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Kurzinfos 2/01



EU-Gerichtshof zu Transit-Ökopunktesystem

Der EU-Gerichtshof hat Mitte Februar 01 in einem Eilverfahren entschieden, dass die Zahl der Transitfahrten durch Österreich dieses Jahr um 130'000 verringert werden muss und dass der Lkw-Verkehr die Vorgaben des Alpentransitabkommens überschritten hat. Der EU-Ministerrat wollte die Kompensation der Überschreitungen auf 4 Jahre strecken, wogegen Österreich im Dezember klagte und vom EU-Gerichtshof zunächst Recht erhielt. Ein endgültiges Urteil wird auf Ende 2002 erwartet. Eine Umsetzung des Urteils des EU-Gerichtshofes werde für das Jahr 2001 zu deutlich weniger Fahrten über den Brenner führen, und zum Jahresende den Lkw-Verkehr durch die österreichischen Alpen eventuell vollständig zum Erliegen bringen. Jedoch wird erwartet, dass die österreichische Regierung unter der Voraussetzung, dass das Alpentransitabkommen über das Jahr 2003 verlängert wird, zu Zugeständnissen bereit sein wird. Die derzeitige Strategie der Spediteure besteht darin, die Zählungen der österreichischen Regierung in Frage zu stellen, vor allem die Berechnungen der "Schwarzfahrer". Es handelt sich um Transitfahrten, die fälschlich als Zielfahrten nach Österreich deklariert werden und daher im Transit-Ökopunktesystem unter den Tisch fallen. DNR-EU-Rundschreiben, 3/2001, S. 23


Britischer Gemüsehändler verurteilt

Wegen seines hartnäckigen Widerstands gegen das metrische System ist der britische Gemüsehändler Steven Thoburn Anfangs April 01 verurteilt worden. Der Engländer weigerte sich, seine Waren - wie von der EU vorgeschrieben - nach Gramm und Kilogramm zu verkaufen. Er beharrte auf dem alten britischen System der Unzen und Pfunde. Damit habe Thoburn gegen die Massvorschriften verstossen, entschied ein Richter in Sunderland. Der Richter zeigte zwar Verständnis für Thoburns Widerstand. Die im Januar 2000 in Kraft getretene EU-Vorschrift sehe jedoch vor, dass die Waagen in Kilogramm geeicht sein müssen. Während die britische Regelung die Wahl zwischen den beiden Massangabe liess, muss nun die EU-Verordnung durchgesetzt werden. NZZ. 14.4.01, S. 64


Kommission fordert Agrargelder zurück

Die EU-Kommission hat entschieden, 399,9 Millionen Euro aus dem EU-Agrarhaushalt von den EU-Mitgliedstaaten wieder zurückzufordern. Allen Ländern ausser Belgien, Finnland, Luxemburg und Österreich wirft die Kommission eine unrechtmässige Verwendung von EU-Geldern wegen Nicht-Befolgung von EG-Regeln vor. Spanien ist mit einer Summe von 331.1 Millionen Euro am stärksten betroffen; Deutschland muss wegen unzureichender Kontrollen bei Ausfuhrerstattungen 20.9 Millionen Euro zurückzahlen. Im Jahr 2000 hatte die Kommission bereits 626 Millionen Euro zurückgefordert. DNR-EU-Rundschreiben, 4/2001, S. 11


Höhere Überweisungskosten bleiben

Auch nach der Einführung des "empirischen" Geldes bleibt für die Bürgerinnen und Bürger von Euro-Mitlgiedländern die höheren Überweisungsgebühren bestehen. Zwar entfallen die Wechselkosten, die trotz der Währungsunion überlebten. Auch in Zukunft wird jedoch eine Überweisung von Deutschland nach Portugal oder Irland sehr viel mehr als im jeweiligen Inland kosten. Kontennummern werden nicht wie Telefonnummern durch ein nationales Präfix international lesbar gemacht. Deshalb muss jeder Überweisungsvorgang in ein anderes Euro-Land von der ausführenden Bank genau unter die Lupe genommen werden. Während im innerstaatlichen Überweisungsverkehr die Notwendigkeit zu Rückfragen selten ist, kann deren Kosten bei Auslandsüberweisungen zweistellige Prozentsätze erreichen. EUmagazin, 6/2001, S. 5


Öko-Audit

Das EU-Öko-Audit, eine der von der EU gefördertes Freiwilligen-Modell zur Schonung der Umwelt, lahmt. Die Zahl der Betriebe, die sich der Umweltbetriebsprüfung unterziehen, stagniert. Manche Erwartungen an die offizielle Registrierung seien enttäuscht worden: Die Öffentlichkeitswirkung sei bislang recht schwach, Vorteile bei der öffentlichen Auftragsvergabe seien genauso ausgeblieben wie Vergünstigungen bei der staatlichen Aufsicht. Die EU-Kommission möchte das Öko-Audit attraktiver machen: im wesentlichen durch ein Logo, das zertifizierte Firmen in der Werbung verwenden dürfen. EUmagazin, 6/2001 (Zeichnung, S. 25)


Klage wegen Verpackungsverordnung

Sechs Jahre nach der ersten Mahnung wegen der Mehrwegflaschenklausel in der deutschen Verpackungsverordnung hat die EU-Kommission beim EU-Gerichtshof Klage eingereicht. Geklagt wird gegen die Festschreibung einer Mindestquote von 72% für Mehrwegbehälter bei Getränken, welche die deutsche Verordnung vorsieht. Die EU-Verpackungsindustrie wirft Deutschland vor, mit der Mehrwegflaschenquote ausländische Anbieter auf dem deutschen Markt zu benachteiligen. EUmagazin 6/2001, S. 33


EU-Arbeitslosenquote

Die Arbeitslosenquote in der Euro-Zone hat im Dezember 2000 wie im Vormonat 8.7% betragen; bei den 15 EU-Ländern belief sich die durchschnittliche Dezember-Quote auf 8.1%, teilt das Statistische Amt der EU mit. Die niedrigsten Arbeitslosenquoten weisen Luxemburg (2.1%), die Niederland (2.7) und Österreich (3.3%) auf. Schlusslicht blieb Spanien mit 13.7%. NZZ. 6.2.01


Die Integrationspolitik des Bundesrates - die neuen Sprachregeln

Mündliche Information durch Bundesratssprecher Achille Casanova vom 09.03.2001 nach der Bundesratssitzung vom 7. März 01.

An seiner Sitzung vom 9.3. 2001 hat der Bundesrat über das Nein von Volk und Ständen zur Volksinitiative «Ja zu Europa!» und über die Konsequenzen diskutiert, die sich daraus für die Integrationspolitik des Bundesrates ergeben.

Der Bundesrat stellte zunächst fest, dass die massive Ablehnung der Initiative mit aller Deutlichkeit bestätigt, dass die Voraussetzungen für die Aufnahme von Verhandlungen im Hinblick auf einen Beitritt der Schweiz zur Europäischen Union zurzeit bei weitem nicht erfüllt sind. Der Bundesrat hatte diese Voraussetzungen selber festgelegt. Es sind die folgenden:

• Zum einen müssen erste Erfahrungen mit der Umsetzung der bilateralen Verträge gemacht werden.


• Zum andern müssen die Auswirkungen eines EU-Beitritts auf zentrale Politikbereiche von Grund auf geklärt und die entsprechenden Fragen überzeugend beantwortet werden können. Gegenstand der Volksabstimmung war zwar hauptsächlich die unverzügliche Aufnahme von Beitrittsverhandlungen, aber der Urnenentscheid bedeutet auch, dass das Schweizervolk in seiner Mehrheit zurzeit nicht bereit ist, einen Beitritt der Schweiz zur Europäischen Union zuzustimmen.


Auf Grund dieser Feststellungen hat der Bundesrat seine integrationspolitischen Prioritäten bekräftigt:

• Kurzfristig haben das Inkrafttreten und die Umsetzung der bilateralen Verträge oberste Priorität. Der Bundesrat wird seine Bemühungen fortsetzen, damit die Länder, welche die Verträge noch nicht ratifiziert haben, dies so bald wie möglich tun.


• Mittelfristig liegt die Priorität auf den neuen bilateralen Verhandlungen. Auf Grund der Kontakte der letzten Wochen ist zu erwarten, dass diese neuen bilateralen Verhandlungen schon in naher Zukunft aufgenommen werden


• Der Bundesrat zieht sein Beitrittsgesuch von 1992 nicht zurück. Längerfristig hält er somit an seinem Ziel fest. Der Volksentscheid vom 4. März bestärkt den Bundesrat in der Überzeugung, dass es zur Erreichung dieses langfristigen Ziels unerlässlich ist, die konkreten Auswirkungen des Beitritts klar zu definieren.


In der gegebenen Situation wird der Bundesrat seine Integrationspolitik mit Augenmass und Schritt für Schritt weiterführen. Erst im Laufe der nächsten Legislaturperiode wird er beurteilen können, ob die Zeit für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen reif ist oder nicht.

Kommentar:

Die Auswirkungen eines EU-Beitrittes, z.B. auf die Demokratie sind sehr wohl bekannt. Die Feststellung, man sei wegen mangelnden Wissens nicht bereit über die Opportunität von Verhandlungen zu entscheiden, ist somit unzutreffend. Störend an den Äusserungen des Bundesrates ist zudem, dass sich der Bundesrat nicht als Exekutivorgan der Stimmberechtigten sieht, sondern sich selber langfristige Ziele setzt, die nicht in Einklang mit der Demokratie zu bringen sind.



Tiermehl verfüttert

In Spanien sind nach offiziellen Angaben Rinder auch lange nach Erlass des entsprechenden EU-weiten Verbots im Jahre 1996 mit Tiermehl gefüttert worden. In den Jahren 1998 bis 2000 seien Spuren von Tiermehl im Futter gefunden worden, heisst es in einer Studie des spanischen Agrarministeriums. NZZ. 10./11. März 2001, S. 64


Entsendung von Arbeitnehmern

Entsendet ein Dienstleistungsunternehmen Arbeitnehmer in einen anderen Mitgliedstaat, kann die Verpflichtung, die im Aufnahmeland festgelegten Mindestlöhne zu zahlen, unter Umständen laut einem Gerichtsurteil des EU-Gerichtshofes unverhältnismässig sein. Ein französisches Unternehmen beschäftigte 13 Arbeitnehmer mit der Bewachung einer Verkaufsgalerie in Messancy in Belgien. Da diese Arbeitnehmer nicht den im belgischen Tarifvertrag festgelegten Mindeststundenlohn erhielten, wurde gegen das Unternehmen und seinen Geschäftsführer ein Strafverfahren eröffnet. Der Gerichtshof weist darauf hin, dass Artikel 49 EG und 50 EG es einem Mitgliedstaat nicht verwehren, einem Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat, das Dienstleistungen im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedstaat erbringt, die Verpflichtung aufzuerlegen, seinen Arbeitnehmern die in den nationalen Vorschriften dieses Staates festgelegten Mindestlöhne zu zahlen. Die Anwendung solcher Vorschriften kann sich jedoch als unverhältnismässig erweisen, wenn es sich um Beschäftigte eines Unternehmens mit Sitz in einer grenznahen Region handelt, die einen Teil ihrer Arbeit in Teilzeit und für kurze Zeiträume im Hoheitsgebiet eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten als desjenigen erbringen müssen, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. EUmagazin, 5/2001, S. 47


Vorsorgeprinzip durchlöchert

Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Stoffe bezüglich der Wasser-Rahmenrichtlinie wurden vom Umweltausschuss des EU-Parlamentes im grossen und ganzen übernommen. 32 Stoffe wurden als gefährlich gekennzeichnet, für weitere gefährliche Stoffe wurde jedoch aufgrund des Drucks der Wirtschaft auf eine Aufnahme verzichtet (Anthracen, Atrazin, Blei, Endosulfan, Phenole, Benzole), obwohl deren Stoffeigenschaften als PTBs (persistente, toxische und bio-akkumulierbare Stoffe) ausgewiesen und damit per Definition der Wasser-Rahmenrichtlinie "gefährlich" sind.

Die Wasser-Rahmenrichtlinie gerät zudem auch juristisch unter Druck. Nachdem nach Abschluss der Verhandlungen die Wasser-Rahmenrichtlinie Mitte letzten Jahres (00) als rechtlich verbindlich und als Meilenstein in der EU-Wasserpolitik gefeiert wurde, stellt ein Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates die "Errungenschaft" in Frage. Ergebnis des Gutachtens (Nr. 6880/01 vom 7.3.2001) ist, dass das Gebot für Null-Emissionen kein rechtlich verbindliches Ziel für jeden einzelnen Mitgliedsstaat darstellt, sondern eher eine verbindliche Absichtserklärung. Demnach soll die EU-Kommission dafür sorgen, dass Umsetzungsvorgaben die Möglichkeit für eine Null-Emission offen lassen, es sei jedoch am EU-Parlament und den Mitgliedstaten, ob sie diese Vorschläge auch annehmen. DNR-EU-Rundschreiben, 5/2001, S. 11.


Beständiges Wachstum auf EU-Märkten

Die Exporte der schweizerischen Maschinen- Elektro und Metallindustrie hat sich in den ersten 3 Monaten des laufend Jahres 01 gegenüber der Vorjahresperiode mit einem Plus von 9.1% entwickelt. Die Exporte in die EU-Länder nahmen im laufenden Jahr um 8.5% zu. Diese Steigerung wird hauptsächlich von Deutschland (+ 9.5%), dem Hauptexportmarkt der Schweizer Industrie und den Niederlanden (+ 12.3%) getragen. Es folgen Italien (+ 7.2%), GB (+ 4.9%) und Frankreich (+ 3.9%). Die Exporte nach Ost- und Südosteuropa haben in den ersten 3 Monaten im Vorjahresvergleich um 8.7% zugenommen. Medienmitteilung der MEM-Industrie, 15. 5. 01


EU-Kandidaten - Furcht vor Ausverkauf des Bodens

Die EU-Kommission machte anfangs Mai den Mitgliedstaaten einen Vorschlag für eine gemeinsame Position zu einem weiteren heiklen Dossier der Erweiterungsverhandlungen, dem Erwerb von Immobilien in den künftigen neuen Mitgliedstaaten durch EU-Ausländer: Jene Beitrittsländer, die den Immobilienkauf beschränken wollen, sollen dies bei Agrarland und Wald noch während sieben Jahren nach dem Beitritt und bei Zweitwohnsitzen während fünf Jahren tun können; bei Gewerbeflächen sollen keine Beschränkungen erfolgen. Während der genannten Fristen sollen Verkäufe an EU-Ausländer nicht verboten, sondern von einer - an objektive Bedingungen geknüpften - Bewilligung abhängig gemacht werden. Für einige Ausnahmen, vor allem für selbständige Landwirte, welche sich in einem neuen Mitgliedstaat niederlassen wollen, sollen die Beschränkungen nicht gelten, das die Niederlassungsfreiheit nicht eingeschränkt werden soll. Nach drei Jahren soll eine Überprüfung erfolgen, anlässlich welcher der Ministerrat auf Basis eines Lageberichts und eines Vorschlages der Kommission die Fristen einstimmig verkürzen oder aufheben könnte. Die Beitrittskandidatenländer befürchten bei eine sofortigen Liberalisierung der Immobilienmarktes angesichts des Preis- und Wohlstandsgefälles einen Ausverkauf und Preisschub. So hat Polen gefordert, den Erwerb von Agrarland, Wald und Zweitwohnsitzen während 18 Jahren Bewilligungspflicht zu halten. Dies gilt in Brüssel als unmöglich. NZZ. 5./6. Mai 2001.


Spanien droht Marokko

Der spanische Regierungschef Aznar hat Marokko mit Konsequenzen gedroht, weil das nordafrikanische Land zu einer Erneuerung des Ende 1999 ausgelaufenen Fischereiabkommen mit der EU nicht Hand geboten hat. Aznar verwies auf die zahlreichen Gesten Spaniens gegenüber dem benachbarten Handelspartner Marokko, wie etwa auf die Umwandlung offizieller Schulden in private Investitionen und auf Kredite für den Ausbau der Infrastruktur in der Nordregion. Solche Unterstützung sei jetzt nicht mehr denkbar. Aznar drohte indirekt auch mit Auswirkungen auf die Beziehungen zwischen der EU und Marokko (Ausbau des Assoziationsvertrages). Die Kritik Asznars unterschlägt den Umstand, dass die spanische Fangflotte die Marokkanischen Gewässer zu lasten der Marokkanischen Fischer völlig übernutzt haben. Zudem versäumte Spanien die Reduktion der überdimensionierten eigenen Fischfangflotte - eine Überdimensionierung, die durch die EU subventioniert wird. Das unschöne Beispiel zeigt, wie die EU von den Mitgliedstaaten als Hebel für neokolonialistische Politik verwendet wird. NZZ. 27.4.01 S. 2


Staatliche Beihilfen

Deutschland unterstützt seit 1991 aus Gründen des Umweltschutzes und zur Verringerung der CO2-Ausstosses die Gewinnung von Elektrizität vor allem aus Wind- und Wasserkraft und verpflichtete die grossen Elektrizitätserzeuger, diesen Strom zu erheblich über dem Marktwert liegenden Preisen in ihr Netz einzuspeisen. Als einer der Stromerzeuger versuchte, diese Mehrkosten auf einen seiner Abnehmer abzuwälzen, kam es zum Prozess. Das damit sich befassende Landgericht Kiel rief den EU-Gerichtshof an, ob denn das Stormeinspeisungsgesetz nicht eine nach dem EU-Vertrag verbotene staatliche Beihilfe zugunsten der Windkraftwerkbetreiber sei. Der EU-Gerichtshof hat dies verneint, weil das Geld weder mittelbar noch unmittelbar vom Staat stammt. Die Abnahmepflicht von Windstrom zu überhöhten Preisen stellt zwar einen Wettbewerbsnachteil für die deutschen Elektrizitätserzeuger dar, besonders wenn sie bei fortschreitender Liberalisierung des Strommarktes dem Wettbewerb vor allem der französischen Kernkraftwerke ausgesetzt sind. Das deutsche Gesetz könnte deshalb einen Verstoss gegen die Warenvekehrsfreiheit darstellen, der allerdings zurzeit wegen der noch geringen Menge seine Rechtfertigung im Umweltschutz finde. Der EU-Gerichtshof billigt die Unterstützung der Ökologie also gerade solange, als sie bedeutungslos ist. Aus ähnlichen Gründen könnten sich für die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten Problem ergeben. Der luxemburgische Sender RTL erhält z.B. in Deutschland keine Gebühren und muss sich daher anders als seine öffentlichrechtlichen Konkurrenten, allein aus seinen Werbeeinnahmen finanzieren. Dies könnte laut Dienstleistungsfreiheit in der EU als Wettbewerbsnachteil erklärt werden. NZZ. 10.5.01, S. 23


OECD, EU und Irland

Während die EU-Kommission und die EU-Finanzminister Irlands laufenden Haushalt mehrmals als inflationär rügten, obwohl er einen Überschuss von 4.5% des BIP budgetierte, kommt die OECD zu anderen Schlüssen. Die makroökonomischen Effekte der irischen Fiskalpolitik werden als weitgehend neutral beurteilt. Die OECD verweist für ihre wohlwollende Analyse auf zwei Faktoren: Zum einen liegt der Anteil der öffentlichen Ausgaben am BSP in Irland bei 35% - ganze 10 % unter dem Durchschnitt von Euro-Land. Zum Zweiten unterschätzt der irische Finanzminister seit Jahren seinen Steuerertrag; ex post seien Irlands Budgets während der Wachstumsphase noch immer neutral bis restriktiv gewesen. NZZ, 22. 5. 01, S 23


Zunehmende Belastung der EU-Umwelt

Die Umweltbelastungen in der EU nehmen laut einer Untersuchung der Europäischen Umweltagentur, die Ende Mai 01 in Brüssel vorgestellt worden ist, trotz politischen Programmen und Absichtserklärungen weiter zu. Der Verkehr sei die grösste Herausforderung, sagte der Direktor der EU-Behörde mit Sitz in Kopenhagen. Die Nachfrage nach Treibstoffen für den Verkehr steige schneller als die gesamte Energienachfrage, heisst es in dem Bericht. Der Bau von Autobahnen beanspruche seit 1990 etwa zehn Hektaren Land täglich. Der Verkehr als eine der Hauptverursacher von Klimawechsel und Luftverschmutzung wachse weiter. Der Tourismus spiele dabei eine grosse Rolle, da bereits jetzt in der EU auf den Tourismus die Hälfte der Energie entfalle, die für den gesamten Personentransport benötigt werde. Etwa 70% des gesamten Flugverkehrs könnten Urlaubsreisen zugerechnet werden. Problematisch sei auch die ständig weiter ansteigende Abfallmenge sowie der durchschnittlich jährlich um etwa ein Prozent zunehmende Gesamtenergieverbrauch in der EU. NZZ. 30.5.01, S. 3. Trotz der Diskussion um Ökoeffizienz und "qualitatives Wachstum" ist es den Mitgliedstaaten der EU bisher nicht gelungen, ihren Ressourcenverbrauch vom Wirtschaftswachstum zu entkoppeln. Nach einem Bericht des Wuppertal Instituts für Klima, Umwelt, Energie (WI) im Auftrag der EUA hat der globale Umweltverbrauch durch die Staaten der EU von 1988 bis 1997 weiter zugenommen. Als Indikator verwendete das WI den Globalen Materialaufwand (GMA). Dieser bezeichnet den Massenumsatz aller inländischen und eingeführten Materialien, die für menschliche Aktivitäten aus der Natur entnommen werden. Gezählt werden Rohstoffe wie Bodenschätze und Biomasse, Wasser und Luft werden nicht betrachtet. 1988 verbrauchte jede/r einzelne EU-Bürger/in 45 Tonnen Material, 1997 waren es 50 Tonnen. Der Zuwachs ist auf erhöhte Importe zurückzuführen, insbesondere von Edelmetallerzen. Der Anstieg des Pro-Kopf-GMA von 11% zwischen 1988 und 1997 fiel zwar niedriger aus als das Wirtschaftswachstum pro Einwohner, das im selben Zeitraum um 18% steig. Für die Autor/innen des Berichts ist aber dieser Abstand zu gering, um ihn schon als Zeichen für die Abkopplung des Wirtschaftswachstums vom Ressourcenverbrauch zu werden. Der GMA liegt in den USA mit 85 t pro Person deutlich über dem in der EU, in Japan (45T) geringfügig darunter. Allerdings ist in Japan das Pro-Kopf-Einkommen höher als in der EU. Unter dem Strich weist Japan im Vergleich zur EU eine 1.5-fach höhere Ressourcenproduktivität auf. DNR-EU-Rundschreiben, 5/2001, S. 25


EU-Kommission untersucht holländisches Altautorecycling

Die EU-Kommission hat angekündigt, die niederländische Gesetzgebung für Altautorecycling einer Prüfung zu unterziehen. Das niederländische System will mit einem pauschalen Geldbetrag pro Altauto an jeden Recyclingbetrieb eine Wiederverwertungsquote von 90% erzielen. Das Geld wird einem Recyclingfond entnommen, in den jeder Autohersteller und -importeur 45 Euro pro Fahrzeug einzahlt. Das Problem für die EU-Kommisson ist hierbei, dass je nach Effizienz die Wiederverwertung aber weitaus kostengünstiger sein kann. Effiziente Betreibe können so einen zusätzlichen Gewinn machen, was in den Augen der Kommission einer staatlichen Beihilfe entspricht. DNR-EU-Rundschreiben 5/2001, S. 31


Neue aslypolitische Richtlinien der EU

Die Justiz- und Innenminister der EU haben an einer Ratstagung in Brüssel Ende Mai 01 neue Richtlinien im Bereich der Asylpolitik erlassen. Dabei geht es um die Gewährung eines vorübergehenden Schutzes für Personen, die durch eine akute Krise in grösserer Zahl aus ihrer Heimat vertreiben werden. In derartigen Fällen könnte der Ministerrat künftig mit qualifizierter Mehrheit (14 Mitgliedstaaten, Dänemark macht nicht mit) die koordinierte Einleitung des vorübergehenden Schutzes, eines Verfahrens ausserhalb des normalen Asylwesens, beschliessen. Für die aufgenommenen Personen gewährt das Verfahren unter anderem einheitliche Mindestrechte auf Arbeit, Unterkunft, medizinische Versorgung und Bildung. Das Recht auf einen Asylantrag bleibt erhalten, die Familienzusammenführung wird angestrebt. Es soll für eine ausgeglichene Lastenverteilung zwischen den Mitgliedstaaten gesorgt werden. Der vorübergehende Schutz dauert ein Jahr und kann zweimal automatisch um sechs Monate verlängert werden. Für eine Verlängerung um ein weiteres Jahr bedarf es erneut eines Mehrheitsentscheides des Ministerrats, so dass die Massnahme maximal drei Jahre dauern kann. NZZ. 30.5.01, S. 5


EU-Kunsthandel-Richtlinie

Nach langem Seilziehen hat sich die EU auf eine Richtlinie bezüglich des Folgerechtes für Künstler und ihre Erben bei der kommerziellen Weiterveräusserung von Kunstwerken geeinigt. Durch das Folgerecht werden der Künstler und seine Erben finanziell am Erlös beim Weiterverkauf seiner Werke beteiligt. Der Vergütungsanspruch beginnt ab einem Wiederverkaufspreis von 3000 Euro. Der Urherberanteil wird degressiv berechnet und bewegt sich zwischen 4 und 0.5% des Verkaufspreises. Er ist gegen oben begrenzt (12 500 Euro pro Handänderung). Das Folgerecht erlischt 70 Jahre nach dem Tode des Künstlers. Die Richtlinie muss für Werke noch lebender Künstler ab 2006 in allen 15 Mitgliedstaaten rechtswirksam werden - mit maximal 6-jähriger zusätzlicher Frist. Am vehementesten gegen die Richtlinie hatten sich die Briten gewehrt, die befürchteten, dass wegen des ihnen aufgezwungenen Folgerechts London Marktanteile im Handel mit zeitgenössischer Kunst an die Konkurrenz in den USA und der Schweiz verlieren wird. NZZ, 6.5.01, S. 2


Socrates und die Schweiz

Die EU-Kommissarin Viaviane Reding (Bildung, Kultur, Jugend, Medien und Sport) besuchte Anfangs Juni die Schweiz und sicherte die Beteiligung schweizerischer Partner an Programmen wie "Socrates" oder "Schoolnet" weiterhin zu. NZZ. 1.1.01, S. 16


EU-Regionalpolitik und Osterweiterung

Da die Osterweiterung der EU die Entwicklungsunterschiede innerhalb der künftigen Gemeinschaft anschwellen lässt, gerät die bisherige Regionalpolitik unter Druck. Es zeichnet sich ein Verteilungskampf zwischen Ost- und Südländern ab. Durch den Beitritt der zwölf Kandidaten nimmt die Bevölkerung und die Fläche der EU um rund einen Drittel zu, das Bruttoinlandprodukt aber nur um 5%. Damit wird das Entwicklungsgefälle zwischen den Regionen dramatisch ansteigen. Von den 105 Mio. Einwohnern der Kandidatenländer leben 98 Mio. in Regionen mit einem derzeitigen BIP pro Kopf von weniger als 75% des Durchschnitts der erweiterten Union, womit sich nach heutigen Massstäben Anspruch auf die höchste Förderstufe der Regionalpolitik hätten. NZZ. 26./27.5.01, S. 23


Sprachenvielfalt und EU-Gerichtshof

Die EU-Integration hat auch Auswirkungen auf die Sprachenvielfalt Europas. Der EU-Gerichtshof prüft die Politik der Mitgliedstaaten auf Kompatibilität mit dem Gemeinschaftsrecht (Binnenmarkt). In mehrere Urteilen hat der Gerichtshof festgehalten, dass die Grundfreiheiten und das Diskriminierungsverbot auch im mitgliedstaatlichen Kompetenzbereich beachtet werden müssen. Sprachanforderung für Stellen im öffentlichen Bereich, etwa für Schulen, Universitäten, Verwaltung. Nach einem neuen EuGH-Entscheid (Angonese c.Cassi di Risparmio di Bolzano SpA) können Sprachanforderungen sogar bei privaten Unternehmen unter Umständen Angehörige anderer Mitgliedstaaten diskriminieren. Das Gemeinschaftsrecht verdrängt dadurch teilweise das Sprachenrecht der Mitgliedstaaten, ohne selber eine Kompetenz auf diesem Gebiete zu haben. Eine irische Regelung, die von Lehrpersonen Irischkenntnisse verlangt, auch wenn der Unterricht in Englisch stattfindet, verstösst hingegen nicht gegen das gemeinschaftsrechtliche Diskriminierungsverbot, da sie für die Bewahrung der irischen Sprache erforderlich ist (NZZ, Viviane Manz, 10.5.01, S. 9)


EU-Kommission droht Deutschland

Die EU-Kommision hat Deutschland formell mit einer Klage vor dem EU-Gerichtshof gedroht, da sie Regierung ihrer Auffassung nach die EU-Beschlüsse zur Liberalisierung des Gasmarkts nur ungenügend umgesetzt hat. Die Kommission teilte mit, Deutschland habe nun zwei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe zu reagieren. Würden die deutschen Gesetze nicht in Einklang mit den EU-Regeln gebracht, behalte sich die Behörde eine Klage vor. Die 1998 vereinbarten EU-Vorschriften zur Liberalisierung der Gasmärkte hätten eigentlich bis zum 10. August 2000 umgesetzt werden sollen. Sie sehen vor, dass mindestens 20% des Gasmarkts für den Wettbewerb geöffnet werden müssen. NZZ. 7.6.01, S. 23


Deutsche für Rückverlagerung von EU-Kompetenzen

64% der Deutschen wollen eine Rückgabe von EU-Kompetenzen an die Mitgliedstaaten, etwa in der Agrar- und Strukturpolitik. Dagegen sind nur 21% (Umfrage Spielgel, 20/2001, S. 154).


WWF-Kritik an EU-Subventionen für Oliven

Die Umweltstiftung WWF hat der Europäischen Kommission Förderung der Umweltzerstörung vorgeworfen und fordert nun unverzüglich, die bereits 1998 angekündigte Reform der Olivenmarktordnung. Die EU Subventionen für den Olivenanbau in Südeuropa förderten einseitig Massenproduktion in Monokultur, die zur Zerstörung der Landschaft sowie von Lebensräumen unzähliger Reptilien-, Insekten- und Vogelarten. "Der intensive Olivenanbau ist eines der größten Umweltprobleme der Landwirtschaft in Südeuropa", sagt WWF-Landwirtschaftsexperte Hilmar von Münchhausen.

Die EU fördert den Olivenanbau mit jährlich 2,25 Milliarden Euro (4 Mrd.DM). Nach WWF Angaben stammen 80 Prozent des weltweit erzeugten Olivenöls aus Italien, Spanien, Portugal und Griechenland. (Hamburg (www.e-Ne.ws, 20.6.01)


Mehrheit der Briten für EU-Austritt

Eine Meinungsumfrage, die von der EU-kritischen britischen Organisation, British Democracy Campaign, in Auftrag gegeben wurde, zeigt, dass 52% der Briten aus der EU austreten möchten. 70% möchten ein Referendum über den Fortbestand der Mitgliedschaft. Das Resultat kontrastiert mit den Meinungen der drei grössten Partien. Auch die Konservativen wollen nicht aus der EU austreten. (aus einem e-mail: Helen Szamuely, Edited by Blake Evans-Pritchard, Daniela Spinant, Lisbeth Kirk, Printed from www.EUobserver.com 11.04.2001). British Democracy Campaign - http://www.britishdemocracycampaign.co.uk


EU bremst Ascoms schnellen Internetzugang

Die deutsche Bundesregierung hatte nichts gegen die Zulassung der Internetzugangs über die Stromkabel, wie er von Entwicklungen der Firma Ascom ermöglicht wird. Sie legte rechtzeitig im Februar 01 den Entwurf für eine Richtlinie vor. Der Bundesrat, die Länderkammer Deutschlands, hatte die so genannte Nutzungsbestimmung 30 (NB 30) am 9. März 01 auf der Traktandenliste. Doch die Abstimmung wurde aus zunächst nicht genannten Gründen verschoben. Im Nachhinein wurde dann bekannt: die EU hatte bei den deutschen interveniert - diese hätten ihre Kompetenzen überschritten. Für die Genehmigung einer so wichtigen Technik wie der Telekommunikation über das Stromkabel sei die EU zuständig, nicht eine nationale Behörde, heisst es in Brüssel. Deutschland will diese Sicht nicht akzeptieren und erwägt eine Klage gegen die EU. Der Bund, 24. 3. 01.


EU-Gerichtshof sanktioniert Absetzung Bernard Connolly

Der EU-Gerichtshof hat es abgesegnet, dass Kritik an EU-Insitutionen und Politiken durch Beamte mit Absetzung geahndet werden können. Der Gerichtshof befand, die Absetzung des britischen Ökonomen Bernhard Connolly, der 1995 von der EU-Kommission entlassen wurde, als rechtens, weil dieser ein währungsunionskritisches Buch geschrieben hatte (The Rotten Heart of Europe). Das Gericht sieht es als gerechtfertigt an, Individuen zu bestrafen, die "das Image und den Ruf der Institutionen schädigen". Connolly wurden zudem die Verfahrenskosten übertrage. Connolly will sich nun an den Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg wenden (info-email, 2. Quartal 2001).


EUGH: Brennerautobahnmaut diskriminiert Transitverkehr

Österreich wird von der EU-Kommission verklagt, da es die Maut für die Gesamtstrecke der Brennerautobahn erhöht hatte, nicht jedoch die Maut für Teilstrecken, da dass die Benutzung der Gesamtstrecke der Autobahn für den Transitverkehr unverhältnismässig teurer war, als die Benutzung von Teilstrecken. Der EuGH (Plenum) sieht hierin eine unzulässige Diskriminierung des Transitverkehrs. Tenor des Gerichts. Die Republik Österreich hat gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 7 lit.b) Richtlinie 93/89/EWG des Rates vom 25.10.1993 über die Besteuerung bestimmter Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung sowie die Erhebung von Maut- und Benutzungsgebühren für bestimmte Verkehrswege durch die Mitgliedstaaten verstossen, indem sie zum 1.7. 1995 und 1.2. 1996 die Maut für die Gesamtstrecke der Brennerautobahn, einer Transitstrecke durch Österreich, auf der überwiegend Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 12 t verkehren, die für den Güterkraftverkehr bestimmt und in anderen Mitgliedstaaten zugelassen sind, erhöht hat, nicht aber für die Teilstrecken dieser Autobahn, die ganz überwiegend von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 12 t benutzt werden, die ebenfalls für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und in Österreich zugelassen sind. Des Weiteren hat sie gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 7 lit. h) derselben Richtlinie verstossen, indem sie die genannte Maut nicht nur zur Kostendeckung für den Bau, den Betrieb und den weiteren Ausbau der Brennerautobhan erhoben hat (EuGH, Urt. v. 26. 9.2000 - Rs C-205/98 (Kommission der EG gegen die Republik Österreich). Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, 3/2001, S. 81


Olaf Palme und die EU

Olaf Palmes Skepsis gegenüber der damals noch EG genannten EU war sprichwörtlich. Er soll die EU-Integration als konservatives, kapitalistisches und kolonialistisches Projekt verachtet haben. NZZ. 28.2. 01, S. 5


EU-Transitkolonialvertrag mit Ungarn

Die EU und Ungarn haben ein Abkommen über den Transitverkehr durch Ungarn abgeschlossen, das den EU-Mitgliedstaaten die Transitrechte aus den bisher gültigen bilateralen Einzelabkommen sichert. Demnach sind mehr als 90% der ausländischen Lastwagen weiterhin nicht verpflichtet, irgendwelche Gebühren oder Steuern zu bezahlen. Ausserdem wird die Neueinführung solcher Massnahmen erheblich erschwert, und die Zahl der kostenlosen Durchfahrten durch Ungarn erhöht. Strengere ungarische Regelungen für LKW bezüglich Gewicht, Achslast und Ausmasse werden ausser Kraft gesetzt, solange die Fahrzeuge den Bestimmungen der entsprechenden EU-Richtlinie genügen. Darüber hinaus wird durch das Abkommen der Tanktourismus gefördert, da es den zollfreien Import allen getankten Benzins garantiert. In Ungarn macht der Tanktourismus heute 30% des gesamten Benzinverbrauchs aus. Umweltverbände haben das Abkommen scharf kritisiert und fordern Nachverhandlungen. DNR-EU-Rundschreiben, 6/2001, S. 41


Nachhaltigkeit

Bei der Ratifizierung des Amsterdamer Vertrages frohlockte der blauäugige Teil der Umweltbewegung über die Stärkung der "Nachhaltigkeit" im Vertrag. Eine genaue Lektüre legte jedoch genau den umgekehrten Schluss zu: der Umweltaspekt wurde im Vertrag jedenfalls in den diesbezüglichen Passagen geschwächt. Im Europa-Magazin (EM) wurde mehrmals darauf hingewiesen, auf die entsprechenden Argumente wurde jedoch nirgends eingegangen. Nun scheint sich die realistische Einschätzung des EM's zu bewahrheiten. Man spricht in der EU nun von den drei Säulen der Nachhaltigkeit: traditionelle Wachstumspolitik, ein bisschen Beschäftigungspolitik und am Rande eine Ergänzung durch Umweltpolitik, welche die traditionelle Wachstumspolitik absichern soll. DNR-EU-Rundschreiben 2/2001, S. 5


Genetisch veränderter Organismen zugelassen

Die im Vermittlungsverfahren zwischen Rat und Parlament erzielte Einigung über die neue EU-Richtlinie zur Freisetzung genetisch veränderter Organismen (GVO) in die Umwelt ist am Mittwoch vom EU-Parlament in Strassburg bestätigt und damit rechtskräftig geworden. In dem Kompromiss hatte das Parlament bei den umstrittenen Punkten durchgesetzt, dass gentechnisch veränderte pharmazeutische Erzeugnisse für den menschlichen Gebrauch, soweit sie auf den Markt kommen, vom Geltungsbereich dieser Richtlinie ausgenommen werden und dass dieser Bereich durch eine gesonderte Gesetzgebung geregelt wird. Werden die Produkte nur zu Forschungszwecken eingesetzt, fallen sie grundsätzlich unter die beschlossene Richtlinie. Im Zusammenhang mit dem internationalen Cartagena-Protokoll über die biologische Sicherheit hat das Parlament durchgesetzt, dass sich die Kommission verpflichtete, bis Juli 2001 einen Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen, in dem bei der Ausfuhr von derartigen Organismen dem Einfuhrland rechtzeitig vorher detaillierte Informationen über das Produkt übermittelt werden müssen. In der Versuchsphase freigesetzte veränderte Organismen müssen registriert und die Informationen öffentlich zugänglich gemacht werden. Bei der endgültigen Freisetzung zu kommerziellen Zwecken müssen die betroffenen Standorte den zuständigen Behörden gemeldet werden und in einer für angemessen befundenen Weise öffentlich bekannt gemacht werden. Auf Antibiotikarestistenzgene muss völlig verzichtet werden. Um dem Verbraucher die Entscheidung zu ermöglichen, ob er GVO-Produkte kaufen will, verlangt das Parlament eine lückenlose Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit bei den Produkten und ihren Folgeerzeugnissen. NZZ, 15.2.01, S. 63


Recyclingquoten für Dosen

Die EU-Kommission hat in einem Brief an den Bundesverband des Deutschen Getränkegrosshandels angedeutet, dass sie nicht plane, die Wiederverwertungsziele für Getränkedosen auf EU-Ebene mit Nachdruck durchzusetzen. Als Grund für diesen Rückzieher nannte die Kommission die Tatsache, dass Gespräche mit der Industrie gezeigt hätten, dass eine Einigung zu den Wiederverwertungszielen auf EU-Ebene nicht im Interesse der Industrie lägen. DNR-EU-Rundschreiben, 6/2001, S. 36


WHO-Appell an EU

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) appelliert an die EU, Massnahmen zu ergreifen, um die Umwelt- und Gesundheitsfolgen des Verkehrs zu reduzieren. Ein kürzlich veröffentlichter Bericht der WHO weist nicht nur auf die zunehmende Zahl von Toten und Verletzten durch Verkehrsunfälle hin, sondern macht auch auf die Gesundheitsgefährdung durch den Verkehr aufmerksam. So sterben in europäischen Städten jährlich schätzungsweise zwischen 36000 und 129000 Erwachsenen aufgrund gesundheitlicher Schäden, die durch das Einatmen von Verkehrsemissionen über längere Zeiträume hinweg verursacht werden. Eine WHO-Studie über die Situation in Österreich, Frankreich und der Schweiz kam zu dem Ergebnis, dass 6% aller Todesfälle eine Folge der Luftverschmutzung sind, wobei die Hälfte davon auf das Konto von Emissionen des motorisierten Verkehrs gehen. Darüber hinaus sind verkehrsbedingte Emissionen für das Entstehen von jährlich etwa 25'000 neuen Fällen chronischer Bronchitis bei Erwachsenen, 290'000 Bronchitiserkrankungen bei Kindern und 500'000 Asthmaanfällen verantwortlich. Dem WHO-Bericht zufolge summierten sich 1995 die externen Kosten des Verkehrs in der EU, der Schweiz und Norwegen auf rund 658 Milliarden Euro. Die WHO fordert die EU auf, durch höhere Gebühren für Strassen- und Parkplatznutzung sowie durch die Subvention von Verkehrsalternativen zum Auto wirksame Anreize für die Reduktion des individuellen motorisierten Verkehrs zu schaffen. EUmagazin, 6/2001, S. 33


Stimmenkauf

Beim EU-Gipfel im Dezember 00 in Nizza haben die EU-Regierungschefs dem EU-Reisezirkus Zügel angelegt. Ab 2002 soll die Hälfte der jährliche Gipfeltagungen des Europäischen Rates, mindestens aber eine Tagung im Jahr, in Brüssel stattfinden. Sobald die Union 18 Mitglieder zählt, finden alle Gipfel in Brüssel statt. Der Reisebetrieb verursacht der jeweiligen Präsidentschaft beträchtliche Kosten. Bewachung und Sicherheit der Teilnehmer wird angesichts des Globalisierungswiderstandes immer schwieriger. Ganze Städte werden weitflächig abgeschirmt und während zwei bis vier Tagen für den normalen Geschäftsverkehr gesperrt, im Dezember an fürs Weihnachtsgeschäft wichtigen Tagen. Kleinere Städte ersticken im Benzindampf der Karossen von 16 einzeln auffahrenden Delegationen. Die Reduktion der Reiserei kam jedoch nicht aus diesen Gründen zustande: Die Erklärung kam im letzen Moment in der langen Nacht von Nizza zustande, weil Frankreichs Staatspräsident Jacques Chirac den belgischen Premier nur durch ein Sondergeschenk für Brüssel dazu bewegen konnte, einem Kompromiss zuzustimmen, bei dem sich Belgien in Zukunft im Rat der EU mit einer Stimme weniger als die Niederlande (12 gegenüber 13) begnügen wird. Diesen Verzicht musste Chirac abgelten, um für die Franzosen weiterhin die gleiche Stimmenzahl wie für die Deutschen sichern zu können. EUmagazin, 1-2/2001


Mar de Plata hat ausgefischt

Fangflotten aus der EU und korrupte Fischereipolitiker setzen Argentiniens Küstengewässern zu. Der Seehecht ist praktisch ausgerottet. Die Zeche zahlen die Fischer von Mar del Plata die mit ihren rostenden Schiffen auf dem Trockenen sitzen. Auf die "Europäer" kommt im Hafen von Mar del Plata jedermann schnell zu reden: Mit ihnen habe das Verhängnis begonnen. 1994 unterschrieb die argentinische Regierung mit der EU einen Vertrag und erlaubte der EU-Flotte; ihre Netze in argentinischen Hoheitsgewässern auszuwerfen. In den folgenden Jahren verschoben die EU-Fischer einen Teil ihrer Flotte in den Südatlantik, darunter 150 sogenannte Congeladors: Fabrikschiffe, auf denen die ausgenommen Fische eingefroren werden und die rund die Hälfte des Fangs wegen Unbrauchbarkeit wieder ins Meer werfen. Bis 1997 verdoppelte sich die registrierte Fangmenge im argentinischen Meer auf 600000 Tonnen im Jahr - die maximale erlaubte Fangquote liegt seit 1993 bei 380000 Tonnen. Profitiert vom EU-Vertrag habe vor allem Spanien. Spanien erhielt aus der EU-Kasse über 80 Millionen US-Dollar für jene Unternehmen, die ihre Schiffe in den Südatlantik schickten. Die Politiker wurden ein Problem los, und die spanische Flotte machte gleich ein doppeltes Geschäft: Für sie rentierte die Fischerei wieder - und sie wurde erst noch saftig subventioniert. Von 40 der ehemaligen Konservenfabriken in Mar de Plata sind 38 verschwunden. Berner Zeitung, 31. 3. 2001, S. 23


Protestbrief an EU-Kommissar Lamy

Ein Protestbrief von 99 Umwelt-, Entwicklungs-, Menschenrechts-, Frauen- und Landwirtschaftsverbänden, Instituten und Gewerkschaften aus 17 europäischen Ländern, die sich im "Seattle to Brussels Network" zusammengeschlossen haben , hat sich gegen die Haltung der EU-Kommission in der Welthandelspolitik und gegen die Art der Einbeziehung der zivilgesellschaftlichen Akteure gewandt. Die Nichtregierungsorganisationen (NRO) sehen ihre Anliegen nicht berücksichtigt und fordern eine grundlegende Debatte über eine andere , nachhaltige Handelspolitik. Pascal Lamy nutze die Konsultationstreffen mit Vertretern von NRO's nur dazu aus, über das wie und nicht über das was zu sprechen. Insofern halten sie den Konsultationsprozess für nutzlos. Die Unterzeichnerorganisationen wollen verhindern, dass die Felder Investitionen und Wettbewerb auf der WTO-Konferenz, die im November 01 in Katar stattfinden wird, verhandelt werden. Sie streben eine Verminderung der Macht der WTO an und warnen vor negativen Folgen der schon jetzt laufenden Verhandlungen zu den Themen Landwirtschaft, intellektuelle Eigentumsrechte und Dienstleistungen. Die Autoren des Protestbriefes kritisieren ausserdem die unausgewogene Zusammensetzung der von der EU-Kommission zusammengestellten 15-köpfigen Kontaktgruppe für die WTO-Verhandlungen in Katar sowie ihre Exklusivität und mangelnde Transparenz. In dieser sind u.a. Repräsentanten von Wirtschaftsverbänden vertreten, die sich für die Interessen von Grossunternehmen und der Agrarindustrie einsetzen, aber keine Vertreter mittelständischer Unternehmen und der kleiner landwirtschaftlichen Betriebe. DNR-EU-Rundschreiben, 6/2001, S. 64


Klage der EU-Kommission gegen Paris

Die EU-Kommission wird Frankreich vor dem EU-Gerichtshof verklagen, weil Paris die EU-Richtlinie zur Liberalisierung des Gasmarktes nicht ins nationale Recht umgesetzt hat und auch keine Anstalten macht, das bisher Versäumte nachzuholen. Die Mitgliedstaten hatten zwei Jahre Zeit für die Anpassung ihrer internen Rechtsordnung und diese Übergangsfrist war am 10. 8. 2000 abgelaufen. Die Richtlinie verlangt eine stufenweise Liberalisierung. Sie schreibt den Mitgliedstaaten vor, in einem ersten Schritt sofort mindestens 20%, fünf Jahre später 28% und bis 2010 33% des Marktes dem Wettbewerb zu öffnen. NZZ. 9.5.01, S. 21


Monti gegen Ökotipps

An der Webseite des Berliner Umweltbundesamts hat EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti Anstoss genommen und der Bundesregierung ein Vertrasgsverletzungsverfahren angedroht. Die Behörde hat in einer Okobilanz herausgefunden, dass unter Umweltgesichtspunkten die lokale Produktion von Sprudel, Säften und Wein ökologische Vorzüge hat. Folgerichtig empfehlen die Ökoexperten: "Kaufen Sie Getränke aus der Region, denn: Jeder Kilometer zählt". Weil der Tipp von einer staatlichen Stelle komme, sieht Monti darin ein potentielles Handelshemmnis. Die Aufforderung, regionale Waren zu kaufen, sei eine Diskriminierung all jener Konkurrenzprodukte, die von weit her kämen. Der Spiegel, 7/2001, S. 108.


Rindertalg in EU-Butter

Die EU kennt einen neuen Nahrungsmittel-Skandal: von der EU subventionierte, gepanschte Butter kam in halb Europa auf den Markt. Nach Ermittlungen der Antibetrugseinheit der EU OLAF hat die süditalienische Mafia-Organisation Camorra in der Zeit zwischen 1995 und 2000 rund 100'000 Tonnen gefälschte Butter nach Frankreich, Belgien oder in Drittländer exportiert und dafür pro Tonne zwischen 1000 und 1200 Euro Subventionen kassiert. Zwei Drittel der gepanschten Ware liefen über die französische Firma Fléchard, die bereits 1992 in einen Suventionsschwindel mit Butter verwickelt war. Das Camorra-Unternehmen in der Region von Neapel mischte der Butter zu 30% und mehr Rindertalg und -fett aus Abdeckereien bei. Die Mixtur wurde durch die weitere Beimischung von Chemikalien so angereichert, dass die Panscherei bei normalen Lebensmittelkontrollen angeblich nicht auffallen konnte. Fléchard und andere Empfänger verkauften das Fett an renomierte Feinbäckereien und Eisproduzenten, deren Produkte auch in Deutschland verkauft werden. Der Staatsanwalt von Neapel wies bereist am 5. Juli 2000 auf mögliche Gesundheitsgefahren hin. Die EU versuchte in der Folge, die Gemüter zu beruhigen: Der Kommissar für Verbraucherschutz Davis Byrne berichtete dem EU-Parlament: "Die verunreinigte Butter enthält keine gesundheitsgefährlichen chemischen Zusätze wie Polychlorierte Biphenlye (PCB), Chlorierte Kohlenwasserstoffe und Schwermetalle". Die EU-Kommission unterliess es jedoch bisher, das genaue angewandte Produktionsverfahren anzugeben. Sollte das von den Butterpanschern verwendete Verfahren dem entsprechen, das bei der Herstellung von sogenannten Michaustauschern für die Aufzucht von Kälbern verwendet wird, so bestünde manchen Wissenschaftern zufolge die Gefahr, dass dadurch BSE übertragen wird. Der Spiegel, 9/2001, S. 94.


Fauler Kompromiss

Das EU-Parlament hat Anfang Mai 01 einem Kompromiss für eine Verordnung über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten zugestimmt, der viele Ausnahmeregelungen vorsieht. Diese beschneiden das durch die Verordnung grundsätzlich gewährte Recht jedes EU-Bürgers auf Zugang zu Dokumenten stark. Die Öffentlichkeit soll nach dem Kompromiss keinen Zugang zu Dokumenten haben, falls (1) das öffentliche Interesse in den Bereichen Öffentliche Sicherheit, Verteidigungs- und Militärfragen, Internationale Beziehungen, Finanz-, Geld- und Wirtschaftsfragen berührt ist; (2) die gesetzlichen Interessen einer juristischen Person, (3) oder die Privatsphäre durch die Veröffentlichung verletzt würden (4) bzw. das betreffende Dokument Teil eines juristischen Verfahrens, einer Inspektion, einer Untersuchung oder finanziellen Überprüfung ist. (5) Auch der Zugang zu Dokumenten für den behörden-internen Gebrauch kann verweigert werden, falls eine Veröffentlichung den Entscheidfindungsprozess behindert. Immerhin werden alle Institutionen verpflichtet, ein Register aller vorhandenen Dokumente zu erstellen - allerdings mit Ausnahme geheimer und vertraulicher Dokumente. Ausserdem muss ein jährlicher Bericht mit der Anzahl abgelehnter Zugangsversuche und ihrer Begründung erarbeitet werden, der auch die Anzahl geheimer oder vertraulicher Dokumente enthält, die nicht durch das Register erfasst werden. Vertrauliche oder geheime Dokumente, die von vitalem Interesse für die EU oder einen der Mitgliedstaaten sind, dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers an die Öffentlichkeit gegeben werden - wodurch das Öffentlichkeitsprinzip in Skandinavien untergraben werden kann. Eine Anfrage nach einem Dokument muss innerhalb von 15 Arbeitstagen beantwortet werden. EU-DNR-Rundschreiben 5/2001 S, 6


EU-Parlament für Biotechnologie

Entgegen seiner früheren Skepsis hat sich das EU-Parlament am 14. März mit einer überraschend deutlichen Mehrheit für eine weitreichende Förderung der Biotechnologie ausgesprochen. In der nicht-bindenden Entschliessung fordert das EU-Parlament die Mitgliedstaaten auf, die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für die Entwicklung der Biotechnologie zu verbessern. Die EU-Kommission wird vom Parlament aufgefordert, einen Aktionsplan "Bio-Europa" auszuarbeiten und einen Bericht über den derzeitigen Stand der Biotechnologie-Industrie in den Mitgliedstaaten zu erstellen. DNR-EU-Rundschreiben, 4/2001, S. 17


Wo fährt der Vinylchloridzug?

Exemplarisch für den laschen Umgang oder die Verdunkelungspraktiken im Zusammenhang mit notwendigen Informationen bezüglich Gefahrentransporten ist der Fall eines Vinylchloridzugs, der mehrmals monatlich von Belgien durch Deutschland nach Italien fährt. Ursprünglich war seine Route durch die Schweiz gegangen, bis eine Bürgerinitiative dagegen Sturm lief und unter anderem auch die Lokomotivführer erstmalig über deren gefährliche Fracht informierte. Aus der Schweiz, das im Vergleich zu anderen EU-Staaten hohe Sicherheitsstandards für Risikotransporte besitzt, wurde der Zug verbannt. Er fährt seither über Tirol, und zwar durch das enge, extrem dichtbesiedelte Inn- und Wipptal. Vorsorge wurde nicht getroffen. Es wird auch nicht informiert. Selbst die zuständige Tiroler Landesrätin hatte schon vor etlichen Monaten mehrmals vergeblich versucht, Informationen zu erhalten. Die Feuerwehr oder der Katastrophenschutz wissen bis heute nichts von diesem Zug und seinem Fahrplan - und der Streckenführung durch Deutschland. DNR-EU-Rundschreiben, 4/2001, S. 29


Nur 27 Gemeinden Für "Ja zu Europa"

Von den 3000 Schweizer Gemeineden stimmten nur 26 der EU-Beitrittsinitiative zu. Alle 27 Gemeinden liegen im französischsprachigen Teil der Schweiz, die meisten von ihnen im Jurabogen. Ederswiler, die einzige deutschsprachige Gemeinde des Kantons Jura, sagte mit 94.2% am deutlichsten nein. Deutlich zeigte sich das Stadt-Land-Gefälle: je kleiner die Gemeinde, desto grösser die Ablehnung. NZZ. 6.3.01, S. 15


Zählfehler in Neuenburg

Auch in der Stadt La Chaux-de-Fonds ist die Initiative "Ja zu Europa" deutlich verworfen worden. Wie die Behörden nachträglich herausfanden, waren versehentlich rund 3000 Nein-Stimmen zum Befürworter-Lager gezählt worden. Statt 66% Ja Stimmen sind es nach der Korrektur nur noch 44.5%. Die Nachzählung für den gesamten Kanton ergab einen kantonalen Nein-StimmenAnteil von 55.8%.


Weitreichende Liberalisierungsvorschläge

Die EU-Kommission hat Mitte März in Strassburg Vorschläge zur vollen Liberalisierung der EU-Energiemärkte ab 2005 verabschiedet. Alle (auch gewerbliche) Unternehmen sollen ab 2003 ihren Elektrizitätsversorger und ab 2004 ihren Erdgaslieferanten frei wählen können. Ab 2005 ist die freie Wahl von Strom- und Erdgasversorgung für sämtliche Konsumenten vorgesehen. Bisher erfasst die Liberalisierung nur Grosskunden. Im Stromsektor wurden die Schwellenwerte so festgesetzt, dass der Marktöffnungsgrad von mindestens 30% im letzten Jahr auf mindestens 35% per 2003 steigt. Beim Erdgas muss die Öffnung von mindestens 20% ab letztem August auf 28% per 2003 zunehmen. Allerdings sind mehrere Mitgliedstaaten bereits weiter gegangen; der letztjährige EU-Druchschnitt betrug 66% beim Strom und 79% beim Gas. Die Kommission schlägt nun eine rechtliche und wirtschaftliche Trennung des Netzbetriebes von der Erzeugung/Gewinnung und dem Verkauf vor. Ausnahmen sind bei kleinen Verteilerunternehmen möglich. Zum andern soll in jedem Mitgliedstaat eine nationale, unabhängige Regulierungsbehörde die Tarife und Bedingungen für die Nutzung der Netze festlegen beziehungsweise genehmigen. Die Kommission schlägt weitere Massnahmen zur Förderung des innergemeinschaftlichen Handels vor, damit nicht 15 offene nationale Märkte entstehen, sondern ein echter Binnenmarkt. Derzeit macht der grenzüberschreitende Handel nur etwa 8% des auf rund 250 Mrd. Euro geschätzten Gesamtumsatzes aus. NZZ, 14.4. 2001, S. 21


Deutliche Worte des UNHCR-Chefs

Der neue Hochkommissar des Uno-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) Lubbers kritisierte die EU-Staaten, dass sich diese einerseits darüber beklagten, es gebe zu viele sogenannte Wirtschaftsflüchtlinge. Andererseits tue die EU aber nicht genug, um die Bedingungen der Menschen in ihrer Heimat zu verbessern. Lubbers kritisierte besonders Deutschland und Frankreich, da sie das UNHCR nur unzureichend unterstützten. Die Uno-Hochkommissarin für Menschenrechte, Mary Robinson hat die EU-Staaten wegen ihrer Einwanderungspolitik kritisiert. Robinson forderte die EU-Regierungen auf, ein Klima der Akzeptanz für Einwanderer zu schaffen. NZZ. 8.2.01.


EU-Atomforschungsprogramm

Das sechste Forschungsrahmenprogramm 2002-2006 der EU sieht Ausgaben für die Nuklear-Forschung im Rahmen des Euratom-Vertrages von 1.23 Milliarden Euro vor. Der grösste Teil von 700 Millionen soll in die Fusionsforschung gehen, der Rest in die klassische Kernenergie einschliesslich der Behandlung und Lagerung nuklearer Abfälle. Nach Ansicht von Friends of the Earth Europe und Greenpeace stellen die Gelder an die klassische Kernenergieforschung Subventionen für einen absterbenden Wirtschaftszweig dar, für den kein Forschungsbedarf mehr besteht. Die kommerzielle Nutzung der Kernfusion hingegen sei reine Fantasie. Friends of the Earth kritisieren zudem die Pläne der Kommission, Euratom-Darlehen für den Neubau von Kernkraftwerken in Osteuropa zu gewähren und die Entwicklung einer neuen Generation von Brutreaktoren in Russland zu unterstützen. Die Kommission habe diese Pläne nicht einmal dem Rat, geschweige denn der Öffentlichkeit vorgelegt, erklären die Friends of the Earth und appellieren an die Mitgliedstaaten der EU, eine Umsetzung der Pläne zu verhindern. DNR-EU-Rundschreiben, 5/2001, S. 39


Europäische Solidarität

Polen hat sich beim Brüsseler Forschungskommissar Philippe Busquin darüber beklagt, dass es die EU-Forschung in den vergangenen zwei Jahren mit 100 Millionen Euro unterstütz hat, ohne selbst davon zu profitieren. Die mittel- und osteuropäischen Beitrittskandidaten sind weitgehend in das vierjährige Forschungsrahmenprogramm integriert und müssen entsprechende finanzielle Zuwendungen vornehmen. Sie konnten sich jedoch bei der Forschungsvergabe bisher nicht genügend in Szene setzen und gingen weitgehend leer aus. Damit ist Polen schon Jahre vor einem eventuellen EU-Beitritt Nettozahler zum EU-Haushalt. In anderen Kandidatenländern wie Ungarn oder Tschechien sieht die Bilanz nicht besser aus, sie haben ihre Verluste aber noch nicht gemeldet. Der Spiegel, 16/2001, S. 80


Europarat kritisiert Nato

Der Europarat beobachtet dauerhaft die Entwicklung der Meinungs- und Informationsfreiheit in Europa. Ende April debattierte die Parlamentarische Versammlung über die bedrohte Unabhängigkeit kritischer Medien in verschiedenen Staaten. Der Berichterstatter beschuldigte auch die Nato der Einschränkung der Medienfreiheit und der gezielten Fehlinformation während des Kosovo-Krieges. NZZ. 25.4.01, S. 5

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