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Kurzinfos September 2024



EuGH öffnet Tür für Vorratsdatenspeicherung

Mit seinem Urteil von Ende April 2024 hat der Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Tür für die Vorratsdatenspeicherung weit aufgemacht. Das verdachtsunabhängige Protokollieren von IP-Adressen zur Verfolgung selbst minderschwerer Straftaten ohne Richtergenehmigung wurde von den Richtern in Straßburg für rechtlich zulässig erklärt.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 30.4.2024 erweitert den Spielraum für die Vorratsdatenspeicherung, also das anlasslose Sammeln und Speichern personenbezogener Daten. Ohne konkreten Verdacht auf strafbare Handlungen können bei Telekommunikationsvorgängen anfallende Verbindungsdaten vorsorglich aufbewahrt. Sie enthalten exakte Informationen, wer, wann, wo und wie lange mit wem kommuniziert hat. Auf dieser Basis erstellte Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile haben oft mehr Aussagekraft über das Leben von Menschen als die eigentlichen Inhalte ihrer Kommunikation.

Das Urteil beruht auf einem Fall, in dem in Frankreich Urheberrechtsverletzungen durch das illegale Teilen von Musik- und Filmdateien (Filesharing) begangen wurden. Zur Identifizierung der Straftäter griffen die zuständige französische Behörde auf Informationen aus der Vorratsdatenspeicherung zurück. Die Ermächtigung hierzu hatte zuvor die französische Regierung erteilt. Hiergegen reichten mehrere Bürgerrechtsorganisationen Beschwerde ein. Infolgedessen wandte sich der französische Staatsrat an den EuGH.

„Kopernikanische Wende“

Die ISPA, der Dachverband der österreichischen Internetwirtschaft, zeigt sich von der Entscheidung des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung alarmiert: „Der EuGH hat hier eine unerwartete und unverständliche Kehrtwende hingelegt“, sagt Stefan Ebenberger, der Generalsekretär der ISPA. „Nach mehreren Grundsatzurteilen, dass die anlasslose Speicherung von IP-Adressen einer Massenüberwachung gleichkommt und damit unzulässig ist, soll diese plötzlich doch grundrechtskonform sein.“ (1) Philipp Hacker, Professor für Recht und Ethik der digitalen Gesellschaft in Frankfurt (Oder) sieht in dem Richterspruch gar eine „kopernikanische Wende des EuGH im Bereich der Datenspeicherung". (2)

Militarisierung nach außen und innen

Diese „kopernikanische Wende“ erfolgt freilich nicht zufällig. Die Europäische Union sieht sich selbst auf eine „Quantensprung“ in Richtung militärische Supermacht. Diese Militarisierung nach außen wird zunehmend ergänzt durch die Militarisierung nach innen durch Ausbau des Überwachungsstaates. In Deutschland hat die „Zeitenwende“-Regierung das EUGH-Urteil gleich als Steilvorlage benutzt, einen neuen Vorstoß zur Vorratsdatenspeicherung zu lancieren. Die SPD-Fraktion spricht sich in einem Papier für eine "ergebnisoffene" Prüfung einer "verhältnismäßigen und den Vorgaben des EuGH entsprechenden" Speicherung von IP-Adressen aus (3).

Wir müssen die Demokratie nicht nur gegen die extreme Rechte, sondern auch gegen die Macht des Überwachungs-Industrie-Komplexes verteidigen, der die demokratischen Grund- und Freiheitsrechte immer mehr durch digitale Bespitzelung und Kontrolle aushöhlt. Herbst, 2024 Solidarwerkstatt Linz, rundbrief@solidarwerkstatt.at vom 29. September 2024

Quellen:

https://www.ispa.at/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-detailansicht/presseansicht/detail/2024-05-14/ispa-alarmiert-von-eugh-urteil-zur-vorratsdatenspeicherung

https://www.heise.de/news/Vorratsdatenspeicherung-Forscher-erkennen-kopernikanische-Wende-beim-EuGH-9708717.html

• Telepolis, 7.9.2024


Lobbyisten und rechtsextreme Verbindungen: Umstrittene Figuren unter den neuen EU-Kommissionskandidaten

Nach Ungewissheit und Verzögerungen hat die Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, die Liste der Kandidaten für die neue Kommission den Mitgliedern des EU-Parlaments bekannt gegeben. Corporate European Observary (CEO), eine Lobbykritische NGO, hat die Lebensläufe der designierten Kommissare geprüft und sind auf Fälle von Interessenkonflikten und rechtsextremen Verbindungen gestoßen, die Anlass zur Sorge geben.

Die EU-Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, wer die neuen Kommissare sind, die in ihrem Namen wichtige Entscheidungen treffen werden. Sie verdienen eine Kommission, die im Interesse der Menschen und der Umwelt in der EU handelt und nicht im Interesse europäischer Konzerne.

Maria Luís Albuquerque (Portugal) – Finanzdienstleistungen, Sparen und Investitionen. Unmittelbar nach ihrem Amt als Finanzministerin sprang sie auf den Zug des im Vereinigten Königreich ansässigen Schuldeneintreibers Arrow Global auf, der 300 Millionen Euro an uneinbringlichen Forderungen der [portugiesischen Finanzdienstleistungsgruppe] Banif abwickelte.

Jozef Síkela (Tschechische Republik) - Internationale Partnerschaften: Bei der Erste Group, einem der größten Finanzdienstleister in Mittel- und Osteuropa, war er für Corporate und Investment Banking, Fusionen und Übernahmen, Immobilienfinanzierung, Handelsfinanzierung, Finanzmärkte und makroökonomische Analysen zuständig.

Wopke Hoekstra (Niederlande) - Klima, Netto-Null und sauberes Wachstum: Er sah sich 2023 mit einer parlamentarischen Untersuchung konfrontiert, weil er angeblich die Öl- und Gasexploration in den Niederlanden zu seinem persönlichen finanziellen Vorteil gefördert hatte. Seine Karriere war von Interessenkonflikten geprägt, darunter seine Rolle als niederländischer Senator, während er mit McKinsey zusammenarbeitete, und er wurde in den Pandora Papers wegen Offshore-Geschäften genannt. Sein Widerstand gegen die finanzielle Unterstützung während der COVID-19 hat auch die Beziehungen zu südeuropäischen Politikern belastet und Bedenken hinsichtlich seiner mangelnden Solidarität geweckt.

Ekaterina Zaharieva (Bulgarien) - Startups, Forschung und Innovation: Im Jahr 2018 wurde sie von einem ehemaligen Mitarbeiter, der zum Whistleblower wurde, beschuldigt, einen „Bargeld-für-Pässe“-Betrug betrieben zu haben, bei dem sie Pässe an Ausländer verkaufte und ihnen visafreies Reisen in der Europäischen Union gewährte.

Marta Kos (Slowenien) – EU-Erweiterung: Sie arbeitet als Senior Adviser bei Kreab, einer der größten Lobbying-Beratungsfirmen für Großunternehmen. Zu den Firmenkunden von Kreab gehören Amazon, Google und BP, aber auch Banken und Chemieunternehmen. Sie ist auch mit Henri Getaz, dem Generalsekretär der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), verheiratet.

Rechtsextreme Zugehörigkeit:

Apostolos Tzitzikostas (Griechenland) - Nachhaltiger Verkehr und Tourismus: Nach seiner Wahl im Jahr 2013 lud er Vertreter der neonazistischen Partei Goldene Morgenröte zu einer jährlichen Parade ein und verglich die faschistische Partei mit der sozialistischen PASOK. Im Jahr 2016 verpasste er absichtlich die Unterzeichnung eines Abkommens zwischen Thessaloniki und dem UNHCR zur Verbesserung der Bedingungen für Asylsuchende.

Raffaele Fitto (Italien) - Kohäsion und Reformen: Im Laufe der Jahre hat Fitto die Partei gewechselt (und ist weiter nach rechts gerückt), bis er schließlich bei Melonis rechtsextremen Fratelli d’Italia (FdI) landete. Er war in mehrere Prozesse wegen Bestechung und Korruption verwickelt. Er wurde zu fünf Jahren Amtsenthebung und einem Jahr Haft verurteilt, später jedoch von allen Vorwürfen freigesprochen. Während seiner Amtszeit als Präsident der Region Apulien wurde Fitto außerdem beschuldigt, einen Leerverkauf der Handelsgesellschaft Cedis eingefädelt zu haben, wurde aber später freigesprochen.

Olivér Várhelyi (Ungarn) - Gesundheit und Tierschutz: Er ist in Brüssel umstritten, insbesondere wegen seiner Positionen zu Israel/Palästina, Serbien und Georgien. Der Mann von Orbán ist der derzeitige Kommissar für Nachbarschaft und Erweiterung. 17. September 2024, https://corporateeurope.org/en/2024/09/revolving-doors-and-far-right-ties


Draghi-Bericht

Der ehemalige EZB-Chef Mario Draghi wurde im Jahr 2023 von EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen gebeten, eine Studie darüber zu erstellen, wie die EU-Industrie ihre Vorteile auf der Weltbühne wiedererlangen kann. Der Bericht mit dem Titel „Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit“ fordert einen Freibrief für Militärausgaben. Er fordert, dass die Verteidigungsindustrie der EU keine Beschränkungen beim Zugang zu EU-Mitteln - 800 Milliarden Euro pro Jahr - haben sollte und dass Fusionen erlaubt werden sollten, um „nationale Champions“ zu schaffen. In einer 328-seitigen Analyse mit Empfehlungen unterstützt Draghi das langfristige Programm für die europäische Verteidigungsindustrie (EDIP), das die EU-Kommission im Frühjahr 24 vorgeschlagen hat, um die Industrie der EU für den Krieg fit zu machen. In dem Bericht heißt es: „Die verteidigungsindustrielle Basis der EU steht vor strukturellen Herausforderungen in Bezug auf Kapazität, Know-how und technologischen Vorsprung. Infolgedessen kann die EU nicht mit ihren globalen Konkurrenten Schritt halten“, vor allem im Bereich des Waffenhandels und der Kriegsführung. Der Bericht fordert Brüssel auf, Mittel freizugeben, indem es die Darlehenspolitik der EIB und die Regeln des EU-Rahmens für nachhaltige Finanzierungen so ändert, dass militärische Investitionen möglich sind.

Die wichtigste Empfehlung des Berichts lautet, dass die EU-Mitgliedstaaten einer gemeinsame Kreditaufnahme und einer gemeinsamen Verschuldung für gemeinsame militärische Infrastrukturen zustimmen müssen. Indem man die Mitgliedstaaten daran hindert, ein Veto gegen entsprechende Programme einzulegen, wird sichergestellt, dass der diese ordnungsgemäß finanziert werden und „ dass einzelne Mitglieder die Maßnahmen nicht verzögern oder verwässern“ können. Siehe Abbildung 4 Seite 168 für Empfehlungen zur „Verteidigung“. „Eurobonds“, gemeinsame Anleiheprogramme, wurden bisher von Ländern wie Irland unterstützt, stießen aber bei Ländern wie Deutschland auf Widerstand. Es ist jedoch unklar, wie sich die Blockierung von Vetos für solche Programme auswirken würde oder ob die EU-Verträge dafür geändert werden müssten. Dies würde ein Referendum in Irland erforderlich machen. Der Draghi-Bericht enthält zwar nur Empfehlungen, aber aus der Erfahrung mit früheren „Berichten“ wird die Kommission wahrscheinlich viel davon übernehmen, da sie perfekt zu den bereits bestehenden Plänen und Programmen passen, wie z.B. der Europäischen Strategie für die Verteidigungsindustrie (EDIS) und dem Europäischen Verteidigungsinvestitionsprogramm (EDIP). Es soll ein militärisch-industrieller Komplex der EU entstehen!

Kurz- und Langform des Berichtes unter: https://commission.europa.eu/topics/strengthening-european-competitiveness/eu-competitiveness-looking-ahead_en Peoples Movement, EU-critical News and Views, No.267: 11. September 2024.


Die EU und Agrarkonzerne

Im Sommer 24 erhielt die Fusion zwischen den beiden Agrarkonzernen Bunge, Kanadas größtem Getreideunternehmen, und Viterra trotz der Proteste der Landwirte und der steigenden Lebensmittelpreise grünes Licht von der EU-Kommission. Das Schicksal der Landwirte in der EU hat den Verlauf der EU-Politik stark beeinflusst: Die EU-Wahlen, die Positionierung der Europäischen Volkspartei (EVP) von Ursula von der Leyen gegen alles Nachhaltige und Grüne und gegen große Teile des EU-Green-Deals.

Bunge, COFCO, Cargill und Louis Dreyfuss: Sie kontrollieren 70 bis 90 Prozent des weltweiten Getreidehandels. Wie in der EU-Verordnung 139/2004 verankert, sollen sie den Wettbewerb im Binnenmarkt nicht einschränken. Es hat sich gezeigt, dass Megafusionen ebenso wie internationale Freihandelsabkommen tiefgreifende und langfristige Auswirkungen auf Verbraucher und Landwirte und deren Lebensgrundlage haben.

Kürzlich hat die Kommission einen Bericht veröffentlicht, in dem sie einräumt, dass die Marktkonzentration in den letzten 25 Jahren stark zugenommen hat. Dieser Deal ist in seinem Ausmaß im globalen Agrarsektor beispiellos und wird zu einer weiteren Beschleunigung der Konzentration auf Märkten führen, auf denen die wirtschaftliche Macht bereits sehr konzentriert ist.

Die Europäische Koordination Via Campesina, eine Dachorganisation, die kleine und mittlere europäische Landwirte vertritt, stellt fest, dass „die zunehmende Marktdominanz es ermöglichen wird, kleinere Wettbewerber, die derzeit auf dem EU-Markt tätig sind, auszuschalten, wodurch die Auswahlmöglichkeiten auf allen Ebenen der Wertschöpfungskette eingeschränkt werden“.

Lebensmittelhändler wie Bunge haben die Macht, die Preise von Lebensmitteln weltweit zu beeinflussen. Forscher erklärten dies in einer kürzlich veröffentlichten Studie als „Verkäuferinflation“. Da das Kartell über mehr interne Informationen über die globalen Agrarmärkte verfügt als die Staaten, wird es eine entscheidende Rolle bei der Finanzialisierung der Lebensmittelmärkte spielen.

Im Jahr 2022 ging etwa jeder zehnte Mensch hungrig zu Bett, und die absolute Zahl der Hungernden stieg um 40 Millionen Menschen. Nach Angaben der Vereinten Nationen waren die Hauptursachen für diesen Anstieg Konflikte, die damit verbundene Unterbrechung der globalen Lebensmittelversorgungsketten und Lebensmittelpreisschocks. Der gleiche Zeitraum war für die Agrarrohstoffhändler das profitabelste Jahr in ihrer Geschichte: 2021 stiegen die Nettogewinne aller fünf großen Agrarrohstoffhändler zwischen 75 und 260 Prozent.

Die zunehmende Marktkonzentration im Lebensmittelsektor wird die demokratische Einflussnahme weiter erschweren. Das Europäische Parlament hat bereits im Januar 2024 seine Besorgnis über die Konzentration in der Lebensmittelversorgungskette zum Ausdruck gebracht. Nach dem Abnicken der Fusion durch die EU-Kommission ist es an der Zeit zu handeln. Die Kampagne gegen TTIP war ein Erfolg. Man darf Big Agri und seinen Unterstützern in der EU nicht erlauben, dass wir an Kartelle gebunden werden, die unweigerlich nur mehr Elend und Verarmung schaffen, aber die Profite für einige wenige steigern. https://thepeoplesnews.home.blog/2024/09/11/the-eu-sides-with-agri-giants/ The People’s News, 11. September 2024.


Aufrüstung - mit 2,4 Billionen Dollar ein neuer Höhepunkt

Das schwedische Friedensforschungsinstitut SIPRI hat die militärischen Ausgaben für das Vorjahr publiziert. Mit fast 2,4 Billionen US-Dollar hat die Welt 2023 einen neuen Höhepunkt bei den Militärausgaben erreicht, ein realer Zuwachs um 6,8%. Militärausgaben 2023 (SIPRI)

USA: 36.7%
China: 12.9%
EU-Staaten: 11.4%
Russland: 5.3%
Übrige Nato-Staaten: 4.6%
Weitere westlich orientierte Staaten: 14.2%
Rest: 14.8%


Seit dem Überfall der NATO auf die BR Jugoslawien (1999) geht es mit den Militärausgaben nahezu ununterbrochen bergauf. Ein Krieg folgte auf den nächsten: Afghanistan, Irak, Libyen, Syrien, Ukraine, Gaza usw. Der Krieg in der Ukraine hinterlässt auch in den Aufrüstungsbudgets gewaltige Spuren: Das russische Militärbudget ist in den letzten beiden Jahren um 60% angewachsen (auf 126 Mrd. US-$), das ukrainische gar um 800% (auf 62 Mrd. US-$).

Spitzenreiter sind nach wie vor die USA mit einem Anteil von 36,7% der globalen Militärausgaben. Die Europäische Union befindet sich seit 2014 im Rüstungsrausch. Seit damals sind die Militärausgaben – inflationsbereinigt – um 42% gestiegen. Der „Strategische Kompass“ der EU, der 2022 verabschiedet wurde, soll dafür sorgen, dass es in dieser Tonart weitergeht. Real sind die Militäretats um 6,4% gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Deutschland hat sich endgültig vor Frankreich als Nummer 1 bei den Militärausgaben etabliert. Und Polen hat sich mit einem Plus von 75% (!) seit dem Jahr 2022 auf Platz 4 vorkatapultiert.

Die NATO-Staaten geben gemeinsam mehr als die Hälfte der weltweiten Militärausgaben aus, obwohl sie nur ein Zehntel der Weltbevölkerung stellen. Gemeinsam mit den eindeutig westlich orientierten Staaten kommen sie auf 67%. Auch die chinesischen Militärausgaben wachsen an und halten bei knapp 13% der weltweiten Militärausgaben (bei 17,5% der Weltbevölkerung).

Großer Krieg…

Joseph S. Nye, Professor für internationale Studien an der Universität Havard, schrieb 1990: „Eine der ältesten Verallgemeinerungen über die internationale Politik schreibt den Ausbruch von Kriegen Veränderungen im Kräfteverhältnis zwischen den führenden Nationen zu. Einige Politikwissenschaftler, die solche Theorien auf moderne Zeiten anwenden, glauben, dass eine Periode zunehmender Kriegshandlungen um 2000 bis 2023 erwartet werden könnte.“ Diese Prognose scheint sich schlafwandlerisch zu erfüllen. Und doch ist sie Unfug. Konkurrenzbeziehungen sind gesellschaftliche Verhältnisse und kein Naturgesetz. Manche sind freilich so durchdrungen von diesen Konkurrenzverhältnissen, dass ihnen ein großer Krieg unvermeidbar erscheint, weil für sie kooperative Beziehungen unvorstellbar sind.

… oder große Friedensbewegung

Ja, die Gefahr eines großen Krieges wächst, sie ist real, so wie das Leiden in der Ukraine, in Palästina und vielen anderen Kriegsschauplätzen real ist. Ebenso real aber ist auch, dass politische Ziele mit militärischen Mitteln nicht mehr durchgesetzt werden können. Die Amerikaner sind in Afghanistan und Irak genauso gescheitert, wie die Russen in der Ukraine und die Israelis in Gaza. Geopolitische und geoökonomische Rivalitäten werden immer mehr zum Hemmschuh jeglicher Entwicklung. Klimaschutz braucht Kooperation, die Erhaltung der Artenvielfalt braucht Kooperation, die Bekämpfung des Hungers braucht Kooperation. Konkurrenz (im großen Stil) ist zum Auslaufmodell geworden. Sie zu Ende gehen, wenn die menschliche Gesellschaft weiterleben soll. Diese Erkenntnis wächst, sie ist nicht mehr aufzuhalten. Sie muss in einer großen Friedensbewegung real werden. Werkstatt-Rundbrief 15/2024, rundbrief@solidarwerkstatt.at vom 8. September 2024


Gegen «eine EU-Passivmitgliedschaft» – in der Schweiz regt sich erneut Widerstand gegen ein Abkommen mit der EU-Kommission

Die Organisation Kompass Europa macht ihre Ankündigung wahr: Am Montag lanciert sie eine Volksinitiative, die ein institutionelles Abkommen mit der EU verhindern soll.

Die Organisation Kompass Europa bestand lange im Wesentlichen aus den Gründern der Partners Group: Alfred Gantner, Marcel Erni und Urs Wietlisbach. Die drei ehemaligen Goldman-Sachs-Banker haben es mit ihrem auf Private Equity spezialisierten Unternehmen zu einem Milliardenvermögen gebracht. Doch die drei Partner verbindet mehr als Finanzdienstleistungen. Sie sind der Überzeugung, dass sich die Schweiz nicht institutionell an die EU anbinden sollte. Man trete für eine weltoffene Aussenwirtschaftspolitik mit allen Handelspartnern ein – nicht nur mit den europäischen, heisst es im Manifest, das die Gruppe als Reaktion auf den mittlerweile Geschichte gewordenen Rahmenvertrag publiziert hat.

Eine Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz sei zwar erstrebenswert, heisst es weiter, aber die Zusammenarbeit müsse auf Augenhöhe stattfinden. Die demokratischen Strukturen der Schweiz, die völkerrechtliche Souveränität, die demokratischen Institutionen und die föderalistischen Strukturen dürften keinesfalls infrage gestellt werden. Das gelte insbesondere auch für die damit verbundenen Volksrechte.

Dynamische Rechtsübernahme mittels Verfassungsänderung verunmöglichen Ihre Skepsis gegenüber dem Rahmenvertrag hat die Organisation auch auf das neue Paket übertragen. Am Montag wird Kompass Europa in Bern eine Initiative mit dem Namen «Für eine direktdemokratische und wettbewerbsfähige Schweiz» lancieren. Ziel des geplanten Volksbegehrens: ein institutionelles Abkommen mit der EU unter den bekannten Bedingungen und eine «EU-Passivmitgliedschaft» zu verhindern. Zu diesem Zweck solle eine sachbereichsübergreifende dynamische Rechtsübernahme mittels Verfassungsänderung verunmöglicht werden.

Wie die Initiative konkret formuliert ist, geht aus der letzte Woche versandten Medieneinladung nicht hervor. Aber das Ziel ist klar: Zu einem institutionellen Abkommen mit der EU soll es unter den bekannten Rahmenbedingungen nicht kommen.

Offenbar hat die Organisation die vergangenen Monate gut genützt, denn sie ist grösser und breiter geworden. Neben den drei Partners-Group-Gründern und anderen Wirtschaftsvertretern engagieren sich neu auch Prominente aus Kultur, Sport und Wissenschaft bei Kompass Europa. Unter ihnen: Kurt Aeschbacher, Bernhard Russi und Dieter Meier.

Der Auftakt zum Initiativstart ist klug gewählt. Bis Ende Jahr wollen der Bundesrat und die EU eine Art Bilaterale III unter Dach und Fach bringen, und in der vergangenen Woche haben die Schweiz und die EU engagierte Verhandlungen geführt. Nach dem Abbruch im Mai 2021 hatte es eine Weile gedauert, bis es zu einer Wiederannäherung kam. Drei Jahre später verabschiedete der Bundesrat ein neues Verhandlungsmandat, und die Gespräche wurden wieder aufgenommen. Das neue Abkommen orientiert sich zwar am alten, enthält aber einige wesentliche Änderungen: Statt an einem Rahmenvertrag orientieren sich die Schweiz und die EU-Kommission an einem Paketansatz für die betroffenen Abkommen. Die im Rahmenvertrag verankerte «Super-Guillotineklausel», die dazu geführt hätte, dass bei der Kündigung eines Abkommens auch alle anderen unterstellten Verträge gekündigt worden wären, entfällt.

Neue Verhandlungen laufen besser als die alten

Das Paket umfasst auch neue Abkommen zu den Themen Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit. Zudem will der Bundesrat neu über die Zuwanderung reden. Konkret soll eine Ventilklausel ausgehandelt werden, die es der Schweiz erlaubt, die Zuwanderung zu drosseln, wenn die negativen Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Wirtschaft zu gross würden. Was der genaue der Stand der Verhandlungen ist, ist unbekannt. Offenbar wurden aber verschiedene Verbesserungen erreicht. So etwa im Bereich der Streitschlichtung. Sind sich die Schweiz und die EU uneins über die Umsetzung eines Vertrags oder weigert sich die Schweiz, etwas umzusetzen, das nach EU-Recht nötig wäre, haben beide Parteien die Möglichkeit, ein Schiedsgericht anzurufen. In letzter Instanz entscheidet dann der Europäische Gerichtshof (EuGH), ob EU-Recht verletzt wurde oder nicht. Ist dies der Fall, kann die EU die Schweiz nicht einfach abstrafen. Die Schweiz kann EU-Gesetze weiterhin ablehnen. Aber sie muss Gegenmassnahmen gewärtigen, und die müssen verhältnismässig sein. Ob sie das sind, entscheidet dann das Schiedsgericht, in dem beide Partner vertreten sind. Und das ohne Mitsprache des EuGH. Dies als Absicherung des kleineren Partners vor den «Nadelstichen» der EU. NZZ, 30. September 2024, S. 7


Europäische Infrastrukturprojekte bringen Verkehrsverlagerungspolitik in Bedrängnis

Bauprojekte in Deutschland und Österreich stellen die Güterverkehrsverlagerung in der Schweiz vor Herausforderungen. Der Bundesrat braucht hier eine klare Strategie, um eine zusätzliche Lastwagenflut durch die Schweiz zu verhindern. sg. Im Sommer 2024 begann die längst überfällige Generalsanierung des deut¬schen Schienennetzes, die bis 2031 dauern soll. Ab 2025 wird ausserdem die Lueg¬brücke der österreichischen Brenner- Autobahn neu gebaut. Auf den Nordzu¬läufen zur NEAT also monatelange Voll¬sperrungen, am Brenner eine Reduktion der Transportkapazität: Kann das gut kommen? Damit die Lastwagenflut vom Brenner nicht auf die Schweizer Alpen überschwappt, muss der Bundesrat eine klare Strategie entwickeln und die Verla¬gerung stärken.

Gleichzeitige Grossbaustellen

Das Sanierungsprogramm der Deutschen Bahn hat Mitte Juli begonnen. Es sollen 41 Strecken modernisiert werden, darunter kritische Abschnitte auf den Nord-Süd-Güterverkehrskorridoren. Damit einher¬gehend: monatelange Totalsperrungen. Die Bereitstellung von teils weitläufigen Umfahrungsrouten wird dabei nicht aus¬reichen, um den Güterverkehr auf der Schiene zu behalten. Als wäre dies nicht schon Herausforderung genug, braucht es auch einen Neubau der Luegbrücke – die längste Brücke der österreichischen Brenner-Autobahn ist komplett verschlis¬sen von den jährlich rund 2,4 Millionen Brummis und 12 Millionen Autos. Die Statik der bestehenden 1,5 Kilometer langen Brücke ist schon so stark beein¬trächtigt, dass der Verkehr bis Bauende auf nur einer statt zwei Spuren pro Fahrt¬richtung geführt werden kann. Selbst ohne Totalsperre droht sich die Verkehrssitua¬tion auch am Brenner zuzuspitzen.

Verlagerung unter Druck

Das Erstbeste, was der Transportbranche und Politikern und Politikerinnen in Italien, Deutschland und Österreich in den Sinn kommt, ist das geltende Nachtfahrverbot in Frage zu stellen. Diese Massnahme wäre jedoch fatal: Sie würde zu noch mehr Lastwagen auf dem Brenner führen, die Verlagerung schwächen und die Belastun¬gen für die lokale Bevölkerung sowie die alpine Umwelt weiter verschärfen. Statt¬dessen muss vielmehr auf die Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene gesetzt werden – sowohl am Brenner als auch in der Schweiz.

Den Einsatz der Alpen-Initiative braucht es aktuell umso mehr! In einer Interpellation fordern unsere Vorstands- und Parlaments¬mitglieder Jon Pult, Christophe Clivaz und Emmanuel Amoos den Bundesrat auf, Stellung zu beziehen, wie er die Auswir¬kungen dieser Infrastrukturprojekte auf die Schweiz einschätzt und wie er ihnen entgegenzuwirken plant. Gleichzeitig tau¬schen wir uns mit den lokalen Akteuren in Österreich, Italien und Deutschland aus, um eine Verlagerungsstrategie für den ge¬samten Alpenbogen voranzutreiben. Echo 182, September 2024, www.alpeninitiative.ch


«Die Schweiz bedient sich bei den Schwächsten»

Spitäler und Heime rekrutieren vermehrt Ärztinnen und Pflegefachpersonen in osteuropäischen Ländern – mit fatalen Folgen für die dortige Gesundheitsversorgung. Jetzt wird die WHO aktiv. In Kürze:

• Hoch qualifiziertes Gesundheitspersonal in der Schweiz kommt zunehmend aus Osteuropa.

• Die Republik Moldau ist besonders stark von Abwanderung betroffen.

• Eigentlich gibt es seit 2010 einen Kodex zur Rekrutierung von Gesundheitspersonal.

• Die WHO ist aktuell daran, die Wirksamkeit des Kodex zu bewerten, und könnte Anpassungen vornehmen.

Ohne Personal aus dem Ausland geht im Schweizer Gesundheitswesen gar nichts. Mittlerweile haben 33 Prozent der Pflegefachpersonen und 40 Prozent der Ärztinnen und Ärzte ein ausländisches Diplom. Bei den Medizinern hat sich die Zahl innert 20 Jahren vervierfacht, während jene mit eidgenössischem Abschluss mehr oder weniger gleich geblieben ist.

Zwar rekrutieren Spitäler und Heime nach wie vor mehrheitlich in den Nachbarländern, doch wie neueste Statistiken zeigen, stagnieren die zugewanderten Fachkräfte aus Deutschland, Italien und Frankreich – sie sind sogar leicht rückläufig. Deshalb hat man begonnen, auch in jenen Ländern Arbeitskräfte abzuwerben, deren Gesundheitswesen besonders stark unter Personalmangel ächzen: Rumänien, Bulgarien, Ungarn, Polen, Kroatien oder Lettland. Das Nachsehen haben die Staaten, die ganz am Schluss der Abwerbungskette stehen, wie das Beispiel der Republik Moldau zeigt. Das kleine Land führt die internationale Rangliste bei der Abwanderung an. Da etwa die Hälfte der Bevölkerung auch den rumänischen Pass besitzt und die Schweiz die Personenfreizügigkeit für Rumänien schrittweise ausgedehnt hat, nutzen jährlich Hunderte die Möglichkeit, in Westeuropa zu arbeiten. Mit fatalen Folgen für die Versorgung der eigenen Bevölkerung.

Die älteren Menschen leiden am meisten

Die Lebenserwartung ist in Moldau mit 70 Jahren gering und die medizinischen Behandlungen sind vor allem in ländlichen Gebieten nicht gewährleistet. Natalia Postolachi leitet Casmed, die grösste Organisation für häusliche Pflege. Sie sagt: Manche Regionen gälten als eigentliche «Medizinwüsten». Es gebe Orte, da komme ein Hausarzt höchstens einmal pro Woche vorbei und dann hätten Schwangere und Kinder Vorrang. «Ältere Menschen müssen warten oder kommen überhaupt nicht an die Reihe.»

Wie akut die Situation ist, hat Postolachi vor ein paar Wochen kürzlich selber erlebt. Sie wohnt aber nicht etwa auf dem Land, sondern in Bălți, einer Stadt mit 120’000 Einwohnern. Ihr Mann war am Morgen mit starken Kopfschmerzen und hohem Blutdruck erwacht. Der Hausarzt riet sofort, einen Kardiologen aufzusuchen. Doch in der Stadt gibt es nur noch einen im öffentlichen Spital und es dauert Wochen, um einen Termin zu bekommen.

Weil sich ihr Mann in kritischem Zustand befand, organisierte Postolachi einen Untersuch bei einem Kardiologen in einer Privatklinik und zahlte die dreimal höheren Kosten aus der eigenen Tasche. «All jene, die sich das nicht leisten können, sind verloren», sagt Postolachi.

Niedrige Löhne, veraltete Ausrüstung und begrenzte Karriereaussichten sind die Hauptgründe, warum Moldauerinnen und Moldauer auswandern. Aber auch der Krieg im Nachbarland Ukraine lässt viele das Land verlassen. «Sie suchen für sich und ihre Familie eine sichere Zukunft», sagt Postolachi. Und kehren auch nicht zurück, anders als in früheren Jahren, als es lediglich möglich war, für einige Monate im Ausland zu arbeiten.

Längst haben sich Personalvermittlungen darauf spezialisiert, die Arbeitskräfte abzuwerben, sobald sie ausgebildet sind. «Noch während des Studiums schliessen viele Verträge mit Arbeitsagenturen ab, die ihrerseits Sprachkurse und Fahrstunden offerieren», sagt Postolachi.

Für 35 Millionen Franken leistet die Schweiz in der Republik Moldau jährlich Entwicklungshilfe. Ein Teil des Geldes fliesst auch in den Gesundheitsbereich. Sechs Projekte sind es derzeit. Beispielsweise wird eine Reform der psychiatrischen Versorgung unterstützt oder für 2,5 Millionen die Notfallhilfe für Schlaganfallpatienten. Doch reicht das aus?

Die Schweiz bildet zu wenig aus und eckt an

Dass die Schweiz vermehrt auf Personal aus osteuropäischen Ländern zurückgreift, stösst auf Kritik. Martin Leschhorn von Medicus Mundi Schweiz, einem Netz von Entwicklungshilfeorganisationen im Gesundheitsbereich, sagt: «Seit deutsche oder französische Fachkräfte weniger leicht zu bekommen sind, bedient sich die Schweiz nun bei den Schwächsten.» Es sei nicht fair, wenn die ärmeren Länder die Ausbildungskosten übernehmen und die Schweiz dann die fertigen Ärztinnen und Pflegefachpersonen anstelle.

Das sieht auch die Weltgesundheitsorganisation WHO so. Eigentlich gibt es seit 2010 einen Kodex zur Rekrutierung von Gesundheitspersonal. Und dieser hält klar fest: Jedes Land sollte bestrebt sein, dem Bedarf entsprechend medizinisches Personal auszubilden, um die Abwerbung tief zu halten. Die Krux des Kodex ist jedoch, dass er freiwillig ist und die Länder lediglich «nachdrücklich aufgefordert» sind, ihn einzuhalten.

Die Folge: Seit der Pandemie halten sich immer weniger Länder daran. «Die internationale Anwerbung von Gesundheitspersonal ist auf Rekordniveau», sagt Jim Campbell, Direktor des Departements Gesundheitspersonal bei der WHO. «So wie sich die Länder mit hohen Einkommen bei der Beschaffung von Impfstoffen bei Covid-19 verhalten haben, so tun es viele jetzt auch beim Abwerben von Fachkräften», sagt Campbell.

Für Campbell ist Arbeitsmigration nicht per se schlecht und gehört zur Freizügigkeit in den EU/EWR-Ländern. Auch kann sie für jene, die sich beruflich entwickeln wollen, positiv sein. Aber: «Wenn Institutionen aus wirtschaftlich starken Ländern Schaden anrichten und Gesundheitspersonal auf Kosten anderer sichern, verstösst das gegen den Kodex.»

Für die WHO ist klar: Viele Länder mit hohem Einkommen bilden schlicht zu wenig Pflegefachpersonen und Ärztinnen aus – auch die Schweiz. Zwar hat diese Woche der Ständerat mit deutlicher Mehrheit beschlossen, den Numerus clausus abzuschaffen. Der Aufnahmetest zum Medizinstudium sortierte bisher zwei von drei Bewerbern aus. Und auch die angenommene Pflegeinitiative sieht eine Ausbildungsoffensive vor. Doch das alles dauert, bis die Fachkräfte am Bett der Patienten stehen.

Die WHO ist aktuell daran, die Wirksamkeit des Kodex zu bewerten, und wird die Ergebnisse nächstes Jahr vorlegen. Denkbar ist, dass es in der Schweiz künftig eine Lösung wie in Deutschland oder Grossbritannien gibt. So hat Deutschland sich bereits freiwillig zur Umsetzung des Kodex verpflichtet und investiert in bilaterale Arbeitsvereinbarungen. Und in Grossbritannien müssen Personalvermittlungsagenturen mit Sanktionen rechnen, wenn sie Personal in Ländern anwerben, die auf der WHO-Liste der besonders prekären Gesundheitssysteme stehen.

Für Martin Leschhorn von Medicus Mundi wären Entschädigungszahlungen die stärkste Massnahme. «Das Zielland müsste ein Herkunftsland für die Ausbildungskosten entschädigen», sagt er. «Das könnte eine Win-win-Situation sein.» Sonntagszeitung, 29. September 2024, S. 4


Der Bundesrat will für sein Sparprogramm Gesetzesänderungen zu 40 Massnahmen in ein Paket pressen – hebelt er damit die Volksrechte aus?

Bei einer Referendumsabstimmung über das geplante Sparpaket für die Bundeskasse könnte das Volk nur Ja oder Nein zum Gesamtpaket sagen. Der Fall liegt indes anders als der umstrittene Kuhhandel zum Paket Firmensteuern/AHV. Man stelle sich folgendes Traktandum an einer Generalversammlung von Firmenaktionären vor: «Wahl von Fritzli Meier in den Verwaltungsrat und Erhöhung der Dividende von 10 auf 20 Franken.» Die Aktionäre wären über diese Verknüpfung kaum erfreut: Sie hätten zwar gerne die höhere Dividende, doch sie bekämen diese nur, wenn sie den eher unbeliebten Fritzli Meier in den Verwaltungsrat wählen.

Laut Gesetz wäre eine solche Verknüpfung verboten, weil sie die freie Willensäusserung der Aktionäre untergräbt. Das Parlament hat dieses Verbot per Anfang 2023 sogar ausdrücklich ins Obligationenrecht geschrieben. «Der Verwaltungsrat stellt sicher, dass die Verhandlungsgegenstände die Einheit der Materie wahren», heisst es im massgebenden Artikel (OR 700). In eigener Sache sieht es das Parlament zuweilen lockerer. Ein Lehrbuchbeispiel lieferte die Abstimmungsvorlage von 2019 mit der Verknüpfung einer Reform der Firmensteuern mit Zusatzmilliarden für die AHV. Das Volk nahm das Gesamtpaket an, konnte sich aber nicht zu den beiden Themen einzeln äussern. Es braucht viel Phantasie, um einen sachlichen Zusammenhang zwischen den beiden Themen zu sehen.

Dickes Bündel

Die Architekten des Deals hatten zu Beginn klargemacht, dass die Verknüpfung rein politisch begründet war; erst später folgten abenteuerliche Rechtfertigungsversuche. Ein Rechtsgutachten des Bundesamts für Justiz äusserte sich damals kritisch zur Verknüpfung, doch am Ende scheinen politische Erwägungen die juristischen Einwände übersteuert zu haben. In den Schlussfolgerungen sprach das Papier von einem «Grenzfall» und bezeichnete die Vorlage als «vertretbar». Das Bundesgericht hatte 2011 eine ähnliche Verknüpfung im Kanton Neuenburg (Reform der Firmensteuern mit Ausbau der Kindertagesstätten) «mangels eines sachlichen inhaltlichen Zusammenhangs» als unzulässig erachtet.

Die Kontroverse zur Sanierung der Bundeskasse wirft nun wieder die Frage auf, ob die Volksrechte gefährdet sind. Das vom Bundesrat vorgeschlagene Paket würde für rund 40 Massnahmen Gesetzesänderungen bedingen. AHV, Krankenkassenprämien, Landwirtschaft, Hochschulen, Asylbewerber und viele andere Themen kommen vor. Bei einer Referendumsabstimmung über den geplanten Sammelerlass könnte das Volk nur Ja oder Nein zum Ganzen sagen.

Die Bundesverfassung verlangt ausdrücklich die Einheit der Materie bei Teilrevisionen der Verfassung. Zu Gesetzen äussert sich die Verfassung nicht direkt. Doch sie garantiert in einem weiteren Artikel die unverfälschte Stimmabgabe der Bürger. Das Bundesgericht und ein grosser Teil der Lehre leiten daraus das Gebot der Einheit der Materie auch für Gesetze ab. Die Spielräume könnten für Gesetze indes grösser sein als für Verfassungsänderungen. Das Bundesgericht kann mangels Verfassungsgerichtsbarkeit keine Bundesgesetze aufheben. Trotzdem ist das Parlament an die Verfassung gebunden.

Wie fast alles im Leben ist auch die Einheit der Materie eine Frage des Masses. Kaum jemand käme auf die Idee, jedes Gesetz mit mehr als einem Artikel schon als unzulässig zu betrachten, nur weil die Stimmbürger zu unterschiedlichen Artikeln unterschiedliche Meinungen haben könnten. Entscheidend ist im Prinzip laut dem Bundesgericht und der Lehre, ob die einzelnen Teile einer Gesetzesrevision einen genügenden inneren Zusammenhang haben.

Eine Materie pro Gesetz

«Ein Erlass soll nur eine Materie regeln», sagt der Gesetzgebungsleitfaden des Bundes. Und: «Die Stimmberechtigten dürfen (im Fall eines fakultativen Referendums) nicht gezwungen werden, mit einer einzigen Frage zu verschiedenen Regelungen Stellung zu nehmen, die sachlich nicht voneinander abhängig sind.» «Der sachliche Zusammenhang darf nicht bloss künstlich, subjektiv oder rein politisch sein», betonte 2013 der emeritierte Staatsrechtsprofessor Georg Müller in einem Aufsatz. Wo die Grenze liegt, lässt sich nicht genau sagen. Es gibt Beurteilungsspielräume. Die vom Volk am Sonntag abgelehnte Pensionskassenreform enthielt viele einzelne Bestimmungen, doch das gemeinsame Oberthema «Berufliche Vorsorge» genügte wohl als gemeinsames Dach für die Wahrung der Einheit der Materie. Das gilt auch für viele andere Gesetzesprojekte des Parlaments.

Gilt das auch bei Sammelerlassen für Sparpakete des Bundes? Zumindest ist es gängige Praxis. Ein früherer Bundesjurist betont, dass es schon in den 1990er und 2000er Jahren Sammelerlasse zu Sparpaketen gegeben habe und man damals wegen des gemeinsamen Oberziels «Sanierung der Bundesfinanzen» die Einheit der Materie jeweils als gewahrt betrachtet habe.

Ein jüngeres Beispiel ist der vom Parlament 2015 beschlossene Sammelerlass zur Sanierung des Bundeshaushalts, der die Änderung von sechs Bundesgesetzen umfasste. Der Bundesrat hatte in seiner Botschaft zum Paket die Frage der Einheit der Materie salopp in einem Satz abgehandelt: «Dieses Vorgehen ist aufgrund des einheitlichen Zwecks der verschiedenen Massnahmen (Aufgabenüberprüfung und Entlastung des Haushalts) gerechtfertigt.»

Nicht alle waren damals so sicher. Es falle schwer, zu beurteilen, ob der Sammelerlass zum Sparpaket den Grundsatz der Einheit der Materie erfülle, schrieb der Staatsrechtler Georg Müller. Der Bundesrat hätte sich laut Müllers damaliger Analyse mit weit mehr als nur einem Satz über dieses Thema auslassen sollen. Doch später hat die Regierung auch beim Stabilisierungsprogramm 2017–2019 einen Sammelerlass in ähnlicher Kürze gerechtfertigt.

«Sparprogramme sind der klassische Fall, in dem wegen des gemeinsamen Oberziels die Einheit der Materie gemeinhin akzeptiert wird», sagt auf Anfrage der Staatsrechtsprofessor Felix Uhlmann von der Universität Zürich. Die Grenzen sind indes fliessend. «Das Bundesgericht hält Sammelvorlagen für zulässig, wenn die mit den einzelnen Vorlagen verfolgten Zwecke im Verhältnis zum Zweck der Sammelvorlage von untergeordneter Bedeutung sind», erklärte Rechtsprofessor Paul Richli 2023 in einem Gutachten.

Bedeutung der Einzelstücke

Das von der Regierung nun angestrebte Paket wäre gemessen an der Zahl der Gesetzesänderungen besonders umfangreich. Würde der Sammelerlass im Namen der Haushaltssanierung zum Beispiel einen fundamentalen Umbau der Landwirtschaftspolitik oder der Klimapolitik enthalten, wäre dafür eine separate Vorlage geboten, sagt ein befragter Jurist. Die Grundfrage hier: Gibt es Elemente des Pakets, die für sich selber so bedeutend sind, dass ein separates Meinungsäusserungsrecht der Bürger angebracht wäre? Die Frage ist leichter gestellt als beantwortet.

Fragen zur Einheit der Materie wirft auch die im Ständerat steckende Motion für eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV und der Armee auf. Hier kann man kaum von der Steuererhöhung als gemeinsamem Oberzweck sprechen. Ein genügender sachlicher Zusammenhang zwischen AHV und Armee ist nicht ersichtlich. Eine Verknüpfung wäre deshalb laut dem Staatsrechtler Felix Uhlmann problematisch.

Immerhin: Der Vorstoss verlangt ausdrücklich, dass man die gewünschten Steuererhöhungen für die beiden Zwecke nicht miteinander verknüpft. Doch vergangene Woche kam im Ständerat auch die Idee auf, die beiden sachfremden Zwecke miteinander zu verbinden, um die Chancen zu erhöhen – nach dem Muster der Vorlage Firmensteuern/AHV. Der Ständerat schickte die Motion zur genaueren Prüfung in seine Finanzkommission. Fortsetzung folgt. NZZ, 24. September 2024, S. 8

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