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Kurzinfos November 2024



Der Zustand der Direkten Demokratie weltweit

Der Global State of Direct Democracy Report von Clara Egger und Raul Magni Berton sammelt gesetzliche Bestimmungen, durchgeführte Volksabstimmungen, kurzfristige Trends in der Nutzung direktdemokratischer Institutionen, Reformen und wissenschaftliche Veröffentlichungen weltweit. Der Bericht liefert Kommentare, um ein umfassendes Bild des aktuellen Stands der direkten Demokratie zu zeichnen. https://direct-democracy-navigator.org/fileadmin/user_upload/State_of_Direct_Democracy_Report.pdf November 2024


KI-Verordnung der EU schützt Menschenrechte, aber kaum die Umwelt

Mit der Verordnung über Künstliche Intelligenz, die im August in Kraft getreten ist, gibt die Europäische Union einen rechtlichen Rahmen für die Entwicklung, den Einsatz und die Nutzung von KI vor. Die Regelung soll einen ausgewogenen Ausgleich zwischen Nutzen und Risiken von KI schaffen. Der Schwerpunkt liegt auf gesellschaftlichen Risiken, ökologische Nachhaltigkeit hingegen wird vernachlässigt.

Der Trend zur Künstlichen Intelligenz (KI) hat in den letzten Monaten nicht nur die Aktienkurse des KI-Chip Herstellers NVIDIA in die Höhe getrieben, sondern auch den Energieverbrauch von digitalen Infrastrukturen. Die Internationale Energieagentur (IEA) prognostiziert, dass sich der weltweite Energieverbrauch von Rechenzentren wegen des KI-Trends von 460 Terawattstunden im Jahr 2022 bis zum Jahr 2026 auf 1000 Terawattstunden mehr als verdoppeln wird. Dies entspricht einer jährlichen Steigerungsrate von 21 Prozent.

Dass diese Prognose nicht überzogen ist, zeigen beispielsweise die Zahlen aus Googles diesjährigem Nachhaltigkeitsbericht. Der Suchmaschinenkonzern hat seinen Stromverbrauch von 21 Terawattstunden im Jahr 2022 auf 25 Terawattstunden im Jahr 2023 um 18 Prozent gesteigert. Auch die anderen großen Tech-Konzerne fahren im Zusammenhang mit KI einen klaren Wachstumskurs. Microsoft möchte 3,2 Milliarden Euro für den Bau zweier KI-Rechenzentren westlich von Köln investieren, die geschätzt 3,5 Terawattstunden Strom pro Jahr benötigen werden. Dies entspricht dem jährlichen Stromverbrauch einer Million deutscher Haushalte.

Microsoft plant zwei KI-Rechenzentren westlich von Köln, die geschätzt 3,5 Terawattstunden Strom pro Jahr benötigen werden. Dies entspricht dem jährlichen Stromverbrauch einer Million deutscher Haushalte.

Doch die Umweltauswirkungen von KI reichen weit über den Energieverbrauch von Rechenzentren hinaus. Wissenschaftler*innen warnen zunehmend vor weniger offensichtlichen, aber potenziell verheerenden Risiken, die auftreten, wenn KI-Systeme nicht auf ökologische Ziele ausgerichtet werden. Stellen Sie sich eine KI vor, die die Logistik von globalen Einzelhandelsunternehmen optimiert: Ohne klare Umweltvorgaben könnte sie Lieferketten so gestalten, dass die Kosten sinken, während der CO2-Fußabdruck gleichzeitig massiv ansteigt. In der Landwirtschaft könnten fehlgeleitete KI-Systeme zu einer übermäßigen Düngemittelanwendung führen, mit gravierenden Folgen für Böden und Gewässer. Jenseits solcher Nebenwirkungen für die Umwelt werden viele KI-Geschäftsmodelle ganz bewusst in einer Weise ausgerichtet, die ökologische Probleme verstärken und beschleunigen könnten: Personalisierte Chatbots, die Konsument*innen überzeugen, immer mehr zu kaufen, selbstfahrende Autos, die auch ohne Passagiere unterwegs sind, oder Anwendungen, die Unternehmen dabei helfen, Umweltauflagen zu umgehen. Für solche Wirkungen der KI, die als indirekte oder systemische Umwelteffekte bezeichnet werden, gibt es bislang wenig Bewusstsein.

Was bedeutet die KI-Verordnung für die nachhaltige Transformation?

Die europäische KI-Verordnung (EU/2024/1698) legt ihren Schwerpunkt auf die gesellschaftlichen Risiken von KI und leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz wichtiger Menschenrechte und Sicherheitsinteressen. Umweltwirkungen behandelt die Verordnung dagegen stiefmütterlich. So sollen die Mitgliedstaaten und das mit der Umsetzung der Verordnung befasste „KI-Büro“ die Entwicklung von freiwilligen „Verhaltenskodizes“ erleichtern, die auch Anforderungen für die Beurteilung und die Minderung der Umwelteffekte von KI Systemen betreffen (Art. 95 Abs. 2). Neu zu entwickelnde Standards sollen auch Methoden zur Messung des Energie- und sonstigen Ressourcenverbrauchs beschreiben (Art. 40 Abs. 2). Anbieter von „KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck“ – womit vor allem die sogenannten „Large Language Models“ gemeint sind – sollen in einer technischen Dokumentation den „bekannten oder geschätzten Energieverbrauch des Modells“ angeben (Art. 53 Abs. 2 i.V.m. Annex XI). Verbindliche Vorgaben gibt es kaum, wichtige Fragen zur Methodik werden delegierten Rechtsakten überlassen. Immerhin versteht sich die KI-Verordnung als veränderliches Regelwerk, das aus der Praxis lernt und auch mit Blick auf ökologische Aspekte angepasst werden kann (z.B. Art. 112 Abs. 2; Art 57 Abs. 9).

Es ist zu hoffen, dass die regulatorischen Leerstellen bei der ökologischen Nachhaltigkeit von KI durch „regulatorisches Lernen“ bald geschlossen werden. Das ist auch deshalb zentral, weil KI große Potenziale hat, zu einer nachhaltigen Transformation beizutragen.

Es ist zu hoffen, dass die regulatorischen Leerstellen bei der ökologischen Nachhaltigkeit von KI gerade durch ein solches „regulatorisches Lernen“ bald geschlossen werden. Das ist vor allem auch deshalb zentral, weil KI natürlich nicht nur Risiken schafft, sondern auch große Potenziale hat, zu einer nachhaltigen Transformation beizutragen. Auch um diese Potenziale zu heben, bedarf es einer intelligenten Regulierung. Erste Schritte einer solchen sollten helfen, Evidenz und Transparenz zu den Umweltwirkungen von KI-Modellen, Systemen und Anwendungen zu schaffen. Was sich im Bereich der Haushaltsgeräte durch verbindliche Energieeffizienzkennzeichnungen als wirksames Instrument herausgestellt hat, kann auch bei den direkten Effekten von KI genutzt werden. Jede ChatGPT-Anfrage könnte beispielsweise im Datenpaket der maschinellen Antwort eine Information über die soeben verbrauchte Energiemenge mitliefern. Zivilgesellschaft und Umweltwissenschaft können gemeinsam eine ökologische KI entwickeln

Auch bei den systemischen Umweltwirkungen von KI geht es zunächst darum, Wissenslücken zu schließen. Trägt eine KI-Anwendung zu einem Mehrverbrauch an Energie- oder Ressourcen in einem nachgelagerten technischen System bei oder verändert es Verhaltensmuster, die sich ökologisch nachteilig auswirken, so muss der Zusammenhang sichtbar werden. Sobald wir Auswirkungen und ihre Ursachen kennen, kann auch auf systemische Umwelteffekte gesetzlich reagiert werden, zum Beispiel durch die Festlegung von Mindestanforderungen, vergleichbar mit Ökodesign-Vorgaben, oder durch ökonomische Instrumente wie den CO2-Emissionshandel. Wenngleich die KI-Verordnung selbst in umweltpolitischer Hinsicht enttäuscht, zeigt sie Wege auf, wie solche dynamisch lernenden Ansätze einer ökologischen Regulierung – auch auf der Ebene nationaler Gesetze – aussehen könnten. Bei dieser Aufgabe können Zivilgesellschaft und Umweltwissenschaft eine wichtige Rolle spielen. So können wir gemeinsam dazu beitragen, dass die KI nicht zum ökologischen Tsunami wird. Jens Gröger und Dr. Peter Gailhofer, Öko-Institut in Berlin. DNR-News, 10. November 2024

Weitere Informationen

The European Parliament’s amendments to the AI Act, https://www.oeko.de/en/publications/policy-brief-the-european-parliaments-amendments-to-the-ai-act/

The role of Artificial Intelligence in the European Green Deal, https://www.oeko.de/en/publications/the-role-of-artificial-intelligence-in-the-european-green-deal/


EU-Militarisierung und Österreichs Neutralität

Die Übung "ALPINE DEFENSE 2024" findet vom 16. bis 27. September 2024 mit internationaler Beteiligung aus Belgien, Tschechien, Deutschland, Italien und den Niederlanden auf dem Truppenübungsplatz Hochfilzen und im angrenzenden freien Gelände in den österreichischen Gemeinden Saalfelden, Fieberbrunn und St. Ulrich am Pillersee statt. Ziel der Übung ist die Durchführung von Feuerunterstützungseinsätzen im Rahmen multinationaler streitkräfteübergreifender Operationen. Die Übung liegt wird im Rahmen der Initiative „Pooling and Sharing Mountain Training Initiative (P&S MTI)“ durchgeführt. Das Ziel ist „die Fähigkeiten der EU zu stärken, in gebirgigem Gelände zu operieren.“ Bei diesem „Training des Gebirgskriegs“ ist Österreich die „Lead Nation“. Einsatzgebiete deutete der Landesverteidigungsbericht 2022 an: Kaukasus, Zentral- und Nordafrika (https://www.bmlv.gv.at/wissen-forschung/publikationen/beitrag.php?id=3677).

Für das NATO-Militärmanöver „Saber Junction“ durchqueren 300 US-Militärkonvoys Österreich. Das ist eindeutig neutralitätswidrig. Ermöglicht wird das durch das Truppenaufenthaltgesetz, das 2001 von ÖVP und FPÖ beschlossen worden ist. Es gibt dem Verteidigungsministerium einen Blankovollmacht, Truppen von NATO und EU durch österreichisches Territorium durchzuwinken. November 2024, https://www.solidarwerkstatt.at/frieden-neutralitaet/tagebuch-eu-militarisierung-2023


Neue Zumutung aus Brüssel: Die Schweizer Steuerbehörden sollen Geld für die EU-Länder eintreiben

Die EU setzt Bern mit neuen Forderungen unter Druck: Brüssel verlangt, dass die Schweiz für die Mitgliedstaaten Steuern eintreibt. Falls die Eidgenossenschaft nicht einlenkt, droht Europa eine für die Schweiz wichtige Steuerpraxis zu stoppen. Das dürfte die Schweizer Wirtschaft über 100 Millionen Franken pro Jahr kosten. High Noon zwischen Bern und Brüssel: Die Verhandlungen für ein neues EU-Abkommen sind auf den letzten Metern. Die Union macht Druck und möchte so rasch wie möglich eine Einigung – endlich eine Unterschrift nach jahrelangen Querelen. Doch jetzt zeigen Recherchen dieser Zeitung: Parallel zu diesen Gesprächen eskaliert hinter den Kulissen gerade ein millionenschwerer Streit. Bis jetzt ist davon nichts an die Öffentlichkeit durchgesickert. Doch der Konflikt hat erhebliche politische Sprengkraft.

Das belegt ein vertraulicher Konsultationsbericht ans Parlament, der der «NZZ am Sonntag» vorliegt. Darin schildern das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) und das Aussendepartement (EDA), wie die EU die Schweiz bei Finanzfragen unter Druck setzt. Konkret geht es um eine Revision des automatischen Informationsaustausches (AIA) in Steuersachen. Dieses Abkommen gilt seit 2017. Jetzt soll es ein Update erhalten – und die EU versucht, den Geltungsbereich auszuweiten.

Eine erste Verhandlungsrunde fand am 10. Juli 2024 statt. Wie die Berner Beamten im Bericht diplomatisch schreiben, seien dabei neue Differenzen aufgetaucht. Es sind gewichtige, ja entscheidende Punkte: «Die EU hat der Schweiz zudem offiziell mitgeteilt, dass der Rat der EU das EU-Mandat im Vergleich zum vorvereinbarten Verhandlungsgegenstand dahingehend erweitert hat, dass mit der Schweiz auch die Amtshilfe für die Vollstreckung ausländischer Steuerforderungen (Vollstreckungshilfe) vereinbart werden soll.»

Dieser Satz ist gleich doppelt brisant. Zum einen hat die EU offensichtlich ihre Position verändert und verlässt den vorher abgemachten Rahmen der Gespräche. Und zum zweiten kommt sie mit einer Forderung, gegen die sich die Schweiz immer gewehrt hat.

Die von der EU eingeforderte «Vollstreckungshilfe» ist ein weitgehendes Instrument: Sie bedeutet, dass Schweizer Behörden bei EU-Bürgern Steuerforderungen ihres Heimatstaates einziehen müssten. Ein Schweizer Steueramt, das polnische, deutsche oder französische Steuern eintreibt – für viele Bürgerliche ist das schlicht unvorstellbar.

«Wir müssten fremdes Recht umsetzen. Das ist für mich völlig inakzeptabel», sagt der SVP-Nationalrat Franz Grüter. Der FDP-Nationalrat Beat Walti sagt: «Ich finde es wichtig, dass wir jetzt Widerstandsgeist beweisen.» Die EU nutze die Revision des Abkommens, um sachfremde Forderungen durchzusetzen. «Das Vorgehen der EU ist sehr fragwürdig», sagt der St. Galler Mitte-Ständerat Benedikt Würth. «Das ist ein Einbruch ins Schweizer System. Das ist eine Zäsur», kritisiert Würth. Doch um was für Fälle könnte es dabei überhaupt gehen? Die neue Regelung greift immer dann, wenn ein EU-Bürger in die Schweiz zieht. Denkbar wäre zum Beispiel, dass dieser EU-Bürger in seinem Herkunftsland noch Liegenschaften besitzt. Auf diesen muss er in seiner alten Heimat Steuern entrichten. Wenn er diese nicht bezahlt, müsste in Zukunft ein Schweizer Amt die Forderung bei ihm eintreiben und das Geld ins Ausland schicken. Innerhalb der EU gilt dieses Prinzip seit 2012 flächendeckend und umfassend. Für die Schweiz wäre es ein absolutes Novum. So steht es auch im Konsultationsbericht: «Öffentlichrechtliche Ansprüche von ausländischen Staaten sind nach geltendem Recht in der Schweiz grundsätzlich nicht vollstreckbar.» Die Schweiz sei der exterritorialen Erhebung von Steuerforderungen bisher ablehnend gegenüber gestanden. Doch jetzt möchte der Bundesrat diese Haltung aufgeben. Gemäss dem Bericht möchte er mit Brüssel über diese heikle Frage verhandeln. Die Strategie: Der Bundesrat will versuchen, die neue Regelung «eng einzugrenzen», so dass sie nur selten zur Anwendung käme.

«Die richtige Haltung ist, nicht zu verhandeln und Brüssel eine klare Absage zu erteilen», sagt der SVP-Nationalrat Franz Grüter. Doch das könnte teuer werden. Lenkt Bern nicht ein, will die Union eine für die Schweiz wichtige Regelung kappen. Gemäss dem Konsultationspapier würden der Schweizer Wirtschaft «negative Steuereffekte in dreistelliger Millionenhöhe» drohen.

Dabei geht es um einen hochtechnischen Passus im heutigen AIA-Abkommen. Schüttet ein Tochterbetrieb eines Schweizer Unternehmens im Ausland Dividenden aus, dann sind solche konzerninternen Zahlungen steuerbefreit. Macht die EU ihre Drohung war, müssten die Schweizer Firmen künftig auf diesen Ausschüttungen im Ausland Quellensteuern bezahlen. In der Praxis dürfte es insbesondere mit Italien und Frankreich Probleme geben und teuer werden.

«Das ist Erpressung», sagt der Nationalrat Franz Grüter. Auch der Mitte-Ständerat Benedikt Würth ist empört: «Es ist unsäglich, wie die EU sachfremde Themen miteinander vermischt.» Würth findet es befremdlich, wie die EU gegenüber der Schweiz handfeste machtpolitische Interessen durchsetzen will. «Willkommen in der Welt der Realpolitik, in der mit harten Bandagen gekämpft wird.»

Sehr viel entspannter sieht die ganze Sache die euronationale GLP. «Vom Grundsatz her finde ich das ein legitimes Anliegen», sagt die Zürcher Ständerätin Tiana Angelina Moser. «Es handelt sich um Steuerforderungen von europäischen Rechtsstaaten.» Moser betont, dass solche Abkommen immer gegenseitige Gültigkeit hätten. Davon könne die Schweiz profitieren: So müssten im Gegenzug die EU-Staaten Schweizer Geldforderungen durchsetzen. Gerade bei der Mehrwertsteuer könne dies auch im Interesse des Landes sein, steht auch im Konsultationsbericht.

Total offen ist die Linke für die neue Forderung aus Brüssel. «Das ist kein Problem», sagt der SP-Co-Präsident Cédric Wermuth. «Es ist absolut richtig, dass wir anderen Ländern bei der Bekämpfung der Steuerflucht helfen.» Diese sei eines der grössten Probleme Europas. Die Schweiz habe das allergrösste Interesse, ihr Image als Steueroase endlich abzulegen, so Wermuth. Weltweit wachse die Steuertransparenz und die internationale Zusammenarbeit. Dieser Trend lasse sich nicht mehr stoppen. «Die Schweiz tut gut daran, diese Entwicklung zu antizipieren.»

Was Wermuth aber ärgert: Dass die Verhandlungen über das AIA-Abkommen ausserhalb der Gespräche über den neuen EU-Vertrag geführt werden. «Wir hätten mehr herausholen können, wenn es Teil des Gesamtpakets wäre.» Die Schweiz verhandle einmal mehr nicht besonders geschickt. Tatsächlich betreut Bern die beiden Dossiers strikt getrennt.

Für die Verhandlungen über ein neues EU-Abkommen kommt der neue Steuerstreit zu einem heiklen Zeitpunkt. Denn der Konflikt reisst innenpolitisch zusätzliche Fronten auf. Das forsche Vorgehen Brüssels stösst Politiker bis in die Mitte hinein vor den Kopf. Für die SVP ist das unfreundliche Vorgehen Brüssels ein gefundenes Fressen und ein weiteres Beispiel dafür, wie die EU den Kleinstaat Schweiz überall piesackt und gängelt. NZZ am Sonntag, 10. November 2024, S. 11.


Demokratien in der Defensive

Die Volksherrschaften sind am besten darin, wohlstandsfördernde Institutionen zu schaffen – doch ohne Vertrauen werden sie instabil

«Warum verdient die ärmere Hälfte der Menschen nur 10 Prozent aller weltweiten Einkommen und besitzt nur 2 Prozent der Vermögen?», fragen sich Daron Acemoglu, Simon Johnson und James A. Robinson, die dieses Jahr mit dem Wirtschaftsnobelpreis ausgezeichnet worden sind. Die oberflächliche Antwort lautet: Weil es grosse Wohlstandsunterschiede zwischen den Ländern dieser Welt gibt. Doch woher rühren diese? Und wieso kopieren die ärmeren Länder nicht einfach die reicheren, damit sie auch erfolgreich werden?

Auf die erste Frage geben die neuen Nobelpreisträger eine Antwort, zu der schon der 1993 vom Stockholmer Nobelpreiskomitee ausgezeichnete Douglass North bahnbrechende Arbeiten geschrieben hat. Nebst der natürlichen Ausstattung mit Arbeitskräften, Kapital und Ressourcen sind es vor allem wohlstandsfördernde Institutionen, die den grossen Unterschied machen.

Eigentumssicherheit, Rechtssicherheit, ein verlässliches Justizsystem, aber auch die Möglichkeit, sozial aufzusteigen und politisch zu partizipieren, sind wichtige Voraussetzungen für ein starkes Wirtschaftswachstum und für hohen Wohlstand. Während North vorwiegend theoretisch argumentierte, zeigen Acemoglu und seine Mitautoren mit wirtschaftshistorischen Daten und Analysen von der Zeit des Kolonialismus bis heute, dass die institutionellen Unterschiede sich hartnäckig halten und erklären können, weshalb es über derart lange Zeit anhaltende Wohlstandsunterschiede gibt.

Als entscheidend für den Zustand der Institutionen erweist sich, ob die politisch bestimmende Schicht am Wohlergehen der Gesamtbevölkerung und an wirtschaftlichem Fortschritt interessiert ist oder sich primär darauf konzentriert, Einkommen von der Bevölkerung abzuschöpfen und durch Machterhalt und Repression für sich zu sichern.

Die ökonomische Antwort auf die zweite Frage, wieso ärmere Länder nicht einfach die effizienteren, wachstumsfördernden Institutionen kopieren, hängt eng damit zusammen. Institutionen sind nicht einfach quasi von aussen gegeben, sondern das Resultat eines vorherrschenden, sich entwickelnden Systems. Dieses bildet sich aus dem Zusammenspiel der politisch bestimmenden Schicht mit der Bevölkerung heraus. Dabei spielen bei den Herrschenden die Möglichkeiten, zu Wohlstand zu kommen, ebenso eine Rolle wie die Angst, diesen durch einen Aufstand der Bevölkerung oder durch Machtverlust zu verlieren – und bei der Bevölkerung die Aussicht auf den Lebensstandard verbessernde Reformen sowie die Kosten und Gefahren des Protests. Daraus ergeben sich grob zusammengefasst drei wichtige Erkenntnisse:

1. Die Effizienz des politischen Systems bestimmt die Wohlstandsaussichten. Flexible Systeme, in denen die Bürger ihre Bedürfnisse und Prioritäten äussern können sowie die Politik durch verschiedene «checks and balances» unter Kontrolle gehalten wird und die geordnete Machtwechsel ermöglichen, sind empfänglicher für wohlstandsfördernde Reformen und resistenter gegen Missbrauch und Degeneration, wie sie beispielsweise in Russland passieren. Sie schaffen effizientere Institutionen. Demokratien sind deswegen wirtschaftlich autoritären Systemen überlegen.

2. Es gibt gute und schlechte Gleichgewichte und Zeitfenster für Veränderungen. Demokratien und Autokratien können in sich stabil sein. Starke wirtschaftliche Veränderungen («Schocks») und soziale Unzufriedenheit oder Unrast schaffen jedoch Voraussetzungen, dass sich ein Regierungssystem sowohl zum Positiven (hin zu einer wirtschaftsfreundlicheren Demokratie) wie zum Negativen (zurück zu einer die Bevölkerung ausnehmenden, repressiven Autokratie) verändert.

3. Vertrauen ist sowohl für die Stabilität wie für die Entwicklung zentral. Vertrauen die Bürger ihrem System, drängen sie eher auf wachstumsfördernde Reformen und sind zuversichtlich, dass die Politik diese auch durchführt und sich gegenwärtiger Verzicht für die Zukunft lohnt. Geht Vertrauen verloren, werden Demokratien instabil und können sich autokratische Tendenzen eher durchsetzen. Vertrauen ist aber auch wichtig für den Übergang von einer bloss auf Ressourcen- und Reichtumsabschöpfung ausgerichteten Autokratie in eine fortschrittliche Demokratie. Eine autokratisch herrschende, politisch bestimmende Schicht wird Zugeständnisse nur dann freiwillig machen und auf Repression verzichten, wenn sie darauf vertraut, dass die institutionellen Veränderungen längerfristig auch ihnen zugutekommen werden und sie nicht im Nachhinein aller ihrer Möglichkeiten beraubt wird.

So positiv die grundsätzliche Botschaft im Hinblick auf den verschärften Systemwettbewerb zwischen Autokratien und Demokratien ist, so sehr muss beunruhigen, dass die Demokratien in den vergangenen Jahren in die Defensive geraten sind und sich Autokraten zunehmender Beliebtheit erfreuen. Die Ursache dafür ist wohl in der dritten Erkenntnis zu finden. Fehlt es an Vertrauen, werden auch Demokratien instabil und können sich autokratisch gesinnte Politiker versucht sehen, Macht zurückzuholen und das System zu ändern. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat zum Vertrauen in die nationalen Regierungen und ihre Institutionen im vergangenen Jahr höchst aufschlussreiche Daten erhoben. Sie bestätigen erstens die erwähnten Thesen. Wo ein grösserer Anteil der Bevölkerung ihrer Regierung vertraut, ist der Wohlstand höher. Auch wenn damit nicht bewiesen ist, was Ursache und was Folge ist, ist der Zusammenhang aufgrund der angestellten Überlegungen doch ziemlich eindeutig. Vertrauen in die Politik und ihre Institutionen ist keine hinreichende, aber eine notwendige Voraussetzung für wirtschaftliche Prosperität und inklusive Gesellschaften.

Beunruhigend hoch ist das Misstrauen gegenüber den Regierungen in vielen demokratischen westlichen Ländern geworden ist. Am extremsten ausgeprägt ist dieses unter den OECD-Ländern, die an der Erhebung mitgemacht haben, bei den osteuropäischen Staaten Tschechien, Slowenien und Lettland. In Tschechien haben 71, in Slowenien 58 und in Lettland 54 Prozent kein oder bloss geringes Vertrauen in ihre Regierung. Auch in Grossbritannien (57 Prozent), Frankreich (51), Deutschland (49) und Italien (47) hat das Misstrauen gegenüber den Regierenden beunruhigende Ausmasse angenommen.

Dies ist kein isoliertes Phänomen. Im Durchschnitt der teilnehmenden OECD-Länder ist der Anteil der Bürger, die kein oder nur geringes Vertrauen in ihre Regierung haben (44 Prozent), signifikant höher als der Anteil derer, die ihr moderat bis stark vertrauen (39). Die Schweiz stellt mit 24 Prozent Misstrauenden zu 62 Prozent Vertrauenden eine Ausnahme dar.

Fehlt das Vertrauen in die Politik, so hat dies ungemütliche Konsequenzen für die Stabilität der Demokratien. Die Wahrscheinlichkeit steigt, dass es autokratisch gesinnten Politikern gelingt, Macht an sich zu reissen und eine Gesellschaft von einer inklusiven (wie es die neuen Wirtschaftsnobelpreisträger nennen) in eine extraktive zu verwandeln, in der die Machthaber primär bestrebt sind, sich am Volk zu bereichern. Fehlendes Vertrauen führt dazu, dass die Bevölkerung weniger an die mittelfristige Um- und Durchsetzung von Reformen glaubt und weniger bereit ist, dafür kurzfristig Verzicht zu leisten. Schliesslich signalisiert es der politisch bestimmenden Schicht, dass sie weniger auf geordnete Machtwechsel und Eigentumsschutz setzen kann und eher vor disruptiven politischen Entwicklungen Angst haben muss.

Dies ist nicht blosse Theorie. So lässt sich mit diesem Ansatz erklären, wieso es Wladimir Putin Anfang dieses Jahrhunderts derart leicht fiel, das demokratische Russland wieder in eine Autokratie zu verwandeln: Die Bevölkerung traute den Regierenden nicht und engagierte sich nicht für ihre noch junge Demokratie, während sich die Herrschenden mit zunehmendem Wohlstand immer stärker vor einem Aufbegehren der Bevölkerung und Machtverlust fürchteten und sich in Autokratie und Repression flüchteten. Unter dem Resultat leiden nun nicht nur die Ukrainer (und viele Russen).

Was aber könnte getan werden, um die Widerstandsfähigkeit der Demokratien in Europa und im Westen zu stärken und vor Ähnlichem zu bewahren? Erstens zeigt die OECD-Umfrage, dass ein enger Zusammenhang besteht zwischen dem Gefühl, mitbestimmen zu können, und dem Vertrauen in die Regierung. Der Anteil derjenigen mit einem hohen Vertrauen in die Regierung ist unter denjenigen, die glauben, mitbestimmen zu können, viel höher als bei denjenigen, die daran zweifeln.

Ähnliches gilt für die Frage, wie transparent und evidenzbasiert politische Entscheidungen getroffen werden. Je mehr dies der Fall ist, umso stärker ist das Vertrauen der Regierung in die Bevölkerung.

Umgekehrt zeigt sich, dass die Angst, in nächster Zeit in wirtschaftliche oder finanzielle Engpässe zu geraten, die Bereitschaft, der herrschenden Regierung zu vertrauen, stark reduziert. Ansatzpunkte, um das Vertrauen in die Regierungen wieder zu stärken, wären also:

■ Direktdemokratische Elemente stärken: Wer nicht nur alle paar Jahre eine Regierungspartei wählen kann, sondern auch über Referenden und Initiativrechte zu Sachgeschäften Stellung nehmen darf, hat eher das Gefühl, mitbestimmen zu können, was die Regierung macht. Das stärkt die Resilienz einer Demokratie. Das hohe Vertrauen in die Regierung in der Schweiz und der damit verbundene stabil hohe Wohlstand kommen nicht von ungefähr, sondern haben auch mit den hierzulande besonders ausgeprägten Mitbestimmungsmöglichkeiten und der Konsenskultur zu tun.

■ Transparenz der Entscheidungen erhöhen: Einfach nachvollziehbare, kontrollierbare Prozesse und Entscheide, die mit Evidenz in Zusammenhang gebracht werden, stärken das Vertrauen in die Politik und wirken Verschwörungstheorien entgegen. Eine breite Transparenz ist auch wichtig als Mittel gegen durch soziale Netzwerke verstärkte Polarisierung.

■ Soziale Auswirkungen von wirtschaftlichen Schocks und Inflation ernst nehmen: Existenzängste reduzieren das Vertrauen in die Politik und erhöhen die Empfänglichkeit für autokratisch-populistische Verführer. Starke Teuerungsschübe, wie sie der Westen im Nachgang zur Pandemie erlebt hat, treffen die einkommensschwachen Schichten besonders hart. Das Gefühl, plötzlich in Engpässe zu geraten, weil das Leben zu teuer geworden ist, schürt politischen Unmut, der auch noch eine Weile anhält, wenn die Inflationsraten wieder gesunken sind. Wenn also funktionierende demokratische Systeme entscheidend sind, um Wohlstand zu sichern, aber mangelndes Vertrauen deren Stabilität gefährdet, so sollten Politik und Wirtschaft in den westlichen Industrieländern derzeit beunruhigt in die Zukunft blicken. Es gilt, mehr zu tun, um das Vertrauen in die Regierungen wieder zu stärken.

Die Angst, in nächster Zeit in wirtschaftliche oder finanzielle Engpässe zu geraten, reduziert die Bereitschaft stark, der herrschenden Regierung zu vertrauen. NZZ, 7. November 2024, S. 27


Die Schweiz soll 150 Rechtsakte der EU übernehmen

Die EU macht Druck, die Schweiz schweigt. Daran hat sich auch an diesem Mittwoch, 6. November 2024, nichts geändert. Der Bundesrat hat an seiner regulären Sitzung eine weitere – wenn alles nach Plan läuft: die letzte – Standortbestimmung zu den laufenden Verhandlungen mit Brüssel vorgenommen. Danach sind weder Bundespräsidentin Viola Amherd noch Aussenminister Ignazio Cassis vor die Medien getreten, um laut und deutlich den Standpunkt der Schweiz zu erklären. Man beliess es bei einer nüchternen schriftlichen Stellungnahme. Die Kommunikation im EU-Dossier soll an der Sitzung ebenfalls ein Thema gewesen sein. Für den Bundesrat ist sie eine ständige Gratwanderung: Man will weder die eigene Verhandlungsposition gefährden noch Verträge verteidigen, die noch nicht fertig verhandelt sind. Gleichzeitig überlässt der Bundesrat damit das Feld den Gegnern. Dabei wird es vorerst auch bleiben. In die Offensive gehen wollen der Aussenminister und seine Kollegen erst nach Abschluss der Verhandlungen, frühestens Ende Jahr, realistischerweise eher im Frühjahr 2025.

Am Mittwoch, den 6. November 2024 hat der Bundesrat die Weichen für die Schlussphase der Verhandlungen gestellt. Vor allem ging es darum, den Spielraum der Unterhändler für die verbleibenden Streitpunkte zu definieren. Davon gibt es etliche, was aber nicht erstaunlich ist. In den Verhandlungen geht es schlechterdings um alles: um die Zukunft des bilateralen Wegs, den die Schweiz und die EU vor 25 Jahren als Alternative zum EWR eingeschlagen haben.

Ein Mammutprojekt

Das Spektrum der Gespräche ist enorm, die Verhandlungen erfassen grundverschiedene Themen wie Zuwanderung, Handel, Lohnschutz, Forschung, Stromversorgung, Lebensmittelsicherheit, Pandemievorsorge oder internationalen Bahnverkehr. Hinzu kommen die fundamentalen Streitfragen um die Übernahme von EU-Recht durch die Schweiz sowie die geplante juristische Streitschlichtung. Schon nur organisatorisch sind die Verhandlungen ein Mammutprojekt. Die Schweizer Delegation umfasst 14 thematische Verhandlungsteams mit Fachleuten aus praktisch allen Ecken der Bundesverwaltung. Bisher haben mehr als 140 Verhandlungssitzungen mit EU-Vertretern stattgefunden. Das einzige der sieben Departemente, das nicht involviert ist, ist jenes von Verteidigungsministerin Amherd. Koordiniert werden die Verhandlungen durch den Chefunterhändler Patric Franzen.

Am Mittwoch im Bundesrat ist es vor allem um die Streitfragen gegangen, die noch nicht geklärt sind. Dabei handelt es sich laut gut informierten Quellen insbesondere um diese:

• Zuwanderung. Die Schweiz pocht auf eine Schutzklausel, die es in Ausnahmefällen erlauben würde, die Personenfreizügigkeit vorübergehend einzuschränken. Entgegen der scharfen Rhetorik mancher EU-Exponenten laufen die Verhandlungen darüber weiter. Allerdings ist auch in Bern zu hören, dass es naiv wäre, eine «harte» Klausel mit fixen Obergrenzen zu erwarten. Ziel des Bundesrats ist eine «Konkretisierung» der heutigen Schutzklausel, die relativ schwammig ist und Massnahmen nur erlaubt, wenn auch die EU zustimmt. Dass die EU der Schweiz erlaubt, die Zuwanderung einseitig einzuschränken, gilt als unrealistisch. Denkbar wäre eine Klausel mit einer Art Schiedsgerichtsverfahren. Sicher ist nur, dass das Thema innenpolitisch angesichts der starken Zuwanderung der jüngsten Jahre eine zentrale Rolle spielen wird.

• Daueraufenthalt. Die EU verlangt nicht mehr die integrale Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie, was zu einer markanten Ausweitung der Freizügigkeit geführt hätte. So kann die Schweiz zum Beispiel an ihren Regeln zur Ausschaffung straffälliger Ausländer festhalten. Schwierig bleibt es trotzdem. Vor allem sollen neu grundsätzlich alle EU-Bürger nach fünf Jahren Erwerbsarbeit in der Schweiz ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erhalten. Das wäre vor allem für Personen aus Staaten im Osten der EU ein Vorteil. Offenbar noch nicht klar ist, was genau gilt, wenn jemand vor Ablauf dieser fünf Jahre arbeitslos wird. In den Sondierungen wurde vereinbart, dass die Schweiz Phasen mit Sozialhilfebezug an die fünf Jahre anrechnen muss, aber nur, wenn sie nicht länger als sechs Monate dauern.

• Hochschulen. Am Anfang der Gespräche verlangte die EU, dass die Schweiz ihre Hochschulen komplett öffnet und die Studierenden in die Personenfreizügigkeit einbezieht. Von dieser Maximalposition soll sie mittlerweile abgerückt sein. Doch auch so bleibt das Thema brisant. Zulassungsbeschränkungen sollen zwar weiterhin möglich sein, nicht aber unterschiedlich hohe Gebühren. Ein unmittelbares Problem wäre dies für die Universitäten in St. Gallen und im Tessin, die heute von Studenten aus dem Ausland deutlich höhere Gebühren verlangen. Die ETH haben unlängst unter politischem und finanziellem Druck beschlossen, ebenfalls ein solches Regime einzuführen. Wenn dies wegen der EU nicht mehr möglich wäre, müssten entweder Schweizer Studenten ebenfalls mehr bezahlen. Oder die Hochschulen hätten ein Finanzloch. In diesem Fall müssten wohl die Kantone oder der Bund in die Bresche springen und höhere Beiträge sprechen. Das wäre zwar möglich, würde aber die politische Attraktivität des Pakets sicher nicht verbessern. Denkbar ist indes, dass die Schweiz bei den Studierenden Konzessionen macht und ihr die EU im Gegenzug eine bessere Schutzklausel zugesteht.

• Spesen. Politisch ähnlich aufgeladen wie die Zuwanderung – einfach mit anderen parteipolitischen Vorzeichen – ist das Thema Lohnschutz. Hier sind die wichtigsten Eckwerte klar. Insbesondere konnte Bern eine «Non Regression»-Klausel aushandeln: Die Schweiz ist davon entbunden, EU-Recht zu übernehmen, das den hiesigen Lohnschutz schwächen würde. Allerdings gibt es einen Streitpunkt, bei dem die EU bis jetzt offenbar alle Kompromisse abblockt: die Spesen. In der EU schulden Arbeitgeber ihren Angestellten bei Einsätzen in anderen Ländern dieselben Spesen wie im Heimatland. Diese Regel ist objektiv fragwürdig – für ein Land mit derart hohen Löhnen und Preisen wie die Schweiz erst recht. Zwar wäre kaum mit vielen heiklen Fällen zu rechnen, weil hierzulande primär Betriebe aus Nachbarstaaten tätig sind. Dennoch eignet sich das Thema für die Gewerkschaften, um Druck zu machen. Sie monieren, es dürfe nicht sein, dass in der Schweiz polnische Spesen bezahlt würden.

• Kohäsionsbeitrag. Zurzeit bezahlt die Schweiz verteilt über zehn Jahre rund 1,3 Milliarden Franken an wirtschaftlich schwächere EU-Staaten. Das Geld geht nicht an die EU-Zentrale in Brüssel, sondern fliesst direkt in Projekte und Programme in Ländern wie Polen, Ungarn oder Rumänien. Bis anhin ist der Beitrag formell freiwillig und erfolgt nur sporadisch. Die EU verlangt eine Erhöhung und eine Verstetigung. Laut Involvierten hat der Bundesrat am Mittwoch keine abschliessende Obergrenze festgelegt. Der genaue Betrag dürfte erst ganz am Ende der Verhandlungen auf politischer Ebene vereinbart werden. Er hängt auch davon ab, welche Partei bei den anderen Streitpunkten wie stark nachgibt. Manche sehen den finanziellen Beitrag als Ventil, um am Ende ein Gleichgewicht herzustellen.

• Reservekraftwerke. Teil des neuen Verhandlungspakets ist auch ein neues Stromabkommen, bei dem die Schweiz als Bittstellerin auftritt. Hier ist laut Involvierten ein Grossteil der Fragen geklärt. Umstritten ist jedoch, ob die Schweiz weiterhin in Eigenregie und nach eigenem Gutdünken über den Aufbau von Reservekraftwerken entscheiden könnte. Dass solche weiterhin möglich sind, steht ausser Frage. Unklar ist jedoch, ob die Schweiz selbst festlegen könnte, in welchem Ausmass sie eingesetzt werden sollen. Je nachdem drohen Konflikte mit dem europäischen Beihilferecht. Geklärt ist hingegen ein potenziell gravierender Streitpunkt: Privathaushalte sollen nicht gezwungen werden, in den freien Markt zu wechseln. Stattdessen soll ein Wahlmodell gelten, das den Verbleib in der Grundversorgung erlaubt.

• Innenpolitische Kompensationen. Nebst den Streitpunkten, die der Bundesrat und seine Unterhändler mit der EU klären müssen, gibt es auch innenpolitisch viel zu tun. Die enormen Dimensionen des Pakets bringen es mit sich, dass viele Gesetze und Verordnungen geändert und vereinzelt neu geschaffen werden müssen. Auch diese Arbeiten laufen im Hintergrund bereits auf Hochtouren. Aus heutiger Sicht müsste die Schweiz laut dem Bundesrat rund 150 EU-Rechtsakte übernehmen – und nicht Tausende, wie Gegner der neuen Verträge gerne kolportieren. Jedoch geht es bei der inländischen Umsetzung nicht nur um technische Aspekte, sondern auch um hochpolitische Fragen. Im Zentrum steht der Arbeitsmarkt: Gewerkschaften, SP und Grüne verlangen Verschärfungen, weil aus ihrer Sicht die neuen Vereinbarungen mit der EU den Lohnschutz schwächen würden. Der grösste Streitpunkt betrifft die Gesamtarbeitsverträge. Die Linke verlangt, dass diese einfacher als bisher für allgemeinverbindlich erklärt werden können. Die Wirtschaft lehnt dies vehement ab, sie sieht darin eine weitere Schwächung des flexiblen Arbeitsmarkts. Die Gewerkschaften drohen, das Paket zu bekämpfen – wenn es keine inländischen Massnahmen gibt, erst recht. Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, die Gespräche mit Kantonen, Gewerkschaften und Wirtschaftsverbänden nahtlos weiterzuführen.

So weit, so schwierig. Angesichts der zahlreichen Streitfragen drängt sich eine banale Frage auf: wozu das alles? Ob die Befürworter darauf eine überzeugende Antwort geben können, dürfte entscheidend sein. Bis jetzt fällt es ihnen schwer, zumal der Handlungsdruck fehlt. Ausserhalb der Hochschulen und einiger Exportbranchen, die unter den politischen Druckversuchen der EU leiden, sind heute kaum akute Probleme spürbar.

Das macht es für die Befürworter knifflig. Sie sprechen davon, dass die Schweiz geklärte Verhältnisse mit der EU brauche, dass sie ohne dieses Paket in eine Beziehungskrise schlittere, dass vom Handel über die Forschung bis zum Stromnetz konkrete Nachteile drohen würden. Ob die Schweiz bereit ist, heute den geforderten Preis zu bezahlen, um mögliche Risiken in der Zukunft abzuwenden? Das Volk hat es in der Hand. Falls Bundesrat und Parlament das Paket gutheissen, wird es eine Abstimmung geben. Sie könnte frühestens 2026 stattfinden. NZZ, 7. November 2024, S. 11


Die Schweiz finanziert fremde Bahnen

Die EU wirft der Schweiz gern vor, Rosinen zu picken – man kann es auch anders sehen. Beobachter aus dem Ausland mögen den Kopf schütteln: Die Schweiz beteiligt sich freiwillig am Ausbau der deutschen Eisenbahn. Vergangene Woche hat das Verkehrsdepartement von SVP-Bundesrat Albert Rösti bekanntgegeben, der Bund investiere 50 Millionen Franken in die Hochrhein-Strecke jenseits der Landesgrenzen. Und dies trotz klammen Finanzen und hitzigen Spardebatten. Die Grosszügigkeit kontrastiert mit dem negativen Bild, das wieder einmal herumgeboten wird: die Schweiz als Rosinenpickerin in Europa, unsolidarisch, egoistisch, auf ihren Vorteil bedacht. Es sind vor allem Exponenten der EU, die so argumentieren. Das Manöver ist durchsichtig. Die Verhandlungen über die bilateralen Abkommen stehen vor der entscheidenden Phase. Es ist nicht erstaunlich, dass die EU gerade jetzt mit der bewährten Rosinen-Rhetorik den Druck erhöht.

Doch man kann es auch anders sehen: die Schweiz als unabhängige, aber stabile und zuverlässige Partnerin, die durchaus ihren Beitrag leistet. Eine (unvollständige) Übersicht:

Eisenbahn. Die Unterstützung der Deutschen Bahn mit Schweizer Steuergeld ist kein Einzelfall. Bei der Hochrheinbahn geht es um Ausbauten zwischen Basel Badischer Bahnhof und Erzingen im Klettgau, von denen auch Schweizer Städte und Grenzregionen profitieren. Bern stellte im Gegenzug Bedingungen: Auf der modernisierten Strecke sind das GA und das Halbtax gültig. Zudem können die SBB einen Teil des Angebots fahren. Trotzdem ist es ungewöhnlich, dass die Schweiz in einem anderen Land die Bahninfrastruktur mitfinanziert. In Bern sieht man darin aber kein Problem. In der Herbstsession hat der Ständerat verlangt, dass der Bundesrat auch Frankreich Finanzhilfen in Aussicht stellen soll. Hier geht es um den Ausbau der Strecke Basel–Metz–Strassburg für den Güterverkehr. Mehr noch: Die Schweiz soll darauf hinwirken, dass auch die veraltete Strecke Strassburg–Lauterbourg–Wörth elektrifiziert oder zumindest für den Güterverkehr ertüchtigt wird. Der Ständerat argumentierte mit der Verlagerungspolitik, bei der die Schweiz europaweit Vorreiterin ist. Sie hat die Basistunnels der Neat gebaut, von denen die europäischen Nachbarn ebenfalls profitieren. Die Verlagerung funktioniert aber nur richtig, wenn auch die Zubringerstrecken im Ausland ausgebaut sind. Namentlich Deutschland ist im Verzug, weshalb die Linien über Frankreich als Ausweich routendienen sollen. In Italien investiert die Schweiz ebenfalls in den Ausbau von Zubringerstrecken für die Neat. Unter anderem hat sie 140 Millionen Franken für die Nebenstrecke über Luino bezahlt. Auch beim Personenverkehr ist die grenzüberschreitende Unterstützung keine Premiere. Im Rahmen des Anschlusses an den europäischen Hochgeschwindigkeitsverkehr hat die Schweiz mehrere Aus- und Neubauten in Deutschland und Frankreich mitfinanziert, die für Bern höhere Priorität hatten als für Paris oder Berlin.

Kohäsionsbeiträge. Die Schweiz leistet – offiziell freiwillig – Beiträge an Entwicklungsprojekte in wirtschaftlich schwächeren EU-Staaten wie Polen, Rumänien oder Kroatien. Das Engagement ist hierzulande unter dem Titel «Kohäsionsmilliarde» bekannt. Die ersten Zahlungen hat das Volk im Jahr 2006 gutgeheissen. Auslöser war die Osterweiterung der EU. Die «alten» EU-Staaten fanden – salopp formuliert –, wenn sie selbst höhere Kohäsionsbeiträge an die neuen Mitglieder leisten müssten, dann solle auch die Schweiz zahlen, die via Bilaterale sektoriell ebenfalls Zugang zum EU-Binnenmarkt hat. Die Schweiz war einverstanden, beharrte aber auf Eigenständigkeit. Sie überweist das Geld nicht an die EUKommission, sondern direkt an die einzelnen Länder, mit denen sie dann auch die Projekte und Programme gemeinsam plant. Dies gilt noch heute. 2021 hat das Parlament einen zweiten Beitrag freigegeben: 1,3 Milliarden Franken für zehn Jahre. Der Bundesrat sieht darin «eine Investition in Sicherheit, Stabilität und Wohlstand».

Weniger vornehm ausgedrückt, handelt es sich um das Eintrittsticket der Schweiz für den EU-Binnenmarkt. Kritiker im Inland stellen die Berechtigung grundsätzlich infrage. Aus Sicht der EU hingegen kommt die Schweiz gemessen am Wert des Marktzugangs zu günstig weg. Brüssel verlangt, dass der Beitrag nicht mehr freiwillig und sporadisch erfolgt, sondern verbindlich und regelmässig – und selbstredend soll er auch höher ausfallen. Oft zu hören ist der Vergleich mit Norwegen, das etwa dreimal so hohe Kohäsionsbeiträge leistet wie die Schweiz (rund 400 Millionen Euro im Jahr). Allerdings hat Norwegen als EWR-Staat im Gegensatz zur Schweiz vollen Zugang zum Binnenmarkt. Ein hartes Feilschen ist zu erwarten, die EU dürfte auf einer markanten Erhöhung beharren. Als Anhaltspunkt: Für Entwicklungshilfe gibt die Schweiz gesamthaft 3 Milliarden Franken im Jahr aus.

Grenzgänger. Knapp 400 000 Grenzgänger arbeiten zurzeit in der Schweiz. Sie tragen hier zur Wertschöpfung und zur Versorgung bei, dafür erhalten sie relativ hohe Löhne. Auch ihre Herkunftsländer haben einen Nutzen, da Grenzgänger den Grossteil ihrer Einkommen daheim versteuern. Hinzu kommen Sozialleistungen, zu denen sich die Schweiz verpflichtet hat. Verlieren Grenzgänger die Stelle, erhalten sie die Leistungen der Arbeitslosenversicherung vom Wohnsitzstaat, nicht von der Schweiz. Ungeschoren kommt diese aber nicht davon: Sie muss jeweils die Entschädigungen der ersten drei bis fünf Monate zurückerstatten. Vergangenes Jahr kostete sie dies gut 200 Millionen Franken. Eine Reform, die beim Arbeitsort anknüpft und die Schweiz massiv belasten würde, ist in der EU seit Jahren blockiert.

Handel. Schon immer standen wirtschaftliche Interessen im Zentrum der Schweizer Europapolitik. Man will der EU nicht beitreten, aber einen möglichst guten Zugang zu ihrem grossen Binnenmarkt für die hiesigen Unternehmen sicherstellen. In den letzten Jahren hat der Schweizer Handel mit anderen Weltregionen anteilsmässig zugelegt, trotzdem haben auch die Warenexporte in die EU-Staaten auf hohem Niveau weiter zugenommen. Vergangenes Jahr erreichten sie einen Wert von 138 Milliarden Franken. Damit ging ziemlich genau die Hälfte aller Schweizer Exporte in die EU.

Allerdings kann die Schweiz argumentieren, dass sie für die EU wirtschaftlich noch wichtiger sei als umgekehrt: Seit Jahren schon importiert der Kleinstaat mehr Waren aus der EU als umgekehrt. Auch im vergangenen Jahr sind die Einfuhren aus der EU mit 158 Milliarden Franken grösser ausgefallen.

Personenfreizügigkeit. Die Zuwanderung ist nicht nur in den Verhandlungen das schwierigste Thema, bei ihr klafft auch die Wahrnehmung am stärksten auseinander. Die Verhältnisse sind äusserst einseitig. Obwohl die Schweiz viel kleiner ist, nimmt sie deutlich mehr EU-Bürger auf als umgekehrt. Mit der Personenfreizügigkeit kann im Prinzip jeder Staatsangehörige aus der EU in die Schweiz kommen, der hier einen Arbeitsvertrag hat. Zurzeit leben hierzulande 1,5 Millionen EU-Bürger, umgekehrt sind es nur 460 000 Schweizer in der EU. Weil mit der Freizügigkeit auch die Sozialversicherungen koordiniert wurden, haben Zuzüger aus der EU mit der Zeit Zugang zu Schweizer Sozialleistungen. Umlagefinanzierte Sozialwerke wie die AHV profitieren von der Zuwanderung. Hingegen beziehen EU-Bürger gesamthaft mehr Geld aus der Arbeitslosenversicherung, als sie einzahlen. Sie erhalten auch häufiger Sozialhilfe als Schweizer.

Ist die Schweiz nun Rosinenpickerin oder nicht? Wenn sie sich in einem bestimmten Bereich (nicht) beteiligt, macht sie das, weil es in ihrem Interesse ist. Wie die EU auch. Eine umfassende Analyse müsste zudem weitere Themen einbeziehen, vor allem Forschung und Bildung sowie Strom. Es fällt auf, dass in beiden Bereichen die Schweiz Bittstellerin ist: Sie verlangt vollen Zugang zum EU-Forschungsprogramm Horizon und will ein Stromabkommen abschliessen. Es ist völlig unbestritten, dass der Einbezug der Schweiz mit ihren Hochschulen und ihrem Stromnetz auch für die EU von Nutzen wäre. Trotzdem will sie selbst bei diesen Themen erst dann einlenken, wenn die anderen Streitfragen geklärt sind.

Rosinenpicken sei nichts Negatives, sagte unlängst der EU-Botschafter in der Schweiz gegenüber SRF: «Wir sind alle Rosinenpicker, wenn wir es uns leisten können.» Nun will die EU offenbar mit aller Kraft dafür sorgen, dass es sich die Schweiz nicht mehr leisten kann oder will. NZZ, 5. November 2024, S. 7.


NATO: Undemokratische Salamitaktik des VBS

Die Bundesrätin Viola Amherd hat in den letzten Monaten Schritte unternommen, die eine schleichende Annäherung der Schweiz an die NATO bedeuten. Ohne breite öffentliche Diskussion oder parlamentarische Zustimmung hat der Bundesrat Massnahmen ergriffen, die die Zusammenarbeit mit der NATO intensivieren. Diese Vorgehensweise wirft ernsthafte neutralitätspolitische Fragen auf. Denn die Frage, wie viel NATO die Neutralität verträgt ist hochpolitisch und muss gesellschaftlich ausgehandelt werden.

BUNDESRAT FÜHRT NATO-ANNÄHERUNG DURCH DIE HINTERTÜR WEITER

Im April dieses Jahres hat der Bundesrat den Beitritt der Schweiz zur European Sky Shield Initiative (ESSI) beschlossen, was eine starke Annäherung an die NATO bedeutet. Dieser Entscheid wurde ohne eine breite politische Diskussion über die Sicherheit und Neutralität der Schweiz getroffen. Das erinnert stark an die · Vorgehensweise bei der Beschaffung des F-35 Kampfjets, bei der die Abstimmung über unsere gültig zustande gekommene Volksinitiative verhindert wurde. Anstatt mit der schleichenden Annäherung an die NATO leere Sicherheitsversprechen zu machen und die Glaubwürdigkeit als neutraler Staat zu verlieren, sollte die Schweiz endlich eine konsequente und aktive Friedenspolitik verfolgen. Der Bundesrat hat stattdessen im März entschieden, vor der NATO zu katzbuckeln und dem wichtigsten internationalen nuklearen Abrüstungsvertrag (TPNW) nicht beizutreten, was gerade in Zeiten erhöhter nuklearer Bedrohung beschämend ist. Zudem richtet sich dieser Entscheid gegen einen Parlamentsbeschluss von 2018, der den Bundesrat beauftragte, den Beitritt zum Atomwaffenverbots-Vertrag «So schnell wie möglich» einzuleiten. 1 Auch hier zeigt sich: Es braucht dringend eine ernsthafte Diskussion über die aussen- und sicherheitspolitische Rolle der Schweiz!

KEINE BÜNDNISFALLÜBUNGEN MIT DER NATO

Ein Lichtblick in dieser Entwicklung war die Entscheidung des Nationalrates, keine Bündnisfallübungen mit der NATO durchzuführen. Die Bündnisfallübungen hätten die Schweiz weiter in die militärischen Strukturen der NATO eingebunden und die militärische Neutralität des Landes infrage gestellt. Leider wurde der erwähnte Entscheid vom Ständerat nicht bestätigt. Somit bestehen weiterhin keine roten Linien darüber, wie viel Kooperation mit der NATO die militärische Neutralität der Schweiz verträgt.

DEMOKRATIEDEFIZIT IM VBS

Ein weiteres bemerkenswertes Beispiel für das zweifelhafte Vorgehen der Bundesrätin Viola Amherd ist die Einrichtung der Studienkommission durch das Verteidigungsdepartement (VBS). Diese Kommission sollte ursprünglich eine umfassende Analyse der sicherheitspolitischen Lage der Schweiz liefern. Doch setzt sich die Kommission mehrheitlich aus Personen aus bürgerlichen und VBS-nahen Kreisen zusammen und die Arbeitsweise der Kommission lässt vermuten, dass sie lediglich dazu dient, bereits getroffene Entscheidungen und den NATO-Kurs von Amherd zu legitimieren. Damit verpasst sie absichtlich die Chance, eine echte, unabhängige Analyse über die zukünftige Ausrichtung der schweizerischen Sicherheitspolitik zu liefern.

DIE LUFTSCHLÖSSER DER NATO-ANNÄHERUNG

Die Argumente für eine Annäherung an die NATO basieren oft auf unrealistischen Annahmen und Wunschvorstellungen. Befürworter*innen behaupten, dass eine engere Zusammenarbeit mit der NATO die Sicherheit der Schweiz erhöhen würde. Doch diese Annahmen ignorieren die Tatsache, dass die Schweiz als neutraler Staat historisch gut gefahren ist. Die NATO-Annäherung könnte die Schweiz in internationale Konflikte verstricken und ihre Unabhängigkeit gefährden. Die GSoA warnt vor diesen «Luftschlössern» und fordert eine strikte militärische Neutralität, gepaart mit einem aktiven Einsatz von diplomatischen und wirtschaftlichen Mitteln für Menschenrechte, Völkerrecht und Demokratie.

Die aktuelle sicherheitspolitische Debatte spitzt sich auf zwei Zukunftsszenarien zu: den Beitritt zur NATO oder eine Schweiz ohne Armee, die sich für eine aktive Friedenspolitik einsetzt . Dabei sprechen die Geschichte und aktuelle Umfragen klar für Zweiteres. Denn: Das Aufgeben der Neutralität ist realpolitisch undenkbar, da diese tief verankert ist. Deshalb scheint die Option einer Schweiz ohne Armee, die sich für ein starkes Völkerrecht und eine sicherere und stabilere Welt einsetzt, realistischer.

Eine Schweiz ohne Armee, die ihre Ressourcen vollumfänglich in den Frieden investiert, könnte einen wichtigen Beitrag zur zivilen Konfliktprävention und zu internationaler Friedensarbeit leisten. Dies würde nicht nur die Sicherheit im eigenen Land erhöhen, sondern auch einen wertvollen Beitrag zur globalen Friedenssicherung leisten.

Fazit: Die undemokratische Vorgehensweise von Bundesrätin Viola Amherd in Bezug auf die NATO-Annäherung ist besorgniserregend. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Bevölkerung und das Parlament in solch grundlegende sicherheitspolitische Entscheidungen einbezogen werden. Wir fordern eine offene und transparente Debatte über die sicherheitspolitische Lage und endlich eine nüchterne Bedrohungsanalyse! GSOA-Zitig, Nr. 200, November 2024.


Rahmenvertrag 2 und Abstimmungsmodus

Seit einiger Zeit wird der Abstimmungsmodus bezüglich des offenbar bald ausgehandelten Rahmenvertrages 2 diskutiert. Soll dieser dem obligatorischen Referendum mit Doppelmehr (Volk und Stände) oder nur dem fakultativen Referendum unterliegen (Einfaches Volksmehr)? Ein Gutachten von Staatsrechtlern aus dem Bundesamt für Justiz (BJ) kam zum Schluss, eine freiwillige Unterstellung von Staatsverträgen unter das obligatorische Referendum sei verfassungswidrig, weil es keine Verfassungsgrundlage dazu gebe (https://www.bj.admin.ch/dam/bj/de/data/publiservice/publikationen/berichte-gutachten/gutachten/2024-05-27-analyse-staatsvertragsreferendum.pdf.download.pdf/2024-05-27-analyse-staatsvertragsreferendum-d.pdf). Es gibt aber durchaus auch Staatsrechtler, welche die Unterstellung unter das obligatorische Referendum für gerechtfertigt halten (s. NZZ, 26. 6. 2024, Der grosse Streit um das Ständemehr beim EU-Vertrag).

EU-Befürworter, sonst nicht für ihrer Zimperlichkeit bezüglich Demokratie bekannt, werfen sich plötzlich mit dem Prinzip des gleichen Stimmgewichtes für alle mächtig ins Zeug. Paul Rechsteiner, ehemaliger SGB-Präsident, und St. Galler SP-Ständerat, wirbt gegen das obligatorische Referendum mit dem Slogan, die Schweiz sei kein Ständestaat (WoZ, 08.08.2024). Das ist eine ziemlich Keule, stellt das Konzept des Ständestaates ein faschistisches, antidemokratische Konzept aus dem 20. Jahrhundert dar. Im Rückgriff auf die vormoderne Ständeordnung strebten diverse antiliberale Theoretiker und antidemokratische Regimes die „ständische“, d. h. auf Gruppenzugehörigkeit basierende korporatistische, Neuordnung der zeitgenössischen Staaten und Gesellschaften und die Abschaffung des Parteienpluralismus an. Durch die Anwendung des obligatorischen Referendums würde die Schweiz aber kaum zum Ständestaat.

Die Diskussion wurde durch das Auftreten von Kompass/Europa neu befeuert, die bekanntlich eine Volksinitiative angestossen hat, um das obligatorische Referendum zu erzwingen. Cédric Wermuth, Co-Präsident der SP Schweiz, grub sofort die Nationalismuskeule aus. Was am vorgeschlagenen Text von Kompass/Europa nationalistisch sein soll, ist allerdings schleierhaft.

Nüchtern betrachtet ist das Doppelmehr ein qualifiziertes Mehr für Verfassungsänderungen. Die meisten Staaten führen in ihren Verfassungen, allerdings für ihre Parlamente und nicht für Volksentscheidungen, entsprechende Bestimmungen auf (z.B. 2/3-Mehrheit für Verfassungsänderungen). Qualifizierte Mehre zeichnen sich dadurch aus, dass sie für die Erhaltung des Status Quo einer Minderheit ein stärkeres Gewicht zuschreiben. Dies ist zum Schutz der Verfassung gegen knappe Mehrheiten und politische Modewellen durchaus angemessen. Das Doppelmehr in der Schweiz stellt dabei ein variables qualifiziertes Mehr dar. Je nach Vorlage sind unterschiedliche Volksmehre nötig, um das Ständemehr zu erreichen. Man kann sicher diskutieren, ob das vorliegende qualifizierte Mehr angemessen ist. Man könnte z.B. auch vorschlagen, dass 53% der Männer und 53% der Frauen einer Verfassungsänderung zustimmen müssten. Allerdings sind solche Diskussionen vermutlich nicht besonders zielführend, da die Mehrheit der Kantone einer Abschaffung des Ständemehrs kaum zustimmen werden.

Die Frage, die sich bezüglich des obligatorischen Referendums und des Rahmenvertrages 2 stellt, ist demnach, wie wichtig dieser ist und ob er von seinem Gewicht her mit Verfassungsartikeln zu vergleichen ist. Betrachtet man den inhaltlichen Umfang des Rahmenvertrages 2, ist das entsprechende Gewicht wohl gegeben. Die heftigen Reaktionen auf die Bestrebungen, ein obligatorische Referendum abzuhalten, unterstreichen dies! November 2024 (pr).

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