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Kurzinfos November 2023



EU-Beitrittsgespräche mit der Ukraine

Von der Leyen empfiehlt Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine. Tritt diese bei, erhielte sie rund ein Achtel aller Mittel aus dem EU-Haushalt; zentrifugale Kräfte nähmen in der Union zu.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen empfiehlt den EU-Mitgliedstaaten die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine. Wie von der Leyen erklärte, habe Kiew die Voraussetzungen dafür zu „mehr als neunzig Prozent“ erfüllt; nachgebessert werden müsse nur noch beim Kampf gegen die Korruption und bei Minderheitenrechten. Letztere müssten allerdings, so heißt es in Brüssel, nicht für den russischsprachigen Bevölkerungsteil gelten. Zwar ist der Beitritt der Ukraine auch dann, wenn die Staats- und Regierungschefs den Verhandlungen darüber Mitte Dezember zustimmen, nicht sicher. Doch wäre er mit gravierenden Umbrüchen in der Union verbunden. So müssten alle heutigen Mitgliedstaaten, bleibt der aktuelle Finanzrahmen erhalten, ihre Zahlungen in den EU-Haushalt deutlich erhöhen; zugleich würden die Mittel aus der Gemeinsamen Agrarpolitik für die jetzigen EU-Staaten um ein Fünftel gesenkt, während ein Achtel des gesamten EU-Budgets – rund 186 Milliarden Euro – an Kiew gingen. Experten warnen zudem, die zentrifugalen Kräfte in der EU nähmen weiter zu. Auch werde sich das Gravitationszentrum der Union noch weiter nach Osten verschieben.

Gravierende Umbrüche

Die Konsequenzen eines etwaigen EU-Beitritts der Ukraine wurden auf der Ebene der EU-Staats- und Regierungschefs laut einem Bericht der Financial Times zum ersten Mal Ende Juni 2023 ernsthaft diskutiert. Der Gedanke, das Land könne in die EU aufgenommen werden, sei noch vor nicht allzu langer Zeit als „absurd“ eingestuft worden, hielt die Zeitung fest. Nun allerdings werde er detailliert erörtert.[1] Eine EU-Mitgliedschaft der Ukraine werde gravierende Umbrüche bringen. Gemessen an der Vorkriegsbevölkerung wäre das Land das fünftgrößte der Union – nach Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien –, während es zugleich das mit Abstand ärmste wäre. Man müsse daher mit weitreichenden Folgen für den EU-Haushalt rechnen. Das gelte insbesondere für die Gemeinsame Agrarpolitik und für den EU-Kohäsionsfonds, die zusammen rund 62 Prozent des für einen Siebenjahreszeitraum geltenden EU-Etats ausmachten – im aktuellen Budget (2021 bis 2027) rund 370 Milliarden Euro. Einen Eindruck davon, worum es geht, vermittelte die Financial Times mit dem Hinweis, die landwirtschaftlich genutzten Flächen in der Ukraine überträfen das Territorium Italiens; in der Landwirtschaft seien annähernd 14 Prozent der ukrainischen Bevölkerung tätig. In der heutigen EU liegt der Anteil der Beschäftigten in der Landwirtschaft bei unter 2 Prozent.[2]

Ein Achtel für Kiew

Anfang Oktober 2023 legte die Financial Times unter Berufung auf interne Berechnungen der EU-Kommission konkrete Zahlen vor. Brüssel ging von der Annahme aus, man könne die Ukraine nicht integrieren, ohne gleichzeitig die sechs Staaten und Territorien Südosteuropas aufzunehmen, denen schon seit Jahrzehnten die Mitgliedschaft in Aussicht gestellt worden sei: Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro, Nordmazedonien, Albanien sowie das Kosovo. Rechne man auch eine – nur wenig ins Gewicht fallende – Aufnahme Moldaus und Georgiens ein, dann müsse der EU-Siebenjahreshaushalt von zur Zeit 1,211 Billionen Euro um 21 Prozent auf 1,465 Billionen Euro aufgestockt werden – gut 256,8 Milliarden Euro mehr als bei einem Fortbestand der EU-27. Davon gingen 186 Milliarden Euro, rund ein Achtel des gesamten EU-Budgets, allein an die Ukraine, während vor allem Deutschland, Frankreich und die Niederlande erheblich höhere Summen in den EU-Haushalt einzahlen müssten; gleich mehrere heutige Nettoempfänger würden zu Nettozahlern.[3] Insbesondere würden die Mittel aus dem EU-Agrarhaushalt, die an die heutigen Mitgliedstaaten überwiesen würden, um ein Fünftel gekürzt, besagen die Berechnungen der EU-Kommission. Das wären Einbrüche jenseits dessen, was die Mitgliedstaaten womöglich noch hinzunehmen bereit sind.

Umbau der Agrarpolitik

Kiew dringt zusätzlich bereits auf umfassende Kurskorrekturen in der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU. So erklärt der stellvertretende Wirtschaftsminister der Ukraine, Taras Katschka, der in Handels- und Wirtschaftsfragen für Verhandlungen mit Brüssel zuständig ist, die EU-Erweiterung werde „eine komplexe Neubewertung der Gemeinsamen Agrarpolitik erforderlich machen“.[4] Gegenwärtig werden die Agrarzuschüsse für Betriebe mit sehr großen Nutzflächen gedeckelt, um kleinere, weniger finanzkräftige Betriebe zu fördern. Nach Angaben von Eurostat besitzen nun allerdings Agrarkonzerne in der Ukraine besonders große Nutzflächen – im Durchschnitt 485 Hektar, während sich die Durchschnittsgrößen etwa in Frankreich auf 30, in Polen auf 8 Hektar belaufen. Katschka erklärt, er gehe davon aus, dass sich derlei Mechanismen, die für die Ukraine ungünstig seien, ändern ließen.[5] Ob derlei Korrekturen zum Nachteil der heutigen EU-Mitgliedstaaten durchsetzbar sind, muss freilich bezweifelt werden. Bereits ukrainische Getreidelieferungen in die EU hatten in mehreren östlichen Mitgliedstaaten, insbesondere in Polen, massive Proteste ausgelöst; Polen, Ungarn und die Slowakei untersagten zuletzt im September 2023 in nationalen Alleingängen den Import von Getreide aus der Ukraine.[6] Ein EU-Beitritt des Landes brächte ihnen viel größere Einbußen ein.

Zentrifugale Kräfte

Darüber hinaus warnen Experten vor der weiteren Verstärkung zentrifugaler Kräfte in der Union. Die Washingtoner Brookings Institution etwa stellte in einer im Juli veröffentlichten Analyse fest, derlei Kräfte nähmen seit mindestens einem Jahrzehnt deutlich zu. So seien in der Eurokrise in den Jahren ab 2010 die Beziehungen zwischen den reicheren und den ärmeren Mitgliedstaaten „weniger kooperativ“ geworden und hätten „einen antagonistischen Charakter angenommen“, der nicht wieder verschwunden sei.[7] In der „Flüchtlingskrise“ in den Jahren ab 2015 sei das Prinzip der „fairen Umverteilung“ der Flüchtlinge von den östlichen Mitgliedstaaten missachtet worden. Auch dies habe dem Zusammenhalt in der EU geschadet. Im Jahr 2015 hätten sich die östlichen und südöstlichen Mitgliedstaaten zu der Gruppierung der Bucharest Nine zusammengeschlossen, die sich unter starkem US-Einfluss befinde und mit Ausnahmen – Ungarn, seit kurzem auch wieder die Slowakei – besonders leicht für US-Interessen mobilisierbar sei.[8] Insgesamt hätten „die Länder Westeuropas die klare Auffassung“, dass sich „das Gravitationszentrum der EU-Prioritäten nach Osten verschoben“ habe, urteilt die Brookings Institution. Mit einem Beitritt der Ukraine nehme diese Tendenz voraussichtlich noch weiter zu.

Der Verhandlungsfahrplan

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat den Mitgliedstaaten am 8. November 2023 empfohlen, Beitrittsgespräche mit der Ukraine aufzunehmen; die Voraussetzungen dafür habe Kiew zu „mehr als neunzig Prozent“ erfüllt.[9] Mängel gebe es noch im Kampf gegen Korruption; so müssten etwa die Lobbygesetzgebung an EU-Standards angepasst und die Vermögenserklärungen von Beamten überprüft werden. Auch beim Minderheitenschutz müsse die Ukraine weiter nachbessern. Vor allem Ungarn streitet sich seit Jahren mit der ukrainischen Regierung um allerlei Sonderrechte für die ungarischsprachige Minderheit. In Brüssel hieß es gestern, man lege Wert darauf, dass die ungarisch-, die polnisch- und die bulgarischsprachige Minderheit Sonderrechte erhielten; für russischsprachige Ukrainer – die mit großem Abstand wichtigste Sprachgruppe im Land – gelte dies jedoch nicht.[10] Über den Stand der Dinge und die tatsächliche Aufnahme der Beitrittsgespräche sollen die Staats- und Regierungschefs Mitte Dezember entscheiden. Stimmen sie zu, wird die Kommission einen Verhandlungsrahmen erstellen, den wiederum die Staats- und Regierungschefs im Frühjahr 2024 billigen könnten. Grundsätzlich ist damit der Weg für die Ukraine in die EU offen – allerdings besteht keine Beitrittsgarantie. Bezeugen kann dies die Türkei: Die EU nahm im Oktober 2005 Beitrittsverhandlungen mit ihr auf, kam damit allerdings nicht weit. Ein türkischer Beitritt gilt heute als ausgeschlossen. 9. November 2023, https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/9399

[1] Sam Fleming, Henry Foy: The ‘monumental consequences’ of Ukraine joining the EU. ft.com 06.08.2023.

[2] Farmers and the agricultural labour force – statistics. ec.europa.eu November 2022.

[3] Henry Foy: EU estimates Ukraine entitled to €186bn after accession. ft.com 04.10.2023.

[4], [5] Gerardo Fortuna: Ukraine’s EU membership will trigger a rewriting of CAP, says Kyiv official. euractiv.com 06.10.2023.

[6] Camille Gijs: Poland, Hungary, Slovakia impose own Ukraine grain bans as EU measure expires. politico.eu 16.09.2023.

[7] Carlo Bastasin: Want Ukraine in the EU? You’ll have to reform the EU, too. brookings.edu July 2023.

[8] S. auch Osteuropas geostrategische Drift. https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8412

[9], [10] Thomas Gutschker: Ein Feld weiter, immer unter Bedingungen. Frankfurter Allgemeine Zeitung 09.11.2023.


Das akzeptierte Meinungsspektrum

Gemäss dem deutschen Verteidigungsminister Boris Pistorius lässt die Bedeutung der Bündnisse EU und NATO für Deutschland Kritik diesen Organisationen nicht mehr zu. Der Minister erklärte am 27. 10. 2023: „Parteien, die jetzt fordern, die EU müsse sterben und Deutschland müsse die NATO verlassen ..., gefährden die Sicherheit Deutschlands.“ Welche Folgen sich aus einer angeblichen Gefährdung der „Sicherheit Deutschlands“ für diejenigen ergeben, die die „Gefährdung“ mit Kritik an NATO oder EU vermeintlich verursachen, ließ Pistorius offen. Jedenfalls engt sich damit das Spektrum der öffentlich akzeptierten Meinungen in der Bundesrepublik noch ein weiteres Stück ein. 1. November, 2023, https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/9391


EU-Osterweiterung

Am 8. November 2023 hat die EU-Kommission ein Erweiterungspaket verabschiedet. Mit der Ukraine und Moldau sollen Verhandlungen aufgenommen werden. Georgien ist nun offiziell im Kandidatenstatus, mit Bosnien und Herzegowina soll es bald Beitrittsverhandlungen geben. Alles unter der Voraussetzung, dass Unerledigtes umgesetzt wird.

Insgesamt möchten zehn Staaten der EU beitreten, teilweise hängen sie schon seit Jahren in der Warteschleife. Denn es gibt viele Bedingungen, bevor überhaupt Verhandlungen aufgenommen werden, geschweige denn ein Kandidaten- oder Beitrittsstatus erreicht ist. Insofern ist es historisch bedeutend, dass mit der Ukraine und Moldau so schnell verhandelt werden soll. Der gesamte sogenannte Acquis communautaire, also alle Rechte und Pflichten, die für jedes EU-Mitglied verbindlich sind, muss zuvor in nationales Recht übertragen sein. Und es handelt sich dabei laut Bundeszentrale für politische Bildung schon seit 2019 um mehr als 100.000 Gesetzesakte. Außerdem müssen weitere wirtschaftliche und politische Kriterien erfüllt sein. Parallel hat die EU-Kommission einen neuen Wachstumspakt für den Westbalkan vorgelegt.

In Montenegro, Serbien, Nordmazedonien, Albanien und im Kosovo gibt es laut EU-Kommission positive Fortschritte, allerdings auch noch sehr viel Veränderungsbedarf. Die Türkei sei nach wie vor „ein wichtiger Partner“ für die EU, allerdings sind die Beitrittsverhandlungen seit 2018 zum Erliegen gekommen, wobei sich der „negative Trend der Entfernung von der Europäischen Union“ nicht umgekehrt habe.

Da zum Acquis communautaire auch Umwelt- und Naturschutzrecht gehören und außerdem Klima-, Verschmutzungs- und Biodiversitätskrise nicht vor Grenzen haltmachen, sind EU-Erweiterungen durchaus Thema für Umweltverbände. Bei den Länderberichten, in denen Fortschritte analysiert werden, gibt es beispielsweise auch Kapitel, die die "grüne Agenda" der EU betreffen. Hierzu gehören unter anderem Klimapolitik, Verkehr, Luftqualität, Abfallprobleme, Naturschutz oder Chemikalien und Zivilschutz. EuroNatur verweist in einem X-Post darauf, dass es noch ein langer Weg für die Westbalkan-Staaten ist, wenn es um den EU-Naturschutz geht. So kritisiere die EU-Kommission beispielsweise Wasserkraftprojekte und den Flughafen Vlora in Albanien.

Die letzte große Osterweiterung der EU hatte es 2004 gegeben, als Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern der EU beitraten. DNR-EU-News , 10. November 2023

Pressemitteilung der EU-Kommission zum Erweiterungspaket: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_5633


Brüssel bleibt hart

Brüssel gibt sich arrogant und will die Forderungen durchdrücken, die zum Abbruch der Verhandlungen zum Rahmenabkommen führten.

Nach zähem Ringen liegt nun auf technischer Ebene ein Ergebnis zu den Sondierungsgesprächen Schweiz-EU über die künftigen Spielregeln bei bestimmten Marktabkommen vor. Dies rund 30 Monate nachdem die Schweiz die Verhandlungen über einen Rahmenvertrag mit der EU abgebrochen hatte. Die Sondierungsgespräche sollten die Basis legen für neue offizielle Verhandlungen über einen konkreten Vertragstext.

Ob das Ergebnis politisch genügt, um den Abschluss der Sondierungsgespräche offiziell zu verkünden, dürften der Bundesrat und die EU-Kommission demnächst. Für den Bundesrat wird es wichtig sein, zu zeigen, dass das Ergebnis besser ist als der Entwurf des gescheiterten Rahmenabkommens. Vorgesehen ist dem Vernehmen nach eine politische Erklärung über das gemeinsame Verständnis, aber ohne Unterschriften der Parteien.

An zentralen Elementen hat sich im Vergleich zum gescheiterten Rahmenvertrag nichts geändert. Weiterhin ist eine Verpflichtung der Schweiz vorgesehen, im Prinzip die künftige Rechtsentwicklung der EU betreffend die abgedeckten Marktabkommen zu übernehmen; das ist der Kern des EU-Rechts-Imperialismus. Abgedeckt sind fünf bestehende Abkommen (Personenfreizügigkeit, Landverkehr, Luftverkehr, Landwirtschaft und gegenseitige Anerkennung von Produktzertifizierungen).

Hinzu kommen geplante neue Abkommen in Sachen Lebensmittelsicherheit, Strom und Gesundheit. Übernimmt die Schweiz Rechtsänderungen der EU nicht, kann die EU verhältnismässige «Ausgleichsmassnahmen» ergreifen – wobei ein paritätisch besetztes Schiedsgericht die Verhältnismässigkeit überprüfen kann.

Weiterhin gilt auch, dass in Streitfällen der Europäische Gerichtshof das EU-Recht auslegt; für die EU ist dies heiliges Instrument, um das Machtungleichgewicht juristisch zu abzusegnen. Das vorgesehene Schiedsgericht würde die Interpretation der spezifischen Regeln zu den bilateralen Abkommen übernehmen.

Immerhin können die Schweizer Verhandler einige Verbesserungen im Vergleich zum gescheiterten Rahmenvertrag vermelden. So gibt es keine «Super-Guillotine» mehr. Der Rahmenvertrag hatte vorgesehen, dass bei einer Kündigung ohne rasche Einigung nicht nur die neuen Marktzugangsabkommen dahinfallen, sondern auch die bestehenden Abkommen. Und: Hält sich eine Partei nicht an die vorgesehenen Bestimmungen, ist beim Thema Ausgleichsmassnahmen durch die Gegenpartei die Sistierung des betroffenen einzelnen Marktzugangsabkommens nicht mehr erwähnt. Auch nicht mehr erwähnt ist die Aufnahme von Verhandlungen zur Erneuerung des bestehenden Freihandelsabkommens.

Zu den heiklen Themen gehört auch der Umgang mit der EU-Unionsbürgerrichtlinie, die Aufenthaltsrechte in der EU regelt. Im gescheiterten Rahmenvertrag war dieses Thema mangels Einigung ausgeklammert. Die Schweiz will hier vor allem zwei Dinge vermeiden: die Einwanderung in die Sozialhilfe und verfassungswidrige Einschränkungen bei Ausschaffungen. Diese Ziele sind laut Schweizer Angaben erreicht.

Die Aussicht auf neue Abkommen und auf eine rasche Rückkehr zur vollen Schweizer Teilnahme am EU-Forschungsprogramm «Horizon» ist ebenfalls ein Verkaufsargument. Bei einem Stromabkommen würde die Schweiz aber nicht darum herumkommen, allen hiesigen Konsumenten nach EU-Muster die Wahl zu geben zwischen der Grundversorgung (gebunden an den lokalen Anbieter, wie das jetzt für alle Kleinkunden gilt) und dem Suchen nach Anbietern auf dem freien Markt. Den Schweizer Gewerkschaftern ist dieses Wahlmodell schon zu viel Liberalisierung.

Zu den grössten Baustellen gehört der Lohnschutz für vorübergehend «entsandte» Erwerbstätige – zum Beispiel deutsche oder polnische Arbeiter, die für zwei Monate auf einer Schweizer Baustelle tätig sind. Die Schweiz hat hier eine Ausnahme erhalten: Sollte die EU künftig den Lohnschutz für entsandte Arbeiter reduzieren, müsste die Schweiz diese Änderung nicht übernehmen. Auch die vorgesehene Verankerung einiger spezifischer Lohnschutzmassnahmen für Entsandte (bis viertägige Voranmeldefrist, Kautionspflicht im Wiederholungsfall und Dokumentationspflicht für selbständige Dienstleistungserbringer) wären nicht vor der Schweizer Pflicht zur Übernahme künftiger EU-Rechtsänderungen betroffen.

Doch den Schweizer Gewerkschaften ist dies zu wenig. Sie kritisieren unter anderem, dass der Europäische Gerichtshof in Streitfällen die Verhältnismässigkeit von Lohnschutzmassnahmen im Vergleich zu Einschränkungen von Binnenmarktfreiheiten beurteilt.

Stark in der Kritik von Schweizer Gewerkschaftern und von Arbeitgebern steht zudem die vorgesehene Spesenregelung. In der EU-Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern ist zwar seit der Revision von 2018 das Prinzip «gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort» verankert. Aber die Richtlinie enthält eine Ausnahme: Bei Zulagen oder Entschädigungen «zur Deckung von Reise,- Unterbringungs- und Verpflegungskosten» gelten die Standards des Herkunftslands des entsandten Arbeiters und nicht des Gastlands. Das heisst zum Beispiel, dass ein polnischer Arbeiter, der von seinem Arbeitgeber vorübergehend auf eine deutsche Baustelle geschickt wird, Spesenentschädigungen nach polnischen Standards erhält.

Diese Ausnahme erscheint unlogisch, weil sie dem deklarierten Prinzip der Revision der EU-Richtlinie widerspricht. Der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission zur Richtlinie hatte diese ausdrückliche Ausnahme nicht enthalten. Die Ausnahme ist weniger inhaltlich als politisch zu begründen: Sie war das Ergebnis eines Kompromisses zwischen den Mitgliedländern. Die Revision zwecks verstärkten Lohnschutzes war zunächst stark umstritten. Tendenz: Westeuropäische Hochlohnländer drängten darauf, während osteuropäische Tieflohnländer bremsten. NZZ, 8. November 2023, S. 7


«Die Rüstungsindustrie segelt auf der Ukraine-Welle, aber es geht nicht um die Ukraine»

sagt Völkerrechtsprofessorin Evelyne Schmid zur Liberalisierung der Schweizer Waffenexporte

«Ich brauche keine Rettung, ich brauche Munition.» So bekräftigte der ukrainische Präsident Wolodimir Selenski im Februar 2022 das Ziel, sein Land gegen die einfallende russische Armee zu verteidigen. Munition hat die Ukraine aus dem Westen erhalten, allerdings nicht von der Schweiz – genauso wenig wie andere Rüstungsgüter. Stattdessen hat der Ukraine-Krieg in der Schweiz einen eigenen Konflikt entfacht: um die Frage, was Neutralität bedeutet und welche Einschränkungen beim Export für Waffen und Munition angemessen sind.

Für die Schweizer Rüstungsbranche ist der Fall klar. Sie fordert Lockerungen des Kriegsmaterialgesetzes, das strenge Bedingungen für die Ausfuhr definiert. Dem Nationalrat liegt eine Motion vor, wonach der Bundesrat auch einen eigentlich verbotenen Export bewilligen kann. Dies dann, wenn «ausserordentliche Umstände vorliegen» oder wenn die Wahrung der aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen des Landes es erfordere. Die nationalrätliche Sicherheitskommission gab am Dienstag ihre Zustimmung. Der Ständerat hat die Motion bereits im September angenommen; der Bundesrat unterstützt sie.

Doch es gibt Kritik – denn der Ukraine werden die neuen Regelungen nicht helfen. Dies deshalb, weil die Ukraine sich in einem internationalen bewaffneten Konflikt mit Russland befindet. Solange die Schweiz neutral sein will, verbietet die Neutralität in diesem klar definierten Fall Waffenlieferungen. Das ergibt sich aus dem Völkerrecht. «Da kann man das Schweizer Exportrecht hundert Mal ändern. In Bezug auf den laufenden Konflikt in der Ukraine ändert sich nichts», erläutert Evelyne Schmid, Professorin für Völkerrecht an der Universität Lausanne.

Schmid sieht einen anderen Hintergrund für den Vorstoss. Die Gunst der Stunde solle genutzt werden, damit die Rüstungsindustrie etwas erreichen könne, womit sie vor zwei Jahren gescheitert sei: «Der Bundesrat soll durch die Motion die Handlungsfreiheit bekommen, von den Bewilligungskriterien im Gesetz abweichen zu können. Zum Beispiel, um Kriegsmaterialexporte in Länder mit gravierenden Menschenrechtsproblemen zu bewilligen», sagt sie. Der Ukraine-Krieg habe die Hemmschwelle sinken lassen, Änderungen zu erwägen. «Auf dieser Welle segelt die Rüstungsindustrie», sagt Schmid. Profitieren würden mutmasslich vor allem die Golfstaaten, allen voran Saudiarabien.

Die Schweizer Rüstungsindustrie befindet sich seit je in einem merkwürdigen Spannungsfeld. Einerseits besteht die Schweiz auf ihrer Neutralität und hat zumindest auf dem Papier eine strenge Exportgesetzgebung. Andererseits hat die Branche viel Einfluss. Pro Kopf gerechnet ist die Schweiz einer der weltweit grössten Rüstungsexporteure. Auf Grundlage von Daten des Stockholmer Friedensforschungsinstituts Sipri lag sie in den Jahren 2021 und 2022 auf dem 8. Platz. Nach den absoluten Ausfuhren ist es nur Rang 15.

Die Industrie versteht es, für ihre Interessen Gehör zu finden. Zum Beispiel ist zwar im Kriegsmaterialgesetz geregelt, dass keine Ausfuhren bewilligt werden dürfen, wenn «das Bestimmungsland in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist». Doch namentlich Saudiarabien, das in Jemen einen Stellvertreterkrieg mit Iran führt, steht immer wieder auf der Liste der grössten Käufer von Schweizer Waffen.

Diese Exporte seien bewilligt worden, weil nach Meinung des Bundesrats ein «interner Konflikt» auf dem eigenen Staatsgebiet des Käufers stattfinden müsse, sagt Evelyne Schmid. Dieses Kriterium steht aber nicht im Gesetzestext. «Es gab immer eine Kluft zwischen der Gesetzgebung, die suggeriert, dass man an keine Konfliktländer liefere, und einer Praxis, die zeigt, dass die Behörden nicht alle Konfliktsituationen gleich behandeln.»

Darüber hinaus handelt es sich beim Krieg in Jemen eben nicht um einen klassischen bewaffneten Konflikt zwischen zwei oder mehr Staaten. Bei internen Konflikten spielen Überlegungen zur Neutralität völkerrechtlich keine Rolle und schränken den Bundesrat nicht ein. Die Schweizer Bevölkerung kenne diesen Unterschied allerdings kaum, sagt Schmid. «Viele Menschen denken, Neutralität betreffe alle bewaffneten Konflikte. Dass die Schweiz Waffen an Saudiarabien liefert, aber der Wiederausfuhr von Deutschland an die Ukraine nicht zustimmt, irritiert und sorgt für Unverständnis.»

Dies wird von Verfechtern einer Lockerung ausgenutzt. Die Rolle der Schweiz als verlässlicher Lieferant der Nato-Länder sei gefährdet, heisst es immer wieder. Schlimmstenfalls sogar dann, wenn es zum sogenannten Bündnisfall käme und sich die Allianz verteidigen müsste. Deshalb brauche es nun eine Liberalisierung der Exportregeln, wird suggeriert.

Doch auch hier gilt: Unabhängig vom Exportgesetz würde die Neutralität im Nato-Kriegsfall Waffenlieferungen der Schweiz verhindern – und hätte das auch schon in der Vergangenheit getan. «Aber vor dem Ukraine-Krieg hat es niemanden gestört. Man hatte vielleicht das Gefühl, dass es nie eine Rolle spielen wird», sagt die Völkerrechtsprofessorin Schmid.

Der Fokus der Branche hatte sich nämlich verschoben. Die Einschränkungen durch die Neutralität waren zwar für die Industrie ein Nachteil. Aber weit häufiger als klassische Kriege waren die internen Konflikte, verkürzt oft «Bürgerkriege» genannt, auch wenn dabei oft andere Länder ihre Finger im Spiel hatten. Die Zahl internationaler bewaffneter Konflikte ging hingegen über Jahrzehnte zurück. Der Ukraine-Krieg ist eine grosse Ausnahme.

Die neue Motion sei mit Blick auf Waffengeschäfte für die internen Konflikte und die Einschränkungen bei schwerwiegenden und systematischen Menschenrechtsverletzungen zu verstehen, argumentiert Schmid. Denn die Rüstungs-Lobby hat noch ein Hühnchen zu rupfen, das sich aus der jüngeren Entwicklung des Kriegsmaterialrechts erklärt: Im Jahr 2008 waren klare Kriterien definiert worden, bei denen keine Exporte bewilligt werden dürfen. «Das stört die Industrie. Sie möchte Flexibilität», so Schmid.

Und so erhielt der Bundesrat im Jahr 2014 schon einmal eine schwerwiegende Freiheit: Selbst wenn Zielländer die Menschenrechte gravierend verletzen, konnte er Ausnahmen bewilligen – nämlich dann, wenn seiner Meinung nach nur ein geringeres Risiko bestand, dass genau dieses Kriegsmaterial für diese Verletzungen eingesetzt wird. Doch diese Änderung war hoch umstritten. Als der Bundesrat 2018 die Gesetzgebung weiter lockern wollte, kam dagegen die sogenannte Korrekturinitiative zustande. Letztlich wurde die Ausnahme Ende 2021 wieder gestrichen.

Doch als diese auf Menschenrechte gemünzte Ausnahme verschwand, unternahm der Bundesrat einen neuen Vorstoss. Er wollte nun allgemein bei «ausserordentlichen Umständen» eine Sonderbewilligung erteilen können – eine noch flexiblere Formulierung. Das wurde vom Parlament abgelehnt. Es handelte sich damals um denselben Änderungswunsch, wie er nun wieder auf dem Tisch liegt. Deshalb sei es irreführend, wenn manche Befürworter nun davon sprächen, lediglich eine alte Verschärfung zurückzunehmen, sagt Schmid. Aber für eine Rücknahme lasse sich leichter argumentieren als für die Einführung einer neuen Ausnahme.

Das Spannungsfeld von humanitärem Anspruch der Schweiz und dem Ruf nach einer starken Rüstungsbranche sei seit je dem politischen Seilziehen unterworfen, sagt die Professorin. Als Völkerrechtlerin bevorzugt Schmid klare Ausschlusskriterien für Kriegsmaterialexporte. «Die Geschichte hat gezeigt: Wenn es bei Rüstungsexporten Spielraum gibt, dann wird er vom Bundesrat auch genutzt. Die Versuchung ist sehr gross, wirtschaftliche Interessen zu bedienen.» NZZ. 10. November 2023, S. 21. Nov. 2023


Das EU-Parlament will mehr Macht für Brüssel

Die EU ist ein Ding zwischen Staatenbund und Bundesstaat. Doch in der bisherigen Geschichte ist der Trend klar: Es geht Schritt um Schritt in Richtung Bundesstaat. Entscheidungen werden zunehmend von der nationalen auf die europäische Ebene verschoben.

Dafür sorgen die Eigeninteressen der Berufseuropäer in zwei der drei zentralen EU-Institutionen: der EU-Kommission und dem EU-Parlament. «Mehr Europa» heisst für diese Akteure tendenziell mehr Einfluss. Das natürliche Bremser-Gremium ist der Ministerrat, der die Regierungen der Mitgliedländer umfasst und eine Art Pendant zum Schweizer Ständerat darstellt. Doch selbst im Ministerrat gibt es zum Teil Eigeninteressen – etwa finanzieller Art –, die für eine «Europäisierung» von Kompetenzen sprechen.

Die Zeit für einen weiteren Reformschritt ist gekommen, findet zumindest das EU-Parlament, das am Dienstag, den 21. November 2023, in Strassburg über Vorschläge seines Verfassungsausschusses zur Reform der EU diskutiert hat. Als Begründung werden Problemdruck und die Aussicht auf die nächste EU-Erweiterung.

So soll die Hürde der Einstimmigkeit für Beschlüsse des Ministerrats in der Steuerpolitik und in aussenpolitischen Fragen wie etwa Sanktionsentscheiden fallen. Stattdessen würde ein qualifiziertes Mehr genügen. Auch die Hürde für EU-Verfahren gegen Mitgliedländer wegen Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien à la Ungarn soll deutlich sinken.

Der Bericht des Parlamentsausschusses fordert überdies eine Verteidigungsunion mit gemeinsamen europäischen Militäreinheiten einschliesslich einer schnellen Eingreiftruppe unter dem Kommando der Union. In diversen anderen Politikbereichen wie etwa Energie, Migration, Umwelt und Bildungswesen fordert der Bericht ebenfalls eine stärkere EU-Rolle.

Das Parlament will zudem sich selber stärken. Formal liegt zurzeit das Recht für Gesetzesinitiativen einzig bei der EU-Kommission, obwohl das Parlament faktisch Möglichkeiten dazu hat. Doch das Parlament will auch formal das Initiativrecht haben und zudem bei der Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens Mitgesetzgeber werden (neben dem Ministerrat).

Auch die Ernennung der «Regierung» soll näher an die Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten heranrücken. Die EU-Kommission soll künftig «Europäische Exekutive» heissen. Sie soll nur noch höchstens 15 Personen umfassen (statt wie bisher eine Person pro Mitgliedland). Und vor allem soll nicht mehr der Ministerrat, die Vertretung der Mitgliedstaaten, sondern das Parlament die Person an der Spitze der EU-Exekutive nominieren. Der Ministerrat könnte den Entscheid dann nur noch gutheissen (anstelle des Parlaments). Im Weiteren soll das Parlament künftig dem Ministerrat eine EU-weite Referendumsabstimmung vorschlagen können.

Längst nicht alle Parlamentarier sind sich in allen Punkten einig, doch die Stossrichtung erscheint klar mehrheitsfähig. Das gilt auch für die Parlamentsgruppe Renew, in welcher die Liberalen zu Hause sind. Laut deren Chef, dem Franzosen Stéphane Séjourné, dürften etwa 70 Prozent in seiner Gruppe für eine stärkere «Europäisierung» eintreten.

Doch für einige der vorgeschlagenen Reformen braucht es einen Verfassungskonvent zur Überarbeitung der EU-Verträge. Das bedingt zuerst eine (einfache) Mehrheit der EU-Mitgliedländer. Für Änderungen der EU-Verträge wäre dann Einstimmigkeit gefordert. Das sind hohe Hürden, obwohl auch manche Mitgliedstaaten im Hinblick auf die nächste EU-Erweiterung Reformbedarf geortet haben.

Das Parlament sieht sich zwar gerne als die einzige vollständig direkt gewählte EU-Institution. Seine demokratische Legitimation dürfte jedoch immer noch geringer sein als die von Regierungen der Mitgliedstaaten. Es gibt nach wie vor keine politische EU-Identität. Die Wahlkämpfe für das EU-Parlament werden auf der Basis von nationalen Themen geführt, und das Interesse der Bevölkerung ist tiefer als bei Wahlen in den Mitgliedstaaten.

Läuft es wie oft in der Vergangenheit, wird sich die EU weiter durchwursteln. Die Mitgliedstaaten dürften kaum alle Wünsche des Parlaments erfüllen, aber angesichts eines Reformdrucks, der angeblich durch Zentralisierung zu lösen sein soll, irgendwann wohl weitere Zentralisierungsschritte beschliessen – ob mit oder ohne mühselige Änderung der EU-Verträge. NZZ, 22. November 2023, S. 3


Der Bundesrat will mit der EU verhandeln

Aussenminister Ignazio Cassis hat am Mittwoch, 8. November 2023, grünes Licht erhalten, die Verhandlungen mit der EU nach der Ausarbeitung eines Verhandlungsmandates wieder aufzunehmen.

Die Eckwerte des angestrebten Verhandlungspakets – einige reden bereits von den Bilateralen III – stehen fest: Bern will die wichtigsten bestehenden Abkommen erneuern und zusätzlich drei neue zu den Themen Strom, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit abschliessen. Zudem verlangt die Schweiz, dass ihre Hochschulen wieder voll Zugang zum Forschungsprogramm der EU erhalten. Und sie ist bereit, künftig regelmässige Kohäsionsbeiträge zu zahlen.

In den Details sind viele Fragen offen, zu denen sich der Bundesrat aus verhandlungstaktischen Gründen nicht äussert. Informelle Gespräche und frühere Informationen erlauben es jedoch, den aktuellen Zwischenstand und den weiteren Verlauf abzuschätzen.

Manche beschwören eine bilateralen Beziehungskrise, die allerdings nicht zu spürbaren Problemen für breite Bevölkerungskreise geführt hat. Die EU will den Zugang zum Binnenmarkt nur noch gegen eine politische und rechtliche Annäherung – vor allem gegen die Unterwerfung der Schweiz durch eine verbindliche Rechtsübernahme und ein bilaterales Schiedsgericht (im Jargon: die «institutionellen Fragen») gewähren.

Die EU weigert sich, bestehende Abkommen zu aktualisieren. Das hat erste nicht besonders gravierende Folgen, die man durchaus umschiffen kann: Bei den Medizinprodukten etwa wurde die Schweiz aus der europäischen Zusammenarbeit ausgeschlossen, sie hat keinen Zugang mehr zur Datenbank der Überwachungsbehörden, hiesige Firmen müssen Mehrkosten auf sich nehmen. Zudem ist Brüssel nicht bereit, auf Wunsch der Schweiz neue Abkommen abzuschliessen.

Die EU, die sich dadurch als Erpressungsmaschine erweist, schreckt auch nicht vor sachfremden Repressalien zurück, um den Druck zu erhöhen. Erste Opfer sind die hiesigen Hochschulen, die nicht mehr vollwertig am grössten Forschungsprogramm der Welt teilnehmen können. Die Schweiz wurde auch von technischen Gremien im Strombereich ausgeschlossen, was laut manchen Fachleuten die Versorgungssicherheit beeinträchtigt. Die Politik der Nadelstiche dürfte weitergehen, solange sich die Schweiz nicht den Forderungen Brüssels unterwirft.

Im Prinzip gibt es vier Optionen: den Beitritt zur EU oder zum EWR, was beides politisch schier undenkbar ist; die Reduktion der Verflechtung auf das Niveau des Freihandels, wobei auch hier schwierige Fragen – etwa zur Landwirtschaft – zu erwarten wären; oder die Erneuerung des bilateralen Wegs, was aber nicht geht ohne die entsprechende Unterwerfung unter die EU-Gesetzgebung. Bundesrat und Parlament haben sich im Grundsatz für die letzte Variante entschieden, statt die Übung endgültig abzubrechen.

Der erste Versuch einer Einigung ist krachend gescheitert. Damals ging es um einen Rahmenvertrag, der politisch von fast allen Seiten unter Druck kam. Die rechten Gegner um die SVP argumentierten mit der Souveränität, die linken um die Gewerkschaften mit dem Lohnschutz. Der Bundesrat wechselte, wie er es in brenzligen Situationen oft tut, den obersten Unterhändler aus und versuchte, den Vertrag mit Nachverhandlungen zu retten. Schliesslich hat er das Projekt im Mai 2021 einseitig abgebrochen – wonach sich die EU gekränkt gab und mit Repressalien reagiert – eben nachbar-freundlichen Gebaren.

Nach intensiver diplomatischer und politischer Beziehungspflege haben die beiden Seiten auf Wunsch der Schweiz im April 2022 neue Sondierungsgespräche aufgenommen. Der Anfang war unterkühlt, man schickte sich seltsame Briefe und die EU machte Druck. Später wurde das Klima offenkundig wieder konstruktiver.

Der neue Anlauf ist thematisch viel breiter, für die Souveränitätsfragen aber taugt der Rahmenvertrag immer noch als Bezugspunkt. An den Lösungsansätzen hat sich laut Eingeweihten wenig geändert. Erstens: Die Schweiz soll sich grundsätzlich verpflichten, in den Bereichen, in denen sie Teil des Binnenmarkts ist, neues EU-Recht zu übernehmen (dynamische Rechtsübernahme). Sie könnte dies weiterhin verweigern, auch mittels Referendum. In diesem Fall dürfte die EU jedoch Gegenmassnahmen ergreifen, wenn diese verhältnismässig sind.

Zweitens: Brüssel pocht auf eine juristische Streitschlichtung, um Unstimmigkeiten klären zu können. Zum Beispiel sieht die EU beim Schweizer Lohnschutz Verstösse gegen die Personenfreizügigkeit, kann aber heute rechtlich nichts unternehmen. Neu soll es für solche Fälle ein Schiedsgericht geben, in dem beide Seiten vertreten sind. Dieses müsste auch beurteilen, ob allfällige Gegenmassnahmen der einen oder der anderen Seite verhältnismässig sind. Auf grosse Skepsis stösst in der Schweiz, dass das Schiedsgericht stets den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beiziehen soll, wenn zur Beurteilung eines Falls EU-Recht ausgelegt werden muss.

In den Sondierungen sind diese neuen Spielregeln weiter präzisiert worden. Einen Vorentscheid aber soll es entgegen anderslautenden Gerüchten nicht geben, wie zu hören ist. Relevant ist, was die nächste Etappe bringt, die nach dem Entscheid des Bundesrats bald beginnen kann: die Verhandlungen.

Hier könnte die Schweiz profitieren

- Mehr Sicherheit beim Strom: Dies könnte politisch eines der wichtigsten Argumente für das Verhandlungspaket werden: Mit einem Stromabkommen wäre die Schweiz wieder vollständig Teil des Systems, was die Versorgungssicherheit verbessern würde. Energieminister Albert Rösti von der SVP hat die Bedeutung des Abkommens relativiert, der Chef des nationalen Netzbetreibers hingegen bezeichnet es als zwingend nötig.

- Volle Kooperation in der Forschung: Mit dem neuen Paket müsste die Schweiz nicht mehr befürchten, dass ihre Universitäten und ETH im Forschungsprogramm «Horizon Europe» aus politischen Gründen zurückgestuft werden. Die drohenden Langzeitschäden sind laut manchen Vertretern der Hochschulen enorm. Die Idee, ein alternatives Programm auf die Beine zu stellen, ist kaum mehr zu hören, seit Grossbritannien dafür gesorgt hat, dass seine Hochschulen wieder vollständig bei «Horizon» mittun können.

- Vereinfachungen im Handel: Zurzeit weigert sich die EU, das Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Produktzulassungen zu aktualisieren. Bisher ist die Medizintechnik betroffen, als Nächstes wäre die Maschinenindustrie an der Reihe. Es drohen gewisse Mehrkosten, neue Handelshürden und die Auslagerung der zuständigen Abteilungen. Mit dem geplanten Paket dürfte die EU solche «Updates» nicht mehr verweigern.

- Zusammenarbeit bei Pandemien: In der Corona-Krise konnte die Schweiz ausnahmsweise an EU-Agenturen zur Prävention und Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren andocken. Mit dem geplanten neuen Abkommen wäre sie künftig verbindlich Teil solcher Kooperationen.

- Freier Personenverkehr bleibt: Politisch ist die Freizügigkeit wegen der hohen Zuwanderung heftig umstritten. Wirtschaftlich aber zeigen die Studien einen erheblichen Nutzen, dessen Nachhaltigkeit nicht analysiert wird

Hier müsste die Schweiz nachgeben

- Weniger Souveränität: Heute übernimmt die Schweiz fast alle EU-Erlasse, die für sie relevant sind, freiwillig im autonomen Nachvollzug. Im Vergleich dazu würde sie ihren Spielraum mit einer verbindlichen Rechtsübernahme und mit dem Schiedsgericht einschränken. Punktuell wäre mit potenziell frustrierenden Abstimmungen zu rechnen, bei denen ein Nein Gegenmassnahmen der EU bewirken würde. Bern will in den Verhandlungen zumindest erreichen, dass die Rolle des EuGH möglichst klar und eng begrenzt wird. Der Widerstreit zwischen der nationalen Souveränität und den Interessen der Exportwirtschaft. Die bekannten und nicht angemessenen Schlagworte von Abschottung und Offenheit, Kooperation und Alleingang dürften die Debatte prägen.

- Eingriffe beim Lohnschutz: Es ist zu erwarten, dass die Schweiz relevante Teile des Lohnschutzes abschwächen muss. Dass alle Firmen aus der EU, die hier tätig werden, vorab eine Kaution für allfällige Regelverletzungen hinterlegen müssen, lässt sich kaum halten. Und die Voranmeldefrist für Einsätze in der Schweiz dürfte von acht auf vier Tage sinken. Die Schweiz will dies mit einem effizienteren Kontrollsystem kompensieren. Die Gewerkschaften fordern jedoch vehement weitergehende Konzessionen bis hin zu bundesweiten Mindestlöhnen. Auf massive Ablehnung auch in der Wirtschaft stösst die Spesenregelung der EU, die Dumpingangebote ermöglichen könnte.

- Mehr unerwünschte Zuwanderung? Es war ein grosses Thema beim Rahmenvertrag: Die EU verlangte eine Ausweitung der Freizügigkeit, die zu mehr Zuwanderung in die Sozialhilfe führen könnte. In den Sondierungen wurde diese Frage vertieft vorbesprochen. Die Risiken konnten dem Vernehmen nach stark eingedämmt werden, die Freizügigkeit wäre weiterhin auf den Arbeitsmarkt ausgerichtet. Denkbar ist jedoch, dass die Schweiz das Recht auf dauerhafte Niederlassung in manchen Fällen früher erteilen muss.

- Liberalisierung des Strommarkts: Neu könnten auch Privathaushalte wählen, wo sie ihren Strom beziehen wollen: Dieser Schritt, der innenpolitisch bis anhin nie mehrheitsfähig war, dürfte als Teil des Stromabkommens kaum zu verhindern sein. Allerdings dürfte die EU laut mehreren Quellen ein Wahlmodell akzeptieren: Wer will, kann weiterhin in der heutigen Grundversorgung bleiben. Die Gewerkschaften drohen dennoch mit Widerstand. Denkbar ist auch, dass sich Anbieter wehren werden, da die Reform zu einer Marktbereinigung führen dürfte.

- Konkurrenz für die SBB: Die EU verlangt, dass die Schweiz im grenzüberschreitenden Bahnverkehr mehr Konkurrenz zulässt. Prominentes Beispiel ist der deutsche Billiganbieter Flixtrain, der von München nach Zürich fahren will. Die SBB wehren sich in neuer Vehemenz dagegen. Gleichzeitig leiden sie selbst unter der Beziehungskrise: Die EU hat die Schweiz bei der Zulassung neuer Züge zurückgestuft. Nun fordern die SBB den Bundesrat auf, diese Nachteile aus der Welt zu.

So geht es weiter

Kurz vor Weihnachten soll der Bundesrat nach Plan das Verhandlungsmandat beschliessen und in die Konsultation schicken. Dies ist auch der Moment, in dem die EU einige ihrer Erpressungsinstrumente, euphemistisch «Nadelstiche» genannt, etwa bei der Forschung eventuell zurücknimmt. Zum Mandat können die Kantone und die aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments Stellung nehmen.

Falls hier keine Fundamentalopposition laut wird, was nach den bisherigen Rückmeldungen nicht zu erwarten ist, sollte einem baldigen Start der Verhandlungen nichts im Wege stehen. In der Zwischenzeit müssen auch die EU-Staaten ihr Mandat anpassen.

Im Juni 2024 finden die EU-Wahlen statt, was die Arbeiten verzögern dürfte. Ein Abschluss mit der alten EU-Kommission ist laut Involvierten kaum mehr realistisch. Sind die Verhandlungen einmal abgeschlossen, folgt in der Schweiz die innenpolitische Ausmarchung. Hier dürfte es vor allem darum gehen, welche Konzessionen die Gewerkschaften fordern, damit sie keinen Widerstand leisten. Das letzte Wort hat das Volk an der Urne. NZZ, 9. November 2023, S. 9


EU: Glyphosat für 10 weitere Jahre

Gift und noch mehr Gift in den Ackerböden, der Umwelt, unseren Körpern. Statt aus den bereits sicht- und fühlbaren negativen Folgen für Mensch und Tier zu lernen und Umweltgift wie Glyphosat und Co zu verbieten und Lösungen wie z.B. die der Agrarökologie zu nutzen, hat die EU-Kommission nun entschieden, das – laut WHO – „wahrscheinlich krebserregende“ Pflanzengift Glyphosat für weitere 10 Jahre zuzulassen. Konzerninteressen haben in der EU wieder einmal Vorrang vor Gesundheit und Naturschutz.

Im Oktober 2023 gab es für den Antrag der EU-Kommission auf Neuzulassung von Glyphosat vorerst keine Mehrheit. Die Entscheidung wurde damit auf November verschoben, fehlt dann weiter eine Einigung, kann die EU-Kommission im Alleingang entscheiden.

Für Glyphosat gibt es zahlreiche Studien unabhängiger Wissenschaftler, die schädliche Auswirkungen auf die Biodiversität und die Umwelt belegen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bewertete dennoch eine weitere Zulassung des Unkrautvernichtungsmittels in der EU als unkritisch, da die ernährungsbedingte Risiken für Verbraucher – neben der Bewertung von Risiken für Wasserpflanzen, sowie die möglichen Folgen für den Artenschutz ungeklärt wären. Hierzu ließen die aktuell verfügbaren Informationen keine eindeutigen Schlüsse zu.

Trotz aller Wissenslücken dient die Einschätzung der EFSA der EU-Kommission als Grundlage für eine Entscheidung Glyphosat weitere 10 Jahre zuzulassen. Pikant: Pestizidhersteller sind maßgeblich beim Zulassungsverfahren beteiligt: Sie geben Studien zu ihren eigenen Wirkstoffen selbst in Auftrag und reichen die Daten an die EU-Behörden weiter. So auch die Glyphosate Renewal Group, ein Zusammenschluss mehrerer Pestizidhersteller unter Führung der Bayer Agriculture BV, einer Tochter des Bayer-Konzerns, die sich für die Verlängerung einsetzen.

Geht es nach schwedischen Forschern, muss das EU-Zulassungsverfahren für Pestizide reformiert werden. Hintergrund ist ihre aktuelle Studie, die belegt: Agrochemie-Konzerne wie Syngenta und Bayer/Monsanto haben im EU-Zulassungsverfahren von diversen Pestizidwirkstoffen Studien zurückgehalten, die auf erhebliche Gesundheitsgefahren, deren Toxizität hinweisen. In den zurückgehaltenen Studien wurden etwa Entwicklungsstörungen bei Föten und Kindern festgestellt. Das zeigt nicht nur eine aktuelle Untersuchung der Universität Stockholm.

Die EU-Behörden behaupten, Glyphosat habe kein neurotoxisches Potenzial, also schädliche Auswirkungen auf das Nervensystem. Auch eine Metastudie spanischer Forscher widerlegt diese Aussage: Glyphosat hat unter anderem massive Auswirkungen auf die Weiterleitung von Nervenimpulsen. Entwicklungsneurotoxizitätsstudien wurden für dieses Pestizid bislang nicht durchgeführt. Eine kürzlich vorgelegte Folgestudie der Universität Ulm zeigt jedoch eine Reihe negativer Effekte: Die Tiere sind kleiner, ihre Bewegungsfähigkeit ist verändert, vor allem aber ist die Entwicklung ihrer Gehirne geschädigt.

Als "wahrscheinlich krebserregend" war das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat übrigens vor acht Jahren von der WHO eingestuft worden. Krebskranke, die mit dem Herbizid in Kontakt gekommen waren, hatten teils erfolgreich gegen den Hersteller Bayer (ehemals Monsanto) prozessiert und in den USA mehrere Millionen Dollar Schadenersatz erstritten.

„Glyphosat ist nicht nur ein Risiko für Konsumentinnen und Konsumenten, sondern gefährdet auch die Artenvielfalt auf unseren Feldern. Es vernichtet gnadenlos Wildpflanzen und lässt damit Insekten und Vögel hungern“, so Foodwatch- Vertreterin Annemarie Botzki, Eveline Steinbacher, November 2023) https://www.solidarwerkstatt.at/umwelt-energie/eu-glyphosat-fuer-10-weitere-jahre

Quellen: www.umweltinstitut.org, www.tagesschau.de, www.vandana-shiva.de

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