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Kurzinfos März 04Teure Höflinge - EU-Rechnungshof
Die Mitglieder des Europäischen Rechnungshofs sind stark im Abzocken und schwach bei der Kontrolle. Mit der Osterweiterung bläht sich die Skandalbehörde auf.
Unter der Sonne ihrer Heimat lässt es sich die Griechin Kalliopi Nikolaou gut gehen, frei von finanziellen Sorgen. Monat für Monat erhält sie aus der Kasse der Europäischen Union Tausende Euro. Die 66-jährige promovierte Oekonomin hat Anspruch auf hohe Üebergangsgelder und eine stattliche Pension, seit sie Ende 2001 den Europäischen Rechnungshof in Luxemburg verlassen hat. Sechs Jahre gehörte sie dem 15-köpfigen Leitungskollegium der EU-Prüfungsinstanz an. Dass die Europäische Anti-Betrugsbehörde (Olaf) gegen sie ermittelt und ihren Fall an die Luxemburger Justiz abgegeben hat, muss Nikolaou in ihrer Ruhe nicht stören.
Allerdings ist die Liste der Vorwürfe lang. Als Mitglied des Hofes habe sie
- ihre häufig wechselnden Büromitarbeiter zu finanziellen Gegenleistungen in Höhe von mehreren 10000 Euro angehalten,
- einen Neffen auf einen der begehrten Beamtenposten bei der EU-Kommission mittels Tricksereien bei der Aufnahmeprüfung platziert,
- ihre Sekretärinnen tagtäglich für die Pflege der kranken Mutter eingesetzt,
- ungerechtfertigte Gehaltszulagen für den Ankauf eines Apartments in London verwendet.
Doch den Luxemburger Untersuchungsrichter interessiert nur, ob Nikolaou vorsätzlich widerrechtlich gehandelt hat, als sie ihrem Bürochef für angeblich nicht genommenen Urlaub 15000 Euro aus der EU- Kasse erstatten ließ. Alles andere seien Angelegenheiten des EU-Apparats. Die Pensionärin bestreitet die Vorwürfe.
Von den früheren Kollegen droht kein Ungemach. Die Mitglieder des Rechnungshofes haben darauf verzichtet, die in den europäischen Verträgen ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit zu nutzen und im Falle Nikolaou den Europäischen Gerichtshof wegen des Verdachts eines schwer wiegenden Verstoßes gegen die Amtspflichten anzurufen. Die EU-Institution Rechnungshof, neben Ministerrat, Kommission, EU-Parlament und EU-Gerichtshof eine der Säulen der Gemeinschaft, scheut die öffentliche Aufmerksamkeit. Zwar preist sich die Luxemburger Behörde als "finanzielles Gewissen" der EU, als "vollkommen unabhängiges Prüforgan" zur Kontrolle von Einnahmen und Ausgaben der Union. Doch das ist nicht der Fall.
Schon bei der Bestellung der Oberkontrolleure bleibt deren Unabhängigkeit auf der Strecke. Die Kandidaten, je einer pro EU-Staat, erhalten nur formal parlamentarische Weihen. Fällt ein Bewerber wegen Qualifikationsmängeln beim Hearing im Europaparlament durch, kann er von seiner Regierung dennoch ins Amt gedrückt werden - so geschehen bei einem Italiener, einem Schweden und einem Griechen. Im Gegensatz zu den Direktoren der EU-Zentralbank, die im Interesse ihrer Unabhängigkeit einmalig auf acht Jahre bei Verbot der Wiederbestellung eingesetzt werden, können die Mitglieder des Europäischen Rechnungshofes nach sechsjähriger Amtszeit wieder ernannt werden. Das fördert die Bereitschaft zur Gefälligkeit gegenüber den Heimat-Regierungen. Die alljährlichen Wälzer, in denen die Luxemburger ihre Kontrolltätigkeit ausbreiten, sind Dokumente gepflegter Langeweile. In endlosen Sitzungen bügeln sie Spitzen und Kanten in den Zulieferungen platt, die 550 Hof-Beamte aus Brüsseler Behörden und nationalen Betrieben heranschaffen. Selbst in eklatanten Fällen von Subventionsmissbrauch ist zumeist nur anonym von einem "Unternehmen in einem Mitgliedsland" die Rede. Gefördert wird solches Wohlverhalten durch die selbst für EU-Maßstäbe grotesk üppigen Pfründen. Das Grundgehalt eines jeden der 15 Höflinge liegt bei gut 17000 Euro monatlich, in etwa auf dem Niveau eines EU-Kommissars. Dazu kassieren sie eine 15-prozentige Residenzzulage, Familienzuschläge, Kindergeld, Erziehungsbeihilfen - zusammen noch mal gut 3000 Euro.
Überdies genießen die Hof-Mitglieder Diplomatenstatus. Bei Einkäufen gleich welcher Luxusgüter im Gastland Luxemburg können sie sich die Mehrwertsteuer erstatten lassen. Ihre Oberklasse-Dienstwagen dürfen sie für Privatfahrten kostenlos nutzen - bis zu einer Strecke, die sie rund um den Globus führen würde. Unter Überarbeitung haben die Hof-Mitglieder nicht gerade zu leiden. Jedem von ihnen steht ein so genanntes Kabinett zur Seite, mit einem Bürochef, einem Attache, zwei Sekretärinnen, einem Fahrer - Kosten für den europäischen Steuerzahler: pro Monat rund 25000 Euro. Mit der Erweiterung um zehn neue EU-Staaten am 1. Mai werden zehn zusätzliche Mitglieder des Europäischen Rechnungshofes bestellt. Denn auch die Neuen im Club wollen mit eigenen Leuten dazwischenfunken können, wenn kontrolliert wird, wo die begehrten Subventionen landen. Der Spiegel, 14/2004, S. 120 (29. März)
EU finanziert Stierkampf Nach Recherchen der Münchner Tierschutzorganisation Anti-Corrida fließen jährlich bis zu 22,5 Millionen Euro als EU-Subventionen an die rund 1200 iberischen Kampfstier-Züchter. Laut EU-Finanzrninisterrat sollen die umstrittenen Subventionen auch nach der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik 2005 als Prämien für eine umweltorientierte "extensive Landwirtschaft" weiterhin gezahlt werden. Das Berliner Landwirtschaftsministerium der Grünen Renate Künast hält die Kampfstier-Subventionen für eine "normale Prämie", die EU-weit ja auf "alle männliche Tiere gewährt" werde. Der Spiegel, 13/2004, S. 18 (22. März).
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Volle Liberalisierung des EU-Bahngüterverkehrs Im Einigungsverfahren zwischen dem EU- Ministerrat und dem Europäischen Parlament (EP) haben sich die Delegationen in der Nacht vom 17. März 04 einstimmig auf einen Kompromiss in der EU-weiten Liberalisierung des Bahngüterverkehrs geeinigt. Umstritten in diesem zweiten Bahnpaket waren besonders der Zeitpunkt der Öffnung und der vom EP geforderte Einbezug des Personenverkehrs.
Der Kompromiss garantiert, dass für jeden lizenzierten Anbieter von Schienenfrachtdiensten der Netzzugang auch für den innerstaatlichen Verkehr ab dem 1. Januar 2007 geöffnet wird. Für grenzüberschreitende Transporte erfolgt der gleiche Liberalisierungsschritt bereits ein Jahr früher. Der Schweiz entsteht aus dem bilateralen Abkommen mit der EU über den grenzüberschreitenden Bahnverkehr wegen dieser Liberalisierung des Netzzugangs in der EU kein Handlungsbedarf, zumal sie in der Praxis den Güterverkehr ohnehin schon total geöffnet hat. Gegenüber den ursprünglichen Vorstellungen des EP wurde in der Einigungskonferenz das Tempo der Liberalisierung im Personenverkehr verlangsamt. Die Parlamentsmehrheit hatte für eine umfassende "Öffnung" bis 2008 plädiert. Der Rat wiederum wollte den Personenverkehr bis auf weiteres ausklammern. In der Zwischenzeit präsentierte die Kommission im dritten Bahnpaket aber eigene Vorschläge, wonach in einem ersten Schritt allen befähigten Anbietern bis 2010 der grenzüberschreitende Personentransport ermöglicht werden soll (vgl. NZZ vom 4. 3. 04). Die Öffnung des innerstaatlichen Verkehrs ist für später vorgesehen. Die Vertreter des EP akzeptierten diesen weniger ambitiösen Fahrplan, nachdem die Delegierten des Rates sich mit dem von der Kommission genannten Zieldatum von 2010 und dessen schriftlicher Fixierung einverstanden erklärt hatten. Die zuständige Kommissarin de Palacio lobte den Kompromiss, dessen Zustimmung im Rat und im EP nur noch eine Formalität ist, als entscheidenden Schritt hin zu einem wettbewerbsfreundlichen Bahn-Binnenmarkt. Nur so könne die Schiene wieder besser mit anderen Verkehrsträgern konkurrieren und Marktanteile zurückgewinnen. NZZ, 18. März, 04, S. 25
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EU-Asylpolitik Der EU-Rat der Justiz- und Innenminister hat sich am 30. März 04 nach Verhandlungen, die sich zwei Jahre hingezogen hatten, auf die "Qualifikationsrichtlinie" geeinigt. Diese legt gemeinschaftsweit gültige Mindestkriterien für die Anerkennung und den Rechtsstatus von Flüchtlingen fest. Der für Justiz und Inneres zuständige Kommissar Vitorino sprach vom «Kronjuwel» in der europäischen Asylpolitik.
Neben der Harmonisierung von Aufnahmekriterien und Leistungsansprüchen geht es um die weitgehende rechtliche Gleichstellung von «klassischen» Flüchtlingen nach der Definition der Genfer Konvention mit den Opfern nichtstaatlicher oder geschlechtsspezifischer Verfolgung. Die Kommission sieht im «subsidiären» Schutz jener Personen, die nicht bereits von den einschlägigen Flüchtlingsabkommen erfasst werden, keine Ausdehnung des Asylrechtes, sondern die sinngemässe Interpretation der Genfer Flüchtlingskonvention.
Der Rat bestätigte die grundsätzliche Gleichbehandlung der verschiedenen Flüchtlingskategorien, aber er gestand den Mitgliedstaaten die Möglichkeit von gewissen Ausnahmen zu. Auf Grund- oder Kernleistungen hätten indes alle Flüchtlinge Anspruch. Die Mitgliedstaaten verpflichteten sich zudem, nachziehenden Familienangehörigen von subsidiär geschützten Personen, auch wenn diese selber nicht als Flüchtlinge anerkannt werden, einen «angemessenen» Lebensstandard mit im Vergleich zu anerkannten Flüchtlingen «fairen» Leistungen zu gewährleisten. Wird einer Person subsidiärer Schutz gewährt, soll ihr auch die Aufnahme von Arbeit gestattet werden. Die Mitgliedstaaten dürfen aber während einer zeitlich nicht fixierten Übergangsfrist mit Rücksicht auf die nationalen Verhältnisse den Zugang zum Arbeitsmarkt einschränken und einheimischen Arbeitssuchenden Vorrang geben.
Diese Qualifikationsrichtlinie und die Einigung über die im Rat politisch noch umstrittene Richtlinie für gemeinschaftsweite Mindestnormen für das Asylverfahren sind die Voraussetzung dafür, dass künftig, wie im Amsterdam- Vertrag vorgesehen, bei der Weiterentwicklung des EU-Asylrechtes nicht mehr einstimmig, sondern mit qualifizierter Mehrheit entschieden wird. NZZ, 31. März 04, S. 2
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Gentechnik-Moratorium: Zulassung rückt näher Die EU-Kommission drängt auf die Zulassung von Lebensmitteln aus gentechnisch verändertem Bt11-Zuckermais. Eine entsprechende Empfehlung hat sie Ende Januar an den Agrar-Ministerrat weitergeleitet. Nur mit einer qualifizierten Mehrheit (mindestens 67 von 82 möglichen Stimmen) kann sich dieser gegen die EU-Kommission stellen. Das Ende des seit fünf Jahren bestehenden Zulassungsstopps für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der EU rückt damit näher.
EU-Verfahrensregeln geben Kommission weitestgehend freie Hand. Schon am 8. Dezember 2003 hatte die EU-Kommission einen Beschluss über die Zulassung von Lebensmitteln aus Bt11- Mais herbeiführen wollen. Damals gab es im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette keine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedsländer: Dagegen stimmten Österreich, Luxemburg, Griechenland, Dänemark, Frankreich und Portugal, dafür waren Spanien, Irland, Großbritannien, die Niederlande, Schweden und Finnland. Deutschland, Italien und Belgien enthielten sich.
Da sich an den Stimmenverhältnissen im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit nichts geändert hat, verzichtete die EU-Kommission auf einen zweiten Abstimmungsversuch und leitete ihre Zulassungsempfehlung direkt an den zuständigen Agrarministerrat weiter. Dieser hat nun 90 Tage Zeit, einen Beschluss zu treffen. Um den Vorschlag der Kommission zurückzuweisen, ist eine qualifizierte Mehrheit im Ministerrat nötig. Kommt diese nicht zustande, kann die Kommission eine Entscheidung treffen.
Dass die EU-Kommission ihren Kurs durchsetzen will, haben Verbraucherkommissar David Byrne und auch Präsident Romano Prodi bereits deutlich gemacht. Sie verweisen auf die neuen Rechtsvorschriften für die Zulassung und Kennzeichnung von GVO.
EU-Lebensmittelbehörde hält Bt11-Mais für sicher
Die EU-Kommission stützt sich auf die wissenschaftliche Bewertung der Sicherheit der Bt11-Maisprodukte. Das Expertengremium der neuen EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kam zu dem Ergebnis, dass sie genau so sicher seien wie herkömmliche Vergleichsprodukte. Damit ist die wesentliche Zulassungsvoraussetzung erfüllt. Ein gegenteiliger Beschluss des EU-Ministerrats ist nur mit einer fundierten wissenschaftlichen Begründung möglich. Neben Lebensmitteln aus Bt11-Mais befinden sich noch weitere Genpflanzen und GVO-Lebensmittel im Zulassungsverfahren.
22 Zulassungsanträge für gentechnisch veränderte Pflanzen
Derzeit liegen 22 Anträge vor, davon elf nur für Einfuhr und Verarbeitung der Gen- Pflanzen, die übrigen auch zum Anbau. Dabei geht es um Mais, Raps, Zuckerrüben, Sojabohnen, Reis und Baumwolle. Am weitesten fortgeschritten ist das Verfahren für den herbizidresistenten NK603-Mais. Die wissenschaftliche Bewertung durch die EFSA ist abgeschlossen und hat keine Sicherheitsbedenken ergeben. Bei zwei weiteren Anträgen (insektenresistenter Mais MON863x810; herbizidresistenter Raps GT73) sind die wissenschaftlichen Berichte in Kürze zu erwarten. Bei diesen Anträgen sind die jeweiligen Genpflanzen nicht zum Anbau in der EU bestimmt. Sie werden eingeführt und zu Lebens- und Futtermitteln verarbeitet. Die übrigen Anträge befinden sich noch in einem früheren Stadium des Verfahrens.
Zulassungsanträge für Genfood
Zur Zeit sind neun Zulassungsanträge für Gentechlebensmittel gestellt. Bei drei Anträgen ist die wissenschaftliche Bewertung abgeschlossen: Neben Lebensmitteln aus Bt11-Zuckermais betrifft das noch solche aus den herbizid resistenten Maispflanzen NK603 und GA21. Bereits vor Beginn des Zulassungsstopps waren einige Zulassungen erteilt worden. Seit 1996/97 sind herbizid resistente Sojabohnen (RoundupReady) sowie insektenresistenter Bt176-Mais zugelassen. Zudem erhielten insgesamt elf verarbeitete Lebensmittel aus Gentechnik-Pflanzen eine Genehmigung: Öle aus Gen-Raps (7) und -Baumwolle (2) sowie Lebensmittel aus gentechnisch verändertem Mais (2). DNR-EU-Rundschreiben, März 04, S. 24
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Der bilaterale Weg habe kaum eine Zukunft, meinen ohne wirkliche Begründung etliche Kantone Der Zeitpunkt der Veröffentlichung des Strategieberichts der von der Konferenz der Kantonsregierungen eingesetzten Arbeitsgruppe «Europa- Reformen der Kantone» (EuRefKa) war bewusst gewählt: In den Wochen vor der Erklärung kam es zu einer ganzen Reihe von Unstimmigkeiten in den Beziehungen zur EU und zu einzelnen Nachbarstaaten. Gerade die unüberwindbar scheinenden Schwierigkeiten beim Abschluss der bilateralen Verhandlungen II, die Verschärfung der deutschen Grenzkontrollen, die drohende Einführung von EU-Zöllen auf Reexporten oder der Streit um die Anflüge auf den Flughafen Zürich Kloten hätten gezeigt, dass das helvetische Image in Europa nicht mehr das allerbeste sei, sagte Hans Martin Tschudi, Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt (Demokratisch-Soziale Partei) und Vorsitzender der EuRerKa, am Donnerstag in Bern.
Seit die Kantone, deren 15 grenznachbarliche Beziehungen mit dem Ausland pflegen, sich 1998 letztmals zur europapolitischen Strategie geäussert hatten, hat sich einiges bewegt: So traten die sektoriellen Abkommen mit der Union im Juni 2002 in Kraft, die EU mutierte zur Wirtschafts- und Währungsunion, sie berät derzeit über eine eigentliche Verfassung und schickte sich schliesslich an, am 1. Mai 04 zehn neue Mitgliedstaaten aufzunehmen. Für die Kantone waren diese Entwicklungen Grund genug, um unter dem Titel «Europa als Herausforderung für den Föderalismus» eine Skizze für eine europapolitische Strategie zu entwerfen.
«Wirkliche» Europadebatte gefordert
Grundsätzlich tragen die Kantone den vom Bundesrat eingeschlagenen Europakurs mit. Allerdings fordern sie, dass die Landesregierung in der laufenden Legislaturperiode ihre im Aussenpolitischen Bericht 2000 letztmals dargelegte Europapolitik sowohl inhaltlich als auch zeitlich präzisiere. Dabei erwarteten die Kantonsregierungen keine weitere theoretische Auslegeordnung, sondern eine nüchterne Analyse der Vor- und Nachteile des Bilateralismus und eines EU-Beitritts, welche sodann Gegenstand einer «wirklichen» Europadebatte im Volk bilden solle, sagte Regierungsrat Tschudi vor den Medien. Im Weiteren gehe es darum, klar aufzuzeigen, wie die Fundamente des helvetischen Staatsverständnisses - als solche bezeichnete er vor allem den Föderalismus und die direkte Demokratie - auf dem weiteren europapolitischen Weg bestmöglich gewahrt bleiben.
Dass dieser Weg in der Beurteilung der Kantone zukünftig kaum ein bilateraler sein wird (und auf Grund der vielfältigen Verflechtungen mit der EU noch viel weniger ein Alleingang), zeigt die Vernehmlassung zum genannten Strategiepapier, welche zwischen November 2003 und Januar 2004 bei allen 26 Kantonsregierungen durchgeführt wurde - also noch vor den jüngsten aussenpolitischen Irritationen. 17 der 24 auf diese Frage antwortenden Kantone erklärten unumwunden, dass der bilaterale Weg «mittel- und langfristig keine Zukunft» habe. Nach Ansicht der Mehrheit der Kantonsregierungen wird das bilaterale Verhandeln über Einzelprobleme mit der EU zunehmend schwieriger. Den oft geäusserten Vorschlag einer Zollunion mit der EU als Alternative zum Vollbeitritt bezeichneten lediglich zwei Stände als prüfenswert. Eine Neuauflage des EWR wurde ebenso wenig als lohnens- oder wünschenswert erachtet.
Dass der EU-Beitritt grundsätzlich die richtige Option darstelle, erläuterte Regierungsrat Georg Hess (cvp., Schwyz) die Ergebnisse, ohne indes die Namen der einzelnen Stände publik machen zu wollen. Allerdings ist zu beachten, dass der EU-Beitritt hierbei für die meisten nach wie vor ein «strategisches Fernziel» darstellt. Acht Kantone äusserten sich in der Vernehmlassung negativ zu einer allfälligen Integration; fünf zeigten sich unentschieden. Laut Hess widerspiegelt dies den Volkswillen. Es gehe nun darum, den «Weg der vernünftigen und zeitgerechten Annäherung an die EU einzuschlagen».
Deshalb sollen die inneren Reformen zügig an die Hand genommen werden. In ihrem Bericht kritisiert die Arbeitsgruppe den Bundesrat, der zwar weiterhin am Ziel eines EU-Beitritts fest- halte, entgegen seiner Ankündigung jedoch die hierfür notwendigen innenpolitischen Reformen - in erster Linie in Bezug auf die Kompetenzaufteilung sowie die Finanzordnung - zurückstelle. Um schliesslich die aussenpolitischen Prozesse mitzugestalten, soll die Konferenz der Kantonsregierungen als hauptsächliches Mitwirkungsorgan gestärkt werden. Zudem wird vorgeschlagen, die kantonalen Parlamente künftig vermehrt in den
europapolitischen Entscheidungsfindungsprozess einzubinden. NZZ, 26. März 2004, S. 15
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Eine Zollunion - keine überzeugende Option In letzter Zeit wird das Konzept einer Zollunion zwischen der Schweiz und der EU als mögliche europapolitische Option wieder recht intensiv diskutiert. Bei näherem Hinsehen wird aber rasch klar, dass ohne Vollintegration eine Zollunion abzulehnen wäre.
Immer wieder taucht in der Europa-Debatte der Schweiz die Idee einer Zollunion mit der EU auf. Die Gründe für die periodisch wiederkehrende Diskussion sind vielschichtig. Nicht wenige Befürworter einer Vollintegration meinen, mit der Teilnahme an der EU-Zollunion würden entscheidende Hindernisse für einen Beitritt zur EU abgebaut. Weiter gibt es Ökonomen, welche die Frage der Zollunion unter wachstumspolitischen Gesichtspunkten unter die Lupe nehmen. Das zeigte sich etwa im Wachstumsbericht von 2002 einer Arbeitsgruppe der Bundesverwaltung, in dem die Zollunion als Massnahme mit substanzieller Wachstumswirkung identifiziert wurde. In diesem Monat schliesslich wurde die angebliche europapolitische Option Zollunion durch die drohenden EU-Zölle auf Reexporten wieder angeheizt. Davon zeugte die ziemlich konfuse Europa-Debatte in der März-Session des Nationalrats. Nur eine - allerdings nicht ganz unwichtige - Seite, der Dachverband der Wirtschaft (Economiesuisse), hat noch nie im Namen seiner Mitgliederinteresse an einer Zollunion mit der EU bekundet.
Mehr als nur ein gemeinsamer Zolltarif
Die Schweiz ist seit 1972 zusammen mit ihren EFTA-Partnern mit der EU über ein Freihandelsabkommen verbunden. Im grenzüberschreitenden Warenverkehr zwischen den Vertragspartnern werden keine Zölle erhoben. Dies gilt freilich nur für Waren mit Ursprungszeugnissen, also für Produkte, deren Wertschöpfung grösstenteils in der Schweiz bzw. der EU erfolgt. Die Überprüfung der Präferenzberechtigung bedingt freilich Zollkontrollen zwischen den Freihandelspartnern. Dies ist ebenso mit Kosten verbunden wie die Erbringung des Ursprungsnachweises durch die Unternehmen. Aber das Freihandelskonzept hat den grossen Vorteil, dass die Schweiz ihre eigenständige Zoll- und Handelspolitik nicht aufgeben muss.
Die EU stellt eine Zollunion dar. Das ist ein völlig anderes Konzept als das schweizerische des Freihandels. Innerhalb des Gebiets der Zollunion zirkulieren die Waren nicht nur zollfrei. Vielmehr existieren an den nationalen Binnengrenzen auch keine Kontrollen im Warenverkehr, zumal der Ursprungsnachweis entfällt. Zwischen den EU- Ländern können Waren ebenso frei verschoben werden wie in der Schweiz zwischen den Kantonen. Eine Zollunion impliziert, was nahe liegt, sowohl einen gemeinsamen Aussenzolltarif als auch eine gemeinsame Aussenhandelspolitik. Würde nun die Schweiz der Zollunion beitreten, müsste sie zum einen die EU-Zollgesetzgebung und zum anderen die EU-Handelspolitik gegenüber Drittländern integral übernehmen. Und weil die EU mittlerweile ihre wirtschaftliche Integration von der Zollunion zu einem stark ausgebauten Binnenmarkt weiterentwickelt hat, hätte die Schweiz wohl mehr zu übernehmen, als es die «reine» Zollunion erforderte: etwa über weite Strecken die Brüsseler Agrarpolitik, die EU-Normen bezüglich Patent- und Markenschutz, «horizontale» EU-Politiken in Bereichen wie Konsumentenschutz oder Produktehaftung sowie last, but not least die EU-Harmonisierung bei den indirekten Steuern, z. B. den Mehrwertsteuer-Mindestsatz von 15%, weil sonst nach Brüsseler Logik der Binnenmarkt für Waren verzerrt würde. Der Anpassungs- und Reformbedarf wäre, wie diese wenigen Hinweise verdeutlichen, mit grosser Wahrscheinlichkeit weit grösser, als auf den ersten Blick zu vermuten wäre. Gleichzeitig müssen die Stützungen für die Landwirtschaft auf das Niveau der EU abgesenkt werden.
Wie wäre ein solch tiefgreifender Integrationsschritt aus helvetischer Sicht (gemeint ist NZZ-Sicht) zu werten? Zunächst zu den wirtschaftlichen Vorteilen einer Zollunion: Durch den Wegfall der Ursprungsnachweise und der Grenzkontrollen würden die Transaktionskosten im Warenverkehr mit den EU-Ländern sinken, entsprechend der Aussenhandel stimuliert, die Allokationseffizienz gesteigert und die internationale Arbeitsteilung intensiviert. Mit anderen Worten dürfte eine Teilnahme an der Zollunion ganz direkt einen erhöhten Wettbewerbsdruck auf dem Schweizer Binnenmarkt auslösen.
Hinzu kämen etwelche weitere ökonomische Aspekte. Zunächst sei darauf verwiesen, dass im Vergleich mit den Verhältnissen in der Schweiz das EU-Zollrecht wesentlich bürokratischer, der Aussenzolltarif der EU mit im Mittel 4,1 % für Industriegüter (Schweiz: 1,3%) klar höher und die EU-Aussenhandelspolitik, wie etwa der extensive Gebrauch von Antidumpingmassnahmen zeigt, protektionistischer ist. Hinzu kommt, dass bei einer Preisgabe der eigenständigen Aussenwirtschaftspolitik wesentlich weniger auf die Bedürfnisse einzelner Schweizer Unternehmen Rücksicht genommen werden könnte. Und bei Handelszwisten zwischen der EU und Drittländern, die vor der Welthandelsorganisation ausgetragen werden, wäre die Schweiz eingebunden. Sie hätte beispielsweise im gegenwärtigen transatlantischen Streit in Sachen «Foreign Sales Corporations» die von der EU verhängten Retorsionsmassnahmen in Form steigender Zolltarife für ausgewählte US-Erzeugnisse mitzutragen - zum Nachteil der hiesigen Unternehmen und Konsumenten.
Satellisierung der Schweiz
Zu dieser - längst nicht abschliessenden - Liste , von wirtschaftlichen Folgen würden sich gravierende institutionelle Mängel gesellen. Die Schweiz müsste den gesamten EU-Rechtsbestand, die Rechtsanwendung und die Rechtsprechung im Bereich Aussenwirtschaftspolitik und in weiteren Politikfeldern übernehmen, ohne dass sie Mitentscheidungsmöglichkeiten hätte. Eine eigenständige liberale Aussenwirtschaftspolitik wäre nicht mehr möglich. Als Mitglied der Zollunion würde auch die Treaty-Making Power der Schweiz in der Welthandelsorganisation (WTO) massiv eingeschränkt. Sie hätte zudem keine Möglichkeit mehr, mit Drittländern selbständig Freihandelsabkommen zu schliessen; ihre EFTA- Mitgliedschaft würde obsolet. Kurz: Die Zollunion würde zu einer Satellitisierung der Schweiz führen, was nicht zuletzt in staatspolitischer Hinsicht eine inakzeptable Entwicklung wäre.
Man kann es drehen, wie man will: Die Diskussion über eine Zollunion ergibt nur Sinn mit Blick auf eine Vollintegration, auf einen Beitritt der Schweiz zur EU. NZZ, 27./ 28. März, 04, S. 25
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Dreiste Selbstbedienung der Kontrolleure Ausgerechnet die Kontrolleure der EU-Finanzen, die 15 Mitglieder des Europäischen Rechnungshofs, welche man mit Fug bisher als letzte, einsame und ehrliche Bastion gegen die korrupten EU-Bürokraten betrachten durfte, bedienen sich auf dreiste Weise selbst aus den Kassen der Union. Mit Hilfe eines Tricks haben sich die Rechnungsprüfer erhebliche Aufschläge auf ihre ohnehin stattlichen Grundgehälter von monatlich rund 16000 Euro genehmigt: Sie nehmen für sich einen so genannten Berichtigungskoeffizienten in Anspruch, der eigentlich für EU-Beamte geschaffen wurde. Danach können bis zu 30 Prozent des Einkommens in einen EU-Staat überwiesen werden, in dem ein Mitglied des Rechnungshofs einen Wohnsitz hat oder Familienangehörige versorgt. Liegen die Lebenshaltungskosten dort über dem Brüsseler Niveau, wird auf den Gehaltsanteil ein Kaufkraftausgleich gewährt. Im Falle Großbritanniens gibt es einen Aufschlag von 64 Prozent, in Dänemark liegt er bei rund 33 Prozent, in Frankreich bei etwa 17 Prozent, in Deutschland sind es gut 5 Prozent plus. Auch die Richter des EU-Gerichtshofs haben sich in den Genuss dieses großzügigen Geldtransfers gesetzt. Besonders lohnend ist das System für Pensionäre. Sie können in einem EU-Land ihrer Wahl - etwa in Großbritannien - ihren Hauptwohnsitz nehmen und dann den Kaufkraftausgleich für ihre gesamten Ruhestandsbezüge kassieren. Pikant: Der Rechnungshof selbst hatte Mitte 2002 die Rechtmäßigkeit derartiger Überweisungen angezweifelt. Der Gerichtshof ließ seinen Verwaltungsausschuss die Angelegenheit prüfen, kam aber zu dem Schluss, alles sei in Ordnung.
Ein weiterer Missstand ist zu erwähnen: die exzessive Nutzung von Dienstwagen mit oder ohne Chauffeur: Rechnungsprüfer dürfen die Fahrzeuge bis zu einer Obergrenze von 40000 Kilometern im Jahr für private Zwecke kostenlos nutzen. Der Spiegel, 12/2004 S. 19 (15. März)
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