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Kurzinfos Oktober 2020



EuGH weist Klage gegen Hinkley Point C ab

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im September 2020 die österreichische Klage gegen die von der EU-Kommission genehmigten staatliche Beihilfen für das geplante britische Atomkraftwerk Hinkley Point C abgewiesen. Diese Entscheidung ist alles andere als überraschend. EuGH und EU-Kommission sind die Treibriemen für Konzerninteressen und EU-Militarisierung. Und beides bündelt sich im AKW Hinkley Point C.

Zwei Drittel der prognostizierten Baukosten von rd. 20 Milliarden Euro trägt der französische Atomkonzern EdF. Damit dieses Investment profitabel sein kann, hat die EU-Kommission massive staatliche Beihilfen genehmigt: eine Kreditgarantie von 20 Milliarden Euro und eine garantierte Einspeisevergütung zu einem Abnahmepreis von 10,8 ct/kWh für 35 Jahre. Diese Vergütung liegt weit über dem Marktpreis und soll jährlich an die Inflation angepasst werden. Laut Energy Brainpool, einem unabhängigen Marktspezialisten für die Energiebranche, werden sich diese Subventionen auf unfassbare 108 Milliarden Euro über den gesamten Förderzeitraum aufsummieren. Dazu werden voraussichtlich weitere Kosten für den Steuerzahler für die Endlagerung von Atommüll und den späteren Rückbau der Anlage kommen.

Wenn solche großen Summen im Spiel sind, die von den sonst so strengen „Wettbewerbshütern“ der EU-Kommission und des EuGH anstandslos durchgewunken werden, müssen ganz große Interessen im Spiel. Mit Hinkley Point C soll einerseits die kriselnde französische Atomindustrie am Leben und am Laufen gehalten werden. Es geht aber um mehr: Denn an der sog. „zivilen“ Nutzung der Atomenergie hängt als siamesischer Zwilling die militärische. Wissenschaftler der britischen Universität Sussex haben Hinkley Point C diesbezüglich unter die Lupe genommen und kommen zu folgendem Befund: Die britische Regierung braucht den neuen Atommeiler weniger für die Energiegewinnung, sondern vor allem für die atombetriebenen U-Boote, die als Abschussbasis für die nuklearen Trident-Raketen dienen. Die Wissenschaftler verweisen auf Dokumente, wonach Rüstungskonzerne wie Rolls-Royce und BAE Systems eine „robuste“ zivile Atomindustrie als wesentlich für die Erneuerung des Atom-U-Boot-Programms sehen. Phil Johnstone, einer der Autoren des Berichts: „Bei Hinkley handelt es sich um denselben Typ, der für den Atom-U-Boot-Antrieb benötigt wird“ (1). Das britische Unterhaus hat beschlossen, 31 Milliarden Pfund in die Erneuerung der Trident-Flotte zu investieren. Nach Expertenschätzungen kann das noch teurer werden. Deshalb wolle man nun die notwendigen Forschungs- und Entwicklungsaufgaben in den zivilen Bereich – also Hinkley Point – auslagern, so der Bericht der Universität Sussex.

Mit der „Ständig Strukturierten Zusammenarbeit“ (EU-SSZ/Pesco) hat die EU 2018 eine Vorstufe zu einer EU-Armee ins Leben gerufen. Die Stimmen aus dem EU-Establishment, dass am Ende eines solchen Prozesses die EU-Atombombe stehen müsse, verdichten sich. So rief zuletzt der französische Präsident Macron die EU-Staaten zu einem „strategischen Dialog“ über die „Rolle der nuklearen Abschreckung Frankreichs“ auf und bot ihnen die Einbindung „in die Übungen der französischen Nuklearkräfte“ an.

EURATOM-Vertrag: „Entwicklung einer mächtigen Kernindustrie“

EU-Kommission und EuGH berufen sich bei ihrer Entscheidung für die Genehmigung der Subventionen für Hinkley Point C auf den EURATOM-Vertrag. Dieser EU-Grundlagenvertrag verherrlicht die Atomenergie als „eine unentbehrliche Hilfsquelle für die Entwicklung und Belebung der Wirtschaft und für den friedlichen Fortschritt“. Und hat deshalb zum Ziel, "die Voraussetzungen für die Entwicklung einer mächtigen Kernindustrie zu schaffen." (Präambel des EURATOM-Vertrags).

Falsches Spiel

Angesichts der EuGH-Entscheidung gegen die Klage der Republik Österreich„reagieren heimische Politikerinnen und Politiker sowie Umweltorganisationen enttäuscht“ (2). Diese Enttäuschung reicht vom Umweltministerium über alle Parlamentsparteien bis hin zu Greenpeace und Global 2000. Aber keiner von ihnen fordert das völlig Naheliegende: den sofortigen Ausstieg Österreichs aus dem EURATOM-Vertrag. Sie alle fordern vielmehr die „Reform des EURATOM-Vertrags“. Sie streuen damit den Menschen in Österreich wissentlich Sand in die Augen. Denn eine Reform des EURATOM-Vertrags erfordert die Einstimmigkeit aller EU-Staaten. Und jeder weiß: Das ist undenkbar. 13 der 27 EU-Staaten betreiben Atomkraftwerke. Gerald Oberansmayr, 1. Oktober 2020, https://www.solidarwerkstatt.at/umwelt-energie/eugh-weist-klage-gegen-hinkley-point-c-ab


Streit Bulgariens mit Nordmazedoniens

Die bulgarische Regierung droht, die Aufnahme von EU-Beitritts-Verhandlungen mit Nordmazedonien zu blockieren. Erinnerungen an den Namensstreit mit Griechenland werden wach.

Der Ton zwischen Bulgarien und Nordmazedonien wird härter. Zur Not sende er auch ein Regiment der Armee ins Nachbarland, um die Denkmäler abzureissen, erklärte der bulgarische Verteidigungsminister Krasimir Karakatschanow vor einigen Tagen in einem Radiointerview. So weit dürfte es zwar nicht kommen. Dass man es im Streit um Geschichte, Sprache und nationale Identität durchaus ernst meint, daran lässt die bulgarische Regierung aber keinen Zweifel.

Erst Athen, nun Sofia

Sofia blockiert als einziger EU-Staat ein Kooperationsabkommen der Grenzschutzagentur Frontex mit Skopje, weil man die Bezeichnung Mazedonisch für die Staatssprache Nordmazedoniens nicht akzeptiert. In Bulgarien gilt das sehr ähnliche Idiom des Nachbarlands als Dialekt des Bulgarischen. Vor allem aber droht Bulgarien, gegen die Aufnahme von EU-Beitritts-Gesprächen mit Skopje ein Veto einzulegen. Dies erklärte der bulgarische EU-Botschafter diese Woche an einem Treffen mit seinen Amtskollegen, wie das Nachrichtenportal Politico berichtet. Damit versperren erneut offene Identitätsfragen Nordmazedonien den Weg zur EU. Jahrelang blockierte Griechenland die Integration der früheren jugoslawischen Teilrepublik in die euro-atlantischen Strukturen. In einer historischen Vereinbarung, deren Kernstück der Namenswechsel zu Nordmazedonien darstellt, gelang es den Regierungschefs Alexis Tsipras und Zoran Zaev 2018, den Streit beizulegen. Seit März ist Nordmazedonien der 30. Mitgliedsstaat der Nato. Athen begründete seine jahrzehntelange Blockadepolitik unter anderem damit, dass vom Namen Mazedonien Ansprüche auf die gleichnamige nordgriechische Provinz abgeleitet werden könnten.

Wofür steht «Mazedonien»?

Auch im gegenwärtigen Streit geht es darum, wofür der Begriff Mazedonien steht – und wofür nicht. Laut bulgarischer Sichtweise gibt es keine mazedonische Nation und keine mazedonische Sprache. Die slawischen Bewohner Nordmazedoniens sind demnach Bulgaren, ebenso ihre historischen Protagonisten, allen voran der in beiden Staaten als Nationalheld verehrte Freiheitskämpfer Goze Deltschew. Tatsächlich betrachteten sich zur Zeit, als Deltschew für die Unabhängigkeit vom Osmanischen Reich kämpfte, die Slawen in der Region als Bulgaren oder schlicht als orthodoxe Christen. Den Begriff einer mazedonischen Nation gab es zu Beginn des 20. Jahrhunderts nicht.

Die Anpassung der nationalen Geschichtsschreibung in Nordmazedonien ist eine der Forderungen Sofias an Skopje. Allerdings durchläuft das Gebiet des heutigen Nordmazedonien seit mehr als hundert Jahren eine eigenständige Entwicklung, zunächst als Teil Serbiens, später als jugoslawische Teilrepublik und seit drei Jahrzehnten als selbständiger Staat.

In Abgrenzung zu Bulgarien wurde in jugoslawischer Zeit gezielt das Entstehen einer mazedonischen Identität gefördert, wobei auch die jüngste Geschichte herangezogen wurde. Als Verbündetem Hitlerdeutschlands wurde Sofia, das die Errichtung eines Grossbulgariens anstrebte, im Krieg das Gebiet des heutigen Nordmazedonien zugeschlagen. Die eingangs erwähnten Denkmäler ehren Partisanen für ihren Kampf gegen die «faschistischen bulgarischen Besatzer».

Grundsätzlich freundschaftliches Verhältnis

Die beiden Nachbarstaaten unterzeichneten Anfang 2018 einen Freundschaftsvertrag, in dem unter anderem die Gründung einer Historikerkommission beschlossen wurde, um für diese Streitpunkte Lösungen zu erarbeiten. Grundsätzlich pflegen die beiden Staaten ein freundschaftliches Verhältnis. Bulgarien erkannte als erster Staat überhaupt die Unabhängigkeit der früheren jugoslawischen Teilrepublik an. Der bulgarische Historiker Daniel Watschkow, ein Mitglied der Kommission, äusserte sich in einem Gespräch im vergangenen Jahr zuversichtlich, dass sich die Positionen annähern werden. Allerdings brauche dies viel Zeit, und die Politik sei ungeduldig. Dass der Streit gerade jetzt hochkocht, wird teilweise mit den Problemen der bulgarischen Regierung in Verbindung gebracht. Seit mehr als 100 Tagen finden allabendlich Proteste gegen die Korruption im Land statt. Allerdings sind die Forderungen gegenüber Skopje grundsätzlich nicht neu, und die Haltung der Regierung wird von der Opposition mitgetragen.

EU-Mitglieder sitzen am längeren Hebel

Der nordmazedonische Regierungschef Zaev ist um Deeskalation bemüht und gab sich am Donnerstag überzeugt, dass die Probleme bald gelöst würden. Die Politologin Biljana Vankovska von der Universität Skopje erwartet allerdings, dass sich am Ende Bulgarien in den grossen Linien durchsetzen werde. Dies sei auch im Namensstreit mit Griechenland der Fall gewesen, erklärt sie gegenüber der NZZ. Dabei bestehe die Gefahr einer weiteren Polarisierung der Gesellschaft. Bereits der Namenswechsel war, wie in Griechenland, auf grossen Widerstand nationalistischer Kreise gestossen. Allerdings dürfte hinter den Kulissen auch auf Bulgarien eingewirkt werden. Nachdem Frankreich im März seinen Widerstand aufgegeben hatte, war geplant, dass noch unter deutscher EU-Rats-Präsidentschaft, also vor Ende des Jahres, Beitrittsgespräche mit Nordmazedonien und Albanien aufgenommen werden. NZZ, 24. Oktober 2020, S. 5


Spaniens Regierung will die Macht der konservativen Richter beschränken

Die Opposition stellt sich gegen den Reformplan. Tadel kommt auch aus Brüssel. Eigentlich müsste Spanien derzeit mit seinen wirtschaftlichen und epidemiologischen Problemen voll und ganz ausgelastet sein, doch nun sieht der sozialistische Ministerpräsident Pedro Sánchez auch an anderer Stelle dringenden Handlungsbedarf. Der Regierungschef will mit einer Gesetzesänderung die Neubesetzung des Obersten Richtergremiums, des Consejo General del Poder Judicial, vorantreiben. Das Kontrollorgan, in dem konservative Richter seit 2013 die Mehrheit haben, ist schon seit zwei Jahren nur noch geschäftsführend im Amt, besetzt allerdings weiterhin hohe Posten an Spaniens Gerichten, zum Verdruss der neuen Regierung.

Für eine Neubesetzung des Richtergremiums braucht es eine Dreifünftelmehrheit von 210 der 350 Abgeordneten im Parlament. Doch der konservative Partido Popular blockiert die Erneuerung. Die Partei will den Status quo möglichst erhalten, weil damit der Einfluss der konservativen Kräfte bei so wichtigen Fragen wie dem Umgang mit der angeschlagenen Monarchie oder dem Vorgehen gegenüber den Unabhängigkeitsbefürwortern in Katalonien vorherrschend bleibt.

Konservative blockieren das Projekt

Nach Sánchez’ Vorstellungen soll künftig die Mehrheit von 176 Abgeordneten dafür ausreichen, zumindest 12 der 20 Richter des Kontrollorgans zu wählen. Die Koalitionsregierung der Sozialisten und der Linkspartei Unidas Podemos bringt es zwar nur auf 155 Abgeordnete, kann aber mit der Unterstützung von mehreren kleineren Parteien, darunter die Unabhängigkeits-Gruppierungen in Katalonien und im Baskenland, rechnen. Das neue Gesetz könnte somit rasch verabschiedet werden. Prompt sprach der Partido Popular, der somit überstimmt werden könnte, von einem diktatorischen Vorgehen und kündigte Einspruch beim Verfassungsgericht an. Auch drei der vier spanischen Richterverbände lehnten eine Gesetzesänderung ab. Nur der fortschrittliche Verband der Richterinnen und Richter für die Demokratie, Juezas y Jueces para la Democracia, begrüsste das Projekt. Es sei inakzeptabel, dass der Partido Popular das korrekte Funktionieren der Institutionen blockiere, sagte ihr Sprecher Ignacio González Vega.

Aber auch Spaniens grösste Tageszeitung, «El País», warnte vor einem überstürzten Vorgehen. Die Dreifünftelmehrheit sei 1986 beschlossen worden, um bei der Ernennung der Mitglieder des richterlichen Kontrollorgans den Einfluss der Parteien zu beschränken. Die qualifizierte Mehrheit erfordere überparteiliche Kompromisse und trage zur Stabilität der Institutionen bei, kommentierte die Zeitung.

Spanien ist nicht Polen

Auch in Brüssel wurde man vergangene Woche hellhörig. Beim Treffen der Staats- und Regierungschefs wurde Sánchez davor gewarnt, dass eine solche Gesetzesänderung im Eilverfahren gegen EU-Regeln verstossen könnte. «El País» zitierte einen EU-Sprecher, der grosse Besorgnis über den Vorstoss der spanischen Regierung äusserte. Aus Brüsseler Sicht müsse Sánchez mit allen Beteiligten, auch mit den Richtern, sprechen und eventuell ein Gutachten der sogenannten Venedig-Kommission, die die EU-Staaten in verfassungsrechtlichen Fragen berät, beantragen, hiess es. Für Regierungskritiker in Spanien sind die Bedenken der EU eine Steilvorlage. Spanien riskiere mit diesem Gesetzesvorhaben, mit Ländern wie Polen oder Ungarn verglichen zu werden, die wegen ihres Angriffs auf den Rechtsstaat von der EU an den Pranger gestellt worden seien, schrieb die konservative Tageszeitung «El Mundo». Doch González Vega vom fortschrittlichen Richterverband lässt diesen Vergleich nicht gelten. Die polnische Regierung habe die Unabhängigkeit der Justiz mit der Schaffung einer Disziplinarkammer am polnischen Obersten Gerichtshof demontiert. Zudem habe sie viele Richter in den Ruhestand geschickt und sie durch genehme Kandidaten ersetzt. In Spanien hingegen gehe es um die Erneuerung eines Richtergremiums, das möglichst alle Strömungen der Gesellschaft berücksichtigen solle. Doch auch González Vega ist vom Eilverfahren nicht begeistert. Er fände es besser, wenn man sich hier mit der Opposition einigen könnte. Angesichts der verhärteten Fronten bleibt dies wohl ein frommer Wunsch. NZZ, 20. Oktober 2020, S. 4


Rechtsstaatlichkeit, EU und Orban

Im Streit um Rechtsstaatlichkeit in der EU hat Orban vorerst nichts zu fürchten In Brüssel hat die EU-Kommission erstmals ihren «Rechtsstaats-Test» präsentiert und vor allem Ungarn und Polen an den Pranger gestellt. Zeitgleich haben sich die Mitgliedstaaten für ein Verfahren zur Bestrafung von Verstössen gegen die Rechtsstaatlichkeit ausgesprochen.

Die EU-Kommission hat Ende September 2020 erstmals einen Bericht zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in allen 27 Mitgliedstaaten vorgestellt und darin vor allem Polen und Ungarn ein schlechtes Zeugnis ausgestellt. Es gebe «ernsthafte Bedenken» zur Unabhängigkeit der Justiz in den beiden Staaten, heisst es in dem Papier. Die Vizepräsidentin der Kommission, Vera Jourova, attestierte aber auch den Regierungen in Bulgarien, Rumänien, Kroatien und der Slowakei «Herausforderungen» im Bereich der Gewaltenteilung. Probleme bei der strafrechtlichen Verfolgung von Korruptionsfällen seien zudem in Tschechien und Malta zu beobachten.

Obwohl die Kommission den Anschein der politischen Parteilichkeit strikt vermeiden wollte, hatte Jourova dem «Spiegel» einige Tage zuvor ein Interview gegeben und Ungarns Regierungschef Viktor Orban darin vorgeworfen, eine «kranke Demokratie» zu erschaffen. Orban sprach daraufhin von einer «Demütigung» des ungarischen Volkes und forderte den Rücktritt der tschechischen EU-Kommissarin. Sichtlich betroffen, verteidigte Jourova die Objektivität des Berichtes, der alle EU-Staaten nach den gleichen Massstäben beurteile.

Der Bericht geht auf einen Wunsch der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zurück, die vor ihrem Amtsantritt im Sommer 2019 angekündigt hatte, die überhitzte Debatte um Rechtsstaatlichkeit in Europa «versachlichen» zu wollen. Anstatt dass mit dem Finger auf einzelne Staaten gezeigt werde, müsse jedes EU-Mitglied unter die Lupe genommen werden und einmal im Jahr durch einen «Rechtsstaats-TÜV» gehen, versprach von der Leyen damals.

Schützenhilfe für Orban

Vor dem Hintergrund der Pandemie und der laufenden Verhandlungen um den EU-Haushalt und den Corona-Wiederaufbaufonds fällt die Vorstellung des Berichts freilich in eine besonders aufgeladene Zeit: So hatten sich Europas Staats- und Regierungschefs bei ihrem 2020-Juli-Gipfel auf eine verschwommene Formulierung verständigt, wonach die Zahlung von EU-Geldern künftig auch an die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards gekoppelt sein muss. Um die Lage in den Mitgliedstaaten besser beurteilen zu können und womöglich Zahlungen zu stoppen, sollte nicht zuletzt der Rechtsstaatsbericht als Diskussionsgrundlage dienen.

Dass sich einer der Hauptadressaten des Berichts, Viktor Orban, von den Erkenntnissen der Kommission beeindrucken lassen würde, hatte allerdings im Vorfeld niemand ernsthaft erwartet. Schon in der Vergangenheit liessen den ungarischen Ministerpräsidenten kritische Worte aus Brüssel kalt. Und Schützenhilfe bekam Orban Ende September 2020 ausgerechnet von Deutschland, das die rotierende EU-Rats-Präsidentschaft innehat.

Um bei den Verhandlungen über den EU-Haushalt und den Corona-Fonds endlich voranzukommen, hatte Deutschland den anderen Mitgliedstaaten einen Kompromissvorschlag zum sogenannten Rechtsstaatsmechanismus vorgelegt. Finanzielle Sanktionen soll ein EU-Land demnach nur noch dann zu befürchten haben, wenn es rechtsstaatliche Prinzipien bricht und sich dies «in hinreichend direkter Weise» auf die Haushaltsführung und die finanziellen Interessen der EU auswirkt. Konkret könnte das bedeuten, dass etwa Fälle von Korruption bei der Verwendung von Haushaltsmitteln durch die Streichung von EU-Mitteln bestraft werden. Einschränkungen der Unabhängigkeit der Justiz und der Medienfreiheit würden hingegen unabhängig von solchen Einzelfällen kaum zur Kürzung von EU-Geldern führen.

Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, Strafen schon dann zu ermöglichen, wenn ein Mangel an Rechtsstaatlichkeit die Grundvoraussetzungen für eine wirtschaftliche Haushaltsführung zu beeinträchtigen droht. Dies hätte nach Auffassung Deutschlands allerdings gegen einen Beschluss des EU-Gipfels verstossen: Dort hatten die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten festgelegt, dass nur «im Fall von Verstössen» Sanktionen möglich sein sollen.

Darüber hinaus hatten die EU-Staats- und -Regierungschefs im Juli die Hürde für Sanktionsentscheidungen höher gelegt. Diesen muss nun eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten zustimmen – das sind mindestens 15 Mitgliedstaaten, die für mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung stehen. Die EU-Kommission hatte ursprünglich vorgeschlagen, dass ihre Sanktionsempfehlungen nur durch solch eine Mehrheit verhindert werden können.

Die Zeichen stehen auf Konfrontation

Ist die deutsche Ratspräsidentschaft gegenüber Ungarns Regierungschef eingeknickt? Abgeordnete im Europaparlament bezeichneten den Textentwurf als Zeichen von «Feigheit und Prinzipienlosigkeit» und als «Unverschämtheit». Die deutsche Regierung gehe auf Kuschelkurs zu Orban, kritisierte der deutsche FDP-Europaabgeordnete Moritz Körner. Widerstand kam zudem von den Mitgliedstaaten Belgien, Dänemark, Finnland, Niederlande und Schweden, denen der Kompromissvorschlag nicht weit genug geht. Sie konnten ihn am Mittwoch im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten aber ebenso wenig blockieren wie Ungarn und Polen.

Eine Mehrheit der EU-Botschafter stimmte gleichwohl für das Verfahren, das nun mit dem EU-Parlament verhandelt werden muss. Angesichts der Oppositionshaltung der Abgeordneten und mehrerer Mitgliedstaaten hat der deutsche EU-Botschafter, Michael Clauss, vor einer «zugespitzten Auseinandersetzung» und einer Blockade bei den Haushaltsverhandlungen gewarnt. «Bereits jetzt sind Verzögerungen mit entsprechenden Konsequenzen für die wirtschaftliche Erholung Europas höchstwahrscheinlich kaum mehr vermeidbar.» NZZ, 1. Oktober 2020, S. 1


Wenn Staaten Ausschaffungen sponsern

Die EU-Kommission hat Ende September 2020 in Brüssel ihren lang erwarteten Migrationspakt vorgestellt. Im Zentrum stehen Schnellverfahren in geschlossenen Lagern, ein zynischer Mechanismus – und ein überraschender neuer Posten. «Human und effektiv» solle die Flüchtlingspolitik der EU von nun an sein, den Neustart einleiten für ein «nicht mehr funktionierendes System»: So versprach es Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bei der Präsentation ihres. Was sie und ihre KollegInnen dann vorstellten, war das Gegenteil davon.

Im Grunde ist das Papier mit dem nüchtern-bürokratischen Titel «New Pact on Migration and Asylum» ein Plan der weiteren Entrechtung von Menschen, die in Europa Schutz suchen. Denn wer sich durch den 28-seitigen Text liest, merkt schnell: In erster Linie geht es darum, Geflüchtete mit wenig oder keinen Aussichten auf Asyl möglichst schnell wieder loszuwerden.

Der neue Pakt der EU lässt sich auf eine kurze Formel bringen: abschotten, abschrecken, ausschaffen. Aber wie kam es zu diesem Gesetzesentwurf? Was bezweckt die Kommission mit ihrem Plan? Und wie geht es jetzt weiter?

Die Ausgangslage

Dass die aktuelle europäische Migrationspolitik nicht funktioniert, wie von der Leyen es in Brüssel selbst sagte, ist keine neue Erkenntnis; spätestens im Flüchtlingssommer 2015 wurde die Fehlkonstruktion offensichtlich. Basierend auf der Dublin-Verordnung, die auch die Schweiz unterzeichnet hat, müssen Schutzsuchende dort Asyl beantragen, wo sie erstmals die EU-Grenze passieren. Entsprechend sind an den Aussengrenzen gelegene Länder wie Griechenland oder Italien gegenüber Binnenstaaten wie Deutschland oder der Schweiz im Nachteil. Wie sich Geflüchtete solidarisch verteilen lassen, ist seit Jahren ein Streitpunkt.

Gerade die mittel- und osteuropäischen Visegrad-Mitglieder Polen, Ungarn, Tschechien und Slowakei weigern sich schon lange, Geflüchtete aufzunehmen. An ihrem Unwillen scheiterte 2016 auch der erste Versuch der Kommission, ein gemeinsames Asylsystem zu etablieren, die Umverteilung endete im Eklat. Im gleichen Jahr schloss die EU einen Deal mit der Türkei ab: Gegen Milliardenzahlungen aus Brüssel erklärte Ankara sich bereit, Flüchtende von Europa fernzuhalten. Das Kernstück dieser Politik ist der sogenannte Hotspot-Ansatz – Lager an den Aussengrenzen, in denen die Asylsuchenden ihr Verfahren durchlaufen. Als Vorzeigecamp dieses Konzepts galt Moria, wo die Menschen seit Jahren unter unwürdigen Bedingungen lebten. Der Brand, der das Camp im September 2020 fast komplett zerstörte, war ein Symbol für die Unmenschlichkeit dieser Politik. Wie unberechenbar für die EU Abkommen mit Drittstaaten wie der Türkei sind, zeigte sich etwa im Winter, als Präsident Recep Tayyip Erdogan einseitig die Grenzen öffnete. Als Folge der Provokation setzte Griechenland das Recht auf Asyl vorübergehend ganz aus, die Leidtragenden in diesem Machtspiel waren einmal mehr die Flüchtenden.

Mit dem neuen Pakt soll «den unterschiedlichen Interessen Rechnung getragen werden», verkündete von der Leyen. Und so ist der Plan auch das Produkt miteinander unvereinbarer Interessen – eine Quadratur des Kreises, die bisherige Streitpunkte nicht aufzulösen vermag und bei der die Rechte der Flüchtenden auf der Strecke bleiben.

«Der ‹New Pact› hätte eine notwendige Wende einläuten können, doch der Schutz von Menschen steht nicht im Mittelpunkt der Pläne der Kommission», schreibt die deutsche Menschenrechtsorganisation Pro Asyl in einer Stellungnahme. Man könnte es auch so sagen: Das Neue an dem Pakt ist, dass er altbekannte Grausamkeiten bündelt.

Der Plan

Man müsse sich die neue europäische Flüchtlingspolitik als «Haus mit drei Säulen» vorstellen, sagte Kommissionsvizepräsident Margaritis Schinas bei der Präsentation. Im Zentrum stünden neben Partnerschaften mit Drittstaaten auch ein «robustes Management der Aussengrenzen» und «strenge, aber faire Solidaritätsregeln». Doch was bedeuten diese Worthülsen genau?

Die Verfahren: Künftig soll jener Staat, in dem eine Person europäischen Boden betritt, ein sogenanntes «pre-entry screening» von fünf Tagen organisieren: eine Vorüberprüfung, bei der Fingerabdrücke genommen werden, Gesundheits- und Sicherheitschecks stattfinden.

Wer aus einem Land mit einer tiefen Anerkennungsquote kommt, soll im Anschluss ein dreimonatiges «Grenzverfahren» durchlaufen. Dafür brauche es nicht einmal die Einreise auf das Territorium eines Mitgliedstaats, heisst es dazu im Kommissionspapier. Bei Ablehnung beginnt dann ein Rückführungsverfahren, das ebenfalls maximal drei Monate dauern soll.

Wer für das Schnellverfahren zuständig ist, lässt das Papier offen – ebenso wie die Frage, wo genau es stattfinden soll. Die Ausführungen laufen aber auf haftähnliche Bedingungen für mehrere Monate hinaus. Menschenrechtsorganisationen gehen zudem davon aus, dass die verkürzten Verfahren zu Rechtsunsicherheit führen, da die gründliche Prüfung von Fluchtgründen mehr Zeit in Anspruch nimmt. Und wer nicht ausgeschafft werden kann, muss wohl in den Camps verharren. Pro Asyl spricht denn auch von einem «Zweiklassen-Asylsystem».

Damit setzt die EU weiterhin auf ihren «Hotspot»-Ansatz, der überhaupt erst zu den katastrophalen Zuständen auf den Ägäisinseln geführt hat. Ein Vorposten dieser Politik ist auch das neue geschlossene Lager auf Lesbos, das nach dem Brand von Moria innert Tagen hochgezogen wurde.

Die Umverteilung: «Wir haben einen Schlussstrich unter das Dublin-System gezogen», kündigte Margaritis Schinas in Brüssel an. Ein Blick auf den Gesetzesentwurf legt einen anderen Schluss nahe: Nach wie vor bleibt die Verantwortung für die Asylverfahren beim Erststaat, das Dublin-System somit weitestgehend intakt. Eine Neuerung gibt es dann aber doch: Falls innert kurzer Zeit viele Geflüchtete ankommen, kann ein Land – auch so ein bürokratischer Euphemismus – den «Solidaritätsmechanismus» in Kraft setzen.

Die Staaten haben dabei die Wahl, entweder Geflüchtete aufzunehmen oder sogenannte «return sponsorships» zu übernehmen. Die Kommission rechnet aus, wie viele Menschen ein Land aufnehmen müsste. Ersatzweise kann sich dieses Land aber auch um die Ausschaffung der gleichen Anzahl Personen kümmern. Der Mechanismus ist der wohl perfideste Teil von Ursula von der Leyens Pakt. Der neue Posten: Bei den Rückführungen helfen soll den Ländern der «return coordinator», der dabei durch Frontex unterstützt wird. Zurzeit wird die Grenzschutzagentur der EU massiv ausgebaut, in diesem Rahmen soll auch die Schweiz ihren Beitrag um ein Vielfaches erhöhen.

Die Folgen

Eine engere Zusammenarbeit mit Drittstaaten, Schnellverfahren in geschlossenen Lagern, Patenschaften bei Ausschaffungen: Mit ihrem Migrationspakt ist Ursula von der Leyen jenen in der EU weit entgegengekommen, die überhaupt keine Geflüchteten aufnehmen wollen. Trotzdem zeigten sich die Vertreter der Visegrad-Staaten unzufrieden. Ungarns Premier Viktor Orban plädierte einmal mehr für Hotspots ausserhalb der EU – ein Vorschlag, der seit Jahren kursiert und aus diversen Gründen nicht umsetzbar ist.

Die Reaktion aus Budapest ist insofern wenig überraschend, als Orban seine innenpolitische Legitimität aus seiner harten Linie in der Migrationspolitik bezieht. Und auch Hardliner Sebastian Kurz erteilte dem Plan schon im Vorfeld eine Absage: Solidarität habe in der Migrationsdebatte keinen Platz, verkündete der österreichische Kanzler.

Zufrieden zeigten sich hingegen Deutschlands Innenminister Horst Seehofer und FDP-Justizministerin Karin Keller-Sutter. «Ein besserer Schutz der Aussengrenzen, eine gemeinsame Rückkehrpolitik und Verfahren an der Grenze: Das ist die Stossrichtung, die auch die Schweiz immer gefordert hat», freute sich Keller-Sutter im SRF sichtlich. Ob der neue Plan umsetzbar ist, steht in den Sternen. An der desolaten Situation jener, die nach Europa flüchten, ändert er ohnehin wenig. Von Anna Jikhareva, WoZ, 1. Oktober 2020, S. 9 https://www.woz.ch/-aeff


L’Europe impuissante ? Heureusement !

C’est leur nouveau totem. Les dirigeants européens veulent une « Europe puissance » qui sache s’imposer dans le monde. A vrai dire, de telles velléités ne sont pas nouvelles. En 2003 déjà, le chef de la diplomatie de l’UE d’alors, Javier Solana, qui fut également secrétaire général de l’OTAN, présentait une « stratégie européenne de sécurité » ayant notamment pour objectif de « répandre la démocratie » à l’échelle du globe. Désormais cependant, l’affaire semble prendre une nouvelle dimension : en inaugurant son mandat à Bruxelles il y a un an, Ursula von der Leyen affirmait vouloir présider une Commission « géopolitique ».

Il y a d’abord l’émergence de la Chine. Pékin est qualifié de « rival systémique ». Josep Borrell, l’actuel Haut représentant de l’UE pour la politique extérieure, illustrait récemment ce concept (Le Monde du 16/10/20) ainsi : « l’Afrique choisira-t-elle un modèle autoritaire à la chinoise ou un modèle démocratique à l’européenne ? ». Qui imposera son modèle – tel semble donc l’enjeu, vu de Bruxelles. Il y a ensuite l’Oncle Sam. Au grand désespoir de ses traditionnels vassaux atlantiques, celui-ci paraît se désintéresser du Vieux continent, voire mener à son encontre des guerres commerciales. Une tendance qui ne devrait pas disparaître même si Donald Trump était battu dans les urnes.

Il y a enfin la Russie, le « suspect habituel », ou plutôt le coupable systématique. Du dossier Crimée à l’affaire Navalny en passant par le vol malaisien MH17, les Vingt-sept ont la réponse : des sanctions, toujours et encore. Quant au conflit meurtrier qui vient de se réactiver entre l’Arménie et l’Azerbaïdjan, Moscou aurait fait preuve, cette fois, de… trop de retenue en ne maîtrisant pas les deux ex-Républiques soviétiques. Heureusement en tout cas que le Kremlin existe : il fournit un adversaire grâce auquel les Vingt-sept parviennent parfois à l’unanimité. Car dans beaucoup d’autres domaines, les dirigeants européens se lamentent de leurs divisions et donc de leur « impuissance ».

Ainsi de l’attitude à adopter face à la Turquie. De la Grèce et de Chypre qui plaident pour la plus grande fermeté jusqu’à la Bulgarie, qui se targue des meilleures relations avec Ankara, il y a tout un nuancier de postures, au sein desquelles Paris et Berlin s’opposent. Autre brillant succès de l’action extérieure de l’UE : celle-ci formait l’armée malienne depuis des années. Avant que les chefs de cette dernière ne renversent le très impopulaire président, au grand dam du parrain européen.

La politique extérieure d’un bloc supranational ne peut être que celle d’un empire : périlleuse pour la paix, et sans égard pour les intérêts nationaux de ses membres L’impuissance et les échecs de « l’Europe puissance » ne doivent pas étonner. Car si des gouvernements nationaux peuvent défendre un intérêt national (défini par l’histoire, la géographie, l’économie), il n’existe en revanche aucun « intérêt européen » intrinsèque. C’est ce que concède M. Borrell lui-même en pointant la difficulté de définir des positions communes « car l’histoire, la culture, les réflexes identitaires font que nous ne partageons pas la même vision du monde ». Mais c’est pour préciser aussitôt qu’une politique extérieure n’est rien d’autre qu’une « projection d’identité ». Or qu’est-ce que l’« identité » de l’UE, si ce n’est la libre circulation des capitaux, la libre concurrence ? Autrement dit, à l’échelle mondiale, la guerre économique permanente.

L’impuissance et les échecs de « l’Europe puissance » ne doivent pas non plus attrister tous ceux qui sont attachés à l’indépendance, à la souveraineté et aux coopérations – seules bases solides sur lesquelles peut être fondé un ordre international pacifique. Si d’aventure Bruxelles était systématiquement appuyé par des Etats membres unanimes, cela se traduirait par une ingérence agressive accrue, du Moyen-Orient (Syrie, Liban) jusqu’en Amérique latine (Venezuela, Cuba), pour ne prendre que ces exemples.

La politique extérieure d’un bloc supranational ne peut être que celle d’un empire : périlleuse pour des relations internationales pacifiques, et sans égard pour les intérêts nationaux de ses membres. En témoigne l’entretien accordé au Monde (08/10/20) par le président (CDU) de la commission des affaires étrangères du parlement allemand. Norbert Röttgen, qui rêve de succéder à Angela Merkel, enfonce le clou en martelant que « l’Europe doit absolument s’affirmer comme puissance géopolitique ». Reprochant à Emmanuel Macron sa supposée complaisance vis-à-vis de la Russie, il lâche cet aveu : « si chaque pays mène sa politique, l’Europe est en danger ».

Que chaque pays mène sa propre politique ? Manquerait plus que ça ! Pierre Lévy, éditorial de Ruptures paru dans l’édition du 27/10/2020, le 31 octobre 2020, https://ruptures-presse.fr/actu/europe-puissance-borrell-solana-leyen/


EuGH weist Klage gegen Hinkley Point C ab

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im September 2020 die österreichische Klage gegen die von der EU-Kommission genehmigten staatliche Beihilfen für das geplante britische Atomkraftwerk Hinkley Point C abgewiesen. Diese Entscheidung ist alles andere als überraschend. EuGH und EU-Kommission sind die Treibriemen für Konzerninteressen und EU-Militarisierung. Und beides bündelt sich im AKW Hinkley Point C.

Zwei Drittel der prognostizierten Baukosten von rd. 20 Milliarden Euro trägt der französische Atomkonzern EdF. Damit dieses Investment profitabel sein kann, hat die EU-Kommission massive staatliche Beihilfen genehmigt: eine Kreditgarantie von 20 Milliarden Euro und eine garantierte Einspeisevergütung zu einem Abnahmepreis von 10,8 ct/kWh für 35 Jahre. Diese Vergütung liegt weit über dem Marktpreis und soll jährlich an die Inflation angepasst werden. Laut Energy Brainpool, einem unabhängigen Marktspezialisten für die Energiebranche, werden sich diese Subventionen auf unfassbare 108 Milliarden Euro über den gesamten Förderzeitraum aufsummieren. Dazu werden voraussichtlich weitere Kosten für den Steuerzahler für die Endlagerung von Atommüll und den späteren Rückbau der Anlage kommen. AKW-Subvention = Subvention für Atomwaffen

Wenn solche großen Summen im Spiel sind, die von den sonst so strengen „Wettbewerbshütern“ der EU-Kommission und des EuGH anstandslos durchgewunken werden, müssen ganz große Interessen im Spiel. Mit Hinkley Point C soll einerseits die kriselnde französische Atomindustrie am Leben und am Laufen gehalten werden. Es geht aber um mehr: Denn an der sog. „zivilen“ Nutzung der Atomenergie hängt als siamesischer Zwilling die militärische. Wissenschaftler der britischen Universität Sussex haben Hinkley Point C diesbezüglich unter die Lupe genommen und kommen zu folgendem Befund: Die britische Regierung braucht den neuen Atommeiler weniger für die Energiegewinnung, sondern vor allem für die atombetriebenen U-Boote, die als Abschussbasis für die nuklearen Trident-Raketen dienen. Die Wissenschaftler verweisen auf Dokumente, wonach Rüstungskonzerne wie Rolls-Royce und BAE Systems eine „robuste“ zivile Atomindustrie als wesentlich für die Erneuerung des Atom-U-Boot-Programms sehen. Phil Johnstone, einer der Autoren des Berichts: „Bei Hinkley handelt es sich um denselben Typ, der für den Atom-U-Boot-Antrieb benötigt wird“ (1). Das britische Unterhaus hat beschlossen, 31 Milliarden Pfund in die Erneuerung der Trident-Flotte zu investieren. Nach Expertenschätzungen kann das noch teurer werden. Deshalb wolle man nun die notwendigen Forschungs- und Entwicklungsaufgaben in den zivilen Bereich – also Hinkley Point – auslagern, so der Bericht der Universität Sussex.

Mit der „Ständig Strukturierten Zusammenarbeit“ (EU-SSZ/Pesco) hat die EU 2018 eine Vorstufe zu einer EU-Armee ins Leben gerufen. Die Stimmen aus dem EU-Establishment, dass am Ende eines solchen Prozesses die EU-Atombombe stehen müsse, verdichten sich. So rief zuletzt der französische Präsident Macron die EU-Staaten zu einem „strategischen Dialog“ über die „Rolle der nuklearen Abschreckung Frankreichs“ auf und bot ihnen die Einbindung „in die Übungen der französischen Nuklearkräfte“ an (siehe hier).

EURATOM-Vertrag: „Entwicklung einer mächtigen Kernindustrie“

EU-Kommission und EuGH berufen sich bei ihrer Entscheidung für die Genehmigung der Subventionen für Hinkley Point C auf den EURATOM-Vertrag. Dieser EU-Grundlagenvertrag verherrlicht die Atomenergie als „eine unentbehrliche Hilfsquelle für die Entwicklung und Belebung der Wirtschaft und für den friedlichen Fortschritt“. Und hat deshalb zum Ziel, "die Voraussetzungen für die Entwicklung einer mächtigen Kernindustrie zu schaffen." (Präambel des EURATOM-Vertrags). Auch Österreich ist Mitglied bei EURATOM und zahlt deshalb jedes Jahr über 100 Millionen für die EU-Atomwirtschaft. Die Solidarwerkstatt Österreich ist überzeugt: Das widerspricht dem österreichischen Verfassungsgesetz für eine atomfreies Österreich und konterkariert eine glaubwürdige Antiatompolitik auf internationaler Ebene. Angesichts der immer offener zutage tretenden militärischen Ambitionen, die hinter der Förderung der Atomwirtschaft durch die EU stehen, ist die EURATOM-Mitgliedschaft auch mit einer ernsthaften Friedens- und Neutralitätspolitik Österreichs unvereinbar. Falsches Spiel

Angesichts der EuGH-Entscheidung gegen die Klage der Republik „reagieren heimische Politikerinnen und Politiker sowie Umweltorganisationen enttäuscht“ (2). Diese Enttäuschung reicht vom Umweltministerium über alle Parlamentsparteien bis hin zu Greenpeace und Global 2000. Aber keiner von ihnen fordert das völlig Naheliegende: den sofortigen Ausstieg Österreichs aus dem EURATOM-Vertrag. Sie alle fordern vielmehr die „Reform des EURATOM-Vertrags“. Sie streuen damit den Menschen in Österreich wissentlich Sand in die Augen. Denn eine Reform des EURATOM-Vertrags erfordert die Einstimmigkeit aller EU-Staaten. Und jeder weiß: Das ist undenkbar. 13 der 27 EU-Staaten betreiben Atomkraftwerke. Wer das Irreale – die umweltfreundliche Reform des EURATOM-Vertrags, fordert, um das Mögliche – den Ausstieg Österreichs aus EURATOM – zu blockieren, spielt ein falsches Spiel. Dass vor Kurzem das Volksbegehren „Raus aus EURATOM!“ faktisch ohne finanzielle und mediale Unterstützung die 100.000er-Hürde überspringen konnte, gibt allerdings Mut zur Hoffnung, dass immer mehr Menschen dieses falsche Spiel durchschauen. https://www.solidarwerkstatt.at/umwelt-energie/eugh-weist-klage-gegen-hinkley-point-c-ab Gerald Oberansmayr, (1.10.2020) Quellen:


(1) http://sro.sussex.ac.uk/id/eprint/63568/
(2) ORF, 22.9.2020


EU-Agrarreform: „Desaströs, katastrophal, verpatzte Chance“

VertreterInnen von Umwelt- und Klimaschutzinitiativen stellen der aktuellen EU-Agrarreform ein vernichtendes Urteil aus. Hier ein Auszug:

Umweltinstitut München: Desaströse EU-Agrarreform

Es steht schlecht um Lebensräume wie Moore und Wälder. Dies zeigt deutlich der im Oktober erschienene „Bericht zur Lage der Natur in Europa“ der Europäischen Umweltagentur (EEA). In den Bericht sind Daten über den Zustand von Lebensräumen und Arten aus allen 28 Mitgliedstaaten in den Jahren 2013-2018 eingeflossen. Die Ergebnisse sind alarmierend: In der gesamten EU steht es nicht nur schlecht um einzelne Artengruppen wie zum Beispiel Vögel, sondern um ganze Lebensräume wie Moore, Grünland oder Wälder. Über 80 Prozent der Lebensräume befinden sich EU-weit in einem unzureichenden oder schlechten Zustand.

Als Hauptursache für den schlechten Zustand, sowohl bei Lebensräumen als auch bei einzelnen Arten, wird abermals die Landwirtschaft ausgemacht. Dies liege zum einen am Ausmaß der landwirtschaftlichen Bodennutzung und zum anderen an den veränderten landwirtschaftlichen Praktiken: Seit den 1950er Jahren werde die Landbewirtschaftung immer intensiver. Damit einher geht laut dem Umweltbundesamt der Einsatz von Pestiziden, starke Düngung, der Verlust von Landschaftselementen, enge Fruchtfolgen und der Verlust von artenreichem Dauergrünland. Dadurch nehme die Artenvielfalt auf landwirtschaftlich genutzten Flächen immer weiter ab. Das Ergebnis: Nur noch zwölf Prozent der landwirtschaftlichen Lebensräume befinden sich in einem guten Zustand.

Die Gemeinsame Agrarpolitik macht den größten Posten des EU-Haushalts aus. In den kommenden sieben Jahren soll die europäische Landwirtschaft mit fast 400 Milliarden Euro gefördert werden. Der größte Teil dieser Fördergelder wird auch in Zukunft verteilt werden, ohne dass die EmpfängerInnen nennenswerte Umweltauflagen einhalten müssten.

Die Gelder werden weiterhin nach Größe der Betriebe verteilt – je größer ein Betrieb ist, desto mehr Geld erhält er also. 60 Prozent der Zahlungen sollen weiter nur nach Fläche ausgezahlt werden. Zwar sollen 20 bis 30 Prozent der Gelder in Umweltleistungen (sogenannte „Eco-Schemes“) fließen. Diese sind für die LandwirtInnen zum einen jedoch nicht verpflichtend. Zum anderen fällt unter Umweltleistung etwa auch die Präzisionslandwirtschaft, die Landbewirtschaftung durch Nutzung digitaler Technik noch effizienter machen soll. Doch Effizienz beinhaltet nicht unbedingt, dass die Umwelt dadurch geschont wird. Außerdem sollen die Mitgliedstaaten weitgehend selbst entscheiden können, wie Umweltleistungen gestaltet sein sollen. … Das EU-Parlament und der Rat der Mitgliedstaaten haben eine desaströse Ausgestaltung der europäischen Agrarpolitik (GAP) für die nächsten sieben Jahre durchgewunken. www.umweltinstitut.org

Guy Peer, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung, Leipzig: „eine Katastrophe.“

Und zwar deshalb, weil ein Großteil der Gelder weiterhin ohne Umweltauflagen an große Betriebe ausgeschüttet werde, sagt Guy Peer vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung. Und damit, so der Wissenschaftler, an die falschen Landwirtinnen und Landwirte. Die Zahlung hänge nämlich einzig und allein von der Größe der landwirtschaftlichen Fläche ab. "Wenn wir immer über die Unterstützung der Landwirte sprechen, aber diese Gelder kommen nicht zu diesen Landwirten, dann werden wir einfach weiter Landwirte verlieren. Wir sehen die ganze Zeit diesen Prozess, wo die Leute das Land verlassen und an jemand anderen verkaufen." Guy Peer sieht in der Reform keine Verbesserungen, sondern eine Reihe von Verschlechterungen für Landwirtinnen und Landwirte sowie die Umwelt. Zwar soll ein Teil der Gelder an Umweltmaßnahmen gekoppelt werden, aber: "Der Teufel steckt im Detail. Wenn die Details von Anfang an – in einer sehr schlauen Form – nicht richtig sind, dann wird es einfach nicht funktionieren." Und genau das sei bei den Eco-Schemes, wie sie der Reformvorschlag der EU-Minister vorsieht, der Fall. Die Folgen: „Biodiversitätsverlust, Dürre, Klimawandel". Auch darunter würden am Ende die Landwirtinnen und Landwirte leiden, so Peer. www.mdr.de, 23.10.2020

Lasse van Aken, Greenpeace: „Verpatzte Chance“

Es ist frustrierend, weil die EU eine große Chance verpatzt hat. Vielleicht sogar die letzte Chance, um das massive Artensterben in Europa zu stoppen und Antworten auf die Klimakrise zu liefern, unter deren Folgen besonders die Landwirtschaft immer stärker leidet. … Von den Entscheidungen der vergangenen Woche profitieren – wie bisher – vor allem große industrialisierte Betriebe mit viel Land. Denn je größer die bewirtschaftete Fläche, desto höher die Subventionen. An diesem überkommenen Prinzip hat sich nichts geändert. Die Leidtragenden werden kleine und mittlere Familienbetriebe sein. Sie hätten jetzt eine klare, langfristige Perspektive und verlässliche und gezielte Unterstützung gebraucht. So wird wohl auch das Höfesterben weitergehen. Jedes Jahr geben allein in Deutschland mehr als 4000 Landwirtinnen und Landwirte ihre Höfe auf und das Land fällt Großgrundbesitzern in die Hände. www.greenpeace.de, 26.10.2020


Mindestens 37 Millionen Flüchtlinge und drei Millionen Tote durch westliche Kriege seit 9/11

Eine US-Eliteuniversität hat die Folgen der westlichen Kriege seit 9/11 analysiert. Die Opferbilanz des "War on Terror" ist erschütternd.

Das Watson Institute for International and Public Affairs an der US-amerikanischen Brown University, eine der acht "Ivy League"-Elitehochschulen der Vereinigten Staaten, hat eine Studie zu Folgen der sog. „Anti-Terror-Kriege“ der westlichen Großmächte seit 9/11 erstellt. Das Projekt, getragen von insgesamt rund 50 Experten, erforscht systematisch die Schäden, die westliche Kriege in aller Welt seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 verursacht haben - von der Zahl der Toten über die Zerstörung der betroffenen Gesellschaften bis hin zu den Auswirkungen, die die ungebrochene Kriegspolitik auf das Innere der kriegführenden Staaten hat, insbesondere auch die dadurch ausgelösten Fluchtbewegungen. Gezählt wurden Binnenflüchtlinge und Flüchtlinge jenseits der jeweiligen Staatsgrenzen aufgrund von acht Kriegen, wo die USA bzw. EU-Staaten direkt Krieg führ(t)en oder indirekt – z.B. über die Unterstützung von Söldnertruppen und Waffen - eingriffen: Afghanistan, Irak, Jemen, Pakistan, Somalia, Philippinen, Libyen, Syrien. Das Ergebnis ist erschütternd: Mindestens 37 Millionen sind aufgrund der "Anti-Terror"-Kriege nach dem 11. September 2001 aus ihrem Zuhause geflüchtet.

Der Terror des Krieges

Die Autoren betonen, dass 37 Millionen eine „konservative Schätzung“ sei, weniger zurückhaltende Schätzungen würden sogar auf bis zu 59 Millionen Flüchtlinge kommen, wie der leitende Autor des Berichts, David Vine von der American University in Washington, gleich zu Beginn ausführt . Dass die Schätzung von 37 Millionen Flüchtlingen als „konservativ“ ausgewiesen wird, hat mehrere Gründe: So wurden z.B. in der Statistik über afghanische Flüchtlinge in Pakistan nur jene gezählt, die offiziell als solche registriert wurden, nicht aber die unregistrierten Flüchtlinge, deren Zahl in Pakistan 2015 auf 1,3 Millionen geschätzt wurde. Völlig ausgeklammert wurden die Flüchtlingsbewegungen, die durch die US- und EU-Kriege am Balkan oder die Regime-Change-Politik in der Ukraine ausgelöst wurden. Ebenso fehlen die Folgen der westlichen „Anti-Terror-Missionen“ in Afrika (Mali, Niger, Burkina-Faso, Zentralafrikanische Republik, Südsudan usw.).

Die Studie hat auch versucht, die Zahl der Toten dieser Kriege zu eruieren. Alleine in fünf Herkunftsstaaten - Afghanistan, Pakistan, Irak, Syrien, Jemen – sind bei Kampfhandlungen, erneut vorsichtig geschätzt, rund 800.000 Menschen ums Leben gekommen sind; rechnet man die Opfer direkter Kriegsfolgen wie Unterernährung oder Krankheiten ein, kommt man auf mindestens drei Millionen, vielleicht sogar eine zweistellige Millionenzahl an Kriegstoten.

Diese Studie zeigt einmal mehr, dass die sog. „humanitären Interventionen“ alles andere als human sind, und dass der sog „Anti-Terror-Krieg“ selbst der größte Terror ist. Diese Studie unterstreicht auch die völlige Heuchelei der in der EU geführten Debatte über Asylpolitik, weil die Fluchtursachen in der Regel ausgeblendet werden. Fast alle der auf den griechischen Inseln festsitzenden Flüchtlinge stammen aus den in der Studie angeführten Kriegsgebieten.

„Machthunger entwickeln“

Wir können davon ausgehen, dass diese aufsehenerregende Studie über „Kriegskosten“ bei uns wenig Aufsehen erregen wird, weil sie von Politik und Medien so gut wie möglich von der Öffentlichkeit ferngehalten werden. Die EU-Machteliten haben nicht vor, aus diesem Debakel des „War on terror“ zu lernen, im Gegenteil: Sie wollen bei Fähigkeit zu Krieg und Militärintervention zu den USA aufzuschließen. Josep Borrell, der Hohe Beauftragte der EU-Außen- und Sicherheitspolitik, forderte im Oktober 2019 unmittelbar vor seinem Amtsantritt, dass die EU in der Lage sein müsse „zumindest 60.000 Soldaten bei globalen Militärinterventionen zum Einsatz zu bringen.“ Als frisch gebackener „Mr. Außenpolitik der EU“ polterte Borrell Anfang 2020 bei der Sicherheitskonferenz in München: „Wir müssen mehr dazu bereit sein, in globalen Krisen zu intervenieren. Die EU muss Machthunger entwickeln“ (3). https://www.solidarwerkstatt.at/frieden-neutralitaet/mindestens-37-millionen-fluechtlinge-und-drei-millionen-tote-durch-westliche-kriege-seit-9-11, Oktober 2020, Gerald Oberansmayr

Quellen:

(1) https://watson.brown.edu/costsofwar/

(2) Zit. nach https://www.express.co.uk/, 8.10.2019

(3) Zit. nach euronews, 17.2.2020

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