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Kurzinfos Juni 2019



Warnschuss Richtung Schweiz

Im Ringen rund um das Rahmenabkommen hat die EU-Kommission nach ihrer Sitzung vom Dienstag signalisiert, dass sich ihre Geduld dem Ende zuneigt. In einem internen Dokument, das die Position der Behörde widerspiegelt, wird betont, Brüssel könne «keine weiteren Versuche der Zeitschinderei und der Verwässerung der Binnenmarktregeln mehr akzeptieren», zumal nun beim Brexit wohl eine entscheidende Phase beginne. Darum gelte es, der Schweiz die «glasklare Botschaft» zu übermitteln, dass das Rahmenabkommen in vorliegender Form das letzte Angebot darstelle und keine Nachverhandlungen mehr möglich seien.

Um diese Botschaft zu untermauern, hat die EU in Sachen Börsenäquivalenz am Dienstag demonstrativ keine Entscheide gefällt. Sollte sich diesbezüglich in den nächsten Tagen nichts ändern, endet die Gleichwertigkeit der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange mit ihren Konkurrenten in der EU am 30. Juni. Das Auslaufen wird im Kommissionsdokument explizit als «Warnschuss vor den Bug» bezeichnet, der in Sachen Rahmenabkommen Fortschritte herbeiführen könnte, da Brüssel die beiden eigentlich sachfremden Geschäfte politisch verknüpft hatte.

Die Kommissionssitzung vom Dienstag hatte zunächst als letzter Zeitpunkt gegolten, um politisch die nötigen Schritte für eine Verlängerung der Äquivalenz einzuleiten. Doch wäre ein positiver Entscheid auch in den nächsten Tagen durchaus noch möglich. Laut einem anderen EU-internen Dokument müsste die Kommission bis spätestens am Freitag, dem 21. Juni, den Mitgliedstaaten im sogenannten Europäischen Wertpapierausschuss den Entwurf eines entsprechenden Beschlusses vorlegen. Diese hätten dann laut den Vorgaben für ein dringliches schriftliches Verfahren fünf Tage Zeit für eine Antwort, wobei der letzte Tag ein Arbeitstag sein muss. Die Kommission müsste dann irgendwann noch vor dem 30. Juni den Entscheid für die Verlängerung der Börsenäquivalenz fällen. EU-Quellen erklärten aber am Dienstag, dass diese ganze Prozedur bei Bedarf auch deutlich schneller durchgeführt werden könnte und Entscheide bis fast in die sprichwörtliche letzte Minute möglich seien. «Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg», hiess es beispielsweise.

In Hintergrundgesprächen machten EU-Beamte aber auch deutlich, dass sich die Schweiz in den kommenden Tagen bewegen müsste, wenn sie ein Auslaufen der Äquivalenz noch abwenden wolle. Der Bundesrat hatte vor zehn Tagen erklärt, er sei zur Unterzeichnung des Rahmenabkommens bereit, wobei er in einem Schreiben von Bundespräsident Ueli Maurer Klarstellungen in drei Bereichen verlangte. EU-Kommissions-Präsident Jean-Claude Juncker zeigte sich in der Folge gesprächsbereit, betonte aber, dass der Inhalt des Abkommens und der beigelegten Protokolle und Anhänge nicht verändert werden könne und dass die geforderten Klarstellungen rasch erfolgen müssten. Bei einem Treffen zwischen dem Schweizer Staatssekretär Roberto Balzaretti und EU-Exponenten vergangene Woche in Brüssel gab es aber nach Angaben von Berner und Brüsseler Seite keine substanziellen Fortschritte.

Konkret hatte der Bundesrat erstens «juristische Sicherheit» zur Wahrung des Niveaus des Lohnschutzes in der Schweiz gefordert. Zweitens wollte er verhindern, dass die Beihilferegeln im bilateralen Freihandelsabkommen mittelfristig gemäss den Bestimmungen des Rahmenabkommens zu staatlichen Beihilfen auszulegen wären. Und drittens wollte er klarstellen, dass das Abkommen nicht als Verpflichtung zur Übernahme der sogenannten Unionsbürgerrichtlinie interpretiert werden könnte. Während die Forderung im Bereich des Lohnschutzes abstrakt blieb, weist die EU-Kommission in ihren Dokumenten die beiden anderen Forderungen als Änderung eines Anhangs des Rahmenabkommens sowie als Widerspruch zum Prinzip der dynamischen Rechtsübernahme zurück. Denn die EU ist der Ansicht, die Unionsbürgerrichtlinie sei eine Weiterentwicklung des Freizügigkeitsrechts und hätte darum von der Schweiz längst übernommen werden müssen.

Die Brüsseler Unterhändler gelangten zur Ansicht, die Schweiz wolle unter dem Deckmantel von Präzisierungen letztlich den Inhalt des Abkommens neu verhandeln. Zudem betonten EU-Beamte, Balzaretti verfüge bisher gar nicht über das Mandat des Bundesrats, um die gemeinsame Arbeit an Texten zur Präzisierung des Abkommens aufzunehmen. Aus EU-Sicht fehlt daher die aufrichtige Bereitschaft der Schweiz, um die Klarstellungen auch vorzunehmen. Nach jahrelangen Verhandlungen ist in Brüssel Frustration greifbar. Es herrscht der Eindruck vor, die Schweiz flüchte sich nach Abschluss des Konsultationsprozesses in weitere interne Beratungen und habe kein echtes Interesse daran, das Rahmenabkommen abzuschliessen.

Mit ihrem Warnschuss versucht die EU also, Bern zur Eile zu bewegen. Zudem signalisiert sie Bereitschaft, zur Durchsetzung des langfristigen Ziels einheitlicher Regeln im Binnenmarkt kurzfristig gewissen Schaden im Finanzbereich in Kauf zu nehmen. Im Namen der Kommission betonte Vizepräsident Maros Sefcovic zwar, die Türen blieben offen und man sei weiter bereit, das Abkommen vor Ende des Mandats der derzeitigen EU-Kommission, das heisst bis voraussichtlich Ende Oktober, abzuschliessen. Läuft aber die Börsenäquivalenz aus, dürfte der Widerstand gegen den Rahmenvertrag in der Schweiz kaum kleiner werden. Vielmehr steigt die Gefahr einer Spirale weiterer negativer Folgen vom Kohäsionsbeitrag bis zur Forschungszusammenarbeit, an der letztlich weder Bern noch Brüssel ein Interesse haben können. NZZ, 19. Juni 2019, S. 1


EU-Staaten blockieren Gespräche zu Balkanländern

Die Balkanstaaten Nordmazedonien und Albanien müssen trotz einer positiven Empfehlung der EU-Kommission weiter auf den Beginn der Verhandlungen über ihren EU-Beitritt warten. Die für „Europafragen“ zuständigen Minister aus den EU-Staaten konnten am 18. Juni 2019 nicht wie ursprünglich vorgesehen grünes Licht für den Beginn der Gespräche geben. Grund war unter anderem die bisher fehlende Zustimmung des Deutschen Bundestages. Ohne sie darf die Bundesregierung dem Start der Gespräche auf EU-Ebene nicht zustimmen.

Zudem hatten im Vorfeld des Treffens Frankreich, die Niederlande und Dänemark grundsätzliche Bedenken geäussert. Kritiker bemängeln unter anderem noch unzureichende Fortschritte beim Kampf gegen Korruption und organisierte Kriminalität in den beiden EU-Kandidatenländern, wobei die Situation in Albanien als deutlich schlechter gilt als die in Nordmazedonien. Eine endgültige Entscheidung soll nun erst im Oktober getroffen werden.

Aus Sicht Nordmazedoniens ist die Verschiebung besonders bitter, weil das rund 2,1 Millionen Einwohner zählende Land für die Perspektive auf Beitrittsverhandlungen jüngst seinen Namen von Mazedonien in Nordmazedonien geändert hatte. Die griechische Regierung hatte dies gefordert, weil auch eine nordgriechische Provinz Mazedonien heisst und angeblich Gebietsansprüche befürchtet wurden. Durchsetzen konnte Griechenland seine Forderung, weil alle Entscheidungen zu Beitrittsverhandlungen in der EU einstimmig getroffen werden müssen. Das Land hatte seine Zustimmung für den Bündnisbeitritt an die Umbenennung Mazedoniens geknüpft.

Der nordmazedonische Präsident Stevo Pendarovski forderte in einem Interview der DPA, die Entscheidung über die Beitrittsverhandlungen mit seinem Land notfalls losgelöst vor der über den Start der Gespräche mit Albanien zu treffen. Er spielte damit darauf an, dass Unionspolitiker aus dem Bundestag die Aufnahme von Verhandlungen mit Albanien sehr kritisch sehen und ihr womöglich nicht zustimmen werden. «Es darf nicht sein, dass ein Land für die Probleme eines anderen Landes bestraft wird», sagte Pendarovski. Nordmazedonien sei derzeit das einzige Land in der Region, das als gutes Beispiel tauge.

Der zuständige deutsche Europastaatsminister Michael Roth (SPD) erklärte in Luxemburg, der Bundestag habe nach eigenen Angaben bisher zu wenig Zeit gehabt, um sich mit Empfehlung der EU-Kommission zum Start der Beitrittsverhandlungen angemessen zu befassen. Er hoffe, dass es spätestens im Oktober zu einer positiven Entscheidung komme. «Wir haben vor einem Jahr hier in Luxemburg beiden Staaten Hausaufgaben erteilt. Aus meiner Sicht sind diese Hausaufgaben erfüllt worden», sagte Roth. Es gehe auch um die Glaubwürdigkeit der EU und darum, dass man Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit in Nordmazedonien und Albanien weiter stabilisiere.

Ähnlich hatte sich vor dem Treffen der zuständige EU-Kommissar Johannes Hahn geäussert. «Nur mit einer glaubwürdigen Politik wird es gelingen, den Reformprozess am Westbalkan voranzutreiben und unseren Einfluss in der Region zu bewahren», sagte er der DPA. Eine Verschiebung und die Nichtanerkennung objektiv erbrachter Fortschritte seitens der Beitrittskandidaten könne dramatische Folgen für die betroffenen Länder und die gesamte Region haben, warnte Hahn. So drohe zum Beispiel auch die Motivation wegzufallen, den Konflikt zwischen Serbien und dem Kosovo beizulegen. NZZ, 18. Juni 2019.


EU erhöht Druck für Rücknahme von Migranten

Die EU will mit einer strengeren Visumsvergabe eine höhere Rückführungsquote von Migranten ohne Bleiberecht erreichen. Das hat am Donnerstag der Rat der Mitgliedstaaten beschlossen und damit einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission von März 2018 gutgeheissen. Die überarbeitete Verordnung wird voraussichtlich Anfang 2020 in Kraft treten und betrifft auch die Schweiz, da sie Teil des sogenannten Schengen-Acquis ist.

Konkret wird die Kommission künftig mindestens einmal jährlich die 105 Länder und Gebiete ausserhalb der EU, die für die Einreise ein Visum benötigen, hinsichtlich ihrer Kooperation bei der Rückübernahme bewerten. Berücksichtigt werden dabei das «Grenzmanagement», die Verhinderung und Bekämpfung der Schleusung von Migranten und die Verhinderung der Durchreise von irregulären Migranten durch das Hoheitsgebiet, wie dem Text der Verordnung zu entnehmen ist. Wer unzureichend kooperiert und den Rückführungsprozess nicht wirksam unterstützt, sieht sich mit höheren Hürden für ein Schengen-Visum konfrontiert. Die möglichen Massnahmen reichen von längeren Fristen bei der Bearbeitung der Visaanträge bis zu höheren Gebühren.

Will die Kommission solche Verschärfungen einführen, muss sie dem Rat der Mitgliedstaaten einen entsprechenden Beschlussantrag vorlegen und – so betont der Text weiter – sich gleichzeitig weiter um eine bessere Kooperation mit dem betreffenden Drittstaat bemühen. Die Mitgliedstaaten können allerdings auch selbst, mit wenigstens 15 der 28 Stimmen, die Kommission über die mangelnde Kooperation eines Landes informieren und so den Prozess anstossen. Umgekehrt besteht die Möglichkeit, dass die Kommission Visaerleichterungen vom Rat beschliessen lässt, wenn ein Land in ausreichendem Masse kooperiert. Dazu gehören geringere Gebühren, eine speditivere Bearbeitung der Anträge oder längere Gültigkeiten für Mehrfachvisa.

Damit will die EU dafür sorgen, dass mehr Migranten ohne Aufenthaltsbewilligung in ihre Heimatländer zurückgebracht werden können. Laut Zahlen der EU werden jährlich 400 000 bis 500 000 illegal anwesende Angehörige von Drittstaaten angehalten, die EU zu verlassen. Nur gerade 40% können aber in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden oder in das Land, aus dem sie in die EU eingereist sind.

Der für Migration zuständige EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos sagte dazu im Februar, man könne dank der neuen Visumspolitik das Verhalten von Nicht-EU-Ländern beeinflussen, wenn es um die Rückkehr, Rückführung und Rückübernahme irregulärer Migranten gehe. In Brüssel erhofft man sich offenbar vor allem eine verbesserte Kooperation, da die vorgesehenen Massnahmen insbesondere die Eliten afrikanischer Staaten treffen würden.

Neben dieser Verknüpfung von Migrationsfragen mit der Visapolitik enthält die überarbeitete Verordnung auch Verbesserungen für legal Reisende. Anträge sollen künftig zwischen sechs Monaten und 15 Tagen vor Beginn der Reise eingereicht werden können, die Formulare lassen sich elektronisch ausfüllen und unterzeichnen, und der Ansatz zur Erteilung von Mehrfachvisa wird harmonisiert. Gleichzeitig ist man in Brüssel der Meinung, dass die Mehrkosten von den Gesuchstellern übernommen werden sollen. Ein Schengen-Visum kostet künftig statt 60 Euro neu 80 Euro. Der Preis wird alle drei Jahre auf seine Angemessenheit überprüft. Die vereinfachte Einreise soll dem Tourismus zugute kommen sowie die Handels- und Geschäftstätigkeiten fördern. NZZ, 7. Juni 2019, S. 6.


Die EZB verlängert die Nullzinsphase bis Mitte 2020

Die Europäische Zentralbank bleibt bei ihrer äusserst expansiven Geldpolitik. Trotz einer ordentlich laufenden Wirtschaft im Euro-Raum verlängert der EZB-Rat die Nullzinspolitik aufgrund anhaltender Unsicherheiten für die Konjunktur bis weit ins nächste Jahr. Banken bekommen hingegen weiter subventionierte Kredite.

Zinserhöhungen im Euro-Raum stehen für die Europäische Zentralbank (EZB) auf absehbare Zeit nicht zur Debatte, wie EZB-Präsident Mario Draghi am 6. Juni 2019 klar durchblicken liess. Im Gegenteil: An seiner turnusmässigen Sitzung, die diesmal ausnahmsweise nicht in Frankfurt, sondern in der litauischen Hauptstadt Vilnius stattfand, verlängerte der EZB-Rat die Nullzinspolitik bis mindestens Mitte 2020. Zuvor hätten die Zinsen lediglich bis mindestens Ende 2019 auf diesem Niveau bleiben sollen. Das Gleiche gilt für die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungs- (0,25%) und für die Einlagefazilität (–0,4%), die auch als Strafzins für Banken bezeichnet wird. Manche Marktteilnehmer hatten allerdings auf ein noch weicheres Statement der EZB im Hinblick auf die künftige Geldpolitik gehofft, weshalb der Euro im Anschluss an die Sitzung gegenüber dem Dollar um rund 0,5% zulegte. Draghi erklärte an der Medienkonferenz, der positive Beitrag der Negativzinsen zur generösen Geldpolitik und zu einer nachhaltigen Annäherung der Inflation an den Zielwert der EZB von unter, aber nahe 2% werde bis jetzt nicht durch mögliche Nebeneffekte untergraben. Dies könnte beispielsweise geschehen, wenn Banken aufgrund der Kosten für die Negativzinsen weniger Kredite an Unternehmen und Privatpersonen vergeben würden. Die EZB trägt mit ihrer Entscheidung der Tatsache Rechnung, dass sich einige Unsicherheiten für die Wirtschaft immer noch nicht verflüchtigt haben. So gibt es bis dato keine Lösung im Handelskrieg zwischen den USA und China, die Art und Weise des Austritts Grossbritanniens aus der EU ist weiter unklar, und die Konjunktur in manchen Schwellenländern ist anhaltend verwundbar.

Dies alles beeinflusse die Stimmung der Marktteilnehmer. Sollten künftig neue negative Umstände auftreten, sei die EZB aber bereit, alle ihre geldpolitischen Mittel einzusetzen, betonte der Italiener einmal mehr. Draghi wies darauf hin, dass einige Ratsmitglieder eine Senkung des Einlagesatzes und die Wiederaufnahme der Wertpapierkäufe angesprochen hätten – «Holzauge, sei wachsam», kann man da nur sagen.

Im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung in der Euro-Zone bleibt die EZB dennoch zumindest auf dem Papier zuversichtlich. Zunehmende Beschäftigungszahlen und steigende Löhne würden die Widerstandskraft der Euro-Zone und eine graduell steigende Inflation unterstützen. Die Ökonomen der EZB korrigierten ihre Prognose für das Wirtschaftswachstum im Jahr 2019 nach oben, um 0,1 Prozentpunkte auf 1,2%, sie passten aber die Projektionen für 2020 und 2021 etwa ebenso geringfügig nach unten an, auf jeweils 1,4%. Sorgen bereitet derzeit vor allem der Industriesektor, der unter einer schwachen Exportnachfrage leidet. Dagegen gibt es im Dienstleistungssektor und im Baugewerbe weiter eine robuste Entwicklung. In der Euro-Zone sowie besonders in Deutschland klaffen die Einkaufsmanagerindizes im Industriesektor und im Dienstleistungsgewerbe derzeit so stark auseinander wie selten zuvor. Für die Inflation erwartet die Notenbank für 2019 bis 2021 nun Werte von 1,3%, 1,4% und 1,6%, weshalb die bisherigen Prognosen für dieses Jahr minimal nach oben und jene für nächstes Jahr minimal nach unten angepasst wurden.

Darüber hinaus konkretisierte die EZB die Modalitäten für ihre neue Serie gezielter langfristiger Refinanzierungsgeschäfte für schwächelnde Banken (TLTRO III), welche die EZB im Quartalsrhythmus zwischen September 2019 und März 2021 anbieten will. Die Währungsbehörde vergibt die Kredite diesmal zwar nicht völlig umsonst, doch die Konditionen bleiben sehr generös. Die Banken müssen 10 Basispunkte (0,1 Prozentpunkt) Aufschlag über dem durchschnittlichen Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte im Euro-Raum bezahlen. Allerdings werden Banken belohnt, die ihre Kreditvergabe ankurbeln. Im besten Fall bezahlt ihnen die EZB bis zu 0,3 Prozentpunkte der geborgten Summe. In den Konditionen ist also ein Belohnungssystem enthalten, das die Banken nutzen können.

Die Zentralbank hatte bereits zweimal zuvor ähnliche Refinanzierungsgeschäfte offeriert, letztmals von Mitte 2016 bis Anfang 2017 (TLTRO II). Da im Juni 2020 eine Tranche über knapp 400 Mrd. € aus dieser Operation fällig wird und Banken aus regulatorischen Gründen eine Anschlussfinanzierung schon ein Jahr früher sicherstellen müssen, sah sich die EZB zum Handeln gezwungen, um einen Klippeneffekt und eine mögliche Kreditklemme zu vermeiden. Die Laufzeit der neuen Tender beträgt aber nicht mehr vier Jahre, sondern wurde auf zwei Jahre verkürzt. Vor allem Banken in Italien und in Spanien hatten die subventionierten Kredite der EZB in grossem Mass in Anspruch genommen. So sollen italienische Banken Anfang 2018 noch TLTRO-Mittel über 251 Mrd., spanische über 170 Mrd., französische über 114 Mrd. und deutsche Institute über 94 Mrd. € in den Büchern gehabt haben. NZZ, 7. Juni 2019, S. 26.


Klärung innert einer Woche

Im Ringen um das Rahmenabkommen erhöht EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker das Tempo und den Druck. Im Juni 19 hat er aus Bern einen Brief erhalten, in dem der Bundesrat in drei Punkten Nachbesserungen am Vertragsentwurf verlangt.

Juncker schrieb sofort zurück – freundlich im Ton, dezidiert im Inhalt: Zwar erklärt er sich bereit zu «ergänzenden Diskussionen» zum Abkommenstext. Abgeschlossen werden müssten diese aber bis in sechs Tagen. Denn am 18. Juni – so Junckers verklausulierte Drohung – findet jene Sitzung statt, an der die EU-Kommission über die Verlängerung der Äquivalenz­anerkennung für die Schweizer Börse befindet.

In der Schweiz stiess Junckers Frist auf Ablehnung bis Unverständnis. «In so kurzer Frist können in der Schweiz nicht einmal die Statuten eines Hobbyfussballclubs geändert werden», sagt Pierre-Yves Maillard, Präsident des Gewerkschaftsbundes.

Auch CVP-Präsident Gerhard Pfister vermochte nicht zu erkennen, wie in dieser kurzen Zeit die offenen sozialpolitischen Fragen rund um das Rahmenabkommen gelöst werden können. Die Frist der EU sei «lächerlich kurz», fand SVP-Präsident Albert ­Rösti. «Das kann man nur so interpretieren, dass die EU die Schweiz nicht ernst nimmt oder erpressen will.» FDP-Fraktionschef Beat Walti wertete Junckers Gesprächsbereitschaft zwar positiv. Die Frist hielt aber auch er für derart unrealistisch, dass er annahm, dass die EU kaum eine abschliessende inhaltliche Klärung bis zu diesem Zeitpunkt erwarten könne.

Auch im Umfeld des Bundesrats stiess die extrem kurze Frist auf Erstaunen. Dort kursierte die Vermutung, Juncker könne gar nicht meinen, dass bis in sechs Tagen alle Details geklärt ­seien. Eventuell wolle Juncker bis dann nur den guten Willen des Bundesrats für eine Einigung spüren.

SP-Präsident Christian Levrat setzte allerdings auch Fragezeichen hinter die Gesprächsbereitschaft der EU. Denn Juncker betonte in seinem Brief mehrfach, dass das Rahmenabkommen mit all seinen Zusatzprotokollen und -Erklärungen eine «unauflösliche Einheit» bildeten. Nachverhandlungen seien ausgeschlossen.

Die Antwort Junckers an Bundespräsident Ueli Maurer war freundlich formuliert. «Lieber Ueli», hat Juncker von Hand eingefügt. Das Schreiben läuft aber auf ein Ultimatum hinaus. Die EU-Kommission wolle am 18. Juni «im Lichte der letzten Diskussionen» den Stand der Beziehungen zur Schweiz evaluieren, schrieb Juncker. Die Frist hatte mit der Börsenäquivalenz zu tun.

Juncker formulierte die Bedingungen für eine Verlängerung mehr oder weniger deutlich: Er sei offen für «ergänzende Gespräche» zum Abkommen und bereit, «alle Zweifel zu zerstreuen», so der EU-Chef mit Blick auf Schweizer Fragen zu Lohnschutz, Unionsbürgerschaftsrichtlinie und Staatsbeihilfen. Der «Perimeter» dieser Gespräche müsse aber klar sein. Die Klarstellungen müssten «Wort und Geist» des Gesamtpakets aus Rahmenabkommen, Protokollen und Annexen respektieren. Nachverhandlungen werde es nicht geben.

Einige Schweizer Akteure sind schon durch diese Passagen im Brief negativ überrascht. «Möglicherweise waren wir in der Schweiz zu optimistisch, was eine rasche Nachbesserung des Abkommens angeht», sagte SP-Präsident Christian Levrat. «Wir sollten uns auch auf lange Diskussionen vorbereiten.»

Doch Juncker drängte zur Eile: Das Verhandlungsteam der EU stehe bereit. In EU-Kreisen hiess es, ein Schweizer Unterhändler werde bereits heute in Brüssel erwartet. «Es ist essenziell, dass diese Übung in den nächsten Tagen zu einer Einigung über die endgültigen Texte dieser Präzisierungen führt», so Juncker weiter. Diese Präzisierungen könnten in Form von gemeinsamen Erklärungen erfolgen.

Fast zeitgleich zur Veröffentlichung des Briefs hatte die EU-Kommission die Mitgliedstaaten informiert. Auf Expertenebene tagte die sogenannte Efta-Arbeitsgruppe, während die EU-Botschafter von einem Mitglied aus dem Juncker-Kabinett ins Bild gesetzt wurden. Die Botschafter hätten die Präsentation kommentarlos zur Kenntnis genommen, hiess es.

EU-Diplomaten werteten dies als Zeichen, dass die Mitgliedsstaaten den Kurs Brüssels vorbehaltlos unterstützten. Die Schweiz könne nicht erwarten, Unionsbürgerschaftsrichtlinie oder Lohnschutz vom Rahmenabkommen auszuklammern, hiess es aus der Efta-Arbeitsgruppe. Und die Frage der Staatsbeihilfen müsse die Schweiz intern zwischen Bund und Kantonen klären.

Pierre-Yves Maillard erwartet, dass der Bundesrat Brüssel mitteilt, dass das Abkommen in seiner jetzigen Form weder im Parlament noch in einer Volksabstimmung eine Mehrheit habe. Die Regierung habe diese Botschaft womöglich nicht deutlich genug vorgetragen. «Wenn der Bundesrat dies nicht tut und es keine Verbesserungen in Bezug auf den Lohnschutz gibt, dann werden die Gewerkschaften beginnen, ihre Kampagne gegen dieses Abkommen vorzubereiten.» (Redaktion Tamedia) 12. Juni 2019


Börsenäquivalenz – ‚freundnachbarschaftliche‘ Erpressungspolitik

Verweigert die EU der Schweizer Börse die Anerkennung, dürfte sich der wirtschaftliche Schaden in Grenzen halten. Börsenäquivalenz? Schon der Begriff weckt den Brechreiz. Gemessen an der innenpolitischen Aufregung um diesen Begriff seit Ende 2017 scheint es um Sein oder Nichtsein der Nation zu gehen. In erster Linie geht es allerdings um politische Symbolik: Die EU verknüpft eine an sich technische Frage mit politischen Forderungen, dies kommt in der Schweiz als Erpressung an und löst im Bundesberner Polittheater zelebrierte Empörung aus.

Technisch geht es um folgende Grundfrage: Sind die Regeln der Schweizer Börse SIX aus Sicht der EU «gleichwertig » mit jenen von Handelsplätzen in der EU? Wenn ja, dürfen Wertschriftenhändler aus der EU auch an der Schweizer Börse ohne Einschränkung Aktien handeln. Ohne EU-Anerkennung der Gleichwertigkeit der Schweizer Börse dürfen Wertpapierhändler aus der EU nicht mehr an der Schweizer Börse handeln, sofern die betroffenen Aktien auch in der EU gehandelt werden – was für die Aktien von vielen Schweizer Firmen zutrifft. Rund 30 Prozent des Handelsvolumens mit Schweizer Aktien geht im Ausland über die Bühne.

Für die Schweizer Börse könnte die Verweigerung der EU-Anerkennung einen massiven Umsatzeinbruch bedeuten, da mehr als die Hälfte des Handelsumsatzes der SIX auf Marktteilnehmer aus der EU entfällt. Die EU hatte Ende 2017 die Schweizer Börse nur auf ein Jahr befristet als gleichwertig anerkannt, was in der Schweiz den Beginn der innenpolitischen Aufregung über das Börsendossier markierte. Ende 2018 verlängerte die EU die Frist um sechs Monate bis Ende Juni 2019.

Die Verweigerung der unbefristeten Anerkennung hatte von Anfang an nichts mit Mängeln der Schweizer Börsenregeln zu tun. Die Sache war nur ein politisches Druckmittel, um die Schweiz zum Abschluss eines Rahmenabkommens zu motivieren.

Die vom Bundesrat 2018 beschlossene Schutzmassnahme soll massive Umsatzeinbussen für die Schweizer Börse verhindern. Der Kern der Massnahme: Der ausländische Handel mit Schweizer Aktien soll nur noch an jenen Orten zulässig sein, welche die Schweiz nicht diskriminieren. Verweigert die EU der Schweizer Börse die Anerkennung, wäre gemäss Verordnung des Bundesrats der Handel mit Schweizer Aktien in der EU nicht mehr zulässig. Dies wiederum hiesse, dass EU-Wertpapierhändler gemäss den EU-Regeln weiterhin Schweizer Aktien an der Schweizer Börse handeln dürften. Denn die EU-Einschränkung für Geschäfte von EU-Händlern in der Schweiz ohne Börsenäquivalenz betreffen nur Aktien, die auch in der EU gehandelt werden. Damit sollte theoretisch das Schlimmste für die Schweizer Börse abgewendet sein. Die Börse kann laut einem Sprecher kurzfristig sogar Mehrumsätze erwarten, weil Handelsvolumen aus dem EU-Raum in die Schweiz zurückkommen mag.

Laut einem Schweizer Branchenkenner könnte die EU mit bösem Willen die Schweizer Schutzmassnahme durch eine Änderung der eigenen Regeln unterlaufen. Beobachter erachten dies aber als unwahrscheinliches Szenario. Zum einen, so heisst es, wäre eine solche Regeländerung für die EU mühsam und könnte Kollateralschäden im Verhältnis zu Drittländern auslösen. Und zum anderen ist der wirtschaftliche Effekt der Schweizer Schutzmassnahme in der EU unbedeutend. Zudem kommt die politische Botschaft der EU mit der Verweigerung der Börsenäquivalenz auch ohne weitere Eskalation in der Schweiz an. EU-Kommissar Johannes Hahn nennt es einen «Schuss vor den Bug», den die Schweiz vielleicht brauche.

Gemäss Schweizer Angaben macht der Umsatz mit Schweizer Aktien nur etwa 3 Prozent des gesamten Aktienhandelsumsatzes in der EU aus. Und in Handelsplätzen wie Frankfurt und Paris sind es weniger als 0,5 Prozent. Die mit Abstand grösste Bedeutung innerhalb der EU im Handel mit Schweizer Aktien hat Grossbritannien; dies auch gemessen an der Herkunft der Wertpapierhändler, die Aktien an der Schweizer Börse handeln. Wenn die Briten ihren geplanten Austritt aus der EU vollzogen haben, sollte die wirtschaftliche Bedeutung des Börsenstreits Schweiz - EU nochmals stark schrumpfen. Erkennen die Briten nach ihrem EU-Austritt die Gleichwertigkeit der Schweizer Börse an, gelten beim Aktienhandel im Verhältnis Bern - London wieder die gleichen Bedingungen, wie sie bis anhin galten.

Wirtschaftlich wäre es also nicht dramatisch, wenn die nächsten Tage keine Annäherung brächten und die Anerkennung der Schweizer Börse durch die EU Ende Juni ausliefe.Auch EU-Kommissar Hahn kam zum Schluss, dass keine grossen wirtschaftlichen Verwerfungen zu erwarten seien.Was aber bleibt, ist die politische Symbolik des EU-Druckversuchs. Die EU will die Schweiz auf den Pfad der Einsicht bringen. Ob diese Rechnung aufgeht, ist eine andere Frage. NZZ, 19. Juni 2019, S. 15.


Expertenbericht: EU fischt über die biologischen Grenzen

Es ist Zeit zu handeln, finden Umweltaktive. Der wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Fischereiausschuss (Scientific, Technical and Economic Committee for Fisheries - STECF) hat einen ernüchternden Jahresbericht über die Fortschritte der EU in der Fischereipolitik vorgelegt.

Meeresschutzorganisationen reagieren mit großer Sorge auf den STECF-Bericht. Er zeige "einen alarmierenden Mangel an Fortschritten der EU bei der Umsetzung der reformierten Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) und der Einhaltung der sich rasch nähernden Frist, die Überfischung bis 2020 zu beenden".

Laut Bericht wurden 41 Prozent der bewerteten Bestände im Nordostatlantik noch im Jahr 2017 (dem letzten Jahr, für das diese Informationen verfügbar sind) überfischt. 37 Prozent der Bestände, für die ausreichende Daten zur Verfügung standen, waren außerhalb sicherer biologischer Grenzen. Zudem seien im Mittelmeer auf Basis von Informationen von 2016 "nur rund 13 Prozent (6 Bestände) nicht überfischt, die Mehrheit überfischt", zitieren Seas At Risk, Client Earth, Sciaena und andere die ExpertInnen vom STECF.

"Wir fordern die EU-Kommission nachdrücklich auf, Fanggrenzen vorzuschlagen, die mit wissenschaftlichen Gutachten über ein nachhaltiges Fischereiniveau in Einklang stehen. Als Hüterin der EU-Verträge sollte die Kommission für schnelle und entschlossene Fortschritte bei der Einhaltung der Frist für 2020 zur Beendigung der Überfischung eine Führungsrolle übernehmen", sagte Jenni Grossmann von ClientEarth.

Die Mitgliedstaaten müssten auf den Bericht reagieren und zeigen, dass sie es ernst meinen mit dem Schutz der europäischen Fischbestände und Meeresökosysteme, indem sie nachhaltige Fanggrenzen für 2020 festlegen. "Wenn die Regierungen in den kommenden Jahren eine weitere Überfischung zulassen, werden sie nicht nur die Zukunft der europäischen Fischbestände gefährden, sondern auch die Gesundheit des Ozeans, von dem wir alle abhängig sind ", sagte Andrea Ripol, zuständig für Fischereipolitik bei Seas At Risk. STECF-Bericht vom 10.04.2019. Umwelt aktuell, Juni 2019, S. 23.


Die tödlichste Migrationsroute der Welt

Menschenrechtsanwälte werfen der EU und ihren Mitgliedstaaten "crimes against humanity" ("Verbrechen gegen die Menschheit") vor und haben beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) Anzeige wegen des Flüchtlingssterbens im Mittelmeer erstattet.

Die EU-Flüchtlingsabwehr habe das Mittelmeer in die "tödlichste Migrationsroute der Welt" transformiert, heißt es in dem Anzeigedokument; dass dort in den vergangenen Jahren weit mehr als 10.000 Menschen zu Tode gekommen seien, sei keiner "Naturkatastrophe" und keinem "tragischen Fehler" geschuldet, sondern einer bewusst gestalteten Politik. Die Anwälte belegen dies detailliert an zwei Maßnahmen. Demnach hat die Ablösung der italienischen Seenotrettungsoperation "Mare Nostrum" durch die Frontex-Operation "Triton" im Herbst 2014 die Zahl der Opfer absehbar erhöht. Zudem hat die Kooperation mit der libyschen Küstenwache zur Internierung Zehntausender Flüchtlinge in Folter- und Mordlagern geführt. Beides hat besonders die Bundesregierung forciert, und dies in voller Kenntnis der mörderischen Folgen.

Die Menschenrechtsanwälte Omer Shatz und Juan Branco haben am gestrigen Montag beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag Anzeige gegen die EU und ihre Mitgliedstaaten erstattet. Shatz lehrt an der Yale Law School in New Haven (Connecticut) und an der Pariser Sciences Po; Branco hat unter anderem für den IStGH und für das Pariser Außenministerium gearbeitet sowie WikiLeaks und Julian Assange beraten. Die Anzeige ist in doppelter Hinsicht ein Novum. Zum einen wird der IStGH, sofern er Untersuchungen einleitet, erstmals gegen EU-Staaten ermitteln, darunter Deutschland. Nach seiner Gründung hatte das Gericht jahrelang ausschließlich Strafverfahren gegen Politiker aus afrikanischen Ländern angestrengt und erst spät, als seine Legitimität in Afrika vollends zu schwinden drohte, Ermittlungen in einigen Staaten Asiens und Südamerikas aufgenommen. Shatz und Branco konstatieren nun: "Mitarbeiter und Repräsentanten der EU und ihrer Mitgliedstaaten unterscheiden sich in nichts von jeder anderen nicht-europäischen Person. Sie verdienen dieselbe strenge Behandlung".[1] Ein Novum ist die Anzeige zum anderen, weil sie erstmals den Tod zahlloser Flüchtlinge bei der Überfahrt über das Mittelmeer auf die Tagesordnung des IStGH setzt.

Dabei fokussieren Shatz und Branco ihre Anzeige beim IStGH auf zwei politische Maßnahmen der EU. Eine von ihnen betrifft den Übergang von der italienischen Seenotrettungsoperation "Mare Nostrum" zur Frontex-Operation "Triton". Die italienische Regierung hatte im Oktober 2013 nach einer Serie furchtbarer Bootsunglücke, bei denen viele hundert Flüchtlinge zu Tode kamen, "Mare Nostrum" gestartet, um das Massensterben im Mittelmeer zu beenden. Bis zum 31. Oktober 2014 gelang es in der Tat, mehr als 150.000 Menschen das Leben zu retten. Rom drang darauf, die Maßnahme in eine EU-Operation zu überführen, scheiterte jedoch: Brüssel beschloss, "Mare Nostrum" durch eine Frontex-Operation ("Triton") zu ersetzen. "Triton" unterschied sich dabei von der Vorläuferoperation nicht zuletzt dadurch, dass Rettungseinsätze nur noch innerhalb einer 30-Meilen-Zone vor den italienischen Küsten durchgeführt werden durften. Die Entscheidung für "Triton" fiel, obwohl Frontex-Mitarbeiter ausdrücklich gewarnt hatten, eine Abkehr von "Mare Nostrum" werde zu "viel mehr Toten auf See" führen.[2] Brüssel nahm das Massensterben demnach wissentlich in Kauf. Auf der Mittelmeer-Zentralroute, die "Mare Nostrum" einigermaßen abgedeckt hatte, kamen in den Jahren von 2015 bis 2018 laut Angaben der International Organization for Migration (IOM) mindestens 11.897 Menschen ums Leben - "vermeidbare Todesopfer", konstatieren Shatz und Branco.

Die zweite Maßnahme, die Shatz und Branco ins Zentrum ihrer Anzeige rücken, ist die EU-Unterstützung für den Auf- und den Ausbau der sogenannten libyschen Küstenwache. Brüssel reagierte damit auf das im internationalen Recht festgeschriebene Verbot, Flüchtlinge ohne jegliche Prüfung ihres Asylantrags in ein Bürgerkriegsgebiet abzuschieben. Durften Bootsflüchtlinge wegen des Non-Refoulement-Gebotes nicht nach Libyen zurückgebracht werden, so gestattete es der Aufbau der Küstenwache, sie bereits am Verlassen der libyschen Hoheitsgewässer zu hindern - aus Sicht der EU ein optimales Resultat. Freilich nahm Brüssel damit zugleich in Kauf, dass die Flüchtlinge von den Küstenwächtern in den berüchtigten libyschen Lagern interniert wurden und werden. Die Zustände in den Lagern, in denen Folter, Misshandlung, Vergewaltigung, sogar Versklavung und Mord an der Tagesordnung sind, sind schon seit Jahren bekannt.[3] Das hat die EU nicht davon abgehalten, die Effizienz der Küstenwache durch Ausbildungsmaßnahmen und durch Bereitstellung von Informationen über den Aufenthaltsort von Flüchtlingsbooten zu steigern - mit der Folge, dass die Zahl der internierten Flüchtlinge weiter stieg. Shatz und Branco schätzen die Zahl derjenigen, die von der Küstenwache aufgegriffen und in Lager gesteckt wurden, allein für die Jahre 2016 bis 2018 auf mehr als 40.000.

Beide Maßnahmen hat die Deutsche Bundesregierung maßgeblich vorangetrieben. So wurde "Mare Nostrum" vor allem auf deutschen Druck beendet. Berlin hatte sich dafür stark gemacht, weil - so formulierte es der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière - "Mare Nostrum", ursprünglich "als Nothilfe gedacht", sich "als Brücke nach Europa erwiesen" habe; das müsse geändert werden. Der damalige deutsche "Triton"-Leiter Klaus Rösler legte großen Wert darauf, Rettungsoperationen strikt auf die 30-Meilen-Zone zu beschränken; in einem Schreiben mit Datum vom 9. Dezember 2014 an den Direktor der italienischen Grenzpolizei setzte er sich dafür ein, Notrufen von außerhalb dieser Zone nicht mehr Folge zu leisten, um den Flüchtlingen keine "Anreize" zu bieten. Der zeitweiligen Befehlsverweigerung italienischer und maltesischer Behörden verdankten allein am dritten Februarwochenende 2015 mehr als 2.700 Flüchtlinge, die außerhalb der 30-Meilen-Zone in Seenot gerieten, ihr Leben (german-foreign-policy.com berichtete [4]). Der damalige Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen und heutige UN-Generalsekretär António Guterres protestierte: "Einige Regierungen räumen der Abwehr von Flüchtlingen höhere Priorität ein als dem Recht auf Asyl".[5] Berlin blieb hart. Nach dem Tod von rund 700 Menschen, deren Boot am 19. April 2015 außerhalb der 30-Meilen-Zone und damit jenseits der "Triton"-Zuständigkeit kenterte, teilte der damalige deutsche Außenminister Frank-Walter Steinmeier mit, man werde sich nun darauf konzentrieren, "Schlepperorganisationen das Handwerk" zu legen.[6]

Auch die Übertragung der Flüchtlingsabwehr an die sogenannte libysche Küstenwache ist von Berlin systematisch gefördert worden. Die EU hatte schon 2013 begonnen, in dem Land eine Küstenwache aufzubauen; das Vorhaben litt jedoch unter dem 2014 neu entflammten Bürgerkrieg. Als der deutsche UN-Sondergesandte Martin Kobler Ende 2015 die sogenannte Übergangsregierung in Tripolis installierte - nicht zuletzt, um eine formelle Ansprechstelle für die Flüchtlingsabwehr zu erhalten -, unterstützte er dabei auch eine erneute Kooperation zwecks Auf- und Ausbau von Libyens Küstenwache.[7] Im Jahr 2016 dehnte Brüssel die Trainingsmaßnahmen für die Küstenwächter aus und kündigte offiziell an, ihnen die nötigen Daten zum Abfangen von Flüchtlingen zu übermitteln.[8] Praktisch durchgeführt wurde die Ausbildung von der EU-"Operation Sophia" im Mittelmeer, an der sich auch Einheiten der deutschen Marine beteiligten. Die EU hielt an der Kooperation fest, obwohl regelmäßig brutale Übergriffe der Küstenwächter bekannt wurden - und obwohl von ihnen festgesetzte Flüchtlinge regelmäßig in libyschen Lagern interniert wurden, die Mitarbeiter der deutschen Botschaft in Niger in internen Schreiben offen als "Konzentrationslager" einstuften.[9] Die Bundesregierung zog keinerlei Konsequenzen daraus. Die gestern erstattete Anzeige ist der jüngste Schritt in den Bemühungen internationaler Menschenrechtler, gegen die mörderische deutsch-europäische Flüchtlingsabwehr auf dem Rechtswege vorzugehen und deren politische Organisatoren zur Rechenschaft zu ziehen. Weitere Verfahren sind bereits eingeleitet worden. german-foreign-policy.com berichtet in Kürze. german-foreign-policy.com, 4. Juni 2019

[1], [2] Omer Shatz, Juan Branco: Communication to the Office of the Prosecutor of the International Criminal Court Pursuant to the Article 15 of the Rome Statute. Paris, 03.06.2019.
[3] S. dazu Libysche Lager und Das Erfolgsbarometer der EU.
[4] S. dazu Kein Ende in Sicht.
[5] Europa lässt weiter sterben. proasyl.de 23.12.2014.
[6] Presse- und Informationsamt der Bundesregierung: Unglück im Mittelmeer. Berlin, 19.04.2015
[7] S. dazu Gegen Terror und Migration (II).
[8] S. dazu Lager für Europa (II).
[9] S. dazu Rückschub in die Hölle. https://www.solidarwerkstatt.at/frieden-neutralitaet/die-toedlichste-migrationsroute-der-welt


Die doppelten Haushaltsstandards der EU

Im Kampf um die Einhaltung der deutschen Kürzungsdiktate kündigt die EU-Kommission eine Verschärfung ihres Vorgehens gegen Italien an. Aufgrund der hohen italienischen Staatsverschuldung befürworte man die Einleitung eines Defizitverfahrens gegen Rom, heißt es in Brüssel. Dem müssten nun nur noch die Finanzminister der Mitgliedstaaten zustimmen. Auf Rom käme womöglich ein milliardenschweres Bußgeld zu. Deutsche Medien befeuern die Debatte: Die italienische Regierung bringe mit ihrer Etatpolitik "die ganze EU in Gefahr"; Brüssel dürfe jetzt "nicht nachgeben". Das Vorgehen der Union gegen "Defizitsünder" wie Italien korrespondiert mit ausbleibenden Aktionen gegen "Überschusssünder", deren Exportwalze ökonomisch schwächere Staaten ins Minus stürzt. Offiziell stuft die Union nicht nur Defizite von über drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts, sondern auch Überschüsse von mehr als sechs Prozent als "stabilitätsgefährdend" ein. "Überschussverfahren" drohen allerdings nicht. Einen erheblich "stabilitätsgefährdenden" Überschuss erzielt regelmäßig die Bundesrepublik.

Vor dem Hintergrund zunehmender innenpolitischer Grabenkämpfe in der italienischen Regierungskoalition kündigt die EU-Kommission eine Verschärfung der haushaltspolitischen Auseinandersetzungen mit Rom an. Aufgrund der hohen italienischen Staatsverschuldung, die Ende 2018 rund 132 Prozent des italienischen Bruttoinlandsprodukts (BIP) betrug, halte die Kommission die Einleitung eines Defizitverfahrens für gerechtfertigt, wird berichtet. Dies geschehe ausgerechnet "mitten in einer Regierungskrise" in Rom.[1] Die EU-Kommission sei der Ansicht, heißt es weiter, Italien habe "keine ausreichenden Maßnahmen" zur Reduzierung seines Defizits eingeleitet. Dem von Brüssel angeregten Verfahren, das den klammen italienischen Haushalt mit einer milliardenschweren Geldbuße noch mehr belasten könnte, müssen noch die EU-Finanzminister zustimmen. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Wochen Zeit, Brüssels Einschätzung zu prüfen und gegebenenfalls das Defizitverfahren weiterzuverfolgen.[2] Das theoretisch mögliche Bußgeld kann eine Höhe von 0,2 Prozent des BIP betragen. Das entspräche im Falle Italiens mehr als vier Milliarden Euro.

Brüssel und Berlin nehmen mit ihrer Kritik vor allem Steuererleichterungen im Umfang von rund 30 Milliarden Euro aufs Korn, die der stellvertretende Regierungschef Matteo Salvini umsetzen will, sowie die Rücknahme einer Mehrwertsteuererhöhung, die mit 23 Milliarden Euro zu Buche schlagen würde. Daraus entstünde eine Haushaltslücke, die Beobachter auf mehr als fünf Prozent des BIP beziffern, sodass Italien nicht nur wegen seiner gewaltigen Staatsschulden, sondern auch wegen seiner hohen Neuverschuldung gegen den EU-Stabilitätspakt verstieße. Die Brüsseler Entscheidung, nun den schon lange währenden haushaltspolitischen Streit mit Rom zu eskalieren, stößt in der deutschen Öffentlichkeit überwiegend auf Zustimmung. Staatsnahe Medien bezeichnen das drohende Defizitverfahren als einen "Akt der Notwehr" [3], da Rom mit seiner Etatpolitik nicht nur Italien, sondern "die ganze EU in Gefahr" bringe. Lega-Chef Salvini setze auf Erpressung: Da Italien zu den "Großen in der EU" zähle, kalkuliere er damit, dass ein italienischer "Staatsbankrott den Euro insgesamt in Lebensgefahr" brächte. Folglich glaube er, "die EU am Nasenring vorführen zu können". Mit "irrwitzigen Versprechen von niedrigeren Steuern und gleichzeitig höheren Sozialleistungen" kaufe er sich Stimmen. Brüssel dürfe ihm "nicht nachgeben".

In Rom beteuerte der parteilose Ministerpräsident Giuseppe Conte, Italien gedenke die Schuldenregeln der EU einzuhalten: "Ich werde bis zum Schluss die größtmöglichen Anstrengungen unternehmen, um ein Verfahren abzuwenden, das dem Land sicherlich nicht gut tut." Conte verfügt freilich über keine reale Machtbasis, da er von der Regierungskoalition in Rom als unabhängiger "Experte" und als Aushängeschild eingesetzt wurde, während die Parteichefs der rassistischen Lega und der Fünf-Sterne-Bewegung als stellvertretende Regierungschefs permanent um Machtpositionen ringen. Lega-Politiker konterkarierten denn auch die Deeskalationsbemühungen ihres Ministerpräsidenten umgehend, indem sie ihre harte Haltung bekräftigten: "Unsere Wirtschaft stagniert bereits. Wenn wir Ausgaben senken oder Steuern erhöhen, dann werden wir definitiv eine Rezession bekommen. Ist es das, was die Kommission will?", wird der Vorsitzende des Haushaltsausschusses im Abgeordnetenhaus, Claudio Borghi (Lega), zitiert. Conte hat kürzlich gar mit seinem Rücktritt gedroht, sollten seine Stellvertreter sich nicht zu ihrer "Verantwortung als Vize-Regierungschefs bekennen".[4] Insbesondere Lega-Chef Salvini, dessen Partei bei der EU-Wahl zur stärksten Kraft im Land wurde, tendiere dazu, sich in die "Wirtschafts-, Finanz- und Außenpolitik" einzumischen, kommentieren deutsche Beobachter.[5]

Unterdessen erklärt EU-Finanzkommissar Valdis Dombrovskis, man sei in Brüssel über Detaildebatten längst hinaus: "Alle wirtschaftlichen Hauptindikatoren" Italiens befänden sich im roten Bereich. Die Sache sei nicht nur eine italienische Angelegenheit: "Was in einem Staat der Eurozone passiert, betrifft auch die anderen." Diese Haltung wiederum spielt der italienischen Rechten in die Hände: Sie kann die - maßgeblich durch Berliner Vorgaben im Verlauf der Eurokrise geformte - Austeritätspolitik nutzen, um ihre Stellung mit einer nationalistischen Mobilisierung gegen die EU weiter auszubauen.

Tatsächlich legt Brüssel im Falle eines anderen, ebenfalls schwerwiegenden Ungleichgewichts in der EU andere Maßstäbe an. So werden die enormen Handelsüberschüsse Deutschlands, die zur Defizitbildung in den Importländern wie Italien führen, gleichermaßen als "stabilitätsgefährdend" für die Eurozone angesehen. Der deutsche Handelsüberschuss stieg von rund 65 Milliarden Euro im Jahr der Einführung der EU-Währung (1999) über 195 Milliarden am Vorabend der Weltwirtschaftskrise (2007) auf einen vorläufigen Spitzenwert von 248,9 Milliarden im Jahr 2016, um hiernach leicht zu sinken - auf immer noch 227 Milliarden im Jahr 2018.[6]

Alljährlich mahnt Brüssel die Bundesregierung offiziell, den extremen Leistungsbilanzüberschuss abzubauen, der Defizite im Ausland verursacht - so etwa 2015, als der Überschuss 8,7 Prozent des deutschen BIP erreichte und deutsche Medien bereits von "einer Brüsseler Tradition" solcher Mahnungen schrieben, die freilich völlig folgenlos bleibe.[7] "Deutschland kann stolz auf seine industrielle Stärke und seine Exporte sein", erklärte der damalige Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel nach der erneuten "Verwarnungsrunde". 2016 betrug der deutsche Überschuss 8,5 Prozent, was im vierten Folgejahr weit jenseits der in der EU gültigen Obergrenze von sechs Prozent lag. EU-Wirtschaftskommissar Pierre Moscovici forderte damals: "Die Bundesregierung muss mehr tun, um Ungleichgewichte zu bekämpfen. Deutschland muss mehr öffentlich investieren und die Binnennachfrage ankurbeln. Deutschland hat schon einiges getan, aber noch nicht genug." In den beiden nächsten Jahren fiel der deutsche Schuldenexport etwas geringer aus [8], doch blieb er immer noch weit oberhalb der EU-Vorgaben: 2017 waren es 7,9 Prozent, 2018 7,4 Prozent.[9]

Anders als im Haushaltsstreit mit Italien wird es bezüglich des deutschen Überschusses auch weiterhin bei folgenlosen Mahnungen aus Brüssel bleiben: Die Einleitung eines Verfahrens gegen Berlin ist nicht möglich: Der damalige Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat die Einführung von Schritten gegen "Überschusssünder" verhindert, die dem Defizitverfahren gegen "Defizitsünder" entsprächen. Die aktuellen Regelungen zur Einleitung von Verfahren gegen Staaten mit zu hohem Defizit wurden erst nach Ausbruch der Eurokrise auf Druck Berlins durchgesetzt; bestraft werden in der EU seitdem die Defizitländer, nicht aber diejenigen, die diese mit ihrer Exportwalze ins Minus stürzen.[10] Es verwundert folglich nicht, dass Europapolitiker aus Frankreich und Italien die Bundesrepublik inzwischen offen dafür kritisieren, die Reform der EU zu verzögern: Deren Strukturen kommen der deutschen Interessenlage zugute.[11] Die Eurozone benötige eine "gemeinsame Wirtschaftspolitik, die Ungleichgewichte verringert", klagten zuletzt etwa Sabine Thillaye, Vorsitzende des Europa-Ausschusses der französischen Nationalversammlung, sowie Sandro Gozi, Vorsitzender der Europa-Union, gegenüber deutschen Medien. Die Bundesregierung mache sich kaum Gedanken, wie EU-Ländern zu helfen wäre, "die strukturelle Nachteile durch die Einführung des Euro" erlitten hätten. In diesem Zusammenhang verwiesen die Autoren auf eine Untersuchung des Centrums für Europäische Politik (CEP) in Freiburg, der zufolge Deutschland der ökonomische Hauptgewinner der Eurozone ist, während Frankreich und Italien zu den größten Verlierern der Einheitswährung zählen - german-foreign-policy.com berichtete.[12] www.german-foreign-policy 07. Juni 2019, https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/7960/

[1] EU-Kommission empfiehlt Defizitverfahren gegen Italien. spiegel.de 05.06.2019.
[2] Werner Mussler, Gustav Theile: EU-Kommission fordert Defizitverfahren gegen Italien. faz.net 05.06.2019.
[3] Michael Strempel: "Ein Akt politischer Notwehr". tagesschau.de 05.06.2019.
[4], [5] Matthias Rüb: Conte stellt Ultimatum. faz.net 03.06.2019.
[6] Entwicklung des deutschen Außenhandels. bpb.de 30.04.2019.
[7] Christopher Ziedler: Brüssel rügt deutschen Exportüberschuss. stuttgarter-zeitung.de 26.11.2015.
[8] Deutschlands Überschuss schwillt an. n-tv.de 20.08.2018.
[9] Deutschland weiter mit weltgrößtem Exportüberschuss. zeit.de 19.02.2019.
[10] Florian Eder: Schäuble verhindert Strafe für deutschen Überschuss. welt.de 20.11.2011.
[11] Christoph von Marschall: "Deutschland verzögert Reform der Eurozone". tagesspiegel.de 03.03.2019.
[12] Albrecht Meier, Antje Sirleschtow: Der Euro hat Franzosen und Italiener ärmer gemacht. tagesspiegel.de 26.02.2019. S. dazu Die Wahl der Wirtschaft.


Rivalitäten in der EU-Rüstungsindustrie

Wachsende rüstungsindustrielle Spannungen zwischen Berlin und Paris begleiten die jüngsten Schritte zur Entwicklung eines EU-Luftkampfsystems der nächsten Generation. Die Unterzeichnung neuer Vereinbarungen für das Future Combat Air System (FCAS) am Montag in Paris ist von Mahnungen aus dem Bundestag überschattet worden, mindestens 50 Prozent der Aufträge bei Entwicklung und Bau des FCAS müssten deutschen Unternehmen zugutekommen. Zugleich bemüht sich Berlin, die Kräfteverhältnisse bei Entwicklung und Bau eines neuen deutsch-französischen Kampfpanzers zu deutschen Gunsten zu verschieben. Der Kampfpanzer ist als Teil eines künftigen Main Ground Combat Systems (MGCS) konzipiert, das - wie das FCAS - in enger Verbindung mit anderen Waffen operieren soll, darunter unbemanntes Gerät. Während die Bundesregierung die deutsch-französischen Kampfsysteme in der EU als Standard etablieren will, um möglichst viel Profit nach Deutschland zu lenken, entwickelt inzwischen Großbritannien, von Deutschland und Frankreich ausgegrenzt, ein rivalisierendes Kampfflugzeug.

Berlin und Paris haben die Entwicklung und den Bau ihres neuen Luftkampfsystems (Future Combat Air System, FCAS) am Montag mit der Unterzeichnung neuer Vereinbarungen vorangetrieben. Dabei ging es unter anderem um die Festlegung der Projektorganisation und der Managementstrukturen, aber auch um die förmliche Einbindung Spaniens in das bislang binationale Gesamtvorhaben.[1] Parallel zu der Unterzeichnungszeremonie am Rande der weltgrößten Luftfahrtmesse in Le Bourget im Nordosten von Paris wurde ein erstes Modell des Kampfflugzeugs enthüllt, um das sich das FCAS mit Drohnen und Drohnenschwärmen sowie mit einer engen Anbindung an Satelliten sowie Aufklärungsflugzeuge zentriert. Es sei "ein großer Tag für die europäische Verteidigungsunion", lobte Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen. Das FCAS soll - voraussichtlich ab 2040 - den Eurofighter und die französische Rafale ablösen und laut den Plänen Berlins zum zentralen Luftkampfsystem der europäischen Streitkräfte werden. Die Kosten sind immens; Beobachter sprechen von bis zu 100 Milliarden Euro.[2]

Überschattet worden ist die Unterzeichnung von Mahnungen aus dem Bundestag. Dessen Haushaltsausschuss hat am 5. Juni die ersten 32,5 Millionen Euro für das FCAS freigegeben. Dabei handelt es sich um den deutschen Anteil an einer 65 Millionen Euro teuren Konzeptstudie, die von Dassault Aviation und Airbus Defence & Space erstellt wird und den Anfangsschritt zur Entwicklung des Kampfjets bilden soll. Bei der Arbeit an dem Kampfjet, dem zentralen Element des FCAS, hat die französische Dassault die Leitung inne, während das Gesamtsystem im Zusammenspiel mit Drohnen, Drohnenschwärmen und anderem Gerät unter der Federführung von Airbus Defence & Space mit Sitz in Ottobrunn bei München gestaltet wird. Weil Berlin fürchtet, bei dem Kampfjet von Paris übervorteilt zu werden, hat der Haushaltsausschuss die Bundesregierung verpflichtet, bei der Vergabe von Aufträgen an die Industrie einen Anteil von 50 Prozent für deutsche Firmen durchzusetzen. Der Bau des FCAS müsse "eine in Deutschland ansässige industrielle Struktur" hervorbringen, heißt es in dem Beschluss.[3] Dies soll sicherstellen, dass die neu zu entwickelnden Technologien wie auch die Unternehmensprofite zumindest zur Hälfte Deutschland zugute kommen.

Verschärft wird der Einflusskampf um das FCAS durch Auseinandersetzungen um den neuen deutsch-französischen Kampfpanzer und das mit diesem verbundene Main Ground Combat System (MGCS). Das MGCS ist als Verbund verschiedener bemannter und unbemannter Fahrzeuge konzipiert und um den neuen Kampfpanzer zentriert. Bei ihm hat Deutschland die industrielle Führung inne. Der Kampfpanzer soll dabei von der deutsch-französischen KNDS (KMW + Nexter Defence Systems) entwickelt und gebaut werden, einem eigens dafür gegründeten Joint Venture aus der deutschen Kraus-Maffei Wegmann und der französischen Nexter. Seit geraumer Zeit bemüht sich nun aber auch der Düsseldorfer Rheinmetall-Konzern um eine stärkere Beteiligung an dem Projekt. Rheinmetall hat unlängst in einem neuen Joint Venture mit der Landfahrzeugsparte der britischen BAE Systems die Mehrheit erhalten und ist jetzt dabei, im europäischen Panzer- und Militärfahrzeugbau die Führung zu übernehmen (german-foreign-policy.com berichtete [4]). In diesem Kontext will der Konzern nun auch bei KNDS einsteigen. Dazu wiederum ist die Übernahme von KMW im Gespräch.

Dies freilich stößt in Frankreich auf entschiedenen Widerspruch. KNDS basiert darauf, dass KMW und Nexter ein vergleichbares ökonomisches Gewicht besitzen, dass sich also deutsche und französische Interessen im Unternehmen die Waage halten. Rheinmetall ist deutlich stärker; der Einstieg des Konzerns bei KNDS würde die Kräfteverhältnisse erheblich zuungunsten der französischen Seite verschieben. Dies wiegt nicht zuletzt deshalb schwer, weil der neue Kampfpanzer und das um ihn zentrierte MGCS gewaltige Gewinne erzielen sollen. KMW-Chef Frank Haun hat kürzlich den Markt für gepanzerte Systeme und Artillerie in Europa bis zum Jahr 2050 auf mehr als 100 Milliarden Euro geschätzt; wenn KNDS davon auch "nur die Hälfte abbekomme", sei man "glücklich", wird Haun zitiert.[5] Nicht zuletzt mit Blick auf die verlockenden Gewinne fordert der Haushaltsausschuss des Bundestags jetzt die Bundesregierung auf, eine Klärung in Sachen KMW/Rheinmetall durchzusetzen. Es gelte "eine Konsolidierung der deutschen Landsystemindustrie" zu erzielen, heißt es in einem Beschluss des Ausschusses. Um den Druck auf Paris zu erhöhen, dringen die Abgeordneten darauf, bis zu einer "Einigung für MGCS" notfalls sogar den deutsch-französischen Kampfjet auf Eis zu legen und "keine weiteren Schritte für FCAS parlamentarisch zu beraten".[6]

Der deutsch-französische Streit um nationale industrielle Vorteile bei der geplanten massiven Aufrüstung der EU spitzt sich zu einer Zeit zu, zu der zumindest das FCAS neue Konkurrenz bekommt. Bereits jetzt haben sieben europäische Staaten beschlossen, nicht auf das deutsch-französische FCAS zu warten, sondern die F-35-Kampfjets des US-Konzerns Lockheed Martin zu beschaffen.[7] Hinzu kommt, dass die britische BAE Systems ihrerseits begonnen hat, einen eigenen Kampfjet der jüngsten Generation zu entwickeln. BAE Systems hatte seit 2014 gemeinsam mit Dassault an dem Projekt gearbeitet, war allerdings 2018 von Airbus aus dem Geschäft gedrängt worden: Großbritanniens Austritt aus der EU stehe seiner Teilnahme am Bau eines EU-FCAS im Weg, hieß es.[8] Daraufhin hat der britische Konzern gemeinsam mit weiteren britischen Unternehmen und der italienischen Leonardo die Arbeit an einem eigenen Luftkampfsystem aufgenommen; das Projekt läuft unter der Bezeichnung "Tempest". Es soll ähnliche Eigenschaften aufweisen wie das FCAS, allerdings wohl bereits ab 2035 einsatzfähig sein. Mittlerweile zieht Schweden eine Beteiligung an dem britischen Vorhaben in Betracht.[9] In Paris war jetzt zum wiederholten Male zu hören, die Wiederaufnahme der Zusammenarbeit mit BAE Systems sei weiterhin eine Option. Kommt es nicht dazu, dann hätte der Ausschluss des britischen Konzerns vom FCAS der deutschen und der französischen Industrie keine Vorteile gebracht, sondern Nachteile: Sie müssten sich den europäischen Markt dann mit ernst zu nehmender Konkurrenz aus Großbritannien teilen. www.german-foreign-policy, 19. Juni 2019, https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/7970/

[1] Die europäische Zukunft beginnt heute. bmvg.de 18.06.2019.
[2] S. dazu Europas Kriegsautonomie.
[3] Thomas Wiegold: Bundestag billigt ersten Schritt für deutsch-französisches Kampfflugzeugprojekt. augengeradeaus.net 05.06.2019.
[4] S. dazu Rheinmetall im Aufwind.
[5] Gerhard Hegmann: Unten deutsch, oben französisch - Der seltsame neue Euro-Panzer. welt.de 12.06.2018.
[6] Thomas Wiegold: Weitere Vereinbarungen für FCAS unterzeichnet. augengeradeaus.net 17.06.2019.
[7] Es handelt sich um Belgien, Dänemark, Großbritannien, Italien, die Niederlande, Norwegen und Polen.
[8] Airbus and Dassault to team up on combat fighter. france24.com 25.04.2018.
[9] Gareth Jennings: Sweden confirms UK Tempest talks, ambivalent on Franco-German FCAS. janes.com 21.05.2019.


EU: Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Die Anstrengungen der EU, Immigration aus Libyen abzuschrecken, führte zum Tod von 14 000 Menschen und setzte 40‘000 Personen der Gefahr aus, Opfer von Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu werden, hält eine Anklageschrift fest, die am 3. Juni 2019 beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag (ICC) hinterlegt wurde. "'Abschreckung‘ – was bedeutet das? Es bedeutet Menschenleben zu opfern, im vorliegenden Fall viele, um das Verhalten anderer Menschen zu verändern, um diese davon abzuhalten, dasselbe zu tun," sagte Omar Shatz, einer der Koautoren der Klageschrift. „[EU-Beamte] gaben vor, die Toten im Mittelmehr seien eine Tragödie, gegen die sie nichts unternehmen könnten und in der sie keine Rolle spielten“ sagte Juan Branco, ein weiterer Koautor der Klageschrift. Die Entscheidung der EU, die Rettungsoperation Mare Nostrum vor der Küste Libyens zu beenden, führte dazu, dass viel mehr Menschen ertranken, weist das 243-seite Dokument nach, das in Den Haag eingereicht wurde. Mare Nostrum rettete beinahe 151´000 Personen zwischen Oktober 2013 und Oktober 2014. Als die EU Mare Nostrum durch die Operation Triton ersetzt, wurde diese mit viel weniger Schiffen ausgestattet. Es konnte nur mehr ein Gebiet von rund 30 Seemeilen vor der Küste Lampedusas abgedeckt wurde. Die verbleibenden 40 Seemeilen zur Küste Libyens blieben unüberwacht. Ein interner Bericht der EU-Grenzkontrollorganisation Frontex vom 2. August 2014 warnte davor, dass „der Rückzug von Schiffen aus dem Gebiet … in einer grössen Zahl von Toten resultieren würde“, wird im der Klageschrift zitiert.

Das erste grosse darauffolgende Unglück erfolgt im Januar 2015. Die gesamte Totessrate stieg im folgenden Jahr um das dreissigfache an. Die EU-Politik der Rückweisung von Migranten nach Libyen – trotz des dortigen politischen Chaos - setzte zudem weitere 40‘000 Personen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in den von Milizen geführten Lagern zwischen 2016 und 2018 aus, wie das Dokument hinzufügt: "Die Vertreter der Europäischen Union waren sich der Behandlung der Migranten durch die Libysche Küstenwache bewusst, wie auch der Tatsache, dass den Migranten … unmittelbare Einkerkerung in Gefängniszentren drohte, eine Form der gesetzlosen Haft, in denen Mord, sexuelle Übergriffe, Folter und andere Verbrechen üblich sind" bemerkt das Papier.

Fatou Bensouda, der Hauptstaatsanwalt des ICCs, sammelt nun Informationen zu den von der Anklageschrift behaupteten Verbrechen in Libyen. Der Gerichtshof liess es aber bisher offen, ob gegen die EU Anklage erhoben wird. 4. Juni 2019 https://euobserver.com/migration/145071?utm_source=euobs&utm_medium=email

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