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Kurzinfos März 05

Die EU und Schweiz unterstützt Wolfowitz als Weltbank-Präsidenten

Vertreter der 25 EU-Mitglieder, der Schweiz und Norwegens haben am Mittwoch in Brüssel den Kandidaten für die Präsidentschaft der Weltbank, den bisherigen US- Vizeverteidigungsminister und mutmasslichen Kriegsverbrecher Paul Wolfowitz, zu einem informellen Meinungsaustausch empfangen. Trotz der zuvor von manchen europäischen Politikern und von Entwicklungsorganisationen geäusserten Kritik an der Kandidatur bestätigte sich, dass die für Donnerstag vorgesehene Wahl des Amerikaners nicht gefährdet sein dürfte.

Sie gehe davon aus, dass Wolfowitz die europäische und die deutsche Unterstützung haben werde, sagte die deutsche Entwicklungshilfeministerin Wieczorek-Zeul nach dem Treffen vor Journalisten. Der amtierende EU-Rats-Präsident, der luxemburgische Premier Juncker, bezeichnete Wolfowitz vor den Medien bereits als "kommenden (incoming) Weltbank-Präsidentem". Bundesrat Deiss sagte, er habe ein «sehr gutes Gefühl». Wichtig sei für ihn Wolfowitz' Bekenntnis zum Multilateralismus sowie zur Zusammenarbeit mit allen Weltbank-Mitgliedern und den NGO gewesen. Er werde nun den Bundesrat informieren, denke aber, dass die Schweiz die Kandidatur unterstützen werde.

Nach Angaben der luxemburgischen EU-Präsidentschaft haben die "Europäer" auch ihren Wunsch nach einer besseren europäischen Vertretung in den Führungsgremien der Weltbank vorgebracht. Wolfowitz sagte auf eine Journalistenfrage nach einem EU-Vizepräsidenten lediglich, es sei sehr wichtig, dass sich im höheren Management die Tatsache spiegle, dass die Weltbank eine multinationale Institution sei und die EU die grösste Gebergruppe bildeten. Dieses Management müsse aber auch «die ganze Vielfalt der Geber und Empfanger» abbilden. NZZ, 31. März, 2005, S. 19.



EU-Einigung zur Reform des Stabilitätspakts

Nach 12-stündigem Ringen haben die EU- Finanzminister in der Nacht auf den 21. März einmütig eine politische Einigung zur Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts erzielt. Diese ist in einem 19-seitigen Bericht an die Staats- und Regierungschefs mit den drei Teilen "Verbesserung der Governance", "Stärkung des präventiven Arms" und "Verbesserung der Umsetzung des Verfahrens bei einem übermässigen Defizit" festgehalten. Am umstrittensten war der dritte Teil. Bestätigt werden darin die Referenzwerte von 3% des Bruttoinlandprodukts (BIP) für das Haushaltsdefizit und 60% für die Verschuldung als Anker für die Überwachung der finanzpolitischen Entwicklung in den Mitgliedstaaten. Bei deren Überschreitung wird die EU-Kommission in jedem Fall einen Bericht erstellen.

Danach aber wird eine Reihe von Lockerungen gegenüber dem bisherigen Pakt eingebaut. Erstens werden die Ausnahmen grosszügiger definiert: Bleibt bis jetzt eine temporäre, geringe Überschreitung der 3% in der Regel nur bei aussergewöhnlichen Ereignissen wie Naturkatastrophen oder bei einem BIP-Einbruch um mindestens 2% pro Jahr ohne Folgen, gilt neu bereits ein Negativwachstum oder eine langwierige Periode mit - gemessen am Potenzialwachstum - sehr geringem Wachstum als "Entschuldigungsgrund". Zweitens werden die "sonstigen einschlägigen Faktoren", die laut EG-Vertrag bei der Beurteilung eines Defizits zu berücksichtigen sind, näher erläutert: Neben Entwicklungen der mittelfristigen Wirtschafts- und Haushaltslage sollen alle anderen vom betroffenen Staat vorgebrachten Faktoren geprüft werden. Speziell genannt werden Anstrengungen zur Erhöhung oder zur Erhaltung eines hohen Niveaus der finanziellen Beiträge "zur Förderung internationaler Solidarität und zur Erreichung europäischer Politikziele, vor allem der Vereinigung Europas, falls sie einen nachteiligen Einfluss auf das Wachstum und die Haushaltslast eines Mitgliedstaats haben. Denkbar ist damit die Berücksichtigung von hohen Nettobeiträgen in das EU-Budget und Kosten der deutschen Einheit (deutsche Forderungen) sowie von Entwicklungshilfe- und Verteidigungsausgaben (französische Anliegen). Die Berücksichtigung solcher Faktoren durch die EU-Kommission und den Ministerrat kann im konkreten Fall dazu führen, dass eine Überschreitung der 3% nicht als "übermässiges Defizit" qualifiziert wird und folgenlos bleibt. Allerdings muss sie "vorübergehend" sein und das Defizit nahe am Referenzwert bleiben.

Eine Sonderrolle spielt auf Antrag osteuropäischer EU-Staaten die Einführung mehrsäuliger Pensionssysteme: In den ersten fünf Jahren (bzw. fünf Jahre nach 2004, wenn der Wechsel bereits erfolgt ist) werden die Nettokosten einer solchen Reform sogar bei der Einstellung eines Defizitverfahrens degressiv berücksichtigt. Damit könnte ein Beitritt zur Euro-Zone gegebenenfalls trotz einer geringen Überschreitung der 3% erfolgen.

Zwar sollen die 3% im Regelfall auch künftig im Jahr nach Feststellung eines "übermässigen Defizits" wieder eingehalten werden. Die erwähnten "Faktoren" können aber auch hier herangezogen werden und als "besondere Umstände" die Gewährung eines zusätzlichen Jahres rechtfertigen. In jedem Fall aber soll ein Defizitsünder den Fehlbetrag strukturell (um Konjunktureinflüsse bereinigt) um mindestens 0,5% des BIP pro Jahr reduzieren. Erfüllt er die EU-Empfehlungen für den Defizitabbau, verfehlt aber das Ziel infolge eines unerwartet geringen Wachstums, kann die Frist durch Wiederholung eines Verfahrensschritts und, damit ohne Näherrücken von Sanktionen verlängert werden. Hiervon könnte 2005 Deutschland profitieren. Durch all diese Änderungen wird die Sanktionsdrohung zwar nicht aufgehoben, aber doch stark relativiert. Eher vage erwähnt der Bericht ferner die Absicht, bei Staaten mit einer Verschuldung von über 60% den Schuldenabbau stärker zu überwachen.

Im Gegenzug zum milderen Umfang mit Defiziten, der den von Berlin angeführten "Weichmachern" weit entgegenkommt, sollen Konsolidierungsanstrengungen im Aufschwung Spielräume schaffen und eine prozyklische Politik vermeiden. Die Stärkung dieses präventiven Arms des Pakts ist aber bescheiden ausgefallen, stellenweise gleicht sie gar eher einer weiteren Lockerung. Das bisher einheitlich definierte mittelfristige Haushaltsziel wird länderweise differenziert: Auf struktureller Basis soll es zwischen einem Defizit von 1% des BIP für Staaten mit tiefer Verschuldung sowie hohem Wachstumspotenzial und einem Haushaltsausgleich bzw. einem Überschuss für Länder mit hohen Schulden sowie tiefem Potenzial liegen.

Wer das individuelle mittelfristige Ziel noch nicht erfüllt, soll es über den Konjunkturzyklus erreichen und das strukturelle Defizit um 0,5% des BIP pro Jahr abbauen. In guten Zeiten (bei einer Wachstumsrate über dem Potenzialwachstum) soll der Abbau höher sein, in schlechten Zeiten darf er bescheidener ausfallen, bei grösseren strukturellen Reformen sind Abweichungen möglich. Befolgt ein Staat diese Konsolidierungsanforderungen nicht, wird die Kommission Ratschläge bzw. nach Inkrafttreten der EU- Verfassung Frühwarnungen aussprechen. Die länderweise Differenzierung und die präzisierte Forderung nach einem Abbau von 0,5% pro Jahr gelten nur für Mitglieder der Euro-Zone und deren "Vorzimmer" (Wechselkursmechanismus II) und damit zum Beispiel nicht für die Briten.

Das Kapitel "Governance" enthält unter anderem Anmerkungen zur Verbesserung der Haushaltstatistiken und des Zusammenspiels der EU- Institutionen. Bestätigt werden die Rolle und das Initiativrecht der Kommission in der bestehenden, während der Debatte zeitweise von einzelnen Mitgliedstaaten angezweifelten Form. Die gesamte Reform muss am Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs vom Dienstag und Mittwoch bestätigt werden, wobei laut dem Vorsitzenden, dem Luxemburger Premier Juncker, keine lange Debatte zu erwarten ist. Danach müssen Teile der Reform durch Änderungen der einschlägigen Sekundärgesetzgebung formalisiert werden,

Erste Kommentare gingen weit auseinander. Während Juncker, die deutsche Regierung, EU-Kommissions-Präsident Barroso und die Sozialdemokraten im EU-Parlament (EP) sehr positiv reagierten, zeigte sich neben den Konservativen im EP vor allem die Europäische Zentralbank "ernsthaft besorgt". Aus Sicht der Kommission schafft die Reform einen neuen Konsens der Mitgliedstaaten, während die Anwendung des bisherigen Pakts von einigen blockiert worden sei. Nach der Beilegung des langen Streits um den Pakt hängt nun vieles von der Umsetzung seiner Reform ab; zumal der komplizierte Text grosse Interpretationsspielräume öffnet und stellenweise wenig klar formuliert ist. NZZ, 22. März 2005, p. 21.


Angst vor Sozialdumping: Attac Deutschland findet Dienstleistungsrichtlinie weiterhin gefährlich

Die geplante EU-Dienstleistungsrichtlinie soll überarbeitet werden. Das haben die EU-Regierungschefs im März 05 beschlossen. Die Entscheidung stößt in Deutschland überwiegend auf ein positives Echo. Es gehe von der Richtlinie aber immer noch ein erheblicher Privatisierungsdruck aus, sagte Stephan Linder vom Attac-Koordinierungskreis. Die Richtlinie bedrohe damit öffentliche Dienste wie Wasser- und Gesundheitsversorgung. Die EU-Kommission spreche ständig von notwendigen Änderungen, weigere sich aber beharrlich, die dafür notwendige Voraussetzung zu schaffen und den vorliegenden Richtlinienentwurf zurückzuziehen. Er äußerte die Vermutung, es solle im Vorfeld des französischen Referendums über die EU-Verfassung den Kritikern Wind aus den Segeln genommen werden. Deutsche Gewerkschafter und Arbeitgeber betonten, es müsse ein Wettlauf um niedrigere Standards verhindert werden.

Die Richtlinie soll dafür sorgen, auch im Dienstleistungsbereich einen einheitlichen Binnenmarkt zu schaffen. Bislang gelten für Dienstleistungen, ob Altenheime, Kinderbetreuung, Müllabfuhr oder Wasserversorger, die Bedingungen des Landes, in dem diese Dienstleistungen erbracht werden. Die EU-Kommission wollte einführen, dass für Anbieter von Dienstleistungen die Regeln ihres Herkunftslands gelten und die dortigen Behörden für die Kontrolle verantwortlich sein sollen.

Selbst wenn auf das heftig kritisierte "Herkunftslandprinzip" verzichtet werden sollte, hätte die Richtlinie viele negative Konsequenzen, warnte jedoch Attac-Sprecher Lindner. "Mit etwas Kosmetik werden sich die Menschen nicht zufrieden geben", sagte er. "Dieser Entwurf muss weg."

Der faktische Ausschreibungszwang für entgeltlich erbrachte Dienstleistungen (Art. 12) sowie das Verbot, Anforderungen an die Rechtsformen für Unternehmen zu stellen (Art. 15) bedrohe etwa die öffentliche Wasser- und Gesundheitsversorgung. "Hier droht die Privatisierung des Trinkwassers durch die Hintertür - mit allen bekannten negativen Folgen für Preise und Qualität", sagte Lindner.

Auch die rechtlichen und steuerlichen Vorteile für gemeinnützige Träger der Wohlfahrtspflege seien durch die sogenannte Bolkestein-Richtlinie bedroht. Nach deren Umsetzung würden Steuervorteile und ähnliche Begünstigungen für gemeinnützige Institutionen zukünftig ständig überprüft und in Frage gestellt. Lindners Ansicht nach geschehe dies nur, um diese Vorteile abzubauen. Solche Vorteile zählten in den Augen vieler profitorientierter Unternehmen zu der Rubrik "Handelshemnisse".

Weil der Richtlinienentwurf bestehende Regeln abbauen wolle und zudem hohe Hürden an neue Regeln stelle, greife er massiv in die Rechte von Kommunen, Ländern und Staaten ein. "Diesen Angriff auf Demokratie und Mitbestimmung müssen wir zurückweisen", sagte Lindner. (23. März 2005; http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php4?Nr=10741)


Rüge der Haltung des tschechischen Präsidenten

Prominente EU-Parlamentsmitglieder haben den tschechischen Präsidenten wegen seiner Haltung der EU-Verfassung gegenüber gerügt. Journalisten gegenüber (20 April) sagte der Vizepräsident des EU-Parlamentes Roca Vidal-Quadras (EPP-ED), die Äusserungen Klaus bezüglich der neuen EU-Verfassung seien irreführend und tendentiös. Der Sozialist Jo Leinen, Vorsitzender des Verfassungsausschusses, liess verlauten "Es ist bemerkenswert, dass Klaus der einzige Staatschef der EU ist, der sich so dezidiert gegen die Verfassung auspricht." Leinen drohte, der tschechische Präsident schade den Interessen seines Landes durch diese Haltung. "Die tschechische Republik liegt im Herzen Europas und es wäre schade, wenn dieses Land in die Isolation und an die Peripherie Europas getrieben würde, wegen eines EUskeptikers und dessen Kampagne", meinte Leinen. Vaclav Klaus hatte betont, dass er zu 100% gegen die Verfassung sei und er hatte 10 Argumente gegen die EU-Verfassung präsentiert. Leinen hatte darauf hin jedem der Punkte in tschechischen Medien widersprochen. Der Pressesprecher von Klaus äusserte Bedenken bezüglich der Äusserungen der ranghohen Parlamentarier. "Wenn es das ist, was sie unter demokratischer Diskussion und dem Respekt anderer Meinungen verstehen, dann schaden diese Personen der EU selber am meisten". Zahradil, ein Parteifreund von Klaus und EU-Parlamentarier kommentiert die Affäre: "Es ist klar, dass unter den Befürworten der EU-Verfassung langsam Panik und Hysterie entsteht - sobald die Ratifizierung der Verassung nicht so leicht scheint wie zuerst angenommen." 20. April 2005, Lucia Kubosova, EUobserver.com


EU-Parlament beschliesst 8 Millionen Propagandamittel für EU-Verfassung. 16. März 2005EUobserver.com.


Britische Gewerkschaften gegen die EU-Verfassung: http://www.tuaeuc.org.uk/tuaeuc.pdf


Biometrik-Boom in der EU

Biometrische Eintrittsysteme in Schulcafeterias, Fingerabdruckscanner fürs Anlassen von Autos oder Gesichtserkennungssysteme auf Bussen, das könnte laut der EU-Kommission eines Tages die tägliche Realität der "Europäer" werden. Dies laut der Studie "Biometrie an den Grenzen: Beurteilung des Einflusses auf die Gesellschaft", welche durch die EU-Kommission am 30. März 05 publiziert wurde. Das Papier fordert von den EU-Entscheidungsträgern, sich auf den künftigen Biometrieboom im Alltag vorzubereiten, um die Herausforderungen und die möglichen Gefahren für den Datenschutz und die Privatsphäre der Menschen rechtzeitig in Griff zu bekommen. Das futuristische Szenaria, das in der Studie skizziert wird, sieht für 2015 eine intensive Nutzung von biometrischen Techniken in Geschäftsbeziehungen, Zutritt zu Firmengebäuden, Gesundheitssystem (Identitätsprüfung, Gesundheitsregister) und Sicherheitsbereichen (Grenzkontrolle) voraus. Die Studie bedauert, dass die Biometrie-Industrie im Augenblick von den USA dominiert werde, "aber der europäische Anteil wachse schnell, besonders bei den Banken." 30. März 2005 Lucia Kubosova, EUoberver.com


Monsanto verliert Weizen-Patent für Nap Hai

Das im Mai 2003 erteilte Patent auf Eigenschaften der indischen Weizensorte "Nap Hai" ist vom Europäischen Patentamt (EPA) für ungültig erklärt worden. Damit gibt sie dem Einspruch der Initiative "Kein Patent auf Leben", unterstützt vom Umweltinstitut München, Recht. Dem Einspruch hatten sich die große indische Bauernorganisation Bharat Krishak Samaj und der Dachverband der europäischen Landwirte COPA angeschlossen. In den USA, Australien und Japan gilt das Patent allerdings weiterhin. Für seine angebliche Erfindung bediente sich Monsanto beim Saatgut indischer Bauern. Das Patent stelle für diese eine Bedrohung dar, so das Umweltinstitut: Monsanto könnte seine Rechte über das Patentübereinkommen (Patent Cooperation Treaty) auf Indien ausdehnen und Lizenzgebühren von indischen Bauern ver- langen, die Weizen mit den genetischen Eigenschaften der patentierten Sorte anbauen - dies betrifft nahezu alle indischen Landsorten. Der Vorwurf der Biopiraterie erwies sich damit als gerechtfertigt

Am 4. Oktober 2004 hatte das EPA schon dem Einspruch von Bauernverbänden und Organisationen gegen das Patent EP 445 929 stattgegeben. Da das EPA ein einmal erteiltes Patent nicht von sich aus wieder zurücknehmen kann, kann es eigenständig keine Fehler korrigieren. Es kann aber auf Klagen reagieren. Die Rolle der Kläger übernehmen nun erfolgreich Bauernverbände und Nichtregierungsorganisationen, um die Rechte von Bauern und Verbrauchern in Europa und in Entwicklungsländern zu vertreten. DNR EU-Rundschreiben, März 2005, S.


EU-Parlaments-Ausschuss-Vize: EU hat Verkehrswende aufgegeben

In einem Interview Ende Februar 05 mit dem Stellvertretenden Vorsitzenden des Ver- kehrsausschusses im EU-Parlament, Gilles Savary, hat dieser seine Frustration über die EU-Verkehrspolitik zum Ausdruck gebracht. Europas großes Projekt, den Verkehr und Transport langfristig nachhaltig zu machen, sei einfach aufgegeben worden, warnte Savary und die EU setze wieder voll auf den Straßenverkehr. Der französische Sozialist kritisierte gegenüber Euractiv, dass die 2001 angekündigte große Verkehrswende ein Wunder sei, auf das man immer noch vergeblich warte. "Allem, was im Weißbuch [der EU-Kommission über Verkehr] stand - einer beachtenswerten und mutigen Analyse - werde nun widersprochen. Die Dynamik heute konzentriert sich im Wesentlichen auf den Straßenverkehr", so der Verkehrsausschuss-Vize.

Die Lkw-Maut für die Straßenbenutzung (Eurovignette) finde keinen Abschluss, weil die Regierungen uneins seien, wie das eingenommene Geld ausgegeben werden soll. Das ursprüngliche Ziel, damit verkehrspolitische Alternativen zu finanzieren, sei während der ermüdenden Debatte einfach vergessen worden. Heute sei die Straßenbenutzungsgebühr nur noch zur Finanzierung von neuen Straßen da.

Befragt zur laufenden Eisenbahnliberalisierung, äußerte sich Savary ähnlich pessimistisch: "Ich habe den Eindruck komplett manipuliert zu werden". Die Liberalisierung werden seiner Meinung dazu führen, dass kleine Unternehmen von der Deutschen Bahn oder der französischen SN CF übernommen werden - mit fatalen Konsequenzen für die Arbeitnehmer/innen. Quelle: www.euractiv.com/ Article?tcmuri=tcm:31-135904- 16&type=News (März 2005).


Kleine Bio-Imker leiden unter hohen

Die Auflagen, die etwa ein Klein-Imker zu erfüllen hat, um auf seinen Honig das Bio-Siegel kleben zu dürfen, sind so hoch, dass sich die Bio-Imkerei für Kleinmengen nicht mehr rechnet. So ein Betrieb ist nach der EU-Öko-Verordnung "nicht mehr in einem vertretbaren Kosten- und Zeitaufwand als Biobetrieb zertifizierbar", heißt es in einem Papier des Kontrollvereins ökologischer Landbau in Karlsruhe. "Die EG-Öko-Verordnung erschwert den Bio-Betrieben, die dem Leitbild des Öko-Landbaus und der Verbrauchererwartungbesonders gut entsprechen, das Überleben. EU-DNR-Rundschreiben, März 2005, S. 19.


USA: Dynamisch-starke EU unverzichtbarer Partner

Günter Verheugen, der für Unternehmen und Industrie zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission und deutscher Sozialdemokrat, und der US-Handelsminister Arios Gutierrez haben sich Mitte Februar über die Förderung des Wirtschaftswachstums und Maßnahmen zur weiteren Flexibilisierung und Innovation der europäischen und amerikanischen Volkswirtschaften verständigt. Sie erörterten die Rolle von Industrie und Unternehmertum und des TransAtlantic Business Dialogue (TABD) bei der Festigung der Beziehungen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten. Beide teilten die Ausfassung, dass "die Regierungen die Rahmenbedingungen schaffen müssen, unter denen die Wirtschaft für Wachstum und Beschäftigung sorgen kann". Außerdem wollen sie in Zukunft noch stärker auf die Empfehlungen des TABD hören, der einen transatlantischen Markt ohne Grenzen vorantreiben möchte. Umwelt- und Sozialpolitik bzw. die Auswirkungen weiterer Handelsliberalisierungen auf die europäischen und US-amerikanischen Bürger/innen wurden nicht ernsthaft angesprochen. (ng) EU-DNR-Rundschreiben, März 2005, S. 5 (Quelle: http://europa.eu.int/rapid (Reference IP/O5/180)).


Streit um Wachstumsraten

So tönt es offiziell seit Jahren: die Schweizer Wirtschaft habe ein Wachstumsproblem - über die letzten 20 Jahre sei das Wachstum des Bruttoinlandprodukts (BIP) eines der tiefsten der reichen Industrieländer gewesen. Das sagt das Volkswirtschaftsdepartement bei jeder Gelegenheit, das sagen auch viele Ökonomen. Anders sagt es dagegen Ulrich Kohli, der Chefökonom der Nationalbank. Kohlis Hinweise auf Messprobleme sind schon länger bekannt, doch an einer Tagung von Avenir Suisse Anfangs März 05 hat er verblüfft: Über die letzten zwei Jahrzehnte habe das offizielle BIP das Schweizer Wachstum etwa um 1 bis 1,5 Prozentpunkte pro Jahr unterschätzt. Das bedeutet im besten Fall eine Verdoppelung des BIP-Wachstums. Laut Kohli setzt sich diese Schätzung aus vier Punkten zusammen:

- Zwei davon betreffen die Indizes zur Berechnung der Teuerung. Diese überschätzten die Teuerung (und unterschätzten damit das reale BIP) im Schnitt um total etwa 0,3 Prozentpunkte pro Jahr.

- Die Verbesserung der realenAustauschverhältnisse (heute kann die Schweiz mit einem gegebenen Exportvolumen dank höheren Exportpreisen bzw. stärkerem Franken mehr Importe kaufen als 1980) ist im BIP nicht berücksichtigt. Von 1980 bis 2003 macht dies im Schnitt 0,4 Prozentpunkte pro Jahr aus.

- Das BIP enthält die Schweizer Kapitaeinkommen aus Investitionen im Ausland nicht. Das Bruttosozialprodukt (BSP) enthält diese. In den letzten Jahren ist das BIP im Schnitt 0,5 Prozentpunkte pro Jahr stärker gewachsen als das BSP.

Diese These ist einigen Ökonomen in den falschen Hals geraten. Seco-Chefökonom Aymo Brunetti und der Basler Volkswirtschafter Frank Bodmer verweisen auf ihre eigenen Berechnungen: Demnach stehe die Schweiz bei allen diskutierten Messgrössen (BIP, BIP korrigiert um Exporteffekt, BSP) international am Schwanz. Ein Teil der Vermutungen Kohlis sind aber begründet: die Wirtschaft ist stärker gestiegen, als es das offizielle BIP glauben macht. Berner Bund, 5. März 2005.

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