Deutschland darf die Aktivitäten von Fischern innerhalb von Schutzgebieten in der deutschen Wirtschaftszone nicht selbstständig beschränken. Nahezu alle Vorschläge zur Regulierung bestimmter Fangmethoden oder zeitlich-räumliche Begrenzungen müssen mit den EU-Nachbarstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik verhandelt werden. Das ist die Essenz einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), das in einem laufenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln um eine Grundsatzentscheidung gebeten wurde.
Die deutschen Umweltschutzverbände BUND, DUH, Greenpeace, NABU, WDC, WWF und der Dachverband DNR hatten gegen die Verwendung von Stellnetzen und bodenberührende Fischerei, die beide als sehr umweltschädlich gelten, aber bis heute großflächig auch innerhalb von Schutzgebieten eingesetzt werden, geklagt. Die Grundsatzfrage der Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Fischerei und Naturschutz wurde dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Der EuGH hat nun geurteilt, dass die Einhaltung der europäischen Naturschutzvorschriften in Meeresschutzgebieten weitgehend über die im Fischereirecht vorgesehenen Verfahren gewährleistet werden muss. Demzufolge dürfen die nationalen Naturschutzbehörden in vielen Fällen keine eigenständigen Naturschutzmaßnahmen anordnen, die auch zu Einschränkungen der Fischerei führen würden (EuGH, Urteil vom 13.06.2018, C-683/16). Umwelt aktuell, Juli 2018, S. 22
Fischbestände - Diagnose: Überfischung
Bis 2020 soll die Überfischung der europäischen Meere ein Ende haben - das hat sich die EU in ihrer Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) vorgenommen. Laut der Bestandserhebung zur Umsetzung der GFP der EU-Kommission wurden "erhebliche Fortschritte bei der Bewirtschaftung der Fischereiressourcen erzielt, insbesondere in den nördlichen und westlichen Gewässern, wo die Überfischung erheblich zurückgegangen ist". Die Biomasse habe zugenommen und 2016 im Durchschnitt fast 39 Prozent über dem Niveau von 2003 gelegen.
Die Meeresschutzorganisation Oceana dagegen schlussfolgert aus der Kommissionsmitteilung von Montag, dass die EU "weit entfernt" von ihrem 2020-Ziel ist. Am schlimmsten sei es im Mittelmeer, wo etwa 90 Prozent der Fischbestände überfischt seien und einige Arten kurz vor dem Zusammenbruch stünden. Für Europäischen Seehecht, Rotbarbe, Blauen Wittling und Seeteufel empfehlen WissenschaftlerInnen eine Quote, die ein Zehntel dessen beträgt, was tatsächlich gerade entnommen wird. Auch die Überfischung in Ost- und Nordsee sowie im Nordostatlantik sei nach wie vor hoch. Oceana fordert die EU-Institutionen auf, für 2019 nachhaltige Entscheidungen zu treffen und besonders für das Mittelmeer langfristige Managementpläne auf den Weg zu bringen. Mitteilung der EU-Kommission COM (2018)452 (PDF, engl.) Umwelt aktuell, S. Juli 2018, S. 24