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Kurzinfos 3/98



Österreich - keine demokratische Republik mehr

Bei einer Tagung der Österreichischen Juristenkommission stellte Karl Korinek, Richter des österreichischen Verfassungsgerichtshofes, klar, dass Österreich nach dem EU-Beitritt nicht mehrt als demokratischer Staat zu betrachten ist. "Es hat eine Gesamtänderung der Bundesverfassung ohne Änderung des Verfassungstextes stattgefunden". In Artikel 1 der Bundesverfassung heisse es noch immer, dass geltendes Recht vom Volk ausgehe. "Das stimmt natürlich nicht mehr", meinte der Richter Korinek. Informationsblatt 162 der "Österreichischen Bewegung gegen den Krieg (Die Bemerkungen des Richters wurden im Standard vom 23.5.98 rapportiert).


Einkommen de Luxe

Die obersten Euro-Währungshüter dürfen ihre Gehälter selbst bestimmen. Wer wieviel verdient, ist bei der EU-Zentralbank ein wohl gehütetes Geheimnis. Der Chef der EU-Bank verhängte bezüglich der Einkommen eine Nachrichtensperre. Jeglicher diesbezüglicher Kontrolle können sich die EU-Zentralbanker deswegen entziehen, weil sie eigene Gewinne durch die Geldausschüttung erwirtschaften (Drucken und Leihen von Euros). Die Grossverdiener der EU-Zentralbank können sich dabei weiterer Vorteile erfreuen. Als EU-Angestellte können sie in Frankfurt mehr Steuern abziehen als etwa deutsche Beamte. Spiegel, 34/98, S. 86-90).


Bananas

Unter dem Druck der WTO haben die EU-Agrarminister bezüglich der Dollar-Bananen-Einfuhr einen Kompromiss geschlossen. Importeure werden nicht mehr diskriminiert. Am Einfuhrkontingent, das 2,553 Mio. t Dollar-Bananen umfasst, die zu 75 Ecu pro t mit Einfuhrzöllen belastet werden, wird nicht gerüttelt. Ecuador wird in die Rahmenvereinbarung mit der EU eingeschlossen. Die beiden Änderungen dürften den preislichen Wettbewerbsvorteil der Dollarbananen noch vergrössern. Mit Ecuador tritt ein Lieferant auf, der Bananen zu einem Preis von 162 Ecu pro t produziert (ca. 0,24 SFr pro kg!!). Demgegenüber kosten die Plantagen in den AKP-Staasten, die über das Lomé-Abkommen mit der EU praktisch zollfrei exportieren können, rund das Dreifache. 60% des Bananankonsums in der EU entfallen auf die Dollarbanane. Der Bananen-Kompromiss sieht auch eine Erhöhung der Beihilfen für Hersteller in der EU um 8% vor, was einer Subvention von 640,3 Ecu pro t entspricht. NZZ. 27./28.6.98


Erster Einsatz des Eurokorps

Das auf Veranlassung des damaligen französischen Präsidenten Mitterand und von Bundeskanzler Kohl gegründete Eurokorps ist als Kern eines EU-Militärkorps gedacht, an dem sich bisher Deutschland, Frankreich, Belgien, Spanien und Luxemburg beteiligen. Strassburg ist Sitz des Generalstabs und die eines Versorgungsbataillons. Rund 60 Soldaten sind im Juni von Strassburg aus zu einem sechsmonatigen Einsatz in die bosnische Hauptstadt Sarajewo geflogen. Damit hat das Eurokorps viereinhalb Jahre nach der Gründung seinen ersten Einsatz gestartet. Insgesamt sollen im Zuge dieses Auftrags 147 Eurokorps-Soldaten der Sfor angegliedert werden. NZZ. 24.6.98


Police Raid International Seminar on Globalisation in Geneva

Early this morning, police raided a seminar being held in Geneva. Officers illegally searched individuals and private belongings, detaining all 50 participants at the station. The detainees, from 17 different countries and including a 6 year old girl from the Ukraine, were held for over 2 hours without explanation. Most were eventually released without charge. However, 5 remained in police custody for yet another five hours. Four of these were then released - the fifth is still in custody.

The seminar was convened to discuss economic globalisation and its impact on communities and the environment, as well as peoples' efforts to reclaim control over their own lives. Speakers include international economists, journalists, representatives of people's movements, and workers from human rights and other non-governmental organisations. The world-renowned author and President of the Observatoire de la Mondialisation, Susan George, lectured all day on Tuesday 25th, and found, "a group of peaceful and law-abiding young people". She "deplores the police actions and calls for the immediate release of those detained."

Without warning, the participants were rounded up into vans and taken to the police station en masse, where they were subjected to lengthy identity checks. This follows a week of close police surveillance. About forty police officers, in a concerted action, entered the seminar site at 7.30am, waking the guests, searching their accommodation without a warrant, and confiscating personal property. They refused to give receipts for the items, which included videos, notebooks, an artist's portfolio, personal diaries and photographs, and the organisers' documents. Most of these have not been returned as yet.

It appears that the five who remained in custody were victimized as a result of previous arrests during non-violent activities in May; one for simply walking down the street. The reason for their detention, and their location, remained undisclosed.

When a woman from the seminar asked a policeman, "Isn't what you're doing illegal?", he replied, "Yes, totally." Police were also overheard making racist, sexist, and anti-Semitic comments. Taking a passport from the stack, a policeman said, "Oh, that's the Jew!" A Bangladeshi charity worker who had just been awoken was singled out for particularly offensive treatment.

A British writer said, "I'm still in shock. It seems that discussing our common experiences about global problems and solutions is now a crime in Switzerland." Another journalist from the Ukraine commented, "I thought I was coming to a country that exemplified democracy." A Nepali human rights worker summed up the group's feelings: "For me it is unthinkable that such police action in violation of human rights should take place in the same city as the UN Human Rights Commission headquarters."

Under the steamroller of neoliberal globalisation, it seems that space for public criticism faces increasing repression and the denial of civil and political freedoms.

(press release by e-mail FROM: International Globalisation and Resistance Seminar; DATE: 27/8/98; Return-Path: <press-action@agp.org>; X-Sender: press-action@mail.agp.org (Unverified); Date: Fri, 28 Aug 1998 03:20:15 +0200; To: (Recipient list suppressed); From: AGP/AMP Geneva Dispatch <press-action@agp.org>; Subject: Police raid seminar on globalization and resistance, Tel/Fax: +41 22 3444731)


Verurteilung Belgiens

Belgien wurde Anfangs Juli 98 vom EU-Gerichtshof verurteilt, weil es als einziger EU-Staat ausländischen EU-Bürgern das Gemeindewahlrecht noch immer verweigert. Dieses Recht wurde im Maastrichter Vertrag 1992 verankert. Seit Januar 1996 hätte es in allen Mitgliedsländern in die Tat umgesetzt werden sollen. Als vorletzter Staat wandte Frankreich eine drohende Verurteilung im letzten Moment ab, als es im April 98 seine Gesetze anpasste. Das Versäumnis Belgiens ist auf die Spannungen zwischen Flamen und Wallonen zurückzuführen. Erstere fürchten sich vor den Auswirkungen, die das Gemeindewahlrecht in "ihren" Kommunen rund um Brüssel haben könnte. Dort, im grünen Gürtel vor den Toren der Hauptstadt, lebt in geballter Ladung neben Flamen auch der "Homo europeensis". Zehntausende von EU-Beamten, Diplomaten und Journalisten samt Familien bevölkern die Randgemeinden. Und sie reden statt Flämisch mit Vorliebe Französisch. Deshalb fürchten die Flamen, sie würden eher für die frankophonen Parteien stimmen und damit die flämische Vorherrschaft in diesen Gemeinden brechen. Die belgische Regierung hat im Maastrichter Vertrag zwar eine Ausnahmeregelung aushandeln können. In jenen Gemeinden, in denen der Anteil an "europäischen Nichtbelgiern" 20% übersteigt, darf eine "Schonzeit" eingeführt werden. Nur wer mindestens seit sechs Jahren in der Gemeinde wohnt, kann bei der Wahl des Gemeinderates abstimmen oder kandidieren. Dieses Recht hat übrigens auch Luxemburg, das mit 29% den höchsten Ausländeranteil unter den EU-Ländern aufweist. Diese Ausnahmeregelung genügt den Flamen aber nicht. Basler Zeitung, 10.7.98


"Ich habe Europa nicht geschaffen, um es den Sozialisten zu überlassen"

Mit solchen 'Argumenten' trat Helmut Kohl vehement für die Aufnahme Silvio Berlusconis "Forza Italia" in die EU-Parlaments-Fraktion der christdemokratischen "Europäischen Volkspartei" ein. Dabei ist zu beachten, dass Berlusconis "Forza Italia" seit ihrem Bestehen durch ihre rechtsgerichtete EU-Skepsis aufgefallen ist. Die Aufnahme erfolgte nicht zur Freude des christdemokratischen italienischen Ministerpräsidenten Prodi. Deshalb blieb er dem Treffen der EU-Regierungschefs in Cardiff fern, wie auch anderen weiteren ähnlichen Veranstaltungen, zu denen der Präsident von Forza Italia, Berlusconi, eingeladen war. Die Aufnahme der "Forza Italia" ist vor allem Kohl und dem Spanischen Ministerpräsidenten José Maria Aznar zuzuschreiben. Ziel: die EVP-Fraktion soll die Fraktion der Sozialdemokraten im EU-Parlament zahlenmässig austechen. NZZ. 13./14.6.98


USA und EU - Kartellvereinbarung

Die US-amerikanische Regierung hat ein Abkommen mit der EU unterzeichnet, das die grenzübergreifende Zusammenarbeit in kartellrechtlichen Fragen erleichtern soll. Ziel des Abkommens ist es, bei Ermittlungen wegen Verstössen gegen das Wettbewerbsrecht enger zusammenzuarbeiten und damit kostspielige doppelte Untersuchungen und Gerichtsverfahren in der gleichen Angelegenheit zu vermeiden. Sollten die USA oder die EU jedoch nicht mit dem Vorgehen des jeweils anderen Partners einverstanden sein, bleibt es ihnen aber weiterhin gestattet, eigene Verfahren einzuleiten. NZZ. 6./7. 6.98


EU-Gerichtshof und Markenschutz

Im Juni sprach sich der EU-Gerichtshof für einen weitreichenden Markenschutz aus. Es geht dabei um sogenannte Paralleleinfuhren: diese bestehen darin, Produkte, die in ein Drittland ausgeführt werden, zu reimportieren. Konkret ging es um Markenbrillen, die von Österreich nach Bulgarien exportiert wurden. Eine Handelsgesellschaft erwarb das Billigkontignent und brachte die Ware in Österreich zu günstigeren Preisen wieder auf den Markt. Der Produzent klagte mit dem Argument, dass der Billigverkauf seinem Image als Hersteller hochwertiger und modischer Brillen schade. Der EU-Gerichtshof stellt sich hinter den Kläger. Brisant ist das Urteil, weil erstens die Interessen von Markeninhabern weitreichend geschützt werden. Zweitens steht das Urteil im Widerspruch zu einem Uretil des EFTA-Gerichtshofs vom 3.12.97. Damit ist erstmals die Situation eingetreten, dass EU- bzw. EWR-Recht von den beiden zuständigen Instanzen unterschiedlich ausgelegt wird. NZZ. 17.7.98


Klimapolitische Lastenteilung in der EU

Die EU-Staaten konnten sich auf eine klimapolitische Lastenverteilung einigen - allerdings auf tiefem Niveau. Während die EU mit einer 15%-Forderung nach Kioto fuhr, kratzte sie nach der Rückkehr aber mit Ach und Krach die in Kioto festgelegten 8% zusammen. Um die Vereinbarung zu treffen, fand ein "Wettrennen nach unten" zwischen den bisherigen Vorreiterstaaten statt. Nachdem die Niederländer und Österreicher ihre jeweiligen Reduktionspflichten gegenüber dem Kompromiss von 1997 fast halbierten und die Briten nur einen sehr halbherzigen Schritt nach vorne unternahmen, hielt es auch die Deutschen nicht mehr. Um "die Proportionen zu wahren", fand sich die Bundesregierung nur noch dazu bereit, sich zu einer 21%-Reduktion zu verpflichten. 1997 noch hatte die Bundesregierung, im Rahmen der EU-Verhandlungsposition für Kioto eine Reduktion von 25% angestrebt. Dabei wurden folgende Argumente angeführt: (1) Nach Kioto geht es um einen Korb von sechs, nicht mehr nur drei Gasen (Kohlendioxid, Methan und Lachgas, plus neu FKW, PFC und Sf6), (2) die jetzt festgelegten Ziele sind rechtlich verbindlich, nicht mehr nur politische Absichtserklärungen! DNR EU-Rundschreiben, 6/98


Kurden-Trauerspiel im Europarat

Der Europarat hat Ende Juni in der parlamentarischen Versammlung eine Entschliessung über die Kurden in der Türkei und im Nordirak bis zur Unkenntlichkeit abgeschwächt. Durch zahlreiche mündliche Änderungsanträge sind während der Debatte alle Formulierungen, die sich auf die von türkischen Behörden zu verantwortenden Menschenrechtsverletzungen bezogen, ebenso gestrichen wie die Erwähnung des Wortes "Kurden". Damit wurde der türkischen Lesart entsprochen, wonach überhaupt kein Kurdenproblem existiere. Eine ausgewogene Aussage zur Verurteilung der Gewalt von beiden Seiten wurde im Fall der kurdischen PKK mit dem Zusatz "Terrorismus" verstärkt, während bei der Kritik an der Gewaltanwendung durch die türkische Armee die äusserst vorsichtig formulierte Bemerkung "das Dorfschutzsystem gibt aus dem Blickfeld der Menschenrechte Anlass zu ernsthafter Besorgnis" einfach gestrichen wurde. Es geht beim "Dorfschutzsystem" um von Ankara eingesetzte Dorfwächter, die ihr Amt, wie unterschiedliche Quellen bezeugen, missbrauchen, indem sie sich an der Zerstörung der Dörfer und Vertreibung der Bevölkerung aktiv beteiligen. Bisher wurden im türkischen Kurdistan 3428 Dörfer zerstört und mehrere Hunderttausend bis 2,5 Millionen Menschen vertrieben. Selbst die Forderung, Angehörige der türkischen Streitkräfte, die der Menschenrechtsverletzungen beschuldigt werden, müssten strafrechtlich belangt werden, wurde gestrichen.

Es stellt sich die Frage, wie es der türkischen Delegation mit ihren 12 Abgeordneten gelingen konnte, die Mehrheit der 286 Parlamentarier dazu zu bewegen, ihre Augen vor dem Elend der kurdischen Flüchtlinge und den die Europaratsnormen krass zuwiderlaufenden, schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen durch die Türkei zu verschliessen. Die SP-Nationalrätin und Schweizer Berichterstatterin Vermot Mangold sprach denn auch vom "Abschied des Europarats von der Menschenrechtspolitik zugunsten der Komplizenschaft". Dem Europarats-Trauerspiel ging eine beispiellose diplomatische Offensive der türkischen Regierung in den Hauptstädten und bei den einzelnen Abgeordneten voraus. Dass deren Erfolg so durchschlagend war, liegt nach Ansicht von Beobachtern in Strassburg auch daran, dass den USA und einigen europäischen Ländern eine strikte Menschenrechtspolitik immer lästiger wird und Abgeordnete sich dementsprechend langsam umorientieren und strategischen Überlegungen den Vorrang geben. NZZ. 26.6.98


Nationalrat gegen Vefassungsgerichtsbarkeit

Der Nationalrat lehnte in der Juni-Session 98 die Verfassungsgerichtsbarkeit ab, mit dem etwas seltsamen Argument, diese sei ein Fremdkörper in der direkten Demokratie. Dabei führt die Verfassungsgerichtsbarkeit gerade in der direkten Demokratie nicht zum "Richterstaat", da das Volk in dieser die Verfassung ändern kann. Die Verfassungsgerichtsbarkeit führt in der direkten Demokratie zu einer durchaus wünschbaren Kohärenz von Verfassung und Gesetzgebung.


EU-Parlament droht Rat wegen Schwerverkehr

Abgeordnete des EU-Parlamentes haben dem Ministerrat mit einer Klage vor dem EU-Gerichtshof wegen Untätigkeit in Sachen Schwerverkehrsabgabe gedroht. Der EU-Gerichtshof hatte 1993 den Ministerrat dazu aufgefordert, sich innerhalb eines "vernünftigen Zeitraums" zu diesem Thema zu einigen; im Dezember 1997 waren die letzten Verhandlungen über die Eurovignette gescheitert. Die Chancen für eine Einigung in den nächsten Montaten sind gering: Österreich besteht auf einem angemessen Alpenschutz, während die Mehrheit der Mitgliedstaaten dem politischen Druck der Spediteure mit nur schwachen Auflagen Rechnung tragen will. Eine für die EU-Kommission erstellte Studie hat inzwischen einen Zuwachs des alpenquerenden Güterverkehrs um 75% (1992 - 1010) prognostiziert.


EU-Gerichtshof verurteilt Holland

Die EU-Kommission erhob gegen die Niederlande und Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der unzureichenden Meldung von Vogelschutzgebieten, zu deren Ausscheidung die Mitgliedstaaten der EU nach der EG-Vogelschutzrichtlinie von 1979 verpflichtet sind. BirdLife international und seine Mitgliedsverbände hatten Mitte der achtziger Jahre eine Vorschlagsliste geeigneter Gebiete vorgelegt, die sogenannten "Important Bird Areas", die aber in den Niederlanden und Deutschland nur zu einem Bruchteil als Vogelschutzgebiete ausgewiesen wurden. Der EU-Gerichtshof ist in seinem Urteil vom 19. Mai 1998 der Auffassung der EU-Kommission gefolgt und hat die Niederlande verurteilt (C-3/96) (Text des Urteils: http://europa.eu.int/jurisp/egi.bin/form.pl?lang=de). Nun droht auch Deutschland eine Verurteilung vor dem EU- Gerichtshof. DNR EU-Rundscheiben, 6/98


EU-Gerichtshof verurteilt EU und Deutschland

Am 17. Juni hat der EU-Gerichtshof die EU-Behörden angewisesen, bei Verweigerung der Herausgabe von Dokumenten dies wenigstens angemessen zu begründen. Anlass des Urteils war eine Klage des schwedischen Journalistenverbandes, dessen Mitglieder im Rahmen einer Recherche auf einer parallelen Anfrage von schwedischen Behörden 18 von 20 angefragten Schriftstücken erhielten, von den EU-Behörden jedoch nur zwei. Auch ein Protest konnte den EU- Institutionen nicht mehr als zwei weitere Dokumente entlocken. Kurz zuvor hatte der EU-Gerichtshof Deutschland gerügt, weil es im Umweltinformationsgesetz den EU-rechtlichen Vorgaben nicht genüge leiste. Der EU-Gerichtshof stellte fest, dass der Begriff "Information" nach EU-Recht weit ausgelegt werden muss, und dass auch Daten, die Behörden während eines Verwaltungsverfahrens erhalten, der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden müssen (C-321/96). DNR EU-Rundschreiben, 6/98.


Atominvestitionen der EU

Die EU investiert im Rahmen des Phare-Programms in den ehemaligen Ostblockstaaten im Zeitraum 1998 - 99 für länderübergreifende Kernenergieprojekte 50 Millionen ECU. Die EU-Kommission schliesst auch eine Finanzierung von nuklearen Entsorgungsprojekten im Rahmen der Umweltkomponente des strukturpolitischen Instruments der Heranführungsstrategie der Beitrittskandidaten nicht aus. Eine Änderung des Euratom-Vertrages ist nach Auffassung der EU-Kommission für diese Massnahmen nicht erforderlich. DNR EU-Rundschreiben, 6/98


EU-Verordnung zur Kennzeichnung von Mais- und Sojaprodukten

Der EU-Agrarministerrat hat am 26.5.98 eine Verordnung zur Kennzeichnung von Produkten aus gentechnisch verändertem Mais und Soja verabschiedet. Die Verordnung sieht grundsätzlich eine Kennzeichnungspflicht für sämtliche Lebensmittel und Lebensmittelzutaten vor, in denen entweder Proteine oder DNA, die auf der genetischen Modifikation der Sojabohnen bzw. des Mais beruhen, nachgewiesen werden können. Die Verordnung räumt allerdings die Möglichkeit ein, im Rahmen einer sogenannten Negativliste, gewisse Produkte, etwa raffinierte Öle von der Kennzeichnungspflicht auszunehmen, bei denen in aller Regel ein Nachweis von gentechnisch veränderter DNA oder Proteinen nicht gelingt. Die verabschiedete Kennzeichnungsverordnung geht einerseits zu weit, andrerseits nicht weit genug. Zu weit, da mit dem Abstellen auf DNA- und Proteinnachweis ohne Toleranzgrenzen auch Produkte des Bio-Landbaus, in denen (z.B. in Folge Pollenfluges) transgene DNA nachgewiesen werden können, unter die Kennzeichnungspflicht fallen. Nicht weit genug, da durch das Abstellen auf die Nachweisbarkeit Produkte, in denen etwa in Folge der Verarbeitung keine DNA oder Proteine nachgewiesen werden können, nicht gekennzeichnet werden müssen, obgleich sie zu 100% aus transgenen Rohstoffen erzeugt wurden. DNR EU-Rundschreiben 6/98.


EU-Rahmenrichtlinie Wasser - 34 Jahre Umsetzungsfrist

Am 16. Juni 98 haben die EU-Umweltminister in Luxemburg eine grundsätzliche politische Einigung zur Rahmenrichtlinie "Wasser" erzielt. Die Einigung der Minister in Luxemburg gibt den Mitgliedstaten insgesamt 34 Jahre Zeit, um die Vorgaben der Richtlinie umzusetzen. Im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission war eine Frist von 13 Jahren vorgesehen. In einer langwierigen Prozedur soll die Kommission jeweils 30 Substanzen in eine Rangliste bringen und Emissionsgrenzwerte vorschlagen. Die Effizienz des gesamten Konzepts ist fraglich, da es in Europa über 70 000 Chemikalien auf dem Markt hat. Neben der Festlegung von Emissionsgrenzwerten müssten Strategien entwickelt werden, die die Produktion und den Einsatz gefährlicher Substanzen vermindern oder durch weniger gefährliche Substanzen ersetzen. DNR EU-Rundschreiben, 6/98


EFTA - dynamische Entwicklung von Drittlandbeziehungen

Die EFTA - obwohl man geneigt war, sie als Auslaufmodell zu betrachten - entwickelte in den letzten Jahren ein immer dichteres Netz von Handelsabkommen mit Staaten Mittel- und Osteuropas. Dazu kamen Abkommen mit Ländern aus dem Mittelmeerraum (Israel, Marokko). Dabei ergibt sich das Problem, dass die EFTA mit Marokko auf Staaten trifft, in denen die Regierungen mit der Marktöffnung gegenüber wirtschaftlich konkurrenzfähigeren westlichen Wirtschaften ein erhebliches politisches Risiko eingehen. Ein Entgegenkommen von seiten der EFTA-Länder - etwa die Äufnung eines Entwicklungsfonds oder eine weitere Öffnung der EFTA-Märkte für Landwirtschaftsprodukte würde hier das Ungleichgewicht etwas verkleinern. Neben Aktivitäten nach Süden wurde die EFTA auch im amerikanischen Raum aktiv (Kanada, Mexiko, Mercosur-Staaten). NZZ. 2.9.98


Uno-Forderung nach ausgewogenem Konsum

Im diesjährigen "Human Development Report" des Uno-Entwicklungshilfeprogramms UNDP wird beklagt, dass der Konsum weltweit höchst ungerecht verteilt ist und dass das bisherige Verbrauchsmuster die Umwelt stark belastet. Auf die reichsten 20% der Weltbevölkerung entfielen 86% des gesamten privaten Konsums, auf das ärmste Fünftel dagegen bloss 1,3%. Das wohlhabenste Fünftel verzehrt dabei etwa 45% des gesamten Fisch- und Fleischverbrauchs, beansprucht 58% der Energie und verwendet 85% des Papiers. Zugleich warnen die Autoren des Berichts, dass die starke Zunahme des Konsums die Umwelt schwer belaste, die Erde verschmutze, Ökosysteme zerstöre und auch die Verfügbarkeit erneuerbarer natürlicher Ressourcen wie Wasser, Wälder usw. gravierend beeinträchtige. Der Bericht geisselt die perverse Subventionierung des Verbrauchs natürlicher Ressourcen (Energie, Wasser, Agrarprodukte, usw.). NZZ. 10.9.98


Marktzulassungsprüfungen - Vertrag mit Kanada

Der Bundesrat ist im Augenblick dabei, mit verschiedenen Staaten Verträge über die gegenseitige Anerkennung von Produktekontrollen auszuhandeln. Mit Kanada sollte ein entsprechender Vertrag nächstens unter Dach und Fach kommen. Mit den USA liessen sich die Verhandlungen schwierig an, obwohl die EU bereits mit den USA ein entsprechendes Abkommen geschlossen hat. Mit der EU sollen die bilateralen Verträge die gegenseitige Anerkennung von Produktekontrollen bringen. Auf der technischen Ebene sind die diesbezüglichen Verhandlungen praktisch abgeschlossen. Erleichtert wurde die Einigung, indem die Schweiz in der Zwischenzeit ihre eigenen Produktevorschriften weitgehend jenen der EWR-Staaten angeglichen hat (NZZ. 11.9.98). Die entsprechenden Anpassungen wurden offensichtlich von den Umwelt- und Konsumentenverbänden nicht kritisch verfolgt.


BR Koller sucht Anschluss an Schengenland

Bundesrat Koller hat in Rom drei bilaterale Abkommen der Schweiz mit Italien unterzeichnet, die den Justizbereich und die "illegale" Einwanderung betreffen. Ein Teil der getroffenen "Lösungen" entspricht Verträgen, die Italien mit seinen EU-Partnern abgeschlossen hat. Das Rückübernahmeabkommen sieht vor, dass Drittstaatsangehörige, die vom einen in den anderen Staat "illegal" eingewandert sind, vom ersten Staat wieder zurückgenommen werden. Wird der Ausländer in der Grenzzone aufgefunden, kann die Rückübernahme von den lokalen Behörden abgesprochen werden, wie überhaupt auf eine möglichst "unbürokratische" Durchführung des Abkommens Wert gelegt wird. Koller will mit anderen Nachbarstaaten analoge Verträge abschliessen. Das Rechtshilfeabkommen bringt eine Reihe von Vereinfachung bei der grenzüberschreitenden Verfolgung von Straftaten. Es geht vor allem um Austausch von Informationen. Das Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen Grenzpolizei und Zollbehörden der beiden Länder soll die "Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit im Grenzbereich" erleichtern, die "illegale" Einwanderung erschweren und den Schmuggel unterbinden. Die Behörden des einen Landes können, immer unter Rücksichtnahme auf den Datenschutz, Informationen auch ohne Nachfrage des anderen Staates geben, um "Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit" oder Straftaten zuvorzukommen. NZZ. 11.9.98


5. Forschungsrahmenprogramm

Das EU-Parlament hat im Juni 98 in zweiter Lesung den Vorschlag des Ministerrats zur Finanzierung des 5. EU-Forschungsrahmenprogramm (1998 - 2002) zurückgewiesen. Die EU-Abgeordneten vermissten insbesondere Programme zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und zur Verbesserung der Transparenz. Es sei völlig unverständlich, dass der Rat die Vorschläge des Parlamentes nicht übernommen hätte, zumal ständig die Bedeutung der KMU bei der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen gepriesen werde. Für unaktzeptabel hält das Parlament auch die vom Rat vorgenommenen Mittelkürzungen beim 5. Forschungsrahmenprogramm. Der Rat wollte nicht einmal den Inflationsausgleich zum Vorgängerprogramm leisten, was eine reale Mittelkürzung um 4% bedeutet. EUmagazin, 7-8/98


Europol aktiviert

Am 1.10.98 wird das Übereinkommen über die Errichtung eines EU-Polizeiamts (Europol) in Kraft treten, nachdem im Juni die letzten Notifikationen über den Abschluss der Ratifikationsverfahren beim Generalsekretariat des Rates der EU eingegangen sind. Europol soll den Austausch von Erkenntnissen zwischen den Polizeibehöredern der EU-Mitgliedstaaten erleichtern und Kriminalitätsanalysen durchführen. Neben dem Drogenhandel soll sich die Tätigkeit des EU-Polizeiamts zunächst auf Menschenhandel, Schleuserkriminalität, illegalen Handel mit nuklearen und radioaktiven Substanzen, Kraftfahrzeugkriminalität sowie die damit verbundene Geldwäsche erstrecken. Am 28.5.98 hat der EU-Rat beschlossen, Europol vom 1.1.99 an auch für Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus als zuständig zu betrachten. Die Mitgliedstaaten werden Europol Informationen über Personen übermitteln, die Straftaten begangen haben oder vorbereiten, sowie über die verwendeten Tatmittel oder die Zugehörigkeit zu Gruppierungen der organisierten Kriminalität. Die Informationen werden in einer zentralen Datenbank erfasst. EUmagazin, 7-8/98.


Staatsausgaben in der EU

Sinkende Verteidigungsausgaben, dafür mehr Staatsausgaben für "öffentliche Sicherheit und Ordnung" meldet Eurostat, das statistische Amt der EU in einem im Juni 98 veröffentlichten Bericht über die Staatsausgaben für die Jahre 1985 - 1995. Erfasst wurden acht Mitgliedstaaten, die zusammen 80% des Bruttoinlandprodukts (BIP) der EU stellen, Im Durchschnitt stiegen die Staatsausgaben insgesamt von 48,5% des BIP (1985) auf 50,2% im Jahre 1995, wobei Dänemark mit 61,9% die Spitze einnahm und Irland mit 40,5% den niedrigsten Wert aufwies. In Deutschland betrug der Anteil der Staatsausgaben 1995 insgesamt 49,5% des BIP. EUmagazin 7-8/98


WWU, Steueroasen und EU-Quellensteuer

Ob es zu einer EU-weiten Quellensteuer kommt, könnte sich an der Frage entscheiden, ob sie so ausgestaltet werden kann, dass sie die Kapitalanlagen nicht in verbleibende Steueroasen innerhalb oder ausserhalb der EU vertreibt. Innerhalb der EU können Steueroasen auch nach der Einführung einer Quellensteuer weiterbestehen, wenn es nicht gelingt, die entsprechende EU-Richtlinie in diesen durchzusetzen (britische Kanalsinseln, niederländische Antillen, spanische Inseln). In der Entschliessung vom 1.12.97 hatten sich die betroffenen Mitgliedstaaten verpflichtet, die Annahme gleichwertiger Massnahmen in diesen Gebieten zu fördern - "im Rahmen der vefassungsrechlichen Bestimmungen". Die Steuerprivilegien der Kanalinseln gelten jedoch seit alters her als unantastbar. Bleiben Jersey, Guernsey, Sark und die Isle of Man Steueroasen, dürfte Luxemburg kaum bereit sein, eine Quellensteuer einzuführen. Unter Druck geraten könnte die anvisierte Quellensteuer auch durch die WWU. Nachdem die Teilnehmer am Euro ihre Währungshoheit bei der EU-Zentralbank in Frankfurt und einen bedeutenden Teil ihrer Haushaltsrechte und ihrer Budgethoheit über den Stabilitätspakt in Brüssel abgegeben haben, werden sie u.U. stärker auf die Wahrung der Steuerfestsetzungskompetenz beharren. In Notlagen kann sich die Steuerhoheit als letzes ihnen autonom zur Verfügung stehendes wirtschaftspolitisches Instrument erweisen. EUmagazin, 7-8/98


Der Hauch Europas

In Brüssel wehe der Hauch Europas - mit diesen Worten macht "Schweiz global", die Zeitschrift des Eidgenössischen Departement des Äusseren, Werbung für eine Brüsseler Reise für Jugendliche (5. - 6 November 98). Zum Preis von 210.- können Sie dort Brüsseler Bürokraten die richtigen Fragen stellen - und das ganze, ohne sich von ihnen propagandistisch überrumpeln zulassen (Adresse: EDA, Anne Henchoz-Bonzon, Bundeshaus West - W270, 3003 Bern).


EU-Arbeitslosenquoten

Die Zahl der Arbeitslosen ist im Juni 98 in der gesamten EU als auch in den 11 Euro-Teilnehmerländern leicht zurückgegangen. Wie Eurostat mitteilte, lag die saisonbereinigte Arbeitslosenquote in den 15 EU-Staaten bei 10,1 (10,2)%. In der Euro-11-Zone sank sie gegenüber Mai 98 von 11,5 auf 11,2%. Mit 2,2% wies erneut Luxemburg die niedrigste Arbeitslosenquote auf, Spanien dagegen mit 18,5% die höchste. EU-weit waren laut Eurostat-Schätzungen insgesamt 17 Millionen Menschen ohne Arbeit. NZZ. 20.8.98


NATO-Partnerschaft für den "Frieden" - Salamitaktik

Die Schweiz hat im Sommer anlässlich der Präsentation ihres zweiten Individuellen Partnerschaftsprogramms bezüglich der "Partnerschaft für den Frieden" Bilanz gezogen. Bereits zuvor hatte der Bundesrat in seinem Bericht zum schweizerischen Partnerschafts-Engagement im vergangenen Jahr eine detaillierte Analyse vorgelegt. Bis zur Jahrtausendwende sollen die schweizerischen Aktivitäten ausgeweitet werden. Eine Akzentverschiebung von bis jetzt vorwiegend zivilen auf militärische Programme ist geplant. Dieser Ausbau erfolgt im Rahmen einer vor einem Jahr ausgeweiteten "Partnerschaft" ("enhanced partnership"). Unter diesem Begriff steht heute die Ausrichtung auf operationelle Aufgaben im Vordergrund. Die Partnerstaaten sollen vermehrt an den militärpolitischen Entscheidungsprozessen sowie an konzeptionellen und planerischen Arbeiten mitbeteiligt werden.

Es besteht der erklärte Wille, die Partnerschaft für den Frieden und den Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat zu tragfähigen Instrumenten des "Krisenmanagements" auszubauen. Dieser Absicht entsprechen die bereits realisierten oder geplanten militärischen Massnahmen. So sollen die Übungen den neuen Aufgaben der Nato und besonders den "Friedensoperationen" ("Peace Support Operations") noch besser als bisher Rechnung tragen. Es gehe darum, so erklärte der Vorsitzende des Nato-Militärausschusses, General Klaus Naumann, im Januar in Genf, die Übungstätigkeit durch "komplexe militärische Manöver" anzureichern. Im weiteren können sich Stabsoffiziere von Partner-Streitkräften in Stäben von Nato-Hauptqurtieren an der Planung und Durchführung von Übungen und Operationen der sogenannten Combined Joint Taks Forces (CJTF) beteiligen. Darunter sind auf spezielle Missionen zugeschnittene, aus verschiedenen Teilstreitkräften zusammengesetzte multinationale Verbände zu verstehen. Schliesslich wird unter dem Stichwort "Interoperabilität" der ‚Planning' und ‚Review' Prozess der "Friedenspartnerschaft" optimiert - mit dem Ziel, die Streitkräfte der Partner schrittweise an Nato-Standards heranzuführen. NZZ.8./9.8.98


Streit über Brenner-Umweltmaut

Die EU-Kommission will wegen der erhöhten Maut der Österreicher für bestimmte Lkw auf der Brenner Autobahn an Ihrer Absicht, Klage beim EU-Gerichtshof gegen Österreich einzuleiten, festhalten. Grund hierfür ist der Verstoss gegen die EU-Richtlinie zu Mautgebühren, die nur eine Maut in der Höhe der Infrastrukturkosten erlaubt. Österreich verteidigt seine Massnahmen mit der Begründung, dass sie im Sinne des Grünbuches zu "Kostenwahrheit im Verkehr" handeln würden und beim österreichischen Eintritt in die EU beschlossen wurde, die empfindliche Alpenregion von den Auswirkungen des Alpentransits entschieden zu entlasten, was mit den bisherigen EU-Massnahmen nicht geschehen sei. Eine Anpassung der Eurovignette steht seit längerem an. DNR EU-Rundschreiben 8/98.


EM-Homepage

Die Homepage des EM wurde neulich reformiert: Sie finden nun auf unserer Homepage eine Suchmaschine. So können Sie alle Texte des EM finden, die ein bestimmtes Wort enthalten (z.B. Hormon, Frieden, Umwelt, Verkehr, Lastwagen, Tierschutz, usw.). Damit wird die EM-Homepage zu einem richtigen Hausarchiv nicht nur für unsere Leser, sondern auch für Schüler, Studenten, Lehrer und andere, politisch interessierte Bürgerinnen und Bürger. Zuverlässig und schnell finden Sie alle Informationen, die zu einem bestimmten Thema im EM erschienen sind. Ausgebaut wurde auch der Sektor mit den Links. Alle (französischen) Artikel zur EU des Le monde diplomatique der letzten Jahre finden Sie z.B. leicht und mit einem Klick auf unserer Home-page. Links zu EU-Stellen (z.B. Amtsblatt), zu EU-kritischen Organisationen in Europa und in der EU, zu europapolitisch engagierten Gruppierungen in der Schweiz, zum "Integrationsbüro", zum Thema "Demokratie", zum Thema "Umwelt" ergänzen das Angebot, das beständig erweitert wird. Künftig werden zudem regelmässig neue Kurzinfos auf der Homepage zu finden sein. Die Home-Page des EM ist somit nicht nur ein Werbegag, wo die meisten Links ins Leere führen und nichts als Schnee von Gestern zu finden ist. Bei uns entdecken Sie statt Infomüll wirkliche Information.


"Flexibilisierung" und Abstriche bei den Sozialsystemen durch die WWU

Laut einer Studie des Credit Suisse (Mechanik und Dynamik im Euro-Land - Economic Briefings Nr. 9) hängt der langfristige Erfolg der Währungsunion zu einem guten Teil davon ab, ob eine in allen Konjunkturphasen abgestimmte Geld- und Finanzpolitik erreichbar sein wird. Zudem müssten die Arbeitsmärkte flexibilisiert werden, zumal die Mobilität der Arbeitskräfte im EU-Raum gering sei. Nur mit flexiblen Löhnen und Preisen liesse sich Arbeitslosigkeit auf Grund von Nachfrageverschiebungen zwischen den Euro-Ländern im Rahmen einer auf Preisstabilität ausgerichteten Zentralbankpolitik vermeiden. In dem sich verschärfenden Standortwettbewerb dürfte zudem, laut der Studie, der Druck auf die sozialen Sicherungssysteme zunehmen, weshalb "Reformen" nötig würden. NZZ. 7.8.98


Die Probleme mit dem Euro beginnen erst nach dessen Einführung

Professor Lambelet von der Univerisät Lausanne (HEC) wies in einem Interview mit dem Berner Bund (10.8.98) darauf hin, dass die Probleme mit dem Euro erst nach dessen Einführung beginnen werden. "Nehmen wir an, es gebe in einem Land einen Wirtschaftseinbruch, zum Beispiel in Spanien oder Irland. Ein solcher kann künftig nicht mehr mit dem Wechselkurs aufgefangen werden". Frau Nilles, ebenfalls vom Lausanner Prognoseinstitut Créa der HEC unterstrich: "Die wirtschaftliche Entwicklung in den europäischen Ländern verläuft unterschiedlich. Ich frage mich, ob man unter diesen Voraussetzungen die Geldpolitik zentralisieren kann."


Folgen der "Isolation"

Laut Pressemitteilung des Vereins Schweizerischer Maschinen-Industrieller (VSM) "verfestigt sich die seit Mitte 1997 zu beobachtende wirtschaftliche Erholung." Die rund 180 VSM-Meldefirmen meldeten im 2. Quartal 1998 einen weiteren Anstieg der gesamten Auftragseingänge gegenüber der entsprechenden Vorjahresperiode um 7,9%, was ein kumuliertes Wachstum im 1. Halbjahr von 8,8% ergibt. Die Auslandaufträge stiegen in den ersten sechs Monaten des Jahres um 6,3%. Die Einbussen auf den asiatischen Märkten konnten durch das Wachstum der Exportmärkte in West-Europa und in den USA wettgemacht werden. Die Exporte in die EU stiegen um 12,3%. Deutschland als wichtigstes Absatzland nahm um 8,1% mehr Produkte ab. VSM-Pressemitteilung, 24.8.98


Wien will "Festung Europa" abdichten

Österreich schlägt der EU vor, zur Abdichtung der Grenzen gegen Flüchtlinge die Genfer Flüchtlingskonvention zu modifizieren. Wien will die "Schutzgewährung nicht mehr als subjektives Individualrecht, sondern als politisches Angebot des Aufnahmelandes verstanden" wissen. Das bedeutet im Klartext, dass es für Flüchtlinge kein Recht auf Aufnahme mehr geben würde. Schutzsuchende wären auf den "guten Willen der Aufnahmeländer" und deren Willkür angewiesen. Sektionsleiter Matzka, der Österreich in der zuständigen EU-Arbeitsgruppe vertritt, bestritt zwar den Plan zur Abschaffung des "Individualrechts auf Schutzgewährung". Österreich wolle die Genfer Konvention nicht ersetzen sondern nur "ergänzen". Das österreichische "Migrationspapier" lässt keinen Zweifel daran, dass das sozialdemokratisch geführte Ministerium während der österreichischen EU-Präsidentschaft die Koordination der Asylpolitik innerhalb der Gemeinschaft mit dem Ziel einer restriktiveren Handhabung vorantreiben will. Basler Zeitung 2.9.98


Geldwäscherei und Euro

Anlässlich einer Tagung der Financial Action Task Force, der mittlerweile praktisch alle OECD-Staaten sowie Singapur und Hongkong angehören und die ein internationales Netz von Organisationen gegen die Geldwäscherei anstrebt, wurde darauf hingewiesen, dass der Euro der Geldwäscherei Chancen eröffne. Bei dessen Einführung finde eine gewaltige Umstauschaktion statt, die eine einmalige Gelegenheit zum Vertuschen von Spuren biete. Mit der Einführung von 500er-Euro-Scheinen werden zudem die Umtauschaktionen, die oft am Anfang einer heissen Spur stehen, überflüssig. Der Kampf gegen die Geldwäscherei dürfte insgesamt spurenarmer werden. NZZ. 27./28.6.98


EU-Rechnungshof prüft Umsetzung von Umwelt-Richtlinien

Der EU-Rechnungshof prüft im Sonderbericht 3/98 vom 16.6.98 die Durchführung der Abwasserrichtlinie, der Nitratrichtlinie und der Klärschlammrichtlinie und die zur Umsetzung dieser Richtlinien vergebenen EU-Finanzhilfen. Allgemein stellt der Hof eine schlechte Umsetzung der Richtlinien mit starken Verzögerungen fest. So stellt der Hof fest, dass in einigen geprüften, von der EU kofinanzierten Abwasserbehandlungsprojekten die Standards der Abwasserrichtlinie nicht beachtet wurden. Selbst das Funktionieren der gebauten Anlagen ist nicht sichergestellt. So waren zwei von drei finanzierten Anlagen in Galizien (Spanien) nicht funktionstüchtig. In vielen Fällen waren die Kläranlagen einfach nicht richtig an das Kanalnetz angeschlossen oder in ihrer Grösse falsch ausgelegt. Zudem findet in allen eine gewaltige Steigerung der effektiven Projektkosten statt, meist verbunden mit einer grossen Verzögerung der Bauzeiten. In einigen Fällen lagen die effektiven Kosten um 200% höher als die veranschlagten Kosten. Der Hof bemängelt zudem die Inkohärenz der verschiedenen Gemeinschaftspolitiken. Zum Beispiel wäre es für die Nitratproblematik sinnvoll, bestimmte Anbaukulturen (Klee, Luzerne, etc.), in nitratbelasteten Gebieten zu fördern, wie dies von der Nitratrichtlinie gefordert wird. Anderereseits wurde in einem gefährdeten Gebiet im Haushaltsplan 96 55 Mio. ECU an bretonische Landwirte für die Silierung von Mais ausbezahlt, so dass die Landwirte den Anbau von Klee und Luzerne zugunsten von Mais aufgegeben haben.

Weiterhin bemängelt der Rechnungshof die mangelhafte Umsetzung des Verursacherprinzips, die zusätzlich durch die Kofinanzierung von Projekten in Frage gestellt würde. Durch die Kofinanzierung von Projekten zur Erreichung der Umweltziele würden nicht die Hauptverursacher der Verschmutzung belastet, sondern der EU-Steuerzahler. "Jedenfalls sind die Mitgliedstaaten bemüht, von der EU soviel Unterstützung wie möglich zu erhalten, um einerseits die entsprechenden Belastung der öffentlichen Haushalte zu mindern und andererseits die Weitergabe hoher Wasserkosten an ihre Wählerschaft in Grenzen zu halten." (S. 134). DNR EU-Rundschreiben 8/98


Ergebnisarme Energieverhandlungen zwischen Kommission und Eurelectric

Climate Network Europe kritisiert den Stand der nun schon mehrjährigen Verhandlungen der EU-Kommission mit den Vertretern des europäischen Dachverbandes Eurelectric (Eletkrizitätsunternehmungen) bezüglich einer Freiwilligen Vereinbarung zur Energieeffizienz. Die Ergebnisse seien unbedeutend und weit von den ursprünglich anvisierten Zielen entfernt. Bis heute sei es nur zu einer unabhängigen Studie über "regulative Hemmnisse für Energieeffizienzmassnahmen" und einem Versprechen der Industrie, die Nutzung von Energiesparlampen zu fördern, gekommen. DNR EU-Rundschreiben, 8/98.


Abgasvereinbarung

Die EU-Kommission bezeichnet einen Vorschlag der europäischen Automobilindustrie zur Reduktion der CO2-Emissionen von Fahrzeugen von 140g/km für alle Neufahrzeuge bis ins Jahr 2008 für ausreichend. Derzeit liegt der Flottendurchschnitt bei 186g/km. Die EU hat sich ein Ziel von 120g/km gesetzt. Im Jahr 2003 wollen die Autohersteller dieses Reduktionsziel hinsichtlich einer Verschärfung bis zum Jahr 2012 überprüfen. Zu diesem Zeitpunkt will auch die Kommission überprüfen, ob die durchschnittlichen Emissionswerte im Zielbereich liegen: andernfalls würde die Kommission "die Ausarbeitung eines Vorschlags für verbindliche Rechtsvorschriften in Betracht ziehen". Die europäischen Umweltverbände kritisierten die Selbstverpflichtung der Autohersteller aus folgenden Gründen als unzureichend: (1) das Reduktionsziel ist zu niedrig; (2) die Zielwerte beziehen sich lediglich auf den durchschnittlichen Flottenverbrauch und nur auf Neuwagen - der Gesamtausstoss des Autoverkehrs, der sich zunehmend zum grössten Klimaproblem auswächst, ist damit nicht geregelt; (3) statt unverbindlicher Versprechungen der Industrie sind verbindliche Grenzwerte gefragt; (3) es fehlen ausreichende Kontrollmechanismen und Sanktionen für Nichteinhaltung und Trittbrettfahrer. Die Umweltverbände fordern daher, dass die Mitgliedstaaten schnell wirksame und verbindliche Massnahmen zur Eindämmung der CO2-Emissionen von Automobilen ergreifen müssen. Dazu gehören vor allem die emissionsabhängige steuerliche Belastung des Strassenverkehrs sowie Grenzwerte. DNR EU-Rundschreiben, 8/98. (Siehe auch: NZZ. 8./9.8.98)


Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere

Im Juni 1998 hat die EU-Kommission eine Richtlinie zum Schutz von landwirtschaftlichen Nutztieren verabschiedet, die im Januar 2000 in Kraft treten soll. Basis der Richtlinie ist ein Übereinkommen des Europarates aus dem Jahre 1976. Nach 22 Jahren ist ein Grossteil dieses Übereinkommens in rechtlich verbindliche Mindestanforderungen an Zucht und Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren umgesetzt worden. Tierschutzkreise kritisieren, dass die Richtlinie zu vage und zu unverbindlich formuliert sei. Vor allem sei unakzeptabel, dass Zuchtpelztiere den Nutztieren zugeordnet werden, obwohl Pelztiere im Allgemeinen Wildtiere seien, die im Zuchtbetrieb nicht artgerecht gehalten werden können. Anbindehaltung von Rindern und die Haltung im Kastenstand bei Schweinen bleiben grundsätzlich zugelassen. Eine Haltung von Tieren in Drahtkäfigen ist nicht verboten. Die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren in ständiger Dunkelheit soll zwar verboten werden, die Haltung im Dämmerlicht soll aber trotzdem möglich sein, obwohl die Tiere dann an der Ausübung wesentlicher Verhaltensweisen gehindert werden. Das Stallklima (Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Schadgas- und Staubgehalt der Luft) muss nach dem Wortlaut der Richtlinie so geregelt werden, dass die Gesundheit der Tiere nicht gefährdet ist. Grenzwerte werden aber nicht festgehalten. DNR EU-Rundschreiben, 8/98


BRD darf gegen Flugzeuglärm vorgehen

Am 14. Juli hat der EU-Gerichtshof entschieden (C-389/96), dass die Mitgliedstaaten berechtigt sind, strengere Lärmgrenzwerte als EU-rechtlich erforderlich zu erlassen. Damit wurden die bundesdeutsche Gesetzgebung auf diesem Gebiete bestätigt. Begründung: Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt. DNR EU-Rundschreiben 8/98.


Konvention gegen Umweltgifte

Regierungsvertreter aus mehr als 90 Staaten haben sich in der kanadischen Stadt Montréal darauf verständigt, bis zum Jahr 2000 eine Konvention über das weltweite Verbot von zwölf umweltgefährdenden, langlebigen Chemikalien auszuarbeiten. Dabei handelt es sich um Pestizide wie DDT, aber auch Dioxine und polychlorierte Byphenyle (PCB). Fachleute wollen in den kommenden zwei Jahren die Details der Konvention ausarbeiten. Das nächste Treffen soll im Februar 99 in Genf stattfinden. Herstellung und Verwendung der zwölf Gifte ist in den Industrieländern zum grössten Teil verboten, Dioxine und PCB entstehen aber als Nebenprodukte bei der Herstellung anderer Substanzen. Etliche der fraglichen Pestizide werden weiterhin in den Entwicklungsländern eingesetzt, zum Beispiel DDT bei der Malaria-Bekämpfung. Die Entwicklungsländer machten in Montreal denn auch deutlich, dass sie technische und finanzielle Hilfe brauchen, um auf andere Substanzen umzustellen. Basler Zeitung, 6.7.98


EU erlaubt neue Zusatzstoffe für Lebensmittel

Lebensmittel dürfen in der EU künftig mit weiteren Konservierungs-, Verdickungs- und Beschichtungsmitteln behandelt werden. Das EU-Parlament in Strassburg nahm entsprechende Änderungen der Richtlinien über Lebesmittel-Zusatzstoffe an, die in rund einem Jahr in den Mitgliedsländern in Kraft treten. Die Deutsche Hiltrud Breyer, Abgeordnete der Grünen, bezeichnete die Änderung der Richtlinien als Schlag ins Gesicht der europäischen Verbraucher. Nach der Neuregelung drüfen künftig Pfirsiche und Ananas mit Wachs überzogen, Mascarpone mit dem Antibiotikum Nisin haltbar gemacht und Nüsse mit Schwefeldioxid behandelt werden. 17.7.98


Österreich - keine demokratische Republik mehr

Bei einer Tagung der Österreichischen Juristenkommission stellte Karl Korinek, Richter des österreichischen Verfassungsgerichtshofes, klar, dass Österreich nach dem EU-Beitritt nicht mehrt als demokratischer Staat zu betrachten ist. "Es hat eine Gesamtänderung der Bundesverfassung ohne Änderung des Verfassungstextes stattgefunden". In Artikel 1 der Bundesverfassung heisse es noch immer, dass geltendes Recht vom Volk ausgehe. "Das stimmt natürlich nicht mehr", meinte der Richter Korinek. Informationsblatt 162 der "Österreichischen Bewegung gegen den Krieg" (Die Bemerkungen des Richters wurden im Standard vom 23.5.98 rapportiert).


Demokratisierung internationaler Organisationen

Hans Zbinden, SP-Nationalrat, fordert im Pressedienst der SP Massnahmen zur Demokratisierung der internationalen Politik und der internationalen Organisationen, die in ähnliche Richtung zielen wie etwa die von Theresa Herzog-Zimmermann im EM 4/95 gestellten diesbezüglichen Forderungen. Zbinden verlangt: - Weil die Aussenpolitik das Primat über die Aussenwirtschaft hat, gehört das Bundesamt für Aussenwirtschaft BAWI dem EDA zugeordnet. - Die strategischen Vorgaben für die schweizerischen Delegationen in Weltbank, IWF, WTO und OECD sind durch Bundesrat und Parlament zu geben. - Das Erwirken von sozialen, ökologischen und kulturellen Standards muss zu einem Dauerauftrag werden. - Die Vertretung der zivilen Gesellschaft, Verbände, Gewerkschaften, haben mehr an diesen internationalen Regelwerksetzungen zu partizipieren; auch in der Schweiz selbst". SP-Pressedienst, 10.7.98


Deutscher Bundestag - Nein zur direkten Demokratie

Der von Bündnis 90/Die Grünen in den Bundestag eingebrachte "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Volksantrag, Volksbegehren und Volksabstimmung" wurde am 24. Juni in 2. und 3. Lesung abgelehnt. Für den Entwurf stimmten neben den Abgeordneten der Grünen auch die PDS. Ausnahmslos mit Nein votierten die Abgeordneten von CDU, CSU, FDP und SPD. Die SPD hielt sich nicht an ihr ursprüngliches Versprechen, sich der Stimme zu enthalten. In ihrem Wahlprogramm sprechen sich die Sozialdemokraten für die Einführung des bundesweiten Volksentscheids aus. Allerdings lehnten sie den Entwurf der Grünen wegen zu niedriger Hürden ab. Die Anekdote beweist: Macht abtreten ist schwer und Wahlprogramme sind geduldig. (Zeitschrift für Direkte Demokratie, 3. Quartal 1998).


Aarhus - Teilnahme der Öffentlichkeit verankert

An der vierten paneuropäischen Umweltministerkonferenz im dänischen Aarhus haben sich 28 europäische Staaten, die USA und Kanada verpflichtet, das bleihaltige Benzin bis Anfang 2005 aus dem Verkehr zu ziehen und nur noch bleifreies Benzin zuzulassen. In einem weiteren Protokoll wurde von der Konferenz beschlossen, dass die Menge der sogenannten persistenten organischen Schadstoffe (POP) unter das Niveau von 1985 zu senken. Es handelt sich bei den POP um zumeist chemisch stabile und langlebige Insektenvertilgungsmittel und Industriechemikalien. Verabschiedet wurde in Aarhus zudem die demokratiepolitisch wichtige Aarhus-Konvention, die den Zugang der Öffentlichkeit zu umweltrelevanten Daten gewährleisten soll und mit der die Bevölkerung an Entscheiden im Umweltbereich beteiligt wird. Diese Konvention wurde allerdings nicht von allen an der Konferenz beteiligten Staaten unterzeichnet. Deutschland, die meisten Staaten der ehemaligen Sowjetunion, Russland, die USA, Israel und die Türkei etwa unterzeichneten die Konvention nicht. Zu den 37 Unterzeichnerstaaten gehören die baltischen Länder, Kasachstan und die Schweiz. Als ein Hauptmerkmal des Konferenzgeschehens wird von Teilnehmern die grosse Rolle der Nichtregierungsorganisationen betrachtet. Diese Rolle soll in Zukunft noch grösser werden. An der Konferenz von Aarhus haben insgesamt 55 Staaten teilgenommen. Die nächste Konferenz soll 2002 in einem Land der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS) stattfinden. NZZ. 26.6.98


Lomé-Abkommen: Verhandlungsmandat der EU verabschiedet

Am 29. Juni 98 wurde im EU-Ministerrat das Verhandlungsmandat für ein neues Abkommen der EU mit den AKP-Staaten (ehemalige Kolonien von EU-Staaten in Afrika, in der Karibik und im Pazifik) verabschiedet. Kontrovers war bis zuletzt die Frage der künftigen Handelsregelung nach Auslaufen des bisherigen Lomé IV-Abkommens im Februar 2000. Die deutsche Bundesregierung hatte sich vehement für eine Regionalisierung des Abkommens und für eine rasche Marktöffnung der AKP-Staaten für Produkte aus der EU eingesetzt. Die britische Regierung trat demgegenüber dafür ein, dass den AKP-Staaten lange Übergangsfristen gewährt werden, bevor sie sich endgültig dem rauhen Wind des "freien" Welthandels aussetzen müssen.

Das verabschiedete Verhandlungsmandat ist ein relativ unverbindlicher Kompromiss. Konsens zwischen den EU-Staaten bleibt, dass es weiterhin ein Globalabkommen mit allen AKP-Staaten geben soll. In den ersten fünf Jahren Laufzeit des neuen Globalabkommens (2000 - 2005) sollen mit den AKP-Regionen Afrika, der Karibik und dem Pazifik und etwaigen Untergruppierungen jedoch regionale Wirtschafts- und Handelsabkommen abgeschlossen werden. Während in den Papieren der EU-Kommission der Gedanke der regionalen Integration jeweils besonders herausgestellt wurde, räumt das Verhandlungsmandat auch die Möglichkeit ein, Freihandelsabkommen mit Einzelstaaten zu vereinbaren. Bei der Gewichtung von Freihandel und regionaler Integration zeigt sich hier eine Prioritätenverschiebung hin zum auf gegenseitige Marktöffnung beruhenden Freihandel. Die ärmsten Länder sollen zwar von dieser Verpflichtung ausgenommen sein und die EU stellt bezüglich Dauer der Übergangszeit und Asymmetrie der Marktöffnung Flexibilität in Aussicht. Trotzdem wird an der Formulierung des Mandats unmissverständlich klar, dass die WTO und deren Regeln die massgebliche Richtschnur des neuen Abkommens darstellen. Diese Ausrichtung kann neue Armut in den schwächsten AKP-Staaten bedeuten. Staaten wie Angola oder Malawi werden nach Einführung des reziproken Freihandels "besondere Anpassungsanstrengungen" (Originalton) unternehmen müssen.

Während der Mandatstext überall dort konkret wird, wo es um eine weitere Liberalisierung oder um den Schutz von Eigentumsrechten bei Investitionen, Markennamen oder Patenten geht, bleibt er in den Bereichen "soziale Standards" und "Umweltschutz", also dort wo es um den Ausgleich der Gefahren der Globalisierung geht, allgemein und schwammig. DNR EU-Rundschreiben, 8/98.


Konstituierung des Europäischen Gerichtshofes

Nachdem der Europarat der Schaffung eines ständigen Gerichtshofes für Menschenrechte zugestimmt hatte, wurden durch die parlamentarische Versammlung des Europarates die vierzig Richter - je einen pro Land - gewählt. Daraufhin konstituierte sich der Gerichtshof, indem er u.a. den Basler Völkerrechtler Luzius Wildhaber zum Präsidenten wählte. Laut Wildhaber wird es in nächster Zeit darum gehen, ein Gericht mit einer eigenen Kultur, einem "esprit de corps" zu schaffen, der dazu führe, dass sich die vierzig je aus einem anderen Land stammenden Richter primär dem Gerichtshof verbunden und verantwortlich fühlen, um eine einheitliche Rechtssprechung zu verwirklichen. Dies dürfte bei vierzig Richtern aus ebenso vielen Ländern mit zum Teil recht unterschiedlicher Rechtskultur kein leichtes Unterfangen sein. Die Strukturen des neuen Gerichtshofes sind allerdings auf eine einheitliche Rechtsprechung angelegt - unterschiedliche Menschenrechts-Standards sind nicht vorgesehen. NZZ. 17.6.98.


Ständiger internationaler Strafgerichtshof (IStGH)

Nach mehrjährigen Vorbereitungen und Verhandlungen ist am 17. Juli in Rom ein multilateraler Vertrag zur Schaffung eines ständigen internationalen Strafgerichtshofs geschlossen worden. In der Schlussabstimmung wurde der Text, auch "Statut" genannt, mit 120 gegen 7 (China, Jemen, Irak, Israel, Katar, Libyen, USA) Stimmen und bei 21 Enthaltungen angenommen. Der ständige Strafgerichtshof soll Einzelpersonen aburteilen, die sich des Völkermords oder anderer Verbrechen gegen die Menschheit und die Menschlichkeit schuldig machten. Der Strafgerichtshof wurde durch eine Gruppe von mittelgrossen und kleinen Ländern, hauptsächlich aus Europa, Afrika und Lateinamerika - die Gruppe der "Gleichgesinnten" -, welche an der Römer Konferenz ungefähr 60 Mitglieder umfasste, darunter auch die Schweiz. Obschon einige Staaten die Aufnahme von Tatbeständen wie Drogenhandel, Terrorismus und Waffenhandel in den Katalog der vom IStGH zu beurteilenden Strafbestände befürworteten, war man sich weitgehend einig, nur Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, welche bereits zum Kern der in Nürnberg und Tokyo geahndeten Vergehen gehört hatten, dem Gerichtshof zu unterstellen.

Diese Straftaten werden im neuen Statut genau umschrieben. Die obligatorische Gerichtsbarkeit des IStGH bechränkt sich auf Taten, welche auf dem Gebiet eines Vertragsstaates oder von Angehörigen eines solchen Staates begangen wurden. Auf Betreiben der Gruppe der "Gleichgesinnten" und mit Unterstützung von zahlreichen NGO's wurde dem Ankläger das Recht zur unabhängigen Anklageerhebung eingeräumt; um mutwilligen Verfahren zuvorzukommen, kann die Anklageerhebung allerdings schon im Anfangsstadium durch ein Organ des IStGH - eine Art Anklagekammer - überprüft und gegebenenfalls unterbunden werden. Die Schaffung des IStGH erfolgte trotz erbittertem Widerstand der USA. Die Schweiz hat das Statut des neuen Gerichtshofes am 18. Juli 1998 unterzeichnet. Der IStGH kann nach Ratifikation durch 60 Staaten seine Arbeit in Den Haag aufnehmen (NZZ. 8./9. 8. 98). Dies beweist - um gegen die USA verbindliche internationale Regelungen zum Schutz der Menschenrechte durchzusetzen, brauchen Klein- und Mittelstaaten keine Supermächte zu schaffen. Es genügt, sich über Zielsetzungen einig zu werden und diese konsequent zu verfolgen.

Die Schaffung des Strafgerichtshofes zeigte zudem, dass Nichtregierungsorganisationen (NGO's) durchaus eine aktive Rolle übernehmen können. Die in einer Koalition zusammengefasten fast 800 NGO's nahmen zu Recht für sich in Anspruch, massgeblich an der Ausgestaltung des Gerichtshofes beteiligt gewesen zu sein. Basler Zeitung 18.7.98


Das Zitat

"Jeder erfahrene Eurokrat weiss, mit welcher Skrupellosigkeit die Regierungen ihre Eigeninteressen [in der EU ]üdurchzuboxen versuchen. Hart fordernde Regierungen richten erheblichen Flurschaden an. Die Klügeren unter den Regierungen können den günstigsten Zeitpunkt mit der Geduld des Jägers abwarten. Die ganz Klugen verstehen es, ihr Anliegen zum richtigen Zeitpunkt als europäisches Interesse anzumelden." (Marcell von Donat, Kommissionabeamter i.R., EUmagazin 9/98, S. 7)


Agenda 2000 und der Süden

Die Agenda 2000 nimmt in ihrem landwirtschaftlichen Teil keinen Bezug auf die Hungerproblematik. Dabei gibt es einige Bereiche, in denen die EU-Landwirtschaft und die Agrar- und Handelspolitik sehr wohl die Ernährungssicherung in den "Entwicklungsländern" beeinflussen, und zwar negativ: • die subventionierten Agrarexporte stören immer wieder das Marktgleichgewicht auf lokalen Märkten und verzerren den Weltmarktpreis nach unten.
• Der Marktzugang ist für Entwicklungsländer im Agrarbereich nach wie vor stark eingeschränkt, wozu in der Agenda 2000 keine Verbesserung vorgesehen ist
• Die Zollprogression für verarbeitete Produkte behindert den Aufbau von Verarbeitungsstätten in Entwiclungsländern
• Die sehr energieintensive EU-Landwirtschaft verbraucht in hohem Masse Ressourcen, eigene wie solche aus Entwicklungsländern (z.B. in Form von Futtermittelimporten). DNR EU-Rundschreiben, 7/98


EU-Fördermittel eingefroren

In Österreich und Spanien wurden EU-Gelder u.a. auch in je ein Projekt investiert, das Frauen beim Ausstieg aus der Prostitution half. Die inzwischen abgewählte konservative britische Regierung war der Meinung, solche Förderungen seien nicht Sache der EU, gesetzlich nicht abgedeckt und ging zum EU-Gerichtshof. Dieser entschied am 15.5.98, dass nur "unbedeutende" Projekte ohne gesetzliche Basis durchgeführt werden könnten. Für die EU-Kommission war dieses Urteil Anlass, alle Budgetlinien einzufrieren, die noch keine gesetzliche Basis haben. Betroffen sind u.a. Hunderte von Projekten von NGOs im Bereich Entwicklungshilfe, Antirassismus, Armutsbekämpfung, das Landminenprojekt und Unterstützungen für Minderheiten. Insgesamt werden Mittel in der Höhe von öS 5,5 Milliarden (*(ca. 650 Mio sFr.)gesperrt. Für viele Initiativen bedeutet dieser Beschluss den Ruin (Planet 6/98). Beachtet werden muss bei der Affäre, dass die EU-Kommission die Gelder bisher nicht aus purem Idealismus spendete. Durch die Finanzierung von NGOs können diese wirksam gegen die Entwicklung einer EU-kritischen Haltung geimpft werden - selbst wenn der Geldsegen nicht explizit an eine pro-EU-Haltung geknüpft ist.

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