitung, 12. Dezember 2014.



Kohäsionsbeitrag: 45 Millionen Franken für Kroatien

Wie die anderen Staaten Osteuropas, welche der EU beigetreten sind, erhält auch Kroatien von der Schweiz einen Kohäsionsbeitrag. Der Nationalrat hat am Donnerstag den Rahmenkredit von 45 Millionen Franken genehmigt und folgte damit dem Ständerat. Mit dem Geld soll bis Ende Mai 2017 die gesellschaftliche und wirtschaftliche Modernisierung des jüngsten EU-Landes unterstützt werden. Gegen den Kredit stimmte die SVP. Sie beantragte im Rat eine Sistierung des Geschäfts, bis die Verhandlungen mit der EU über die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative abgeschlossen seien. Der Kohäsionsbeitrag solle der Schweiz als Pfand für die Verhandlungen dienen. Dieser sei zwar kein grosser Trumpf, aber dennoch «ein wesentliches Puzzleteil», sagte Roland Büchel (svp., St. Gallen).

Doris Fiala (fdp., Zürich) warnte als Sprecherin der Aussenpolitischen Kommission davor, «mit Muskeln zu spielen, die wir gar nicht haben». Nur dank geschickten Verhandlungen sei es bisher gelungen, grosse Nachteile für die Schweiz, zum Beispiel im Forschungsbereich, abzuwenden. Auch Tiana Angelina Moser (glp., Zürich) warnte davor, die Beziehungen zur EU weiter zu verschlechtern.

Aussenminister Didier Burkhalter betonte, der Kohäsionsbeitrag an Kroatien sei die Fortsetzung des Volksentscheides für die Osthilfe und für Beiträge an bisher 12 neue EU-Länder im Jahr 2006. Nach der Abstimmung vom 9. Februar sei ein klarer Entscheid zum Erweiterungsbeitrag noch wichtiger. Ein Land zu diskriminieren, wäre nicht im Interesse der Schweiz, sagte Burkhalter. Er wies darauf hin, dass die Schweiz für die Eröffnung von Verhandlungen auf den Konsens aller 28 EU-Staaten angewiesen sei.

Seit der Abstimmung zur Masseneinwanderungsinitiative der SVP droht bereits eine Diskriminierung Kroatiens in anderer Hinsicht: Der Bundesrat hatte infolge des Volksentscheides das Protokoll zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien nicht unterzeichnet, was in der EU für Irritation sorgte.

Um die Situation vorerst zu deblockieren, beschloss der Bundesrat, kroatische Bürger ohne Unterzeichnung des Protokolls vorläufig zum Schweizer Arbeitsmarkt zuzulassen. Gleichzeitig versprach er der EU, dem Parlament wie geplant den Kohäsionsbeitrag an Kroatien zu beantragen. Die Schweiz leistete bisher insgesamt rund 1,25 Milliarden Franken Erweiterungsbeiträge an 12 neue EU-Mitgliedstaaten. NZZ, 12. Dezember 2014, S. 11


«Kronberger Kreis» skeptisch: Kritische Töne zur Bankenunion

Die europäische Bankenunion hält nicht alles, was sie verspricht. Zu diesem Schluss kommt der wissenschaftliche Beirat des liberalen Think-Thanks «Stiftung Marktwirtschaft», der sogenannte Kronberger Kreis, in seiner Studie zur Bankenunion, die am Dienstag in Frankfurt vorgestellt worden ist. Zwar ist die Bankenunion laut den beteiligten Forschern ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, doch ist damit längst nicht alles getan. Seine Ziele, die ungute Verbindung zwischen Staaten und Banken zu durchbrechen sowie die Steuerzahlen von der Haftung für Banken zu befreien, erreicht die Union im Urteil des Beirats nur teilweise. Besondere Sorge bereiten den Autoren der Studie die vielen Ausnahmen, die in der entsprechenden EU-Verordnung zur Abwicklung von Banken beim Bail-in vorgesehen sind. So sind insbesondere beim Fremdkapital mehrere Ausnahmen möglich, bei denen die Aufseher, etwa um eine systemische Krise zu vermeiden, die Haftung bei gewissen Verbindlichkeiten aussetzen können. Da dem so sei, urteilt der Kronberger Kreis, sei die Bankenunion zu stark auf das Prinzip Hoffnung aufgebaut, die Hoffnung nämlich, dass das Bail-in im Ernstfall schon funktionieren werde. Um sicherzugehen, dass bei künftigen Bankenpleiten aber nicht doch wieder die Steuerzahler zur Kasse gebeten werden, ist es laut dem Beirat nötig, dass die Banken beim Eigenkapital aufrüsten. Bei den Eigenmitteln ist es laut den Autoren der Studie viel klarer, wer im Ernstfall haftet, so dass Ausnahmen schwierig sind. Aus diesem Grund begrüsste der Kronberger Kreis die «leverage ratio» und die jüngsten Vorschläge des Financial Stability Board für höhere Anforderungen an die «ratio» sehr. NZZ, 10. Dezember 2014, S. 25


Euro-Kursuntergrenze in Tschechien: «Schweizer haben für uns vorgespurt»

Nicht nur die Schweizerische Nationalbank verficht eine Kursuntergrenze zum Euro. Auch die Zentralbank Tschechiens hat vor einem Jahr zu diesem Mittel gegriffen. Bankchef Singer hält die Intervention für erfolgreich. Er betont aber auch die Differenzen.

Die Notenbankpolitiken in der Schweiz und in Tschechien weisen derzeit auffällige Parallelen auf. Während die Schweizerische Nationalbank (SNB) vor gut drei Jahren eine Kursuntergrenze zum Euro eingeführt hat, um vor allem die Exportwirtschaft vor schweren Verwerfungen zu schützen, griff die tschechische Zentralbank (CNB) im November 2013 zu diesem Mittel. Seither gilt eine Kursuntergrenze von 27 tschechischen Kronen zum Euro. Und auch in Tschechien hat die Notenbank diesen Mindestkurs durchzusetzen vermocht.

In Tschechien ist es vor allem darum gegangen, eine längere Phase der Deflation zu verhindern, wie Notenbankchef Miroslav Singer im Gespräch erklärt. Die Teuerung habe sich weit vom Inflationsziel der Notenbank – ihrem gesetzlichen Hauptauftrag – entfernt gehabt. Eine Senkung der Leitzinsen sei aber nicht mehr möglich gewesen, weil diese bereits seit über einem Jahr bei 0,05% gelegen hätten. Eine quantitative Lockerung habe im tschechischen Umfeld mit bereits niedrigen Marktzinsen auch keine Option dargestellt. Also griff man zur künstlichen Abschwächung der Währung. Nach Singers Aussagen entsprach der Schritt von der erwarteten Wirkung her einer Leitzinssenkung von einem Prozentpunkt.

Ein Jahr später zieht der Notenbankchef eine positive Bilanz. Zum Zeitpunkt der Intervention kämpfte die tschechische Wirtschaft mit einer langwierigen Rezession. In diesem und im kommenden Jahr soll das Bruttoinlandprodukt nun um jeweils rund 2,5% wachsen, womit Tschechien vom wachstumsschwächsten ins wachstumsstärkste Drittel der europäischen Länder aufstiege. Auch die Arbeitslosigkeit ist zurückgegangen, und andere Indikatoren wie Investitionen, Produktion, Exporte, Konsum und Löhne haben deutlich angezogen. Vor allem aber ist die Inflationsrate als Hauptziel der CNB wieder gestiegen. Im November lag der relevante Wert bei 0,6%, gegenüber 0,2% vor Jahresfrist (das Ziel liegt bei 2%).

Die CNB sieht sich indessen nicht allein für die Verbesserung der Lage verantwortlich. Geholfen hat laut Singer auch eine etwas expansivere Fiskalpolitik sowie die Erholung in der Euro-Zone, mit der Tschechien wirtschaftlich eng verbunden ist (allerdings ist der europäische Aufschwung jüngst wieder zum Erliegen gekommen). Insgesamt schätzt Singer, dass die Wechselkurs-Intervention der Notenbank rund die Hälfte der positiven Entwicklungen ausgelöst hat. Die CNB kann damit als Beispiel dafür dienen, wie ein Land von einer autonomen Geldpolitik profitiert. So können etwa die Krisenländer in der Euro-Zone nicht mehr auf eine eigene Geldpolitik zurückgreifen, um wirtschaftlichen Verwerfungen entgegenzuwirken. In Tschechien verspürt man dementsprechend überhaupt keine Neigung, der Euro-Zone bald beizutreten.

Im Gegensatz zum Schweizer Fall hat die CNB ihren Erfolg relativ günstig zu erkaufen vermocht. Die Zentralbank brauchte nur während etwa dreier Tage Devisen in Höhe von 7 Mrd. € zu kaufen, um die Untergrenze durchzusetzen. Die Bilanz der Notenbank dehnte sich dadurch um 30% aus. Dagegen musste die SNB Euro im grossen Stil erwerben; ihre Bilanzsumme hat sich im Zuge der Euro-Kurs-Intervention annähernd auf gut 520 Mrd. Fr. verdoppelt. Damit verbunden ist auch ein anderer wichtiger Unterschied zwischen den Ländern. Während man in der Schweiz gegen «Blasen» etwa auf dem Immobilienmarkt kämpft, sind solche problematischen Nebeneffekte in Tschechien nicht zu beobachten. Man sehe keine Tendenzen zur Blasenbildung, sagt Singer.

Wie war es möglich, dass die tschechische Intervention fast reibungs- und problemlos über die Bühne ging? Singer erklärt unumwunden: «Die Schweizerische Nationalbank hat viel für uns vorgespurt. Wir stehen gewissermassen auf ihren Schultern.» Die Schweizer Intervention habe die Welt an den Devisenmärkten verändert, die Akteure sähen es nun als Normalität an, dass eine Notenbank auf diese Weise eingreife und eine Kursuntergrenze durchsetze.

Man habe aber auch vom Schweizer Fall gelernt. So sei es wichtig gewesen, die Marktakteure schon ein Jahr im Voraus darauf vorzubereiten, dass man allenfalls intervenieren werde. Auch habe man frühzeitig gehandelt, bevor eine zu starke Aufwertung der Krone eingesetzt habe. Schliesslich spielen laut Singer die neuen Regulierungen und Kapitalvorschriften für die Banken eine Rolle. Händler könnten es heute kaum mehr durchhalten, für längere Zeit gegen eine Notenbank zu wetten.

Die Zeit für das Aufgeben der Kursuntergrenze ist weder in der Schweiz noch in Tschechien gekommen. Die CNB verfolgt in dieser Hinsicht eine Art «forward guidance»; jüngst gab sie bekannt, dass sie den Mindestkurs mindestens bis Ende 2015 aufrechterhalten werde. Derzeit sieht Singer keine Gefahren in der immer lockereren Geldpolitik der Europäischen Zentralbank. Im Gegensatz zum Franken hat sich die Krone dadurch nicht näher an die Kursuntergrenze bewegt. Es scheint, dass die CNB diese nicht wird verteidigen müssen, während in der Schweiz wieder Marktinterventionen im Raum stehen. NZZ, 8. Dezember 2014, S. 17


EU will Steuerpraktiken ins Visier nehmen

Seit Monaten intensiviert die EU den Kampf gegen die Steuervermeidung durch Konzerne. Die «Luxembourg Leaks» haben der Kampagne Auftrieb verschafft, aber auch die Scheinheiligkeit vieler Akteure blossgestellt. Steinbrücks Nachfolger Wolfgang Schäuble hat unlängst gemeinsam mit seinen Amtskollegen aus Frankreich und Italien, Michel Sapin und Pier Carlo Padoan, in einem Brief an den EU-Wirtschafts- und Steuerkommissar Pierre Moscovici von einem «Wendepunkt» in der Diskussion über unfairen Steuerwettbewerb gesprochen und bindende EU-Regeln gefordert.

Wo liegt das Problem? Da grenzüberschreitend tätige Konzerne in verschiedenen Staaten steuerpflichtig sind, haben sie einen Anreiz, möglichst viele Gewinne in Staaten mit tiefen Steuern und möglichst wenige in Hochsteuerländern zu versteuern. Denn die Unterschiede sind enorm. Das Spektrum der Körperschaftssteuer-Sätze reicht in der EU derzeit von 10% in Bulgarien bis 38% in Frankreich. Wichtiger ist allerdings ein Vergleich des effektiven durchschnittlichen Steuersatzes, in dessen Berechnung neben dem Steuersatz auch die Bemessungsgrundlage einfliesst. 2012 schwankte er für Industrieunternehmen zwischen 9% in Bulgarien und 34,3% in Frankreich.

Ökonomisch und gesellschaftlich problematisch wird der Steuerwettbewerb vor allem, wenn ein Konzern, im Land A produziert und dort die öffentliche Infrastruktur benutzt, den Gewinn aber über eine Briefkastenfirma im Tiefsteuerland B versteuert. Dies widerspricht dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit, und es kann zum Beispiel kleine Unternehmen diskriminieren, denen sich solche Ausweichmöglichkeiten kaum bieten. Besonders anfällig für derartige Strategien der Steuervermeidung ist ein Binnenmarkt, in dem sich Güter, Dienstleistungen, Arbeit und Kapital frei bewegen können.

Die Steueroptimierung von Konzernen beruht häufig auf der Nutzung legaler Möglichkeiten, die sich aus der unterschiedlichen Gestaltung der nationalen Steuergesetze oder aus der gezielten Anlockung ausländischer Steuerzahler ergeben. Dagegen geht die EU derzeit an vier Fronten vor.

Erstens wird der Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung, den die Finanzminister 1997 ins Leben gerufen haben, bis heute weiterentwickelt. Erklärtes Ziel ist die Verhinderung von «schädlichem» Steuerwettbewerb. Gemeint ist die privilegierte steuerliche Behandlung ausländischer Unternehmen. Obwohl der Kodex kein rechtsverbindliches Instrument ist, sondern nur eine politische (Selbst-)Verpflichtung der Mitgliedstaaten, hat er zur Abschaffung oder Modifikation zahlreicher nationaler Steuerpraktiken geführt.

In den letzten Monaten hat sich die für den Kodex zuständige Arbeitsgruppe nationaler Steuerexperten unter anderem auf eine «enge» Definition der Patentbox verständigt: Zwar sollen steuerliche Ermässigungen für Erträge aus geistigem Eigentum möglich bleiben, doch sollen sie direkt an Forschungsausgaben geknüpft sein, und die Forschung und Entwicklung muss zum grösseren Teil in jenem Staat stattfinden, in dem die Steuerermässigung beansprucht wird. Dies soll der künstlichen Verschiebung solcher Erträge einen Riegel schieben. Allerdings haben die Niederlande bis jetzt einen Vorbehalt gegen die Vereinbarung. An diesem Dienstag wird sie auf Ebene der Finanzminister diskutiert; der Ausgang ist noch ungewiss.

Dies ist nicht untypisch für den Verhaltenskodex, dessen Umsetzung stets mühsam war. Denn zum einen ist angesichts vieler Grauzonen oft schwierig zu ermitteln, wo eine selektive und damit verpönte Privilegierung beginnt. Zum andern sind fast alle Staaten Opfer, Täter und Polizist in einem, wenn auch in unterschiedlichem Ausmass: Jedem entgehen Steuereinnahmen, weil «seine» Firmen Steuersparmöglichkeiten in anderen Ländern nutzen, fast jeder bietet aber auch selbst solche Möglichkeiten an, und jeder zielt darauf, die Praktiken der anderen als «schädlich» zu unterbinden und die eigenen zu schonen. Vor diesem Hintergrund enthielt die Empörung vieler Politiker über die «Luxembourg Leaks» eine gehörige Portion Scheinheiligkeit.

Ein schärferes Schwert stellt, zweitens, das Wettbewerbs- bzw. Beihilferecht dar. Nationale Steuervergünstigungen für einzelne Unternehmen wirken wie Subventionen, und diese unterliegen in der EU engen Grenzen und einer Kontrolle durch die EU-Kommission. Letztere hat ihre Gangart seit 2013 verschärft. Sie hat von elf Mitgliedstaaten nähere Auskünfte über Patentboxen und/oder Steuer-Rulings angefordert. Während Rulings im Prinzip die Rechtssicherheit erhöhen und damit einen «Dienst am Kunden» darstellen, legen die EU-Ermittlungen und die «Luxembourg Leaks» den Verdacht nahe, dass sie nicht selten missbraucht werden. Denn über Rulings wurden offenbar auch Vereinbarungen mit einzelnen Unternehmen bestätigt, die eine massive selektive Steuervergünstigung zum Beispiel über überhöhte Verrechnungspreise besiegelten.

In vier konkreten Fällen in Luxemburg Grossbritannien und den Niederlanden hat die Kommission inzwischen formelle Staatshilfe-Verfahren eingeleitet (vgl. Tabelle). Gelingt ihr der Nachweis, dass den betroffenen Unternehmen tatsächlich selektive Hilfe in Form von Steuererleichterungen gewährt worden ist, kann sie unter Umständen die Rückforderung (bzw. die Einforderung einer Steuer-Nachzahlung) anordnen. Dies könnte über die Einzelfälle hinaus erhebliche Signalwirkung haben. Einen dritten Ansatz bilden gesetzliche Regeln zur Schliessung von Steuer-Schlupflöchern. So wollen die EU-Finanzminister an diesem Dienstag in die bestehende Mutter-Tochter-Richtlinie eine Anti-Missbrauchs-Klausel einfügen. Die Richtlinie von 1990 soll verhindern, dass Gewinne von grenzüberschreitend tätigen Unternehmen zweimal besteuert werden; bei der Mutter und einer Tochter. Die Anti-Missbrauchs-Klausel schliesst nun Firmenkonstrukte von diesen Vorteilen aus, die nur aus Steuer- statt aus kommerziellen Gründen errichtet wurden.

Für 2015 in Aussicht gestellt hat die Kommission zudem einen Gesetzesvorschlag zur Einführung eines automatischen Informationsaustausches zwischen den Steuerämtern über Steuer-Rulings. Eine solcher Austausch könnte Transparenz schaffen und damit Missbräuche eindämmen. In dieselbe Richtung zielt die OECD im Rahmen ihres Aktionsplans Base Erosion and Profit Shifting ( Beps ). Sie spricht zwar von einem «spontanen» Informationsaustausch, doch ist damit laut Brüsseler Angaben dasselbe gemeint. Ähnlich wie bei den Patentboxen lehnt sich das Vorgehen der EU derzeit eng an jenes der OECD an, was zu einer gegenseitigen Stärkung führen kann. Die EU-Gesetzgebung müsse sich «nahtlos» in die OECD-Arbeiten einfügen, betonte Moscovici in seiner Antwort an die drei Finanzminister.

Deutlich weiter als die OECD geht ein vierter Ansatz der EU: Der durch die «Luxembourg Leaks» in Bedrängnis geratene neue Kommissionspräsident Juncker und Moscovici wollen das alte Projekt der gemeinsamen konsolidierten Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage (CCCTB) neu beleben. In der Tat würde diese nicht nur Vereinfachungen für die Unternehmen bringen, sondern auch eine Reihe von Schlupflöchern zur Steuervermeidung stopfen. Sie würde eine «engere Verbindung zwischen Besteuerung und ökonomischer Aktivität» garantieren, erklärte Moscovici vor dem EU-Parlament . Allerdings ist die Debatte über den CCCTB-Vorschlag von 2011 in den Gremien der Mitgliedstaaten bisher kaum vorangekommen. Dies liegt nicht nur an Bedenken einzelner Staaten, sondern auch an der technischen Komplexität. Ob die zur Verabschiedung des Vorschlags nötige Einstimmigkeit der EU-Staaten in absehbarer Zeit zustande kommt, bleibt auch im neuen Umfeld abzuwarten.

Gar keine Chance hat bei einer Reihe von Mitgliedstaaten hingegen die Forderung nach EU-weiten Mindestsätzen für die Unternehmenssteuern, die etwa von den Grünen und der Linken im EU-Parlament erhoben wurde.

Was heisst all dies für die Schweiz? Zwar gelten die EU-Steuervorschriften für sie nicht; die EU kann höchstens politischen Druck ausüben, wie sie es im Streit über die Holdingbesteuerung getan hat. Doch als OECD-Mitglied muss sich die Schweiz an deren Standards orientieren, die in dieselbe Richtung zielen wie jene der EU. Dies bedeutet etwa, dass Bern die geplante Patentbox längst nicht so grosszügig gestalten kann wie ursprünglich geplant. Die Box dürfte deshalb nur einen relativ kleinen Teil der Steuerprivilegien für Holdings und verwandte Gesellschaften kompensieren, die die Schweiz mit der Unternehmenssteuerreform III abschaffen wird. Immerhin bietet das Zusammenfallen dieser Reform mit den Beps-Vorstössen von OECD und EU die Chance, sie von Anfang an mit internationalen Standards in Einklang zu bringen.

Denn eines ist klar, um auf Steinbrücks Bild zurückzukommen: Auch wenn der Kamin angesichts der erwähnten Scheinheiligkeit der Staaten arg verrusst ist, ist doch Zug in ihn gekommen. NZZ, 9. Dezember 2014, S. 25.


Eine Million Unterschriften in Rekordzeit

In knapp zwei Monaten haben europaweit mehr als eine Million Menschen die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative „Stop TTIP“ unterzeichnet. Sie fordern einen Stopp der Verhandlungen über das Freihandelsabkommen TTIP mit den Vereinigten Staaten und wehren sich gegen die Ratifizierung des Abkommens CETA mit Kanada. Organisiert wird die am 7. Oktober 2014 gestartete Bürgerinitiative von einem aus über 320 europäischen Organisationen bestehenden Bündnis.

“Die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative hat in Rekordzeit ihre erste Million Unterschriften erreicht. Das ist ein überwältigender Erfolg und eine schallende Ohrfeige für die alte EU-Kommission unter José Manuel Barroso: Den Bürgerwillen zu ignorieren funktioniert nicht!“, sagt Maritta Strasser, Sprecherin des Bündnisses. „Kommissionschef Juncker hat jetzt die Chance, den Kurs zu ändern. CETA darf nicht ratifiziert werden. Denn CETA enthält genau die Schiedsgerichte, die Juncker nach eigenem Bekunden ablehnt“, so Strasser weiter.

Für die Zukunft kündigen die Organisatoren der Bürgerinitiative eine Intensivierung des Protests an: Die wachsende Zahl an Bündnispartnern und Unterschriften soll von zahlreichen öffentlichkeitswirksamen Aktionen und Demonstrationen begleitet werden, um den politischen Druck auf die Verhandlungsführer zu erhöhen. Die erste dieser Aktionen soll am 9. Dezember in Brüssel stattfinden.

„Anlässlich des 60. Geburtstags von Jean-Claude Juncker überreichen wir ihm symbolisch die erste Million Unterschriften. Ein schöneres Geschenk könnte sich ein Kommissionspräsident doch kaum wünschen.“ sagte Karl Bär, Sprecher des Bündnisses. „Die Menschen in Europa lassen sich ihr Recht auf demokratische Mitbestimmung nicht verwehren. Die Unterschriftensammlung wird weitergehen, ebenso wie unser Protest. Bei einer Million ist noch lange nicht Schluss. Unser Bündnis wächst von Woche zu Woche. Mit jeder Unterschrift wird deutlicher, dass hier die Partikularinteressen einer kleinen Zahl Industrievertretern gegen den Willen einer breiten Mehrheit stehen. Wir sammeln weiter bis TTIP und CETA Geschichte sind“, so Bär weiter.

Das Erreichen von einer Million Unterschriften stellt einen Meilenstein für die Initiative dar, weil damit die wichtigste formale Voraussetzung einer Europäischen Bürgerinitiative erfüllt ist. Das Bündnis, dem die offizielle Registrierung von der EU-Kommission aus rechtlich fragwürdigen Gründen verwehrt wurde (»Pressemitteilung vom 11.09.14), will auch die nächste Vorgabe einhalten: In sieben europäischen Staaten muss jeweils ein Mindestquorum an Unterschriften erreicht werden. In Deutschland, Großbritannien, Slowenien, Finnland und Österreich ist das bereits der Fall. https://stop-ttip.org/de/blog/eine-million-unterschriften-rekordzeit/ [14. Dezember 2014]


Neues Recherche-Tool zum EU-Lobbyismus

Welche Unternehmen und Verbände geben am meisten für Lobbyarbeit in Brüssel aus? Wer beschäftigt die meisten Lobbyisten und welche Lobbyagenturen machen am meisten Umsatz mit Lobbydienstleistungen? Das am 30. September 2014 in Brüssel vorgestellte Online-Recherchetool LobbyFacts.eu ermöglicht es, Antworten auf Fragen wie diese, einfach und unkompliziert zu recherchieren. LobbyFacts richtet sich an alle, die mehr über die vielfältigen Lobbyaktivitäten von Unternehmen, Verbänden, Agenturen und Nichtregierungsorganisationen in Brüssel erfahren möchten. LobbyFacts nutzt die Daten des freiwilligen EU-Transparenzregisters, bereitet diese auf neue, übersichtliche Weise auf und bietet erweiterte Such- und Sortierfunktionen. Entwickelt wurde LobbyFacts von Lobby control gemeinsam mit den Brüsseler Organisationen Corporate Europe Observatory und Friends of the Earth Europe.

LobbyFacts zeigt, wer in Brüssel wie viel ausgibt, um politische Entscheidungen zu beeinflussen und wer wie viele Lobbyisten beschäftigt. Mit dem Tool soll der Öffentlichkeit die Möglichkeit geboten werden, sich mehr Überblick über die Aktivitäten von Unternehmen, Verbänden und Agenturen in der undurchsichtige Lobbyhauptstadt Europas zu verschaffen. LobbyFacts zeigt aber auch, dass ein verpflichtendes Lobbyregister dringend notwendig wäre. Das bisherige freiwillige Register ist gespickt mit unplausiblen oder schlicht falschen Angaben. Das liegt unter anderem daran, dass die Registranten für ihre Angaben zunächst selbst verantwortlich sind und Kontrollen von Seiten des Register-Sekretariats nur sehr oberflächlich erfolgen. Ein Beispiel dafür ist der italienische Verband Steuerberater-Verband „Italian National Association of Tax Consultants“, der nach eigenen Angaben eine Lobbyisten-Armee von 5.000 Lobbyisten bei Lobbyausgaben von gerade mal 50.000 Euro beschäftigt.

Auf Grund dieser schlechten Datenlage sind auch die Angaben bei LobbyFacts.eu mit Vorsicht zu genießen. Die Fehler im Originalregister der EU führen zu Problemen, wenn man sich beispielsweise die Liste der Unternehmen mit den höchsten Lobbyausgaben ansieht. Auf Platz 1 steht dort die französische Bankengruppe BPCE. Sicherlich betreibt BPCE Lobbying in Brüssel. Doch die Höhe der Ausgaben von knapp 8 Mio. Euro erscheint uns deutlich zu hoch. Auf Nachfrage bestätigte uns das Unternehmen, dass es sich um einen Fehler handele. Geändert sind die Daten im Transparenzregister aber immer noch nicht. Auf Platz 2 der Liste steht ebenfalls ein französisches Unternehmen: der Kühlketten-Dienstleister Cemafroid. Cemafroid gibt an, über 5 Mio. Euro für Lobbyarbeit im Jahr 2012 ausgegeben zu haben. Schaut man jedoch auf der Webseite des Unternehmens nach, erfährt man, dass der gesamte Umsatz gerade einmal 6,3 Mio. Euro beträgt. Cemafroid ist also ein Kleinunternehmen, erscheint aber als Lobbyriese in Brüssel, was ganz offensichtlich nicht der Realität entspricht.

Eine erste Auswertung der zehn Unternehmen und Verbände aus Deutschland mit den jeweils höchsten Lobbyausgaben zeigt: Siemens ist bei den Unternehmen mit jährlichen Lobbyausgaben von 4,4 Mio. Euro deutlicher Spitzenreiter. Auf dem zweiten Rang folgt mit einigem Abstand der Chemie- und Pharma-Riese Bayer mit 2,8 Mio. Euro. Die Summe der Lobbyausgaben der zehn deutschen Unternehmen mit den höchsten Ausgaben beträgt 24 Mio. Euro.

Die Zahlen basieren auf den jeweils aktuellsten Angaben der Unternehmen und Verbände im EU-Transparenzregister. Wenn die Ausgaben nicht exakt angegeben wurden, wurde ein Mittelwert der angegebenen Bandbreite gebildet. Da die Eintragung für Lobbyakteure im EU-Transparenzregister nicht verpflichtend ist, können nicht eingetragene Akteure nicht berücksichtigt werden.

Bei den Verbänden führt der Verband der Chemischen Industrie (VCI) mit 3,6 Mio. Euro die Liste an – noch vor dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der jährlich 3,1 Mio. Euro aufwendet. Zusammen geben die zehn deutschen Verbände mit den höchsten Lobbyausgaben in Brüssel jährlich knapp 21 Mio. Euro aus.

Von allen Unternehmen geben drei US-amerikanische Konzerne aus den Bereichen Tabak, Öl und IT am meisten für Lobbying in Brüssel aus: Philip Morris (>5 Mio. Euro), ExxonMobil (4,8 Mio. Euro) und Microsoft (4,6 Mio. Euro).

Die Liste der Lobbyagenturen mit dem höchsten Umsatz wird von Fleishman-Hillard angeführt. Die Agentur erzielte im Jahr 2013 einen Umsatz von knapp über 11,5 Mio. Euro mit Lobbyarbeit und beschäftigt nach eigenen Angaben 59 Lobbyisten, von denen 35 einen Hausausweis für das Europäische Parlament besitzen. Zu den Kunden der Agentur gehören Pfizer, General Motors, Monsanto, Proctor & Gamble und Lukoil.

Trotz der oft unzuverlässigen Daten im EU-Transparenzregister, ermöglicht LobbyFacts.eu interessante Einblicke in die Brüsseler Lobbyszene. LobbyFacts.eu soll künftig noch erweitert werden: Neue Funktionen, Sprachen, weitere Datenquellen. https://www.lobbycontrol.de/2014/09/lobbyfacts-die-groessten-deutschen-lobbyakteure-in-bruessel/ [14. Dezember 2014]


Im eigenen Würgegriff

Präsident des Österreichischen Gewerkschaftsbunden (ÖGB) Erich Foglar fordert, man müsse sich „aus dem Würgegriff" des europäischen Stabilitätspakts befreien“ (Standard, 15.10.2014). Die EU-Kommission übt über den durch den Fiskalpakt verschärften Stabilitätspakt Druck auf Österreich aus, bei den öffentlichen Ausgaben zu kürzen. Eine Rekordarbeitslosigkeit von bald einer halben Million Menschen lassen die Technokraten in Brüssel kalt, Hauptsache man kann noch ein paar Zehntel beim Defizit herunterfahren. Sonst – auch das ermöglicht der Fiskalpakt – könnten bald Strafzahlungen ins Haus stehen. ÖGB-Präsident Erich Foglar empört sich und fordert, man müsse sich „aus dem Würgegriff" des europäischen Stabilitätspakts befreien“.

Da hat der Mann ebenso recht, wie sein politisches Erinnerungsvermögen kurz ist. Foglar trägt nämlich gehörig Mitverantwortung dafür, dass der Fiskalpakt, der dem Stabilitätspakt diese giftigen Zähne verliehen hat, überhaupt beschlossen werden konnte. Die Regierungsmehrheit für den Fiskalpakt war nämlich knapp. Die 18 Abgeordneten, die aus dem ÖGB kommen, hätten 2012 gereicht, um den Fiskalpakt zu Fall zu bringen. Das wäre denkbar gewesen, denn der Fiskalpakt war innergewerkschaftlich herzlich unbeliebt. In dieser zugespitzten Situation ist ÖGB-Präsident Foglar im Sommer 2012 Kanzler Faymann zur Seite gesprungen und hat unmittelbar vor der Abstimmung aufgerufen, für den Fiskalpakt zu stimmen. Der EU-Fiskalpakt enthält keine Kündigungsklausel und wirkt somit „bindend und ewig“, wie die deutsche Kanzlerin Merkel einmal süffisant anmerkte. Foglars Glück ist, dass er trotzdem nicht „bindend und ewig“ im eigenen Würgegriff verharren muss, denn das Parlament hatte 2012 gar nicht die Befugnis, die eigene Entmündigung in Budgetfragen zu beschließen. Solche grundlegenden Fragen kann laut Verfassung nur die Bevölkerung in einer Volksabstimmung entscheiden. Aber genau diese Volksabstimmung ist den Menschen in Österreich verweigert worden. Dieser Vertrag ist also nicht „bindend und ewig“, sondern schlicht und einfach „null und nichtig“. Es liegt an den sozialen Bewegungen, nicht zuletzt den Gewerkschaften, wieder einen verfassungskonformen Zustand herzustellen, den Vertrag zurück an den Absender nach Brüssel zu schicken – und den armen Mann endlich aus seinem eigenen Würgegriff zu erlösen. Solidar-Werkstatt Österreich, 7.11.2014, [15. Dezember 2014], http://www.werkstatt.or.at/index.php?option=com_content&task=view&id=1136&Itemid=1


TTIP, CETA, TISA & Co: Kein Verhandlungsmandat für die EU-Kommission!

Die EU-Kommission hat die Europäische Bürgerinitiative gegen die Freihandelsverträge TTIP und CETA zurückgewiesen. Das kommt nicht von ungefähr. Denn durch den EU-Vertrag von Lissabon wurde die Verpflichtung zu neoliberaler Freihandelspolitik im EU-Primärrecht verankert. Die EU- Kommission ist als „Hüterin der EU-Verträge“ auf diese Politik verpflichtet. Und eine Europäische Bürgerinitiative (EBI), die ohnehin keine wie immer geartete bindende Wirkung hat, darf – so die Bestimmungen des EU-Vertrags - keine Änderung dieses Primärrechts zum Inhalt haben. Entsprechend lapidar auch die Ablehnung der EBI durch die EU-Kommission:

„Ihre geplante Bürgerinitiative liegt offenkundig außerhalb des Rahmens, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt der Union vorzulegen, um die Verträge umzusetzen.“ Eine Abkehr von der neoliberalen Freihandelsdoktrin darf in EU-Europa also nicht einmal erbeten werden. Das EU-Grundlagenrecht verpflichtet die Mitgliedsstaaten nicht nur nach innen zu einer „offene Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“ sondern fordert auch nach außen den „Abbau internationaler Handelshemmnisse“ (Art. 21, VEU), die „Beseitigung der Beschränkungen im internationalen Handelsverkehr und bei den ausländischen Direktinvestitionen“ (Art. 206, VAEU). Die Mitbestimmungsrechte der nationalen Parlamente bei Freihandelsverträgen wurden durch den Lissabon-Vertrag stark eingeschränkt. Das Mandat für die Aushandlung von Freihandelsverträgen liegt ausschließlich bei der EU-Kommission, die aufs engste mit den großen EU-Konzernen und ihren Lobbyisten verbunden ist und zu den entschiedensten Verfechtern einer aggressiven neoliberalen Außenwirtschaftspolitik zählt. Entsprechend intransparent werden diese Verträge – siehe TTIP, TISA, CETA & Co – hinter verschlossenen Türen ausgemauschelt.

Durch diese Freihandelsverträge sollen soziale, ökologische und demokratische Standards in den betroffenen Ländern ausgehebelt und existenzielle Güter wie Gesundheit, Wasserversorgung, Bildung usw. zum lukrativen Markt für Großkonzerne werden. Besonders fatal wirkt sich die EU-Freihandelspolitik auf die Länder des Südens und Ostens aus, die ihre Ressourcen und Märkte für die Export- und Investitionsinteressen der großen EU-Konzerne öffnen müssen und damit die heimischen Produktion untergraben, die diesem Wettbewerbsdruck nicht standhalten kann. Länder an der europäischen "Peripherie“, die nicht bereit waren oder sind, sich diesem EU-Freihandelsregime zu unterwerfen, waren und sind Ziel offener und verdeckter kriegerischer Gewalt, z.B. das ehemalige Jugoslawien, Libyen, Syrien, Ukraine. Durch militärische Interventionen, Besatzungsregime bzw. die Unterstützung djihaddistischer Gotteskrieger und neofaschistischer Milizen soll diese Freihandelspolitik durchgesetzt werden. Die Folgen sind soziale Verelendungsprozesse, politisches Chaos und ein nicht endender Teufelskreis der Gewalt.

Die EU, ihre Verträge und Institutionen, gründen darauf, die „Freiheiten“ des Waren- und Kapitalverkehrs nach innen und außen durchzusetzen. Und zwar unumkehrbar. Der frisch gebackene EU-Kommissionspräsident Jean Claude Juncker hat vor einigen Jahren diese Methode ausgeplaudert: "Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt" (Der Spiegel, 52/1999). Diese Grundkonstruktion der EU, die den Weg in Richtung eines brutalen Konkurrenzregimes nach innen und außen zur Einbahn ohne Rückkehr macht, halten wir für undemokratisch und autoritär. Demokratie lebt davon, dass es Alternativen und auch ein „Zurück“ gibt. Das ist einer der Gründe, warum sich die Solidarwerkstatt für den Austritt Österreichs aus der EU engagiert. Wir wollen demokratisch gestaltbare, kooperative internationale Beziehungen zum gegenseitigen Vorteil und nicht die Unterordnung unter eine neoliberale Freihandelsdoktrin, die die Starken immer stärker und die Schwachen immer schwächer macht. Wir wollen daher weder Freihandelsverträge wie TTIP, CETA und TISA noch wollen wir jene EU-Freihandelsverträge, die die Länder des Südens und Ostens in Elend, Chaos und Gewalt stürzen. Und wir wollen keine Unterordnung unter EU-Verträge, die „die offene Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“ zum Goldenen Kalb machen, um das wir alle zu tanzen haben.

Das EU-Primärrecht ist der härteste politische Beton, in den man etwas gießen kann, denn eine Änderung des EU-Primärrechts erfordert die gleichzeitige Zustimmung aller 28 Mitgliedsstaaten mit Verfassungsmehrheit. Der österreichischen Bevölkerung wurde eine Volksabstimmung über den EU-Vertrag von Lissabon, der diese neoliberale Außenwirtschaftspolitik einzementiert hat, verweigert. Das war verfassungswidrig.

2014 Solidar-Werkstatt Österreich, [15. Dezember 2014], http://www.werkstatt.or.at/index.php?option=com_content&task=view&id=1120&Itemid=1


„Europäische NSA“

Um „digital souverän“ gegenüber der Spähtechnik der USA zu werden, will der deutsche Bundesnachrichtendienst (BND) in den nächsten sechs Jahren ca. 300 Millionen Euro ausgeben. Der Projektname: „Strategische Initiative Technik“ (SIT). Das Ziel: „Eine europäische NSA, um gegenüber den USA tatsächlich eigenständig auftreten zu können“, erklärte im Vorjahr der Berliner Regierungsberater Herfried Münkler. Münkler zufolge habe die EU in den 1990er Jahren „einen verheerenden strategischen Fehler“ begangen, „insofern man nicht ein gemeinsames europäisches Programm aufgelegt hat zur Entwicklung eigener Fähigkeiten“ in der Internetspionage. Das müsse nun „so schnell wie möglich“ nachgeholt werden. Erst wenn sie eigene Web-Spionagekapazitäten besäßen, befänden sich Berlin und die EU nicht mehr „in der Rolle des Bittstellers, des Abhängigen“ (1).

Die EU-Justizministerium Reding hat den deutschen Regierungsberater bereits erhört und fordert, die EU müsse bis 2020 einen eigenen Geheimdienst vergleichbar der NSA aufbauen „um genauso stark dazustehen wie die amerikanischen Partner“ (2).

Das BND-Projekt kann als Vorarbeit für den Aufbau eines solchen EU-Geheimdienstes gesehen werden. Mit der „Strategische Initiative Technik“ will der BND Technologien zur Echtzeitanalyse von Streamingdaten entwicklen, also zur Ausforschung von sozialen Netzwerken, wie Facebook und Twitter, und biometrische Erkennungsverfahren, wie automatisierte Bilderkennung, Identifizierung von Zielpersonen mit Fingerabdrücken und Irisscans. Wichtig dafür sind Metadaten. Darunter versteht man Verbindungsdaten aus Telefonaten, E-Mails oder SMS. Wer wann mit wem kommuniziere, werde erfasst, Geprächsinhalte würden nicht abgehört, versucht man von Seiten der Geheimdienste immer wieder zu beruhigen. Das ist aber auch nicht unbedingt notwendig. Denn: „Metadaten erzählen dir alles über das Leben einer anderen Person“, zitiert der Journalist David Cole den NSA General Counsel Stewart Backer: “Wenn du genug Metadaten hast, brauchst du eigentlich keinen (Gesprächs-)Inhalt mehr.“ Das gilt für die Bespitzelung der BürgerInnen nach Innen wie für die Kriegsführung nach außen. Der ehemalige NSA-und CIA Direktor Hayden hat lt. Cole mit Blick auf die US-Attacken mit Killerdrohnen offen eingeräumt: „Wir töten Menschen auf der Grundlage von Metadaten“(3).

Metadaten spielen auch beim Überwachungsprojekt INDECT, das im Rahmen des 7. Rahmenforschungsprogrammes der EU gefördert wird eine Rolle. Eines der Ziele von INDECT: „Verdächtiges menschliches Verhalten“ im öffentlichen urbanen Raum soll via Kameras und Überwachungsdrohnen anhand von u.a. biometrischen Erkennungsverfahren erkannt, in Echtzeit ausgewertet, in einer Datenbank gespeichert und mit bereits vorhandene Daten u.a. aus Facebook, der Vorratsdatenspeicherung, Handyortung, Telekommunikationsüberwachung abgeglichen werden. Um diese Überwachungsdrohnen flächendeckend einsetzen zu können, drängt die EU-Kommission auf die Freigabe des europäischen Luftraums für Drohnen bis 2016.

Weltweit überwachen Geheimdienste die Tele- und Internetkommunikation, führen Informations- und Cyberkriege. Bei der Informationskriegsführung werden gezielt Medien beeinflusst, Daten ausspioniert, Schadsoftware gegen Computer eingesetzt. Sie ist heute ein verbindlicher Teil „regulärer“ militärischer Operationen. Cyberattacken gehören laut Edward Snowden heute zum Bestandteil militärisch-geheimdienstlicher Aktivitäten. Und nicht nur befreundete oder feindliche Staaten werden ausspioniert. Der Whistleblower bezeugte, dass von der NSA auch zivilgesellschaftliche Organisationen und ihre Führungskräfte ausspioniert werden.

Snowden hat auch aufgezeigt (was in unseren Medien zumeist unterschlagen wird), dass die europäischen Geheimdienste auch jetzt schon ihre BürgerInnen kaum zimperlicher bespitzeln als die NSA. Allenfalls sind sie technologisch noch nicht ganz auf dem Level der US-Geheimdienste. Die BND-Initiative dient dazu hier gleichzuziehen. Damit werden die Cyber-Werkzeuge für den autoritären Überwachungsstaat geschärft, um soziale Netzwerke, Basisbewegungen, Gewerkschaften und sonstwie widerständige politische Gemeinschaften ausforschen, überwachen und infiltrieren zu können. 2014 Solidar-Werkstatt Österreich, Eveline Steinbacher, 2.7.2014, [15. Dezember 2014] http://www.werkstatt.or.at/index.php?option=com_content&task=view&id=1111&Itemid=1

Quellen:

(1) zit. nach www.german-foreign-policy.com, Eine deutsch-europäische NSA, 2.6.2014
(2) Der Standard, 6.11.2013
(3) www.nybooks.com, 10.5.2014


EU-Expansionspolitik und die Ukraine-Krise

Das umstrittene Assoziationsabkommen der EU mit der Ukraine stand am Anfang der Eskalation der politischen Konflikte um die und in der Ukraine. Das Werkstatt-Blatt fragte Joachim Becker, a.o. Professor für Volkswirtschaft an der Wirtschaftsuniversität Wien, zu den Hintergründen.

Werkstatt-Blatt: Welche Ziele verfolgt die EU mit dem Assoziationsabkommen mit der Ukraine und wie fügt sich dieses in die breitere EU-Strategie gegenüber den Nachfolgestaaten der Sowjetunion ein?

Joachim Becker: Das Assoziationsabkommen mit der Ukraine ist das Kernstück der sogenannten Partnerschaftspolitik gegenüber Nachfolgestaaten der Sowjetunion. Diese Politik zielt nicht nur auf die Ukraine, sondern auch auf Belarus, Moldawien, Georgien, Armenien und Aserbaidschan. Von diesen Ländern ist die Ukraine ökonomisch und politisch bei weitem am wichtigsten. Kernelement dieser Partnerschaftspolitik ist die Unterzeichnung von Assoziationsabkommen, welche die osteuropäischen Länder auf eine Freihandelspolitik und zur Übernahme einiger Kernnormen der EU-Wirtschaftsgesetzgebung verpflichten. Damit sind diese Abkommen auf eine untergeordnete Eingliederung dieser Staaten in die EU-Einfluss-Sphäre gerichtet. Mit diesen Abkommen konkurriert die EU mit dem russischen Projekt einer Eurasischen Union.

Bei zwei dieser Länder ist die EU nicht weit gekommen: Belarus und Aserbaidschan. Die Beziehungen der EU zu Belarus sind wegen der etatistischen Wirtschaftspolitik und des autoritären Charakters der Regierung Lukaschenko gespannt. Aserbaidschan exportiert fast ausschließlich Öl in die EU und verfügt über hohe Öleinnahmen – ihr Interesse an einem Assoziationsabkommen ist entsprechend gering. Armenien, das politisch und ökonomisch eng mit Russland verbunden ist, ging im Spätherbst 2013 ebenfalls auf Distanz zu einem Assoziationsabkommen, so dass im Vorfeld des Gipfels in Vilnius nur Moldawien, Georgien und die Ukraine als potenzielle Kandidaten für ein solches Abkommen übrigblieben. Dann sagte auch die Regierung Janukowytsch ab, was erhebliche Proteste in der Ukraine auslöste.

Gerade an der ukrainischen Unterschrift war der EU aus geopolitischen Gründen gelegen. Der politische Charakter des geplanten Abkommens wird daran deutlich, dass auch eine Kooperation in der Militär- und Außenpolitik vorgesehen ist. Dieser Teil des Abkommens wurde nach dem Regierungswechsel in Kiew am 21. März 2014 dann auch tatsächlich unterschrieben. Der ökonomische Teil soll allerdings erst nach den ukrainischen Wahlen, die für den 25. Mai vorgesehen sind, in Kraft treten. Dieser Teil beinhaltet vor allem eine Freihandelspolitik. Die Ukraine würde wesentliche industriepolitische Optionen verlieren. Als einziges der Assoziationsabkommen beinhaltet der Text des ukrainischen Abkommens ein Kapitel zur Energiepolitik, das die Ukraine u.a. zu einer Übernahme wesentlicher Teile der EU-Regelungen und zum Abbau von Energiesubventionen zwingen würde. Das schafft innen- und außenpolitisches Konfliktpotenzial. Die stark verarmte ukrainische Bevölkerung würde von höheren Energiepreisen stark getroffen, und die Regelungen im Transit schaffen Konfliktpotential mit Russland, woher das Gas letztlich geliefert wird.

Werkstatt-Blatt: Welche Ziele verfolgt die EU mit dem Assoziationsabkommen mit der Ukraine und wie fügt sich dieses in die breitere EU-Strategie gegenüber den Nachfolgestaaten der Sowjetunion ein? Warum hat die Regierung Janukowytsch das Abkommen angesichts der absehbaren Konflikte überhaupt ausgehandelt?

Joachim Becker: Die ostukrainische Schwerindustrie, die hinter Janukowytschs Partei der Regionen stand, war an einer weiteren Expansion in der EU interessiert. Das scheint das vorrangige Interesse gewesen zu sein. Eine Diskussion über die ökonomischen Implikationen des Abkommens hat es in der Ukraine kaum gegeben. Erst relativ kurz vor der geplanten Unterschrift äußerten sich Gewerkschaften und auch manche Unternehmerinteressen kritisch zum Abkommen. Tatsächlich würde das Abkommen für Teile der ukrainischen Industrie existenzbedrohend sein. Der kapitalistische Transformationsprozess hat in der Ukraine zu einem starken wirtschaftlichen Niedergang und zu einer massiven De-Industrialisierung geführt. Das BIP beläuft sich real nur auf etwa 70% des Niveaus von 1990. Zu Kaufkraftparitäten gerechnet erreichte das ukrainische BIP pro Kopf 2012 gerade einmal 23% des EU-Niveaus.

Entsprechend asymmetrisch fallen die Handelsbeziehungen aus. Die Ukraine exportiert in die EU vor allem Primärgüter (mineralische Rohstoffe, Agrarprodukte) und bezieht von dort Industriegüter. Dieses problematische Muster würde sich durch das Assoziationsabkommen noch verfestigen. Die EU hat für die Ukraine offenbar eine Rolle als Lieferant billiger Rohstoffe (gerade auch im Agrarbereich) und billiger Arbeitskräfte vorgesehen.

Anspruchsvollere Güter exportiert die Ukraine eher nach Russland. Global gesehen hat der Export in die EU und nach Russland für die Ukraine in etwa dieselbe Bedeutung. Beide nehmen etwa jeweils ein Viertel der ukrainischen Ausfuhr ab. Im Import hat die EU schon jetzt die Nase gegenüber Russland vorn, aber aus Russland kommen die für die ukrainische Wirtschaft unerlässlichen Energieimporte. Und durch gezielte Nadelstiche machte die russische Regierung der Ukraine ihre ökonomische Abhängigkeit vom großen Nachbarn im Norden und Osten auch sehr deutlich.

Angesichts der unmittelbar hohen Kosten des Abkommens, die für die wirtschaftlich klamme Ukraine kaum zu verkauften sind, und der russischen Repressalien, blies die Regierung Janukowytsch die Unterzeichnung des Abkommens mit der EU ab. Zu ernsthaften Kompensationsmaßnahmen für die schwierige Übergangszeit zeigte sich die EU damals nicht bereit. Das Kernproblem für die Ukraine ist, dass sie sowohl mit der EU als auch mit Russland wirtschaftlich relativ eng verbunden ist und eigentlich gute Beziehungen zu beiden Seiten braucht.

Werkstatt-Blatt: Gäbe es eine Alternative zur bisherigen EU-Politik?

Joachim Becker: Potenziell ja. Für eine Stabilisierung der Ukraine müssten sowohl die EU als auch Russland darauf verzichten, die Ukraine exklusiv in ihre Einflusszone zu integrieren. Für die EU würde dies heißen, auf eine Weiterverfolgung des Assoziationsabkommens zu verzichten und andere – der wirtschaftlichen Lage der Ukraine angemessene – Formen der wirtschaftlichen Kooperation zu entwickeln. Vereinzelt scheint es in der EU zumindest Zweifel am bisherigen Kurs zu geben. Dies deutete beispielsweise der deutsche Außenminister Frank-Walter Steinmeier kürzlich gegenüber der Frankfurter Allgemeinen an. Der deutsche Kurs im Ukraine-Konflikt und gegenüber Russland ist weniger konfrontativ als jener der USA oder mancher osteuropäischer Ländern. Insgesamt geht das Verhalten der äußeren Akteure in Richtung Konfrontation, die in der Ukraine die Spannungen und Konflikte weiter verstärkt.

Selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass die externen Akteure doch auf Entspannung setzen sollten, ist fraglich, ob es in der Ukraine überhaupt relevante Akteure gibt, die überhaupt noch eine autonome Politik durchsetzen könnten. Alle Parteien, die überwiegend Clubs von Geschäftsleuten sind, haben nur regional begrenzt eine ernsthafte soziale Basis. Im Rahmen der sozialen Proteste gegen Janukowytsch haben faschistische ukrainische paramilitärische Kräfte eine markante Rolle gespielt. Nach dem politischen Umsturz und der Bildung einer als pro-westlich geltenden neuen Regierung aus nationalliberalen und faschistischen Kräften, die primär das Milieu des west-ukrainischen Nationalismus vertreten, sind dann auch pro-russische para-militärische Gruppen im Osten des Landes aufgetaucht. Die Tendenzen der Para-Militarisierung und der nationalistischen Rhetorik erinnern mich an Jugoslawien. Nach der Abtrennung der Krim und deren Anschluss an Russland ist ein weiterer Desintegrationsprozess der Ukraine nicht auszuschließen. (3.6.2014) 2014 Solidar-Werkstatt Österreich, [15.12.2014] http://www.werkstatt.or.at/index.php?option=com_content&task=view&id=1075&Itemid=1


TTIP: EU-Parlament folgt Konzerninteressen

EU und USA verhandeln seit 2013 über das neue transatlantische Freihandelsabkommen TTIP. Im April 2014 – noch rechtzeitig vor den EP-Wahlen - hat das EU-Parlament mit großer Mehrheit grünes Licht für eine Neuregelung von Investor-Staat-Streitigkeiten gegeben. Damit sollen in Hinkunft Konzerne Staaten vor Schiedsgerichten klagen können, wenn sie ihre Profitinteressen durch staatliche Eingriffe beeinträchtigt sehen.

Die Regelung der Investor-Staat-Streitigkeiten (ISDS) gilt als zentraler Bestandteile des geplanten EU/US-Freihandelsabkommen (TTIP): Dieser Beschluss auf EU-Seite ist Voraussetzung für die Fortführung der transatlantischen Verhandlungen. Damit sollen EU- und US-Konzerne gleichermaßen das Recht haben, gegen missliebige Gesetze auf dem jeweils anderen Kontinent zu klagen, durch die sie ihre Interessen am maximalen Profiten und privater Vormachtsstellung bedroht sehen.

Die nun vom Parlament abgestimmte Vorlage der Europäischen Kommission legt fest, wie ein Mitgliedstaat oder die Kommission in einem Verfahren als Beklagte in die Pflicht genommen wird bzw. dann möglichen Schadensersatzansprüche mit unserem Steuergeld zu bezahlen sind. Die Europäische Kommission soll das Recht bekommen, einen Mitgliedsstaat anzuweisen, einen Vergleich mit einem klagenden Investor zu akzeptieren. Im Wahlkampf hört man freilich wenig von diesem Beschluss, denn auch der überwiegende Teil der sozialdemokratischen Fraktion im EU-Parlament hat diesem Wunsch von Kommission und Konzernen zugestimmt. Das kommt beim Wahlvolk nicht so gut an.

Die Sozialwerkstatt sieht sich durch diese Vorgehensweise von Kommission und EU-Parlament in ihrer Kampagne „EU/US-Freihandelsabkommen – NICHT IN UNSEREM NAMEN!“ bestätigt. Denn EU-Kommission und EU-Parlament haben erst mit dem Vertrag von Lissabon (2009) die Kompetenz erhalten, über solche Freihandelsverträge über die Köpfe der nationalen Parlamente hinweg zu entscheiden. Die Absicht war klar: Einen solchen neoliberalen Angriff auf soziale Errungenschaft, Umwelt und Demokratie kann man in 28 nationalen Parlamenten gleichzeitig kaum durchsetzen; viel leichter ist das in einem einzigen Parlament zu bewerkstelligen, noch dazu einem das – wie das EU-Parlament - besonders weit weg von den Menschen und besonders nah am Ohr diverser Konzernlobbys ist.

Das war einer der Gründe, warum im Jahr 2008 eine breite Plattform von Organisationen eine Volksabstimmung über den EU-Vertrag von Lissabon gefordert hat. Denn die Vergatterung Österreichs unter das Diktat eines solchen Freihandelsvertrages, ohne dass das österreichische Parlament dabei etwas mitzureden hat, ist ein grundlegender Eingriff in die Verfassung unseres Landes. Ein solcher Eingriff kann nur durch eine Volksabstimmung Legitimation erlangen. Da diese den Menschen verweigert wurde, kann es aus unserer Sicht nur eine klar Antwort auf TTIPS geben: „Nicht in unserem Namen. Ohne Volksabstimmung in Österreich hat dieser Freihandelsvertrag keine Rechtswirksamkeit!“

Interessanterweise findet derzeit auch eine juristische Kontroverse darüber statt, ob TTIP nicht doch in den nationalen Parlamente abgestimmt werden muss. Das unterstreicht unsere Forderung umso mehr, dass uns EU-Kommission und EU-Parlament nichts zu sagen haben und eine Volksabstimmung in Österreich unabdingbar ist.

Der Beschluss des EU-Parlaments für konzernfreundliche „Schiedsgerichte“ ist ganz nach dem Geschmack der großen Kapitalverbände. Besonders stark für das transatlantische Freihandelsabkommen haben sich der European Round Table of Industrialists (ERT) und der US-Business Round Table (BRT) durch gemeinsame Lobbyarbeit gemacht. Diese beide Lobbyorganisationen, die aus den Führern der jeweils mächtigsten US- bzw. EU-Großkonzerne bestehen (gemeinsames Umsatzvolumen 6.000 Milliarden!) haben einen „Brief an die Führer von EU und USA“ (1) geschickt, in dem sie diese ermahnen, rasch ein EU-US-Freihandelsabkommen zu beschließen. Dabei geht es ERT und BRT nicht bloß darum Handels- und Investitionsbarrieren zwischen USA und EU abzubauen, die Vision der Konzernführer ist global: „Handelsbarrieren müssen nicht nur über den Atlantik, sondern weltweit zum Einsturz gebracht werden.“ Vor allem solle durch dieses EU-US-Abkommen eine „dynamische Umgebung“ geschaffen werden, „um die Märkte in anderen Staaten zu öffnen“, insbesondere in jenen „aufstrebenden Länder, die nicht die Grundsätze oder Strukturen teilen, die Grundlage für Freihandel sind und auch kein Interesse an neuen marktöffnenden Initiativen zeigen“. Dieses transatlantische Freihandelsabkommen solle die Grundlage legen, um die Albträume der Führer des EU- und US-Großkapitals ein für alle Mal zu beenden, als die in diesem Brief u.a. benannt werden: „Protektionistische Industriepolitik, staatliches Eigentum an Unternehmungen.“

Die EU-Verträge haben diese neoliberale Politik schon jetzt in Verfassungsrang gehoben. Denn durch den Vertrag von Lissabon wurde nicht nur die Verpflichtung zu einer „offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“ (2) nach innen festgeschrieben, sondern auch den „Abbau internationaler Handelshemmnisse“ (3) nach außen. Entsprechend aggressiv treibt die EU-Kommission diese Freihandelspolitik voran. In der Ukraine bedient man sich dabei auch offen der Hilfe rechtsextremer und antisemitischer Kräfte. Auch diese Politik wurde vom EU-Parlament mit großer Mehrheit nicht nur artig abgenickt, sondern aggressiv eingefordert. 21.5.2014 [15.12.2014], http://www.werkstatt.or.at/index.php?option=com_content&task=view&id=1072&Itemid=86

Quelle:

(1) Letter to U.S. and European Leader on Transatlantic Partnership, 11.05.2012
(2) Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Art. 119 ff
(3) Vertrag über die Europäische Union, Art. 21


Direkte Demokratie in Holland: Ein Sprung nach vorn

Wenn ihnen ein neues Gesetz nicht passt, können künftig 300.000 Niederländer/innen ein „beratendes Referendum“ darüber erzwingen. Gleiches gilt für die meisten internationalen Verträge.

Von Arjen Nijeboer

In Sachen direkter Demokratie sind die Niederlande kein Leuchtturm. Der erste von Bürger/innen initiierte kommunale Bürgerentscheid fand dort 1995 statt und bis 2005 gehörten sie zu den fünf Staaten der Erde, in denen es noch nie einen Volksentscheid auf nationaler Ebene gegeben hatte. Zwar gab es Versuche, rechtlich verbindliche fakultative Referenden in die Verfassung zu schreiben. Doch bisher scheiterten sie am Widerstand von Christdemokrat/innen und Liberalen, deren Stimmen für eine Zweidrittelmehrheit erforderlich waren. Im Mai 2014 haben beide Kammern des Parlaments schließlich einem Gesetz zugestimmt, das Referenden „von unten“ auf nationaler Ebene ermöglicht. Für Referendum Platform, die niederländische Partnerorganisation von Mehr Demokratie, ist dies der bisher größte Erfolg ihrer jahrelangen Arbeit.

Denn dass der Durchbruch gelang, ist wesentlich auf Niesco Dubbelboer zurückzuführen. Der Mitgründer der Referendum Platform saß von 2003 bis 2006 für die sozialdemokratische Arbeitspartei im Parlament und hat das erste nationale Referendum in den Niederlanden mit ins Leben gerufen: die Abstimmung über die Europäische Verfassung 2005. Sie beherrschte wochenlang die öffentlichen Debatten. 63,3 Prozent der Wahlberechtigten beteiligten sich; 61,6 Prozent von ihnen erteilten dem Vertrag, der als neue „Europäische Verfassung“ gefeiert wurde, eine Absage. Diese unvermutet deutliche Ablehnung eines Vertrags, der im Parlament 85 Prozent der Stimmen erhalten hatte, zeigte, wie dringend die Niederländer/innen Volksentscheide brauchen und wollen. Europafragen wurden bisher aus den Wahlkämpfen herausgehalten. Die Politiker/innen vermuteten, die Menschen interessierten sich nur wenig für die EU und deren Entwicklung. Da sie regelmäßig europafreundliche Parteien wählten, schien wahrscheinlich, dass sie die EU zumindest passiv mittrügen. Erst der Ausgang des Referendums verwies diese Annahme ins Reich der Märchen.

Kurz danach versammelte Niesco Dubbelboer Abgeordnete von drei Parteien hinter sich, um erneut eine Verfassungsänderung für die Einführung verbindlicher fakultativer Referenden auf den Weg zu bringen. Dieses Mal schlugen sie jedoch zusätzlich ein „beratendes“ Referendum ohne rechtliche Bindung vor, das als einfaches Gesetz verabschiedet werden konnte. Letzteres, das „Wet raadgevend referendum“ wurde jetzt tatsächlich angenommen und tritt voraussichtlich im Januar 2015 in Kraft. Das Parlament hat auch der Verfassungsänderung zugestimmt. Diese muss jedoch nach den Wahlen im März 2017 noch einmal mit Zweidrittelmehrheit bestätigt werden und das dies geschieht, erscheint derzeit mehr als unwahrscheinlich.

Wesentliche Punkte des Gesetzes über ein beratendes Referendum:

• Es regelt fakultative Referenden auf nationaler Ebene. Nachdem ein Gesetz oder ein Vertrag von beiden Parlamentskammern beschlossen wurde, kann ein Volksentscheid über das Gesetz „von unten“ herbeiführt werden, dessen Ergebnis allerdings nicht bindend ist Anmerkung 1.

• Zuerst müssen innerhalb von vier Wochen 10.000 Unterschriften zusammenkommen, dann 300.000 in sechs Wochen. Diese Unterschriften dürfen frei auf der Straße und online gesammelt werden. Allerdings muss die Online-Sammlung erst noch in einer Ausführungsverordnung geregelt werden.

• Ausgeschlossen sind Referenden über die Verfassung, die Monarchie, den Haushalt und über Gesetze und Verträge, die auch die karibischen Teile der Niederlande betreffen. Dort gibt es die Möglichkeit eines Referendums nicht. Ebenso können Gesetze, die lediglich EU-Recht implementieren, nicht angefochten werden. Über alles andere, von Steuern über Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- oder Einwanderungspolitik bis hin zu internationalen Verträgen, sind Referenden dagegen möglich. Damit wäre ein Referendum gegen TTIP wahrscheinlich zulässig.

• Eine unabhängige Referendumskommission wird die Termine für die Abstimmungen ansetzen, für eine ausgewogene Information der Wahlberechtigten sorgen (voraussichtlich durch eine Abstimmungsbroschüre), die exakte Fragestellung festlegen und bis zu zwei Millionen Euro an die Pround Contra-Kampagnen verteilen dürfen. Die Kommission entscheidet selbst über ihre Regulatorien.

• Im letzten Moment vor der Abstimmung drohten die Sozialdemokrat/innen im Senat, ihre Zustimmung zu dem Gesetz zu verweigern, wenn nicht ein Beteiligungsquorum von 30 Prozent eingeführt würde. Da der Senat Gesetzesvorschläge nicht mehr ändern, sondern nur annehmen oder ablehnen kann, wurde vereinbart, das Quorum nachträglich über ein Zusatzgesetz einzuführen.

Referendum Platform = Meer Democratie?

Damit die Niederlande weitere Schritte in Richtung direkte Demokratie gehen, ist mehr und intensivere Arbeit nötig. Referendum Platform war bisher eine kleine Gruppe von nur vier Kernmitgliedern ohne regelmäßige Einnahmen, was ihre Möglichkeiten sehr einschränkt. Deshalb will die Gruppe nun eine Stiftung gründen, in der aktive Mitglieder Mitentscheidungsrecht haben, und ein Netzwerk von Spender/innen und Aktiven aufbauen. Damit sollte es möglich sein, größere Kampagnen zu starten – nicht nur für bindende Volksentscheide, sondern auch für bessere Volksinitiativen und Petitionen und für eine Reform des repräsentativen Systems und der EU. Voraussichtlich wird die neue Organisation „Meer Democratie“ heißen. Ähnlich wie Mehr Demokratie in Deutschland will sie Petitionen und Referenden als Instrument nutzen, um über die Vorzüge direkter Demokratie zu informieren und um mehr Unterstützer/ innen zu gewinnen. /

1 Allerdings wird es niederländischen Politiker/innen schwerfallen, das Ergebnis einer solchen Abstimmung zu ignorieren. Untersuchungen der Referendum Platform haben gezeigt, dass die Ergebnisse nicht bindender Entscheide auf kommunaler Ebene praktisch immer respektiert wurden, wenn sie das Beteiligungsquorum erreichten.

Unterstützung und Spenden benötigt!

Wenn Sie mehr erfahren wollen, die Referendum Platform in ihrer Aufbauarbeit unterstützen möchten oder daran interessierte Menschen oder Organisationen kennen, wenden Sie sich gerne an Arjen Nijeboer: arjen@referendumplatform.nl

Arjen Nijeboer

Journalist und Mitgründer der Referendum Platform und des Initiative & Referendum Institute Europe. Er hat Parteien und Behörden in Sachen direkter Demokratie beraten und unter anderem im Auftrag des Innenministeriums über lokale Referenden geforscht. Sein gemeinsam mit Jos Verhulst verfasstes Buch „Direkte Demokratie:

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