EU-Luftqualitätspolitik Der Europäische Rechnungshof hat Mitte September 2018 einen Sonderbericht über die Luftqualität in der EU veröffentlicht. Darin kritisieren die VerfasserInnen unwirksame Maßnahmen der EU gegen Luftverschmutzung und fordern strengere Grenzwerte. "Schwache Rechtsvorschriften und die unzulängliche Umsetzung der Politik" führten dazu, dass die Bürgerinnen der EU Feinstaub-, Stickstoff- und Ozonwerten in gesundheitsschädlichen Höhen ausgesetzt sind. Mitgliedstaaten verstoßen dem Rechnungshof zufolge zu häufig gegen die Vorgaben aus der EU, die überdies noch zu locker seien. Die EU-Grenzwerte seien schwächer als die von der Weltgesundheitsorganisation herausgegebenen Leitlinien und entsprächen nicht mehr dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand. Der Rechnungshof empfiehlt deshalb der EU-Kommission, "wirksamere Maßnahmen" gegen die Luftverschmutzung zu ergreifen, die Luftqualitätsrichtlinie zu aktualisieren und die Luftqualitätspolitik zu priorisieren. Sie sollte auch im Rahmen anderer EU-Politikmaßnahmen durchgängig berücksichtigt werden. Umwelt aktuell, Oktober 2018, S. 10 Bericht des Europäischen Rechnungshofes: www.eca.europa.eu/de/Pages/Docltem.aspx?did=46723
|
Die Europäische Bankenunion kommt vor das deutsche Verfassungsgericht In Karlsruhe bahnt sich der nächste juristische Showdown im Kampf gegen wirtschaftspolitische Entscheidungen von Institutionen der Euro-Zone an. Nach der Europäischen Zentralbank (EZB) mit ihrer Geldpolitik steht demnächst die Europäische Bankenunion vor dem höchsten deutschen Richtertisch. Ende November findet vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die mündliche Verhandlung über eine seit 2014 hängige Verfassungsbeschwerde mehrerer Kläger gegen die Bankenunion statt. Die Bankenunion soll nach den Ideen der Brüsseler Verwaltung auf insgesamt drei Säulen stehen. Die erste ist die einheitliche Aufsicht über die Grossbanken in der Euro-Zone durch die EZB (Single Supervisory Mechanism, SSM), die zweite die einheitliche Abwicklung von taumelnden systemrelevanten Instituten (Single Resolution Mechanism, SRM) durch eine zentrale Behörde, das sogenannte Single Resolution Board (SRB). Diese beiden Pfeiler hat Brüssel bereits errichtet.
Das Single Resolution Board wiederum kann unter bestimmten Bedingungen auf Gelder eines Anfang 2016 gegründeten Fonds (Single Resolution Funds, SRF) zurückgreifen, um die Abwicklung zu finanzieren. Der Fonds muss allerdings noch gefüllt werden. Bis zum Ende der achtjährigen Aufbauphase sollen sich die Mittel des SRF auf 1% der gedeckten Einlagen der gut 3500 beitragspflichtigen Institute in den 19 Mitgliedsstaaten der Bankenunion belaufen, das sind schätzungsweise 55 Mrd. €. Als sogenannter Backstop fungiert der Europäische Rettungsschirm (European Stability Mechanism, ESM), falls die Gelder des Fonds nicht ausreichen sollten. Für den ESM haften allerdings die Nationalstaaten. Darin erkennt der Kläger beim deutschen Verfassungsgericht eine grosse Gefahr, denn hier würden letztlich unbegrenzte Haftungsrisiken für Deutschland lauern.
Besonders umstritten ist die geplante dritte Säule, die gemeinsame Einlagensicherung (Edis), weil die Abwicklung eines Instituts und die Einlagensicherung eng miteinander verzahnt sind. Edis ist aber noch Zukunftsmusik und daher nicht Teil der Klage. Ohnehin wehren sich verschiedene Euro-Staaten, besonders Deutschland, gegen die gemeinsame Einlagensicherung, zumindest solange die Risiken in den Büchern von Banken vor allem in Griechenland, Zypern, Italien und anderen primär süd- oder südosteuropäischen Ländern nicht massiv reduziert worden sind. Dort haben Banken nämlich noch immer eine grosse Zahl von faulen Krediten in ihren Büchern, die ihnen irgendwann zum Verhängnis werden könnten. Bei einer gemeinsamen Einlagensicherung kann es letztlich, so auch die Befürchtung der Kläger, zu einer automatischen Vergemeinschaftung der Verluste kommen. NZZ, 19. Oktober 2018, S. 28.
|
ITALIEN WILL DIE DIREKTE DEMOKRATIE AUSBAUEN Die italienische Regierung will laut Koalitionsvertrag die direkte Demokratie für ganz Italien reformieren. Bisher gibt es auf nationaler Ebene das abschaffende Referendum (referendum abrogativo), mit dem beschlossene Gesetze nachträglich außer Kraft gesetzt werden können. Zudem können Verfassungsänderungen, die in den beiden Parlamentskammern die Zwei-Drittel-Mehrheit nicht erreicht haben, per Volksabstimmung überprüft werden (referendum confirmativo).
Nun soll das bisherige Beteiligungsquorum von 50 Prozent für abschaffende Referenden wegfallen. Allein das ist schon spektakulär. Dies folgt der demokratischen Kritik an solchen Quoren: Gegner einer Initiative rufen zum Boykott auf, damit die Abstimmung an der Beteiligung scheitert. Das ist demokratieunverträglich. Die Beteiligung am politischen Leben sollte vielmehr gefördert werden. Darauf zielt dann auch die geplante Einführung des Initiativrechts, mit dem die Bürgerinnen und Bürger Gesetze selbst auf den Weg und zur Abstimmung bringen können. Damit würde der italienischen direkten Demokratie sieben Jahrzehnte nach ihrer Einführung noch das Herzstück eingepflanzt. Gestärkt werden soll auch der Dialog zwischen Initiativen und Parlament durch die verpflichtende Behandlung von Volksbegehren. Mdmagazin 4/2018, Zeitschrift für direkte Demokratie, Oktober 2018, S. 18 https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2018-10-04_mdmagazin04-2018.pdf
|
EU-Konkurrenzregime contra Sozialversicherung Die EU-Kommission hat die österreichischen türkis-blauen Pläne zur Demontage der Sozialversicherung ausdrücklich begrüßt und weitere Schritte in diese Richtung eingefordert. Das ist kein Zufall: Denn die österreichische Sozialversicherung ist für das EU-Konkurrenzregime, das alles der „offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“ unterordnen will, ein systemischer Fremdkörper.
Die EU-Kommission hat in ihrem „Labour-Market-Development-Report 2012“ bereits ihre Abneigung gegenüber solidarischen Sicherungssysteme formuliert. Als „beschäftigungsfreundliche Reformen“ listet sie dort u.a. auf:
- Absenken der Sozialversicherungsbeiträge (das bedeutet: Reduzierung der Budgets für Gesundheit und Altersversorgung)
- die Senkung von Pensions-, Invaliditäts- und anderen sozialen Leistungen
- die Schwächung von Kollektivverträgen
- die „Reduzierung gewerkschaftlicher Verhandlungsmacht“.
Damit soll der Grundsatz der EU-Verträge durchgesetzt werden: eine Wirtschafts- und Sozialpolitik, die die EU-Staaten zu einer „offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“ (O-Ton EU-Vertrag) verpflichtet. Dazu gehört auch, die öffentlichen Dienste dem EU-Wettbewerbsregime unterzuordnen.
Soziale Kassen abseits der Kapitalmärkte...
Die österreichische Sozialversicherung ist im Grunde die Antithese zu diesem neoliberalen Konzept: Fast ein Fünftel des österreichischen Sozialprodukts wird abseits der Kapitalmärkte über die sozialen Kassen – insbesondere für Gesundheit und Pensionen – umverteilt. In der sozialen Krankenversicherung heißt das grundsätzlich: jeder zahlt entsprechend seiner finanziellen Leistungsfähigkeit ein und bekommt entsprechend seiner Bedürfnisse qualitativ hochwertige Gesundheitsleistungen. Mehr noch: Über die Selbstverwaltung haben die Organisationen der ArbeitnehmerInnen einen zentralen Einfluss auf Verwaltung und Verwendung diese Gelder.
... sind ein Ärgernis für Konzerne und Kommission
Das ist Konzernen und EU-Kommission ein Ärgernis: Den Konzernen entgehen Milliardenbeträge, die sich völlig der Kapitalverwertung und Dividendenausschüttung entziehen. Und dort, wo Konzerne wie z.B. im Pharmabereich am Markt auftreten, sind sie mit den Sozialversicherungen als kollektivem Nachfrager konfrontiert sind, der ihnen gegenüber über eine große Verhandlungsmacht verfügt. Für die EU-Kommission ein zusätzlicher Dorn im Auge: Die Sozialversicherung verwaltet ihre Mittel selbst. D.h. ein Budget von über 60 Milliarden, rund die Hälfte aller öffentlichen Ausgaben, entziehen sich dem direkten Durchgriff der Regierung und damit den Vorgaben der EU-Institutionen, die eine harte neoliberale Austeritätspolitik erzwingen wollen.
Entsprechend wurde und wird über die EU-Ebene Druck gemacht, diese solidarischen Versicherungssysteme Schritt für Schritt zu schleifen und der Regierung einen direkten Zugriff auf die Gelder der Versicherten zu verschaffen. So entließ die EU-Kommission Österreich 2013 erst dann aus dem EU-Defizitverfahren, nachdem die Regierung eine „Gesundheitsreform“ beschlossen hatte, die eine „Deckelung“ der Gesundheitsausgaben vorsah. Diese Deckelung wurde 2017 nochmals verschärft. Viele Menschen wissen bzw. spüren inzwischen, was das heißt: lange Wartezeiten auf Operationen und Therapien, Ausdünnung der medizinischen Versorgung, Burn-out bei den Beschäftigten.
EU-Kommission lobt türkis-blaue Pläne
Die türkis-blauen Pläne sollen nun die Arbeitnehmer in ihrer eigenen Versicherung weitgehend entmachten und der Regierung einen direkten Zugriff auf die Gelder der Versicherten verschaffen. So sollen es die türkis-blauen Pläne in Zukunft möglich machen, dass die Regierung SV-Beschlüsse beanspruchen und in der Folge faktisch an sich ziehen, deren „finanzielle Auswirkungen im Ausmaß von 10 Millionen Euro innerhalb eines Kalenderjahres oder mehrerer Kalenderjahre übersteigen“. Somit erfolgt praktisch jede Entscheidung der Sozialversicherung unter Kuratel der Regierung, denn Gesamtkosten von zehn Millionen Euro über mehrere Jahre hinweg hat eine Entscheidung in einer Kasse mit zwölf Milliarden Euro Jahresbudget wohl oft.
Entsprechend lobt die EU-Kommission in ihrem „Länderbericht 2018“ die türkis-blauen Pläne zur Demontage der Sozialversicherung als Beitrag zur „Verbesserung von „Kosteneffizienz, Transparenz und Gerechtigkeit des Systems“. Gleichzeitig macht die EU-Kommission weiter Druck für eine härtere Gangart. Die Einführung der „Gesundheitsdeckelung“ sei zwar „positiv“, aber noch „nicht sehr ehrgeizig“. Entsprechend mahnen die Kommissare im „Länderbericht 2018“ von Österreich eine härtere „Durchsetzung der Ausgabenobergrenzen“ im Gesundheitsbereich und insbesondere den Abbau des „überdimensionierten Spitalssektors“ (1) ein.
Damoklesschwert des EU-Wettbewerbsrechts
Insgesamt hängt über dem Gesundheitsbereich das Damoklesschwert des EU-Wettbewerbsrecht. Bislang konnten zwar Angriffe, die Sozialversicherung als EU-vertragswidrig aufzuheben, noch abgewehrt werden. Doch die Kugel ist im Lauf (sh. dazu „Krankenhäuser als lukratives Geschäftsmodell“, https://www.solidarwerkstatt.at/soziales-bildung/krankenhaeuser-als-lukratives-geschaeftsmodell). Je mehr marktförmige Elemente in die Sozialversicherung eindringen – z.B. Selbstbehalte – desto leichter könnten es Konzerne haben, mit Klagen bei EuGH und EU-Kommission durchzudringen, die Sozialversicherung als EU-binnenmarktwidriges „Nachfragekartelle“ insgesamt in Frage zu stellen.
„Neoliberales Gift“
„Das größte Problem der EU ist, dass ihre Politik durch neoliberale Ideen vergiftet wird“, urteilte der damalige Sozialminister Alois Stöger bei einer ÖGB-Veranstaltung im Jahr 2017 (2). Das ist richtig und doch nur die halbe Wahrheit. Der Neoliberalismus vergiftet nicht nur die Politik, er ist in den Verträgen und Institutionen der EU in einer Weise einzementiert, die eine andere Politik faktisch unmöglich macht, wenn man diese Rahmenbedingungen nicht in Frage stellt.
Gerald Oberansmayr
(Oktober 2018)
Anmerkungen:
(1) Europäische Kommission, Brüssel, den 7.3.2018, Länderbericht Österreich 2018.
(2) Sh. www.oegb.at, 25.4.2017
https://www.solidarwerkstatt.at/soziales-bildung/eu-konkurrenzregime-contra-sozialversicherung
|
EU-Parlament billigt Atomenergieforschungsprogramm Das EU-Parlament hat im September 2018 dem Bericht zum Verordnungsvorschlag des Rates über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2019–2020) innerhalb des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020 zugestimmt. Das Budget für das Programm beträgt 770,2 Millionen Euro, davon 349,8 Mio. Euro für das Fusionsforschungs- und entwicklungsprogramm, 151,6 Mio. Euro für indirekte Maßnahmen im Bereich Kernspaltung, nukleare Sicherheit und Strahlenschutz sowie 268,8 Mio. Euro für direkte Maßnahmen.
Die zuständige Berichterstatterin Rebecca Harms (Grüne, Deutschland) nannte das Abstimmungsergebnis eine "vergebene Chance für die Neuausrichtung in der Atomforschung". Die Atomforschungsmittel sollten aus Harms' Sicht eher für wachsende Herausforderungen durch die alternde Reaktorflotte, den Rückbau von Reaktoren und Lösungen für die Endlagerfrage ausgegeben werden. "Statt in die Forschung zu Stillegung und zur Endlagerung hochradioaktiven Mülls zu investieren, wird weiter Geld für Forschung in neue Reaktortechnologien aus dem Fenster hinausgeworfen, die nicht zur Lösung unserer Energieprobleme beitragen werden. Sehenden Auges sollen Millionen in einer Energie der Vergangenheit versenkt werden, während sich die Hälfte der EU-Staaten von der Atomenergie verabschiedet oder nie auf Atomenergie gesetzt hat," kritisierte Harms.
Im tschechischen Atomkraftwerk Temelín hat es im September 2018 einen meldepflichtigen Störfall mit radioaktivem Wasser gegeben - von dem nach Angaben des Betreibers aber keinerlei Gefahren ausgegangen seien. Die Umweltorganisation atomstopp_oberoesterreich forderte angesichts der verspäteten Meldung von der österreichischen Bundesregierung, sich während ihrer EU-Ratspräsidentschaft für eine "Entmachtung von EURATOM" einzusetzen. "Dieser Vertrag muss aufgelöst werden, er stützt und ermöglicht einzig und allein die Weiterexistenz der Atomindustrie!", kommentierten Gabriele Schweiger und Roland Egger, Sprecher von atomstopp_oberoesterreich.
Eine Woche zuvor hatte EU-Klimakommissar Miguel Arias Cañete anlässlich eines Wirtschaftstreffens in Madrid berichtet, Atomenergie werde bis 2050 einen wichtiger Teil des Energiemixes der Europäischen Union bleiben, heißt es in einem Bericht des Umweltinformationsdienstes ENDS Europe. Dies erfordere Investitionen in Sicherheit und Technologie, für die Schließungskosten sowie den Umgang mit den Abfällen. Zwischen 2015-2050 schätze er die Gesamtinvestitionen auf 660 bis 770 Milliarden Euro. Bis 2025 werden voraussichtlich 50 der zurzeit laufenden 126 Atomreaktoren abgeschaltet. Allerdings würden auch neue Reaktoren geplant, ab 2030 kehre sich der Abwärtstrend teilweise um. Umwelt aktuell, Oktober 2018, S. 12
|