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Was ist Populismus?

Jan-Werner Müller legt ein Essay zum Thema „Populismus“ vor. Bei der Debatte um den Populismus geht es emotional hoch her. Die Gegner dessen, was „Populismus“ genannt wird, werfen den „Populisten“ vor, eine Politik der Gefühle, aus dem Bauch heraus, zu betreiben. Dabei sind die negativen Urteile über den Populismus diesbezüglich auch nicht ohne: Da ist die Rede von Pathologie, Entstellung der Demokratie, falschem Bewusstsein oder Herrschaft des Mobs. Die mit „Populismus“ etikettierten kontern, ihre Kritiker litten an nichts Geringerem als Hass auf die Demokratie, Angst vor dem Volk oder vor den ganz normalen Leuten (S. 12). Linke Theoretiker monieren zudem immer wieder, die etablierten Parteien benutzten den Populismus-Vorwurf nach Gutdünken, um Kritik an den herrschenden neoliberalen Verhältnissen mundtot zu machen. Verteidiger der Demokratie in den Mitgliedstaaten, von Müller undifferenziert „Nationalisten“ genannt, kritisieren, ein Nein zu EU-Verträgen würde von Brüssel automatisch als „populistisch“ und damit als ungültig abqualifiziert. Kann der Vorwurf des „Populismus“ gar selbst populistisch sein? Ist „Populismus“ vielleicht nur ein Kampfbegriff – und für die politische Analyse schlicht untauglich. Müller meint, diese Schlussfolgerung wäre voreilig. Er meint, man bräuchte einer Art kritische Theorie des Populismus.

Nach dieser Einleitung befasst sich Müller mit der „Theorie“ des Populismus. Er stellt sich zuerst die Frage, ob moderne Politik immer irgendwie populistisch sei. Oder sind dies nur bestimmte Formen bzw. Erscheinungsformen moderner Politik? Doch was haben populistische Erscheinungsformen gemeinsam? Bevor er diese simple klingende aber schwierig zu klärende Frage beantwortet, will er landläufige, aber für ihn irreführende Kriterien zu Bestimmung von Populismus diskutieren und auf diesem Hintergrund dann eine klare Abgrenzung des Populismus zu anderen Phänomenen moderner Politik vornehmen. Faktisch führt er aber sein Kriterium für populistische Politik, nämlich den Antipluralismus, schon von Anfang in die Diskussion ein.

Gemäss Müller ist Kritik an den „Eliten“ (Müller braucht das Wort ohne Anführung) ein notwendiges, aber kein hinreichendes Kriterium für die Bestimmung von „Populismus“. Auch Poltern, die Anpreisung simpler wirtschaftlicher Lösungen und Schimpfen auf „die da oben“ liefert gemäss Müller keine hinreichende Kriterien für „Populismus“. Erst wenn damit antipluralistische Einstellungen vertreten werden sowie der Anspruch erhoben wird, allein und ausschliesslich „das Volk“ zu repräsentieren , spricht er von Populismus. Nach seinem Kriterium sind denn auch die geschichtlich gesehen ersten Bewegungen, die mit dem Prädikat „populistisch“ versehen wurden, grösstenteils keineswegs populistisch. Er erwähnt hier die von Farmern getragene People’s Party im Übergang vom 19. zum 20. Jahrhundert in den USA. Deren Anführer vertraten die Interessen der Farmer gegenüber Banken und den Besitzern der Eisenbahnen. Von beiden hingen die Bauern besonders ab: Sie brauchten Kredite, um ihre Farmen aufzubauen und sie brauchten Züge, um ihre Erzeugnisse in den Osten der USA zu bringen. Die Anführer der People’s Party setzen sich vor allem für billiges Geld ein sowie für eine Verbesserung der Infrastruktur – bis hin zur Verstaatlichung der Eisenbahnen. Zudem wurden demokratiepolitische Forderungen erhoben. Finanz- und Grosskapital waren die klaren Feindbilder der Kleinproduzenten – der Jargon war teilweise massiv gegen diese „Eliten“ gerichtet. Entsprechend ist bei den Linken in den USA „populist“ oft heute noch positiv besetzt: „populists“ verstehen sich als Verteidiger der Interessen der „main street“ gegenüber der „Wall Street“.

Als falsche Fährte betrachtet Müller auch die Auffassung, Populisten liessen sich ohne Weiteres an ihren Wählern erkennen: diese fänden sich vor allem in der unteren, abstiegsbedrohten Mittelschichten oder, wie es früher etwas unverblümter hiess, im Kleinbürgertum. „An diese politsoziologische Diagnose schliesst sich häufig eine sozialpsychologische These nahtlos an: Die Unterstützer populistischer Parteien wiesen ein eindeutiges sozialpsychologisches Profil auf; sie seien von „Wut“, „Ressentiments“ und „Ängsten“ vor sozialem Abstieg getrieben“ (S. 29). Empirische Studien wie eine jüngst in Flandern durchgeführte Untersuchung kommen aber zum Schluss, es sei nicht die individuelle wirtschaftlich Lage, welche Wähler populistischer Parteien motiviere, sondern eine Beurteilung der gesamtgesellschaftlichen Zustände. Entscheidend sei oft die Einschätzung, mit dem Land als Ganzem gehe es bergab, die „Eliten“ kümmerten sich nicht oder seien inkompetent. Diese Gesamturteil müsse sich gar nicht unbedingt aus schlechten Daten zur wirtschaftlichen oder sozialen Situation speisen, sondern könnten normativ begründet sein: Eliten machten eine ungerechte Politik, die Zukunft der Kinder werde verspielt, internationale Organisationen hätten zu viel Einfluss. etc. Müller stellt die Frage: Kann man in der Darstellung der Wähler von populistischen Parteien durch sich liberal gebende Kreise und Medien etwa ein Echo alter, vordemokratischer Vorurteile über die „Pöbelherrschaft“ oder über die emotionalisierten Massen vernehmen, deren Elemente zum Selberdenken grundsätzlich nicht in der Lage sind?

Als populistisch definiert Müller demgegenüber Strömungen, die einem moralisch reinen, homogenen Volk stets unmoralische, korrupte und parasitäre Eliten gegenüberstellen. Es erfolgt eine Gleichsetzung von „gewöhnlichem Volk“ und dem „einzig wahren Volk“. Die Populisten geben dann vor, dass nur sie das wahre Volk vertreten. Alle anderen vermeintlichen Repräsentanten der Bürger seien auf die eine oder andere Art illegitim. Die Botschaft lautet „Nur wir vertreten das Volk“. Entscheidend ist in der populistischen Vorstellungswelt, dass der populistische Führer allein den Volkswillen richtig erkennt und im Sinne eines imperativen Mandats umsetzt. Wenn Populisten nach Volksabstimmungen rufen, so möchten sie nicht eine offene Diskussion unter den Wählern auslösen, sondern diese sollen gefälligst bestätigen, was die Populisten immer schon als den wahren Volkswillen erkannt haben. Verlieren Populisten eine Wahl, treffen sie eine für die Demokratie fatale Unterscheidung zwischen einem empirischen und einem eigentlichen Wahlergebnis. Als Viktor Orbán sich bei den Parlamentswahlen 2002 geschlagen geben musste, behautet er, die Nation – die er mit seiner Partei identifizierte - könne gar nicht in der Opposition sein. Müller weist darauf hin, das das Sich-Berufen auf das Volk oder der Wunsch populär zu sein, bei so gut wie allen Politikern zu finden sei. Das entscheidende Kriterium für die Abgrenzung zum Populismus sei allerdings ein dezidierter Antipluralismus, der sich stets auf das Volks als eine eindeutige mystische Grösse beziehe.

Müller setzt solchen Visionen die Meinung entgegen, dass Demokraten schlicht akzeptieren müssten, dass das Volk als solches sich nie ganz fassen lässt. Erst Verfahren, primär Wahlverfahren (Müller ist fest im repräsentativen Denken verankert – die Frage der direkten Demokratie diskutiert er nicht), könne politische Willensäusserungen eindeutig genug machen, um kollektiv bindende Entscheidungen für ein Gemeinwesen zu rechtfertigen. Letzteres ist – wenn man direktdemokratische Instrumente hinzunimmt – sicher richtig. Müller verfällt aber derselben Metaphysik wie die Vertreter von Ideen, die Müller als populistisch definiert, wenn er vom „Volk als solchem“ redet, das man nie ganz fassen können. So etwas wie „Volk als solches“ gibt es gar nicht. Das „Volk“ in einer konkreten Abstimmung oder Wahl ist einfach die Mehrheit der Abstimmenden – bei einer Stimmbeteiligung von 60% sind dies 30.1% der stimmberechtigten Bevölkerung – bei einem Ausländeranteil von z.B. 20% gerade noch 24.1% der sesshaften Bevölkerung. Beruft sich jemand auf „das Volk“ oder auf den „Willen des Volkes“, ohne sich auf Abstimmungen oder Wahlen zu berufen, so ist die Kritik Müllers angebracht. Ob sich dadurch sinnvoll der Kern des „Populismus“ dingfest machen lässt, ist allerdings eine andere Frage.

Zurecht betont Müller die geschichtlichen Zufälligkeiten bezüglich der Menge der stimmberechtigten Personen. Die Menge der Personen, die in einer spezifischen geschichtlichen Situationen Abstimmungs- oder Wahlrechte haben, ist nicht durch ein mystisches Volk gegeben, sondern Ergebnis eines historischen Prozesses, eines Kampfes um Grenzen von politischen Territorialeinheiten, und innerhalb dieser eines Kampfes um Rechte und Gleichberechtigung, der noch nicht abgeschlossen ist.

Zum Schluss macht Müller einige interessante Überlegungen zur Einstellung der westeuropäischen Polit-„Eliten“, die nach 1945 die parlamentarischen Demokratie installierten. Er betont, dass diese ihre Hoffnungen nicht auf mehr Bürgerbeteiligung setzten. In den Ländern, in denen Faschisten an die Macht gelangt waren, betrachtete man das Ideal der Volkssouveränität mit grösster Skepsis – auf Grund einer Analyse, die gemäss Müller durchaus kritisierbar ist. Man fürchtete sich sogar vor den möglichen Auswirkungen parlamentarischer Souveränität – hatte doch der Reichstag Hitler zum Reichskanzler gemacht und die französische Nationalversammlung Pétain 1940 alle Macht übertragen. Auf diesem Hintergrund lässt sich erklären, weshalb Institutionen nach 1945 einen Siegeszug antraten, deren Spitzen nicht direkt von den Bürgern gewählt werden – das deutsche Bundesverfassungsgericht ist in diesem Zusammenhang das beste Beispiel. Es wurde also eine institutionell eingehegte repräsentative Demokratie eingeführt, die mittels EG-EU-Integration in ein „stahlhartes Gehäuse eingeschränkter Demokratie“ (S. 108) gedrängt wurde.

„Anders als im Klischee von den souveränen demokratischen Nationalstaaten auf der einen und den jeder demokratischen Kontrolle enthobenen Brüsseler Bürokraten auf der andern Seite behauptet, stand die europäische Integration nie im Widerspruch zu diesem Demokratieverständnis. Vielmehr war Europa (Müller meint wohl die EG-EU) eine Art supranationales Dach der antitotalitären europäischen Nachkriegsarchitektur: Auch Europa – in Form des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg sowie des Europäischen Gerichtshofs für Menschrechte in Strassburg – verschrieb sich beispielsweise dem Grundrechtschutz und schränkte den Handlungsspielraum der einzelnen Völker weiter ein. Auch hier galt: Das Ideal der Volkssouveränität sollte so weit wie möglich heruntergedimmt werden“ (S. 105). Ob der EU-Gerichtshof in Brüssel wirklich als Institution, die sich dem Grundrechtschutz verschreibt, qualifiziert werden kann, ist hier nicht zu diskutieren. Das Grundrecht auf gleichberechtige Teilhabe an wesentlichen Entscheidungen, die das Leben der EU-Einwohner betreffen, wird von diesem Gericht jedenfalls nicht verteidigt.

Am Schluss der Ausführungen Müllers fragt man sich, ob es sinnvoll ist, durch eine „Theorie“ gleichsam eine Essenz zu basteln, die man dann als Populismus charakterisiert. „Populismus“ wird im politischen Alltagsgeschäft weiterhin Schimpfwort und Kampfbegriff ohne analytische Schärfe bleiben. Was ist der Nutzen davon, im Kämmerlein „wirklichen Populismus“ (von Müller definiert) von Bewegungen zu unterscheiden, die z.B. von der EU-„Elite“ als populistisch abgekanzelt werden, die es aber gemäss „Theorie“ nicht sind? Ist es nicht nützlicher, Bewegungen als das zu charakterisieren, was sie sind: z.B. EU-kritisch, euronational, demokratisch, antidemokratisch, antipluralistisch, pluralismusfreundlich, fremdenfeindlich, fremdenfreundlich, kritisch gegenüber einem künftigen „europäischen“ Imperialismus, Befürwortung eines künftigen „europäischen Imperialismus“, „sozialversicherungsfreundlich“, „Befürworter des Abbaus der sozialen Sicherheiten“, „Kritiker von internationalen Schiedsgerichtshöfen in Handelsverträgen“, „Befürworter solcher Schiedsgerichtshöfe“ etc.

Jan-Werner Müller (2016), Was ist Populismuss? Ein Essay, Berlin: edition suhrkamp


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