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Kurzinfos Februar 2024



Neudefinition von „nachhaltigen“ Investitionen

Die Mitgliedstaaten, darunter auch die Tschechische Republik, erhöhen den Druck auf die Wirtschafts- und Finanzminister, sowohl die Kriterien der Europäischen Investitionsbank (EIB) für die Vergabe von Krediten im Verteidigungsbereich als auch die EU-Nachhaltigkeitsanforderungen (ESG) zu ändern, die den Zugang von Rüstungsunternehmen zu Finanzierungen beschränken würden. In einem Papier, das den Wirtschafts- und Finanzministern vorgelegt wurde, wird Folgendes gefordert: die Einbeziehung der Rüstungsindustrie in den Bereich der nachhaltigen Finanzierung", insbesondere durch die Aufnahme von Rüstungsgütern in die EU-Taxonomie als ‚sozial nachhaltige‘ Investitionen. Derzeit finanziert die EIB nur Projekte, die sowohl für militärische als auch für zivile Zwecke genutzt werden und deren künftige Einnahmen hauptsächlich aus der zivilen Komponente stammen müssen. Die Akteure des entstehenden militärisch-industriellen Komplexes in der EU wittern die Aussicht auf riesige Gewinne und wollen ins Geschäft kommen. People’s News, No.262, 29. Februar 2024, www.people.ie


Europäer „müssen das Paradigma ändern und in den Kriegswirtschaftsmodus wechseln“

Die EU-Kommission plant umfassende Maßnahmen zur Entwicklung des militärisch-industriellen Komplexes der EU und zur Erhöhung der Kriegsbereitschaft, mit Subventionen zur Steigerung der Produktionskapazitäten, zum Aufbau von Reserven und zur Förderung von Investitionen.

Die neue Strategie sieht laut Bloomberg Subventionen vor, die zur Zusammenarbeit motivieren, die Industrialisierung und den industriellen Aufschwung des Blocks unterstützen sollen, sowie eine Regelung zur Versorgungssicherheit. Binnenmarktkommissar Thierry Breton sprach von der Möglichkeit, in den nächsten 12 Monaten „hundert Milliarden Euro“ an Investitionen zu mobilisieren. Die Europäer „müssen das Paradigma ändern und in den Modus der Kriegswirtschaft wechseln“. Die EU-Exekutive schlägt Subventionen für die gemeinsame Beschaffung vor, aber auch eine Mehrwertsteuerbefreiung für gemeinsames Eigentum an Fähigkeiten. In Anlehnung an die Art und Weise, wie die Kommission während der Pandemie die Produktion von Impfstoffen gegen COVID-19 und von Gasvorräten durch Vorabkaufvereinbarungen sichergestellt hat, könnte die Kommission Verteidigungsverträge im Namen der Mitgliedstaaten abschließen, bevor diese es selbst tun, wie von der Leyen bereits dargelegt hat. People’s News, No.262, 29. Februar 2024, www.people.ie


EU prüft Nutzung von Copernicus für militärische Anwendungen

Copernicus ist das Erdbeobachtungsprogramm der EU, das hochwertige Bilder für die Umweltüberwachung liefert. Die EU hat nun getrennte Verträge an zwei Konsortien unter der Leitung von Telespazio und OHB System vergeben, um die Machbarkeit der Nutzung der Copernicus-Erdbeobachtungskonstellation für militärische Zwecke zu untersuchen. Die beiden Verträge wurden im Rahmen des Earth Observation Governmental Service (EOGS) vergeben. Die ausgewählten Konsortien werden nun im Rahmen von zwei gleichzeitigen 12-monatigen Studien untersuchen, wie der Dienst am besten bereitgestellt und umgesetzt werden kann. Ziel ist es, den Dienst für die EU und ihre Mitgliedstaaten im Jahr 2028-34 zur Verfügung zu stellen. People’s News, No.262, 29. Februar 2024, www.people.ie


SGB nimmt Stellung zum Verhandlungsmandat mit der EU

Lohnschutz und den Service Public bei Strom und Bahn gewährleisten

Der SGB setzt sich für eine soziale, offene Schweiz ein und anerkennt die grosse Bedeutung der Europäischen Union für die friedliche Entwicklung und Zusammenarbeit in Europa. Er unterstützt die Öffnung gegenüber der EU grundsätzlich. Das Ende des unwürdigen Saisonnierstatuts und die Einführung der Personenfreizügigkeit mit wirksamen Flankierenden Massnahmen waren grosse Schritte für bessere Löhne und Arbeitsbedingungen, für die die Gewerkschaften gekämpft haben. Der SGB unterstützt Verhandlungen mit der EU zu den Bilateralen III, wenn die Löhne und der Service Public gesichert sind.

Wir vertreten den Standpunkt, dass beim Lohnschutz die Spesen, die Dienstleistungssperre und die Kaution - über die bereits ausgehandelten Ausnahmen im «Common understanding» hinaus - gesichert werden müssen. Diese Flankierenden Massnahmen müssen nicht nur von der Dynamisierung, sondern auch von der Kompetenz des Europäischen Gerichtshofs ausgenommen werden. Zudem braucht es Verbesserungen im Inland: bei der Allgemeinverbindlich-Erklärung von GAV und bei der Regulierung der Temporärarbeit. Beim Strom und beim internationalen Personenverkehr verlangt der SGB Kooperations- statt Marktzugangsabkommen. Eine Liberalisierung der Stromversorgung und des internationalen Personenverkehrs auf der Schiene lehnen wir ab. 1. Februar 2024, https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/lohnschutz-und-den-service-public-bei-strom-und-bahn-gewaehrleisten


Der langsame Niedergang der EU-Industrie

Die großen Gewerkschaften in der EU haben ihre tiefe Besorgnis über das Ausmaß des industriellen Niedergangs in der EU zum Ausdruck gebracht, da die hohen Energiepreise einen zentralen Pfeiler der Wirtschaft des Blocks zerstören.

Diese Befürchtungen wurden durch eine Eurostat-Studie bestätigt, der zufolge die Industrieproduktion in der EU im November letzten Jahres im Vergleich zum Vormonat um 0,2 % gesunken ist - der dritte monatliche Rückgang in Folge. Auch im Jahresvergleich ging die Industrieproduktion im November um 5,8 % zurück, nachdem sie im Oktober um 5,4 % gesunken war.

„Wir befinden uns in einer sehr besorgniserregenden Situation“, so der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB). „Diese Zahlen sind ein Kanarienvogel in der Kohlenmine: Die größten Auswirkungen haben die langfristigen Investitionen in Gebäude und Ausrüstungen.“ Diese Besorgnis über fehlende Investitionen in wichtige Infrastrukturen wird auch durch die Eurostat-Daten bestätigt.

Die Produktion von Investitionsgütern wie Gebäuden, Maschinen und Ausrüstungen ging im November im Vergleich zum Vormonat in der gesamten EU um 0,8 % zurück, nachdem sie im Oktober um 0,7 % gesunken war. Auch die Produktion von Investitionsgütern war im November um 8,7% niedriger als im gleichen Monat des Jahres 2022.

„Der Mangel an Investitionen, den wir heute erleben, hat bereits dramatische Auswirkungen auf die Arbeitswelt. Fabriken werden geschlossen und Arbeitsplätze in genau den Sektoren abgebaut, die die EU zu dem gemacht haben, was sie heute ist. Dazu gehören laut einem Euractiv-Bericht energieintensive Sektoren wie die Aluminium-, Düngemittel- und Chemieindustrie.

IndustriALL schlägt schon seit einiger Zeit Alarm wegen des industriellen Niedergangs und der drohenden Deindustrialisierung in Europa. Die Gewerkschaft betonte, dass die derzeitige EU-Politik, einschließlich der umstrittenen strengen Steuervorschriften, auf die sich die EU-Finanzminister vor kurzem geeinigt haben, die industrielle Malaise des Blocks nur noch verschlimmern wird. Die Gewerkschaft warnt davor, dass die EU-Mitgliedsstaaten gezwungen sein könnten, ihre Haushalte im nächsten Jahr um mehr als 100 Milliarden Euro zu kürzen, wenn der Rat die Sparmaßnahmen wieder einführt.

Beide Organisationen forderten die politischen Entscheidungsträger der EU auf, „flexiblere“ Steuerregelungen einzuführen, um Investitionen zu fördern. Sie schlugen außerdem vor, dass künftige staatliche Industriesubventionen von der Stärkung der Tarifverhandlungsrechte und der Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze abhängig gemacht werden sollten.

An anderer Stelle sagte EGB-Generalsekretärin Esther Lynchs:: „In einer Zeit, in der Europa in eine grüne Zukunft investieren sollte, würden Pläne zur Wiedereinführung von Sparmaßnahmen Europa in seine dunkelste Zeit zurückversetzen. Es ist unglaublich, dass die nationalen Minister einem Plan zugestimmt haben, der sie zu Ausgabenkürzungen von mehr als 100 Milliarden Euro allein in einem Jahr zwingen würde.

Die Regierungen sollten ehrlich darüber sein, was dies für ihre Bürger bedeuten wird: eine große Zahl von Stellenstreichungen, niedrigere Löhne und schlechtere Arbeitsbedingungen sowie eine weitere Unterfinanzierung der öffentlichen Dienste.“ Geschrieben von Frank Keoghan, People’s News, No.260, 4. Februar 2024www.people.ie


Das Vermächtnis von Jacque Delors

Jacques Delors, Präsident der Europäischen Kommission von 1985 bis 1995, der vor kurzem verstorben ist, hatte einen großen Einfluss auf die Entwicklung der EU, indem er einen Sozialvertrag in Aussicht stellte, am bekanntesten auf der TUC-Konferenz 1992, und damit die Gewerkschaftsbewegung in Großbritannien und Irland für das EU-Projekt gewann. Viele der großen Gewerkschaften hatten sich 1973 gegen den Beitritt Großbritanniens zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ausgesprochen - sie waren auch 15 Jahre später noch skeptisch. Die Rede von Delors auf dem TUC-Kongress 1988, in der er um die Unterstützung der britischen Linken für den Binnenmarkt warb, war ein Wendepunkt.

Er versprach ein „soziales Europa“ und nicht den „Club der Kapitalisten“, den viele Linke immer noch befürchteten. Delors wurde mit stehenden Ovationen gefeiert - die Gewerkschaften waren mit an Bord. Aber die Zerschlagung von Tarifverträgen, von Rentensystemen mit Endvergütung und die unerbittlichen Angriffe auf die Arbeitnehmerrechte in der gesamten EU, die rücksichtslos den Bedürfnissen des Arbeitgebermarktes Vorrang einräumten, verlangten stets, dass wir die Realität und nicht die Rhetorik betrachten sollten.

Doch Delors' Rede hatte unbeabsichtigte Folgen. Margaret Thatcher war wütend und reagierte zwei Wochen später mit einer Rede in Brügge, in der sie die Gefahr eines europäischen „Superstaates“ beklagte. Dies war die Geburtsstunde des konservativen Euroskeptizismus.

Wie Thomas Fazi hervorhebt, gibt es eine Geschichte, die sich die EU-Progressiven gerne selbst erzählen: dass ihre Regierungen nach den Schrecken des Zweiten Weltkriegs einen quasi utopischen Kompromiss zwischen Kapitalismus und Sozialismus gefunden haben - nur um dann durch den Import des Halsabschneider-Kapitalismus korrumpiert zu werden, der Reagans neoliberale Konterrevolution in den frühen Achtzigern prägte.

Es ist eine tröstliche Fabel, mit der sie ihr eigenes Versagen entschuldigen wollen. Sie ist jedoch völlig unwahr. Der Neoliberalismus wurde nicht von der anderen Seite des Atlantiks (oder von der anderen Seite des Ärmelkanals, um genau zu sein) nach Europa exportiert. Er war eine weitgehend hausgemachte Angelegenheit - eine Angelegenheit, die in der Tat von europäischen Sozialisten und insbesondere von einem europäischen Sozialisten angeführt wurde: Jacques Delors.

Wir müssen uns jetzt von der Delors-Illusion befreien, die vielen Überlegungen über die Gestaltung von Gesellschaft und Wirtschaft zugrunde liegt, unabhängig von der EU. Wir müssen in dieser Zeit der Krise einige harte Wahrheiten bekräftigen - die Wettbewerbsfähigkeit des Marktes in allen Bereichen kann nicht durch geringfügige legalistische Anpassungen gebändigt werden; Arbeitnehmerrechte sind nicht gegeben, sie werden erkämpft; öffentliche Dienstleistungen müssen von der Regierung kontrolliert werden; der Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeit muss auf nationaler Ebene kontrolliert werden; Frieden wird in der Welt einkehren, wenn die Selbstbestimmung der Nationen gegenseitig respektiert wird.

Und wenn wir das Vermächtnis von Delors überwinden, indem wir uns der Tatsache stellen, dass das „soziale Europa“ ein Mythos ist, dann wäre dies vielleicht eine passende Grabinschrift für diesen Mann. Geschrieben von Frank Keoghan, People’s News, No.260, 4. Februar 2024. www.people.ie


Das KI-Gesetz der EU

Änderungen des EU-Gesetzes über künstliche Intelligenz werden es der Polizei erlauben, Gesichtserkennungstechnologie auf aufgezeichnetem Videomaterial ohne die Zustimmung eines Richters zu verwenden - und gehen damit weiter als das, was von den drei EU-Institutionen laut einem durchgesickerten Dokument vereinbart wurde. Hahn, ein deutscher Europaabgeordneter, sagte, dass der endgültige Text der neuen Regeln des Blocks über künstliche Intelligenz „ein Angriff auf die Bürgerrechte“ sei und einen „unverantwortlichen und unverhältnismäßigen Gebrauch von biometrischer Identifikationstechnologie“ ermöglichen könnte.

Anfang Dezember einigte sich die EU auf ein Regelwerk für künstliche Intelligenz, das weitreichende verbindliche Regeln für den Einsatz dieser Technologie vorsieht. Dabei geht es um die so genannte nachträgliche Gesichtserkennung, bei der die Technologie auf bereits vorhandenes Bildmaterial angewendet wird. Dies unterscheidet sie von der Echtzeitabtastung öffentlicher Plätze mit KI-gestützten Kameras, deren Einsatz nach dem KI-Gesetz weitgehend verboten wäre.

Die spanische EU-Ratspräsidentschaft, die die Regierungen der Mitgliedsstaaten vertritt, und die Berater des Parlaments einigten sich am 22. Dezember auf die Regeln zur Gesichtserkennung, zwei Wochen nachdem sich die beiden Institutionen und die Europäische Kommission auf einen gemeinsamen Standpunkt zum KI-Regelwerk als Ganzes geeinigt hatten.

Hahn argumentierte, dass der Text gegen diese Vereinbarung vom 8. Dezember verstoße. „Die mündliche Vereinbarung sah den Einsatz der Gesichtserkennung nur für sehr schwere Straftaten und unter sehr strengen Bedingungen vor, wie etwa einem vorherigen richterlichen Vorbehalt. Davon ist wenig übrig geblieben", sagte Hahn.

Die deutsche Parlamentarierin sagte, der endgültige Text des Regelwerks würde es den Polizeikräften erlauben, die nachträgliche Gesichtserkennung nach der Zustimmung einer Verwaltungsbehörde und nicht nach der Entscheidung eines Richters einzusetzen. Sie wies darauf hin, dass die Technologie zur Identifizierung von Verdächtigen bei allen Arten von Straftaten erlaubt sei, unabhängig davon, wie schwer diese Straftaten sind. „Die trivialsten Vergehen könnten mithilfe der Gesichtserkennung verfolgt werden“, sagte sie.

„Wir hatten sowohl von der Kommission als auch vom Parlament gehört, dass die Gesichtserkennung strengen Sicherheitsvorkehrungen unterworfen und nur in einigen engen Ausnahmefällen erlaubt sein würde“, sagte Daniel Leufer von der NGO Access Now. „Der jüngste Text, den wir gesehen haben, macht diese Ankündigungen zum Gespött“, während Ella Jakubowska, eine leitende politische Beraterin bei European Digital Rights, sagte, dass der Text „riesige Schlupflöcher öffnet, die den breiten Einsatz der postbiometrischen Identifizierung ermöglichen“.

Andere, darunter die führenden Verhandlungsführer des Parlaments, verteidigten jedoch den endgültigen Text. Dragoș Tudorache, der das Gesetz zur künstlichen Intelligenz durchbrachte, sagte, dass die Formulierung zur Gesichtserkennung „von einer Mehrheit“ der führenden Parlamentsmitglieder unterstützt wurde und dass sie „die im Dezember erzielte politische Einigung“ widerspiegelt.

In der vergangenen Woche einigte sich der Rat jedoch auf einen Text des Gesetzes, der von der irischen Regierung begrüßt wurde. Der endgültige Entwurf findet sich hier

Das Parlament wird das Gesetz in einer Plenarabstimmung verabschieden müssen. Parlamentarische Ausschüsse, Fraktionen oder Bündnisse von mehr als 40 Abgeordneten können Änderungen vorschlagen, die, wenn sie angenommen werden, weitere legislative Arbeit im Rat und im Parlament erfordern. Bis dahin ist es noch ein weiter Weg, wir werden also noch mehr über dieses Gesetz hören. Geschrieben von Frank Keoghan, People’s News, No.260, 4. Februar 2024. www.people.ie


Strengere EU-Luftqualitätsnormen: Grenzwerte bleiben hinter WHO-Empfehlungen zurück

Der Rat und das Europäische Parlament haben eine Einigung über den Vorschlag zur Festlegung strengerer EU-Luftqualitätsnormen erzielt. Bis 2030 sollen Luftschadstoffe um bis zur Hälfte gesenkt werden. Ziel dieser Normen ist es, das Null-Schadstoff-Ziel zu unterstützen und letztendlich eine schadstofffreie Umwelt in der EU bis 2050 zu erreichen. Umwelt- und Gesundheitsverbände kritisieren unzureichende Grenzwerte und weitreichende Ausnahmeregelungen.

Jedes Jahr führt Luftverschmutzung in Europa zu 300.000 vorzeitigen Todesfällen sowie zu Krankheitskosten und Umweltschäden in Billionenhöhe. Die Aktualisierung der verstaubten Luftqualitätsnormen war daher dringend nötig. Konkret betrifft die Überarbeitung eine Vielzahl von Luftschadstoffen, darunter Feinstaub und Partikel (PM 2,5 und PM 10) und Stickstoffdioxid (NO2), aber auch Schwefeldioxid (SO2), Benzo(a)pyren, Arsen, Blei und Nickel sind betroffen. Stickstoffdioxid und Feinstaub gelten als die schädlichsten Luftschadstoffe und entstehen als Nebenprodukte bei der Verbrennung von Treibstoffen in Verbrennungsmotoren, Feinstaubemissionen durch Abrieb von Reifen und Bremsen.

Grenzwerte oberhalb von WHO-Empfehlungen

Für jeden dieser Schadstoffe wurden neue Normen festgelegt, die enger an die globalen Luftqualitätsleitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) angeglichen sind. Bis 2030 sollen für Feinstaub und Stickstoffdioxid der Jahresgrenzwert um mehr als die Hälfte gesenkt werden: für PM 2,5 von 25 Mikrogramm auf 10 Mikrogramm und für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm auf 20 Mikrogramm. Europäische Gesundheits- und Umweltverbände hatten darauf gedrängt, Luftverschmutzung mit wissenschaftlich fundierten Grenzwerten zu beenden (EU-News 15.02.2024). Dem ist man in Brüssel nicht nachgekommen: Die angepassten Grenzwerte liegen immer noch doppelt so hoch wie von der WHO empfohlen. Bereits 2021 hatte die WHO neue Leitlinien veröffentlicht und ihre Empfehlung auf 5 Mikrogramm für PM 2,5 und 10 Mikrogramm für Stickoxid abgesenkt.

Anne Stauffer, stellvertretende Direktorin der Health and Environment Alliance (HEAL), begrüßte dennoch das Ergebnis der Trilog-Verhandlungen als Schritt in die richtige Richtung. "Auch wenn der Kompromiss leider die wissenschaftlichen Empfehlungen nicht eins zu eins umsetzt, hat das Paket ein enormes Potenzial, das Leiden der Menschen zu lindern."

Gute Luftqualität bis 2030 - oder 2035 oder 2040

Damit die europäischen Bürger*innen bald bessere Luft atmen können, sollen die Mitgliedstaaten Luftqualitätspläne entwickeln. Auch kurzfristige Maßnahmen sollen umgesetzt werden, um Grenzwertüberschreitungen zu adressieren und die unmittelbare Gefahr für die menschliche Gesundheit zu mindern. Bis sich die Luftqualität in der EU aber wirklich verbessert, könnte es noch dauern: Die Mitgliedstaaten haben bis 2029 die Möglichkeit, unter Auflagen eine Verlängerung der Frist bis 2035 bzw. 2040 für das Erreichen der Luftqualitätsgrenzwerte zu beantragen, wenn besondere klimatische oder topografische Bedingungen dies erschweren oder wenn erforderliche Reduzierungen nur mit erheblichen Auswirkungen auf bestehende Haushaltsheizanlagen erreicht werden können. Zu den Auflagen gehören explizit keine Fahrverbote, das hatte Deutschland durchgesetzt.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, äußerte scharfe Kritik an der laxen Einigung: „Die Gesundheit der EU-Bürgerinnen und -Bürger ist bei den Verhandlungen dem Diktat der Industrieinteressen zum Opfer gefallen“. Den Mitgliedstaaten gehe es „mehr um die Vermeidung von konkreten Maßnahmen als um die Vermeidung unnötiger Todesfälle durch Luftverschmutzung.“ Die ernüchternde Feststellung: „Die EU vergibt die Chance auf wirklich saubere Luft für die nächsten Jahrzehnte.“

Nach Einschätzung der EU-Umweltagentur EEA ist Luftverschmutzung das größte von Umweltbedingungen ausgehende Gesundheitsrisiko. Jüngsten Daten zufolge waren im Jahr 2021 97 % der städtischen Bevölkerung der EU Konzentrationen von Feinstaub ausgesetzt, die über den neuesten Leitlinien der WHO liegen. Vulnerable Gruppen wie Kranke, Kinder, ältere Menschen und sozioökonomisch benachteiligte Personen sind besonders betroffen. Die Vereinbarung sieht daher auch vor, dass die Luftqualität in europäischen Städten durch eine Erhöhung der Anzahl von Messstationen überwacht wird. „Und wenn die lokalen Behörden nicht liefern, können die Opfer der Luftverschmutzung rechtliche Schritte einleiten und Schadensersatz fordern“, erklärte Tiemo Wölken, Umweltexperte der SPD im EU-Parlament. Denn auch das ist neu: Bürger*innen sollen einklagbaren Anspruch auf Entschädigung bekommen, wenn sie wegen nicht eingehaltener Grenzwerte krank werden.

Die vorläufige Einigung muss von den Mitgliedstaaten im Rat und dem Umweltausschuss des Parlaments gebilligt werden, bevor sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht und wirksam wird. Alle fünf Jahre soll die Europäische Kommission die Luftqualitätsnormen überprüfen, um sie an die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse und WHO-Leitlinien anzupassen. Möglicherweise wird dann den Empfehlungen der Wissenschaft gefolgt. [ks] EU-News | 29. Februar 2024

Rat der EU: Pressemitteilung vom 20.02.2024 https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/02/20/air-quality-council-and-parliament-strike-deal-to-strengthen-standards-in-the-eu/

HEAL: Pressemitteilung vom 21.02.2024 https://www.env-health.org/eu-geht-wichtigen-schritt-um-menschen-europaweit-vor-luftverschmutzung-zu-schutzen/

DUH: Pressemitteilung vom 21.02.2024 https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/deutsche-umwelthilfe-zur-einigung-ueber-neue-eu-luftqualitaetsrichtlinie-verantwortungsloses-ergebni/

S&D: Pressemitteilung vom 20.02.2024 https://www.socialistsanddemocrats.eu/de/newsroom/die-eu-gibt-gruenes-licht-fuer-strengere-vorschriften-zur-luftverschmutzung-um-die

EAA: Luftverschmutzung nach wie vor zu hoch https://www.eea.europa.eu/de/highlights/luftverschmutzung-in-europa-nach-wie

Deutsches Umweltbundesamt: Stellungnahme: WHO-Luftqualitätsleitlinien 2021 https://www.umweltbundesamt.de/themen/stellungnahme-who-luftqualitaetsleitlinien-2021#:~:text=Die%20neuen%20Leitlinien%20empfehlen%20eine,%2Fm%C2%B3%20(WHO%202021).


In dubio pro Industrie? PFAS und andere zweifelhafte Substanzen

Entrüstung hat ein exklusives Treffen von Industrie und EU-Politik losgetreten. Während Unternehmensvertreter*innen eine „industriefreundliche EU-Politik“ forderten, mahnten Umweltverbände an, auch an die potenziellen und tatsächlichen Opfer zu denken. Besonders an Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) und an deren Verbotsvorschlag scheiden sich die Geister. Außerdem: EU-Chemikalienmeldungen kurz & knapp.

Auf Einladung der belgischen Präsidentschaft hat am 20. Februar ein Treffen von Vorstandsvorsitzenden großer Unternehmen und verschiedenen Spitzenpolitiker*innen wie EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen stattgefunden. In der veröffentlichten „Antwerpener Erklärung“ geht es um den europäischen Green Deal, die Erreichung von Klimaneutralität, vor allem aber um die Konkurrenz zu den USA und China. Unternehmen und Industrieverbände fordern unter anderem einfacher zu erhaltende Staatshilfen, niedrigere Energiekosten und mehr europäische Bergbauprojekte für wichtige Rohstoffe.

Das Europäische Umweltbüro (EEB) reagierte alarmiert und warnte davor, Profite von Umweltverschmutzern über die öffentliche Gesundheit und Umweltfragen zu stellen. Gerade der Chemieindustriesektor trage „maßgeblich zur globalen Umweltverschmutzung“ bei. Im vergangenen Oktober 2023 hätten Betroffene aus Belgien, Italien und Frankreich um eine Audienz bei Ursula von der Leyen gebeten, um die verheerenden gesundheitlichen Folgen von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) anzusprechen. Trotz ihres leidenschaftlichen Plädoyers seien ihre Stimmen ignoriert worden.

EEB fordert mehr Gehör für Zivilgesellschaft und Betroffene sowie eine Reform der EU-Chemikalienpolitik Das EEB kritisierte: „Während die Staats- und Regierungschefs der EU im Vorfeld der Wahlen ihre Agenda festlegen, steht dieses private Einzelgespräch zwischen Industrie und Politikern in krassem Gegensatz zu den Hürden, mit denen Bürger und Nichtregierungsorganisationen konfrontiert sind, um sich Gehör zu verschaffen.“ Dabei komme es in ganz Europa immer wieder zu Chemieskandalen. Unternehmensriesen wie BASF, 3M, Dupont, Chemours oder Bayer-Monsanto verheimlichten nicht nur die schädlichen Auswirkungen von Chemikalien, sondern dürften diese auch weiterhin verwenden. Am Beispiel eines Briefes von Stéphanie Escoffier an die EU-Kommissionpräsidentin zitiert das EEB: „Inwieweit darf ein privates Unternehmen die Umwelt und das Trinkwasser von Hunderttausenden von Menschen verschmutzen? Und die Gesundheit der Anwohner beeinträchtigen? Wer ist für die Bewertung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses für die Gesellschaft bei der Produktion dieser giftigen Chemikalien verantwortlich?“. Stéphanie war während ihrer Arbeit als Chemikerin bei ARKEMA in Lyon ein Opfer chemischer Verschmutzung geworden.

Das Europäische Umweltbüro verweist auf die Ergebnisse des Human Biomonitoring-Projektes HBM4EU : Diese zeigten ein alarmierendes Ausmaß der Belastung mit Chemikalien, die mit schweren Gesundheitsproblemen wie Krebs, Unfruchtbarkeit und Geburtsschäden in Verbindung gebracht werden. Trotz dieser Erkenntnisse beugten sich die politischen Entscheidungsträger weiterhin dem Druck der Industrie und verzögerten die dringend erforderliche Reform des veralteten EU-Chemikalienkontrollgesetzes REACH (Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe), kritisiert das EEB. Zudem breche die EU ihr Versprechen in der Nachhaltigkeitsstrategie für Chemikalien für ein giftfreies Europa. Eine entsprechende Petition von We Move Europe nähert sich derweil der 100.000er-Unterschriften-Marke.

Beispiel PFAS: Existierender Verbotsvorschlag wird angegriffen – auch mit Fakenews Die Umweltorganisation ChemSec kritisiert, dass sich eines der Hauptargumente der Industrie gegen das Verbot der wegen ihrer Langlebigkeit auch „Ewigkeitschemikalien“ benannten PFAS-Gruppe auf die OECD beziehe. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) habe aber nie behauptet, dass bestimmte PFAS „wenig besorgniserregend“ seien, wie in von der Industrie unterstützten wissenschaftlichen Berichten, Briefings, Lobbytreffen und Webinaren angeführt werde. Tatsächlich gab es von Anfang an keine OECD-Kriterien für Polymere, die als unbedenklich gelten, so ChemSec. Die Umweltorganisation verweist dazu auf eine aktuelle Erklärung der OECD.

Der Verbotsvorschlag für PFAS-Chemikalien (EU-News 20.07.2021, EU-News 09.02.2023), hat unter anderem deshalb für Aufregung (EU-News 31.08.2023) gesorgt, weil eine sehr große Gruppe problematischer Chemikalien verboten werden soll, statt wie bisher üblich die Chemikalien einzeln zu regulieren. In Europa sind mindestens 17.000 Standorte mit PFAS verunreinigt, und viele Europäer*innen sind auf Trinkwasser angewiesen, das PFAS über den empfohlenen Sicherheitswerten enthält (EU-News 17.11.2023). Inzwischen sind PFAS auch im Blut von EU-Politiker*innen und -Beamten nachzuweisen, zeigt eine Testaktion von EEB und ChemSec.

Nicht nur Trinkwasser, auch Lebensmittel sind mit PFAS belastet

Eine am 27. Februar veröffentlichte Studie vom Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN) zeigt, dass europäische Bürger*innen zudem zunehmend über Lebensmittel Cocktails von PFAS-Pestiziden ausgesetzt seien. „Der Anteil dieser für Gesundheit und Umwelt hoch problematischen Stoffe hat sich in den untersuchten Lebensmitteln in nur einem Jahrzehnt nahezu verdreifacht“, so PAN Germany. Dies habe die Auswertung der Befunde aus dem amtlichen EU-Monitoring von Pestizidrückständen in Lebensmitteln der Jahre 2011 bis 2021 ergeben. Die Ergebnisse gäben „Anlass zu ernster Sorge für die Umwelt und die menschliche Gesundheit“. Als Reaktion darauf fordern die herausgebenden Organisationen ein zügiges EU-weites Verbot aller PFAS-Pestizide.

Im Untersuchungszeitraum seien in Obst- und Gemüseproben Rückstände von 31 verschiedenen PFAS-Pestiziden nachgewiesen worden. Die Zahl der Obst- und Gemüsesorten, die Rückstände von mindestens einem PFAS-Pestizid enthalten, habe sich in der EU innerhalb von 10 Jahren verdreifacht. 2021 waren von den in der EU angebauten Früchten Erdbeeren (37 Prozent), Pfirsiche (35 Prozent) und Aprikosen (31 Prozent) besonders häufig kontaminiert und enthielten oft Cocktails aus drei bis vier verschiedenen PFAS in einer einzigen Probe. Innerhalb der EU stammten die am stärksten mit PFAS-kontaminierten Lebensmitteln aus den Niederlanden, Belgien, Österreich, Spanien, Portugal und Griechenland, bei den in die EU importierten Lebensmitteln aus Costa Rica, Indien und Südafrika. In den deutschen Obst- und Gemüseproben seien insgesamt 26 verschiedene PFAS-Pestizide entdeckt worden, dabei seien auch deutsche Produkte wie Erdbeeren oder Blattsalat betroffen gewesen.

Auch gesundheitsgefährlich: PFAS als Ersatzstoffe für fluorierte Gase in Kältemitteln

Ein PFAS-Verbot kann auch wichtig werden, um zu verhindern, dass diese als Ersatzstoffe im Rahmen der kürzlich verabschiedeten Regulierung zur Verwendung von fluorierten Gasen (F-Gas-Verordnung) auf den Markt strömen. Davor warnt die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Die F-Gas-Verordnung sei ein wichtiger Schritt für klimafreundliche Kältetechnik und Wärmepumpen und enthalte „deutliche Verschärfungen“ zur schrittweisen Reduzierung von F-Gasen mit besonders hohem Treibhausgaspotential sowie das schrittweise Verbot des weltweit stärksten Treibhausgases Schwefelhexafluorid (SF6) in Schaltanlagen. Beim Umstieg sei aber entscheidend, ohne Umwege auf natürliche Alternativen zu setzen, so die DUH. Da fluorierte Kältemittel mit geringerem Treibhausgaspotential weiterhin erlaubt seien, bestehe sonst die Gefahr, dass Ersatzstoffe auf den Markt strömen, die zur Chemikaliengruppe der PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) gehören. [jg] EU-News | 29. Februar 2024



dpa-Europaticker: Zahlreiche Firmenchefs fordern industriefreundlichere EU-Politik https://www.eu-info.de/dpa-europaticker/324470.html

EEB: Chemical pollution victims’ voices ignored for a European Industrial Deal https://eeb.org/european-industrial-deal-ignores-victims-of-chemical-pollution

ChemSec: The chemical industry’s key argument against the PFAS ban relies on a non-existent OECD statement https://chemsec.org/the-chemical-industrys-key-argument-against-the-pfas-ban-relies-on-a-non-existent-oecd-statement/

DUH zur neuen F-Gas-Verordnung: Deutsche Umwelthilfe [...] sieht aber akuten Handlungsbedarf gegen PFAS-Scheinlösungen https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/neue-f-gas-verordnung-beschlossen-deutsche-umwelthilfe-feiert-gewinn-fuer-klimaschutz-sieht-aber-ak/

EU-Chemikalienmeldungen kurz & knapp

• Reinigungsmittel/Detergenzien im ENVI: Der Umweltausschuss des EU-Parlaments (ENVI) hat Mitte Februar über den von der EU-Kommission im April 2023 vorgelegten Änderungsvorschlag zur EU-Detergenzienverordnung abgestimmt. Die für bessere Standards arbeitende Organisation ECOS kritisierte allerdings, dass weitere Anstrengungen erforderlich seien, um die Verwendung von anderen gesundheitsschädlichen Chemikalien zu begrenzen. Statt auf dem Gebiet der Chemikalien zu handeln, habe der ENVI mehr Forschung statt konkreter Maßnahmen gefordert, so ECOS.

• Schadstoffe in Spielzeug: Der Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments (IMCO) seine Position zum Schutz von Kindern vor schädlichen Chemikalien wie endokrinen Disruptoren beschlossen. Ein digitaler Produktpass soll Grenzkontrollen erleichtern und Verbraucher informieren, digitales Spielzeug soll Sicherheits- und Datenschutzstandards durch Design einhalten. Spielzeug war im Jahr 2022 die am häufigsten gemeldete Ware im EU-Warnsystem für gefährliche Produkte.

• Schadstoffe am Arbeitsplatz: Das EU-Parlament hat am 7. Februar für besseren Schutz vor Kontakt mit gefährlichen Stoffen gestimmt (formale Trilog-Bestätigung) und damit den Weg frei gemacht für neue Grenzwerte für Blei und erstmals Grenzwerte für Diisocyanate; nach formaler Billigung des Rates kann das Gesetz in Kraft treten.

• Herbizid-Wirkstoff S-Metolachlor/Klage: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Gericht der Europäischen Union Klage gegen die Genehmigungsverlängerung des umweltschädlichen Herbizid-Wirkstoffs S-Metolachlor eingereicht.

• Cypermethrin-Zulassung/PAN Europe verliert vor Gericht: Trotz festgestellter Risiken darf die EU-Kommission unter bestimmten Bedingungen die Zulassung von Pestiziden verlängern, entschied die vierte Kammer des Europäischen Gerichts (Urteil). Das Pestizid Actions-Netzwerk (PAN Europe) hatte gegen die Verlängerung der Zulassung von Cypermethrin geklagt, unter anderem weil die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA kritische Bereiche ermittelt hatte. Laut ENDS bestätigte das Gericht jedoch immerhin die Verpflichtung der Kommission, die Wirksamkeit aller von ihr auferlegten Risikominderungsmaßnahmen zu kontrollieren.

• Bienen und Biozide: Die Europäische Chemikalienbehörde (ECHA) hat Mitte Februar neue Leitlinien veröffentlicht, die Unternehmen und Behörden helfen sollen, die Risiken für Bienen durch biozide Wirkstoffe und Produkte zu bewerten. Er ist Teil umfassenderer EU-Initiativen, die darauf abzielen, den Rückgang der Bestäuber bis 2030 umzukehren und die Artenvielfalt zu erhalten.

• Kein Gift in Schutzgebieten: Das Umweltinstitut München hat eine Petition an Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und Bundesumweltministerin Steffi Lemke gestartet, damit Pestizide in sensiblen Gebieten verboten werden.

• EU-News | 15. Februar 2024


EU-Parlament dereguliert Neue Gentechnik

Das Europäische Parlament hat dem Verordnungsvorschlag zur Deregulierung Neuer Gentechnik zugestimmt. Verbände reagierten entsetzt. Kleine Verbesserungen gab es bei Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit. Weiterhin keine Einigung bei den EU-Mitgliedstaaten.

Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am 7. Februar in Straßburg seine Position zu neuen genomischen Techniken (NGT) festgelegt. Trotz vielfacher Kritik aus der Zivilgesellschaft stimmte die Mehrheit der Abgeordneten für eine tiefgreifende Deregulierung der Neuen Gentechnik. Bei der finalen Abstimmung votierten 307 Abgeordnete für die Vorlage, die von der konservativen Berichterstatterin Jessica Polfjärd (Schweden) vorbereitet und im federführenden Umweltausschuss am 24. Januar verabschiedet wurde. 263 der Abgeordneten stimmten dagegen und 41 enthielten sich.

Fraktionsübergreifende (Un)einigkeit

Das Abstimmungsverhalten bietet ein gemischtes Bild: Die Mehrheit der Befürworter*innen setzte sich aus Konservativen, Liberalen, Rechtspopulisten und Teilen der Sozialdemokraten zusammen. Weitestgehend geschlossen dagegen stimmten die Linken und Grünen. Aber auch manche Abgeordnete der Sozialdemokraten, Konservativen und Rechtspopulisten lehnten die Vorlage ab. Brisant ist auch: 91 Abgeordnete nahmen an der Abstimmung gar nicht teil.

Vor der Sitzung appellierten Umwelt-, Verbraucher,- und Landwirtschaftsverbände eindringlich an die Abgeordneten des EU-Parlaments, das europäische Vorsorgeprinzip sicherzustellen und die Deregulierung abzulehnen. NGT-Pflanzen „ungeprüft, ungekennzeichnet und unkontrollierbar in die Natur zu bringen, wäre unverantwortlich“, kommentierte DNR-Geschäftsführer Florian Schöne im Vorfeld der Abstimmung. Über Regelungen zur Patentierung würden Landwirtschaftsbetriebe zudem in die „Abhängigkeit von Agrarkonzernen“ getrieben, so Schöne weiter. Wahlfreiheit, Vorsorgeprinzip und Risikoprüfung müssten gewahrt und das Recht auf gentechnikfreie Lebensmittel abgesichert bleiben, forderten Umweltverbände von den EU-Abgeordneten.

Warnungen der Zivilgesellschaft verhallen – kleine Lichtblicke bei Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit

Doch mit der Annahme des Verordnungsvorschlags wurde diesen Warnungen eine weitreichende Absage erteilt. Die verabschiedete Position sieht vor, zwei Kategorien von NGT-Pflanzen einzuführen. NGT-1-Pflanzen sollen als gleichwertig wie konventionelle Pflanzen angesehen werden. Sie sind somit von den Anforderungen der Gentechnik-Gesetzgebung ausgenommen und eine Risikoprüfung wäre nicht mehr vorgesehen. NGT-2-Pflanzen sollen weiterhin die vorgesehenen Auflagen für gentechnisch veränderte Organismen erfüllen müssen. Im ökologischen Landbau sollen NGT-Pflanzen allerdings ausgeschlossen bleiben. Wie eine Koexistenz mit einer gentechnikfreien Produktion gewährleistet werden soll, bleibt jedoch offen.

Während der Sitzung des EU-Parlaments kam es zu zahlreichen Änderungsanträgen. Besonders relevant: Ein Antrag von Sozialdemokraten und Grünen für eine Kennzeichnungspflicht sämtlicher NGT-Pflanzen entlang der Wertschöpfungskette wurde mit knapper Mehrheit von 317 zu 302 Stimmen angenommen. Damit wurde eine zentrale Forderung von Umwelt- und Verbraucher*innen-Organisationen nach Wahlfreiheit aufgegriffen. Bislang sah der Verordnungsvorschlag lediglich die Kennzeichnung des Saatguts vor. Das Erkennen von Endprodukten und Lebensmitteln aus NGT-Pflanzen wäre somit unmöglich gewesen. Auch eine verpflichtende Rückverfolgbarkeit hat das Parlament mehrheitlich beschlossen. Zur Frage der Patentierung gab es einige Änderungsanträge. Kein Patentanspruch soll in Fällen bestehen, in denen sich patentierbare NGT-Pflanzen nicht von natürlichen Pflanzen unterscheiden lassen, wie der Informationsdienst-Gentechnik berichtet.

EU-Vorsorgeprinzip und weitreichende Folgen ignoriert

Trotz der kleinen Lichtblicke sprechen Landwirtschafts- und Umweltorganisationen sowie Bioverbände von einer katastrophalen Entscheidung. Die Vorstandsvorsitzende des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) Tina Andres beklagte, dass die Beschlüsse sowohl das Vorsorgeprinzip als auch das Verursacherprinzip, zentrale Eckpfeiler des europäischen Umwelt- und Verbraucherschutzrechts, „mit Füßen trete“. Während die Gentechnik-Industrie hohe Gewinne zu erwarten hätte, würden die „Kosten für Maßnahmen zum Schutz der gentechnikfreien Produktion den Bio-Bauernhöfen und -Unternehmen aufgebürdet“, so Andres weiter. Für die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) ist klar: „Widerstand lohnt sich“. Annemarie Volling, Gentechnik-Expertin der AbL, betonte, dass vielen Abgeordneten „die Reichweite und die Folgen des Deregulierungsvorschlags der EU-Kommission für die landwirtschaftliche Praxis offensichtlich nicht klar“ sei.

Der Ball liegt nun bei den Mitgliedstaaten. Nachdem das EU-Parlament seine Position zur Neuen Gentechnik verabschiedet hat, sind die Agrarministerinnen- und Minister am Zug, bevor es in Trilog-Verhandlungen gehen kann. Bei einem Treffen der ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten am 7. Februar fand sich jedoch erneut keine qualifizierte Mehrheit für eine gemeinsame Position. Kommt es zwischen den Mitgliedstaaten bis Ende Februar zu keiner Einigung, ist nicht zu erwarten, dass die Trilog-Verhandlungen noch rechtzeitig vor der Europawahl abgeschlossen werden. In der Auseinandersetzung um die folgenschwere Deregulierung der Neuen Gentechnik sind die kommenden Wochen also entscheidend. [bp] EU-News | 15. Februar 2024

• Pressemitteilung EU-Parlament https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20240202IPR17320/new-genomic-techniques-meps-back-rules-to-support-green-transition-of-farmers

• Pressemitteilung DNR https://www.dnr.de/presse/pressemitteilungen/wahlfreiheit-vorsorgeprinzip-und-risikopruefung-bei-neuer-gentechnik

• Pressemitteilung BÖLW https://www.boelw.de/presse/meldungen/artikel/europaparlament-erteilt-vorsorge-und-verursacherprinzip-eine-absage/ • Pressemitteilung AbL https://www.abl-ev.de/apendix/news/details/zum-gentechnik-gesetzesentwurf-keine-einigung-der-eu-regierungen-nur-knappe-abstimmung-im-eu-parlament


Fischerei und Meeresschutz: Parlament auf Schlingerkurs

Die EU-Abgeordneten haben am 18. Januar ihre Antwort auf das im Februar von der EU-Kommission vorgelegte Meerespaket abgestimmt. Meeresschutzorganisationen kritisierten Verwässerungen und Fristverlängerungen. Ein „Meeres-Champion“ würde anders handeln, so Oceana.

„Anstatt sich für eine nachhaltige Fischerei und die Erholung der EU-Meere als Prioritäten für das nächste EU-Mandat einzusetzen, versucht das Europäische Parlament, den Übergang zu einer schonenden und fairen Fischerei sowie die Umsetzung des europäischen Green Deals zu verwässern und zu verlangsamen“, kritisierte das WWF Europabüro.

Das Parlamentsplenum hatte über seine Position zum Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit des Fischerei- und Aquakultursektors der EU-Kommission (EU-News 23.02.2023) abgestimmt. Umweltverbände fanden bereits deren Vorschläge recht dünn. Die angenommenen Texte des Parlaments umfassen den Aktionsplan zum Schutz und zur Wiederherstellung von Meeresökosystemen für eine nachhaltige und widerstandsfähige Fischerei (kurz: Meeresaktionsplan) sowie die Mitteilung über die Gemeinsame Fischereipolitik heute und morgen (kurz: Bewertung der GFP) sowie die gemeinsame Marktorganisation und illegale Fischerei.

Ein bisschen Lob und viel Kritik von Umweltorganisationen

Der WWF kritisierte nun, das Plenum habe die meisten vorgeschlagenen Lösungen abgelehnt und würde damit „jeden nennenswerten Fortschritt in Richtung einer nachhaltigen Fischerei und einer Erholung der Natur abwürgen“. Der angenommene Bericht über den Aktionsplan für die Meeresumwelt spiegele zwar die Besorgnis der EU-Kommission über den schlechten Umweltzustand der EU-Meere wider, nehme aber „eine besorgniserregende Haltung zum Einsatz zerstörerischer Fanggeräte ein“. Behörden der Mitgliedstaaten könnten so den Einsatz von Fanggeräten, die am Meeresboden entlang geschleift werden, in Schutzgebieten weiter erlauben. Auch der Schutz empfindlicher Arten bleibe hinter dem zurück, was notwendig ist, um den Verlust der Meeresfauna umzukehren, und die ungewollten Beifänge kämen in der Parlamentsposition immer noch zu kurz, so der WWF. Während der ursprüngliche Aktionsplan für die Meeresumwelt noch ein ganzes Kapitel dem Beifang widmet, enthält der Bericht des Parlaments – auch nur „dank der kurzfristigen Interventionen progressiver Abgeordneter“ – ein paar Sätze zum Thema.

Seas At Risk kritisierte, dass die Parlamentsberichte „irreführende Argumente“ aufgriffen, die zuvor schon gegen den EU Green Deal und das EU-Naturschutzgesetz vorgebracht wurden, obwohl diese wiederholt entkräftet worden seien. Dies sei eine „inakzeptable Strategie“ und „ein kalkulierter Versuch, aggressiv regressive Narrative zu verbreiten“ und im Vorfeld der EU-Wahlen „die öffentliche Meinung zu manipulieren“. Dies untergrabe die Glaubwürdigkeit in die EU-Institutionen.

In seinem Bericht über die GFP verkenne das EU-Parlament, dass das Überfischungsproblem „nicht zwangsläufig mit der Wirksamkeit der Rechtsvorschriften zusammenhänge, sondern vielmehr auf den mangelnden politischen Willen der Minister zurückzuführen“ sei, nachhaltige Fangquoten festzulegen. Der Schwerpunkt müsse auf Umsetzung gelegt werden. Der Bericht zum Aktionsplan für die Meeresumwelt enthalte mehrere nachteilige Überlegungen. Es sei entgegen der wissenschaftlichen Erkenntnisse, Grundschleppnetzfischerei als „nachhaltige“ Fischereimethode zu bezeichnen. Das Konzept eines gerechten Übergangs zu einer Fischerei mit geringen Auswirkungen werde außer Acht gelassen, dabei sei es notwendig, dass die Mitgliedstaaten den Übergang des Fischereisektors planen und die zerstörerischsten Fischereipraktiken auslaufen lassen. Seas At Risk sieht allerdings die Forderung des EU-Parlaments zu Beifängen etwas positiver als der WWF: Dass die nationalen Regierungen nun handeln müssten, um weitere Beifänge zu verhindern, sei ein „Durchbruch in einer seit langem bestehenden Sackgasse“.

Oceana lobte, dass die Abgeordnete für mehr Transparenz stimmten, um die Einfuhr illegaler Fischereierzeugnisse auf den EU-Markt zu verhindern. Kritik erntete aber ebenfalls die weiter mögliche zerstörerische Fischerei in Schutzgebieten. Damit gefährde das Parlament den Kampf gegen Überfischung in europäischen Gewässern und ignoriere Wissenschaft zugunsten wirtschaftlicher Gewinne für die industrielle Fischerei. Da es sich hierbei um eine der letzten Entscheidungen zu Meeresfragen vor den EU-Wahlen handelt, sei das Ergebnis „ein schlechtes Vermächtnis dieses Parlaments“, um den Verlust der biologischen Vielfalt in den Meeren in Europa aufzuhalten und eine wohlhabende Zukunft für die Küstengemeinden zu sichern. Die Europäische Kommission müsse zum Meeresaktionsplan stehen und die Durchsetzung der EU-Gesetze verstärken, um die Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 zu erreichen. [jg] EU-News | 19.01.2024

EU-Parlament/angenommene Texte:

• Entschließung zu dem EU-Aktionsplan https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2024-0046_DE.html

• Entschließung zur Gemeinsamen Fischereipolitik https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2024-0045_DE.html

• Entschließung zu illegaler Fischerei und Ernährungssicherheit – Rolle der EU https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2024-0043_DE.html

• Entschließung zur gemeinsamen Marktorganisation (GMO) in der Fischerei und Aquakultur – Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2024-0047_DE.html

Kommentare:

WWF: [EP] reverses course on ambitions for marine conservation https://www.wwf.eu/?12676316/European-Parliament-reverses-course-on-ambitions-for-marine-conservation

Seas At Risk: The Ups and Downs of Parliament’s Fisheries Verdict https://seas-at-risk.org/press-releases/the-ups-and-downs-of-parliaments-fisheries-verdict/

Oceana: [EP] at risk of backpedaling on marine protection ambition (11.01.2024) https://europe.oceana.org/press-releases/european-parliament-at-risk-of-backpedaling-on-marine-protection-ambition/ und [EP] votes to increase transparency [...], but also to weaken marine conservation ambition (18.01.2024) https://europe.oceana.org/press-releases/european-parliament-at-risk-of-backpedaling-on-marine-protection-ambition/

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