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Kurzinfos Feburar 2018



Erpressung

Übertragbare Krankheiten lassen sich nicht an der Grenze aufhalten, insbesondere nicht im Schengen-Raum, wo es keine systematischen Personenkontrollen gibt. Deshalb ist es einleuchtend, dass die europäischen Staaten bei der Früherkennung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten zusammenarbeiten. So geschah es zum Beispiel 2009 beim Ausbruch der H1N1-Pandemie, der sogenannten Schweinegrippe. Während ihres Höhepunkts hielt der EU-Ausschuss für Gesundheitssicherheit (HSC) tägliche Besprechungen ab, tauschte Informationen aus und koordinierte Gegenmassnahmen. Mit dabei war auch die Schweiz.

Diese Zeiten sind vorbei. Die Schweiz hat heute keinen Zugang mehr zu den EU-Gremien im Gesundheitsbereich und insbesondere nicht zum Frühwarnsystem für Infektionskrankheiten (EWRS). Zwar liegt inzwischen ein bilaterales Abkommen zur öffentlichen Gesundheit praktisch unterschriftsreif vor, das diese Zusammenarbeit ermöglichen würde. Doch die EU macht die Unterzeichnung vom Abschluss eines Rahmenabkommens abhängig. Dies zeigt der am Donnerstag, den 1. Februar 2018 veröffentlichte Jahresbericht der Geschäftsprüfungskommissionen. Aus Sicht des Bundesamts für Gesundheit (BAG), heisst es im Bericht, habe «diese Blockade besorgniserregende Auswirkungen auf die nationale Sicherheit» im Gesundheitsbereich.

Konkret ist die Schweiz vom europäischen System des Krisenmanagements im Gesundheitsbereich ausgeschlossen und hat damit keinen raschen Zugriff auf relevante Daten der Nachbarländer. Die WHO verfügt in Europa über kein ähnliches Informationssystem. Im Krisenfall aber sind laut BAG Informationen über die Krankheiten entscheidend für die Schweiz, damit sie Massnahmen ergreifen kann. Neben der H1N1-Pandemie nennt das BAG als Beispiel auch die Ehec-Epidemie, die 2011 in Norddeutschland ausbrach und auch in der Schweiz auftrat. In einem solchen Fall, so das BAG, wären die Behörden derzeit auf noch bestehende informelle Kontakte angewiesen.

Grund für das Ende der Zusammenarbeit ist ein Beschluss der EU vom Herbst 2013, der die Rolle des HSC formalisierte und dabei das Frühwarnsystem einband. Zuvor habe die Schweiz seit 2005 mit Beobachterstatus an allen Sitzungen teilnehmen können, schreibt das BAG auf Anfrage. Als Nicht-EU-Mitglied sei die Schweiz nun aus dem gesamten europäischen System der Gesundheitssicherheit ausgeschlossen – solange es kein bilaterales Abkommen gebe. Unklar ist, ob es in der EU zusätzlich auch an Wohlwollen fehlt, um die Schweiz zumindest selektiv teilnehmen zu lassen. So konnte Serbien beispielsweise vereinzelt an den halbjährlichen Sitzungen des HSC teilnehmen.

Inzwischen hat sich auch die Gesundheitskommission des Nationalrats in das Thema eingeschaltet. Sie hat sich im Januar vom BAG informieren lassen, wie Kommissionspräsident Thomas de Courten sagt. «Die Blockade vonseiten der EU könnte tatsächlich gravierende Auswirkungen für die Schweiz haben.» Die Gesundheitskommission erwartet eine baldige Deblockierung der Verhandlungen mit der EU und bleibe am Thema dran, sagt de Courten.

Weil sich die EU auf den Standpunkt stellt, dass das Gesundheitsabkommen Bezüge zum EU-Recht enthalte, muss die Schweiz vor der Unterzeichnung die institutionellen Fragen – sprich ein Rahmenabkommen – aushandeln. Idealerweise passiert dies, noch bevor in Europa die nächste Epidemie ausbricht. NZZ, 2. Februar 2018, S. 15.


Die ökonomische Osterweiterung

Den deutschen Boom würde es ohne die ungleichen Wirtschaftsbeziehungen mit den Visegrád-Ländern nicht geben. Sie klingt zu schön, um wahr zu sein – die Geschichte von der Genesung Deutschlands, das 1999 noch als „kranker Mann der Eurozone“ galt (The Economist, 3. Juni 1999) und durch die Hartz-Gesetze von 2003 und 2005 auf wundersame Weise gesund geworden sein soll. Allein die Hartz-Reformen hätten die deutsche Wirtschaft wieder wettbewerbsfähig gemacht und den Auslandsabsatz von Mercedes wieder angekurbelt – und Emmanuel Macron davon überzeugt, dass das gleiche Rezept in Frankreich angewandt werden müsse.

Ein fataler Irrtum. „Wer Deutschlands Erfolg als Exportweltmeister verstehen will“, so der US-amerikanische Wirtschaftshistoriker Stephen Gross, „muss über Deutschlands Grenzen hinausblicken, denn eine wesentliche Voraussetzung für das deutsche Wirtschaftsmodell war der Aufbau eines Handelsnetzes mit den Ländern Mittel- und Osteuropas.“1 Genauer gesagt: der ungleiche Handel mit Polen, Tschechien, Ungarn und der Slowakei – also den Ländern der sogenannten Visegrád-Gruppe. Seit einem Vierteljahrhundert praktiziert das reiche Deutschland mit seinen Nachbarn genau das, was die USA mit ihren Fabriken in Mexiko betrieben: die Produktionsverlagerung ins benachbarte Ausland. Weiterlesen in: https://monde-diplomatique.de/artikel/!5480369 (Le monde diplomatique, Februar 2018, S. 7)


Le Saint Empire économique allemand

La fracture entre l’ouest et l’est de l’Union européenne ne se résume pas à l’opposition entre démocraties libérales et gouvernements autoritaires. Elle reflète une domination économique des grandes puissances sur les pays de l’ancien bloc de l’Est, utilisés comme des réservoirs de main-d’œuvre à bas coût. Dès les années 1990, les industries allemandes délocalisaient en Pologne, en Tchéquie, en Slovaquie et en Hongrie.

C’est un beau roman, c’est une belle histoire : considérée en 1999 comme l’« homme malade de la zone euro » (The Economist, 3 juin 1999), l’Allemagne aurait miraculeusement guéri grâce aux lois de précarisation du salariat (lois Hartz) entrées en vigueur entre 2003 et 2005. Ces réformes auraient à elles seules rétabli la compétitivité des entreprises, ranimé les ventes de Mercedes à l’étranger — et convaincu M. Emmanuel Macron d’appliquer la recette en France. Fatale erreur. « Pour comprendre le succès de l’Allemagne comme exportateur mondial, explique l’historien de l’économie Stephen Gross, il faut regarder au-delà de ses frontières. Car ce modèle repose pour une part décisive sur le développement de réseaux commerciaux avec les pays d’Europe centrale et orientale. » Et plus précisément sur des échanges économiques inégaux établis avec la Pologne, la République tchèque, la Hongrie et la Slovaquie, un quartet baptisé « groupe de Visegrád ». Depuis un quart de siècle, la riche Allemagne pratique en effet avec ses voisins ce que les États-Unis ont mis en place avec leurs usines installées au Mexique : la délocalisation de proximité.

Solidement établis entre le IIe Reich d’Otto von Bismarck et l’empire des Habsbourg à la fin du XIXe siècle, les échanges économiques privilégiés entre l’Allemagne et l’Europe centrale ne datent pas d’hier. Limités par la guerre froide, ils reprennent dans les années 1970 sous la forme de partenariats industriels, technologiques et bancaires, à la faveur de l’Ostpolitik (1969-1974) lancée par le chancelier social-démocrate Willy Brandt. La chute du mur de Berlin sonne l’heure du repas des fauves. À compter du début des années 1990, les multinationales allemandes jettent leur dévolu sur les entreprises d’État privatisées dans une ambiance d’apocalypse industrielle. Suite de l’article: https://www.monde-diplomatique.fr/2018/02/RIMBERT/58356


Anti-Glyphosat-Allianz zeigt Ämter an

Fünf europäische Umweltorganisationen haben Strafanzeige gegen die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gestellt. Außerdem mehren sich im EU-Parlament und im deutschen Bundestag kritische Stimmen gegen den Einsatz von Glyphosat.

Die Umweltverbände werfen den Behörden vor, die Gesundheit von Menschen und die Artenvielfalt zu gefährden. Obwohl es die EU-Pestizidverordnung vorschreibt, hätten die Ämter "keine unabhängige, objektive und transparente Bewertung der gesundheitlichen Risiken" von Glyphosat vorgenommen. Das BfR stehe sogar unter Plagiatsverdacht. Denn es habe mehrere Studien gar nicht selbst bewertet, sondern wörtlich aus Gutachten der Hersteller abgeschrieben.

Ende November wurde der Wirkstoff für weitere fünf Jahre in der EU zugelassen. Im Frühjahr 2015 hatte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Substanz als "wahrscheinlich krebserregend" eingestuft. Grundlage für die WHO-Bewertung waren Tierversuche mit beunruhigenden Ergebnissen. Glyphosatrückstände sind immer wieder in Lebensmitteln nachzuweisen. Das Ackergift vernichtet auch sämtliche Pflanzen, die nicht genmanipuliert sind. Dem Umweltbundesamt zufolge raubt es dadurch zum Beispiel Vögeln ihre Nahrungsgrundlage.

GLOBAL 2000, das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN) Europe, PAN Germany, PAN Italia und Generations Futures begründen ihre Anzeige auch damit, dass das Vertrauen der EuropäerInnen in die Behörden und das Zulassungsverfahren erschüttert sei. Daher sei eine umfassende Aufarbeitung und Aufklärung erforderlich.

Unterdessen beantragten die Grünen im Europäischen Parlament einen Sonderausschuss zur Untersuchung des Zulassungsverfahrens für Pflanzenschutzmittel wie Glyphosat in der EU. Es müsse geprüft werden, warum wissenschaftliche glyphosatkritische Studien im Bewertungsprozess ignoriert worden seien, begründete die Vorsitzende der Grünen-Fraktion Ska Keller den Vorstoß. Umwelt aktuell, Februar 2018, S. 18. Plagiat-Gutachten:

https://www.global2000.at/sites/global/files/Gutachten%20Plagiate%20Glyphosat%20Report%20final%281%29.pdf; Anzeige der Umweltorganisationen: https://www.global2000.at/sites/global/files/AnzeigeOesterreich.pdf


EU-Kommission ignoriert Bürgerstimmen zu Glyphosat

Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Stop Glyphosat“ wird von über 1,3 Millionen EU-Bürger*innen unterstützt. Gestern entschied die EU-Kommission deren Forderung nach einem Verbot des umwelt- und gesundheitsschädlichen Herbizids Glyphosat nicht zu folgen.

Stattdessen beschloss die Kommission in Straßburg formal die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat um weitere fünf Jahre, auf die sich vor Kurzem schon die Mitgliedstaaten der EU geeinigt hatten (EU-Umweltnews vom 28. November 2017).

Die Kommission ging jedoch auf eine weitere Forderung der EBI ein und versprach mehr Transparenz im Entscheidungsprozess. So soll es im Frühjahr 2018 einen Rechtsakt geben, der die Transparenz, Qualität und Unabhängigkeit von wissenschaftlichen Wirkstoffbewertungen verbessern soll.

Derweil geht in Deutschland die Debatte um Glyphosat weiter. Nachdem Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt sein Ja für Glyphosat gegen die Empfehlung des Umweltministeriums gegeben hatte, haben SPD, Grüne, Linke und FDP am Dienstag Anträge für ein Ende beziehungsweise für eine Einschränkung der Glyphosat-Anwendung in Deutschland gestellt. Diese werden nun im Hauptausschuss beraten. Umwelt aktuell, Februar 2018, S. 18. Pressemitteilung der EU-Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-5191_de.htm


Miserable Noten für Umweltmaßnahmen

Einem Bericht des Europäischen Rechnungshofs zufolge verfehlt die sogenannte Ökologisierung in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU ihren Zweck. Die Maßnahmen seien ineffektiv und kämen der Umwelt nicht zugute. Lediglich bei fünf Prozent der Landwirtschaftsflächen in der EU hätten die vermeintlichen Ökologisierungsmaßnahmen positive Veränderungen gebracht, monierte ein Prüfer. Fast zwei Drittel der befragten Bauern ( 65 Prozent) hätten ihre Anbaupraktiken nicht anpassen müssen, um ,,grüne“ Direktzahlungen zu erhalten. Diese Zahlungen, die Landwirtinnen und Landwirte erhalten, wenn sie eine umweltfreundliche Bewirtschaftung praktizieren, hatte die EU-Kommission 2013 mit der damaligen Agrarreform eingeführt. Sie belaufen sich auf rund zwölf Milliarden Euro jährlich, das sind etwa 30 Prozent aller Direktzahlungen.

Die Rechnungsprüfer kritisierten außerdem, dass die EU-Kommission keine konkreten Ziele zur Überprüfung der Ökologisierungsmaßnahmen festgelegt habe. Die Mitgliedstaaten würden derzeit diese Maßnahmen so umsetzen, dass die Belastung für sie selbst und für ihre Landwirtschaft möglichst gering sei, heißt es in dem Bericht.

Ariel Brunner von BirdLife Europe bezeichnete das Greening als Mogelpackung. Hier werde Geld für nichts verschwendet. Das Europäische Umweltbüro (EEB) lobte den Bericht des Rechnungshofs und forderte die EU-Kommission auf, die Ergebnisse in die kommenden Verhandlungen über den Gesamthaushalt und die Ausgestaltung der künftigen Agrarpolitik mitaufzunehmen. Der Bericht sei ein Warnruf, die Rechtmäßigkeit der Direktzahlungen auf den Prüfstand zu stellen. Umwelt aktuell, Februar 2018, S. 17. Bericht des Europäischen Rechnungshofs: https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR17_21/SR_GREENING_DE.pdf


Polen und die Ernennung von Richtern

Die zentrale Kritik Brüssels, die zur Einleitung eines Sanktionsverfahrens durch die EU-Kommission führte, trifft die Ernennung polnischer Richter. Die dafür zuständigen «Landesjustizräte» waren bisher in der Regel selbst Richter. Man hatte also ein System der Kooptation. Künftig soll das Parlament die Mehrheit der Mitglieder dieser Räte ernennen. NZZ, 17. Februar 2018, S. 3. Die Kritik der EU an diesem System beinhaltet, dass das Richterernennungssystem der Schweiz nicht EU-kompatibel ist. Hier werden ja die Bundesrichter direkt vom Parlament gewählt und müssen sich sogar der Wiederwahl stellen – dies eine Folge der demokratischen Auffassung, dass auch Richter nicht über der stimmberechtigten Bevölkerung und deren Vertretern stehen. Bei einem Besuch von Warschaus Regierungschef in Berlin Mitte Februar 2018 gab Merket auf die Verteidigung der polnischen Justizreform durch den Regierungschef das Contra, es gebe eine rechtsstaatliche Grundverpflichtung für alle EU-Mitglieder (NZZ, 17. Februar 2018, S. 3). Gemäss dieser Auffassung widerspricht also die demokratische Kontrolle des Rechtssystems dem Rechtsstaat, wie er von der EU gesehen wird.


EU droht mit WTO-Verfahren wegen Zöllen auf Würzfleisch

Am 13. Februar teilt die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats in einem Communiqué beiläufig mit, dass sie «das Verhandlungsmandat des Bundesrats zur Änderung der Verpflichtungsliste LIX-Schweiz-Liechtenstein bezüglich Würzfleisch ohne Gegenstimme gutgeheissen hat». Mit dem Verhandlungsmandat muss der Bundesrat einen bisher nicht publik gewordenen Konflikt mit der EU lösen, den das Parlament provozierte, als es im Dezember 2015 die Zölle für rohes gewürztes Fleisch erhöhte. Gemäss zuverlässigen Quellen hatte die EU damals umgehend reagiert und schliesslich angedroht, bei der Welthandelsorganisation (WTO) ein Verfahren anzustrengen – es sei denn, die Schweiz sei zu Kompensationen bereit. Nun wird verhandelt.

Im Jahr 2010 wurden Klagen des Bauernverbands und der Fleischproduzenten laut. Die Importe von gewürztem Fleisch hatten damals stark zugenommen; und es wurde Importeuren zudem vorgeworfen, sie umgingen den Grenzschutz, indem sie Fleisch nur pro forma, etwa mit groben Pfefferkörnern, würzten, um so von den fast dreimal tieferen Zolltarifen für Würzfleisch zu profitieren. Man sprach vom Pfeffertrick. Und manche mögen sich auch an den Lachanfall des damaligen Bundesrats Hans-Rudolf Merz erinnern, als er im Nationalrat eine Frage der SVP zu den Würzfleischimporten beantworten musste; Stichwort: Bündnerfleisch.

Die umständliche Antwort, die Merz damals derart zum Lachen brachte, enthielt durchaus relevante Informationen. Etwa jene, dass die Zollverwaltung in Rücksprache mit dem Bauernverband und der Fleischbranche bereits im März 2010 den Pfeffertrick entschärft hat, indem man mit ganzen Pfefferkörnern bestreutes Fleisch dem höheren Zolltarif unterstellte. Den Kritikern ging dies aber zu wenig weit. Sie beklagten weiterhin die Konkurrenzierung der heimischen Produktion durch billig importiertes Würzfleisch, und sie holten mit Tierschutzargumenten auch die Grünen an Bord. Gestützt auf eine parlamentarische Initiative der SVP aus dem Jahr 2010 sprachen sich schliesslich beide Parlamentskammern mit grossem Mehr dafür aus, die zolltarifliche Begünstigung von Würzfleisch aufzuheben. Nur die SP und die Grünliberalen stimmten am Schluss gegen die Forderung der Bauernlobby. Sie folgten der Argumentation des Bundesrats, wonach es sich angesichts der Mengen «aus landwirtschaftlicher Sicht nicht um ein riesiges Problem handle», wie die damalige Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf im September 2015 im Nationalrat ausführte. Tatsächlich machen Würzfleischimporte einen Bruchteil des Fleischkonsums aus. Selbst die zuständige Kommission hielt damals in einem Bericht fest, dass der Anteil des importierten gewürzten Rindfleischs am gesamten Konsum «von Tieren der Rindviehgattung» im Jahr 2014 nur 1,3 Prozent betrage.

Vor allem aber warnten Bundesrat und SP-Vertreter bereits damals eindringlich, mit der Erhöhung des Zolltarifs würden WTO-Verpflichtungen verletzt, und die Schweiz müsse folglich mit Gegenmassnahmen rechnen. Man könne zwar die WTO auch einmal herausfordern, meinte etwa SP-Nationalrat Beat Jans während der Ratsdebatte, aber dann müsse es auch etwas bringen – und hier «bringt es nichts ausser einem erheblichen Risiko». Der damalige Bauernverbandspräsident und SVP-Nationalrat Hansjörg Walter wollte davon nichts wissen: Er schätzte die Gefahr, das ein Handelspartner gegen die Schweiz vorgehen könnte, als «sehr gering» ein.

Der Bundesrat scheint nun bereit, der EU mit einer Erhöhung des Zollkontingents von rotem Fleisch entgegenzukommen. Es wäre ein Kompromiss, mit dem auch Proviande leben könnte, wie Markus Zemp auf Anfrage sagt. Zemp präsidiert den Branchenverband erst seit Mitte 2016 – und meint heute zum Parlamentsentscheid von 2015: Das Parlament habe den Hinweis auf die WTO-Widrigkeit damals in den Wind geschlagen, «jetzt wurde man eben eingeholt». NZZ, 17. Februar 2018, S. 13


Meinungsfreiheit in Spanien unter Druck

Dieses Jahr begann die traditionelle Madrider Messe für zeitgenössische Kunst Arco mit einem Eklat. Kaum öffnete sie ihre Pforten, übten sich die Organisatoren in Selbstzensur, wie man sie bisher an einer solchen Veranstaltung nicht kannte. Sie störten sich an dem Exponat «Politische Gefangene im gegenwärtigen Spanien». Es handelt sich um ein Werk des 51-jährigen Künstlers Santiago Sierra. Es zeigt 24 Menschen auf Schwarz-Weiss-Fotografien mit verpixelten Gesichtern, unter ihnen die katalanischen Separatistenführer Oriol Junqueras, Jordi Sánchez und Jordi Cuixart.

Die drei in Teilen der spanischen Öffentlichkeit verfemten Politiker befinden sich seit mehreren Monaten in Madrider Haftanstalten, weil ihnen eine wichtige Rolle beim – gescheiterten – Prozess der Abspaltung von Spanien zugeschrieben wird. Der Direktor des Messeveranstalters Ifema schickte seine Mitarbeiter in vorauseilendem Gehorsam los, liess die Fotografien abhängen und die Wand überpinseln. Die Regierung habe mit dieser Entscheidung nichts zu tun, versicherte Spaniens Kultusminister Íñigo Méndez de Vigo. Das ändert nichts an der Tatsache, dass in Spanien seit dem Beginn des Katalonienkonflikts ein vergiftetes Ambiente herrscht.

Der Schritt löste nicht nur in der Kunstszene einen Proteststurm aus. «Mein Werk wurde zensiert», klagte Sierra. Das schade dem Ruf der internationalen Messe und dem spanischen Staat. Die Debatte gelangte bis in das spanische Abgeordnetenhaus. Es sei mit der Demokratie nicht vereinbar, dass man über einige Themen nicht sprechen dürfe, sagte Pablo Iglesias, Chef der Linkspartei Podemos. Joan Tardà, Sprecher der katalanischen Linksrepublikaner, fühlte sich gar an türkische Verhältnisse erinnert: «So etwas erwartet man eher vom Erdogan-Regime.» Auffallend handzahm gaben sich die oppositionellen Sozialisten. Sie erklärten sich mit der Entfernung des polemischen Werks einverstanden. Es gehe darum, die derzeitigen Spannungen in Katalonien abzubauen. Doch so wird das nie gelingen.

«Man beseitigt ein Problem nicht, indem man es überdeckt», schreibt auch die Tageszeitung «El País», die dem Unabhängigkeitsprozess in Katalonien sonst äusserst kritisch gegenübersteht. Dies sei ein Angriff auf die Meinungsfreiheit, einen der Grundpfeiler der Demokratie.

Die abgehängten Bilder stehen nun symbolisch für das autoritäre Vorgehen spanischer Institutionen in den letzten Monaten. Unvergessen sind die brutalen Szenen vom 1. Oktober. Damals hatte Spaniens Ministerpräsident Mariano Rajoy Tausende von Polizisten nach Katalonien geschickt, die die Katalanen mit roher Gewalt von der Abstimmung über die Unabhängigkeit abzuhalten versuchten. Die Bilder der prügelnden Polizei gingen um die Welt.

Auch Spaniens Justiz zeigt sich in den letzten Wochen und Monaten alles andere als zimperlich. Die Richter in Madrid bestanden darauf, dass alle prominenten Unabhängigkeitsbefürworter Abbitte für ihre Ideen leisteten. Nur so konnten sie, stets gegen Zahlung hoher Kautionen, einer Inhaftierung entgehen.

Dass durch das ganze Land ein repressiver Wind weht, bekamen schon vor einem Jahr zwei Puppenspieler in Madrid zu spüren, die ihr Geld mit Karnevalsfeiern für Kinder verdienten. In einem satirischen, zugegebenermassen nicht eben für Kinder geeigneten Stück liessen sie eine Polizistenfigur das Schild «Gora Alka Eta» – eine Verballhornung für «Es lebe Eta und al-Kaida» – schwenken. Die beiden wurden festgenommen und sassen wegen des Vorwurfs der Verherrlichung von Terrorismus vier Tage in Untersuchungshaft, wurden dann aber freigelassen.

Der mallorquinische Rapper Josep Miquel Arenas hingegen wurde wegen Verherrlichung der Taten der baskischen Untergrundorganisation Eta sowie Majestätsbeleidigung und Aufrufs zur Gewalt zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der 23-Jährige, der unter dem Künstlernamen «Valtonyc» bekannt ist, hatte den früheren König Juan Carlos wegen seiner Elefantenjagd und seiner lukrativen Geschäfte mit arabischen Scheichs in seinen Raps kritisiert und zur Besetzung des Marivent-Palasts aufgerufen, wo die spanische Königsfamilie ihre Sommerferien verbringt. Auch über Iñaki Urdangarin, den der Korruption überführten Schwiegersohn von Juan Carlos, der noch immer auf freiem Fuss in Genf weilt, reimte Arenas munter. Das Strafmass liegt über dem, was der Staatsanwalt gefordert hatte.

So ist es auch nicht verwunderlich, dass Spanien im neusten Jahresbericht von Amnesty International nicht gut wegkommt. Es gebe immer mehr Angst im Land, auf die Strasse zu gehen und seine Rechte einzufordern, sagte Esteban Beltrán, Chef der Organisation in Spanien. Dutzende von Urteilen seien wegen «Verherrlichung von Terrorismus» und «Erniedrigung der Terroropfer» ergangen.

Tatsächlich sorgte Spaniens Ministerpräsident Rajoy nach seinem Amtsantritt im Jahr 2013 mit einer Justizreform dafür, dass konservativ eingestellte Richter das Sagen bekamen. Mit einer weiteren Reform des Strafrechts wurde 2015 das Demonstrationsrecht eingeschränkt. Das Strafgesetzbuch enthält mittlerweile sehr vage formulierte Straftatbestände im Zusammenhang mit Terrorismus, die das Recht auf freie Meinungsäusserung unverhältnismässig einschränken. Das macht nicht nur Amnesty Sorgen, sondern auch immer mehr Spaniern. Interessanter weise interveniert die EU nicht – wie sie es etwas in Polen tut. NZZ, 23. Februar 2018, S. 5


Gemäss Bundesrat macht sich Schengen/Dublin „bezahlt“

Bei den bilateralen Verträgen mit der EU stösst neben der Personenfreizügigkeit auch das Schengen-Assoziierungsabkommen innenpolitisch auf Widerstand. Die SVP kritisiert den Wegfall der Grenzkontrollen und die Kosten der Zusammenarbeit mit der EU im Sicherheits- und Migrationsbereich. Für die Volkspartei ist indes der Kampf gegen den freien Personenverkehr prioritär. Gefährdet ist die Schweizer Schengen-Mitgliedschaft aber aus einem anderen Grund: wegen einer EU-Waffenrichtlinie, die innenpolitisch umstritten ist. Ursprünglich sind vor allem die Schützenvereine dagegen auf die Barrikade gegangen. Inzwischen haben aber auch zahlreiche Kantone in der Anfang Januar abgelaufenen Vernehmlassung Bedenken angemeldet.

Falls die Bevölkerung dem Referendum zustimmt und die Verschärfung des Waffenrechts nach den Vorgaben der EU ablehnt, hat die Schweiz ein Problem. Sie hat sich nämlich verpflichtet, Weiterentwicklungen des Schengen-Abkommens zu übernehmen. Bei einem Volksnein würde der Bundesrat zusammen mit der EU versuchen, eine Lösung zu finden. Falls dies nicht gelingt, fallen Schengen (Sicherheit) und Dublin (Zusammenarbeit im Asylbereich) weg. Der Bundesrat wird demnächst über die Umsetzungsvorlage zur Verschärfung des Waffenrechts entscheiden, die er dem Parlament vorlegen wird. Unterschiedliche Ansichten gibt es darüber, ob die Regierung dabei den Spielraum bereits voll ausgeschöpft hat.

Es ist wohl kaum Zufall, dass der Bundesrat gerade jetzt, im Vorfeld der parlamentarischen Beratungen, einen Bericht präsentiert, der die Vorteile von Schengen/Dublin für die Schweiz unterstreicht. Den potentiell grössten negativen Effekt hätten Staus an der Grenze, bedingt durch systematische Grenzkontrollen. Bei einem Wegfall von Schengen wäre für die Nachbarländer die Grenze zur Schweiz neu Schengen-Aussengrenze, welche diese systematisch zu kontrollieren hätten.

Die vom Forschungsbüro Ecoplan erstellte Studie beziffert den Einkommensverlust für die Schweizer Volkswirtschaft auf bis zu 11 Milliarden Franken pro Jahr. Denn wegen der Staus nähme die Zahl der Grenzgänger langfristig ab, was zu Produktionsverlagerungen ins Ausland führen würde. Allerdings seien solche Schätzungen mit grosser Unsicherheit behaftet, gibt die Studie zu bedenken. Falls die Nachbarländer ihr Personal an den Grenzen deutlich aufstockten und damit die Kontrollen beschleunigten, würden die Kosten gegen null sinken.

Nicht ausgeschlossen ist gemäss der Studie auch, dass die Schengen-Staaten der Schweiz einen Sonderstatus gewährten, was die Kosten ebenfalls stark verringern könnte. Weiter würde der Wegfall von Schengen die touristische Nachfrage dämpfen. Das Schengen-Visum würde nicht mehr automatisch auch für die Schweiz gelten.

Im Asylbereich spart die Schweiz heute laut Ecoplan, da sie deutlich mehr Personen an andere Dublin-Staaten überstellt, als sie selbst von diesen aufnimmt. Die Einsparungen werden auf jährlich 270 Millionen Franken beziffert. Demgegenüber stehen Kosten von 53 Millionen Franken pro Jahr für den Betrieb von Informationssystemen. Falls die Schweiz mit eigenen Systemen ein ähnliches Niveau der inneren Sicherheit erreichen wolle, führe dies zu jährlichen Ausgaben von 400 bis 500 Millionen Franken. Die SVP kritisiert, dass der Bericht die indirekten Kosten von Schengen verschweige; sie weist auf den gestiegenen Kriminaltourismus und die zusätzliche Bürokratie bei Bund und Kantonen hin.

Bürgerliche Politiker zeigen sich zuversichtlich, dass es dem Parlament ohnehin gelingen wird, mit einer sanften Umsetzung der Waffenrichtlinie ein Referendum zu verhindern. Allerdings könnten Schengen-Gegner selbst eine stark entschärfte EU-Richtlinie als Vorwand nutzen, um in einer Volksabstimmung das Abkommen mit der EU grundsätzlich zu bekämpfen. NZZ, 23. Februar 2018, S. 1


Hüst und hott in Österreich

ln der EU gilt gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Doch gleichzeitig torpedieren EU-Beamte die Flankierenden Massnahmen, die genau das garantieren sollen.

Österreichs Politik in Sachen Lohndumping ist doppelbödig. Auf der einen Seite laufen Arbeitgeber und Regionalpolitiker aus Vorarlberg Sturm gegen die Schweizer flankierenden Massnahmen. Sie wollen die sogenannte 8-Tage-Regel kippen. Diese schreibt vor, dass Firmen im Voraus melden müssen, wenn sie Arbeitskräfte in die Schweiz entsenden. Die Österreicher Patrons wollen auch keine Kaution hinterlegen, wenn sie Aufträge im Schweizer Baugewerbe ausführen. Diese ermöglicht den Schweizer Kontrollinstanzen, im Falle von Lohndumping Bussen einzuziehen. 8-Tage-Regel und Kaution helfen also bei der Bekämpfung von Lohndumping. Die vorarlbergischen Arbeitgeber jedoch behaupten, es handle sich um Schikanen, die EU-Recht verletzen würden.

Widerstand im Burgenland

Umgekehrt läuft die Sache im Burgenland. Dieses Österreichische Bundesland grenzt an Ungarn. ln Ungarn betragen die Löhne gerade mal einen Viertel der österreichischen. Lohndumping durch Entsandte geschieht im Burgenland tausendfach. Aber die Österreichischen Kontrollbehörden können die Bussen bei ungarischen Dumpingfirmen gar nicht eintreiben. Das empört Gewerkschaften, Arbeitgeber und die Regierung gewaltig. Also reisten die Burgenländer kürzlich gemeinsam nach Brüssel. Sie verlangten dort die Verschärfung der EU-Entsenderegeln und eine europäische Arbeitsbehörde, die bei der länderübergreifenden Umsetzung mit hilft.

Das doppelte Spiel der EU

Genauso hüst und hott wie in Österreich geht es auch in der EU-Politik zu und her. Da verkündet EU-Kommissionspräsident Jean-Ciaude Juncker die Maxime «Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort». Und da arbeitet die EU an einer Revision der Entsenderichtlinien und an der Gründung einer Arbeitsagentur. Gleichzeitig aber greifen EU-Beamte die 8-Tage Regel und die Kautionspflicht in der Schweiz an. So geschehen in den laufenden Verhandlungen über ein Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Skandalöser weise wollten sich Schweizer Verhandler sogar auf diese Diskussion einlassen. Für uns Gewerkschaften ist das ein absolutes No-go. Wir schliessen uns lieber den Burgenländern an : Der Schutz vor Lohndumping muss verstärkt werden! 16. Februar 2018, Andreas Riegers Europa-Kolumnen von 2016 bis März 2018, DOSSIER N° 127, Uber den Tellerrand, Ein gewerkschaftlicher Blick auf Europa, http://www.sgb.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/Dossier/127D_AR_EU_Internet.pdf


Warum die Linke die Nation braucht

Von Klaus-Rüdiger Mai

An ihrem Verhältnis zum Nationalstaat entscheidet sich die Zukunft der Linken, ist der Historiker Klaus-Rüdiger Mai überzeugt. Denn nicht jeder Nationalstaat sei ein Sozialstaat, aber jeder Sozialstaat ein Nationalstaat. Der Nationalstaat hat hierzulande einen schlechten Ruf. Die deutschen Eliten verfolgen das Ziel seiner schrittweisen Abschaffung und die Schaffung der Vereinigten Staaten von Europa. Als Hauptgrund führen diejenigen an, die sich für Rationalisten halten und im Bündnis mit neoliberalen Ökonomen stehen, dass nur ein geeintes Europa in der Globalisierung gegen China oder die USA bestehen kann. Europa also als Notgemeinschaft in Zeiten der Globalisierung, der man angeblich ausgeliefert ist.

Für die Ideologen hingegen muss die Geschichte herhalten, denn der Zusammenschluss Europas sei die historische Lehre aus zwei Weltkriegen. Ein geeintes Europa würde mörderische Kriege zumindest in Europa verhindern.

Abschied der Linken von der sozialen Frage

Das dritte Argument, das die Träume der Linken beherrscht, ist seiner Herkunft nach kaum noch zu erkennen. Es entstammt dem Internationalismus der Arbeiterbewegung. Die Linken haben den Begriff des Proletariers in dem Slogan "Proletarier aller Länder vereinigt euch" durch den des Europäers ersetzt, weil sie sich von der sozialen Frage verabschiedet und den urbanen Eliten zugewandt haben; manche von ihnen bezeichnen ihre eigene Klientel auch schon als "Pack".

Alle drei Argumente sind nicht stichhaltig, denn einerseits wird auf Grund unterschiedlicher Kulturen und sozialer Systeme kein einheitlicher Wirtschafts- und Sozialraum entstehen, außer man richtet einen Zwangsraum mit einem System fortwährender Transfers ein. Dieses wird aber eines Tages implodieren und spätestens dann zu großen Konflikten und Verteilungskämpfen in Europa führen; die Friedensrendite des geeinten Europa bliebe damit ein unerfüllter Wunschtraum.

Andererseits treibt eine dauerhafte Minderheitenpolitik einer Elite zur Nationalisierung der Mehrheit. Denn die meisten Bürger wollen zuallererst einen funktionierenden Staat, der an jedem Ort im betreffenden Land seine Hoheitsrechte durchzusetzen vermag - was an den Grenzen beginnt -, und der in der Lage ist, eine solidarische Absicherung seiner Bürger gerecht zu organisieren. Milton Friedman sagt: Man kann einen Sozialstaat haben, und man kann offene Grenzen haben, aber man kann nicht beides zugleich haben. Nationalstaat als Voraussetzung für soziale Gerechtigkeit

Nicht jeder Nationalstaat ist ein Sozialstaat, aber jeder Sozialstaat ist ein Nationalstaat. Würden die Linken wirklich Politik für die Mehrheit in diesem Land machen, dann müssten sie zuallererst für den Nationalstaat eintreten, der die Voraussetzung für soziale Gerechtigkeit bildet. Insofern stellt der Nationalstaat eigentlich ein linkes Projekt dar. An ihrem Verhältnis zum Nationalstaat entscheidet sich die Zukunft der Linken.

Wir müssen daher jenseits der Schreckgespenster von Nationalismus und Abschottung und jenseits der Blütenträume von der Auflösung der Nationalstaaten in einem europäischen Superstaat, endlich darüber nachzudenken, wie eine faire europäische Zusammenarbeit auf der Basis der Nationalstaaten funktionieren kann.

Der globalisierte Mensch ist ein Sklave

Politisch, sozial, kulturell, auch wirtschaftlich wird Europa nur eine stabile Zukunft in demokratisch basierten Nationalstaaten haben, deren Bürger die Art und Weise der europäischen Zusammenarbeit demokratisch mitbestimmen. Es stellt doch einen unauflösbaren Widerspruch dar, dass ausgerechnet diejenigen, die stets von Vielfalt reden, in Europa eine Einheit etablieren wollen, die jegliche Vielfalt planiert.

Die Kraft und die Größe Europas kommt aus den unterschiedlichen Kulturen, aus denen sich die Nationen als soziale und demokratische Institutionen gebildet haben. Diese Vielfalt Europas bedingt die Freiheit, denn nur der in seiner Region lebende Mensch kann wirklich frei sein. Der globalisierte Mensch ist lediglich ein Sklave internationaler Finanz- und Wirtschaftsinteressen. Höchste Zeit, eine positive Bestimmung des Nationalstaates und der Nation vorzunehmen. Klaus-Rüdiger Mai, 9. Februar 2018, Deutschlandfunk Kultur, http://www.deutschlandfunkkultur.de/absage-an-ein-vereintes-europa-warum-die-linke-die-nation.1005.de.html?dram%3Aarticle_id=410341


Jonathan Hill Ex-EU-Finanzkommissar geht zur UBS

Ex-EU-Finanzkommissar Jonathan Hill’s neue Rolle als Brexit-Berater bei der Schweizer Investmentbank UBS ist die neueste Illustration des ernsthaften Drehtürproblems, das die EU-Kommission hat. Weniger als zwei Jahre nachdem Hill die EU-Kommission verlassen hat, wird dieser in einem Geschäftsfeld tätig, das er früher reguliert hat. So kann die UBS von Insider-Wissen und Zugang zur EU-Administration und zur politischen Ebene der EU-Kommission profitieren. Corporate Europe Observatory, 30. Mai 2018, https://mail.google.com/mail/u/0/#inbox/163b11873db9b458


EU - Kommission bestätigt: Barroso lobbyierte für Goldman Sachs

Ein neuer Brief von Jyrki Katainen, EU-Kommissar für Beschäftigung, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit hat bestätigt, dass Ex-Kommissionspräsident Barroso weiterhin für die Investmentbank Goldman Sachs international Einfluss lobbyierte. Als Antwort auf eine Anfrage, bestätigte Katainen Medienberichte über ein Lobby- Treffen mit Barroso , während der die beiden „Handel und Verteidigung“ diskutierten. Nach der höchst umstrittene Anstellung von Barroso durch Goldman Sachs, der im Sommer 2016 für einen Skandal sorgte, hatte Barroso seinem Nachfolger Jean-Claude Juncker zugesagt, nicht mehr bei den EU-Institutionen im Namen seines neuen Arbeitgebers Lobbying zu betreiben. Diese Zusage führte in der Ethik-Kommission der Kommission zum Standpunkt, dass Drehtür-Verhalten nicht mit seiner Pflicht zur Integrität und Diskretion, wie in den EU-Verträgen festgehalten, in Konflikt treten würde. Katainen Brief legt nun aber nahe, dass Barroso sein Wort brach. Alter-EU, Rue d'Edimbourg 26 , 1050 Brüssel, Belgien, media@alter-eu.org; www.alter-eu.org


Milliarden für die Kriegsmobilmachung

Zuerst wurden die Transeuropäischen Transportnetzwerke (TEN-T) für den schrankenlosen Warenverkehr ausgebaut. Jetzt will die EU die Straßen für den schnellstmöglichen Truppen- und Kriegsmaterialtransport fit machen.

Im Zuge des Treffens der NATO-Verteidigungsminister Mitte Februar 2018 wurde die Einrichtung von zwei neuen NATO-Hauptquartieren so gut wie beschlossen. Eines jenseits des Atlantiks, das für einen reibungslosen Nachschub aus USA und Kanada zuständig sein wird. Das Zweite soll in Ulm oder in der Region Köln/Bonn errichtet werden und wird somit deutscher Hoheit unterstehen. Das Hauptquartier in Deutschland soll die Verlegung von Truppen und Kriegsmaterial quer durch Europa koordinieren, um blitzschnelle Einsätze insbesondere in Süd- und Osteuropa zu ermöglichen.

Das künftige Hauptquartier in Deutschland soll auch unter dessen Hoheit errichtet und betrieben werden. Für optimale Lösungen militärischer Transporte ist die NATO unmittelbar auf die Bemühungen der EU angewiesen. Die Kommandostruktur des (deutschen) Hauptquartiers soll nicht fest in die NATO integriert werden, wodurch auch eine militärische Nutzung seitens der EU ermöglicht wird, z.B. für die künftige EU-Armee. Die militärische Mobilität kommt so beiden Seiten, NATO und EU-Armee, zugute.

Im Dezember 2017 wurde auf EU-Ebene die EU-SSZ oder PESCO (Permanent Structured Cooperation) von fast allen EU-Mitgliedsstaaten, darunter auch Österreich, unterzeichnet. Ein wichtiger Bestandteil dieses EU-SSZ ist ein rascher und reibungsloser Transport von EU-Truppen und Kriegsmaterial kreuz und quer durch Europa.

Bei der Verlegung von europäischen und nordamerikanischen NATO-Truppen vergangenen Jahres in die baltischen Staaten und Polen hat sich bereits gezeigt, dass vor allem in den östlichen Mitgliedsstaaten Straßen, Brücken oder Unterführungen für den Transport von schweren Kampfpanzern und anderem Kriegsgerät oft nicht geeignet sind. Laut EU-Kommission könne die EU hierbei an ihre Planungen der TEN-T anknüpfen.

Bei den TEN-T handelt es sich um ein riesiges Netzwerk von Verkehrskorridoren, das sich durch alle EU-Staaten zieht und Straßen, Schiene, Wasserwege und Flughäfen beinhaltet. Bislang sollte es hauptsächlich dem schnellstmöglichen Warentransport innerhalb des EU-Binnenmarktes dienen. Um die TEN-T im „dual use“ für Militärtransporte nutzen zu können empfiehlt die EU-Kommission sämtliche Schwachstellen zu analysieren, um geeignete Pläne für Um- und Ausbau zu entwickeln. EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc verlangt darüber hinaus den Vorrang für den militärischen Bedarf in der EU-Verkehrsplanung. Des Weiteren sollen nationale Barrieren, wie Transitgenehmigungen, langwierige Zollabfertigungen und andere nationale Regulatoren möglichst gänzlich beseitigt werden. Um dies umzusetzen will die EU-Kommission die gesetzlichen Bestimmungen für den Zugang zur Infrastruktur in der EU verändern.

Die österreichische Bundesregierung hat die EU-SSZ durch die Hintertür, ohne vorherige Bearbeitung im Parlament, beschlossen und unterzeichnet. Obwohl dieser Vertrag einer der größten Angriffe auf die Neutralität Österreichs ist. Wer A sagt, wird auch B sagen müssen. Durch die hinterhältige Vertragsunterzeichnung durch den jetzigen Bundeskanzler Kurz wird Österreich auch nicht von den Truppen- und Kriegsmaterialtransporten kreuz und quer durch das Land verschont bleiben.

Wurden die letzten Jahre schon laufend neutralitätswidrige Militärtransporte durch Österreich genehmigt, wird dies in den kommenden Jahren durch den, von der Regierung, unterzeichneten EU-SSZ-Vertrag noch um ein Vielfaches ansteigen. Folglich werden die TEN-Korridore kreuz und quer durch Österreich nicht nur für den raschen Warentransport, sondern auch für Truppen- und Kriegsmaterialtransporte dementsprechend fit gemacht.

Die Grundlagen für dieses EU-SSZ sind bereits im EU-Reformvertrag festgeschrieben worden. Da dieser EU-Reformvertrag für Österreich zwingend eine Volksabstimmung erfordert hätte, die mit allen Kräften unterbunden wurde, war die Unterzeichnung 2008 ein klarer Verfassungsbruch. Die Unterzeichnung des EU-SSZ ist ein weiterer Putsch gegen die österreichische Verfassung. Johanna Weichselbaumer,

Quellen:

https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/7530/

https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/7444/

https://www.solidarwerkstatt.at/frieden-neutralitaet/milliarden-fuer-die-kriegsmobilmachung


CETA und EU-Recht

Gemäss einem Papier von „Mehr Demokratie“, der deutschen Bewegung für direkte Demokratie, verletzt das CETA-Abkommen EU-Recht auf vielfältige Weise, führt zu Rechtsunsicherheit und zusätzlicher Schwächung der Demokratie:

1) EU-Recht wird verletzt, da die EU nicht eigenmächtig handelnde Gremien einsetzen darf: Die neuen Vertragsgremien könnten weitreichende Entscheidungen treffen, ohne sich mit den Parlamenten der Mitgliedstaaten abzustimmen. So ist z.B. im Kapitel 26 von CETA geregelt, dass die Beschlüsse des Gemischten Ausschusses für die Vertragsparteien bindend sind (Art. 26.3 Abs. 2) und dass auch die Sonderausschüsse eigenständige Beschlüsse fassen können (Art. 26.2 Abs. 4). Von einer Rückbindung an die Parlamente ist dort nichts zu lesen. Einiges lässt darauf schließen, dass die Entscheidungen der CETA-Ausschüsse in der Regel völkerrechtlich verbindlich sind und die Vertragsparteien, also die EU, Kanada und die Mitgliedstaaten, dazu nicht noch einmal gefragt werden müssen (siehe dazu Art. 216 Abs. 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union AEUV).

2) Zumindest das Europäische Parlament muss gefragt werden, wenn solche machtvollen Gremien geschaffen werden, die sich dann in Zukunft selbst sogar weitere Macht zusprechen können. Klar, es MUSS nicht passieren, dass der Gemischte CETA-Ausschuss Beschlüsse trifft, die z.B. das Vorsorgeprinzip unterlaufen oder Umweltschutzstandards als Handelshemmnis ansehen. Aber es KANN passieren, wenn dem kein Riegel vorgeschoben wird. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind dabei, Befugnisse aus der Hand zu geben und sich selbst eine Art Vormund zu schaffen, dessen Kompetenzen nahezu grenzenlos sind, so lange sie irgendeinen Handelsbezug aufweisen.

3) Es wird eine Paralleljustiz geschaffen. Der Gemischte CETA-Ausschuss soll – wenn nach der endgültigen Ratifizierung von CETA auch die Regeln zum Investorenschutz in Kraft treten – das Investitionsgericht einsetzen und die Rahmenbedingungen für dessen Arbeit festlegen. Eine Handvoll nicht gewählter Menschen darf sogar selbst verbindlich auslegen, wie CETA zu verstehen ist – das wiederum könnte sich auf Schiedssprüche des Investitionsgerichts auswirken.

4) Der EuGH und die staatlichen Gerichte können umgangen werden: Investoren aus EU-Mitgliedsländern müssen sich an staatliche Gerichte wenden, wenn es um eine Investition in einem anderen EU-Mitgliedstaat geht, während kanadische Investoren die Schiedsgerichtsbarkeit nutzen dürfen. Das werden Investoren nutzen, um per Schiedsspruch Vorteile zu erwirken, die ihnen ein staatliches Gericht nicht gewähren würde. Es ist gut möglich, dass sich das Investitionsgericht auch mit Fragen beschäftigt, die das Unionsrecht betreffen. Bislang gibt es kein staatliches Gericht, das diese Paralleljustiz kontrolliert. Was ist, wenn der EuGH zu einem anderen Ergebnis kommt? Gilt dann der Spruch des Schiedsgerichtes oder der des EuGH?

5) Das Demokratie-Defizit auf EU-Ebene wird noch größer: Für die Auslegung der EU-Verträge ist der EuGH zuständig. Der Rat und die Kommission müssen sicherstellen, dass politische Weichenstellungen mit dem Recht der EU in Einklang stehen. Nun kommen neue Ausschüsse und ein Investitionsgerichtshof hinzu mit weitreichenden Befugnissen. Das Machtgefüge auf EU-Ebene wird noch undurchsichtiger.

6) Es ist unklar, was passiert, wenn ein Mitgliedstaat CETA nicht zustimmen will: CETA ist bereits vorläufig in Kraft getreten. Was geschieht, wenn das Bundesverfassungsgericht CETA für grundgesetzwidrig hält oder Belgien CETA nicht ratifizieren will. Kann ein Mitgliedstaat dann einseitig die vorläufige Anwendung kündigen? Ist CETA dann automatisch Geschichte oder gilt es für alle anderen Mitgliedstaaten weiter? Sind wir dann auch die Beschlüsse, die die CETA-Ausschüsse bereits gefasst haben, wieder los oder gelten sie einfach weiter? Was ist, wenn die CETA-Ausschüsse bereits Unionsrecht verändert haben? Ist das wieder rückgängig zu machen, sobald ein Mitgliedstaat „Nein“ zu CETA sagt? Zu viele offene Fragen!

7) Das Europäische Parlament hat der vorläufigen Anwendung nicht zugestimmt: Das Europäische Parlament hat zwar dem Abschluss von CETA zugestimmt. Es wurde aber nicht mehr gefragt, ob CETA auch vorläufig in Kraft treten darf. Trotzdem wurde der EU-Teil des CETA-Vertrages in Gang gesetzt. Schon diese Tatsache könnte gegen EU-Recht verstoßen. Denn dort ist geregelt, dass bei weitreichenden Abkommen, z.B. mit neuen Institutionen und erheblichen finanziellen Folgen, das EU-Parlament zustimmen muss und der Rat der EU nicht allein entscheiden kann. (Art. 218 Abs. 5 und 6 AEUV).

8 ) Die EU handelt bei CETA über ihre Kompetenzen hinaus und verletzt damit die Rechte der Mitgliedstaaten. Der Rat der EU hat den EU-Teil von CETA für vorläufig anwendbar erklärt. Und das, obwohl dort mit der Anerkennung von Berufsqualifikationen, dem Arbeitsschutz und der nachhaltigen Entwicklung Gegenstände geregelt sind, über die die EU nicht ohne die Parlamente der Mitgliedstaaten verfügen darf. Für winziges Wirtschaftswachstum sollen demokratische und rechtsstaatliche Errungenschaften in Gefahr gebracht werden. https://www.mehr-demokratie.de/ceta-eugh/


Identitäre und das föderalistisch vereinte Europa

Wie das Konzepte eines föderalen Europas zu seinen Ursprüngen zurückfindet: Die sog. "Identitären" stehen maßgeblich hinter dem rechtsextremen Kongress "Verteidiger Europas!", der in Linz Ende Oktober 2018 stattfand. Mit ihrer Forderung nach einem "föderalistisch vereinten Europa" stehen die „Identitären“ in der Tradition deutscher Weltmachts- und Hegemonialpolitik in Europa.

„Unsere Idee ist … keine nationale, sondern eine europäische.“ „Niemals war es wichtiger, dass die Europäer sich als solche begreifen und sich nicht durch nationalistische Ressentiments bei der Findung eines gemeinsamen und starken Überlebenswillens selbst im Wege stehen." („Warum wir Identitäre nicht nationalistisch sind!“, Identitäre Generation, Februar 2014), formulieren die „Identitären“. „Ein Ergebnis der Globalisierung ist der Umstand, dass Nationalstaaten zu klein sind, um ihre Angehörigen ausreichend zu vertreten, und mit wachsenden Problemen zu groß, um auf die Bedürfnisse der Regionen eingehen zu können. Unsere Idee ist … keine nationale, sondern eine europäische.“ („Warum wir Identitäre nicht nationalistisch sind!“, Identitäre Generation, Februar 2014)“ heißt es weiter. Die Identitären fordern folgerichtig „ein föderalistisch vereintes Europa“. Und „eine Gemeinschaft, die sich auf ethnisch-kulturelle Voraussetzungen gründet, basiert auf invariabler Zugehörigkeit, …“ so die Identitären.( „Warum wir Identitäre nicht nationalistisch sind!“, Identitäre Generation, Februar 2014). Februar 2018, Werkstatt-Blatt 2/2018, S. 10, https://www.solidarwerkstatt.at/demokratie-politik/die-identitaeren-als-erben-der-europakonzeption-der-nazis-und-moderner-europaeisten


Rahmenabkommen, Kantonalbanken und Kraftwerke

Bein von manchen Kräften geplanten institutionellen Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU geht es u.a. um Einschränkungen für staatliche Beihilfen. In der EU gilt ein Beihilfeverbot mit Ausnahmen. Es besagt im Kern, dass Subventionen oder andere Vorteile, die nationale (oder regionale usw.) öffentliche Behörden einzelnen Unternehmen selektiv gewähren, im Prinzip verboten sind, soweit sie grenzüberschreitende Wirkung entfalten können (was extensiv ausgelegt wird). Dies soll sicherstellen, dass Firmen, die sich im Binnenmarkt konkurrenzieren, mit gleich langen Spiessen kämpfen. Auch soll es einen Subventionswettlauf zwischen den Mitgliedstaaten verhindern.

Überwacht wird die Einhaltung dieser Beihilferegeln durch die EU-Kommission, die hierbei grosse Ermessensspielräume und erhebliche Kompetenzen hat. Das Beihilfeverbot ist jedoch nicht absolut. So können zum Beispiel Regionalbeihilfen zur Strukturförderung zulässig sein. Auch erhielten in der Krise viele EU-Banken rückzahlbare Hilfe, die die Mitgliedstaaten allerdings vorgängig von der Kommission genehmigen lassen mussten und für die Brüssel strenge Auflagen machte. Die Ausnahmemöglichkeiten erklären, warum laut dem jüngsten einschlägigen Jahresbericht der Kommission die EU-Staaten 2016 nicht weniger als 103 Mrd. € oder 0,69% des EU-Bruttoinlandprodukts für Beihilfen ausgegeben haben. Allzu päpstlich ist also auch der Papst nicht.

Gewährt allerdings ein Mitgliedstaat Beihilfen unter Verletzung der EU-Regeln, kann die Kommission deren Rückforderung anordnen. So kam die Behörde 2016 nach einer Untersuchung zum Schluss, dass Irland dem US-Technologiekonzern Apple eine unzulässige Staatshilfe in Form selektiver Steuervorteile gewährt habe. Sie ordnete an, dass Dublin entgangene Steuern von bis zu 13 Mrd. € nachfordern müsse (das gerichtliche Nachspiel ist noch im Gange). Was hat all das mit der Schweiz zu tun? In den Verhandlungen über ein Rahmenabkommen drängt die EU auch auf Regeln für Beihilfen. In allen Bereichen, in denen die Schweiz über Sektorabkommen am Binnenmarkt teilnimmt, soll sie sich im Interesse eines „fairen Wettbewerbs“ auch denselben Beihilferegeln unterwerfen wie EU-Staaten.

Hierzu gibt es einen Präzedenzfall: Das bilaterale Luftverkehrsabkommen von 1999 enthält einen Artikel, der das im EU-Vertrag (Art. 107) verankerte Beihilfeverbot mit Ausnahmemöglichkeit übernimmt. Für die Überwachung in der Schweiz ist aber nicht die EU-Kommission zuständig, sondern die Schweiz selbst. Sie hat diese Aufgabe der Wettbewerbskommission (Weko) übertragen. Zudem gibt es im Freihandelsabkommen von 1972 eine Klausel, laut der wettbewerbsverzerrende Beihilfen, die den Warenverkehr zwischen der EU und der Schweiz beeinträchtigen können, mit dem Abkommen unvereinbar sind. Sie hat indessen bisher (ausser zu Beginn des Streits über die Holdingprivilegien) kaum je eine Rolle gespielt.

Auch wenn die Schweiz gewisse Vorschriften für Subventionen kennt, sind ihr ein Beihilfeverbot und eine mit der EU vergleichbare Beihilfekontrolle, der alle Ebenen (Gemeinden, Kantone, Bund) unterstehen würden, fremd. Die Einführung solcher Mechanismen wäre ein Systemwechsel, sagt Simon Hirsbrunner, ein in Brüssel tätiger Schweizer Anwalt: «Da prallen Welten aufeinander.»

Entsprechend weit auseinander liegen die Ausgangspositionen. Die EU hätte die Beihilferegeln gerne in den Rahmenvertrag integriert und die Überwachung der EU-Kommission übertragen. Damit wären alle Verträge betroffen, die dereinst unter das Rahmenabkommen fallen. Die Schweiz hingegen will die Staatshilfen, wenn überhaupt, nicht im Rahmenvertrag, sondern nur in allfälligen künftigen Sektorabkommen über die Teilnahme an weiteren Teilen des Binnenmarkts regeln. Akut ist das Thema derzeit primär für das geplante Stromabkommen. Zudem lehnt Bern eine Kontrolle durch die EU-Kommission ab; stattdessen sollte nach dem Zwei-Pfeiler-Modell innerhalb der Schweiz eine unabhängige Schweizer Behörde zuständig sein. Ferner wäre eine Regelung für die Streitschlichtung bei Konflikten über Beihilfenentscheide nötig. Inzwischen scheint die EU laut Brüsseler Quellen immerhin bereit zu sein, im Rahmenvertrag nur einen «kursorischen Hinweis» auf die Beihilfen unterzubringen und die Details in den Sektorabkommen zu regeln.

Was wären die konkreten Folgen einer Anlehnung der Schweiz an das EU-Beihilferecht? Beihilferechtlich problematisch wäre laut Hirsbrunner zum Beispiel die im Schweizer Energiegesetz vorgesehene Unterstützung grosser bestehender Wasserkraftwerke, die am Markt keine kostendeckenden Preise mehr erzielen. Sollte ein bilaterales (Finanz-)Dienstleistungsabkommen zustande kommen, sehen zudem viele Experten die Staatsgarantien für Kantonalbanken in Gefahr. Staatseigentum an Unternehmen ist zwar per se auch unter EU-Recht kein Problem. Doch ist ein vom Staat kontrolliertes Unternehmen in einem dem Wettbewerb geöffneten Bereich tätig, muss sich der Staat als Eigentümer in der EU verhalten wie ein privater Investor. Und kein privater Akteur gewährt einer Bank eine Garantie ohne marktkonforme Entschädigung. Deshalb hat die EU-Kommission in den frühen 2000er Jahren Staatsgarantien für Banken in Deutschland, Österreich und Frankreich zu Fall gebracht.

Mit Argusaugen verfolgt werden die vom Bundesrat geführten Verhandlungen denn auch von den Kantonen, die sowohl im Strom- als auch im Bankenbereich betroffen sein könnten. Sie unterstützen nicht nur das Zwei-Pfeiler-Modell von Bundesbern, sondern vor allem auch den sektoralen Ansatz. Man sei nicht prinzipiell gegen eine Diskussion über staatliche Beihilfen, sagte Benedikt Würth, St. Galler Regierungsrat und Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen, am Donnerstag, 8. Februar 2018 am Rande eines Besuchs in Brüssel vor Journalisten. Doch das Thema müsse auf der sektoralen Ebene diskutiert und gelöst werden, nicht im Rahmenabkommen. Sonst sei zu befürchten, dass die Beihilferegeln auch Einfluss haben würden auf Bereiche, für die es gar kein Marktzugangsabkommen gebe. Zum Schweizer Unbehagen trägt weiter bei, dass die EU den Anwendungsbereich des Beihilferechts über die Jahre immer mehr ausgeweitet hat. NZZ, 9. Februar 2018, S. 27

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