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Kurzinfos Juli 2019



Freihandel mit Folgen

Mit Applaus begrüßt die deutsche Exportindustrie die Einigung auf ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem südamerikanischen Staatenbund Mercosur. Das Abkommen, das Ende vergangener Woche nach 20 Jahre währenden Verhandlungen fertiggestellt wurde, senkt die Zölle dramatisch, mit denen die vier Mitgliedstaaten des Mercosur, darunter Brasilien, bislang ihre Industrie schützten. Es öffnet die Länder damit für Exporteure aus der EU. Die EU-Kommission spricht von Zolleinsparungen in Höhe von vier Milliarden Euro. Ein guter Teil davon wird den größten Mercosur-Lieferanten der EU, deutschen Unternehmen, zugute kommen. Umgekehrt öffnet das Abkommen die Agrarmärkte der EU für die südamerikanische Agrarindustrie - zum Schaden insbesondere französischer und irischer Bauern. Tatsächlich hat Berlin das Abkommen gegen Widerstand aus Paris durchgesetzt. Protest wird auch in Südamerika laut: Dort warnen Gewerkschaften vor einem "Todesurteil" für die einheimische Industrie und der Reduktion des Mercosur auf einen kolonialen Status als Rohstofflieferant der EU und Absatzmarkt für europäische Konzerne.

Die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem südamerikanischen Staatenbund Mercosur [1], die schon vor rund 20 Jahren aufgenommen worden waren, haben Ende vergangener Woche zum Erfolg geführt. Beide Seiten einigten sich auf einen Vertragstext, der die Zölle auf beiden Seiten des Atlantiks dramatisch senkt und damit dem Handel einen gewaltigen Schub verleihen soll. Die EU hat bereits Freihandelsvereinbarungen mit zahlreichen Ländern und regionalen Zusammenschlüssen in Lateinamerika geschlossen.[2] Dem neuen Abkommen mit dem Mercosur kommt allerdings - neben demjenigen mit Mexiko - spezielle Bedeutung zu. Ist Mexiko für die EU nicht nur als Absatzmarkt interessant - seine Einwohnerzahl ist die zweithöchste unter den Ländern Lateinamerikas -, sondern vor allem als Produktionsstandort für Verkäufe in die USA, so ragt der Mercosur ebenfalls wegen seiner Marktgröße, aber auch wegen seiner politischen Rolle heraus. Brasilien, das die größte Bevölkerung ganz Lateinamerikas verzeichnet, erarbeitet gut drei Viertel der gesamten Wirtschaftsleistung des Mercosur und strebt nicht nur ökonomisch, sondern auch politisch eine Führungsposition in Südamerika an.

Auf Seiten der EU erhoffen sich von dem Abkommen vor allem Industrieunternehmen steigende Profite. Der Mercosur hat seine Wirtschaft bislang mit relativ hohen Zöllen geschützt; so liegen die Zölle für die Einfuhr von Autos bei 35 Prozent, für Autoteile bei 14 bis 18 Prozent, für Maschinen bei 14 bis 20 Prozent.[3] Laut Schätzung der EU-Kommission können Unternehmen aus der EU nach dem Inkrafttreten des Vertrages und der damit verbundenen Abschaffung der Zölle bis zu vier Milliarden Euro jährlich sparen. Vor allem aber werden sie in die Lage versetzt, ihre Produkte in den Mercosur-Staaten günstiger anzubieten und Konkurrenten zu verdrängen. Der größte Lieferant des Mercosur in der EU ist die Bundesrepublik; entsprechend können deutsche Unternehmen als Hauptprofiteure des Freihandelsabkommens gelten, zumal die deutsche Industrie seit Jahrzehnten eine starke Stellung nicht zuletzt in Brasilien hält - so etwa in der Industriemetropole São Paulo.[4] Exportzuwächse erhofft sich insbesondere die Kfz-Branche. Dies betrifft zum einen die Lieferung von Fahrzeugen vor allem auf den schnell wachsenden brasilianischen Automarkt, daneben aber auch den Export von Autoteilen an Fabriken im Mercosur, darunter VW do Brasil und Mercedes-Benz Argentina. Deutschland ist - nach China und vor den USA - Brasiliens zweitwichtigster Kfz-Zulieferer.[5]

Im Mercosur wiederum rechnet vor allem die Agrarbranche mit einer deutlichen Steigerung ihrer Exporte. Dies betrifft insbesondere die Ausfuhr von Soja, Rindfleisch, Geflügel und Zucker. Zwar stellt die EU, soweit bislang bekannt, bei bestimmten landwirtschaftlichen Produkten nur eine quotierte Menge tatsächlich zollfrei und erhebt Abgaben auf darüber hinaus gehende Lieferungen. Dennoch wird mit einem erheblichen Anstieg agrarischer Mercosur-Exporte gerechnet. Faktisch führt dies aller Voraussicht nach zu einer Stärkung der Rolle des Mercosur als Rohstoff- und Agrarlieferant der EU, während gleichzeitig die Industrie des Mercosur - soweit vorhanden - unter wachsenden Konkurrenzdruck gerät. Südamerikanische Kritiker warnen bereits ausdrücklich, das Freihandelsabkommen werde "katastrophale Auswirkungen" haben; es könne sich als "Todesurteil für unsere Industrie" erweisen, heißt es in einer Erklärung von insgesamt 20 Gewerkschaften aus den Mercosur-Staaten und Chile.[6] Tatsächlich ist die Vereinbarung geeignet, den Mercosur auf eine klassisch koloniale Stellung festzulegen - als Absatzmarkt für EU-Industrieprodukte und Lieferant von Rohstoffen.

Innerhalb der EU hat das Freihandelsabkommen alte Risse offengelegt und die Spannungen in der Union weiter erhöht. Ausdrücklich unterstützt worden ist die Einigung auf den Vertrag vor allem von Deutschland, dessen Industrie die größten Profite erwartet. Explizit befürwortet wird die Vereinbarung außerdem von Spanien und Portugal [7], die von den historischen Bindungen an ihre ehemaligen Kolonien zu profitieren hoffen. Scharf kritisiert ist das von der EU-Kommission ausgehandelte Abkommen allerdings von EU-Staaten, deren Landwirtschaft durch die Konkurrenz aus dem Mercosur erhebliche Einbußen zu erleiden droht; vor allem Frankreich und Irland haben sich deshalb energisch um klare Änderungen an dem Vertrag bemüht. Durchgesetzt hat sich letzten Endes die deutsche Position. Für Frankreich schmerzlich ist nicht nur die erneute Niederlage im Machtkampf gegen die Bundesrepublik, sondern auch, dass Berlin Madrid, mit dem Paris manches Interesse teilt, in Sachen Mercosur auf seine Seite gezogen hat. Freilich muss das Abkommen noch vom Europaparlament und von den nationalen Parlamenten abgesegnet werden. Widerstände sind dabei nicht ausgeschlossen.

Scharfer Protest kommt zudem von zahlreichen europäischen Nicht-Regierungsorganisationen. Die Kritik gründet sich zum einen darauf, dass das Freihandelsabkommen nicht zuletzt mit Brasiliens ultrarechtem Präsidenten Jair Messias Bolsonaro ausgehandelt wurde. Bolsonaro hatte unter anderem angekündigt, der Polizei beim Schusswaffengebrauch zur Kriminalitätsbekämpfung völlig freie Hand zu lassen. Tatsächlich nehmen die Polizeimorde mittlerweile dramatisch zu. Allein in Rio de Janeiro, wo ein Anhänger des Präsidenten als Gouverneur amtiert, wurden in den ersten vier Monaten 2019 558 Menschen von Polizisten umgebracht - mehr als je zuvor.[8] Im Mai gingen mit 171 Todesopfern 32,2 Prozent aller Morde in Rio auf das Konto der Polizei - auch dies ein Rekord.[9] Andererseits knüpft die Kritik daran an, dass Bolsonaro nicht nur Vertretern der Agrarindustrie wichtige Posten in seinem Kabinett verschafft hat, sondern auch systematisch Schutzrechte der indigenen Bevölkerungsteile niederreißt, um Agrarkonzernen den Zugriff auf noch nicht industriell genutzte Territorien zu erleichtern. Indem das Freihandelsabkommen EU/Mercosur den brasilianischen Agrarexport befeuere, könne es dazu führen, dass nicht nur noch mehr Regenwald abgeholzt werde, sondern auch Übergriffe auf indigene Bevölkerungsgruppen zunähmen, lautet die Befürchtung. Die EU, so heißt es, dürfe sich nicht zu Bolsonaros Komplizin machen. Genau das tut sie, tritt das nun ausgehandelte Freihandelsabkommen in Kraft. www.german-foreign-policy, 02. Juli 2019, https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/7982/
[1] Dem Mercosur gehören Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay als Vollmitglieder an. Die Mitgliedschaft Venezuelas ist dauerhaft suspendiert. Bolivien befindet sich im Beitrittsprozess.
[2] Die EU unterhält Freihandelsvereinbarungen mit Mexiko, mit Zentralamerika (Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Panama), mit 15 Staaten der Karibik, mit Teilen der Andengemeinschaft (Kolumbien, Peru, Ecuador) und mit Chile.
[3] Darum geht es im Freihandelsvertrag mit Mercosur. Frankfurter Allgemeine Zeitung 01.07.2019.

[4] S. dazu Der Chicago Boy und sein Präsident.
[5] Branche kompakt: Brasiliens Kfz-Markt auf Erholungskurs. gtai.de 27.02.2019.
[6] Marta Andujo: Nach der Euphorie kommt Kritik am EU-Mercosur-Freihandelsabkommen. amerika21.de 01.07.2019.
[7] Christoph G. Schmutz: Unterhändler ringen um ein Handelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten. nzz.ch 27.06.2019.
[8] Número de mortos pela polícia aumenta no Rio. metropoles.com 05.06.2019.
[9] Polícia do RJ cometeu 1 em cada 3 homicídios no estado em maio. otempo.com.br 28.06.2019.


People's Climate Case: EU-Gericht weist Klimaklage ab

Wie die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch sowie das Climate Action Network (CAN) Europe im Mai mitteilten, hat das Gericht der EU (EuG) in seinem Urteil eine Klimaklage für unzulässig erklärt. Als Begründung führte das Gericht an, dass die Kläger Innen aufgrund mangelnder individueller Betroffenheit nicht befugt seien, die Klimapolitik der EU vor Gericht anzufechten.

Die zehn Familien aus Europa, Kenia und Fidschi sowie ein samischer Jugendverband aus Schweden wollen mit ihrer Klage erreichen, dass die beiden gesetzgebenden EU-Institutionen, also das EU-Parlament und der Ministerrat, die EU-Klimaziele für 2030 deutlich erhöhen. Eine C02-Reduktion von 40 Prozent sei zu wenig, um die Klimakrise einzudämmen und die Grundrechte auf Leben, Gesundheit, Beruf und Eigentum zu schützen. Sowohl EU-Parlament als auch –Rat hatten im Oktober 2018 auf die Klage mit einem Antrag auf Klageabweisung wegen Unzulässigkeit reagiert, ohne sich mit den Forderungen nach der Notwendigkeit und Machbarkeit einer ambitionierteren Klimaschutzpolitik auseinanderzusetzen. Diesem Antrag gab das Gericht statt. Die Kläger Innen wollen beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Revision gegen das EuG-Urteil einlegen. Umwelt Aktuell, Juli 2019, S. 11; People's Climate Case: www.peoplesclimatecase.caneurope.org/de


Schweizer zitieren den EU-Botschafter

Im Juli hat das Aussendepartement (EDA) eine diplomatische Sanktionsmassnahme ergriffen – und den Botschafter der EU in der Schweiz, Michael Matthiessen, zu sich zitiert. Staatssekretär Roberto Balzaretti habe den EU-Botschafter «zu einem Gespräch einbestellt», bestätigt das EDA auf Anfrage. Dabei habe Balzaretti gegenüber dem Botschafter «das Unverständnis und die Missbilligung der Schweiz über den Entscheid der Europäischen Kommission, die Äquivalenz der Schweizer Börse nicht zu verlängern, zum Ausdruck gebracht».

Seit Anfang Juli anerkennt die EU die Schweizer Börse nicht mehr als gleichwertig. Es handelt sich dabei um eine Strafaktion, weil die Schweiz bisher dem Rahmenabkommen mit der EU nicht zustimmen wollte.

Bei Schweizer Politikern stösst die Einbestellung des EU-Botschafters auf Zuspruch. CVP-Fraktionschef Filippo Lombardi findet die Eskalation zwar schade. «Die Schweiz hat diese Situation aber nicht gewählt.» EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker habe zuletzt beleidigt auf die langen Mitwirkungs- und Entscheidungsverfahren in der Schweiz reagiert. Und es sei die EU-Kommission gewesen, welche die Börsenäquivalenz nicht verlängert habe. Lombardi spricht von einer «offensichtlichen Diskriminierung der Schweiz». Dies habe das EDA der EU klar mitteilen müssen. Martin Naef, SP-Nationalrat und Co-Präsident der Neuen Europäischen Bewegung (Nebs), bezeichnet die Zitierung des Botschafters als «scharfe Reaktion der Schweiz». Naef hätte sich gewünscht, dass es nicht so weit käme. «Dies zeigt, wo der Dialog zwischen der Schweiz und der EU angekommen ist.» Für FDP-Fraktionschef Beat Walti befindet sich die Verhandlungskultur zwischen der Schweiz und der EU mittlerweile auf «bescheidenem Niveau». Die EU habe in einer «wirklich technischen Frage sachlich nicht haltbar einfach die Muskeln spielen lassen». Es sei deshalb richtig, dass dies der EU «klar kommuniziert» wurde.

Allerdings hat sich Botschafter Matthiessen von der Einbestellung offensichtlich nicht beeindrucken lassen. Sonst hätte er sich diese Woche an einem Podiumsgespräch nicht zur Aussage hinreissen lassen: Wer nicht am Tisch sitze, komme auf die Speisekarte. Sonntagszeitung, Sonntag 14. Juli 2019, S. 29.


Verfassungsrichter lehnen die Beschwerden gegen die Europäische Bankenunion ab

Eine gemeinsame Bankenaufsicht bei der EZB und eine einheitliche Bankenabwicklung im Insolvenzfall sollen die Euro-Zone krisenfest machen. Dazu soll ein Notfallfonds kostspielige Rettungsaktionen der Steuerzahler für marode Geldhäuser verhindern. Das deutsche Bundesverfassungsgericht gibt diesem System nun seinen Segen. Aber die Richter machten gewisse Einschränkungen.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat einmal mehr eine Einordnung Deutschlands in die europäische Kompetenzordnung durch Massnahmen der Bundesregierung gutgeheissen und zwei entsprechende Verfassungsbeschwerden gegen die Bankenunion abgewiesen. Es bleibt damit seiner EU-freundlichen Rechtsprechung treu. Die Teilnahme Deutschlands an der Europäischen Bankenunion verstosse nicht gegen das Grundgesetz. Zwar würden die Regelungen der Bankenunion den vorgegebenen Rechtsrahmen weitgehend ausschöpfen, ihn aber nicht überschreiten, sagte Andreas Vosskuhle, der Präsident des BVerfG, am Dienstag, den 31. Juli 2019 bei der Urteilsverkündung des Zweiten Senats in Karlsruhe. Die Teilnahme Deutschlands an der Bankenunion ist im Sinn der Interpretation des Gerichts unter gewissen Einschränkungen von den Europäischen Verträgen gedeckt. Wichtig für die Entscheidung war dabei unter anderem, dass die Bankenaufsicht nicht vollständig an die Europäische Zentralbank (EZB) übertragen worden ist.

Die Bankenunion beruht auf drei Säulen, der einheitlichen Bankenaufsicht, der einheitlichen Bankenabwicklung und der gemeinsamen Einlagensicherung (Edis). Die einheitliche Aufsicht (Single Supervisory Mechanism, SSM) über «signifikante Banken» (Grossbanken) wurde im Euro-Raum in den letzten Jahren von nationalen Behörden auf die EZB übertragen. Die einheitliche Abwicklung (Single Resolution Mechanism, SRM) eines signifikanten Instituts kommt im Fall der Insolvenz zum Einsatz. Dazu wurde mit dem Single Resolution Board (SRB) eine Agentur der EU geschaffen, die sich um die Abwicklung insolventer Banken kümmert. Der Abwicklungsmechanismus wird ergänzt durch einen einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund, SRF). Dieser ist seit dem Jahr 2016 im Aufbau und soll innerhalb von acht Jahren rund 1% der gedeckten Einlagen aller teilnehmenden Banken in den Mitgliedsstaaten der Bankenunion enthalten.

Im Rahmen der Errichtung dieser drei Säulen wurden wie erwähnt also immer mehr Kompetenzen von nationalen Behörden auf europäische Institutionen wie die EZB und das SRB verlagert. Die sechs Kläger um den Prozessbevollmächtigten und Wirtschaftspolitik-Experten Markus C. Kerber hatten in der mündlichen Verhandlung Ende 2018 vor allem drei Punkte in ihren Beschwerden geltend gemacht: Erstens würden durch die Bankenunion nationale Aufsichtsrechte ohne ausreichende Grundlagen in den EU-Verträgen beschränkt («ultra vires»), wogegen die Haftungsrisiken für die nationalen Steuerzahler steigen würden. Dieser Vorgang gefährde – zweitens – auch die Finanzstabilität in Deutschland. Die Finanzstabilität wiederum sei jedoch eine nationale Pflichtaufgabe, auf die ein Grundanspruch der Bürger gegenüber dem Staat bestehe. Die Finanzstabilität sei somit letztlich ein Teil der Eigentumsgarantie, die der Staat den Bürgern gebe. Drittens waren die Kläger der Meinung, dass die von den Kreditinstituten im Rahmen der Bankenunion verlangte Zwangsabgabe zugunsten des Bankenrestrukturierungsfonds SRF eine Steuer sei, welche die EU nicht erheben dürfe.

Die Richter haben sich der Sichtweise der Kläger jedoch nicht angeschlossen. Die Verordnung zur einheitlichen Bankenaufsicht überschreite jedenfalls «nicht in offensichtlicher Weise» die rechtliche Grundlage in den EU-Verträgen (Art. 127 Abs. 6 AEUV). Die Aufsicht über die Kreditinstitute sei der EZB nämlich nicht vollständig übertragen worden, und zudem seien umfangreiche Befugnisse bei den nationalen Aufsichtsbehörden verblieben. Das gelte beispielsweise auch für die Aufsicht über kleine und mittlere Banken. Auch durch die Errichtung und Kompetenzausstattung der einheitlichen Abwicklungsbehörde (SRB) als Agentur der EU liege keine «offensichtliche Kompetenzüberschreitung» vor, wenngleich das Verfassungsgericht hier Bedenken hegt. Deshalb weist das Gericht darauf hin, dass die Abwicklungsbehörde ihre zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse strikt beachten müsse. Soweit die Gründung von unabhängigen Agenturen (wie der Bankenabwicklungsbehörde) auf Ausnahmefälle beschränkt bleibe, sei die geschützte Verfassungsidentität des Grundgesetzes (Art. 79 Abs. 3) nicht berührt.

Eine gewisse Senkung des demokratischen Legitimationsniveaus durch die Verordnung über die einheitliche Bankenaufsicht wird nach Ansicht des Gerichts durch Transparenzanforderungen sowie Berichts- und Rechenschaftspflichten gegenüber den nationalen Parlamenten ein Stück weit ausgeglichen. Auch die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages durch die Bankenabgabe sieht das höchste deutsche Gericht nicht in verfassungsrechtlicher Weise beeinträchtigt. Eine offensichtliche Überschreitung der Kompetenz im Rahmen der Binnenmarktharmonisierung durch die Verordnung zur einheitlichen Bankenaufsicht liege nicht vor.

Finanzstaatssekretär Jörg Kukies sah die Rechtsauffassung der Bundesregierung nach der Urteilsverkündung bestätigt. Die Verlagerung von Kompetenzen an die EZB sei richtig und sachgemäss gewesen. Letztlich solle die Bankenunion ja die deutschen Steuerzahler vor der Rettung von Banken mit Steuergeldern schützen. Der Kläger und Prozessbevollmächtigte Markus Kerber sieht die Finanzstabilität in Deutschland jedoch gerade durch die Bankenunion gefährdet. Er lobte zwar, dass das Gericht den Bedenken der Kläger in dem umfangreichen Urteil Rechnung getragen habe. Doch durch die extrem EU-freundliche Rechtsprechung werde die Demokratie in Deutschland auf dem Altar „Europas“ geopfert. NZZ, 31. Juli 2019, S. 19


EU signalisiert harten Kurs beim Zugang zu ihren Finanzmärkten

Der Zugang zu den EU-Finanzmärkten über Äquivalenzbeschlüsse ist weder für die Schweiz noch für das Post-Brexit-Grossbritannien ein Spaziergang, wie ein Papier der EU-Kommission zeigt. Erstmals haben zudem fünf weitere Drittstaaten eine Gleichwertigkeitsanerkennung im Bereich Rating-Agenturen verloren.

Drittstaaten wie die Schweiz – und wohl bald auch Grossbritannien – müssen sich auf einen harten Kurs der EU beim Zugang zu ihren Finanzdienstleistungsmärkten einstellen. Diesen Eindruck vermittelt zumindest ein am Montag, den 29. Juli 2019 veröffentlichtes Strategiepapier der EU-Kommission, in dem diese eine Bilanz ihres Vorgehens bei der Anerkennung der Gleichwertigkeit von Finanzdienstleistungs-Vorschriften von Drittstaaten zieht und ihre künftige einschlägige Politik umreisst. Dabei betont sie unter anderem, dass es bei den Gleichwertigkeitsbeschlüssen um eine unilaterale Massnahme gehe, auf die selbst bei Erfüllung der Kriterien kein automatisches Recht bestehe.

Auch hebt die Kommission hervor, dass sie und die drei EU-Aufsichtsbehörden für Börsen, Versicherungen und Banken nach solchen Beschlüssen die Lage in den entsprechenden Ländern weiter beobachten würden, um sicherzugehen, dass die Anforderungen weiterhin erfüllt würden. Und wie zur Illustration hat Brüssel gleichentags bestehende Gleichwertigkeitsbeschlüsse im Bereich Kreditrating-Agenturen für Argentinien, Australien, Brasilien, Kanada und Singapur aufgehoben. Es ist das erste Mal, dass solche Beschlüsse wieder aufgehoben wurden. Worum geht es bei der Gleichwertigkeit? Viele gesetzliche EU-Regelungen für den Finanzsektor enthalten Drittstaaten-Regime, also Vorgaben zum Umgang mit Drittstaaten. Diese stellen häufig auf Gleichwertigkeitsbeschlüsse (Äquivalenzentscheide) ab: Wird der Rechts- oder Aufsichtsrahmen eines Drittlands von der EU-Kommission in einem bestimmten Bereich als gleichwertig mit jenem der EU anerkannt, erhalten Akteure aus diesem Staat vereinfachten Zugang zu EU-Märkten, oder EU-Akteure können Dienste in diesem Staat ebenso nutzen wie in der EU. Damit sollen Risiken durch grenzüberschreitende Tätigkeiten kontrolliert werden, und zugleich sollen solche Aktivitäten dort, wo Gleichwertigkeit gegeben ist, erleichtert werden.

In der Schweiz hat vor allem die Börsenäquivalenz, die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Schweizer Börsenregulierung, hohe Wellen geschlagen. Die EU hat die Börsenäquivalenz im Ringen um das Rahmenabkommen nur befristet gewährt und Ende Juni auslaufen lassen. Doch insgesamt enthält das Finanzdienstleistungsrecht der EU rund 40 Vorschriften, die der Kommission Gleichwertigkeitsbeschlüsse ermöglichen. Bisher hat sie über 280 solche Entscheide für mehr als 30 Drittstaaten getroffen. Dabei geht es stets um Einzelfallbeschlüsse für bestimmte, begrenzte Bereiche. In vielen dieser Sektoren haben auch Schweizer Anbieter vitale Interessen.

Die Aberkennung der Gleichwertigkeit der Regulierung von Rating-Agenturen begründet die Kommission damit, dass die betroffenen fünf Staaten die Standards für solche Agenturen seit der Verschärfung der einschlägigen EU-Vorschriften im Jahr 2013 nicht mehr erfüllten. Die EU hat damals unter anderem verfügt, dass Agenturen in einem Jahreskalender im Voraus Termine für unverlangte Länderbewertungen festlegen müssen.

Damit reagierte sie auf Erfahrungen während der Schuldenkrise, als Länder-Ratings überraschend kurz vor Hilfsbeschlüssen revidiert wurden. Die fünf Drittstaaten hätten nach Gesprächen mit Brüssel entschieden, ihre Vorschriften angesichts des begrenzten Umfangs der betroffenen Aktivitäten nicht anzupassen, teilte die Kommission nun mit.

In der Tat ist die praktische Bedeutung der Aberkennung wohl begrenzt, da die drei international dominierenden Rating-Agenturen alle in den USA ansässig sind und die US-Regulierung weiterhin als gleichwertig gilt. Von einiger Bedeutung ist zwar auch die kanadische Agentur DBRS. Doch diese teilte auf Anfrage mit, der Entscheid werde keinen Einfluss auf ihr Geschäft haben. Ihre Agenturen in den USA und Kanada könnten weiterhin Ratings erstellen, die dann durch die in der EU registrierten DBRS-Agenturen bestätigt würden und damit auch in der EU verwendet werden könnten. Tatsächlich sieht das EU-Recht eine solche Möglichkeit vor.

Gleichwohl hat die erstmalige Aberkennung von Gleichwertigkeiten Signalwirkung: Sie zeigt, dass das Gleichwertigkeitsregime keine Sicherheit auf Dauer bieten kann. Noch wichtiger ist aber ein Hinweis in der Mitteilung vom 28. Juli 19, wonach das Regime einem Drittstaat weder das Recht gewähre, überhaupt bewertet zu werden, noch das Recht, Gleichwertigkeit gewährt zu erhalten – selbst wenn die relevanten Kriterien erfüllt seien.

Bei der Beurteilung werde auch der «politische Gesamtkontext» bewertet, hielt die Kommission weiter fest. All dies zeigt, dass diese auch künftig einen enormen Ermessensspielraum beanspruchen will. Gegenüber der Schweiz hat die Kommission diesen bereits genutzt (oder aus Berner Sicht eher missbraucht), um Druck beim sachfremden Thema Rahmenabkommen auszuüben. Ähnliches könnte bald auch Grossbritannien blühen, das nach dem Brexit ebenfalls auf Gleichwertigkeitsbeschlüsse angewiesen sein wird. NZZ, 30. Juli 2019, S. 21.


Nachhaltigkeitsberichterstattung: Brüsseler Lücken

Der EU-Rechnungshof (ECA) hat die EU-Kommission für ihre Berichterstattung in Sachen Nachhaltigkeit kritisiert. Es werde nicht deutlich, wie der EU-Haushalt und die Politikbereiche zur Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele beitragen. Laut der Analyse "Nachhaltigkeitsberichterstattung: eine Bestandsaufnahme bei den Organen, Einrichtungen und Agenturen der EU" sind "die Voraussetzungen für eine aussagekräftige Nachhaltigkeitsberichterstattung auf EU-Ebene weitgehend noch nicht vorhanden. Die Prüferinnen empfehlen, dass die EU rasch eine Strategie für die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung erarbeite. Zudem müssen Nachhaltigkeit und die Sustainable Development Goals (SDGs) in den EU-Haushalt und die Leistungspläne einbezogen werden. Darüber hinaus müsse die Nachhaltigkeitsberichterstattung in allen EU -Organen, Einrichtungen und Agenturen der EU vorangetrieben werden. Nicht zuletzt sei die Berichterstattung einer Prüfung zu unterziehen, um die Glaubwürdigkeit zu erhöhen. Umwelt Aktuell, Juli 2019, S. 20


Komitologie: Demokratisch fragwürdig

Eine im Auftrag der Grünen/EFA-Fraktion im EU-Parlament erstellte Studie legt offen, wie im sogenannten Komitologieverfahren mehr als 25.000 Expertinnen in 800 Ausschüssen in zahlreichen Politikbereichen politische Entscheidungen treffen. Das EU-Parlament bleibt dabei außen vor. Unter demokratischen Gesichtspunkten handelt es sich daher ein ein höchst fragwürdiges Verfahren.

In Komitologieausschüssen kommen Vertreterinnen der EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission mit nationalen Expertinnen zusammen und erlassen Durchführungsrechtsakte und delegierte Rechtsakte. Nach Ansicht der Grünen handelt es sich um nichts anderes als umdeklarierte politische Entscheidungen, zum Beispiel über die Zulassung von hormonverändernden Chemikalien, von Herbiziden wie Glyphosat und Neonikotinaiden sowie über die Typenzulassung von Dieselfahrzeugen. Die europäischen Grünen fordern mehr Transparenz, Entscheidungen über Zulassungen nur mit qualifizierter Mehrheit und mit Vetorechten für das EU-Parlament. Die EU-Regierungen haben die im Jahr 2017 initiierte Reform des Komitologieverfahrens bislang auf Eis gelegt. Umwelt Aktuell, Juli 2019, S. 20, Studie: www.greens-efa.eu/files/doc/docs/a42ae439196e2adf69a5d317ad0e7a56.pdf


Eine Sichtweise

EU-Experte Quatremer ist der Meinung, dass die "extrem enge Vernetzung" deutscher EU-Bürokraten und -Politiker nicht nur erklärt, "weshalb die europäischen Institutionen nie Deutschland kritisieren" - auch nicht etwa wegen seines exzessiven Handelsüberschusses, das seit vielen Jahren offen gegen die EU-Normen verstößt. Man müsse darüber hinaus konstatieren, dass Deutschland auch deshalb "europäisch" bleibe, "weil es ein 'deutsches Europa' geformt hat, das einzig deutschen Interessen dient". 03. Juli.2019 https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/7983/


EU-Vorgaben schränken leistbaren Wohnraum ein

Die rigiden Budgetvorgaben der EU – beginnend mit den Maastricht-Kriterien, verschärft und einzementiert mit dem EU-Fiskalpakt – schlagen auf die Länder- und Gemeindebudgets durch und lassen die öffentliche Wohnbauleistung massiv sinken. Die Europäische Bürgerinitiative „Housing for all“ (https://www.housingforall.eu/at/wohnen-mussleistbar-sein-fuer-alle/), für die derzeit Unterschriften gesammelt werden, nennt das Kind beim Namen: „Durch die finanzpolitischen Vorgaben der EU und durch das EU-Beihilfenrecht werden die Städte und Kommunen in ihrem Bestreben, sozialen und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, viel zu stark eingeschränkt.“ Entsprechend fordert die Initiative „keine Anwendung der Maastricht-Kriterien auf öffentliche Investitionen in leistbaren Wohnbau.“ Es allerdings absehbar, dass diese Forderungen an den neoliberalen Hardlinern in Brüssel abperlen werden. Manchen ist vielleicht das Diktum Merkels noch im Ohr, der EU-Fiskalpakt wirke „bindend und ewig“. Juli 2019, https://www.solidarwerkstatt.at/soziales-bildung/aus-dem-wuergegriff-des-eu-fiskalpakts-befreien

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