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Kurzinfos November 2016

Einwanderung – Studie des Kantons Zürich

Bloss 20% der Erwerbstätigen, die seit 2007 in die Schweiz zugewandert sind, arbeiteten 2014 in einem Beruf, für den sich ein Fachkräftemangel nachweisen lässt. Bei den Grenzgängern waren gerade einmal 16,6% in «Mangelberufen» tätig. Die in der «NZZ am Sonntag» zitierte Analyse des Amtes für Wirtschaft und Arbeit (AWA) des Kantons Zürich ist brisant. Sie lässt nämlich den Schluss zu, dass ein Grossteil der seit 2007 zugewanderten Arbeitskräfte in Berufen tätig ist, in denen inländische Stellenbewerber durchaus vorhanden gewesen wären. Ob die entsprechenden Kandidaten aber auch tatsächlich auf eine ausgeschriebene Stelle gepasst hätten, darüber sagt die Erhebung nichts aus.

Aufgrund der neuen Erkenntnisse des Zürcher AWA stellt sich die Frage, ob der Verdrängungseffekt der bisherigen Einwanderung unterschätzt worden ist. Spielen möglicherweise auch die niedrigen Lohnkosten ausländischer Kandidaten eine Rolle – vor allem auch bei Tätigkeiten für Geringqualifizierte, für die sich nur wenige Inländer interessieren? In gewissen Branchen und Tätigkeiten wie dem Gastgewerbe, dem Bau oder dem Detailhandel geht eine hohe Einwanderung einher mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit. Auch in den Regionen Genfersee und Tessin, die einen hohen prozentualen Anteil an Grenzgängern aufweisen, liegt die Erwerbslosenquote über dem gesamtschweizerischen Durchschnitt. Unbestritten ist auch, dass die Arbeitslosenquote bei den Ausländern deutlich höher liegt als bei den Schweizern. Hierbei zeigt sich, dass die Verdrängung nicht zuletzt frühere Einwanderer beispielsweise aus dem ehemaligen Jugoslawien trifft, die durch neue Zuwanderer aus Polen, Deutschland oder Portugal teilweise aus dem Arbeitsmarkt verdrängt worden sind. NZZ, 25. November 2016, S. 9



Deutsche Wirtschaftsweisen und Personenfreizügigkeit

Für die fünf Wirtschaftsweisen, die die deutsche Regierung beraten, ist eines klar: Ein voller Zugang zum Binnenmarkt ohne volle Personenfreizügigkeit sollte Grossbritannien nicht erlaubt werden. Ein Entgegenkommen wäre eine Einladung an andere Länder für eine Extrawurst, was die Wirtschafts- und Währungsunion bedrohen würde, schreiben sie.

Doch was sagt die Volkswirtschaftslehre dazu? Die Personenfreizügigkeit ist besonders wichtig für Länder, die in einer Währungsunion sind. In ihr haben die Staaten nicht mehr die Möglichkeit, durch eine Tieferbewertung der eigenen Währung einen Schock abzufedern, da sie die Geldpolitik abgegeben haben. Die Wanderung der Arbeitnehmer ist nun eine Möglichkeit, einen Abschwung zu bewältigen, indem diese von Krisenländern in gesunde Staaten der Währungsunion ziehen.

Grossbritannien – wie auch die Schweiz – gehört jedoch nicht zur Euro-Zone. Freizügigkeit sei nicht unbedingt nötig, damit ein Land von den anderen drei Freiheiten – Austausch von Waren, Dienstleistungen und Kapital – profitieren könne, schrieben jüngst die Ökonomen Wilhelm Kohler und Gernot Müller (Uni Tübingen) in der «Süddeutschen Zeitung». Ja, man kann argumentieren, in einem vollständigen Binnenmarkt entfalle zuweilen der ökonomische Beweggrund zu wandern. Salopp gesagt: Entweder importiert man die Güter, oder es kommen die Menschen, die diese Waren herstellen. Vorteile haben Briten und die EU auch dann, wenn die ersten drei Freiheiten voll gelten, die Personenfreizügigkeit dagegen nur eingeschränkt. Die unnachgiebige Haltung europäischer Politiker mag zwar noch nachvollziehbar sein. Dass die Wirtschaftsweisen diese unkritisch übernehmen, hingegen nicht. Einer zwingenden ökonomischen Logik folgt die Verknüpfung jedenfalls nicht. NZZ, 3. November 2016, S. 36


Die Schweiz hofft auf Efta-Beitritt Grossbritanniens

Wie Bundespräsident Schneider-Ammann im Anschluss an das zweitägige Treffen der Efta-Minister im Club Suisse de la Presse Ende November 2016 in Genf erklärte, wäre die Schweiz an einem erneuten Beitritt Grossbritanniens zur Efta interessiert. Das Land gehörte der Organisation bereits zwischen 1960 und 1973 an. Falls ein entsprechendes Gesuch gestellt würde, wäre Bern offen für Verhandlungen. Das Interesse der Schweiz an einer Rückkehr Grossbritanniens in die Efta ist verständlich. Das Land ist der sechstgrösste Handelspartner der Schweiz. Wenn auch der Edelmetallhandel mitberücksichtigt wird, belegt London sogar Rang drei. Es muss deshalb alles Mögliche getan werden, damit der bisher bestehende Zugang zum britischen Markt für die Schweizer Wirtschaft erhalten bleibt.

Falls Grossbritannien sich nicht für einen erneuten Beitritt zur Efta entscheiden und sich stattdessen dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) anschliessen sollte, stünde die Schweiz aussen vor. In einem solchen Fall würden langwierige und komplizierte Verhandlungen anfallen, erklärte Schneider-Ammann. Er wollte allerdings nicht sagen, ob die Schweiz in einem solchen Fall versuchen würde, ein bilaterales Freihandelsabkommen mit Grossbritannien anzustreben. Heute sind die Beziehungen zwischen Grossbritannien und Norwegen, Island und Liechtenstein im Rahmen des EWR geregelt, jene zwischen London und Bern im Rahmen der bilateralen Abkommen mit der EU.

Neben der Schweiz sind auch Island und Liechtenstein an einem Beitritt Grossbritanniens zur Efta interessiert. Der Beitritt Grossbritanniens würde die Bedeutung der Efta erhöhen und die Verhandlungsposition der Ländergruppe dementsprechend stärken. Aus Rücksicht auf die Beziehungen zu Brüssel haben die beiden kleinen Länder ihre Positionen aber bisher nur zurückhaltend kommuniziert. Norwegen liegt dagegen weniger an einer Erweiterung der Efta. Ein Beitritt Londons würde die bisher dominierende Position Oslos schmälern.

Schneider-Ammann betonte allerdings, wie die Efta-Minister Norwegens, Islands und Liechtensteins auch, dass der Beitritt Grossbritanniens gegenwärtig noch nicht zur Diskussion stehe. Die britische Regierung habe noch in keiner Weise entschieden, wie sie ihre handelspolitischen Interessen nach dem Austritt aus der EU in Europa wahrnehmen wolle. London müsse in einer ersten Phase vorerst ausarbeiten, wie der Austritt aus der EU gestaltet werden solle. Dieser Prozess werde Zeit und viel Kapazitäten in Anspruch nehmen. Erst nach Abschluss der Austrittsverhandlungen werde Grossbritannien sich entscheiden, welcher Weg gegangen werden soll. Gegenwärtig gehe es für die Efta-Staaten deshalb vor allem darum, die Auswirkungen des Brexit zu evaluieren.

Neben den Beziehungen zu Grossbritannien standen bei dem zweitägigen Treffen in Genf die Entwicklung der Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen mit Indien und den Mercosur-Staaten im Zentrum. Wie Schneider-Ammann betonte, sind die Verhandlungen mit Indien wieder gut in Gang gekommen. Im Bereich des Schutzes des geistigen Eigentums, der für die Pharma-Industrie von zentraler Bedeutung ist, scheint es aber weiterhin einige wichtige Meinungsverschiedenheiten zu geben. Die Schweiz hofft allerdings dennoch, dass die Verhandlungen mit Delhi bis Ende nächsten Jahres abgeschlossen werden können. Die Verhandlungen mit den Mercosur-Staaten sollen Anfang nächsten Jahres formell aufgenommen werden. NZZ, 22. November 2016, S. 27


Das Volk soll mitreden dürfen

So einig sind sich Politiker selten. Ohne eine einzige Gegenstimme haben die Staatspolitischen Kommissionen von National- und Ständerat im November 2016 einen Beschluss gefasst, der Volk und Parlament mehr Mitspracherecht geben soll. Konkret geht es um die Kündigung von Staatsverträgen.

Der Bundesrat vertritt die Haltung, dass er solche Verträge kündigen kann, selbst ohne den expliziten Auftrag des Volkes. Denn das Ja des Volkes – oder des Parlaments – ermächtige den Bundesrat lediglich, ein Abkommen zu genehmigen, verpflichte ihn aber nicht dazu. Weil also die Regierung für die Ratifikation zuständig sei, könne sie auch alleine über die Kündigung entscheiden, so der Bundesrat. In diesem Sinne ist es lediglich der Grosszügigkeit der Regierung zu verdanken, wenn sie die Kündigung wichtiger Verträge den Stimmbürgern und Parlamentariern vorlegt.

Dieser Argumentation folgend, wäre es beispielsweise möglich, das Freizügigkeitsabkommen zu kündigen, ohne dass es dazu eine Abstimmung gäbe. Nun ist es politisch kaum vorstellbar, dass die Regierung einen wichtigen Vertrag kurzerhand alleine kündigt – verfassungskonform wäre es laut Bundesrat trotzdem. Die Parlamentarier teilen diese Meinung nicht. Wenn Volk oder Parlament ihre Zustimmung zu einem Vertrag geben müssten, so brauche es deren Zustimmung auch für die Kündigung desselben Vertrages oder für eine wichtige Änderung. Das wollen sie nun gesetzlich so festhalten. Laut Verfassungsrechtler Bernhard Ehrenzeller von der Universität St. Gallen ist es sinnvoll, die Zuständigkeiten in dieser umstrittenen Frage zu klären. Allerdings sei dies einfacher gesagt als getan: «Nicht jeder Vertrag, der dem fakultativen Referendum untersteht, ist politisch wichtig. Umgekehrt gibt es auch politisch wichtige Verträge, zu denen sich das Volk – und allenfalls sogar das Parlament – nicht äussern konnten. Entsprechend gäbe es auch bei einer Kündigung keine Mitsprache.»

Ohnehin sei der umgekehrte Fall viel interessanter: Wenn nämlich das Parlament einen Staatsvertrag kündigen will, der Bundesrat aber dagegen ist. «Solche Anträge gab es schon mehrmals, zum Beispiel bei Sozialversicherungsabkommen mit den Oststaaten.» Probleme gab es nur deshalb nicht, weil diese Anträge im Parlament keine Mehrheit fanden. Brauchte es also nicht auch eine Regelung für diesen Fall? Ehrenzeller verneint: «Der Konflikt zwischen Regierung und Parlament wäre in diesem Fall ohnehin gross. Dann wäre vielmehr eine politische Lösung gefragt.» NZZ, 19. November 2016, S. 16


Brüssel ruft zu Mehrausgaben auf

Italien, Portugal und Spanien laufen Gefahr, mit ihren bisherigen Budgetplänen für 2017 EU-Vorgaben für die nationale Haushaltpolitik zu verletzen. Dies hat die EU-Kommission am 16. November 2016 in den jährlichen «Herbstzeugnissen» für Euro-Staaten festgehalten und zur Einhaltung der Vorgaben aufgerufen. Insgesamt haben acht Staaten eine solche Warnung erhalten.

Italien dürfte zwar laut der Herbstprognose der Kommission mit einem nächstjährigen Staatsdefizit von 2,4% des Bruttoinlandprodukts (BIP) die Defizitlimite von 3% des BIP weiter einhalten; zudem nennt es allerlei Sonderfaktoren wie die Kosten für Flüchtlinge und für Schutzmassnahmen gegen künftige Erdbeben. Doch die Brüsseler Behörde verweist darauf, dass das strukturelle (um Konjunktur- und einmalige Einflüsse bereinigte) Defizit laut ihrer Einschätzung 2017 um 0,5% des BIP steige, statt zu sinken. Zudem wird die staatliche Bruttoverschuldung von rund 133% des BIP nicht zurückgehen. Wie im Fall Belgien (Schuldenquote: 107%) wird Brüssel nun näher prüfen, ob die Vorgaben zum Schuldenabbau verletzt werden oder nicht.

Die Kommission hat indessen bei aller Kritik darauf verzichtet, Italien oder einem anderen Land einen «besonders schwerwiegenden Verstoss» gegen die Vorgaben vorzuwerfen, was eine Zurückweisung des Budgetplans zur Überarbeitung zur Folge gehabt hätte. Dies erspart ihr einen offenen Konflikt zu einem heiklen Zeitpunkt: Der italienische Ministerpräsident Matteo Renzi stand vor dem politisch brisanten Referendum im Dezember, und er hatte in der Vergangenheit wiederholt mehr Flexibilität in der Haushaltpolitik gefordert.

Heikle Fälle sind auch Spanien und Portugal: Im Sommer hatten sie sich eine Verschärfung der laufenden EU-Defizitverfahren eingebrockt, weil sie die wiederholt verlängerten Fristen zur Senkung ihrer Defizite auf unter 3% des BIP verfehlt hatten. Damals hat die EU nach einigem Ringen auf die an sich mögliche Verhängung von Geldbussen verzichtet, aber mit der Einfrierung von Mittelzusagen aus den EU-Struktur- und Investitionsfonds gedroht.

Nun ist die Kommission aber zum Schluss gekommen, dass beide Staaten seit dem Sommer ausreichend Gegensteuer gegeben hätten. So dürfte Portugal die 3%-Grenze im laufenden Jahr wieder einhalten. Deshalb könnten die beiden Defizitverfahren «ruhen» und deshalb lege man auch keine Vorschläge zur Einfrierung von Strukturgeldern vor, sagte der für den Euro zuständige Vizepräsident der EU-Kommission, Valdis Dombrovskis, vor den Medien. Dass die Pläne beider Staaten für 2017 wie erwähnt in die «Risikokategorie» eingestuft worden sind, zeigt aber zugleich, dass es für eine endgültige Entwarnung wohl zu früh ist.

Etwas verbessert hat sich derweil die Einschätzung des notorischen Defizitsünders Frankreich. Dessen Defizit könnte laut der Kommissionsprognose 2017 trotz bescheidenen Anstrengungen endlich unter 3% des BIP sinken und damit die wiederholt verlängerte Frist einhalten.

Parallel zur Einschätzung der einzelnen nationalen Budgetpläne hat die Kommission mit einer Premiere aufgewartet: Sie hat erstmals eine Empfehlung für den finanzpolitischen Kurs des Euro-Raums abgegeben. Konkret fordert sie eine Lockerung um bis zu 0,5% des BIP, sprich: Die Euro-Staaten sollten insgesamt mehr Geld ausgeben, um zur Belebung der Wirtschaft und zur Auslastung der Produktionskapazitäten beizutragen. Dabei sollen sie der Lage angepasst vorgehen: Länder mit zu hohen Defiziten sollen zunächst den Defizitabbau weiter vorantreiben, jene hingegen, die die Haushaltsziele bereits übererfüllen, sollen den Spielraum zur Nachfrageankurbelung nutzen. Quantitative Vorgaben für die einzelnen Staaten machte die Kommission aber keine. NZZ, 17. November 2016, S. 29


Genehmigungs-System für Besucher des Schengenraums

Die meisten Europäer brauchen für Reisen in die USA kein Visum. Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 aber müssen sie im Internet eine kostenpflichtige Genehmigung (Esta) beantragen, um in die USA einreisen zu dürfen. Nun schlägt die EU-Kommission ein ähnliches System für die Schengen-Zone vor. Der Erste Kommissions-Vizepräsident, Frans Timmermans, nannte am 16. November 2016 die Schaffung des Europäischen Reise-Informations- und Autorisierung-Systems (Etias) einen wichtigen Schritt, der eine Lücke in der Aussengrenze schliesse und die Sicherheit der „Europäer“ erhöhe.

Während die Behörden über Reisende aus visumspflichtigen Ländern viele Informationen erhalten, wissen sie im Voraus kaum etwas über Ausländer, die kein Visum benötigen. Dies soll sich mit Etias ändern: Wer visumsfrei nach Europa reisen will, soll etwa Angaben zu seiner beruflichen Situation machen und persönliche Daten liefern, die mit dem Schengener Informationssystem (SIS) und anderen Datenbanken abgeglichen werden. Fluggesellschaften sollen künftig beim Check-in überprüfen, ob die Passagiere eine Etias-Erlaubnis haben.

Erkennt das System ein Sicherheitsrisiko oder die Gefahr einer irregulären Migration, wird das Gesuch den Behörden des zuständigen EU-Staats zur vertieften Prüfung weitergeleitet. Für 95 Prozent der jährlich 30 bis 40 Millionen nicht visumspflichtigen Europareisenden soll das elektronische System aber innert Minuten grünes Licht geben. Timmermans lobte das System als einfach, schnell, billig und effizient. Der Reiseantrag könne im Internet in 10 Minuten ausgefüllt werden, die Bewilligung wäre dann fünf Jahre lang für eine unbegrenzte Zahl von Europa-Reisen gültig.

Mit 5 Euro halten sich auch die Kosten für einen Antrag in Grenzen. Die Gebühr soll die Betriebs-Kosten auf EU- und nationaler Ebene von jährlich 85 Millionen Euro decken. Zur Entwicklung bis 2020 fallen aber noch Investitionskosten von 212 Millionen Euro an. Angesiedelt werden soll das System zentral bei der neuen EU-Grenz- und Küstenwache, die aus der Grenzagentur Frontex hervorgegangen ist.

Auch die Schweiz als assoziierter Schengen-Staat müsste sich dem neuen System anschliessen, hat aber im Gesetzgebungsverfahren kein direktes Mitbestimmungsrecht. Bürger aus Ländern wie Irland, Zypern oder Bulgarien, die Mitglieder der EU, aber (noch) nicht von Schengen sind, müssten keine Einreise-Gesuche stellen. Grossbritannien aber wäre nach dem Brexit ein Drittstaat, weshalb Briten Reise-Anträge einreichen müssten, wenn keine andere Regelung getroffen wird. In den anstehenden Brexit-Verhandlungen mit London ist das ETIAS daher auch ein Pfand in den Händen der EU.

Aus Grossbritannien ist bereits Kritik an den Brüsseler Plänen laut geworden. Insgesamt aber hat das Gesetzesprojekt im Rat der EU-Staaten und im Europaparlament gute Erfolgsaussichten. Zwar wirft die Schaffung immer neuer Datenbanken aus datenschutzrechtlicher Warte auch Fragen auf. Doch der Schutz der Aussengrenze ist einer der wenigen Politikbereiche in der Flüchtlingskrise, in dem die EU-Staaten am gleichen Strick ziehen und Handlungsfähigkeit demonstrieren können. NZZ, 17. November 2016, S. 5


Brüssel verteilt Noten auf dem Westbalkan

Wenn der Herbstregen einsetzt, werden auf dem Balkan Zeugnisse verteilt. Die Regierungen Albaniens, Bosnien-Herzegowinas, Kosovos, Mazedoniens, Montenegros und Serbiens erhielten in der ersten Novemberhälfte 2016 aus Brüssel die Zensuren, die Aufschluss über ihren Stand auf dem langen Weg der EU-Integration geben: Die Institutionen, die Gesetzgebung, Wirtschaftsreformen und die Aussenpolitik der Kandidaten wurden umfassend beurteilt. Bis 2014 hiessen die Zeugnisse «Fortschrittsberichte», heute nur noch «Berichte». Das ist nicht ohne Hintersinn, denn neben Fortschritten gibt es in manchen Bereichen auch Stagnation oder gar einen Rückschritt zu verzeichnen.

Alle Länder haben ungenügende Noten für die Justiz bekommen. In unterschiedlichem Mass werden Mängel bezüglich Effizienz, Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht konstatiert. Ähnlich schlecht kommen die staatlichen Verwaltungen weg, deren Reform nirgends recht vom Fleck kommt. Das hat damit zu tun, dass das Heer der Staatsangestellten eben nicht primär dem «Service public» verpflichtet ist, sondern den Regierungsparteien als Wählerreservoir dient. Die guten Noten sind dagegen länderspezifisch: Serbien wird wie Albanien für seine Rolle im regionalen Versöhnungsprozess gelobt, Bosnien überraschenderweise für Fortschritte bei der Kooperation zwischen Zentralstaat und Landesteilen. In Montenegro, hält die EU fest, seien die Oktoberwahlen regelkonform abgelaufen.

Nur schon das mässige öffentliche Interesse an der Zeugnisvergabe zeigt, dass dem EU-Beitritts-Prozess weniger Gewicht als früher beigemessen wird. Zwar bleiben alle Länder auf EU-Kurs, aber die politischen Eliten sind darauf bedacht, Reformen nur so weit voranzutreiben, dass sie ihre Macht nicht gefährden. Das gilt gerade für die Medienfreiheit, die in Ländern wie Mazedonien, Montenegro und Serbien stark eingeschränkt ist.

Die Unlust fast aller EU-Mitgliedsstaaten, die Erweiterung auf dem Balkan fortzusetzen, ist niemandem entgangen. Sie schafft Spielräume für Reform-Simulanten, aber auch für das Anbändeln mit Dritten wie Russland und der Türkei. Der ehemalige Primus, Mazedonien, ist heute ein Sorgenkind. Die jahrelange Blockadepolitik der Griechen wegen des Namensstreits führte zu einer verheerenden Neuorientierung.

Die Regierungsparteien, so der Bericht, hätten die Institutionen in Mazedonien gekapert, was insbesondere im Justizbereich schlimme Folgen hat. Nach Auffliegen eines riesigen Abhörskandals wurde auf Druck Brüssels (und Washingtons) eine Sonderstaatsanwaltschaft gebildet, deren Arm bis in die politische Elite reichen soll. Wahlen im Dezember sollen eine Stabilisierung des gespaltenen Landes herbeiführen. Positiv zu vermerken ist, dass die ethnischen Spannungen – eine Hauptsorge Brüssels – abgeklungen sind. Dies erstaunt nicht, denn die Kleptokratie ist inzwischen multiethnisch.

Montenegro führt seit 2012 Beitrittsgespräche mit der EU. Aber die Bilanz ist ernüchternd. Die Freiheit der Medien bleibt eingeschränkt. Für die Strafverfolgung in komplexen Korruptionsfällen fehlt es an Mitteln. Ebenfalls im hintern Mittelfeld der Brüsseler Gutachten bewegt sich Bosnien. Ein Problem sind die ausufernde Verwaltung und die ineffiziente Gerichtsbarkeit. Dagegen werden die Massnahmen zur Bekämpfung von Jihadisten gelobt.

Im Fall Kosovos hat die Polarisierung zwischen Regierung und Opposition zur Lahmlegung des Parlaments geführt. Auch habe der Kampf gegen hochrangige Korruption erst begonnen. Dagegen äussert sich der EU-Bericht optimistisch, dass die Hürden für eine Visa-Liberalisierung bald genommen würden.

Die beiden Klassenbesten sind Albanien und Serbien. Tirana wird für seine Justizreform gelobt und zum Fortfahren ermuntert. Positiv hervorgehoben werden auch die regionale Rolle Albaniens, die intensiveren Kontakte mit Belgrad und der mässigende Einfluss auf die Kosovaren in Pristina. Weniger gut steht es um die Korruptionsbekämpfung. Dafür ist die Medienfreiheit relativ gross. Die Kommission empfiehlt die baldige Aufnahme von Beitrittsverhandlungen.

Serbien befindet sich in der ungewohnten Rolle des Primus. Es hat seit 2014 vier Verhandlungskapitel eröffnet, wobei jene zur Justizreform und zum Verhältnis zu Kosovo als massgebend gelten. Die positive Beurteilung verdankt Belgrad weniger Reformen im Innern als dem konsequentem Festhalten an der regionalen Aussöhnung. Dazu kommen Fortschritte bei der makroökonomischen Stabilisierung. Garant dieses Kurses ist die dominierende Figur von Ministerpräsident Aleksandar Vucic. Die Machtkonzentration ist aber auch Ausdruck fehlender «checks and balances» im Institutionengefüge des Landes. NZZ, 16. November 2016, S. 6


Erasmus+: Übergangslösung bis Ende 2017

Ein Austauschsemester oder eine fachliche Weiterbildung in einem EU-Mitgliedstaat wird für Schweizer Lernende und Lehrende sowie für Fachleute zumindest bis Ende 2017 weiterhin möglich sein. Der Bundesrat hat Anfang September die Übergangslösung für die Beteiligung am europäischen Mobilitätsprogramm «Erasmus+» verlängert. Mit der Weiterführung der Übergangslösung sichert die Regierung interessierten Schweizerinnen und Schweizern die Teilnahme an den europäischen Mobilitäts- und Kooperationsprojekten für ein weiteres Jahr. Nachdem die Verhandlungen zum aktuellen Programm «Erasmus+» im Nachgang zur Abstimmung über die Initiative «Gegen Masseneinwanderung» sistiert worden waren, kann sich die Schweiz an «Erasmus+» nur noch als Drittstaat beteiligen.

Der Beginn der Teilnahme der Schweiz an den Bildungsprogrammen der EU geht auf die 1990er Jahre zurück, als die Schweiz während drei Jahren an Vorläufern von «Erasmus+» assoziiert war. Danach erfolgte die Teilnahme während rund 15 Jahren indirekt. Das Bildungsabkommen von 2010 erlaubte der Schweiz schliesslich zwischen 2011 und 2013 die vollständige Beteiligung an den Programmen «Lebenslanges Lernen» und «Jugend in Aktion».

Nebst der Unterstützung von Auslandsaufenthalten wird mit der Beteiligung auch die Vernetzung von Schulen, Ausbildungs- und Bildungsstätten gefördert. 2013 öffneten die Mobilitätsprogramme über 7000 jungen Schweizerinnen und Schweizern die Türe zu anderen europäischen Ländern.

Mit der Übergangslösung übernimmt die Schweiz die Finanzierung für sämtliche Aktivitäten von Schweizerinnen und Schweizern im europäischen Ausland und – im Gegensatz zu Programmländern – auch für die Teilnehmenden aus der EU, die für einen Studierendenaustausch, für ein Berufspraktikum oder für Zusammenarbeitsprojekte in die Schweiz reisen. Im Jahr 2016 konnten erstmals mehr als 10‘000 Austausche unterstützt werden.

Das Budget für 2017 beträgt rund 36 Mio. Franken. Die Verlängerung der Übergangslösung erlaubt es dem Bundesrat, für die langfristige Ausgestaltung der Förderung der internationalen Mobilität in der Bildung ab 2018 die Entwicklungen im Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU bis 2017 zu berücksichtigen. (suisseurope, Edition VI / 2016, November, www.eda.admin.ch/europa/suisseurope).


EU-Militärvisionen: Aufrüsten

Den Startschuss für einen neuen Aufrüstungsschub gibt die neue "EU-Globalstrategie" (1), die von den EU-Staats- und Regierungschefs beim EU-Gipfel Ende Juni 2016 beschlossen wurde. Zwei Kernbotschaften stechen ins Auge: "Europäisches Semester" für Aufrüstung In der EU-Globalstrategie heißt es: "In Bezug auf militärische Spitzenfähigkeiten braucht Europa alle zentralen Kapazitäten, um auf äußere Krisen zu reagieren und Europa sicher zu machen, also das gesamte Spektrum der Rüstungskapazitäten zu Land-, See, Luft und im Weltraum ... " Die Rüstungsindustrie darf sich also trotz klammer öffentlicher Budgets auf volle Auftragsbücher freuen: "Die EU wird die Zusammenarbeit in Verteidigungsangelegenheiten systematisch ermutigen und eine schlagkräftige europäische Rüstungsindustrie schaffen, die ausschlaggebend dafür ist, dass Europa eigenständig entscheiden und handeln kann.''

Da das EU-Establishment aber Angst hat, dass die Leute in den immer noch halbwegs demokratisch verfassten Mitgliedstaaten nicht so ohne weiteres weitere Aufrüstung akzeptieren, während bei Sozialem gekürzt wird, will die EU-Globalstrategie ein "Europäisches Semester" speziell für Aufrüstung einrichten. Ein anderes „Europäisches Semester" gibt es nämlich bereits jetzt: Es dient der EU-Kommission dazu, einen mit Sanktionen verbundenen Druck auf die EU-Staaten auszuüben, um eine harte Sparpolitik zu exekutieren. Damit diese Sparpolitik den Sozialbereich trifft und die Rüstungsetats verschont, dafür soll das von den EU-Staatschefs vorgeschlagene "Europäisches Semester" für Aufrüstung dienen.

Auch die Frage, wofür aufgerüstet werden soll, wird in diesem Strategiedokument klar beantwortet: Sicherstellung „offener Märkte“ und „offener Schifffahrtsrouten“, „Zugang zu natürlichen Rohstoffen“. Der „unsichtbaren Hand“ des Marktes soll die sichtbare Faust der EU-Militärmacht zur Seite gestellt werden. Neben dem Bekenntnis zu Freihandel im Allgemeinen wird ein besonderes Bekenntnis zu den transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP und CETA abgelegt. Militärisches Kerneuropa

Die EU-Globalstrategie drängt darauf, EU-Truppen rascher zum Einsatz bei globalen Militärmissionen zum Einsatz bringen zu können: Insbesondere gelte es, „die politischen, finanziellen und organisatorischen Hindernisse, die bislang den Einsatz der EU-Battlegroups verhindert haben, zu überwinden.“ Die bereits im EU-Lissabon-Vertrag angelegte Möglichkeit, ein militärisches Kerneuropa („Ständige Strukturierte Zusammenarbeit“) zu begründen, soll daher erstmals im Bereich der EU-Battlegroups in Form einer „verstärkten Zusammenarbeit“ ausprobiert werden. „Wenn sich das als erfolgreich erweist und des öfteren wiederholt wurde, könnte das zu einer Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit führen, die das Potential des Lissabon-Vertrags voll ausschöpft.“ Die Herausbildung eines solchen „Kerneuropas“ dient ebenfalls dazu, die Aufrüstungsambitionen der EU-Mitgliedstaaten zu beflügeln. Denn ein solches ,,Kerneuropa" würde wohl rasch den inneren Machtzirkel der EU bilden – nach dem Motto: Wer nicht brav rüstet bzw. nicht bereit ist, seine Soldatinnen ins Feuer zu schicken, hat nicht mehr viel mitzureden.

EU-Rüstungsfonds und Hauptquartier für globale Kriegseinsätze In dasselbe Horn stößt EU-Kommissionspräsident Jean Claude Juncker in seiner "Rede zur Lage, der EU" Mitte September 2016 (2), in der er die .Beschleunigung den EU-Militarisierung als Strategie zur „Überwindung der existentiellen Krise der EU“ propagiert: Jetzt sei „die Zeit gekommen“, um das militärische Kerneuropa („Ständige Strukturierte Zusammenarbeit“) aus der Taufe zu heben. Die EU Außengrenzen sollen in Zukunft von einer eigenen „EU-Grenz- und Küstenwache“ abgeschottet werden. Für globale Kriegseinsätze gelte es ein ständiges Hauptquartier einzurichten. Und die Gründung eines EU-Rüstungsfonds soll „unserer Forschung und Innovation einen kräftigen Schub verleihen“. Juncker martialisch: „Europa muss mehr Härte zeigen. Dies gilt vor allem in unserer Verteidigungspolitik. [ ... ] Europa kann es sich nicht mehr leisten, militärisch im Windschatten anderer Mächte zu segeln oder Frankreich in Mali allein zu lassen.“ Werkstatt-Blatt 3/2016, S. 3

Quellen:

(1) Gemeinsame Vision, gemeinsames Handeln: Ein stärkeres Europa. Eine Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union, Brüssel, 28. 06.2016

(2) Jean Claude Juncker, Rede zur Lage der Union, Brüssel 14.9.2016


Aufrüsten auf „Europäisch“

Von den europäischen Nato-Staaten investierten 2015 Grossbritannien, Polen, Griechenland und Estland mehr als die von der EU angepeilten 2 Prozent des Bruttoinlandprodukts in die Verteidigung. Die USA gaben im vergangenen Jahr mit rund 600 Milliarden Euro drei Mal so viel Geld für die Verteidigung aus wie alle 28 Mitgliedstaaten der EU zusammen.

EU-Kommissions-Präsident Jean-Claude Juncker hatte darum schon vor der Wahl Trumps betont, dass sich niemand um die Sicherheit Europas kümmere, wenn dies Europa nicht selber tue. Zwar kann die EU-Kommission die in der Verteidigungspolitik souveränen Mitgliedstaaten nicht direkt zur Erhöhung ihrer Rüstungsausgaben zwingen. Am 30. November 16 hat die Brüsseler Behörde aber einen Aktionsplan vorgelegt, der die Entwicklungsausgaben ankurbeln soll und neue Anreize setzen könnte, damit die EU-Mitglieder ihre Verteidigungsbudgets erhöhen.

Investitionen in die Forschung

Der Plan sieht diverse Massnahmen vor. So sollen Rüstungsunternehmen einen besseren Zugang zu Kapital erhalten – zum Beispiel über die Europäische Investitionsbank. Zudem soll es auf dem Rüstungsmarkt mehr Wettbewerb geben, was den Firmen die Teilnahme an grenzüberschreitenden Ausschreibungen erleichtern würde. Kernstück der Vorschläge ist aber ein Verteidigungsfonds, mit dem gleich zwei „rüstungspolitische Schwächen Europas“ angegangen werden. Zum einen beklagt man auch in der Nato schon seit langem, dass die Europäer im Vergleich zu den USA hohe Unterhalts- und vor allem hohe Personalkosten haben und zu wenig für Investitionen und Entwicklung übrig bleibt. Zum anderen führt der Unterhalt der 28 Armeen jedes einzelnen EU-Landes zu Doppelspurigkeiten. So gibt es in der EU 19 verschiedene gepanzerte Kampffahrzeuge – in den USA hingegen nur einen einzigen Typen.

Der Fonds steht auf zwei Beinen: Erstens will die EU direkt aus dem Brüsseler Haushalt mehr für die Forschung und Entwicklung „innovativer“ Verteidigungstechnologien (wie verschlüsselte Software, Elektronik oder Robotertechnik) bereitstellen. Bis 2020 sollen insgesamt 90 Millionen Euro aus der EU-Kasse in den Fonds fliessen, danach plant die EU ein überaus ambitioniertes Verteidigungs-Forschungsprogramm im Umfang von 500 Millionen Euro pro Jahr.

Sparen dank Kooperation

Über das zweite Bein des Fonds sollen EU-Staaten auf freiwilliger Basis und über ihre nationalen Budgets bestimmte Güter wie zum Beispiel Drohnen oder Helikopter gemeinsam beschaffen, womit dank Skaleneffekten die Stückkosten sinken. Es gehe darum, das vorhandene Geld besser zu nutzen, erklärte der für Wettbewerbsfähigkeit zuständige EU-Kommissar Jyrki Katainen vor den Medien. Derzeit investierten Mitgliedstaaten unabhängig voneinander in die gleichen Rüstungsgüter. Laut Schätzungen der EU gehen wegen des gegenwärtigen Mangels an Kooperation europaweit zwischen 25 und 100 Milliarden Euro pro Jahr verloren.

Wie viel Geld über den Fonds in die Beschaffung welcher Rüstungsgüter investiert würde, sollen die Mitgliedstaaten autonom entscheiden, und das erworbene Gerät bliebe in nationalem Besitz. Die EU hofft, dass sich aus den nationalen Budgets etwa 5 Milliarden Euro pro Jahr mobilisieren lassen. Damit dies nicht Wunschdenken bleibt, will die Kommission Anreize schaffen und schlägt beispielsweise eine weitere Ausnahme bei den Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts vor. Demnach würde die Kommission über den Verteidigungsfonds abgewickelte Investitionen bei der Berechnung der nationalen Haushaltsdefizite bis zu einem gewissen Masse nicht berücksichtigen – was wirtschaftlich angeschlagenen Staaten wie Italien oder Frankreich Investitionen erleichtern würde. Auch von der Ausgabe von EU-Verteidigungs-Anleihen ist die Rede, um einem Land die Teilnahme an einer Beschaffung zu ermöglichen, für die es kurzfristig keine Budgetkapazitäten hat. Die Anreize dürften in der nun anlaufenden politischen Diskussion nicht ganz unumstritten sein.

Der Fonds ist Teil eines breiteren Plans zur Schaffung einer Verteidigungsunion, der im Dezember am EU-Gipfel beschlossen werden soll. Hatte bereits das Brexit-Votum den Plänen Auftrieb gegeben, häufen sich seit der Wahl Trumps die Forderungen, Europa müsse strategische Unabhängigkeit erlangen, um nicht den Launen der amerikanischen Politik und eines unberechenbaren Präsidenten ausgeliefert zu sein.

«Keine EU-Armee»

Fest steht, dass hierzu eine massive Erhöhung der nationalen Rüstungsausgaben unausweichlich wäre – und der Verzicht auf Kooperation eine teure Illusion. Laut Experten wären die Effizienzgewinne bei einer militärischen Harmonisierung und gemeinsamen Rüstungsprogrammen noch weit grösser. Doch die politischen Hürden sind hoch, da nicht nur die Briten, die bis zu ihrem effektiven EU-Austritt mitbestimmen, eine zu enge Zusammenarbeit skeptisch betrachten, selbst wenn diese freiwillig bleibt. Die EU-Aussenbeauftragte Federica Mogherini bekräftigte daher, dass die EU weder eine europäische Armee plane noch Doppelspurigkeiten zur Nato schaffe. Aus Nato-Sicht entspricht der EU-Fonds, der die nationalen Ausgaben ankurbeln soll, genau den Hoffnungen, die das Bündnis in die neue Kooperation mit der EU setzt. NZZ, 29.11.2016.


Wie das Onlineprojekt LobbyFacts dem Lobbyismus Schranken setzen will

Brüssel ist dreifache Hauptstadt: von Belgien, der Europäischen Union und - des Lobbyismus. Zehntausende lnteressenvertreterlnnen, vor allem aus der Wirtschaft, ringen tagtäglich um die Beeinflussung von Entscheidungsprozessen auf EU-Ebene. ln den vergangenen 25 Jahren hat die Lobbyarbeit im Brüsseler Europaviertel deutlich zugenommen. Darüber informiert das Internetportal LobbyFacts.eu

VON ERIK WESSELIUS, CORPORATE EUROPE OBSERVATORY

Wer sich wann mit wem trifft, ist seit 2008 für die Öffentlichkeit durchaus überschaubarer geworden, weil die EU ihr Transparenzregister eingeführt hat. Sämtliche Organisationen sind seither dazu aufgefordert, Auskünfte über ihre Lobbyarbeit zu geben. Obwohl die Erfassung freiwillig ist, beteiligen sich immer mehr Interessengruppen. Nicht zuletzt, weil es für Lobbyistinnen ohne eine solche Eintragung in den vergangenen Jahren zunehmend schwieriger geworden ist, bei EU-Kommission und EU-Parlament ein und aus zu gehen. Auf der Website des EU-Transparenzregisters stehen aktuelle Informationen zu Lobbyaktivitäten zur Verfügung. Aber die Seite hat ein großes Manko: Länger zurückreichende Daten werden gelöscht.

Erweiterte Lobby-Datenbank mit Langzeiteffekt

Das Onlinerechercheprojekt LobbyFacts.eu steuert dagegen. Es wurde 2012 ins Leben gerufen und wird von der in Brüssel ansässigen Nichtregierungsorganisation Corporate Europe Observatory (CEO) und dem gemeinnützigen Verein LobbyControl betrieben. Beide Organisationen verfolgen das Ziel, Machtstrukturen aufzudecken und den privilegierten Zugang von einflussreichen Akteurinnen zur europäischen Politik zu beschränken. Anfang September dieses Jahres ist eine überarbeitete Version der Website online gegangen, die die Recherche noch einfacher macht. Eine Neuerung ist, dass in die Datenbank von LobbyFacts nicht mehr nur Angaben des Transparenzregisters eingespeist werden, sondern zusätzlich Informationen der EU-Kommission über Treffen von Mitarbeiterinnen mit Lobbyistinnen. Diese veröffentlicht die Kommission seit 2014. Eigentlich müssten diese Angaben von mehreren Hundert Internetseiten zusammengesucht werden. Eine mühsame Angelegenheit. Aber genau das tut Lobby Facts. Nutzerinnen der Seite können, indem sie auf verschiedene Such- und Filterfunktionen zurückgreifen, erfahren, welche Organisation das meiste Geld für Lobbyismus ausgibt, welcher EU-Akteur die meisten Interessenvertreter empfangt und umgekehrt, welche Organisation sich am häufigsten mit hochrangigen Mitarbeitern der Kommission trifft. Die Statistiken können nach Bedarf angepasst werden. Eine weitere Neuheit ist die zeitliche Komponente. LobbyFacts ermöglicht es jetzt nachzuvollziehen, wie sich die Lobbyarbeit von einzelnen Gruppen über die Jahre entwickelt hat. Das passiert mit Hilfe von gespeicherten Daten, die auf der offiziellen EU-Registerseite nicht mehr zugänglich sind. Damit einhergehend können Interessierte herausfinden, inwiefern sich Ausgaben für Lobbyaktivitäten oder die Anzahl von Lobbyistinnen bei den größten Firmen, Wirtschaftsverbänden und Unternehmensberatungen von 2012 bis heute gewandelt haben.

LobbyFacts veröffentlicht auch eigene Analysen zu Lobbypraktiken in der EU. So hat eine Studie kürzlich aufgedeckt, dass die Ausgaben der 50 Unternehmen, die nach eigenen Angaben das meiste Geld für ihre Brüsseler Lobbyarbeit aufwenden, in den vergangenen 4 Jahren um 40 Prozent angestiegen sind. 2012 lagen die Kosten bei rund 76 Millionen Euro, 2016 bei mehr als 106 Millionen Euro.

Die Autoindustrie ist ein interessantes Beispiel. Die Kosten für Lobbyarbeit wuchsen von 7,6 Millionen Euro im Jahr 2011 auf 20,2 Millionen Euro im Jahr 2014. Und das nicht ohne Grund: 2013 sind C02-Grenzwerte für Fahrzeuge eingeführt worden, 2014 Grenzwerte für Stickoxid sowie die Emissionsklasse Euro 6, 2015 schließlich Abgastests unter realen Bedingungen auf der Straße. Über die Jahre lässt sich zudem beobachten, dass eine zunehmende Anzahl von Akteurinnen des Automobilsektors im Transparenzregister auftaucht. Größere mediale Aufmerksamkeit und öffentlicher Druck, mehr Transparenz herzustellen, beeinflussen das Handeln der Autobauer. Finanz- und Energielobby besonders stark vertreten Mithilfe bestimmter Filterfunktionen kann man auf LobbyFacts auch den Einfluss einzelner Industriezweige auf Entscheidungsprozesse in der EU zu analysieren. CEO hat zu diesem Thema 2014 einen Bericht über Lobbyaktivitäten des Finanzsektors veröffentlicht. Darin heißt es, dass jährlich mehr als 120 Millionen Euro nach Brüssel gepumpt werden und mehr als 1.700 Lobbyistinnen allein im Finanzbereich beschäftigt sind. Nach der Finanz- und Wirtschaftskrise von 2008 überstieg die Zahl der Finanzlobbyistinnen in Brüssel die von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Gewerkschaften um mehr als das Siebenfache. Nach wie vor wendet die Finanzwirtschaft erhebliche Summen für ihre Lobbyarbeit bei der EU auf. Angaben zu Treffen mit Interessenvertreterlnnen, die der EU-Kommissar für Klima und Energie Miguel Arias Canete und der EU-Kommissar für die Energieunion Maros Sefcovic jeweils machten, förderten ein schockierendes Ungleichgewicht zutage. 80 Prozent aller Gespräche zwischen Dezember 2014 und Dezember 2015 führten beide Kommissare mit der Energieindustrie. Mit Abstand am häufigsten verkehrten sie mit Lobbyistlnnen, die die Nutzung fossiler Energieträger befürworten. Der bevorzugte Zugang der Energielobby spiegelt sich in den politischen Entscheidungen der Kommission wider, etwa im Vorhaben der auf fossile Brennstoffe setzenden Energieunion oder in der Abschwächung der EU-Klimaschutzziele. LobbyFacts beabsichtigt, diese Machtstrukturen zu enttarnen und einen politischen Raum zu schaffen, in dem wirklich effektive und unabhängige Entscheidungen auf Seiten der EU getroffen werden. Der Kampf gegen den Klimawandel darf nicht von den Interessen der Kohleindustrie abhängen. Das vergangene Jahrzehnt hat enorme Fortschritte verbuchen können, was die Verfügbarkeit von Informationen über Lobbyismus in der EU betrifft. So war es 2005 noch unmöglich herauszufinden, wer im Auftrag der Chemieindustrie versuchte, auf die Inhalte der EU-Chemikalien-Richtlinie (REACH) Einfluss zu nehmen. Damals existierte kein Transparenzregister. Interessengruppen gaben keine Informationen über ihre Kunden preis. Heutzutage haben Lobbyfirmen die Wahl. Entweder legen sie Informationen im Transparenzregister offen oder sie büßen den Dauerzugangspass zum EU-Parlament ein. Anhand der auf LobbyFacts.eu aufbereiteten Daten und Statistiken kann man sich über die Auftraggeberinnen von Lobbyfirmen informieren.

Reformbedarf und Bekenntnis zu transparenteren Verfahren Das bedeutet aber nicht, dass die Spielregeln der EU ausreichen, um Transparenz und demokratische Kontrolle zu sichern. Als Frans Timmermans, Vize-Präsident und EU-Kommissar für Rechtstaatlichkeit und Grundrechte, versuchte, das Transparenzregister umzugestalten, urteilte CEO: "Grundsätzlich ist der Vorstoß einer Neuausrichtung zu begrüßen. Doch die neuen Maßnahmen sind enttäuschend. Es ist noch ein weiter Weg hin zu einem verpflichtenden Register, das die Transparenz tatsächlich fördert."

Vor einigen Wochen brachte die belgische Tageszeitung De Standaard ans Licht, wie die Verpackungs- und Fast-Food-Industrie strengere Regeln zur Müllvermeidung abwenden wollte. Was auf den ersten Blick wie eine Initiative zur Abfallvermeidung erschien, stellte sich als eine in Brüssel ansässige Lobbygruppe heraus, die von Fast-Food-Unternehmen und der Verpackungsindustrie bezahlt wurde.

Zwar sind alle beteiligten Organisationen im Transparenzregister gelistet. Jedoch ist fragwürdig, inwiefern deren Angaben zu Lobbyausgaben korrekt sind. Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass die Eintragung im Transparenzregister der EU endlich rechtsverbindlich gemacht werden muss.

Mehr Transparenz ist wichtig. Erstens wird der Druck aufgezeigt, den Lobbyistinnen auf politische Entscheidungsträgerinnen ausüben. Das kann dabei helfen, dass Letztere mehr Meinungen anhören als nur solche der finanzstärksten Organisationen.

Zweitens kann mehr Transparenz auch dazu beitragen, Ungleichgewichte unter den Lobbygruppen zu identifizieren, etwa anband der Höhe der Ausgaben und der Größe der Belegschaft. Drittens kann Transparenz unethische und skrupellose · Lobbypraktiken vermindern. Deshalb ist größere Transparenz auf EU-Ebene entscheidend, damit politische Entscheidungen dem Interesse der Allgemeinheit und nicht mächtiger Einzelinteressen dienen. (umwelt aktuell, November 2016, S. 6-7, Übersetzung aus dem Englischen: Ann Wehmeyer) Erik Wesselius ist Mitbegründer von Corporate Europe Observatory und betreut die Datenbank und Website von Lobbyfacts. www.corporateeurope.org


Zulassung für Anbau weiterer Genpflanzen in EU geplant

Mitte Oktober 2016 schlug die EU-Kommission den Mitgliedstaaten vor, die Genehmigung von drei gentechnisch veränderten Maissorten zu verlängern. Es handelt sich um Mon810 (Monsanto), BT11 (Syngenta) und die Sorte 1507 (Dupont).

Die Abstimmungen im zuständigen Ausschuss verfehlten bisher jedes Mal die qualifizierte Mehrheit für oder gegen eine weitere Zulassung. Unterdessen unterstützt die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA in einer aktuellen Stellungnahme die Pläne der drei Konzerne, den Anbau von Genmais in der EU auszuweiten, wie das Institut für unabhängige Folgenabschätzung in der Biotechnologie Testbiotech mitteilte. 


Bisher darf in der EU nur eine Genmaissorte kommerziell gepflanzt werden. Monsanto, Sygenta und Dupont fordern eine Entscheidung, die es ihnen ermöglichen würde, 2017 das Saatgut für drei Genmaisvarianten zu verkaufen. Diese produzieren Insektengifte, zwei sind gegenüber Spritzmitteln resistent. 



Testbiotech befürchtet, dass neue Superunkräuter durch Kreuzungen entstehen könnten, wenn die EU-Kommission grünes Licht für den zusätzlichen Genmais gibt. Diese Gefahr sieht die EFSA hingegen nicht. Allerdings fehlen laut Testbiotech der Stellungnahme der Behörde Daten, die für die Risikoabschätzung entscheidend sind. 


Seit Langem fordern Kritiker, das Zulassungsverfahren für genmanipulierte Pflanzen in der EU zu reformieren. So sollten die Mitgliedstaaten schon mit einfacher Mehrheit der Kommission Entscheidungsvorgaben machen dürfen, und nicht erst mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit. Umwelt aktuell, November 2016, Quelle, DNR: Zulassung für Anbau weiterer Genpflanzen in EU geplant, Stellungnahme der EFSA: www.efsa.europa.eu/en/supporting/pub/1094e; EU-Register für Genplanzen: www.ec.europa.eu/food/dyna/gm_register/index_en.cfm, Testbiotech: www.testbiotech.org


Verbände analysieren Junckers Investitionsplan

Der WWF und vier weitere Verbände haben das Investmentpaket von Jean Claude Juncker analysiert und kritisiert. Es widerspreche der Vergabepraxis der europäischen Investitionsbank und den beschlossenen EU-Vorgaben, nach denen der Straßenbau nur in strukturschwachen europäischen Ländern subventioniert wird.

Die Hälfte des Geldes des Mitte September 2016 veröffentlichten Investmentpakets geht laut der Analyse der Verbände an Großbritannien, Italien und Frankreich. Die strukturschwachen Staaten profitierten am wenigsten. Wie es dazu kommen konnte, sei jedoch ein Rätsel, weil wegen der fehlenden Transparenz nichts nach außen gelangt sei. Ausgaben für Erneuerbare Energien, suche man im Investmentplan auch vergeblich, dagegen würden rund 68% in Flughäfen und Autobahnen investiert. Junkers Investitionsplan stehe völlig im Gegensatz zum Pariser Klimaabkommen. Umwelt aktuell, November 2016, Bereich der Umweltverbände: http://www.wwf.de/fileadmin/fm-wwf/Publikationen-PDF/The_best_laid_plans.pdf


EU veröffentlicht Fangquoten - Dorsch bleibt gefährdet

Die EU-Fischereiminister haben für 2017 die zulässigen Gesamtfangmengen (TACs) für die zehn wichtigsten Fischbestände in der Ostsee beschlossen. Für die Dorschbestände sollen die Fangquoten gesenkt werden: in der östlichen Ostsee um 25 Prozent, in der westlichen um 56 Prozent.

Darüber hinaus gelten Dorschfangbeschränkungen für Freizeitfischer. Andere kommerzielle Fischbestände wie Scholle, Hering, Lachs und Sprotte dürfen stärker befischt werden als in den vergangenen Jahren, da sich deren Bestände nach Angaben der zuständigen Behörden erholt haben. Ausnahmen sind Heringsbestände im Golf von Riga (minus 11 Prozent) und Lachsbestände im Finnischen Meerbusen (minus 20 Prozent).

Die Kommission hatte eine Senkung der Dorschfangquoten um 88 Prozent vorgeschlagen, der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) in seiner wissenschaftlichen Bestandsaufnahme für den Mehrjahresplan für die Ostsee sogar um 93 Prozent. Meeresschutzorganisationen wie OCEANA schätzen die Entscheidung des Ministerrates als ungenügend ein, um die Bestände des Dorsches langfristig zu schützen. Die Organisation hatte schon im Vorfeld gemahnt, dass es in leeren Meeren keine Fischereiwirtschaft geben könne (EU-News 31.08.2016), und fordert ein temporäres Dorschfangverbot. Dänemark und Deutschland hätten eine unrühmliche Rolle gespielt, um ihren Fischereiflotten die Fangrechte zusichern und trotz der Warnungen von ICES und Naturschutzorganisationen die Überfischung der Dorschbestände in der Ostsee fortzusetzen. Umwelt aktuell, November 2016, S. 27, Pressemitteilung Oceana: http://eu.oceana.org/en/press-center/press-releases/eu-fisheries-ministers-decision-baltic-cod-insufficient-save-stock


EU-„Schutzpatron des Sozialabbaus“

Die EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Mindestlöhne im Transportsektor ein, da diese „den Binnenmarkt und den freien Warenverkehr einschränken“. Die Gewerkschaft vida wehrt sich und bezeichnet die EU-Kommission als „Schutzpatron des Sozialabbaus“.

Im Transportgewerbe führt das EU-Binnenmarktregime zu besonders massivem Lohndumping. Schundlöhne von 400 Euro monatlich sind keine Seltenheit. Mit Hilfe des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes versucht Österreich kollektivvertragliche Mindestlöhne auch in dieser Branche durchzusetzen. Gegen diesen Versuch, dem Lohndumping im Transportgewerbe entgegenzutreten hat nun die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Denn: Mindestlöhne „schränken den Binnenmarkt und freien Warenverkehr ein“ (OÖN, 28.4.2017). Ähnliche Vertragsverletzungsverfahren wurden auch gegen Deutschland und Frankreich eingeleitet.

Die österreichische Gewerkschaft vida ist über diese Vorgehensweise der EU-Kommission empört. Vida-Fachsekretär Karl Delfs: „EU-Kommissionschef Juncker und Verkehrskommissarin Bulc scheinen sich in ihren Rollen als Schutzpatrone des Sozialabbaus in Europa offensichtlich recht wohl zu fühlen“ (ÖGB-Presseaussendung, OTS 28.4.2017). Die EU-Kommission und der EUGH haben in der Vergangenheit wiederholt gewerkschaftsfeindliche Entscheidungen gefällt, die sie mit dem „freien EU-Binnenmarkt“ begründeten. Insbesondere in den süd(ost-)europäischen Staaten haben die EU-Institutionen einen regelrechten Kahlschlag bei den Kollektivverträgen durchgesetzt.

Einmal mehr zeigt sich, dass die Beschwörung des „sozialen Europas“ substanzlos ist, wenn nicht der Ausstieg aus den neoliberalen EU-Verträgen thematisiert wird. Denn es sind genau diese Verträge, die zu Lohn- und Sozialdumping führen und die der EU-Kommission eine Machtfülle geben, durch die demokratische Entscheidungen von Parlamenten und gewerkschaftlich erkämpfte Kollektivverträge ausgehebelt werden können.

Die britische TransportarbeiterInnen-Gewerkschaft hat daraus die Konsequenzen gezogen und für den Brexit aufgerufen ("Vote leave!"). Es ist erfreulich, dass die Enttabuisierung des EU-Austritts mittlerweile auch in ATTAC-Kreisen diskutiert wird (sh. Beitrag der spanischen Aktivistin Cristina Asensi). Werkstatt-Rundbrief 11/2017 http://www.solidarwerkstatt.at/index.php?option=com_content&view=article&id=1701:schutzpatron-des-sozialabbaus&catid=63&Itemid=90

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